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DE102019111888A1 - Schwimmträgervorrichtung - Google Patents

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DE102019111888A1
DE102019111888A1 DE102019111888.3A DE102019111888A DE102019111888A1 DE 102019111888 A1 DE102019111888 A1 DE 102019111888A1 DE 102019111888 A DE102019111888 A DE 102019111888A DE 102019111888 A1 DE102019111888 A1 DE 102019111888A1
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Abstract

Schwimmträgervorrichtung, die dazu vorgesehen ist, zumindest ein Solarelement (10) schwimmend auf einem Gewässer, insbesondere einem Binnengewässer, abzustützen, mit zumindest einem Schwimmkörper (12) sowie mit einer mit dem Schwimmkörper (12) gekoppelten Trägerstruktur (14, 14a), welche dazu vorgesehen ist, eine Stützkraft des zumindest einen Solarelements (10) auf den zumindest einen Schwimmkörper (12) zu übertragen.

Description

  • Es wird eine Schwimmträgervorrichtung vorgeschlagen, die dazu vorgesehen ist, zumindest ein Solarelement schwimmend auf einem Gewässer, insbesondere einem Binnengewässer, abzustützen, mit zumindest einem Schwimmkörper sowie mit einer mit dem Schwimmkörper gekoppelten Trägerstruktur, welche dazu vorgesehen ist, eine Stützkraft des zumindest einen Solarelements auf den zumindest einen Schwimmkörper zu übertragen.
  • Dabei soll unter einem „Schwimmkörper“ insbesondere ein Körper verstanden werden, der eine Auftriebskraft erzeugt. Insbesondere soll unter einem Schwimmkörper ein Hohlkörper mit einem oder mehreren Hohlräumen, vorzugsweise mit einem einzelnen zusammenhängenden Hohlraum, verstanden werden.
  • Vorzugsweise ist die Trägerstruktur dazu vorgesehen, Stützkräfte, insbesondere auf einen Schwimmkörper, abzuleiten. Bevorzugt ist die Trägerstruktur wenigstens zu einem Großteil aus Metall ausgebildet. Besonders bevorzugt ist die Trägerstruktur wenigstens zu einem Großteil aus Stahl ausgebildet. Unter dem Ausdruck „wenigstens zu einem Großteil“ sollen dabei insbesondere zumindest 55 %, vorteilhaft zumindest 65 %, vorzugsweise zumindest 75 %, besonders bevorzugt zumindest 85 % und besonders vorteilhaft zumindest 95 % verstanden werden.
  • Durch eine erfindungsgemäße Ausgestaltung kann eine besonders flexibel gestaltbare Solarvorrichtung erreicht werden. Ferner weist die erfindungsgemäße Ausgestaltung eine einfache Montierbarkeit bei günstigen Herstellungskosten und bei einer kompakten Bauweise auf.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass der Schwimmkörper an zumindest einer Seitenwand einen Aufnahmebereich für die Trägerstruktur aufweist, wodurch die Stützkräfte besonders vorteilhaft eingeleitet werden können.
  • Vorzugsweise ist eine Seitenwand eine Wand des Schwimmkörpers, deren Hüllkurvenabschnitt einer Bezugsseitenwand eines kleinsten gedachten Bezugsquaders zugewandt ist, wobei der Bezugsquader den Schwimmkörper gerade noch vollständig umschließt.
  • Vorzugsweise ist eine Hüllkurve eine insbesondere geometrisch kleinste einen Körper einhüllende, vorzugsweise freie Geometrie, welche insbesondere frei von Wendepunkten ist.
  • Vorzugsweise weist der, insbesondere kleinste gedachte, Bezugsquader bevorzugt in einem montierten Betriebszustand des Schwimmkörpers eine Bezugsoberseite und eine Bezugsunterseite auf. Die Bezugsoberseite und die Bezugsunterseite sind insbesondere zumindest im Wesentlichen parallel zu einer vorzugsweisen idealen Wasseroberfläche angeordnet. Der Bezugsquader weist Bezugsseitenflächen auf. Insbesondere sind die Bezugsseitenflächen vorzugsweise in einem montierten Betriebszustand senkrecht zu der idealen Wasseroberfläche angeordnet. Unter „zugewandt“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass eine Fläche einer Bezugsfläche zugewandt ist, sofern eine Flächennormale der Fläche, insbesondere eines Hüllkurvenabschnitts des Schwimmkörpers, relativ zu einer Bezugsflächennormalen der Bezugsfläche, insbesondere eines Bezugsquaders, eine parallele Komponente aufweist, die einen Betrag von größer/gleich 50 % des Betrags der Flächennormalen aufweist. Insbesondere ist die Seitenwand dazu vorgesehen, eine Oberseite und eine Unterseite des Schwimmkörpers miteinander zu verbinden.
  • Vorzugsweise erstreckt sich die ideale Wasseroberfläche in einer horizontalen Ebene und ist insbesondere frei von Wellen und Strömungen sowie anderen Perturbationen. Vorzugsweise wird eine Erdkrümmung insbesondere zu einer Veranschaulichung der idealen Wasseroberfläche vernachlässigt.
  • Der Ausdruck „im Wesentlichen senkrecht“ soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Richtung relativ zu einer Bezugsrichtung definieren, wobei die Richtung und die Bezugsrichtung, insbesondere in einer Ebene betrachtet, einen Winkel von 90 ° einschließen und der Winkel eine maximale Abweichung von insbesondere kleiner als 8 °, vorteilhaft kleiner als 5 ° und besonders vorteilhaft kleiner als 2 ° aufweist. Ferner soll eine Haupterstreckungsebene vorzugsweise als eine Ebene eines Körpers, insbesondere Schwimmkörpers, verstanden werden, welche parallel zu einer größten Seitenfläche eines kleinsten gedachten Bezugsquaders verläuft, welcher den Körper, insbesondere Schwimmkörper, gerade noch vollständig umschließt, und insbesondere durch den Mittelpunkt des Bezugsquaders verläuft. Insbesondere erstreckt sich die Haupterstreckungsebene in einem montierten Betriebszustand zumindest im Wesentlichen senkrecht zu der idealen Wasseroberfläche.
  • Unter einem „Aufnahmebereich“ soll insbesondere ein Bereich verstanden werden, der eine Abstützfläche zur Abstützung von Stützkräften ausbildet. Insbesondere weist der Aufnahmebereich eine Aufnahmekontur auf. Vorzugsweise wird die Abstützfläche durch die Aufnahmekontur gebildet. Die Aufnahmekontur ist bevorzugt zu einer Begrenzung des Aufnahmebereichs vorgesehen. Darunter, dass an zumindest einer Seitenwand des Schwimmkörpers ein Aufnahmebereich angeordnet ist, soll insbesondere verstanden werden, dass in einem Bereich der Seitenwand vorzugweise ein als eine Erhebung und/oder Vertiefung ausgebildeter Aufnahmebereich angeordnet ist. Besonders bevorzugt ist der Aufnahmebereich in einem Bereich der Seitenwand als eine Vertiefung ausgebildet. Ferner wäre denkbar, dass die Aufnahmekontur, insbesondere der Aufnahmebereich, vorzugsweise L-förmig und/oder U-förmig und/oder T-förmig und/oder C-förmig und/oder Omega-förmig und/oder V-förmig und/oder O-förmig und/oder als eine Form-Kombination oder als eine Vielfachkombination ausgebildet sein kann.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass der Schwimmkörper zumindest an einer Oberseite einen Aufnahmebereich für die Trägerstruktur aufweist, wodurch die Stützkräfte besonders vorteilhaft eingeleitet werden können. Vorzugsweise ist eine Oberseite des Schwimmkörpers eine Wand des Schwimmkörpers, deren Hüllkurvenabschnitt der Bezugsoberseite des insbesondere kleinsten, um den Schwimmkörper gedachten Bezugsquaders zugewandt ist, welcher vorzugsweise den Schwimmkörper, gerade noch vollständig umschließt. Des Weiteren ist eine Unterseite eine Wand des Schwimmkörpers, deren Hüllkurvenabschnitt der Bezugsunterseite des insbesondere kleinsten, um den Schwimmkörper gedachten Bezugsquaders zugewandt ist. Vorzugsweise ist die Oberseite, insbesondere in einem Raum, oberhalb der Wasseroberfläche angeordnet. Besonders bevorzugt weist die Oberseite des Schwimmkörpers in einem montierten Betriebszustand einen Abstand zu der, insbesondere idealen, Wasseroberfläche auf. Zudem wird vorgeschlagen, dass der Schwimmkörper an zumindest der Seitenwand und/oder an der Oberseite den Aufnahmebereich für die Trägerstruktur aufweist. Ferner wird vorgeschlagen, dass der Aufnahmebereich einstückig mit dem Schwimmkörper ausgebildet ist, wodurch eine besonders vorteilhafte Reduzierung der Herstellungskosten und/oder Montagekosten erreicht werden kann.
  • Unter „einstückig“ soll insbesondere zumindest stoff-schlüssig verbunden verstanden werden, beispielsweise durch einen Schweißprozess, einen Klebeprozess, einen Anspritzprozess und/oder einen anderen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Prozess, und/oder vorteilhaft in einem Stück geformt verstanden werden, wie beispielsweise durch eine Herstellung aus einem Guss und/oder einem Blasverfahren, insbesondere einem Extrusionsblasverfahren und/oder durch eine Herstellung in einem Ein- oder Mehrkomponentenspritzverfahren und/oder besonders vorteilhaft aus einem einzelnen Rohling. Insbesondere ist der Aufnahmebereich einstückig an den Schwimmkörper angeformt. Vorzugsweise ist der Aufnahmebereich durch das Extrusionsblasverfahren mit dem Schwimmkörper einstückig angeformt ausgebildet.
  • Zudem wird vorgeschlagen, dass der Aufnahmebereich zu einer formschlüssigen Aufnahme der Trägerstruktur vorgesehen ist, wodurch eine vorteilhaft zeiteffiziente und/oder zerstörungsfreie Montage bei geringen Materialkosten erreicht werden kann. Unter „formschlüssig“ soll insbesondere verstanden werden, dass sich in einem montierten Betriebszustand gegenüberliegende Flächen, eine in einer Normalenrichtung der Flächen wirkende Haltekraft aufeinander ausüben. Insbesondere befinden sich die Bauteile in einem geometrischen Eingriff miteinander. Insbesondere sind die Flächen dazu vorgesehen, vorzugsweise Stützkräfte von der formschlüssigen Aufnahme zu der Trägerstruktur zu übertragen. Vorzugsweise können die Flächen in einem montierten Betriebszustand eine Beabstandung voneinander aufweisen.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass der Schwimmkörper zumindest im Wesentlichen über ein Extrusionsblasverfahren hergestellt ist, wodurch in einem Arbeitsgang eine vorteilhaft genaue Außenoberfläche definiert und/oder strukturiert werden kann, sowie ein vorteilhaft kostengünstiger Herstellungsprozess bereit gestellt werden kann.
  • Vorzugsweise ist der Schwimmkörper aus einem thermoplastischen Material ausgebildet. Insbesondere ist der Schwimmkörper aus einem lebensmittelechten Material ausgebildet. Besonders bevorzugt ist der Schwimmkörper von einem HDPE-Kunststoff ausgebildet. Insbesondere ist das Extrusionsblasverfahren dazu vorgesehen, den Schwimmkörper aus einem schlauchartigen Vorformling zu formen. Vorzugsweise kommt beim Extrusionsblasverfahren ein Negativwerkzeug, insbesondere des Schwimmkörpers, zum Einsatz. Insbesondere weist das Negativwerkzeug an einer Innenseite strukturelle Merkmale eines Endprodukts, insbesondere eine vorgesehene Form des Schwimmkörpers, auf.
  • Denkbar wäre auch eine Hohlkörper-Herstellung mittels eines „Spritzstreckblasverfahrens“ oder einem anderem, einem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Herstellungsverfahren.
  • Zudem wird vorgeschlagen, dass der Schwimmkörper zumindest zwei korrelierend zueinander ausgestaltete und/oder angeordnete Stapelelemente aufweist, die dazu vorgesehen sind, zumindest zwei Schwimmkörper lateral formschlüssig miteinander in Eingriff zu bringen. Hierdurch kann eine vorteilhafte Platzeffizienz und/oder Transporteffizienz erreicht werden. Besonders vorteilhaft kann dadurch eine Reduzierung von Logistikkosten erreicht werden.
  • Unter „korrelierend ausgestaltet“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass zumindest ein erstes Element, insbesondere Stapelelement, und zumindest ein weiteres Element, insbesondere Stapelelement, dazu vorgesehen sind, miteinander in Eingriff gebracht zu werden. Ferner sind insbesondere zumindest zwei, bevorzugt korrelierend zueinander ausgestaltete Elemente, insbesondere Stapelelemente, vorzugsweise formschlüssig zu einer lateralen Kraftübertragung ausgebildet. Vorzugsweise erfolgt eine laterale Kraftübertragung in einer zumindest im Wesentlichen senkrechten Richtung zu einer Erdbeschleunigung. Insbesondere ist ein kleinstes Querschnittsmaß des zumindest einen ersten Elements, insbesondere Stapelelements, größer als ein größtes Querschnittsmaß des zumindest einen weiteren, korrelierend zu dem zumindest einen ersten Element ausgebildeten Elements, insbesondere Stapelelements ausgebildet. Besonders bevorzugt sind die Stapelelemente insbesondere zueinander geometrisch korrelierend ausgestaltet. Ferner ist vorzugsweise eine Innenkontur eines ersten Elements, insbesondere Stapelelements, relativ zu einer Außenkontur eines weiteren, insbesondere dazu korrelierend ausgebildeten Elements, insbesondere Stapelelements, baugleich verkleinert ausgebildet. Bevorzugt ist die Innenkontur als eine Vergrößerung der Außenkontur ausgebildet. Vorzugsweise ist die Außenkontur insbesondere des zumindest einen ersten Elements dazu ausgebildet, die Innenkontur insbesondere des zumindest einen weiteren Elements aufzunehmen. Vorzugsweise sind die Stapelelemente dazu vorgesehen, ein Abrutschen und/oder Abgleiten eines Schwimmkörpers, insbesondere eines über einem weiteren Schwimmkörper angeordneten Schwimmkörpers, zu verhindern. Vorzugsweise ist ein lateraler Formschluss zu einer Begrenzung einer horizontalen Bewegung, insbesondere zumindest im Wesentlichen senkrecht von einer Erdbeschleunigung, vorgesehen. Bevorzugt sind zumindest zwei Schwimmkörper dazu vorgesehen, auf einer Stapelachse in einer Stapelrichtung aufeinander gestapelt zu werden. Bevorzugt sind die Stapelelemente dazu vorgesehen, eine Bewegung senkrecht zu der Stapelrichtung, insbesondere formschlüssig, zu begrenzen.
  • Insbesondere ist zumindest ein erstes Stapelelement an der Unterseite des Schwimmkörpers angeordnet. Ferner ist insbesondere zumindest ein weiteres Stapelelement an der Oberseite des Schwimmkörpers angeordnet. Vorzugsweise ist das zumindest eine erste Stapelelement zu dem zumindest einen weiteren Stapelelement korrelierend angeordnet. Insbesondere sind das zumindest eine erste Stapelelement und das zumindest eine weitere Stapelelement vorzugsweise in der Art an dem Schwimmköper angeordnet, dass insbesondere zumindest zwei vorzugsweise baugleiche, insbesondere mittels Stapelelementen miteinander in Eingriff gebrachte Schwimmkörper, zumindest im Wesentlichen versatzfrei und parallel angeordnete Bezugsseitenflächen des Bezugsquaders aufweisen. Insbesondere liegen die Haupterstreckungsebenen von zumindest zwei miteinander gestapelten Schwimmkörpern vorzugsweise zumindest im Wesentlichen versatzfrei in einer gemeinsamen Ebene. Unter „zumindest im Wesentlichen versatzfrei“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine laterale Abweichung vorzugsweise senkrecht zu einer Stapelrichtung von insbesondere kleiner 20mm, vorzugsweise kleiner 15 mm, bevorzugt kleiner 10 mm und besonders bevorzugt kleiner 5 mm sowie eine Winkelabweichung von insbesondere kleiner 10 °, vorzugsweise kleiner 8 °, bevorzugt kleiner 5 ° und besonders bevorzugt kleiner 3 ° verstanden werden. Vorzugsweise sind die zwei korrelierend zu einander ausgebildeten Stapelelemente an einer Oberseite und an einer Unterseite des Schwimmkörpers vorzugsweise korrelierend zueinander angeordnet. Insbesondere weisen die zwei vorzugsweise korrelierend zueinander angeordneten Stapelelemente insbesondere geometrisch korrelierend zueinander ausgestaltete Oberflächen auf. Vorzugsweise sind die, insbesondere an einem Schwimmkörper, korrelierend zueinander angeordneten Stapelelemente zumindest im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet. Ferner sind die Stapelelemente bevorzugt einstückig mit dem Schwimmkörper ausgebildet. Ferner weisen die Stapelelemente insbesondere eine Rechteckform und/oder Kugelform und/oder Kegelform und/oder Ellipsenform und/oder Parabelform und/oder Wellenform und/oder Sägezahnform und/oder Pyramidenform und/oder Rillenform und/oder eine Kombination zumindest der aufgeführten Formen auf. Besonders bevorzugt sind die Stapelelemente als eine makroskopische Struktur auf einer Oberfläche des Schwimmkörpers ausgebildet. Dabei soll unter einer „makroskopischen Struktur“ insbesondere eine Ausformung verstanden werden, die eine über eine von einer Oberfläche aufgespannte Ebene hinausgehende, insbesondere über eine reine und/oder erhöhte Rauheit eines Materials hinausgehende, Erhebung und/oder Vertiefung bildet. Bevorzugt weist die makroskopische Struktur in diesem Zusammenhang eine Erhebung und/oder Vertiefung senkrecht zu der Ebene der aufgespannten Oberfläche von insbesondere größer als 1 mm, vorzugsweise größer als 3 mm, bevorzugt größer als 5 mm und besonders bevorzugt größer als 10 mm auf. Des Weiteren weist die makroskopische Struktur in diesem Zusammenhang bevorzugt eine Erhebung und/oder Vertiefung senkrecht zu der Ebene der aufgespannten Oberfläche von insbesondere kleiner als 65 mm, vorzugsweise kleiner als 55 mm, bevorzugt kleiner als 45 mm und besonders bevorzugt kleiner als 35 mm auf.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass zumindest eines der Stapel-elemente als eine Vertiefung ausgebildet ist und zumindest ein weiteres der Stapelelemente als eine korrelierend zu der Vertiefung ausgebildete Erhebung ausgebildet ist. Hierdurch kann vorteilhaft einfach, kostengünstig und bei geringem Fertigungsaufwand eine vorteilhaft hohe Effizienz der Stapelbarkeit der Schwimmkörper erreicht werden. Vorzugsweise ist die Erhebung und/oder die Vertiefung senkrecht zur aufgespannten Ebene der Oberfläche, vorzugsweise in einer parallelen und/oder antiparallelen Richtung einer Flächennormalen der Bezugsoberseite und/oder Bezugsunterseite, größer als 4 mm, bevorzugt größer als 15 mm und ganz besonders bevorzugt größer als 200 mm.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass der Schwimmkörper zumindest teilweise rutschhemmend ausgebildet ist. Vorzugsweise weist eine äußere Oberfläche des Schwimmkörpers relativ zu einer glatten Oberfläche des Schwimmkörpermaterials eine höhere Reibung, insbesondere Haftreibung und/oder Gleitreibung, auf. Ferner weist zumindest eine äußere Oberfläche des Schwimmkörpers zumindest teilweise eine erhöhte Rutschhemmung bezüglich eines gleitfördernden Stoffes, insbesondere bezüglich Wasser, auf. Insbesondere ist die Rutschhemmung einstückig mit dem Schwimmkörper ausgebildet. Vorzugsweise ist die Rutschhemmung als ein Antirutschbelag ausgebildet. Insbesondere ist die Rutschhemmung als eine Matte, insbesondere Gummimatte, und/oder eine Gewebestruktur und/oder eine Folie und/oder ein Granulat und/oder ein Schaum ausgebildet. Besonders bevorzugt ist die Rutschhemmung als makroskopische Struktur ausgestaltet. Bevorzugt weist die makroskopische Struktur in diesem Zusammenhang eine Erhebung und/oder Vertiefung senkrecht zu der Ebene der aufgespannten Oberfläche von insbesondere größer als 0,3 mm, vorzugsweise größer als 0,8 mm, bevorzugt größer als 1 mm und besonders bevorzugt größer als 1,5 mm auf. Des Weiteren weist die makroskopische Struktur in diesem Zusammenhang bevorzugt eine Erhebung und/oder Vertiefung senkrecht zu der Ebene der aufgespannten Oberfläche von insbesondere kleiner als 35 mm, vorzugsweise kleiner als 20 mm, bevorzugt kleiner als 10 mm und besonders bevorzugt kleiner als 5 mm auf. Die, insbesondere rutschhemmende, makroskopische Struktur ist insbesondere als eine flächige Anordnung von Erhöhungen und/oder Vertiefungen ausgebildet. Vorzugsweise ist die makroskopische Struktur insbesondere als eine Gitterstruktur und/oder eine Noppenstruktur und/oder eine Rillenstruktur und/oder Riffelstruktur und/oder Kreuzstruktur und/oder Gewebestruktur und/oder Faserstruktur und/oder Pyramidenstruktur und/oder Kreisstruktur und/oder Wabenstruktur und/oder Dreieckstruktur und/oder miteinander zumindest teilweise überlagerten Strukturen ausgebildet.
  • In einer vorteilhaften Weise wird durch eine Rutschhemmung eine Rutschgefahr vermindert und eine Betriebssicherheit erhöht. Ferner ist eine Ausgestaltung der, insbesondere rutschhemmenden, makroskopischen Struktur als zumindest ein Stapelelement denkbar.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass der Schwimmkörper in einem montierten Betriebszustand senkrecht zu der idealen Wasseroberfläche, entlang einer Richtung von der Oberseite zu der Unterseite des Schwimmkörpers zumindest teilweise eine abnehmende maximale Quererstreckung aufweist.
  • Insbesondere weist der Schwimmkörper eine abnehmende maximale Quererstreckung in Richtung einer Flächennormalen der Bezugsunterseite des Schwimmkörpers auf. Vorzugsweise ist der Schwimmkörper in einem montierten Betriebszustand zumindest teilweise oberhalb einer Wasseroberfläche angeordnet. Der Schwimmkörper ist vorzugsweise in einem montierten Betriebszustand insbesondere über mehr als 20%, vorzugsweise über mehr als 40% und besonders bevorzugt über mehr als 50% der maximalen Erstreckung des Schwimmkörpers entlang der Hochachse unterhalb der idealen Wasseroberfläche angeordnet.
    Insbesondere ist der Schwimmkörper in einem montierten Betriebszustand in der Trägerstruktur der Schwimmträgereinheit aufgenommen, welche insbesondere schwimmend auf und/oder in einem Gewässer mit einer Wasseroberfläche angeordnet ist. Unter einer „Hochachse“ soll in diesem Zusammenhang eine Achse verstanden werden, welche insbesondere senkrecht zu einer Wasseroberfläche verläuft. Insbesondere verläuft eine Hochachse entlang der Richtung der Flächennormalen der Bezugsoberseite und/oder der Bezugsunterseite vorzugsweise des kleinsten gedachten Quaders des Schwimmkörpers. Vorzugsweise ist die Oberseite des Schwimmkörpers insbesondere gekrümmt, bevorzugt zumindest teilweise konvex und/oder konkav gekrümmt ausgebildet. Weiter ist denkbar, dass die Oberseite des Schwimmkörpers wenigstens zu einem Großteil planar ausgebildet ist. Vorzugsweise ist die Unterseite des Schwimmkörpers gekrümmt, bevorzugt zumindest teilweise konvex und/oder konkav gekrümmt ausgebildet. Ferner ist denkbar, dass die Unterseite des Schwimmkörpers wenigstens zu einem Großteil planar ausgebildet sein kann. Vorzugsweise weist die, insbesondere gesamte, abnehmende maximale Quererstreckung einen Wert, insbesondere einen Differenzwert zwischen einer maximalen Quererstreckung und einer minimalen Quererstreckung, und zwar insbesondere einer Quererstreckung der Unterseite des Schwimmkörpers, senkrecht zu der Hochachse, von vorzugsweise größer als 5 cm, bevorzugt größer als 10 cm und besonders bevorzugt größer als 15 cm auf. Des Weiteren weist die, insbesondere gesamte, abnehmende maximale Quererstreckung vorzugsweise einen Wert, insbesondere einen Differenzwert zwischen einer maximalen Quererstreckung und einer minimalen Quererstreckung, und zwar insbesondere einer Quererstreckung der Unterseite des Schwimmkörpers, senkrecht zu der Hochachse, von vorzugsweise kleiner als 45 cm, bevorzugt kleiner als 35 cm und besonders bevorzugt kleiner als 25 cm auf. Vorzugsweise weist die Unterseite des Schwimmkörpers die kleinste Quererstreckung auf. Vorzugsweise nimmt die Quererstreckung über zumindest einen wesentlichen Teil einer maximalen Erstreckung des Schwimmkörpers entlang der Hochachse, insbesondere in Richtung der Unterseite, des Schwimmkörpers ab, d.h. insbesondere über mehr als 20%, vorzugsweise über mehr als 40% und besonders bevorzugt über mehr als 50% der maximalen Erstreckung des Schwimmkörpers entlang der Hochachse.
  • Eine zumindest teilweise abnehmende maximale Quererstreckung des Schwimmkörpers entlang einer Hochachse, insbesondere von der Oberseite des Schwimmkörpers und/oder Wasseroberfläche zu der Unterseite des Schwimmkörpers, kann zu einer besonders vorteilhaft flexiblen Einsetzbarkeit des Schwimmkörpers und/oder der Schwimmträgereinheit beitragen. In einer vorteilhaften Weise kann der Schwimmkörper und/oder die Schwimmträgereinheit in frostgefährdeten Gewässern eingesetzt werden. Besonders vorteilhaft wird eine Robustheit gegenüber äußeren Bedingungen, insbesondere gegenüber einem Eisdruck erhöht. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltungsform des Schwimmkörpers kann ein Eisdruck zumindest den Schwimmkörper aus einem zufrierenden Gewässer herausdrücken und somit dem Eisdruck ausweichen. Vorteilhaft wird einem Eisdruck ausgewichen und eine Lebensdauer sowie Einsatzfähigkeit sowie Effizienz erhöht.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass zumindest zwei Seitenwände des Schwimmkörpers zumindest teilweise als Schrägflächen ausgebildet sind. Des Weiteren kann die Unterseite des Schwimmkörpers als Schrägfläche ausgebildet sein. Vorzugsweise sind die Schrägflächen zumindest teilweise gekrümmt ausgebildet. Ferner ist denkbar, dass die Schrägflächen zumindest teilweise planar ausgebildet sein können. Besonders bevorzugt weist eine Haupterstreckungsebene eines kleinsten gedachten Quaders um die zumindest eine Seitenwand des Schwimmkörpers mit einer Schrägfläche, insbesondere gegenüber der Bezugsunterseite und/oder Bezugsoberseite des Schwimmkörpers einen Winkel von insbesondere kleiner 88 °, vorzugsweise kleiner 85 °, bevorzugt kleiner 82 ° und besonders bevorzugt kleiner 80 ° auf. Insbesondere weist eine Haupterstreckungsebene eines kleinsten gedachten Quaders um die zumindest eine Seitenwand des Schwimmkörpers mit einer Schrägfläche, insbesondere gegenüber der Bezugsunterseite und/oder Bezugsoberseite des Schwimmkörpers einen Winkel von insbesondere größer 45 °, vorzugsweise größer 55 °, bevorzugt größer 65 ° und besonders bevorzugt größer 70 ° auf. Des Weiteren kann die Schrägfläche, insbesondere Seitenwand, als planare und/oder gekrümmte und/oder polygone Fläche und/oder als eine Kombination ausgestaltet sein. Ferner könnte die Schrägfläche, insbesondere Seitenwand, vorzugsweise aus beliebig vielen Teilflächen mit beliebigen Winkeln und/oder Krümmungen zueinander ausgestaltet sein. Insbesondere weist die Haupterstreckungsebene zumindest einer Seitenwand relativ zu der Bezugsseitenfläche des Schwimmkörpers einen Winkel von insbesondere kleiner 40°, vorzugsweise kleiner 30°, bevorzugt kleiner 20° und besonders bevorzugt kleiner 15 ° auf. Vorzugsweise weist die Haupterstreckungsebene zumindest einer Seitenwand relativ zu der Bezugsseitenfläche des Schwimmkörpers einen Winkel von insbesondere größer 1 °, vorzugsweise größer 3 °, bevorzugt größer 4 °und besonders bevorzugt größer 5 °auf. Hiermit kann eine besonders vorteilhaft flexible Ausgestaltung der Erfindung erreicht werden, welche insbesondere unabhängig von einer Frostgefahr eingesetzt werden kann. Ferner kann hiermit eine Effizienz und Lebensdauer der Erfindung signifikant erhöht werden, da in einer vorteilhaften Weise einer Zerstörung durch Eis, insbesondere Eisdruck, ausgewichen werden kann.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass zumindest zwei Seitenwände des Schwimmkörpers zumindest im Wesentlichen keilförmig zueinander angeordnet sind. Vorzugsweise sind die Seitenwände zumindest teilweise gekrümmt ausgebildet. Ferner könnten die Seitenwände insbesondere planar ausgebildet sein. Insbesondere weist eine erste Haupterstreckungsebene eines kleinsten gedachten Quaders um eine erste der Seitenwände gegenüber einer zweiten Haupterstreckungsebene eines kleinsten gedachten Quaders um eine zweite der Seitenwände einen Winkelversatz von insbesondere zumindest 4°, vorzugsweise zumindest 16°, bevorzugt zumindest 30°, vorteilhafter Weise zumindest 45° und besonders bevorzugt zumindest 60° auf.
  • Es wird ferner vorgeschlagen, dass zumindest eine Seitenwand des Schwimmkörpers zumindest ein Sickenprofil aufweist, welches dazu vorgesehen ist, eine Stabilität des Schwimmkörpers zu erhöhen. Insbesondere ist das Sickenprofil einstückig mit dem Schwimmkörper ausgebildet. Vorzugsweise ist das Sickenprofil als eine Erhebung und/oder Vertiefung ausgebildet. Bevorzugt ist das Sickenprofil als eine rinnenförmige und/oder kreisförmige und/oder ellipsenförmige Vertiefung und/oder Erhebung ausgebildet. Besonders bevorzugt ist das Sickenprofil zu einer Verstärkung und/oder Versteifung zumindest einer Seitenwand des Schwimmkörpers angeordnet. Hierdurch können durch eine vorteilhafte Formgebung Herstellungskosten gespart werden. Insbesondere findet eine vorteilhafte Gewichtsreduzierung und/oder Verringerung von Materialkosten durch eine formgebende Versteifung bzw. formbasierte Stabilität statt.
  • Zudem wird vorgeschlagen, dass der Schwimmkörper zumindest an einer Oberseite und/oder an einer Unterseite zumindest ein Sickenprofil aufweist, welches dazu vorgesehen ist, eine Stabilität des Schwimmkörpers zu erhöhen. Bevorzugt ist das Sickenprofil zu einer Verstärkung und/oder Versteifung der Oberseite und/oder der Unterseite des Schwimmkörpers angeordnet. Hierdurch können durch eine vorteilhafte Formgebung Herstellungskosten gespart werden. Insbesondere findet eine vorteilhafte Gewichtsreduzierung und/oder Verringerung von Materialkosten durch eine formgebende Versteifung bzw. formbasierte Stabilität statt.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass der Schwimmkörper zumindest ein Verschlusselement mit einer Druckausgleichseinheit umfasst. Vorzugsweise ist das Verschlusselement zu einer Revision und/oder Befüllung und/oder Entleerung des Schwimmkörpers vorgesehen. Vorzugsweise ist die Druckausgleichseinheit dazu vorgesehen, einen Innendruck des Schwimmkörpers und einen Umgebungsdruck, insbesondere bidirektional, auszugleichen. Vorzugsweise ist die Druckausgleichseinheit als ein Druckausgleichsventil ausgebildet. Ferner kann die Druckausgleichseinheit als eine atmungsaktive und/oder flexible Membran ausgebildet sein. Besonders bevorzugt ist die Druckausgleichseinheit wasserundurchlässig, insbesondere für flüssiges Wasser undurchlässig, ausgebildet. Hierdurch kann die Erfindung in einer vorteilhaften Weise flexibel in einer breiten Erstreckung von Einsatzgebieten, insbesondere mit hohen Temperaturwechselraten, eingesetzt werden. Vorteilhaft können hierdurch zusätzliche Spannungen und/oder Kräfte abgebaut werden. Besonders vorteilhaft kann somit eine Effizienz im Hinblick auf eine Lebensdauer und auf Herstellungskosten gesteigert werden.
  • Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass die Trägerstruktur zumindest ein als Kabelführungseinheit ausgebildetes Trägerelement umfasst, wodurch eine flexibel gestaltbare Anlage bereitgestellt werden kann. Insbesondere kann eine vorteilhaft sichere und montagefreundliche Kabelführung bereitgestellt werden. Ferner kann besonders vorteilhaft ein Montageaufwand und/oder Installationsaufwand verringert werden. Vorzugsweise ist die Kabelführungseinheit als ein zumindest nach drei Seiten begrenztes Trägerelement ausgebildet. Ferner ist die Kabelführungseinheit insbesondere als ein Leerrohr ausgebildet. Bevorzugt kann die Kabelführungseinheit als ein profiliertes Halbzeug ausgebildet sein. Des Weiteren könnte die Kabelführungseinheit insbesondere als eine zumindest im Wesentlichen, insbesondere entlang eines Umfangs, geschlossene Kabelführungseinheit ausgebildet sein. Bevorzugt ist die Kabelführungseinheit als eine zumindest teilweise offene Kabelführungseinheit ausgebildet. Vorzugsweise weist die Kabelführungseinheit zumindest ein Kantenschutzelement auf. Insbesondere ist die Kabelführungseinheit als ein U-Profil und/oder Z-Profil und/oder T-Profil und/oder L-Profil und/oder C-Profil und/oder aus einer beliebigen Profilkombination zu einer Aufnahme von Kabeln ausgebildet.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Trägerstruktur zumindest ein von einem Hohlprofil gebildetes Trägerelement umfasst, wodurch eine vorteilhaft leichte und stabile Trägerstruktur bereitgestellt werden kann. Insbesondere kann eine vorteilhaft hohe Auflagefläche bei geringem Gewicht bereitgestellt werden. Vorzugsweise ist das Hohlprofil als ein rohrförmiges Stangenprofil ausgebildet. Bevorzugt ist das Hohlprofil als ein Halbzeug ausgebildet. Besonders bevorzugt weist das Hohlprofil einen rechteckigen Querschnitt auf. Ebenfalls denkbar ist ein polygoner und/oder kreisförmiger und/oder quadratischer und/oder elliptischer und/oder gewellter Querschnitt und/oder eine Kombination daraus.
  • Es wird ferner vorgeschlagen, dass das Trägerelement entlang einer Längsachse zumindest teilweise offen ausgebildet ist, wodurch vorteilhaft eine Gewichtsreduzierung erreicht werden kann. Vorzugsweise ist das Trägerelement entlang einer Längsachse zumindest im Wesentlichen vollständig offen ausgebildet. Unter dem Ausdruck „zumindest im Wesentlichen vollständig“ sollen dabei insbesondere zumindest 55 %, vorteilhaft zumindest 65 %, vorzugsweise zumindest 75 %, besonders bevorzugt zumindest 85 % und besonders vorteilhaft zumindest 95 % verstanden werden. Bevorzugt ist das Trägerelement entlang einer Längsachse zumindest im Wesentlichen zusammenhängend geöffnet ausgebildet. Besonders bevorzugt ist die Öffnung wasserdurchlässig ausgebildet. Ferner ist denkbar, dass die Öffnung insbesondere als Membran und/oder Gitter ausgebildet sein kann.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das Trägerelement in einem montierten Betriebszustand an einem tiefsten Punkt, zumindest eine Öffnung aufweist, wodurch vorteilhaft ein Ablauf für Wasser bereitgestellt werden kann. Insbesondere weist das Trägerelement an einem tiefsten Punkt, vorzugsweise in einem montierten Betriebszustand eine Öffnung in Richtung der vorzugsweise idealen Wasseroberfläche und/oder parallel zu einer Bezugsflächennormalen der Bezugsunterseite des Schwimmkörpers auf. Ferner ist es denkbar, dass das Trägerelement in einem montierten Betriebszustand, insbesondere an einem tiefsten Punkt, eine Öffnung in einer horizontalen Richtung aufweist. Insbesondere weist das Trägerelement vorzugsweise in einem montierten Betriebszustand eine zumindest im Wesentlichen nach unten, insbesondere in einer Richtung parallel zu einer Bezugsflächennormalen der Bezugsunterseite des Schwimmkörpers, gerichtete Öffnung auf. Vorteilhaft kann eine Staunässe und insbesondere eine damit einhergehende mögliche korrosive Einwirkung auf das Trägerelement verhindert werden.
    Vorzugsweise ist das Trägerelement in einem montierten Betriebszustand oberhalb der Wasseroberfläche angeordnet. Bevorzugt ist die Öffnung des Trägerelements in Richtung der Wasseroberfläche gerichtet. Besonders bevorzugt ist die Öffnung in Richtung der Erdbeschleunigung gerichtet, insbesondere um einen Wasseraustritt aus dem Trägerelement zu ermöglichen. Vorzugsweise ist die Öffnung an einem tiefsten Punkt des Trägerelements, insbesondere in Richtung der vorzugsweise idealen Wasseroberfläche, angeordnet. Ferner ist es denkbar, dass die Öffnung zumindest im Wesentlichen parallel zu der Wasseroberfläche gerichtet ist.
  • Es wird des Weiteren vorgeschlagen, dass das Trägerelement als ein C-Profil ausgebildet ist, wodurch eine vorteilhaft hohe Herstellungseffizienz bei geringen Herstellungskosten bereitgestellt werden kann. Vorzugsweise ist das C-Profil als profiliertes Halbzeug ausgebildet. Bevorzugt ist das C-Profil als Rechteckprofil ausgebildet. Besonders bevorzugt ist das C-Profil zumindest zweiseitig umschlossen und weist insbesondere an zumindest einer Seite zumindest teilweise eine Öffnung auf.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass das Trägerelement in einem montierten Betriebszustand in einer Richtung von einer Oberseite des Trägerelements zu einer Wasseroberfläche betrachtet zumindest eine nach unten verlaufende Schrägfläche aufweist, wodurch vorteilhaft ein Kraftfluss und/oder eine Kraftleitung verbessert werden kann. Dies führt vorteilhaft zu einer erhöhten Lebenserwartung und/oder vorteilhaft hohen flexiblen Einsetzbarkeit der Erfindung.
    Vorzugsweise weist die Schrägfläche einen Winkelversatz zu einer parallel zu der insbesondere idealen Wasseroberfläche ausgebildeten Fläche des Trägerelements auf. Insbesondere weist der Winkelversatz vorzugsweise einen Wert von größer 1°, bevorzugt von größer 2° oder besonders bevorzugt von größer 5° auf. Ferner weist der Winkelversatz vorzugsweise einen Wert von kleiner 45°, bevorzugt von kleiner 30° oder besonders bevorzugt von kleiner 15° auf. Ferner kann die Schrägfläche insbesondere gekrümmt und/oder planar ausgebildet sein und/oder als eine Kombination einer gekrümmten und planaren Fläche ausgebildet sein. Vorzugsweise ist die Schrägfläche des Trägerelements zumindest teilweise korrelierend zu der Abstützfläche des Schwimmkörpers, insbesondere zu der Aufnahmekontur, ausgebildet. Insbesondere weist die korrelierend zu der Abstützfläche ausgebildete Schrägfläche des Trägerelements, vorzugsweise in einem zu einer Berührung vorgesehenen Bereich, eine Winkelabweichung von insbesondere kleiner 15 °, vorzugsweise kleiner 10 °, bevorzugt kleiner 8 ° und besonders bevorzugt größer 2 ° auf.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Trägerstruktur zumindest zwei als Längsträgerelemente ausgebildete Trägerelemente und zumindest ein als Querträgerelement ausgebildetes Trägerelement zu einer formschlüssigen Aufnahme des zumindest einen Schwimmkörpers aufweist, wodurch eine flexible Einbindung des Schwimmkörpers in die erfindungsgemäße Anlage erreicht werden kann. Ferner kann besonders vorteilhaft eine Montagezeit verringert werden. Besonders vorteilhaft kann hierdurch auf einen Einsatz von in den Schwimmkörper eindringenden Befestigungsmitteln verzichtet werden. Vorzugsweise ist das zumindest eine als Längsträgerelement ausgebildete Trägerelement in einem montierten Betriebszustand entlang einer Längsseite des Schwimmkörpers angeordnet. Insbesondere sind die als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente in den Aufnahmebereichen der Seitenwände angeordnet. Vorzugsweise ist das zumindest eine als Querträgerelement ausgebildete Trägerelement auf einer Oberseite des Schwimmkörpers angeordnet. Insbesondere ist das zumindest eine als Querträgerelement ausgebildete Trägerelement in dem Aufnahmebereich der Oberseite des Schwimmkörpers angeordnet. Vorzugsweise sind das zumindest eine als Längsträgerelement ausgebildete Trägerelement und das zumindest eine als Querträgerelement ausgebildete Trägerelement in der Art angeordnet, dass in einem montierten Betriebszustand, insbesondere auf der Wasseroberfläche, eine Haltekraft entgegen einer relativen Bewegung des Schwimmkörpers und der Trägerstruktur in horizontaler und/oder in vertikaler Richtung ausgeübt werden kann. Vorzugsweise ist das zumindest eine als Längsträgerelement ausgebildete Trägerelement insbesondere dazu vorgesehen, eine Haltekraft entgegen einer relativen vertikalen Bewegung des Schwimmkörpers zu der Trägerstruktur auszuüben.
  • Es wird des Weiteren vorgeschlagen, dass die Trägerstruktur dazu vorgesehen ist, zumindest einen Schwimmkörper schwimmend gelagert aufzunehmen, wodurch vorteilhaft eine, insbesondere wärmebedingte, Ausdehnung und/oder Kontrahierung des Schwimmkörpers kompensiert werden kann.
    Vorzugsweise ist eine schwimmende Lagerung dazu ausgebildet, eine Einheit und/oder ein Element zumindest im Wesentlichen spannungsfrei aufzunehmen. Insbesondere erlaubt eine schwimmende Lagerung vorzugsweise eine Bewegungsmöglichkeit und/oder Ausdehnungsmöglichkeit der aufgenommenen Einheit und/oder des aufgenommenen Elements. Bevorzugt weist die schwimmende Lagerung eine Bewegungsmöglichkeit und/oder Ausdehnungsmöglichkeit entlang zumindest einer Strecke größer als 1 mm, bevorzugt größer als 2 mm und besonders bevorzugt größer als 9 mm auf. Ferner weist die schwimmende Lagerung bevorzugt eine Bewegungsmöglichkeit und/oder Ausdehnungsmöglichkeit entlang zumindest einer Strecke kleiner als 15 mm, bevorzugt kleiner als 7 mm und besonders bevorzugt kleiner als 4 mm auf. Insbesondere ist eine schwimmende Lagerung dazu vorgesehen, eine gelagerte Einheit in Form von einer Spielpassung in zumindest einer Richtung aufzunehmen und/oder zu lagern.
  • Besonders bevorzugt kann somit eine hohe Flexibilität im Hinblick auf einen Einsatzort, insbesondere ein Einsatzort mit hohen Temperaturschwankungsbereichen, der erfindungsgemäßen Anlage erreicht werden.
  • Außerdem wird ein, insbesondere der vorhergenannte, Schwimmkörper einer erfindungsgemäßen, insbesondere die vorhergenannte, Schwimmträgervorrichtung vorgeschlagen, wodurch eine besonders vorteilhaft flexibel gestaltbare Solarvorrichtung bereitgestellt werden kann. Vorzugsweise ist der Schwimmkörper dazu vorgesehen, zumindest teilweise unterhalb einer Wasseroberfläche angeordnet zu werden. Bevorzugt ist der Schwimmköper als ein Auftriebskörper ausgebildet. Besonders bevorzugt ist der Schwimmkörper, insbesondere für einen Menschen, begehbar ausgebildet. Ferner ist der Schwimmkörper insbesondere wasserdicht ausgebildet.
  • Außerdem wird eine, insbesondere die vorhergenannte, Trägerstruktur einer erfindungsgemäßen, insbesondere der vorhergenannten, Schwimmträgervorrichtung vorgeschlagen, wodurch eine besonders vorteilhaft flexibel gestaltbare Solarvorrichtung bereitgestellt werden kann. Vorzugsweise ist die Trägerstruktur zumindest im Wesentlichen aus Metall hergestellt. Bevorzugt ist die Trägerstruktur zumindest im Wesentlichen aus, insbesondere nichtrostendem, Stahl hergestellt. Insbesondere weist die Trägerstruktur einen Korrosionsschutz auf. Der Korrosionsschutz kann insbesondere durch eine Beschichtung und/oder Legierungszusammensetzung erreicht werden. Vorzugsweise ist der Korrosionsschutz als Verzinkung ausgebildet. Insbesondere ist die Verzinkung als Zink-Magnesium Beschichtung ausgebildet.
  • Ferner wird eine Trägerstruktur vorgeschlagen, die eine Dachstruktur aufweist, welche dazu vorgesehen ist, Montageflächen bereitzustellen, um zumindest ein Solarelement aufzunehmen, wodurch eine besonders vorteilhaft flexibel gestaltbare Solarvorrichtung bereitgestellt werden kann. Vorzugsweise kann die Dachstruktur als Satteldachstruktur ausgebildet sein. Bevorzugt kann die Dachstruktur als Pultdachstruktur und/oder Flachdachstruktur ausgebildet sein. Ferner kann die Satteldachstruktur vorzugsweise zu einer Ost-West-Ausrichtung, insbesondere der Montageflächen, vorgesehen sein. Des Weiteren kann die Pultdachstruktur vorzugsweise zu einer Süd-Ausrichtung, insbesondere der Montageflächen, ausgebildet sein.
  • Außerdem wird eine Solarvorrichtung mit einer, insbesondere der vorhergenannten, Schwimmträgervorrichtung und mit zumindest einem Solarelement vorgeschlagen, wodurch eine besonders vorteilhaft flexibel gestaltbare Solarvorrichtung bereitgestellt werden kann. Vorzugsweise kann unter einem Solarelement ein Element verstanden werden, welches zu einer Umwandlung einer Sonnenstrahlenenergie ausgebildet ist. Bevorzugt ist das Solarelement als eine Umwandlungseinheit zu einer Umwandlung einer Sonnenstrahlenenergie in eine Wärmeenergie, insbesondere zu einer Erwärmung eines Wärmeträgermediums, ausgebildet. Besonders bevorzugt ist das Solarelement als eine Photovoltaikzelle und/oder ein Photovoltaikmodul ausgebildet, welches dazu vorgesehen ist, eine Sonnenstrahlenenergie in eine elektrische Energie umzuwandeln.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Solarvorrichtung eine Dachstruktur aufweist, welche dazu ausgebildet ist, zumindest zwei Solarelemente direkt benachbart aufzunehmen, wobei die Solarelemente in einem montierten Betriebszustand an einem höchsten Punkt eine Luftzirkulationsöffnung ausbilden. Hierdurch kann besonders vorteilhaft ein passiver Kühleffekt, insbesondere ein Kamineffekt, erreicht werden. Ferner kann dadurch eine vorteilhaft flexibel einsetzbare Anlage bereitgestellt werden, welche besonders vorteilhaft eine von Umgebungseinflüssen unabhängige Kühlwirkung bereitstellen kann. Vorzugsweise ist ein in einer vertikalen Richtung höchster Punkt, insbesondere am weitesten von der Wasseroberfläche entfernter Punkt, als der höchste Punkt ausgebildet.
  • Insbesondere ist die Luftzirkulationsöffnung in einem Firstbereich der Dachstruktur angeordnet. Der Firstbereich ist vorzugsweise als eine unterbrechungsfreie, bevorzugt als eine zusammenhängende Öffnung ausgebildet. Ferner ist denkbar, dass die Luftzirkulationsöffnung insbesondere aus zumindest zwei oder einer Vielzahl an Öffnungen ausgebildet ist. Bevorzugt ist die Luftzirkulationsöffnung als eine Beabstandung im Firstbereich zwischen direkt benachbarten und insbesondere voneinander abgewandten Solarelementen größer als 5 mm, vorteilhaft größer als 10 mm, vorzugsweise größer als 15 mm, besonders bevorzugt größer als 20 mm und besonders vorteilhaft größer als 25 mm ausgebildet. Des Weiteren ist die Luftzirkulationsöffnung bevorzugt als eine Beabstandung im Firstbereich zwischen direkt benachbarten und insbesondere voneinander abgewandten Solarelementen kleiner als 100 mm, vorteilhaft kleiner als 80 mm, vorzugsweise kleiner als 60 mm, besonders bevorzugt kleiner als 40 mm und besonders vorteilhaft kleiner als 30 mm ausgebildet. Insbesondere ist die Luftzirkulationsöffnung zwischen den beabstandeten Solarelementen wenigstens zu einem Großteil frei von Bauteilen. Vorzugsweise ist die Luftzirkulationsöffnung zwischen den beabstandeten Solarelementen vollständig frei von Bauteilen. Vorzugsweise ist die Luftzirkulationsöffnung dazu vorgesehen, eine, insbesondere aufgrund einer Erwärmung, aufsteigende Luftströmung vorzugsweise aus der Dachstruktur austreten zu lassen. Insbesondere ist die Luftzirkulationsöffnung dazu vorgesehen, eine vertikale Luftströmung, welche insbesondere auf einer Konvektion beruht, vorzugsweise aus der Dachstruktur, auszuleiten. Bevorzugt sind die zwei direkt benachbarten Solarelemente voneinander abgewandt angeordnet. Besonders bevorzugt sind die zwei direkt benachbarten Solarelemente auf voneinander differierenden Satteldachseitenflächen angeordnet.
  • Figurenliste
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Zeichnungen, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
    • 1a eine Übersicht eines Energieumwandlungssystem mit einer Vielzahl an Schwimmeinheiten, vier vollständig dargestellte Floßeinheiten und eine Wellenbrecherein heit,
    • 1b eine Ansicht eines Ausschnitts des Energieumwandlungssystems in einem Übergangsbereich zwischen zwei Floßeinheiten, wobei die Schwimmeinheiten mit starren und beweglichen Verbindungseinheiten miteinander verbunden ausgebildet sind,
    • 2 eine Ansicht einer als Schwimmträgervorrichtung ausgebildeten Schwimmeinheit mit einer zwölf Solarelemente umfassenden Energieumwandlungseinheit sowie schematisch dargestellte Schwimmkörper,
    • 3 eine Ansicht einer als Schwimmträgervorrichtung ausgebildeten Schwimmeinheit mit einer Stromrichtervorrichtung sowie schematisch dargestellten Schwimmkörper,
    • 4 eine Ansicht des Schwimmkörpers mit einer rutschhemmenden Struktur auf einer Oberseite, einem Aufnahmebereich an einer Seitenfläche, einem weiteren Aufnahmebereich auf der Oberseite sowie korrelierend zueinander ausgebildeten und angeordneten Stapelelementen,
    • 5a eine Seitenansicht auf eine Seitenfläche des Schwimmkörpers mit einem Bezugsquader und einer Hüllkurve,
    • 5b eine weitere Seitenansicht auf die Seitenfläche des Schwimmkörpers mit dem Bezugsquader und der Hüllkurve,
    • 5c eine Seitenansicht auf die Seitenfläche des Schwimmkörpers, welcher in der Trägerstruktur schwimmend und formschlüssig aufgenommen wurde,
    • 6 eine Draufsicht auf die als Schwimmträgervorrichtung ausgebildete Schwimmeinheit mit vier Schwimmkörpern und einer als Satteldach ausgebildeten Trägerstruktur, sowie vier Solarelementen und einem X-förmigen Windverband,
    • 7 eine Seitenansicht auf die als Schwimmträgervorrichtung ausgebildete Schwimmeinheit mit der Trägerstruktur,
    • 8 eine Ansicht eines schematisch dargestellten Schwimmkörpers in einem montierten Betriebszustand in der Trägerstruktur mit als Längsträgerelementen ausgebildeten Trägerelemente und als Querträgerelement ausgebildeten Trägerelementen,
    • 9 eine Ansicht einer beweglichen Verbindungseinheit der Verbindungsvorrichtung mit zwei Verbindungselementen und
    • 10 eine Ansicht einer starren Verbindungseinheit der Verbindungsvorrichtung.
  • 1 zeigt ein Energieumwandlungssystem welches dazu vorgesehen ist, schwimmend auf einem Gewässer angeordnet zu werden. Das Energieumwandlungssystem ist als Solarpark ausgebildet. Der Solarpark weist einen Verband von einer Vielzahl von als Schwimmträgervorrichtung ausgebildeten Schwimmeinheiten 48a, 48b auf.
  • 2 zeigt eine Übersicht einer Schwimmträgervorrichtung mit zwölf montierten Solarelementen 10. Besonders bevorzugt umfasst die Schwimmträgervorrichtung 18 Solarelemente 10. Die Schwimmträgervorrichtung weist vier Schwimmkörper 12 auf. Ferner weist die Schwimmträgervorrichtung eine mit den Schwimmkörpern 12 gekoppelte Trägerstruktur 14 auf. Des Weiteren ist es denkbar, dass die Schwimmträgervorrichtung auch mehr oder weniger Schwimmkörper 12 aufweist. Beispielsweise könnte die Schwimmträgervorrichtung zwei oder drei oder fünf Schwimmkörper 12 aufweisen. Ferner ist es denkbar, dass die Schwimmträgervorrichtung mehr oder weniger Solarelemente 10 aufnimmt. Beispielsweise könnte die Schwimmträgervorrichtung zwei oder acht oder vierzehn Solarelemente 10 aufnehmen.
  • Die Schwimmträgervorrichtung ist dazu vorgesehen, die Energieumwandlungseinheit 52, welche zwölf als Solarelemente 10 ausgebildete Photovoltaikmodule umfasst, schwimmend auf einem Gewässer abzustützen. Grundsätzlich umfasst die Energieumwandlungseinheit 52 bevorzugt 18 als Solarelemente 10 ausgebildete Photovoltaikmodule. Die Solarelemente 10 sind als Photovoltaikmodule ausgebildet. Die Photovoltaikmodule sind zu einer Umwandlung von Sonnenstrahlenenergie in elektrischen Strom vorgesehen. Die Schwimmträgervorrichtung bildet eine Schwimmeinheit 48a mit vier Schwimmkörpern 12. Ferner ist die Schwimmträgervorrichtung mit der Trägerstruktur 14 dazu vorgesehen, eine Stützkraft der zwölf Solarelemente 10 auf die vier Schwimmkörper 12 zu übertragen.
  • Des Weiteren ist eine Trägerstruktur 14a dazu vorgesehen, eine Stützkraft von einer Stromrichtervorrichtung 50 auf zwei Schwimmkörper 12 zu übertragen (vgl. 3). Die Stromrichtervorrichtung 50 ist als Wechselrichter ausgebildet. Der Wechselrichter ist dazu ausgebildet, einen durch die Solarelemente 10 mehrerer Schwimmeinheiten 48b erzeugten Gleichstrom in einen Wechselstrom umzurichten. Der Wechselrichter ist mit einer Leistung von 40VA ausgebildet. Eine maximale Eingangsspannung des Wechselrichters beträgt 1100V DC. Eine Ausgangsspannung des Wechselrichters beträgt 400V AC.
  • In 4 ist der Schwimmkörper 12 dargestellt. Der Schwimmkörper 12 ist zu einer Erzeugung einer Auftriebskraft vorgesehen. Ferner ist der Schwimmkörper 12 als ein geschlossener Hohlkörper ausgebildet. Der Schwimmköper 12 ist aus einem einzelnen zusammenhängenden Hohlraum ausgebildet. Ferner weist der Schwimmkörper 12 ein Verschlusselement 34 auf. Das Verschlusselement 34 ist als ein Schraubdeckel ausgebildet. Das Verschlusselement 34 ist dazu ausgebildet, eine einzige Öffnung des Schwimmkörpers 12 zu verschließen. Ferner ist das Verschlusselement 34 zu einem wasserundurchlässigen Verschluss vorgesehen. Das Verschlusselement 34 ist in zumindest einem Betriebszustand als ein luftdichter Verschluss ausgebildet. Das Verschlusselement 34 weist ein Druckausgleichsventil auf. Grundsätzlich ist denkbar, dass das Verschlusselement 34 frei von einem Druckausgleichsventil ausgebildet ist. Hierbei wird eine temperaturbedingte Ausdehnung und/oder Kompression des Schwimmkörpers 12 im Rahmen einer elastischen Verformbarkeit des Schwimmkörpers 12 ausgeglichen. Das Druckausgleichsventil weist in zumindest einem Betriebszustand einen luftdichten Verschluss auf. In einem weiteren Betriebszustand ist das Druckausgleichsventil luftdurchlässig ausgebildet, und zwar wenn ein bestimmter Überdruck oder Unterdruck im Schwimmkörper 12 erreicht ist. Des Weiteren ist der Schwimmkörper 12 mit einer Länge von etwa 1,98 m, einer Breite von etwa 0,59 m und einer Höhe von etwa 0,49 m ausgebildet. Die vier Schwimmkörper 12 sind dazu vorgesehen, eine Gesamtlast von etwa 1820 kg oberhalb einer idealen Wasseroberfläche 82 abzustützen. Der Schwimmkörper 12 weist ein Volumen von etwa 455 I auf. Grundsätzlich ist auch vorteilhaft denkbar, dass der Schwimmkörper 12 ein Volumen von 9001 aufweist und die vier Schwimmkörper 12 dazu vorgesehen sind, eine Gesamtlast von 3600 kg oberhalb einer idealen Wasseroberfläche abzustützen.
  • Jeder Schwimmkörper 12 weist an zwei Seitenwänden 16 einen Aufnahmebereich 20 für die Trägerstruktur 14, 14a auf. Die Seitenwand 16, 18 des Schwimmkörpers 12 ist eine Wand des Schwimmkörpers 12, deren Hüllkurvenabschnitt einer Bezugsseitenfläche 62, 64 eines kleinsten gedachten Bezugsquaders 54 zugewandt ist, wobei der Bezugsquader 54 den Schwimmkörper 12 gerade noch vollständig umschließt (vgl. 5a, 5b). Vorzugsweise ist eine Hüllkurve 56 eine geometrisch kleinste einen Körper einhüllende freie Geometrie. Die Hüllkurve 56 ist frei von Wendepunkten. In einem montierten Betriebszustand des Schwimmkörpers 12 weist der kleinste gedachte Bezugsquader 54 eine Bezugsoberseite 58 und eine Bezugsunterseite 60 auf. Die Bezugsoberseite 58 und die Bezugsunterseite 60 sind zumindest im Wesentlichen parallel zu der idealen Wasseroberfläche 82 angeordnet. Der Bezugsquader 54 weist vier Bezugsseitenflächen 62, 64 auf. Die Bezugsseitenflächen 62, 64 sind in einem montierten Betriebszustand senkrecht zu der idealen Wasseroberfläche 82 angeordnet. Die zwei Bezugsseitenflächen 62 und die zwei Bezugsseitenflächen 64 sind jeweils parallel zueinander angeordnet. Eine Fläche des Schwimmkörpers 12 ist einer Bezugsfläche dann zugewandt, wenn eine Flächennormale des Hüllkurvenabschnitts des Schwimmkörpers 12, relativ zu einer Bezugsflächennormalen der jeweiligen Bezugsfläche des Bezugsquaders 54, eine parallele Komponente aufweist, die einen Betrag von größer/gleich 50 % des Betrags der Flächennormalen aufweist. Die vier Seitenwände 16, 18 sind dazu vorgesehen, eine Oberseite 24 und eine Unterseite 32 des Schwimmkörpers 12 miteinander zu verbinden. Die jeweils zwei Hüllkurvenabschnitte der Seitenwände 16 sind jeweils einer Bezugsseitenfläche 62 zugewandt. Die Weiteren sind jeweils zwei Hüllkurvenabschnitte der Seitenwände 16, 18 jeweils einer Bezugsseitenfläche 64 zugewandt.
  • Der Aufnahmebereich 20 ist an zwei Seitenwänden 16 angeordnet (vgl. 4). Die zwei Bezugsseitenflächen 62 der Seitenwände 16 sind parallel zueinander angeordnet. Der Aufnahmebereich 20 bietet der Trägerstruktur 14, 14a eine Abstützfläche zur Abstützung von Stützkräften. Der Aufnahmebereich 20 weist eine Aufnahmekontur auf. Die Aufnahmekontur ist zu einer Begrenzung des Aufnahmebereichs 20 vorgesehen. Des Weiteren ist der Aufnahmebereich 20 als eine Vertiefung ausgebildet. Die Vertiefung ist als eine Kombination aus einer U-Form und einer V-Form ausgebildet, wobei die Flanken der U-Form V-förmig ausgebildet sind. Der Aufnahmebereich 20 an der Seitenwand 16 weist einen sich vergrößernden Querschnitt in einer Richtung der Bezugsflächennormalen der zugehörigen Bezugsseitenfläche 62 auf. Der Aufnahmebereich 20 weist einen kleinsten Querschnitt in einem tiefsten in den Schwimmkörper 12 eindringenden Punkt auf. Ausgehend von dem tiefsten Punkt des Aufnahmebereichs 20 in dem Schwimmkörper 12 nimmt der Querschnitt des Aufnahmebereichs 20 in Richtung einer Bezugsflächennormalen zu.
  • Des Weiteren weist der Schwimmkörper 12 an der Oberseite 24 einen weiteren Aufnahmebereich 22 für die Trägerstruktur 14, 14a auf, welcher ebenfalls in 4 dargestellt ist. Die Oberseite 24 weist eine gekrümmte Oberfläche auf. Die gekrümmte Oberseite 24 des Schwimmkörpers 12 ist konvex ausgebildet. Hierdurch wird insbesondere eine Stabilität des Schwimmkörpers 12 vorteilhaft erhöht. In einem montierten Betriebszustand ist die Oberseite 24 des Schwimmkörpers 12 oberhalb der idealen Wasseroberfläche 82 angeordnet und weist ferner einen Abstand zu der idealen Wasseroberfläche 82 auf.
  • Der weitere Aufnahmebereich 22 ist auf der Oberseite 24 des Schwimmkörpers 12 angeordnet. Der weitere Aufnahmebereich 22 bietet der Trägerstruktur 14, 14a eine Abstützfläche zur Abstützung von Stützkräften. Der weitere Aufnahmebereich 22 weist eine Aufnahmekontur auf. Die Aufnahmekontur ist zu einer Begrenzung des weiteren Aufnahmebereichs 22 vorgesehen. Des Weiteren ist der weitere Aufnahmebereich 22 als eine Vertiefung ausgebildet. Die Vertiefung ist als eine Kombination aus einer U-Form und einer V-Form ausgebildet, wobei die Flanken der U-Form V-förmig ausgebildet sind.
  • Der weitere Aufnahmebereich 22 an der Oberseite 24 des Schwimmkörpers 12 weist einen sich vergrößernden Querschnitt in einer Richtung der Bezugsflächennormalen der zugehörigen Bezugsoberseite 58 auf. Der weitere Aufnahmebereich 22 weist einen kleinsten Querschnitt in einem tiefsten in den Schwimmkörper 12 eindringenden Punkt auf. Ausgehend von dem tiefsten Punkt des weiteren Aufnahmebereichs 22 in dem Schwimmkörper 12 nimmt der Querschnitt des weiteren Aufnahmebereichs 22 parallel zu einer Richtung der Bezugsflächennormalen zu. In einer Talsohle des Aufnahmebereichs 22 ist eine Kontur zu einer Aufnahme des als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelements 44 ausgebildet. Die Kontur ist korrelierend zu einer Kontur des Hohlprofils des als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelements 44 ausgebildet. Die Kontur ist zu einer Zentrierung des als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelements 44 in dem weiteren Aufnahmebereich 22 ausgebildet (vgl. 4).
  • Ferner ist der Aufnahmebereich 20 und der weitere Aufnahmebereich 22 einstückig mit dem Schwimmkörper 12 ausgebildet. Der Aufnahmebereich 20 und der weitere Aufnahmebereich 22 sind in einem Stück mit dem Schwimmkörper 12 geformt. Der Aufnahmebereich 20 und der weitere Aufnahmebereich 22 weisen relativ zu differierenden Wandbereichen eine erhöhte Materialstärke auf. Der Aufnahmebereich 20 und der weitere Aufnahmebereich 22 weisen eine Materialstärke von bis zu 10mm auf. Differierende Bereiche weisen eine minimale Materialstärke bis zu 2 mm auf. Durch die Erhöhung der Materialstärke in dem Aufnahmebereich 20 und dem weiteren Aufnahmebereich 22 wird vorteilhaft eine temperaturbedingte Ausdehnung oder Kontraktion des Schwimmkörpers 12 auf Bereiche mit relativ gesehen geringerer Materialstärke verlagert. Der Schwimmkörper 12 weist eine Vertiefung als Aufnahmebereich 20 und als weiterer Aufnahmebereich 22 auf. Der Aufnahmebereich 20 und der weitere Aufnahmebereich 22 und der Schwimmkörper 12 sind aus einem Stück geformt. Der Schwimmkörper 12 ist zumindest im Wesentlichen mittels eines Extrusionsblasverfahrens hergestellt. Der Schwimmkörper 12 ist aus einem lebensmittelechten HDPE-Kunststoff ausgebildet. Ferner weist der Schwimmkörper 12 eine additive Färbung auf. Des Weiteren weist der Schwimmkörper 12 einen additiven UV-Schutz auf. Ferner sind der Aufnahmebereich 20 und der weitere Aufnahmebereich 22 sowie der Schwimmkörper 12 aus einem Rohling mittels eines Extrusionsblasverfahrens hergestellt.
  • Des Weiteren sind der Aufnahmebereich 20 und der weitere Aufnahmebereich 22 zu einer formschlüssigen Aufnahme der Trägerstruktur 14, 14a vorgesehen, wie dargestellt in 5c und 8. Die Trägerstruktur 14, 14a befindet sich in einem geometrischen Eingriff mit dem Aufnahmebereich 20 sowie dem weiteren Aufnahmebereich 22. Der Schwimmkörper 12 ist in einem montierten Betriebszustand frei von Durchdringungen einer Außenhaut. Die Trägerelemente 36 umschließen den Schwimmkörper 12 teilweise. Trägerelemente 36 bilden einen Formschluss um den Schwimmkörper 12. Der Formschluss ist in einem montierten Betriebszustand zu einer Begrenzung einer horizontalen und vertikalen Bewegung des Schwimmkörpers 12 ausgebildet. Die formschlüssige Aufnahme ist frei von in den Schwimmkörper 12 eindringenden Befestigungsmitteln. Die formschlüssige Aufnahme ist bezüglich einer Außenhaut des Schwimmkörpers 12 zerstörungsfrei ausgebildet. Die Abstützfläche des Aufnahmebereichs 20 sowie des weiteren Aufnahmebereichs 22 ist dazu vorgesehen, Stützkräfte von der Trägerstruktur 14, 14a über die formschlüssige Aufnahme auf den Schwimmkörper 12 zu übertragen. Die Abstützflächen weisen in einem montierten Betriebszustand teilweise eine Beabstandung zu der Trägerstruktur 14, 14a auf. Die formschlüssige Aufnahme der Trägerstruktur 14, 14a ermöglicht dem Schwimmkörper 12 in einem montierten Betriebszustand eine Bewegungsmöglichkeit. In einer Richtung parallel zu den Bezugsflächennormalen der Bezugsseitenflächen 62, 64 lässt die Trägerstruktur 14, 14a eine Bewegung von bis zu 3 mm zu. Im Hinblick auf eine mögliche Bewegung des Schwimmkörpers 12 in einer Richtung parallel zu den Bezugsflächennormalen der Bezugsoberseite 58 oder der Bezugsunterseite 60 ermöglicht die Trägerstruktur 14, 14a dem Schwimmkörper 12 eine Bewegungsmöglichkeit von bis zu 10 mm.
  • Des Weiteren weist der Schwimmkörper 12 insgesamt acht geometrisch korrelierend zueinander ausgestaltete und korrelierend zueinander angeordnete Stapelelemente 26, 28 auf (vgl. 4). Die vier ersten Stapelelemente 26 sind korrelierend zu den vier weiteren Stapelelementen 28 ausgebildet. Ferner sind die vier ersten Stapelelemente 26 korrelierend zu den vier weiteren Stapelelementen 28 angeordnet. Die vier ersten Stapelelemente 26 sind auf der Oberseite 24 des Schwimmkörpers 12 angeordnet. Die vier weiteren Stapelelemente 28 sind auf der Unterseite 32 des Schwimmkörpers 12 angeordnet. Die Stapelelemente 26, 28 sind dazu vorgesehen, zwei Schwimmkörper 12 lateral formschlüssig miteinander in Eingriff zu bringen. Eine Mittelachse durch einen Mittelpunkt der Bezugsoberseite 58 und der Bezugsunterseite 60 steht senkrecht sowohl auf der Bezugsoberseite 58 als auch auf der Bezugsunterseite 60.
  • Die Stapelelemente 26 sind in Bezug auf den Mittelpunkt der Bezugsoberseite 58 korrelierend zu den Stapelelementen 28 in Bezug auf den Mittelpunkt der Bezugsunterseite 60 angeordnet.
    Bei einer Projektion der Anordnung der Stapelelemente 26 auf die Bezugsoberseite 58 und einer Projektion der Anordnung der Stapelelemente 28 auf die Bezugsoberseite 58 sind die Stapel-elemente 26, 28 relativ zu der gemeinsamen Mittelachse der Bezugsoberseite 58 und der Bezugsunterseite 60 korrelierend angeordnet.
  • Ferner sind die Stapelelemente 26, 28 einstückig mit dem Schwimmkörper 12 ausgebildet. Die Stapelelemente 26, 28 sind in einem Stück mit dem Schwimmkörper 12 geformt. Die Stapel-elemente 26, 28 und der Schwimmkörper 12 sind aus einem Stück geformt. Die Stapelelemente 26, 28 und der Schwimmkörper 12 sind in einem gemeinsamen Fertigungsschritt erzeugt. Des Weiteren sind die Stapelelemente 26, 28 aus einem Rohling mit dem Schwimmkörper 12 ausgebildet. Ferner sind die Stapelelemente 26, 28 als makroskopische Struktur ausgebildet. Des Weiteren weisen die Stapelelemente 26, 28 eine Rechteckform und eine flache V-Form auf. Des Weiteren sind die vier Stapelelemente 26 als eine Vertiefung ausgebildet. Die vier weitere Stapelelemente 28 sind als eine korrelierend zu der Vertiefung ausgebildete Erhebung ausgebildet. Die Vertiefung der Stapelelemente 26 sind jeweils als geometrisch zu den Erhebungen der weiteren Stapelelemente 28 korrelierend ausgebildet. Die Vertiefungen der Stapelelemente 26 weisen eine maximale Eindringtiefe entlang einer Richtung der Bezugsflächennormalen der Bezugsunterseite 60 ausgehend von der Oberfläche der Oberseite 24 des Schwimmkörpers 12 von 16 mm auf. Die Erhebungen der Stapelelemente 28 weisen einen maximalen Überstand in einer Richtung der Bezugsflächennormalen der Bezugsunterseite 60 ausgehend von der Oberfläche der Unterseite 32 des Schwimmkörpers 12 von 5 mm auf.
  • Der Schwimmkörper 12 ist ferner auf der Oberseite 24 rutschhemmend ausgebildet. Die äußere Oberfläche der Oberseite 24 des Schwimmkörpers 12 weist relativ zu einer glatten Oberfläche der Oberseite 24 des Schwimmkörpers 12 eine erhöhte Rutschhemmung ist bezüglich eines gleitfördernden Stoffes, wie beispielsweise Wasser, auf. Insbesondere ist die Rutschhemmung einstückig mit dem Schwimmkörper 12 ausgebildet. Die Rutschhemmung als eine Profilierung ausgestaltet. Ferner ist die Rutschhemmung als makroskopische Struktur ausgebildet. Die makroskopische Struktur ist als eine flächige Anordnung von Erhebungen ausgebildet. Die Erhebungen erstrecken sich senkrecht zu einer von einer Oberfläche der Oberseite 24 des Schwimmkörpers 12 aufgespannten Ebene. Die Erhebungen weisen eine maximale Ausdehnung von 5 mm senkrecht zu einer von einer Oberfläche der Oberseite 24 des Schwimmkörpers 12 aufgespannten Ebene auf. Die makroskopische Struktur ist aus einer ellipsenförmigen Noppenstruktur ausgebildet. Die Noppenstruktur weist ein regelmäßiges Muster auf (vgl. 4).
  • In einem montierten Betriebszustand weist der Schwimmkörper 12 senkrecht zu der idealen Wasseroberfläche 82, entlang einer Richtung von der Oberseite 24 zu der Unterseite 32 des Schwimmkörpers 12 zumindest teilweise eine abnehmende maximale Quererstreckung auf.
    Ferner ist der Schwimmkörper 12 in einem schwimmenden und montierten Betriebszustand zumindest teilweise oberhalb der Wasseroberfläche 82 angeordnet. Des Weiteren nimmt der Schwimmkörper 12 in einem schwimmenden und montierten Betriebszustand die Trägerstruktur 14, 14a der Schwimmträgereinheit auf. Die Oberseite 24 des Schwimmkörpers 12 ist in einem schwimmenden und montierten Betriebszustand oberhalb der Wasseroberfläche 82 angeordnet. Die Unterseite 32 des Schwimmkörpers 12 ist gekrümmt ausgebildet. Ferner ist die gekrümmte Unterseite 32 zumindest teilweise konkav ausgebildet. Der Schwimmkörper 12 weist in Richtung der Bezugsflächennormalen der Bezugsunterseite 60 eine abnehmende maximale Quererstreckung auf. Die maximale Quererstreckung des Schwimmkörpers 12 nimmt relativ zu der maximalen Quererstreckung der Unterseite 32 des Schwimmkörpers 12 um etwa 19 cm ab.
  • Des Weiteren weist der Schwimmkörper 12 vier Seitenwände 16, 18 auf, welche zumindest teilweise als Schrägflächen ausgebildet sind. Die Seitenwände 16, 18 des Schwimmkörpers 12 sind differierend von der Oberseite 24 und der Unterseite 32 des Schwimmkörpers 12 ausgebildet. Die Seitenwände 16, 18 verbinden die Oberseite 24 und die Unterseite 32 des Schwimmkörpers 12 miteinander. Die Seitenwände 16, 18 weisen eine gekrümmte Oberfläche auf. Ferner weisen die Seitenwände 16, 18 eine zumindest teilweise konvex gekrümmte Oberfläche auf. Des Weiteren bilden die Haupterstreckungsebenen der Seitenwand 16, 18, einen Winkel von etwa 10 ° in Bezug auf eine zugehörige Bezugsseitenfläche 62, 64 des Schwimmkörpers 12. Ferner weisen die Haupterstreckungsebenen der Seitenwände 16, 18 in einem montierten Betriebszustand gegenüber der idealen Wasseroberfläche 82 einen Winkel von etwa 80 ° auf.
  • Des Weiteren sind die vier Seitenwände 16, 18 des Schwimmkörpers 12 zumindest im Wesentlichen keilförmig zueinander angeordnet. Die Seitenwände 16, 18 sind zumindest teilweise gekrümmt ausgebildet. Ferner weist eine erste Haupterstreckungsebene eines kleinsten gedachten Quaders um eine erste der Seitenwände 16,18 gegenüber einer zweiten Haupterstreckungsebene eines kleinsten gedachten Quaders um eine zweite der Seitenwände 16, 18 einen Winkelversatz von etwa 20° auf. Grundsätzlich ist auch denkbar, dass der Winkelversatz kleiner oder größer ausgebildet sein kann. Insbesondere kann der Winkelversatz größer 4 ° und vorzugsweise kleiner 40 ° ausgebildet sein.
  • Ferner weisen die vier Seitenwände 16, 18 des Schwimmkörpers 12 zwei differierende Sickenprofile 30 auf. Die Sickenprofile 30 sind einstückig mit dem Schwimmkörper 12 ausgebildet. Zudem sind die Sickenprofile 30 einstückig an den Schwimmkörper 12 angeformt. Die Sickenprofile 30 sind durch das Extrusionsblasverfahren mit dem Schwimmkörper 12 einstückig angeformt ausgebildet. Des Weiteren sind die Sickenprofile 30 und der Schwimmkörper 12 aus einem Rohling gebildet. Ferner sind die Sickenprofile 30 als eine Vertiefung ausgebildet. Die Anordnung der Sickenprofile 30 erfolgt an der Seitenwand 16, 18 des Schwimmkörpers 12. Das erste Sickenprofil 30 ist senkrecht zu einer Längsachse des Schwimmkörpers 12 umlaufend ausgebildet. Ferner ist das erste Sickenprofil 30 an der Oberseite 24, an der Unterseite 32 und zwei Seitenwänden 16 ausgebildet. Ferner ist das erste Sickenprofil 30 als eine rinnenförmige Vertiefung ausgebildet. Die Vertiefung des ersten Sickenprofils 30 weist eine analoge Eindringtiefe zu dem Aufnahmebereich 20 und dem weiteren Aufnahmebereich 22 in den Schwimmkörper 12 auf. Die Eindringtiefe beträgt etwa 30 cm. Des Weiteren ist das zweite Sickenprofil 30 an der weiteren Seitenwand 18 als eine kreisförmige Vertiefung ausgebildet. Das zweite Sickenprofil 30 weist eine konkave Form auf.
    Die Sickenprofile 30 erhöhen vorteilhaft eine Stabilität des Schwimmkörpers 12. Die Sickenprofile 30 sind differierend von dem Stapelelement 26, 28 ausgebildet. Ferner differiert das Sickenprofil 30 von der rutschhemmenden makroskopischen Struktur.
  • Des Weiteren weist der Schwimmkörper 12 zumindest ein Verschlusselement 34 mit einer Druckausgleichseinheit auf. Das Verschlusselement 34 ist zu einer Revision des Hohlraums des Schwimmkörpers 12 vorgesehen. Ferner ist das Verschlusselement 34 zu einer Befüllung und/oder Entleerung des Schwimmkörpers 12 vorgesehen. Das Verschlusselement 34 umfasst eine Druckausgleichseinheit. Die Druckausgleichseinheit ist dazu vorgesehen, einen Innendruck des Schwimmkörpers 12 und einen Umgebungsdruck aneinander anzugleichen. Die Druckausgleichseinheit ist als ein Druckausgleichsventil ausgebildet. Die Druckausgleichseinheit ist in zumindest einem Betriebszustand luftundurchlässig ausgebildet. Ferner ist die Druckausgleichseinheit als wasserdicht ausgebildet. Das Druckausgleichsventil ist dazu vorgesehen, einen Innendruck des Schwimmkörpers 12 mit einem Umgebungsdruck auszugleichen.
  • Die Trägerstruktur 14, 14a ist dazu ausgebildet, Stützkräfte auf einen Schwimmkörper 12 abzuleiten (vgl. 3 und 6). Ferner ist die Trägerstruktur 14, 14a wenigstens zu einem Großteil aus Metall ausgebildet. Hierbei ist die Trägerstruktur 14, 14a wenigstens zu einem Großteil aus Stahl ausgebildet. Die Trägerstruktur 14, 14a ist aus Trägerelementen 36, 42, 44 ausgebildet. Die Trägerelemente 36, 42, 44 werden zur Trägerstruktur 14, 14a verbunden. Die Verbindungen zwischen den Trägerelementen 36, 42, 44 weisen zu einem Großteil Nieten als Verbindungsmittel auf. Teilweise sind die Verbindungsmittel zu einer Verbindung von Trägerelementen 36, 44 als Schraubverbindungen ausgebildet.
  • Ferner weist die Trägerstruktur 14 zumindest ein als Kabelführungseinheit ausgebildetes Trägerelement 36 auf. Die Kabelführungseinheit ist als ein nach drei Seiten begrenztes Trägerelement 36 ausgebildet. Ferner ist die Kabelführungseinheit als ein profiliertes Halbzeug ausgebildet. Des Weiteren ist die Kabelführungseinheit als ein kombiniertes L- und Z-Profil ausgebildet. Die Kabelführungseinheit ist zu einer Aufnahme von Kabeln nach unten geschlossen ausgebildet. Darüber hinaus weist die Kabelführungseinheit an offenen Kanten ein Kantenschutzelement auf. Das Kantenschutzelement ist als ein gebogenes Element einer Seitenwandung des Trägerelements 36 ausgebildet. Das Kantenschutzelement ist dazu vorgehen, überlaufende Kabel vor einer Schneidkante zu schützen.
  • Die Trägerstruktur 14, 14a umfasst in einem montierten Betriebszustand in einer horizontalen Ebene sieben von einem Hohlprofil gebildete Trägerelemente 42, 44 (vgl. 6). Die Hohlprofile sind von einem Halbzeug ausgebildet. Ferner weisen die Hohlprofile einen zumindest im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf. Des Weiteren sind die Trägerelemente 42, 44 entlang einer Längsachse vollständig offen ausgebildet. Eine Öffnung 38 entlang der Längsachse des Trägerelements 42, 44 ist zusammenhängend geöffnet ausgebildet. Die Öffnung 38 ist wasserdurchlässig ausgebildet.
  • In einem montierten Betriebszustand weist das Trägerelement 36, 42, 44 an einem tiefsten Punkt die Öffnung 38 auf. Die Öffnung 38 ist in einem montierten Betriebszustand an einem tiefsten Punkt angeordnet. Die Öffnung 38 weist senkrecht zur idealen Wasseroberfläche 82 in eine Richtung hin zu der idealen Wasseroberfläche 82. Ferner weist die Öffnung 38 in einem montierten Betriebszustand nach unten.
    Das Trägerelement 36, 42, 44 ist in einem montierten Betriebszustand oberhalb der Wasseroberfläche 82 angeordnet. Ferner weist die Öffnung 38 in einem montierten Betriebszustand in Richtung der Erdbeschleunigung.
  • Das Trägerelement 42 ist als ein C-Profil ausgebildet. Das Trägerelement 42 mit C-Profil ist in einem montierten Betriebszustand dazu vorgesehen, in dem Aufnahmebereich 20 der Seitenwand 16 aufgenommen zu werden. Das C-Profil ist als profiliertes Halbzeug ausgebildet. Ferner ist das C-Profil als Rechteckprofil ausgebildet. Des Weiteren ist das C-Profil dreiseitig geschlossen ausgebildet und weist an einer Seite entlang einer Längsachse die durchgehende Öffnung 38 auf.
  • Das zweite Trägerelement 44 ist als Hut-Profil ausgebildet. Das Hut-Profil weist eine dreiseitige Umschließung auf und weist an einer Außenseite entlang einer Längsachse die Öffnung 38 auf. Des Weiteren weist das Hut-Profil nach außen abgekantete Stege entlang der Längsachse mit Öffnung 38 auf. Das Hut-Profil weist einen Omega-Querschnitt auf.
  • Weitere Trägerelemente 36 sind als Z-Profil oder kombinierte L-Z-Profile ausgebildet.
  • Ferner weist das Trägerelement 42 mit C-Profil in einem montierten Betriebszustand in einer Richtung von der Oberseite des Trägerelements 42 zu einer Wasseroberfläche 82 betrachtet zumindest eine nach unten verlaufende Schrägfläche 40 auf. Die Schrägfläche 40 weist einen Winkelversatz zu einer parallel zu der idealen Wasseroberfläche 82 ausgebildeten Fläche des Trägerelements 42 auf. Der Winkelversatz weist einen Wert von 7 ° auf. Die Schrägfläche 40 ist planar ausgebildet. Des Weiteren ist die Schrägfläche 40 des Trägerelements 42 zumindest teilweise korrelierend zu der Abstützfläche des Schwimmkörpers 12, insbesondere zu einem Winkel der Aufnahmekontur, ausgebildet.
  • Ferner weist die Trägerstruktur 14, 14a vier als Längsträgerelemente ausgebildete Trägerelemente 42 und ein als Querträgerelement ausgebildetes Trägerelement 44 zu einer formschlüssigen Aufnahme von zwei oder vier Schwimmkörpern 12 auf (vgl. 8). Ferner weist die Trägerstruktur 14, 14a zwei weitere als Querträgerelement ausgebildete Trägerelemente 44 auf, welche analog zu dem einen als Querträgerelement ausgebildeten Trägerelement 44 dazu vorgesehen sind, eine Stützkraft auf die Schwimmkörper 12 zu übertragen. Die als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 42 sind in einem montierten Betriebszustand entlang einer Längsseite des Schwimmkörpers 12 angeordnet. Des Weiteren sind die zwei paarweise an dem Schwimmkörper 12 angeordneten, als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 42 in einem montierten Betriebszustand in einem Endbereich mit einer L-Schiene verbunden. Ferner sind die als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 42 in den Aufnahmebereichen 20 der Seitenwände 16 angeordnet. Die als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 44 sind auf der Oberseite 24 des Schwimmkörpers 12 angeordnet. Das als Querträgerelement ausgebildete Trägerelement 44 ist in dem weiteren Aufnahmebereich 22 der Oberseite 24 des Schwimmkörpers 12 angeordnet. Die als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 42 sind als C-Profile ausgestaltet. Die als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 44 sind als Hut-Profil ausgestaltet. Jeweils zwei als Längsträgerelemente ausgebildete Trägerelemente 42 und ein als Querträgerelement ausgebildetes Trägerelement 44 sind abschnittsweise dazu vorgesehen, einen Schwimmkörper 12 formschlüssig aufzunehmen. Hierbei sind die als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 42 und die als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 44 miteinander vernietet ausgebildet. Die als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 44 sind oberhalb der als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 42 angeordnet. An der Trägerstruktur 14, welche dazu vorgesehen ist, die Energieumwandlungseinheit 52 mit zwölf als Photovoltaikmodule ausgebildete Solarelemente 10 aufzunehmen, ist oberhalb eines jeden der drei als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 44 der Trägerstruktur 14 ein Dachsparrenelement angeordnet (vgl. 7). Die drei Dachsparrenelemente sind satteldachförmig ausgebildet. Des Weiteren sind die Dachsparrenelemente als geschlossenes Hohlprofil ausgebildet. Ferner weisen die Dachsparrenelemente eine Schraubverbindung mit den als Querträgerelementen ausgebildeten Trägerelementen 44 auf. Die Dachsparrenelemente spannen einen Dachneigungswinkel von 12 ° auf. Generell ist denkbar, dass die Dachsparrenelemente einen Dachneigungswinkel in einem Bereich von 9 ° bis 16 ° aufspannen. Parallel zu den als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelementen 42 sind auf der Oberseite der Dachsparrenelemente vier Pfettenelemente ausgebildet. Auf einer Satteldachseite weisen jeweils zwei voneinander differierende Pfettenelemente mit den Dachsparrenelementen Nietverbindungen auf. Ein erstes Pfettenelement ist als Z-Profil ausgebildet, ein zweites Pfettenelement ist als Kabelführungseinheit ausgebildet. Die Kabelführungseinheit ist relativ zu dem Z-Profil näher an einem Firstbereich angeordnet. Ferner sind vier Windverbandelemente als Windverbandeinheit zu einer Versteifung der Satteldachstruktur vorgesehen. Die Windverbandelemente sind an einer Unterseite der Dachsparrenelemente angeordnet. Die Windverbandeinheit ist X-förmig ausgebildet. Ferner weisen die Schwimmeinheiten 48a mit einem erhöhten erwarteten Winddruck die Windverbandeinheit auf, insbesondere liegt der erhöhte erwartete Winddruck in Randbereichen des Energieumwandlungssystems. Ein höchster Punkt der Pfettenelemente, insbesondere der Firstbereich, ist dezentral in Bezug auf die Schwimmkörper 12 beziehungsweise einer Längsachse der Schwimmeinheit 48a angeordnet. Die Trägerstruktur 14 ist dazu ausgebildet, die Solarelemente 10 in der Art aufzunehmen, dass zwei der vier Schwimmkörper 12 von Solarelementen 10 überdeckt angeordnet sind. Die zwei weiteren Schwimmkörper 12 sind frei von einer Überdeckung durch Solarelemente 10. Ferner sind die zwei weiteren Schwimmkörper 12 als Laufweg ausgebildet. Auf einem Bereich zwischen den zwei weiteren Schwimmkörpern 12 und zwischen den als Längsträgerelementen ausgebildeten Trägerelementen 42 sind zwei Platten angeordnet. Die Platten sind dazu vorgesehen, einen Laufweg zu bilden. Ferner sind die Platten oberhalb der als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 42 montiert.
    Die Trägerstruktur 14a, welche dazu vorgesehen ist, die Stromrichtervorrichtung 50 aufzunehmen, weist vier als Längsträgerelemente ausgebildete Trägerelemente 42 auf, wobei jeweils zwei als Längsträgerelemente ausgebildete Trägerelemente 42 dazu vorgesehen sind, jeweils einen der Schwimmkörper 12 formschlüssig und schwimmend aufnehmen. Die paarweise angeordneten, als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 42 werden mittels drei als Querträgerelemente ausgebildete Trägerelemente 44 verbunden. Parallel zu den als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelementen 42 sind zwei U-Profile unterhalb der als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 44 angeordnet und mit den als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelementen 44 verbunden. Die Stromrichtervorrichtung 50 ist zentral zwischen den zwei Schwimmkörpern 12 auf der Trägerstruktur 14a angeordnet. Neben der Stromrichtervorrichtung 50 sind auf der Trägerstruktur 14a getrennte Kabelführungseinheiten für AC- und DC-Leitungen angeordnet. Ferner sind Gitterroste auf der Trägerstruktur 14a angeordnet, welche einen Laufweg ausbilden.
  • Des Weiteren ist die Trägerstruktur 14, 14a dazu vorgesehen, zumindest einen Schwimmkörper 12 schwimmend gelagert aufzunehmen (vgl. 8). Die schwimmende Lagerung des Schwimmkörpers 12 in der Trägerstruktur 14, 14a erlaubt eine durch den Aufnahmebereich 20 und den weiteren Aufnahmebereich 22 beschränkte Bewegungsmöglichkeit und/oder Ausdehnungsmöglichkeit des Schwimmkörpers 12. Ferner erfolgt die Aufnahme des Schwimmkörpers 12 in die Trägerstruktur 14, 14a frei von zusätzlichen Verbindungsmitteln. Besonders vorteilhaft kann hierdurch auf einen Einsatz von in den Schwimmkörper 12 eindringenden Befestigungsmitteln verzichtet werden. Die Aufnahmekontur des Aufnahmebereichs 20 und des weiteren Aufnahmebereichs 22 ist zu einer zentrierenden Aufnahme des Schwimmkörpers 12 vorgesehen. Die als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 42 und die als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 44 beschränken, in einem montierten Betriebszustand, eine zumindest im Wesentlichen senkrechte Bewegung des Schwimmkörpers 12 zu der idealen Wasseroberfläche 82. Ferner beschränken die als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 42 und die als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 44, in einem montierten Betriebszustand, eine zumindest im Wesentlichen parallele Bewegung des Schwimmkörpers 12 zu der idealen Wasseroberfläche 82. Die Trägerstruktur 14, 14a erlaubt dem Schwimmkörper 12 in einem montierten Betriebszustand eine Bewegungsmöglichkeit und/oder Ausdehnungsmöglichkeit entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zu der Wasseroberfläche 82 gerichteten Richtung von 10 mm. Die schwimmende Lagerung des Schwimmkörpers 12 in der Trägerstruktur 14, 14a ist dazu ausgebildet, den Schwimmkörper 12 mit einer Beabstandung von maximal 3mm zu dem Aufnahmebereich 20 und/oder dem weiteren Aufnahmebereich 22 in einer vertikalen Richtung parallel zu der Bezugsflächennormalen der Bezugsseitenfläche 62, 64 aufzunehmen und/oder zu lagern.
  • Des Weiteren ist die Trägerstruktur 14 als eine Dachstruktur ausgestaltet (vgl. 2 und 7). Die Dachstruktur weist Monotageflächen auf, welche dazu vorgesehen sind, zwölf Solarelemente 10 aufzunehmen. Besonders bevorzugt ist die Dachstruktur zu der Aufnahme von 18 Solarelementen 10 ausgebildet. Ferner ist die Dachstruktur als Satteldachstruktur ausgebildet. Die Pfettenelemente spannen mit den Trägerelementen 36 die Montagefläche auf. Die Solarelemente 10 werden auf einer Oberseite der Pfettenelemente angeordnet. Die Satteldachstruktur ist zu einer Ost-West Ausrichtung der Montageflächen vorgesehen.
  • Ferner weist eine Solarvorrichtung die Schwimmträgervorrichtung mit zwölf Solarelementen 10 auf. Die Solarvorrichtung weist eine Satteldachstruktur auf, welche dazu ausgebildet ist, auf jeder Seite der Satteldachstruktur sechs Solarelemente 10 aufzunehmen. Jeweils zwei direkt benachbarte Solarelemente 10, wobei jeweils eines der zwei Solarelemente 10 auf einer eigenen Satteldachseite angeordnet ist, bilden in einem montierten Betriebszustand an einem höchsten Punkt eine Luftzirkulationsöffnung 46 aus. Die Luftzirkulationsöffnung 46 ist in einem Firstbereich der Dachstruktur angeordnet. Der Firstbereich ist als eine unterbrechungsfreie, zusammenhängende Öffnung ausgebildet. Die Luftzirkulationsöffnung 46 ist als eine Beabstandung im Firstbereich zwischen direkt benachbarten und voneinander abgewandt angeordneten Solarelementen 10 ausgebildet. Die Beabstandung beträgt 26 mm. Die Luftzirkulationsöffnung 46 zwischen den beabstandeten Solarelementen 10 ist vollständig frei von Bauteilen. Die Luftzirkulationsöffnung 46 ist dazu vorgesehen, eine vertikale Luftströmung, welche auf einer Konvektion beruht, vorzugsweise aus der Dachstruktur, auszuleiten.
  • Des Weiteren weist das Energieumwandlungssystem eine Verbindungsvorrichtungen 66 auf. Die Verbindungsvorrichtung 66 verbindet neun als Schwimmträgereinheit ausgebildete Schwimmeinheiten 48a starr zu einer Floßeinheit 68 und eine Vielzahl von Floßeinheiten 68 beweglich miteinander. Ebenfalls ist es denkbar, dass die Verbindungsvorrichtung 66 mehr oder weniger als neun Schwimmeinheiten 48a miteinander zu einer Floßeinheit 68 verbindet. Ferner ist es denkbar, dass die Verbindungsvorrichtung 66 dazu vorgesehen ist, die Schwimmeinheiten 48a teilweise beweglich miteinander zu einer Floßeinheit 68 zu verbinden.
    Die als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 42 und die als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 44 weisen an beiden Stirnseiten einen Verbindungsbereich auf. Der Verbindungsbereich ist zu einer Aufnahme einer Verbindungsvorrichtung 66 vorgesehen. Des Weiteren weist der Verbindungsbereich einen Befestigungsmittelaufnahmebereich zu einer Aufnahme von Befestigungsmitteln auf. Der Befestigungsmittelaufnahmebereich weist an jeder Stirnseite zwei runde Öffnungen auf.
  • Ferner ist die Floßeinheit 68 als ein 3x3-Verband ausgebildet, mit neun starr miteinander verbundenen Schwimmeinheiten 48a (vgl. 1a und 1b). Ebenfalls ist denkbar, dass die Floßeinheit 68 aus mehr oder weniger als neun Schwimmeinheiten 48a ausgestaltet ist. Ferner ist denkbar, dass die Schwimmeinheiten 48a teilweise beweglich miteinander verbunden sind. Die Schwimmeinheiten 48a sind in einem Rechteckverband angeordnet.
  • Des Weiteren sind die Floßeinheiten 68 mittels der Verbindungsvorrichtung 66 vollständig beweglich miteinander verbunden. Ebenfalls ist es denkbar, dass die Floßeinheiten 68 mittels der Verbindungsvorrichtung 66 teilweise starr miteinander verbunden sind. Zudem weist die Verbindungsvorrichtung 66 teilweise eine Verbindung mit der Trägerstruktur 14, 14a auf. Die Verbindungsvorrichtung 66 ist in einem montierten Betriebszustand an den offenen Stirnseiten der als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 42 und der als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 44 angeordnet. Die Verbindungsvorrichtung 66 ist dazu vorgesehen, mit den als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelementen 42 und den als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelementen 44 teilweise mittels Schraubverbindungen und teilweise mittels Nietverbindungen verbunden zu werden.
  • In einem vormontierten Zustand weist die Verbindungsvorrichtung 66 zumindest eine klappbar ausgebildete Verbindungseinheit auf. Die Verbindungsvorrichtung 66 ist in dem vormontierten Zustand dazu vorgesehen, mit einer von zwei vorgesehenen Schraubverbindungen mit dem Verbindungsbereich des als Längsträgerelement ausgebildeten Trägerelements 42 oder des als Querträgerelement ausgebildeten Trägerelements 44 verbunden zu werden. Das als Längsträgerelement ausgebildete Trägerelement 42 und das als Querträgerelement ausgebildete Trägerelement 44 weist jeweils eine korrelierend zu der Breite der Verbindungsvorrichtung 66 ausgebildete Aufnahmeöffnung an den Stirnseiten auf. Hierdurch kann die Verbindungsvorrichtung 66 in einem vormontierten Zustand um eine Achse der einen montierten Schraubverbindung auf einem Teilkreis geklappt werden. Die Aufnahmeöffnung ist dazu vorgesehen, eine Längsachse der Verbindungsvorrichtung 66 in einer zumindest im Wesentlichen senkrechten Position aufzunehmen. Die klappbare Verbindungsvorrichtung 66 ist dazu vorgesehen, von einem vormontierten Zustand in einen montierten Betriebszustand geklappt zu werden. Ferner wird eine Längsachse der klappbaren Verbindungsvorrichtung 66 von einer senkrecht zur idealen Wasseroberfläche 82 verlaufenden Position in eine Position eines montierten Betriebszustands geklappt.
  • Des Weiteren weist die Verbindungsvorrichtung 66 zumindest eine Dämpfungseinheit 70 auf. Die Dämpfungseinheit 70 ist in einem montierten Betriebszustand zwischen der Verbindungsvorrichtung 66 und einem Verbindungsbereich eines der als Längsträgerelemente ausgebildeten Trägerelements 42 oder der als Querträgerelemente ausgebildeten Trägerelemente 44 ausgebildet. Des Weiteren ist die Dämpfungseinheit 70 als ein federelastisches Element ausgebildet. Ferner ist die Dämpfungseinheit als ein makroskopisches Element ausgebildet. Die Dämpfungseinheit 70 weist zumindest eine Erstreckung auf, die in einem montierten Betriebszustand um 10% elastisch veränderbar ist. Ferner erzeugt die Dämpfungseinheit 70 eine von einer Veränderung der Erstreckung abhängige und vorzugsweise zu der Veränderung proportionale Gegenkraft, welche der Veränderung entgegenwirkt. Des Weiteren umfasst die Dämpfungseinheit 70 ein Gummidämpfungselement. Die Dämpfungseinheit 70 weist eine rechteckige Geometrie auf.
  • Die Verbindungsvorrichtung 66 weist ferner eine bewegliche Verbindungseinheit 72 auf (vgl. 9). Die bewegliche Verbindungseinheit 72 weist in einem montierten Betriebszustand zwei schwenkbar miteinander verbundene Verbindungselemente 74, 76 auf. Die Verbindungselemente 74, 76 weisen eine gemeinsame Schwenkachse auf. Die Schwenkachse wird durch einen Bolzen mit Gewinde ausgebildet. Der Bolzen ist ferner als Steckbolzen ausgebildet. Ferner weisen die Verbindungselemente 74, 76 jeweils zwei Durchführöffnungen für Verbindungsmittel auf. Das Verbindungsmittel ist als Steckbolzen mit Sicherungselement ausgebildet.
  • Des Weiteren weist die Verbindungsvorrichtung 66 ein Hohlprofil auf. Das Hohlprofil der Verbindungsvorrichtung 66 weist in zumindest einem Stirnbereich einen verringerten Querschnitt, insbesondere gegenüber dem Querschnitt des Hohlprofils auf. Der verringerte Querschnitt im Stirnbereich ist in einem vormontierten Zustand der Verbindungsvorrichtung 66 dazu vorgesehen, den zumindest einen Teil der Verbindungsvorrichtung 66 widerstandsfrei in die zugehörige Aufnahmeöffnung an dem als Längsträgerelement ausgebildeten Trägerelement 42 oder dem als Querträgerelement ausgebildeten Trägerelement 44 abzuklappen. Der verringerte Querschnitt weist ausgehend vom Stirnbereich des Hohlprofils ein zumindest im Wesentlichen keilförmiges Profil auf, welches in einer Längsrichtung des Hohlprofils mit einer Stufe ausgestaltet ist. Ferner sind Endbereiche des keilförmigen Profils abgerundet ausgebildet.
  • Ferner ist das erste Verbindungselement 74 als Vierkanthohlprofil mit einer Lagerungsöffnung entlang einer Längsachse ausgebildet. Das Hohlprofil ist quadratisch mit einer Kantenlänge von 40 mm x 40 mm ausgebildet. Die Lagerungsöffnung ist dazu vorgesehen, das zweite Verbindungselement 76 beweglich aufzunehmen. Die Lagerungsöffnung ist entlang einer Längsachse des Hohlprofils als Aussparung ausgebildet. Die Aussparung verläuft durch zwei zumindest im Wesentlichen parallel zueinander verlaufenden Seitenflächen des Hohlprofils. Das erste Verbindungselement 74 und das zweite Verbindungselement 76 sind dazu vorgesehen, an der offenen Stirnseite des als Längsträgerelement ausgebildeten Trägerelements 42 oder des als Querträgerelement ausgebildeten Trägerelements 44 aufgenommen zu werden. Das zweite Verbindungselement 76 ist als eine Kombination eines Flachmaterials und eines Hohlprofils ausgebildet. Die Hohlprofile des ersten und zweiten Verbindungselements 74, 76 weisen jeweils in den Verbindungsbereichen jeweils zwei Durchgansöffnungen zu einer Aufnahme von Verbindungsmitteln auf. Die Verbindungsmittel sind als Steckbolzen mit Sicherungselement ausgestaltet. Das Flachmaterial ist mit dem einen Hohlprofil des zweiten Verbindungselements 76 verschweist ausgebildet. Das Flachmaterial des zweiten Verbindungselements 76 ist in einem montierten Betriebszustand beweglich um die gemeinsame Schwenkachse in der Aufnahmeöffnung des ersten Verbindungselements 74 aufgenommen ausgebildet. Das Flachmaterial des zweiten Verbindungselements 76 weist in einem Stirnbereich einen Radius auf. Der Radius ist dazu vorgesehen, dass das zweite Verbindungselement 76 widerstandsfrei in der Aufnahmeöffnung des ersten Verbindungselements 74 schwenkbar ausgebildet ist. In einem montierten Betriebszustand ist die bewegliche Verbindungseinheit 72 dazu vorgesehen, eine Schwenkbewegung in einer Ebene senkrecht zu der idealen Wasseroberfläche 82 zuzulassen. Ferner kann die bewegliche Verbindungseinheit 72 über die Verbindungsmittel im Verbindungsbereich beweglich gelagert ausgestaltet sein.
    Ferner ist eine starre Verbindungseinheit 78 von einem Hohlprofil ausgebildet (vgl. 10). Das Hohlprofil weist die Maße 40 mm x 40 mm auf. Die starre Verbindungseinheit 78 weist insgesamt vier Durchführungsöffnungen für Verbindungsmittel auf. Ferner ist denkbar, dass die starre Verbindungseinheit 78 eine Vielzahl von Durchführungsöffnungen aufweist. Die Verbindungsmittel sind als Steckbolzen mit Sicherungselement ausgestaltet. Das Hohlprofil der starren Verbindungseinheit 78 weist in beiden Stirnbereichen den verringerten Querschnitt auf. Der verringerte Querschnitt ist senkrecht zu der Längsachse der starren Verbindungseinheit 78 ausgebildet. Der verringerte Querschnitt weist ausgehend vom Stirnbereich des Hohlprofils ein zumindest im Wesentlichen keilförmiges Profil auf, welches in der Längsrichtung des Hohlprofils mit einer Stufe ausgestaltet ist. Ferner sind die Endbereiche des keilförmigen Profils abgerundet ausgebildet.
  • Ferner ist die Verbindungsvorrichtung 66, mit Ausnahme der Dämpfungseinheit 70, vollständig aus Stahl ausgebildet.
  • Ferner ist ein Verband von Floßeinheiten 68 ab einer Länge von etwa 130 m von einer Wellenbrechervorrichtung 80 umgeben. Die Wellenbrechervorrichtung 80 ist als eine Vielzahl mittels Längsträgerelementen 42 und beweglichen Verbindungseinheiten 72 verbundenen Schwimmkörpern 12 ausgebildet. Die Schwimmkörper 12 weisen in einem montierten Betriebszustand als Teil der Wellenbrechervorrichtung 80 Wasser als Ballast innerhalb des Hohlraums auf. Ferner weist die Wellenbrechervorrichtung 80 mit den Floßeinheiten 68 eine bewegliche Verbindung auf. Die Wellenbrechervorrichtung 80 ist in einem montierten Betriebszustand mittels beweglichen Verbindungseinheiten 72 mit den Floßeinheiten 68 des Energieerzeugungssystems verbunden (vgl. 1).
  • Des Weiteren weist die Anordnung des Energieumwandlungssystems nach einer Folge von zwölf aneinander gereihten und mit Solarelementen 10 bestückten Schwimmträgervorrichtungen eine weitere Schwimmträgervorrichtung mit der Stromrichtervorrichtung 50 auf, gefolgt von einer weiteren Folge von zwölf aneinander gereihten und mit Solarelementen 10 bestückten Schwimmträgervorrichtungen (vgl. 2). Die Schwimmträgervorrichtungen mit der jeweils einen Stromrichtervorrichtung 50 bilden einen Laufweg senkrecht zu den Laufwegen der Schwimmträgervorrichtungen mit den Solarelementen 10.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Solarelement
    12
    Schwimmkörper
    14
    Trägerstruktur
    16
    Seitenwand
    18
    Seitenwand
    20
    Aufnahmebereich
    22
    weiterer Aufnahmebereich
    24
    Oberseite
    26
    Stapelelement
    28
    Stapelelement
    30
    Sickenprofil
    32
    Unterseite
    34
    Verschlusselement
    36
    Trägerelement
    38
    Öffnung
    40
    Schrägfläche
    42
    Längsträgerelement
    44
    Querträgerelement
    46
    Luftzirkulationsöffnung
    48
    Schwimmeinheit
    50
    Stromrichtervorrichtung
    52
    Energieumwandlungseinheit
    54
    Bezugsquader
    56
    Hüllkurve
    58
    Bezugsoberseite
    60
    Bezugsunterseite
    62
    Bezugsseitenfläche
    64
    Bezugsseitenfläche
    66
    Verbindungsvorrichtung
    68
    Floßeinheit
    70
    Dämpfungseinheit
    72
    bewegliche Verbindungseinheit
    74
    Verbindungselement
    76
    Verbindungselement
    78
    starre Verbindungseinheit
    80
    Wellenbrechervorrichtung
    82
    Wasseroberfläche

Claims (29)

  1. Schwimmträgervorrichtung, die dazu vorgesehen ist, zumindest ein Solarelement (10) schwimmend auf einem Gewässer, insbesondere einem Binnengewässer, abzustützen, mit zumindest einem Schwimmkörper (12) sowie mit einer mit dem Schwimmkörper (12) gekoppelten Trägerstruktur (14, 14a), welche dazu vorgesehen ist, eine Stützkraft des zumindest einen Solarelements (10) auf den zumindest einen Schwimmkörper (12) zu übertragen.
  2. Schwimmträgervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmkörper (12) an zumindest einer Seitenwand (16, 18) einen Aufnahmebereich (20) für die Trägerstruktur (14, 14a) aufweist.
  3. Schwimmträgervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmkörper (12) zumindest an einer Oberseite (24) einen Aufnahmebereich (22) für die Trägerstruktur (14, 14a) aufweist.
  4. Schwimmträgervorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich (20, 22) einstückig an den Schwimmkörper (12) angeformt ist.
  5. Schwimmträgervorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich (20, 22) zu einer formschlüssigen Aufnahme der Trägerstruktur (14, 14a) vorgesehen ist.
  6. Schwimmträgervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmkörper (12) zumindest im Wesentlichen über ein Extrusionsblasverfahren hergestellt ist.
  7. Schwimmträgervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmkörper (12) zumindest zwei korrelierend zueinander ausgestaltete und/oder angeordnete Stapelelemente (26, 28) aufweist, die dazu vorgesehen sind, zumindest zwei Schwimmkörper (12) lateral formschlüssig miteinander in Eingriff zu bringen.
  8. Schwimmträgervorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Stapelelemente (26) als eine Vertiefung ausgebildet ist und das andere der Stapelelemente (28) als eine korrelierend zu der Vertiefung ausgebildete Erhebung ausgebildet ist.
  9. Schwimmträgervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmkörper (12) zumindest teilweise rutschhemmend ausgebildet ist.
  10. Schwimmträgervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmkörper (12) in einem montierten Zustand senkrecht zu einer idealen Wasseroberfläche 82, entlang einer Richtung von der Oberseite (24) zu der Unterseite (32) des Schwimmkörpers (12), zumindest teilweise eine abnehmende maximale Quererstreckung aufweist.
  11. Schwimmträgervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Seitenwände (16, 18) des Schwimmkörpers (12) zumindest teilweise als Schrägflächen ausgebildet sind.
  12. Schwimmträgervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Seitenwände (16, 18) des Schwimmkörpers (12) zumindest im Wesentlichen keilförmig zueinander angeordnet sind.
  13. Schwimmträgervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Seitenwand (16, 18) des Schwimmkörpers (12) zumindest ein Sickenprofil (30) aufweist, welches dazu vorgesehen ist, eine Stabilität des Schwimmkörpers (12) zu erhöhen.
  14. Schwimmträgervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmkörper (12) zumindest an einer Oberseite (24) und/oder an einer Unterseite (32) zumindest ein Sickenprofil (30) aufweist, welches dazu vorgesehen ist, eine Stabilität des Schwimmkörpers (12) zu erhöhen.
  15. Schwimmträgervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmkörper (12) zumindest ein Verschlusselement (34) mit einer Druckausgleichseinheit umfasst.
  16. Schwimmträgervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerstruktur (14) zumindest ein als Kabelführungseinheit ausgebildetes Trägerelement (36) umfasst.
  17. Schwimmträgervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerstruktur (14, 14a) zumindest ein von einem Hohlprofil gebildetes Trägerelement (36, 42, 44) umfasst.
  18. Schwimmträgervorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (36, 42, 44) entlang einer Längsachse zumindest teilweise offen ausgebildet ist.
  19. Schwimmträgervorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (36, 42, 44) in einem montierten Betriebszustand an einem tiefsten Punkt zumindest eine Öffnung (38) aufweist.
  20. Schwimmträgervorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (42) als ein C-Profil ausgebildet ist.
  21. Schwimmträgervorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (42) in einem montierten Betriebszustand in einer Richtung von einer Oberseite (24) des Trägerelements (36) zu einer Wasseroberfläche (82) betrachtet zumindest eine nach unten verlaufende Schrägfläche (40) aufweist.
  22. Schwimmträgervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerstruktur (14, 14a) zumindest zwei als Längsträgerelemente ausgebildete Trägerelemente (42) und zumindest ein als Querträgerelement ausgebildetes Trägerelement (44) zu einer formschlüssigen Aufnahme des zumindest einen Schwimmkörpers (12) aufweist.
  23. Schwimmträgervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerstruktur (14, 14a) dazu vorgesehen ist, zumindest einen Schwimmkörper (12) schwimmend gelagert aufzunehmen.
  24. Schwimmkörper einer Schwimmträgervorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche.
  25. Trägerstruktur einer Schwimmträgervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23.
  26. Trägerstruktur nach Anspruch 25, gekennzeichnet durch eine Dachstruktur, welche dazu vorgesehen ist, Montageflächen bereitzustellen, um zumindest ein Solarelement (10) aufzunehmen.
  27. Solarvorrichtung mit einer Schwimmträgervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23 und mit zumindest einem Solarelement (10).
  28. Solarvorrichtung nach Anspruch 27, gekennzeichnet durch zumindest ein zweites Solarelement und mit einer Dachstruktur, wobei die Dachstruktur dazu ausgebildet ist, die zumindest zwei Solarelemente direkt benachbart aufzunehmen, wobei die Solarelemente in einem montierten Betriebszustand an einem höchsten Punkt eine Luftzirkulationsöffnung (46) ausbilden.
  29. Verfahren zur Herstellung eines Schwimmkörpers nach einem der Ansprüche 1 bis 23.
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