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Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Ladegutsicherung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 der Erfindung. Gemäß Anspruch 10 der Erfindung betrifft dieselbe ferner ein Fahrzeug mit einer derartigen Anordnung.
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Aus der
DE 101 34 887 A1 ist eine Befestigungsvorrichtung zum Haltern und/oder Sichern von Gegenständen in einem Fahrzeugladeraum bekannt, welche zwei in dem Laderaum integrierte Schienen aufweist, in welchen verschiebbare und/oder verrastbare Befestigungselemente einsetzbar sind. Die Befestigungselemente weisen Aufsatzelemente auf, welche über Netze oder Trennbretter verbindbar sind und den Laderaum in unterschiedliche Stauräume unterteilen. Darüber hinaus ist mit dieser Druckschrift eine Anordnung mit einem elastischen Spanngurt zur Fixierung von Ladegut offenbart, der mit zwei Aufsatzelementen verbunden ist, welche in einer gemeinsamen Schiene angeordnet sind.
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Aus der
DE 10 2005 030 165 A1 ist ähnlich dem vorbeschriebenen Stand der Technik eine Befestigungsvorrichtung zum Haltern und/oder Sichern von Gegenständen in einem Laderaum eines Kraftfahrzeugs bekannt, welche mindestens eine am Laderaumboden ortsfest angeordnete Schiene und mindestens ein in derselben verschiebbar geführtes Befestigungselement zum Befestigen der Befestigungsvorrichtung in der Schiene aufweist. Das Befestigungselement weist ein Aufsatzelement mit einem Anbauteil in Form eines starren oder flexiblen Haltearms, eines Gurtes und/oder eines Gummibandes auf. Darüber hinaus offenbart diese Druckschrift Maßnahmen zur Klemmung des Befestigungselements in der Schiene und Lösen der Klemmung durch Betätigung des Aufsatzelements.
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Die
DE 44 26 882 C1 offenbart ein Ladegutsicherungssystem mit einem längenveränderbaren Zugmittel, das mit Hilfe von Umlenkmitteln den Laderaum überspannend verlegbar ist. Als längenveränderbares Zugmittel ist hier ein in einem fahrzeugfest gelagerten Bandaufroller speicherbaren Spannband vorgesehen. Dem verlegten Spannband sind separate Spannelemente zugeordnet, welche durch Verschwenken derselben eine Umlenkung des Spannbandes und damit eine Verkürzung des betreffenden Bandabschnitts und damit Verspannung desselben bewirken sollen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine im Hinblick auf den Stand der Technik alternative Anordnung zur Ladegutsicherung an einem Fahrzeug zu schaffen, welche bei Gewährleistung einer variablen Länge des Zugmittels besagter Anordnung mit minimiertem Material-, Bauteil- und manuellem Betätigungsaufwand eine einfache und komfortable Sicherung von Ladegut an oder im Fahrzeug ermöglicht.
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Ausgehend von einer Anordnung zur Ladegutsicherung an einem Fahrzeug, mit einem langgestreckten flexiblen Zugmittel und einem Zugmittelspeicher, wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, dass das Zugmittel einenends ausgehend von einem fahrzeugfesten Beschlag ein-, zwei- oder mehrfach mäandernd den Zugmittelspeicher ausbildend über eine, zwei oder mehr Umlenkstellen einer ersten, verstellbaren Zugmittelführung sowie zumindest eine zweite, fahrzeugfeste Zugmittelführung geführt und anschließend über zumindest eine dritte, fahrzeugfeste Zugmittelführung anderenends einer Befestigungsstelle der ersten, verstellbaren Zugmittelführung zugeführt und an derselben festgelegt ist, und dass die zumindest eine zweite, fahrzeugfeste Zugmittelführung und die zumindest eine dritte, fahrzeugfeste Zugmittelführung zueinander beabstandet angeordnet sind und innerhalb besagter Beabstandung zwischen denselben ein Handhabungsabschnitt zur Handhabung des Zugmittels ausgebildet ist.
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Vorteilhaft ist durch diese Maßnahme im Hinblick auf eine Vielzahl unterschiedlicher Ladegutsicherungsmaßnahmen und daraus erforderlichen unterschiedlichen Längen des Zugmittels eine im Wesentlichen immer passende Sicherung für Ladegut am oder im Fahrzeug geschaffen, da ein einfacher und kostengünstiger Zugmittelspeicher zur Verfügung steht, der in Anlehnung an einen an sich bekannten Flaschenzug ausgebildet und dessen Zugmittel-Speichervermögen durch die Wahl der Anzahl der hierfür eingesetzten Umlenkungen in weiten Grenzen einstellbar ist.
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Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen oder Ausgestaltungen der Erfindung.
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Um eine sichere Fixierung des Ladegutes mittels des Zugmittels zu gewährleisten ist vorgesehen, dass zumindest eine der Umlenkstellen der ersten, verstellbaren Zugmittelführung eine Führungskontur für das Zugmittel aufweist, welche eine Selbsthemmung des Zugmittels derart bewirkt oder unterstützt, dass das Zugmittel nicht ohne Einwirkung einer Betätigungskraft „F“ über die Führungskontur gleitet. Alternativ zu oder in Kombination mit dieser Maßnahme ist vorgesehen, dass dem Zugmittel zumindest ein separates mechanisches Klemmelement zugeordnet ist. Das zumindest eine Klemmelement hält das Zugmittel in der gewünschten Stellung zum und/oder am Ladegut bevorzugt in einem gespannten Zustand des Zugmittels.
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Um eine besonders sichere Funktion der erfindungsgemäßen Anordnung zu gewährleisten ist vorgesehen, dass das Zugmittel zumindest einen elastisch dehnbaren Abschnitt aufweist und/oder dass die Befestigungsstelle der ersten verstellbaren Zugmittelführung durch zumindest einen elastisch verformbaren Abschnitt derselben gebildet ist. Durch diese Maßnahme ist insbesondere gewährleistet, dass sich der Zugmittelspeicher nach Art eines Flaschenzuges in jeder Betriebssituation immer in einem gespannten respektive straffen Zustand befindet.
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Eine praxisnahe Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich bevorzugt dadurch, dass der zumindest eine elastisch dehn- oder verformbare Abschnitt durch ein Elastomerelement und/oder durch ein Federelement gebildet ist oder ein solches aufweist. Das Elastomerelement kann beispielsweise durch einen separaten Gummizug, durch einen integral mit dem Zugmittel ausgebildeten elastomeren Zugmittelabschnitt, durch einen dehnbaren Elastomerkörper aus z.B. einem elastomeren Kunststoff oder aus Gummi oder dergleichen mehr gebildet sein. Was das Federelement anbelangt, kann dieses beispielsweise durch eine Schraubenzugfeder aus Kunststoff oder Metall gebildet sein.
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Aus umfangreichen Versuchen zum Anmeldungsgegenstand hat es sich zur sicheren Funktionsweise der erfindungsgemäßen Anordnung als vorteilhaft erwiesen, den zumindest einen elastisch dehnbaren Abschnitt des Zugmittels bevorzugt im Bereich zwischen der zumindest einen dritten, fahrzeugfesten Zugmittelführung und der Befestigungsstelle der ersten, verstellbaren Zugmittelführung anzuordnen. Alternativ kann dieser jedoch auch in den Bereich des Handhabungsabschnitts hineinreichen oder ausschließlich in diesem Bereich angeordnet sein.
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Gemäß einer besonders einfachen sowie zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung ist das Zugmittel anderenends unter Vermittlung eines/des elastisch dehnbaren Abschnitts an der besagten Befestigungsstelle der ersten, verstellbaren Zugmittelführung festgelegt.
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Was das flexible Zugmittel an sich anbelangt, ist dieses bevorzugt durch ein Band gebildet, dessen Quererstreckung bekanntermaßen weit geringer ist als dessen Längserstreckung. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass das Zugmittel beispielsweise durch ein Seil aus z.B. Kunstfasern, Naturfasern, Kunststoffdrähten und/oder Metalldrähten oder durch einen Einzeldraht aus Kunststoff und/oder Metall gebildet ist.
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In zweckmäßiger Fortbildung der Erfindung ist des Weiteren vorgesehen, dass die erste, verstellbare Zugmittelführung eine schnallenartige Gestalt mit einem Umlenkabschnitt zur Ausbildung der Umlenkstelle/n und mit einem Befestigungsabschnitt zur Ausbildung der Befestigungsstelle für das Zugmittel aufweist. Durch diese Maßnahme ist eine Gestalt der ersten, verstellbaren Zugmittelführung gefunden, welche minimierten Bauraum erfordert.
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Um das Zugmittel komfortabel manuell zur Ladegutsicherung einsetzen zu können, weist das Zugmittel im Bereich des Handhabungsabschnitts zumindest eine Handhabe auf oder bildet eine solche aus. Die zumindest eine Handhabe kann beispielsweise durch eine an das Zugmittel angebrachte oder in dasselbe integral eingearbeitete Schlaufe gebildet sein.
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Die Erfindung betrifft auch ein Fahrzeug mit einer Anordnung zur Ladegutsicherung der vorbeschriebenen Art.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand der in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Sie ist jedoch nicht auf diese beschränkt, sondern erfasst alle durch die Patentansprüche definierten Ausgestaltungen. Es zeigen:
- 1 äußerst schematisch ein Fahrzeug, ausgestattet mit der erfindungsgemäßen Anordnung zur Ladegutsicherung,
- 2 äußerst schematisch eine perspektivische Darstellung einer ersten vorteilhaften Ausgestaltungform der besagten Anordnung zur Ladegutsicherung im Zusammenbau mit einer Innenseitenverkleidung eines Gepäckraums des Fahrzeugs nach 1,
- 3 eine perspektivische Einzeldarstellung der Anordnung zur Ladegutsicherung nach 2,
- 4 eine perspektivische Einzeldarstellung einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungform der Anordnung zur Ladegutsicherung,
- 5 die Einzelheit „Z“ nach 4, und
- 6 die Einzelheit „Y“ nach 4.
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1 zeigt insoweit ein Fahrzeug 1, vorliegend einen Personenkraftwagen, welcher neben der Fahrgastzelle 2 mit vorderen Fahrzeugsitzen 3 und einer hinteren Sitzbank 4 im Heckbereich einen Laderaum 5 aufweist. Der Laderaum 5 ist zu den Seiten durch Karosserieseitenteile 6, nach hinten durch eine Heckschürze 7, nach oben durch eine Heckklappe 8, nach vorn durch eine Rückenlehne 9 der hinteren Sitzbank 4 und nach unten durch eine Laderaumbodenplatte 10 begrenzt. Die besagten Karosserieseitenteile 6 sind im Bereich des Laderaums 5 mit jeweils zumindest einer Innenseitenverkleidung 11 (vgl. 2) versehen.
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Gemäß 2 weist zumindest eine der Innenseitenverkleidungen 11 zwei in Fahrzeuglängsrichtung (x-Richtung) beabstandet zueinander angeordnete Öffnungen 12a, 12b auf, die von einem langgestreckten flexiblen Zugmittel 13 einer Anordnung 14 zur Ladegutsicherung durchsetzt sind. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel handelt es sich bei besagtem Zugmittel 13 um ein Band, beispielsweise um ein an sich bekanntes Gepäckband, dessen Quererstreckung weit geringer als dessen Längserstreckung ist. Die Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf besagtes Band, sondern erfasst ein jedwedes anderes an sich bekanntes geeignetes Zugmittel 13, wie beispielsweise ein Seil aus z.B. Kunstfasern, Naturfasern, Kunststoffdrähten, Kunststoffdrähten und/oder Metalldrähten, oder einen Einzeldraht aus Kunststoff und/oder Metall (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Wie den 2 und 3 weiter zu entnehmen ist, umfasst die Anordnung 14 zur Ladegutsicherung neben besagtem Zugmittel 13 einen Zugmittelspeicher 15. Dieser ergibt sich dadurch, dass das Zugmittel 13 einenends ausgehend von einem fahrzeugfesten Beschlag 16 gemäß diesem Ausführungsbeispiel einfach mäandernd über eine Umlenkstelle 17 einer ersten, verstellbaren Zugmittelführung 18 sowie eine zweite, fahrzeugfeste Zugmittelführung 19.1 geführt ist.
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An die zweite, fahrzeugfeste Zugmittelführung 19.1 schließt sich eine weitere zweite, fahrzeugfeste Zugmittelführung 19.2 an, über welche das Zugmittel 13 zwei nacheinander angeordneten dritten, fahrzeugfesten Zugmittelführungen 20.1, 20.2 und weiter einer Befestigungsstelle 21 der ersten verstellbaren Zugmittelführung 18 zugeführt und an derselben festgelegt ist. Die fahrzeugfesten Zugmittelführungen 19.2 und 20.1 sind beabstandet zueinander in Höhe je einer der besagten Öffnungen 12a, 12b angeordnet, so dass zum einen laderauminnenseitig innerhalb besagter Beabstandung ein Handhabungsabschnitt 22 zur manuellen Handhabung des Zugmittels 13 ausgebildet ist. Zum anderen sind sozusagen hinter der Innenseitenverkleidung 11 in einem zwischen derselben und dem zugeordneten Karosserieseitenteil 6 ausgebildeten Hohlraum 23 der Zugmittelspeicher 15 sowie die erste verstellbare Zugmittelführung 18 samt des Beschlags 16 und der fahrzeugfesten Zugmittelführungen 19.1 und 20.2 angeordnet.
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Was die fahrzeugfesten Zugmittelführungen 19.1, 19.2, 20.1, 20.2 anbelangt, sind dieselben vorliegend als Gleitführungen mit geringem Reibwert ausgeführt, um eine sichere Funktion der Anordnung 14 zur Ladegutsicherung zu gewährleisten. Alternativ und demgemäß durch die Erfindung mit erfasst können die fahrzeugfesten Zugmittelführungen 19.1, 19.2, 20.1, 20.2 auch als Rollenführungen ausgebildet sein, um eine besonders reibungsarme Führung des Zugmittels 13 sowie eine komfortable Handhabung des Zugmittels 13 zur Ladegutsicherung zu ermöglichen (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Wie den 2 und 3 und besonders gut auch der 5 zum weiter unten im Detail beschriebenen zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung zu entnehmen ist, weist die erste, verstellbare Zugmittelführung 18 eine schnallenartige Gestalt mit einem Umlenkabschnitt 24, und einem Befestigungsabschnitt 25 auf. Die schnallenartige Gestalt ist sozusagen durch einen Rahmen mit zwei in Längsrichtung des Zugmittels 13 verlaufenden Längsstreben 18a, 18b sowie mit drei dieselben untereinander verbindenden Querstreben 18c, 18d, 18e gebildet. Die dem Zugmittelspeicher 15 zugewandte Querstrebe 18c fungiert als besagte Umlenkstelle 17 für das Zugmittel 13, wogegen die der Querstrebe 18c entgegengesetzt angeordnete Querstrebe 18e als Befestigungsstelle 21 fungiert. Die mittlere Querstrebe 18d fungiert vorliegend als Verstärkungselement.
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Die besagte Umlenkstelle 17 respektive die die Umlenkstelle 17 ausbildende Querstrebe 18c weist eine Führungskontur 26 auf, welche eine Selbsthemmung des über dieselbe geführten Zugmittels 13 derart bewirkt oder unterstützt, dass das Zugmittel 13 nicht ohne Einwirkung einer Betätigungskraft „F“ über die Führungskontur 26 gleitet (vgl. insbesondere 5). Hierzu weist gemäß 5 die Querstrebe 18c eine Führungskontur 26 auf, die durch einen rechteckigen oder quadratischen Querschnitt derselben mit relativ scharfen Kanten bzw. Ecken gebildet ist.
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Wie den 2 und 3 noch zu entnehmen ist, weist das Zugmittel 13 einen elastisch dehnbaren Abschnitt 27 auf, der lediglich beispielgebend durch ein Elastomerelement bevorzugt in Form eines Gummizuges gebildet ist und zwischen der dritten, fahrzeugfesten Zugmittelführung 20.2 und der ersten, verstellbaren Zugmittelführung 18 angeordnet ist. Vorliegend ist demnach das Zugmittel 13 anderenends unter Vermittlung des besagten elastisch dehnbaren Abschnitts 27 bzw. Gummizuges an der Befestigungsstelle 21 der ersten, verstellbaren Zugmittelführung 18 straff, vorzugsweise mit geringer Vorspannung festgelegt.
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Wie den 2 und 3 schließlich noch zu entnehmen ist, weist das Zugmittel 13 im Bereich des Handhabungsabschnittes 22, vorliegend benachbart zur zweiten, fahrzeugfesten Zugmittelführung 19.2 eine Handhabe 28 auf. Die Handhabe 28 ist lediglich beispielgebend durch eine an das Zugmittel 13 angebrachte, z.B. angenähte Schlaufe gebildet. Im Rahmen der Erfindung kann die Handhabe 28 z.B. auch integral mit dem Zugmittel 13 ausgebildet sein, indem das Zugmittel 13 beispielsweise derart abschnittsweise gefaltet und die Faltung fixiert ist, dass diese eine Schlaufe zur Handhabung ausbildet (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Die in den 4 bis 6 gezeigte Ausführungsform der Erfindung unterscheidet sich zur vorbeschriebenen Ausführungsform im Wesentlichen durch den ausgebildeten Zugmittelspeicher 15', in welchem das Zugmittel 13 dreifach mäandernd über zwei Umlenkstellen 17a, 17b der ersten, verstellbaren Zugmittelführung 18 und zwei zweite, fahrzeugfeste Zugmittelführungen 19.1a, 19.1b geführt ist. Hieraus resultiert vorteilhaft eine im Vergleich zur ersten Ausführungsform größere zur Verfügung stehende Zugmittel-Speicherlänge.
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Wie der 5 zu entnehmen ist, ist im Vergleich mit der ersten Ausführungsform der Erfindung die zweite Umlenkstelle 17b durch eine zur mittleren Querstrebe 18d parallel angeordnete Querstrebe 18f gebildet, welche beidenends mittels je eines orthogonal zur Ebene der vorliegend rahmenförmigen ersten, verstellbaren Zugmittelführung 18 ausgerichteten Fortsatzes 29 gehaltert ist. Auch diese Querstrebe 18f weist bevorzugt eine Führungskontur 26 auf, die durch einen rechteckigen oder quadratischen Querschnitt derselben mit relativ scharfen Kanten bzw. Ecken gebildet ist, um Selbsthemmung des Zugmittels 13 an der ersten, verstellbaren Zugmittelführung 18 zu bewirken.
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Nachstehend wird anhand der ersten Ausführungsform der Erfindung (vgl. 2 und 3) diese weiter in ihrer Funktion beschrieben.
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Wie bereits vorstehend angedeutet, ist gemäß den 2 und 3 das Zugmittel 13 in einer Grundstellung bzw. funktionslosen Stellung der erfindungsgemäßen Anordnung 14 zur Ladegutsicherung straff und vorzugsweise mit geringer Vorspannung derart ausgebildet, dass zum einen der Handhabungsabschnitt 22 des Zugmittels 13 parallel zur Innenseitenverkleidung 11 verläuft und zum anderen die Handhabe 28 benachbart zur zweiten, fahrzeugfesten Zugmittelführung 19.2 angeordnet ist. Hierdurch ist der Zugmittelspeicher 15 mit maximaler Zugmittel-Speicherlänge gefüllt. Durch den dehnbaren Abschnitt 27 bzw. den Gummizug wird der Zugmittelspeicher 15 straff bzw. gespannt gehalten, wodurch die vorbeschriebene Selbsthemmung des Zugmittels 13 an der Führungskontur 26 der Umlenkstelle 17 der ersten, verstellbaren Zugmittelführung 18 bewirkt ist.
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Gesetzt den Fall, nicht zeichnerisch dargestelltes Ladegut soll innerhalb des Laderaums 5 mittels des Zugmittels 13 der Anordnung 15 zur Ladegutsicherung gegen ungewolltes Verrutschen gesichert werden, wird die Handhabe 28 manuell gegriffen und derart mit einer bestimmten Betätigungskraft „F“ in Richtung des Pfeils 30 und vorzugsweise in den Laderaum 5 hinein gezogen, dass die vorbeschriebene Selbsthemmung des Zugmittels 13 an der Führungskontur 26 der Umlenkstelle 17 der ersten, verstellbaren Zugmittelführung 18 überwunden wird. In der Folge wird in Anlehnung an einen an sich bekannten Flaschenzug gemäß diesem Ausführungsbeispiel doppelt so viel Zugmittellänge vom Zugmittelspeicher 15 freigegeben und aus der korrespondierenden Öffnung 12a gezogen, wie in die Öffnung 12b eingezogen wird, wobei sich die erste, verstellbare Zugmittelführung 18 in Bezug auf das Zeichnungsblatt von links nach rechts, d.h. in Richtung Zugmittelspeicher 15 verschiebt (nicht zeichnerisch dargestellt). Es steht nunmehr Zugmittellänge zur Verfügung, um zur Fixierung des Ladegutes das Zugmittel 13 über das Ladegut führen zu können.
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Durch Ziehen an der Handhabe 28 in entgegengesetzter Richtung (vgl. Pfeil 31) mit besagter Betätigungskraft „F“ verkürzt sich die verfügbare, freie Länge des Zugmittels 13 wieder und klemmt dadurch das Ladegut. Die „überschüssige“ Länge des Zugmittels 13 wird dabei vom Zugmittelspeicher 15 wieder aufgenommen, indem die erste, verstellbare Zugmittelführung 18 in Bezug auf das Zeichnungsblatt nach links verschoben wird (nicht zeichnerisch dargestellt). Durch Überdehnen des dehnbaren Abschnitts 27 bzw. des Gummizugs bleiben die erste, verstellbare Zugmittelführung 18 samt Zugmittelspeicher 15 gespannt und besagte Selbsthemmung ist sicher gewährleistet.
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Durch zwei oder mehr Umlenkstellen 17a, 17b (vgl. 4 bis 6) ist die Speicherlänge des Zugmittelspeichers 15 in weiten Grenzen erweiterbar.
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Die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele stellen auf eine Selbsthemmung des Zugmittels 13 ab. Alternativ oder auch in Kombination mit dieser Maßnahme kann vorgesehen sein, dass dem Zugmittel 13 zumindest ein nicht zeichnerisch dargestelltes mechanisches Klemmelement zugeordnet ist, welches das Zugmittel 13 im gespannten Zustand desselben, sei es in Funktion zum Haltern von Ladegut oder in besagter Grundstellung bzw. funktionslosen Stellung im gestrafften Zustand nach beispielsweise dem Prinzip eines an sich bekannten Verzurrgurtes am Fahrzeug 1 fixiert. Hierdurch ist eine besonders sichere Halterung von Ladegut ermöglicht.
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Die Erfindung beschränkt sich auch nicht auf einen dehnbaren Abschnitt 27 des Zugmittels 13 in Form eines Elastomerelements, wie eines Gummizugs, sondern erfasst jedwedes an sich bekannte dehnbare Element. So kann dasselbe auch durch einen elastomeren Kunststoff oder ein nicht zeichnerisch dargestelltes Federelement, wie beispielsweise eine Schraubenzugfeder, gebildet sein. Darüber hinaus kann es auch angezeigt sein und ist demgemäß ebenfalls durch die Erfindung mit erfasst, dass der dehnbaren Abschnitt 27 des Zugmittels 13 bis in den Handhabungsabschnitt 22 hineinreicht oder ausschließlich in diesem angeordnet ist (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Ferner kann es auch angezeigt sein und ist durch die Erfindung ebenfalls mit erfasst, dass die Befestigungsstelle 21 der ersten, verstellbaren Zugmittelführung 18 selbst einen elastisch verformbaren Abschnitt 27 ausbildet bzw. aufweist, indem beispielsweise die Querstrebe 18e selbst elastisch verformbar ausgebildet oder elastisch an der ersten, verstellbaren Zugmittelführung 18 gelagert ist, wodurch eine Zugkraft auf das Zugmittel 13 im Sinne Straffen desselben ausübbar ist (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Schließlich beschränkt sich die Erfindung auch nicht auf eine unmittelbar dem Laderaum 5 des Fahrzeugs 1 zugeordnete Ladegutsicherungsanordnung 14, sondern erfasst jedwede geeignete Örtlichkeit des Fahrzeugs 1 zur Ausstattung mit einer derartigen Ladegutsicherungsanordnung 14.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeug
- 2
- Fahrgastzelle
- 3
- Fahrzeugsitze
- 4
- Sitzbank
- 5
- Laderaum
- 6
- Karosserieseitenteil
- 7
- Heckschürze
- 8
- Heckklappe
- 9
- Rückenlehne
- 10
- Laderaumbodenplatte
- 11
- Innenseitenverkleidung
- 12a
- Öffnung
- 12b
- Öffnung
- 13
- Zugmittel
- 14
- Anordnung zur Ladegutsicherung
- 15
- Zugmittelspeicher
- 15'
- Zugmittelspeicher
- 16
- Beschlag
- 17
- Umlenkstelle
- 17a
- Umlenkstelle
- 17b
- Umlenkstelle
- 18
- erste, verstellbare Zugmittelführung
- 18a
- Längsstrebe
- 18b
- Längsstrebe
- 18c
- Querstrebe
- 18d
- Querstrebe
- 18e
- Querstrebe
- 18f
- Querstrebe
- 19.1
- zweite, fahrzeugfeste Zugmittelführung
- 19.1a
- zweite, fahrzeugfeste Zugmittelführung
- 19.1b
- zweite, fahrzeugfeste Zugmittelführung
- 19.2
- zweite, fahrzeugfeste Zugmittelführung
- 20.1
- dritte, fahrzeugfeste Zugmittelführung
- 20.2
- dritte, fahrzeugfeste Zugmittelführung
- 21
- Befestigungsstelle
- 22
- Handhabungsabschnitt
- 23
- Hohlraum
- 24
- Umlenkabschnitt (erste, verstellbare Zugmittelführung 18)
- 25
- Befestigungsabschnitt (erste, verstellbare Zugmittelführung 18)
- 26
- Führungskontur
- 27
- dehnbarer Abschnitt
- 28
- Handhabe
- 29
- Fortsatz
- 30
- Pfeil
- 31
- Pfeil
- „F“
- Betätigungskraft