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DE102011005017A1 - Tragbare Werkzeugmaschine - Google Patents

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DE102011005017A1
DE102011005017A1 DE201110005017 DE102011005017A DE102011005017A1 DE 102011005017 A1 DE102011005017 A1 DE 102011005017A1 DE 201110005017 DE201110005017 DE 201110005017 DE 102011005017 A DE102011005017 A DE 102011005017A DE 102011005017 A1 DE102011005017 A1 DE 102011005017A1
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DE
Germany
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unit
machine tool
cutting
cutting strand
guide
Prior art date
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Ceased
Application number
DE201110005017
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English (en)
Inventor
Rudolf Fuchs
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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Priority to PCT/EP2012/000949 priority patent/WO2012116837A1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27BSAWS FOR WOOD OR SIMILAR MATERIAL; COMPONENTS OR ACCESSORIES THEREFOR
    • B27B17/00Chain saws; Equipment therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B23D57/00Sawing machines or sawing devices not covered by one of the preceding groups B23D45/00 - B23D55/00
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B27GACCESSORY MACHINES OR APPARATUS FOR WORKING WOOD OR SIMILAR MATERIALS; TOOLS FOR WORKING WOOD OR SIMILAR MATERIALS; SAFETY DEVICES FOR WOOD WORKING MACHINES OR TOOLS
    • B27G19/00Safety guards or devices specially adapted for wood saws; Auxiliary devices facilitating proper operation of wood saws
    • B27G19/10Measures preventing splintering of sawn portions of wood

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Abstract

Die Erfindung geht aus von einer tragbaren Werkzeugmaschine mit zumindest einer Kopplungsvorrichtung (12a; 12b), die mit einer aus zumindest einem Schneidstrang (14a; 14b) und zumindest einer Führungseinheit (16a; 16b) gebildeten Werkzeugmaschinentrennvorrichtung koppelbar ist. Es wird vorgeschlagen, dass die tragbare Werkzeugmaschine zumindest eine Spanausreißschutzeinheit (20a; 20b) umfasst.

Description

  • Stand der Technik
  • Es sind bereits tragbare Werkzeugmaschinen bekannt, die eine mit einer aus einem Schneidstrang und einer Führungseinheit gebildeten Werkzeugmaschinentrennvorrichtung koppelbare Kopplungsvorrichtung umfassen.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einer tragbaren Werkzeugmaschine mit zumindest einer Kopplungsvorrichtung, die mit einer aus zumindest einem Schneidstrang und zumindest einer Führungseinheit gebildeten Werkzeugmaschinentrennvorrichtung koppelbar ist.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die tragbare Werkzeugmaschine zumindest eine Spanausreißschutzeinheit umfasst. Die Werkzeugmaschine und die Werkzeugführungseinheit bilden bevorzugt zusammen ein Werkzeugsystem. Unter einer „tragbaren Werkzeugmaschine” soll hier insbesondere eine Werkzeugmaschine, insbesondere eine Handwerkzeugmaschine, verstanden werden, die von einem Bediener transportmaschinenlos transportiert werden kann. Die tragbare Werkzeugmaschine weist insbesondere eine Masse auf, die kleiner ist als 40 kg, bevorzugt kleiner als 10 kg und besonders bevorzugt kleiner als 5 kg. Besonders bevorzugt umfasst die tragbare Werkzeugmaschine zumindest eine Antriebseinheit zum Antrieb des Schneidstrangs. Der Begriff „Antriebseinheit” soll hier insbesondere eine Einheit definieren, die dazu vorgesehen ist, Kräfte und/oder Drehmomente zu einem Antrieb des Schneidstrangs zu erzeugen. Bevorzugt wird zur Erzeugung von Kräften und/oder Drehmomenten mittels der Antriebseinheit thermische Energie, chemische Energie und/oder elektrische Energie in Bewegungsenergie umgewandelt. Insbesondere ist die Antriebseinheit direkt und/oder indirekt mit dem Schneidstrang koppelbar ausgebildet. Besonders bevorzugt umfasst die Antriebseinheit zumindest einen Stator und zumindest einen Rotor, der zumindest eine Ankerwelle aufweist. Vorzugsweise ist die Antriebseinheit als Elektromotoreinheit ausgebildet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Antriebseinheit eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweist. Unter einer „Kopplungsvorrichtung” soll hier insbesondere eine Vorrichtung verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, die Werkzeugmaschinentrennvorrichtung mittels einer formschlüssigen und/oder kraftschlüssigen Verbindung zur Bearbeitung eines Werkstücks mit der tragbaren Werkzeugmaschine wirkungsmäßig zu verbinden. Insbesondere können in einem mit der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung gekoppelten Zustand der Kopplungsvorrichtung in einem Betriebszustand der tragbaren Werkzeugmaschine Kräfte und/oder Drehmomente von der Antriebseinheit der tragbaren Werkzeugmaschine zum Antrieb des Schneidstrangs an die Werkzeugmaschinentrennvorrichtung übertragen werden. Somit ist die Kopplungsvorrichtung vorzugsweise als Werkzeugaufnahme ausgebildet.
  • Unter einem „Schneidstrang” soll hier insbesondere eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, einen atomaren Zusammenhalt eines zu bearbeitenden Werkstücks örtlich aufzuheben, insbesondere mittels eines mechanischen Abtrennens und/oder mittels eines mechanischen Abtragens von Werkstoffteilchen des Werkstücks. Bevorzugt ist der Schneidstrang dazu vorgesehen, das Werkstück in zumindest zwei physikalisch voneinander getrennte Teile zu separieren und/oder zumindest teilweise Werkstoffteilchen des Werkstücks ausgehend von einer Oberfläche des Werkstücks abzutrennen und/oder abzutragen. Besonders bevorzugt wird der Schneidstrang in zumindest einem Betriebszustand umlaufend bewegt, insbesondere entlang eines Umfangs der Führungseinheit. Unter einer „Führungseinheit” soll hier insbesondere eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, eine Zwangskraft zumindest entlang einer Richtung senkrecht zu einer Schneidrichtung des Schneidstrangs auf den Schneidstrang auszuüben, um eine Bewegungsmöglichkeit des Schneidstrangs entlang der Schneidrichtung vorzugeben. Bevorzugt weist die Führungseinheit zumindest ein Führungselement auf, insbesondere eine Führungsnut, durch das der Schneidstrang geführt wird. Bevorzugt ist der Schneidstrang, in einer Schneidebene betrachtet, entlang eines gesamten Umfangs der Führungseinheit durch die Führungseinheit mittels des Führungselements, insbesondere der Führungsnut, geführt. Vorzugsweise ist die Führungseinheit als Schwert ausgebildet. Der Begriff „Schwert” soll hier insbesondere eine geometrische Form definieren, die, in der Schneidebene betrachtet, eine in sich geschlossene Außenkontur aufweist, die zumindest zwei zueinander parallel verlaufende Geraden und zumindest zwei jeweils sich zugewandte Enden der Geraden miteinander verbindende Verbindungsabschnitte, insbesondere Kreisbögen, umfasst. Somit weist die Führungseinheit eine geometrische Form auf, die sich, in der Schneidebene betrachtet, aus einem Rechteck und zumindest zwei an sich gegenüberliegenden Seiten des Rechtecks angeordneten Kreissektoren zusammensetzt. Der Begriff „Schneidebene” soll hier insbesondere eine Ebene definieren, in der der Schneidstrang in zumindest einem Betriebszustand entlang eines Umfangs der Führungseinheit in zumindest zwei zueinander entgegengesetzt gerichtete Schneidrichtungen relativ zur Führungseinheit bewegt wird. Bevorzugt ist die Schneidebene bei einer Bearbeitung eines Werkstücks zumindest im Wesentlichen quer zu einer bearbeitenden Werkstückoberfläche ausgerichtet. Unter „zumindest im Wesentlichen quer” soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Ebene und/oder einer Richtung relativ zu einer weiteren Ebene und/oder einer weiteren Richtung verstanden werden, die bevorzugt von einer parallelen Ausrichtung der Ebene und/oder der Richtung relativ zu der weiteren Ebene und/oder der weiteren Richtung abweicht. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Schneidebene bei einer Bearbeitung eines Werkstücks zumindest im Wesentlichen parallel zu einer bearbeitenden Werkstückoberfläche ausgerichtet ist, insbesondere bei einer Ausbildung des Schneidstrangs als Schleifmittel usw. Unter „zumindest im Wesentlichen parallel” soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Richtung relativ zu einer Bezugsrichtung, insbesondere in einer Ebene, verstanden werden, wobei die Richtung gegenüber der Bezugsrichtung eine Abweichung insbesondere kleiner als 8°, vorteilhaft kleiner als 5° und besonders vorteilhaft kleiner als 2° aufweist.
  • Unter einer „Schneidrichtung” soll hier insbesondere eine Richtung verstanden werden, entlang der der Schneidstrang zur Erzeugung eines Schneidspalts und/oder zur Abtrennung und/oder zur Abtragung von Werkstoffteilchen eines zu bearbeitenden Werkstücks in zumindest einem Betriebszustand infolge einer Antriebskraft und/oder eines Antriebsmoments, insbesondere in der Führungseinheit, bewegt wird. Bevorzugt wird der Schneidstrang in einem Betriebszustand entlang der Schneidrichtung relativ zur Führungseinheit bewegt. Der Schneidstrang und die Führungseinheit bilden vorzugsweise zusammen ein geschlossenes System. Der Begriff „geschlossenes System” soll hier insbesondere ein System definieren, das zumindest zwei Komponenten umfasst, die mittels eines Zusammenwirkens in einem demontierten Zustand des Systems von einem dem System übergeordneten System, wie beispielsweise einer tragbaren Werkzeugmaschine, eine Funktionalität beibehalten und/oder die im demontierten Zustand unverlierbar miteinander verbunden sind. Bevorzugt sind die zumindest zwei Komponenten des geschlossenen Systems für einen Bediener zumindest im Wesentlichen unlösbar miteinander verbunden. Unter „zumindest im Wesentlichen unlösbar” soll hier insbesondere eine Verbindung von zumindest zwei Bauteilen verstanden werden, die lediglich unter der Zuhilfenahme von Trennwerkzeugen, wie beispielsweise einer Säge, insbesondere einer mechanischen Säge usw., und/oder chemischen Trennmitteln, wie beispielsweise Lösungsmittel usw., voneinander trennbar sind. Der Begriff „Spanausreißschutzeinheit” soll hier insbesondere eine Einheit definieren, die dazu vorgesehen ist, bei einer Bearbeitung eines Werkstücks mittels der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung ein Ausreißen von Spänen zumindest in einem Bereich einer Oberfläche des Werkstücks, der an einen mittels der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung einbringbaren Schnitt angrenzt, zu verhindern. Besonders bevorzugt liegt die Spanausreißschutzeinheit bei einer Bearbeitung eines Werkstücks an der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung und an dem zu bearbeitenden Werkstück an. Insbesondere gleitet die Spanausreißschutzeinheit bei einer Bearbeitung eines Werkstücks zumindest mit einem Teilbereich auf einer Oberfläche eines zu bearbeitenden Werkstücks. Vorzugsweise umfasst die Spanausreißschutzeinheit zumindest zwei Spanausreißschutzelemente, die, entlang einer in einem montierten Zustand der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung senkrecht zur Schneidebene verlaufenden Richtung betrachtet, in einem Abstand kleiner als 8 mm, bevorzugt kleiner als 5 mm und besonders bevorzugt kleiner als 3 mm relativ zueinander angeordnet sind. Insbesondere weisen die zumindest zwei Spanausreißschutzelemente einen Abstand, entlang einer in einem montierten Zustand der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung senkrecht zur Schneidebene verlaufenden Richtung betrachtet, auf, der einer maximalen Abmessung der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung, insbesondere des Schneidstrangs, entlang der senkrecht zur Schneidebene verlaufenden Richtung entspricht. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der tragbaren Werkzeugmaschine kann vorteilhaft eine saubere Schnittkante bei einer Bearbeitung eines Werkstücks mittels der durch die Kopplungsvorrichtung wirkungsmäßig mit der tragbaren Werkzeugmaschine gekoppelten Werkzeugmaschinentrennvorrichtung erreicht werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die tragbare Werkzeugmaschine eine Werkzeugmaschineneinheit aufweist, an der die Spanausreißschutzeinheit gelagert ist. Besonders bevorzugt ist die Werkzeugmaschineneinheit als Gehäuseeinheit ausgebildet. Herbei sind vorzugsweise die Antriebseinheit und die Getriebeeinheit in der Gehäuseeinheit gelagert. Es ist jeodch auch denkbar, das die Werkzeugmaschineneinheit als Gleitschuh und/oder als Werkzeugauflageeinheit usw. ausgebildet ist. Besonders bevorzugt ist die Spanausreißschutzeinheit relativ zur Gehäuseeinheit linear beweglich an und/oder in der Gehäuseeinheit gelagert. Es kann konstruktiv einfach eine Spanausreißschutzeinheit erreicht werden.
  • Vorzugsweise weist die Spanausreißschutzeinheit zumindest ein Federelement auf, das dazu vorgesehen ist, zumindest ein Führungselement der Spanausreißschutzeinheit zumindest in einer von der Werkzeugmaschineneinheit abgewandte Richtung mit einer Federkraft zu beaufschlagen. Unter einem „Federelement” soll insbesondere ein makroskopisches Element verstanden werden, das zumindest eine Erstreckung aufweist, die in einem normalen Betriebszustand um zumindest 10%, insbesondere um wenigstens 20%, vorzugsweise um mindestens 30% und besonders vorteilhaft um zumindest 50% elastisch veränderbar ist, und das insbesondere eine von einer Veränderung der Erstreckung abhängige und vorzugsweise zu der Veränderung proportionale Gegenkraft erzeugt, die der Veränderung entgegen wirkt. Unter einer „Erstreckung” eines Elements soll insbesondere ein maximaler Abstand zweier Punkte einer senkrechten Projektion des Elements auf eine Ebene verstanden werden. Unter einem „makroskopischen Element” soll insbesondere ein Element mit einer Erstreckung von zumindest 1 mm, insbesondere von wenigstens 5 mm und vorzugsweise von mindestens 10 mm verstanden werden. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann die Spanausreißschutzeinheit vorteilhaft bei einer Bearbeitung eines Werkstücks in Richtung des Werkstücks mit einer Federkraft beaufschlagt werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Werkzeugmaschineneinheit zumindest eine Führungsausnehmung aufweist, in der zumindest ein Führungselement der Spanausreißschutzeinheit in einem montierten Zustand beweglich relativ zur Werkzeugmaschineneinheit angeordnet ist. Unter einer „Führungsausnehmung” soll hier insbesondere eine Ausnehmung verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, mittels Randbereichen, die die Ausnehmung begrenzen, eine Zwangskraft zumindest entlang einer Richtung auf das Führungselement auszuüben, um eine Bewegungsmöglichkeit des Führungselements innerhalb der Ausnehmung vorzugeben. Bevorzugt ist die Spanausreißschutzeinheit entlang einer zumindest im Wesentlichen parallel zu einer Längsachse der Führungseinheit verlaufenden Richtung linear beweglich gelagert. Die Längsachse der Führungseinheit verläuft vorzugsweise zumindest im Wesentlichen parallel zu den Geraden der Außenkontur der Führungseinheit. Es kann konstruktiv einfach eine bewegliche Lagerung der Spanausreißschutzeinheit relativ zur Werkzeugmaschineneinheit realisiert werden. Ferne kann vorteilhaft ein direkter Kontakt eines Teilbereichs der Spanausreißschutzeinheit bei einer Bearbeitung eines Werkstücks aufrechterhalten werden, insbesondere bei einem ungleichmäßigen und/oder einem unebenen Verlauf einer Oberfläche des Werkstücks.
  • Vorteilhafterweise umfasst die Spanausreißschutzeinheit zumindest eine Vorschneidvorrichtung, die dazu vorgesehen ist, zumindest eine Oberfläche eines zu bearbeitenden Werkstücks vorzuschneiden. Besonders bevorzugt wird die Oberfläche eines zu bearbeitenden Werkstücks mittels der Vorschneidvorrichtung in einem Bereich, in dem ein Schnitt mittels der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung eingebracht werden soll, angeritzt bevor ein Schnitt mittels der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung in ein zu bearbeitendes Werkstück eingebracht wird. insbesondere werden bei einer Bearbeitung eines Werkstücks Schnittkanten, deren Abstand entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Schneidebene des Schneidstrangs verlaufenden Richtung eine maximale Abmessung eines mittels der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung einbringbaren Schnitts vorgibt, mittels der Vorschneidvorrichtung angeritzt. Vorzugsweise umfasst die Vorschneidvorrichtung zumindest ein als Klinge ausgebildetes Vorschneidelement, das in einer Ebene angeordnet ist, die zumindest im Wesentlichen parallel versetzt zur Schneidebene des Schneidstrangs verläuft. Das Vorschneidelement ist, entlang einer sich von der Kopplungsvorrichtung in Richtung eines Handgriffs und/oder eines Griffbereichs erstreckenden Richtung betrachtet, vor der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung angeordnet. Es kann vorteilhaft ein Ausreißen von Spänen im Bereich von Schnittkanten verhindert werden.
  • Zudem geht die Erfindung aus von einer Werkzeugmaschinentrennvorrichtung mit zumindest einem Schneidstrang und mit zumindest einer Führungseinheit. Es wird vorgeschlagen, dass die Werkzeugmaschinentrennvorrichtung eine Spanausreißschutzeinheit umfasst. Vorzugsweise ist die Spanausreißschutzeinheit an der Führungseinheit befestigt. Besonders bevorzugt ist die Spanausreißschutzeinheit zumindest in einem Betriebszustand mittels einer formschlüssigen und/oder eine kraftschlüssigen Verbindung mit der Führungseinheit verbunden. Besonders bevorzugt ist die Spanausreißschutzeinheit lösbar mit der Führungseinheit verbunden. Es können vorteilhaft präzise Schnitte mittels der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung in ein zu bearbeitendes Werkstück eingebracht werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Spanausreißschutzeinheit zumindest eine Vorschneideinheit umfasst, die dazu vorgesehen ist, zumindest eine Oberfläche eines zu bearbeitenden Werkstücks vor einer Bearbeitung des Werkstücks mit dem Schneidstrang vorzuschneiden. Besonders bevorzugt wird die Oberfläche eines zu bearbeitenden Werkstücks mittels der Vorschneidvorrichtung in einem Bereich, in dem ein Schnitt mittels der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung eingebracht werden soll, angeritzt bevor ein Schnitt mittels der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung in ein zu bearbeitendes Werkstück eingebracht wird. Vorzugsweise umfasst die Vorschneidvorrichtung zumindest ein als Klinge ausgebildetes Vorschneidelement, das in einer Ebene angeordnet ist, die zumindest im Wesentlichen parallel versetzt zur Schneidebene des Schneidstrangs verläuft. Es kann vorteilhaft ein Anritzen von Schnittkanten und eine Einbringung von Schnitten mittels der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung während eines Betriebszustands bei einer Bewegung der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung relativ zu einem zu bearbeitenden Werkstück.
  • Die erfindungsgemäße Werkzeugmaschinentrennvorrichtung und/oder die erfindungsgemäße tragbare Werkzeugmaschine sollen hierbei nicht auf die oben beschriebene Anwendung und Ausführungsform beschränkt sein. Insbesondere kann die erfindungsgemäße Werkzeugmaschinentrennvorrichtung und/oder die erfindungsgemäße tragbare Werkzeugmaschine zu einer Erfüllung einer hierin beschriebenen Funktionsweise eine von einer hierin genannten Anzahl von einzelnen Elementen, Bauteilen und Einheiten abweichende Anzahl aufweisen. Insbesondere bezüglich alternativen Ausgestaltungen der Spanausreißschutzeinheit kann insbesondere auf die Druckschrift EP 0 621 821 B1 verwiesen werden, deren Inhalt, insbesondere hinsichtlich alternativen Ausgestaltungen der Spanausreißschutzeinheit als Bestandteil der Offenbarung der vorliegenden Schrift angesehen werden soll.
  • Zeichnung
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße tragbare Werkzeugmaschine mit einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinentrennvorrichtung in einer schematischen Darstellung,
  • 2 eine Detailansicht einer Spanausreißschutzeinheit der erfindungsgemäßen tragbaren Werkzeugmaschine in einer schematischen Darstellung,
  • 3 eine Schnittansicht entlang der Linie III-III aus 2 der Spanausreißschutzeinheit in einer schematischen Darstellung,
  • 4 eine Detailansicht der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinentrennvorrichtung in einer schematischen Darstellung,
  • 5 eine Schnittansicht entlang der Linie V-V aus 4 der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinentrennvorrichtung in einer schematischen Darstellung,
  • 6 eine Detailansicht von Schneidenträgerelementen eines Schneidstrangs der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinentrennvorrichtung in einer schematischen Darstellung,
  • 7 eine weitere Detailansicht eines der Schneidenträgerelemente des Schneidstrangs der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinentrennvorrichtung in einer schematischen Darstellung,
  • 8 eine Detailansicht einer Anordnung der Schneidenträgerelemente in einer Führungseinheit der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinentrennvorrichtung in einer schematischen Darstellung,
  • 9 eine alternative erfindungsgemäße tragbare Werkzeugmaschine mit einer alternativen Spanausreißschutzeinheit in einer schematischen Darstellung,
  • 10 eine Detailansicht der alternativen Spanausreißschutzeinheit in einer schematischen Darstellung,
  • 11 eine Schnittansicht entlang der Linie XI-XI aus 10 der alternativen Spanausreißschutzeinheit in einer schematischen Darstellung und
  • 12 eine Detailansicht einer alternativen erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinentrennvorrichtung in einer schematischen Darstellung.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 zeigt eine tragbare Werkzeugmaschine 10a mit einer Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a, die zusammen ein Werkzeugmaschinensystem bilden. Die tragbare Werkzeugmaschine 10a weist eine Kopplungsvorrichtung 12a zur formschlüssigen und/oder kraftschlüssigen Kopplung mit der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a auf. Die Kopplungsvorrichtung 12a kann hierbei als Bajonettverschluss und/oder als andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Kopplungsvorrichtung ausgebildet sein. Ferner weist die tragbare Werkzeugmaschine 10a eine als Gehäuseeinheit ausgebildete Werkzeugmaschineneinheit 22a auf, das eine Motoreinheit 44a und eine Getriebeeinheit 46a der tragbaren Werkzeugmaschine 10a umschließt. Die Motoreinheit 44a und die Getriebeeinheit 46a sind zur Erzeugung eines auf die Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a übertragbaren Antriebsmoments auf eine, einem Fachmann bereits bekannte Art und Weise wirkungsmäßig miteinander verbunden. Hierbei sind die Motoreinheit 44a und/oder die Getriebeeinheit 46a dazu vorgesehen, in einem montierten Zustand mittels der Kopplungsvorrichtung 12a mit einem Schneidstrang 14a der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a gekoppelt zu werden. Die Getriebeeinheit 46a der tragbaren Werkzeugmaschine 10a ist als Winkelgetriebe ausgebildet. Die Motoreinheit 44a ist als Elektromotoreinheit ausgebildet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Motoreinheit 44a und/oder die Getriebeeinheit 46a eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweisen. Die Motoreinheit 44a ist dazu vorgesehen, den Schneidstrang 14a der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a in zumindest einem Betriebszustand mit einer Schnittgeschwindigkeit kleiner als 6 m/s anzutreiben. Hierbei weist die tragbare Werkzeugmaschine 10a zumindest einen Betriebsmodus auf, in dem ein Antrieb des Schneidstrangs 14a in einer Führungseinheit 16a der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a entlang einer Schneidrichtung 48a des Schneidstrangs 14a mit einer Schnittgeschwindigkeit kleiner als 6 m/s ermöglicht wird. Ferner umfasst die tragbare Werkzeugmaschine 10a eine Auflageeinheit 50a zur Auflage auf ein mittels der tragbaren Werkzeugmaschine 10a zu bearbeitendes Werkstück (hier nicht näher dargestellt). Die Auflageeinheit 50a ist als Gleitschuh und/oder als Grundplatte ausgebildet, mittels dem und/oder derer die tragbare Werkzeugmaschine 10a bei einer ordnungsgemäßen Handhabung während einer Bearbeitung eines Werkstücks auf dem Werkstück gleitet und/oder abgestützt wird.
  • 2 zeigt eine Anordnung einer Spanausreißschutzeinheit 20a der tragbaren Werkzeugmaschine 10a an der als Gehäuseeinheit ausgebildeten Werkzeugmaschineneinheit 22a der tragbaren Werkzeugmaschine 10a. Die Spanausreißschutzeinheit 20a ist hierbei an der als Gehäuseeinheit ausgebildeten Werkzeugmaschineneinheit 22a linear beweglich gelagert. Die als Gehäuseeinheit ausgebildete Werkzeugmaschineneinheit 22a weist zwei Führungsausnehmungen 28a, 30a auf, in der zwei Führungselemente 32a, 34a der Spanausreißschutzeinheit 20a in einem montierten Zustand beweglich relativ zu der als Gehäuseeinheit ausgebildeten Werkzeugmaschineneinheit 22a angeordnet sind. Die Führungsausnehmungen 28a, 30a verlaufen in einem gekoppelten Zustand der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a mit der Kopplungsvorrichtung 12a in zwei zumindest im Wesentlichen parallel versetzt zu einer Schneidebene des Schneidstrangs 14a angeordneten Ebenen. Zur Sicherung der Führungselemente 32a, 34a gegen ein Herausfallen aus den Führungsausnehmungen 28a, 30a sind die Führungselemente 32a, 34a beispielsweise mittels Gewindebolzen (hier nicht näher dargestellt), die in ein Langloch (hier nicht näher dargestellt) der Führungselemente 32a, 34a eingreifen, in den Führungsausnehmungen 28a, 30a gesichert. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Führungselemente 32a, 34a mittels anderer, einem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Sicherungselementen gegen ein Herausfallen gesichert sind. Die Führungsausnehmungen 28a, 30a weisen entlang einer Längsbewegungsrichtung der Führungselemente 32a, 34a, entlang der die Führungselemente 32a, 34a linear beweglich in den Führungsausnehmungen 28a, 30a angeordnet sind, eine größere Erstreckung auf, als die Führungselemente 32a, 34a.
  • Des Weiteren umfasst die Spanausreißschutzeinheit 20a zwei Federelemente 24a, 26a, die dazu vorgesehen sind, die Spanausreißschutzeinheit 20a in eine von der als Gehäuseeinheit ausgebildeten Werkzeugmaschineneinheit 22a abgewandte Richtung mit einer Federkraft zu beaufschlagen. Jeweils eines der zwei Federelemente 24a, 26a ist an einem der Führungselemente 32a, 34a angeordnet. Hierbei erstrecken sich die Führungselemente 32a, 34a jeweils durch das an dem jeweiligen Führungselement 32a, 34a angeordneten Federelement 24a, 26a hindurch. Die Federelemente 24a, 26a sind als Druckfedern ausgebildet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Federelemente 24a, 26a eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweisen, wie beispielsweise als Tellerfeder, als Evolutfeder usw. Die Federelemente 24a, 26a stützen sich jeweils mit einem Ende 52a, 54a an einer Außenseite der als Gehäuseeinheit ausgebildeten Werkzeugmaschineneinheit 22a ab. Mit einem weiteren Ende 56a, 58a stützen sich die Federelemente 24a, 26a jeweils an einem Absatz 60a, 62a der Führungselemente 32a, 34a ab.
  • Ferner weist die Spanausreißschutzeinheit 20a zwei Spanausreißschutzelemente 64a, 66a auf, die einstückig mit den Führungselementen 32a, 34a ausgebildet sind. Die Spannausreißschutzelemente 64a, 66a sind mittels den Führungselementen 32a, 34a relativ zu der als Gehäuseeinheit ausgebildeten Werkzeugmaschineneinheit 22a beweglich gelagert. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Spanausreißschutzelemente 64a, 66a zusätzlich relativ zueinander beweglich gelagert sind. Die Spanausreißschutzelemente 64a, 66a liegen jeweils in einem gekoppelten Zustand der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a mit der Kopplungsvorrichtung 12a an einer von zwei Außenwänden 68a, 70a der Führungseinheit 16a an. Somit ist die Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a in einem gekoppelten Zustand mit der Kopplungsvorrichtung 12a in einem Teilbereich, entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Schneideben des Schneidstrangs 14a verlaufenden Richtung betrachtet, zwischen den Spanausreißschutzelementen 64a, 66a angeordnet. Bei einer Bearbeitung eines Werkstücks (hier nicht näher dargestellt) mittels der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a können die Spanausreißschutzelemente 64a, 66a an den Außenwänden 68a, 70a entlang der Längsbewegungsrichtung der Führungselemente 32a, 34a gleiten. Die Spanreißschutzelemente 64a, 66a werden zur Vermeidung eines Ausreißens von Spänen im Bereich von Schnittkanten eines mittels des Schneidstrangs 14a einbringbaren Schnitts infolge der Federkraft der Federelemente 24a, 26a bei einer Bearbeitung eines Werkstücks auf eine Oberfläche des Werkstücks gedrückt. Hierbei liegen die Spanausreißschutzelemente 64a, 66a in einem Teilbereich der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a bündig an Außenkanten von Schneidelementen 72a, 74a des Schneidstrangs 14a an (3). Zusätzlich ist auch denkbar, dass die Spanausreißschutzelemente 64a, 66a jeweils einen verstellbaren Teilbereich aufweisen, der in Abhängigkeit einer Gesamtbreite der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a, entlang einer senkrecht zur Schniedebene verlaufenden Richtung betrachtet, mittels einer Einstelleinheit verstellt werden kann. Somit können die Spanausreißschutzelemente 64a, 66a jeweils an eine mit der Kopplungsvorrichtung 12a gekoppelte Werkzeugmaschinentrennvorrichtung angepasst werden. Es ist jeodch auch denkbar, dass die Spanausreißschutzelemente 64a, 66a jeweils einen auswechselbaren Teilbereich aufweisen, der infolge eines Austauschs gegen einen weiteren Teilbereich an eine Gesamtbreite einer mit der Kopplungsvorrichtung 12a gekoppelte Werkzeugmaschinentrennvorrichtung angepasst werden kann.
  • 4 zeigt die Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a in einem von der Kopplungsvorrichtung 12a der tragbaren Werkzeugmaschine 10a entkoppelten Zustand. Die Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a weist den Schneidstrang 14a und die Führungseinheit 16a auf, die zusammen ein geschlossenes System bilden. Die Führungseinheit 16a ist als Schwert ausgebildet. Ferner weist die Führungseinheit 16a, in der Schneidebene des Schneidstrangs 14a betrachtet, zumindest zwei konvex ausgebildete Enden 76a, 78a auf. Die konvex ausgebildeten Enden 76a, 78a der Führungseinheit 16a sind an zwei sich abgewandten Seiten der Führungseinheit 16a angeordnet. Der Schneidstrang 14a wird mittels der Führungseinheit 16a geführt. Hierzu weist die Führungseinheit 16a zumindest ein Führungselement 80a (8) auf, mittels dessen der Schneidstrang 14a geführt wird. Das Führungselement 80a ist hierbei als Führungsnut 82a ausgebildet, die sich in der Schneidebene des Schneidstrangs 14a entlang eines gesamten Umfangs der Führungseinheit 16a erstreckt. Hierbei wird der Schneidstrang 14a mittels die Führungsnut 82a begrenzenden Randbereichen der Führungseinheit 16a geführt. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Führungselement 80a in einer anderen, einem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Art und Weise, wie beispielsweise als rippenartige Anformung an der Führungseinheit 16a, die in eine Ausnehmung an dem Schneidstrang 14a eingreift, ausgebildet ist. Der Schneidstrang 14a wird, in einer senkrecht zur Schneidebene verlaufenden Ebene betrachtet, von drei Seiten von den die Führungsnut 78a begrenzenden Randbereichen umgeben (8). Der Schneidstrang 14a wird während eines Betriebs umlaufend entlang des Umfangs in der Führungsnut 82a relativ zur Führungseinheit 16a bewegt.
  • Des Weiteren weist die Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a ein mittels der Führungseinheit 16a zumindest teilweise gelagertes Drehmomentübertragungselement 42a zum Antrieb des Schneidstrangs 14a auf. Hierbei weist das Drehmomentübertragungselement 42a eine Kopplungsausnehmung 84a auf, die in einem montierten Zustand mit der Motoreinheit 44a und/oder der Getriebeeinheit 46a koppelbar ist. Die Kopplungsausnehmung 84a ist konzentrisch im Drehmomentübertragungselement 42a angeordnet. Die Kopplungsausnehmung 84a ist als Innensechskant ausgebildet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Kopplungsausnehmung 84a eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweist. In einem ungekoppelten Zustand des Drehmomentübertragungselements 42a mit der Motoreinheit 44a und/oder der Getriebeeinheit 46a ist das Drehmomentübertragungselement 42a quer zur Schneidrichtung 48a des Schneidstrangs 14a und/oder entlang der Schneidrichtung 48a in der Führungseinheit 16a beweglich angeordnet (5). Hierbei ist das Drehmomentübertragungselement 42a zumindest teilweise zwischen den zwei Außenwänden 68a, 70a der Führungseinheit 16a angeordnet. Die Außenwände 68a, 70a verlaufen zumindest im Wesentlichen parallel zur Schneidebene des Schneidstrangs 14a. Die Führungseinheit 16a weist in Außenflächen 86a, 88a der Außenwände 68a, 70a jeweils eine Ausnehmung 90a, 92a auf, in der das Drehmomentübertragungselement 42a zumindest teilweise angeordnet ist.
  • Das Drehmomentübertragungselement 42a ist mit einem Teilbereich in den Ausnehmungen 90a, 92a der Außenwände 68a, 70a angeordnet. Das Drehmomentübertragungselement 42a weist hierbei zumindest in dem in den Ausnehmungen 90a, 92a angeordneten Teilbereich eine Erstreckung entlang einer Rotationsachse 94a des Drehmomentübertragungselements 42a auf, die bündig mit einer der Außenflächen 86a, 88a der Führungseinheit 16a abschließt. Ferner weist der in den Ausnehmungen 90a, 92a der Außenflächen 86a, 88a der Führungseinheit 16a angeordnete Teilbereich des Drehmomentübertragungselements 42a eine sich zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse 94a des Drehmomentübertragungselements 42a erstreckende Außenabmessung auf, die zumindest 0,1 mm kleiner ist als eine sich zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse 94a des Drehmomentübertragungselements 42a erstreckende Innenabmessung der Ausnehmungen 90a, 92a. Der in den Ausnehmungen 90a, 92a angeordnete Teilbereich des Drehmomentübertragungselements 42a ist entlang einer senkrecht zur Rotationsachse 94a verlaufenden Richtung jeweils beabstandet zu einem die jeweilige Ausnehmung 90a, 92a begrenzenden Rand der Außenwände 68a, 70a angeordnet. Somit weist der in den Ausnehmungen 90a, 92a angeordnete Teilbereich des Drehmomentübertragungselements 42a ein Spiel innerhalb der Ausnehmungen 90a, 92a auf.
  • 6 zeigt eine Detailansicht von Schneidenträgerelementen 96a, 98a des Schneidstrangs 14a der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a. Der Schneidstrang 14a umfasst eine Vielzahl miteinander verbundener Schneidenträgerelemente 96a, 98a, die jeweils mittels eines Verbindungselements 100a, 102a des Schneidstrangs 14a miteinander verbunden sind, das zumindest im Wesentlichen bündig mit einer von zwei Außenflächen 104a, 106a eines der miteinander verbundenen Schneidenträgerelemente 96a, 98a abschließt (vgl. auch 8). Die Verbindungselemente 100a, 102a sind bolzenförmig ausgebildet. Die Außenflächen 104a, 106a verlaufen in einem in der Führungsnut 82a angeordneten Zustand des Schneidstrangs 14a zumindest im Wesentlichen parallel zur Schneidebene des Schneidstrangs 14a. Ein Fachmann wird je nach Anwendungsfall eine für den Schneidstrang 14a geeignete Anzahl an Schneidenträgerelementen 96a, 98a auswählen. Die Schneidenträgerelemente 96a, 98a sind jeweils einstückig mit einem der Verbindungselemente 100a, 102a ausgebildet. Ferner weisen die Schneidenträgerelemente 96a, 98a jeweils eine Verbindungsausnehmung 108a, 110a zur Aufnahme eines der Verbindungselemente 100a, 102a der miteinander verbundenen Schneidenträgerelemente 96a, 98a auf. Die Verbindungselemente 100a, 102a sind mittels der Führungseinheit 16a geführt (8). Hierbei sind die Verbindungselemente 100a, 102a in einem montierten Zustand des Schneidstrangs 16a in der Führungsnut 82a angeordnet. Die Verbindungselemente 100a, 102a können sich, in einer senkrecht zur Schneidebene verlaufenden Ebene betrachtet, an zwei Seitenwänden 112a, 114a der Führungsnut 82a abstützen. Die Seitenwände 112a, 114a begrenzen die Führungsnut 82a entlang einer senkrecht zur Schneidebene verlaufenden Richtung. Ferner erstrecken sich die Seitenwände 112a, 114a der Führungsnut 82a, in der Schneidebene betrachtet, ausgehend von der Führungseinheit 16a senkrecht zur Schneidrichtung 48a des Schneidstrangs 14a nach außen.
  • Die Schneidenträgerelemente 96a, 98a des Schneidstrangs 14a weisen jeweils eine Ausnehmung 116a, 118a auf, die jeweils in einem montierten Zustand auf einer dem Drehmomentübertragungselement 42a zugewandten Seite 120a, 122a des jeweiligen Schneidenträgerelements 96a, 98a angeordnet ist. Das Drehmomentübertragungselement 42a greift in zumindest einem Betriebszustand zum Antrieb des Schneidstrangs 14a in die Ausnehmungen 116a, 118a ein. Das Drehmomentübertragungselement 42a ist hierbei als Zahnrad ausgebildet. Somit umfasst das Drehmomentübertragungselement 42a Zähne 124a, 126a, die dazu vorgesehen sind, in zumindest einem Betriebszustand zum Antrieb des Schneidstrangs 14a in die Ausnehmungen 116a, 118a der Schneidenträgerelemente 96a, 98a einzugreifen. Ferner sind die dem Drehmomentübertragungselement 42a zugewandten Seiten 120a, 122a der Schneidenträgerelemente 96a, 98a kreisbogenförmig ausgebildet. Die dem Drehmomentübertragungselement 42a in einem montierten Zustand zugewandten Seiten 120a, 122a der Schneidenträgerelemente 96a, 98a sind jeweils in Teilbereichen 128a, 130a, 132a, 134a, zwischen einer Mittelachse 136a des jeweiligen Verbindungselements 100a, 102a und einer Mittelachse 138a, 140a der jeweiligen Verbindungsausnehmung 108a, 110a betrachtet, kreisbogenförmig ausgestaltet. Die kreisbogenförmigen Teilbereiche 128a, 130a, 132a, 134a sind jeweils angrenzend an die Ausnehmungen 116a, 118a, in die das Drehmomentübertragungselement 42a eingreift, ausgebildet. Hierbei weisen die kreisbogenförmigen Teilbereiche 128a, 130a, 132a, 134a einen Radius auf, der einem Radius eines Verlaufs der Führungsnut 82a an den konvexen Enden 76a, 78a entspricht. Die Teilbereiche 128a, 130a, 132a, 134a sind konkav ausgebildet (7).
  • Ferner weist der Schneidstrang 14a die Schneidelemente 72a, 74a auf. Die Schneidelemente 72a, 74a sind jeweils einstückig mit einem der Schneidenträgerelemente 96a, 98a ausgebildet. Eine Anzahl der Schneidelemente 72a, 74a ist abhängig von einer Anzahl an Schneidenträgerelementen 96a, 98a. Ein Fachmann wird je nach Anzahl an Schneidenträgerelementen 96a, 98a eine geeignete Anzahl an Schneidelementen 72a, 74a auswählen. Die Schneidelemente 72a, 74a sind dazu vorgesehen, ein Abtrennen und/oder ein Abtragen von Werkstoffteilchen eines zu bearbeitenden Werkstücks (hier nicht näher dargestellt) zu ermöglichen. Die Schneidelemente 72a, 74a können beispielsweise als Vollmeißel, Halbmeißel oder andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Schneidenarten ausgebildet sein, die dazu vorgesehen sind, ein Abtrennen und/oder ein Abtragen von Werkstoffteilchen eines zu bearbeitenden Werkstücks zu ermöglichen. Der Schneidstrang 14a ist endlos ausgebildet. Somit ist der Schneidstrang 14a als Schneidkette ausgebildet. Die Schneidenträgerelemente 96a, 98a sind hierbei als Kettenglieder ausgebildet, die mittels der bolzenförmigen Verbindungselemente 100a, 102a miteinander verbunden sind. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Schneidstrang 14a, die Schneidenträgerelemente 96a, 98a und/oder die Verbindungselemente 100a, 102a in einer anderen, einem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Art und Weise ausgestaltet sind.
  • In 9 bis 12 sind zwei alternative Ausführungsbeispiele dargestellt. Im Wesentlichen gleichbleibende Bauteile, Merkmale und Funktionen sind grundsätzlich mit den gleichen Bezugszeichen beziffert. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele sind den Bezugszeichen der Ausführungsbeispiele die Buchstaben a bis c hinzugefügt. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zu dem ersten Ausführungsbeispiel in den 1 bis 8, wobei bezüglich gleichbleibender Bauteile, Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung des ersten Ausführungsbeispiels in den 1 bis 8 verwiesen werden kann.
  • 9 zeigt eine alternative tragbare Werkzeugmaschine 10b mit einer Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18b, die zusammen ein Werkzeugmaschinensystem bilden. Die tragbare Werkzeugmaschine 10b und die Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18b weisen jeweils einen zu der in den 1 bis 8 beschriebenen tragbaren Werkzeugmaschine 10a und zu der beschriebenen Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 14a analogen Aufbau auf. Somit weist die tragbare Werkzeugmaschine 10b eine Kopplungsvorrichtung 12b auf, die mit der aus einem Schneidstrang 14b und einer Führungseinheit 16b gebildeten Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18b koppelbar ist. Zudem umfasst die tragbare Werkzeugmaschine 10b eine Spanausreißschutzeinheit 20b. Die Spanausreißschutzeinheit 20b ist hierbei an einer als Gehäuseeinheit ausgebildete Werkzeugmaschineneinheit 22b der tragbaren Werkzeugmaschine 10b linear beweglich gelagert. Die als Gehäuseeinheit ausgebildete Werkzeugmaschineneinheit 22b weist zwei Führungsausnehmungen 28b, 30b auf, in der zwei Führungselemente 32b, 34b der Spanausreißschutzeinheit 20b in einem montierten Zustand beweglich relativ zu der als Gehäuseeinheit ausgebildeten Werkzeugmaschineneinheit 22b angeordnet sind (10). Ferner umfasst die Spanausreißschutzeinheit 20b zwei Federelemente 24b, 26b, die dazu vorgesehen sind, die Spanausreißschutzeinheit 20b in eine von der als Gehäuseeinheit ausgebildeten Werkzeugmaschineneinheit 22b abgewandte Richtung mit einer Federkraft zu beaufschlagen. Die Federelemente 24b, 26b sind hierbei in den Führungsausnehmungen 28b, 30b angeordnet. Somit stützen sich die Federelemente 24b, 26b jeweils mit einem Ende 52b, 54b der Federelemente 24b, 26b an einem die jeweilige Führungsausnehmung 28b, 30b begrenzenden Randbereich der als Gehäuseeinheit ausgebildeten Werkzeugmaschineneinheit 22b ab. Mit einem weiteren Ende 56b, 58b der Federelemente 24b, 26b stützen sich die Federelemente 24b, 26b jeweils an einer dem jeweiligen Federelement 24b, 26b zugewandten Seite des jeweiligen Führungselements 32b, 34b ab.
  • Des Weiteren umfasst die Spanausreißschutzeinheit 20b eine Vorschneidvorrichtung 36b, die dazu vorgesehen ist, zumindest eine Oberfläche eines zu bearbeitenden Werkstücks (hier nicht näher dargestellt) vorzuschneiden. Die Vorschneidvorrichtung 36b weist zwei als Klingen ausgebildete Vorschneidelemente 38b, 40b auf, die jeweils in einer Ebene angeordnet sind, die zumindest im Wesentlichen parallel versetzt zur Schneidebene des Schneidstrangs 14b verlaufen. Bei einer Bearbeitung eines Werkstücks wird eine Oberfläche eines zu bearbeitenden Werkstücks mittels der Vorschneidelemente 38b, 40b in einem Bereich, in dem ein Schnitt mittels des Schneidstrangs 14b eingebringbar ist, angeritzt bevor ein Schnitt mittels des Schneidstrangs 14b in ein zu bearbeitendes Werkstück eingebracht wird. Hierbei werden Schnittkanten, deren Abstand entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Schneidebene des Schneidstrangs 14b verlaufenden Richtung eine maximale Abmessung eines mittels des Schneidstrangs 14b einbringbaren Schnitts vorgibt, mittels den Vorschneidelementen 38b, 40b in einer Oberfläche eines zu bearbeitenden Werkstücks eingeritzt. Die Vorschneidelemente 38b, 40b sind, entlang einer sich von der Kopplungsvorrichtung 12b in Richtung eines Handgriffs und/oder eines Griffbereichs der tragbaren Werkzeugmaschine 10b erstreckenden Richtung betrachtet, in einem gekoppelten Zustand der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18b mit der Kopplungsvorrichtung 12b vor dem Schneidstrang 14b angeordnet (11).
  • 12 zeigt eine alternative Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18c, die einen Schneidstrang 14c und eine Führungseinheit 16c zur Führung des Schneidstrangs 14c aufweist. Bezüglich eines Aufbaus der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18c hinsichtlich einer Ausgestaltung des Schneidstrangs 14c, der Führungseinheit 16c und eines Drehmomentübertragungselements 42c der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18c zum Antrieb des Schneidstrangs 14c, das in der Führungseinheit 16c gelagert ist, kann auf den in den 1 bis 8 beschriebenen Aufbau verwiesen werden. Die Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18c umfasst eine Spanausreißschutzeinheit 20c, die an der Führungseinheit 16c formschlüssig und/oder kraftschlüssig befestigt ist. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Spanausreißschutzeinheit 20c stoffschlüssig mit Außenwänden 68c, 70c der Führungseinheit 16c verbunden ist.
  • Die Spanausreißschutzeinheit 20c umfasst zwei Spanausreißschutzelemente 64c, 66c, die beweglich relativ zur Führungseinheit 16c gelagert sind. Zusätzlich sind die Spanausreißschutzelemente 64c, 66c relativ zueinander beweglich gelagert. Die Spanausreißschutzelemente 64c, 66c liegen jeweils an einer von zwei Außenwänden 68c, 70c der Führungseinheit 16c an. Somit ist die Führungseinheit 16c in einem Teilbereich, entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Schneideben des Schneidstrangs 14c verlaufenden Richtung betrachtet, zwischen den Spanausreißschutzelementen 64c, 66c angeordnet. Des Weiteren weist die Spanausreißschutzeinheit 20c zwei Federelemente 24c, 26c auf, die dazu vorgesehen sind, die Spanausreißschutzelemente 64c, 66c in eine in einer Schneidebene des Schneidstrangs 14c verlaufende Richtung mit einer Federkraft zu beaufschlagen. Bei einer Bearbeitung eines Werkstücks (hier nicht näher dargestellt) mittels der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18c können die Spanausreißschutzelemente 64c, 66c an den Außenwänden 68c, 70c gleiten. Die Spanreißschutzelemente 64c, 66c werden zur Vermeidung eines Ausreißens von Spänen im Bereich von Schnittkanten eines mittels des Schneidstrangs 14c einbringbaren Schnitts infolge der Federkraft der Federelemente 24c, 26c bei einer Bearbeitung eines Werkstücks auf eine Oberfläche des Werkstücks gedrückt. Hierbei liegen die Spanausreißschutzelemente 64c, 66c in einem Teilbereich der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18c bündig an Außenkanten von Schneidelementen 72c, 74c des Schneidstrangs 14c an.
  • Zudem weist die Spanausreißschutzeinheit 20c eine Vorschneidvorrichtung 36c auf, die dazu vorgesehen ist, zumindest eine Oberfläche eines zu bearbeitenden Werkstücks (hier nicht näher dargestellt) vorzuschneiden. Die Vorschneidvorrichtung 36c weist zwei als Klingen ausgebildete Vorschneidelemente 38c, 40c auf, die jeweils in einer Ebene angeordnet sind, die zumindest im Wesentlichen parallel versetzt zur Schneidebene des Schneidstrangs 14c verlaufen. Bei einer Bearbeitung eines Werkstücks wird eine Oberfläche eines zu bearbeitenden Werkstücks mittels der Vorschneidelemente 38c, 40c in einem Bereich, in dem ein Schnitt mittels des Schneidstrangs 14c eingebringbar ist, angeritzt bevor ein Schnitt mittels des Schneidstrangs 14c in ein zu bearbeitendes Werkstück eingebracht wird. Hierbei werden Schnittkanten, deren Abstand entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Schneidebene des Schneidstrangs 14c verlaufenden Richtung eine maximale Abmessung eines mittels des Schneidstrangs 14c einbringbaren Schnitts vorgibt, mittels den Vorschneidelementen 38c, 40c in einer Oberfläche eines zu bearbeitenden Werkstücks eingeritzt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 0621821 B1 [0012]

Claims (10)

  1. Tragbare Werkzeugmaschine mit zumindest einer Kopplungsvorrichtung (12a; 12b), die mit einer aus zumindest einem Schneidstrang (14a; 14b) und zumindest einer Führungseinheit (16a; 16b) gebildeten Werkzeugmaschinentrennvorrichtung koppelbar ist, gekennzeichnet durch zumindest eine Spanausreißschutzeinheit (20a; 20b).
  2. Tragbare Werkzeugmaschine nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Werkzeugmaschineneinheit (22a; 22b), an der die Spanausreißschutzeinheit (20a; 20b) gelagert ist.
  3. Tragbare Werkzeugmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanausreißschutzeinheit (20a; 20b) zumindest ein Federelement (24a, 26a; 24b, 26b) aufweist, das dazu vorgesehen ist, zumindest ein Führungselement (32a, 34a; 32b, 34b) der Spanausreißschutzeinheit (20a; 20b) zumindest in eine von der Werkzeugmaschineneinheit (22a; 22b) abgewandte Richtung mit einer Federkraft zu beaufschlagen.
  4. Tragbare Werkzeugmaschine zumindest nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkzeugmaschineneinheit (22a; 22b) zumindest eine Führungsausnehmung (28a, 30a; 28b, 30b) aufweist, in der zumindest ein Führungselement (32a, 34a; 32b, 34b) der Spanausreißschutzeinheit (20a; 20b) in einem montierten Zustand beweglich relativ zur Werkzeugmaschineneinheit (22a; 22b) angeordnet ist.
  5. Tragbare Werkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanausreißschutzeinheit (20b) zumindest eine Vorschneidvorrichtung (36b) umfasst, die dazu vorgesehen ist, zumindest eine Oberfläche eines zu bearbeitenden Werkstücks vorzuschneiden.
  6. Werkzeugmaschinentrennvorrichtung mit zumindest einem Schneidstrang (14c) und mit zumindest einer Führungseinheit (16c), gekennzeichnet durch eine Spanausreißschutzeinheit (20c).
  7. Werkzeugmaschinentrennvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanausreißschutzeinheit (20c) an der Führungseinheit (16c) befestigt ist.
  8. Werkzeugmaschinentrennvorrichtung zumindest nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanausreißschutzeinheit (20c) zumindest eine Vorschneidvorrichtung (36c) umfasst, die zumindest ein Vorschneidelement (38c, 40c) aufweist, das in einer Ebene angeordnet ist, die zumindest im Wesentlichen parallel versetzt zu einer Schneidebene des Schneidstrangs (14c) verläuft.
  9. Werkzeugmaschinentrennvorrichtung zumindest nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch zumindest ein Drehmomentübertragungselement (42c) zum Antrieb des Schneidstrangs (14c), das zumindest teilweise in der Führungseinheit (16c) gelagert ist.
  10. Werkzeugmaschinensystem mit zumindest einer tragbaren Werkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und mit zumindest einer Werkzeugmaschinentrennvorrichtung, die zumindest einen Schneidstrang (14a; 14b) und zumindest eine Führungseinheit (16a; 16b) umfasst.
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