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Die Erfindung bezieht sich auf einen Halter für einen oder mehrere Mikroskopie-Objektträger, wobei der Halter pro Objektträger eine Auflagefläche zum Auflegen des Objektträgers umfaßt.
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In der Mikroskopie ist es üblich, Präparate auf einem Objektträger auszulegen und dort in einem Einbettmedium mit einem Deckglas abzudecken. Die Objektträger haben dabei üblicherweise einen Bereich für die Aufnahme des Präparates und einen in der Regel sehr viel kleineren Bereich, der zur Aufnahme einer Markierung, Beschriftung, Barcode etc. vorgesehen ist.
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Um den Objektträger am Mikroskop zu halten, sind verschiedenste Halter und Aufnahmen bekannt. Aufgabe des Halters für den Mikroskopie-Objektträger ist es, diesem eine definierte Lage im Raum bezüglich einer optischen Achse des Mikroskopes zu geben.
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Ein schon lang etablierter Halter umfaßt einen Mikroskoptisch als Auflagefläche, auf den der Objektträger aufgelegt wird und auf dem er mit zwei Federklemmen festgeklemmt wird. Nachteilig bei bekannten Haltern ist es, daß der nutzbare Bereich am Objektträger oftmals deutlich eingeschränkt wird. U. a. bei dem genannten Halter mit den Federklemmen ergeben sich darüber hinaus auch Störkonturen für Objektive oder Beleuchtungssysteme, wodurch der zur Abbildung eines Präparates nutzbare Bereich auf dem Objektträger eingeschränkt ist.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Halter für einen Mikroskopie-Objektträger zu schaffen, welcher zum einen eine definierte Lage des Objektträgers im Raum festlegt und zum anderen den nutzbaren Bereich des Objektträgers möglichst wenig einschränkt. Darüber hinaus sollte größtmögliche Flexibilität bezüglich variierenden Objektträgergrößen erreicht werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Halter für mindestens einen länglichen, plattenförmigen Mikroskopie-Objektträger, der pro Objektträger eine Auflagefläche zum Auflegen des Objektträgers umfaßt, wobei die Auflagefläche den Objektträger nur an einem ersten Ende des Objektträgers unterstützt und eine Befestigungseinrichtung vorgesehen ist, die das auf die Auflagefläche aufgelegte erste Ende des Objektträgers an der Auflagefläche befestigt und wobei das zweite Ende des Objektträgers am Halter frei auskragt.
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Die Erfindung stellt also einen Halter bereit, der eine Auflagefläche für den Objektträger hat. Diese Auflagefläche stellt eine definierte Lage im Raum sicher, wenn der Objektträger auf die Auflagefläche aufgelegt ist. Um den nutzbaren Bereich des Objektträgers möglichst gut zugänglich zu haften, ist die Auflagefläche dabei so ausgebildet, daß sie nur ein Ende des Objektträgers unterstützt. Mittels der Befestigungseinrichtung wird der Objektträger somit mit einem Ende an der Auflagefläche fixiert. Das zweite Ende des Objektträgers und damit der für das Präparat vorgesehene Bereich ragt frei am Halter vor. Bevorzugt wirkt die Befestigungseinrichtung nur an einem schmalen Abschnitt des ersten Endes. Dieser kann beispielsweise der Bereich sein, welcher für eine Beschriftung des Objektträgers vorgesehen ist. Dadurch, daß der für das Präparat vorgesehene Bereich frei auskragt, ist dieser Bereich in keiner Weise durch den Halter beschnitten. Er steht also vollständig zur Präparataufnahme zur Verfügung. Auch ist es für den Halter völlig unproblematisch, falls ein Deckglas im Präparatebereich des Objektträgers seitlich übersteht oder nicht fixiert ist, z. B. weil ein Einbettmedium (noch) nicht vollständig ausgehärtet ist.
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Die Befestigungseinrichtung sorgt dafür, daß der Objektträger fest an der Auflagefläche sitzt. Die Auflagefläche legt damit automatisch auch die Lage des frei auskragenden Endes und damit des Präparatebereiches des Objektträgers fest.
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Eine besonders einfache Befestigung kann erfolgen, wenn die Befestigungseinrichtung das erste Ende des Objektträgers an Längsseiten und einer die Längsseiten verbindenden Querseite einspannt. In einer sehr einfach zu realisierenden Ausführungsform kann die Befestigungseinrichtung dabei in Form von Backen ausgebildet werden, welche den Objektträger beispielsweise U-förmig, also an drei Seiten, einspannen. Bei geeigneter Spannkraft und Gestaltung der Backenflächen genügt mitunter schon die Reibkraft zwischen den Backen und den Abschnitten der Längsseiten und der Querseite, an denen die Backen angreifen, um den Objektträger sicher zu fixieren.
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Da die Auflagefläche wesentlich für die räumliche Orientierung des frei auskragenden Teils des Objektträgers ist – die Auflagefläche legt die Bezugsebene für den Objektträger fest –, ist es zu bevorzugen, daß die Befestigungseinrichtung so ausgebildet ist, daß sie beim Einspannen den Objektträger zusätzlich auf die Auflagefläche drückt. Der Benutzer muß dann nicht darauf achten, daß beim Aktivieren der Befestigungseinrichtung der Objektträger auch vollflächig auf der Auflagefläche anlag, da die Befestigungseinrichtung dies sicherstellt.
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In einer bevorzugten Weiterbildung kann die Befestigungseinrichtung drei Halteabschnitte aufweisen, welche die Auflagefläche U-förmig umgeben. Die Halteabschnitte weisen zwei seitliche Anschläge auf, die zur Anlage an die Abschnitte der Längsseiten des Objektträgers ausgebildet sind. Zweckmäßigerweise sind sie dazu relativ verschieblich gestaltet, so daß das erste Ende des Objektträgers an den Längsseiten seitlich eingeklemmt wird. An der Basis der U-Form ist als Halteabschnitt ein Queranschlag für die die Längsseiten verbindende Querseite vorgesehen. Damit die Halteabschnitte beim einspannenden Objektträger auf die Auflagefläche drücken ist es vorgesehen, daß mindestens einer der Anschläge so profiliert ist, daß er mit der Längs- bzw. Querseite des Objektträgers, an der er zur Anlage kommt, beabstandet zur Auflagefläche einen punktförmigen oder einen nicht senkrecht zur Auflagefläche verlaufenden linienförmigen Kontakt bewirkt. Ein solcher punktförmiger oder linienförmiger Kontakt hat zur Folge, daß die Klemmwirkung automatisch auch eine vertikale Kraftkomponente zur Folge hat, die den Objektträger auf die Auflagefläche drückt.
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Diese Eigenschaft genügt grundsätzlich für einen Anschlag. Besonders bevorzugt ist es jedoch, diese Eigenschaft für die beiden seitlichen Anschläge vorzusehen.
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Die genannte Eigenschaft des Profils des mindestens einen Anschlags kann auf verschiedenste Weise realisiert werden. In den meisten Fällen wird der Anschlag in Draufsicht auf die Auflagefläche eine Hinterschneidung aufweisen, die eine sich in Blickrichtung nach unten zurückweichende Schrägfläche hat. Die Schrägfläche kann als gleichmäßige Schräge ausgebildet sein, jedoch sind auch andere Verläufe, z. B. Kurven etc. möglich. Wesentlich ist, daß die Neigung der Schräge in einem wesentlichen Abschnitt, in dem der Kontakt zur Längsseite bzw. deren Oberkante auftreten soll, weder senkrecht noch parallel zur Auflagefläche verläuft.
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Für die gewünschte definierte Raumlage ist es prinzipiell ausreichend, daß der Objektträger auf der als Bezugsfläche dienenden Auflagefläche liegt. Die Orientierung des Objektträgers auf der Auflagefläche selbst ist von untergeordneter Bedeutung und kann beispielsweise auch durch entsprechende Markierungen, an denen sich der Benutzer orientiert, sichergestellt werden. Besonders bevorzugt ist es jedoch, daß die Befestigungseinrichtung auch zugleich die Orientierung des Objektträgers auf der Auflagefläche einstellt. Die oben genannten Ausgestaltungen mit U-förmig ausgebildeter Befestigungseinrichtung haben diese Eigenschaft.
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Die Verschieblichkeit der seitlichen Anschläge hat den Vorteil, daß der Halter Objektträger verschiedener Breite aufnehmen kann. Die relative Verschieblichkeit kann dabei sowohl mit einem fixierten ersten seitlichen Anschlag und einem demgegenüber verschieblichen zweiten seitlichen Anschlag realisiert werden (dann liegt eine Längsseite des Objektträgers immer an derselben Stelle), als auch durch aufeinander zu und voneinander weg verschiebbare seitliche Anschläge (in diesem Fall ist die Mittelachse des Objektträgers unabhängig von der Objektträgerbreite).
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Damit die Befestigungseinrichtung, wie oben erwähnt, die Anordnung des Objektträgers auf der Auflagefläche fixiert, ist es zu bevorzugen, daß die Halteabschnitte so ausgebildet sind, daß sie zusammen mindestens eine Vierpunktanlage an den Seiten realisieren, wobei nur an einer Längs- oder Querseite eine Zweipunktanlage erfolgt. An den anderen drei Seiten genügt eine Einpunktanlage. Einer der Anschläge ist also bevorzugt als Zweipunkt-Anschlag ausgebildet, die anderen als Einpunkt-Anschlag.
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Verwendet man Backen als Anschläge, ist nicht nur die Fertigung des Halters vereinfacht, die von der Befestigungseinrichtung aufgebrachte Haltekraft wird auch am Objektträger besser verteilt, so daß Beschädigungen des Objektträgeres vermieden werden.
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In der Bauweise mit seitlich relativ verschieblichen Anschlägen ist es zweckmäßig, einen Schieber vorzusehen, der längs der Querseite verschieblich ist. Am Schieber kann der Queranschlag und auch einer der seitlichen Anschläge ausgebildet oder befestigt sein. Der Schieber ist in Verschieberichtung auf den anderen seitlichen Anschlag verspannbar oder vorgespannt, z. B. durch eine Feder.
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Der U-förmige Bereich, in dem die Befestigungseinrichtung vorzugsweise wirkt, sollte zweckmäßigerweise bei üblichen Objektträgergrößen den Bereich umfassen, welcher für die Beschriftung des Objektträgers vorgesehen ist. Er ist dann zu erreichen, wenn der U-förmige Bereich in Auskragrichtung, d. h. in Richtung auf das zweite Ende des Objektträgers eine Länge von unter 30 mm, bevorzugt unter 25 mm, besonders bevorzugt 20 mm oder weniger hat.
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Im Sinne einer automatisierten Mikroskopie ist es vorteilhaft, wenn der Objektträger einen Belegtfühler hat, der anzeigt, ob in dem Halter ein Objektträger gehalten ist. Dies ist kontaktlosen Meßfühlern gleichermaßen möglich, wie mit kontaktierenden Fühlern. Auch kommen indirekt arbeitende Belegtfühler in Frage, die die Stellung der oder den Zustand an der Befestigungseinrichtung erfassen. Im Falle der geschilderten Ausführungsform mit einem Schieber kann beispielsweise die Position des Schiebers oder die Spannung in einer den Schieber vorspannenden Feder abgefühlt werden.
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Der Objektträger ragt an dem Halter frei vor. Um zu verhindern, daß das frei auskragende Ende beim Hantieren mit dem Halter beschädigt wird, ist es bevorzugt, einen umlaufenden Rahmen vorzusehen, der vom Bereich der Auflagefläche um den Bereich, in dem das auskragende Ende liegt und zurück zum Bereich der Auflagefläche führt.
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Liegt ein Objektträger im Halter, kann der Schwerpunkt möglicherweise so liegen, daß der Halter beim Ablegen auf einen Tisch so kippt, daß das freie Ende des Objektträgers am Tisch aufliegt. Um dies zu vermeiden, ist es zweckmäßig, mindestens einen Fuß vorzusehen, der seitlich auf der Auflagefläche und im wesentlich parallel zur Auskragrichtung des mindestens einen Objektträgers vorragt, um den mit dem Objektträger bestückten Halter gegen Kippen zu stabilisieren.
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Wie bereits erwähnt, unterstützt die Auflagefläche vorzugsweise den Objektträger in dem Abschnitt, der für eine Markierung, Beschriftung, etc. vorgesehen ist. Da solche Markierungen in einem Auflichtverfahren erfaßt werden, ist es von Vorteil, wenn die Anschläge am Objektträger nicht störend überstehen, bevorzugt weniger als 5 mm.
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Zur besseren Handhabbarkeit, und um zu vermeiden, daß der Objektträger im Probenbereich angefaßt werden muß, ist es bevorzugt, daß die Auflagefläche an ihrem zweiten Ende hin gelegenen Rand eine U-förmige Ausnehmung aufweist. Diese dient als Fingerloch.
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Der Halter kann mindestens einen länglichen, plattenförmigen Objektträger aufnehmen. Besonders bevorzugt ist natürlich ein Halter, der nebeneinander liegend mehrere Auflageflächen und Befestigungseinrichtungen für Objektträger hat. Dabei kann eine gemeinsame Befestigungseinrichtung für alle Objektträger vorgesehen werden. Im Hinblick auf variierende Objektträgergrößen ist es jedoch zweckmäßig, für jede Auflagefläche eine eigene Befestigungseinrichtung vorzusehen, welche die oben erwähnten Prinzipien realisieren kann. Lediglich die oben erwähnte Kipp-Stabilisierung bzw. der die Objektträgerenden schützende Rahmen ist zweckmäßigerweise nur einmal an dem Halter vorgesehen, da diese Funktionen nicht objektträgerindividuell vorgesehen bzw. ausgestaltet werden müssen.
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Der erfindungsgemäß vorgesehene Halter hat in den einzelnen Ausführungsformen unter anderem folgende Vorteile:
Existierende Halter führen regelmäßig zu einem Beschnitt des für die Aufnahme des Präparates vorgesehenen Bereichs des Objektträgers. Dadurch daß der Objektträger nur an einem Ende befestigt ist und ansonsten frei auskragt, ist ein Beschnitt des zur Abbildung eines Präparates nutzbaren Bereiches vermieden.
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Der mit dem Präparatebereich frei auskragende Teil des Objektträgers erlaubt es weiter, Objektive und/oder Beleuchtungssysteme frei am Präparat zu positionieren, ohne daß Konturen der Befestigungselemente stören. In der Ausführungsform mit Einklemmung durch Anlagen ist dieser Vorteil besonders spürbar, da diese Anlagen zum einen nur an dem Ende des Objektträgers liegen, an dem kein Präparat angeordnet ist, und zum anderen nur minimal gegenüber der Oberseite des Objektträgers vorstehen. Der Bereich nutzbarer Objektive und Beleuchtungssysteme ist somit besonders groß.
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Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der Präparation der Probe, die auf dem Objektträger gehalten wird. Insbesondere ist es nun zulässig, daß Deckgläser über den Rand des Objektträgers hinausragen. Auch ist es unproblematisch, falls ein noch nicht ausgehärtetes bzw. ein nicht aushärtendes Einbettmedium das Deckglas (noch) nicht fixiert hat, da mechanische Kräfte, welche zu einem Verrutschen des Deckglases oder des Präparates führen könnten, bei dem vorgesehenen Halter ausgeschlossen sind. Somit ist auch die Gefahr der Probenbeschädigung geringer. Auch besteht keine Gefahr, daß noch nicht ausgehärtetes Einbettmedium den Objektträger mit dem Halter versehentlich verklebt.
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Die Lage des Objektträgers wird durch die Auflagefläche definiert, auf welcher der Objektträger aufliegt. Es ist damit sichergestellt, daß der Objektträger immer in gewünschter Stellung (meist exakt senkrechter Stellung) zur optischen Achse des Mikroskops positioniert ist. Bei den Ausführungsformen, welche durch die Befestigungseinrichtung eine zusätzliche Auflagekraft ausüben, um den Objektträger auf die Auflagefläche zu drücken, muß der Benutzer sich nicht darum kümmern, daß der Objektträger auch sicher voll auf der Auflagefläche aufliegt. Besonders einfach kann diese Auflagekraft dadurch erreicht werden, daß eine auf den Objektträger zum Einklemmen ausgeübte Querkraft zugleich auch eine Auflagekraft bewirkt. Dies ist beispielsweise durch die eingangs geschilderten Varianten mit punktförmiger bzw. linienförmiger Anlagefläche des Halteelementes bzw. der Halteelemente gesichert, da eine solche Anlage bei gleichzeitigem seitlichen Einspannen des Objektträgers automatisch auch eine Auflagekraft zur Folge hat.
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Der Halter kann in einen mobilen Träger integriert sein. Dann ist es vorteilhaft, einen entsprechenden Handhabungsgriff vorzusehen. Als Alternative ist der Halter direkt in den Mikroskoptisch integriert.
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Der Halter kann für verschiedene Nenngrößen von Objektträgern ausgebildet werden.
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Neben einer manuellen Betätigung, beispielsweise des oben erwähnten, federvorgespannten Schiebers, ist auch eine motorische oder elektromagnetische Betätigung der Befestigungseinrichtung möglich.
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Bei Haltern, die als mobiler Träger ausgebildet sind, ist es möglich, diesen Träger mit einer Kodierung zur Erkennung des Trägertyps in einem weiteren System (Mikroskop, Ladesystem, Magazin etc.) auszugestalten. Auch kann man den Träger zur Fixierung in Nachfolgesystemen, beispielsweise einem Mikroskoptisch, geeignet vorbereiten. Er kann dazu geeignete Fixierungsmittel aufweisen, die zur Befestigung an ein Nachfolgesystem ausgebildet sind bzw. mit diesem geeignet zusammenwirken. In Frage kommen u. a. geeignete Verriegelungsmechaniken, Magnetsysteme etc. Natürlich ist es auch möglich, einen derartigen mobilen Träger mit dem Halter für die Verwendung in automatisierten Handlingsystemen auszustatten.
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Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in den angegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung einsetzbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Nachfolgend wird die Erfindung beispielsweise anhand der beigefügten Zeichnungen, die auch erfindungswesentliche Merkmale offenbaren, noch näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung eines Halters zur Befestigung von vier Objektträgern, mit eingesetzten Objektträgern unterschiedlicher Art und Größe;
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2 der Halter der 1, jedoch ohne eingesetzte Objektträger;
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3 der Halter der 2 in einer Ansicht von unten;
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4 der Halter der 2 in einer horizontalen Schnittdarstellung zur Verdeutlichung eines Schiebermechanismus;
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5 eine Schnittdarstellung durch den Halter der 2 entlang der Linie A-A und
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6 einen Halter ähnlich der 1 und 2, allerdings angepaßt für größere Objektträger.
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1 zeigt in einer perspektivischen Darstellung einen Halter 1, der in der beschriebenen Ausführungsform zur Halterung von vier Objektträgern 2, 3, 4 und 5 ausgebildet ist. Die nachfolgend beschriebenen Merkmale des Halters sind jedoch völlig unabhängig von der Anzahl an Objektträgern, für die der Halter ausgebildet ist.
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Die Objektträger 2–5 unterscheiden sich in ihren Abmessungen, wie die perspektivische Darstellung zeigt. Allen gemein ist jedoch, daß sie einen Präparatebereich 6 aufweisen, auf den ein Präparat (nicht dargestellt) aufgelegt wird, das dann von einem Deckglas (ebenfalls nicht dargestellt) abgedeckt wird. Die Objektträger 2–5 haben regelmäßig einen Beschriftungsbereich 7, der durch manuelle Beschriftung (beispielsweise im Fall der Objektträger 3 und 4) bzw. durch ein aufgeklebtes Etikett (im Falle der Objektträger 2 und 5) markiert sein kann.
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Die nachfolgende Beschreibung erläutert den Halter 1 zur einfacheren Darstellung am Beispiel eines Objektträgers.
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Der Objektträger 2–5 ist am Halter 1 so befestigt, daß ein erstes Ende 8 des Objektträgers 2–5 frei auskragt. Es handelt sich um das Ende des Objektträgers, das dem Beschriftungsbereich 7 gegenüberliegt. Damit kragt auch der Präparatebereich 6 frei aus. Das am Beschriftungsbereich 7 liegende Ende 9 ist hingegen am Halter 1 befestigt.
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Der Halter 1 weist einen Trägerkörper 10 auf, der eine Auflagefläche 11 bereitstellt, auf welche das Ende 9 des Objektträgers 2–5 aufgelegt wird. Die Auflagefläche 11 stellt eine Referenzfläche dar, welche die Lage des Objektträgers 2–5 senkrecht zur optischen Achse eines Mikroskops sicherstellt.
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Auf der Auflagefläche 11 ist der Objektträger 2–5 am Ende 9 befestigt. In der hier beschriebenen Ausführungsform ist dazu ein seitlicher Gegenanschlag 12 mit einer Anschlagsfläche 27 vorgesehen, der zur Anlage mit einer Längsseite des Objektträgers 2–5 ausgebildet ist. Weiter weist der Halter 1 einen Schieber 13 auf, der an einem L-förmigen Arm ebenfalls einen seitlichen Anschlag 14 mit einer Anschlagsfläche 15 bereitstellt, der dem Gegenanschlag 12 parallel gegenüberliegt. Der Schieber 13 ist durch einen Federmechanismus, welcher anhand der 3 noch erläutert werden wird, sowie mittels einer Längsführung, die anhand der 4 noch erläutert werden wird, so geführt, daß der seitliche Anschlag 14 zum seitlichen Gegenanschlag 12 verschieblich ist. Auf diese Weise kann das Ende 9 des Objektträgers 2–5 zwischen den Anschlagsflächen 27 und 15 eingeklemmt werden. Zur Festlegung der Auskragtiefe des Objektträgers 2–5 stellt der Schieber 13 zusätzlich noch eine Queranschlagsfläche 16 bereit, die durch einen Rand des L-förmigen Schiebers 13 gebildet ist. Somit umgreift der L-förmige Schieber 13 mit der Queranschlagsfläche 16 und dem seitlichen Anschlag 14 zusammen mit dem seitlichen Gegenanschlag 12 den Objektträger 2–5 im Bereich seines Endes 9 U-förmig.
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Der Schieber 13 weist an der Oberseite einen Greifabschnitt zum leichteren Betätigen auf, z. B. eine Vertiefung 20.
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Der Schieber 13 ist durch eine Federmechanik so vorgespannt, daß der Arm mit dem seitlichen Anschlag 14 in Richtung des seitlichen Gegenanschlags 12 gedrückt wird, um den Objektträger 2–5 einzuspannen. Die Federmechanik ist in 3 zu erkennen, welche den Halter 1 von unten zeigt. Eine Feder 23 ist in einer Vertiefung 24 angeordnet und mit einem Gleitstück 25 verbunden, das mit dem Schieber 13 verschraubt ist oder an diesem ausgebildet ist. Ein in der Vertiefung 24 abgestützter Arm 26 drückt das Gleitstück 25 bzw. den Schieber 13 elastisch in der Vertiefung 24 in der Darstellung der 3 nach rechts, so daß in der Darstellung der 2 der Schieber 13 nach links beaufschlagt ist. Dadurch wird der seitliche Anschlag 14 mit der seitlichen Anschlagsfläche 15 auf die Anschlagsfläche 27 des Gegenanschlags 12 hin gedrückt, was eine Klemmkraft zum Fixieren des Endes 9 des Objektträgers 2–5 bereitstellt.
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4 zeigt in einer horizontalen Schnittdarstellung des Halters 1 die Längsführung des Schiebers 13. Das Gleitstück 25 läuft in einer Längsnut 266, wodurch der Schieber 13 parallel zum Queranschlag 17 und senkrecht zur Längsachse des Objektträgers 2–5 verschieblich ist.
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Wie in den 1 bis 4 zu erkennen ist, sind am Trägerkörper 10 des Halters 1 in Richtung des auskragenden Endes 9 des Objektträgers 2–5 vorragende Füße 17, 18 und 19 vorgesehen. Die Funktion dieser Füße wird am besten aus der 1 deutlich. Die Füße 17–19 (es genügt im Prinzip ein Fuß) stützten den Trägerkörper 10 so ab, daß auch bei eingelegten Objektträgern 2–5 der Halter 1 nicht derart kippt, daß die auskragenden Enden 8 der Objektträger 2–5 auf einer Unterlage aufliegen können. Vielmehr stützen die Füße 17–19 den Halter 1 so, daß der bestückte Halter 1 nicht mit den auskragenden Enden 8 auf einer Unterlage aufliegt, wenn man ihn ablegt.
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Optional kann zusätzlich oder als Alternative auch ein Rahmen vorgesehen werden, der von dem Ort der Füße 17 und 18 sich zuerst längs der Objektträger erstreckt und in einer Traverse außerhalb der Enden 9 vorbeiläuft. Das schützt die freien Enden der Objektträger vor Beschädigungen beim Hantieren.
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Weiter weist der Halter 1 im Bereich der Auflagefläche 11 eine Ausnehmung 21 auf. Diese hat den Vorteil, daß ein Objektträger nur im Beschriftungsbereich 7 in die Hand genommen werden muß, wenn er in den Halter 1 eingelegt wird. Die Ausnehmung 21 dient somit als Fingerloch.
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5 zeigt eine Schnittdarstellung durch den Halter 1 der 2 entlang der Linie A-A, wobei exemplarisch ein Objektträger 5 in den Halter 1 eingezeichnet ist. Wie der Figur zu entnehme ist, hat die Anschlagsfläche 27 des Gegenanschlags 12 ein über die Auflagefläche 11 überkragendes Schrägprofil. Ein in die entgegengesetzte Richtung, d. h. ebenfalls in Richtung der Auflagefläche 11 überkragendes Schrägprofil hat auch die Anschlagsfläche 15. Diese Profile sorgen dafür, daß die Querkraft, welche durch die Feder 23 den Objektträger 5 seitlich einspannt, zugleich auch den Objektträger 5 auf die Auflagefläche 11 drückt.
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Der Beschriftungsbereich 7 des Objektträgers 5 ist somit nur um den dann noch überstehenden Bereich des Profils des seitlichen Gegenanschlags 12 sowie des seitlichen Anschlags 14 beschnitten. Sogleich ist durch die Profilform sichergestellt, daß auch Objektträger unterschiedlicher Dicke zuverlässig befestigt werden. Senkrecht zur Auflagefläche 11 gesehen ist deshalb die Höhe des Profils der Anschläge 12 und 14 größer als die zu erwartende Dicke der Objektträger oder anders gesagt, die Profilhöhe legt die maximal zulässige Objektträgerdicke fest.
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6 zeigt exemplarisch einen abgewandelten Halter 1, der zur Aufnahme deutlich breiterer Objektträger 2 und 3 ausgebildet ist. Ansonsten entspricht der Halter dem der 1 bis 5, insbesondere weist der Schieber 13 dort auch die Vertiefung 20 auf, mit der der Schieber 13 leichter manuell betätigt werden kann.