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Die Erfindung betrifft eine Mittelkonsole für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Kleinbus, sowie ein Kraftfahrzeug, welches eine erfindungsgemäße Mittelkonsole umfasst.
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Eine Mittelkonsole ist ein zentrales Element in einem Fahrzeug, besonders bei Fahrzeugen ohne Mitteltunnel. Sie dient üblicherweise dazu, Gegenständen gesichert abzulegen, so dass diese sich bei normalen Fahrmanövern nicht unkontrolliert im Fahrzeuginnenraum bewegen können. Dabei kann eine Mittelkonsole üblicherweise lediglich kleinere Gegenstände aufnehmen, wie beispielsweise Schlüssel, Mobiltelefone oder kleinere Trinkflaschen. Größere Gegenstände finden üblicherweise keinen Platz in einer Mittelkonsole und werden oftmals in der Nähe der Insassen ungesichert auf dem Boden des Fahrzeuginnenraums abgelegt.
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Grundsätzlich sind geteilte Mittelkonsolen, deren Abschnitte beweglich sind, bekannt.
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Die
DE 103 34 999 A1 zeigt eine geteilte Mittelkonsole, deren Mittelkonsolenabschnitte zur besseren Ausnutzung des Fahrzeuginnenraums zwischen einer vorderen Endposition, welche sich zwischen den Vordersitzen des Fahrzeugs befindet, und einer hinteren Endposition, welche sich im hinteren Bereich des Fahrzeugs befindet, in Fahrzeuglängsrichtung mittels einer Führungseinrichtung verschiebbar sind, wobei die Mittelkonsolenabschnitte eine beliebige Position zwischen der vorderen und der hinteren Endposition einnehmen können.
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Die
DE 103 41 664 A1 zeigt eine Mittelkonsole, welche längsverschiebbar zwischen den äußeren Sitzen der hinteren Sitzreihe eines Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Dabei ist vorgesehen, dass die hintere Sitzreihe einen Mittelsitz aufweist, welcher eine Gebrauchs- und eine Nichtgebrauchslage einnehmen kann. In der Gebrauchslage ergibt sich eine Öffnung, durch welche die Mittelkonsole in einen hinter der hinteren Sitzreihe gelegenen Laderaum verschoben werden kann.
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Die
DE 10 2014 224 560 A1 zeigt eine Anordnung für einen Fahrzeuginnenraum bestehend aus Sitzen und Konsolen, wobei die Konsolen verschiebbar gelagert sind und entlang zumindest einer in oder auf dem Boden des Fahrzeugs angeordneten Schiene, verschiebbar sind. Dabei ist die Schiene mehrteilig ausgeführt und bereichsweise auf einer beweglichen Platte angeordnet. Dies ermöglichet es, im Fahrzeuginnenraum eine Sitzgruppe einzurichten, wobei die Mittelkonsolenteile zusammen ein Tischmodul ausbilden können.
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Die
US 2003/0234550 A1 zeigt eine Konsole, welche an einer Bewegungsanordnung montiert ist und die dazu eingerichtet ist, eine Anzeigevorrichtung zum Zweck des Betrachtens der Anzeigevorrichtung und zum Verstauen derselben bereitzustellen. Dabei umfasst die Konsole wenigstens zwei Abschnitte, die in Front-Heck-Richtung unabhängig voneinander beweglich sind.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Mittelkonsole zur Verfügung zu stellen, welche einfach und kostengünstig flexibel Stauraum innerhalb eines Fahrzeuginnenraums realisiert.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Mittelkonsole gemäß Anspruch 1 sowie durch ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen Kleinbus, gemäß Anspruch 10. Vorteilhafte Ausgestaltungsformen der Mittelkonsole werden in den Unteransprüchen 2-8 aufgezeigt.
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Ein erster Aspekt der Erfindung ist eine Mittelkonsole für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Kleinbus, mit zumindest zwei relativ zueinander verschiebbaren Konsolenteilen, wobei die Mittelkonsole zwischen Wandabschnitten der Konsolenteile zur wenigstens abschnittsweisen Begrenzung eines von der Mittelkonsole ausgebildeten oder ausbildbaren Aufnahmeraums mindestens ein flexibles Wandelement umfasst. Dabei weist das flexible Wandelement mindestens bereichsweise einen Abschnitt geringerer Dehnsteifigkeit und/oder Biegesteifigkeit als die Wandabschnitte der Konsolenteile auf. Die Konsolenteile sind unter Beibehaltung der zumindest teilweisen Begrenzung des Aufnahmeraums durch das flexible Wandelement unter Dehnung und/oder Biegung des flexiblen Wandelements in unterschiedlichen Abständen in Bezug zueinander positionierbar.
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Mit anderen Worten umfasst die Mittelkonsole wenigstens zwei Konsolenteile, welche vorteilhafterweise auf einer definierten Bahn, welche beispielsweise über eine Führungseinrichtung realisiert sein kann, einander annäherbar und entfernbar sind, beziehungsweise aufeinander zu und voneinander weg beweglich sind.
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Dabei sind die Konsolenteile in unterschiedlichen Positionen vorteilhafterweise zueinander fixierbar, wobei die Fixierung an definierten Punkten entlang einer Führungsrichtung und/oder in definierten Abständen der Konsolenteile erfolgen kann. Eine stufenlose Verschiebung und/oder Fixierung der Konsolenteile ist jedoch nicht ausgeschlossen. Es ist dabei möglich zwei benachbarte Konsolenteile in der Art zueinander zu positionieren, dass sich die einander gegenüberliegenden Wandabschnitte der jeweiligen Konsolenteile wenigstens abschnittsweise berühren. Dabei ist es ebenfalls möglich, dass das flexible Wandelement, in dieser Position der Konsolenteile, wenigstens teilweise verdecken und damit im Wesentlichen nicht sichtbar ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ergeben sich die Konsolenteile konstruktiv aus einer zum Fahrzeuginnenraumboden vertikalen Teilung des Gesamtbauraums der Mittelkonsole quer zur Fahrzeugmittelachse.
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Typischerweise ist wenigstens ein Konsolenteil entlang der zentralen Mittelachse des Fahrzeugs in Längserstreckungsrichtung des Fahrzeuginnenraums beweglich und demnach zwischen einer vorderen Position, welche sich bevorzugt im Wesentlichen zwischen den Vordersitzen befindet, und einer hinteren Position, welche sich bevorzugt wenigstens im Fußraum der hinteren Sitze, alternativ jedoch zwischen den Hintersitzen, befindet, verschiebbar.
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Die Mittelkonsole bildet, zumindest bei Positionierung der Konsolenteile in voneinander entfernter Position, einen Aufnahmeraum aus. Mit anderen Worten erstreckt sich zwischen den Konsolenteilen - wenigstens in dem Fall, dass die Konsolenteile voneinander entfernt angeordnet sind - ein Aufnahmeraum, welcher dazu ausgebildet ist, Gegenstände aufzunehmen. Zur wenigstens abschnittsweisen Begrenzung des Aufnahmeraums, zumindest in voneinander entfernter Position der Konsolenteile, umfasst die Mittelkonsole mindestens ein flexibles Wandelement. Flexibel im Sinne der Erfindung meint, dass das Wandelement in Form und/oder Größe, mit anderen Worten hinsichtlich wenigstens eines Abmaßes, veränderbar ist und somit an den Abstand der voneinander entfernt positionierbaren Konsolenteile wenigstens teilweise anpassbar ist. Dies wird dadurch erreicht, dass das flexible Wandelement mindestens bereichsweise einen Abschnitt geringerer Dehnsteifigkeit und/oder Biegesteifigkeit als die Wandabschnitte der Konsolenteile aufweist, mit denen es verbunden oder verbindbar ist. Das bedeutet, dass das Volumen des Aufnahmeraums, welcher wenigstens abschnittsweise durch ein flexibles Wandelement ausgebildet ist, ebenfalls flexibel, mit anderen Worten in seinem Volumen anpassbar, ist. Der Abschnitt geringerer Dehnsteifigkeit und/oder Biegesteifigkeit kann dabei durch ein biegeweiches und/oder dehnbares Material oder durch wenigstens ein Gelenk ausgebildet sein. Unter einem Gelenk ist im Sinne der Erfindung eine bewegliche, insbesondere eine rotationsbewegliche, Verbindung zwischen zwei im Wesentlichen starren Körpern zu verstehen, wie sie beispielsweise in einem Drehgelenk, einem Kugelgelenk oder einem Scharnier realisiert ist.
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Die Steifigkeit bezeichnet im Sinne der Erfindung den Widerstand des flexiblen Wandelements gegen Verformung durch eine Kraft und/oder ein Moment. Die Biegesteifigkeit ist in diesem Sinne der Widerstand gegen ein Biegemoment. Die Dehnsteifigkeit bezeichnet den Widerstand des flexiblen Wandelements gegenüber einer auf dieses wirkenden Zugkraft. Darüber hinaus kann es vorteilhaft sein, wenn das flexible Wandelement einen geringeren Widerstand gegen ein Torsionsmoment aufweist als die Wandabschnitte der Konsolenteile.
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Der besondere Vorteil des flexiblen Wandelements besteht darin, dass die Konsolenteile in unterschiedlichen Abständen in Bezug zueinander positioniert werden können, mit anderen Worten in Bezug zueinander verschoben werden können, wobei die zumindest teilweise Begrenzung des Aufnahmeraums durch das flexible Wandelement eingerichtet bleibt, beziehungswiese, dass die teilweise Begrenzung durch das flexible Wandelement bei unterschiedlichen Abständen der Konsolenteile im Bezug zueinander einrichtbar ist. Dabei wird das flexible Wandelement wenigstens abschnittsweise gedehnt und/oder gebogen.
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In einer Ausgestaltungsform umfasst die erfindungsgemäße Mittelkonsole zwei flexible Wandelemente, welche in der Art angeordnet sind, dass sie den Aufnahmeraum zwischen den Konsolenteilen, in zum Fahrzeuginnraumboden im Wesentlichen vertikaler Erstreckung, in Fahrer- und Beifahrerrichtung, begrenzen. Mit anderen Worten sind zwischen den beiden Konsolenteilen, zumindest in voneinander entfernter Position, zwei vertikale flexible Wandelemente eingerichtet oder einrichtbar. In dieser Ausgestaltungsform ist der Aufnahmeraum an zwei sich gegenüberliegenden im Wesentlichen vertikal Seiten durch Wandabschnitte der Konsolenteile und nach unten im Wesentlichen durch den Fahrzeuginnenraumboden begrenzt.
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In einer weiteren Ausgestaltungsform bildet ein flexibles Wandelement, wenigstens in voneinander entfernten Positionen der Konsolenteile, sowohl eine vertikale Begrenzung in Fahrer- und Beifahrerrichtung, als auch eine Begrenzung in Richtung Fahrzeuginnenraumboden aus, wobei der Aufnahmeraum an den zwei sich gegenüberliegenden vertikalen Seiten, die im Wesentlichen quer zu Fahrzeuglängsachse ausgerichtet sind, wenigstens teilweise durch Wandabschnitte der Konsolenteile begrenzt ist.
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In einer weiteren, bevorzugten Ausgestaltungsform bildet ein flexibles Wandelement, wenigstens in voneinander entfernten Positionen der Konsolenteile, einen Aufnahmeraum aus, wobei das flexible Wandelement den Aufnahmeraum sowohl in Richtung Fahrzeuginnenraumboden als auch in allen im Wesentlichen vertikalen seitlichen Richtungen begrenzt. Mit anderen Worten ist das flexible Wandelement so gestaltet, dass es bei bestimmungsgemäßer Ausrichtung lediglich nach oben geöffnet ist, so dass Gegenstände von oben in den Aufnahmeraum eingebracht werden können, und die eingebrachten Gegenstände in allen anderen Richtungen vom flexiblen Wandelement umgeben sind.
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Ausgestaltungsformen, welche mehr als zwei flexible Wandelemente umfassen, sowie eine Aufteilung des Aufnahmeraums in mehrere Stauräume, sind nicht ausgeschlossen.
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Die flexiblen Wandelemente sind mit den Konsolenteilen verbunden oder verbindbar. Dabei sind die Verbindungen vorteilhafterweise wenigstens teilweise zerstörungsfrei bzw. reversibel lösbar. Besonders vorteilhafterweise sind alle Verbindungen zwischen Konsolenteilen und flexiblen Wandelementen lösbar, so dass die flexiblen Wandelemente von den anderen Bauteilen der Mittelkonsole trennbar sind. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass die flexiblen Wandelemente, beispielsweise im Beschädigungsfall, austauschbar sind. Ferner besteht dadurch die Möglichkeit, das flexible Wandelement gestalterisch und/oder funktionell an die Bedürfnisse eines Fahrzeugnutzers anzupassen.
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Es ist nicht ausgeschlossen, dass das bzw. die flexiblen Wandelemente auch bei nahest möglicher Positionierung der Konsolenteile zueinander einen Aufnahmeraum begrenzen.
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Darüber hinaus ist es möglich, dass die Mittelkonsole mehr als zwei Konsolenteile umfasst, wobei jeweils zwischen den benachbarten Konsolenteilen wenigstens ein flexibles Wandelement angeordnet sein kann und zwischen den benachbarten Konsolenteilen jeweils ein Aufnahmeraum ausgebildet oder ausbildbar ist.
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Es ist ebenfalls möglich, dass die Konsolenteile Stauräume und/oder Ablageflächen zur Ablage und/oder sicheren Verwahrung von Gegenständen ausbilden.
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Die Mittelkonsole ist bevorzugt alleinstehend bzw. freistehend in einem Fahrzeuginnenraum angeordnet.
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Insgesamt besteht der Vorteil der erfindungsgemäßen Mittelkonsole darin, dass zwischen zwei beweglichen Konsolenteilen eine Begrenzung, und somit ein Aufnahmeraum, aufgespannt oder aufspannbar ist, so dass in den Stauraum zwischen den voneinander entfernt positionierten Konsolenteilen Gegenstände, insbesondere Gegenstände, welche größer sind als die üblicherweise in oder auf einer Mittelkonsole sicher ablegbaren Gegenstände, abgelegt werden können. Diese sind somit durch die Begrenzung wenigstens teilweise gegen unkontrollierte Bewegung im Fahrzeuginnenraum bei üblichen Fahrmanövern, wie Abbremsen, Beschleunigen und Kurvenfahren, gesichert. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das Volumen des ausgebildeten oder ausbildbaren Aufnahmeraums, durch die geringere Dehnsteifigkeit und/oder Biegesteifigkeit des wenigstens einen flexiblen Wandelements, wenigstens teilweise, mindestens jedoch in Verschieberichtung des oder der Konsolenteile, vergrößerbar beziehungsweise verkleinerbar ist, sodass das Volumen der Mittelkonsole den jeweiligen Bedürfnissen hinsichtlich Stauraum zur Aufnahme von Gegenständen bzw. hinsichtlich der Größe des zur Verfügung stehenden Raums in der Umgebung der Mittelkonsole anfassbar ist.
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In einer Ausgestaltungsform ist der von der Mittelkonsole ausgebildete oder ausbildbare Aufnahmeraum zumindest bereichsweise mittels wenigstens eines Wandabschnitts wenigstens eines Konsolenteils begrenzt.
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Mit anderen Worten ist der Aufnahmeraum, welcher zwischen den Konsolenteilen ausgebildet oder ausbildbar ist, auf den zwei sich gegenüberliegenden Seiten in Fahrer - und Beifahrerrichtung vertikal durch wenigstens ein flexibles Wandelement begrenzt. Wenigstens eine der beiden anderen vertikalen sich gegenüberliegenden Seiten der Begrenzung des Aufnahmeraums ist ganz oder teilweise durch einen Wandabschnitt von einem der Konsolenteile ausgebildet.
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Der Vorteil dieser Ausgestaltung besteht vor allem darin, dass ein Wandabschnitt eines Konsolenteils selbst einen Teil der Begrenzung darstellt. Dies kann, je nach gestalterischen und technischen Anforderungen an das flexible Wandelement, fertigungstechnische Vorteile bieten und/ oder mit Materialkostenersparnissen einhergehen.
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In einer weiteren Ausgestaltungsform ist das flexible Wandelement vollständig aus Material geringerer Biegesteifigkeit und/oder Dehnsteifigkeit als die Wandabschnitte der Konsolenteile ausgebildet.
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Dabei ist es möglich, dass das flexible Wandelement abschnittsweise aus verschiedenen Materialien ausgebildet ist, welche jeweils voneinander abweichende Biegesteifigkeiten und/oder Dehnsteifigkeiten aufweisen.
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Es ist ebenfalls möglich, dass das flexible Wandelement aus einem einzelnen Material ausgebildet ist, wobei dieses Material auch ein Verbundwerkstoff sein kann.
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Der Vorteil der vollständigen Ausbildung des flexiblen Wandelements aus Material geringer Biegesteifigkeit und/oder Dehnsteifigkeit besteht in der hohen Flexibilität des gesamten Bauteils. Ferner geht die Verwendung lediglich eines Materials, durch eine entsprechende Minimierung von Fertigungsschritten, mit einer kostensparenden Herstellung einher.
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In einer weiteren Ausgestaltungsform ist das flexible Wandelement wenigstens abschnittsweise durch ein textiles Material ausgebildet.
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Textile Materialen im Sinne der Erfindung sind Gewebe, Gewirk, Gestrick, Geflecht, Nähgewirk, Vliesstoff oder Filz. Dabei ist es ebenfalls möglich, dass es sich um ein offenmaschiges Material oder um Bänder, welche verschiedenartig angeordnet sein können, handelt. Dabei kann das Material aus natürlichen Materialen und/oder Kunststoffen bestehen.
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Es ist nicht ausgeschlossen, dass das flexible Wandelement vollständig aus einem textilen Material ausgebildet ist. Mit anderen Worten ist das flexible Wandelement vergleichbar mit einer Plane ausgestaltet.
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In einer speziellen Ausgestaltungsform ist das flexible Wandelement wenigstens abschnittsweise durch ein Netz ausgebildet.
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Ein Netz im Sinne der Erfindung ist ein flächiges Gebilde, welches über regelmäßige Öffnungen verfügt. Dabei kann ein Netz sowohl aus linienförmigen textilen Gebilden, also Garnen, hergestellt sein, als auch durch das Einbringen von Aussparungen in ein flächiges Material, entweder beim Herstellungsprozess des flächigen Materials oder in ein bereits bestehendes flächiges Material, erzeugt werden.
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Ein Vorteil bei der Verwendung eines Netzes zur Ausbildung des flexiblen Wandelements besteht in der mit den Aussparungen einhergehenden Materialeinsparung, sowie einer erhöhten Flexibilität des flexiblen Wandelements und einer teilweisen Transparenz.
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In einer weiteren speziellen Ausgestaltungsform ist das flexible Wandelement wenigstens abschnittsweise durch ein Material mit einem Elastizitätsmodul von maximal 3*109 N/m2, insbesondere maximal 1*108 N/m2, ausgebildet.
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Dabei ist das Material, welches beispielsweise ein Elastomer ist, bevorzugt wenigstens elastisch in Verschieberichtung der Konsolenteile. Es ist jedoch ebenso möglich, dass das Material in Längs- und Querrichtung elastisch, und damit bi-elastisch, ist.
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Der spezielle Vorteil bei der Verwendung elastischer Materialien liegt in der damit einhergehenden Volumenflexibilität des Aufnahmeraums. Die wenigstens abschnittsweise Verwendung elastischer Materialien ermöglicht eine stufenlose Einstellbarkeit des Abstands der Konsolenteile. Darüber hinaus ermöglicht die Elastizität des Materials, dass die flexiblen Wandelemente auch quer zur Mittelachse, also in Fahrer- und Beifahrerrichtung, dehnbar sind. Somit ist die Flexibilität des Volumens des Aufnahmeraums zusätzlich erhöht.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das flexible Wandelement wenigstens abschnittsweise durch ein auxetisches Material ausgebildet.
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Auxetische Materialien zeichnen sich aufgrund ihrer speziellen makroskopischen und/oder mikroskopischen Struktur insbesondere dadurch aus, dass sie sich bei Zugbelastung quer zur Streckungsrichtung ausdehnen. Im Gegensatz zu anderen dehnbaren Materialien nimmt die Materialstärke, also die Materialdicke, bei Streckung nicht quer zur Zugrichtung ab, sondern zu. Auxetische Materialien sind durch eine negative Querkontraktionszahl charakterisiert.
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Auxetische Materialien weisen eine sehr gute Bruch- und Reißfestigkeit auf und können hohe Energiemengen aufnehmen. Damit sind diese Materialien besonders geeignet die ladungssichernde Funktion des flexiblen Wandelements der erfindungsgemäßen Mittelkonsole zu realisieren.
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In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung wird das flexible Wandelement wenigstens abschnittsweise durch ein auxetisches Material in Form eines Netzes ausgebildet.
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In einer weiteren Ausgestaltungsform ist das flexible Wandelement mittels einer alternierenden Anordnung von Lamellen und verformbaren Verbindungsbereichen ausgebildet, wobei die Lamellen mittels der Verbindungsbereiche relativ zueinander beweglich verbunden sind, so dass das flexible Wandelement abschnittsweise biegbar ist.
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Mit anderen Worten ist das flexible Wandelement wenigstens abschnittsweise aus einer alternierenden Abfolge von Abschnitten hoher Steifigkeit, den Lamellen, und Verbindungsbereichen, mit im Vergleich zu den Lamellen geringerer Steifigkeit, ausgebildet. Das bedeutet, dass die Verbindungsbereiche zumindest in einer Koordinatenrichtung mit einer geringeren Kraft als die Lamellen biegbar oder verformbar sind, so dass es bei einer Kraftbeaufschlagung des flexiblen Wandelements zu dessen Verformung insgesamt kommt.
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Lamellen sind im Sinne der Erfindung dünne Scheiben oder Platten. Üblicherweise sind mehrere im Wesentlichen gleichförmige Lamellen parallel zueinander angeordnet.
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Zwischen jeweils zwei benachbarten Lamellen ist ein Verbindungsbereich angeordnet. In einer speziellen Ausführungsform ist der Verbindungsbereich aus einem im Wesentlichen dehnbaren und/oder biegbaren Material ausgestaltet. Das bedeutet, dass sich das flexible Wandelement in den Verbindungsbereichen biegen und/oder dehnen lässt. Dies führt dazu, dass das flexible Wandelement aufrollbar, vergleichbar mit einem Rollo, und/oder faltbar, vergleichbar mit einer Faltwand oder einer Jalousie, ist.
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In einer alternativen Ausführungsform ist ein Verbindungsbereich durch wenigstens ein Gelenk, insbesondere ein rotationsbewegliches Gelenk, ausgestaltet, so dass zwischen zwei benachbarten Lamellen jeweils wenigstens ein Gelenk angeordnet ist, welches ein Biegen des flexiblen Wandelements erlaubt.
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In einer weiteren Ausgestaltungsform weist die Begrenzung des ausgebildeten oder ausbildbaren Aufnahmeraums, welche durch wenigstens ein flexibles Wandelement ausgebildet ist, in einem Querschnitt längs zu einer Anordnungsrichtung, in der zwei Konsolenteile relativ zueinander angeordnet sind, ein, insbesondere bei bestimmungsgemäßer Ausrichtung der Mittelkonsole, nach oben offenes Profil, insbesondere ein U-Profil, auf, so dass Objekte senkrecht zur Anordnungsrichtung in den Aufnahmeraum einbringbar sind.
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Darüber hinaus kann die Begrenzung auch in einem Querschnitt quer zu einer Anordnungsrichtung, in der zwei Konsolenteile relativ zueinander angeordnet sind, ein nach oben offenes Profil aufweisen.
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Die Anordnungsrichtung der Konsolenteile entspricht dabei üblicherweise, aber nicht zwingend, der Verschieberichtung der Konsolenteile.
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Bevorzugt bildet der Querschnitt der Begrenzung des Aufnahmeraums längs und/oder quer zur Anordnungsrichtung ein U-Profil aus. Ein V-Profil oder ein anderes offenes Profil sind dabei nicht ausgeschlossen, sofern es das Profil ermöglicht, Gegenstände von oben in den Aufnahmeraum einzubringen. Besonders vorteilhafterweise wird die Begrenzung des Aufnahmeraums vollständig durch ein flexibles Wandelement ausgebildet. Mit anderen Worten bildet das flexible Wandelement eine Tasche aus, die mit den Konsolenteilen verbunden oder verbindbar ist.
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Der Vorteil dieser Ausgestaltung besteht, insbesondere bei Realisierung eines U-Profils, in einer verbesserten Ausnutzung des Bauraums zwischen den Konsolenteilen und damit der Bereitstellung eines möglichst großen Stauraums zur sicheren Ablage von Gegenständen.
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In einer weiteren Ausgestaltungsform umfasst die Mittelkonsole an wenigstens einem der Konsolenteile eine Aufrolleinrichtung zum Aufrollen wenigstens eines flexiblen Wandelements. Damit ist eine platzsparende Verstauung des flächigen Wandelements möglich, wenn dieses nicht oder nicht vollständig als Behälter zur Aufnahme von Gegenständen dient.
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In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltungsform umfasst die Aufrollrichtung eine Antriebseinrichtung zum selbsttätigen Einrollen wenigstens eines flexiblen Wandelements, bei Verringerung des Abstands zwischen den Konsolenteilen. Mit anderen Worten wird die flexible Begrenzung automatisch eingerollt, wenn die Konsolenteile aufeinander zubewegt werden.
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Vorteilhafterweise umfasst die Mittelkonsole eine Aufrolleinrichtung, die auch als Wickelrolle bezeichnet werden kann, für jedes flexible Wandelement. Ein Endbereich des flexiblen Wandelements ist fest mit der Aufrolleinrichtung, und somit mit einem Konsolenteil, verbunden, wohingegen der gegenüberliegende Endbereich des flexiblen Wandelements an das jeweilige andere Konsolenteil angeschlossen oder anschließbar ist. Letzteres schließt die Möglichkeit einer lösbaren Verbindung, z. B. in Form von Einhängen mittels Öse und Haken, mit ein.
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Die Endbereiche eines flexiblen Wandelements umfassen die jeweiligen Endpunkte und/oder Endkanten in Verschieberichtung der Konsolenteile.
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In einer anderen Ausgestaltungsform sind beiden Endbereiche des flexiblen Wandelements jeweils mit einer Aufrolleinrichtung verbunden, welche an den jeweiligen Konsolenteilen angeordnet sind. In diesem Fall liegt ein sich beiderseitig auf- bzw. abrollbares flexibles Wandelement vor, welches beispielsweise als Netz oder Plane ausgestaltet sein kann.
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Die Antriebseinrichtung kann in einer speziellen Ausgestaltungsform eine Federeinrichtung umfassen. Diese umfasst ein elastisches Federelement, welches bei Verformung potentielle Energie speichern kann. Beim Abrollen des flexiblen Wandelements, also bei Vergrößerung des Aufnahmeraums durch Positionierung der Konsolenteile in voneinander entfernter Position, wird das Federelement, welches mechanisch mit der Aufrolleinrichtung gekoppelt ist, verformt. Die beim Verformungsvorgang im Federelement gespeicherte potentielle Energie ist zum Aufrollen des flexiblen Wandelements nutzbar, wenn der Abstand der Konsolenteile oder zumindest der Endbereiche des flächigen Wandelements relativ zueinander verringert wird. Mit anderen Worten ermöglicht die Antriebseinrichtung ein automatisches Aufrollen eines flexiblen Wandelements.
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Diese Ausgestaltungsform ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der Aufnahmeraum zur Fahrer- und Beifahrerseite hin mittels flexibler Wandelemente begrenzt wird und nach unten durch den Fahrzeuginnenraumboden oder ein drittes flexibles Wandelement begrenzt ist.
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Es ist grundsätzlich auch möglich, dass die Antriebseinrichtung einen Antriebsmotor umfasst.
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Die Aufrolleinrichtung ist vorteilhafterweise im Inneren des Bauraums wenigstens eines Konsolenteils angeordnet, so dass sich einander gegenüberliegende Wandabschnitte der Konsolenteile, bei nahest möglicher Positionierung relativ zueinander, berühren können und flexible Wandelemente in dieser Position vollständig im Inneren des Bauraums der Konsolenteile angeordnet sind.
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In einer weiteren Ausgestaltungsform ist wenigstens ein flexibles Wandelement mit zumindest einem der Konsolenteile reversibel mechanisch verbindbar oder verbunden.
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Mit anderen Worten ist das flexible Wandelement von den Konsolenteilen mechanisch zerstörungsfrei trennbar. Eine reversible mechanische Verbindung im Sinne der Erfindung meint, dass das flexible Wandelement beispielsweise über eine Verbindung bestehend aus Haken und Öse an das Konsolenteil anbringbar bzw. an dieses angebracht ist. Ebenso möglich sind andere formschlüssige Verbindungen, wie sie beispielsweise bei Druckknöpfen realisiert sind.
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Der Vorteil der reversiblen Verbindbarkeit des flexiblen Wandelements liegt zum einen in der Austauschbarkeit des flexiblen Wandelements. Ferner ist das flexible Wandelement, insbesondere wenn dieses als Tasche ausgebildet ist, auch außerhalb des Fahrzeugs, also getrennt von den übrigen Bestandteilen der Mittelkonsole, als Aufbewahrungs- und/oder Transportmittel nutzbar. Weiterhin erlaubt eine Trennung zwischen dem flexiblen Wandelement und einem Konsolenteil eine sehr weite Entfernung der Konsolenteile voneinander, ohne dazwischen befindlichem flexiblen Wandelement, sodass dadurch weitere Positionierungsmöglichkeiten der Konsolenteile existieren und die Anwendungsbreite vergrößert wird.
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Pro flexiblem Wandelement umfasst der jeweilige Wandabschnitt, an dem die Verbindung zwischen flexiblem Wandelement und Konsolenteil realisiert ist, vorteilhafterweise wenigstens zwei erste Verbindungselemente. Das flexible Wandelement umfasst dem entsprechend jeweils wenigstens zwei zweite Verbindungselemente. Das erste und das jeweils zugehörige zweite Verbindungselement sind dazu eingerichtet, eine mechanische Verbindung herzustellen.
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In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltungsform weist wenigstens einer der jeweiligen Wandabschnitte, an dem die Verbindung mit dem flexiblen Wandelement realisiert ist, eine Aussparung auf, so dass bei Positionierung der Konsolenteile in nahest möglicher Position relativ zueinander die Aussparung das flexible Wandelement in der Art aufnehmen kann, dass es im Wesentlichen vollständig im Inneren des nunmehr kleinstmöglichen Bauraums der erfindungsgemäßen Mittelkonsole angeordnet ist. Mit anderen Worten ist das flexible Wandelement in dieser Position der Mittelkonsolenteile im Wesentlichen nicht sichtbar.
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In einer weiteren Ausgestaltungsform umfasst die Mittelkonsole zur Realisierung einer Bewegung, insbesondere einer translatorischen Bewegung, wenigstens eines Konsolenteils eine Führungseinrichtung zur Führung des Konsolenteils auf einer definierten Bahn.
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Die Führungseinrichtung bietet den Vorteil, dass mit ihrer Hilfe wenigstens ein Konsolenteil kraftsparend auf einer definierten Bahn beweglich und positionierbar ist.
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Darüber hinaus umfasst die Mittelkonsole in einer weiteren Ausgestaltungsform wenigstens eine Fixierungseinrichtung zur Fixierung wenigstens eines Konsolenteils in Bezug zum jeweils anderen Konsolenteil.
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Die Fixierungseinrichtung hat den Vorteil, dass die Konsolenteile in den gewünschten Positionen mechanisch fixierbar sind.
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Es ist dabei nicht ausgeschlossen, dass alle Konsolenteile beweglich und fixierbar sind. Es ist ferner nicht ausgeschlossen, dass eine Mittelkonsole mehr als zwei Konsolenteile umfasst.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Kleinbus, welcher wenigstens eine erfindungsgemäße Mittelkonsole umfasst.
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Dabei umfasst das Kraftfahrzeug in einer Ausführungsform eine Führungseinrichtung und/oder Fixierungseinrichtung zur Führung wenigstens eines Konsolenteils auf einer definierten Bahn und/oder zur Fixierung wenigstens eines Konsolenteils in Bezug zum jeweils anderen, insbesondere benachbarten, Konsolenteil.
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Eine Führungseinrichtung kann beispielsweise mittels einer Schiene realisiert sein.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in den beiliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert.
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Es zeigen
- 1: eine Ausgestaltungsform der erfindungsgemäßen Mittelkonsole, wobei die Konsolenteile in nahest möglicher Position relativ zueinander angeordnet sind,
- 2: eine Ausgestaltungsform der erfindungsgemäßen Mittelkonsole, wobei die Konsolenteile in voneinander entfernter Position relativ zueinander angeordnet sind, sowie
- 3: den Vorgang der Entnahme des flexiblen Wandelements.
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1 zeigt ein erstes Konsolenteil 11 und ein zweites Konsolenteil 12 einer Ausgestaltungsform der erfindungsgemäßen Mittelkonsole 1 in nahest möglicher Positionierung relativ zueinander. Die dem Betrachter zugewandte Seite der Mittelkonsole 1 ist, wenn die Mittelkonsole 1 bestimmungsgemäß in einem Fahrzeuginnenraum eingebaut ist, der Beifahrerseite zugewandt. Die Anordnungsrichtung 30 entspricht der Ausrichtung der Fahrzeugmittelachse. Parallel zur Anordnungsrichtung 30 erstreckt sich die Führungseinrichtung 40. Das flexible Wandelement 13 ist bei dieser Anordnung der Konsolenteile 11,12 nicht zu erkennen, da es sich im Inneren des Bauraums der Konsolenteile 11,12 befindet.
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2 zeigt dieselbe Ausgestaltungsform der erfindungsgemäßen Mittelkonsole 1 wie 1, wobei hier das erste Konsolenteil 11 und das zweite Konsolenteil 12 in voneinander entfernter Position positioniert sind. In der hier gezeigten Ausführungsform sind beide Konsolenteile 11, 12 in einer Verschieberichtung 35 entlang der Anordnungsrichtung 30 gegenüber der in 1 dargestellten Position voneinander entfernt. Die Verschiebung erfolgt mittels der Führungseinrichtung 40. Es ist zu erkennen, dass zwischen den Konsolenteilen 11, 12 ein flexibles Wandelement 13 angeordnet ist, welches in dieser Ausführungsform im Wesentlichen als Netz 20 gestaltet ist. In dieser Darstellung ist nicht erkennbar, dass das flexible Wandelement 13 bei bestimmungsgemäßer Ausrichtung den Aufnahmeraum 14 sowohl nach unten in Richtung Fahrzeuginnenraumboden, als auch zu allen vier vertikalen Seiten begrenzt und lediglich nach oben hin geöffnet ist. Das flexible Wandelement 13 bildet in dieser Ausführungsform eine Tasche aus. Das flexible Wandelement 13 ist mit dem ersten Konsolenteil 11 und dem zweiten Konsolenteil 12 an den jeweiligen sich gegenüberliegenden Wandabschnitten 15, 16 der Konsolenteile 11,12 verbunden.
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In der hier dargestellten Ausführungsform ist das flexible Wandelement 13 aus einem dehn- und/oder biegbaren Material hergestellt. Eine Verschiebung der Konsolenteile 11,12 relativ zueinander entlang in Verschieberichtung 35 führt dazu, dass das flexible Wandelement 13 gedehnt wird und sich der Aufnahmeraum 14 vergrößert, wobei die Begrenzung des Aufnahmeraums 14 durch das flexible Wandelement 13 erhalten bleibt.
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3 zeigt exemplarisch den Entnahmevorgang des flexiblen Wandelements 13. In einem ersten Schritt 36 wird das flexible Wandelement 13 an den Befestigungseinrichtungen 22 von den Konsolenteilen 11, 12 mechanisch gelöst. Nicht dargestellt ist in 3 die Art der mechanischen Verbindung. In einem zweiten Schritt 37 wird das flexible Wandelement 13 von der Mittelkonsole entfernt werden. Dass das flexible Wandelement 13 hier als Tasche ausgeführt ist, ist an den Griffen 21 ersichtlich. Es ist in 3 fernen zu erkennen, dass die beiden sich gegenüberliegenden Wandabschnitte 15, 16 der Konsolenteile 11, 12 Aussparungen bzw. Hohlräume aufweisen, in welchen sich das flexible Wandelement befindet, sollten die Konsolenteile 11, 12 wie in 1 dargestellt angeordnet sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Mittelkonsole
- 11
- erstes Konsolenteil
- 12
- zweites Konsolenteil
- 13
- flexibles Wandelement
- 14
- Aufnahmeraum
- 15
- erster Wandabschnitt
- 16
- zweiter Wandabschnitt
- 20
- Netz
- 21
- Griff
- 22
- Befestigungseinrichtung
- 30
- Anordnungsrichtung
- 35
- Verschieberichtung
- 36
- erster Schritt
- 37
- zweiter Schritt
- 40
- Führungseinrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10334999 A1 [0004]
- DE 10341664 A1 [0005]
- DE 102014224560 A1 [0006]
- US 2003/0234550 A1 [0007]