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Hintergrund
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Hier wird eine Sicherheitseinlage mit taktiler Lackanordnung für ein Ausweisdokument beschrieben. Solche Sicherheitseinlagen können beispielsweise in Reisepässen in Form eines Datenblatts sowie in Werksausweisen, Führerscheinen, Personalausweisen, Sozialversicherungsausweisen oder in Mitgliedsausweisen eingesetzt werden.
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Die Sicherheitseinlage eignet sich sowohl für einen Einsatz im Rahmen eines Booklets, zum Beispiel eines Reisepasses, als auch für ein Ausweisdokument im Scheckkartenformat, zum Beispiel nach ISO/IEC 7810.
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Solche Sicherheitseinlagen sind typischerweise in einer Draufsicht im Wesentlichen rechteckig und umfassen optisch erkennbare Zeichen wie zum Beispiel Personenfotos, Textfelder, Ausweisnummern, Hoheitszeichen und/oder Embleme. Auch taktile bzw. haptisch wahrnehmbare Kennzeichnungen von Sicherheitseinlagen sind bekannt.
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Ziele der Verwendung von Sicherheitseinlagen sind die eindeutige Identifizierbarkeit, Haltbarkeit, Widerstandsfähigkeit und Fälschungssicherheit der Ausweisdokumente.
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Zur Steigerung der Fälschungssicherheit können Sicherheitseinlagen für Ausweisdokumente mit sichtbaren Merkmalen versehen sein, deren Nachahmung schwierig oder zumindest sehr aufwendig ist. Diese Merkmale dienen dazu, eine Fälschung der Ausweisdokumente zu erschweren und/oder echte Ausweisdokumente von gefälschten Ausweisdokumenten zu unterscheiden.
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Weiter können Sicherheitseinlagen für Ausweisdokumente unsichtbare und/oder nur unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel unter der Bestrahlung mit UV-Licht, sichtbare sicherheitsmerkmale haben. Diese Merkmale dienen ebenfalls dazu, eine Fälschung der Ausweisdokumente zu erschweren und/oder echte Ausweisdokumente von gefälschten Ausweisdokumenten zu unterscheiden.
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Stand der Technik
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Das deutsche Patent
DE 10 2013 218 861 A1 zeigt ein Halbzeug für ein Sicherheitsdokument, welches unter UV-Licht Beleuchtung eine grafische Information erkennen lässt. Die grafische Information bietet jedoch ausschließlich unter UV-Licht Beleuchtung ein optisch erkennbares Sicherheitsmerkmal. Für Licht im sichtbaren Wellenlängenbereich ist die grafische Information transparent.
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Das europäische Patent
EP 2 004 415 B1 zeigt die Verwendung einer Lasergravur als nicht sichtbares Sicherheitsmerkmal für ein Ausweisdokument, wobei das Dokument jedoch irreversibel zerstört werden muss, um die Lasergravur freizulegen.
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Weiter ist es wünschenswert, dass eine durch unbefugte Personen veränderte Sicherheitseinlage möglichst leicht durch einen Betrachter, zum Beispiel durch Kontrollpersonal, als nicht im Originalzustand befindliche Vorrichtung erkennbar ist. Dieses soll in optimaler Weise mit bloßem Auge feststellbar sein oder mittels einfacher technischer Vorrichtungen, zum Beispiel Infrarotlicht-Beleuchtungsquellen oder UV-Licht-Beleuchtungsquellen überprüfbar sein. Auch das Fehlen taktiler bzw. ertastbar ausgestalteter (Sicherheits-)Merkmale der Sicherheitseinlage soll möglichst einfach feststellbar und gleichzeitig nicht oder nur sehr schwer durch weitere unbefugte Veränderungen der Sicherheitseinlage verschleierbar sein.
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Eine Schwachstelle bekannter Sicherheitseinlagen mit taktilen bzw. ertastbaren (Sicherheits-) Merkmalen ist, dass solche Merkmale zwar nicht ohne Weiteres von hierzu unbefugten Personen einer existierenden Sicherheitseinlage hinzugefügt werden können, ohne dass eine solche Veränderung der Sicherheitseinlage leicht durch Kontrollpersonal erkannt werden könnte. Jedoch können auf der Sicherheitseinlage befindliche taktile oder reliefartig erhabene Sicherheitsmerkmale meist vergleichsweise leicht mit einem scharfkantigen Gegenstand entfernt bzw. abgeschabt werden. Handelt es sich bei den entfernten Sicherheitsmerkmalen zudem um personalisierte oder lediglich optionale Sicherheitsmerkmale einer Sicherheitseinlage, so kann ihr fehlen durch Kontrollpersonal meist nicht oder zumindest nur schwer ohne Hilfsmittel erkannt werden, da ein bloßes Fehlen personalisierter oder lediglich optionaler Sicherheitsmerkmale keinen Hinweis auf eine Beeinträchtigung der Integrität der Sicherheitseinlage erteilt.
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Aufgabe
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Trotz vorhandener Lösungen besteht weiter Bedarf an einer verbesserten Sicherheitseinlage für ein Ausweisdokument zur Vermeidung der beschriebenen Nachteile.
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Es ist daher eine Aufgabe, eine verbesserte Sicherheitseinlage für ein Ausweisdokument und ein Verfahren zur Herstellung einer verbesserten Sicherheitseinlage für ein Ausweisdokument bereitzustellen. Eine unbefugte Reproduktion der Sicherheitseinlage durch Dritte soll erschwert werden und das Ausweisdokument soll durch optisch erkennbare Zeichen auf seine Integrität hin, insbesondere auf eine Integrität taktiler Sicherheitsmerkmale hin, zerstörungsfrei überprüfbar sein.
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Lösung
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Diese Aufgabe löst eine Vorrichtung nach dem Anspruch 1, ein Verfahren zur Herstellung der Vorrichtung nach dem Anspruch 6 sowie eine Herstellungsvorrichtung nach dem Anspruch 9. Vorteilhafte Ausgestaltungen werden durch die abhängigen Ansprüche definiert.
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Eine Sicherheitseinlage für ein Ausweisdokument mit zumindest einem optisch erkennbaren Zeichen und zumindest einem taktil erfassbaren Zeichen umfasst zumindest eine erste zumindest teilweise transparente Schicht, welche Schwärzungen aufweist, die zumindest ein optisch erkennbares Zeichen ausbilden. Die erste zumindest teilweise transparente Schicht kann in einem Inneren der Sicherheitseinlage angeordnet sein oder eine äußere Schicht der Sicherheitseinlage ausbilden. Zum Beispiel kann die erste zumindest teilweise transparente Schicht zwischen zumindest zwei weiteren Schichten der Sicherheitseinlage angeordnet sein oder die erste zumindest teilweise transparente Schicht kann eine Oberfläche bzw. Außenseite der Sicherheitseinlage ausbilden.
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Zumindest in einem unbeschädigten Zustand der Sicherheitseinlage ist auf zumindest einer Schicht der Sicherheitseinlage eine Lackanordnung angeordnet, die zumindest ein taktil erfassbares Zeichen ausbildet. Das zumindest eine optisch erkennbare Zeichen ist, zumindest aus der Perspektive eines Betrachters der Sicherheitseinlage, teilweise von dem zumindest einen taktil erfassbaren Zeichen überlagert, wobei zumindest ein Teil der äußeren Umrisse des zumindest einen taktil erfassbaren Zeichens durch das optisch erkennbare Zeichen optisch erkennbar wiedergegeben ist.
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Insbesondere wenn die Lackanordnung, zum Beispiel durch unbefugte Dritte, zumindest teilweise von der Sicherheitseinlage entfernt wurde, hebt sich zumindest ein Teil der äußeren Umrisse des zumindest teilweise entfernten taktil erfassbaren Zeichens optisch wahrnehmbar vor dem Hintergrund des aus Schwärzungen gebildeten optisch erkennbaren Zeichens ab.
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Die äußeren Umrisse eines von der Sicherheitseinlage entfernten oder nicht entfernten taktil erfassbaren Zeichens bzw. Teile dieser Umrisse können sich durch weiße oder sich zumindest im Vergleich zu ihrer unmittelbaren Umgebung abhebende, insbesondere im Vergleich zu ihrer unmittelbaren Umgebung helle/hellere Linien, in dem durch die Schwärzungen ausgebildeten optisch erkennbaren Zeichen, insbesondere in einem durch die Schwärzungen ausgebildeten Graustufenbild bzw. Graustufenzeichen, abzeichnen.
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Mit anderen Worten sind die äußeren Umrisse eines entfernten oder nicht entfernten taktil erfassbaren Zeichens oder zumindest Teile dieser Umrisse durch einen linienförmig verlaufenden Helligkeitskontrast in einem durch die Schwärzungen ausgebildeten Graustufenbild bzw. Graustufenzeichen optisch erkennbar.
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Die Umrisse eines entfernten oder nicht entfernten taktil erfassbaren Zeichens bzw. Teile dieser Umrisse können bei Beleuchtung der Sicherheitseinlage mit sichtbarem Licht und/oder infrarotem Licht und/oder UV-Licht für einen Betrachter der Sicherheitseinlage erkennbar sein. Optional kann die Lackanordnung ein Fertigungsmaterial aufweisen, welches einen UV-Leuchtstoff umfasst.
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Ein Vorteil gegenüber bekannten Vorrichtungen ist, dass auch die Entfernung individualisierter oder lediglich optionaler taktiler Zeichen bzw. Sicherheitsmerkmale von einer Sicherheitseinlage, zum Beispiel von Kontrollpersonal, einfach erkannt werden kann. Da auch bei einer Entfernung und/oder Veränderung bzw. Ersetzung der taktilen Zeichen bzw. Sicherheitsmerkmale eine irreversible oder zumindest nur schwer zu verbergende optisch erkennbare Veränderung der Sicherheitseinlage hinterlassen wird, kann einerseits eine Fälschungssicherheit der Sicherheitseinlage weiter erhöht werden und andererseits eine Überprüfbarkeit der Integrität der Sicherheitseinlage weiter erleichtert werden.
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Die zumindest eine transparente Schicht kann ein Fertigungsmaterial aus Polycarbonat, Polyethylenterephthalat, Polyethylenterephthalat-Glycol oder Polyvinylchlorid aufweisen.
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Vorteile der Fertigung der Sicherheitseinlage oder einzelner Schichten der Sicherheitseinlage aus Polycarbonat, Polyethylenterephthalat, Polyethylenterephthalat-Glycol oder Polyvinylchlorid ergeben sich zum Beispiel aus der Widerstandsfähigkeit, der Leichtigkeit und der Flexibilität der Materialien.
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Ferner kann die zumindest eine transparente Schicht durch Einwirkung wenigstens eines Strahls aus Laserlicht, zum Beispiel eines Strahls aus Laserlicht mit einer Wellenlänge von 1064 nm, zu schwärzen sein. Hierzu kann die zumindest eine transparente Schicht Additive, insbesondere carbon-basierte Additive, aufweisen. Durch die Einwirkung eines Strahls aus Laserlicht lassen sich so gezielt Schwärzungen, insbesondere Verkohlungen, in einer gewünschten Intensität herstellen.
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Ein Vorteil hierbei ist, dass mittels eines Lasers ins Innere einer Schicht der Sicherheitseinlage eingebrachte Schwärzungen nur schwer nachträglich zu entfernen und/oder zu verändern sind ohne die Sicherheitseinlage hierbei zu zerstören.
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Optional kann die Sicherheitseinlage weitere Fertigungselemente, insbesondere weitere Schichten umfassen. Insbesondere kann die Sicherheitseinlage eine mehrlagige Sicherheitseinlage sein, welche mehrere, insbesondere mittels einer Lamination miteinander verbundene Schichten umfasst. Zum Beispiel kann die Sicherheitseinlage eine zweite und/oder eine dritte zumindest teilweise transparente Schicht, die jeweils durch die Einwirkung von Laserlicht schwärzbar sind, umfassen. Auch Varianten mit weiteren zumindest teilweise transparenten Schichten, die durch die Einwirkung von Laserlicht schwärzbar sind, sind ausdrücklich möglich. Ebenso sind ausdrücklich Varianten mit weiteren transparenten und/oder nicht transparenten Schichten, welche nicht durch die Einwirkung von Laserlicht schwärzbar sind, möglich. Die weiteren transparenten Schichten können jeweils mit der ersten zumindest teilweise transparenten Schicht oder mit einer der weiteren zumindest teilweise transparenten Schichten, insbesondere durch eine Lamination, verbunden sein.
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Ein Vorteil hierbei ist, dass ein Schichtstapel, welcher mehrere miteinander verbundene Schichten aufweist nur schwer zerstörungsfrei in seine einzelnen Schichten zerlegt werden kann, sodass zum Beispiel eine Veränderung der Sicherheitseinlage durch den Austausch einer einzelnen Schicht erheblich erschwert ist.
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Zumindest eine der zumindest teilweise transparenten Schichten kann gegenüber einer anderen transparenten Schicht eine vergrößerte Grundfläche aufweisen, wobei unter Grundfläche die Abmessungen der Sicherheitseinlage bzw. einzelnen transparenten Schichten aus Sicht eines Betrachters der Sicherheitseinlage zu verstehen ist. Die vergrößerte Grundfläche der zumindest einen zumindest teilweise transparenten Schicht kann vorteilhafter Weise zur Verbindung der Sicherheitseinlage mit einem Booklet, insbesondere einem Reisepass, dienen. Hierbei kann jener Teil der zumindest einen zumindest teilweise transparenten Schicht, der gegenüber einer anderen transparenten Schicht vergrößert ist, zum Befestigen der Sicherheitseinlage in dem Booklet genutzt werden.
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Optional kann eine oder mehrere der zumindest teilweise transparenten Schichten einen vorgefertigten Hintergrundfarbauftrag aufweisen.
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Ein Vorteil der Verwendung von Hintergrundfarbaufträgen ist ein effizient zu fertigender Beitrag zur optisch wahrnehmbaren Gesamtinformation der Sicherheitseinlage. Ferner können die Hintergrundfarbaufträge Sicherheitsmerkmale enthalten, welche die Fälschungssicherheit der Sicherheitseinlage weiter erhöhen.
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Ferner kann die Sicherheitseinlage optional eine transparente Abdeckschicht, insbesondere eine transparente Abdeckschicht aus Polycarbonat, Polyethylenterephthalat oder Polyethylenterephthalat-Glycol, aufweisen, die auf einer der transparenten Schichten, insbesondere auf einer äußeren der transparenten Schichten angeordnet ist.
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Ein Vorteil der Abdeckschicht ist der Schutz der Sicherheitseinlage vor negativen Umwelteinflüssen wie zum Beispiel dem Eindringen von Feuchtigkeit oder dem Schutz vor mechanischen Beschädigungen wie zum Beispiel einem Zerkratzen der Sicherheitseinlage.
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In einer Ausführungsform kann die erste transparente Schicht eine Außenseite der Sicherheitseinlage darstellen. Mit anderen Worten kann die erste transparente Schicht in einer Ausführungsform eine äußerste Schicht einer Sicherheitseinlage sein, wobei die Lackanordnung insbesondere auf dieser äußersten Schicht angeordnet sein kann.
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In weiteren Varianten kann die Sicherheitseinlage eine opake Inlayschicht, welche mit zumindest einer der transparenten Schichten, insbesondere durch eine Lamination, verbunden ist, und/oder ein Hologrammelement, welches auf einer der transparenten Schichten und/oder auf der opaken Inlayschicht angeordnet ist, und/oder eine Anordnung elektronischer Bauteile, insbesondere ein Antennenmodul und/oder einen RFID Chip aufweisen. Hierdurch kann die Fälschungssicherheit der Sicherheitseinlage weiter erhöht und eine Überprüfbarkeit der Sicherheitseinlage weiter verbessert werden.
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In einer Ausführungsform kann die Sicherheitseinlage zusätzlich einen Farbauftrag, der auf einer der Schichten der Sicherheitseinlage angeordnet ist, umfassen. Der Farbauftrag kann insbesondere unterschiedliche Farbanteile aus Cyan, Magenta und Yellow umfassen und insbesondere für infrarotes Licht transparent sein. Zum Beispiel kann der Farbauftrag mittels eines Tintenstrahldrucks auf die erste transparente Schicht aufgebracht sein.
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Ein Vorteil der Verwendung der Farbanteile aus Cyan, Magenta und Yellow ist es, dass in einer Variante auf die Verwendung schwarzer Farbanteile zur Herstellung eines für den Betrachter der Sicherheitseinlage wahrnehmbaren Farbbildes zumindest teilweise verzichtet werden kann, ohne dass hierdurch das zur Verfügung stehende Farbspektrum eingeschränkt wird. Jene Schwarzanteile eines Gesamtbildes, welche in als Stand der Technik bekannten Druckverfahren (Cyan-Magenta-Yellow-Schwarz-Druckverfahren, CMYK- Druckverfahren, gemäß ISO 2846) zur Erstellung eines Echtfarb-Gesamtbildes benötigt werden, können durch die Schwärzungen in zumindest einer der Schichten gebildet sein. Hierdurch kann zumindest teilweise auf die Verwendung schwarzer Farbanteile im Farbauftrag verzichtet werden.
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Mit anderen Worten kann der Farbauftrag im Zusammenwirken mit dem durch die Schwärzungen ausgebildeten zumindest einen optisch erkennbaren Zeichen ein optisch wahrnehmbares Gesamtbild, insbesondere ein farbiges Personenporträt, herstellen. Der Farbauftrag kann die Schwärzungen in der/den transparenten Schicht/en bzw. das zumindest eine optisch erkennbare Zeichen hierbei teilweise oder vollständig überdecken. Der Farbauftrag kann auf der ersten transparenten Schicht angeordnet sein. Der Farbauftrag kann eine äußerste Schicht der Sicherheitseinlage ausbilden. Der Farbauftrag kann auf der Außenseite der äußersten Schicht der Sicherheitseinlage angeordnet sein.
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In einer Variante, die mit einzelnen oder allen der übrigen hier offenbarten Merkmale kombinierbar ist, befindet sich auf der Außenseite der Sicherheitseinlage der Farbauftrag, und auf dem Farbauftrag ist unmittelbar die Lackanordnung angeordnet. Dabei befinden sich die Schwärzungen in der ersten transparenten Schicht, welche im Inneren der Sicherheitseinlage angeordnet ist.
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Weiter kann durch Kombination der Farbanteile aus Cyan, Magenta und Yellow ein, insbesondere ein zusätzlicher, buntschwarzer Farbauftrag gebildet werden, welcher insbesondere für infrarotes Licht transparent ist.
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Somit können die äußeren Umrisse eines entfernten oder nicht entfernten taktil erfassbaren Zeichens als linienförmig verlaufender Helligkeitskontrast in dem zumindest einem durch die Schwärzungen ausgebildeten Graustufenbild bzw. Graustufenzeichen insbesondere auch dann erkannt werden, wenn das durch die Schwärzungen ausgebildete optisch erkennbare Zeichen vollständig durch den Farbauftrag, zum Beispiel einen für sichtbares Licht intransparenten Farbauftrag und insbesondere einen Farbauftrag mit buntschwarzen Farbanteilen, verdeckt ist. Es genügt in diesem Falle, die Sicherheitseinlage zur Kontrolle mit infrarotem Licht zu beleuchten, um eine Integrität der Sicherheitseinlage zu überprüfen.
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In einer Ausführungsform kann die Sicherheitseinlage zudem einen ersten UV-Farbauftrag umfassen, welcher sich auf einer Schicht der Sicherheitseinlage, zum Beispiel auf der ersten zumindest teilweise transparenten Schicht, und/oder auf dem Farbauftrag befindet. Der erste UV-Farbauftrag kann zumindest UV-Licht in einem ersten Wellenlängenbereich reflektieren. Somit können zusätzliche optisch erkennbare Zeichen durch den ersten UV-Farbauftrag ausgebildet sein.
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In einer Weiterbildung kann die Sicherheitseinlage weiter einen auf einer Schicht der Sicherheitseinlage und/oder auf dem Farbauftrag und/oder auf dem ersten UV-Farbauftrag befindlichen zweiten UV-Farbauftrag aufweisen. Der zweite UV-Farbauftrag kann zumindest UV-Licht in einem zweiten Wellenlängenbereich reflektieren. Somit können weitere zusätzliche optisch erkennbare Zeichen durch den zweiten UV-Farbauftrag ausgebildet sein.
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Der erste UV-Farbauftrag und/oder der zweite UV-Farbauftrag können für sichtbares Licht und/oder infrarotes Licht transparent sein.
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Der erste UV-Farbauftrag und/oder der zweite UV-Farbauftrag können in einer Variante mehrfarbige UV-Farbaufträge sein. Insbesondere können die UV-Farbaufträge Farbanteile aus Rot, Grün, Blau und Weiß (RGBW) oder aus Cyan, Magenta, Yellow und/oder schwarz (CMYK) aufweisen, welche jeweils UV-Licht reflektieren. Die Verwendung weiterer Farbanteile für den ersten und/oder für den zweiten UV-Farbauftrag ist in einer Weiterentwicklung möglich.
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Der erste UV-Farbauftrag und/oder der zweite UV-Farbauftrag können dazu angeordnet und ausgebildet sein, einem Betrachter der Sicherheitseinlage während der Bestrahlung der Sicherheitseinlage mit UV-Licht eine mehrfarbige grafische Information zu zeigen, zum Beispiel ein Gesichtsbild des Ausweisinhabers, welches insbesondere während der Bestrahlung der Sicherheitseinlage mit ausschließlich sichtbarem Licht für den Betrachter nicht zu erkennen ist.
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Der erste und/oder der zweite UV-Farbauftrag können in einer Variante bi-fluoreszierend sein. Insbesondere kann der erste UV-Farbauftrag dem Betrachter der Sicherheitseinlage während der Bestrahlung der Sicherheitseinlage mit UV-Licht einer ersten Wellenlänge einen ersten Farbeindruck vermitteln und während der Bestrahlung der Sicherheitseinlage mit UV-Licht einer dritten Wellenlänge einen zweiten Farbeindruck vermitteln. Weiter kann der zweite UV-Farbauftrag dem Betrachter der Sicherheitseinlage während der Bestrahlung der Sicherheitseinlage mit UV-Licht einer zweiten Wellenlänge einen dritten Farbeindruck vermitteln und während der Bestrahlung der Sicherheitseinlage mit UV-Licht einer vierten Wellenlänge einen vierten Farbeindruck vermitteln. Der erste, zweite, dritte und vierte Farbeindruck können jeweils voneinander verschieden oder zumindest teilweise identisch sein.
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Zum Beispiel kann der erste UV-Farbauftrag dem Betrachter der Sicherheitseinlage während der Bestrahlung der Sicherheitseinlage mit UV-Licht einer ersten Wellenlänge von vorzugsweise 365 nm einen Farbeindruck aus den Farbanteilen Rot, Grün, Blau und Weiß vermitteln und während einer Bestrahlung der Sicherheitseinlage mit UV-Licht einer dritten Wellenlänge von vorzugsweise 254 nm einen Farbeindruck aus den Farbanteilen Grün und Rot vermitteln.
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In einem anderen Beispiel kann der zweite UV-Farbauftrag dem Betrachter der Sicherheitseinlage während der Bestrahlung der Sicherheitseinlage mit UV-Licht einer zweiten Wellenlänge von vorzugsweise 365 nm einen blauen Farbeindruck vermitteln und während einer Bestrahlung der Sicherheitseinlage mit UV-Licht einer vierten Wellenlänge von vorzugsweise 313 nm einen roten Farbeindruck vermitteln.
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Ein Vorteil des ersten UV-Farbauftrags und/oder des zweiten UV Farbauftrags besteht darin, dass der Sicherheitseinlage weitere Sicherheitsmerkmale hinzugefügt werden können, welche unter der Bestrahlung der Sicherheitseinlage mit UV-Licht sichtbar werden. Werden sowohl ein erster UV-Farbauftrag als auch ein zweiter UV-Farbauftrag verwendet, welche in jeweils unterschiedlichen Wellenlängenbereichen UV-Licht reflektieren, so ermöglicht dies eine weitere Erhöhung der Fälschungssicherheit der Sicherheitseinlage, insbesondere da eine Replikation der Sicherheitseinlage weiter erschwert wird.
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Der Farbauftrag und/oder der erste UV-Farbauftrag und/oder der zweite UV-Farbauftrag können eine lösungsmittelhaltige, insbesondere pigmentbasierte und/oder mittels UV-Licht aushärtbare Tinte aufweisen, welche dazu geeignet ist, eine Oberfläche aus Polycarbonat oder Polyethylenterephthalat während eines Auftrageprozesses anzulösen und/oder zumindest teilweise zu penetrieren.
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Ein Vorteil der Verwendung solcher lösungsmittelhaltigen Tinten zur Bildung des Farbauftrags besteht in einer Erhöhung der Fälschungssicherheit der Sicherheitseinlagen. So ist zum Beispiel eine Entfernung des Farbauftrags von der ersten transparenten Schicht, zum Beispiel zum Zwecke des Ersetzens des ersten Farbauftrags durch einen unbefugten Dritten, erschwert.
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Der Farbauftrag und/oder der erste UV-Farbauftrag und/oder der zweite UV-Farbauftrag können forensische Marker, insbesondere Silizium, Siliziumdioxid, Glimmer, Titanoxid und/oder Zinnoxid enthalten.
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Ein Vorteil der Verwendung solcher forensischen Marker besteht in der Überprüfbarkeit der Integrität einer Sicherheitseinlage. Obwohl solche forensischen Marker typischerweise nicht mit bloßem Auge zu erkennen sind, kann durch eine gezielte Untersuchung der Sicherheitseinlage anhand der forensischen Marker bestimmt werden, ob es sich um ein Originaldokument oder eine Fälschung handelt.
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Sowohl der Farbauftrag als auch der erste UV-Farbauftrag und der zweite UV-Farbauftrag sind (Farb-)Schichten der Sicherheitseinlage im Sinne dieser Offenbarung, auf welchen insbesondere auch die Lackanordnung angeordnet sein kann. Der Farbauftrag und/oder der erste UV-Farbauftrag und/oder der zweite UV-Farbauftrag können ferner jeweils eine äußere Schicht bzw. eine Außenseite der Sicherheitseinlage ausbilden.
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Das zumindest eine taktil erfassbare Zeichen kann die äußeren Umrisse einer Textinformation oder einer Bildinformation, insbesondere eines Personenporträts, eines Hoheitszeichens oder eines Wappens ausbilden. Auch kann das zumindest eine taktil erfassbare Zeichen ein Logo, eine Ziffernfolge, kreisförmige Noppen, Sterne, Herzen sowie rechteckige oder runde/ovale Flächen ausbilden.
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In einer Ausführungsform können die äußeren Umrisse des zumindest einen taktil erfassbaren Zeichens eine einem Inhaber der Sicherheitseinlage zugeordnete Information wiedergeben. Zum Beispiel können eine dem Inhaber der Sicherheitseinlage zuzuordnende biometrische Information und/oder eine Pass- oder Ausweisnummer durch die äußeren Umrisse des zumindest einem taktil erfassbaren Zeichens teilweise oder vollständig widergegeben/ausgebildet werden.
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Ferner kann die Lackanordnung ein mittels UV-Licht aushärtbares Fertigungsmaterial aufweisen. Ein Vorteil hierbei ist, dass die Lackanordnung optional gemeinsam mit einem mittels UV-Licht aushärtbaren Farbauftrag oder UV-Farbauftrag ausgehärtet werden kann.
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Die Lackanordnung kann mehrere voneinander beabstandete taktile Lackaufträge umfassen, die zueinander gleichartig oder zueinander verschiedenartig ausgestaltet sein können.
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Weiter kann die Lackanordnung zumindest einen taktilen Lackauftrag aufweisen, der für sichtbares Licht und/oder für infrarotes Licht und/oder UV-Licht transparent ist, sodass der zumindest eine taktile Lackauftrag insbesondere das zumindest eine optisch erkennbare Zeichen für einen Betrachter optisch nicht verbirgt. Auch kann die gesamte Lackanordnung für sichtbares Licht und/oder für infrarotes Licht und/oder UV-Licht transparent sein.
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Die Lackanordnung kann zumindest einen taktilen transparenten Lackauftrag aufweisen, der eine höhere optische Dichte aufweist als eine die Sicherheitseinlage umgebende Atmosphäre. Mit anderen Worten kann der optische Brechungsindex eines taktilen transparenten Lackauftrags größer sein als der optische Brechungsindex der die Sicherheitseinlage umgebenden (Raum-)Luft. In einem Ausführungsbeispiel kann der optische Brechungsindex eines transparenten Lackauftrags zum Beispiel größer als 1,100 sein. Insbesondere kann der optische Brechungsindex eines transparenten Lackauftrags größer als 1,300 sein. In einer Variante kann ein transparenter Lackauftrag einen optischen Brechungsindex von etwa 1,585 aufweisen.
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Ferner kann die Lackanordnung zumindest einen taktilen transparenten Lackauftrag mit einer geringeren optischen Dichte aufweisen als eine oder mehrere der zumindest teilweise transparenten Schichten.
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In einer Ausführungsform kann die Lackanordnung zumindest einen taktilen Lackauftrag aufweisen, der einen zumindest teilweise abgerundeten, insbesondere einen teilweise linsenförmigen oder halbelliptischen, Querschnitt aufweist. Insbesondere kann ein taktiler transparenter Lackauftrag in einem Querschnitt eine Halblinsenform, insbesondere eine Halbsammellinsenform, auf einer der Schichten der Sicherheitseinlage ausbilden.
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Die Lackanordnung kann zumindest einen taktilen Lackauftrag aufweisen, der dazu ausgebildet und eingerichtet ist, zumindest im Wesentlichen senkrecht auf die Sicherheitseinlage gerichtetes Licht, insbesondere zumindest im Wesentlichen senkrecht auf die Sicherheitseinlage gerichtetes Laserlicht, optisch zu brechen. Mit anderen Worten kann der zumindest eine taktile Lackauftrag dazu eingerichtet sein kann, den Strahlengang einfallenden (Laser-)Lichts mittels optischer Brechung zu verändern. Insbesondere kann der zumindest eine taktile Lackauftrag dazu eingerichtet sein, einfallendes Licht, insbesondere zumindest im Wesentlichen senkrecht auf die Sicherheitseinlage einfallendes Licht, in einem Winkel hin zu einer Flächennormalen einer Oberfläche der Sicherheitseinlage bzw. hin zu einer Flächennormalen einer der Schichten der Sicherheitseinlage zu brechen bzw. abzulenken.
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Ein Vorteil hierbei ist, dass insbesondere an den Rändern bzw. äußeren Umrissen der Lackaufträge eintreffendes Laserlicht, mit welchem Schwärzungen in die zumindest eine transparente Schicht unterhalb der Lackanordnung eingebracht werden können, gebrochen und/oder reflektiert wird. Die in der Richtung des einfallenden Laserlichts unmittelbar unterhalb der Ränder bzw. äußeren Umrisse der Lackaufträge befindlichen Abschnitte der transparenten Schicht werden somit weniger stark geschwärzt, als es bei einem ungehinderten Auftreffen des Laserlichts auf die transparente Schicht der Fall wäre. Mit anderen Worten kann das mittels Laserlicht in die zumindest eine transparente Schicht eingebrachte optisch erkennbare Zeichen bzw. Graustufenbild im Bereich der Ränder bzw. der äußeren Umrisse der Lackaufträge eine durch die Brechungs- und/oder Reflektionseigenschaften der Lackaufträge bedingte Kontrastverzerrung aufweisen.
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Die aufgrund der Lackaufträge vergleichsweise weniger stark geschwärzten Abschnitte der zumindest einen transparenten Schicht bzw. die linienförmig ausgebildeten Kontrastverzerrungen des optisch erkennbaren Zeichens bzw. des Graustufenbildes im Bereich der Ränder bzw. äußeren Umrisse der Lackaufträge können in einigen Ausführungsformen für einen Betrachter der Sicherheitseinlage jedoch lediglich vermindert wahrnehmbar sein. Zumindest solange die Lackanordnung nicht zumindest teilweise von der Sicherheitseinlage entfernt wurde, folgt der Blick des Betrachters der Sicherheitseinlage demselben optischen Strahlengang durch die Lackaufträge wie der Laserstrahl zur Herstellung der Schwärzungen. Die durch die Brechungs- und/oder Reflektionseigenschaften des Lackauftrags bedingte Kontrastverzerrung des zumindest einen optischen Zeichens bzw. Graustufenbildes kann in einigen Ausführungsformen für einen Betrachter der Sicherheitseinlage somit durch die Brechungs- und/oder Reflektionseigenschaften desselben Lackauftrags optisch zumindest teilweise wieder korrigiert werden.
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Wird jedoch zumindest jener Teil der Lackanordnung nachträglich entfernt, welcher die Schwärzungen in der zumindest einen transparenten Schicht bzw. das zumindest eine optisch erkennbare Zeichen, überlagert, so werden für einen Betrachter der Sicherheitseinlage vergleichsweise helle Linien vor dem Hintergrund der Schwärzungen sichtbar, die den Rändern bzw. den äußeren Umrissen der entfernten Lackaufträge folgen. Eine nachträgliche Veränderung eines taktil erfassbaren Zeichens einer hergestellten Sicherheitseinlage kann somit einfach nachvollzogen werden, selbst wenn es sich bei dem taktil erfassbaren Zeichen um eine personalisierte Information oder um ein lediglich optionales Sicherheitsmerkmal handelt.
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Die Lackanordnung kann ferner mehrere taktile Lackaufträge aufweisen, die zusammen eine Reliefstruktur auf einer der Schichten der Sicherheitseinlage ausbilden, wobei die Relieftiefe der Reliefstruktur geringer ist, als ein jeweiliger Abstand der taktilen Lackaufträge zueinander.
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Weiter kann die Lackanordnung mehrere taktile Lackaufträge aufweisen, wobei der jeweilige Abstand der taktilen Lackaufträge zueinander größer sein kann, als ein Durchmesser der Lackaufträge. Als Durchmesser eines Lackauftrags ist hierbei die minimale Ausdehnung eines Lackauftrags in einer Richtung orthogonal zu einer Flächennormale einer Schicht der Sicherheitseinlage definiert.
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Die mehreren taktil erfassbaren Lackaufträge können zueinander sowohl regelmäßige als auch unregelmäßige Abstände/Distanzen zueinander aufweisen. Mit anderen Worten die mehreren taktil erfassbaren Lackaufträge voneinander mit einer einheitlichen Distanz beabstandet sein oder mit unterschiedlichen Distanzen voneinander beabstandet sein.
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Ein Verfahren zum Herstellen einer Sicherheitseinlage für ein Ausweisdokument mit zumindest einem optisch erkennbaren Zeichen und zumindest einem taktil erfassbaren Zeichen umfasst die Schritte:
- - Bereitstellen zumindest einer ersten zumindest teilweise transparenten Schicht;
- - Anordnen einer Lackanordnung auf einer Schicht der Sicherheitseinlage, sodass die Lackanordnung zumindest ein taktil erfassbares Zeichen ausbildet;
- - Erstellen zumindest eines optisch erkennbaren Zeichens, welches das zumindest eine taktil erfassbare Zeichen teilweise überlagert, durch Schwärzen der zumindest einen teilweise transparenten Schicht mittels eines Strahls aus Laserlicht, wobei die Lackanordnung den Strahl aus Laserlicht zumindest in einem Randbereich des das optisch erkennbare Zeichen überlagernden taktil erfassbaren Zeichens bricht.
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Insbesondere kann die Lackanordnung den Strahl aus Laserlicht zumindest in einem Randbereich des das optisch erkennbare Zeichen überlagernden taktil erfassbaren Zeichens mit einer positiven Brechkraft brechen.
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Es versteht sich, dass das hier offenbarte Verfahren notwendigerweise die Herstellung des zumindest einen taktil erfassbaren Zeichens vor der Herstellung des zumindest einen optisch erkennbaren Zeichens erfordert.
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Optional kann das Verfahren weiter zumindest einen der folgenden Schritte umfassen, wobei die zusätzlichen Fertigungsschritte an einer beliebigen Stelle des Verfahrens ausgeführt werden können:
- - Bereitstellen einer zweiten und/oder dritten transparenten Schicht;
- - Bereitstellen einer Abdeckschicht und/oder einer opaken Inlayschicht;
- - Bereitstellen eines Hologrammelements und/oder einer Anordnung elektronischer Bauteile;
- - Verbinden der Schichten und/oder Hologrammelemente und/oder elektronischen Bauteilanordnungen der Sicherheitseinlage, insbesondere durch ein Laminationsverfahren;
- - Aufbringen eines Farbauftrags, welcher mit dem zumindest einen optisch erkennbaren Zeichen ein Gesamtbild ausbildet;
- - Aufbringen eines ersten UV-Farbauftrags;
- - Aufbringen eines zweiten UV-Farbauftrags;
- - Antrocknen/Aushärten der Lackanordnung mit UV-Licht;
- - Antrocknen/Aushärten des Farbauftrags und/oder des ersten UV-Farbauftrags und/oder des zweiten UV-Farbauftrags mittels UV-Licht.
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Die Reihenfolge der Ausführung der Verfahrensschritte ist nicht durch die Reihenfolge ihrer Nennung vorgegeben.
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Das Aufbringen des Farbauftrags und/oder das Anordnen der Lackanordnung können jeweils durch ein Druckverfahren, zum Beispiel durch ein drop-on-demand-Verfahren, ausgeführt werden. Insbesondere kann der Farbauftrag vor der Lackanordnung auf eine der Schichten der Sicherheitseinlage aufgebracht werden. Mit anderen Worten kann die Lackanordnung zumindest teilweise auf dem Farbauftrag angeordnet werden.
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In einer Weiterbildung können sowohl das Aufbringen des Farbauftrags als auch das Anordnen der Lackanordnung durch eine hierzu geeignete Kombinationsvorrichtung ausgeführt werden. Zum Beispiel kann zunächst ein Farbauftrag auf eine Schicht der Sicherheitseinlage aufgebracht werden und anschließend, nach deren zumindest teilweisen Antrocknen, kann eine Lackanordnung auf der Farbschicht angeordnet werden. Auch das Antrocknen/Aushärten der Farbschicht und der Lackanordnung kann durch eine hierzu geeignete Kombinationsvorrichtung ausgeführt werden. Selbstverständlich können auch der erste und/oder der zweite UV-Farbauftrag gemeinsam mit dem Farbauftrag und/oder dem Lackauftrag aufgetragen und/oder angetrocknet/ausgehärtet werden.
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Ein Vorteil einer Kombinationsvorrichtung, welche dazu ausgebildet ist einen Farbauftrag und/oder einen UV-Farbauftrag und/oder eine Lackanordnung anzuordnen/aufzutragen ist eine gesteigerte Effizienz des Fertigungsprozesses und somit eine Reduzierung der Herstellungskosten.
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In einer Verfahrensvariante kann eine bereits vorgefertigte Anordnung von miteinander verbundenen, insbesondere miteinander laminierten, Schichten bereitgestellt werden, wobei die miteinander verbundenen Schichten zumindest eine erste zumindest teilweise transparente Schicht umfassen, die mittels Laserlicht schwärzbar ist. Optional können auf diese vorgefertigte Anordnung zunächst ein Farbauftrag und anschließend eine Lackanordnung aufgetragen werden. Der Farbauftrag und die Lackanordnung können hierbei jeweils, separat oder gemeinsam, angetrocknet werden, insbesondere mittels einer Bestrahlung mit UV-Licht. Anschließend können mittels Bestrahlung der miteinander verbundenen Schichten mit einem Strahl aus Laserlicht Schwärzungen in zumindest einer der miteinander verbundenen Schichten hergestellt werden. Die Schwärzungen können insbesondere in einem Inneren der Anordnung von miteinander verbundenen, insbesondere miteinander laminierten, Schichten hergestellt werden. Die Schwärzungen können gemeinsam mit dem Farbauftrag ein Gesamtbild, insbesondere ein farbiges Personenporträt, ausbilden.
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Eine Vorrichtung zur Herstellung einer vorangehend beschriebenen Sicherheitseinlage für ein Ausweisdokument umfasst eine Handhabungsvorrichtung, die dazu angeordnet und ausgebildet ist, eine Sicherheitseinlage oder Teile einer Sicherheitseinlage zu fixieren und entlang eines Verarbeitungsweges zu fördern. Weiter umfasst die Herstellungsvorrichtung eine Lackapplikationsvorrichtung, insbesondere einen Drucker, die dazu angeordnet und ausgebildet ist, einen Lackauftrag auf einer Schicht der geförderten Sicherheitseinlage anzuordnen, sodass der Lackauftrag zumindest ein taktil erfassbares Zeichen ausbildet. Eine Laservorrichtung ist ferner dazu angeordnet und ausgebildet, Schwärzungen in zumindest einer ersten zumindest teilweise transparenten Schicht der geförderten Sicherheitseinlage mittels eines Strahls aus Laserlicht herzustellen, sodass zumindest ein optisch erkennbares Zeichen hergestellt wird, welches teilweise von dem zumindest einen taktil erfassbaren Zeichen überlagert ist, wobei der Strahl aus Laserlicht während der Fertigung der Sicherheitseinlage zumindest in einem Randbereich des das zu fertigende optisch erkennbare Zeichen überlagernden taktil erfassbaren Zeichens von dem Lackauftrag optisch gebrochen und/oder teilweise reflektiert wird.
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Eine Druckvorrichtung, welche in einer Weiterbildung gemeinsam mit der Lackapplikationsvorrichtung ausgebildet sein kann, kann ferner dazu angeordnet und ausgebildet sein, einen Farbauftrag auf eine Schicht der geförderten Sicherheitseinlage aufzutragen.
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Optional kann die Herstellungsvorrichtung ferner eine erste UV-Trocknungseinrichtung, die dazu angeordnet und ausgebildet ist, den auf eine Schicht der geförderten Sicherheitseinlage aufgebrachten Lackauftrag mittels UV-Licht auszuhärten und/oder eine zweite UV-Trocknungseinrichtung, die dazu angeordnet und ausgebildet ist, den auf eine Schicht der geförderten Sicherheitseinlage aufgebrachten Farbauftrag mittels UV-Licht auszuhärten, umfassen. In einer Weiterbildung können die erste und die zweite UV-Trocknungseinrichtung als eine gemeinsame Vorrichtung ausgebildet sein.
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Ferner kann eine Laminationsvorrichtung dazu angeordnet und ausgebildet sein, zwei oder mehrere Schichten der Sicherheitseinlage miteinander zu verbinden.
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Es ist für den Fachmann ersichtlich, dass die zuvor beschriebenen Aspekte und Merkmale beliebig kombiniert werden können.
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Figurenliste
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Weitere Merkmale, Eigenschaften, Vorteile und mögliche Abwandlungen werden für einen Fachmann anhand der nachstehenden Beschreibung deutlich, in der auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen ist. Dabei zeigen die Figuren schematisch und beispielhaft jeweils eine Sicherheitseinlage für ein Ausweisdokument oder einen Teil einer solchen Sicherheitseinlage. Dabei zeigen alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den hier offenbarten Gegenstand. Die Abmessungen und Proportionen der in den Figuren gezeigten Komponenten sind nicht maßstäblich.
- 1 zeigt schematisch und beispielhaft eine Sicherheitseinlage für ein Ausweisdokument in einer Draufsicht und eine Querschnittsansicht der Sicherheitseinlage.
- 2 u. 3 zeigen jeweils schematisch und beispielhaft einen möglichen Schichtaufbau einer Sicherheitseinlage für ein Ausweisdokument in einer Querschnittsansicht.
- 4 u. 5 zeigen schematisch und beispielhaft eine Sicherheitseinlage für ein Ausweisdokument in einer Draufsicht und eine Querschnittsansicht der Sicherheitseinlage, wobei die Sichtbarkeit eines Teils der Umrisse eines von der Sicherheitseinlage entfernten taktil erfassbaren Zeichens vor dem Hintergrund der Schwärzungen in zumindest einer der transparenten Schichten verdeutlicht wird.
- 6 u. 7 zeigen schematisch und beispielhaft eine weitere Sicherheitseinlage für ein Ausweisdokument in einer Draufsicht und eine Querschnittsansicht. Die gezeigte Sicherheitseinlage weist ein taktil erfassbares Zeichen auf, dass eine Textinformation wiedergibt.
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Detailbeschreibung der Figuren
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1 zeigt beispielhaft und schematisch vereinfacht eine Sicherheitseinlage 100 mit einem optisch erkennbaren Zeichen 10 und einem taktil erfassbaren Zeichen 20 in einer Draufsicht und eine Querschnittsansicht der Sicherheitseinlage 100.
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Aus Übersichtsgründen zeigt die 1 lediglich ein optisch erkennbares Zeichen 10 und ein taktil erfassbares Zeichen 20, wobei selbstverständlich beliebige weitere Ausführungsformen mit einer beliebigen Anzahl von optisch erkennbaren Zeichen und taktil erfassbaren Zeichen möglich sind.
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Das im gezeigten Beispiel in der Draufsicht kreisrunde durch einen Lackauftrag auf der Sicherheitseinlage 100 ausgebildete taktil erfassbare Zeichen 20 überlagert teilweise das optisch erkennbare Zeichen 10.
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Das in 1 lediglich schematisch dargestellte optisch erkennbare Zeichen 10 ist im gezeigten Beispiel ein rechteckiges Graustufenpersonenporträt, welches den Kopf und den Oberkörper einer Person vor einem zumindest nicht rein weißen Hintergrund zeigt. Das Graustufenpersonenporträt ist durch mit einem Laserstrahl hergestellte Schwärzungen in zumindest einer Schicht der Sicherheitseinlage ausgebildet.
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1 zeigt lediglich eine stark vereinfachte Querschnittsansicht der Sicherheitseinlage 100 mit dem optisch erkennbaren Zeichen 10 und dem taktil erfassbaren Zeichen 20. Detaillierter wird ein Beispiel für einen möglichen Aufbau der Sicherheitseinlage 100 jedoch anhand von 2 beschrieben.
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Eine Sicherheitseinlage 100 kann insbesondere mehrere übereinander angeordnete und miteinander verbundene Schichten umfassen, wie in 2 und 3 gezeigt. Lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit sind hierbei die miteinander verbundenen Schichten als voneinander beabstandete Vorrichtungselemente dargestellt.
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Die in 2 in einer Querschnittsansicht gezeigte Sicherheitseinlage umfasst eine transparente Abdeckschicht 110 sowie eine erste transparente Schicht 120, eine zweite transparente Schicht 130, eine dritte transparente Schicht 140, ein Hologrammelement 150 und eine opake Inlayschicht 160. Das Hologrammelement 150 ist in einer entsprechend ausgeformten Ausnehmung der Inlayschicht 160 aufgenommen und durch die Inlayschicht 160 und die dritte transparente Schicht 130 umschlossen.
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Die genannten Schichten 110, 120, 130, 140, 160 sind durch ein Laminationsverfahren miteinander verbunden. Sowohl die erste transparente Schicht 120 als auch die zweite und die dritte transparente Schicht 130, 140 weisen jeweils durch die Einwirkung von Laserlicht hergestellte Schwärzungen auf, welche ein für den Betrachter der Sicherheitseinlage optisch wahrnehmbares Zeichen 10 bzw. ein Graustufenbild ausbilden.
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Auf der transparenten Abdeckschicht 110 ist (abweichend zu dem in 1 oder 3 bis 6 gezeigten Beispielen) eine Lackanordnung mit drei voneinander beabstandeten Lackaufträgen 21, 22, 23 angeordnet, welche zusammen das taktil erfassbare Zeichen 20 ausbilden, dass das optisch wahrnehmbare Zeichen 10 aus der Perspektive eines Betrachters teilweise überlagert.
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Ferner ist auf der ersten transparenten Schicht 120 ein für Infrarotlicht transparenter Farbauftrag 115 angeordnet/aufgedruckt, welcher Farbanteile aus Cyan, Magenta und Yellow aufweist und zumindest mit einem Teil des ersten optisch erkennbaren Zeichens 10 ein Gesamtbild ausbildet.
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3 zeigt ein weiteres Beispiel für eine Sicherheitseinlage 100. Die in 3 in einer Querschnittsansicht gezeigte Sicherheitseinlage umfasst eine erste transparente Schicht 120, eine zweite transparente Schicht 130, eine dritte transparente Schicht 140, ein Hologrammelement 150 und eine opake Inlayschicht 160. Das Hologrammelement 150 ist in einer entsprechend ausgeformten Ausnehmung der Inlayschicht 160 aufgenommen und durch die Inlayschicht 160 und die dritte transparente Schicht 130 umschlossen.
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Die genannten Schichten 120, 130, 140, 160 sind durch ein Laminationsverfahren miteinander verbunden. Abweichend von dem in 2 gezeigten Beispiel weist nur eine der Schichten (die erste transparente Schicht 120) durch Einwirkung von Laserlicht hergestellte Schwärzungen auf, welche ein für den Betrachter der Sicherheitseinlage optisch wahrnehmbares Zeichen 10 bzw. ein Graustufenbild ausbilden.
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Auf der ersten transparenten Schicht 120 ist ein für Infrarotlicht transparenter Farbauftrag 115 angeordnet/aufgedruckt, welcher Farbanteile aus Cyan, Magenta und Yellow aufweist. Im in 3 gezeigten Beispiel bilden der Farbauftrag bzw. die Farbschicht 115 und die Schwärzungen gemeinsam ein Gesamtbild aus. Der Farbauftrag 115 und die Schwärzungen vermitteln einem Betrachter der Sicherheitseinlage hierbei jeweils die gleiche optische Information, nämlich einmal als Graustufenbild (durch die Schwärzungen) und einmal als Farbbild (durch den Farbauftrag), wobei sich das Graustufenbild und das Farbbild zum Gesamtbild ergänzen/überlagern .
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Abweichend von dem in der 2 gezeigten Beispiel weist die in der 3 gezeigte Sicherheitseinlage 100 keine Abdeckschicht auf. Die voneinander beabstandeten Lackaufträge 21, 22, 23, welche die Lackanordnung 20 ausbilden, sind im in 3 gezeigten Beispiel unmittelbar auf dem Farbauftrag bzw. der Farbschicht 115 angeordnet. Im gezeigten Beispiel wird ein Teil des Farbauftrags bzw. der Farbschicht 115 durch die Lackaufträge 21, 22, 23 überlagert/überdeckt, während ein anderer Teil des Farbauftrags bzw. der Farbschicht 115 durch die Lackaufträge 21, 22, 23 nicht überlagert/überdeckt wird. Ferner überlagern die Lackaufträge 21, 22, 23 aus der Perspektive eines Betrachters der Sicherheitseinlage teilweise auch die Schwärzungen, welche das optisch wahrnehmbare Zeichen 10 ausbilden.
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Die in den 2 und 3 gezeigten Sicherheitseinlagen sind lediglich Ausführungsbeispiele. Andere Ausführungsformen der Sicherheitseinlage können zum Beispiel mehr oder weniger Schichten als die in den 2 und 3 gezeigten Sicherheitseinlagen und/oder andere Anordnungskonstellationen der in den 2 und 3 gezeigten Vorrichtungselemente aufweisen.
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4 zeigt beispielhaft und schematisch vereinfacht ein weiteres Beispiel für eine Sicherheitseinlage 100 mit einem optisch erkennbaren Zeichen 10 und einem taktil erfassbaren Zeichen 20 in einer Draufsicht sowie in einer Querschnittsansicht entlang der Schnittachse X1. Die vereinfachte Darstellung der Sicherheitseinlage 100 in der Querschnittsansicht steht hierbei auch stellvertretend für mehrschichtige Sicherheitseinlagen, wie sie in der 2 und der 3 gezeigt werden, wobei sich die in der 4 lediglich schematisch vereinfacht dargestellten Schwärzungen, welche das optisch erkennbare Zeichen 10, 10a ausbilden, in verschiedenen transparenten Schichten der Sicherheitseinlage befinden können.
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4 zeigt ein Beispiel für eine Sicherheitseinlage für ein Ausweisdokument mit einem optisch erkennbaren Zeichen 10, welches im gezeigten Beispiel (analog zum in 1 gezeigten Beispiel), ein rechteckiges Graustufenpersonenporträt ist, welches den Kopf und den Oberkörper einer Person vor einem zumindest nicht rein weißen Hintergrund zeigt. Das optisch erkennbare Zeichen wird teilweise durch zwei voneinander beabstandete Lackauftragungen 21, 22 überdeckt, welche zusammen das taktil erfassbare Zeichen 20 auf der Oberfläche bzw. auf der Außenseite der Sicherheitseinlage 100 ausbilden.
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Wie in der vereinfachten Querschnittsansicht der Sicherheitseinlage 100 gezeigt, weisen die unterhalb der äußeren Umrisse bzw. der Randbereiche der in einem Querschnitt im Wesentlichen halbelliptisch ausgeformten Lackauftragungen 21, 22 angeordneten Schwärzungen eine geringere Schwärzungsintensität auf, als die sie jeweils umgebenden Schwärzungen. Mit anderen Worten sind die Abschnitte 10a des optisch erkennbaren Zeichens bzw. des Graustufenpersonenporträts, welche sich aus der Perspektive eines Betrachters unterhalb der Ränder bzw. äußeren Umrisse der Lackauftragungen befinden, geringfügiger geschwärzt als die sie umgebenden Abschnitte 10 des optisch erkennbaren Zeichens bzw. des Graustufenpersonenporträts.
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Die vergleichsweise geringere bzw. weniger intensiv ausgeprägte Schwärzung der zumindest einen transparenten Schicht unterhalb der Ränder bzw. unterhalb der äußeren Umrisse der Lackauftragungen 21, 22 ist dadurch begründet, dass die Schwärzungen erst nach einem Auftragen der Lackanordnung 20 auf die Sicherheitseinlage 100 mittels Bestrahlung der Sicherheitseinlage, insbesondere der zumindest einen transparenten Schicht, mit Laserlicht hergestellt werden. Insbesondere von den abgerundeten Rändern der Lackauftragungen wird ein Teil des eintreffenden Laserlichts zur Herstellung der Schwärzungen reflektiert und/oder gebrochen bzw. abgelenkt. Somit erreicht nur eine verringerte Menge Laserlicht die unterhalb der Ränder bzw. äußeren Umrisse der Lackauftragungen 21, 22 liegenden Abschnitte der transparenten Schichten, während die nicht unterhalb der abgerundeten Ränder bzw. äußeren Umrisse der Lackauftragungen liegenden Abschnitte der transparenten Schichten während der Herstellung der Schwärzungen mittels Laserlicht nicht oder kaum beeinträchtigt werden.
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Das durch die Ränder bzw. äußeren Umrisse der Lackauftragungen 21, 22 abgelenkte bzw. gebrochene Laserlicht verstärkt die Kontrastierung zwischen den vergleichsweise geringer geschwärzten Abschnitten 10a und den sie umgebenden Abschnitten 10 des optisch erkennbaren Zeichens bzw. des Graustufenpersonenporträts zudem noch weiter, indem das gebrochene bzw. das in seinem Strahlengang abgelenkte Laserlicht zusätzlich zur Schwärzung der Abschnitte 10 des optisch erkennbaren Zeichens bzw. des Graustufenpersonenporträts, welche nicht unterhalb der Ränder bzw. der äußeren Umrisse der Lackauftragungen 21, 22 positioniert sind, beiträgt.
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Zusammenfassend bilden die aus der Perspektive eines Betrachters unterhalb der äußeren Umrisse bzw. unterhalb der Ränder der Lackauftragungen 21, 22 befindlichen Schwärzungen wenigstens einen durch das optisch erkennbare Zeichen bzw. Graustufenpersonenporträt 10 verlaufenden Kontraststreifen 10a oder eine Kontrastzone aus, welcher sich vor dem Hintergrund des optisch erkennbaren Zeichen bzw. Graustufenpersonenporträts 10 abzeichnet.
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5 zeigt die in 4 bereits gezeigte Anordnung, wobei die Lackanordnung 20 nachträglich von der Sicherheitseinlage 100 entfernt wurde, zum Beispiel bei einem Fälschungsversuch. Trotz der Entfernung der Lackanordnung 20 zeichnen sich die äußeren Umrisse bzw. Ränder der Lackauftragungen 21, 22 vor dem Hintergrund des optisch erkennbaren Zeichen bzw. Graustufenpersonenporträts 10 als vergleichsweise helle linienförmig verlaufende Kontraststreifen 10a ab.
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Zur weiteren Verdeutlichung sollen die 6 und die 7 dienen. Diese zeigen ebenfalls eine Draufsicht auf ein Beispiel für eine Sicherheitseinlage 100 sowie eine schematisierte Querschnittsansicht der Sicherheitseinlage 100 entlang der Schnittachse Xl.
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Im dort gezeigten Ausführungsbeispiel ist das erste optisch erkennbare Zeichen 10 eine rechteckige Hintergrundschraffur einer Sicherheitseinlage 100, welche durch Schwärzungen in zumindest einer der transparenten Schichten der Sicherheitseinlage ausgebildet ist. Das erste optisch erkennbare Zeichen 10 (bzw. die Hintergrundschraffur) wird teilweise durch einen Lackauftrag 20 überlagert, der ein taktil erfassbares Zeichen in Form einer Textinformation ausbildet. Die einzelnen Buchstaben der Textinformation sind durch voneinander beabstandete Lackauftragungen ausgebildet.
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Wie bereits zur 4 ausgeführt, wurde bei der Fertigung des in der 6 gezeigten Gegenstandes zunächst die Lackanordnung 20 auf die Sicherheitseinlage 100 aufgetragen. Anschließend wurde das optisch erkennbare Zeichen 10, im gezeigten Beispiel die Hintergrundschraffur, mittels durch Laserlicht bewirkter Schwärzungen bzw. Verkohlungen in zumindest einer der transparenten Schichten der Sicherheitseinlage erzeugt. Aufgrund der Reflektions- und Brechungseigenschaften der Ränder der voneinander beabstandeten Lackauftragungen, zumindest für im Wesentlichen senkrecht einfallendes Laserlicht, ist eine Intensität der Schwärzungen 10a unterhalb der Ränder der auf der Sicherheitseinlage 100 angeordneten Lackaufträge gegenüber den übrigen geschwärzten Bereichen des ersten optisch erkennbaren Zeichens 10, im gezeigten Beispiel gegenüber der Hintergrundschraffur, verringert.
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Wie anhand von 7 verdeutlicht ist, sind diese in ihrer Intensität entlang der Ränder der Lackauftragungen verringerten Schwärzungen insbesondere auch dann optisch wahrnehmbar, wenn die Lackanordnung 20 nachträglich von der Sicherheitseinlage 100 entfernt wurde.
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Es versteht sich, dass die zuvor erläuterten beispielhaften Ausführungsformen nicht abschließend sind und den hier offenbarten Gegenstand nicht beschränken. Insbesondere ist für den Fachmann ersichtlich, dass er die beschriebenen Merkmale beliebig miteinander kombinieren kann und/oder verschiedene Merkmale weglassen kann, ohne dabei von dem hier offenbarten Gegenstand abzuweichen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013218861 A1 [0007]
- EP 2004415 B1 [0008]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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