DE10201944A1 - Falzvorrichtung - Google Patents
FalzvorrichtungInfo
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- B43—WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
- B43M—BUREAU ACCESSORIES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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- B43M3/02—Devices for inserting documents into envelopes equipped with documents-folding means
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- Folding Of Thin Sheet-Like Materials, Special Discharging Devices, And Others (AREA)
Abstract
Eine Vorrichtung 1 zum Falzen eines Papierbogens 2 weist eine Grundplatte 3 mit einem Schlitz 7 auf, sodass damit sowohl das Herstellen von Wickel- als auch von Zickzackfalzen möglich ist, indem das Papier 2 in diesen Schlitz 7 eingesetzt wird. Die Grundplatte 3 weist eine Anschlagleiste 4 mit Verlängerung 13 auf, um das zu falzende Papier 2 positionieren zu können, zusätzlich wird es dort durch die Klammer 11 fixiert und kann nach Herstellung der Falz zur Seite hin abgezogen werden.
Description
- Die Erfindung betrifft eine tragbare Vorrichtung zum Falzen eines Papierbogens, welcher zwei unterschiedlich lange Bogenkanten aufweist.
- Bekannt sind maschinelle Falzgeräte, mit denen Massendrucksachen und hohe Stückzahlen von Papier zum Versenden in entsprechenden Umschlägen gefalzt werden können. Solche Maschinen bieten sich verständlicherweise nur für enorme Mengen von täglich zu versendenden Schreiben an. Für den herkömmlichen Büro- und Haushaltsbereich sind tragbare Falzgeräte bekannt, mit denen Papier auch in geringer Stückzahl, auch als einzelner Bogen gefalzt werden kann. Dabei geht es darum, insbesondere DIN A4 Bögen oder solche in entsprechenden oder auch anderen Formaten zweimal im Bereich der Drittelabsschnitte zu falzen, um ein kleineres, versendefähiges Format zu erhalten. Grundidee bisher bekannter tragbarer Falzgeräte, etwa aus DE-GM 297 03 217, DE-OS 91 05 526, DE-OS 94 13 129 oder DE-GM 299 21 131 ist es, einen der Größe des zu faltenden Blattes entsprechenden Mechanismus zusammenzuklappen, woraufhin das eingeklappte Papier gefalzt wird. Aus der DE-OS 196 54 813 ist ein Falzgerät bekannt, bei dem mittels einer verschiebbaren Handhabe und aufwendigen Klappmechanismen das Falzen bewerkstelligt werden soll. All diesen Vorschlägen ist gemeinsam, dass damit recht kompliziert bauende Geräte verwirklicht sind, die für eine Zweihand-Bedienung ungeeignet sind. Es ist mit diesen Geräten nicht möglich, den oder die zu falzenden Bögen gegenüber dem Falzgerät einerseits exakt zu positionieren und andererseits dann ein präzises Falzen an den dafür vorgesehenen Drittelabschnitten zu erreichen, sodass sich keine bedienungsfreundliche, schnelle Handhabung einstellt. Ein weiterer Nachteil sämtlicher bekannter Vorrichtungen besteht darin, dass sie nur das Herstellen einer Zickzack-, nicht aber einer Wickelfalz ermöglichen.
- Der vorliegenden Erfindung stellt sich damit die Aufgabe, eine tragbare Falzvorrichtung zu schaffen, die ein präzises und schnelles Falzen eines oder mehrerer Papierbögen in Zweihand-Bedienung ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Vorrichtung eine Grundplatte mit einer Anschlagleiste für die lange Bogenkante des zu falzenden Papiers aufweist, wobei die Ausdehnung der Grundplatte in eine Richtung zumindest annähernd der Länge der kurzen Bogenkante des zu falzenden Papiers entspricht und die Ausdehnung der Grundplatte in die andere Richtung zumindest annähernd einem Drittel der Länge der langen Bogenkante des einzulegenden Papiers entspricht.
- Damit ist eine Vorrichtung zum Falzen von einem oder mehreren Papierbögen geschaffen, die ein exaktes und schnelles Falzen ermöglicht. Das zu bearbeitende Papier wird gegen die Anschlagleiste auf die Grundplatte gelegt und dort positioniert, woraufhin das Papier im Bereich seiner Drittelabschnitte gefalzt werden kann. Anschließend wird der gefalzte Bogen zur Seite hin von der Grundplatte abgezogen und kuvertiert. Diese Arbeit kann der Bediener auf denkbar einfache Art in Zweihandbedienung durchführen.
- Eine besonders vorteilhafte Variationsmöglichkeit ergibt sich, wenn die Grundplatte einen sich in Parallelrichtung zur kurzen Bogenkante des zu falzenden Papiers erstreckenden Schlitz mit Öffnung an der der Anschlagleiste abgewandten Seite der Grundplatte aufweist, die also gemäß dieser Variation der Erfindung gewissermaßen zweiteilig ausgebildet ist. Der Bediener hat also die Wahl zur Herstellung einer Zickzack- oder einer Wickelfalz, also einer Falzung in den Drittelabschnitten in unterschiedliche Richtungen bzw. zweimal in dieselbe Richtung. Hierzu führt der Bediener entweder den auf die Grundplatte gelegten Papierbogen durch den Schlitz zur Rückseite der Grundplatte und von dort wieder zur Vorderseite oder er schlägt den Papierbogen zweimal zur Rückseite der Grundplatte hin um. Der sich in Parallelrichtung zur Bogenkante des zu falzenden Papiers für letztere Variante erstreckende Schlitz zwischen den beiden Teilen der Grundplatte weist an seiner der Anschlagleiste abgewandten Seite eine Öffnung auf, damit das gefalzte Papier in diesem Zustand zur Seite hin von der Grundplatte abgezogen und dann kuvertiert werden kann.
- Eine noch bessere Handhabung kann erreicht werden, indem der Vorrichtung eine Fixiereinrichtung für das zu falzende Papier zugeordnet ist. Der Bediener muss also das Papier nicht selbst positioniert halten, sondern diese Funktion wird von einer Fixiereinrichtung übernommen, was dazu führt, dass die Handhabung der Falzvorrichtung noch einfacher ist, weil zugleich ausgeschlossen ist, dass die zu falzenden Bögen auf der Grundplatte noch vor dem Falzen verrutschen könnten.
- Eine beispielhafte Fixiereinrichtung ist verwirklicht, wenn als Fixiereinrichtung im Bereich der Anschlagleiste eine Klammer angeordnet ist. Mittels dieser Klammer können die zu falzenden Papierbögen besonders gut fixiert und an der Anschlagleiste positioniert werden, wozu diese zweckmäßigerweise in der Mitte der Grundplatte angeordnet ist, nötigenfalls kann die Klammer auch eine Markierung aufweisen, wo das zu falzende Papier anzulegen ist, um die gewünschte Falzung zu erhalten.
- Zur Fixierung wird vorgeschlagen, dass die Klammer sich an der Rückseite der Grundplatte mittels einer Feder abstützend ausgebildet ist, sodass bei Öffnen der Klammer eine Spannung gegen die Kraft dieser Feder ausgeübt wird, welche dann nach dem Einlegen des Papiers dafür sorgt, dass dieses nicht verrücken oder sogar aus dieser herausrutschen kann, auch wenn eine Vielzahl von Bögen eingelegt ist. Damit ist gewährleistet, dass die Bögen auch an der Anschlagleiste anliegen und folglich die Falzungen tatsächlich in Querrichtung zur langen Bogenkante des Papiers ausgebildet werden.
- Das eingelegte Papier wird wie erläutert um die Grundplatte bzw. deren Kanten gefaltet. Eine besonders exakte Handhabung wird dabei erreicht, wenn die Grundplatte mit einer als Verlängerung der Anschlagleiste dienenden Schiene ausgerüstet ist. Die Schiene ist entweder so angeordnet oder weist entsprechende Markierungen auf, dass auch hinsichtlich der Länge der langen Bogenkante eine Positionierung vorgegeben ist, in die der Papierbogen einzulegen ist. Die Schiene dient als Verlängerung der Anschlagleiste, gegen welche das Papier seitlich zu legen ist, sodass die Schiene den Falzvorgang nicht behindern kann.
- Um trotz der Anordnung der Schiene weiterhin eine kleinbauende und gut verstaubare Falzvorrichtung zu realisieren, wird vorgeschlagen, dass die Schiene klappbar ausgebildet ist. Die Schiene ist also zwischen einer Park- und einer Arbeitsposition ein- und ausklappbar, sodass die Vorrichtung in ersterer die Abmessungen und Ausdehnungen der Grundplatte überhaupt nicht übertrifft, in letzterer aber das Falzen wesentlich dadurch erleichtert, dass die Anschlagleiste für das Papier in ihren Ausmaßen verdoppelt wird.
- Begünstigt ist dies, wenn die Schiene rechtwinklig zur Grundplatte ein- und ausklappbar ausgebildet ist und an der Rückseite der Grundplatte fixierbar ist. Es versteht sich, dass die Schiene auch in ihrer ausgeklappten Arbeitsposition fixiert werden muss, wobei vorzugsweise ein und dasselbe Mittel benutzt werden kann, das dann die Schiene auch in der Parkposition an der Rückseite der Grundplatte fixiert, wozu beispielhaft ein Scharnier vorgesehen ist.
- In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Schiene an ihrem der Grundplatte abgewandten Ende rechtwinklig ausgebildet ist und einen Anschlag für die kurze Bogenkante des zu falzenden Papiers aufweist. Die Schiene ist also an ihrem der Grundplatte abgewandten Ende abgewinkelt und weist einen speziellen Anschlag auf oder ist selbst als solcher ausgebildet, wogegen das zu falzende Papier mit seiner kurzen Bogenkante angelegt wird. Damit ist in Quer- wie nun auch in Längsrichtung des Papiers eine optimale Position vorgegeben. Das Papier braucht nur gegen beide Anschläge gelegt, mittels der Fixiereinrichtung dort gesichert und dann von Hand um die Kanten der Grundplatte gefalzt zu werden.
- Um ein präzises Falzen der Papierbögen zu erreichen wird vorgeschlagen, dass die Grundplatte mit Falzkanten ausgerüstet ist. Dabei ist insbesondere an die Oberkante und Unterkante der Grundplatte gedacht, also an die beiden Kanten, um die die Papierbögen im Bereich ihrer beiden Drittelabschnitte gefalzt werden. Solche Falzkanten sind beispielsweise ausgebildet, indem sich die Grundplatten in deren Bereich schräg zulaufend verjüngen, sodass eine dünnere und zugleich schärfere Kante ausgebildet ist, als das im Bereich der übrigen Grundplatte der Fall ist. Es handelt sich also vorzugsweise um die beiden Kanten, wo sich die Grundplatte in die Richtung ausdehnt, welche der Länge der kurzen Bogenkante des zu falzenden Papiers entspricht.
- Ergänzend dazu wird vorgeschlagen, dass die Grundplatte und/oder die Anschlagleiste als Werbeträger ausgebildet ist. Dazu können entsprechende Bedruckungen oder Aufkleber gleich an mehreren Stellen, beispielsweise der Grundplatte der Klammer oder der Schiene vorgesehen sein.
- Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass eine Vorrichtung zum Falzen von einem oder mehreren Papierbögen geschaffen ist, welche besonders leicht mit zwei Händen handhabbar ist und die sich nicht zuletzt aufgrund ihres geringen Platzbedarfs ideal für den Einsatz in Büros und Haushalten eignet. Dazu weist diese eine zweiteilige Grundplatte mit Schlitz auf, sodass das zu falzende Papier entweder um die Außenkanten der Grundplatte herumgefalzt wird (Wickelfalz) oder das Papier wird durch den Schlitz gesetzt und dann an den beiden Außenkanten der Grundplatte in entgegengesetzte Richtungen gefalzt (Zickzackfalz). Vorteilhafterweise weist die Grundplatte und somit die Gesamtvorrichtung eine minimale Größe auf, indem diese in etwa der Breite eines Papierbogens im DIN A4 Format oder einem vergleichbaren Format entspricht und in der Länge einem Drittelabschnitt der langen Bogenkante des Papiers. Eine ausklappbare Schiene mit Anschlag gewährleistet, dass die Papierbögen auf der Grundplatte stets exakt positioniert werden können, eine vorzugsweise als Klammer ausgebildete Fixiereinrichtung bewirkt, dass die Bögen nicht verrutschen können.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
- Fig. 1 eine Vorrichtung in perspektivischer Draufsicht,
- Fig. 2 eine Vorrichtung in Draufsicht,
- Fig. 3 eine Vorrichtung in Unteransicht,
- Fig. 4 eine Vorrichtung mit eingeklappter Schiene,
- Fig. 5-7 das Herstellen einer Wickelfalz und
- Fig. 8-10 das Herstellen einer Zickzackfalz.
- Fig. 1 zeigt eine tragbare Falzvorrichtung 1, bestehend aus Grundplatte 3 sowie Anschlagleiste 4 und deren als Schiene 12 ausgebildete Verlängerung 13. Die Ausdehnung der Grundplatte 3 weist in eine Richtung die Länge der kurzen Bogenkante des zu falzenden Papiers auf und ihre Ausdehnung in die andere Richtung entspricht einem Drittel der Länge der langen Bogenkante des einzulegenden Papiers, also dessen Drittelabschnitten. Zusätzlich ist die als Klammer 10 ausgebildete Fixiereinrichtung 11 zu erkennen, mit deren Hilfe die zu falzenden Papierbögen gegenüber der Grundplatte 3 unverrückbar positioniert werden können und die dazu beiträgt, dass der Bediener eine Hand zum Falzen frei hat. Die Schiene 12 ist hier im ausgeklappten Zustand gezeigt, sodass das zu falzende Papier mit der langen Bogenkante gegen die Anschlagleiste 4 bzw. deren Verlängerung 13 und mit der kurzen Bogenseite gegen den am abgewandten Ende 14 vorgesehenen Anschlag 15 im Bereich der Abwinklung 21 der Schiene 12 gelegt werden kann.
- Derselbe Gegenstand ist in Fig. 2 in anderer Perspektive gezeigt. Hier ist zu erkennen, dass die Schiene 12 eine Ausnehmung 22 im Bereich des der Grundplatte 3 zugewandten Endes vorsieht, die bewirkt, dass die Schiene 12 beim Umklappen in Richtung der Rückseite der Grundplatte 3 dort auch fixiert werden kann. Die Grundplatte 3 weist im Bereich der Drittelabschnitte des einzulegenden Papiers, an den Kanten 19, 20 entsprechende Falzkanten auf, die spitz zulaufend ausgebildet sind, sodass das Fertigen einer präzisen Falzung möglich ist. Zum Herstellen einer Wickelfalz wird der Papierbogen um die beiden Kanten 19, 20 in entgegengesetzte Richtungen geknickt, zum Herstellen einer Zickzackfalz ist der Schlitz 7 mit der Öffnung 8 an der der Anschlagleiste 4 angewandten Seite 9 der Grundplatte 3 vorgesehen. Hier wird das zu falzende Papier eingesetzt und von der anderen Seite um die Kante 20 gefalzt, damit eine Zickzackfalz hergestellt werden kann. Die Grundplatte 3 ist also gewissermaßen zweiteilig ausgebildet, wobei deren beide Teile 3', 3" durch den Schlitz 7 getrennt sind.
- Von der Rückseite 18 ist die Vorrichtung 1 in Fig. 3 gezeigt, wiederum mit ausgeklappter Schiene 12, wobei die Mechanik für die Fixiereinrichtung auf der Vorderseite der Vorrichtung zu erkennen ist. Dabei handelt es sich um die Feder 16, gegen deren Kraft die Klammer 10 geöffnet wird und wodurch das zu faltende Papier in dieser Position gehalten wird. Die Schiene 12 ist hier ebenfalls im ausgeklappten Zustand gezeigt, wobei das Scharnier 29 zu erkennen ist, das zum Einklappen der Schiene 12 angeordnet ist.
- Fig. 4 zeigt nochmals eine Grundplatte 3 von der Vorderseite 17, hier mit eingeklappter Schiene 12, welche zugleich in dieser Position fixiert ist, sodass die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 beispielsweise in Schubladen gut verstaut werden kann.
- Die Fig. 5, 6 und 7 zeigen das Herstellen einer Wickelfalz, bei der das Papier 2 im Bereich seiner Drittelabschnitte 23, 24 in unterschiedliche Richtungen gefalzt wird. Dazu wird das Papier 2 gemäß Fig. 5 auf die Grundplatte 3 gelegt und gemäß dem in Fig. 6 gezeigten Zustand mit seiner langen Bogenkante 5 an die Anschlagleiste 4 und gleichzeitig mit seiner kurzen Bogenkante 6 an die Abwinklung 21 der Schiene 12 bzw. gegen den Anschlag 15 gelegt, womit es seine Falzposition erreicht. Nun kann es gemäß Fig. 7 um die hier nicht erkennbaren Falzkanten der Grundplatte 3 in Pfeilrichtung 25, 26 umgeschlagen und dann in Querrichtung zur Grundplatte 3 einfach abgezogen werden.
- Zum Herstellen einer Zickzackfalz wird das Papier 2 gemäß Fig. 8 auf die aus den beiden Teilen 3', 3" bestehende zweiteilige Grundplatte 3 gelegt, wobei es in den Schlitz 7 eingesetzt wird, was auch in Fig. 9 verdeutlicht ist. Anschließend wird gemäß Fig. 10 in die gleichsinnigen Pfeilrichtungen 27, 28 das Papier 2 zu einer Zickzackfalz umgeformt und kann hier ebenfalls in seitlicher Richtung von der Grundplatte 3 entfernt werden.
- Alle genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden, werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (11)
1. Tragbare Vorrichtung zum Falzen eines Papierbogens (2), welcher
zwei unterschiedlich lange Bogenkanten (5, 6) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung (1) eine Grundplatte (3) mit einer Anschlagleiste (4) für die lange
Bogenkante (5) des zu falzenden Papiers (2) aufweist, wobei die Ausdehnung der
Grundplatte (3) in eine Richtung zumindest annähernd der Länge der kurzen
Bogenkante (5) des zu falzenden Papiers (2) entspricht und die Ausdehnung der Grundplatte (3)
in die andere Richtung zumindest annähernd einem Drittel der Länge der langen
Bogenkante (6) des einzulegenden Papiers entspricht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Grundplatte (3) einen sich in Parallelrichtung zur kurzen Bogenkante (6) des
zu falzenden Papiers (2) erstreckenden Schlitz (7) mit Öffnung (8) an der der
Anschlagleiste (4) abgewandten Seite (9) der Grundplatte (3) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Vorrichtung eine Fixiereinrichtung (11) für das zu falzende Papier (2)
zugeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Fixiereinrichtung (11) im Bereich der Anschlagleiste (4) eine Klammer (10)
angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Klammer (12) sich an der Rückseite (18) der Grundplatte (3) mittels einer
Feder (16) abstützend ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Grundplatte (3) mit einer als Verlängerung (13) der Anschlagleiste (4)
dienenden Schiene (12) ausgerüstet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schiene (12) klappbar ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schiene (12) rechtwinklig zur Grundplatte (3) ein- und ausklappbar ausgebildet
ist und an der Rückseite (18) der Grundplatte (3) fixierbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schiene (12) an ihrem der Grundplatte (3) abgewandten Ende (14) rechtwinklig
ausgebildet ist und einen Anschlag (15) für die kurze Bogenkante (6) des zu falzenden
Papiers (2) aufweist.
10. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Grundplatte (3) mit Falzkanten (19, 20) ausgerüstet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Grundplatte (3) und/oder die Anschlagleiste (4) als Werbeträger ausgebildet
ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2002101944 DE10201944A1 (de) | 2002-01-19 | 2002-01-19 | Falzvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2002101944 DE10201944A1 (de) | 2002-01-19 | 2002-01-19 | Falzvorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10201944A1 true DE10201944A1 (de) | 2003-07-31 |
Family
ID=7712552
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2002101944 Withdrawn DE10201944A1 (de) | 2002-01-19 | 2002-01-19 | Falzvorrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10201944A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2006079767A1 (en) * | 2005-01-25 | 2006-08-03 | Phillip Richard Wilson | Workstation for manually folding paper including stapling means |
| GB2484252A (en) * | 2008-01-14 | 2012-04-04 | Brett Cattlin | Paper folding device combined with a ruler |
-
2002
- 2002-01-19 DE DE2002101944 patent/DE10201944A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2006079767A1 (en) * | 2005-01-25 | 2006-08-03 | Phillip Richard Wilson | Workstation for manually folding paper including stapling means |
| GB2484252A (en) * | 2008-01-14 | 2012-04-04 | Brett Cattlin | Paper folding device combined with a ruler |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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