-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verbindungselementsystem zur elektrisch leitfähigen Verbindung einer Stromquelle mit zumindest einem an einen Verbindungsstecker anschließbaren Verbraucher und/oder zwischen einzelnen Verbrauchern.
-
Zum Beispiel kann es sich bei dem Verbindungselement um ein Einsteckelement eines Ladekabels oder eines sonstigen Kabels handeln, welches an eine Steckdose oder einen anderen elektrischen Leiter anschließbar ist.
-
Die
FR 2 663 791 A1 zeigt eine Vorrichtung zum Abdichten von elektrischen Anschlussgehäusen, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass sie eine als verlorene Form dienende Schale umfasst, in die ein Klebstoff eingespritzt wird, der die Abdichtung zwischen den Anschlüssen, dem Gehäuse und den elektrischen Drähten gewährleistet.
-
Die
US 4 298 243 A zeigt eine vorisolierte Fahnenklemme, bestehend aus einer Fahnenkontaktklemme und einem Gehäuse, das die Klemme vollständig umschließt. Die Klemme hat einen rohrförmigen Crimpabschnitt und einen Kontaktabschnitt, der sich seitlich vom Crimpabschnitt erstreckt. Die Breite des Kontaktabschnitts ist die gleiche wie die des Crimpabschnitts. Das Gehäuse besteht aus einem Formteil mit einem Klemmenaufnahmeabschnitt und einem sich seitlich erstreckenden Gehäusearm zur Drahtaufnahme. Eine Öffnung erstreckt sich durch den Arm und steht in Verbindung mit dem Kontaktaufnahmehohlraum im Kontaktaufnahmeteil. Der Crimpabschnitt hat ein drahtaufnehmendes Ende, das unmittelbar an das innere Ende der drahtaufnehmenden Öffnung angrenzt.
-
Die
US 2015 / 196 996 A1 beschreibt einen Schraubendreher, welcher einen Hauptkörper und einen Schalter umfasst. Der Hauptkörper ist mit einem Griff verbunden und enthält ein Paar paralleler, voneinander beabstandeter Schlitze und eine in jedem Schlitz angeordnete Sperrklinke. Jede Sperrklinke ist durch eine Feder nach außen vorgespannt. Der Schalter ist relativ zum Hauptkörper schwenkbar, und der Schalter weist eine Nut auf, die sich entlang eines bogenförmigen Abschnitts einer Innenfläche erstreckt. Durch Schwenken des Schalters in eine erste Richtung wird der Schalter in eine erste Position gebracht, in der die Nut in einer Linie mit der ersten Sperrklinke liegt. Wenn sich der Schalter in der ersten Position befindet, erstreckt sich die erste Sperrklinke von dem Schlitz nach außen und greift in die innere Zahnfläche ein, so dass die Anwendung eines Drehmoments in einer ersten Richtung einen Schaft in der ersten Richtung antreibt und die Anwendung eines Drehmoments in der zweiten Richtung bewirkt, dass der Schaft relativ zu dem Hauptkörper klappert.
-
Die
DE 199 06 725 C1 offenbart ein Kabelanschlußelement, welches einen Kontaktträger aufweist, der Messerkontakte zur Kontaktierung der Kabeladern trägt, die durch entsprechende Leitungskanäle in einer durch Anziehen einer Schraubenmutter in Richtung des Kontaktträgers bewegten Leiterführung zum Eindrücken der Kabeladern in die Messerkontakte angebracht sind. Diese kontaktieren die Kabeladern an Umlenkpunkten innerhalb der höhenversetzt angeordneten Leitungskanäle.
-
Die
EP 1 512 494 B1 zeigt einen Schraubendreher für Schrauben mit Innenprofil, welcher eine entsprechend geformte Spitze hat, die sich in das Profil einfügt. An der Spitze ist ein Federgriff angebracht, um die Spitze in der Vertiefung des Schraubenkopfes zu sichern. Der Federgriff kann verschiedene Formen haben und ist entweder an der Spitze angebracht oder besteht aus einer Verlängerung der Spitze, um in die Kopfmulde zu greifen. Ein einfacher Federgriff hat eine Spiralform, während andere Varianten kreisförmige Griffe und gefederte Anhänger umfassen.
-
In der
DE 44 37 338 A1 wird eine Steckverbindung vorgeschlagen, bei der die an den Enden der Adern angeordneten Stecker mit die Aderisolationen einbeziehenden Umhüllungen versehen sind, welche die Adern längsflüssigkeitsdicht versiegeln.
-
Das Gebrauchsmuster
CN 2 02 444 106 U bezieht sich auf einen explosionsgeschützten Steckverbinder, der Heißsteckvorgänge in Notfällen unterstützt, und zielt darauf ab, die Mängel des komplexen Betriebsvorgangs des Verbindens von explosionsgeschützten Geräteprodukten und Kabeln und der Nichtunterstützung von Heißsteckvorgängen in Notfällen zu überwinden. Mehrere Kupfersäulen sind entlang der Achse eines Steckdosengehäuses fest an einer Steckdosenhalterung angebracht, und jede der Kupfersäulen ist an einer inneren Endfläche mit einer einzelnen Drahtlitze verschweißt. Ein schlagwettergeschützter Hohlraum ist mit Epoxidharzmaterialien zur Isolierung und Explosionsentkopplung gefüllt. An der Außenwand eines kleinen Endes des Steckdosengehäuses befinden sich schlagwettergeschützte Gewinde für den Anschluss eines Kabeleingangs eines explosionsgeschützten Geräts. Jede Litze in einer Kabelanschlussklemme ist entsprechend mit einem Steckerverbindungsblock und einer Bananensteckerverbindung durch einen Schnurverbinder verbunden. Jeder Bananenstecker eines Steckerteils ist mit Steckerlöchern in einer entsprechenden Kupfersäule eines Buchsenteils verbunden, und das große Ende des Buchsengehäuses ist mit einer Sicherungsmutter verschraubt. Der explosionsgeschützte Steckverbinder hat eine Struktur, die heiße Steckvorgänge in Notfällen erleichtert, ohne die Verbindungen freizulegen, wodurch die Sicherheit und die Zuverlässigkeit der Steckverbindungen gewährleistet wird.
-
Die
FR 2 245 102 A1 zeigt, dass das Kabel und der Steckverbinder für die Stromversorgung eines Geräts mit einer Kunststoffschicht, z. B. Polyurethan, versehen sind, die im Kaltfließverfahren zwischen dem Kabel und der Schutzform aufgebracht wird, die durch Heißspritzen unter Druck aufgebracht wird. Dadurch wird die äußere Aderendhülse von der Schutzform isoliert und die Stifte des Steckers vor Verformung geschützt.
-
Das Gebrauchsmuster
DE 17 65 044 U betrifft einen Stecker für ortsbewegliche Fernmeldekabel und bezweckt, den Abschluss des Kabels im Steckergehäuse so zu gestalten und dessen Montage so durchzuführen, dass gleichzeitig eine hohe Zugfestigkeit und eine absolute Wasserdichtigkeit erreicht wird.
-
Die
CN 1 02 544 835 A offenbart einen führungsdichten, wasserdichten Drahtfederverbinder, der einen Stecker und eine auf den Stecker abgestimmte Buchse aufweist, wobei der Stecker eine Steckerhülse sowie eine Steckermontageplatte und eine Dichtung I aufweist, die in der Steckerhülse angeordnet sind; die Dichtung I am oberen Ende der Steckermontageplatte positioniert ist; ein Kontaktstift in der Steckerhülse angeordnet und fest auf der Steckermontageplatte montiert ist; eine Nut I ist in der Mitte des unteren Teils des Steckergehäuses angeordnet; eine einkapselnde Klebstoffschicht I ist in der Nut I angeordnet; die Buchse umfasst ein Buchsengehäuse, eine in dem Buchsengehäuse angeordnete Buchseneinbauplatte und eine fest auf der Buchseneinbauplatte montierte Drahtfederbuchse; eine Nut II ist in der Mitte des oberen Teils des Buchsengehäuses angeordnet; und eine einkapselnde Klebstoffschicht II ist in der Nut II angeordnet. Der wasserdichte Drahtfederverbinder mit Führungsdichtung hat eine einfache Struktur, ein vernünftiges Design und ist bequem zu montieren und zu demontieren. Er kann eine ausgezeichnete Führungsrolle spielen und hat eine extrem starke Anti-Schlag- und Abschirmungsleistung sowie eine ausgezeichnete Dichtungs- und Wasserdichtigkeitsleistung, so dass eine Leiterplatte geschützt werden kann, um in einer feuchten Umgebung normal zu arbeiten.
-
Die
DE 101 44 315 C2 beschreibt ein wasserdichtes Anschlussteil mit einem Innengehäuse zum Halten zumindest einer Anschlussklemme, wobei jede Anschlussklemme mit einem Draht verbunden ist, und mit einem Außengehäuse, das eine Innenwand besitzt, die einen Unterbringungsraum für das darin in Längsrichtung einzufügende Innengehäuse begrenzt, wobei das Außengehäuse mit dem darin eingefügten Innengehäuse einen hinteren Abschnitt besitzt, der mit einem wasserabdichtenden Teil ausgebildet ist.
-
In der
DE 694 11 454 T2 wird eine Abgas-Sauerstoffsonde mit einem Bauteil, das zum Betrieb Elektrizität benötigt wird, wie z.B. ein Heizelement oder eine Sauerstoffelektrode vorgestellt. Der erste elektrische Anschluss steht in elektrischem Kontakt mit dem Bauteil, und der elektrische Anschluss hat mindestens einen männlichen Zinken. Der zweite elektrische Anschluss steht in elektrischem Kontakt mit einem Draht zur Zuführung von elektrischer Energie von einer externen Quelle und ist ebenfalls vorgesehen. Der zweite elektrische Anschluss hat mindestens eine Buchse oder einen Stecker. Der Stecker und die Buchse sind so konstruiert und angeordnet, dass mindestens einer der ersten und zweiten elektrischen Anschlüsse in Bezug auf den anderen Anschluss abnehmbar ist. Der Sensor kann eine Gewindemutter umfassen, die über ein rohrförmiges Gehäuse gleitend aufgenommen wird und so konstruiert und angeordnet ist, dass sie auf einen mit einem Gewinde versehenen Auspuffkrümmeransatz aufgeschraubt werden kann, ohne das Gehäuse zu drehen.
-
Die
DE 10 2014 107 425 A1 beschreibt eine Vorrichtung zur Überwachung mindestens einer physikalischen oder chemischen Prozessgröße in der Automatisierungstechnik, umfassend mindestens eine Elektronikeinheit und ein Sensorelement, wobei die Elektronikeinheit in einem Gehäuse aus Kunststoff angeordnet ist, wobei in dem Gehäuse mindestens eine Kabelverschraubung mit einem Anschluss für ein signalführendes Anschlusskabel angeordnet ist, wobei in der Kabelverschraubung im dem Gehäuseinnenraum zugewandten Bereich eine Verbindungseinheit zur Durchführung einer Erd- oder Masseverbindung zwischen dem Anschluss und einer Erdungs- oder Masseanbindung des Gehäuses angeordnet ist, wobei die Verbindungseinheit aus elektrisch leitfähigen Materialien gefertigt ist und zumindest aus einer ringförmigen Komponente besteht, an welcher eine Anschlusseinheit angebracht ist, welche von der ringförmigen Komponente ins Innere des Gehäuses verläuft, und an welche Anschlusseinheit ein Erdungs- oder Massekabel befestigt und elektrisch kontaktiert ist.
-
Die
US 4 012 106 A zeigt eine isolierte Klemme mit einer Leiteraufnahmetrommel, einem von der Trommel vorstehenden Eingriffselement und einem die Trommel und das Eingriffselement umgebenden Isoliermaterial.
-
Das hier vorgeschlagene Verbindungselementsystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 zeichnet sich insbesondere auch dadurch aus, dass es im Gegensatz zu aus dem Stand der Technik nicht nur kostengünstig, sondern auch einfach herzustellen ist.
-
Das hier vorgeschlagene Verbindungselementsystem umfasst zumindest ein Verbindungssteckergehäuse, welches ein erstes Gehäuse aufweist, innerhalb welchem zumindest eine Steckhalterung angeordnet oder durch das Gehäuse selbst ausgebildet ist, wobei das Verbindungssteckergehäuse ein zweites Gehäuse aufweist, welches entlang einer Einsteckrichtung dem ersten Gehäuse gegenüberliegt.
-
Vorzugsweise sind das erste Gehäuse und das zweite Gehäuse miteinander permanent verbunden, sodass diese nicht zerstörungsfrei voneinander getrennt werden können. Zum Beispiel handelt es sich bei dem Verbindungssteckergehäuse um ein einstückig ausgeformtes Kunststoffteil, welches in seiner einstückigen Form das erste und das zweite Gehäuse ausbildet. Das Verbindungssteckergehäuse kann daher frei von Schrauben, Ösen, Unterbrechungen oder sonstigen zweiteiligen Ausformungen sein. Insbesondere kann es sich bei einem Verbindungssteckergehäuse um ein solches Gehäuse handeln, welches in einem einzigen Kunststoffformschritt hergestellt wurde.
-
Zudem umfasst das Verbindungselementsystem einen elektrischen Leiter, der entlang der Einsteckrichtung durch das zweite Gehäuse hindurch in das erste Gehäuse geführt ist.
-
Gemäß zumindest einer Ausführungsform ist ein Leiterende des elektrischen Leiters in der Steckhalterung positioniert, sodass das Leiterende, vorzugsweise bündig, mit einem von außen, insbesondere freien, einsehbaren Ende der Steckhalterung abschließt.
-
Mit anderen Worten wird der elektrische Leiter von hinten, also über das zweite Gehäuse in das erste Gehäuse geführt, sodass nach diesem Schritt das in dem ersten Gehäuse positionierte Leiterende von außen kontaktierbar ist.
-
Gemäß zumindest einer Ausführungsform ist zumindest eine ausgehärtete Klebemasse in das zweite Gehäuse eingeführt und dort auch ausgehärtet.
-
Insbesondere kann die ausgehärtete Klebemasse derart in dem zweiten Gehäuse angeordnet sein, dass der elektrische Leiter durch die Klebemasse in dem Gehäuse fest verankert ist, wobei das erste Gehäuse im Wesentlichen frei von der Klebemasse bleibt
-
Gemäß zumindest einer Ausführungsform umfasst das Verbindungselementsystem zumindest eine Positionierungshilfe zum Positionieren des Leiterendes innerhalb des ersten Gehäuses, wobei die Positionierungshilfe zumindest eine Druckfläche aufweist...
-
Vorzugsweist ist das erste Gehäuse im Wesentlichen frei von der Klebemasse bleibt. Vorzugsweise ist daher lediglich das zweite Gehäuse zumindest teilweise, vorzugsweise jedoch vollständig mit der Klebemasse ausgefüllt.
-
Nach dem Aushärteschritt ist zumindest entlang der Einsteckrichtung das Ende des elektrischen Leiters fest positioniert und daher nicht mehr zerstörungsfrei von dem Verbindungssteckergehäuse lösbar.
-
Grundsätzlich kommen als Materialien für das Verbindungssteckergehäuse die folgenden nicht abschließend aufgezählten Materialien in Frage:
| Werkstoffgruppe | Modifikation | SHORE D |
| ABS | | 75 - 93 |
| | ABS + 30 M.-% GF | 62-68 |
| | ABS / TPE | 46 |
| | ABS / TPU | 58-68 |
| ASA | | 75 |
| ETFE | | 60-78 |
| EVA | | 17-45 |
| PA 11 | PA 11 + 23 M.-% GF | 70 |
| PA 12 | PA 12 (normfeucht) | 75 - 78 |
| | PA 12 + 30 M.-% GF (normfeucht) | 75 |
| PA 612 | | 73 |
| PA 6 | PA 6 (normfeucht) | 52-77 |
| | PA 6 + 30 M.-% GF | 48 - 80 |
| | PA 6 + 30 M.-% GF (trocken) | 84 |
| PA 66 | PA 66 + 30 M.-% GF | 77 - 82 |
| | PA 66 + 30 M.-% GB | 81 |
| | PA 66 + 30 M.-% MX | 75 - 82 |
| PAEK | | 86 - 90 |
| | PAEK + 30 M.-% GF | 90 |
| PBI | | 99 |
| PBT | | 79 - 86 |
| | PBT + 30 M.-% GF | 53 - 85 |
| | PBT + 30 M.-% GX | 54 |
| PC | | 51 - 85 |
| | PC + 30 M.-% GF | 65 - 72 |
| | PC + 30 M.-% GX | 70 |
| PCTFE | | 76 - 80 |
| PE-HD | | 56 - 69 |
| PE-LD | | 39 - 83 |
| PE-LLD | | 38-60 |
| PE-MD | | 45 - 60 |
| PE-UHMW | | 60 - 65 |
| PEEK | | 83 88 |
| PEI | | 88 - 90 |
| PEK | | 87 |
| | PEK + 30 M.-% GF | 90 |
| PET | PET + 30 M.-% GF | 63 - 65 |
| PMMA | | 52 - 85 |
| | PMMA + 30 M.-% GF | 55 |
| POM | | 52 - 83 |
| PP | | 59 - 77 |
| | PP + 30 M.-% GF | 62-80 |
| | PP + 30 M.-% CD | 74-75 |
| | PP + 30 M.-% MF | 60-74 |
| | PP + 30 M.-% P | 65 |
| | PP + 30 M.-% CaCO3 | 55 - 70 |
| | PP / EPDM | 40 |
| PS | | 78 - 80 |
| PTFE | | 50-90 |
| PUR | | 20 - 84 |
| PVC-U | | 74 - 94 |
| | PVC-U / NBR | 58-74 |
| PVC-P | | 42 - 77 |
| PVC-C | | 82 |
| PVDF | | 46 - 79 |
| SAN | | 45 - 85 |
| SMMA | | 72 - 82 |
| TPC | | 28 - 82 |
| TPE | | 48 - 78 |
| | TPE / PTFE | 56 |
| TPE-E | TPE-E + 30 M.-% GF | 55 |
| TPO | | 16-70 |
| TPS | | 60 |
| TPU | TPU + 30 M.-% GF | 74-80 |
| TPV | | 40-51 |
wobei gilt:
- GF: Glasfasern
- GB: Glaskugeln
- MF: Mineralfasern
- MX: nicht spezifizierte Mineralfüllung
- GX: nicht spezifizierte Glasfüllung
- CD: Kohlenstoffmehl
- P: nicht spezifiziertes Füllmehl
-
Auch kann das Verbindungssteckergehäuse mit den folgenden nicht abschließend aufgezählten und nicht abschließend aufgeführten 3D-Druckverfahren gefertigt sein.
-
1. Das FDM-Verfahren (Fused Deposition Modeling)
-
Alternativbezeichnungen: Fused Filament Fabrication (FFF), Fused Layer Modeling (FLM)
-
Das Verfahren bezeichnet schichtweises Auftragen (Extrusion) eines Materials durch eine heiße Düse. Das Verbrauchsmaterial befindet sich in Form eines langen Drahts (sog. Filament) auf einer Rolle und wird durch die Fördereinheit in einen Druckkopf geschoben, dort eingeschmolzen und auf einem Druckbett ausgebracht. Druckkopf und/oder Druckbett sind dabei in 3 Richtungen beweglich. So können Kunststoffschichten schrittweise aufeinander aufgebracht werden.
-
2. Das SLS Verfahren (Selektives Lasersintern)
-
Im Unterschied zum Sinterverfahren, bei dem Stoffe in Pulverform unter Hitzeeinwirkung miteinander verbunden werden, geschieht dies beim SLS-Verfahren selektiv durch einen Laser (alternativ auch Elektronenstrahl oder Infrarotstrahl). Es wird also nur ein bestimmter Teil des Pulvers miteinander verschmolzen.
-
Dazu wird stets eine dünne Pulverschicht von der Beschichtungseinheit auf dem Druckbett ausgebracht. Der Laser (oder andere Energiequelle) wird nun punktgenau auf einzelne Stellen der Pulverschicht ausgerichtet, um die erste Schicht der Druckdaten auszubilden. Hierbei wird das Pulver an- oder aufgeschmolzen und verfestigt sich anschließend wieder durch geringfügiges Abkühlen. Das nicht aufgeschmolzene Pulver bleibt um die gesinterten Bereiche herum liegen und dient als Stützmaterial. Nachdem eine Schicht verfestigt ist, senkt sich das Druckbett um den Bruchteil eines Millimeters ab. Die Beschichtungseinheit fährt nun über das Druckbett und bringt die nächste Pulverschicht aus. Anschließend wird die zweite Schicht der Druckdaten durch den Laser (oder eine andere Energiequelle) gesintert. So entsteht schichtweise ein dreidimensionales Objekt.
-
3. Three-Dimensional Printing (3DP)
-
Das SDP-Verfahren funktioniert sehr ähnlich wie das selektive Lasersintern, doch anstelle einer gerichteten Energiequelle verfährt ein Druckkopf über das Pulver. Dieser gibt winzige Tröpfchen von Bindemittel auf die zugrunde liegenden Pulverschichten ab, die so miteinander verbunden werden. Ansonsten ist dieses Verfahren dem SLS-Verfahren gleich.
-
4. Stereolithographie (SLA)
-
Anstelle eines Kunststoffdrahts oder Druckmaterials in Pulverform kommen beim Stereolithographie-Verfahren flüssige Harze, sog. Photopolymere, zum Einsatz. Sie werden schichtweise durch UV-Strahlung verhärtet und erzeugen so dreidimensionale Objekte. Dafür wird die Bauplattform im Harzbecken schrittweise abgesenkt. Es gibt auch Varianten (sog. Polyjet-Verfahren) ohne ein ganzes Becken mit flüssigem Harz. Dafür wird ein Epoxydharz tröpfchenweise aus einer Düse aufgebracht und durch einen UV-Laser sofort ausgehärtet.
-
5. Laminated Object Manufacturing (LOM)
-
Alternativbezeichnung: Layer Laminated Manufacturing (LLM)
-
Das Verfahren basiert weder auf chemischen Reaktionen, noch auf einem thermischen Prozess. Es wird dabei mit einem trennenden Werkzeug (z.B. einem Messer oder Kohlendioxidlaser) eine Folie oder Platte (z.B. Papier) an der Kontur geschnitten und schichtweise aufeinander geklebt. So entsteht durch Absenken der Bauplattform ein Schichtobjekt aus geklebten, übereinanderliegenden Folien.
-
Erfindungsgemäß umfasst das Verbindungselementsystem zur elektrisch leitfähigen Verbindung einer Stromquelle mit zumindest einem an einen Verbindungsstecker anschließbaren Verbraucher und/oder zwischen einzelnen Verbrauchern, die folgenden Bauteile
- - Zumindest ein Verbindungssteckergehäuses, welches ein erstes Gehäuse aufweist, innerhalb welchem zumindest eine Steckhalterung angeordnet oder durch das erste Gehäuse selbst ausgebildet ist, wobei das Verbindungssteckergehäuse ein zweites Gehäuse aufweist, welches entlang einer Einsteckrichtung dem ersten Gehäuse gegenüberliegt, wobei
- - ein elektrischer Leiter entlang der Einsteckrichtung durch das zweite Gehäuse hindurch in das erste Gehäuse geführt ist, wobei
- - ein Leiterende des elektrischen Leiters in der Steckhalterung positioniert ist,
- - zumindest eine ausgehärtete Klebemasse,
- - wobei die ausgehärtete Klebemasse derart in dem zweiten Gehäuse angeordnet ist, dass der elektrische Leiter durch die Klebemasse in dem zweiten Gehäuse fest verankert ist, wobei
- - das Leiterende in der Steckhalterung entisoliert ist, wobei auf einem dann frei gelegten Ende des Leiterendes ein Verbindungsstecker mit dessen Fixierbereich aufgeschoben ist, wobei
- - unter einem Fixierbereich ein Bereich verstanden wird, welcher derart ausgebildet ist, dass das dann frei gelegte Leiterende, das heißt eine Ader selbst, in den Fixierbereich hineingeschoben und dort fixiert ist, wobei der Verbindungsstecker entlang der Einsteckrichtung bündig in die Steckhalterung eingefügt ist, wobei der Verbindungsstecker entlang der Einsteckrichtung gesehen, einen Bodenbereich, sowie zwei, den Bodenbereich in einer Querrichtung berandende Ösenbereiche aufweist, sodass ein zu einer Seite hin offener Kontaktbereich erzeugt ist, wobei der elektrische Leiter ein dreiradiger elektrischer Leiter ist, wobei jedes Ende einer Ader mit einem Verbindungsstecker versehen ist, und für jede Ader eine separate Steckhalterung in dem ersten Gehäuse ausgebildet ist, wobei um eine Symmetrieachse des ersten Gehäuses aus Richtung der Einsteckrichtung gesehen, die drei Steckhalterungen in Umfangsrichtung äquidistant, angeordnet sind.
-
Erfindungsgemäß wird vor dem Positionieren des Leiterendes in der Steckhalterung das Leiterende entisoliert, wobei auf einem dann frei gelegten Ende des Leiterendes ein Verbindungsstecker mit dessen Fixierbereich aufgeschoben ist.
-
Unter „entisoliert“ wird insbesondere, zumindest ein teilweises Entfernen der Kunststoffummantelung elektrischen Teilleitung, zum Beispiel einer Ader des elektrischen Leiters, verstanden. Beispielsweise kann die Entisolierungslänge 5mm, 7mm oder mehr mm umfassen.
-
Bei dem Verbindungsstecker kann es sich zunächst um jedwedes Steckelement handeln, welches zumindest einen Fixierbereich umfasst, sodass über den Fixierbereich der Verbindungsstecker mechanisch fest, vorzugsweise unlösbar, an dem Leiterende angeordnet werden kann. Unter einem Fixierbereich kann ein Bereich verstanden werden, welcher derart ausgebildet ist, dass das dann frei gelegte Leiterende, d. h. die Ader selbst, in den Fixierbereich hineingeschoben wird und der Fixierbereich daher eine Art Klemme ausbildet. Möglich ist jedoch auch, dass der Fixierbereich auch ein Bereich ist, an dem ein zusätzliches Haftungselement angebracht werden muss, um das freigelegte Ende des Leiterendes an dem Fixierbereich fixieren zu können. Vorzugsweise ist das freigelegte Ende des Leiterendes lösbar und insbesondere zerstörungsfrei von dem Fixierbereich wieder lösbar.
-
Denkbar ist jedoch auch eine unlösbare Verbindung. Hierzu kommt in Frage, dass das freigelegte Ende an dem Fixierbereich aufgelötet oder sonst wie mit einem Verbindungsverfahren verbunden wird.
-
Erfindungsgemäß wird der Verbindungsstecker entlang der Einsteckrichtung bündig in die Steckhalterung eingefügt.
-
Ein Ende der Steckhalterung, welches das erste Gehäuse abschließt oder innerhalb des ersten Gehäuses angeordnet ist, ist daher in diesem Fall vorzugsweise längenmäßig abschließend mit dem Verbindungsstecker angeordnet. Durch diese bündige Anordnung wird insbesondere vermieden, dass das Leiterende, insbesondere der Verbindungsstecker nicht aus dem ersten Gehäuse herausragt. Vielmehr kann durch die bündige Anordnung erreicht sein, zumindest entlang der Einsteckrichtung, dass der Verbindungsstecker fest in dem ersten Gehäuse positioniert ist.
-
Erfindungsgemäß weist der Verbindungsstecker entlang der Einsteckrichtung gesehen, einen Bodenbereich sowie zwei den Bodenbereich in der Querrichtung berandende Ösenbereiche auf, sodass ein zu einer Seite hin offener Kontaktbereich erzeugt ist, um den Verbindungsstecker an eine Stromquelle oder einen Verbraucher elektrisch leitend anzuschließen, wobei das Leiterende in dem Fixierbereich des Verbindungssteckers angebracht ist, sodass über den Verbindungsstecker eine elektrisch leitende Verbindung mit dem elektrischen Leiter und einer Stromquelle oder einem Verbraucher herstellbar ist.
-
Gemäß zumindest einer Ausführungsform weist die Steckhalterung entlang der Einsteckrichtung gesehen zumindest eine Ausbuchtung in Richtung weg von der Einsteckrichtung auf, wobei der Verbindungsstecker derart in die Steckhalterung eingeführt ist, dass der zu einer Seite hin offene Kontaktbereich zu der Ausbuchtung hin zeigt, sodass die Ausbuchtung eine Positionierungsmarkierung für die Ausrichtung des Verbindungssteckers relativ zu dem Gehäuse, und insbesondere innerhalb des ersten Gehäuses, dient.
-
Diese Ausgestaltung vermeidet daher ein ungewolltes Verdrehen des Verbindungssteckers relativ zu dem ersten Gehäuse, sodass der Verbindungsstecker stets korrekt innerhalb des Gehäuses positioniert ist.
-
Gemäß zumindest einer Ausführungsform wird vor dem Einführen der flüssigen, zähflüssigen oder pastösen Klebemasse in das zweite Gehäuse, in das erste Gehäuse eine Positionierungshilfe, vorzugsweise lösbar, eingeführt, wobei die Positionierungshilfe derart ausgebildet ist, dass durch Einschieben der Positionierungshilfe in das erste Gehäuse der Verbindungsstecker bündig in die Steckhalterung eingeführt wird, insbesondere sofern vor dem Einführen der Positionierungshilfe ein Ende des elektrischen Leiters, das heißt ein Leiterende und/oder der Verbindungsstecker aus der Steckhalterung herausgeragt hat. Insofern wird das Ende des elektrischen Leiters und der Verbindungsstecker wieder zurück in die Steckhalterung gedrängt, und zwar vorzugsweise allein durch Druckkraft der Positionierungshilfe.
-
Gemäß zumindest einer Ausführungsform weist die Positionierungshilfe zumindest eine Druckfläche auf, mit welcher der Verbindungsstecker bündig in die Steckhalterung zurückgeschoben wird und/oder dort positioniert wird. Zum Beispiel ist die Druckfläche als Ausnehmung oder als Hervorhebung (insbesondere zum Beispiel in Form einer Stufe) entlang einer ansonsten vorzugsweise flachen Basisfläche ausgebildet ist, sodass ein mechanischer Kontakt zwischen der Positionierungshilfe und dem Verbindungsstecker vorzugsweise nur über die Druckfläche hergestellt wird.
-
Die Höhenerstreckung der Druckfläche (entweder als Ausnehmung oder aber als Hervorhebung) beträgt zumindest 1mm bevorzugt mehr als 1,5mm, sodass ein Druckkontakt mit dem Verbindungsstecker besonders einfach und stabil hergestellt werden kann. Zur korrekten Orientierung der Positionierungshilfe innerhalb des ersten Gehäuses kann eine Außenmarkierung an der Positionierungshilfe und eine weitere Markierung, zum Beispiel in Form eines Gehäusezahns, an dem ersten Gehäuse dienen.
-
Zum Beispiel handelt es sich bei der Positionierungshilfe um ein scheibenförmig flach ausgebildetes, vorzugsweise in einer Draufansicht rundliches Teil, welches von oben oder von der Seite her gesehen auf zumindest einer Seite eine Ausnehmung oder eine Hervorhebung als die obig beanspruchte Druckfläche aufweist. Zum Beispiel ist die Positionierungshilfe aus einem Hartgummi oder einem Metall, insbesondere in einstückiger Art und Weise gefertigt. Denkbar ist jedoch auch, dass zumindest eine Druckfläche von der ansonsten flachen Basisfläche entfernbar ist. Dies ist insbesondere dann vorstellbar, wenn diese Druckfläche in Form der Hervorhebung ausgeführt ist. Die Hervorhebung kann in zumindest einer Ausführungsform als Stufe in der Basisfläche ausgebildet sein. Vorstellbaren Querschnittsfläche der Druckfläche in einer Draufansicht aus der Einsteckrichtung sind rechteckförmige, runde oder elliptische Flächen. Jedenfalls ist die Druckfläche durch die Positionierungshilfe selbst gebildet.
-
Denkbar ist zudem, dass die Positionierungshilfe mit einem Zylindersegmentbasisblock gebildet ist, auf welchen, vorzugsweise lösbar, ein kreisförmiges Scheibenelement aufgebracht, wobei dann dieses Scheibenelement die Ausnehmung oder Hervorhebung, also die zumindest eine Druckfläche, ausbildet und aufweist. Je nach Bedarf kann daher dieses Scheibenelement für verschiede innere Querschnitte und Positionierungen der Steckkontakte in dem ersten Gehäuse verwendet werden. In diesem Fall ist die Positionierungshilfe nicht einstückig ausgebildet. Vorzugsweise weist das Scheibenelement jedoch eine einstückige Ausformung auf. Weiter vorzugsweise ist ein Shore D Härtegrad größer als ein Shore D Härtegrad des Zylindersegmentbasisblocks. Ist das Scheibenelement auf dem Zylindersegmentbasisblock angeordnet ergibt sich vorzugsweise wiederrum der obig bereits angesprochene Zylinder.
-
Vorzugsweise ist die zumindest eine Druckfläche versetzt zu Symmetrieachse der Positionierungshilfe angeordnet.
-
Die Positionierungshilfe kann presspassend, jedoch lösbar in das erste Gehäuse eingeführt, vorzugsweise eingepresst werden. Einmal in das erste Gehäuse eingepresst ist die Positionierungshilfe selbsthaltend in dem ersten Gehäuse angebracht. Hierzu weist die Positionierungshilfe vorzugsweise den gleichen Querschnitt auf wie das erste Gehäuse. Ist das erste Gehäuse Zylindermantelförmig ausgebildet, so weist die Positionierungshilfe zumindest ebenso einen runden Querschnitt auf, vorzugsweise mit einer entlang der Einsteckrichtung im Vergleich zur Druckfläche relevanten Längserstreckung (der Zylindermantelhöhe). Beispielsweise ist die Positionierungshilfe zylindermantelförmig ausgebildet.
-
Die obig genannte Basisfläche ist bevorzugt eine der Zylinderdeckflächen. Zum Beispiel bildet zumindest eine der Steckhalterungen einen inneren Anschlag für die Positionierungshilfe aus. Ist diese daher bis zu diesem inneren Gehäuseanschlag des ersten Gehäuses, ragt die Positionierungshilfe noch aus dem ersten Gehäuse hervor. Dies ist deshalb vorteilhaft, da dann die Positionierungshilfe wieder händisch und werkzeugfrei gegriffen werden kann, um die Positionierungshilfe wieder aus dem ersten Gehäuse entfernen zu können.
-
Zum Beispiel handelt es sich bei der Positionierungshilfe um ein scheibenförmig flach ausgebildetes, vorzugsweise rundliches Teil, welches von oben gesehen auf zumindest einer Seite eine Ausnehmung oder eine Hervorhebung als die obig beanspruchte Druckfläche aufweist. Zum Beispiel ist die Positionierungshilfe aus einem Hartgummi oder einem Metall, insbesondere in einstückiger Art und Weise gefertigt.
-
Gemäß zumindest einer Ausführungsform bleibt während des Einführens einer flüssigen, zähflüssigen oder pastösen Klebemasse in das zweite Gehäuse die Positionierungshilfe in dem ersten Gehäuse positioniert, und wird erst nach dem zumindest teilweisen Aushärten der Klebemasse von dem (ersten) Gehäuse, insbesondere zerstörungsfrei von dem ersten Gehäuse wieder entfernt.
-
Erfindungsgemäß handelt es sich bei dem elektrischen Leiter um einen dreiadrigen elektrischen Leiter, wobei jedes Ende einer Ader des elektrischen Leiters mit einem Verbindungsstecker versehen ist, und für jede Ader eine separate Steckhalterung in dem ersten Gehäuse ausgebildet ist.
-
Erfindungsgemäß ist um eine Symmetrieachse des erstenGehäuses aus Richtung der Einsteckrichtung gesehen, die drei Steckhalterungen in Umfangsrichtung, äquidistant zueinander angeordnet.
-
Zum Beispiel sind von der Symmetrieachse aus gesehen, die Steckhalterungen in einem Winkel von 120 Grad zueinander angeordnet.
-
Des Weiteren betrifft die Offenbarung eine Positionierungshilfe zum Positionieren zumindest eines elektrischen Leiters innerhalb eines Gehäuses, insbesondere innerhalb eines Kunststoffgehäuses, umfassend zumindest eine Druckfläche, welche dazu eingerichtet und dafür vorgesehen ist ein Ende eines elektrischen Leiters und/oder Verbindungssteckers bündig in eine Steckhalterung innerhalb des Gehäuses zurückzuschieben, wobei die Druckfläche als Ausnehmung oder als Hervorhebung in entlang einer ansonsten flachen Basisfläche ausgebildet ist, sodass ein mechanischer Kontakt zwischen der Positionierungshilfe und dem Ende des elektrischen Leiters und/oder dem Verbindungsstecker, vorzugsweise nur, über die Druckfläche herstellbar ist.
-
Zum Beispiel handelt es sich bei der Positionierungshilfe um ein scheibenförmig flach ausgebildetes, vorzugsweise in einer Draufansicht rundliches Teil, welches von oben oder von der Seite her gesehen auf zumindest einer Seite eine Ausnehmung oder eine Hervorhebung als die obig beanspruchte Druckfläche aufweist. Zum Beispiel ist die Positionierungshilfe aus einem Hartgummi oder einem Metall, insbesondere in einstückiger Art und Weise gefertigt. Denkbar ist jedoch auch, dass zumindest eine Druckfläche von der ansonsten flachen Basisfläche entfernbar ist. Dies ist insbesondere dann vorstellbar, wenn diese Druckfläche in Form der Hervorhebung ausgeführt ist. Die Hervorhebung kann in zumindest einer Ausführungsform als Stufe in der Basisfläche ausgebildet sein. Vorstellbaren Querschnittsfläche der Druckfläche in einer Draufansicht aus der Einsteckrichtung sind rechteckförmige, runde oder elliptische Flächen. Jedenfalls ist die Druckfläche durch die Positionierungshilfe selbst gebildet.
-
Denkbar ist zudem, dass die Positionierungshilfe mit einem Zylindersegmentbasisblock gebildet ist, auf welchen, vorzugsweise lösbar, ein kreisförmiges Scheibenelement aufgebracht, wobei dann dieses Scheibenelement die Ausnehmung oder Hervorhebung, also die zumindest eine Druckfläche, ausbildet und aufweist. Je nach Bedarf kann daher dieses Scheibenelement für verschiede innere Querschnitte und Positionierungen der Steckkontakte in dem ersten Gehäuse verwendet werden. In diesem Fall ist die Positionierungshilfe nicht einstückig ausgebildet. Vorzugsweise weist das Scheibenelement jedoch eine einstückige Ausformung auf. Weiter vorzugsweise ist ein Shore D Härtegrad größer als ein Shore D Härtegrad des Zylindersegmentbasisblocks. Ist das Scheibenelement auf dem Zylindersegmentbasisblock angeordnet ergibt sich vorzugsweise wiederrum der obig bereits angesprochene Zylinder.
-
Vorzugsweise ist die zumindest eine Druckfläche versetzt zu Symmetrieachse der Positionierungshilfe angeordnet.
-
Die Positionierungshilfe kann presspassend, jedoch lösbar in das erste Gehäuse eingeführt, vorzugsweise eingepresst werden. Einmal in das erste Gehäuse eingepresst ist die Positionierungshilfe selbsthaltend in dem ersten Gehäuse angebracht. Hierzu weist die Positionierungshilfe vorzugsweise den gleichen Querschnitt auf wie das erste Gehäuse. Ist das erste Gehäuse Zylindermantelförmig ausgebildet, so weist die Positionierungshilfe zumindest ebenso einen runden Querschnitt auf, vorzugsweise mit einer entlang der Einsteckrichtung im Vergleich zur Druckfläche relevanten Längserstreckung (der Zylindermantelhöhe). Beispielsweise ist die Positionierungshilfe zylindermantelförmig ausgebildet.
-
Die obig genannte Basisfläche ist bevorzugt eine der Zylinderdeckflächen. Zum Beispiel bildet zumindest eine der Steckhalterungen einen inneren Anschlag für die Positionierungshilfe aus. Ist diese daher bis zu diesem inneren Gehäuseanschlag des ersten Gehäuses, ragt die Positionierungshilfe noch aus dem ersten Gehäuse hervor. Dies ist deshalb vorteilhaft, da dann die Positionierungshilfe wieder händisch und werkzeugfrei gegriffen werden kann, um die Positionierungshilfe wieder aus dem ersten Gehäuse entfernen zu können.
-
Zum Beispiel handelt es sich bei der Positionierungshilfe um ein scheibenförmig flach ausgebildetes, vorzugsweise rundliches Teil, welches von oben gesehen auf zumindest einer Seite eine Ausnehmung oder eine Hervorhebung als die obig beanspruchte Druckfläche aufweist. Zum Beispiel ist die Positionierungshilfe aus einem Hartgummi oder einem Metall, insbesondere in einstückiger Art und Weise gefertigt.
-
Des Weiteren betrifft die Offenbarung ein Verbindungselement zur elektrisch leitfähigen Verbindung einer Stromquelle mit zumindest einem an den Verbindungsstecker angeschlossenen Verbraucher und/oder zwischen einzelnen Verbrauchern, wobei das Verbindungselement zumindest ein Verbindungssteckergehäuses, welches ein erstes Gehäuse aufweist, innerhalb welchem zumindest eine Steckerhalterung angeordnet oder durch das Gehäuse selbst ausgebildet ist, wobei das Verbindungssteckergehäuse ein zweites Gehäuse aufweist, welches entlang einer Einsteckrichtung dem ersten Gehäuse gegenüberliegt, wobei ein elektrischer Leiter entlang der Einsteckrichtung durch das zweite Gehäuse hindurch in das erste Gehäuse geführt ist, und weiter wobei ein Leiterende des elektrischen Leiters in der Steckhalterung positioniert ist, sodass das Leiterende, vorzugsweise bündig, mit einem von außen, insbesondere frei, einsehbaren Ende der Steckhalterung abschließt, zumindest eine ausgehärtete Klebemasse, welche in das zweite Gehäuse eingeführt und dort auch ausgehärtet ist, wobei die ausgehärtete Klebemasse derart in dem zweiten Gehäuse angeordnet ist, dass der elektrische Leiter durch die Klebemasse in dem Gehäuse fest verankert ist, wobei das erste Gehäuse im Wesentlichen frei von der Klebemasse bleibt.
-
Insbesondere ist den 1A bis 1H ein, wie obig dargestelltes, Fertigungsverfahren zur Herstellung eines Verbindungselementes gezeigt.
-
Gleiche oder gleich wirkende Bestandteile in den Figuren sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, auch wenn manche Elemente übertrieben groß dargestellt sein mögen.
-
Aus der 1A kann in einer Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel eines hier beschriebenen Verbindungssteckergehäuses 10 erkannt werden, wobei das Verbindungssteckergehäuses 10 ein erste Gehäuse 10A (verdeckt) und ein zweites Gehäuse 10B aufweist, wobei innerhalb des ersten Gehäuses 10A die Steckerhalterungen 10AA angeordnet sind. Ein elektrischer Leiter 20 ist durch das zweite Gehäuse 10B hindurch entlang einer Einsteckrichtung E1 in das erste Gehäuse 10A geführt. Zudem ist eine Orientierungshilfe 70 erkennbar, welche in Form eines äußeren haptisch wahrnehmbaren Gehäusezahns 71 dargestellt ist. Auch ist ein zweiter Gehäusezahn 72 gezeigt, wobei sich beide Gehäusezähne gegenüberliegen. Dies erleichtert die Identifikation und Positionierung der einzelnen Adern innerhalb des Gehäuses 10.
-
Wie zudem aus der 1A erkannt werden kann, weist das Verbindungssteckergehäuse 10 innerhalb einer Trennwand 80 zwischen den beiden Gehäusen 10A und 10B drei um die Einsteckrichtung E1 radial gleichmäßig herum verteilte beabstandete Öffnungen 91 auf, durch welche hindurch, wie in der 1B gezeigt, einzelne Adern eines elektrischen Leiters 20 hindurchgeführt werden.
-
Erkannt werden kann nämlich, dass der elektrische Leiter 20 entlang der Einsteckrichtung E1 durch das zweite Gehäuse 10B hindurch in das erste Gehäuse 10A (rückseitig gezeigt und aus den 1A und 1B nicht erkennbar) geführt wird, wobei wie aus der 1C erkannt werden kann, ein Leiterende 20A des elektrischen Leiters 20 in der Steckhalterung in jeweils drei, für die jeweiligen Adern 20A bis 20C des elektrischen Leiters 20 vorgesehene Steckhalterungen 10AA positioniert wird, sodass jede der Leiterenden 21A der einzelnen Adern vorzugsweise bündig (in der 1C nicht bündig gezeigt, hier müssen die einzelnen Leiterenden in das erste Gehäuse 10A noch zurück gedrängt werden) mit einem von außen, insbesondere frei einsehbaren Ende der Steckhalterung 10AA abschließt (s. hierzu 1E).
-
In der 1F ist eine nicht zwingend, jedoch vorteilhaft erdachte Positionierungshilfe 50 erkennbar.
-
Insbesondere kann nämlich aus den 1 erkannt werden, dass vor dem Positionieren des Leiterendes in der Steckhalterung das Leiterende 20A bzw., die einzelnen Adern entisoliert werden, wobei auf einem dann freigelegten Ende 200A jedes Leiterende 20A jeder Ader jeweils ein Verbindungsstecker 30 mit dessen Fixierbereich F10 aufgeschoben wird.
-
Wie der 1E entnommen wird, wird daher der Verbindungsstecker 30 entlang der Einsteckrichtung E1 bündig in jede der Steckhalterungen 10AA eingeführt.
-
Der 1E ist des Weiteren entnehmbar, dass jeder der Verbindungsstecker 30 entlang der Einsteckrichtung E1 einen Bodenbereich E10 sowie zwei dem Bodenbereich E10 in der Querrichtung Q1 berandende Ösenbereiche E11 aufweist, sodass ein zu einer Seite hin offener Kontaktbereich K10 erzeugt ist, um den Verbindungsstecker 30 an eine Stromquelle oder einen Verbraucher elektrisch leitend anzuschließen, wobei das jeweilige Leiterende 20A in den Fixierbereich F10 des Verbindungssteckers angebracht ist, sodass über den Verbindungsstecker 30 eine elektrisch leitende Verbindung mit dem elektrischen Leiter 20 und einer Stromquelle oder einem Verbraucher herstellbar ist.
-
Zur korrekten Orientierung ist aus der 1E weiterhin erkennbar, dass die jeweiligen Steckhalterung 10AA entlang der Einsteckrichtung E1 gesehen, zumindest eine Ausbuchtung A10 in Richtung weg von der Einsteckrichtung E1 aufweist, wobei der Verbindungsstecker 30 derart in die jeweiligen Steckhalterungen 10AA eingeführt wird, dass der zu einer Seite hin offene Kontaktbereich K10 zu der Ausbuchtung A10 hin zeigt, sodass die Ausbuchtung A10 eine Positionierungsmarkierung für die Ausrichtung des Verbindungssteckers 30 relativ zu dem Gehäuse 10A ist.
-
Die nicht erfindungsgemäße Positionierungshilfe 50 weist jeweils 3 Druckflächen 50A auf, mit welcher die einzelnen Enden der elektrisch leitfähigen Adern des elektrischen Leiters 20 mit Druck beaufschlagt werden, sodass die Positionierungshilfe 50 als eine Art lösbarer Kappenverschluss in das erste Gehäuse 10A eingeführt und dort eingesteckt wird. Automatisch sind daher die einzelnen Enden der einzelnen Adern korrekt in den drei Steckhalterungen 10AA positioniert.
-
In der 1G ist das noch nicht fertige Verbindungselementsystem 1000 in einer Seitenansicht gezeigt. Es wird abgebildet wie zumindest teilweise die Positionierungshilfe 50 in das erste Gehäuse 10A eingedrückt wird, um den bündigen Abschluss, wie obig dargestellt, herzustellen.
-
In der 1H ist gezeigt, wie in einem weiteren Schritt ein Aushärten der Klebemasse 3 gezeigt ist, sodass der elektrische Leiter 20 durch die Klebemasse 3 in dem Gehäuse 10A und ebenso auch in dem Gehäuse 10B verankert ist, wobei das erste Gehäuse 10A im Wesentlichen frei von der Klebemasse bleibt. „Im Wesentlichen“ heißt in diesem Zusammenhang, dass ein Volumen des ersten Gehäuses mit weniger als 10%, vorzugsweise weniger als 5% mit der Klebemasse belegt ist, sodass die Klebemasse sich vorzugsweise im Wesentlichen nur in dem zweiten Gehäuse aufhält und nicht durch Öffnungen in der Trennwand in das erste Gehäuse hindurch fließen kann.
-
In der 1I ist die Positionierungshilfe 50 wieder entfernt, sodass die dort gezeigten freien elektrischen Adern des elektrischen Leiters 20 zusammen mit dem Verbindungsgehäuse mit einem Kunststoffverguss zumindest teilweise umgossen werden, sodass ein dann fertiges Verbindungselement 1 entsteht, bei dem das Verbindungssteckergehäuse 10 vollständig, vorzugsweise formschlüssig nach außen hin abgedichtet ist und somit über das zweite Gehäuse 10B keine Flüssigkeit zu der Klebemasse 3 gelangen kann.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Verbindungselement
- 1000
- Verbindungselementsystem
- 3
- Klebemasse
- 10
- Verbindungssteckergehäuse
- 10A
- erstes Gehäuse
- 10B
- zweites Gehäuse
- 10AA
- Steckhalterung
- 20
- elektrischer Leiter
- 20A
- Leiterende
- 21A
- Leiterende
- 200A
- frei gelegtes Ende
- 30
- Verbindungsstecker
- 50
- Positionierungshilfe
- 50A
- Druckfläche
- 50B
- Basisfläche
- 70
- Orientierungshilfe
- 71
- erster Gehäusezahn
- 72
- zweiter Gehäusezahn
- 80
- Trennwand
- 91
- Öffnung
- E1
- Einsteckrichtung
- E10
- Bodenbereich
- E11
- Ösenbereich
- F10
- Fixierbereich
- K10
- Kontaktbereich
- Q1
- Querrichtung
- A10
- Ausbuchtung