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Stand der Technik
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Ermitteln eines nässebedingten Unfallrisikos für ein Fortbewegungsmittel.
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Aus dem Stand der Technik sind Fortbewegungsmittel bekannt, welche mit einem oder mehreren Ultraschallsensoren für eine Umfelderfassung der Fortbewegungsmittel versehen sind. Zu diesem Zweck werden mittels der Ultraschallsensoren zunächst Ultraschallwellen in einen zu erfassenden, vordefinierten Bereich eines Umfeldes der Fortbewegungsmittel ausgesendet. Anhand der durch das Umfeld zu den Ultraschallsensoren reflektierten bzw. gestreuten Ultraschallwellen kann anschließend eine Laufzeit der Ultraschallwellen bestimmt werden. Auf Basis der Laufzeit der Ultraschallwellen kann schließlich ein Abstand der Fortbewegungsmittel zu Objekten im Umfeld der Fortbewegungsmittel in einem jeweiligen Erfassungsbereich der Ultraschallsensoren ermittelt werden. Eine auf diese Weise ermittelte Abstandsinformation zu Objekten im Umfeld der Fortbewegungsmittel wird im Stand der Technik beispielsweise von Manövrierassistenzsystemen der Fortbewegungsmittel (z.B. in einem Einparkassistenzsystem) empfangen und verwendet.
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Außerdem sind aus dem Stand der Technik Steuergeräte für Fortbewegungsmittel bekannt, welche Fahrerassistenzfunktionen und/oder autonome oder teilautonome Steuerungen der Fortbewegungsmittel bereitstellen. Als solche Steuergeräte sind beispielsweise Abstandsregeltempomaten und Notbremsassistenten bekannt, welche im Stand der Technik unabhängig von aktuell vorliegenden Straßenzuständen (nass, trocken usw.) arbeiten.
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DE 11 2014 004 258 T5 beschreibt eine auf Ultraschall basierende Objekterfassungseinrichtung für ein Fahrzeug. Bei einer durchgeführten Objekterkennung wird davon ausgegangen, dass ein Rauschen aufgrund von Straßenreflexionen und durch Hindernisse oder Objekte erzeugte Rauschsignale dieselbe Qualität besitzen und sich deutlich von fahrzeuginternem Fremdrauschen unterscheiden.
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DE 690 16 250 T2 betrifft ein Ultraschallgerät an einem Fahrzeug zur Geschwindigkeitsmessung des Fahrzeugs gegenüber der Fahrbahn. Die Messung erfolgt auf Grundlage einer Dopplerauswertung.
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DE 10 2007 061 952 A1 beschreibt ein Verfahren zur Lokalisierung von Fußgängern, wobei hauptsächlich thermische Signale und am Rande auch Ultraschallsignale zusätzlich ausgewertet werden und wobei im Zusammenhang mit Rauschen und anderen Artefakten Vergleiche mit Referenzdatensätzen durchgeführt werden.
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DE 10 2005 032 460 A1 beschreibt eine Vorrichtung zur Aufprallerkennung eines Fußgängers an einem Fahrzeug, wobei eine Ultraschallsensorik zum Einsatz kommt.
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Offenbarung der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung schlägt vor, eine jeweils durch ein Fortbewegungsmittel befahrene Fahrbahnoberfläche auf Basis eines Ultraschallsensors des Fortbewegungsmittels hinsichtlich einer vorliegenden Nässe zu untersuchen, so dass eine auf diese Weise ermittelte Nässeinformation beispielsweise zur Vermeidung von Unfällen vorteilhaft im Fortbewegungsmittel verwendet werden kann.
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Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird dementsprechend ein Verfahren zum Ermitteln eines nässebedingten Unfallrisikos für ein Fortbewegungsmittel vorgeschlagen. Das Fortbewegungsmittel kann beispielsweise ein Straßenfahrzeug (z.B. Motorrad, PKW, Transporter, LKW) oder ein Schienenfahrzeug oder ein Luftfahrzeug/Flugzeug oder ein Wasserfahrzeug sein. In einem ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird ein Signal eines Ultraschallsensors des Fortbewegungsmittels repräsentierend einen nässebedingten Rauschpegel empfangen. Dieser und nachfolgend beschriebene Verfahrensschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens können insbesondere mittels einer erfindungsgemäßen Auswerteeinheit des Fortbewegungsmittels durchgeführt werden. Die erfindungsgemäße Auswerteeinheit kann Bestandteil eines eigenständigen Steuergerätes oder Bestandteil eines bestehenden Steuergerätes des Fortbewegungsmittels sein. Der Ultraschallsensor kann bevorzugt ein bestehender Ultraschallsensor des Fortbewegungsmittels sein, also z.B. ein Ultraschallsensor eines Einparkassistenzsystems des Fortbewegungsmittels. Alternativ oder zusätzlich kann der eingesetzte Ultraschallsensor auch ein dedizierter Ultraschallsensor für das erfindungsgemäße Verfahren sein, welcher an einer für das erfindungsgemäße Verfahren geeigneten Position mit einer geeigneten Ausrichtung am Fortbewegungsmittel angebracht sein kann. Grundsätzlich erlaubt das erfindungsgemäße Verfahren einen Einsatz von Ultraschallsensoren mit unterschiedlichen Erfassungsbereichen und/oder Empfindlichkeiten und/oder Anordnungspositionen am Fortbewegungsmittel und/oder Ausrichtungen bezüglich des Fortbewegungsmittels. Der Ultraschallsensor kann beispielsweise über ein Bordnetz des Fortbewegungsmittels direkt oder indirekt (z.B. über ein weiteres Steuergerät des Fortbewegungsmittels) informationstechnisch mit der erfindungsgemäßen Auswerteeinheit verbunden sein. Auf diese Weise kann die erfindungsgemäße Auswerteeinheit durch den Ultraschallsensor erzeugte Signale empfangen und anschließend verarbeiten. Des Weiteren kann die Auswerteeinheit die empfangenen Signale des Ultraschallsensors unmittelbar nach dem Empfangen zunächst in einer internen und/oder externen Speichereinheit ablegen, welche informationstechnisch mit der Auswerteeinheit verbunden sein kann.
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Der durch die Signale des Ultraschallsensors repräsentierte nässebedingte Rauschpegel kann insbesondere durch ein vorausfahrendes Fortbewegungsmittel erzeugt werden, indem dessen Räder beim Befahren einer nassen Fahrbahnoberfläche eine Gischt erzeugen, die über längere Zeit ein Nasszischen hervorrufen kann, welches durch den Ultraschallsensor des Fortbewegungsmittels erfasst werden kann. Der daraus resultierende nässebedingte Rauschpegel im Signal des Ultraschallsensors ist i.d.R. umso stärker, je mehr Wasser sich auf der Fahrbahnoberfläche befindet. Es sei darauf hingewiesen, dass der durch den Ultraschallsensor erzeugte nässebedingte Rauschpegel alternativ oder zusätzlich auch durch das Fortbewegungsmittel (also das Ego-Fahrzeug) selbst hervorgerufen werden kann. Es sei ebenfalls darauf hingewiesen, dass das erfindungsgemäße Verfahren auch auf Basis einer Mehrzahl von Ultraschallsensoren durchgeführt werden kann, die an unterschiedlichen Positionen am Fortbewegungsmittel mit identischen und/oder unterschiedlichen Ausrichtungen angeordnet sein können. Die Signale der Mehrzahl von Ultraschallsensoren können wie oben beschrieben über das Bordnetz durch die Auswerteeinheit empfangen und verarbeitet werden.
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In einem zweiten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine Höhe des nässebedingten Rauschpegels mit einem ersten vordefinierten Schwellenwert abgeglichen. Der erste vordefinierte Schwellenwert kann bevorzugt in der an die Auswerteeinheit angebundenen Speichereinheit abgelegt sein und von dort durch die Auswerteeinheit ausgelesen und anschließend in der Auswerteeinheit verwendet werden. Der Vorgang des Abgleichens kann beispielsweise auf Basis eines durch die Auswerteeinheit ausgeführten Computerprogramms realisiert werden, welches eingerichtet ist, sämtliche Verfahrensschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens durchzuführen. Ein Ergebnis des Abgleichens kann beispielsweise wiederum in der an die Auswerteeinheit angebundenen Speichereinheit für eine nachgelagerte Verarbeitung abgelegt werden.
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In einem dritten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine Information über eine Höhe eines Unfallrisikos für das Fortbewegungsmittel in Abhängigkeit des Ergebnisses des Abgleichens ermittelt. Im einfachsten Fall kann aufgrund eines Überschreitens oder Unterschreitens des ersten vordefinierten Schwellenwertes durch den nässebedingten Rauschpegel des Ultraschallsensors ein hohes Unfallrisiko oder ein geringes Unfallrisiko durch die Auswerteeinheit festgestellt werden. Darüber hinaus ist es auch denkbar, im Falle eines Überschreitens des vordefinierten Schwellenwertes durch den nässebedingten Rauschpegel eine weitere Differenzierung der Höhe des Unfallrisikos durchzuführen. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Auswerteeinheit ein potentielles Unfallrisiko umso höher einstuft, je stärker der erste vordefinierte Schwellenwert durch den nässebedingten Rauschpegel überschritten wird. Zu diesem Zweck kann beispielsweise eine Mehrzahl erster vordefinierter Schwellenwerte in der Speichereinheit abgelegt sein, welche jeweils eine unterschiedliche Höhe des nässebedingten Rauschpegels repräsentieren. Durch die Zuordnung eines jeweils korrespondierenden Wertes für die Höhe des Unfallrisikos in der Speichereinheit, ist die Auswerteeinheit entsprechend in der Lage, aufgrund unterschiedlicher nässebedingter Rauschpegel jeweils korrespondierende Höhen des Unfallrisikos zu ermitteln. Anstelle einer ausschließlichen Differenzierung der Höhe des Unfallrisikos für nässebedingte Rauschpegel oberhalb des ersten vordefinierten Schwellenwertes kann auch ein gesamter Rauschpegelbereich hinsichtlich der Höhe des Unfallrisikos bewertet werden.
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In einem vierten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Information über die Höhe des Unfallrisikos im Fortbewegungsmittel verwendet. Die Information kann beispielsweise in einem Steuergerät für einen Abstandsregeltempomat und/oder einen Notbremsassistenten verwendet werden, welche jeweils informationstechnisch über das Bordnetz des Fortbewegungsmittels mit der erfindungsgemäßen Auswerteeinheit verbunden sein können. Auf diese Weise kann die Auswerteeinheit die ermittelte Information über die Höhe des Unfallrisikos in Form eines Signals (z.B. ein CAN-Bus-Signal, Flexray-Signal usw.) an jeweilige Empfängersteuergeräte im Fortbewegungsmittel übertragen.
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Die Unteransprüche zeigen bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist der Ultraschallsensor in Richtung einer Hauptfahrtrichtung oder entgegensetzt zur Hauptfahrtrichtung des Fortbewegungsmittels ausgerichtet. Das bedeutet mit anderen Worten, dass eine Achse einer Hauptabstrahlrichtung (bzw. Hauptempfangsrichtung) des Ultraschallsensors im Wesentlichen horizontal in Fahrtrichtung bzw. entgegen der Fahrtrichtung des Fortbewegungsmittels ausgerichtet sein kann. Dies schließt explizit nicht aus, dass der für das erfindungsgemäße Verfahren eingesetzte Ultraschallsensor auch an anderen Positionen des Fortbewegungsmittels angeordnet sein kann (z.B. an den Seiten des Fortbewegungsmittels). Dies schließt ebenfalls nicht aus, dass der eingesetzte Ultraschallsensor bezüglich eines Koordinatensystems des Fortbewegungsmittels nach unten oder nach oben geneigt sein kann. Alternativ oder zusätzlich kann dieser auch seitlich geneigt sein. Darüber hinaus kann, wie oben beschrieben, eine Mehrzahl von Ultraschallsensoren verwendet werden, welche bevorzugt sowohl in Hauptfahrtrichtung, als auch entgegengesetzt zur Hauptfahrtrichtung des Fortbewegungsmittels angeordnet sein können.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird der in Hauptfahrtrichtung des Fortbewegungsmittels ausgerichtete Ultraschallsensor bevorzugt zum Erfassen eines Nasszischens eines vorausfahrenden Fortbewegungsmittels und der entgegengesetzt zur Hauptfahrtrichtung des Fortbewegungsmittels ausgerichtete Ultraschallsensor bevorzugt zum Erfassen eines Nasszischens des Fortbewegungsmittels selbst verwendet. Darüber hinaus kann der entgegengesetzt zur Fahrtrichtung ausgerichtete Ultraschallsensor auch dazu verwendet werden, ein Nasszischen nachfolgender Fortbewegungsmittel zu erfassen. Das Verwenden des in Hauptfahrtrichtung des Fortbewegungsmittels ausgerichteten Ultraschallsensors kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn eine auf der Fahrbahn vorhandene Nässe ausreichend ist, um mittels des Ultraschallsensors einen mit einem Nasszischen eines oder mehrerer vorausfahrender Fortbewegungsmittel korrespondierenden, nässebedingten Rauschpegel zu erzeugen. Für den Fall, dass die Fahrbahn nur eine geringe Feuchtigkeit aufweist, welche im Gegensatz dazu nicht ausreichend ist, um in dem in Hauptfahrtrichtung des Fortbewegungsmittels ausgerichteten Ultraschallsensors einen nässebedingten Rauschpegel zu erzeugen, kann es vorteilhaft sein, den entgegengesetzt zur Hauptfahrtrichtung ausgerichteten Ultraschallsensor für das erfindungsgemäße Verfahren zu verwenden, da dieser bereits bei einer geringen vorhandenen Feuchtigkeit einen nässebedingten Rauschpegel erzeugen kann. Der Rauschpegel kann insbesondere durch das Nasszischen der Räder des Fortbewegungsmittels selbst hervorgerufen werden. Darüber hinaus kann durch diesen entgegengesetzt zur Hauptfahrtrichtung des Fortbewegungsmittels ausgerichteten Ultraschallsensor prinzipiell auch ein Nasszischen nachfolgende Fortbewegungsmittel erfasst werden.
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Bei der Verwendung einer Mehrzahl von Ultraschallsensoren für das erfindungsgemäße Verfahren kann der Rauschpegel des in Hauptfahrtrichtung des Fortbewegungsmittels ausgerichteten Ultraschallsensors beispielsweise mit dem ersten vordefinierten Schwellenwert und ein Rauschpegel des entgegengesetzt zur Hauptfahrtrichtung des Fortbewegungsmittels ausgerichteten Ultraschallsensors mit einem zweiten vordefinierten Schwellenwert abgeglichen werden. Darüber hinaus können in Abhängigkeit einer Anzahl verwendeter Ultraschallsensoren auch dritte, vierte und mehr vordefinierte Schwellenwerte zum Abgleichen jeweiliger nässebedingter Rauschpegel verwendet werden. Auf diese Weise können jeweiligen Ultraschallsensoren zugewiesene vordefinierte Schwellenwerte optimal an jeweils erzeugte nässebedingte Rauschpegel angepasst werden. Jeweilige Ergebnisse des Abgleichens der nässebedingten Rauschpegel jeweiliger Ultraschallsensoren können alternativ oder gemeinsam im Fortbewegungsmittel verwendet werden. D. h., dass durch die Auswerteeinheit beispielsweise zusätzlich bewertet werden kann, welches der Ergebnisse bzw. welcher der jeweiligen nässebedingten Rauschpegel eine ausreichende Zuverlässigkeit bietet. In Abhängigkeit dieser Bewertung kann durch die Auswerteeinheit im Anschluss bestimmt werden, welche Ergebnisse in welcher Form im Fortbewegungsmittel verwendet werden sollen.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung werden der erste vordefinierte Schwellenwert und/oder der zweite vordefinierte Schwellenwert in Abhängigkeit einer Geschwindigkeit des Fortbewegungsmittels festgelegt. Mit anderen Worten kann in der an die Auswerteeinheit angebundenen Speichereinheit eine Mehrzahl erster und zweiter vordefinierter Schwellenwerte abgelegt sein, welche in Abhängigkeit einer aktuellen Geschwindigkeit des Fortbewegungsmittels durch die Auswerteeinheit adressiert und verwendet werden können. Auf diese Weise kann die Auswerteeinheit bei geringen Geschwindigkeiten des Fortbewegungsmittels entsprechend niedrigere Schwellenwerte und bei hohen Geschwindigkeiten des Fortbewegungsmittels entsprechend höhere Schwellenwerte verwenden. Auf diese Weise können rein geschwindigkeitsabhängige Veränderungen des nässebedingten Rauschpegels durch das Verwenden jeweils angepasster vordefinierter Schwellenwerte kompensiert werden.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird die Information über die Höhe des Unfallrisikos zum Anpassen einer Geschwindigkeit des Fortbewegungsmittels und/oder zum Anpassen eines Abstandes zu einem vorausfahrenden Fortbewegungsmittel in geeigneten Steuergeräten des Fortbewegungsmittels verwendet. Alternativ oder zusätzlich wird die Information über die Höhe des Unfallrisikos zum Vorbereiten des Fortbewegungsmittels auf einen potentiellen Unfall verwendet. Dies kann beispielsweise zum Auslösen sogenannter Pre-Crash-Funktionen führen, welche u.a. für eine Straffung von Sicherheitsgurten im Fortbewegungsmittel eingesetzt werden. Weiter alternativ oder zusätzlich kann die Information über die Höhe des Unfallrisikos zum Ausgeben einer Warnung an einen Fahrer des Fortbewegungsmittels verwendet werden. Eine solche Warnung kann beispielsweise ein akustischer und/oder ein optischer und/oder haptischer Warnhinweis sein, welcher den Fahrer über das erhöhte Unfallrisiko informiert. Weiter alternativ oder zusätzlich kann die Information über die Höhe des Unfallrisikos zum Anpassen eines Abstandes, ab welchem ein Notbremseingriff vorgenommen wird und/oder zum Anpassen eines Bremsdruckes und/oder zum Anpassen eines Einstellungsbereichs eines Abstandsregeltempomats im Fortbewegungsmittel verwendet werden.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird beim Ermitteln der Information über die Höhe des Unfallrisikos zusätzlich eine Profiltiefe und/oder eine Breite von Reifen des Fortbewegungsmittels und/oder eine Geschwindigkeit des Fortbewegungsmittels und/oder ein aktueller Abstand des Fortbewegungsmittels zu einem vorausfahrenden Fortbewegungsmittel und/oder nachfolgenden Fortbewegungsmittel und/oder ein auf der Hinterachse des Fortbewegungsmittels lastendes Gewicht berücksichtigt. Durch das Berücksichtigen der vorgenannten Einflussfaktoren kann eine tatsächliche Höhe des Unfallrisikos des Fortbewegungsmittels somit präziser bestimmt werden. So kann das Unfallrisiko bei einer Verwendung von Reifen mit einer geringen Profiltiefe und/oder einer großen Breite entsprechend höher eingestuft werden, da ein Bremsweg eines solchen Fortbewegungsmittels im Vergleich zu einem Fortbewegungsmittel mit einer großen Profiltiefe und einer geringen Breite der Reifen insbesondere im Zusammenhang mit einer nassen Fahrbahn entsprechend länger ist. Gleiches gilt für ein Fortbewegungsmittel mit einem auf der Hinterachse lastenden, geringen Gewicht und/oder einer hohen Geschwindigkeit, weshalb diese Einflussfaktoren ebenfalls zum präzisen Ermitteln eines aktuellen Unfallrisikos durch die Auswerteeinheit berücksichtigt werden können. Jeweilige Werte für obengenannte und/oder weitere denkbare Einflussfaktoren auf ein aktuelles Unfallrisiko können automatisch ermittelt und/oder mittels einer Benutzereingabe vorgeben werden. Eine aktuelle Geschwindigkeit des Fortbewegungsmittels kann beispielsweise basierend auf Signalen eines oder mehrerer Raddrehzahlsensoren oder basierend auf einem (satellitengestützten) Ortungssystem des Fortbewegungsmittels ermittelt werden. Ein aktueller Abstand des Fortbewegungsmittels zu einem vorausfahrenden und/oder nachfolgenden Fortbewegungsmittel kann zum Beispiel mittels eines zusätzlichen Sensors, wie einem Radar- oder LIDAR-Sensor erfolgen. Darüber hinaus ist es auch denkbar, einen Abstand zu weiteren Fortbewegungsmittels auf Basis sich verändernder nässebedingter Rauschpegel der Ultraschallsensoren des erfindungsgemäßen Verfahrens zu ermitteln, insbesondere dann, wenn andere Einflussfaktoren auf diese Rauschpegel, wie Geschwindigkeitsänderungen des Fortbewegungsmittels und/oder Änderungen einer Wassermenge auf der Fahrbahn, zumindest für einen vordefinierten Messzeitraum im Wesentlichen unverändert bleiben. Die Profiltiefe und Breite der Reifen des Fortbewegungsmittels können der Auswerteeinheit bevorzugt mittels einer Benutzereingabe im Fortbewegungsmittel bekannt gemacht werden. Ein jeweiliges auf der Hinterachse des Fortbewegungsmittels lastendes Gewicht kann beispielsweise auf Basis eines oder mehrerer Höhenstandssensoren des Fortbewegungsmittels automatisch ermittelt werden.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird die ermittelte Information über die Höhe des Unfallrisikos des Fortbewegungsmittels auf Basis von Umfeldinformationen weiterer Sensoren des Fortbewegungsmittels plausibilisiert. Zu diesem Zweck kann die durch weitere Fortbewegungsmittel erzeugte Gischt zusätzlich durch eine Kamera und/oder einen Radar- und/oder einen LI DAR-Sensor des Fortbewegungsmittels erfasst werden. Auf Basis jeweils geeigneter Algorithmen können aus den Ausgangssignalen dieser zusätzlichen Sensoren entsprechende Werte für eine Menge einer vorhandenen Nässe auf der Fahrbahn ermittelt werden. Die erfindungsgemäße Auswerteeinheit kann die jeweiligen Werte anschließend mit den durch das erfindungsgemäße Verfahren ermittelten Werten vergleichen und Letztere dadurch plausibilisieren. Auf diese Weise kann eine Zuverlässigkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens zusätzlich erhöht werden.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zum Ermitteln eines nässebedingten Unfallrisikos für ein Fortbewegungsmittel vorgeschlagen. Die Vorrichtung umfasst eine Auswerteeinheit mit einem Dateneingang und einem Datenausgang und kann Bestandteil eines bestehenden Steuergerätes oder ein eigenständiges Steuergerät des Fortbewegungsmittels sein. Des Weiteren kann die Auswerteeinheit beispielsweise als ASIC, FPGA, Prozessor, digitaler Signalprozessor, Mikrocontroller, o.ä., ausgestaltet und informationstechnisch an eine interne und/oder externe Speichereinheit angebunden sein, in welcher durch die Auswerteeinheit empfangene und/oder berechnete Daten für eine nachfolgende Verarbeitung abgelegt werden können. Ferner kann die Auswerteeinheit eingerichtet sein, oben beschriebene erfindungsgemäße Verfahrensschritte auf Basis eines die Verfahrensschritte implementierenden Computerprogramms auszuführen. Die Auswerteeinheit ist in Verbindung mit dem Dateneingang weiter eingerichtet, über ein Bordnetz des Fortbewegungsmittels ein Signal eines Ultraschallsensors des Fortbewegungsmittels repräsentierend einen nässebedingten Rauschpegel zu empfangen. Zu diesem Zweck kann das Bordnetz beispielsweise ein Bussystem (z.B. CAN, Flexray, MOST, usw.) umfassen, welches eingerichtet ist, Informationen zwischen einer Mehrzahl von Steuergeräten des Fortbewegungsmittels zu übertragen. Die Auswerteinheit ist ferner eingerichtet, eine Höhe des Rauschpegels mit einem ersten vordefinierten Schwellenwert abzugleichen, welcher bevorzugt in der an die Auswerteeinheit angebundenen Speichereinheit abgelegt ist. In Abhängigkeit eines Ergebnisses des Abgleichens ist die Auswerteeinheit zusätzlich eingerichtet, eine Information über eine Höhe eines Unfallrisikos für das Fortbewegungsmittel zu ermitteln. Diese Information über die Höhe des Unfallrisikos kann durch die Auswerteeinheit in Verbindung mit dem Datenausgang der Auswerteeinheit an geeignete Empfängersteuergeräte im Fortbewegungsmittel übertragen werden, welche diese Information u.a. zur Erhöhung der Sicherheit im Fortbewegungsmittel verwenden können. Als solche Empfängersteuergeräte kommen beispielsweise ein Abstandsregeltempomat und/oder ein Notbremsassistent usw. in Frage.
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Figurenliste
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die begleitende Zeichnung im Detail beschrieben. Dabei zeigen:
- 1 ein Flussdiagramm veranschaulichend Schritte eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens; und
- 2 eine schematische Übersicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in Verbindung mit einem Fortbewegungsmittel.
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Ausführungsformen der Erfindung
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1 zeigt ein Flussdiagramm veranschaulichend Schritte eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens zum Ermitteln eines nässebedingten Unfallrisikos für ein Fortbewegungsmittel. Im Schritt 100 des erfindungsgemäßen Verfahrens empfängt eine erfindungsgemäße Auswerteeinheit über einen Flexray-Bus des Fortbewegungsmittels ein Signal eines in Hauptfahrtrichtung des Fortbewegungsmittels ausgerichteten Ultraschallsensors des Fortbewegungsmittels. Das Signal repräsentiert einen nässebedingten Rauschpegel, welcher durch ein vorausfahrendes, weiteres Fortbewegungsmittel beim Befahren einer regennassen Fahrbahn erzeugt wird. Die erfindungsgemäße Auswerteeinheit, die hier ein Mikrocontroller ist, gleicht im Schritt 200 den Rauschpegel des über den Flexray-Bus empfangenen Signals des Ultraschallsensors mit einem ersten vordefinierten Schwellenwert ab, welcher in einer an die Auswerteeinheit informationstechnisch angebundenen Speichereinheit abgelegt ist. Zu diesem Zweck ermittelt die Auswerteeinheit zunächst eine aktuelle Geschwindigkeit des Fortbewegungsmittels auf Basis eines Signals eines Raddrehzahlsensors des Fortbewegungsmittels. Hierbei wird ein aktueller Geschwindigkeitswert von 70 km/h ermittelt. Auf Basis dieses Geschwindigkeitswertes wählt die Auswerteeinheit den ersten vordefinierten Schwellenwert aus einer Mehrzahl erster vordefinierter Schwellenwerte aus, welche jeweils für einen bestimmten Geschwindigkeitsbereich vordefiniert sind. Das Abgleichen der Höhe des Rauschpegels mit dem mit der Geschwindigkeit von 70 km/h korrespondierenden ersten vordefinierten Schwellenwert ergibt hier, dass der Rauschpegel aktuell oberhalb des ersten vordefinierten Schwellenwertes liegt. Auf Basis des Ergebnisses des Abgleichens ermittelt die Auswerteeinheit im Schritt 300 eine Information über eine Höhe eines aktuellen Unfallrisikos für das Fortbewegungsmittel. Hierbei werden zusätzlich die aktuelle Geschwindigkeit, eine Information über eine Tiefe eines Profils von Reifen des Fortbewegungsmittels, eine Information über eine Breite der Reifen und eine Information über ein aktuelles auf der Hinterachse des Fortbewegungsmittels lastendes Gewicht und ein Abstand des Fortbewegungsmittels zu einem vorausfahrenden Fortbewegungsmittel berücksichtigt. Der Abstand zum vorausfahrenden Fortbewegungsmittel wird in diesem Ausführungsbeispiel auf Basis eines Abstandsradarsystems des Fortbewegungsmittels ermittelt. Aufgrund eines hier beispielhaft vorliegenden, hohen nässebedingten Rauschpegels, welcher auf eine relative große Wassermenge auf der Fahrbahn schließen lässt, aufgrund einer geringen Profiltiefe der Reifen des Fortbewegungsmittels und aufgrund eines relativ geringen, auf der Hinterachse des Fortbewegungsmittels lastenden Gewichts, wird durch die Auswerteinheit ein aktuell sehr hohes Unfallrisiko für das Fortbewegungsmittel ermittelt. Im Schritt 400 wird die Information über das sehr hohe Unfallrisiko von der Auswerteeinheit über den Flexray-Bus zu einem Abstandsregeltempomaten des Fortbewegungsmittels übertragen, welcher die Geschwindigkeit des Fortbewegungsmittels aufgrund des sehr hohen Unfallrisikos automatisch reduziert.
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2 zeigt eine schematische Übersicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in Verbindung mit einem Fortbewegungsmittel 80. Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst eine Auswerteeinheit 10, welche hier ein Mikrocontroller ist. Die Auswerteeinheit 10 verfügt über einen Dateneingang 12 und einen Datenausgang 14, welche jeweils informationstechnisch mit einem Bordnetz des Fortbewegungsmittels 80 verbunden sind. Die Auswerteeinheit 10 ist auf Basis eines das erfindungsgemäße Verfahren implementierenden Computerprogramms in der Lage, die oben beschriebenen, erfindungsgemäßen Verfahrensschritte auszuführen. Des Weiteren ist die Auswerteeinheit 10 informationstechnisch mit einer externen Speichereinheit 20 verbunden, in welcher durch die Auswerteeinheit 10 empfangene und/oder berechnete Daten abgelegt werden. Über den Dateneingang 12 ist die Auswerteeinheit 10 informationstechnisch mit einem in Hauptfahrtrichtung des Fortbewegungsmittels 80 ausgerichteten Ultraschallsensor 30 und einem entgegen der Hauptfahrtrichtung des Fortbewegungsmittels 80 ausgerichteten Ultraschallsensor 35 verbunden. Von den beiden Ultraschallsensoren 30, 35 empfängt die Auswerteeinheit 10 jeweils Signale repräsentierend einen nässebedingten Rauschpegel. Des Weiteren ist die Auswerteeinheit 10 über den Dateneingang 12 mit einer ebenfalls in Hauptfahrtrichtung des Fortbewegungsmittels 80 ausgerichteten Kamera 40 informationstechnisch verbunden. In Verbindung mit der Kamera 40 ist die Auswerteeinheit 10 eingerichtet, ein Ergebnis des oben beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahrens bezüglich einer Höhe eines aktuellen Unfallrisikos für das Fortbewegungsmittel 80 durch ein zusätzliches Auswerten eines Ausgangssignals der Kamera 40 zu plausibilisieren. Über den Datenausgang 14 ist die Auswerteeinheit 10 informationstechnisch mit einem Abstandsregeltempomaten 50 des Fortbewegungsmittels 80 verbunden. Das mittels des Ausgangssignals der Kamera 40 plausibilisierte Ergebnis des erfindungsgemäßen Verfahrens wird dem Abstandsregeltempomaten 50 durch die Auswerteeinheit 10 zur Verfügung gestellt, woraufhin dieser eine Abstandsregelung für das Fortbewegungsmittel 80 entsprechend anpasst.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 112014004258 T5 [0004]
- DE 69016250 T2 [0005]
- DE 102007061952 A1 [0006]
- DE 102005032460 A1 [0007]