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Die vorliegende Erfindung betrifft eine verbesserte externe Kopfapparatur zur Senkung des Tonus der Kaumuskulatur bei Patienten mit Bruxismus und/oder anderen craniomandibulären Dysfunktionen (CMD) sowie ein Kit zur Herstellung entsprechender externer Kopfapparaturen.
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Der Gegenstand der Erfindung ist in den beigefügten Patentansprüchen definiert.
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CMD-Patienten, insbesondere solche, die unter Bruxismus (Zähneknirschen und/oder -pressen) leiden, zeigen häufig Schmerzen im Bereich der Kaumuskulatur und der Kiefergelenke. CMD-Patienten haben regelmäßig durch eine erhöhte Muskelaktivität muskuläre Dysbalancen im Kieferbereich. Diese muskuläre Hyperaktivität verstärkt die Symptome der Patienten, sie steigert den Bruxismus und fördert dadurch einen stärkeren Abrieb der Zähne. Des Weiteren können sich die Dysbalancen über die Muskelketten im gesamten Halte- und Bewegungsapparat fortsetzen und hier zu Folgesymptomen führen.
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Die Standardtherapie ist dabei regelmäßig zunächst die Anfertigung einer Aufbissschiene. Neben dem Schutz der Zähne, wird hierdurch eine Aufhebung von eventuell entstandenen Bewegungsmustern (Gleitbahnen der Zähne bei Knirschbewegungen) erreicht. Da die herkömmliche Aufbissschiene, die im Mund eingesetzt wird, meist nur nachts getragen werden kann, erreicht man tagsüber praktisch keine Beeinflussung des Muskeltonus. Außerdem findet man aufgrund des schlechten Tragekomforts einer solchen Schiene häufig nur eine mäßige Akzeptanz bei den Patienten. Daher besteht ein fortgesetztes Bedürfnis daran, andere Ansätze zur Behandlung von CMD-Patienten zu entwickeln, die die etablierte Therapie mit der Aufbissschiene ergänzen, unterstützen oder ersetzen können.
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Um den Bruxismus (Zähneknirschen und/oder -pressen) zu verhindern sind im Stand der Technik verschiedene Lösungen wie beispielsweise verbesserte Aufbissschienen (z.B.
US 4304227 A ;
US 4169473 A ; oder
US 5823193 A ) oder besondere Nasenpflaster (
DE 10034969 A1 ). Zahlreiche der im Stand der Technik offenbarten Lösungen (z.B. die
EP 0654981 B1 ;
US 5586562 A ;
US 5553626 A ;
US 5490520 A ;
US 4989616 A ;
US 4976618 A ;
US5190051 ;
US 5078153 A oder
US 4995404 A ) beruhen beispielsweise auf dem Prinzip, dass ein elektronischer oder elektromechanischer Detektor in den Mund zwischen die obere und untere Zahnreihe eingebracht wird, welcher mit einem weiteren Apparat verbunden wird, welcher im Falle des Knirschens ein akustisches oder andersartiges Alarmsignal aussendet. Andere Vorrichtungen messen das Ausmaß des Zähneknirschens durch das am großen Kaumuskel (Musculus masseter) anliegende, elektrische Potential (z.B.
US 4934378 A ;
US 4715367 A ;
US 4669477 A ; oder
WO 98/51 218 A1 ), welches durch die Haut gemessen wird, und lösen in Abhängigkeit von dieser Messung ein Alarmsignal aus. Als nachteilig wird bei diesen Ansätzen regelmäßig empfunden, dass die entsprechenden Vorrichtungen apparativ aufwendig sind und/oder wenig wirksam sind und/oder nur in Schlafphasen eingesetzt werden können und/oder im Tragekomfort als unkomfortabel empfunden werden.
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Als Alternative hierzu haben sich in den letzten Jahren erfolgreich externe Kopfapparaturen zur Senkung des Tonus der Kaumuskulatur bei Patienten mit Bruxismus und/oder anderen craniomandibulären Dysfunktionen (CMD) etabliert, wie sie beispielsweise in den Dokumenten
DE 102010033224 B4 und
DE202011103819 U1 offenbart werden. Entsprechende externe Kopfapparaturen erzielen den gewünschten Effekt dadurch, dass sie während der Tragedauer fortgesetzt einen sanften Druck auf die Triggerpunkte und Faszien der beiden großen Kaumuskeln, Musculus masseter und Musculus temporalis, jeweils rechts und links des Kopfes des Patienten ausüben und dadurch den Tonus der Kaumuskulatur bei Patienten mit Bruxismus und/oder anderen craniomandibulären Dysfunktionen (CMD) senken. Diese externen Kopfapparaturen vermeiden die vorstehend beschriebenen Nachteile und haben sich nunmehr am Markt erfolgreich etabliert, insbesondere wegen ihrer ganztägigen Einsetzbarkeit und ihrer als besonders vorteilhaft empfundenen Kombinierbarkeit mit der etablierten Aufbissschienen-Therapie.
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In den letzten Jahren haben entsprechende externe Kopfapparaturen eine stete Weiterentwicklung erfahren, um insbesondere die Wirksamkeit, den Tragekomfort und die Haltbarkeit zu erhöhen sowie die Produktionskosten zu senken. Bedingt durch diese fortgesetzte Weiterentwicklung wird der Stand der Technik im Bereich der entsprechenden Kopfapparaturen am besten durch das aktuellste Modell entsprechender Kopfapparaturen abgebildet, welches derzeit am Markt verfügbar ist. Eine entsprechende externe Kopfapparatur ist beispielsweise offenbart in J. Lambers; Zeitschrift für Kraniomandibuläre Funktion 2018; 10(2):147-159 sowie in J. Lambers et al.; Kieferorthopädie Nachrichten; Sonderdruck Ausgabe 6/15, Juni, 13. Jahrgang und in J. Lambers et al.; Manuelle Medizin; DOI 10.1007/s00337-016-0169-9. Dieser Stand der Technik ist auch in 1 dargestellt. Eine solche Kopfapparatur umfasst zwei gebogene federharte Drähte mit Auflageflächen an den Enden, die lediglich durch ein einzelnes Verbindungselement verbunden sind.
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Trotz der grundsätzlich vorteilhaften Eigenschaften entsprechender externer Kopfapparaturen besteht ein stetes Bedürfnis danach, die Wirksamkeit, den Tragekomfort und die Haltbarkeit weiter zu erhöhen. Insbesondere wird in einigen Fällen als nachteilig empfunden, dass beim Tragen der Kopfapparatur die Position des aus konstruktiven Gründen notwendigerweise zentral angeordneten einzigen Verbindungselements in der Mitte des Nackens insbesondere in der Schlafposition als unkomfortabel empfunden wird, da es durch das Kissen oder die Matratze gegen den Nacken gedrückt wird. Ebenso zeigte sich in Einzelfällen, bedingt durch anatomische Eigenarten der Patienten, dass der Verlauf der federharten Drähte unter und oberhalb der Ohren bei entsprechenden Vorrichtungen als unvorteilhaft empfunden wird. Darüber hinaus unterliegt das Verbindungselement in der Ausgestaltung gemäß dem Stand der Technik verhältnismäßig hohen mechanischen Belastungen beim An- und Ablegen der Kopfapparatur, wodurch zur Gewährleistung der Haltbarkeit relativ hochwertige und kostenintensive Materialien als Verbindungselement verwendet werden müssen. Zudem ist es wünschenswert, die Sitzfestigkeit der Kopfapparatur, insbesondere für den Einsatz in Schlafphasen, sowie die Wirksamkeit der Tonus-Senkung weiter zu verbessern.
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Die vorliegende Erfindung basiert somit auf der Aufgabe, die vorstehend beschriebenen Nachteile bekannter externer Kopfapparaturen zu beseitigen oder zumindest zu lindern und die angestrebten Verbesserungen zu erzielen. Darüber hinaus war es eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein Kit zur Herstellung einer externen Kopfapparatur anzugeben, welches die individuelle Herstellung und komfortable Anpassung der externen Kopfapparatur an die Bedürfnisse des Patienten direkt durch den behandelnden Arzt oder Physiotherapeuten ermöglicht. Weitere Aufgaben ergeben sich aus der vorliegenden Beschreibung.
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Die vorstehenden Aufgaben werden durch eine externe Kopfapparatur und ein Kit zur Herstellung einer externen Kopfapparatur gelöst, wie sie in den beigefügten Ansprüchen definiert sind. Bevorzugte erfindungsgemäße Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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In der Zeichnung zeigen:
- 1: Eine externe Kopfapparatur gemäß dem Stand der Technik.
- 2: Eine erste Ansicht einer erfindungsgemäßen externen Kopfapparatur.
- 3: Eine zweite Ansicht einer erfindungsgemäßen externen Kopfapparatur.
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Dabei sind die Bezugszeichen:
- 1 ein erster gebogener federharter Draht,
- 2 ein zweiter gebogener federharter Draht,
- 3 ein erstes separates Verbindungselement,
- 4 ein zweites separates Verbindungselement, und
- 5 Auflagen
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Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere eine externe Kopfapparatur zur Senkung des Tonus der Kaumuskulatur bei Patienten mit Bruxismus und/oder anderen craniomandibulären Dysfunktionen (CMD), umfassend
- (i) zwei gebogene federharte Drähte, und
- (ii) zwei separate Verbindungselemente,
wobei jeweils an beiden Enden der gebogenen federharten Drähte Auflagen angeordnet sind,
wobei die gebogenen federharten Drähte durch die separaten Verbindungselemente derart miteinander verbunden sind, dass die externe Kopfapparatur an einem menschlichen Kopf fixiert werden kann,
wobei die miteinander verbundenen gebogenen federharten Drähte derart geformt sind, dass durch die an den Enden der zwei oder mehr gebogenen federharten Drähte angeordneten Auflagen bei Fixierung der externen Kopfapparatur an einem menschlichen Kopf Druck auf Triggerpunkte und/oder Faszien der beiden großen Kaumuskeln, Musculus masseter und Musculus temporalis, jeweils auf der rechten und linken Seite des menschlichen Kopfes ausgeübt wird,
wobei die externe Kopfapparatur eine Symmetrieebene aufweist, die die zwei gebogenen federharten Drähte schneidet, und
wobei die zwei separaten Verbindungselemente auf unterschiedlichen Seiten der Symmetrieebene liegen.
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Federharte Drähte sind dem Fachmann bekannt. Ein gebogener federharter Draht liegt vor, wenn der federharte Draht nicht gerade ist, sondern eine Krümmung aufweist. Ein gebogener federharter Draht im Sinne der vorliegenden Erfindung kann beispielsweise zu einem offenen Kreis oder einem Bogen gekrümmt sein. Obwohl Ausgestaltungen mit zwei gebogenen federharten Drähten wegen ihres hohen Tragekomforts regelmäßig besonders vorteilhaft sind, können auch spezifische Kopfapparaturen eingesetzt werden, die durch die Verwendung von drei oder mehr gebogenen federharten Drähten vorteilhafterweise noch weitere Muskelbereiche adressieren oder durch die zusätzlichen Drähte eine erhöhte Stabilisierung erreichen. Der Fachmann versteht daher, dass die erfindungsgemäße externe Kopfapparatur nicht weniger als zwei gebogene federharte Drähte umfasst, eine Apparatur mir insgesamt vier gebogenen federharten Drähten aber auch erfindungsgemäß sein kann.
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Ein separates Verbindungselement im Sinne der vorliegenden Erfindung ist jedes Element, durch welches zwei federharte Drähte fest miteinander verbunden werden können, insbesondere derart, dass eine gänzlich freie Bewegung der beiden federharten Drähte relativ zueinander behindert wird. Entsprechende separate Verbindungselemente sind dem Fachmann bekannt, bestehen aus handelsüblichen Materialien und können mit etablierten Werkzeugen bearbeitet werden. Beispielsweise kann es sich bei den separaten Verbindungselementen um Kunststoffelemente handeln, in welche mit üblichen Werkzeugen Ausnehmungen zur Aufnahme der federharten Drähte gebohrt werden, in denen die Federharten Drähte fixiert werden können. Im Sinne der vorliegenden Erfindung ist zu beachten, dass es sich um separate, d.h. von einander und von den federharten Drähten verschiedene, Verbindungselemente handeln muss. Ein Verdrillen, Verkleben oder Verschweißen der federharten Drähte wäre beispielsweise ebenso wenig eine Verbindung durch separate Verbindungselemente, wie ein einzelnes Verbindungselement, welches die federharten Drähte lediglich an zwei voneinander getrennten Bereichen berührt. Die Verbindungselemente sind mit den federharten Drähten jeweils über Verbindungsbereiche in Kontakt, deren Längenabmessungen variieren können. Im Sinne dieser Erfindung wird unter dem Abstand zwischen zwei separaten Verbindungselementen bezogen auf einen federharten Draht der Abstand zwischen dem Verbindungsbereich, d.h. dem Kontaktbereich, zwischen dem ersten separaten Verbindungselement und dem federfesten Draht sowie dem Verbindungsbereich zwischen dem zweiten separaten Verbindungselement und dem federfesten Draht verstanden.
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Die gebogenen federharten Drähte weisen erfindungsgemäß an beiden Enden jeweils eine Auflage auf. Eine Auflage kann beispielsweise eine bloße Verdickung des federharten Drahtes oder ein separat angeordnetes Bauteil sein, beispielsweise aus Kunststoff, und dient der besseren Verteilung der Auflageintensität auf den Muskel. Bevorzugt ist jeweils an beiden Enden der gebogenen federharten Drähte eine separate Auflage angeordnet, wobei die Auflage bevorzugt aus Kunststoff besteht.
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Die gebogenen federharten Drähte werden erfindungsgemäß durch die zwei separaten Verbindungselemente derart miteinander verbunden, dass die externe Kopfapparatur an einem menschlichen Kopf fixiert werden kann. Insbesondere bedeutet dies, dass eine erfindungsgemäße externe Kopfapparatur ohne zusätzliche Befestigungsmittel so an einem menschlichen Kopf angebracht werden kann, dass sie zwar unter leichter Krafteinwirkung auf- und abgesetzt werden kann, im Alltag, beispielsweise durch die bloße Bewegung des Kopfes oder beim Schlafen, jedoch nur geringfügig bewegt wird und weder verrutscht noch abfällt. Eine entsprechende Fixierung wird erfindungsgemäß durch die relative Anordnung der zwei gebogenen federharten Drähte zueinander durch die zwei separaten Verbindungselemente erreicht, so dass die gebogenen federharten Drähte und/oder die an den Enden angeordneten Auflagen beidseitig einen leichten Druck auf die Flanken des Kopfes ausüben. Zudem kann eine weitere Fixierung der Kopfapparatur auch durch das Aufliegen eines der federharten Drähte auf den Ohren unterstützt werden. Im getragenen Zustand, d.h. nach Fixierung an einem menschlichen Kopf, liegen die Auflagen erfindungsgemäß im Gesichtsbereich des Menschen, wohingegen die federharten Drähte üblicherweise bogenförmig hinter dem Kopf verlaufen.
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Erfindungsgemäß sind die miteinander verbundenen federharten Drähte derart geformt, dass durch die an den Enden angeordneten Auflagen bei Fixierung der externen Kopfapparatur an einem menschlichen Kopf Druck auf Triggerpunkte und/oder Faszien der beiden großen Kaumuskeln, Musculus masseter und Musculus temporalis, jeweils auf der rechten und linken Seite des menschlichen Kopfes ausgeübt wird, worauf der grundsätzliche therapeutische Nutzen entsprechender externer Kopfapparaturen beruht und welcher im Stand der Technik umfassender beschrieben ist (siehe z.B.
DE102010033224 B4 ).
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Eine erfindungsgemäße externe Kopfapparatur weist eine Symmetrieebene auf, die die zwei gebogenen federharten Drähte schneidet. Durch Spiegelung der einen Seite der Kopfapparatur an dieser Ebene lässt sich diese auf die andere Seite der Apparatur abbilden. Die entsprechende Symmetrieebene ist in 3 kenntlich gemacht. Im Sinne dieser Erfindung verläuft die Symmetrieebene bevorzugt so durch die Kopfapparatur, dass die federharten Drähte und die an ihren Enden angeordneten Auflagen jeweils zur Hälfte auf der einen und zur Hälfte auf der anderen Seite der Symmetrieebene liegen. Wenn die Kopfapparatur auf einem menschlichen Kopf fixiert wird, d.h. im Tragezustand, fällt die Symmetrieebene der externen Kopfapparatur bevorzugt im Wesentlichen mit der Symmetrieebene des Kopfes zusammen. Besonders bevorzugt steht die Symmetrieebene senkrecht zu der Symmetrieebene.
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Ganz im Sinne eines fachmännischen Verständnisses wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch dann von dem Vorliegen einer Symmetrieebene ausgegangen, wenn die ideale Symmetrie geringfügig gestört ist, d.h. eine Symmetrieebene wird erfindungsgemäß angenommen, wenn der durch Spiegelung an der Symmetrieebene erzielte Deckungsgrad größer ist als 95 %, bevorzugt größer ist als 98 %, besonders bevorzugt größer ist als 99 %. Entsprechende Abweichungen von der idealen Symmetrie können vom Fachmann durch einfache Vermessungstechniken oder durch den Einsatz einer Bildbearbeitungssoftware bestimmt werden und können in der Praxis beispielsweise durch kleinere Fertigungsfehler oder durch individuelle Anpassungen an nicht vollständig symmetrische menschliche Köpfe entstehen.
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Überraschenderweise wurde gefunden, dass sich die aus dem Stand der Technik bekannten und vorstehend beschriebenen Nachteile vermeiden lassen, wenn statt eines einzelnen Verbindungselements, zwei separate Verbindungselemente eingesetzt werden, sofern diese erfindungsgemäß auf unterschiedlichen Seiten der Symmetrieebene liegen.
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Bei einer solchen erfindungsgemäßen Ausgestaltung liegt im getragenen Zustand keines der Verbindungselemente unmittelbar auf der Wirbelsäule des Patienten auf, sondern die separaten Verbindungselemente werden konstruktiv zu den Seiten links und rechts der Wirbelsäule verschoben, so dass ein Kissen oder eine Matratze nur einen geringen Druck gegen das Verbindungselement gegen den Kopf des Patienten ausüben kann. Erfindungsgemäße Kopfapparaturen weisen daher insbesondere beim Einsatz in der Schlafphase einen wesentlich erhöhten Tragekomfort und verbesserte Endnutzerakzeptanz auf.
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Als besonders günstig hat sich bei der erfindungsgemäßen Kopfapparaturen zudem erwiesen, dass durch die Positionierung von zwei Verbindungselementen, die relativ zum Stand der Technik von der Wirbelsäule weg näher zu den Ohren hin verschoben sind, es besonders leicht möglich ist, durch die Wahl geeigneter Verbindungselemente (insbesondere hinsichtlich der Größe) auch für solche Patienten den Tragekomfort zu erhöhen, deren Anatomie im Ohrbereich bei Ausgestaltungen gemäß dem Stand der Technik zu Anpassungsprobleme geführt hat. Insbesondere lässt sich in erfindungsgemäßen externen Kopfapparaturen im Bereich der Ohren besser eine flache Steigung realisieren, ohne dass die Wirkung der externen Kopfapparatur auf die Kaumuskulatur verringert wird.
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Überraschenderweise hat sich für erfindungsgemäße externe Kopfapparaturen gezeigt, dass die Haltbarkeit, insbesondere hinsichtlich Materialversagen in den Verbindungsbereichen, gegenüber dem Stand der Technik deutlich erhöht ist, selbst dann, wenn die Gesamtmasse der zwei separaten Verbindungselemente lediglich der Masse des aus dem Stand der Technik bekanntem einzelnen Verbindungselement entspricht. Ohne an eine bestimmte Theorie gebunden sein zu wollen, wird dies darauf zurückgeführt, dass sich die mechanische Belastung beim an- und ablegen bei erfindungsgemäßen externen Kopfapparaturen besser auf die zwei Verbindungselemente verteilt, wobei insbesondere der Hebel, d.h. die Krafteinwirkung, beim Aufbiegen der gebogenen federharten Drähte kürzer ist. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der externen Kopfapparatur nunmehr möglich ist, die Verbindungselemente aus solchen Kunststoffen zu fertigen, die mechanisch deutlich weniger belastbar sind. Dadurch ergibt sich eine höhere Flexibilität für den Einsatz verschiedener Kunststoffe, die hinsichtlich anderer Eigenschaften bevorzugt sind. Neben dem Einsatz von biobasierten Kunststoffen eröffnet sich so beispielsweise auch die Möglichkeit, externe Kopfapparaturen deutlich günstiger herzustellen. Ganz entgegen der ursprünglichen Erwartung erhöhen sich durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der externen Kopfapparatur somit nicht die Herstellungskosten und der Materialbedarf, sondern diese lassen sich in vielen Fällen sogar reduzieren.
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Zudem hat sich in eigenen Versuchen gezeigt, dass der allgemeine (subjektive) Tragekomfort erfindungsgemäßer externer Kopfapparaturen im Vergleich mit den externen Kopfapparaturen aus dem Stand der Technik im Durchschnitt als höher bewertet wird. Vorteilhafterweise wurden keine negativen Auswirkungen der erfindungsgemäßen Ausgestaltung auf die Wirksamkeit der Senkung des Tonus der Kaumuskulatur bei Patienten mit Bruxismus und/oder anderen craniomandibulären Dysfunktionen (CMD) durch die externe Kopfapparatur festgestellt.
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Bevorzugt ist eine erfindungsgemäße externe Kopfapparatur (vorzugsweise wie vorstehend als bevorzugt bezeichnet), wobei die gebogenen federharten Drähte aus einem Edelstahl bestehen,
und/oder
wobei die Verbindungselemente aus einem Material bestehen, welches ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Konstruktions- und Hochleistungskunststoffen, bevorzugt ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus PEEK, PA, POM, PC und PEK,
und/oder
wobei die Auflagen aus einem Material bestehen, welches ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Konstruktions- und Hochleistungskunststoffen, bevorzugt ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus PEEK, PA, POM, PC und PEK.
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Entsprechend bevorzugte externe Kopfapparaturen sind besonders vorteilhaft, weil die angeführten Materialien für die Herstellung der externen Kopfapparatur besonders günstige Verarbeitungseigenschaften aufweisen, das Gesamtgewicht der externen Kopfapparatur nicht nachteilig beeinflussen und weil sich die entsprechenden Materialien in der Praxis für das spezifische Belastungsprofil, welches eine erfindungsgemäße externe Kopfapparatur erfährt, als besonders widerstandsfähig und haltbar erwiesen haben.
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Bevorzugt ist eine erfindungsgemäße externe Kopfapparatur (vorzugsweise wie vorstehend als bevorzugt bezeichnet), wobei bei Fixierung der externen Kopfapparatur an einem menschlichen Kopf,
betrachtet aus der Frontalperspektive, sowohl auf der rechten als auch auf der linken Kopfseite zumindest einer der gebogenen federharten Drähte über dem menschlichen Ohr und zumindest einer der gebogenen federharten Drähte unter dem menschlichen Ohr angeordnet ist,
und/oder
die Symmetrieebene der externen Kopfapparatur im Wesentlichen identisch zu der zentral durch den menschlichen Kopf laufenden Symmetrieebene ist,
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Hierbei meint der Ausdruck Frontalperspektive, dass der menschliche Kopf in der natürlichen Stellung von vorne betrachtet wird, d.h. die Augen nach vorne auf den Betrachter zeigen und die Augen über dem Mund liegen. Der Ausdruck „im Wesentlichen identisch“ meint dabei, dass, abgesehen von kleinen Abweichungen, die Symmetrieebenen zusammenfallen (unter der Annahme eines idealsymmetrischen Kopfes). In anderen Worten bedeutet dies, dass die Symmetrie des menschlichen Kopfes durch das Anlegen der externen Kopfapparatur nicht aufgebrochen wird. Der Ausdruck „bei Fixierung der externen Kopfapparatur an einem menschlichen Kopf“ meint die bestimmungsgemäße selbsttragende Fixierung wie sie vorstehend beschrieben wurde.
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Entsprechend bevorzugte externe Kopfapparaturen sind besonders vorteilhaft, weil sich, trotz einer Vielzahl an denkbaren alternativen konstruktiven Möglichkeiten zur Auslegung einer externen Kopfapparatur, die bevorzugte Ausgestaltungen in der Praxis als die externen Kopfapparaturen erwiesen haben, bei denen der höchstmögliche Tragekomfort mit der bestmöglichen Wirkung auf den Tonus der Kaumuskulatur verbunden werden kann. Zudem ermöglicht es die bevorzugte Ausführung, mit nur wenigen Grundgrößen der externen Kopfapparatur eine Fixierung auf nahezu allen möglichen Kopfformen zu erreichen und dabei gleichzeitig die gewünschte therapeutische Wirkung zu erzielen. Da die Symmetrie des Gesichtsbereiches regelmäßig ein Hauptfaktor für das ästhetische Empfinden des Menschen ist, haben entsprechende bevorzugte Ausgestaltungen in der Praxis regelmäßig als optisch besonders ansprechend bewertet, wodurch die Endnutzerakzeptanz für das Tragen der externen Kopfapparatur wesentlich erhöht werden kann.
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Bevorzugt ist eine erfindungsgemäße externe Kopfapparatur (vorzugsweise wie vorstehend als bevorzugt bezeichnet), wobei nach Fixierung der externen Kopfapparatur an einem menschlichen Kopf, die zwei separaten Verbindungselemente der externen Kopfapparatur am Hinterkopf angeordnet sind.
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Entsprechend bevorzugte externe Kopfapparaturen sind besonders vorteilhaft, weil sie in der Praxis regelmäßig als optisch besonders ansprechend bewertet werden, wodurch die Endnutzerakzeptanz für das Tragen der externen Kopfapparatur wesentlich erhöht werden kann. Darüber hinaus ermöglicht die bevorzugte Ausgestaltung der externen Kopfapparatur die vorteilhafteste Kraftübertragung durch die gebogenen federharten Drähte. In der Praxis hat sich gezeigt, dass insbesondere die selbständige Fixierbarkeit der externen Kopfapparatur am vorteilhaftesten ist, wenn die Verbindungselemente am Hinterkopf liegen, womit auch ein gewisser Grundabstand zu den auf den Muskeln aufliegenden Auflagen verbunden ist.
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Bevorzugt ist eine erfindungsgemäße externe Kopfapparatur (vorzugsweise wie vorstehend als bevorzugt bezeichnet), wobei die separaten Verbindungselemente bezogen auf den längsten gebogenen federharten Draht einen Abstand zueinander haben, der größer als 5 %, bevorzugt größer als 10 %, besonders bevorzugt größer als 15 %, ist, bezogen auf die Länge des entsprechenden gebogenen federharten Drahtes
und/oder
wobei die gebogenen federharten Drähte im Bereich zwischen den separaten Verbindungselementen im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
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Entsprechend bevorzugte externe Kopfapparaturen sind besonders vorteilhaft, weil sie sich in der Praxis als besonders haltbar und belastbar erwiesen haben. Bei entsprechenden Ausgestaltungen kommen insoweit die vorstehend beschriebenen Vorteile besonders ausgeprägt zur Geltung. Insbesondere haben sich die angegebenen Mindestabstände allein oder in Kombination mit der parallelen Führung der gebogenen federharten Drähte zwischen den zwei separaten Verbindungselementen am Hinterkopf in eigenen Versuchen als besonders angenehm hinsichtlich der Trageeigenschaften erwiesen. Bevorzugte Ausgestaltungen mit einer parallelen Führung der gebogenen federharten Drähte zwischen den zwei separaten Verbindungselementen lassen sich darüber hinaus auch besonders zeiteffizient herstellen, insbesondere aus erfindungsgemäßen Kits, weil die zwischen den separaten Verbindungselementen verlaufenden Drähte in diesem Bereich nicht relativ zueinander verdreht werden müssen.
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Bevorzugt ist eine erfindungsgemäße externe Kopfapparatur (vorzugsweise wie vorstehend als bevorzugt bezeichnet), wobei der Abstand zwischen den separaten Verbindungselementen bezogen auf beide gebogenen federharten Drähte unterschiedlich ist.
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Dies bedeutet, dass die zwei separaten Verbindungselemente nicht parallel zueinander liegen, sondern zwischen sich einen Winkel einschließen.
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Entsprechend bevorzugte externe Kopfapparaturen sind besonders vorteilhaft, weil durch eine entsprechende Anordnung der Verbindungselemente eine weitere Möglichkeit geschaffen wird, die Druckapplikation der an den Enden der gebogenen federharten Drähte angeordneten Auflagen auf die Muskulatur zu beeinflussen. Beispielsweise lässt sich für zwei hinsichtlich ihrer mechanischen Grundeigenschaften identischen federharte Drähte gleicher Länge ein unterschiedliches mechanisches Verhalten erzeugen, wenn zwei steife Verbindungselemente an einem Draht eng beieinander liegen und für den anderen Draht weit auseinander, d.h. näher an den Auflagen, liegen. Darüber hinaus ist eine noch individuellere Anpassung der externen Kopfapparatur an die individuellen Patientenbedürfnisse möglich.
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Bevorzugt ist eine erfindungsgemäße externe Kopfapparatur (vorzugsweise wie vorstehend als bevorzugt bezeichnet), wobei die separaten Verbindungselemente dazu eingerichtet sind, eine Veränderung des Abstandes zwischen den zwei gebogenen federharten Drähten zu ermöglichen,
und/oder
wobei die separaten Verbindungselemente derart mit den gebogenen federharten Drähten verbunden sind, dass eine Rotation des Verbindungselementes um den gebogenen federharten Draht herum möglich ist.
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Entsprechend bevorzugte externe Kopfapparaturen sind besonders vorteilhaft, weil sie im Alltagsgebrauch besonders praktikabel sind und sich vom Patienten eigenständig besonders leicht anpassen lassen. Durch die Möglichkeit zur Veränderung des Abstandes zwischen den zwei gebogenen federharten Drähten durch Einstellung der Verbindungselemente (z.B. durch eine Längenveränderung des Verbindungselementes, beispielsweise durch eine Stellschraube, ein Stecksystem oder einen stufenweise feststellbaren Schiebemechanismus) hat der Patient besonders flexibel die Möglichkeit, die Trageeigenschaften an seine individuellen Bedürfnisse anzupassen. So können insbesondere auch Personen mit unterschiedlichen Kopfgrößen und/oder -formen eine gemeinsame externe Kopfapparatur verwenden, was insbesondere in Krankenhäusern vorteilhaft sein kann, wenn die Patienten einer gewissen Fluktuation unterliegen und nur ein begrenzter Bestand an externen Kopfapparaturen zur Verfügung steht. Die Möglichkeit der Rotation der Verbindungselemente um den gebogenen federharten Draht herum gibt der gesamten Kopfapparatur nicht nur eine gewisse Flexibilität sowie die Fähigkeit Stöße besser abzufangen, sondern erlaubt es auch, die gesamte externe Kopfapparatur flach zusammenzufalten und diese besonders platzsparen zu lagern.
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Bevorzugt ist eine erfindungsgemäße externe Kopfapparatur (vorzugsweise wie vorstehend als bevorzugt bezeichnet), wobei die gebogenen federharten Drähte mit einer organischen oder anorganischen Schutzschicht beschichtet sind und/oder wobei die gebogenen federharten Drähte mit einem Kunststoffüberzug versehen sind.
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Entsprechend bevorzugte externe Kopfapparaturen sind besonders vorteilhaft, weil durch die Schutzschicht die Beständigkeit der gebogenen federharten Drähte gegen oberflächliche Oxidation erhöht wird. Auch wenn diese Oxidation in der Regel regelmäßig keine negativen Auswirkungen auf die Haltbarkeit der externen Kopfapparatur hat, wird sie von den Endverbrauchern in einigen Fällen als Beschädigung interpretiert oder zumindest als Ausdruck einer niedrigen Verarbeitungsqualität verstanden, was zu unnötigen Reklamationen führt. Eine Vermeidung der Oxidation ist somit besonders vorteilhaft. Die Beschichtung mit einem Kunststoffüberzug hat zudem den Vorteil, dass dieser nicht nur den Draht, sondern auch eine gegebenenfalls unterliegende rein kosmetische Beschichtung, z.B. eine Farblackierung schützt. Darüber hinaus bevorzugen viele Patienten das Gefühl von Kunststoff auf Haut gegenüber dem Gefühl von Metall.
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Bevorzugt ist eine erfindungsgemäße externe Kopfapparatur (vorzugsweise wie vorstehend als bevorzugt bezeichnet), wobei der von den Auflagen bei Fixierung der externen Kopfapparatur an einem menschlichen Kopf auf die Kaumuskeln ausgeübte Druck niedriger ist als 60 kPa, bevorzugt niedriger als 30 kPa, besonders bevorzugt niedriger als 15 kPa.
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Entsprechend bevorzugte externe Kopfapparaturen sind besonders vorteilhaft, weil sich die Applikation eines zu hohen Druckes nach eigenen Erkenntnissen nicht vorteilhaft auf den therapeutischen Nutzen auswirkt, im Gegenzug aber möglicherweise mit anderen Nachteilen verbunden sein könnte. Das Grundprinzip und Erfolgsrezept der erfindungsgemäßen externen Kopfapparatur ist die Senkung des Tonus der Kaumuskulatur durch kontinuierliche sanfte Belastung der Kaumuskulatur ohne den Einsatz hoher Drücke, wie sie zum Beispiel für Massagegeräte notwendig wären (vgl. beispielsweise
DE102011016505 A1 ). Insoweit sind entsprechende bevorzugte externe Kopfapparaturen für den Patienten besonders schonend.
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Bevorzugt ist eine erfindungsgemäße externe Kopfapparatur (vorzugsweise wie vorstehend als bevorzugt bezeichnet), wobei die an den Enden der gebogenen federharten Drähte angeordneten Auflagen mit einer makroskopisch strukturierten Auflagefläche versehen sind, so dass die Auflagen bei Fixierung der externen Kopfapparatur am menschlichen Kopf entlang der längsten Ausdehnung der Auflagefläche am menschlichen Kopf ein ungleichmäßiges Druckprofil erzeugen, insbesondere mit einer makroskopisch strukturierten Auflagefläche versehen sind, die im axialen Anschnitt durch die Mitte der Auflage drei oder mehr Erhebungen und zwei oder mehr Täler aufweist
und/oder
wobei die Auflagen mit elektrisch betriebenen Funktionselementen versehen sind, bevorzugt mit Heizelementen und/oder Vibrationselementen und/oder Sensorelementen und/oder Mitteln zur elektrischen Stimulation von Muskeln.
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Entsprechend bevorzugte externe Kopfapparaturen sind besonders vorteilhaft, weil sich in eigenen Versuchen gezeigt hat, dass es bei bestimmten Patienten, die bereits relativ lange unter CMD Symptomen leiden und bei denen zudem die anteilige muskuläre Belastung der beiden großen Kaumuskeln, Musculus masseter und Musculus temporalis, bei der Kaubewegung von der Norm abweicht, beim Einsatz nicht-bevorzugter erfindungsgemäßer Kopfapparaturen vereinzelnd zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für Kopfschmerzen kommen kann. Für diese Patienten wurde eine reduzierte Kopfschmerzneigung und eine erhöhte therapeutische Wirkung für bevorzugte externe Kopfapparaturen gefunden, deren Auflagen mit einer makroskopisch strukturierten Auflagefläche versehen sind. Beispielsweise lässt sich eine solche makroskopisch strukturierte Auflagefläche erzeugen, indem auf der Auflage zwei konzentrische Kunststoffringe mit unterschiedlichem Durchmesser angebracht werden. Hierdurch entstehen im axialen Anschnitt durch die Mitte der Auflage beispielsweise vier Erhebungen (zwei für den größeren und zwei für den kleineren Ring) sowie zwischen diesen Erhebungen drei Täler. Außerdem oder alternativ kann es vorteilhaft sein, die therapeutische Wirkung der externen Kopfapparatur dadurch zu verstärken, dass dem Muskel über die mit entsprechenden Elementen versehenen Auflagen thermische, mechanische oder elektrische Reize zugeführt wird, die zu einer weiteren Senkung des Tonus führen kann. Insbesondere aus therapeutischer Sicht ist es zudem wünschenswert in den Auflagen Sensorelemente anzuordnen, über die während der Benutzung Daten über den Patienten und seinen Zustand gesammelt werden können.
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Die vorliegende Erfindung betrifft zudem ein Kit zur Herstellung einer erfindungsgemäßen externen Kopfapparatur, umfassend
- A ein oder mehrere Rohlinge, umfassend
zwei federharte Drähte, wobei die federharten Drähte über zwei separate Verbindungselemente miteinander verbunden sind,
und
- B vier oder mehr Auflagen zur Anordnung an den Enden der federharten Drähte,
und
- C ein Biegewerkzeug zum Formen der federharten Drähte und/oder ein Trennwerkzeug zum Ablängen der federharten Drähte, sowie optional
- D eine Arbeitsanweisung zum Formen und/oder Ablängen der federharten Drähte.
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Ein erfindungsgemäßes Kit erlaubt einen optimalen und effizienten Vertrieb der erfindungsgemäßen externen Kopfapparaturen und bietet den höchsten Nutzen für den Patienten. Insbesondere in komplizierten CMD-Fällen, lassen sich die besten Resultate mit der erfindungsgemäßen externen Kopfapparatur nach herrschender Meinung in den Fällen erzielen, in denen diese unmittelbar durch den behandelnden Arzt oder Physiotherapeuten individuell auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt und im Laufe der Therapie regelmäßig an geänderte Gegebenheiten angepasst werden. Während die Herstellung einer erfindungsgemäßen externen Kopfapparatur einen Fachmann, beispielsweise der Fertigungstechnik, in einer durchschnittlichen Werkstatt nicht vor besondere Schwierigkeiten stellt, lässt sich diese Fertigung unvorteilhafter Weise nicht vollständig in eine durchschnittliche Praxis übertragen, selbst wenn diese über gut ausgestattete Labore verfügen. In eigenen Feldversuchen hat sich erfreulicherweise gezeigt, dass die Endfertigung einer erfindungsgemäßen externen Kopfapparatur relativ zuverlässig durch Ärzte, Physiotherapeuten und deren Fachpersonal erfolgen kann, wenn diesen geeignete Rohlinge, das auf die Rohling angepasste Biegewerkzeug und/oder Trennwerkzeug und (optional) eine entsprechende Arbeitsanweisung als Kit zur Verfügung gestellt werden. Es hat sich gezeigt, dass nach Vermittlung der grundlegenden Verarbeitungstechniken und nach Bereitstellung des benötigten Werkzeuges zumindest das Biegen der federharten Drähte und/oder das Ablängen der federharten Drähte durch den Arzt oder Physiotherapeuten erfolgen kann, also eben jene Schritte, die für die individuelle Anpassung besonders wichtig sind. Aus diesem Grund umfasst das erfindungsgemäße Kit einen Rohling, bei dem die zwei federharten Drähte bereits durch zwei separate Verbindungselemente verbunden und an ihren Enden jeweils mit Auflagen versehen sind.
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Die federharten Drähte im Rohling müssen in Abhängigkeit von den Bedürfnissen in die endgültige Form gebogen und/oder auf die richtige Länge abgelängt werden. Diese vom Patienten abhängige Verformung des Rohlings (d.h. die Endanpassung an den individuellen Patienten) übernimmt der Arzt oder Physiotherapeut unter Verwendung des optimal auf den Draht angepassten Werkzeuges, dessen Auswahl für einen Fachmann der Fertigungstechnik (insbesondere bei Verfügbarkeit der Herstellerangaben) problemlos möglich ist.
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Für den Fachmann ist ersichtlich, dass die vier oder mehr Auflagen zur Anordnung an den Enden der federharten Drähte in einem erfindungsgemäßen Kit auch bereits auf den Enden der federharten Drähte angeordnet sein können, insbesondere wenn vorgesehen ist, dass durch den Arzt oder Physiotherapeut nur ein Biegen der Rohlinge und kein Ablängen erfolgen soll.
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Besonders bevorzugte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Kits ergeben sich aus den vorstehenden Ausführungen zu bevorzugten externen Kopfapparaturen, wobei jeweils der Rohling entsprechend angepasst wird.
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Die vorliegende Erfindung betrifft zudem ein System umfassend eine erfindungsgemäße externe Kopfapparatur sowie
zumindest ein zusätzliches elastisches oder wiederverschließbares Verbindungselement zum Verbinden der zwei gebogenen federharten Drähte nach Fixierung der externen Kopfapparatur an einem menschlichen Kopf,
und/oder
einen gepolsterten oder ungepolsterten Überzug aus Stoff oder Leder zur Erhöhung des Tragekomforts.
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Entsprechende Systeme bieten einen noch weiter gesteigerten Tragekomfort. Das zusätzliche elastische oder wiederverschließbare Verbindungselement, zum Beispiel ein Gummiband oder ein Band mit Klettverschluss, zum Verbinden der zwei gebogenen federharten Drähte wird nach Fixierung der externen Kopfapparatur an einem menschlichen Kopf dazu genutzt, die externe Kopfapparatur besonders fest am Kopf zu fixieren. Dadurch wird der Einsatz der externen Kopfapparatur auch in Phasen hoher Belastung, z.B. beim Schlafen oder beim Sport, verbessert, da die externe Kopfapparatur nicht mehr oder zumindest weniger leicht verrutschen kann. Ein gepolsterten oder ungepolsterten Überzug aus Stoff oder Leder kann über die externe Kopfapparatur gezogen werden. Es hat sich in Befragungen gezeigt, dass Patienten regelmäßig das Gefühl von Stoff oder Leder auf der Haut gegenüber dem Gefühl von Metall oder Kunststoff bevorzugen. Besonders stark wird der Tragekomfort erhöht, wenn der Überzug zudem gepolstert ist.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Figuren näher erläutert.
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1 zeigt eine externe Kopfapparatur gemäß dem Stand der Technik, in der zwei gebogene federharte Drähte (
1,
2) mit lediglich einem einzelnen separaten Verbindungselement (
3) miteinander verbunden sind, wobei jeweils an beiden Enden der gebogenen federharten Drähte Auflagen (
5) angeordnet sind. Die
2 und
3 zeigen eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen externen Kopfapparatur, in der zwei gebogene federharte Drähte (
1,
2) erfindungsgemäß mit zwei separaten Verbindungselementen (
3,
4) miteinander verbunden sind, wobei wiederum jeweils an beiden Enden der gebogenen federharten Drähte Auflagen (
5) angeordnet sind. In dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung werden die gebogenen federharten Drähte (
1,
2) durch die separaten Verbindungselemente (
3,
4) derart miteinander verbunden, dass die externe Kopfapparatur an einem menschlichen Kopf fixiert werden kann. Das Prinzip der Fixierung externen Kopfapparaturen ist aus der Literatur bekannt und beispielsweise in der
DE 202011103819 U1 offenbart. In
3 ist die Symmetrieebene der externen Kopfapparatur eingetragen und mit α gekennzeichnet. In
3 schneidet die Symmetrieebene α die zwei gebogenen federharten Drähten (
1,
2) orthogonal, sodass die zwei separaten Verbindungselemente (
3,
4) auf unterschiedlichen Seiten der Symmetrieebene liegen.
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Die vorstehenden genannten Aufgaben werden, ebenso wie durch die erfindungsgemäßen externen Kopfapparaturen, auch durch den Gegenstand der folgenden Aspekte gelöst, wobei die vorstehenden Ausführungen zu Vorteilen bevorzugter Ausführungsformen sowie die angegebenen Definitionen entsprechend zutreffen.
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Aspekt 1 betrifft eine externe Kopfapparatur zur Senkung des Tonus der Kaumuskulatur bei Patienten mit Bruxismus und/oder anderen craniomandibulären Dysfunktionen (CMD), umfassend zwei gebogenen federharte Drähte, die durch zwei separate Verbindungselemente miteinander verbunden sind, wobei jeweils an beiden Enden der gebogenen federharten Drähte Auflagen angeordnet sind, wobei die federharten Drähte eine Länge von 25 bis 48 cm, bevorzugt 28 bis 44 cm, haben, wobei die separaten Verbindungselemente eine Länge von 4 bis 10 cm, bevorzugt 5 bis 8 cm, haben, wobei der Abstand der Auflagen an den zwei Enden eines gebogenen federharten Drahtes zueinander jeweils 5 bis 11 cm, bevorzugt 7 bis 9 cm, beträgt, wobei die zwei separaten Verbindungselemente einen Abstand von 3 bis 8 cm, bevorzugt 4 bis 6 cm, voneinander aufweisen, wobei die externe Kopfapparatur eine Symmetrieebene aufweist, die die zwei gebogenen federharten Drähten schneidet.
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Aspekt 2 betrifft eine externe Kopfapparatur nach Aspekt 1, wobei die gebogenen federharten Drähte aus einem Edelstahl bestehen, und/oder wobei die Verbindungselemente aus einem Material bestehen, welches ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Konstruktions- und Hochleistungskunststoffen, bevorzugt ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus PEEK, PA, POM, PC und PEK, und/oder wobei die Auflagen aus einem Material bestehen, welches ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Konstruktions- und Hochleistungskunststoffen, bevorzugt ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus PEEK, PA, POM, PC und PEK.
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Aspekt 3 betrifft eine externe Kopfapparatur nach einem der Aspekte 1 oder 2, wobei die zwei separaten Verbindungselemente bezogen auf jeden der beiden gebogenen federharten Drähte einen Abstand von 8 bis 22 cm, bevorzugt 10 bis 20 cm, zu der nächstgelegenen Auflage haben.
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Aspekt 4 betrifft eine externe Kopfapparatur nach einem der Aspekte 1 bis 3, wobei die gebogenen federharten Drähte im Bereich zwischen den separaten Verbindungselementen im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
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Aspekt 5 betrifft eine externe Kopfapparatur nach einem der Aspekte 1 bis 4, wobei der Abstand zwischen den separaten Verbindungselementen bezogen auf beide gebogenen federharten Drähte unterschiedlich ist.
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Aspekt 6 betrifft eine externe Kopfapparatur nach einem der Aspekte 1 bis 5, wobei die separaten Verbindungselemente dazu eingerichtet sind, eine Veränderung des Abstandes zwischen den zwei gebogenen federharten Drähten zu ermöglichen und/oder wobei die wobei die separaten Verbindungselemente derart mit den gebogenen federharten Drähten verbunden sind, dass eine Rotation des Verbindungselementes um den gebogenen federharten Draht herum möglich ist.
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Aspekt 7 betrifft eine externe Kopfapparatur nach einem der Aspekte 1 bis 6, wobei die gebogenen federharten Drähte mit einer organischen oder anorganischen Schutzschicht beschichtet sind und/oder wobei die gebogenen federharten Drähte mit einem Kunststoffüberzug versehen sind.
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Aspekt 8 betrifft eine externe Kopfapparatur nach einem der Aspekte 1 bis 7, wobei die an den Enden der gebogenen federharten Drähte angeordneten Auflagen mit einer makroskopisch strukturierten Auflagefläche versehen sind, insbesondere mit einer makroskopisch strukturierten Auflagefläche, die im axialen Anschnitt durch die Mitte der Auflage drei oder mehr Erhebungen und zwei oder mehr Täler aufweist und/oder wobei die Auflagen mit elektrisch betriebenen Funktionselementen versehen sind, bevorzugt mit Heizelementen und/oder Vibrationselementen und/oder Sensorelementen und/oder Mitteln zur elektrischen Stimulation von Muskeln.
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Aspekt 9 betrifft ein Kit zur Herstellung einer externe Kopfapparatur nach einem der Aspekte 1 bis 8, umfassend A ein oder mehrere Rohlinge, umfassend zwei federharte Drähte, wobei die federharten Drähte über zwei separate Verbindungselemente miteinander verbunden sind, und B vier oder mehr Auflagen zur Anordnung an den Enden der federharten Drähte, und C ein Biegewerkzeug zum Formen der federharten Drähte und/oder ein Trennwerkzeug zum Ablängen der federharten Drähte, sowie optional D eine Arbeitsanweisung zum Formen und/oder Ablängen der federharten Drähte.
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Aspekt 10 betrifft ein System umfassend eine externe Kopfapparatur nach einem der Aspekte 1 bis 8 sowie zumindest ein zusätzliches elastisches oder wiederverschließbares Verbindungselement zum Verbinden der zwei gebogenen federharten Drähte nach Fixierung der externen Kopfapparatur an einem menschlichen Kopf, und/oder einen gepolsterten oder ungepolsterten Überzug aus Stoff oder Leder zur Erhöhung des Tragekomforts.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 4304227 A [0005]
- US 4169473 A [0005]
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- DE 10034969 A1 [0005]
- EP 0654981 B1 [0005]
- US 5586562 A [0005]
- US 5553626 A [0005]
- US 5490520 A [0005]
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- US 5190051 [0005]
- US 5078153 A [0005]
- US 4995404 A [0005]
- US 4934378 A [0005]
- US 4715367 A [0005]
- US 4669477 A [0005]
- WO 9851218 A1 [0005]
- DE 102010033224 B4 [0006, 0018]
- DE 202011103819 U1 [0006, 0054]
- DE 102011016505 A1 [0043]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- J. Lambers; Zeitschrift für Kraniomandibuläre Funktion 2018; 10(2):147-159 [0007]
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- J. Lambers et al.; Manuelle Medizin; DOI 10.1007/s00337-016-0169-9 [0007]