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DE102019104011A1 - Verfahren zur automatischen Zuordnung eines Aufstellgeräts zu einer Kochstelle eines induktiven Kochfelds, Aufstellgerät und System zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zur automatischen Zuordnung eines Aufstellgeräts zu einer Kochstelle eines induktiven Kochfelds, Aufstellgerät und System zur Durchführung des Verfahrens Download PDF

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DE102019104011A1
DE102019104011A1 DE102019104011.6A DE102019104011A DE102019104011A1 DE 102019104011 A1 DE102019104011 A1 DE 102019104011A1 DE 102019104011 A DE102019104011 A DE 102019104011A DE 102019104011 A1 DE102019104011 A1 DE 102019104011A1
Authority
DE
Germany
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hob
signal
installation device
assignment
unit
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102019104011.6A
Other languages
English (en)
Inventor
Nils Marius Gehring
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Miele und Cie KG
Original Assignee
Miele und Cie KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Miele und Cie KG filed Critical Miele und Cie KG
Priority to DE102019104011.6A priority Critical patent/DE102019104011A1/de
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Pending legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B6/00Heating by electric, magnetic or electromagnetic fields
    • H05B6/02Induction heating
    • H05B6/06Control, e.g. of temperature, of power
    • H05B6/062Control, e.g. of temperature, of power for cooking plates or the like
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B2213/00Aspects relating both to resistive heating and to induction heating, covered by H05B3/00 and H05B6/00
    • H05B2213/06Cook-top or cookware capable of communicating with each other

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Induction Heating Cooking Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft unter anderem ein Verfahren zur automatischen Zuordnung mindestens eines Aufstellgeräts (12) zu mindestens einer Kochstelle (6) eines induktiven Kochfelds (4), wobei das Kochfeld (4) eine Kochfeldsteuerung (10) zur Ansteuerung von den Kochstellen (6) zugeordneten Kochfeldspulen (8) mit mindestens einem Zuordnungssignal und das Aufstellgerät (12) eine mit den Kochfeldspulen (8) des Kochfelds (4) induktiv koppelbare Induktionsspule (14), mindestens eine Identifikationseinheit (15) zur Identifikation des in die Induktionsspule (14) eingekoppelten Zuordnungssignals und eine Sendeeinheit (16) aufweist, und wobei die Sendeeinheit (16) in Abhängigkeit der vorgenannten Identifikation ein zu dem mittels mindestens einer der dieser Kochstelle (6) zugeordneten mindestens einen Kochfeldspule (8) in die Induktionsspule (14) induzierten Zuordnungssignal korrelierendes Antwortsignal (20) an eine Empfangseinheit (18) der Kochfeldsteuerung (10) sendet und das Antwortsignal (20) in einer mit der Empfangseinheit (18) signalübertragend verbundenen Auswerteeinheit (22) der Kochfeldsteuerung (10) mit dem Zuordnungssignal der mindestens einen Kochfeldspule (8) dieser Kochstelle (6) verglichen wird und in Abhängigkeit dieses Vergleichs das Aufstellgerät (12) dieser Kochstelle (6) zugeordnet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur automatischen Zuordnung mindestens eines Aufstellgeräts zu mindestens einer Kochstelle eines induktiven Kochfelds, ein Aufstellgerät zur Durchführung des Verfahrens und ein System zur Durchführung des Verfahrens.
  • Aus der EP 3 001 771 B1 ist ein Verfahren zur Detektion der Identität eines Topfes auf einer Kochstelle eines Kochfelds und ein System eines Kochfelds mit einem Topf bekannt. Das Kochfeld weist ein Topfsensormittel auf, mittels dem das Vorhandensein eines Topfes auf der Kochstelle detektiert werden soll. Der Topf weist einen Temperatursensor und einen Sender auf, wobei der Sender mindestens zwei Datensätze an einen Empfänger einer Kochfeldsteuerung übertragen soll. Der erste Datensatz soll eine Identifizierungseinrichtung für einen einzelnen Topf darstellen, während der zweite Datensatz den mittels des Temperatursensors gemessenen Temperaturzustand des Topfes betreffen soll. Wenn das Topfsensormittel das Vorhandensein eines beliebigen Topfes detektiert hat, soll mittels einer Leistungsprofilvorlage ein Heizelement aktiviert werden, um eine Temperaturveränderung im auf der Kochstelle aufgestellten Topf zu bewirken. Aufgrund der thermischen Kapazität des Topfes liegt dabei immer eine Verzögerung der Temperaturveränderung zu der Leistungsprofilvorlage vor. Mittels der an die Kochfeldsteuerung zurückgesendeten Temperaturinformationen soll dann bestimmt werden, ob das vom Temperatursensor am Topf detektierte Temperaturprofil zu der vom Heizelement erzeugten Vorlage des Leistungsprofils korrespondiert. Falls Temperaturprofil und Leistungsprofilvorlage zueinander korrespondieren, soll der Topf mit der Topfidentifikationseinrichtung als auf diese Kochstelle aufgestellt erkannt werden.
  • Der Erfindung stellt sich somit das Problem, eine automatische Zuordnung mindestens eines Aufstellgeräts zu mindestens einer Kochstelle eines induktiven Kochfelds zu verbessern.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch ein Verfahren zur automatischen Zuordnung mindestens eines Aufstellgeräts zu mindestens einer Kochstelle eines induktiven Kochfelds mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1, ein Aufstellgerät zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens mit den Merkmalen des Patentanspruchs 9 und ein System zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens mit dem Merkmalen des Patentanspruchs 13 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
  • Der mit der Erfindung erreichbare Vorteil besteht insbesondere darin, dass eine automatische Zuordnung mindestens eines Aufstellgeräts zu mindestens einer Kochstelle eines induktiven Kochfelds verbessert ist. Mittels der erfindungsgemäßen mindestens einen Identifikationseinheit zur Identifikation des in die Induktionsspule eingekoppelten Zuordnungssignals als das von der Kochfeldsteuerung erzeugte Zuordnungssignal ist gewährleistet, dass lediglich von der Kochfeldsteuerung des induktiven Kochfelds erzeugte Zuordnungssignale zu einer erfolgreichen automatischen Zuordnung des mindestens einen Aufstellgeräts zu der mindestens einen Kochstelle des induktiven Kochfelds führen. Entsprechend ist eine ungewünschte und nicht mit dem Gesetz konforme Zuordnung des mindestens einen Aufstellgeräts zu einer der Kochstellen des induktiven Kochfelds mittels eines Störsignals, beispielsweise ein Störsignal von einem Drittgerät, wirksam verhindert. Somit ist ein ordnungsgemäßer Betrieb des induktiven Kochfelds mit dem mindestens einen Aufstellgerät sicher gewährleistet. Beispielsweise ist es mittels der Erfindung vermeidbar, dass das induktive Kochfeld in einem Heizbetrieb betrieben wird, ohne dass das Aufstellgerät in einer ordnungsgemäßen Art und Weise auf dem induktiven Kochfeld positioniert ist. Auch eine unzulässige Fernbedienung des induktiven Kochfelds ohne Sichtkontakt zum Kochfeld ist dadurch wirksam verhinderbar.
  • Die Erfindung ermöglicht darüber hinaus eine schnelle automatische Zuordnung des mindestens einen Aufstellgeräts zu der mindestens einen Kochstelle eines eine Mehrzahl von Kochstellen aufweisenden induktiv beheizten Kochfelds. Beispielsweise ist es möglich, die Mehrzahl von Kochstellen des Kochfelds simultan, also zeitgleich, mit jeweils voneinander verschiedenen Zuordnungssignalen anzusteuern. Zum anderen ergibt sich im Wesentlichen keine zeitliche Verzögerung bei der automatischen Zuordnung aufgrund von Eigenschaften des mindestens einen Aufstellgeräts, beispielsweise aufgrund von einer zu dem induzierten Leistungsprofil korrelierenden Temperaturmessung an einem als Topf ausgebildeten Aufstellgerät. Das Antwortsignal betrifft also nicht eine Temperaturmessung oder dergleichen, sondern korreliert direkt mit dem mindestens einen in das Aufstellgerät induzierten Zuordnungssignal.
  • Der Ausdruck „Zuordnungssignal“ bei der Ansteuerung der Kochfeldspulen der Kochstellen wie auch bei der Induktion der Induktionsspule des mindestens einen Aufstellgeräts ist allgemein zu verstehen. Entsprechend kann es sich bei dem Zuordnungssignal beispielsweise um ein Leistungsprofil handeln. Das Zuordnungssignal kann ein Überschreiten eines vorher festgelegten Grenzwertes oder ein Unterschreiten eines vorher festgelegten Grenzwertes aufweisen. Denkbar sind auch eine Unterbrechung der Leistung sowie ein Herabsetzen oder eine Erhöhung der Leistung. Darüber hinaus sind beispielsweise auch mehr oder weniger komplexe Leistungsprofile möglich, die Rampen und/oder Stufenfunktionen und/oder variable Abstände von Leistungsspitzen/Leistungssenken und/oder variable Dauern von Leistungsspitzen/Leistungssenken aufweisen. Die vorgenannten Ausführungen bezüglich der Leistung eines als Leistungsprofil ausgebildeten Zuordnungssignals beziehen sich in analoger Weise auf ein als ein Strom oder als eine Spannung ausgebildetes Zuordnungssignal. Die vorgenannten Ausführungen sind lediglich exemplarisch und damit nicht erschöpfend. Bei mehreren einer Kochstelle zugeordneten Kochfeldspulen ist lediglich die Ansteuerung einer dieser Kochfeldspulen mit einem Zuordnungssignal erforderlich.
  • Grundsätzlich ist die mindestens eine Identifikationseinheit nach Art, Funktionsweise, Material, Dimensionierung, Anordnung und Anzahl in weiten geeigneten Grenzen frei wählbar. Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass die Identifikationseinheit als ein Filter ausgebildet ist, wobei das Filter lediglich Zuordnungssignale mit mindestens einem vorher festgelegten Signalcharakteristikum durchlässt, und wobei diese Zuordnungssignale mittels der Kochfeldsteuerung des Kochfelds erzeugt werden. Hierdurch ist die mindestens eine Identifikationseinheit auf konstruktiv und schaltungstechnisch besonders einfache Weise und das erfindungsgemäße Verfahren mittels der als Filter ausgebildeten mindestens einen Identifikationseinheit auf besonders einfache Weise realisiert.
  • Entsprechend sieht eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Aufstellgeräts vor, dass die Identifikationseinheit als ein Filter ausgebildet ist, wobei das Filter derart ausgebildet und eingerichtet ist, dass das Filter lediglich Zuordnungssignale mit mindestens einem vorher festgelegten Signalcharakteristikum durchlässt.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Aufstellgeräts sieht vor, dass das Filter als ein analoges Filter und/oder ein frequenzselektives Bandpassfilter und/oder ein Zuordnungssignale mit voneinander verschiedenen Signalcharakteristika durchlassendes Filter ausgebildet und eingerichtet ist. Beispielsweise ermöglicht die letztgenannte Ausbildung des Filters, dass das Filter für eine Mehrzahl von Signalcharakteristika durchlässig ist, so dass das Aufstellgerät auf voneinander verschiedene Kochstellen aufgestellt werden kann, deren zugeordnete Kochfeldspulen mittels der Kochfeldsteuerung mit voneinander verschiedenen Zuordnungssignalen angesteuert werden. Gleichzeitig ist dadurch eine automatische Erkennung der Kochstelle ermöglicht, auf die das Aufstellgerät aufgestellt worden ist. Beispielsweise ist so eine simultane, also gleichzeitige, Ansteuerung der den Kochstellen des induktiven Kochfelds zugeordneten Kochfeldspulen mit den Zuordnungssignalen mittels der Kochfeldsteuerung auf besonders einfache Weise ermöglicht.
  • Das mindestens eine Signalcharakteristikum ist ebenfalls in weiten geeigneten Grenzen frei wählbar. Zweckmäßigerweise sieht eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens vor, dass das mindestens eine Signalcharakteristikum mindestens einen Parameter aus der folgenden Gruppe umfasst: Impulslänge, Amplitude, Steigung einer steigenden Flanke, Steigung einer abfallenden Flanke, Spektralanteile und Anzahl der Nulldurchgänge.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass das mindestens eine Signalcharakteristikum derart ausgebildet ist, dass mittels des mindestens einen Signalcharakteristikums eine Materialzusammensetzung und/oder eine Materialbeschaffenheit des Aufstellgeräts ermittelbar ist. Auf diese Weise ist es möglich, Topfeigenschaften zu ermitteln, die für einen Zubereitungsprozess eines in dem Aufstellgerät befindlichen Mediums wichtig, zumindest hilfreich sind.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass in Abhängigkeit der Identifikation des in die Induktionsspule eingekoppelten Zuordnungssignals als das von der Kochfeldsteuerung erzeugte Zuordnungssignal die Sendeeinheit mittels des in die Induktionsspule eingekoppelten Zuordnungssignals mit einer Betriebsenergie zum Senden des Antwortsignals versorgt wird. Hierdurch ist der Aufbau und die Schaltungstechnik in dem mindestens einen Aufstellgerät sowie das erfindungsgemäße Verfahren weiter vereinfacht. Das mindestens eine Aufstellgerät muss somit nicht über eine eigene Energiequelle verfügen, so dass sich das erfindungsgemäße Verfahren entsprechend vereinfacht.
  • Eine zu der vorgenannten Ausführungsform alternative Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass das Aufstellgerät eine Energiequelle zur Versorgung der Sendeeinheit mit Betriebsenergie aufweist, wobei die Energiequelle in Abhängigkeit der Identifikation des in die Induktionsspule eingekoppelten Zuordnungssignals als das von der Kochfeldsteuerung erzeugte Zuordnungssignal mit der Sendeeinheit zum Senden des Antwortsignals energieübertragend verbunden wird. Auf diese Weise sind elektrische Funktionen des Aufstellgeräts auch ohne Energieversorgung mittels des induktiven Kochfelds ermöglicht.
  • Entsprechend sieht eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Aufstellgeräts vor, dass das Aufstellgerät eine Energiequelle zur Versorgung der Sendeeinheit mit Betriebsenergie aufweist, wobei die Energiequelle in Abhängigkeit der Identifikation des in die Induktionsspule eingekoppelten Zuordnungssignals mittels der mindestens einen Identifikationseinheit als das von der Kochfeldsteuerung erzeugte Zuordnungssignal mit der Sendeeinheit zum Senden des Antwortsignals energieübertragend verbindbar ist.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass das Zuordnungssignal während eines Betriebs des Kochfelds in vorher festgelegten Zeitabständen und/oder in Abhängigkeit eines vorher festgelegten Ereignisses an dem Aufstellgerät und/oder an dem Kochfeld und/oder an dem Drittgerät mittels der Kochfeldsteuerung erzeugt wird. Hierdurch ist gewährleistet, dass auch nach einer erstmaligen Zuordnung des Aufstellgeräts zu einer der Kochstellen des induktiven Kochfelds eine ordnungsgemäße Zuordnung des Aufstellgeräts automatisch abgefragt und für einen Betrieb des induktiven Kochfelds verwendbar ist. Beispielsweise ist dies sinnvoll, wenn das Aufstellgerät während des Zubereitungsprozesses von einer Kochstelle des Kochfelds auf eine andere Kochstelle des Kochfelds verschoben worden ist.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass bei einer fehlgeschlagenen Identifikation des in die Induktionsspule eingekoppelten Zuordnungssignals als das von der Kochfeldsteuerung erzeugte Zuordnungssignal mittels einer Ausgabeeinheit des Aufstellgeräts und/oder des Kochfelds und/oder des Drittgeräts eine Fehlermeldung ausgegeben wird. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Benutzer des induktiven Kochfelds und des Aufstellgeräts über eine nicht ordnungsgemäße Funktion des induktiven Kochfelds auf der einen Seite und/oder des Aufstellgeräts auf der anderen Seite informiert ist. Die Fehlermeldung kann beispielsweise als ein akustisches und/oder ein optisches Signal an den Benutzer ausgegeben werden.
  • Analog dazu sieht eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Aufstellgeräts vor, dass eine Ausgabeeinheit des Aufstellgeräts derart ausgebildet und eingerichtet ist, dass bei einer fehlgeschlagenen Identifikation des in die Induktionsspule eingekoppelten Zuordnungssignals als das von der Kochfeldsteuerung erzeugte Zuordnungssignal mittels der Ausgabeeinheit eine Fehlermeldung ausgebbar ist.
  • Grundsätzlich ist das erfindungsgemäße System in weiten geeigneten Grenzen frei wählbar. Dies gilt auch für die Kochfeldspulen des induktiven Kochfelds. Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Systems sieht vor, dass die Kochfeldspulen als Heizspulen zur induktiven Beheizung der Kochstellen des Kochfelds ausgebildet sind. Hierdurch ist das erfindungsgemäße System auf besonders einfache Weise realisiert, da übliche Heizspulen zur Beheizung der Kochstellen des Kochfelds für das erfindungsgemäße Verfahren verwendet werden. Somit sind keine zusätzlichen Kochfeldspulen für die automatische Zuordnung des mindestens einen Aufstellgeräts zu der mindestens einen Kochstelle des induktiven Kochfelds mit einer Mehrzahl von mittels jeweils mindestens einer Kochfeldspule induktiv bestromten Kochstellen erforderlich. Beispielsweise ist es denkbar, dass das jeweilige Zuordnungssignal einem Leistungssignal während eines Heizbetriebs der als Heizspulen ausgebildeten Kochfeldspulen jeweils überlagert ist. Alternativ dazu ist es auch möglich, dass das jeweilige Zuordnungssignal in einem Zeitfenster erzeugt und übertragen wird, in dem das Leistungssignal für den Heizbetrieb der jeweiligen Heizspule ausgeschaltet ist.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt die einzige Figur:
    • 1 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Systems mit einem erfindungsgemäßen Aufstellgerät zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • In 1 ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Systems 2 zur Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens exemplarisch und grob schematisch dargestellt. Das System 2 weist ein induktiv beheiztes Kochfeld 4 mit insgesamt vier Kochstellen 6 auf. Jeder der Kochstellen 6 ist eine als Heizspule 8 ausgebildete Kochfeldspule zur induktiven Beheizung eines auf der jeweiligen Kochstelle 6 abgestellten Kochgeschirrs auf dem Fachmann bekannte Weise zugeordnet. Zur Ansteuerung der einzelnen Heizspulen 8 weist das Kochfeld 4 eine Kochfeldsteuerung 10 auf. Die Kochfeldsteuerung 10 steuert die einzelnen Heizspulen 8 jeweils mit einem individuellen Zuordnungssignal an. Die jeweiligen Zuordnungssignale sind als Leistungsprofile ausgebildet. Die Leistungsprofile sind nicht zwingend für eine Beheizung der Kochstellen und damit von auf den Kochstellen aufgestellten Aufstellgeräten ausgebildet, sondern können auch lediglich für die Funktion der automatischen Zuordnung ausgebildet sein.
  • Ferner weist das System 2 ein als Kochtopf 12 ausgebildetes Aufstellgerät auf. Der Kochtopf 12 umfasst eine mit den Heizspulen 8 des Kochfelds 4 induktiv koppelbare Induktionsspule 14, eine Identifikationseinheit zur Identifikation des in die Induktionsspule 14 eingekoppelten Zuordnungssignals als das von der Kochfeldsteuerung 10 erzeugte Zuordnungssignal und eine Sendeeinheit. Die Sendeeinheit ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel als ein Bluetooth-Sender 16 ausgebildet. Der Bluetooth-Sender 16 wird mittels des in die Induktionsspule 14 induzierten Zuordnungssignals, also des induzierten Leistungsprofils, mit einer für das Senden erforderlichen Betriebsenergie versorgt. Hierfür ist der Bluetooth-Sender 16 mit der Induktionsspule 14 energieübertragend verbunden. Die Identifikationseinheit ist zwischen der Induktionsspule 14 und dem Bluetooth-Sender 16 zwischengeschaltet und als ein Filter 15 ausgebildet, wobei das Filter 15 derart ausgebildet und eingerichtet ist, dass das Filter 15 lediglich Zuordnungssignale mit mindestens einem vorher festgelegten Signalcharakteristikum durchlässt. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Filter 15 als ein analoges Filter und ein frequenzselektives Bandpassfilter und ein Zuordnungssignale mit voneinander verschiedenen Signalcharakteristika durchlassendes Filter ausgebildet und eingerichtet.
  • Um ein von dem Bluetooth-Sender 16 gesendetes Antwortsignal zu empfangen, weist die Kochfeldsteuerung 10 eine Empfangseinheit 18 auf. Das Antwortsignal ist in 1 mittels eines Blitzsymbols 20 symbolisiert. Das mittels der Empfangseinheit 18 empfangene Antwortsignal 20 ist mittels einer Auswerteeinheit 22 der Kochfeldsteuerung 10 mit den einzelnen Heizspulen 8 zugeordneten, voneinander verschiedenen, Leistungsprofilen vergleichbar.
  • Im Nachfolgenden wird die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Systems und das erfindungsgemäße Verfahren gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel anhand der 1 näher erläutert.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur automatischen Zuordnung des Kochtopfs 12 zu mindestens einer der Kochstellen 6 des induktiven Kochfelds 4 funktioniert grundsätzlich wie folgt:
    • Ein Benutzer des Systems 2 schaltet das Kochfeld 4 ein und stellt den Kochtopf 12 auf die in der Bildebene von 1 rechts vorne angeordnete Kochstelle 6 des Kochfelds 4. Nach dem Einschalten des Kochfelds 4 steuert die Kochfeldsteuerung 10 bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens die Heizspulen 8 der einzelnen Kochstellen 6 simultan, also im Wesentlichen zeitgleich, mit deren jeweiligem Leistungsprofil an.
  • Da auf der in der Bildebene von 1 rechts unten dargestellten Kochstelle 6 der Kochtopf 12 aufgestellt ist, wird bei der Ansteuerung der dieser Kochstelle 6 zugeordneten Heizspule 8 ein als Leistungsprofil ausgebildetes Zuordnungssignal von dieser Heizspule 8 in der Induktionsspule 14 des Kochtopfs 12 induziert. Das in der Induktionsspule 14 induzierte Leistungsprofil wird in dem Filter 15 des Kochtopfs 12 dahingehend gefiltert, dass das Filter 15 lediglich Zuordnungssignale hindurchlässt, die jeweils mindestens ein vorher festgelegtes Signalcharakteristikum aufweisen und somit als von der Kochfeldsteuerung 10 des Kochfelds 4 erzeugte Zuordnungssignale identifizierbar sind. Sofern die der Kochstelle 6, auf der der Kochtopf 12 aufgestellt worden ist, zugeordnete Heizspule 8 mittels der Kochfeldsteuerung 10 mit dem dieser Heizspule 8 und damit dieser Kochstelle 6 zugeordneten Zuordnungssignal angesteuert worden ist, wird das in der Induktionsspule 14 des Kochtopfs 12 induzierte Leistungsprofil von dem Filter 15 durchgelassen, so dass der Bluetooth-Sender 16 für das Senden des Antwortsignals 20 mit Betriebsenergie versorgt wird.
  • Darüber hinaus wird mittels des induzierten Leistungsprofils gleichzeitig ein Senden des Bluetooth-Senders 16 ausgelöst, nämlich das Senden des Antwortsignals 20. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird das Leistungsprofil, mit dem die Heizspule 8 der Kochstelle 6, auf der der Kochtopf 12 aufgestellt worden ist, mittels der Kochfeldsteuerung 10 angesteuert worden ist, als das Antwortsignal 20 mittels des Bluetooth-Senders 16 unverarbeitet an die Empfangseinheit 18 gesendet. Entsprechend umfasst das Antwortsignal 20 das Leistungsprofil, das mittels der Heizspule 8 der in der Bildebene von 1 rechts unten dargestellten Kochstelle 6 in der Induktionsspule 14 des Kochtopfs 12 induziert worden ist.
  • Im Unterschied dazu kann es sich bei dem Antwortsignal 20 beispielsweise auch um mindestens einen ausgewählten, das Leistungsprofil charakterisierenden, elektrischen und/oder magnetischen Parameter handeln, der zu einer der in der nachfolgenden Gruppe aufgelisteten Parameter des in die Induktionsspule 14 des Kochtopfs 12 induzierten Leistungsprofils korreliert: Impulslänge, Amplitude, Steigung einer steigenden Flanke, Steigung einer abfallenden Flanke, Spektralanteile und Anzahl der Nulldurchgänge. Insbesondere kann dieser Parameter in dem Antwortsignal 20, beispielsweise in einer codierten Form, enthalten sein.
  • Wichtig ist lediglich, dass das Antwortsignal 20 zu dem Zuordnungssignal, mittels dem die der Kochstelle 6, auf der der Kochtopf 12 aufgestellt worden ist, zugeordnete Heizspule 8 mittels der Kochfeldsteuerung 10 angesteuert worden ist, korrespondiert. Hierdurch ist sichergestellt, dass eine fehlerhafte und ungewünschte Zuordnung des Kochtopfs 12 zu einer der Kochstellen 6 des Kochfelds 4 aufgrund eines Störsignals, also eines nicht von der Kochfeldsteuerung 10 des Kochfelds 4 erzeugten Zuordnungssignals, wirksam verhindert ist. Ein derartiges Störsignal könnte beispielsweise von einem Drittgerät herrühren.
  • Das Antwortsignal 20 wird mittels des Bluetooth-Senders 16 an die Empfangseinheit 18 der Kochfeldsteuerung 10 gesendet. Das von der Empfangseinheit 18 empfangene Antwortsignal 20 wird dann auf dem Fachmann bekannte Weise an die mit der Empfangseinheit 18 signalübertragend verbundene Auswerteeinheit 22 der Kochfeldsteuerung 10 zur Auswertung übertragen. In der Auswerteeinheit 22 wird das Antwortsignal 20 mit dem Zuordnungssignal, mit dem die Heizspule 8 dieser Kochstelle 6 mittels der Kochfeldsteuerung 10 angesteuert worden ist, verglichen. Da das Antwortsignal 20, das von dem Bluetooth-Sender 16 des Kochtopfs 12 an die Kochfeldsteuerung 10 übertragen worden ist, mit dem Zuordnungssignal, also dem Leistungsprofil, mit dem diese Heizspule 8 des Kochfelds 4 mittels der Kochfeldsteuerung 10 angesteuert worden ist, übereinstimmt, wird der Kochtopf 12 der in der Bildebene von 1 rechts unten dargestellten Kochstelle 6 mittels der Auswerteeinheit 22 der Kochfeldsteuerung 10 automatisch zugeordnet. Die Kochfeldsteuerung 10 weiß nun, dass auf dieser Kochstelle 6 der Kochtopf 12 aufgestellt ist und kann auf dieser Basis den Zubereitungsprozess, beispielsweise einen Garvorgang, für den Kochtopf 12 mittels der Ansteuerung der dieser Kochstelle 6 zugeordneten Heizspule 8 steuern oder regeln. Das Antwortsignal 20 wird in der Auswerteeinheit 22 auch mit den weiteren Zuordnungssignalen, also den Leistungsprofilen, der übrigen den in der 1 dargestellten weiteren Kochstellen 6 zugeordneten Heizspulen 8 verglichen, mit denen diese Heizspulen 8 mittels der Kochfeldsteuerung 10 angesteuert worden sind. Da der Kochtopf 12 jedoch nicht auf diese Kochstellen 6 und damit nicht über den diesen Kochstellen 6 zugeordneten Heizspulen 8 aufgestellt ist, führt die jeweilige Ansteuerung dieser Heizspulen 8 nicht zu einem zu einem dieser Leistungsprofile korrespondierenden Antwortsignal.
  • Würde nun ein Störsignal, beispielsweise von einem Drittgerät, in ungewünschter Weise in die Induktionsspule 14 des Kochtopfs 12 eingekoppelt, ist der Ablauf wie folgt: Die mittels des Störsignals in der Induktionsspule 14 induzierte Spannung wird in dem Filter 15 des Kochtopfs 12 ausgefiltert, also nicht hindurchgelassen, da das Filter 15 lediglich Zuordnungssignale hindurchlässt, die jeweils mindestens ein vorher festgelegtes Signalcharakteristikum aufweisen und somit als von der Kochfeldsteuerung 10 des Kochfelds 4 erzeugte Zuordnungssignale identifizierbar sind. Da die der Kochstelle 6, auf der der Kochtopf 12 aufgestellt worden ist, zugeordnete Heizspule 8 nicht mittels der Kochfeldsteuerung 10 mit dem dieser Heizspule 8 und damit dieser Kochstelle 6 zugeordneten Zuordnungssignal angesteuert worden ist, wird die mittels des Störsignals in die Induktionsspule 14 des Kochtopfs 12 induzierte Spannung von dem Filter 15 nicht hindurchgelassen, so dass der Bluetooth-Sender 16 für das Senden des Antwortsignals 20 nicht mit Betriebsenergie versorgt wird.
  • Entsprechend wird mittels der durch das Störsignal induzierten Spannung auch kein Senden des Bluetooth-Senders 16 ausgelöst, nämlich das Senden des Antwortsignals.
  • Somit wird kein Antwortsignal an die Empfangseinheit 18 und damit an die Kochfeldsteuerung 10 des Kochfelds 4 gesendet, das zu dem Zuordnungssignal, mittels dem die der Kochstelle 6, auf der der Kochtopf 12 aufgestellt worden ist, zugeordnete Heizspule 8 mittels der Kochfeldsteuerung 10 angesteuert worden ist, korrespondiert. Hierdurch ist sichergestellt, dass eine fehlerhafte und ungewünschte Zuordnung des Kochtopfs 12 zu einer der Kochstellen 6 des Kochfelds 4 aufgrund eines Störsignals, also eines nicht von der Kochfeldsteuerung 10 des Kochfelds 4 erzeugten Zuordnungssignals, wirksam verhindert ist.
  • Zurück zum Ausgangsfall, also der Ansteuerung der Heizspule 8 der Kochstelle 6, auf der der Kochtopf 12 aufgestellt worden ist, mittels eines von der Kochfeldsteuerung 10 erzeugten Zuordnungssignals:
    • Während des Zubereitungsprozesses, also beispielsweise während des Garvorgangs, wird das Zuordnungssignal bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel in vorher festgelegten Zeitabständen und/oder in Abhängigkeit eines vorher festgelegten Ereignisses an dem Aufstellgerät 12 und/oder an dem Kochfeld 4 mittels der Kochfeldsteuerung 10 erzeugt. Hierdurch ist sichergestellt, dass beispielsweise während des Zubereitungsprozesses vorgenommene Veränderungen in der Zuordnung des Kochtopfs 12 zu einer der Kochstellen 6 des Kochfelds 4 in gewünschter Weise erkannt und für den Zubereitungsprozess verwendet werden. Beispielsweise ist es möglich, dass der Kochtopf 12 während des Zubereitungsprozesses von der in der Bildebene von 1 rechts unten dargestellten Kochstelle 6 auf eine andere Kochstelle 6 des Kochfelds 4 verschoben wird. Entsprechend würde bei einer erneuten Ansteuerung der Kochstellen 6 mit deren Zuordnungssignalen der Kochtopf 12 dann dieser anderen Kochstelle 6 analog zu den obigen Ausführungen zugeordnet werden. Dies ist deshalb möglich, da das Filter 15 des Kochtopfs 12 für alle Zuordnungssignale, mit denen die Kochfeldsteuerung 10 die den einzelnen Kochstellen 6 zugeordneten Heizspulen 8 jeweils ansteuert, durchlässig ausgebildet ist. Entsprechend kann der Kochtopf 12 als ein individuelles erfindungsgemäßes Aufstellgerät auf allen Kochstellen 6 des Kochfelds 4 erfindungsgemäß verwendet werden.
  • Ferner ist darüber sichergestellt, dass auch sich während des Zubereitungsprozesses ergebende ungewünschte, weil fehlerhafte, Zuordnungen des Kochtopfs 12 zu einer der Kochstellen 6 des Kochfelds 4 erkannt werden.
  • Beispielsweise ist es denkbar, dass bei einer fehlgeschlagenen Identifikation des in die Induktionsspule 14 eingekoppelten Zuordnungssignals als das von der Kochfeldsteuerung 10 erzeugte Zuordnungssignal mittels einer nicht dargestellten Ausgabeeinheit des Kochtopfs 12 und/oder des Kochfelds 4 eine Fehlermeldung ausgegeben wird.
  • Die Erfindung ist nicht auf das vorliegende Ausführungsbeispiel begrenzt. Beispielsweise kann die Erfindung auch bei anderen Kochgeschirren vorteilhaft eingesetzt werden. Auch ist es denkbar, dass das Aufstellgerät als ein Adapter für ein Kochgeschirr ausgebildet ist.
  • Ferner ist es auch möglich, dass die Sendeeinheit des Aufstellgeräts in Abhängigkeit einer in der Sendeeinheit abgespeicherten individuellen Verzögerungszeit die Sendung des Antwortsignals an die Empfangseinheit verzögert. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn eine Mehrzahl von Aufstellgeräten auf einer einzigen Kochstelle aufgestellt sind. Entsprechend ist es erforderlich, dass das Antwortsignal in einem Speicher des Aufstellgeräts zwischengespeichert wird.
  • Um den vorgenannten Fall, wonach eine Mehrzahl von Aufstellgeräten auf einer einzigen Kochstelle aufgestellt sind, zu handhaben, kann vorgesehen sein, dass das Antwortsignal in der Sendeeinheit zwischengespeichert wird. Entsprechend lassen sich die Antwortsignale der einzelnen Aufstellgeräte jeweils in einer geordneten Sendereihenfolge senden.
  • Hierfür und für andere Anwendungsfälle kann es sinnvoll sein, dass die mittels der mindestens einen Kochfeldspule des Kochfelds in die Induktionsspule des auf dieser Kochstelle aufgestellten Aufstellgeräts eingekoppelte Betriebsenergie für die Sendeeinheit zumindest teilweise in einem Energiespeicher des Aufstellgeräts gespeichert wird.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass das Aufstellgerät eine Energiequelle zur Versorgung der Sendeeinheit mit Betriebsenergie aufweist, wobei die Energiequelle in Abhängigkeit der Identifikation des in die Induktionsspule eingekoppelten Zuordnungssignals als das von der Kochfeldsteuerung erzeugte Zuordnungssignal mit der Sendeeinheit zum Senden des Antwortsignals energieübertragend verbunden wird.
  • Analog dazu sieht eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Aufstellgeräts vor, dass das Aufstellgerät eine Energiequelle zur Versorgung der Sendeeinheit mit Betriebsenergie aufweist, wobei die Energiequelle in Abhängigkeit der Identifikation des in die Induktionsspule eingekoppelten Zuordnungssignals mittels der mindestens einen Identifikationseinheit als das von der Kochfeldsteuerung erzeugte Zuordnungssignal mit der Sendeeinheit zum Senden des Antwortsignals energieübertragend verbindbar ist.
  • Um die Übertragungsbandbreite, also die zu übertragende Übertragungsmenge bei der Sendung des Antwortsignals von der Sendeeinheit an die Empfangseinheit zu reduzieren, ist es auch denkbar, dass anstelle des Zuordnungssignals, beispielsweise des Leistungsprofils aus dem Ausführungsbeispiel, eine zu dem Zuordnungssignal korrespondierende Kennung an die Empfangseinheit übertragen wird. Entsprechend dieser Weiterbildung ist es somit vorgesehen, dass das Zuordnungssignal in einer Verarbeitungseinheit des Aufstellgeräts zu einem Antwortsignal mit einer im Vergleich zu dem Zuordnungssignal geringeren Übertragungsmenge verarbeitet wird.
  • Zusätzlich zu dem Zuordnungssignal oder einer zu dem Zuordnungssignal korrespondierenden Kennung ist es möglich, dass das Antwortsignal eine zusätzliche Information zu einer Betriebseinstellung des Aufstellgeräts und/oder einem Betriebsparameter des Aufstellgeräts und/oder einem Betriebszustand des Aufstellgeräts beinhaltet. Entsprechend dieser Weiterbildung ist es somit vorgesehen, dass das mittels der Sendeeinheit an die Empfangseinheit gesendete Antwortsignal in einer Verarbeitungseinheit des Aufstellgeräts aufstellgeräteidentifizierend codiert und in der Auswerteeinheit aufstellgeräteidentifizierend decodiert wird. Beispielsweise kann es vorgesehen sein, dass eine an einem als Teekocher ausgebildeten Aufstellgerät vorausgewählte Zubereitungstemperatur für den zu erhitzenden Tee als Codierung mittels des Antwortsignals an die Kochfeldsteuerung zur Ansteuerung der dem Teekocher zugeordneten Kochfeldspule übertragen wird. Ferner ist es möglich, dass mittels des Antwortsignals eine Temperatur des Aufstellgeräts und/oder eine für das Garen mit einem als ein Kochgeschirr ausgebildeten Aufstellgerät erforderliche Leistung als Codierung an die Kochfeldsteuerung zur Ansteuerung der mindestens einen Kochfeldspule übertragen werden/wird. Letzteres kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn das Kochgeschirr auf mehreren Kochstellen und den diesen zugeordneten Heizspulen aufgestellt ist. Darüber hinaus ist hierdurch die Sicherheit des erfindungsgemäßen Systems und des erfindungsgemäßen Verfahrens vor Manipulation verbessert.
  • Im Unterschied zu dem erläuterten Ausführungsbeispiel und zu den obigen Ausführungen kann das System zusätzlich ein Drittgerät mit einer Empfangseinheit oder einer Empfangseinheit und einer Auswerteeinheit umfassen, wobei das Drittgerät signalübertragend mit der Kochfeldsteuerung verbunden ist. Entsprechend ist es auch denkbar, dass die Übertragung des Antwortsignals zusätzlich oder alternativ an das Drittgerät erfolgt. Analog zu der Kochfeldsteuerung kann die Auswertung des Antwortsignals teilweise oder vollständig in dem Drittgerät erfolgen. Bei dem Drittgerät kann es sich beispielsweise um ein Smartphone, ein Tablet, einen Computer oder um eine zentrale Benutzerschnittstelle handeln, die für die Bedienung einer Vielzahl von Küchengeräten verwendet wird.
  • Darüber hinaus ist es möglich, dass nach einer erstmaligen erfindungsgemäßen Zuordnung von Aufstellgerät auf der einen Seite zu Kochstelle auf der anderen Seite eine weitergehende Kommunikation zwischen dem Aufstellgerät und der Kochfeldsteuerung mittels der Sendeeinheit des Aufstellgeräts und der Empfangseinheit der Kochfeldsteuerung und/oder des Drittgeräts unabhängig von dem Zuordnungssignal und damit unabhängig von der Identifikationseinheit des Aufstellgeräts erfolgt. Beispielsweise kann hierfür in dem Aufstellgerät mindestens eine Bypass-Leitung zu der mindestens einen Identifikationseinheit angeordnet sein, so dass beispielsweise die Sendeeinheit mittels Energie von der Induktionsspule des Aufstellgeräts via der Bypass-Leitung betreibbar ist. Diese Betriebsenergie der Sendeeinheit ist somit unabhängig von einem Zuordnungssignal und damit von einem beispielsweise mittels einer als Filter ausgebildeten Identifikationseinheit hindurchgelassenen Zuordnungssignals.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass das mindestens eine Signalcharakteristikum derart ausgebildet ist, dass mittels des mindestens einen Signalcharakteristikums eine Materialzusammensetzung und/oder eine Materialbeschaffenheit des Aufstellgeräts ermittelbar ist. Auf diese Weise ist es möglich, als Topfeigenschaften ausgebildete Betriebsparameter des Aufstellgeräts zu ermitteln, die für einen Zubereitungsprozess eines in dem Aufstellgerät befindlichen Mediums wichtig, zumindest hilfreich sind.
  • Ferner ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Kochfeldspulen zur automatischen Zuordnung mindestens eines Aufstellgeräts zu mindestens einer Kochstelle eines induktiven Kochfelds gleichzeitig als Heizspulen zur Beheizung dieser Kochstellen ausgebildet sind. Beispielsweise ist es denkbar, dass neben den Kochfeldspulen für die oben genannte Zuordnung separate Heizspulen für die vorgenannte Beheizung der Kochstellen an dem Kochfeld angeordnet sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 3001771 B1 [0002]

Claims (14)

  1. Verfahren zur automatischen Zuordnung mindestens eines Aufstellgeräts (12) zu mindestens einer Kochstelle (6) eines induktiven Kochfelds (4) mit einer Mehrzahl von mittels jeweils mindestens einer Kochfeldspule (8) induktiv bestromten Kochstellen (6), wobei das Kochfeld (4) eine Kochfeldsteuerung (10) zur Ansteuerung der Kochfeldspulen (8) mit mindestens einem Zuordnungssignal und das Aufstellgerät (12) eine mit den Kochfeldspulen (8) des Kochfelds (4) induktiv koppelbare Induktionsspule (14), mindestens eine Identifikationseinheit (15) zur Identifikation des in die Induktionsspule (14) eingekoppelten Zuordnungssignals als das von der Kochfeldsteuerung (10) erzeugte Zuordnungssignal und eine Sendeeinheit (16) aufweist, und wobei die Sendeeinheit (16) des auf einer der Kochstellen (6) aufgestellten Aufstellgeräts (12) in Abhängigkeit der vorgenannten Identifikation ein zu dem mittels mindestens einer der dieser Kochstelle (6) zugeordneten mindestens einen Kochfeldspule (8) in die Induktionsspule (14) des Aufstellgeräts (12) induzierten Zuordnungssignal korrelierendes Antwortsignal (20) an eine Empfangseinheit (18) der Kochfeldsteuerung (10) oder eines mit der Kochfeldsteuerung in Signalübertragungsverbindung stehenden Drittgeräts sendet und das Antwortsignal (20) in einer mit der Empfangseinheit (18) signalübertragend verbundenen Auswerteeinheit (22) der Kochfeldsteuerung (10) oder des Drittgeräts mit dem Zuordnungssignal der mindestens einen Kochfeldspule (8) dieser Kochstelle (6) verglichen wird und in Abhängigkeit dieses Vergleichs das Aufstellgerät (12) dieser Kochstelle (6) zugeordnet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationseinheit (15) als ein Filter ausgebildet ist, wobei das Filter lediglich Zuordnungssignale mit mindestens einem vorher festgelegten Signalcharakteristikum durchlässt, und wobei diese Zuordnungssignale mittels der Kochfeldsteuerung (10) erzeugt werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Signalcharakteristikum mindestens einen Parameter aus der folgenden Gruppe umfasst: Impulslänge, Amplitude, Steigung einer steigenden Flanke, Steigung einer abfallenden Flanke, Spektralanteile und Anzahl der Nulldurchgänge.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Signalcharakteristikum derart ausgebildet ist, dass mittels des mindestens einen Signalcharakteristikums eine Materialzusammensetzung und/oder eine Materialbeschaffenheit des Aufstellgeräts ermittelbar ist.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit der Identifikation des in die Induktionsspule (14) eingekoppelten Zuordnungssignals als das von der Kochfeldsteuerung (10) erzeugte Zuordnungssignal die Sendeeinheit (16) mittels des in die Induktionsspule (14) eingekoppelten Zuordnungssignals mit einer Betriebsenergie zum Senden des Antwortsignals (20) versorgt wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufstellgerät eine Energiequelle zur Versorgung der Sendeeinheit mit Betriebsenergie aufweist, wobei die Energiequelle in Abhängigkeit der Identifikation des in die Induktionsspule eingekoppelten Zuordnungssignals als das von der Kochfeldsteuerung erzeugte Zuordnungssignal mit der Sendeeinheit zum Senden des Antwortsignals energieübertragend verbunden wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Zuordnungssignal während eines Betriebs des Kochfelds (4) in vorher festgelegten Zeitabständen und/oder in Abhängigkeit eines vorher festgelegten Ereignisses an dem Aufstellgerät (12) und/oder an dem Kochfeld (4) und/oder an dem Drittgerät mittels der Kochfeldsteuerung (10) erzeugt wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer fehlgeschlagenen Identifikation des in die Induktionsspule (14) eingekoppelten Zuordnungssignals als das von der Kochfeldsteuerung (10) erzeugte Zuordnungssignal mittels einer Ausgabeeinheit des Aufstellgeräts (12) und/oder des Kochfelds (4) und/oder des Drittgeräts eine Fehlermeldung ausgegeben wird.
  9. Aufstellgerät (12) zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei das Aufstellgerät (12) eine mit den Kochfeldspulen (8) des Kochfelds (4) induktiv koppelbare Induktionsspule (14), mindestens eine Identifikationseinheit (15) zur Identifikation des in die Induktionsspule (14) eingekoppelten Zuordnungssignals als das von der Kochfeldsteuerung (10) erzeugte Zuordnungssignal und eine Sendeeinheit (16) aufweist, und wobei mittels der Sendeeinheit (16) des auf einer der Kochstellen (6) aufgestellten Aufstellgeräts (12) in Abhängigkeit der vorgenannten Identifikation ein zu dem mittels mindestens einer der dieser Kochstelle (6) zugeordneten mindestens einen Kochfeldspule (8) in die Induktionsspule (14) des Aufstellgeräts (12) induzierten Zuordnungssignal korrelierendes Antwortsignal (20) an eine Empfangseinheit (18) der Kochfeldsteuerung (10) oder eines mit der Kochfeldsteuerung in Signalübertragungsverbindung stehenden Drittgeräts sendbar ist.
  10. Aufstellgerät (12) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationseinheit (15) als ein Filter ausgebildet ist, wobei das Filter derart ausgebildet und eingerichtet ist, dass das Filter lediglich Zuordnungssignale mit mindestens einem vorher festgelegten Signalcharakteristikum durchlässt.
  11. Aufstellgerät (12) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Filter (15) als ein analoges Filter und/oder ein frequenzselektives Bandpassfilter und/oder ein Zuordnungssignale mit voneinander verschiedenen Signalcharakteristika durchlassendes Filter ausgebildet und eingerichtet ist.
  12. Aufstellgerät nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufstellgerät eine Energiequelle zur Versorgung der Sendeeinheit mit Betriebsenergie aufweist, wobei die Energiequelle in Abhängigkeit der Identifikation des in die Induktionsspule eingekoppelten Zuordnungssignals mittels der mindestens einen Identifikationseinheit als das von der Kochfeldsteuerung erzeugte Zuordnungssignal mit der Sendeeinheit zum Senden des Antwortsignals energieübertragend verbindbar ist.
  13. System (2) zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8, umfassend ein induktives Kochfeld (4) mit einer Mehrzahl von mittels jeweils mindestens einer Kochfeldspule (8) induktiv bestromten Kochstellen (6), wobei das Kochfeld (4) eine Kochfeldsteuerung (10) zur Ansteuerung der Kochfeldspulen (8) mit mindestens einem Zuordnungssignal aufweist, und mindestens ein Aufstellgerät (12) nach einem der Ansprüche 9 bis 12, und wobei mittels der Sendeeinheit (16) des auf einer der Kochstellen (6) aufgestellten Aufstellgeräts (12) in Abhängigkeit der Identifikation ein zu dem mittels mindestens einer der dieser Kochstelle (6) zugeordneten mindestens einen Kochfeldspule (8) in die Induktionsspule (14) des Aufstellgeräts (12) induzierten Zuordnungssignal korrelierendes Antwortsignal (20) an eine Empfangseinheit (18) der Kochfeldsteuerung (10) oder eines mit der Kochfeldsteuerung in Signalübertragungsverbindung stehenden Drittgeräts sendbar und das Antwortsignal (20) in einer mit der Empfangseinheit (18) signalübertragend verbundenen Auswerteeinheit (22) der Kochfeldsteuerung (10) oder des Drittgeräts mit dem Zuordnungssignal der mindestens einen Kochfeldspule (8) dieser Kochstelle (6) vergleichbar und in Abhängigkeit dieses Vergleichs das Aufstellgerät (12) dieser Kochstelle (6) zuordenbar ist.
  14. System (2) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Kochfeldspulen (8) als Heizspulen zur induktiven Beheizung der Kochstellen (6) des Kochfelds (4) ausgebildet sind.
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