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Die Erfindung betrifft eine Bedieneinrichtung für ein Haushaltsgerät sowie ein Haushaltsgerät mit einer derartigen Bedieneinrichtung.
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Bedieneinrichtungen sind in vielfältiger Ausgestaltung bekannt. In diesem Zusammenhang existieren auch derartige, bei denen eine berührsensitive Bedienfläche vorhanden ist, die vor oder über einer Anzeigeeinheit angeordnet ist. So ist aus der
DE 202 18 205 U1 eine Bedieneinrichtung bekannt, bei der in einem Gehäuse ein als Touchscreen und somit berührsensitive Bedienfläche ausgebildetes Teil rückseitig an einem Montagerahmen anliegt. An der gegenüberliegenden Seite dieses Montagerahmens ist eine Anzeigeeinheit in Form eines TFT-Displays ausgebildet. Sowohl zwischen der Anzeigeeinheit und dem Montagerahmen als auch zwischen dem Montagerahmen und dem Bedienfeld ist jeweils eine Dichtung ausgebildet. Der Montagerahmen ist als separates Teil gefertigt, so dass alle Komponenten für sich betrachtet Einzelteile sind, welche in aufwendiger Montagearbeit einzeln in das Gehäuse eingebracht und positionsstabil zueinander angebracht werden müssen. Zum einen ist dadurch die Montage aufwendig. Ein wesentlicher Nachteil besteht jedoch darin, dass diese Positionsfixierung der einzelnen Teile zueinander nahezu unmöglich ist und durch diese erzeugten Positionsunschärfen die Funktionalität und die Informationsdarstellung eingeschränkt ist.
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Aus der
DE 102 50 907 A1 ist eine Leiterplatte für ein Mobiltelefon bekannt. Auf der Leiterplatte ist ein Rahmen aufgebracht, der zum Halten eines Displays dient, wobei dazu an dem Displaymodul Schnapphaken vorgesehen sind, die in Aussparungen in dem Rahmen verrasten.
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Darüber hinaus ist aus der
DE 102 02 048 A1 eine Flüssigkristallanzeige bekannt. Eine Flüssigkristall-Zelle wird mittels eines Befestigungsrahmen auf einer Leiterplatte befestigt, wobei Kontaktbereiche des Rahmens in Aussparungen in der Leiterplatte verrasten.
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Darüber hinaus ist aus der
DE 91 09 166 U1 eine Einrichtung zum Befestigen eines LC-Displays auf einer Leiterplatte bekannt. Ein Gehäuse weist dazu an einem unteren Rand Befestigungselemente in Form von Rasthaken auf, die in Löchern in der Leiterplatte verrasten.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Bedieneinrichtung und ein Haushaltsgerät zu schaffen, welche beziehungsweise welches im Hinblick auf Montageaufwand und Funktionalität der zusammengesetzten Komponenten zueinander verbessert ist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Bedieneinrichtung, welche die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, und ein Haushaltsgerät, welches die Merkmale nach Anspruch 13 aufweist, gelöst.
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Eine Bedieneinrichtung für ein Haushaltsgerät umfasst eine berührsensitive Bedienfläche und eine Anzeigeeinheit mit einem Gehäuse. Darüber hinaus umfasst die Bedieneinrichtung einen Schaltungsträger. Bei der erfindungsgemäßen Bedieneinrichtung ist dieses Gehäuse der Anzeigeeinheit zerstörungsfrei lösbar mit dem Schaltungsträger verbunden. Dies bedeutet, dass das Gehäuse und der Schaltungsträger reversibel miteinander verbunden und wieder zusammengesetzt werden können ohne die Komponenten zerstören zu müssen. Durch eine derartige Ausgestaltung der Bedieneinrichtung kann das generelle Montagekonzept verbessert werden. Zum einen ist der Aufwand beim Zusammensetzen der Komponenten reduziert und die Montage kann schneller erfolgen. Darüber hinaus kann die Bedieneinrichtung auch jederzeit wieder auseinander genommen werden und insbesondere das Gehäuse von dem Schaltungsträger getrennt werden. Dadurch können Wartungsarbeiten oder Austauscharbeiten an der Bedieneinrichtung wesentlich einfacher und aufwandsarmer erfolgen. Darüber hinaus kann nach derartigen Arbeiten die Bedieneinrichtung wieder entsprechend zusammengesetzt werden. Mit einer lösbaren Verbindung ist also eine derartige umfasst, welche beim Lösen nicht zerstört wird und somit beim Zusammensetzen dann nicht durch eine neue oder andere ersetzt werden muss. Beispielsweise ist eine lösbare Verbindung eine Steckverbindung, eine Rastverbindung oder eine Schraubverbindung.
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Das Gehäuse ist durch zumindest ein Halteelement lösbar mit dem Schaltungsträger verbunden. Es ist also eine explizite Ausgestaltung vorgesehen, bei der ein zumindest weiteres tatsächlich gegenständlich vorhandenes Element, nämlich das Halteelement als lösbares Verbindungsteil zwischen dem Gehäuse und dem Schaltungsträger dient. Dadurch kann die mechanische Stabilität und die relative Positionierung des Gehäuses und des Schaltungsträgers zueinander verbessert werden. Vorzugsweise ist dieses zumindest eine Halteelement zunächst als separates Bauteil bereitgestellt, welches dann mit dem Schaltungsträger und dem Gehäuse verbunden wird.
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Das Gehäuse weist integrierte Positionierelemente auf, die zur Positionsfixierung in zumindest einer ersten Raumrichtung, insbesondere in einer ersten und einer zweiten Raumrichtung, des Gehäuses relativ zum Schaltungsträger in Aussparungen im Schaltungsträger eingreifen. Durch eine derartige spezifizierte Ausführung kann zum einen die Bauteilzahl reduziert werden, da diese Positionierelemente bereits fest an dem Gehäuse angeordnet und insbesondere einstückig mit diesem ausgebildet sind. Zum anderen kann dadurch die relative Lage des Gehäuses zum Schaltungsträger sehr exakt in dieser zumindest einen Raumrichtung erreicht werden. In besonders vorteilhafter Weise ist durch diese Ausgestaltung mit den Positionierelementen die Positionsfixierung des Gehäuses relativ zum Schaltungsträger in einer Ebene und somit zwei Raumrichtungen gewährleistet, die parallel zum Schaltungsträger verläuft.
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Das Halteelement weist eine Rastlasche auf, die in eine Aussparung in einer Seitenwand des Gehäuses eingreift. Durch diese flexible Rastlasche können auch hier die bereits oben genannten Vorteile des elastischen Halteelements erreicht und verbessert werden.
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Insbesondere wird durch das Halteelement eine Positionsfixierung in einer dritten Raumrichtung erreicht. In Zusammenspiel der an dem Gehäuse angeordneten Positionierelemente und dem Halteelement andererseits kann somit eine Positionsfixierung in allen drei Raumrichtungen zwischen dem Gehäuse und dem Schaltungsträger zuverlässig gewährleistet werden.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das zumindest eine Halteelement zumindest bereichsweise elastisch ausgebildet ist. Vorzugsweise ist eine Feder vorgesehen. Durch eine derartige Ausgestaltung kann der Montageaufwand nochmals reduziert werden und eine besonders verschleißfrei mechanische Verbindung zwischen dem Gehäuse und dem Schaltungsträger erreicht werden. Indem nämlich das Halteelement sich verformen kann, können das Gehäuse und der Schaltungsträger aufeinander gedrückt werden und das Halteelement wird dabei nicht beschädigt oder zerstört. Darüber hinaus kann durch diese elastische Ausgestaltung des Halteelements auch eine besonders angepasste und an die jeweilige Position des Gehäuses und des Schaltungsträgers stets ausreichende mechanische Krafteinwirkung zum Halten erzielt werden. Minimaltoleranzen bei der Verbindung des Gehäuses mit dem Schaltungsträger im Hinblick auf die Position können dadurch problemlos ausgeglichen werden.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Gehäuse einen Rahmen aufweist, welcher aus einem metallischen Material ausgebildet ist. Insbesondere ist die Aussparung, in welche das Halteelement eingreift, in diesem metallischen Rahmen ausgebildet. Die Aussparung ist insbesondere an einer Seitenwand dieses Rahmens ausgebildet. Dies ist eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung, da somit das Eingreifen des Halteelements in dieser Aussparung in der Seitenwand des Rahmens zu keiner Bauraumerhöhung der Bedieneinrichtung führt. Das Halteelement greift somit quasi seitlich an dem Rahmen vorbei und in die Aussparung ein. Es erstreckt sich darüber hinaus das Halteelement nicht über die Höhe des Rahmens beziehungsweise der Anzeigeeinheit nach oben hinaus.
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In einer vorteilhaften Ausführung ist vorgesehen, dass das zumindest eine Halteelement aus einem elektrisch leitfähigen Material ausgebildet ist und mit dem Rahmen durch einen elektrischen Kontaktbereich, insbesondere einem federnden Kontaktbereich, des Halteelements zum Ausbilden einer Erdungsverbindung zwischen dem Rahmen und der Leiterplatte elektrisch verbunden ist. Durch eine derartige Ausgestaltung kann man somit neben dem variablen Montagekonzept der Bedieneinrichtung auch eine deutliche Flexibilisierung der Funktionalität der einzelnen Komponenten erreicht werden. Sie können schnell miteinander lösbar verbunden oder wieder getrennt werden und können darüber hinaus auch in funktioneller Weise verbessert werden.
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Vorzugsweise ist bei dieser Ausführung das Halteelement aus einem metallischen Material.
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In einer weiteren Ausführung kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine Halteelement aus einem Kunststoff, insbesondere einem elektrisch isolierenden Kunststoff, ausgebildet ist.
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Vorzugsweise ist das Halteelement lösbar mit der Leiterplatte verbunden, insbesondere verrastet. Dies ist gerade bei der Ausgestaltung des Halteelements aus einem Kunststoffmaterial eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung.
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Ist das Halteelement aus einem metallischen Material, ist in bevorzugter Weise eine feste unlösbare Verbindung vorgesehen. Beispielsweise kann hier ein Anlöten an die Leiterplatte vorgesehen sein.
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Vorzugsweise weist das Gehäuse eine zumindest bereichsweise aus einem metallischen Material ausgebildete Bodenplatte auf, wobei zumindest eine weitere Erdungsverbindung zwischen der Leiterplatte und der Bodenplatte ausgebildet ist.
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Vorzugsweise weist das Halteelement zumindest eine integrierte Erdungslasche auf, durch welche die Erdungsverbindung zwischen der Leiterplatte und der Bodenplatte ausgebildet ist. Dadurch kann ein multifunktionelles Halteelement ausgebildet werden, welches neben multipler Erdungsverbindungen auch zu Toleranzausgleichen dient, insbesondere wenn die Erdungslasche federnd ausgebildet ist.
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Vorzugsweise weist das Halteelement zumindest einen Positionierstift auf, welcher im zusammengesetzten Zustand der Bedieneinrichtung in eine Aussparung einer Leiterplatte zur Anordnung des Halteelements an der Leiterplatte eingebracht ist. Dadurch kann eine ortsgenaue und mechanisch stabile Anbringung erreicht werden.
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Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Haushaltsgerät mit einer Bedieneinrichtung gemäß der Erfindung und eine vorteilhafte Ausgestaltung davon.
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Das Haushaltsgerät kann insbesondere zur Pflege von Wäschestücken oder zur Zubereitung von Lebensmitteln oder zur Lagerung und Konservierung von Lebensmitteln oder zum Reinigen von Geschirr verwendet werden. In diesem Zusammenhang seien beispielsweise ein Herd, ein Backofen, ein Mikrowellengerät, ein Dampfgargerät, eine Waschmaschine, ein Wäschetrockner, ein Kühlschrank, ein Gefrierschrank oder ein Geschirrspüler genannt. Eine Bedieneinrichtung kann jedoch auch an einem Kleinhaushaltsgerät, wie einem Staubsauger, einem Wasserkocher oder einer Kaffeemaschine oder dergleichen vorgesehen sein.
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Vorzugsweise weist die Bedieneinrichtung zumindest zwei Halteelemente auf, die an gegenüberliegenden Seitenwänden des Rahmens in Aussparungen des Rahmens eingreifen.
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Gerade dann, wenn die Halteelemente insbesondere Metallklammem sind, kann vorgesehen sein, dass an einem Reflektorgehäuse der Anzeigeeinheit, welches beispielsweise aus Kunststoff ausgebildet ist, zwei rechteckige Zapfen ausgebildet sind. Mit Hilfe dieser beiden Zapfen wird dann die Anzeigeeinheit, welche beispielsweise aus TFT-Display ausgebildet sein kann, auf der Leiterplatte in zwei Raumrichtungen positionsfixiert gehalten. In der dritten Raumrichtung erfolgt das Halten durch die Metallklammem. Das Gehäuse hat insbesondere im seitlich umlaufenden Metallrahmen und dem dahinter liegenden Reflektorgehäuse vorzugsweise viereckige Vertiefungen. Diese weisen insbesondere eine Tiefe von etwa 0,6 mm auf. Sie können auch in einem Bereich zwischen 0,4 mm und 0,7 mm liegen. Vorzugsweise sind pro Seite jeweils zwei derartige Vertiefungen ausgebildet, so dass insgesamt vorzugsweise vier Vertiefungen vorgesehen sind. In diesen Aussparungen beziehungsweise Vertiefungen greift eine auf der Leiterplatte vorzugsweise angelötete und elektrisch verbundene Metallklammer mit einer ausgestellten, federnden Rastlasche ein.
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Vorzugsweise liegt diese Metallklammer oberhalb der Rastlasche am Rahmen des Gehäuses federnd an und stellt den elektrischen Erdungskontakt zur Leiterplatte her. Vorzugsweise ist diese Metallklammer als SMD (surface-mounted device) -bauteil ausgebildet. Vorzugsweise weist eine Metallklammer zwei Positionierstifte auf, die durch die Leiterplatte ragen. Diese dienen zur Vorpositionierung auf der Leiterplatte vor dem Anlöten. Die Vorpositionierung soll mit möglichst kleinen Abstandstoleranzen der Metallklammern zu den Vertiefungen im metallischen Rahmen des Gehäuses erfolgen, um ein sicheres Eingreifen der federnden Rastlasche in den rechteckförmigen Vertiefungen sicherzustellen. Die Rastlasche ist federnd ausgeführt, um in bestimmtem Maße ein sicheres Eingreifen der Raslasche zu gewährleisten und gleichzeitig nicht zu viel Krafteinleitung auf den dahinter liegenden Reflektor beziehungsweise Lichtleiter der Anzeigeeinheit zu erzeugen.
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Vorzugsweise ist die Bodenplatte des Gehäuses aus Aluminium, die von dem Rahmen umgriffen ist. Am Rahmen liegt die Metallklammer an und kann über die Lötverbindungen mit der Leiterplatte geerdet werden. An der Bodenplatte können zusätzliche weitere Erdungsfedem angebracht werden, um das Erdungsverhalten zu verbessern.
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Bei einer Ausgestaltung des Halteelements als Kunststoffklammer sind vorzugsweise nur zwei derartige vorgesehen, die an gegenüberliegenden Seiten des Rahmens angeordnet sind. Eine Erdung des Gehäuses und somit auch der Anzeigeeinheit erfolgt bei dieser Ausgestaltung über zusätzliche Erdungsfedern, die mit der Bodenplatte des Gehäuses kontaktiert sind. Vorzugsweise sind hier vier derartige Erdungsfedem vorgesehen, die auf die Leiterplatte gelötet sind und dort elektrisch kontaktiert sind.
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Eine Kunststoffklammer wird mit den zwei Zentrierzapfen beziehungsweise Positionierstiften, die sie aufweist, und den Rasthaken auf der Leiterplatte positioniert beziehungsweise dort eingeschnappt.
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Beim nachfolgenden Einsetzen der Anzeigeeinheit greifen zwei Rastnasen in die beiden seitlichen quadratischen Aussparungen im metallischen Rahmen des Gehäuses ein.
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Die vorzugsweise elliptische oder dreieckförmige Geometrie der beiden Positionierzapfen verringert die Positioniertoleranz beziehungsweise die Abstandstoleranz von den viereckigen Aussparungen in dem Rahmen zu der Kunststoffklammer.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine Explosionsdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Bedieneinrichtung;
- 2 eine Explosionsdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Bedieneinrichtung;
- 3 Darstellung von Teilkomponenten eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Bedieneinrichtung, in unterschiedlichen Betrachtungsrichtungen;
- 4 eine perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines Halteelements einer Bedieneinrichtung;
- 5 eine Seitenansicht des Halteelements gemäß 4;
- 6 eine perspektivische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Halteelements einer Bedieneinrichtung gemäß 2;
- 7 eine Seitenansicht des Halteelements gemäß 6;
- 8 eine perspektivische Ansicht von unten des Halteelements gemäß 6 und 7;
- 9 eine perspektivische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Halteelements einer Bedieneinrichtung;
- 10 eine Seitenansicht des Halteelements gemäß 9; und
- 11 eine Schnittdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Bedieneinrichtung mit einem Halteelement gemäß 9 und 10.
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In den Figuren werden gleiche und funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist eine Explosionsdarstellung von Teilkomponenten einer Bedieneinrichtung 1 gezeigt. Die Bedieneinrichtung 1 ist für ein Haushaltsgerät vorgesehen. Die Bedieneinrichtung 1 umfasst eine Anzeigeeinheit 2, welche plattenartig ausgebildet ist und beispielsweise ein TFT-Display sein kann. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass sie eine berührsensitive Bedienfläche 3 aufweist. Diese ist als Touchfläche ausgebildet und ebenfalls plattenartig konzipiert. Die Anzeigeeinheit 2 umfasst ein Gehäuse 4, welches ein Innengehäuse 5 aus Kunststoff aufweist. Dieses Innengehäuse 5 ist das Reflektorgehäuse, welches von einem aus einem metallischen Material ausgebildeten Rahmen 6 umgeben ist. Der Rahmen 6 weist, wie in 1 zu erkennen ist, Seitenwände auf, die das Innengehäuse 5 im Wesentlichen seitlich vollständig abdecken. Darüber hinaus ist auch eine obere Abdeckung 7 von dem Rahmen 6 mit umfasst. Dieser deckt das Innengehäuse 5 auch oben ab und es ist nur eine Aussparung im Bereich der Anzeigefläche der Anzeigeeinheit 2 und darüber hinaus der berührsensitiven Bedienfläche 3 ausgebildet.
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Wie zu erkennen ist, ist die Anzeigeeinheit 2 länglich ausgebildet und die kurzen Seitenwände 8 und 9, die sich gegenüberliegen, weisen jeweils zwei Vertiefungen beziehungsweise Aussparungen 10 und 11 auf. Entsprechende Aussparungen sind in Form und Anzahl auch auf der gegenüberliegenden kurzen Seitenwand 9 ausgebildet.
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Die Bedieneinrichtung 1 umfasst darüber hinaus eine Leiterplatte 12 als Schaltungsträger. Die Anzeigeeinheit 2 und insbesondere auch das Gehäuse 4 der Anzeigeeinheit 2 sind zerstörungsfrei lösbar auf der Leiterplatte 12 montiert, wenn die Bedieneinrichtung 1 im zusammengesetzten Zustand gefertigt ist. Zu dieser lösbaren Verbindung ist vorgesehen, dass im Ausführungsbeispiel gemäß 1 vier Halteelemente in Form von Metallklammern 13, 14, 15 und 16 vorgesehen sind. Diese separaten Bauteile sind federnd ausgebildet.
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Auf der Leiterplatte sind Löcher 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 und 24 ausgebildet. In diese greifen Positionierstifte 13a, 13b, 14a, 14b, 15a, 15b, 16a und 16b ein. Die Metallklammern 13 bis 16 werden somit mit diesen spezifischen Positionierstiften in diese Löcher 17 bis 24 eingesteckt. Darüber hinaus werden sie dann an diese Stellen mit der Leiterplatte 12 verlötet, so dass sie unlösbar mit dieser verbunden sind.
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Das Gehäuse 4 und somit auch die Anzeigeeinheit 2 ist in allen drei Raumrichtungen positionsfixiert mit der Leiterplatte 12 verbunden, wenn die Bedieneinrichtung 1 im zusammengebauten Zustand vorhanden ist.
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Dazu ist vorgesehen, dass mittels der im Ausführungsbeispiel vier Metallklammem 13 bis 16, die darüber hinaus auch noch ganz örtlich spezifisch positioniert sind, in z-Richtung eine Positionsfixierung gegeben ist. Dazu greifen die Metallklammern 13 bis 16 jeweils in die zugeordneten Aussparungen 10 und 11 an den Seiten 8 und 9 des Rahmens 6 ein.
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Durch die Ausgestaltung der Klammem 13 bis 16 aus einem metallischen Material, die Kontaktierung mit dem metallischen Rahmen 6 und die Lötverbindung auf der Leiterplatte 12 ist neben der Haltefunktion auch eine Erdungsverbindung zwischen der Anzeigeeinheit 2 und der Leiterplatte 12 gewährleistet. Im vollständig montierten Zustand ist somit mittels der Metallklammern 13 bis 16 eine lösbare Verbindung zwischen der Anzeigeeinheit 2 und der Leiterplatte 12 ausgebildet.
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Zusätzlich kann vorgesehen sein, dass weitere Erdungsverbindungen, beispielsweise in Form von Erdungsfedern, die nicht dargestellt sind, ausgebildet sind. Dazu kann vorgesehen sein, dass auf der Leiterplatte 12 weitere Erdungsfedem ausgebildet sind, die dann mit einer aus insbesondere Aluminium ausgebildeten Bodenplatte 25 (3) des Gehäuses 4 elektrisch kontaktiert sind.
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Zur weiteren Positionsfixierung in der x- und y-Richtung ist vorgesehen, dass an dem Innengehäuse 5 Positionierzapfen 26 und 27 (3) ausgebildet sind, die in Positionierschlitze 28 und 29 (1) eingreifen.
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In 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel von in einer Explosionsdarstellung gezeigten Teilkomponenten einer Bedieneinrichtung 1 gezeigt. Im Unterschied zur Ausgestaltung gemäß 1 ist hier vorgesehen, dass lediglich zwei Halteelemente in Form von Kunststoffklammern 30 und 31 ausgebildet sind. Die Anzeigeeinheit 2 mit ihren in 1 bereits erläuterten Komponenten ist im Ausführungsbeispiel gemäß 2 analog ausgebildet.
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Die Leiterplatte 12' ist in der Ausführung gemäß 2 im Wesentlichen analog zur Ausgestaltung der Leiterplatte 12 im Ausführungsbeispiel gemäß 1 ausgebildet. Lediglich die Löcher für die Anordnung der Kunststoffklammern 30 und 31 sind anderweitig ausgebildet. Darüber hinaus ist auch vorgesehen, dass die Kunststoffklammern 30 und 31 zerstörungsfrei lösbar mit der Leiterplatte 12' verbunden sind.
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Zum einen weist auch hier die Kunststoffklammer 30 Positionierstifte 30a und 30b auf, die in Aussparungen 32 und 33 eingreifen. Darüber hinaus weist jedoch die Kunststoffklammer 30 Rastelemente 34 und 35 auf. Diese sind zur Verrastung mit Aussparungen 36 und 37 in der Leiterplatte 12' vorgesehen. In analoger Weise ist die Kunststoffklammer 31 ausgebildet.
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In der Ausgestaltung gemäß 2 sind zur Ausbildung einer elektrischen Erdung zwischen der Anzeigeeinheit 2 und der Leiterplatte 12' eine Mehrzahl von Erdungsfedem vorgesehen, die auf der Leiterplatte 12' montiert sind und mit der Bodenplatte 25 elektrisch kontaktiert sind.
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In 3 ist in dem oberen Bild eine perspektivische Ansicht von oben auf die Anzeigeeinheit 2 gezeigt. In der unteren Darstellung in 3 ist die Anzeigeeinheit 2 umgedreht und es ist eine perspektivische Darstellung auf die Bodenplatte 25 zu erkennen.
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In der Darstellung gemäß 4 ist in perspektivischer Ansicht beispielhaft die Metallklammer 13 gezeigt und wird nachfolgend näher erläutert. Die Metallklammer 13 ist einstückig ausgebildet und umfasst die beiden vertikal nach unten stehenden Positionierzapfen 13a und 13b. Darüber hinaus ist ein horizontal orientierter Sockelbereich 13c ausgebildet, von dem sich leicht nach vorne gekrümmt und nach oben erstreckend ein Schenkel 13d erstreckt. In diesem Schenkel 13d ist eine nach vorne gebogene Rastlasche 13e ausgebildet. Diese ist federnd ausgebildet und zum Eingriff in die Aussparung 10 vorgesehen. Über der Rastlasche 13e ist ein nach hinten gekrümmter bogenförmiger Bereich 13f ausgebildet. Dieser ist zur mechanischen und elektrischen Kontaktierung der Außenseite der metallischen Seitenwand 8 des Rahmens 6 ausgebildet. Mit dem Sockel 13c sitzt die Metallklammer 13 im zusammengesetzten Zustand der Bedieneinrichtung 1 auf der Oberseite der Leiterplatte 12 auf. Neben einem Anschlag ist dadurch auch eine mechanisch stabile und kippsichere Montage möglich. Ein Umknicken oder dergleichen der Metallklammer 13 ist dadurch vermieden.
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In 5 ist eine Seitenansicht der Metallklammer 13 gemäß 4 gezeigt.
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In 6 ist in einer perspektivischen Darstellung beispielhaft die Kunststoffklammer 30 gezeigt. Auch sie ist einstückig ausgebildet. Zum Eingriff in die Aussparungen 10 und 11 weist die Kunststoffklammer 30 Rastelemente 30c und 30d auf.
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In 7 ist eine Seitenansicht der Kunststoffklammer 30 gezeigt. Eine horizontal orientierte Basis beziehungsweise der Sockel 30e sind zu erkennen. Mit diesem sitzt die Kunststoffklammer 30 auf der Oberfläche der Leiterplatte 12' im montierten Zustand auf.
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In 8 ist in einer weiteren perspektivischen Darstellung die Kunststoffklammer 30 von unten gezeigt.
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In 9 ist in einer perspektivischen Darstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein Halteelement gezeigt, welches als Metallklammer 13' ausgebildet ist. In Position und Anzahl ist diese Metallklammer 13' beispielsweise analog zu Ausgestaltung der Metallklammer 13 in 1 in der Bedieneinrichtung 1 gemäß 11 angeordnet. Die Bedieneinrichtung 1 in 11, welche die Metallklammer 13' aufweist, umfasst vorzugsweise ebenfalls vier derartiger Metallklammern.
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Die Metallklammer 13' ist einstückig ausgebildet und weist Positionierstifte 13a' und 13b' auf. Dieser mündet in einen Sockelbereich 13c'. Von dem erstreckt sich am hinteren Ende nach oben und leicht nach vorne geneigt ein Schenkel 13d'. In diesen ist wiederum eine Rastlasche 13e' integriert. Des Weiteren ist auch hier über der Rastlasche 13e' ein nach hinten gekrümmter bogenförmiger Bereich 13f ausgebildet. An den Sockelbereich 13c' sind zwei nach oben gebogene und federnde Erdungslaschen 13g und 13h ausgebildet. Diese sind somit in das Halteelement integriert. Bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist es daher nicht mehr erforderlich, separate Erdungsfedem auszubilden, die zur Kontaktierung der Unterseite der Bodenplatte 25 vorgesehen sind. Darüber hinaus dienen die Erdungslaschen 13g und 13h auch zum Toleranzausgleich für die Höhentoleranzen der federnden Rastlasche 13e' zu der Aussparung 10.
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Im Sockelbereich 13c' ist darüber hinaus eine kappenartige Erhebung 13i oder Wölbung ausgebildet, welche als Aufsitzanschlag für die Anzeigeeinheit 2 dient, wenn die Bedieneinrichtung 1 zusammengebaut ist.
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In 10 ist eine Seitenansicht der Metallklammer 13' gezeigt.
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In 11 ist eine Schnittdarstellung einer Bedieneinrichtung 1 gezeigt, bei welcher die Anzeigeeinheit 2 mittels mehrerer Metallklammern 13' lösbar an der Leiterplatte 12 befestigt ist. Die Anzeigeeinheit 2 sitzt mit einem Auflageelement auf der Erhebung 13i der Metallklammer 13' auf. Die Rastlasche 13e' greift in die Aussparung 10 ein und der Bereich 13f liegt an der Außenseite des Metallrahmens 6 an. Des Weiteren liegen die vorderen horizontalen Endbereiche der Erdungslaschen 13g und 13h an der Unterseite der Bodenplatte 25 an. Dadurch ist der angesprochene Erdungskontakt gegeben und ein Höhentoleranzausgleich erreicht.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Bedieneinrichtung
- 2
- Anzeigeeinheit
- 3
- Bedienfläche
- 4
- Gehäuse
- 5
- Innengehäuse
- 6
- Rahmen
- 7
- Abdeckung
- 8, 9
- Seitenwand
- 10,11
- Aussparung
- 12, 12'
- Leiterplatte
- 13 bis 16
- Metallklammer
- 13a, 13b, 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b
- Positionierstift
- 13a', 13b'
- Positionierstift
- 13c, 13c'
- Sockelbereich
- 13d, 13d'
- Schenkel
- 13e, 13e'
- Rastlasche
- 13f, 13f
- Bereich
- 13g, 13h
- Erdungslaschen
- 13i
- Erhebung
- 17 bis 24
- Loch
- 25
- Bodenplatte
- 26,27
- Positionierzapfen
- 28,29
- Positionierschlitz
- 30,31
- Kunststoffklammer
- 30a, 30b
- Positionierstift
- 30c, 30d
- Rastelement
- 30e
- Sockel
- 32,33
- Aussparung
- 34,35
- Rastelement
- 36, 37
- Aussparung