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Bei herkömmlichen Haushalts- Geschirrspülmaschinen kann es in der Praxis passieren, dass beim Türaufmachen unmittelbar nach dem Ende der Trocknungsphase eines durchgeführten Geschirrspülprogramms feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft aus dem Spülbehälter der Haushalts- Geschirrspülmaschine in den Wohnraum, insbesondere Küchenraum entweicht, in dem die Geschirrspülmaschine untergebracht ist. Das Ausströmenlassen von feuchter und/wasserdampfhaltiger Prozessluft wird bei manchen Typen von Haushalts- Geschirrspülmaschinen sogar zur Trocknungsunterstützung während der spülgangabschließenden Trocknungsphase eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms bewußt genutzt, indem die Tür, insbesondere Fronttür, einer Haushalts- Geschirrspülmaschine mittels einer automatischen Türöffnungsvorrichtung um einen Entlüftungsspalt aufgemacht wird. Darüber hinaus gibt es auch Situationen, bei denen ein Benutzer die Tür einer Haushalts-Geschirrspülmaschine während eines laufenden Geschirrspülprogramms unabsichtlich oder bewußt, wie z.B. zum Nachladen von einzelnen Spülgutteilen, öffnet. Wenn dann bereits ein Teilspülgang mit aufzuheizender Spülflüssigkeit stattfindet oder stattgefunden hat, so dass die Prozessluft im Spülbehälter mit hoher relativer Luftfeuchtigkeit und/oder Wasserdampf beaufschlagt ist, so entweicht dann diese feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft durch den Türöffnungsspalt aus der Beschickungsöffnung des Spülbehälters in die Umgebung der Haushalts-Geschirrspülmaschine. Die Raumluft im Wohnraum, insbesondere Küchenraum, in dem die Haushalts- Geschirrspülmaschine aufgestellt ist, kann somit mit zu viel Feuchtigkeit und/oder Wasserdampf beaufschlagt werden. Dies kann von einem Benutzer unter Umständen als unangenehm empfunden werden, insbesondere wenn der mit der Haushalts- Geschirrspülmaschine ausgestattete Wohnraum, bevorzugt Küchenraum, relativ klein ist. Weiterhin kann sich Kondensat aus der in den Wohnraum, insbesondere Küchenraum, gelangten feuchten und/oder wasserdampfhaltigen Prozessluft an gegenüber dieser kälteren Flächen im Wohnraum wie z.B. an Küchenmöbeln oder Küchenraumwänden niederschlagen. Weiterhin können sich aus der in den Wohnraum, insbesondere Küchenraum, ausgeströmten feuchten Prozessluft Flüssigkeitströpfchen an ein oder mehreren Küchenmöbeln und/oder Arbeitsplatten ansammeln und dort zu Schäden führen. So können beispielsweise Holzplatten von Küchenmöbeln oder Holzunterfütterungen von Küchenplatten aufquellen. Schlimmstenfalls kann die feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft, die aus dem Spülbehälter der Haushalts-Geschirrspülmaschine, z.B. durch automatisiertes Türaufmachen, während der Trocknungsphase eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms in den Wohnraum, insbesondere Küchenraum, ausströmt, eine Schimmelbildung an Stellen im Wohnraum, insbesondere Küchenraum, und/oder an den Küchenmöbeln begünstigen.
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Bleibt hingegen die Tür einer Haushalts- Geschirrspülmaschine während des Gesamtablaufs eines Geschirrspülprogramms immer geschlossen und macht ein Benutzer die Tür nicht unmittelbar nach dem Ende des Geschirrspülprogramms auf, so kann es gegebenenfalls zur sogenannten Rückanfeuchtung des Spülguts im Spülbehälter kommen, wenn das Spülgut und/oder der Spülbehälter abkühlt, so dass sich Flüssigkeitströpfchen aus der feuchten und/oder wasserdampfhaltigen Prozessluft am Spülgut durch Kondensation ablagern. Auch kann es sein, dass der Wärmeenergieeintrag in das Spülgut in den der Trocknungsphase vorausgehenden ein oder mehreren wasserführenden Teilspülphasen, in denen erwärmte Spülflüssigkeit auf das Spülgut durch ein oder mehrere Sprüheinrichtungen aufgebracht wird, nicht ausreicht, das Spülgut während der Trocknungsphase des durchzuführenden Geschirrspülprogramms vollständig zu trocknen. Dies ist beispielsweise dann zu beobachten, wenn Tassen auf dem Kopf stehend in einem Geschirrkorb abgelegt sind und sich in deren oberseitigen Vertiefungen, die jeweils durch umlaufende Tassenbodenränder gebildet sind, Spülflüssigkeit stehen geblieben ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Weg aufzuzeigen, wie bei einer Haushalts- Geschirrspülmaschine die Trocknung des Spülguts während der Trocknungsphase eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms verbessert werden kann und gleichzeitig ein unerwünschter Feuchtigkeitseintrag in den Wohnraum, insbesondere Küchenraum, in dem die Haushalts- Geschirrspülmaschine untergebracht ist, möglichst vermieden werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch eine Haushalts- Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1, eine Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung nach Anspruch 2, eine Haushaltsgeräteanordnung nach Anspruch 3, durch eine Steuerlogik nach Anspruch 15 und/oder durch ein Verfahren zum Abführen von Prozessluft aus dem Spülbehälter einer Haushalts- Geschirrspülmaschine nach Anspruch 16 gelöst.
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Die erfindungsgemäße Haushalts- Geschirrspülmaschine, insbesondere deren Spülbehälter und/oder deren Tür, bevorzugt Fronttür, weist mindestens einen Luftauslass auf, mit dem ein erstes Ende einer Luftleitung zum Abführen von Prozessluft aus dem Spülbehälter zu einer, insbesondere als separates Haushaltsgerät ausgebildeten, Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung verbindbar ist oder verbunden ist.
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Diese Luftleitung kann vorzugsweise bereits werksseitig mit ihrem ersten Ende an den Luftauslass der Haushalts- Geschirrspülmaschine angeschlossen sein.
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Alternativ kann die Luftleitung als loses Bauteil im Lieferumfang der Haushalts-Geschirrspülmaschine enthalten sein, oder die Luftleitung ist als Einzelkomponente unabhängig von der Haushalts- Geschirrspülmaschine beziehbar. In diesen letztgenannten Fällen kann dann das erste Ende der Luftleitung von einem Nutzer oder Monteur an den Luftauslass der Haushalts- Geschirrspülmaschine angeschlossen werden. Dies kann bevorzugt beim Aufbau einer neuen Küche gemacht werden. Auch ein Nachrüsten der Haushalts- Geschirrspülmaschine mit der Luftleitung ist möglich. Der Luftauslass der Haushalts- Geschirrspülmaschine kann zweckmäßigerweise von seiner Anschlussseite her mit einem, vorzugsweise von außen zugänglichen, Verschlusselement wie z.B. mit einer Verschlusskappe solange verschlossen oder abgesperrt sein, wie an ihm noch keine Luftleitung angekoppelt ist. Erst für das Anschließen des ersten Endes der Luftleitung an den Luftauslass wie z.B. durch einen Monteur oder einen Nutzer wird das Verschlusselement entfernt oder in eine Freigabestellung gebracht, so dass das erste Ende der Luftleitung mit dem ausströmseitigen Teil des Luftauslasses verbindbar ist.
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Korrespondierend hierzu wird das dem ersten Ende abgewandte zweite Ende der Luftleitung mit einem Lufteinlass einer Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung verbunden, die insbesondere als separates Haushaltsgerät ausgebildet ist und vorzugsweise im selben Wohnraum, insbesondere Küchenraum, wie die Haushalts-Geschirrspülmaschine untergebracht ist. Die Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung kann vorzugsweise eine räumliche Entfernung, insbesondere von einigen Metern, wie z.B. zwischen 1 m und 8 m, zur Haushalts-Geschirrspülmaschine aufweisen, was in der Praxis oftmals bei typischen Geräteanordnungen in Einbauküchen vorkommen kann. Der Lufteinlass der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung kann zweckmäßigerweise von seiner Anschlussseite her mit einem, vorzugsweise von außen zugänglichen, Verschlusselement wie z.B. mit einer Verschlusskappe solange verschlossen oder abgesperrt sein, wie an ihm noch keine Luftleitung angekoppelt ist. Erst für das Anschließen des zweiten Endes der Luftleitung an den Lufteinlass wie z.B. durch einen Monteur oder einen Nutzer wird das Verschlusselement entfernt oder in eine Freigabestellung gebracht, so dass das zweite Ende der Luftleitung mit dem einströmseitigen Teil des Lufteinlasses verbindbar ist.
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Auf diese Weise ist eine erfindungsgemäße Haushaltsgeräteanordnung bereitgestellt, die die Haushalts- Geschirrspülmaschine und die Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung umfasst, wobei die Luftleitung mit ihrem ersten Ende mit dem Luftauslass der Haushalts- Geschirrspülmaschine und mit ihrem dem ersten Ende abgewandten zweiten Ende mit dem Lufteinlass der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung verbindbar ist oder verbunden ist.
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Gemäß einer slternativen Ausführungsvariante ist die Luftleitung mit ihrem ersten Ende mit dem Luftauslass der Haushalts- Geschirrspülmaschine verbindbar oder verbunden und endet mit ihrem dem ersten Ende abgewandten zweiten Ende bereits im Nahbereich der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung und zwar mit einem Freiraumabstand von deren Lufteintrittsfläche entfernt. Der Nahbereich ist dabei vorzugsweise derjenige Bereich der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, innerhalb dem Luft unweigerlich durch die Abzugswirkung, insbesondere Absaugwirkung, der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung in Richtung deren Lufteintrittsfläche gezogen und in diese hineingezogen wird.
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Auf diese Weise kann Prozessluft aus dem Spülbehälter über die Luftleitung (und zwar in dieser isoliert bzw. gesondert von der Raumluft) zur Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung abgeführt werden, ohne dass sich die aus dem Spülbehälter abgeführte Prozessluft in unerwünschter Weise im Wohnraum, insbesondere Küchenraum, in dem die Haushalts- Geschirrspülmaschine untergebracht ist, frei, d.h. ungehindert ausbreiten und verteilen kann.
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Wenn die Luftleitung den Luftauslass der Haushalts- Geschirrspülmaschine mit dem Lufteinlass der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung verbindet, ist es ermöglicht, dass die Prozessluft aus dem Spülbehälter direkt in die Luftabzugs-, und/oder Luftbehandlungsvorrichtung abtransportiert werden kann und somit gar nicht in die Raumluft im Wohnraum, insbesondere Küchenraum, gelangen kann.
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Verallgemeinert betrachtet stellt die Luftleitung, die zwischen dem Luftauslass der Haushalts- Geschirrspülmaschine und dem Lufteinlass der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung verlegt ist, einen von der Wohnraumluft separierten, entlang seiner Längserstreckung jeweils ringsum geschlossenen Luftkanal bereit, so dass sich die durch die Luftleitung hindurchgeführte Prozessluft nicht mit der Raumluft im Wohnraum, insbesondere Küchenraum, in unzulässiger Weise vermischen kann.
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Gegebenenfalls kann es auch genügen, wenn die Luftleitung mit ihrem ersten Ende mit dem Luftauslass der Haushalts- Geschirrspülmaschine verbunden ist und mit ihrem dem ersten Ende abgewandten zweiten Ende im Nahbereich der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung endet. Dann kann die Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, die aus dem zweiten Ende der Luftleitung ausströmende Prozessluft zum größten Teil abziehen oder aufnehmen. Dazu ist es insbesondere zweckmäßig, wenn die Absaugeinheit, insbesondere mindestens ein Lüfter oder Gebläse, der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung während der jeweiligen, gewünschten Ausström- Betriebsphase der Haushalts- Geschirrspülmaschine eingeschaltet ist und läuft und somit die aus dem zweiten Ende der Luftleitung ausströmende Prozessluft in sich hineinsaugt. Beispielsweise kann das zweite Ende der Luftleitung an der Wand des Wohnraums, insbesondere Küchenraums, an dem ein Kochfeld positioniert ist, bereits in einer Höhenposition enden, die etwa der Höhe des Kochfelds entspricht. Dadurch können Unterputzarbeiten oder Verkleidungsarbeiten für die Luftleitung im Bereich zwischen dem Kochfeld und einer mit Höhenabstand über diesem angeordneten Dunstabzugshaube entfallen. Falls das Kochfeld einen integrierten Dunstabzug aufweist, genügt es nach einer vorteilhaften Weiterbildung sowieso, die Luftleitung nur bis auf das Höhenniveau des Kochfelds heranzuführen.
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Zweckmäßigerweise ist die Luftleitung durch ein Luftrohr oder einen Luftschlauch gebildet. Vorteilhaft kann es insbesondere sein, wenn das Luftrohr oder der Luftschlauch flexibel, insbesondere als Wellrohr oder Wellschlauch, ausgebildet ist. Dies erleichtert das Verlegen des Luftrohrs oder des Luftschlauchs im Wohnraum, insbesondere Küchenraum. So kann die Luftleitung in einfacher Weise z.B. im Spalt oder Freiraum zwischen der Rückseite der Haushalts- Geschirrspülmaschine, der etwaig benachbarten Küchenmöbel und einer den Wohnraum, insbesondere Küchenraum begrenzenden Wand, und/oder hinter einer Wandpaneele oder einer sonstigen Vorsatzplatte, hinter Wandfliesen oder unter Putz, oder innerhalb der ein oder mehreren Küchenmöbel zur Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung wie z.B. zu einer Dunstabzugshaube, die oberhalb eines Kochfelds wandseitig angebracht ist, auch mit ein oder mehreren Abwinkelungen, Biegungen und/oder Kurven verlegt werden.
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Gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung ist der Luftleitung mindestens eine Absaugeinheit, insbesondere mindestens ein Lüfter oder Gebläse, zugeordnet. Besonders günstig ist die Absaugeinheit Bestandteil der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung. So kann beispielsweise schon alleine der Lüfter bzw. das Gebläse einer Dunstabzugshaube oder eines Kochfeldabzugs zum Absaugen von Prozessluft aus dem Spülbehälter der Haushalts- Geschirrspülmaschine über die Luftleitung genügen. Zusätzlich oder unabhängig hiervon kann es zweckmäßig sein, dass die Absaugeinheit Bestandteil der Haushalts- Geschirrspülmaschine ist. So kann beispielsweise ein Lüfter oder ein Gebläse in einer Luftaustrittsöffnung des Luftauslasses, die insbesondere durch einen Durchbruch in einer Wand des Spülbehälters gebildet ist, untergebracht sein, oder strömungsabwärts von dieser Luftaustrittsöffnung in einem an diese anschließenden Rohrabschnitt des Luftauslasses angeordnet sein. Auch andere Anordnungen für den Lüfter sind denkbar, wie z.B. ein Lüfter im Innenraum des Spülbehälters.
Die Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung kann nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorzugsweise eine über einem Kochfeld angebrachte Dunstabzugshaube oder ein in ein Kochfeld integrierter Kochfeldabzug sein. Alternativ kann die Luftabzugsvorrichtung auch Komponente einer kontrollierten Wohnraumentlüftung sein. Vorzugsweise ist die Luftabzugsvorrichtung über einen Abluftkanal oder Abluftschacht mit dem Freien, d. h. der Umgebung außerhalb der Wohnung oder dem Wohngebäude verbunden. Ggf. kann die Luftabzugsvorrichtung im einfachsten Fall durch eine Wanddurchbruchsöffnung gebildet sein, die direkt, oder indirekt über einen Abluftschacht oder ein Abluftrohr, ins Freie außerhalb des Wohngebäudes führt.
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Im Fall einer Luftbehandlungsvorrichtung kann durch diese die zu ihr strömende Prozessluft vorzugsweise entfeuchtet werden, insbesondere z.B. durch Kondensation und/oder Sorption. Die Luftbehandlungsvorrichtung ist also vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie Feuchtigkeit und/oder Wasserdampf aus der zu ihr über die Luftleitung geführten Prozessluft sammeln oder binden kann. Gegebenenfalls kann die Luftbehandlungsvorrichtung dann als Umluftsystem arbeiten, so dass sie getrocknete Luft in den Wohnraum, insbesondere Küchenraum, in der die Haushalts-Geschirrspülmaschine untergebracht ist, zurückführen kann.
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Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der Haushalts-Geschirrspülmaschine, Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, und/oder Haushaltsgeräteanordnung eine Steuerlogik zugeordnet, die eine Ausström-Betriebsphase der Haushalts- Geschirrspülmaschine veranlasst, während der Prozessluft aus dem Spülbehälter über die Luftleitung zur Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung strömt, insbesondere unter Zuhilfenahme einer Absaugeinheit abgesaugt wird. Zweckmäßigerweise setzt dabei die Steuerlogik eine vorgesehene Ausström- Betriebsphase der Haushalts- Geschirrspülmaschine mit einer „EIN“-, d.h. „AN“ (=„ON“)- bzw. Einschalt- Betriebsphase der Absaugeinheit, insbesondere der Luftabzugs-, und/oder der Luftbehandlungsvorrichtung derart in Bezug, dass die Prozessluft aus dem Spülbehälter über die Luftleitung zur Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung abgesaugt ist. Insbesondere sorgt sie dafür, dass die gewünschte bzw. geforderte Ausström- Betriebsphase der Haushalts-Geschirrspülmaschine zeitlich betrachtet teilweise oder ganz mit der „EIN“- Betriebsphase der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung überlappt, insbesondere, wenn deren Absaugeinheit zum Absaugen von Prozessluft aus dem Spülbehälter genutzt wird.
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Die Steuerlogik ist nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorzugsweise derart konzipiert, dass die Haushalts- Geschirrspülmaschine über mindestens eine direkte oder indirekte Kommunikationsverbindung mit der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung derart gekoppelt ist, dass mit einer gewünschten bzw. vorgesehenen Ausström- Betriebsphase der Haushalts- Geschirrspülmaschine, bei welcher Prozessluft aus dem Spülbehälter der Haushalts-Geschirrspülmaschine, durch die im Wohnraum, bevorzugt Küchenraum, verlegte Luftleitung zur Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung durch eine, insbesondere deren, Absaugeinheit abgesaugt wird, eine Einschalt- bzw. „AN“ („ON“)- Betriebsphase der Absaugeinheit, insbesondere der Absaugeinheit der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, zeitlich betrachtet korreliert, insbesondere zeitlich betrachtet teilweise oder ganz zusammenfällt. Unter Einschalt- bzw. „AA“- Betriebsphase der Absaugeinheit, insbesondere der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, wird dabei diejenige Betriebsphase verstanden, während der die Absaugeinheit, insbesondere der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, an bzw. eingeschaltet ist, d.h. arbeitet bzw. läuft (im Unterschied zu deren „Aus“ („OFF“)- Zustand.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann es insbesondere günstig sein, wenn die Steuerlogik dafür sorgt, dass die „AN“- Betriebsphase der Absaugeinheit der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung zeitlich weitgehend synchron bzw. simultan zu einem Zeitabschnitt oder dem Gesamtverlauf bzw. Gesamtabschnitt der jeweiligen Ausström- Betriebsphase der Haushalts- Geschirrspülmaschine erfolgt.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Steuerlogik vorzugsweise Komponente der Haushalts- Geschirrspülmaschine, der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, eines, bevorzugt mobilen, Kommunikationsendgeräts, eines lokalen „inhouse“-Servers, „WLAN- routers“ und/oder einer sonstigen haus-, oder wohnungsspezifisch zugeordneten digitalen Intelligenz, und/oder mindestens eines Servers, insbesondere einer „cloud“, des „world wide web's“ (Internets).
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Vorzugsweise ist die Haushalts- Geschirrspülmaschine über mindestens eine direkte oder indirekte Kommunikationsverbindung mit der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung gekoppelt. Die Kommunikationsverbindung kann insbesondere mindestens eine elektrische Signalübertragungsleitung und/oder mindestens eine Luftschnittstelle umfassen. Dabei weist vorzugsweise die Haushalts-Geschirrspülmaschine eine zugeordnete Kommunikationseinheit sowie die der Luftleitung zugeordnete Absaugeinheit, insbesondere die Absaugeinheit der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, ebenfalls eine ihr zugeordnete Kommunikationseinheit auf. Die Steuerlogik ist zweckmäßigerweise derart ausgebildet, dass über die mindestens eine direkte oder indirekte Kommunikationsverbindung an die Kommunikationseinheit der Absaugeinheit, insbesondere der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, mindestens ein Informationssignal, insbesondere Steuersignal, sendbar ist, das veranlasst, dass die Absaugeinheit, insbesondere die Absaugeinheit der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, während zumindest eines Zeitabschnitts oder des Gesamtabschnitts der jeweiligen Ausström- Betriebsphase der Haushalts-Geschirrspülmaschine in Betrieb gesetzt ist, um Prozessluft aus dem Spülbehälter der Haushalts- Geschirrspülmaschine in die an deren Luftauslass angeschlossene Luftleitung einzusaugen und in der Luftleitung durch den Wohnraum, insbesondere Küchenraum, zur Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung oder in deren Nahbereich zu ziehen.
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Unter direkter Kommunikationsverbindung wird dabei im Rahmen der Erfindung insbesondere verstanden, dass die Steuerlogik ausgehend von der Haushalts-Geschirrspülmaschine zur Absaugeinheit, insbesondere der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, einen direkten Kommunikationspfad bereitstellt. Dies ist z.B. dann möglich, wenn die Kommunikationseinheit der Haushalts- Geschirrspülmaschine und die Kommunikationseinheit der Absaugeinheit, insbesondere die Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung jeweils „Bluetooth“- fähig sind.
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Ist die Kommunikationseinheit der Haushalts- Geschirrspülmaschine und die Kommunikationseinheit der Absaugeinheit, insbesondere die Absaugeinheit der Luftluftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, beispielsweise jeweils WLAN-fähig oder nach einem sonstigen, für den Aufbau eines übergeordnet steuerbaren Netzwerks konzipierten Funkstandards ausgebildet, so kann die Haushalts- Geschirrspülmaschine mit der der Luftleitung zugeordneten Absaugeinheit, insbesondere mit Absaugeinheit der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, über eine indirekte Kommunikationsverbindung kommunizieren. Unter indirekter Kommunikationsverbindung wird dabei vorzugsweise verstanden, dass der Kommunikationsverkehr von der Haushalts- Geschirrspülmaschine zur Absaugeinheit, insbesondere zur Absaugeinheit der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, unter Zwischenschaltung einer, vorzugsweise übergeordneten, bevorzugt zentralen, Steuerlogik erfolgt. Diese kann beispielsweise auf einem lokalen, wohnungsspezifisch zugeordneten WLAN- router oder einer sonstigen Intelligenz, und/oder auf mindestens einem Server, bevorzugt einer cloud, des „world wide webs“ (Internets) implementiert sein.
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Unterstützt die Steuerlogik gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung eine indirekte Kommunikationsverbindung zwischen der Haushalts- Geschirrspülmaschine und der der Luftleitung zugeordneten Absaugeinheit, insbesondere der Absaugeinheit der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, so umfasst die indirekte Kommunikationsverbindung zweckmäßigerweise eine Aufwärts- Luftschnittstelle zwischen der Kommunikationseinheit der Haushalts- Geschirrspülmaschine und der zentralen Steuerlogik sowie eine Abwärts- Luftschnittstelle zwischen der zentralen Steuerlogik und der Kommunikationseinheit der der Luftleitung zugeordneten Absaugeinheit, insbesondere der Absaugeinheit der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung.
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Die Ausström- Betriebsphase kann insbesondere mit einem Teilabschnitt oder dem Gesamtabschnitt der Trocknungsphase eines Geschirrspülprogramms korrelieren. Während dieser Ausström- Betriebsphase strömt feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft aus dem Spülbehälter in die Luftleitung und wird über diese zur Luftabzugsvorrichtung geleitet, insbesondere unter Zuhilfenahme einer Absaugeinheit gesaugt. Die feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft gelangt somit nicht in die Raumluft, sondern wird in der Luftleitung abgekapselt bzw. isoliert von der Raumluft unmittelbar zur Luftabzugsvorrichtung geleitet, die sie aus dem Wohnraum, insbesondere Küchenraum, weitgehend entfernt. Alternativ kann die feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft mittels einer durch die erfindungsgemäße Steuerlogik aktivierten Luftbehandlungsvorrichtung getrocknet bzw. entfeuchtet werden. Die Luftbehandlungsvorrichtung kann dabei vorzugsweise im sogenannten Umluftbetrieb arbeiten, gemäß dem sie die getrocknete Luft in den Wohnraum, bevorzugt Küchenraum, zurückspeist, in dem die Haushalts- Geschirrspülmaschine und die Luftbehandlungsvorrichtung gemeinsam vorhanden sind.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante kann eine Ausström-Betriebsphase der Haushalts- Geschirrspülmaschine mit einer Geruchsbeseitigungsphase während einer Stillstandsphase zwischen zwei Geschirrspülprogrammen korrelieren, so dass unangenehme Gerüche, die sich im im Spülbehälter gebildet haben, aus dem Spülbehälter über die Luftleitung zur Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung geleitet sind, insbesondere abgesaugt sind. Die Tür der Geschirrspülmaschine ist dabei vorzugsweise geschlossen. Durch die Wegleitung der schlechten Gerüche über die Luftleitung gelangen diese nicht in die Raumluft, wenn ein Benutzer der Haushalts-Geschirrspülmaschine deren Tür aufmacht, so dass der Komfort für den Benutzer der Haushalts-Geschirrspülmaschine weiter verbessert ist.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann eine Ausström-Betriebsphase mit einer Tür- Aufmachphase, während der die Tür, insbesondere Fronttür, der Haushalts- Geschirrspülmaschine z.B. zum Nachladen von Spülgut in den Spülbehälter während eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms geöffnet wird, oder mit einer Entladephase unmittelbar nach Beendigung eines Geschirrspülprogramms korrelieren, während der die Tür, insbesondere Fronttür, der Haushalts-Geschirrspülmaschine zum Entladen von Spülgut aus dem Spülbehälter geöffnet wird. Zeitlich überlappend zu dieser Ausström- Betriebsphase und/oder bereits vor dieser wird zweckmäßigerweise die feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft aus dem Spülbehälter über den Luftauslass und der daran angeschlossenen Luftleitung zur Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung abgezogen, insbesondere abgesaugt. Dazu wird günstiger Weise eine der Luftleitung zugeordnete Absaugeinheit in Betrieb gesetzt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass eine geringere Menge an feuchter Prozessluft und/oder Wasserdampf aus dem sich beim Türaufmachen ergebenden Türöffnungsspalt zwischen der geöffneten Tür und der Beschickungsöffnung des Spülbehälters entweicht, als dies bei einer Geschirrspülmaschine ohne angeschlossene Luftleitung der Fall ist. Ist die Haushalts- Geschirrspülmaschine am Fußboden des Wohnraums, insbesondere Küchenraum aufgestellt, und ist die Tür eine Fronttür, die nach vorne, um eine in der Nähe des Spülbehälterbodens angeordnete, etwa waagerechte Drehachse aufklappbar, so wird ein vor der Geschirrspülmaschine stehender Benutzer im Gesicht weit weniger mit feucht heißer und/oder wasserdampfhaltiger Prozessluft beaufschlagt (als bei einer herkömmlichen Geschirrspülmaschine ohne Luftauslass mit an diesem angeschlossener Luftleitung, insbesondere Absaugleitung. Dadurch ist der Komfort für den Benutzer verbessert.
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Zweckmäßigerweise ist dem Luftauslass der Haushalts- Geschirrspülmaschine eine Verschlussvorrichtung zugeordnet. Diese verschließt den Luftauslass während der ein oder mehreren spülflüssigkeitsführenden Teilprogrammschritte des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms, so dass keine Spülflüssigkeit und/oder Feuchtigkeit und/oder Wasserdampf ungewollt aus der Geschirrspülmaschine austreten kann/können. Diese Verschlussvorrichtung gibt den Strömungsweg durch den Luftauslass während einer Ausström- Betriebsphase frei. Die dem Luftauslass zugeordnete Verschlussvorrichtung lässt sich dabei vorzugsweise durch die Steuerlogik der Haushalts-Geschirrspülmaschine öffnen und schließen.
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Um zu vermeiden, dass es während der jeweiligen Ausströmphase, insbesondere Ausblasphase, von Prozessluft, durch den Luftauslass bei geschlossen bleibender Tür, insbesondere Fronttür, zu einem Unterdruck im Spülbehälter kommen kann, ist es zweckmäßig, in mindestens einer Wand des Spülbehälters und/oder der Tür, insbesondere Fronttür, mindestens eine Nachströmöffnung vorzusehen. Durch diese kann Raumluft aus dem Wohnraum, insbesondere Küchenraum, in den Innenraum des Spülbehälters nachströmen. Diese in den Spülbehälter durch die Nachströmöffnung nachströmende Raumluft ist gegenüber der aus dem Spülbehälter durch den Luftauslass abgesaugten feuchten und/oder wasserdampfhaltigen Prozessluft üblicherweise trockener und/oder geruchsunbelasteter.
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Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Luftleitung mit ihrem zweiten Ende vorzugsweise strömungsabwärts der Absaugeinheit der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung an einem Lufteinlass angeschlossen, der vorzugsweise eigens an der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung oder an einem der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung nachgeordneten Luftkanal vorgesehen ist. Dann ist es zweckmäßig, wenn zum Absaugen der Prozessluft aus dem Spülbehälter der Luftleitung eine Absaugeinheit der Haushalts- Geschirrspülmaschine zugeordnet ist und während einer gewünschten Ausström- Betriebsphase eingeschaltet ist. Diese der Geschirrspülmaschine zugeordnete Absaugeinheit kann z.B. Bestandteil deren Luftauslasses sein. Dieser kann eine Durchbruchsöffnung in einer Wand des Spülbehälters umfassen. An diese Durchbruchsöffnung kann spülbehälteraußenseitig ein Anschlussrohr angeschlossen sein, in dem die Absaugeinheit wie z.B. ein Lüfter untergebracht ist. An den stromabwärtsseitigen Ausgang des Anschlussrohrs ist das erste Ende der langgestreckten Luftleitung angeschlossen. Ggf. kann eine Absaugeinheit auch im Innenraum des Spülbehälters vorgesehen sein, die die Prozessluft aus dem Innenraum des Spülbehälters durch den Luftauslass hindurch in die Luftleitung bläst.
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Falls das zweite Ende der Luftleitung strömungsaufwärts von der Absaugeinheit der Luftabfuhr- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung an einen Lufteinlass angeschlossen ist, der vorzugsweise eigens an der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung oder an einem der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung nachgeordneten Luftkanal vorgesehen ist, so kann die Absaugeinheit der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung zum Absaugen von Prozessluft aus dem Spülbehälter über die Luftleitung genutzt werden. Dies ist vorteilhaft, weil dann eine zusätzliche Absaugeinheit in und/oder an der Haushalts-Geschirrspülmaschine nicht zwingend erforderlich ist. Es sind also weniger Bauteile für diese Art der Ankopplung der Luftleitung nötig. Dafür ist aber eine Steuerlogik zweckmäßig, die die Ausström- Betriebsphase der Haushalts-Geschirrspülmaschine mit einer „EIN“- Betriebsphase der Absaugeinheit der Luftabzugs-, und/oder Luftbehandlungsvorrichtung zeitlich verknüpft bzw. koordiniert, insbesondere zeitlich betrachtet teilweise oder ganz überlappend durchführt.
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Dadurch, dass ein Luftauslass der Haushalts- Geschirrspülmaschine über eine Luftleitung mit einem Lufteinlass einer Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung fluidisch gekoppelt ist, kann gemäß einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft während der Trocknungsphase eines ablaufenden Geschirrspülprogramms aktiv aus dem Spülbehälter gezielt abgeführt werden, ohne dass diese in die Raumluft in unzulässigem Ausmaß gelangen und sich mit dieser vermischen kann. Dadurch wird der Trocknungsprozess des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms der Haushalts- Geschirrspülmaschine verbessert. Dies gelingt umso mehr, wenn die feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft mittels einer Absaugeinheit, die der Luftleitung zugeordnet ist und vorzugsweise Komponente der Haushalts-Geschirrspülmaschine und/oder der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung ist, aktiv während einer Trocknungsphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms aus dem Spülbehälter abgesaugt und über die Luftleitung zur Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung separiert von der Raumluft transportiert wird. Diese entfernt die ankommende feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft aus dem Wohnraum, insbesondere Küchenraum, oder sie scheidet die Feuchtigkeit und/oder den Wasserdampf aus der bei ihr ankommenden Prozessluft ab, so dass kein Feuchtigkeitseintrag in die Raumluft stattfinden kann.
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Auf diese Weise kann das Spülgut wie z.B. Geschirr, Gläser, Tassen und/oder Besteck während der Trocknungsphase eines Geschirrspülprogramms deutlich trockener als bisher gemacht werden, und zwar ohne dass Feuchtigkeit und/oder Wasserdampf aus dem Spülbehälter in den Wohnraum, insbesondere Küchenraum, in dem die Haushalts-Geschirrspülmaschine untergebracht ist, in unzulässigem Ausmaß frei hineingelangt. Der Eintrag von Feuchtigkeit und/oder Wasserdampf in die Raumluft wird reduziert oder ganz vermieden. Mit anderen Worten ausgedrückt werden ein feuchtes Raumklima, Dampfwolken im Wohnraum, damit einhergehende etwaige Schädigungen von Küchenmöbeln oder Wänden des Wohnraums, insbesondere Küchenraums, weitgehend vermieden. Durch diese gezielte Abfuhr von feuchter und/oder wasserdampfhaltiger Prozessluft aus dem Spülbehälter während der Trocknungsphase eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms kann gegebenenfalls die Aufheiztemperatur für die Spülflüssigkeit bei der Klarspülphase, die der Trocknungsphase eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms unmittelbar vorausgeht, abgesenkt werden. Das Spülgut würde trotzdem ausreichend trocken werden. Insbesondere ergibt sich auch eine Trocknungsverbesserung bei Kunststoffgeschirr, das eine geringere Masse und damit Wärmespeicherkapazität als Porzellan oder Keramik aufweist. Dadurch kann elektrische Energie zum Aufheizen der Spülflüssigkeit bei die Klarspülphase eingespart werden.
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Aufgrund des relativ geringen Innenraumvolumens des Spülbehälters kann es insbesondere ausreichend sein, wenn die Absaugeinheit, die der Luftleitung zugeordnet ist, vorzugsweise einen Volumenstrom von etwa 30 m3/h erzeugt. Die Luftleitung kann dann vorzugsweise einen Durchtrittsquerschnitt von etwa 10 cm2 aufweisen. Die Luftleitung kann gegebenenfalls als im Querschnitt etwa rechteckförmiger Flachkanal, insbesondere mit etwa 4 cm Breite und 2 cm Höhe, ausgebildet sein.
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Gegebenenfalls kann die Luftabzugsvorrichtung auch durch einen wohngebäudeseitigen Abflusssiphon oder wohngebäudeseitiges Abflussrohr bereitgestellt sein, an den das zweite, strömungsabwärtsseitige Ende der Luftleitung angeschlossen ist und ggf. auch der Entleerungsschlauch der Haushalts- Geschirrspülmaschine angekoppelt ist.
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Darüber hinaus kann natürlich auch ein gesonderter Wanddurchlass vorgesehen sein, an den das zweite Ende der Luftleitung angeschlossen wird. Dies erfordert allerdings einen Mehraufwand gegenüber der präferierten Nutzung einer meist sowieso bereits vorhandenen Dunstabzugshaube, eines Kochfeldabzugs, einer kontrollierten Wohnraumentlüftung, oder einer sonstigen, bereits vorhandenen Abzugsinstallation oder Abzugsvorrichtung. Denn wird eine solche sowieso schon vorhandene Abzugsmöglichkeit mit dem zweiten, luftströmungsausgangsseitigen Ende der Luftleitung fluidisch verbunden, so wird kein weiteres Kernloch oder kein zusätzlicher Wanddurchbruch in einer Wand des Küchenraums benötigt. Dadurch sind unnötige Durchbrechungen der thermischen Isolationshülle eines Wohngebäudes vermieden.
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Die vorstehend erläuterten und/oder in den Unteransprüchen wiedergegebenen vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen der Erfindung können dabei - außer z. B. in den Fällen eindeutiger Abhängigkeiten oder unvereinbarer Alternativen - einzeln oder aber auch in beliebiger Kombination miteinander zur Anwendung kommen.
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Die Erfindung und ihre vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen jeweils in einer schematischen Prinzipskizze:
- 1 einen Küchenraum, in dem eine Haushalts- Geschirrspülmaschine und eine Abzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung als separate Haushaltsgeräte räumlich entfernt voneinander untergebracht sind, und die nach einer ersten vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung über eine Luftleitung zu einer Haushaltsgeräteanordnung miteinander verbunden sind,
- 2, 3 eine zweite vorteilhafte Ausführungsvariante der Erfindung, gemäß der eine Haushalts- Geschirrspülmaschine und eine Abzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung über eine Luftleitung zu einer Haushaltsgeräteanordnung miteinander verbunden sind,
- 4 die zeitliche Koordinierung zwischen der Einschalt- bzw. „AN“- Betriebsphase der Absaugeinheit der Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung und einer während der Trocknungsphase eines Geschirrspülprogramms der Haushalts- Geschirrspülmaschine der Haushaltsgeräteanordnung von 1 gewünschten Ausström- Betriebsphase, bei der feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft aus dem Spülbehälter über die Luftleitung zur Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung durch deren eingeschaltete Absaugeinheit abgesaugt wird,
oder die zeitliche Koordinierung zwischen der Einschalt- bzw. „AN“-Betriebsphase der Absaugeinheit der Haushalts- Geschirrspülmaschine und einer während der Trocknungsphase eines Geschirrspülprogramms der Haushalts- Geschirrspülmaschine der Haushaltsgeräteanordnung der 2, 3 gewünschten Ausström- Betriebsphase, bei der feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft aus dem Spülbehälter über die Luftleitung zur Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung mit Hilfe einer Absaugeinheit der Haushalts- Geschirrspülmaschine abgesaugt wird, und
- 5 eine Geruchsbeseitigungsphase zwischen zwei zeitlich voneinander beanstandeten Geschirrspülprogrammen.
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In den 1 - 5 sind einander entsprechende Bestandteile mit denselben Bezugszeichen versehen. Dabei sind nur diejenigen Bestandteile mit Bezugszeichen versehen und erläutert, welche für das Verständnis der Erfindung erforderlich sind.
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1 zeigt in schematischer Darstellung einen Küchenraum KR, in dem eine Kücheneinrichtung untergebracht ist. Diese umfasst zum einen ein oder mehrere Küchenmöbel wie z.B. mindestens einen Unterschrank, Hochschrank, Wandschrank, Hängeschrank, Einbauschrank und/oder dergleichen, eine Spüle bzw. ein Waschbecken mit Warm- und/oder Kaltwasserhahn, sowie zum anderen diverse Haushalts- Großgeräte wie z.B. einen Backofen, ein Kochfeld, eine Luftabzugs- und/oder Luftbehandlungsvorrichtung, einen Kühlschrank oder eine Kühl-/Gefrierkombination, eine Haushalts- Geschirrspülmaschine, usw...... Davon ist in der 1 der zeichnerischen Einfachheit halber lediglich eine Haushalts- Geschirrspülmaschine GS und eine Dunstabzugshaube AZ als Luftabzugsvorrichtung schematisch gezeigt. Die Dunstabzugshaube AZ ist oberhalb eines Kochfelds KF mit Höhenabstand zu diesem an einer Wand HW des Küchenraums KR montiert. Das Kochfeld KF ist dabei in einen Ausschnitt einer Arbeitsplatte oberhalb eines Küchenmöbels, insbesondere Unterschranks KS, integriert oder eingesetzt. Alternativ zur Dunstabzugshaube AZ kann insbesondere ein im Kochfeld KF integrierter Kochfeldabzug vorgesehen sein. Selbstverständlich sind auch andere Varianten von Luftabzugsvorrichtungen wie z.B. Deckenhauben, Inselhauben, Zwischenbauhauben, Unterbauhauben, usw..... möglich. Die jeweilige Luftabzugsvorrichtung - hier die Dunstabzugshaube AZ - weist eine Absaugeinheit wie z.B. einen Lüfter bzw. ein Gebläse, d. h. ein oder mehrere Mittel bzw. Komponenten zum Absaugen von Küchenraumluft auf. In der 1 weist die Dunstabzugshaube AZ den schematisch als Flügelrad dargestellten Lüfter LFA auf. Ist dieser in Betrieb, d. h. eingeschaltet, so saugt dieser über die Lufteintrittsfläche an der Unterseite US der Dunstabzugshaube Küchenraumluft an und führt diese über mindestens einen an ihr angeschlossenen Abluftkanal AK aus dem Küchenraum KR heraus. Der Abluftkanal AK ist an seinem stromabwärtsseitigen Ende durch einen Durchbruch DB in der Küchenraumwand HW hindurchgeführt. Über den Abluftkanal AK lässt sich im laufenden Betrieb des Lüfters LFA Küchenraumluft aus dem Küchenraum KR entweder direkt ins Freie außerhalb des Wohngebäudes, oder in einen hier in der 1 nicht gezeigten gebäudeseitigen Abluftschacht und von dort ins Freie, d. h. außerhalb des Wohngebäudes abziehen, insbesondere ausblasen.
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Die Haushalts- Geschirrspülmaschine GS weist vorzugsweise eine Fronttür DO auf, die die vordere Beschickungsöffnung ihres Spülbehälters SB verschließt. Sie lässt sich aus ihrer etwa vertikalen Schließendposition, um eine untere, sich im Bereich ihres Sockels bzw. ihrer Bodenbaugruppe angeordnete, sich in Gerätebreitenrichtung erstreckende, waagerechte Drehachse DA nach vorne bis in eine etwa waagerechte Öffnungsendstellung aufklappen. Diese etwa waagerechte Öffnungsendstellung ist in der 1 strichpunktiert angedeutet und mit OES bezeichnet. Die Aufklappbewegung der Fronttür DO ist mit einem Pfeil AB angedeutet.
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Der Spülbehälter SB, der der Aufnahme von zu waschendem und dann zu trocknendem Spülgut wie z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, usw.... dient, weist in einer seiner Wände, hier z.B. vorzugsweise in seiner Rückwand, einen vorzugsweise gesonderten, d.h. extra vorgesehenen, Luftauslass LA auf. An diesen Luftauslass LA ist eine Luftleitung LL mit ihrem ersten Ende E1 angeschlossen. Die Luftleitung LL ist vorzugsweise ein Luftrohr oder ein Luftschlauch. Das Luftrohr oder der Luftschlauch ist zweckmäßigerweise flexibel, insbesondere als Wellrohr oder Wellschlauch, ausgebildet. Wenn die Haushalts-Geschirrspülmaschine in einer Einbaunische zwischen zwei benachbarten Küchenunterschränken unterhalb einer diese überdeckenden Arbeitsplatte eingebaut ist, so kann die Luftleitung LL vorzugsweise im Spalt bzw. Freiraum zwischen der Rückwand die Haushalts- Geschirrspülmaschine GS und der angrenzenden Küchenraumwand verlegt werden. Die Luftleitung LL ist zur räumlich von der Geschirrspülmaschine angeordneten Dunstabzugshaube AZ verlegt und mit ihrem dem ersten Ende E1 abgewandten, zweiten Ende E2 an einen vorzugsweise gesonderten, d.h. extra vorgesehenen, Lufteinlass LE der Dunstabzugshaube AZ angeschlossen. Dieser Lufteinlass LE liegt stromaufwärts vom Lüfter LFA. Die Luftleitung LL kann dabei vom Fußboden des Küchenraums KR durch den verbleibendenden Spalt zwischen der Rückseite des das Kochfeld KF aufweisenden Küchenmöbels KS und der Installationswand HW sowie daran anschließend - ggf. verdeckt hinter einer vor die Wand HW gesetzten Wandpaneele WP - nach oben zum Lufteinlass LE der Dunstabzugshaube AZ geführt sein.
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Dem Luftauslass LA des Spülbehälters SB kann zweckmäßigerweise eine Verschlussvorrichtung VS zugeordnet sein. Diese sorgt dafür, dass der Luftauslass LA während der ein oder mehreren flüssigkeitsführenden Teilschritte bzw. Phasen eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms flüssigkeitsdicht verschlossen werden kann. Auf diese Weise ist ein unerwünschter Flüssigkeitsaustritt, Feuchtigkeitsaustritt, und/oder Dampfaustritt aus dem Spülbehälter SB in den Küchenraum KR hinein während der jeweiligen flüssigkeitsführenden Phase eines Geschirrspülprogramms weitgehend vermieden. Eine flüssigkeitsführende Phase eines Geschirrspülprogramms ist vorzugsweise ein Programmschritt, bei dem Spülflüssigkeit im Innenraum des Spülbehälters auf das Spülgut zum Abwaschen von Verschmutzungen wie z.B. Speiseresten insbesondere mittels ein oder mehrerer Sprüheinrichtungen aufgebracht wird. Flüssigkeitsführende Spülphasen eines Geschirrspülprogramms sind üblicherweise in folgender zeitlichen Reihenfolge: ggf. Vorspülen, Reinigen, ggf. Zwischenspülen und dann Klarspülen. Nach den ein oder mehreren Waschphasen folgt schließlich eine Trocknungsphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms. Für ein oder mehrere dieser flüssigkeitsführende Spül- bzw. Waschphase wird dabei die Spülflüssigkeit, die im Spülbehälter auf das zu waschende Spülgut aufgebracht wird, mittels einer (nicht dargestellten) Heizungseinrichtung auf eine gewünschte Zieltemperatur aufgeheizt. Dies sind üblicherweise die Schritte Reinigen und Klarspülen.
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Nach dem letzten flüssigkeitsführenden Teilspülgang, insbesondere Klarspülgang, ist der Innenraum des Spülbehälters SB mit einer feuchten und/oder wasserdampfhaltigen Prozessluft PL gefüllt. Zur Trocknungsunterstützung ist es vorteilhaft, wenn diese feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft PL aus dem Innenraum des Spülbehälters SB entfernt wird. Dazu wird die ggf. vorhandene Verschlussvorrichtung VS in eine Öffnungsstellung gebracht, so dass der Luftauslass LA freigegeben ist und die Prozessluft PL durch deren Auslassöffnung nach draußen in das an den Luftauslass LA angeschlossene erste Ende E1 der Luftleitung LL hineinströmen kann. Um die feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft PL während der Trocknungsphase des durchzuführenden Geschirrspülprogramms aktiv aus dem Innenraum des Spülbehälters abzusaugen, wird der Lüfter LFA der Dunstabzugshaube AZ für eine vorgegebene Zeitdauer in Betrieb genommen. Insbesondere kann es zweckmäßig sein, die feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft PL bereits während einer Anfangszeitdauer der Trocknungsphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms mittels des in Betrieb gesetzten Lüfters LFA der Dunstabzugshaube AZ aus dem Innenraum des Spülbehälters SB über die Luftleitung LL abzuziehen bzw. abzusaugen und aus dem Küchenraum KR via dem der Dunstabzugshaube nachgeordneten Abluftkanal AK hinauszublasen.
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Zum Druckausgleich weist der Spülbehälter SB und/oder die dessen Beschickungsöffnung verschließende Fronttür DO mindestens eine Nachströmöffnung NO auf, durch die während der Absaugphase Wohnraumluft in den Innenraum des Spülbehälters SB nachströmt. Diese Wohnraumluft ist meistens trockener als die abgesaugte feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft PL. Auf diese Weise kann der Trocknungsvorgang verbessert werden. Das Spülgut wird besser entfeuchtet. Auch kann der Trocknungsprozess schneller ablaufen als dies bisher bei üblichen Haushalts-Geschirrspülmaschinen möglich war. Während der ganzen Trocknungsphase bleibt die Fronttür DO vorzugsweise geschlossen. Da die feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft PL während einer gewünschten Ausström- Betriebsphase während der Trocknungsphase eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms ausschließlich über die Luftleitung LL separiert von der Küchenraumluft vom Lüfter LFA der Dunstabzugshaube AZ aus dem Innenraum des Spülbehälters abgesaugt wird und über den an die Dunstabzugshaube AZ stromabwärts angeschlossenen Abluftkanal AK aus dem Küchenraum KR herausbefördert wird, bleibt die Küchenraumluft von der Feuchtigkeit und/oder dem Wasserdampf der Prozessluft PL weitgehend unbeaufschlagt. Dadurch sind Feuchteschäden wie z.B. ein Aufquellen von Holzteilen der Küchenmöbel oder gar Schimmelbildung an den Küchenmöbeln und/oder Wandstellen des Küchenraums KR weitgehend vermieden. Auch bleibt ein angenehmes Raumklima im Küchenraum KR stets erhalten, da dieser während der Ausström- Betriebsphase des Trocknungsgangs des jeweiligen Geschirrspülprogramms kaum oder nicht mit der abgesaugten feuchten und/oder wasserdampfhaltigen Prozessluft belastet wird. Da die Absaugung der feuchten und/oder wasserdampfhaltigen Prozessluft PL aus dem Innenraum des Spülbehälters SB unter Zuhilfenahme des Lüfters LFA der Dunstabzugshaube AZ erfolgt, ist zudem bei der vorteilhaften Ausführungsvariante von 1 kein zusätzlicher bzw. extra Lüfter an und/oder in der Haushalts-Geschirrspülmaschine und/oder in der Luftleitung LL erforderlich. Allerdings bedarf es zweckmäßigerweise einer zeitlichen Abstimmung der „AN“ (=„ON“)- bzw. „EIN“-Betriebsphase des Lüfters LFA der Dunstabzugshaube AZ an die gewünschte Ausström-Betriebsbetriebsphase der Haushalts- Geschirrspülmaschine. Dazu ist zweckmäßigerweise eine Steuerlogik vorgesehen, die derart konzipiert ist, dass die Haushalts- Geschirrspülmaschine GS über mindestens eine direkte oder indirekte Kommunikationsverbindung mit der Dunstabzugshaube AZ derart gekoppelt ist, dass mit der gewünschten Ausström- Betriebsphase der Haushalts- Geschirrspülmaschine, bei welcher Prozessluft PL aus dem Spülbehälter SB über den geöffneten Luftauslass LA und die daran angeschlossene Luftleitung LL zum Lufteinlass LE der Dunstabzugshaube AZ abgesaugt werden soll, eine „AN“- Betriebsphase des Lüfters LFA der Dunstabzugshaube AZ zeitlich betrachtet korreliert, insbesondere zeitlich betrachtet teilweise oder ganz zusammenfällt. Insbesondere findet die „AN“- Betriebsphase des Lüfters LFA der Dunstabzugshaube AZ im Wesentlichen synchron bzw. simultan zur Trocknungsphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms statt.
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Für eine direkte Kommunikationsverbindung kann die Kontrolleinheit C1 der Haushalts-Geschirrspülmaschine, die für die Ablaufsteuerung verschiedener Geschirrspülprogramme zuständig ist, zum Einschalten des Lüfters LFA der Dunstabzugshaube AZ ein spezifisches Informations- , insbesondere Steuersignal, an ihre Kommunikationseinheit U1 übermitteln, welche daraufhin über eine Luftschnittstelle ein Kommunikationssignal, insbesondere Steuersignal, an die Kommunikationseinheit U2 der Dunstabzugshaube AZ sendet. Diese Kommunikationseinheit U2 der Dunstabzugshaube AZ leitet das empfangene Kommunikations-, insbesondere Steuersignal, an die Kontrolleinheit C2 der Dunstabzugshaube AZ zur Auswertung weiter. Diese initiiert daraufhin das Einschalten ihres Lüfters LFA. Für eine solche direkte Kommunikationsverbindung über eine Luftschnittstelle zwischen der Haushalts-Geschirrspülmaschine GS und der Dunstabzugshaube AZ kann es insbesondere zweckmäßig sein, wenn diese jeweils Bluetooth- fähig sind. Die direkte Luftschnittstelle ist in der 1 strichpunktiert eingezeichnet und mit DKV bezeichnet.
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Alternativ kann es gegebenenfalls auch vorteilhaft sein, wenn die Kontrolleinheit C1 der Haushalts- Geschirrspülmaschine GS mit der Kontrolleinheit C2 der Dunstabzugshaube AZ über eine vorzugsweise elektrische oder optische Signalleitung direkt verbunden ist und über diese elektrische Signalleitung mittels mindestens eines Sendesignals den Lüfter LFA der Dunstabzugshaube AZ zeitlich passend zur gewünschten Ausström-Betriebsphase während der Trocknungsphase des durchzuführenden Geschirrspülprogramms in seine „AN“- Betriebsphase bringt. Die Kommunikationseinheiten U1, U2 können dann ggf. entfallen. Optional ist es auch möglich, die Kommunikationseinheiten U1, U2 mittels mindestens einer elektrischen oder optischen Signalleitung direkt miteinander zu verbinden.
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Alternativ kann es gegebenenfalls zweckmäßig sein, wenn die Haushalts-Geschirrspülmaschine GS mit der Dunstabzugshaube AZ über eine indirekte Kommunikationsverbindung IKV kommuniziert. Diese indirekte Kommunikationsverbindung IKV umfasst vorzugsweise eine Luftschnittstelle LS1 in Aufwärtsrichtung von der Kommunikationseinheit U1 der Haushalts-Geschirrspülmaschine GS zu einer übergeordneten, insbesondere zentralen, Steuerlogik und von dieser in Abwärtsrichtung eine weitere Luftschnittstelle LS1* zur Kommunikationseinheit U2 der Dunstabzugshaube AZ. Die zentrale Steuerlogik kann dabei vorzugsweise auf einem wohnungsspezifisch oder gebäudespezifisch zugeordneten WLAN- Router, oder einer sonstigen wohnungspezifisch oder gebäudespezifisch zugeordneten Intelligenz implementiert sein. Im Ausführungsbeispiel von 1 ist dies beispielsweise der WLAN-Router WR, der dort strichpunktiert angedeutet ist. Gegebenenfalls kann die Steuerlogik auch auf ein oder mehreren Servern, bevorzugt einer „cloud“, des „World Wide Webs“ (Internets) implementiert sein, die über mindestens eine Luftschnittstelle ILS mit dem WLAN- Router WR oder der sonstigen wohnungs- oder gebäudespezifisch zugeordneten Intelligenz in Kommunikationsverbindung steht. Der Signalaustausch erfolgt dabei zwischen der Kommunikationseinheit U1 der Haushalts-Geschirrspülmaschine und der Kommunikationseinheit U2 der Dunstabzugshaube AZ.
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Nach einer Abwandlung des Ausführungsbeispiels der 1 kann es ggf. genügen, wenn die Luftleitung LL mit ihrem ersten Ende E1 mit dem Luftauslass LA der Haushalts-Geschirrspülmaschine GS verbunden ist und mit ihrem dem ersten Ende E1 abgewandten zweiten Ende E2 bereits im Nahbereich der Dunstabzugshaube AZ, d.h. mit Freiraumabstand, z.B. zwischen 1 m und 2 m, zu dieser endet. Beispielsweise kann das zweite Ende E2 der Luftleitung LL etwa auf der Höhenposition des Kochfelds KF oder etwas unterhalb von diesem angeordnet sein. Dann kann die in Betrieb gesetzte Absaugeinheit, insbesondere der Lüfter LFA, der Dunstabzugshaube AZ die aus dem offenen, zweiten Ende E2 der Luftleitung LL ausströmende Prozessluft PL zum größten Teil oder vollständig über diejenige Lufteintrittsfläche der Dunstabzugshaube AZ abziehen oder aufnehmen, die sich für deren bestimmungsgemäßen Gebrauch an deren Unterseite US befindet und für das Absaugen von Dunstschwaden und/oder Wasserdampf beim Kochen auf dem Kochfeld KF vorgesehen ist. Es ist also insbesondere vorteilhaft, wenn die Absaugeinheit, insbesondere mindestens ein Lüfter oder Gebläse LFA, der Dunstabzugshaube AZ während der gewünschten Ausström- Betriebsphase AP der Haushalts- Geschirrspülmaschine eingeschaltet ist und läuft und somit die aus dem offenen, zweiten Ende E2 der Luftleitung LL ausströmende Prozessluft PL in sich hineinsaugt. Beispielsweise kann die Luftleitung LL an der Wand HW des Wohnraums, insbesondere Küchenraums KR, an dem das Kochfeld KF positioniert ist, mit ihrem zweiten Ende E2 bereits in einer Höhenposition enden, die etwa der Bedienhöhe des Kochfelds KF entspricht, oder etwas unterhalb vom Kochfeld KF im Zwischenraum zwischen der Rückseite des Küchenmöbels KS und der Wand HW. Dadurch können Unterputzarbeiten oder Verkleidungsarbeiten für die Luftleitung LL im Bereich zwischen dem Kochfeld KF und der mit Höhenabstand über diesem angeordneten Dunstabzugshaube AZ günstiger Weise entfallen. Falls das Kochfeld einen integrierten Dunstabzug aufweist, genügt es sowieso, die Luftleitung nur bis auf das Höhenniveau des Kochfelds heranzuführen.
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Die 2 und 3 veranschaulichen eine gegenüber der ersten vorteilhaften Ausführungsvariante einer Haushaltsgeräteanordnung von 1 abgewandelte, zweite vorteilhafte Ausführungsvariante einer Haushaltsgeräteanordnung. In der 2 ist die Luftleitung LL mit ihrem dem ersten Ende E1 abgewandten zweiten Ende E2 an einen vorzugsweise eigens vorgesehenen Lufteinlass LE* der Dunstabzugshaube AZ angeschlossen, der jetzt stromabwärts von deren Lüfter LFA liegt. Der Lüfter LFA wird jetzt nicht zum Absaugen von feuchter und/oder wasserdampfhaltiger Prozessluft PL aus dem Innenraum des Spülbehälters SB über die Luftleitung LL benutzt, sondern es ist jetzt ein eigens der Haushalts- Geschirrspülmaschine GS zugeordneter Lüfter LFG vorgesehen. In der 3 umfasst der Luftauslass LA* der Haushalts-Geschirrspülmaschine GS eine Ausströmöffnung AO in einer Wand des Spülbehälters SB. An diesen ist stromabwärts und außenseitig vom Spülbehälter SB ein Auslassstutzen AS angeschlossen. Am ausgangseitigen Ende dieses Auslassstutzens AS ist das erste Ende E1 der Luftleitung LL angebracht. Im Auslassstutzen AS ist der Lüfter LFG untergebracht. Dieser kann ggf. in sonstiger Weise fluidisch mit dem Auslassstutzen AS gekoppelt sein. Der Lüfter LFG ist über die Kontrolleinheit C1 der Haushalts-Geschirrspülmaschine GS steuerbar, was in der 3 durch einen Wirkpfeil WP angedeutet ist. Die Kontrolleinheit C1 umfasst also die Steuerlogik SLO zum zeitlich passenden Einschalten und/oder Ausschalten des Lüfters LFG. Die Kontrolleinheit C1 schaltet den Lüfter bzw. das Gebläse LFG vorzugsweise bei Beginn der gewünschten Ausström- Betriebsphase, hier insbesondere bei Beginn der Trocknungsphase, des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms an und lässt diesen zumindest während einer Anfangszeitdauer der Trocknungsphase, oder während der Gesamtdauer der Trocknungsphase eingeschaltet und somit laufen, so dass feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft PL in die Luftleitung LL eingesaugt und über die Luftleitung LL zum Lufteinlass LE* transportiert wird. Der Lufteinlass LE* kann sich in Absaugrichtung betrachtet vorzugsweise an einer Stelle hinter bzw. nach der Absaugeinheit, insbesondere nach dem Lüfter LFA der Dunstabzugshaube AZ oder an einer Stelle des der Dunstabzugshaube AZ nachgeordneten Abluftkanals AK befinden. Auf diese Weise kann die Prozessluft über den Abluftkanal AK aus dem Küchenraum KR, insbesondere ins Freie, geblasen werden.
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In Abwandlung dazu kann die Luftleitung LL auch an einer sonstigen Austrittsöffnung in einer Wand des Küchenraums KR enden. Dies kann beispielsweise eine Durchtrittsöffnung in einer Wand mit Verbindung zu einem Abluftschacht einer kontrollierten Wohnraumentlüftungsanlage sein. Genauso kann es zweckmäßig sein, wenn die Austrittsöffnung, mit der das zweite Ende E2 der Luftleitung LL verbunden sein kann, ein einfacher Mauerdurchbruch ins Freie ist. Die Kontrolleinheit C1 schaltet den der Haushalts- Geschirrspülmaschine zugeordneten Lüfter LFG am Ende der gewünschten Ausström- Betriebsphase, insbesondere am Ende der Trocknungsphase, über ein entsprechendes Steuersignal wieder aus.
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In der oberen Hälfte der 4 ist anhand eines schematischen Ablaufdiagramms der zeitliche Ablauf BGS der einzelnen Phasen eines beispielhaften Geschirrspülprogramms aufgetragen, bei dem während der Trocknungsphase TG eine Ausström- Betriebsphase AP gefordert ist. Entlang der Abszisse dieses Ablaufdiagramms ist dabei die Zeit t aufgetragen. In der unteren Hälfte der 4 ist passend hierzu der zeitliche Ablauf BAZ der „AN“- bzw. „EIN“- Betriebsphase der Dunstabzugshaube AZ in Abhängigkeit von der Zeit t aufgezeigt.
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Das Geschirrspülprogramm P umfasst hier im Ausführungsbeispiel insbesondere mindestens eine Vorspülphase VG, eine Reinigungsphase RG, mindestens eine Zwischenspülphase ZG, eine Klarspülphase KG und eine finale Trocknungsphase TG. Verallgemeinert betrachtet umfasst das jeweilige Geschirrspülprogramm somit mindestens eine spülflüssigkeitsführende Phase, bei der das zu reinigende Spülgut im Spülbehälter SB mittels ein oder mehrerer Sprüheinrichtungen mit Spülflüssigkeit beaufschlagt wird, und eine danach folgende, programmabschließende Trocknungsphase, während der das zuvor nass gewordene Spülgut im Spülbehälter SB getrocknet wird. Zur Halterung bzw. Lagerung des Spülguts sind ein oder mehrere in Tiefenrichtung heraus- und/oder hineinfahrbare Geschirrkörbe wie z.B. ein Oberkorb und ein Unterkorb vorgesehen. Gegebenenfalls ist im Spülbehälter oberhalb des Oberkorbs noch eine Besteckschublade für Besteck und/oder Kleinteile angeordnet. Solche Geschirrkörbe und eine solche Besteckschublade sind hier der zeichnerischen Einfachheit halber in der 1, 2 und 3 weggelassen worden.
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Während der Vorspülphase VG wird üblicherweise Frischwasser oder sauberes Speicherwasser mittels ein oder mehrerer Sprüheinrichtungen auf das Spülgut im Spülbehälter gesprüht. Am Ende und/oder unmittelbar nach der Vorspülphase wird die Spülflüssigkeit gegebenenfalls teilweise oder ganz aus dem Spülbehälter entfernt, z.B. mittels einer (hier in den 1 - 3 der zeichnerischen Einfachheit halber nicht gezeigten) Entleerungspumpe abgepumpt. Unter Umständen kann diese Vorspülphase teilweise oder ganz entfallen.
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Während der anschließenden Reinigungsphase RG wird mit Reinigungsmittel versetztes Wasser, insbesondere Frischwasser oder mit Reinigungsmittel versetztes sauberes, in einem Speicherbehälter aus mindestens einem vorhergehenden Teilprogrammschritt des durchzuführenden Geschirrspülprogramms oder eines vorausgehenden Geschirrspülprogramms zwischengespeichertes Brauchwasser mittels der ein oder mehrere Sprüheinrichtungen, wie z.B. mittels rotierender Sprüharme, feststehender oder rotierender Sprühdüsen, Sprührohre, oder dergleichen auf das Spülgut aufgebracht. Dabei wird die mit Reinigungsmittel versetzte Spülflüssigkeit vorzugsweise auf eine geforderte Mindesttemperatur mittels einer Heizeinrichtung (, die der zeichnerischen Einfachheit halber in den 1, 2, 3 nicht dargestellt ist,) aufgeheizt. Am Ende und/oder unmittelbar nach dieser Reinigungsphase RG wird die benutzte Spülflüssigkeit gegebenenfalls wieder teilweise oder ganz aus dem Spülbehälter SB entfernt, insbesondere mittels einer in den 1 - 3 nicht gezeigten Entleerungspumpe abgepumpt.
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Daraufhin folgt mindestens eine Zwischenspülphase ZG, bei der vorzugsweise Frischwasser oder aus mindestens einem vorhergehenden Teilprogrammschritt des durchzuführenden Geschirrspülprogramms oder eines vorausgehenden Geschirrspülprogramms in einem Speicherbehälter zwischengespeichertes Brauchwasser auf das Spülgut mittels der ein oder mehreren Sprüheinrichtungen aufgebracht wird. Der Zwischenspülgang ZG kann gegebenenfalls teilweise oder ganz entfallen.
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Schließlich folgt eine Klarspülphase KG, bei der mit Klarspülmittel versetztes Wasser, insbesondere Frischwasser, oder mit Klarspülmittel versetztes sauberes, in einem Speicherbehälter aus mindestens einem vorhergehenden Teilprogrammschritt des durchzuführenden Geschirrspülprogramms oder eines vorausgehenden Geschirrspülprogramms zwischengespeichertes Brauchwasser mittels der ein oder mehreren Sprüheinrichtungen auf das Spülgut im Spülbehälter versprüht wird. Vorteilhafterweise wird dazu das mit Klarspüler versetzte Wasser mittels einer Heizeinrichtung, die hier in den 1 bis 3 der zeichnerischen Einfachheit halber weggelassen ist, auf eine geforderte Mindesttemperatur aufgeheizt. Schließlich wird das mit Klarspülmittel versetzte Wasser am Ende und/oder unmittelbar nach der Klarspülphase KG aus dem Spülbehälter SB möglichst vollständig entsorgt, insbesondere mittels einer nicht gezeigten Entleerungspumpe abgepumpt.
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Anschließend folgt die Trocknungsphase TG. Diese beginnt hier im Ausführungsbeispiel von 4 zum Zeitpunkt tTS und endet zum Zeitpunkt tTE. Die Trocknung kann auf verschiedene Art und Weise, d.h. mittels unterschiedlicher Trocknungssysteme und/oder Trocknungstechnologien, erfolgen, wie z.B. mittels einer sogenannten Eigenwärme-/Kondensations- Trocknung, da ein oder mehrere Wände des Spülbehälters kälter als das während der Klarspülphase aufgeheizte Spülgut sind. Mindestens eine Spülbehälterwand kann zusätzlich durch einen außen auf ihr thermisch wärmeleitend angebrachten Wärmetauscher wie z.B. einen mit kaltem Frischwasser gefüllten Wassereinlauftank aktiv gekühlt werden. Daneben oder in Kombination sind auch andere Trocknungssysteme möglich, wie z.B. ein Sorptionstrocknungssystem, bei dem reversibel dehydrierbares Sorptionsmaterial zur Sorption von Feuchtigkeit aus der im Spülbehälter SB vorhandenen feuchten und/oder wasserdampfhaltigen Prozessluft verwendet wird.
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Zur Trocknungsunterstützung ist es vorteilhaft, wenn die feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft PL während einer Ausström- Betriebsphase AP aus dem Spülbehälter SB nach außen abgeführt werden kann, ohne dass sie in den Küchenraum KR gelangen kann. Insbesondere ist es zweckmäßig, wenn z.B. während einer Anfangszeitdauer der Trocknungsphase TG die feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft PL aus dem Spülbehälter SB über die angeschlossene Luftleitung LL abgesaugt wird und ohne in den Küchenraum KR zu gelangen aus diesem herausgeblasen wird. Dazu wird ein der Luftleitung LL zugeordneter Lüfter, wie z.B. LFA oder LFG, aktiv betrieben. Diese „AN“- Betriebsphase des Lüfters wie z.B. LFA oder LFG ist in der 4 mit EB bezeichnet. Die aus dem Spülbehälter SB abgesaugte Prozessluft PL wird im Spülbehälter durch trockenere Raumluft ersetzt, die über mindestens eine Nachstromöffnung NO in mindestens einer Wand des Spülbehälters SB und/oder der Tür, insbesondere Fronttür DO, in den Innenraum des Spülbehälters SB zum Druckausgleich nachströmt. Vorzugsweise überlappt sich die „AN“-Betriebsphase AP des Lüfters LFA oder LFG zeitlich mit der gewünschten Ausström- Betriebsphase AP. Mit anderen Worten ausgedrückt ist der Einschaltzeitpunkt tEBS des Lüfters LFA oder LFG identisch mit dem Einschaltzeitpunkt tAPS der gewünschten Ausström- Betriebsphase AP. In entsprechender Weise ist der Ausschaltzeitpunkt tEBE des Lüfters LFA oder LFG identisch mit dem Ausschaltzeitpunkt tAPE der Ausström- Betriebsphase AP.
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Gegebenenfalls kann es anders als im vorstehenden Beispiel aber auch zweckmäßig sein, wenn der Lüfter LFA oder LFG während einer Anfangszeitdauer der Trocknungsphase TG noch ausgeschaltet bleibt, um zuerst einen möglichst großen Anteil an Feuchtigkeit und/oder Wasserdampf aus der Prozessluft PL an den gegenüber dem zuvor während der Reinigungs- und/oder Klarspülphase aufgeheizten Spülgut kühleren Innenwänden des Spülbehälters auskondensieren zu lassen, und dann erst anschließend, d.h. zeitverzögert, den Lüfter LFA oder LFG in Betrieb zu nehmen (bei geöffneter Verschlussvorrichtung VS). Im Ausführungsbeispiel von 4 beginnt die Ausström-Betriebsphase AP zeitlich später als der Startzeitpunkt tTS der Trocknungsphase TG zum späteren Zeitpunkt tAPS. Sie endet mit dem Endzeitpunkt tTE des Trocknungsgangs TG zum Zeitpunkt tAPE = tTE. Gegebenenfalls kann es in Abwandlung hiervon vorteilhaft sein, wenn der Lüfter LFA oder LFG bereits eine Zeitspanne vor dem Endzeitpunkt tTE des Trocknungsgangs TG wieder ausgeschaltet und der Luftauslass LA mittels der Verschlussvorrichtung VS verschlossen wird, um eine Rückanfeuchtung des Spülguts durch nachströmende, z.B. im Sommer bei schwül- heißen Wetterlagen feuchte Küchenraumluft in zuverlässiger Weise zu vermeiden. Die Zeitspanne der Ausström-Betriebsphase AP zwischen deren Startzeitpunkt tAPS und deren Endzeitpunkt TAPE ist in der 4 mit TAP bezeichnet.
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Die „EIN“- Betriebsphase EB des Lüfters LFA oder LFG deckt sich vorzugsweise mit der geforderten Ausström- Betriebsphase AP der Geschirrspülmaschine GS, d.h. der Startzeitpunkt tEBS und der Endzeitpunkt tEBE der „EIN“- Betriebsphase EB des Lüfters LFA oder LFG fallen mit dem Startzeitpunkt tAPS und dem Endzeitpunkt tAPE der Ausström- Betriebsphase zusammen. Anders ausgedrückt verläuft die „EIN“- bzw. Einschalt- Betriebsphase des Lüfters LFA oder LFG zeitlich betrachtet im Wesentlichen synchron bzw. simultan zur Ausström- Betriebsphase AP der Haushalts-Geschirrspülmaschine GS. Nach einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel entspricht somit die Zeitspanne bzw. Zeitdauer TEB der „EIN“- bzw. „AN“- Betriebsphase EB des Lüfters LFA oder LFG im Wesentlichen der Zeitdauer TAP der Ausström- Betriebsphase AP der Haushalts- Geschirrspülmaschine.
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Ein weiterer Fall, bei dem während einer geforderten Ausström- Betriebsphase feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft aus dem Spülbehälter SB über die Luftleitung LL gezielt abgesaugt und über diese durch den Küchenraum KR abgekapselt von dessen Raumluft beispielsweise zu einem wandseitigen Luftauslass, oder zum Lufteinlass LE der Dunstabzugshaube AZ, welcher vor deren Absaugeinheit, insbesondere Lüfter LFA, liegt, oder zum Lufteinlass LE*, der in Strömungsrichtung betrachtet nach der Absaugeinheit, insbesondere nach dem Lüfter LFA, der Dunstabzugshaube oder in dem der Dunstabzugshaube AZ nachgeordneten Abluftkanal AK vorgesehen ist, transportiert wird, kann insbesondere unmittelbar nach dem Ende der Trocknungsphase eines Geschirrspülprogramms eine Entladephase sein, während der die Tür, insbesondere Fronttür DO, der Haushalts- Geschirrspülmaschine GS zum Entladen von Spülgut geöffnet wird. In der 4 ist diese Entladephase, die nach dem Ende der Trocknungsphase TG des Geschirrspülprogramms P folgt, mit EP bezeichnet. Sie ist strichpunktiert markiert. Diese Entladephase EP, die unmittelbar im Anschluss an das Ende der Trocknungsphase TG zum Zeitpunkt tTE und bis zum späteren Zeitpunkt tTE' dauert, ist insofern kritisch, weil durch die Türöffnung ggf. doch noch feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft PL aus dem Aufmachspalt zwischen der geöffneten Fronttür DO und der frontseitigen Beschickungsöffnung des Spülbehälters SB nach oben hin entweichen und eventuell in das Gesicht eines vor der Geschirrspülmaschine stehenden Benutzers treffen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Trocknungsphase TG verkürzt wird (gegenüber der bisher üblichen Trocknungszeitdauer konventioneller Geschirrspüler). Auch dann ist es vorteilhaft, wenn die der Luftleitung LL zugeordnete Absaugeinheit wie z.B. der Lüfter LFA oder LFG aktiviert wird oder in Fortsetzung ihres Betriebs während der Trocknungsphase, d.h. über diese hinaus für eine vorgegebene Zeitspanne oder bis zum Wiederschließen der Tür DO weiterläuft, d.h. weiter in Betrieb ist. Dadurch kann die durch den Türöffnungsspalt entweichende Menge an heißer, feuchtigkeitshaltiger und/oder wasserdampfhaltiger Prozessluft zumindest reduziert werden.
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Ein weiterer Fall, bei dem feuchte und/oder wasserdampfhaltige Prozessluft aus dem Spülbehälter entweichen kann, kann insbesondere eine Nachlegephase zum Nachlegen von Spülgut in den Spülbehälter oder eine sonstige Aufmachphase sein, bei der die Tür, insbesondere Fronttür DO, der Haushalts- Geschirrspülmaschine GS während eines laufenden Geschirrspülprogramms aufgemacht wird. So kann z.B. beim Öffnen der Tür während der Reinigungsphase oder der Klarspülphase eines Geschirrspülprogramms, bei der Spülflüssigkeit erwärmt worden ist, mit Feuchtigkeit beladene Prozessluft und/oder Wasserdampf durch den Türöffnungsspalt in den Aufstellungsraum, insbesondere Küchenraum, in dem die Haushalts- Geschirrspülmaschine untergebracht ist, entweichen. Auch in diesen Fällen ist es dann jeweils sehr vorteilhaft, wenn die der Luftleitung LL zugeordnete Absaugeinheit wie z.B. LFA, LFG automatisiert mittels einer Steuerlogik eingeschaltet wird und für eine vorbestimmte Zeitspanne während des Türoffenstehens läuft. Spätestens mit dem Wiederschließen der Tür wird die Absaugeinheit zweckmäßigerweise wieder ausgeschaltet.
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Ein weiterer Fall, bei dem eine gezielte Zwangsentlüftung des Innenraums des Spülbehälters mit mittels einer der Luftleitung zugeordneten Absaugeinheit günstig ist, ist insbesondere dann gegeben, wenn während einer Stillstandsphase zwischen zwei zeitlich voneinander beanstandeten Geschirrspülprogrammen die Prozessluft im Spülbehälter durch unangenehme Gerüche wie z.B. durch organische Zersetzungsprozesse belastet ist. Dies kann insbesondere dann auftreten, wenn der Spülbehälter mit durch Essensreste verschmutztem Spülgut beladen ist und seine Beschickungsöffnung durch die Tür, insbesondere Fronttür, verschlossen ist. Die 5 veranschaulicht diese Situation. In der Stillstandsphase tP2S - tP1E zwischen zwei zeitlich voneinander beanstandeten Geschirrspülprogrammen P1 und P2 ist eine Geruchsbeseitigungsphase GP vorgesehen. Dazu wird die der Luftleitung LL zugeordnete Absaugeinheit wie z.B. der Lüfter LFA oder der Lüfter LFG für eine vorgegebene Zeitdauer wie z.B. zwischen tGPS und tGPE (auf der Zeitskala t betrachtet) eingeschaltet und betrieben. Die geruchsbelastete Prozessluft wird aus dem durch die Tür verschlossenen Spülbehälter abgesaugt und über die Luftleitung LL aus dem Küchenraum KR herausgeführt. Sie wird durch geruchsunbelastete Küchenraumluft ersetzt, die über die Nachströmöffnung NO in den Innenraum des Spülbehälters SB zum Druckausgleich nachströmt.
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Gegebenenfalls kann durch die Heranziehung mindestens eines Gasparameters, der durch mindestens einen z.B. der Haushalts- Geschirrspülmaschine zugeordneten Geruchssensor ermittelt wird, dafür gesorgt werden, dass die Steuerlogik der Haushalts-Geschirrspülmaschine oder eine externe Steuerlogik (wie z.B. nach dem Smart Home Konzept) automatisiert die der Luftleitung LL zugeordnete Absaugeinheit einschaltet, wenn ein oder mehrere festgelegte Grenzwerte von ein oder mehreren unangenehmen, für den Menschen wahrnehmbaren Gasen in der Prozessluft im Innenraum des Spülbehälters überschritten wird.
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Gegebenenfalls kann anstelle oder zusätzlich zu einer Luftluftabzugsvorrichtung wie z.B. die Dunstabzugshaube AZ eine Luftbehandlungsvorrichtung vorgesehen sein. Diese arbeitet vorzugsweise im Umluftbetrieb, d. h. sie saugt Küchenraumluft an, behandelt diese, und bläst diese wieder in den Küchenraum KR aus. Mittel zum Behandeln der Küchenraumluft sind dabei z.B. Aktivkohlefilter, Kondensationsabscheider, Sorptionsmaterial, usw. ... . Eine solche Luftbehandlungsvorrichtung, die im Umluftbetrieb arbeitet, ist insbesondere bei Niedrigenergiehäusern oder Passivhäusern von Vorteil, da im Unterschied zu einer Luftabzugsvorrichtung keine extra Durchbrechung der Gebäudeisolation für einen Abluftkanal oder Abluftschacht erforderlich ist. Im Fall einer Luftbehandlungsvorrichtung kann durch diese die zu ihr strömende Prozessluft vorzugsweise entfeuchtet werden, insbesondere z.B. durch Kondensation und/oder Sorption. Die Luftbehandlungsvorrichtung ist also vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie Feuchtigkeit und/oder Wasserdampf aus der Prozessluft sammeln oder binden kann. Deshalb wird bei einer derartigen Luftbehandlungsvorrichtung die Wohnraumluft, insbesondere Küchenraumluft, durch Feuchtigkeit und/oder Wasserdampf aus dem Spülbehälter ebenfalls kaum oder nicht belastet. Analoges gilt für den Fall, dass die angesaugte Prozessluft mit unangenehmen Gerüchen belastet ist und die Luft Behandlungsvorrichtung einen Geruchsneutralisierer aufweist.