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DE102011004030B4 - Lageranordnung für ein Schienenfahrzeug - Google Patents

Lageranordnung für ein Schienenfahrzeug Download PDF

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DE102011004030B4
DE102011004030B4 DE102011004030.7A DE102011004030A DE102011004030B4 DE 102011004030 B4 DE102011004030 B4 DE 102011004030B4 DE 102011004030 A DE102011004030 A DE 102011004030A DE 102011004030 B4 DE102011004030 B4 DE 102011004030B4
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shaft
diameter
bearing
annular space
inner ring
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Matthias Kilian
Michael Thiel
Alexander Käbe
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Original Assignee
Schaeffler Technologies AG and Co KG
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Abstract

Lageranordnung (1) für ein Schienenfahrzeugmit einer Welle (4), wobei die Welle (4) mit einem Wellendurchmesser (DW) über eine Wellenschulter (10) und einen Verjüngungsbereich (11) endseitig in einen Wellenzapfen (12) mit einem Zapfendurchmesser übergeht, wobei sich die Welle (4) in dem Verjüngungsbereich (11) von einem ersten Durchmesser (D1) auf einen zweiten Durchmesser (D2) ändert,und mit einer Lagereinrichtung (3), welche eine Innenringanordnung (7) aufweist, die drehfest auf dem Wellenzapfen (12) aufgesetzt ist, wobei zwischen der Innenringanordnung (7) und der Welle (4) endseitig ein Ringraum (15 a, b) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dassder Ringraum (15a) stets einen freien Ringbereich aufweist, der sich in einem Längsschnitt durch die Drehachse (2) der Welle (4) in einer axialen Projektion mindestens über einen Montagedurchmesser erstreckt, welcher größer als das Mittel zwischen dem ersten (D1) und dem zweiten (D2) Durchmesser ist,undder Ringraum (15b) auf der Seite eines Lagerdeckels (13) zur Aufnahme eines Zentriervorsprungs (19) des Lagerdeckels (13) ausgebildet ist.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Lageranordnung für eine Schienenfahrzeug mit einer Welle, wobei die Welle mit einem Wellendurchmesser über eine Wellenschulter und einen Verjüngungsbereich endseitig in einen Wellenzapfen mit einem Zapfendurchmesser übergeht, wobei sich die Welle in dem Verjüngungsbereich von einem ersten Durchmesser auf einen zweiten Durchmesser ändert, und mit einer Lagereinrichtung, wobei die Lagereinrichtung eine Innenringanordnung aufweist, welche drehfest auf dem Wellenzapfen aufgesetzt ist, und wobei zwischen der Innenringanordnung und dem Wellenzapfen endseitig ein Ringraum ausgebildet ist.
  • Lageranordnungen für Schienenfahrzeuge weisen bei vielen Ausführungsformen eine Welle auf, welche drehfest mit einem Rad verbunden ist. Endseitig mündet diese Welle in einen Zapfen, welcher von einer Wälzlageranordnung drehbar aufgenommen ist. Nachdem derartige Lageranordnungen höchste Qualitätsansprüche erfüllen müssen und auch witterungsbeständig sein sollen, wird auf die Robustheit derartiger Lageranordnungen höchsten Wert gelegt.
  • So offenbart beispielsweise die Druckschrift EP 0 697 533 A1 eine derartige Lageranordnung, wobei der Innenring auf der dem Rad zugewandten Seite eine zylinderförmige Hinterschneidung aufweist, die so bemessen ist, dass der Festsitz des Innenrings auf der Welle beabstandet zu einem Kontaktbereich eines auf der Welle aufgesetzten Stützrings angeordnet ist. Durch diese Maßnahme wird versucht, die Belastungen gleichmäßiger in axialer Richtung auf der Welle zu verteilen.
  • Die Druckschrift DE 78 14 396 U1 betrifft ein Adapterlager für Eisenbahn-Radsätze mit einer Entlastungsmulde am inneren Ende der Radsatz-Wellenschenkel. In diesem Gebrauchsmuster wird vorgeschlagen, dass der Innenring des Lagers eine Entlastungsmulde des Wellenschenkels teilweise überdeckt, wobei der Innenring hierfür eine konische Ausdrehung oder Hinterschneidung aufweist.
  • Die JP 2000-65 078 A offenbart ein Wälzlager für die Achse eines Schienenfahrzeuges. Der Achszapfen der Achse wird durch einen Deckel abgedeckt, der in eine Öffnung zwischen der Achse und einem ringförmigen Bauteil eingreift, das zwischen dem Innenring des Wälzlagers und dem Deckel angeordnet ist.
  • Die DE 733 970 A beschreibt eine Achsbuchse für Fahrzeuge mit Pendelrollenlagern. Es ist eine Dichtungsscheibe vorhanden, die eine dem Lager zugekehrte und zur Einspannung dienende Außenmanschette aufweist.
  • Die DE000K0018690MAZ offenbart ein Rollenachslager, insbesondere für vollspurige Schienenfahrzeuge, mit einer, in einem topfförmigen Gehäuse sitzenden Zylinderrollenlagerung. Die Innenringe des Lagers sind an einem Achszapfen mittels eines Sprengrings, der in eine umlaufende Nut an einem freien Achsschenkelende des Achszapfen einrastet, axial gesichert.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lageranordnung für ein Schienenfahrzeug zu schaffen, welche eine hohe Robustheit und zugleich eine ausreichende Montagefreundlichkeit aufweist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Lageranordnung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Bevorzugte oder vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung sowie den beigefügten Figuren.
  • Erfindungsgemäß wird eine Lageranordnung vorgeschlagen, welche für ein Schienenfahrzeug geeignet und/oder ausgebildet ist. Insbesondere dient die Lageranordnung zur Lagerung eines Rades oder mehrerer Räder des Schienenfahrzeuges, zum Beispiel in einem Drehgestell des Schienenfahrzeuges. Bei dem Schienenfahrzeug kann es sich um eine Eisenbahn, um einen Eisenbahnwaggon oder eine Straßenbahn etc. handeln. Die Lageranordnung kann als eine Außenlagerung ausgebildet sein, wobei die Lageranordnung an dem Wellenende der Welle angeordnet ist. Alternativ kann die Lageranordnung als Innenlagerung ausgebildet sein, wobei das Rad an dem Wellenende angeordnet ist und die Lageranordnung axial auf der dem Wellenende abgewandten Seite des Rads angeordnet ist.
  • Die Lageranordnung umfasst eine Welle, welche drehfest mit dem Rad gekoppelt und/oder koppelbar ist. In axialer Richtung zeigt die Welle unterschiedliche Abschnitte: Zunächst weist die Welle einen Wellendurchmesser auf und geht dann über eine Wellenschulter und einen Verjüngungsbereich endseitig in einen Wellenzapfen mit einem Zapfendurchmesser über, wobei der Zapfendurchmesser kleiner als der Wellendurchmesser gewählt ist. Mindestens ein Teil der Durchmesseränderung erfolgt im Verjüngungsbereich, wobei sich die Welle von einem ersten Durchmesser auf einen zweiten Durchmesser ändert. Die Änderung des Durchmessers kann monoton oder sogar streng monoton erfolgen. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel, wie es z.B. bei Ausführungen für den UIC-Bereich (Union Internationale des Chemins de Fer, Paris) umgesetzt sein kann, verläuft der Durchmesser des Verjüngungsbereichs ausgehend von der Wellenschulter zunächst streng monoton kleiner werdend bis dieser in einem Überstandbereich einen Minimumdurchmesser erreicht. Danach vergrößert sich der Durchmesser wieder bis er den Zapfendurchmesser erreicht.
  • Ferner umfasst die Lageranordnung eine Lagereinrichtung, welche eine Innenringanordnung aufweist, die drehfest auf dem Wellenzapfen aufgesetzt ist. Die Innenringanordnung trägt Laufbahnen für Wälzkörper der Lagereinrichtung, welche auf einer Außenringanordnung abwälzen, so dass die Welle mit der Innenringanordnung über die Wälzkörper drehbar gelagert ist. Besonders bevorzugt ist die Lagereinrichtung als ein zweireihiges Kegelrollenlager, insbesondere in O-Anordnung ausgebildet.
  • Zwischen der Innenringanordnung und der Welle ist endseitig zu der Innenringanordnung mindestens ein Ringraum ausgebildet. Es kann somit ein Ringraum in Richtung des Verjüngungsbereiches, ein anderer Ringraum am freien Ende des Wellenzapfens oder beide Ringräume ausgebildet sein.
  • Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass der Ringraum stets einen freien Ringbereich aufweist, der sich in einem Längsschnitt durch die Drehachse der Welle in einer axialen Projektion mindestens über einen Montagedurchmesser erstreckt, der größer als das Mittel, insbesondere als das arithmetische Mittel, zwischen dem ersten und dem zweiten Durchmesser des Verjüngungsbereichs ausgebildet ist. Zudem ist der Ringraum auf der Seite eines Lagerdeckels, welcher optional ebenfalls von der Lageranordnung umfasst ist, zur Aufnahme eines Zentriervorsprungs des Lagerdeckels ausgebildet. Der freie Ringbereich ist als eine Ausnehmung in der Innenringanordnung zu verstehen, in den ggf. bei der Montage Komponenten eingeführt werden können.
  • Somit weist die Innenringanordnung auf einer oder auf beiden Seiten einen Ringraum auf, welcher in radialer Richtung einen ausreichend breiten Ringspalt bildet, sodass gemäß der ersten Möglichkeit eine Kollision zwischen der Innenringanordnung und dem Verjüngungsbereich selbst bei einer ungeschickten Montage ausgeschlossen ist und/oder gemäß der zweiten Möglichkeit eine zentrierende Aufnahme für den Lagerdeckel gebildet ist, um die Montage zu vereinfachen. Beide Möglichkeiten zielen somit darauf ab, durch einen kräftig ausgeführten Ringraum die Montage zu vereinfachen. Ein maßgeblicher Vorteil liegt darin, dass durch die stark ausgeprägten Ringräume enge Spalte vermieden werden können, die mit der Zeit verschmutzen und schlecht gereinigt werden können. Nicht zuletzt wird durch die starken Ringräume Material und folglich Gewicht eingespart.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Ringraum auf der Eingangsseite der Welle spiegelsymmetrisch zu dem Ringraum auf der Seite des Lagerdeckels bezüglich einer Radialebene senkrecht zu der Welle als Spiegelebene ausgebildet. Durch diese Ausgestaltung ist bereits ein erster Schritt in eine Richtung getan, die Auslegung der Ringräume in ähnlicher Weise berechnen zu können und dadurch die Auslegung der Gesamtkonstruktion zu vereinfachen.
  • Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist die Innenringanordnung zwei baugleiche Innenringe auf, wobei jeweils ein Innenring einer Wälzkörperreihe zugeordnet ist und wobei die Innenringe spiegelsymmetrisch zueinander bezüglich einer Radialebene senkrecht zu der Welle als Spiegelebene angeordnet sind. Durch diese bevorzugte Weiterbildung können die Innenringe hinsichtlich der Belastung identisch ausgelegt werden, so dass etwaige Berechnungen vereinfacht werden können. Betrachtet man zudem Lageranordnungen für ein rechtes und ein linkes Rad für ein Schienenfahrzeug, so ist es ausreichend, einen einzigen Innenring zu fertigen und in einfacher Weise zu montieren. Insbesondere hilft diese Ausgestaltung, die Bevorratung von Bauteilen zu verringern und Fehlmontagen zu vermeiden.
  • Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist der Ringraum am geschlossenen Ende eine Ringraumstirn auf, welche besonders bevorzugt in einer Radialebene senkrecht zur Drehachse verläuft, wobei der Außendurchmesser der Ringraumstirn größer oder größergleich als der Montagedurchmesser ist. Diese Ausgestaltung stellt quasi eine Anfangsstufe im Verlauf des Innendurchmessers der Innenringanordnung dar, wobei der Innendurchmesser über die Ringraumstirn optional mit einem Übergangsradius zwischen der zylindrischen Bohrung und dem Ringraum sprunghaft vergrößert wird. Der Vorteil dieser Ausgestaltung ist darin zu sehen, dass in einem Bereich des Zapfendurchmessers die Innenringanordnung flächig an der Welle bzw. an dem Wellenzapfen anliegt bzw. übersteht und mit Beginn des Ringraums sprunghaft ausreichend Platz für den Zentriervorsprung bzw. für den Verjüngungsbereich bereitste llt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ragt die Ringraumstirn über die axiale Position des Übergangs von dem Verjüngungsbereich in den Wellenzapfen über. Insbesondere überdeckt die Innenringanordnung einen Überstandbereich in dem Verjüngungsbereich, in dem der Durchmesser der Welle nach dem Zapfendurchmesser kleiner wird. Mit dieser Ausgestaltung wird sichergestellt, dass der Wellenzapfen zur Anbindung der Innenringanordnung in axialer Erstreckung möglichst effektiv ausgenutzt wird, und so die Belastung von der Innenringanordnung auf den Wellenzapfen großflächig übertragen wird.
  • Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Ringraum in axialer Richtung einen konischen Verlauf aufweist. Besonders bevorzugt weist der Ringraum am geschlossenen Ende die Ringraumstirn auf, sodass ausgehend von der Ringraumstirn sich der Ringraum in axialer Richtung vorzugsweise konisch oder mit anderer Ausbildung vergrößert. Durch diese konstruktive Weiterbildung wird erreicht, dass der Außendurchmesser der Ringraumstirn trotz der geforderten Robustheit klein gehalten werden kann und die Außendurchmesserverbreiterung des Ringraums durch den konischen Verlauf erfolgt, sodass z.B. sichergestellt werden kann, dass der Außendurchmesser bei der Austrittsöffnung des Ringraums größer ist als der erste Durchmesser des Verjüngungsbereiches. In dieser Ausgestaltung wird eine Kollision zwischen Innenringanordnung und Verjüngungsbereich unmöglich gemacht.
  • Es ist prinzipiell möglich, dass die Wellenschulter durch den Anfang des Verjüngungsbereichs gebildet ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist jedoch die Wellenschulter dadurch gebildet, dass der erste Durchmesser des Verjüngungsbereichs kleiner als der Wellendurchmesser ist. Vorzugsweise wird der Durchmesserunterschied durch die Wellenschulter gebildet, welche sich entlang einer Radialebene senkrecht zu der Drehachse der Welle erstreckt.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist zwischen der Wellenschulter und der Innenringanordnung ein Stützring eingesetzt.
  • Eine konstruktive Weiterentwicklung der Erfindung wird dadurch umgesetzt, dass am freien Ende des Wellenzapfens der Zentriervorsprung des Lagerdeckels das freie Ende des Wellenzapfens formschlüssig umgreift. Damit erlaubt die Lageranordnung bei der Montage des Lagerdeckels eine Vorjustage durch den Ringraum und eine Feinjustage durch die formschlüssige Aufnahme des Wellenzapfens durch den Lagerdeckel.
  • In einer möglichen konstruktiven Ausgestaltung liegt der Lagerdeckel in axialer Richtung kraftschlüssig an der Innenringanordnung, insbesondere außerhalb des Ringraums, an, so dass in dieser Ausgestaltung ein Kraftschluss, ausgehend von der Wellenschulter über den Stützring, die Innenringanordnung und den Lagerdeckel gebildet wird.
  • Bei anderen Ausführungsformen kann vorgesehen sein, dass wahlweise der Stützring oder der Zentriervorsprung des Lagerdeckels oder beide an der jeweilig zugeordneten Ringraumstirn formschlüssig - und optional ergänzend kraftschlüssig anliegen. Damit bildet die Ringraumstirn eine Anlagefläche, die in dem Ringraum geschützt angeordnet ist.
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung sowie den beigefügten Figuren. Dabei zeigt:
    • 1 eine Lageranordnung als ein Ausführungsbeispiel der Erfindung;
    • 2 eine abgewandelte Lageranordnung als ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung;
    • 3 eine schematische Skizze eines Ausschnitts einer Lageranordnung wie aus den vorhergehenden Figuren mit einer Abwandlung als ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Die 1 zeigt eine Lageranordnung 1 in einem schematischen Längsschnitt durch die Drehachse 2 der Lageranordnung 1. Die Lageranordnung 1 umfasst eine Lagereinrichtung 3 sowie eine Welle 4, die über die Lagereinrichtung 3 drehbar gelagert ist.
    Die Lageranordnung 1 dient insbesondere zur Lagerung von Rädern eines Schienenfahrzeuges, wie zum Beispiel eines Waggons oder eines Zuges. Dabei ist die Welle 4 drehfest mit einem Rad verbunden, welches auf Schienen läuft. Die Lagereinrichtung 3 ist dagegen wahlweise an dem Schienenfahrzeug oder an einem Drehgestell des Schienenfahrzeuges befestigt.
  • Die Lagereinrichtung 3 ist als ein zweireihiges Kegelrollenlager in O-Anordnung ausgebildet. Die Lagereinrichtung 3 umfasst einen gemeinsamen Außenring 5, welcher Laufbahnen für die zwei Kegelrollenreihen 6 a, 6b bereit stellt sowie eine Innenringanordnung 7, welche zwei separate Innenringe 8 a, 8 b umfasst, die die Laufbahnen für die Kegelrollenreihen 6 a, 6b tragen. Der Wälzkörperraum zwischen Außenring 5 und Innenringanordnung 7 ist über seitliche Dichtungen 9 abgedichtet, welche auf den Innenringen 8 a, 8b aufgesetzt sind.
  • Die Welle 4 verläuft - ausgehend von dem Rad - über einen ersten Wellendurchmesser DW, welcher im Bereich einer Wellenschulter 10 endet. Im Bereich der Wellenschulter 10 verkleinert sich der Durchmesser der Welle 4 von dem Wert DW auf einen ersten Durchmesser D1. Anschließend ist ein Verjüngungsbereich 11 angeordnet, bei dem sich die Welle 4 von dem ersten Durchmesser D1 auf einen zweiten Durchmesser D2 ändert.
  • An den Verjüngungsbereich 11 schließt sich ein Wellenzapfen 12 an, der mit dem zweiten Durchmesser D2 als Zapfendurchmesser weitergeführt wird.
    Der Verjüngungsbereich 11 untergliedert sich in dem Längsschnitt in einen Verkleinerungsbereich 11a, welcher als ein Übergangsradius oder eine logarithmische Verkleinerung realisiert sein kann. Der Verkleinerungsbereich 11a weist auf der Seite des Wellenzapfens 12 einen Durchmesser kleiner als D2 auf. An den Verkleinerungsbereich 11a schließt sich dann ein Vergrößerungsbereich 11b an, in dem der Durchmesser wieder auf den Zapfendurchmesser D2 anwächst.
  • Auf dem Wellenzapfen 12 sind die Innenringe 8 a, 8b drehfest, zum Beispiel über einen Presssitz, aufgesetzt. An dem freien Ende des Wellenzapfens 12 schließt sich ein Lagerdeckel 13 an, welcher über Schrauben 14 mit dem Wellenzapfen 12 bzw. der Welle 4 verschraubt ist.
  • Auf der dem Rad zugewandten Seite des Innenrings 8a ist ein erster Ringraum 15a ausgeprägt, welcher sich zwischen dem Innenring 8a und der Welle 4 erstreckt. Genauer betrachtet beginnt der Ringraum 15 a in der axialen Höhe wie der Übergang zwischen dem Verkleinerungsbereich 11a und dem Vergrößerungsbereich 11b des Verjüngungsbereichs 11. Damit überdeckt der Innenring 8a den Verjüngungsbereich 11 in einem Überstandbereich 21. Zwischen dem Innenring 8a und der Wellenschulter 10 ist ein Stützring 16 angeordnet, wobei der Ringraum 15a sich bis unter den Stützring 16 erstreckt bzw. in axialer Richtung betrachtet bis zur Wellenschulter 10, verläuft. Der Stützring 16 umschließt die Welle 4 im Bereich des Wellendurchmessers DW und stützt sich an einer umlaufenden Wellenringfläche 22 in axialer Richtung an der Wellenschulter 10 der Welle 4 ab. Zudem liegt der Stützring 16 an einer freien Stirnringfläche 23 des Innenrings 8a an, so dass der Stützring den Innenring 8a formschlüssig gegenüber der Wellenschulter 10 abstützt.
  • Durch den Innenring 8a und den Stützring 16 ist der Ringraum 15a in axialer Richtung so ausgeprägt, dass der gesamte Verkleinerungsbereich 11a des Verjüngungsbereichs 11 überbrückt wird. Nachdem gerade dieser Bereich besonders große Belastungen im Betrieb aufnehmen muss, führt die vollständige Überbrückung dazu, dass diese Belastungen zumindest nicht weiter erhöht werden.
  • Am geschlossenen Ende des Ringraums 15a weist dieser eine Ringraumstirn 17 auf, welche als Ringscheibe in einer Radialebene senkrecht zur Drehachse 2 ausgebildet ist. Der Außendurchmesser der Ringraumstirn 17 entspricht dem ersten Durchmesser. Diese Auslegung hat den Vorteil, dass Kollisionen zwischen dem Verjüngungsbereich 11 und dem Innenring 8a im Bereich des Ringraums 15a absolut ausgeschlossen sind, da durch die Ringraumstirn 17 quasi ein Sicherheitsabstand eingehalten wird. Zudem ist der Ringraum 15a in axialer Richtung verlaufend konisch ausgebildet, so dass der Sicherheitsabstand in axialer Richtung zumindest annähernd zu dem größer werdenden Außendurchmesser der Welle 4 nachgeführt wird. In Bezug auf den Innenring 8a betrachtet, ist die Ringraumstirn 17 in axialer Richtung auf einer gegenüberliegenden Seite eines Bords 18 zur Führung der Wälzkörperreihe 6a angeordnet, so dass der Ringraum 15a in radialer Richtung benachbart und insbesondere nicht überlappend zu den Laufbahnen der Wälzkörperreihe 6a angeordnet ist.
  • Auf der gegenüber liegenden Seite der Innenringanordnung 7 im Innenring 8 b ist ein zweiter Ringraum 15b eingebracht, welcher zur Aufnahme eines Zentriervorsprungs 19 des Lagerdeckels 13 in Form eines umlaufenden Stegs ausgebildet ist. Hier dient die konische Formung des Ringraums 15b dazu, den Zentriervorsprung 19 in einfacher Weise zu zentrieren. Der Lagerdeckel 13 liegt in einem Bereich außerhalb des Ringraums 15b formschlüssig an dem Innenring 8b an.
  • Die Innenringe 8a und 8b sind zueinander spiegelsymmetrisch zu einer Spiegelebene 20 angeordnet, welche senkrecht auf der Drehachse 2 steht. Somit können mit dem baugleichen Innenring 8a oder 8b sowohl Lageranordnungen 1 für rechte als auch für linke Räder eines Schienenfahrzeuges gebildet werden. Zudem ist die Auslegung vereinfacht, da für beide Innenringe 8a, 8b die gleiche Auslegung verwendet werden kann.
  • Die 2 zeigt in gleicher Darstellung wie die 1 ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel, wobei im Vergleich zu der 1 der Lagerdeckel 13 außerhalb von dem Ringraum 15b beabstandet von dem Innenring 8b angeordnet ist und im Ringraum 15b über den Zentriervorsprung 19 formschlüssig an der Ringraumstirn 17 anliegt. In dieser Ausgestaltung wird die Ringraumstirn 17 als eine Anlagefläche für den Lagerdeckel 13, insbesondere für den Zentriervorsprung 19 genutzt. Der Zwischenraum zwischen Lagerdeckel 13 und Innenring 8b kann z.B. für den Einsatz von Sensorscheiben, Dichtungen etc. genutzt werden.
  • Die 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung im Bereich des Stützrings 16, wobei gleiche Teile wieder mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind. In Abgrenzung zu den vorhergehenden Ausführungsbeispielen stützt sich der Stützring 16 unmittelbar an der Ringraumstirn 17 des Innenrings 8a ab, so dass die Ringraumstirn 17 als eine Anlagefläche dient.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Lageranordnung
    2
    Drehachse
    3
    Lagereinrichtung
    4
    Welle
    5
    Außenring
    6a, 6b
    Kegelrollenreihen
    7
    Innenringanordnung
    8a, 8b
    Innenringe
    9
    Dichtungen
    10
    Wellenschulter
    11
    Verjüngungsbereich
    12
    Wellenzapfen
    13
    Lagerdeckel
    14
    Schrauben
    15a, 15b
    Ringraum
    16
    Stützring
    17
    Ringraumstirn
    18
    Bord
    19
    Zentriervorsprung
    20
    Spiegelebene
    21
    Überstandbereich
    22
    Wellenringfläche
    23
    Stirnringfläche

Claims (10)

  1. Lageranordnung (1) für ein Schienenfahrzeug mit einer Welle (4), wobei die Welle (4) mit einem Wellendurchmesser (DW) über eine Wellenschulter (10) und einen Verjüngungsbereich (11) endseitig in einen Wellenzapfen (12) mit einem Zapfendurchmesser übergeht, wobei sich die Welle (4) in dem Verjüngungsbereich (11) von einem ersten Durchmesser (D1) auf einen zweiten Durchmesser (D2) ändert, und mit einer Lagereinrichtung (3), welche eine Innenringanordnung (7) aufweist, die drehfest auf dem Wellenzapfen (12) aufgesetzt ist, wobei zwischen der Innenringanordnung (7) und der Welle (4) endseitig ein Ringraum (15 a, b) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringraum (15a) stets einen freien Ringbereich aufweist, der sich in einem Längsschnitt durch die Drehachse (2) der Welle (4) in einer axialen Projektion mindestens über einen Montagedurchmesser erstreckt, welcher größer als das Mittel zwischen dem ersten (D1) und dem zweiten (D2) Durchmesser ist, und der Ringraum (15b) auf der Seite eines Lagerdeckels (13) zur Aufnahme eines Zentriervorsprungs (19) des Lagerdeckels (13) ausgebildet ist.
  2. Lageranordnung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringraum (15a) auf der Eingangsseite spiegelsymmetrisch zu dem Ringraum (15b) auf der Seite des Lagerdeckels (13) bezüglich einer Radialebene senkrecht zu der Welle (4) als Spiegelebene (20) ausgebildet ist.
  3. Lageranordnung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenringanordnung (7) zwei baugleiche Innenringe (8 a, 8b) für jeweils eine Wälzkörperreihe aufweist, wobei die Innenringe (8a, 8b) spiegelsymmetrisch zueinander bezüglich einer Radialebene senkrecht zu der Welle (4) als Spiegelebene (20) angeordnet sind.
  4. Lageranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringraum (15 a, 15b) am geschlossenen Ende eine Ringraumstirn (17) aufweist, wobei die Ringraumstirn (17) einen Außendurchmesser aufweist, der größer als der Montagedurchmesser ist.
  5. Lageranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringraum (15 a, 15b) in axialer Richtung einen konischen und/oder oder größer werdenden Außendurchmesserverlauf aufweist.
  6. Lageranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellenschulter (10) dadurch gebildet ist, dass der erste Durchmesser (D1) des Verjüngungsbereichs (11) kleiner als der Wellendurchmesser (DW) ist.
  7. Lageranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Wellenschulter (10) und der Innenringanordnung (7) ein Stützring (16) eingesetzt ist.
  8. Lageranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zentriervorsprung (19) des Lagerdeckels (13) ein freies Ende des Wellenzapfens (12) formschlüssig umgreift.
  9. Lageranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerdeckel (13) in axialer Richtung kraftschlüssig an der Innenringanordnung (7) anliegt.
  10. Lageranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Zentriervorsprung (19) und/oder der Stützring (16) kraftschlüssig an der jeweiligen Ringraumstirn (17) anliegt.
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