DE102011006904B4 - Fahrzeugkommunikationssystem, Zugangsdateneinrichtung und Telematikkommunikationssystem - Google Patents
Fahrzeugkommunikationssystem, Zugangsdateneinrichtung und Telematikkommunikationssystem Download PDFInfo
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Abstract
Zugangsdateneinrichtung (30) zur Bereitstellung von vorgegebenen Zugangsdaten für zumindest eine Mehrzahl zugangsbeschränkter Telematikdienste (3_1, 3_N), die in einem Kraftfahrzeug genutzt werden, wobei die Zugangsdateneinrichtung (30) außerhalb des Kraftfahrzeugs angeordnet ist, eine zweite Kommunikationsschnittstelle (32) aufweist und ausgebildet ist,
- über die zweite Kommunikationsschnittstelle (32) jeweils eine Bereitstellungsanforderung für die vorgegebenen Zugangsdaten des jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienstes (3_1, 3_N) zu empfangen
- die Bereitstellungsanforderung dem Kraftfahrzeug und/oder einem vorgegebenen Kraftfahrzeugnutzer zuzuordnen,
- die jeweiligen Zugangsdaten in Antwort auf die Bereitstellungsanforderung fahrzeugspezifisch und/oder fahrzeugnutzerspezifisch zu ermitteln und an der zweiten Kommunikationsschnittstelle (32) bereitzustellen und
- wobei die Zugangsdateneinrichtung (30) eine dritte Kommunikationsschnittstelle (35) aufweist und ausgebildet ist,
- für den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst (3_1, 3_N), über die dritte Kommunikationsschnitte eine fahrzeugspezifische und/oder fahrzeugnutzerspezifische weitere Bereitstellungsanforderung von Grundzugangsdaten für den zugangsbeschränkten Telematikdienst (3_1, 3_N) auszugeben,
- die Grundzugangsdaten des jeweiligen Telematikdienstes (3_1, 3_N), die in Antwort auf die weitere Bereitstellungsanforderung an der dritten Kommunikationsschnittstelle (35) bereitgestellten werden, zwischenzuspeichern und
- abhängig von den Grundzugangsdaten die vorgegebenen Zugangsdaten fahrzeugspezifisch und/oder fahrzeugnutzerspezifisch für den vorgegebenen Telematikdienst (3_1, 3_N) zu ermitteln.
- über die zweite Kommunikationsschnittstelle (32) jeweils eine Bereitstellungsanforderung für die vorgegebenen Zugangsdaten des jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienstes (3_1, 3_N) zu empfangen
- die Bereitstellungsanforderung dem Kraftfahrzeug und/oder einem vorgegebenen Kraftfahrzeugnutzer zuzuordnen,
- die jeweiligen Zugangsdaten in Antwort auf die Bereitstellungsanforderung fahrzeugspezifisch und/oder fahrzeugnutzerspezifisch zu ermitteln und an der zweiten Kommunikationsschnittstelle (32) bereitzustellen und
- wobei die Zugangsdateneinrichtung (30) eine dritte Kommunikationsschnittstelle (35) aufweist und ausgebildet ist,
- für den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst (3_1, 3_N), über die dritte Kommunikationsschnitte eine fahrzeugspezifische und/oder fahrzeugnutzerspezifische weitere Bereitstellungsanforderung von Grundzugangsdaten für den zugangsbeschränkten Telematikdienst (3_1, 3_N) auszugeben,
- die Grundzugangsdaten des jeweiligen Telematikdienstes (3_1, 3_N), die in Antwort auf die weitere Bereitstellungsanforderung an der dritten Kommunikationsschnittstelle (35) bereitgestellten werden, zwischenzuspeichern und
- abhängig von den Grundzugangsdaten die vorgegebenen Zugangsdaten fahrzeugspezifisch und/oder fahrzeugnutzerspezifisch für den vorgegebenen Telematikdienst (3_1, 3_N) zu ermitteln.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugkommunikationssystem, eine Zugangsdateneinrichtung und ein Telematikkommunikationssystem zur Nutzung von zugangsbeschränkten Telematikdiensten in einem Kraftfahrzeug.
- Der Einsatz von Telematiksystemen gewinnt auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik zunehmend an Bedeutung. So werden in Kraftfahrzeugen bereits Telematikdienste genutzt, die in den Bereichen Verkehrslenkung, Sicherheitsdienste und dynamische Navigationshilfe neue Funktionalitäten ermöglichen. Die Telematikdienste im automobilen Umfeld benötigen eine Kommunikation einer in dem Kraftfahrzeug angeordneten Kommunikationseinrichtung mit einer die Telematikdienste bereitstellenden Infrastruktur. Die Kommunikation zwischen der im Kraftfahrzeug angeordneten Kommunikationseinrichtung und beispielsweise einem Netzwerkdiensteserver erfolgt bevorzugt über eine drahtlose Kommunikationsverbindung. Hierbei kann vorgesehen sein, dass für einen Zugriff auf einen von dem Netzwerkdiensteserver bereitgestellten Telematikdienst ein Benutzungsberechtigungsnachweis erforderlich ist, so zum Beispiel eine Authentifizierung mittels spezifischer Zugangsdaten.
- Aus der
DE 603 19 542 T2 ist ein Verfahren für die Zugangskontrolle zu verschlüsselten Datendiensten für ein Unterhaltungs- und Informationsverarbeitungsgerat in einem Fahrzeug bekannt. Dabei werden von dem im Fahrzeug angeordneten Unterhaltungs- und Informationsverarbeitungsgerat Zugangsdaten von einem außerhalb des Fahrzeugs angeordneten Zugriffssteuerungs-Server angefordert und mittels dieser Zugangsdaten auf einen Content-Server zugegriffen, der die verschlüsselten Datendienste bereitstellt. - Die Aufgabe, die der Erfindung zugrunde liegt, ist es, eine Zugangsdateneinrichtung zu schaffen, die einen Beitrag leistet, eine Bereitstellung von Zugangsdaten für zugangsbeschränkte Telematikdienste, die in einem Kraftfahrzeug genutzt werden, zu vereinfachen.
- Die Erfindung zeichnet sich durch eine Zugangsdateneinrichtung zur Bereitstellung von vorgegebenen Zugangsdaten für zumindest eine Mehrzahl zugangsbeschränkter Telematikdienste, die in einem Kraftfahrzeug genutzt werden. Die Zugangsdateneinrichtung ist außerhalb des Kraftfahrzeugs angeordnet und weist eine zweite Kommunikationsschnittstelle auf. Die Zugangsdateneinrichtung ist ausgebildet, über die zweite Kommunikationsschnittstelle jeweils eine Bereitstellungsanforderung für die vorgegebenen Zugangsdaten des jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienstes zu empfangen. Ferner ist die Zugangsdateneinrichtung ausgebildet, die Bereitstellungsanforderung dem Kraftfahrzeug und/oder einem vorgegebenen Kraftfahrzeugnutzer zuzuordnen und die jeweiligen Zugangsdaten in Antwort auf die Bereitstellungsanforderung fahrzeugspezifisch und/oder fahrzeugnutzerspezifisch zu ermitteln und an der zweiten Kommunikationsschnittstelle bereitzustellen.
- Die Zugangsdateneinrichtung weist weiterhin eine dritte Kommunikationsschnittstelle auf und ist ausgebildet, für den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst über die dritte Kommunikationsschnittstelle eine fahrzeugspezifische und/oder fahrzeugnutzerspezifische weitere Bereitstellungsanforderung von Grundzugangsdaten für den zugangsbeschränkten Telematikdienst auszugeben sowie die Grundzugangsdaten des jeweiligen Telematikdienstes, die in Antwort auf die weitere Bereitstellungsanforderung an der dritten Kommunikationsschnittstelle bereitgestellten werden, zwischenzuspeichern und abhängig von den Grundzugangsdaten die vorgegebenen Zugangsdaten fahrzeugspezifisch und/oder fahrzeugnutzerspezifisch für den vorgegebenen Telematikdienst zu ermitteln. Hierbei kann die dritte Kommunikationsschnittstelle auf einer physischen Ebene die gleiche Kommunikationsschnittstelle sein wie die zweite Kommunikationsschnittstelle.
- Die Grundzugangsdaten können die Zugangsdaten umfassen, die zur Nutzung des zugangsbeschränkten Telematikdienstes berechtigen. In diesem Fall kann die Zugangsdateneinrichtung die Zugangsdaten unverändert übernehmen. Alternativ können die Grundzugangsdaten weitere Daten umfassen. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass ein Benutzername und ein Zugangspasswort nicht in ihrer Gesamtheit genutzt werden sollen, sondern nur ein Teil davon, zum Beispiel einige Ziffern oder Buchstaben, aus denen diese zusammengesetzt sind. Beispielsweise können die Grundzugangsdaten eine Anweisung umfassen, nur die zweite, erste und vierte Ziffer eines Pins zu senden. In diesem Falle ist die Zugangsdateneinrichtung ausgebildet, abhängig von den Grundzugangsdaten die Zugangsdaten zu ermitteln. Des Weiteren kann erforderlich sein, beispielsweise ein Passwort der Grundzugangsdaten zu verschlüsseln, so dass die Zugangsdaten ein verschlüsseltes Passwort umfassen.
- In einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Telematikkommunikationssystem zur Nutzung von zugangsbeschränkten Telematikdiensten in einem Kraftfahrzeug vorgesehen. Das Telematikkommunikationssystem umfasst zusätzlich zu der Zugangsdateneinrichtung ein in dem Kraftfahrzeug angeordnetes Fahrzeugkommunikationssystem mit einer zentralen Zugangsdateneinheit, sowie eine außerhalb des Kraftfahrzeugs vorgesehene Zugangsdateneinrichtung. Die erste Kommunikationsschnittstelle der zentralen Zugangsdateneinheit ist über zumindest eine vorgegebene Netzwerkverbindung koppelbar mit der zweiten Kommunikationsschnittstelle der Zugangsdateneinrichtung. Das Fahrzeugkommunikationssystem ist zur Nutzung von zugangsbeschränkten Telematikdiensten in dem Kraftfahrzeug eingerichtet. Das Fahrzeugkommunikationssystem ist in dem Kraftfahrzeug angeordnet und umfasst eine oder mehrere Telematikeinheiten, die jeweils ausgebildet sind zum Ausführen von einer oder mehreren Telematikanwendungen, die jeweils zumindest einen zugangsbeschränkten Telematikdienst nutzen. Ferner umfasst das Fahrzeugkommunikationssystem eine zentrale Zugangsdateneinheit zum Verwalten von vorgegebenen Zugangsdaten für zumindest eine Mehrzahl der zugangsbeschränkten Telematikdienste, die von den Telematikanwendungen in dem Kraftfahrzeug genutzt werden. Die zentrale Zugangsdateneinheit weist eine erste Kommunikationsschnittstelle auf und ist ausgebildet, für den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst eine Bereitstellungsanforderung für die Zugangsdaten des zugangsbeschränkten Telematikdienstes über die erste Kommunikationsschnittstelle auszugeben sowie Zugangsdaten für den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst, die in Antwort auf die Breitstellungsanforderung an der ersten Kommunikationsschnittstelle bereitgestellt werden, zu speichern und über eine vorgegebene interne Schnittstelle der Telematikanwendung, die den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst nutzt, zur Verfügung zu stellen.
- Die zentrale Zugangsdateneinheit kann vorteilhafterweise einen Beitrag leisten, die Zugangsdaten für die jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienste anwendungsspezifisch und zeitgerecht für die Telematikanwendungen verfügbar zu machen. Des Weiteren kann dies einen Beitrag leisten, eine Erweiterung der im Kraftfahrzeug genutzten Telematikdienste zu vereinfachen und eine Komplexität einer Telematikeinheit zu reduzieren, da Schaltungsmodule und/oder Softwaremodule zum Verwalten von Zugangsdaten in der jeweiligen Telematikeinheit entfallen können.
- Vorzugsweise ist die zentrale Zugangsdateneinheit ausgebildet zum Verwalten sämtlicher im Kraftfahrzeug genutzter zugangsbeschränkter Telematikdienste. Hierbei wird ein Telematikdienst, dessen Nutzung eine Zugangsberechtigung erfordert, als zugangsbeschränkter Telematikdienst bezeichnet. Die Zugangsdaten können beispielsweise eine fahrzeugspezifische Identifikationsinformation und/oder eine fahrzeugnutzerspezifische Identifikationsinformation und/oder ein Passwort umfassen. Die Zugangsdaten können ferner beispielsweise geheime Schlüssel und/oder digitale Zertifikate umfassen. Die Zugangsdaten können eine zeitlich unbegrenzte Gültigkeitsdauer oder eine zeitlich begrenzte Gültigkeitsdauer aufweisen. Die Zugangsdaten, die eine zeitlich unbegrenzte Gültigkeitsdauer aufweisen, können auch als statische Zugangsdaten bezeichnet werden. Die Zugangsdaten, die eine zeitlich begrenzte Gültigkeitsdauer aufweisen, können als dynamische Zugangsdaten bezeichnet werden. Beispielsweise können dynamische Zugangsdaten genutzt werden, einen Netzwerkdiensteserver vor unberechtigten Zugriffen besser zu schützen. Zum Verwalten der Zugangsdaten kann die zentrale Zugangsdateneinheit einen Speicher aufweisen, in dem die Zugangsdaten gespeichert werden. Insbesondere können in dem Speicher die statischen Zugangsdaten gespeichert werden, sodass die statischen Zugangsdaten bei Bedarf, zum Beispiel wenn der Zugangsdateneinheit signalisiert wird, dass der jeweilige Telematikdienst aktiviert werden soll, aus dem Speicher ausgelesen und der jeweilige Telematikanwendung zur Verfügung gestellt werden können. Im Falle, dass der jeweilige Telematikdienst dynamische Zugangsdaten erfordert, können die dynamischen Zugangsdaten von der zentralen Zugangsdateneinheit angefordert werden. Ferner können die dynamischen Zugangsdaten auch in dem Speicher zwischengespeichert werden, bei Bedarf aus dem Speicher ausgelesen werden und, wenn die dynamischen Zugangsdaten noch eine vorgegebene Restgültigkeitsdauer aufweisen, direkt der jeweiligen Telematikanwendung zur Verfügung gestellt werden. Bei einer initialen Dienstekonfiguration des Kraftfahrzeugs, beispielsweise bei einer Auslieferung des Kraftfahrzeugs aus dem Werk und/oder bei einem Verkauf des Kraftfahrzeugs, kann vorgesehen sein, dass die Zugangsdaten für sämtliche gewünschte Telematikdienste, insbesondere für Telematikdienste, deren Zugangsdaten eine zeitlich unbegrenzte oder eine zeitlich längere Gültigkeitsdauer aufweisen, von der zentralen Zugangsdateneinheit angefordert und abgespeichert werden.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die zentrale Zugangsdateneinheit ausgebildet, die Zugangsdaten eines aktuell genutzten Telematikdienstes derart auszuwerten, dass wenn die Zugangsdaten eine zeitlich beschränkte Gültigkeitsdauer aufweisen, ein Zeitpunkt ermittelt wird abhängig von der Gültigkeitsdauer und einer vorgegebenen Aktualisierungsdauer, und zu dem ermittelten Zeitpunkt eine erneute Bereitstellungsanforderung für die aktualisierte Zugangsdaten des aktuell genutzten Telematikdienstes über die erste Kommunikationsschnittstelle auszugeben. Dies ermöglicht, dass die aktualisierten Zugangsdaten rechtzeitig, das heißt vor Ablauf der zeitlich beschränkten Gültigkeitsdauer der jeweiligen Telematikanwendung zur Verfügung gestellt werden können. Die Aktualisierungsdauer kann hierbei fest vorgegeben oder, beispielsweise abhängig von in der Vergangenheit tatsächlich genutzten Aktualisierungszeiten, ermittelt werden. Vorteilhafterweise kann dadurch beispielsweise ein Abbruch einer Kommunikationsverbindung zwischen der jeweiligen Telematikanwendung und einem Netzwerkdiensteserver aufgrund eines zeitlichen Auslaufens der Gültigkeitsdauer der Zugangsdaten verhindert werden.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind im Folgenden anhand der schematischen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
-
1 ein Ausführungsbeispiel eines Telematikkommunikationssystems. - Ein Telematikkommunikationssystem 1 (
1 ) umfasst ein in einem Kraftfahrzeug angeordnetes Fahrzeugkommunikationssystem 10 und eine außerhalb des Kraftfahrzeugs angeordnete Zugangsdateneinrichtung 30. - Das Fahrzeugkommunikationssystem 10 umfasst eine oder mehrere Telematikeinheiten 15_1, 15_M, die ausgebildet sind zum Ausführen zumindest einer Telematikanwendung, die zumindest einen zugangsbeschränkten Telematikdienst 3_1, 3_N nutzt. Die zumindest eine Telematikanwendung kann beispielsweise ein Flottenmanagement, eine Routenplanung, eine Ferndiagnose, einen Diebstahlschutz, ein Versenden elektronischer Post und/oder den Zugriff auf fahrzeugexterne Datenbanken umfassen. Die jeweilige Telematikeinheit 15_1, 15_M kann beispielsweise eine eigenständige Schaltungseinheit oder einen Teil einer zentralen Rechnereinheit umfassen. Zusätzlich oder alternativ kann die jeweilige Telematikeinheit 15_1, 15_M ein Softwaremodul umfassen, das von einer Rechnereinheit ausgeführt wird. Die jeweilige Telematikeinheit 15_1, 15_M kann zumindest eine Netzwerkverbindungseinrichtung umfassen und/oder der jeweiligen Telematikeinheit 15_1, 15_M kann die zumindest eine Netzwerkverbindungseinrichtung zugeordnet sein, sodass die jeweilige Telematikanwendung der Telematikeinheit 15_1, 15_M zum Abrufen des zumindest einen zugangsbeschränkten Telematikdienstes 3_1, 3_N über ein vorgegebenes Netzwerk koppelbar ist mit einem Netzwerkdiensteserver eines Diensteanbieters.
- Ferner umfasst das Fahrzeugkommunikationssystem 10 eine zentrale Zugangsdateneinheit 20 zum Verwalten von vorgegebenen Zugangsdaten für zumindest eine Mehrzahl der zugangsbeschränkten Telematikdienste 3_1, 3_N, die von den Telematikanwendungen in dem Kraftfahrzeug genutzt werden. Die zentrale Zugangsdateneinheit 20 weist eine erste Kommunikationsschnittstelle 22 auf und ist ausgebildet, für den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst 3_1, 3_N eine Bereitstellungsanforderung für die Zugangsdaten des zugangsbeschränkten Telematikdienstes über die erste Kommunikationsschnittstelle 22 auszugeben sowie Zugangsdaten für den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst 3_1, 3_N, die in Antwort auf die Breitstellungsanforderung an der ersten Kommunikationsschnittstelle 22 bereitgestellt werden, zu speichern und über eine vorgegebene interne Schnittstelle 25 der Telematikanwendung, die den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst 3_1, 3_N nutzt, zur Verfügung zu stellen.
- Die zentrale Zugangsdateneinheit 20 kann beispielsweise ausgebildet sein, die Zugangsdaten eines aktuell genutzten Telematikdienstes 3_1, 3_N derart auszuwerten, dass wenn die Zugangsdaten eine zeitlich beschränkte Gültigkeitsdauer aufweisen, ein Zeitpunkt ermittelt wird abhängig von der Gültigkeitsdauer und einer vorgegebenen Aktualisierungsdauer, und zu dem ermittelten Zeitpunkt eine erneute Bereitstellungsanforderung für die aktualisierte Zugangsdaten des aktuell genutzten Telematikdienstes 3_1, 3_N über die erste Kommunikationsschnittstelle 22 auszugeben.
- Die Zugangsdateneinrichtung 30 ist vorzugsweise stationär beispielsweise in einem Servicecenter des Kraftfahrzeugherstellers oder einem OEM-Partner des Kraftfahrzeugherstellers angeordnet. Die Zugangsdateneinrichtung 30 kann beispielsweise eine Recheneinheit umfassen. Die Zugangsdateneinrichtung 30 weist eine zweite Kommunikationsschnittstelle 32 auf, die mit der ersten Kommunikationsschnittstelle 22 der zentralen Zugangsdateneinheit 20 über zumindest eine vorgegebene Netzwerkverbindung koppelbar ist. Vorzugsweise umfasst die zumindest eine Netzwerkverbindung eine drahtlose Kommunikationsverbindung.
- Die Zugangsdateneinrichtung 30 ist ausgebildet, über die zweite Kommunikationsschnittstelle 32 jeweils eine Bereitstellungsanforderung für die vorgegebenen Zugangsdaten des jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienstes 3_1, 3_N zu empfangen. Ferner ist die Zugangsdateneinrichtung 30 ausgebildet, die Bereitstellungsanforderung dem Kraftfahrzeug und/oder einem vorgegebenen Kraftfahrzeugnutzer zuzuordnen und die jeweiligen Zugangsdaten in Antwort auf die Bereitstellungsanforderung fahrzeugspezifisch und/oder fahrzeugnutzerspezifisch zu ermitteln und an der zweiten Kommunikationsschnittstelle 32 bereitzustellen.
- Ferner kann die Zugangsdateneinrichtung 30 eine dritte Kommunikationsschnittstelle 35 aufweisen und beispielsweise ausgebildet sein, für den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst 3_1, 3_N über die dritte Kommunikationsschnittstelle 35 eine fahrzeugspezifische und/oder fahrzeugnutzerspezifische weitere Bereitstellungsanforderung von Grundzugangsdaten für den zugangsbeschränkten Telematikdienst 3_1, 3_N auszugeben sowie die Grundzugangsdaten des jeweiligen Telematikdienstes 3_1, 3_N, die in Antwort auf die weitere Bereitstellungsanforderung an der dritten Kommunikationsschnittstelle 35 bereitgestellt werden, zwischenzuspeichern und abhängig von den Grundzugangsdaten die vorgegebenen Zugangsdaten fahrzeugspezifisch und/oder fahrzeugnutzerspezifisch für den vorgegebenen Telematikdienst 3_1, 3_N zu ermitteln. Hierbei kann die dritte Kommunikationsschnittstelle 35 auf einer physischen Ebene die gleiche Kommunikationsschnittstelle sein wie die zweite Kommunikationsschnittstelle 32.
- Die dritte Kommunikationsschnittstelle 35 der Zugangsdateneinrichtung 30 kann beispielsweise über eine weitere vorgegebene Netzwerkverbindung koppelbar sein mit einer vorgegebenen Diensteberechtigungssteuereinheit 50_1, 50_N für den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst 3_1, 3_N eines Diensteanbieters, um die Grundzugangsdaten des jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienstes 3_1, 3_N anzufordern. Die Diensteberechtigungssteuereinheit 50_1, 50_N kann beispielsweise eine Proxykomponente aufweisen. Die Proxykomponente kann beispielsweise als Zugangspunkt genutzt werden für ein zugriffsgeschütztes Netz, das einen oder mehrere Netzwerkdiensteserver umfassen kann. Die Netzwerkdiensteserver des zugriffsgeschützten Netzes sind in diesem Fall nur über die Proxykomponente erreichbar. Die Proxykomponente kann beispielsweise ausgebildet sein, abhängig von einem Zugangsberechtigungsnachweis, beispielsweise den Zugangsdaten, einen Zugang zu dem zugriffsgeschützten Netz und damit zu einem gewünschten Telematikdienst 3_1, 3_N zuzulassen. Die Proxykomponente kann einen Beitrag leisten, den oder die Netzwerkdiensteserver vor unberechtigten Zugriffen und Manipulationen besser zu schützen.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Telematikkommunikationssystem
- 3_1, 3_N
- Telematikdienst
- 10
- Fahrzeugkommunikationssystem
- 15_1, 15_M
- Telematikeinheit
- 20
- zentrale Zugangsdateneinheit
- 22
- erste Kommunikationsschnittstelle
- 25
- interne Schnittstelle
- 27
- Speicher
- 30
- Zugangsdateneinrichtung
- 32
- zweite Kommunikationsschnittstelle
- 35
- dritte Kommunikationsschnittstelle
- 50_1, 50_N
- Diensteberechtigungssteuereinheit
Claims (3)
- Zugangsdateneinrichtung (30) zur Bereitstellung von vorgegebenen Zugangsdaten für zumindest eine Mehrzahl zugangsbeschränkter Telematikdienste (3_1, 3_N), die in einem Kraftfahrzeug genutzt werden, wobei die Zugangsdateneinrichtung (30) außerhalb des Kraftfahrzeugs angeordnet ist, eine zweite Kommunikationsschnittstelle (32) aufweist und ausgebildet ist, - über die zweite Kommunikationsschnittstelle (32) jeweils eine Bereitstellungsanforderung für die vorgegebenen Zugangsdaten des jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienstes (3_1, 3_N) zu empfangen - die Bereitstellungsanforderung dem Kraftfahrzeug und/oder einem vorgegebenen Kraftfahrzeugnutzer zuzuordnen, - die jeweiligen Zugangsdaten in Antwort auf die Bereitstellungsanforderung fahrzeugspezifisch und/oder fahrzeugnutzerspezifisch zu ermitteln und an der zweiten Kommunikationsschnittstelle (32) bereitzustellen und - wobei die Zugangsdateneinrichtung (30) eine dritte Kommunikationsschnittstelle (35) aufweist und ausgebildet ist, - für den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst (3_1, 3_N), über die dritte Kommunikationsschnitte eine fahrzeugspezifische und/oder fahrzeugnutzerspezifische weitere Bereitstellungsanforderung von Grundzugangsdaten für den zugangsbeschränkten Telematikdienst (3_1, 3_N) auszugeben, - die Grundzugangsdaten des jeweiligen Telematikdienstes (3_1, 3_N), die in Antwort auf die weitere Bereitstellungsanforderung an der dritten Kommunikationsschnittstelle (35) bereitgestellten werden, zwischenzuspeichern und - abhängig von den Grundzugangsdaten die vorgegebenen Zugangsdaten fahrzeugspezifisch und/oder fahrzeugnutzerspezifisch für den vorgegebenen Telematikdienst (3_1, 3_N) zu ermitteln.
- Telematikkommunikationssystem (1) zur Nutzung von zugangsbeschränkten Telematikdiensten (3_1, 3_N) in einem Kraftfahrzeug, umfassend eine Zugangsdateneinrichtung (30) gemäß
Anspruch 1 und ein Fahrzeugkommunikationssystem (10), wobei das Fahrzeugkommunikationssystem (10) in dem Kraftfahrzeug angeordnet ist und umfasst: - eine oder mehrere Telematikeinheiten (15_1, 15_M), die jeweils ausgebildet sind zum Ausführen von einer oder mehreren Telematikanwendungen, die jeweils zumindest einen zugangsbeschränkten Telematikdienst (3_1, 3_N) nutzen, - eine zentrale Zugangsdateneinheit (20) zum Verwalten von vorgegebenen Zugangsdaten für zumindest eine Mehrzahl der zugangsbeschränkten Telematikdienste (3_1, 3_N), die von den Telematikanwendungen in dem Kraftfahrzeug genutzt werden, wobei die zentrale Zugangsdateneinheit (20) eine erste Kommunikationsschnittstelle (22) aufweist und ausgebildet ist, für den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst (3_1, 3_N) eine Bereitstellungsanforderung für die Zugangsdaten des zugangsbeschränkten Telematikdienstes (3_1, 3_N) über die erste Kommunikationsschnittstelle (22) auszugeben sowie Zugangsdaten für den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst (3_1, 3_N), die in Antwort auf die Breitstellungsanforderung an der ersten Kommunikationsschnittstelle (22) bereitgestellt werden, zu speichern und über eine vorgegebene interne Schnittstelle (25) der Telematikanwendung, die den jeweiligen zugangsbeschränkten Telematikdienst (3_1, 3_N) nutzt, zur Verfügung zu stellen, und wobei - die erste Kommunikationsschnittstelle (22) der zentralen Zugangsdateneinheit (20) über zumindest eine vorgegebene Netzwerkverbindung koppelbar ist mit der zweiten Kommunikationsschnittstelle (32) der Zugangsdateneinrichtung (30). - Telematikkommunikationssystem (1) nach
Anspruch 2 , bei dem die zentrale Zugangsdateneineinheit (20) ausgebildet ist, - die Zugangsdaten eines aktuell genutzten Telematikdienstes (3_1, 3_N) derart auszuwerten, dass wenn die Zugangsdaten eine zeitliche beschränkte Gültigkeitsdauer aufweisen, ein Zeitpunkt ermittelt wird abhängig von der Gültigkeitsdauer und einer vorgegebenen Aktualisierungsdauer, und - zu dem ermittelten Zeitpunkt eine erneute Bereitstellungsanforderung für aktualisierte Zugangsdaten des aktuell genutzten Telematikdienstes (3_1, 3_N) über die erste Kommunikationsschnittstelle (22) auszugeben.
Priority Applications (6)
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