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Die Erfindung betrifft eine Anlage zum Behandeln von Stückgütern, mit einem Lager, das eine Vielzahl von Lagerplätzen aufweist, einer Fördereinheit zum Fördern von Stückgütern zum Lager, und zumindest einem mit der Fördereinheit fördertechnisch verbundenen Lagerbediengerät zum Bedienen der Lagerplätze.
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Es sind aus der Distributionslogistik bereits derartige Anlagen bekannt, die ein Hochregallager mit einer Vielzahl von Lagereinheiten aufweisen, welche sich länglich und auf mehrere Lagerebenen erstrecken. Zwischen den Lagereinheiten ist jeweils ein Lagerbediengerät angeordnet, das zum Ein- und Auslagern von Waren in die Lagerplätze bzw. aus den Lagerplätzen vorgesehen ist.
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Vor einer Einlagerung werden die Waren derart behandelt, dass sie einer bestimmten Vorsortierung unterliegen, wonach sie in Gruppen identischer Waren oder gemäß einer bestimmten Reihenfolge in das Hochregallager eingelagert werden. Außerdem werden, abhängig von der Art der einzulagernden Waren Zwischenbehältnisse verwendet, die mit den Waren beladen werden und in die Lagerplätze des Hochregallagers abgelegt werden.
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Diese bekannte Art der Lagerung fordert eine hohe Anzahl von Lagerplätzen, die ggf. nicht vollständig belegt werden, und demnach eine aufwendige Lagerbedientechnik.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Anlage bereit zu stellen, bei welcher eine Vereinfachung zumindest des Einlagerungsvorgangs und eine Erhöhung des Einlagerungsdurchsatzes erreicht werden können.
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Hierzu wird vorgeschlagen, dass das Lagerbediengerät dazu vorgesehen ist, einen Satz von Stückgütern, die in loser Anordnung mittels der Fördereinheit gefördert werden, in loser Anordnung zu transportieren und zumindest einen Teil des Satzes an wenigstens einem Lagerplatz einzulagern. Dadurch, dass die Stückgüter, welche in loser Anordnung mittels der Fördereinheit zum Lager transportiert werden, weiterhin in loser Anordnung auf das Lagerbediengerät übergeben und mittels des Lagerbediengeräts bis zu einem Einlagerungsplatz transportiert werden, kann die Anzahl der Stückgüter, die pro Zeiteinheit eingelagert werden, deutlich erhöht werden.
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Unter einer „losen Anordnung” von Stückgütern soll insbesondere eine Anordnung verstanden werden, die von einer oder mehreren Eigenschaften der Stückgüter unabhängig ist. Eine Eigenschaft kann hierbei eine Art, ein physikalisches Merkmal, eine Abmessung, eine Form, ein Ursprung, ein Absender, ein Ziel, ein Adressat, eine Ausrichtung, eine Position in einer bestimmten Reihenfolge usw. oder eine Kombination davon sein. Die Anordnung ist vorteilhafterweise bezüglich zumindest einer Eigenschaft möglichst, insbesondere vollständig zufallsbedingt. Dies kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass die Stückgüter unabhängig von dieser Eigenschaft auf die Fördereinheit abgelegt werden und auf Mittel verzichtet wird, die zum Ändern der Anordnung während der Förderung zum Lager vorgesehen sind. Vorzugsweise fördert die Fördereinheit Stückgüter von einer Station zum Lager, wobei die Stückgüter in der Station von einem Transportmittel des Straßen-, Bahn- und/oder Flugverkehrs entladen werden und/oder die Station einer Zwischenlagerungsstation für solche entladene Stückgüter entspricht. Zwischen einem solchen Entladevorgang bzw. einer Auslagerung aus der Zwischenlagerungsstation und einem Ablegen auf die Fördereinheit wird vorzugsweise auf eine, insbesondere auf jegliche Behandlung der Stückgüter verzichtet, die auf eine Vorsortierung und/oder Herstellung einer bestimmten Reihenfolge der geförderten Stückgüter abzielt. Die lose Anordnung auf der Fördereinheit wird hierbei vorteilhafterweise lediglich durch den Ablegvorgang auf die Fördereinheit bestimmt, welcher der losen Anordnung ihren zufallsbedingten Charakter verleiht. Das Behandeln von Stückgütern in loser Anordnung weist den Vorteil auf, dass Behandlungszeit und Behandlungsmittel eingespart werden können.
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Zum Transport durch das Lagerbediengerät kann durch die lose Anordnung vorteilhaft auf den Einsatz von Zwischenbehältnissen verzichtet werden, die herkömmlicherweise mit Stückgütern gemäß zumindest einer Eigenschaft beladen werden und mittels des Lagerbediengeräts in die Lagerplätze eingelagert werden. Vorteilhaft kann auf Mittel zum Behandeln solcher Zwischenbehältnisse verzichtet werden, wobei eine Behandlungszeit eingespart werden kann.
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Unter „vorgesehen” soll insbesondere speziell ausgeführt, ausgebildet, ausgestattet, ausgeformt und/oder programmiert verstanden werden.
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In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Lagerplätze derart ausgebildet sind, dass eine Einlagerung von Stückgütern des Satzes in loser Anordnung erfolgt. Dadurch kann besonders vorteilhaft eine erhöhte Lagerungsdichte erreicht werden. Die Lagerplätze sind hierbei zweckmäßigerweise zur Aufnahme von Stückgütern in loser Anordnung vorgesehen, wodurch aufgrund der vorteilhaften Unabhängigkeit in Bezug auf die oben genannten Eigenschaften der Stückgüter, die Anzahl der Lagerplätze vermindert und der Belegzustand dieser Lagerplätze optimiert werden können. Das Lagerbediengerät kann den kompletten Satz in einen Lagerplatz einlagern oder es kann an mehreren Lagerplätzen jeweils eine Untermenge des Satzes einlagern.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Anlage eine Ausrichtungseinrichtung aufweist, die dazu vorgesehen ist, im Satz von Stückgütern vor einem Einlagerungsvorgang einzelne Stückgüter gemäß einer Soll-Ausrichtung auszurichten, wodurch eine vereinfachte Ein- und Auslagerung erreicht werden kann. Die Ausrichtung erfolgt vorzugsweise nach der Förderung durch die Fördereinheit und vor dem Transport des Satzes mittels des Lagerbediengeräts, beispielsweise bei einer Übergabe des Satzes von der Fördereinheit auf das Lagerbediengerät.
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Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Anlage eine Identifikationseinrichtung aufweist, die dazu vorgesehen ist, im Satz von Stückgütern vor einem Einlagerungsvorgang einzelne Stückgüter zu identifizieren, wodurch eine vorteilhafte Lokalisierung eingelagerter Stückgüter erreicht werden kann.
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Es kann eine besonders einfache Lagerbedientechnik erreicht werden, wenn das Lagerbediengerät zum Ein- und Auslagern von Stückgütern an den Lagerplätzen vorgesehen ist.
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In einer besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Anlage eine Vereinzelungseinrichtung aufweist, die dazu vorgesehen ist, einen Satz ausgelagerter Stückgüter für eine weitere Bearbeitung zu vereinzeln. Diese ermöglicht eine weitere Behandlung der Stückgüter, die auf eine Sortierung, Herstellung einer bestimmten Reihenfolge usw. abzielt. Unter einer „Vereinzelungseinrichtung” soll insbesondere eine Einrichtung verstanden werden, die dazu dient, einen Satz von Stückgütern derart zu bearbeiten, dass die vereinzelten Stückgüter entlang der Materialflussrichtung überwiegend, insbesondere ausschließlich hintereinander, vorzugsweise mit einem Abstand zwischen zwei benachbarten Stückgütern, angeordnet sind. Die dem Lager nachgeschaltete Anordnung der Vereinzelungseinrichtung ermöglicht die Erledigung solcher Sortier- und/oder Sequenziervorgänge, die herkömmlicherweise vor Einlagerung von Stückgütern in das Lager erfolgen. Demnach können Forderungen an dem Lager und dessen Bedientechnik, die aufgrund dieser Vorgänge entstehen, entfallen, wodurch eine Vereinfachung und eine erhöhte Flexibilität in der Anwendung des Lagers erreicht werden können.
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Es wird des Weiteren vorgeschlagen, dass Lagerplätze des Lagers eine Lagerfläche zur Aufnahme von Stückgütern aufweisen, die von einer Fördereinheit gebildet ist, wodurch eine besonders einfache Ein- und Auslagerung von Stückgütern erreicht werden kann.
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In diesem Zusammenhang kann eine einfache Ausführung der Lagerplätze erreicht werden, wenn die Fördereinheit mittels des Lagerbediengeräts antreibbar ist.
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Um eine hohe Flexibilität in der Anwendung der Belegung der Lagerplätze zu erreichen wird vorgeschlagen, dass die Fördereinheit eine Vielzahl von Fördermitteln aufweist, die einzeln und/oder im Verbund zum Fördern einer Untermenge eines gelagerten Satzes von Stückgütern vorgesehen sind. Hierdurch kann eine Selektion von Stückgütern bereits bei der Auslagerung erfolgen.
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Alternativ oder zusätzlich wird in einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, dass Lagerplätze des Lagers eine Lagerfläche zur Aufnahme von Stückgütern aufweisen, die mit zumindest einer Vertiefung ausgebildet ist, welche zum Eingreifen eines Förderelements des Lagerbediengeräts vorgesehen ist. Hierdurch kann eine kostengünstige und konstruktiv einfache Ausgestaltung der Lagerplätze erreicht werden, die sich insbesondere bei einer Ausbildung des Lagerbediengeräts mit zumindest einem Förderriemen eignet. Die Vertiefung nimmt in einer bevorzugten Ausbildung die Form eines Hutprofils an. Außerdem kann eine vorteilhafte Behandlung von Stückgütern erreicht werden, wenn eine Lagerfläche mit mehreren Vertiefungen versehen ist. Diese können beispielsweise jeweils einem unterschiedlichen Förderelement des Lagerbediengeräts zugeordnet sein.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass das Lagerbediengerät eine Vielzahl von Förderelementen aufweist, die einzeln und/oder im Verbund zum Fördern einer Untermenge eines einzulagernden bzw. eingelagerten Satzes von Stückgütern vorgesehen sind, wodurch eine besonders hohe Flexibilität bei Ein- bzw. Auslagerungsvorgängen erreicht werden kann.
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Durch die Förderung durch die Fördereinheit, den Transport von Stückgütern und vorzugsweise die Einlagerung mittels des Lagerbediengeräts jeweils in loser Anordnung kann die Anlage in vieler Hinsicht unabhängig von der Art der behandelten Stückgüter ausgebildet sein. Beispielweise kann die Anlage, die z. B. für die Lagerung von Postpaketen Anwendung findet, ohne erhebliche Anpassung zur Zwischenlagerung von Gepäckstücken, insbesondere in einem Flughafen, eingesetzt werden. Durch die vorgeschlagene Ausbildung der Anlage kann ein besonders hoher Zwischenlagerungsdurchsatz erreicht werden.
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Die vorgeschlagene Anlage eignet sich insbesondere bei einer Ausbildung als Kommissionieranlage, bei welcher eine besonders hohe Anzahl von Stückgütern, die sich in ihrer Art stark voneinander unterscheiden, behandelt werden muss. In diesem Fall dient das Lager der Kommissionieranlage als Pufferlager, in welchem Stückgüter, zwischen einer ersten Lagerung, in der die Stückgüter in einem gelieferten Zustand, beispielweise in palettierter Form gelagert sind, und der Bildung einer fertig kommissionierten Einheit zwischengespeichert werden. In einem vorteilhaften Ablauf werden Stückgüter, abhängig von der Abwicklung von Kommissionieraufträgen bei Bedarf aus ihrem ersten Lagerungsplatz entnommen, wobei sie beispielsweise depallettiert werden, in loser Anordnung auf die Fördereinheit abgelegt, mittels der Fördereinheit in loser Anordnung zum Lager gefördert und durch das Lagerbediengerät weiterhin in loser Anordnung in das Pufferlager eingelagert, bevor sie später zur Abwicklung eines Kommissionierauftrags aus dem Lager zur weiteren Bearbeitung ausgelagert werden.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Behandeln von Stückgütern. Es wird vorgeschlagen, dass Stückgüter in loser Anordnung zu einem Lager gefördert werden, ein Satz von diesen Stückgütern gebildet wird und mittels eines Lagerbediengeräts zu zumindest einem Lagerplatz des Lagers in loser Anordnung transportiert wird und zumindest ein Teil des Satzes in den Lagerplatz eingelagert wird. Dadurch, dass die Stückgüter, welche in loser Anordnung mittels der Fördereinheit zum Lager transportiert werden, weiterhin in loser Anordnung auf das Lagerbediengerät übergeben und mittels des Lagerbediengeräts bis zu einem Einlagerungsplatz transportiert werden, kann die Anzahl der Stückgüter, die pro Zeiteinheit eingelagert werden, deutlich erhöht werden. Zu den weiteren vorteilhaften Wirkungen des vorgeschlagenen Verfahrens wird auf die obigen, auf die vorgeschlagene Anlage bezogenen Ausführungen verwiesen.
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Um eine besonders hohe Lagerungsdichte zu erreichen, wird vorgeschlagen, dass die Einlagerung der Stückgüter am Lagerplatz in loser Anordnung erfolgt.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsvariante wird vorgeschlagen, dass das Lagerbediengerät einen Satz von Stückgütern in loser Anordnung auslagert und die Stückgüter für eine weitere Bearbeitung vereinzelt werden.
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Es werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
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1: eine perspektivische Ansicht eines Lagers, einer Fördereinheit und eines Lagerbediengeräts,
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2: die Anordnung aus 1 in einer Schnittansicht von oben,
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3: eine Detailansicht eines Übergabeförderers,
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4: die Anordnung der Anlage aus 2 und einer Vereinzelungseinrichtung,
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5: die Anordnung aus 1 mit einer alternativen Ausführung von Lagerplätzen und
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6: einen Lagerplatz des Lagers in einer alternativen Ausführung mit Vertiefungen.
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1 zeigt eine Anlage 10 zum Behandeln von Stückgütern in einer perspektivischen Ansicht. Diese weist ein als Hochregallager ausgebildetes Lager 12 auf, welches zueinander parallel ausgerichtete Lagereinheiten 12.1, 12.2 umfasst, die jeweils mit Lagerplätzen 14 ausgestattet sind. Das Lager 12 weist vorzugsweise mehr als zwei Lagereinheiten auf, wobei sich der Übersichtlichkeit halber die Darstellung auf zwei Lagereinheiten 12.1, 12.2 beschränkt. In einer Lagereinheit 12.1 bzw. 12.2 sind die Lagerplätze 14 jeweils auf mehreren, übereinander angeordneten Lagerebenen 16.1, 16.2 usw. verteilt, wobei in einer Lagerebene 16 mehrere Lagerplätze 14 in Reihe hintereinander in Längsrichtung 18 der Lagereinheit 12.1 bzw. 12.2 angeordnet sind.
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In der betrachteten Ausführung ist die Anlage 10 zum Behandeln von Handelswaren ausgebildet. Insbesondere kann die Anlage 10 zumindest ein Bestandteil eines Systems zur Abwicklung von Kommissionieraufträgen in einem Distributionszentrum sein. In der Ausbildung der Anlage 10 als Kommissionieranlage dient das Lager 12 vorzugsweise als Pufferlager.
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In weiteren Ausführungen kann die Anlage 10 zum Behandeln von Postpaketen oder von Gepäckstücken ausgebildet sein.
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Die Anlage 10 weist ferner eine Fördereinheit 20 auf, die zum Fördern von Stückgütern zum Lager 12 dient. Sie kann als Bandförderer, Rollenförderer und/oder weitere dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Stückgutförderer ausgebildet sein. Wie in 2 dargestellt werden die Stückgüter, die durch das Bezugszeichen 22 bezeichnet werden, mittels der Fördereinheit 20 in loser Anordnung gefördert. Beispielsweise entsprechen die Stückgüter 22 Packungseinheiten, die an einem ersten Lagerungsplatz depalettiert worden sind. Packungseinheiten aus Palettenlagen werden hierbei auf die Fördereinheit 20 ohne Behandlungen abgelegt, die auf eine Ordnung, insbesondere eine Sortierung, einer Reihenfolge usw. abzielen, sodass die Anordnung der Stückgüter 22 auf der Fördereinheit 20 zufallsbedingt ist. Die Stückgüter 22 werden nach deren Ablegen auf die Fördereinheit 20 vorzugsweise ohne weitere Behandlung, wie eine etwaige Vereinzelung, Sequenzierung und/oder Lagerung in einem Zwischenbehältnis, mittels dieser Fördereinheit 20 bis zum Lager 12 in loser Anordnung gefördert.
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Zwischen zwei benachbarten Lagereinheiten 12.1, 12.2 ist jeweils eine Regalgasse 24 gebildet, in welcher ein Lagerbediengerät 26 verfahrbar angeordnet ist. Dieses ist mit der Fördereinheit 20 fördertechnisch verbunden und dient dazu, von der Fördereinheit 20 transportierte Stückgüter 22 zu zumindest einem Lagerplatz 14 des Lagers 12 zu transportieren. Das Lagerbediengerät 26 ist in vertikaler Richtung zwischen den Lagerebenen 16 (Pfeile 25) und in Längsrichtung 18 der Lagereinheiten 12.1, 12.2 (Pfeile 27) verfahrbar.
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Zwischen einem dem Lager 12 zugewandte Ende der Fördereinheit 20 und dem Lagerbediengerät 26 ist – auf den Materialfluss bezogen – ein Übergabeförderer 28 angeordnet, der dazu dient, einen Satz 30 von Stückgütern 22 von der Fördereinheit 20 auf das Lagerbediengerät 26 zu übergeben. Der Übergabeförderer 28 ist in einer Detailansicht in 3 näher dargestellt. In der betrachteten Ausführung weist der Übergabeförderer 28 eine Förderebene 32 auf, die von einem Satz aktiver Förderelemente 34 gebildet ist, welche zur Übernahme des Satzes 30 von Stückgütern 22 von der Fördereinheit 20 eine Förderung von Stückgütern 22 in Förderrichtung 36 der Fördereinheit 20 und zur Übergabe des Satzes 30 auf das Lagerbediengerät 26 eine Förderung in Richtung auf das Lagerbediengerät 26 zu, in diesem Beispiel senkrecht zur Förderrichtung 36, ermöglicht.
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Im betrachteten Ausführungsbeispiel ist der Übergabeförderer 28 mit einer Ausrichtungseinrichtung 38 versehen, die dazu vorgesehen ist, im Satz 30 von Stückgütern 22 einzelne Stückgüter 22 gemäß einer Soll-Ausrichtung auszurichten. Dies erfolgt mittels einer nicht näher dargestellten Erfassungseinheit, wie z. B. einer Videokamera, welche die Ausrichtung der Stückgüter 22 erfasst, und mittels der aktiven Förderelemente 34, welche durch einen differenzierten Antrieb ein Schwenken der Stückgüter 22 zum Erreichen der Soll-Ausrichtung bewirken.
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Dem Übergabeförderer 28 ist ferner eine Identifikationseinrichtung 40 zugeordnet, die dazu dient, im durch den Übergabeförderer 28 übernommenen Satz 30 von Stückgütern 22 einzelne Stückgüter 22 zu identifizieren. Dies kann durch das Erfassen von Kodierungsmitteln, wie z. B. von gedruckten Barcodes oder von elektronischen Kodierungen, wie RFID-Tags, erfolgen und/oder durch das Erzeugen eines Fingerprints, indem typische Merkmale wie Abmessung, Form, Farbe usw. der Stückgüter 22 erfasst werden und in einer Datenbank gespeichert werden.
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Es ist eine weitere Ausführung der Anlage 10 denkbar, in welcher auf eine Ausrichtungseinrichtung 38 und/oder eine Identifikationseinrichtung 40 verzichtet wird.
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Nach Übernahme des Satzes 30 von Stückgütern 22 durch den Übergabeförderer 28, wird der Satz 30 ggf. nach Ausrichtung und/oder Identifizierung weiterhin in loser Anordnung auf das Lagerbediengerät 26 platziert. Es weist eine Förderebene 42 auf, die zur Übernahme das Satzes 30 vom Übergabeförderer 28 und – wie weiter unten erläutert – zum Einlagern von Stückgütern 22 in zumindest einen Lagerplatz 14 vorgesehen ist. Im betrachteten Ausführungsbeispiel weist es einen Satz von Förderelementen 44 z. B. in der Form von parallelen Förderriemen auf.
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Zwischen der Übernahme des Satzes 30 von der Fördereinheit 20 und einem Einlagerungsvorgang durch das Lagerbediengerät 26 verbleibt der Satz 30 in loser Anordnung. Der Satz 30 wird unvereinzelt und unsequenziert auf das Lagerbediengerät 26 übergeben, welches den Satz 30 weiterhin in loser Anordnung transportiert, bis ein Einlagerungsvorgang in das Lager 12 erfolgt. Auf die Verwendung von Zwischenbehältnissen, die einzelne Stückgüter 22 des Satzes 30 aufnehmen, wird ferner verzichtet. Das Lagerbediengerät 26 ist derart ausgebildet, und insbesondere derart dimensioniert, dass es den Satz 30 vom Übergabeförderer 28 übernehmen und bis zu einem Einlagerungsvorgang transportieren kann.
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Die Einlagerung von Stückgütern 22 des vom Lagerbediengerät 26 transportierten Satzes 30 erfolgt ebenfalls in loser Anordnung, sodass die Stückgüter 22 in den Lagerplätzen 14 des Lagers 12 in loser Anordnung gelagert werden (siehe 2). Die Lagerplätze 14 sind derart ausgebildet, dass eine Einlagerung ohne weitere Behandlung der Stückgüter 22 notwendig ist.
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Durch die Ausbildung der Förderebene 42 des Lagerbediengeräts 26 mit den Förderelementen 44, die gemeinsam, separat voneinander oder in unterschiedlichen Gruppen antreibbar sind, ist eine Einlagerung einer Untermenge von Stückgütern 22 des Satzes 30 in einen Lagerplatz 14 möglich, wobei weitere Stückgüter 22 des Satzes 30 in einen weiteren Lagerplatz 14 eingelagert werden.
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Die Auslagerung von Stückgütern 22 aus dem Lager 12 erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Diese werden aus einem Lagerplatz 14 bzw. aus mehreren Lagerplätzen 14 durch das Lagerbediengerät 26 als Satz 31 in loser Anordnung herausgefördert. Der Satz 31 wird zu einem weiteren Übergabeförderer 29 transportiert, der dazu dient, den Satz 31 von Stückgütern 22 in loser Anordnung zu übernehmen und an eine weitere Fördereinheit 21 zu übergeben, die den Satz 31 weiterhin in loser Anordnung zu einer weiteren Behandlung fördert.
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Wie in 4 dargestellt weist die Anlage 10 eine Vereinzelungseinrichtung 46 auf, die dazu dient, den ausgelagerten Satz 31, der durch die Fördereinheit 21 in loser Anordnung transportiert wird, zu vereinzeln. Dies kann mittels einer nicht näher dargestellten Erfassungseinheit, z. B. einer Videokamera, die den Fluss von Stückgütern 22 überwacht, und mittels eines Förderers mit aktiven Förderelementen erfolgen, die differenziert antreibbar sind und ein Beschleunigen, Bremsen, Ausrichten einzelner Stückgüter 22 bewirken, so dass ein Materialfluss vereinzelter Stückgüter 22 entsteht. Die sortierten Stückgüter 22 werden dann zur weiteren Behandlung weiter transportiert, wie z. B. zu Packstationen, in welchem sie auftragsgemäß beispielsweise nach dem so genannten Verfahren der Mischpalettierung in der Form einer Palette, eines Rollwagens usw. zusammengestellt werden.
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Die Lagerplätze 14 des Lagers 12 weisen jeweils eine Lagerfläche 48 auf, die von einer Fördereinheit 50 gebildet ist. Dies ermöglicht die Übernahme der Stückgüter 22 vom Lagerbediengerät 26 bei einer Einlagerung sowie die Übergabe von Stückgütern 22 auf das Lagerbediengerät 26 bei einer Auslagerung. Die Fördereinheit 50 ermöglicht außerdem für den jeweiligen Lagerplatz 14 die Einlagerung einer Untermenge des vom Lagerbediengerät 26 transportierten Satzes 30 sowie die Auslagerung einer Untermenge eines Satzes von Stückgütern 22, die an diesem Lagerplatz 14 gelagert sind. Hierzu kann die Fördereinheit 50 mehrere Fördermittel aufweisen, die gemeinsam, einzeln separat oder in mehreren Gruppen antreibbar sind. Im betrachteten Ausführungsbeispiel der 1 ist die Fördereinheit 50 als passive Einheit ausgebildet, die vom Lagerbediengerät 26, und zwar mittels dessen Förderelemente 44 antreibbar sind. Beispielweise ist die Fördereinheit 50 von passiven Förderern ausgebildet, die mittels eines Getriebes, z. B. eines Overdrives, durch das Lagerbediengerät 26 antreibbar sind.
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5 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel, welches sich von der oben beschriebenen Ausführung durch die Ausbildung der Fördereinheiten 50a an den Lagerplätzen 14 unterscheidet. Hierbei weisen die Fördereinheiten 50a Fördermittel 52a auf, die mittels eines eigenen Antriebs der Fördereinheit 50a angetrieben werden, und/oder eine Förderung durch die Fördereinheit 50a kann, bei einer Ausbildung der Fördermittel 52a als Rollkörpersätze, mittels der Schwerkraft erfolgen, was dem Fachmann unter dem Begriff „Live Storage Frame” bekannt ist.
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6 zeigt einen Lagerplatz 14 in einer alternativen Ausführung der Lagerfläche 48. Diese ist mit Vertiefungen 54b ausgeformt, die jeweils zum Eingreifen eines der Förderelemente 44 des Lagerbediengeräts 26 vorgesehen sind. Die Vertiefungen 54b nehmen die Form eines Hutprofils an und sind länglich, parallel zueinander ausgerichtet. Die Längsrichtung der Vertiefungen 54b entspricht der Richtung, in welcher die Stückgüter 22 mittels des Lagerbediengeräts 26 zum Ein- bzw. Auslagern gefördert werden. Bei einer Auslagerung von Stückgütern 22 aus dem gezeigten Lagerplatz 14 greifen die als Förderriemen ausgebildeten Förderelemente 44 des Lagerbediengeräts 26 in die Vertiefungen 54b ein. Hierbei werden sie unter die Stückgüter 22 gefahren. Bei einem Anheben der Förderelemente 44 entsteht ein Reibschluss zwischen den Stückgütern 22 und den Förderelementen 44, durch welche die Stückgüter 22 aus dem Lagerplatz 14 heraus gefördert werden.
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Die Förderelemente 44 können – wie oben bereits beschrieben – einzeln und/oder im Verbund angetrieben werden, so dass eine Auslagerung einer Untermenge eines am gezeigten Lagerplatz 14 eingelagerten Satzes von Stückgütern 22 möglich ist.