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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft eine als Zwischenschicht in Verbundsicherheitsgläsern geeignete weichmacherhaltige Folie auf der Basis von teilacetalisierten Polyvinylalkoholen unter Verwendung von Isosorbiddiestern als Weichmacher bzw. die Verwendung von Isosorbiddiestern als Weichmacher für solche Folien.
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Stand der Technik
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Verbundsicherheitsgläser bestehen im Allgemeinen aus zwei Glasscheiben und einer die Glasscheiben verbindenden Zwischenfolie. Als Folienmaterial wird überwiegend weichmacherhaltiger teilacetalisierter Polyvinylalkohol (Polyvinylacetal), insbesondere Polyvinylbutyral (PVB) verwendet. Verbundsicherheitsgläser (VSG) werden beispielsweise als Windschutzscheiben oder Seitenverglasungen im Kraftfahrzeugbereich sowie als Sicherheitsverglasung im Baubereich eingesetzt.
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Als Weichmacher für solche PVB-Folien sind mittlerweile aliphatische Diester des Tri- bzw. Tetraethylenglykols etabliert. Besonders häufig werden als Weichmacher 3G7, 3G8 oder 4G7 eingesetzt, worin die erste Ziffer die Anzahl der Ethlenglycoleinheiten und die letzte Ziffer die Anzahl der Kohlenstoffatome im Carbonsäureteil der Verbindung bezeichnet. So steht 3G8 für Triethylenglykol-bis-(2-ethylhexanoat), d. h. für eine Verbindung der Formel C4H9CH(CH2CH3)CO(OCH2CH2)3O2CCH(CH2CH3)C4H9 . Wie weitere bislang für PVB-Folie verwendete Weichmacher basieren diese Ester auf petrochemisch gewonnenen Vorprodukten.
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Grundsätzlich werden als Weichmacher für teilacetalisierte Polyvinylalkohole bevorzugt Verbindungen eingesetzt, die in einer VSG-Zwischenschichtfolie für hohe Transparenz, niedrige Feuchtigkeitsaufnahme, gute Haftung zum Glas und eine ausreichende Kälteflexibilität der Folie sorgen. Weiterhin müssen diese Verbindungen eine ausreichende Verträglichkeit mit dem teilacetalisierten Polyvinylalkohol aufweisen, d. h. in einer ausreichenden Menge ohne wieder auszuschwitzen mit diesem mischbar sein.
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Mit der anhaltenden Verknappung bzw. Verteuerung von Mineralöl verschlechtert sich die Verfügbarkeit solcher Weichmacher, so dass die Verwendung von Weichmachern auf Basis alternativer – nachwachsender – Rohstoffe sinnvoll ist. So werden in
WO 99/45060 und
WO 2008/095571 Diester des Isosorbids (CAS: 652-67-5 ) als Weichmacher unter anderem für PVC und Polyvinylacetal-Klebstoffe (z. B. Polyvinylbutyral, PVB) vorgeschlagen. Isosorbid ist ein bicyclisches Diol, welches über die Zwischenstufen Glukose und Sorbitol aus dem nachwachsenden Rohstoff Stärke gewonnen werden kann.
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Folien für Verbundsicherheitsgläser müssen neben einem der jeweiligen Verwendung angepassten Haftungsverhalten an Glas auch eine gewisse mechanische Festigkeit, hohe Transparenz und ausreichende UV-Stabilität, Kälteflexibilität und geringe Feuchtigkeitsaufnahme besitzen. Diese Eigenschaften werden durch die Weichmachereigenschaften und die chemische Zusammensetzung des verwendeten Polyvinylacetals eingestellt.
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WO 99/45060 und
WO 2 008/095571 betreffen Klebstoffe und keine Folien für Verbundsicherheitsgläser. Es sind diesen Publikationen daher keine Informationen zu entnehmen ob die beschriebenen Diester des Isosorbids als Weichmacher für PVB in diesen Anwendungen geeignet sind. So werden zu Art und Zusammensetzung des eingesetzten Polyvinylacetals bzw. der Menge des Weichmachers, die für eine Zwischenschichtfolie für Verbundglas erforderlich ist, keine Angaben gemacht.
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Aufgabe
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Es bestand Bedarf zur Formulierung einer PVB-Folie unter Verwendung eines Weichmachers auf Basis Nachwachsender Rohstoffe, welcher mit teilacetalisierten Polyvinylalkoholen ausreichend hohen Acetalysierungsgrades gut verträglich ist sowie der Folie eine ausreichende Kälteflexibilität und Kantenstabilität verleiht.
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Darstellung der Erfindung
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Es wurde gefunden, dass Diester des Isosorbids als Weichmacher für Polyvinylacetale zur Herstellung von Zwischenschichtfolien für Verbundglas verwendet werden können und diese Folien eine gute Transparenz, ausreichende Kantenstabilität und eine gute Haftung an Glasoberflächen aufweisen.
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Versuche zeigen, dass nicht jede Kombinationen aus Isosorbiddiol und Carbon- bzw. Fettsäuren als Estersäure mit Polyvinylacetalen unterschiedlicher Polyvinylalkoholgehalte zu brauchbaren PVB-Folien für Verbundsicherheitsglas führt.
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Insbesondere bei Verwendung kurzkettiger Estersäuren sind die erhaltenen Weichmacher so flüchtig, dass sie gleich zu mehreren Produktnachteilen führen: u. a. wurde festgestellt, dass bei Verwendung von Estersäuren mit einer mittleren C-Atom Anzahl kleiner 5 (C5) aufgrund der hohen Flüchtigkeit die Kantenstabilität der mit solchen Folien hergestellten Laminate schlecht ist. Weiterhin führt die hohe Flüchtigkeit zu gefährlichen Ausgasungen von Weichmacher im Autoklaven bzw. Kondensatbildung in den zur Verarbeitung von PVB-Folien ebenfalls eingesetzten Vakuumlaminatoren.
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Die durchschnittliche Kettenlänge der verwendeten Estersäuren darf auch nicht zu hoch sein, da sonst in Abhängigkeit des Polyvinylalkoholgehaltes des verwendeten Polyvinylacetals Unverträglichkeit mit ebenfalls nachteiligen Auswirkungen auf die Produktqualität resultiert. Ein weiterer unerwünschter Effekt bei Verwendung von Esterweichmachern mit zu großer Kettenlänge im Estersäureanteil ist die unzureichende Kälteflexibilität, was die Sicherheitseigenschaften der mit der Folie hergestellten Verbundglasscheibe tiefen Temperaturen verschlechtert.
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Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher eine weichmacherhaltige Folie enthaltend 60 bis 90% Polyvinylacetal mit einem Restpolyvinylalkoholgehalt von weniger als 22 Gew.-% und 10 bis 40 Gew.-% mindestens eines Isosorbiddiester gemäß der allgemeinen Formel 1 als Weichmacher
wobei R
1, R
2, R
3, R
5, R
6, R
7, R
8, R
10 jeweils gleich oder unterschiedlich für H, Alkylkette mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen und R
4 und R
9 jeweils gleich oder unterschiedlich für eine Estergruppe mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen im aliphatischen, aromatischen oder cyclischen Säureteil, bevorzugt in der Form OCOR
4 bzw. OCOR
9 stehen.
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Bevorzugt werden Isosorbiddiester gemäß Formel 2
eingesetzt, wobei R
11 und R
12 jeweils gleich oder unterschiedlich für aliphatische Reste mit 5 bis 11 Kohlenstoffatomen stehen.
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Neben der Kettenlänge ist die Struktur der Estersäure wegen ihres Einflusses auf die Hydrolysestabilität des Weichmachers von Bedeutung. Bei Verwendung linearer Carbonsäuren ist die Hydrolysestabilität der Isosorbiddiester nicht ausreichend. Es ist absehbar, dass solche Weichmacher durch in der PVB-Folie enthaltenes bzw. in diese eindringendes Wasser leicht aufgespalten werden, was die Haftung am Glas in Mitleidenschaft zieht und durch Verlust der entstehenden niedermolekularen Spaltprodukte Delaminationen begünstigt.
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Als Estersäuren für die Reste R4 und R9 bzw. R11 und R12 werden insbesondere solche mit 5 bis 11 Kohlenstoffatomen und besonders bevorzugt solche mit 6, 8, oder 9 Kohlenstoffatomen eingesetzt. Diese Säuren können verzweigt oder unverzweigt verwendet werden, wobei der Einsatz von verzweigten Estersäuren der PVB-Folie eine bessere chemische Stabilität verleiht. Insbesondere werden für die Reste R4 und R9 bzw. R11 und R12 Estersäuren mit Verzweigung wie etwa 2-Ethylhexansäure, 2-Ethylbutansäure, iso-Nonansäure, iso-decansäure usw. eingesetzt. Isosorbiddiester dieser Art sind z. B. von der Firma Roquette erhältlich.
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Die erfindungsgemäß verwendeten Isosorbiddiester-Weichmacher können in Kombination mit mindestens einem weiteren auch als Zusatzweichmacher geeigneten Weichmacher in einem Anteil von 1 bis 40 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge der Weichmacher, eingesetzt werden.
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Bevorzugt weisen die Folien einen Gesamtweichmachergehalt d. h. der Anteil aller Weichmacher in der Folie im Bereich von 10–45 Gew.-%, 14–36 Gew.-%, 16–32 Gew.-%, 18–30 Gew.-%, insbesondere 22–28 Gew.-% auf. Der Anteil der erfindungsgemäß eingesetzten Isosorbiddiester-Weichmacher kann bezogen auf diese Mischung über 10%, über 20%, über 30%, über 40%, über 50%, über 60%, über 70%, über 80%, oder über 90% liegen.
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Grundsätzlich können die Folien Weichmachermischungen aus den genannten Isosorbiddiester-Weichmacher mit mindestens einem der folgenden, für PVB-Folie bekannten Weichmacher enthalten:
- – Ester von mehrwertigen aliphatischen oder aromatischen Säuren, z. B. Dialkyladipate wie Dihexyladipat, Dioctyladipat, Hexylcyclohexyladipat, Mischungen aus Heptyl- und Nonyladipaten, Diisononyladipat, Heptylnonyladipat sowie Ester der Adipinsäure mit cycloaliphatischen oder Etherbindungen enthaltenden Esteralkoholen, Dialkylsebazate wie Dibutylsebazat sowie Ester der Sebazinsäure mit cycloaliphatischen oder Etherbindungen enthaltenden Esteralkoholen, Estern der Phthalsäure wie Butylbenzylphthalat oder Bis-2-butoxyethylphthalat, Estern der Cyclohexandicarbonsäure wie deren Di-isononylester (DINCH) oder Di-isononylester der Adipinsäure (DINA)
- – Ester oder Ether von mehrwertigen aliphatischen oder aromatischen Alkoholen oder Oligoetherglykolen mit einem oder mehreren unverzweigten oder verzweigten aliphatischen oder aromatischen Substituenten, wie z. B. Estern von Di-, Tri- oder Tetraglykolen mit linearen oder verzweigten aliphatischen oder cycloaliphatischen Carbonsäuren; Als Beispiele für letztere Gruppe können dienen Diethylenglykol-bis-(2-ethylhexanoat), Triethylenglykol-bis-(2-ethylhexanoat), Triethylenglykol-bis-(2-ethylbutanoat), Tetraethylenglykol-bis-n-heptanoat, Triethylenglykol-bis-n-heptanoat, Triethylenglykol-bis-n-hexanoat, Tetraethylenglykoldimethylether und/oder Dipropylenglykolbenzoat.
- – Sog. Zusatzweichmacher sind zum Beispiel Di-(2-butoxyethyl)-adipat (DBEA), Di-(2-butoxyethyl)-sebacat (DBES), Di-(2-butoxyethyl)-azelat, Di-(2-butoxyethyl)-glutarat. Di-(2-butoxyethoxyethyl)-adipat (DBEEA), Di-(2-butoxyethoxyethyl)-sebacat (DBEES), Di-(2-butoxyethoxyethyl)-azelat, Di-(2-butoxyethoxyethyl)-glutarat, Di-(2-hexoxyethyl)-adipat, Di-(2-hexoxyethyl)-sebacat, Di-(2-hexoxyethyl)-azelat, Di-(2-hexoxyethyl)-glutarat, Di-(2-hexoxyethoxyethyl)-adipat, Di-(2-hexoxyethoxyethyl)-sebacat, Di-(2-hexoxyethoxyethyl)-azelat, Di-(2-hexoxyethoxyethyl)-glutarat, Di-(2-butoxyethyl)-phthalat und/oder Di-(2-butoxyethoxyethyl)-phthalat.
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Um die Feuchteresistenz der Folien nicht unnötig durch Verwendung eines zu polaren Weichmachers in der Mischung zu verschlechtern, können insbesondere Weichmacher geringer Polarität mit den erfindungsgemäß verwendeten Isosorbiddiester-Weichmachern kombiniert werden. Als Weichmacher geringer Polarität gelten Weichmacher mit einer gemäß der Formel 100 × (Anzahl O-Atome)/(Anzahl C-Atome + Anzahl H-Atome) berechneten Polarität von kleiner/gleich 9,4. Als Weichmacher geringer Polarität werden bevorzugt Dialkyladipate mit einem Alkylrest mit mehr als 6 Kohlenstoffatomen und Oligoglycolsäureester mit einem Carbonsäurerest mit mehr als 7 Kohlenstoffatomen verwendet. Insbesondere geeignet sind die folgenden Verbindungen:
| Name | Abkürzung | 100 × O/(C + H) |
| Di-2-ethylhexylsebacat | (DOS) | 5,3 |
| 1,2-Cyclohexandicarbonsäure-di-isononylester | (DINCH) | 5,4 |
| Di-2-ethylhexyladipat | (DOA) | 6,3 |
| Di-2-ethylhexylphthalat | (DOP) | 6,5 |
| Dihexyladipat | (DHA) | 7,7 |
| Dibutylsebacat | (DBS) | 7,7 |
| Triethylenglykol-bis-2-propylhexanoat | | 8,6 |
| Triethylenglykol-bis-i-nonanoat | | 8,6 |
| Di-2-butoxyethylsebacat | (DBES) | 9,4 |
| Triethylenglykol-bis-2-ethylhexanoat | (3G8) | 9,4 |
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Zusätzlich können erfindungsgemäße Folien weitere, dem Fachmann bekannte Zusätze enthalten wie Restmengen an Wasser, UV-Absorber, Antioxidantien, Haftungsregulatoren, optische Aufheller, Stabilisatoren, Farbmittel, Verarbeitungshilfsmittel, organische oder anorganische Nanopartikel, pyrogene Kieselsäure und/oder oberflächenaktive Stoffe.
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Unter Verwendung der genannten Weichmacher bzw. Weichmacherkombinationen ist es möglich, Folien mit besonders geringer Weichmacherabgabe herzustellen, was bei der Weiterverarbeitung den Vorteil reduzierter Geruchsbelästigung bzw. Auftrittswahrscheinlichkeit von Weichmacheraerosolen mit sich bringt und im fertigen VSG den Vorteil erhöhter Langlebigkeit bietet.
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Bevorzugt beträgt die Weichmacherabgabe der erfindungsgemäßen Folien (wie im folgenden definiert) weniger als 4 Gew.-%, bevorzugt 3 Gew.-%, besonders bevorzugt weniger als 2 Gew.-% und am meisten bevorzugt weniger als 1 Gew.-%, jeweils bezogen auf die Gesamtfolie.
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Bevorzugt wird als teilacetalisierter Polyvinylalkohol ein teilacetalisierter bzw. teilbutyralisierter Polyvinylalkohol (Polyvinylbutyral) mit einem Polyvinylacetalgehalt (Acetalisierungsgrad) 77 Gew.-%, 78, 79, 80, bevorzugt 81, besonders bevorzugt 82, insbesondere 83 Gew.-% eingesetzt, da diese teilacetalisierten Polyvinylalkohole ausreichend niedrige Erweichungstemperaturen und Polaritäten aufweisen und mit den Isosorbiddiester-Weichmachern verträgliche Formulierungen mit guter Kälteflexibilität ergeben. Ein Acetalisierungsgrad von 87 Gew.-% sollte jedoch nicht überschritten werden, da dann die mechanischen Eigenschaften der Folie in für die meisten Anwendungen mehr ausreichend sind. In besonders bevorzugten Varianten der Erfindung liegt der Acetalisierungsgrad bei ca. 1 Gew.-% Restacetat bei 77–87 Gew.-%, 79–86 Gew.-%, 80–85 Gew.-% und 81–84 Gew.-%. Bei höheren Restacetatgehalten (oberhalb 1 Gew.-%) reduzieren sich die genannten Zahlenwerte für den Acetalysierungsgrad entsprechend.
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Die Summe von Acetalysierungsgrad und Restacetat kann als der zu Hundert fehlende Teil aus dem gemäß ASTM D 1396 bestimmten Polyvinylalkoholgehalt, d. h. den Anteil an freien Hydroxylgruppen des Polyvinylacetals berechnet werden. Der Acetalysierungsgrad kann auch durch hochauflösende NMR-Spektroskopie direkt bestimmt werden.
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Damit die erfindungsgemäßen Folien eine ausreichende Kälteflexibilität bei einer gleichzeitig auch ausreichenden mechanischen Festigkeit bei erhöhter Temperatur besitzen, weisen die die für die Erfindung verwendbaren Polyvinylacetale grundsätzlich Erweichungstemperaturen (Tg) kleiner/gleich 77°C, bevorzugt im Bereich 64–76°C, bevorzugt 65–75°C, besonders bevorzugt 66–74°C und insbesondere im Bereich 67–73°C auf.
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Zur Herstellung von Polyvinylacetal wird Polyvinylalkohol in Wasser gelöst und mit einem Aldehyd wie Butyraldehyd unter Zusatz eines Säurekatalysators acetalisiert. Das ausgefallene Polyvinylacetals wird abgetrennt, neutral gewaschen, ggf. in einem alkalisch eingestellten wässrigen Medium suspendiert, danach erneut neutral gewaschen und getrocknet.
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Der Polyvinylalkoholgehalt des Polyvinylacetals kann durch die Menge des bei der Acetalisierung eingesetzten Aldehyds eingestellt werden. Es ist auch möglich, die Acetalisierung mit anderen oder mehreren Aldehyden mit 2-10 Kohlenstoffatomen (z. B. Valeraldehyd) durchzuführen.
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Die auf weichmacherhaltigem Polyvinylacetal basierenden Folien enthalten bevorzugt unvernetztes Polyvinylbutyral (PVB), das durch Acetalisierung von Polyvinylalkohol mit Butyraldehyd gewonnen wird.
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Der Einsatz von vernetzten Polyvinylacetalen, insbesondere vernetztem Polyvinylbutyral (PVB) ist ebenso möglich. Geeignete vernetzte Polyvinylacetale sind z. B. in
EP 1527107 B1 und
WO 2004/063231 A1 (thermische Selbstvernetzung von Carboxylgruppenhaltigen Polyvinylacetalen),
EP 1606325 A1 (mit Polyaldehyden vernetzte Polyvinylacetale) und
WO 03/020776 A1 (mit Glyoxylsäure vernetzte Polyvinylacetale) beschrieben. Auf die Offenbarung dieser Patentanmeldungen wird vollumfänglich Bezug genommen.
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Als Polyvinylalkohol können im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch Terpolymere aus hydrolysierten Vinylacetat/Ethylen-Copolymeren eingesetzt werden. Diese Verbindungen sind in der Regel zu mehr als 98 Mol% hydrolysiert und enthalten 1 bis 10 Gew.-% auf Ethylen basierende Einheiten (z. B. Typ „Exceval” der Kuraray Europe GmbH).
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Als Polyvinylalkohol können im Rahmen der vorliegenden Erfindung weiterhin auch hydrolysierte Copolymere aus Vinylacetat und mindestens einem weiteren ethylenisch ungesättigten Monomer eingesetzt werden.
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Die Polyvinylalkohole können im Rahmen der vorliegenden Erfindung rein oder als Mischung von Polyvinylalkoholen mit unterschiedlichem Polymerisationsgrad oder Hydrolysegrad eingesetzt werden.
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Der Restacetatgehalt der erfindungsgemäß verwendeten Polyvinylacetale liegt in der Regel bei weniger als 5 Gew.-%, bevorzugt weniger als 3 Gew.-%, besonders bevorzugt bei weniger als 2 Gew.-% und insbesondere bei weniger als 1,5 Gew.-% oder 1 Gew.-%.
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Die prinzipielle Herstellung und Zusammensetzung von Folien auf Basis von Polyvinylacetalen ist z. B. in
EP 185 863 B1 ,
EP 1 118 258 B1 WO 02/102591 A1 ,
EP 1 118 258 B1 oder
EP 387 148 B1 beschrieben.
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Die erfindungsgemäßen Folien können insbesondere zur Herstellung von Verbundsicherheitsgläsern durch Laminieren mit einer oder mehreren Glasscheiben in dem Fachmann bekannter Weise verwendet werden. Die Verbundsicherheitsgläser können im Automobilbereich z. B. als Windschutzscheibe, als auch im Architekturbereich als transparente Bauteile oder im Möbelbau verwendet werden. Eine weitere Verwendung der erfindungsgemäßen Folien besteht im Verkleben von Photovoltaikmodulen. Aufgrund der geringen Feuchteaufnahme und Weichmacherabgabe der erfindungsgemäßen Folien sind diese auch zur Herstellung von Glas/Folie/Kunststoff-Laminaten, wie etwa zur dauerhaften Verklebung einer Glasscheibe mit einer PET-Schicht gut geeignet. Auch das Verkleben zweier Kunststoffscheiben, etwa aus Polycarbonat oder PMMA ist mit den erfindungsgemäßen Folien durchführbar.
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Die Weichmacherabgabe aus der PVB-Folie wird experimentell unter Bedingungen ermittelt, welche an eine Prozessführung im Vakuumlaminator, wie er zur Herstellung von Photovoltaikmodulen verwendet wird, angelehnt sind. Hierzu wird aus einer 0.76 mm dicken Folie/Muster eine Ronde in mit einem Durchmesser von 60 mm ausgeschnitten bzw. hergestellt und flach auf den Boden in eine tarierte Aluschale mit einem Durchmesser von 65 mm (neoLab-Aluschale, glatt, 65 mm, Art.-Nr. 2-1605, Gewicht ca. 2,5 g) eingelegt. Die Probe wird in der Schale über Nacht in einem Klima von 23°C/25% rF konditioniert und anschließend während 30 Minuten bei 150°C und 1 mbar in einen Vakuumtrockenschrank (Heraeus, Modell VTR 5022) belassen. Vor dem Zurückwiegen wird die Schale erneut über Nacht bei 23°C/25% rF konditioniert. Die festgestellte Gewichtsabnahme bezogen auf die Originaleinwaage der Folie in Prozent wird als Weichmacherabgabe definiert.
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Die Bestimmung der Erweichungstemperatur des teilacetalisierten Polyvinylalkohols erfolgt mittels Dynamischer Differenzkalorimetrie (DSC) gemäß DIN 53765 unter Verwendung einer Heizrate von 10K/min im Temperaturintervall –50°C–150°C. Es wird eine erste Heizrampe, gefolgt von einer Kühlrampe, gefolgt von einer zweiten Heizrampe gefahren. Die Lage der Glasübergangstemperatur wird an der der zweiten Heizrampe zugehörigen Messkurve nach DIN 51007 ermittelt. Der DIN-Mittelpunkt (Tg DIN) ist definiert als Schnittpunkt einer Horizontalen auf halber Stufenhöhe mit der Messkurve. Die Stufenhöhe ist durch den vertikalen Abstand der beiden Schnittpunkte der Mitteltangente mit den Basislinien der Messkurve vor und nach Glasumwandlung definiert.
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Der Wasser- bzw. Feuchtegehalt der Folien wird mit der Karl-Fischer-Methode bestimmt, nachdem die Folie bei 23°C und 85% rF wenigstens 24 h konditioniert wurde.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 99/45060 [0005, 0007]
- WO 2008/095571 [0005, 0007]
- EP 1527107 B1 [0030]
- WO 2004/063231 A1 [0030]
- EP 1606325 A1 [0030]
- WO 03/020776 A1 [0030]
- EP 185863 B1 [0035]
- EP 1118258 B1 [0035, 0035]
- WO 02/102591 A1 [0035]
- EP 387148 B1 [0035]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- ASTM D 1396 [0025]
- DIN 53765 [0038]
- DIN 51007 [0038]