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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schubkasten, der in eine Aufnahme einschiebbar und aus dieser ausziehbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schubkasten Wandungen aufweist, die einen gekühlten Innenraum des Schubkastens begrenzen, wobei die obere Seite des Schubkasten offen ist, durch die das Gut einfüllbar und entnehmbar ist.
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Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, Kühl- und/oder Gefriergeräte mit Schubkästen auszuführen, die zur Aufbewahrung von Kühl- oder Gefriergut dienen.
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Diese Schubkästen sind mit Wandungen und einer oben offenen Seite versehen, wobei die Wandungen der Schubkästen keine wärmeisolierende Eigenschaften aufweisen. Die Wärmedämmung des Innenraums des Schubkastens erfolgt mittels der Wärmedämmung des Korpus, in der sich der Schubkasten befindet. Im geschlossenen Zustand ist die Dichtungsebene senkrecht zur Auszugsrichtung ausgerichtet.
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Ein Nachteil bei dieser Anordnung besteht darin, dass der nutzbare Innenraum des Schubkastens einerseits durch die Wärmedämmung des Korpus und andererseits durch die Wandungen des Schubkastens selbst verringert wird.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Schubkasten der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass dessen Nutzraum maximiert werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch einen Schubkasten mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Danach ist vorgesehen, dass die Wandungen des Schubkastens alle oder zumindest ein Teil von diesen bereichsweise oder vollflächig eine Wärmedämmung aufweisen oder aus einer Wärmedämmung bestehen, wobei die obere Kante des Schubkastens, in einer Seitenansicht des Schubkastens, schräg ausgeführt ist und nach hinten abfällt und die Dichtfläche des Schubkastens bildet, die im geschlossenen Zustand des Schubkastens an einer Deckplatte anliegt, die die oben offene Seite des Schubkastens verschließt.
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Die Schräge ab der Oberseite des Schubkastens kann sich nur an den Seitenwandungen befinden (über deren gesamte Länge oder über einen Teil von dieser) und nicht an der Front und Rückseite. Die Schräge kann sich jedoch auch an der Front und/oder an der Rückseite befinden. Vorzugsweise erstreckt sich die Schräge entlang der gesamten Tiefe des Schubkastens.
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Vorzugsweise ist die Schräge gerade und mit einer einzigen, d.h. konstanten Neigung ausgeführt, d.h. linear.
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Die Erfindung basiert somit auf dem Gedanken, den Schubkasten selbst mit wärmeisolierenden Wandungen auszustatten, so dass der Korpus selbst im Bereich der Aufnahme nicht wärmeisolierend ausgeführt ist bzw. sein muss.
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Die Dichtfläche wird einerseits durch die Oberfläche der Wandungen des Schubkastens und andererseits durch die zu dieser gewandten Seite der Deckplatte gebildet. Die Dichtfläche ist schräg ausgeführt und fällt in Einschubrichtung des Schubkastens nach hinten ab. Die Dichtfläche steht somit nicht senkrecht zur Auszugrichtung des Schubkastens.
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Die Wärmedämmung kann eine Ausschäumung oder eine Vakuumdämmung oder eine Kombination aus beidem sein oder diese umfassen. Grundsätzlich kommen auch andere Wärmedämmungen in Frage und sind von der Erfindung umfasst.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn sich in dem Schubkasten die komplette Kältetechnik oder ein Teil von dieser befindet, die ausgebildet ist, dessen Innenraum zu kühlen.
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Die Kältetechnik kann teilweise oder vollständig in der Wandung des Schubkastens und/oder in dessen gekühltem Innenraum angeordnet sein.
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Die Kältetechnik kann ein oder mehrerer Peltierelemente aufweisen oder aus diesen bestehen.
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Auch andere Varianten der Kältetechnik, wie z.B. eine Kompressionskälteanlage sind von der Erfindung umfasst.
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Der Schubkasten kann aus Vakuumisolationspaneelen augebaut sein.
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Denkbar ist es, dass der Schubkasten einteilig als 3D-Förmkörper ausgeführt ist oder aus Einzelelementen besteht, die mit einander verbunden sind.
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Die vorliegende Erfindung betrifft des Weiteren eine Anordnung mit einer Aufnahme sowie mit einem Schubkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Aufnahme so ausgebildet ist, dass der Schubkasten in der Aufnahme aufnehmbar ist, wobei die Anordnung eine Deckenplatte aufweist, die eine Wärmedämmung aufweist und die im eingeschobenen Zustand des Schubkastens wenigstens bereichsweise an der genannten Dichtfläche des Schubkastens anliegt und vorzugsweise die eine der Schräge des Schubkastens entsprechende Schräge aufweist.
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Die Schräge der Deckenplatte erstreckt sich über die gesamte Tiefe der Deckenplatte oder über einen Teilbereich von dieser. Vorzugsweise ist die Schräge der Deckenplatte gerade und mit einer einzigen, d.h. konstanten Neigung ausgeführt, d.h. linear.
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Vorzugsweise liegen die Schrägen der Deckenplatte und des Schubkastens im eingeschobenen Zustand des Schubkastens aneinander an.
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Bei der Anordnung kann es sich beispielsweise um ein Möbelstück, wie z.B. einen Küchenschrank, oder um ein Kühl- und/oder Gefriergerät handeln. Somit kann eine Ausführungsform der Erfindung darin bestehen, dass der Schubkasten den einzigen gekühlten Bereich eines Möbelstücks aufweist bzw. dass ein herkömmliches Möbelstück mit einem gekühlten Bereich in Form des erfindungsgemäßen Schubkastens und mit einer wärmeisolierenden Deckenplatte ausgeführt wird.
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Ist die gesamte Kältetechnik in dem Schubkasten angeordnet, muss abgesehen von der Schaffung der Deckenplatte keine besondere Vorkehrung an dem Möbelstück bzw. an der Anordnung vorgenommen werden, in das der Schubkasten eingeführt ist.
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Die genannte Deckenplatte kann aus einer Ausschäumung und/oder einer Vakuumdämmung bestehen oder eine Kombination aus beidem oder diese umfassen und/oder ein Vakuumisolationspaneel aufweisen oder aus diesem bestehen.
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Vorzugsweise ist die Kältetechnik teilweise oder vollständig in der Deckenplatte angeordnet, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass die Kältetechnik ein oder mehrerer Peltierelemente aufweist oder aus diesen besteht und/oder eine Kompressionskälteanlage aufweist oder aus dieser besteht.
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Die Kältetechnik kann auch teilweise in der Deckenplatte und teilweise in dem Schubkasten angeordnet sein.
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Vorzugsweise ist die Deckenplatte feststehend ausgeführt, d.h. wird nicht mit ausgezogen und eingeschoben.
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Zu Reinigungs- oder Wartungszwecken kann vorgesehen sein, dass der Schubkasten aus der Aufnahme vorzugsweise werkzeugfrei demontierbar, d.h. entnehmbar sein.
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An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Begriffe „ein“ und „eine“ nicht zwingend auf genau eines der Elemente verweisen, wenngleich dies eine mögliche Ausführung darstellt, sondern auch eine Mehrzahl der Elemente bezeichnen können. Ebenso schließt die Verwendung des Plurals auch das Vorhandensein des fraglichen Elementes in der Einzahl ein und umgekehrt umfasst der Singular auch mehrere der fraglichen Elemente.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1: eine perspektivische Ansicht des Schubkastens mit Aufnahme im ausgezogenen Zustand,
- 2: eine Querschnittansicht durch die Aufnahme und den Schubkasten im eingeschobenen Zustand des Schubkastens und
- 3. eine Querschnittansicht durch die Aufnahme und den Schubkasten im ausgezogenen Zustand des Schubkastens.
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1 zeigt eine perspektivische Ansicht der Aufnahme 10, die z.B. Bestandteil eines Möbelkorpus sein kann und in die der Schubkasten 20 gemäß der Erfindung einführbar und ausziehbar ist. Die Aufnahme 10 weist eine Deckenplatte 30 auf, die wärmeisolierende Eigenschaften aufweist. Die Deckenplatte 30 weist eine Dicke auf, die in etwa der Dicke der Wandungen des Schubkastens entspricht.
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Es kann eine Auszugführung vorgesehen sein oder auf eine solche verzichtet werden, so dass die Flächen des Schubkastens 20 und der Aufnahme 10 aneinander gleiten.
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2 zeigt eine Querschnittsansicht der Anordnung und verdeutlicht, dass die Oberkante des Schubkastens 20 nach hinten abfällt, so dass die Dichtungsebene D nicht horizontal verläuft, sondern schräg nach hinten geneigt ist.
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Die Wandungen W des Schubkastens 20 sind wärmedämmend ausgeführt. Diese Wandungen befinden sich unten (Boden B), hinten (Rückwand R), vorne (Front F) und an beiden Seiten (S) des Schubkastens 20. Dessen Oberseite ist offen ausgeführt, d.h. weist keine Wandung auf.
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Die Aufnahme 10, die vorzugsweise einen festen Bestandteil eines Möbelelementes oder dergleichen sein kann, weist eine Deckenplatte 30 auf, die ebenfalls mit einer Wärmedämmung ausgeführt ist.
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Die Deckenplatte 30 kann beispielsweise den Boden eines oberhalb des Schubkastens 20 befindlichen weiteren Schubkastens oder Behältnisses bilden oder nur als reine Platte ausgeführt sein.
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Wie dies aus den 2 und 3 hervorgeht, ist die Front F des Schubkastens 20 höher als die Rückwand R des Schubkastens. Der Boden B verläuft horizontal. Die Seitenwandungen S weisen im frontseitigen Bereich die Höhe der Front F und im rückseitigen Bereich die Höhe der Rückseite R des Schubkastens 20 auf, d.h. fallen in ihrer Höhe von vorne nach hinten stetig bzw. linear ab.
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Die Oberseite der Seitenwandungen S, der Rückwand R und der Front F bilden die Dichtungsebene D, die aufgrund der schräg nach hinten abfallenden Seiten S ebenfalls schräg nach hinten abfällt, wie dies aus 2 deutlich hervorgeht.
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Die Dichtungsebene D ist somit nicht senkrecht zur Auszugrichtung des Schubkastens 20 angeordnet, wobei die Auszugrichtung in 3 durch den Pfeil angedeutet ist.
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Zwischen der Oberseite des Schubkastens 20 und der Unterseite der Deckenplatte 10 befindet sich der Dichtbereich, der umlaufend ausgeführt ist. Im eingeschobenen Zustand des Schubkastens 20 verhindert oder vermindert der Dichtbereich ein Endringen von Wärme in den Schubkasten 20.
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Wie dies aus 2 hervorgeht, weist die Deckenplatte 30, die z.B. als bzw. mit Vakuumpaneel oder als ausgeschäumte Platte etc. ausgeführt sein kann, eine der Schräge der Seitenwandungen S entsprechende Schräge auf, so dass die Oberseite des Schubkastens 20 an der Unterseite der Deckenplatte 30 anliegt, wenn der Schubkasten vollständig eingeschoben ist. Dieser Zustand ergibt sich aus 2.
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Wird der Schubkasten 20 ausgezogen (vgl. 3) werden die Dichtungsflächen voneinander getrennt, da die Deckenplatte 30 feststehend ausgeführt ist, so dass die offene Oberseite des Schubkastens 20 nun für das Einlegen und Entnehmen von Gut aus dem gekühlten Innenraum des Schubkastens 20 zur Verfügung steht.
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Die Kältetechnik, d.h. Komponenten, die zur Erzeugung einer Kühl- oder Gefriertemperatur in dem Schubkasten 20 benötigt werden, wie z.B. Peltierelemente oder eine Kompressionskälteanlage etc. können vollständig in dem Schubkasten, vollständig in der Deckenplatte oder an anderer Stelle der Anordnung oder verteilt angeordnet sein, d.h. z.B. teilweise in dem Schubkasten 20 und teilweise in der Deckenplatte 30.