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DE102019009162A1 - Produktlage von Betonpflastersteinen sowie Verfahren zur Herstellung von Betonpflastersteinen in einer Produktlage - Google Patents

Produktlage von Betonpflastersteinen sowie Verfahren zur Herstellung von Betonpflastersteinen in einer Produktlage Download PDF

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DE102019009162A1
DE102019009162A1 DE102019009162.0A DE102019009162A DE102019009162A1 DE 102019009162 A1 DE102019009162 A1 DE 102019009162A1 DE 102019009162 A DE102019009162 A DE 102019009162A DE 102019009162 A1 DE102019009162 A1 DE 102019009162A1
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DE
Germany
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concrete paving
concrete
paving stones
product layer
stones
Prior art date
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DE102019009162.0A
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Inventor
Otto Weber
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Rinn Beton- und Naturstein & Co KG GmbH
Rinn Beton und Naturstein GmbH and Co KG
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Rinn Beton- und Naturstein & Co KG GmbH
Rinn Beton und Naturstein GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Produktlage mit Betonpflastersteinen für einen Passé-Verband mit einem Grundkörper, der eine Sichtseite aufweist, wobei der Grundkörper Seitenflächen und eine rechteckige oder quadratische Grundform aufweist, wobei der Betonpflasterstein an seiner Sichtseite von einer regelmäßigen geometrischen Form abweichende Konturen aufweist, wobei die Konturen in den Seitenflächen wenigstens bis zu einem Sechstel und maximal bis zur Hälfte einer Höhe (H) des Betonpflastersteines angeordnet sind, ausgehend von der Sichtseite des Betonpflastersteines sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Betonpflastersteines in einer Produktlage.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Produktlage von Betonpflastersteinen sowie ein Verfahren zur Herstellung von Betonpflastersteinen in einer Produktlage.
  • Aus der Praxis ist bekannt, Natursteinpflaster im sogenannten Passe-Verband zu verlegen. Der Passé-Verband hat sich entwickelt, da beim Verlegen von Natursteinpflaster, Pflastersteine in unterschiedlichen, nicht genormten Größen häufig überschüssig sind. Beim Passé-Verband wird das Pflaster im 45°-Winkel zu der Fahrtrichtung verlegt. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Fugen nicht über mehr als drei Pflastersteine sich erstrecken dürfen. Dieses Pflaster wird sehr unregelmäßig verlegt.
  • Zum Stand der Technik ( DE 20 2004 003 160 U1 ) gehört eine Pflasterplatte aus Beton sowie eine Vorrichtung zur Herstellung von Pflasterplatten aus Beton. Gemäß diesem Stand der Technik ist ein Formkasten vorgesehen, der senkrechte Seitenwände aufweist. Eine Oberflächenkontur in der Sichtseite der Betonplatte wird durch einen Stempel erzeugt, der eine entsprechende Negativform der Oberflächenkontur aufweist. Der Stempel weist umlaufend eine Nase auf, die eine konische Verjüngung der Pflasterplatte in Richtung Sichtseite beim Verpressen des Betons in dem Formkasten erzeugt. Diese zum Stand der Technik gehörende Vorrichtung zur Herstellung von Pflasterplatten ist nur für Platten anwendbar, die eine nicht sehr große Höhe aufweisen. Wie in dem Stand der Technik ausgeführt, beträgt eine Höhe der Fase, die durch den Stempel erzeugt wird, etwa 20 bis 40 % der Höhe der Seitenfläche. Diese Fase kann jedoch nicht höher als 10 bis 15 mm sein. Der Grund liegt darin, dass nach jedem Herstellungstakt der Stempel gereinigt werden muss. Ist die Nase in dem Stempel zu hoch ausgebildet, entsteht ein so genanntes Nest, welches sich sehr schlecht bis überhaupt nicht säubern lässt, wodurch Betonrückstände in dem Stempel verbleiben und keine hochwertigen Pflasterplatten herstellbar sind. Darüber hinaus können mit diesen Stempeln keine scharfkantigen Formkonturen hergestellt werden.
  • Gemäß der DE 35 07 226 A1 ist bekannt, nur Produktlagen von Betonsteinen mit ähnlichen Größen, das heißt mit nicht sehr großen Größenunterschieden herzustellen. Gemäß diesem Stand der Technik werden lediglich Betonpflastersteine in einem Größenverhältnis von 1:2 hergestellt. Sind sehr kleine und sehr große Formate für Betonsteine vorgesehen, kann es vorkommen, dass die kleinen Formkästen für kleine Betonsteine weniger befüllt werden als die Formkästen für größere Betonsteine. Das wiederum bedeutet, dass der Beton nach der vollständigen Herstellung des Betonsteines, das heißt nach dem abschließenden Rüttelvorgang, eine nicht so hohe Dichte aufweist, wodurch die Oberfläche relativ porös ist und unter Umständen später viel leichter Wasser in den Betonstein eindringen kann.
  • Weiterhin gehört zum Stand der Technik ( US 2007/0 216 058 A1 ) ein Pflasterstein, der in einem Formverfahren mit einer Schichtzementzusammensetzung hergestellt wird. Die gemäß diesem Stand der Technik hergestellten Betonpflastersteine werden in Formkästen hergestellt, die senkrechte Seitenwände aufweisen. Eine Kontur der Seitenflächen des Pflastersteines ist gemäß diesem Stand der Technik nicht vorgesehen.
  • Weiterhin gehört zum Stand der Technik ( DE 195 22 435 A1 ) ein Formling sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung eines Formlings. Gemäß diesem Stand der Technik wird in einen Pflasterstein eine Oberflächenstruktur eingebracht, indem Vertiefungen und/oder Vorsprünge in dem Pflasterstein angeordnet werden. Der Formkasten für die Herstellung des Pflastersteines weist senkrechte Seitenwände auf. Eine Kontur in den Seitenflächen des Betonpflastersteines ist gemäß diesem Stand der Technik nicht vorgesehen.
  • Das der Erfindung zugrunde liegende technische Problem besteht darin, eine Produktlage von Betonpflastersteinen anzugeben, mit der große und kleine Betonpflastersteine mit derselben Bauhöhe herstellbar sind. Weiterhin soll ein Verfahren zur Herstellung von Betonpflastersteinen angegeben werden, mit dem Betonpflastersteine für einen Passé-Verband einfach und preiswert herstellbar sind.
  • Dieses technische Problem wird durch eine Produktlage mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 und durch ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß Anspruch 8 gelöst.
  • Ein Betonpflasterstein für einen Passe-Verband mit einem Grundkörper, der eine Sichtseite aufweist, wobei der Grundkörper Seitenflächen und eine rechteckige oder quadratische Grundform aufweist, zeichnet sich dadurch aus, dass der Betonpflasterstein an seiner Sichtseite von einer regelmäßigen geometrischen Form abweichende Konturen aufweist und dass die Konturen in den Seitenflächen wenigstens bis zu einem Sechstel und maximal bis zur Hälfte der Höhe des Betonpflastersteines angeordnet sind, ausgehend von der Sichtseite des Betonpflastersteines.
  • Der Betonpflasterstein weist den Vorteil auf, dass er einen, einem üblichen Betonpflasterstein entsprechenden Grundkörper aufweist, nämlich mit einer rechteckigen oder quadratischen Grundform, so dass der Betonpflasterstein einfach verlegt werden kann. Darüber hinaus weist der Betonpflasterstein an seiner Sichtseite von einer regelmäßigen Form abweichende Konturen auf, so dass mit den Betonpflastersteinen ein Passe-Verband nachgebildet werden kann. Die Konturen in den Seitenflächen sind wenigstens bis zu einem Sechstel und maximal bis zur Hälfte einer Höhe des Betonpflastersteines angeordnet, ausgehend von der Sichtseite des Betonpflastersteines. Das bedeutet, dass die Betonpflastersteine beim Verlegen wie handelsübliche Betonpflastersteine, die beispielsweise quader- oder würfelförmig ausgebildet sind, verlegt werden können. Dies wird dadurch gewährleistet, dass die Grundkörper der Betonpflastersteine beispielsweise mit einem vorgegebenen Abstand zueinander angeordnet werden können. Diese Verlegeart ist deutlich einfacher als die Verlegung von Natursteinen, da Natursteine keine regelmäßigen Grundkörper aufweisen.
  • Dennoch wird im Bereich der Sichtseite ein Pflaster in einem sogenannten Passé-Verband nachgebildet, da die Sichtseiten der Betonpflastersteine eine unregelmäßige Kontur, das heißt von einer regelmäßigen geometrischen Form abweichende Konturen aufweisen.
  • Vorteilhaft ist vorgesehen, dass die Konturen an der Sichtseite angeordnete Kanten und/oder wenigstens teilweise Seitenflächen, die an der Sichtseite angrenzend angeordnet sind, umfassend ausgebildet sind. Das bedeutet, dass die Kanten der Sichtseite unregelmäßig ausgebildet sind. Das heißt, diese Ausführungsform ist Natursteinen nachempfunden. Alternativ oder zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Seitenflächen, die an der Sichtseite angrenzend angeordnet sind, zumindest teilweise von einer regelmäßigen geometrischen Form abweichende Konturen aufweisen. Da bei einem verlegten Verband aus Betonpflastersteinen dieser normalerweise mit Splitt verfüllt wird, jedoch lediglich bis zu einer Höhe von beispielsweise einem Zentimeter unterhalb der Oberfläche, die durch die Sichtflächen der Betonpflastersteine gebildet wird, sind nicht nur die Kanten der Betonpflastersteine sondern auch teilweise die Seitenflächen zu erkennen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Betonpflasterstein zu der Sichtseite hin wenigstens über einen Teil der Höhe des Betonpflastersteines sich konisch verjüngend ausgebildet ist. Hierdurch wird zum einen das Entschalen aus der Form bei der Herstellung vereinfacht. Darüber hinaus sind die unregelmäßig ausgebildeten Konturen hierdurch im verlegten Verband zu erkennen.
  • Das bedeutet, dass der Betonpflasterstein ein ästhetisch ansprechendes Design aufweist bei gleichzeitiger guter Verlegbarkeit.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des Betonpflastersteines für einen Passé-Verband ist vorgesehen, dass an wenigstens einer der Seitenflächen des Betonpflastersteines wenigstens eine Nocke als Verschiebeschutz angeordnet ist.
  • Die Nocken sind vorteilhaft vorgesehen, damit sich die Betonpflastersteine im verlegten Zustand nicht verschieben, beispielsweise wenn das Pflaster von Pkws befahren wird.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass die wenigstens eine Nocke eine maximale Höhe aufweist, die zwei Drittel der Höhe des Betonpflastersteines entspricht, ausgehend von einer der Sichtseite gegenüberliegenden Fläche des Betonpflastersteines.
  • Durch diese Ausführungsform ist gewährleistet, dass die wenigstens eine Nocke im verlegten Zustand und wenn der Verband mit Splitt verfüllt ist, nicht sichtbar ist, dass jedoch trotzdem ein Verschiebeschutz vorhanden ist.
  • Die erfindungsgemäße Produktlage von Betonpflastersteinen, hergestellt nach dem erfindungsgemäßen Verfahren, zeichnet sich dadurch aus, dass die Produktlage Betonpflastersteine mit einem Größenverhältnis von wenigstens 1:4 der Grundfläche der größten Betonpflastersteine der Produktlage zu der Grundfläche der kleinsten Betonpflastersteine der Produktlage aufweist.
  • Hierdurch ist gewährleistet, dass unterschiedlich große Steine für einen Passé-Verband in einer Produktlage hergestellt werden können. Produktlagen mit Betonpflastersteinen mit Größenverhältnissen von wenigstens 1:4 sind, wie schon ausgeführt, schwer herstellbar. Die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Produktlage weist den Vorteil auf, dass sämtliche Betonpflastersteine dieselbe Höhe aufweisen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Produktlage wenigstens 20 Betonpflastersteine, gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wenigstens 45 Betonpflastersteine aufweist. Hierdurch wird das Produktionsverfahren beschleunigt und die Betonpflastersteine sind preiswerter herzustellen, je mehr Betonpflastersteine in einer Produktlage herstellbar sind.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass in einer Produktlage wenigstens vier unterschiedliche Größen von Betonpflastersteinen vorgesehen sind. Besonders vorteilhaft sind wenigstens sechs unterschiedliche Größen von Betonpflastersteinen vorgesehen. Diese Ausführungsform weist den Vorteil auf, dass die Fläche in einer Produktlage besonders gut ausgenutzt wird bei einer hohen Vielfalt von Steinen und Steingrößen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass in einer Produktlage drei Cluster von Betonpflastersteinen hergestellt werden. In einem Cluster können beispielsweise sechs verschiedene Größen von Betonpflastersteinen vorgesehen sein. Die einzelnen Cluster können unterschiedliche Konturen der Sichtseiten oder wenigstens teilweise der Seitenflächen der Betonpflastersteine aufweisen, so dass mit einer Produktlage beispielsweise ein Quadratmeter eines Passe-Verbandes vollständig hergestellt werden kann.
  • Vorteilhaft weisen die Betonpflastersteine eines Clusters ein und dieselbe Kontur auf. Hierdurch ist gewährleistet, dass immer dieselbe Anzahl von Betonpflastersteinen mit derselben Kontur hergestellt werden, um bei der Auslieferung die Gewähr zu haben, dass immer dieselbe Anzahl von Betonpflastersteinen mit derselben Kontur ausgeliefert wird.
  • Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Betonpflastersteine eines Clusters unterschiedliche Konturen aufweisen. Beispielsweise können Betonpflastersteine eines Clusters mit gleicher Grundfläche unterschiedliche Konturen aufweisen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von Betonpflastersteinen in einer Produktlage, wobei die Produktlage aus wenigstens zwei Betonpflastersteinen gebildet wird und wobei wenigstens ein Betonpflasterstein eine von einem zweiten Betonpflasterstein abweichende Grundfläche aufweist,
    • - bei dem Kernbeton in eine Form gefüllt wird durch ein- oder mehrmaliges Überfahren der Form mit einer Zuführvorrichtung für den Kernbeton,
    • - wobei die Form den herzustellenden Betonpflastersteinen angepasste Formkästen aufweist,
    • - bei dem nach dem Befüllen der Formkästen mit Kernbeton Stempel in die Formkästen eintauchen und herausfahren,
    • - bei dem Vorsatzbeton in die Formkästen gefüllt wird mit einer zweiten Zuführvorrichtung durch ein- oder mehrmaliges Überfahren der Form,
    • - bei dem die Stempel in die Formkästen eintauchen,
    • - bei dem die Form gerüttelt wird,
    • - bei dem die Betonpflastersteine auf der den Stempeln gegenüberliegenden Seite der Form entformt werden, zeichnet sich dadurch aus, dass Stempel verwendet werden, deren Grundflächen jeweils kleiner sind als die Grundflächen der korrespondierenden Formkästen.
  • Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren wird der Kernbeton in eine Form gefüllt, die wenigstens zwei Formkästen für die Herstellung der Betonpflastersteine aufweist. Hierzu wird die Form mit einer Zuführvorrichtung, beispielsweise einer trichterförmigen Zuführvorrichtung ein- oder mehrmalig überfahren, so dass der Kernbeton in den Formkästen angeordnet wird. Nach dem Befüllen der Form beziehungsweise der Formkästen mit Kernbeton, wobei der Kernbeton vorteilhaft bis zu einem oberen Rand der Formkästen gefüllt wird, wird der Kernbeton in den Formkästen der Form mit Stempeln in die Form gedrückt, und zwar soweit, dass die gewünschte Vorsatzbetonstärke in den Formkästen erreicht wird.
  • Die Betonpflastersteine können so in dafür konzipierten Formeinrichtungen maschinell gefertigt werden. Eine sogenannte Auflast mit Stempeln fährt um die gewünschte Vorsatzbetonstärke in die Formkästen ein und sorgt so für eine Vorverdichtung des Kernbetons. Die Auflast mit den Stempeln fährt wieder in ihre Grundposition zurück. Eine weitere Zuführvorrichtung mit Vorsatzbeton überfährt die Form ein- oder mehrmalig und füllt die Formkästen mit Vorsatzbeton auf.
  • Mit erneut aufgesetzter Auflast mit den Stempeln erfolgt nun die Hauptverdichtung nach dem Rüttelprinzip. Nach Erreichen der gewünschten Verdichtung erfolgt dann das Entschalen der kompletten Steinlage auf eine Trägerpalette. Der Kernbeton wird vorzugsweise bis zum oberen Rand der Formkästen eingefüllt. Nachdem die Auflast mit den Stempeln den Kernbeton in die Formkästen gedrückt hat, wird der Vorsatzbeton eingefüllt. Auch der Vorsatzbeton wird vorzugsweise bis zum oberen Rand der Formkästen eingefüllt.
  • Die Anzahl der Stempel entspricht vorteilhaft der Anzahl der Formkästen in der Form.
  • Die Form der Stempel ist vorzugsweise den oberen Öffnungen der Formkästen angepasst ausgebildet. Die Formkästen haben unterschiedliche Öffnungen, da die Formkästen die Form der Betonpflastersteine für den Passe-Verband wiedergeben. Aus diesem Grund sind die Stempel mit ihrer Grundform derart ausgebildet, dass sie in die Öffnungen der Formkästen eingefahren werden können.
  • Damit die Form mit Formkästen unterschiedlicher Größe kombiniert werden kann und die Betonpflastersteine anschließend keine Qualitätsunterschiede aufweisen, die durch eine unterschiedliche Befüllungsdichte in den unterschiedlich großen Formkästen entsteht, wird die Auflast der Formeinrichtung vorteilhaft mit einem so genannten Befüllungsausgleich ausgestattet. Die Stempel für die kleineren Formkästen können beispielsweise pneumatisch oder hydraulisch relativ zu den Stempeln der großen Formkästen abgesenkt werden. Dies geschieht jedoch nur für den Arbeitsschritt beim Profilieren der Vorsatzstärke. Das heißt in den kleineren Formkästen wird mehr Füllhöhe für den Vorsatz geschaffen, dadurch wird die schlechtere Befüllungsdichte des Kernbetons durch Vorsatzbeton ausgeglichen. Nach der Hauptrüttelung haben die Produkte eine einheitliche Qualität. Bei gleicher Rüttelenergie erfährt der Beton in den kleineren Formkästen grundsätzlich eine schlechtere Verdichtung wegen des beim Befüllvorganges fehlenden Materials (kleinere Befüllungsdichte). Dies wird dadurch ausgeglichen, dass die Stempel der kleineren Formkästen weiter abgesenkt werden als die Stempel der großen Formkästen. Hierdurch wird auch vermieden, dass die Steinhöhe der Betonpflastersteine variiert.
  • Würde die Höhe der Betonpflastersteine voneinander abweichen, entstünde beim Verlegen der Betonpflastersteine ein Höhenunterschied zwischen den Betonpflastersteinen, was unerwünscht ist. Insbesondere, wenn die Form kleine und große Formkästen aufweist, kommt es häufig vor, dass die kleinen Formkästen weniger befüllt werden als die großen Formkästen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass beim ersten Eintauchen der Stempel in die Formkästen die verschiedenen Stempel in unterschiedlichen Höhen in die Formkästen eintauchen. Hierdurch wird, wie schon beschrieben, die geringere Befüllung von kleinen Formkästen ausgeglichen.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass nach dem Einfüllen des Kernbetons die Form vorgerüttelt wird.
  • Vorteilhaft erfolgt der endgültige Rüttelvorgang nach dem Einfüllen des Vorsatzbetons mit aufgesetzten, das heißt mit in die Form eingefahrenen Stempeln.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass beim ersten Eintauchen der Stempel die Eintauchtiefe einem Höhenmaß des Vorsatzbetons entspricht. Hierdurch wird sozusagen der Platz in den Formkästen für den Vorsatzbeton geschaffen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass in einer Produktlage wenigstens 20 Betonpflastersteine hergestellt werden. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass in einer Produktlage wenigstens 40, vorzugsweise wenigstens 45 Betonpflastersteine hergestellt werden. Je mehr Betonpflastersteine in einer Produktlage vorhanden sind, umso mehr Betonpflastersteine können in einem Herstellungsgang hergestellt werden. Wird eine Produktlage jedoch so groß, dass eine Vielzahl von Betonpflastersteinen, beispielsweise wenigstens 20 oder sogar wenigstens 45 hergestellt werden, müssen in einer Produktlage große und kleine Steine hergestellt werden. Hierdurch ist gewährleistet, dass sämtliche für die Herstellung eines Verlegeverbandes erforderlichen Betonpflastersteine in ein und derselben Produktlage hergestellt werden.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass in einer Produktlage Betonpflastersteine mit einem Größenverhältnis von wenigstens 1:4 der Grundfläche der größten Betonpflastersteine der Produktlage zu der Grundfläche der kleinsten Betonpflastersteine der Produktlage gleichzeitig hergestellt werden. Das bedeutet, dass in einer Produktlage große Betonpflastersteine und kleine Betonpflastersteine hergestellt werden. Beispielsweise werden Betonpflastersteine mit einer Größe 18 cm × 18 cm und mit einer Größe 9 cm × 9 cm hergestellt. Es können darüber hinaus Betonpflastersteine in einer Größe von 18 cm × 13,5 cm, 18 cm × 9 cm, 13,5 cm × 9 cm und 13,5 cm × 13,5 cm in der Produktlage hergestellt werden.
  • Hierdurch können eine Vielzahl von verschiedenen Größen von Betonpflastersteinen in einer Produktlage hergestellt werden, vorzugsweise derart, dass die Betonpflastersteine einer Produktlage zu dem gewünschten Muster verlegt werden können.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung werden in einer Produktlage wenigstens vier unterschiedliche Größen von Betonpflastersteinen hergestellt. Wie schon ausgeführt, weist dies den Vorteil auf, dass die Steine jeweils einer Produktlage verlegt werden können, ohne dass Steine von verschiedenen Produktlagen erforderlich sind.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden in einer Produktlage wenigstens sechs unterschiedliche Größen von Betonpflastersteinen hergestellt.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass in einer Produktlage drei Cluster von Betonpflastersteinen hergestellt werden. Das bedeutet, dass in einem Cluster Betonpflastersteine unterschiedlicher Größe vorgesehen sind. Beispielsweise sind folgende Steingrößen denkbar:
    • - 2 Betonpflastersteine: 18 cm × 18 cm
    • - 5 Betonpflastersteine: 18 cm × 13,5 cm
    • - 2 Betonpflastersteine: 13,5 cm × 13,5 cm
    • - 2 Betonpflastersteine: 18 cm × 9 cm
    • - 3 Betonpflastersteine: 9 cm × 9 cm
    • - 1 Betonpflasterstein: 13,5 cm × 9 cm.
  • Das bedeutet, dass dieser Cluster beispielsweise 15 Betonpflastersteine enthält. Weitere zwei Cluster in der Produktlage enthalten dieselben Steingrößen. Bei den drei Clustern können jedoch beispielsweise die Kanten von Sichtseiten der Betonpflastersteine unterschiedlich ausgebildet sein, um einen Passe-Verband aus Natursteinen möglichst naturgetreu nachzubilden.
  • Vorteilhaft wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung eines Betonpflastersteines eine einen Stahlrahmen aufweisende Form verwendet. Dies weist den Vorteil auf, dass die Form häufig verwendet werden kann, da sie lediglich einem geringen oder keinem Verschleiß unterliegt.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Formkästen der Form die Konturen der herzustellenden Betonpflastersteine aufweisen. Da sich die Betonpflastersteine nach oben zur Sichtseite hin verjüngen, werden die Betonpflastersteine nach unten aus der Form entformt.
  • Die Verwendung von Betonpflastersteinen zur Herstellung eines Passé-Verbandes weist den Vorteil auf, dass Betonpflastersteine deutlich günstiger sind als Natursteine.
  • Darüber hinaus weist die Verwendung von Betonpflastersteinen zur Herstellung eines Passé-Verbandes den Vorteil auf, dass die Betonpflastersteine einen würfel- oder quaderförmigen Grundkörper aufweisen und aus diesem Grunde deutlich einfacher verlegt werden können als Natursteine, die insgesamt sehr unregelmäßig geformt sind oder die an einer der Sichtseite gegenüberliegenden Seite in Handarbeit zu einem würfelförmigen oder quaderförmigen Stein geformt werden müssen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich anhand der zugehörigen Zeichnungen, in der mehrere Ausführungsbeispiele von Betonpflastersteinen sowie einer Form zur Herstellung der Betonpflastersteine beispielhaft dargestellt sind, ohne die Erfindung auf diese Ausführungsbeispiele zu beschränken. In den Zeichnungen zeigen:
    • 1 eine Form zur Herstellung von Betonpflastersteinen in Draufsicht;
    • 2 eine Form mit Stempel im Querschnitt;
    • 3 eine Form im Querschnitt mit Stempeln in unterschiedlicher Höhe;
    • 4 einen Querschnitt durch einen Formkasten;
    • 5 eine Produktlage von Betonpflastersteinen in Draufsicht;
    • 6 eine Produktlage von Betonpflastersteinen in perspektivischer Ansicht;
    • 7 einen Passe-Verband, verlegt mit Betonpflastersteinen;
    • 8 einen Cluster einer Produktlage;
    • 9 einen Betonpflasterstein in Draufsicht;
    • 10 einen Betonpflasterstein in Draufsicht;
    • 11 einen Betonpflasterstein in Draufsicht;
    • 12 eine Einzelheit der 7;
    • 13 einen Betonpflasterstein in Seitenansicht.
  • 1 zeigt eine Form 1 für Betonpflastersteine 2 bis 7. Die Betonpflastersteine 2 bis 7 weisen jeweils unterschiedliche Größen auf, sind zum Teil jedoch mehrfach in der Form 1 vorhanden. Die Form 1 weist eine Vielzahl von Formkästen 8 auf. Gemäß 1 sind in den Formkästen 8 die Betonpflastersteine 2 bis 7 angeordnet, wie man an den Konturen 9 erkennt.
  • Wie in den 2 bis 4 dargestellt, weist die Form 1 Formkästen 8 auf. In den Formkästen 8 wird der Kernbeton 11 angeordnet. Stempel 10, 15, 27 werden in Richtung des Pfeiles A bewegt. Mit den Stempeln 10, 15, 27 wird der Kernbeton 11 in Richtung des Pfeiles A so weit in die Formkästen 8 geschoben, dass eine Schicht Vorsatzbeton (in 3 und 4) in die Formkästen 8 eingefüllt werden kann.
  • Die Stempel 10, 15, 27 sind an einer Auflast 28 angeordnet. Der Stempel 15, der einem kleinen Formkasten 8 zugeordnet ist, kann in der Höhe, wie in 3 dargestellt ist, verändert werden. Der Stempel 15 kann in die gestrichelt dargestellte Position 29 verfahren werden. Hierdurch wird der Kernbeton 11 des dem Stempel 15 gegenüberliegenden Formkastens 8 etwas weiter in den Formkasten 8 gedrückt, wie an der Höhendifferenz h erkennbar ist. Diese Höhenveränderung h ist auch in der Position 29 erkennbar.
  • Gemäß 2 ist der Kernbeton 11 in den Formkästen 8 angeordnet und noch nicht mit den Stempeln 10, 15, 27 in Richtung des Pfeiles A heruntergedrückt worden.
  • Gemäß 3 ist der Kernbeton schon mittels der Stempel 10, 15, 27 in Richtung des Pfeiles A heruntergedrückt worden. Die Stempel 10, 15, 27 sind wieder aus den Formkästen 8 herausgefahren. Anschließend wird der Vorsatzbeton 26 eingebracht. Hierfür ist mittels der Stempel 10, 15, 27 jeweils der Raum 30 in den Formkästen geschaffen worden.
  • In 4 ist der Vorsatzbeton 26 in den Formkasten 8 eingebracht worden und mit dem Stempel 15 in Richtung des Pfeiles A bewegt worden. Der Betonpflasterstein 5 ist gemäß 4 fertig verdichtet, das heißt, es hat auch schon ein Rüttelvorgang stattgefunden.
  • Der Betonpflasterstein 5 kann in Richtung des Pfeiles C aus dem Formkasten 8 entformt werden.
  • In den 2 und 3 ist ein Unterlagsbrett 31 dargestellt, auf dem die Betonpflastersteine 2, 4, 5, 6 angeordnet sind.
  • Wie den 2, 3 und 4 zu entnehmen ist, weisen die Stempel 10, 15, 27 jeweils eine kleinere Grundfläche auf, als die Grundfläche der den Stempeln zugeordneten Formkästen 8 ist. Insbesondere in 4 ist durch die gestrichelt gezeichneten Linien zu erkennen, dass die Fläche F1 des Stempels 15 kleiner ist als die Fläche F2 des Formkastens 8.
  • Das Herstellungsverfahren der Betonpflastersteine läuft folgendermaßen ab:
    • Der Kernbeton 11 wird in die Formkästen 8 gefüllt. Dies geschieht durch mehrmaliges Überfahren der Form 1 durch eine Zuführvorrichtung (nicht dargestellt). Die Auflast 28 mit den Stempeln 10, 15, 27 fährt anschließend um die gewünschte Vorsatzbetonstärke in die Formkästen 8 ein und sorgt so für eine Vorverdichtung des Kernbetons 11.
  • Die Auflast 28 mit den Stempeln 10, 15, 27 fährt wieder in ihre Grundposition zurück. Eine Zuführvorrichtung (nicht dargestellt) mit Vorsatzbeton 26 überfährt die Form 1 und füllt die Formkästen 8 mit Vorsatzbeton 26 auf. Mit erneut aufgesetzter Auflast 28 mit den Stempeln 10, 15, 27 erfolgt nun die Hauptverdichtung nach dem Rüttelprinzip. Nach Erreichen der gewünschten Steinhöhe erfolgt dann das Entschalen der kompletten Steinlage auf eine Trägerpalette (nicht dargestellt).
  • Die Auflast 28 der Formeinrichtung ist mit einem Befüllungsausgleich ausgestattet. Die Stempel 15 für die kleineren Formkästen 8 (beispielsweise für den Betonpflasterstein 5) können pneumatisch oder hydraulisch relativ zu den Stempeln 10, 27 der großen Formkästen 8 abgesenkt werden. Dies geschieht jedoch nur für den Arbeitsschritt beim Profilieren der Vorsatzstärke. Das heißt, dass in den kleineren Formkästen 8 mehr Füllhöhe für den Vorsatzbeton 26 geschaffen wird. Dadurch wird die schlechtere Befüllungsdichte des Kernbetons 11 durch Vorsatzbeton 26 ausgeglichen. Nach der Hauptrüttelung haben die Produkte eine einheitliche Höhe und Qualität.
  • 5 zeigt eine Produktlage 18, die aus insgesamt 45 Betonplastersteinen besteht. Die Produktlage weist sechs unterschiedliche Größen von Betonpflastersteinen 2 bis 7 auf. Die Produktlage enthält drei Cluster mit jeweils 15 Betonpflastersteinen 2 bis 7. In einem Cluster sind zwei Betonpflastersteine 2, fünf Betonpflastersteine 4, zwei Betonpflastersteine 3, zwei Betonpflastersteine 6, drei Betonpflastersteine 5 und ein Betonpflasterstein 7 angeordnet. Die Betonpflastersteine 2 bis 7 der verschiedenen Cluster weisen verschiedene Konturen 9 auf.
  • Gemäß 6 ist die Produktlage 18 der Betonpflastersteine 2 bis 7 in perspektivischer Ansicht dargestellt. Die Betonpflastersteine 2 bis 7 weisen Nocken 19 als Verschiebeschutz auf. Die Nocken 19 sind lediglich schematisch dargestellt. Darüber hinaus weisen die Betonpflastersteine 2 bis 7 jeweils eine Sichtseite 20 auf. Zur Sichtseite hin sind die Betonpflastersteine 2 bis 7 sich konisch verjüngend ausgebildet.
  • 7 zeigt einen Passé-Verband 21 mit Betonpflastersteinen 2 bis 7. Die Betonpflastersteine im Passé-Verband werden im 45°-Winkel zu einer Fahrtrichtung gemäß dem Pfeil B verlegt. Durch die Konturen der Betonpflastersteine 2 bis 7 entsteht der Gesamteindruck eines Passe-Verbandes, wie er mit Natursteinpflaster gemäß dem Stand der Technik verlegt wird.
  • 8 zeigt einen Cluster 22, der aus fünfzehn Betonpflastersteinen 2 bis 7 besteht. Die Betonpflastersteine 2 bis 7 weisen unterschiedliche Konturen 9 auf. Das heißt, dass Betonpflastersteine 2 bis 7 mit derselben Grundfläche unterschiedliche Konturen in dem Cluster 22 aufweisen können. Die Betonpflastersteine 2 bis 7 können gemäß dem dargestellten Verlegebild verlegt werden. Hierdurch vereinfacht sich das Verlegen der Betonpflastersteine 2 bis 7.
  • 9 zeigt den Betonpflasterstein 2 mit einer Kontur 9. Die Kontur 9 weicht von einer regelmäßigen geometrischen Form, beispielsweise einer rechteckförmigen oder quadratischen Form ab, um einen Naturstein nachzubilden.
  • Ebenfalls der Betonpflasterstein 4 gemäß 10 und der Betonpflasterstein 5 gemäß 11 weisen von einer regelmäßigen geometrischen Form abweichende Konturen auf.
  • Gemäß 12 ist dargestellt, wie Betonpflastersteine 2, 4 und 5 in einem verlegten Zustand zueinander angeordnet sind. Die Betonpflastersteine 2, 4 und 5 weisen Nocken 19 auf, die als Verschiebeschutz dienen.
  • 13 zeigt den Betonpflasterstein 2 mit Nocken 19 und einer Sichtseite 20. Der Betonpflasterstein 2 weist einen Grundkörper 17 auf. Der Betonpflasterstein 2 weist bis zu einer Höhe h den Aufbau eines zum Stand der Technik gehörenden Betonpflastersteines auf. Der Betonpflasterstein 2 ist bis zu der Höhe h von einer der Sichtseite 20 gegenüberliegenden Seite 23 im Wesentlichen rechteckig oder quadratisch ausgebildet und weist geometrische Formen auf. Im oberen Bereich des Betonpflastersteines 2, das heißt im Bereich 24 weist der Betonpflasterstein 2 eine von einer regelmäßigen geometrischen Form abweichende Kontur 9 auf. Die Höhe des Bereiches 24 mit der von einer regelmäßigen geometrischen Form abweichenden Kontur 9 beträgt wenigstens ein Sechstel bis maximal zur Hälfte der Gesamthöhe 25 des Betonpflastersteines 2.
  • Der Betonpflasterstein 2 weist die Konturen 9 auf. Die Konturen 9 können aus unregelmäßig gebildeten Kanten 32 oder unregelmäßig gebildeten Seitenflächen 33 gebildet sein.
  • Im Bereich 24 ist der Betonpflasterstein 2 sich zur Sichtseite 20 hin konisch verjüngend ausgestaltet. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Betonpflasterstein dem Formrahmen 14, wie in 4 dargestellt, einfach entschalt werden kann.
  • Die Nocken 19 weisen eine maximale Höhe bis maximal zwei Drittel der Höhe 25 des Betonpflastersteines auf, ausgehend von der Seite 23.
  • Aufgrund des unteren Bereiches bis zu einer Höhe h des Betonpflastersteines 2 lässt sich dieser wie ein handelsüblicher Betonpflasterstein verlegen bei gleichzeitig ästethisch ansprechender Oberfläche, nämlich der Sichtseite 20 mit den Konturen 9.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Form
    2
    Betonpflasterstein
    3
    Betonpflasterstein
    4
    Betonpflasterstein
    5
    Betonpflasterstein
    6
    Betonpflasterstein
    7
    Betonpflasterstein
    8
    Formkästen
    9
    Konturen
    10
    Stempel
    11
    Kernbeton
    14
    Formrahmen
    15
    Stempel
    17
    Grundkörper
    18
    Produktlage
    19
    Nocken
    20
    Sichtseite
    21
    Passé-Verband
    22
    Cluster
    23
    Seite
    24
    Bereich
    25
    Gesamthöhe
    26
    Vorsatzbeton
    27
    Stempel
    28
    Auflast
    29
    Position
    30
    Raum
    31
    Unterlagsbrett
    32
    Kanten
    33
    Seitenflächen
    A
    Pfeil
    B
    Pfeil
    C
    Pfeil
    h
    Höhe
    F1
    Grundfläche
    F2
    Grundfläche
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202004003160 U1 [0003]
    • DE 3507226 A1 [0004]
    • US 2007/0216058 A1 [0005]
    • DE 19522435 A1 [0006]

Claims (18)

  1. Produktlage von Betonpflastersteinen für einen Passé-Verband, dadurch gekennzeichnet, dass die Produktlage (18) Betonpflastersteine (2 bis 7) mit einem Größenverhältnis von wenigstens 1:4 der Grundfläche des größten Betonpflastersteines (2) der Produktlage (18) zu der Grundfläche des kleinsten Betonpflastersteines (5) der Produktlage (18) aufweist.
  2. Produktlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Produktlage (18) wenigstens 20 Betonpflastersteine (2 bis 7) aufweist.
  3. Produktlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Produktlage (18) wenigstens 40 Betonpflastersteine (2 bis 7), vorzugsweise wenigstens 45 Betonpflastersteine (2 bis 7) aufweist.
  4. Produktlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Produktlage (18) wenigstens vier unterschiedliche Größen von Betonpflastersteinen (2 bis 7) vorgesehen sind.
  5. Produktlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Produktlage (18) wenigstens sechs unterschiedliche Größen von Betonpflastersteinen (2 bis 7) vorgesehen sind.
  6. Produktlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Produktlage (18) drei Cluster (22) von Betonpflastersteinen (2 bis 7) hergestellt werden.
  7. Produktlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Betonpflastersteine (2 bis 7) eines Clusters (22) dieselbe Kontur (9) aufweisen.
  8. Verfahren zur Herstellung eines Betonpflastersteines (2 bis 7) für einen Passé-Verband mit einem Grundkörper (17), der eine Sichtseite (20) aufweist, wobei der Grundkörper (17) Seitenflächen und eine rechteckige oder quadratische Grundform aufweist, bei dem der Betonpflasterstein (2 bis 7) an seiner Sichtseite (20) von einer regelmäßigen geometrischen Form abweichende Konturen (9) aufweist, und bei dem die Konturen (9) in den Seitenflächen wenigstens bis zu einem Sechstel und maximal bis zur Hälfte einer Höhe (H) des Betonpflastersteines (2 bis 7) angeordnet sind, ausgehend von der Sichtseite (20) des Betonpflastersteines (2 bis 7), in einer Produktlage (18) gemäß Anspruch 1, wobei die Produktlage (18) aus wenigstens zwei Betonpflastersteinen (2 bis 7) gebildet wird, und wobei wenigstens ein Betonpflasterstein (2) eine von einem zweiten Betonpflasterstein (3 bis 7) abweichende Grundfläche aufweist, - bei dem Kernbeton (11) in eine Form (1) gefüllt wird durch ein- oder mehrmaliges Überfahren der Form (1) mit einer Zuführvorrichtung für den Kernbeton (11), - wobei die Form (1) den herzustellenden Betonpflastersteinen (2 bis 7) angepasste Formkästen (8) aufweist, - bei dem nach dem Befüllen der Formkästen (8) mit Kernbeton (11) Stempel (10, 15, 27) in die Formkästen (8) eintauchen und herausfahren, - bei dem Vorsatzbeton (26) in die Formkästen (8) gefüllt wird mit einer zweiten Zuführvorrichtung durch ein- oder mehrmaliges Überfahren der Form (1), - bei dem die Stempel (10, 15, 27) in die Formkästen (8) eintauchen, - bei dem die Form (1) gerüttelt wird, - bei dem die Betonpflastersteine (2 bis 7) auf der den Stempeln (10, 15, 27) gegenüberliegenden Seite der Form entformt werden, dadurch gekennzeichnet , dass Stempel (10, 15, 27) verwendet werden, deren Grundflächen (F1) jeweils kleiner sind als die Grundflächen (F2) der korrespondierenden Formkästen (8).
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass beim ersten Eintauchen der Stempel (10, 15, 27) in die Formkästen (8) die Stempel (10, 15, 27) in unterschiedliche Höhen in die Formkästen (8) eintauchen.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Einfüllen des Kernbetons (11) die Form (1) vorgerüttelt wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass beim ersten Eintauchen der Stempel (10, 15, 27) die Eintauchtiefe einem Höhenmaß des Vorsatzbetons (26) entspricht.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Produktlage (18) wenigstens 20 Betonpflastersteine (2 bis 7) hergestellt werden.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Produktlage (18) wenigstens 40 oder wenigstens 45 Betonpflastersteine (2 bis 7) hergestellt werden.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Produktlage (18) Betonpflastersteine (2 bis 7) mit einem Größenverhältnis von wenigstens 1:4 der Grundfläche des größten Betonpflastersteines (2) der Produktlage (18) zu der Grundfläche des kleinsten Betonpflastersteines (5) der Produktlage (18) gleichzeitig hergestellt werden.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Produktlage (18) wenigstens vier unterschiedliche Größen von Betonpflastersteinen (2 bis 7) hergestellt werden.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Produktlage (18) wenigstens sechs unterschiedliche Größen von Betonpflastersteinen (2 bis 7) hergestellt werden.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Produktlage (18) drei Cluster (22) von Betonpflastersteinen (2 bis 7) hergestellt werden.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass eine einen Stahlrahmen aufweisende Form (1) verwendet wird.
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