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DE102010006705B3 - Brennstoffzellenanordnung - Google Patents

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Abstract

Brennstoffzellenanordnung (1) mit einem Brennstoffzellenstapel sowie einem Gehäusewandelement (2) zur Bildung eines den Brennstoffzellenstapel umfangenden Gehäuses, wobei das Gehäusewandelement (2) zur elektrischen Ankontaktierung des Brennstoffzellenstapels mittels eines Leiters (5) eine Durchtrittsöffnung (4) aufweist, wobei sich ein Leiter (5) durch die Durchtrittsöffnung (4) hindurch erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass eine Hülse (8) zwischen Durchtrittsöffnungswand (6) und Leiter (5) um eine am Leiter (5) angeordnete Isolierschicht (7) herum angeordnet und zusammen mit der Isolierschicht (7) gasdicht gegen den Leiter (5) gedrängt ist, wobei die Durchtrittsöffnung (4) mittels eines Kompensationselements (10) zum Ausgleich von Längs- und Querbewegungen gasdicht verschlossen ist, wobei das Kompensationselement (10) gasdicht an dem Hülsenelement (8) und an dem Gehäusewandelement (2) dauerhaft befestigt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Brennstoffzellenanordnung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Brennstoffzellenanordnungen der vorliegenden Art sind bekannt, z. B. aus der Druckschrift WO 02/078107 A2 oder der Druckschrift DE 195 17 042 C1 . Derartige Brennstoffzellenanordnungen weisen eine oder mehrere Brennstoffzellen auf, welche im Fall mehrerer Brennstoffzellen z. B. zu einem Brennstoffzellenstapel verspannt sind. Um einen Brennstoffzellenstapel, in welchem die Brennstoffzellen z. B. elektrisch in Reihe geschaltet sind, elektrisch anzukontaktieren, werden Zapfen bzw. Stromanschlüsse z. B. durch ein den Brennstoffzellenstapel umfangendes, diesen z. B. gegen die Außenatmosphäre abdichtendes und zumeist thermisch isolierendes Gehäuse geführt, und die Brennstoffzellen geeignet ankontaktiert, z. B. mittels einer Leitungs- bzw. Kabelverbindung, wie dies in der DE 195 17 042 C1 dargestellt ist.
  • Bei Hochtemperatur-Brennstoffzellen, bei welchen sich der Brennstoffzellenstapel infolge chemischer oder thermischer Vorgänge regelmäßig verformt bzw. bewegt, werden wegen der hohen Temperatur die Stromanschlüsse ohne bewegliche Leitungen starr an der Brennstoffzelle ankontaktiert (s. z. B. die Druckschrift DE 197 81 442 C1 , welche einen Elektrolyseur zeigt), so dass sich die Zapfen bzw. die Stromanschlüsse zusammen mit dem Brennstoffzellenstapel bewegen, i. e. relativ zum Gehäuse. Hierbei ergibt sich stets die Problematik einer geeigneten Abdichtung der Durchführung der Stromanschlüsse durch das Gehäuse.
  • Ausgehend hiervon liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Brennstoffzellenanordnung vorzuschlagen, welche auch bei Relativbewegung von Stromanschluss und Gehäuse eine gasdichte und elektrisch isolierte Durchführung eines Stromanschlusses durch ein Gehäuse auf einfache Weise bei guter Montierbarkeit und geringen Kosten ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Vorgeschlagen wird erfindungsgemäß eine Brennstoffzellenanordnung mit einem Brennstoffzellenstapel sowie einem Gehäusewandelement zur Bildung eines den Brennstoffzellenstapel umfangenden Gehäuses, wobei das Gehäusewandelement zur elektrischen Ankontaktierung des Brennstoffzellenstapels mittels eines Leiters eine Durchtrittsöffnung aufweist, wobei sich ein Leiter durch die Durchtrittsöffnung hindurch erstreckt, wobei eine Hülse zwischen Durchtrittsöffnungswand und Leiter um eine am Leiter angeordnete Isolierschicht herum angeordnet und zusammen mit der Isolierschicht gasdicht gegen den Leiter gedrängt ist, wobei die Durchtrittsöffnung mittels eines Kompensationselements zum Ausgleich von Längs- und Querbewegungen gasdicht verschlossen ist, und wobei das Kompensationselement gasdicht an dem Hülsenelement und an dem Gehäusewandelement dauerhaft befestigt ist.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Ausführungsform der Brennstoffzellenanordnung ist das Kompensationselement mittels eines Befestigungselements an dem Gehäusewandelement, insbesondere an einer Außenseite des Gehäusewandelements, befestigt.
  • Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Brennstoffzellenanordnung ist das Kompensationselement mittels eines Befestigungselements in Form eines Flanschelements, insbesondere eines Ringflansches an dem Gehäusewandelement befestigt.
  • Bei noch einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform der Brennstoffzellenanordnung ist das Flanschelement mit dem Gehäusewandelement verschraubt, insbesondere an einer Gehäusewandelementaußenseite.
  • Gemäß einem Aspekt der erfindungsgemäßen Brennstoffzellenanordnung ist das Kompensationselement als Federelement und/oder als Balg ausgebildet, insbesondere als Metallbalg.
  • Weiterhin wird erfindungsgemäß eine Brennstoffzellenanordnung vorgeschlagen, wobei sich das Kompensationselement entlang der Hülse erstreckt, wobei die Hülse einen Bund bzw. einen umlaufenden Vorsprung ausbildet zur gasdichten Abstützung und/oder Befestigung eines brennstoffzellenseitigen Endes des Kompensationselements.
  • Bei einem weiteren Aspekt der erfindungsgemäßen Brennstoffzellenanordnung ist ein Ende des Kompensationselements, welches zur Befestigung an dem Gehäusewandelement vorgesehen ist, integral mit einem Befestigungselement gebildet.
  • Bei einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brennstoffzellenanordnung ist die Isolierschicht als Hülse ausgebildet.
  • Weiterhin ist erfindungsgemäß eine Brennstoffzellenanordnung vorgesehen, wobei die Isolierschicht aus Mikanit gefertigt ist.
  • Vorgeschlagen wird erfindungsgemäß auch eine Brennstoffzellenanordnung, wobei das Gehäusewandelement eine Wärmedämmung aufweist, durch welche sich die Durchtrittsöffnung erstreckt.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brennstoffzellenanordnung ist die Hülse mittels eines Verspannelements dauerhaft gasdicht gegen die Isolierschicht und gegen den Leiter gedrängt.
  • Bei noch einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brennstoffzellenanordnung ist das Verspannelement als Schelle ausgebildet.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, anhand der Figuren der Zeichnungen, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigen, und aus den Ansprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination bei einer Variante der Erfindung verwirklicht sein.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 exemplarisch eine Brennstoffzellenanordnung im Schnitt durch ein Gehäusewandelement gemäß einer möglichen Ausführungsform der Erfindung; und
  • 2 exemplarisch eine Brennstoffzellenanordnung im Schnitt durch ein Gehäusewandelement gemäß einer weiteren möglichen Ausführungsform der Erfindung.
  • In der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen entsprechen gleichen Bezugszeichen Elemente gleicher oder vergleichbarer Funktion.
  • 1 zeigt exemplarisch eine erfindungsgemäße Brennstoffzellenanordnung 1 im Schnitt durch ein Gehäusewandelement 2 (Schnitt in X-Richtung), wobei die Brennstoffzellenanordnung zumindest eine elektrisch anzukontaktierenden Brennstoffzelle, welche z. B. Teil eines Brennstoffzellenstapels ist, aufweist (nicht gezeigt). Die Brennstoffzelle kann dabei zur z. B. seitlichen oder stirnseitigen Ankontaktierung vorgesehen sein. Der Brennstoffzellenstapel weist an den Stirnseiten z. B. jeweils eine Endplatte auf, mittels welcher er z. B. auf bekannte Weise verspannt ist.
  • Die Brennstoffzellenanordnung 1 weist ein Gehäusewandelement 2 auf, welches zur Bildung eines Gehäuses vorgesehen ist, welches den Brennstoffzellenstapel umfängt bzw. umgibt, um diesen z. B. gegen die Außenatmosphäre abzudichten und z. B. thermisch zu isolieren. Dazu kann das Gehäusewandelement 2, welches zum Beispiel als Gehäusedeckel, z. B. als stirnseitiger, zu einer Endplatte im Wesentlichen planparallel anzuordnender Gehäusedeckel, ausgebildet ist, z. B. eine in Richtung Brennstoffzelle (i. e. in 1, 2 nach links) weisende, auf bekannte Weise gebildete Wärmedämmung bzw. Wärmeisolierung 3 aufweisen.
  • Zur elektrischen Ankontaktierung einer Brennstoffzelle durch das Gehäusewandelement 2 hindurch, weist das Gehäusewandelement 2 sowie z. B. die Isolierung 3 einen Durchbruch bzw. eine Durchtrittsöffnung 4 auf, welche z. B. als Bohrung ausgeführt ist und z. B. röhrenförmig mit kreisrundem Querschnitt oder mit anderem Querschnitt gebildet ist. Die Durchtrittsöffnung 4 ermöglicht, einen Leiter 5 bzw. einen Stromanschluss durch das Gehäusewandelement 2 hindurchzuführen. Zur Ankontaktierung ist die Durchtrittsöffnung 4 im Gehäusewandelement 2 an geeigneter Stelle, z. B. gegenüberliegend zur vorgesehenen Kontaktierstelle an der Brennstoffzelle, gebildet.
  • Zur Ankontaktierung ist weiterhin ein Stromanschluss, insbesondere ein (verwindungs-)steifer bzw. starrer Stromanschluss in Form z. B. eines elektrisch leitfähigen Zapfens oder eines Stabes, z. B. im Wesentlichen eines Rundstabes, mit länglicher Erstreckung vorgesehen, welcher nachfolgend als Leiter 5 bezeichnet ist. Der Leiter 5 erstreckt sich erfindungsgemäß durch die Durchtrittsöffnung 4 hindurch und ist z. B. mit einem brennstoffzellenseitigen Ende 5a mit der anzukontaktierenden Brennstoffzelle im Inneren eines zu bildenden Gehäuses verbunden (mittelbar oder unmittelbar). Das gegenüberliegende Ende 5b (Außenende) ist z. B. zur Verbindung mit einer stromführenden Leitung, z. B. einem Kabel, vorgesehen und überragt z. B. das Gehäusewandelement 3 nach außen (X-Richtung), erstreckt sich also über die (Längs-)Abmessungen der Durchtrittsöffnung 4 hinaus. Das Ende 5b weist zur Verbindung mit einer Zuleitung z. B. Bohrungen 5c zur Herstellung einer elektrischen Verbindung oder andere geeignete Befestigungsmittel zur Ankontaktierung einer Zuleitung am Leiter 5 auf.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, zwischen dem Leiter 5 und der zum Leiter 5 weisenden Wand der Durchtrittsöffnung 4 bzw. der Durchtrittsöffnungswand 6 eine Isolierschicht 7 zur elektrischen Isolierung an dem Leiter 5 anzubringen, um eine Potentialtrennung zwischen z. B. Leiter 5 und Gehäusewandelement 2 zu realisieren. Die Isolierschicht 7 ist z. B. als pastös aushärtende Isolierschicht, als gewickelte Isolierschicht, als Bahnmaterial oder auf andere Weise ausgebildet und um den Leiter 5 herum insbesondere vollumfänglich angeordnet. Vorliegend ist die Isolierschicht 7 z. B. als (Isolier-)Hülse ausgebildet, welche auf den Leiter 5 aufschiebbar bzw. steckbar ist. Die Isolierschicht 7 in z. B. Form der Hülse ist beispielsweise aus Keramik gefertigt oder einem geeigneten Material, vorliegend zum Beispiel aus Mikanit.
  • Die Isolierschicht 7 wird erfindungsgemäß von einem (weiteren) Hülsenelement bzw. einer Hülse 8, z. B. einer rohrförmigen Hülse mit z. B. einem dem Leiter 5 und der darum angeordneten Isolierschicht 7 angepassten Innenquerschnitt umfangen, derart, dass die Hülse 8, welche zum Beispiel als Klemmhülse zur Klemmung ausgebildet ist, den Leiter 5 z. B. nicht kontaktiert, um die angestrebte Potentialtrennung zu ermöglichen. Um die Hülse 8 um die Isolierschicht 7 herum anzuordnen, weist die Hülse 8 z. B. einen Innendurchmesser auf, welcher ein Aufstecken bzw. ein Anordnen durch z. B. Aufschieben seitens des Außenendes 5b des Leiters 5 erlaubt. Die Hülse 8 kann mittels z. B. eines Presssitzes (1) an der Isolierschicht 7 angeordnet sein oder z. B. geschlitzt sein, zumindest teilweise, um ein leichtes Aufstecken und ein anschließendes Verspannen zu ermöglichen.
  • Vorliegend ist erfindungsgemäß vorgesehen, eine in Richtung Außenende 5b (über einen Teil ihrer Länge) geschlitzte Hülse 8 um die Isolierschicht 7 bzw. eine Isolierhülse herum anzuordnen, um diese anschließend mittels eines Verspannelements 9 (2) in z. B. Form einer integral oder eigenständig gebildeten Ringschelle zu fixieren bzw. zu verspannen und somit die Hülse 8 dauerhaft gegen die Isolierschicht 7 bzw. den Leiter 5 zu drängen. Das Verspannelement 9, welches z. B. mit einer Schraube-Mutter-Verbindung verspannt werden kann, ist dabei z. B. außerhalb des Gehäusewandelements 2 (Längsrichtung X) an der (Klemm-)Hülse 8 angeordnet, um eine Zugänglichkeit von Außen und eine einfache Montage sicherzustellen. Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, die Anordnung von Isolierschicht 7 und Hülse 8 am Leiter 5 derart auszubilden, dass eine Gasdichtigkeit in Längsrichtung zwischen Leiter 5 und Hülse 8 erreicht ist. Dies kann dadurch erreicht werden, dass Hülse 8 und Isolierschicht 7 entsprechend gegen den Leiter 5 gedrängt werden.
  • Um die Durchtrittsöffnung 4 erfindungsgemäß um den Leiter 5 herum gasdicht abzudichten und dennoch eine Beweglichkeit des Leiters 5 innerhalb derselben zu ermöglichen (X-, Y-, Z-Richtung), ist vorgesehen, ein Kompensationselement 10 zum gasdichten Verschluss der zwischen Hülse 8 und Durchtrittsöffnungswand 6 verbleibenden Öffnung, welche im unverschlossenen Zustand eine Fluidkommunikation zwischen Gehäuseinnenseite und Gehäuseaußenseite erlaubt, dauerhaft anzuordnen. Das Kompensationselement 10, welches z. B. als Federelement 11 in z. B. Form einer Feder- bzw. Ringscheibe mit z. B. S-förmigem Querschnitt (1) oder als Balgelement (2), vorliegend z. B. als Balg 12 und insbesondere als Metallbalg, ausgeführt ist, ermöglicht einen Bewegungsausgleich des Leiters 5 in Längsrichtung X und in Querrichtung (Y, Z) und somit eine Relativbewegung des Leiters 5 zum Gehäusewandelement 2.
  • Zum erfindungsgemäßen gasdichten Verschluss der um die Hülse 8 verbliebenen Öffnung ist das Kompensationselement 10 vollumfänglich um die Hülse 8 herum angeordnet, derart, dass die Öffnung verschlossen (Y-, Z-Richtung) und die Verbindung mit der Hülse 8 gasdicht und dauerhaft ist. Dazu kann von bekannten Befestigungsverfahren Gebrauch gemacht werden, z. B. von kraft-, stoff- oder formschlüssigen Verfahren oder Kombinationen daraus, welche eine solche Befestigung ermöglichen. Vorliegend ist das Kompensationselement 10 z. B. mit der Hülse 8 verschweißt (2), z. B. mittels eines ersten Endes 10a. Das Kompensationselement 10 ist ferner an dem Gehäusewandelement 2 dauerhaft und gasdicht befestigt, z. B. mittels eines bekannten Befestigungsverfahrens wie oben angegeben, z. B. mittels eines zweiten Endes 10b. Denkbar ist, zur Unterstützung einer Abdichtung am z. B. Gehäusewandelement 2 oder an der Hülse 8, Dichtmittel vorzusehen.
  • Erfindungsgemäß kann bei der Befestigung des ersten Endes 10a an der Hülse 8 und/oder des zweiten Endes 10b des Kompensationselements 10 an dem Gehäusewandelement 2 z. B. von (je) einer Befestigungsvorrichtung und/oder o. a. angegebenen Befestigungsverfahren Gebrauch gemacht werden. Vorgesehen ist z. B., das erste Ende 10a an einem Bund 13 abzustützen (2), welcher mit der Hülse 8 insbesondere integral gebildet ist, und das erste Ende 10a daran, z. B. mittels Schweißen, dauerhaft gasdicht zu befestigen. Zur Befestigung des zweiten Endes 10b, welches z. B. in Längsrichtung vom ersten Ende 10a entfernt ist, an dem Gehäusewandelement 2 ist z. B. vorgesehen, das Kompensationselement 10 integral mit einem Befestigungselement 15, insbesondere einem Flanschelement 14, auszubilden (2), welches an z. B. der Gehäusewandelement-Außenseite 2a um die Durchtrittsöffnung 4 herum gasdicht befestigbar ist, z. B. mittels einer Schraubverbindung.
  • Bei der Befestigung des Kompensationselements 10 von 2 in Form eines Balgs 12 ist vorgesehen, den Balg 12, welcher sich wellenförmig mit wechselndem Durchmesser entlang der Hülse 8 z. B. vom Bund bzw. ringförmigen Vorsprung 13 bis z. B. zur Gehäusewandelement-Außenseite 2a erstreckt, mit Abstand (in Y-, Z-Richtung) zur Durchtrittsöffnungswand 6 der Durchtrittsöffnung 4 anzuordnen, so dass eine aufgrund erwarteter Relativbewegung vorgesehene Bewegungsfreiheit des Leiters 5 nicht durch Zur-Anlage-Gelangen des Balgs 12 an der Durchtrittsöffnungswand 6 beeinträchtigt wird. Zu demselben Zweck weist der Balg 12 z. B. an seinem der Brennstoffzelle abgewandten Ende 10b ein offenes Ende auf bzw. ist im Inneren hohl, so dass sich der Leiter 5 innerhalb des Balgs 12 bei gleichzeitiger Gasdichtigkeit im notwendigen Umfang frei bewegen kann.
  • Zur Montage der erfindungsgemäßen Brennstoffzellenanordnung 1 wird z. B. zunächst das Gehäusewandelement 2 über das Außenende 5a des Leiters 5 gestülpt, wobei der Leiter 5 durch die Durchtrittsöffnung 4 hindurchtritt. Anschließend oder bereits zuvor kann die Isolierschicht 7 am Leiter 5 aufgebracht werden, im Fall einer Isolierhülse 7 z. B. durch Aufstecken seitens des Außenendes 5b. Auf die Isolierschicht 7 kann nun eine insbesondere vormontierte Baugruppe aus z. B. Hülse 8, Kompensationselement 10 und z. B. Verspannelement 9 aufgebracht, z. B. aufgeschoben werden. Dazu wird die Baugruppe in die Durchtrittsöffnung 4 von der Gehäusewandelement-Außenseite 2a her eingebracht und z. B. mittels des Verspannelements 9 gegen die Isolierschicht 7 und den Leiter 5 verspannt bzw. gedrängt, z. B. durch Verschrauben. Mittels des z. B. Befestigungselements 15 in z. B. Form des integral mit dem Kompensationselement 10 gebildeten Flanschelements 14 sowie der Schrauben 16 und Bohrungen in dem Gehäusewandelement 2 kann die Durchtrittsöffnung 4 um den Leiter 5 herum sodann gasdicht verschlossen werden.

Claims (12)

  1. Brennstoffzellenanordnung (1) mit einem Brennstoffzellenstapel sowie einem Gehäusewandelement (2) zur Bildung eines den Brennstoffzellenstapel umfangenden Gehäuses, wobei das Gehäusewandelement (2) zur elektrischen Ankontaktierung des Brennstoffzellenstapels mittels eines Leiters (5) eine Durchtrittsöffnung (4) aufweist, wobei sich ein Leiter (5) durch die Durchtrittsöffnung (4) hindurch erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass eine Hülse (8) zwischen Durchtrittsöffnungswand (6) und Leiter (5) um eine am Leiter (5) angeordnete Isolierschicht (7) herum angeordnet und zusammen mit der Isolierschicht (7) gasdicht gegen den Leiter (5) gedrängt ist, wobei die Durchtrittsöffnung (4) mittels eines Kompensationselements (10) zum Ausgleich von Längs- und Querbewegungen gasdicht verschlossen ist, wobei das Kompensationselement (10) gasdicht an dem Hülsenelement (8) und an dem Gehäusewandelement (2) dauerhaft befestigt ist.
  2. Brennstoffzellenanordnung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kompensationselement (10) mittels eines Befestigungselements (15) an dem Gehäusewandelement (2), insbesondere an einer Außenseite (2a) des Gehäusewandelements (2), befestigt ist.
  3. Brennstoffzellenanordnung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kompensationselement (10) mittels eines Befestigungselements (15) in Form eines Flanschelements (14), insbesondere eines Ringflansches an dem Gehäusewandelement (2) befestigt ist.
  4. Brennstoffzellenanordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Flanschelement (14) mit dem Gehäusewandelement (2) verschraubt ist, insbesondere an einer Gehäusewandelementaußenseite (2a).
  5. Brennstoffzellenanordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kompensationselement (10) als Federelement (11) und/oder als Balg (12) ausgebildet ist, insbesondere als Metallbalg.
  6. Brennstoffzellenanordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Kompensationselement (10) entlang der Hülse erstreckt, wobei die Hülse (8) einen Bund (13) ausbildet zur gasdichten Abstützung und/oder Befestigung eines brennstoffzellenseitigen Endes (10a) des Kompensationselements (10).
  7. Brennstoffzellenanordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ende (10b) des Kompensationselements (10), welches zur Befestigung an dem Gehäusewandelement (2) vorgesehen ist, integral mit einem Befestigungselement (15) gebildet ist.
  8. Brennstoffzellenanordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolierschicht (7) als Hülse ausgebildet ist.
  9. Brennstoffzellenanordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolierschicht (7) aus Mikanit gefertigt ist.
  10. Brennstoffzellenanordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäusewandelement (2) eine Wärmedämmung (3) aufweist, durch welche sich die Durchtrittsöffnung (4) erstreckt.
  11. Brennstoffzellenanordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (8) mittels eines Verspannelements (9) dauerhaft gasdicht gegen die Isolierschicht (7) und gegen den Leiter (5) gedrängt ist.
  12. Brennstoffzellenanordnung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verspannelement (9) als Schelle ausgebildet ist.
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