DE102019008144B4 - Verpackungsbehältnis mit einem über einer Siegelfolie anliegenden Deckel - Google Patents
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Abstract
Bei einem Verpackungsbehältnis (1) für Lebensmittel, umfassend einen Behälter (2), eine auf einem Siegelrand (8) des Behälters (2) aufbringbare Siegelfolie (15) und einen an dem Behälterrand (7) festlegbaren, dessen Aufnahmeraum (5) bzw. die Siegelfolie abdeckenden Deckel (17), ist vorgesehen, dass der Behälterrand (7) eine zumindest abschnittsweise umlaufende, sich vom Siegelrand (8) nach oben erstreckende Schürze (11) aufweist, die zumindest einen innenseitigen Vorsprung (12) aufweist, an dem der von einem Flächenelement aus vorzugsweise Pappe oder Karton gebildete Deckel (17) festlegbar ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verpackungsbehältnis für vorzugsweise Lebensmittel, umfassend einen Behälter aus Kunststoff mit zumindest einer Seitenwand, die mit einem Boden einen Aufnahmeraum für das Lebensmittel ausbildet und in einem dem Boden gegenüberliegenden Behälterrand einen sich flanschförmig an die Seitenwand anschließenden Siegelrand aufweist, auf dem durch Siegeln eine Siegelfolie aufbringbar ist, und einen an dem Rand festlegbaren, den Aufnahmeraum bzw. die Siegelfolie abdeckenden Deckel.
- Aus der
DE 4234088 C2 ist ein gattungsgemäßes Verpackungsbehältnis aus Kunststoff bekannt, bestehend aus einem Behälter, einer auf einen flanschförmig am Behälter angeformten Siegelrand aufbringbaren Siegelfolie und einem am Behälterrand festlegbaren Deckel. Damit der als Stülpdeckel ausgebildete Deckel dicht aufsitzt, ist der Behälterrand in Bereichen ebener Seitenwandflächen an der Außenkante bombiert ausgebildet. Dennoch besteht weiter das allgemeine Problem, dass bei höherer seitlicher Belastung von solchen Verpackungsbehältnissen, z.B. durch ein Quetschen während dem Transport, der Stülpdeckel von dem Behälter abspringt und/oder sich die aufgebrachte Siegelfolie vom Siegelrand ablöst oder gar aufplatzt. - Die
DE 7701306 U1 offenbart einen Becher mit einem Siegeldeckel, welcher mit einem umlaufenden Siegelrand lösbar auf den Becher aufgesiegelt ist. Eine separate Siegelfolie ist unter dem Deckel nicht vorgesehen. - Die
DE 102009038350 A1 zeigt einen Behälter für eine Verpackung mit Deckel, dessen Behälterwand einen nach außen abgesetzten oberen Wandabschnitt aufweist, welcher in einen kragenförmigen, parallel zur Standfläche liegenden Rand mit nach unten gerichteter Schürze übergeht. Nachdem eine auf den Kragen aufgesiegelte Siegelfolie entfernt ist, kann der ein U-förmiges Randprofil aufweisende und zuvor auf der Siegelfolie aufliegend übergestülpte Deckel tiefer sitzend in die Behälteröffnung hineingedrückt werden, wobei ein in dem abgesetzten Wandabschnitt nach innen ausgeformter Vorsprung in eine entsprechende Einbuchtung des Deckels greift. - Die
DE 8616115 U1 zeigt einen Behälter mit einer unter einem Klemmdeckel angebrachten Siegelfolie, wobei der Behälterrand vertikal geradlinig verläuft, an dem am oberen Ende die Siegelfolie angebracht ist. Die Siegelfolie ist für den Eingriff des Klemmdeckels gegenüber der oberen Stirnseite des Behälters abgesenkt angeordnet und in einem schmalen Streifen an der inneren Oberfläche des Mantels angeklebt. Der Randbereich der Folie erstreckt sich dann über die Oberkante hinweg bis zu einem weiteren schmalen Streifen an der äußeren Oberfläche des Mantels. - Aufgabe der Erfindung ist, ein Verpackungsbehältnis nach dem Obergriff des Anspruchs 1 bereitzustellen, welches in seiner Konstruktion weniger aufwendig gestaltet ist und insbesondere seitlichen Belastungen besser standhält.
- Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verpackungsbehältnis nach Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den auf diesem Anspruch rückbezogenen Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Figurenbeschreibung zu entnehmen.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Behälterrand des Behälters eine zumindest abschnittsweise umlaufende, sich vom Siegelrand nach oben erstreckende Schürze aufweist, die zumindest einen innenseitigen Vorsprung aufweist, an dem der von einem Flächenelement aus vorzugsweise Pappe oder Karton gebildete Deckel festlegbar ist.
- Das innerhalb der Schürze des Behälterrands aufgenommene Flächenelement steift den Behälter im Randbereich zusätzlich aus. Der Behälterrand lässt sich weniger leicht zusammendrücken, da sich der Behälterrand an dem Flächenelement abstützt. Der von dem Flächenelement gebildete Deckel springt bei seitlicher Belastung auch nicht mehr so leicht vom Behälter ab, sodass der Behälter weiter abgedeckt und insbesondere die Siegelfolie bis zu ihrer Erstöffnung vor Beschädigungen geschützt bleibt. Die Schürze umgibt also den Deckel, wodurch dieser vor versehentlichem Abnehmen oder Abstreifen gesichert ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass der von dem Flächenelement gebildete Deckel für einen einwandfreien Sitz in dem Behälterrand weniger genau auf die tatsächlich am Behälter vorhandenen geometrischen Verhältnisse abgestimmt sein muss als beispielsweise ein Stülp- oder Klemmdeckel.
- Das Flächenelement kann aus Kunststoff, Blech, Glas, Pappe bzw. Karton oder Kombinationen daraus bestehen und ist insbesondere ein einfacher, nicht weiter umzuformender ebener Zuschnitt eines Flächenmaterials. Auf seiner Ober- und/oder Unterseite kann eine Schicht eines Dekors oder Etiketts aufgeklebt, aufgedruckt, lackiert oder als Folie auflaminiert sein. Das Flächenelement kann zumindest bereichsweise transparent sein, um den Blick auf den Inhalt des Behälters bzw. auf die darunter liegende Siegelfolie zu ermöglichen. Weiter können Mittel in dem Flächenelement ausgebildet sein, die dazu eingerichtet sind, das Flächenelement zu ergreifen und aus der Aufnahme im Behälterrand herauszuholen. Vorzugsweise ist das Flächenelement aus Pappe oder Karton gebildet, wodurch der Einsatz von Kunststoffmaterial an dem Verpackungsbehältnis reduziert ist.
- Die Siegelfolie kann aus Aluminium, Kunststoff oder einem Verbund daraus bestehen. Insbesondere besteht die Siegelfolie aus dem gleichen Kunststofftyp wie der Behälter, sodass der Behälter und die Siegelfolie demselben Recyclingstoffstrom zuführbar sind.
- Lebensmittelgeeignete Kunststoffe sind z.B. Polypropylen (PP), Polyethylen (PE), Polyethylenterephthalat (PET), Polystyrol (PS). Die Siegelfolie ist durch Heißsiegeln oder auch durch Kleben auf dem Siegelrand befestigt.
- Der aus Seitenwand und Boden gebildete Aufnahmeraum des Behälters ist vorzugsweise geschlossen, kann aber auch Öffnungen aufweisen, die bspw. eine Gitterstruktur in der Seitenwand ausbilden. Weiter kann der Behälter rund oder/und eckig sein und insbesondere konische, also gegenüber einer Längsmittelachse geneigte Seitenwände aufweisen, wodurch nicht nur eine Herstellbarkeit im Kunststoffspritzguss sondern auch eine Stapelbarkeit von gleichen ineinander geschachtelten Behältern gegeben ist. Der Stapelabstand kann dabei durch unterseitige Stege am Siegelrand oder durch unter dem Boden angeformte Aufstellstege definiert sein. Insbesondere kann der Behälter eine stumpfkegelige Grundform aufweisen, mit einem Kegelwinkel von üblicherweise 5 bis 8°.
- Der zumindest eine Vorsprung ist vorzugsweise rampenfömig, mit einem sich in Richtung Siegelrand stetig zunehmenden Abstand zur Schürzeninnenseite und einem endseitigen, vorzugsweise rechtwinklig zur Schürze verlaufenden Absatz, der zum Siegelrand beabstandet ist. Das Flächenelement rastet unter dem Vorsprung ein und wird durch den Absatz gegen den Siegelrand bzw. die darauf angeordnete Siegelfolie gehalten. Das Flächenelement kann mehrmals vom Behälter abgenommen und wieder aufgesetzt werden. Insbesondere dient es als Abdeckung der Behälteröffnung und damit dem Schutz des Lebensmittels, wenn die Siegelfolie geöffnet oder gänzlich vom Siegelrand abgezogen ist. Für einen einwandfreien Sitz des Deckels sind vorzugsweise wenigstens drei über den Umfang verteilt angeordnete innenseitige Vorsprünge vorgesehen.
- In bevorzugter Weiterausgestaltung ist vorgesehen, dass der zumindest eine Vorsprung von einer Ausbuchtung in der Schürze gebildet ist, sodass ein noppenartiger Vorsprung geschaffen ist, an dem das Flächenelement leicht und insbesondere schadlos vorbei gedrückt bzw. gezogen werden kann.
- In bevorzugter Weiterausgestaltung weist die Ausbuchtung an der dem Siegelrand gegenüberliegenden Unterseite eine als Öffnung ausgeformte Ausnehmung auf. Hierdurch bildet sich eine bogen- bis U-förmige Kante an der Unterseite des Vorsprungs aus, die beidenends in die Schürze mündet und über die das Flächenelement gegen den Siegelrand gehalten wird. Scharfe Kanten wie bei rampenförmig angeformten Haltestegen, liegen nicht vor, sodass das Flächenelement einwandfrei entnehmbar ist.
- In bevorzugter Weiterausgestaltung erstreckt sich die als Öffnung ausgeformte Ausnehmung in den unterhalb des zumindest einen Vorsprungs befindlichen Schürzenabschnitt. Ein mit einem Vorsprung versehenes Flächenelement ist über die hierdurch gebildete Aussparung in der Schürze gegen Verdrehen gesichert und kann insbesondere zu einem Dekor in der Seitenwand ausgerichtet sein.
- In bevorzugter Weiterausgestaltung erstreckt sich die Ausnehmung bis in den Siegelrand. Die sich unterhalb des Vorsprungs bis in den Siegelrand erstreckende Öffnung des Behälterrands ermöglicht eine einfache Abformung des Vorsprungs und damit des gesamten Behälters durch ein einfaches Auf-Zu-Spritzgusswerkzeug.
- In bevorzugter Weiterausgestaltung ist vorgesehen, dass das Flächenelement wenigstens eine, vorzugsweise randseitig angeordnete Ausnehmung als Eingriffsöffnung aufweist, worüber sich das Flächenelement ergreifen und aus dem Behälterrand entnehmen lässt.
- In bevorzugter Weiterausgestaltung ist vorgesehen, dass das Flächenelement randseitig wenigstens eine Grifflasche aufweist. Die Grifflasche kann sich in einer Aussparung der Schürze befinden und insbesondere gegenüber dem Siegelrand nach außen vorstehen. Durch eine scharnierartige Anbindung an das weitere Flächenelement kann die Grifflasche, abgestützt an der Innenseite der Schürze, auch nach oben abgewinkelt zum Erfassen abstehen.
- In bevorzugter Weiterausgestaltung ist vorgesehen, dass in der Schürze wenigstens eine Lücke ausgespart ist, in der ein erfassbarer Abschnitt des Flächenelements liegen kann. Vorzugsweise sind in der Schürze mehrere Lücken ausgebildet, sodass das Flächenelement mit seinem erfassbaren Abschnitt in quasi beliebiger Ausrichtung auf die Behälteröffnung aufgesetzt werden kann. Die jeweils verbleibenden Abschnitte der Schürze sind in Umfangsrichtung minimal in etwa so lang wie die in ihnen ausgeformten Vorsprünge.
- In bevorzugter Weiterausgestaltung ist vorgesehen, dass der Rand einen abknick- und/oder abreißbaren Abschnitt als Originalitätslasche aufweist. Erst durch die Betätigung der Originalitätslasche ist ein dadurch freigelegter Abschnitt des Flächenelements ergreifbar.
- Vorzugsweise steht der abknick- und/oder abreißbare Abschnitt gegenüber dem weiteren Rand nach außen vor. Die Originalitätslasche ist dadurch nicht nur besser erkennbar sondern bildet auch eine Art Nische für eine am Flächenelement nach außen vorspringende und insbesondere vergrößerte Grifflasche.
- In bevorzugter Weiterausgestaltung ist eine gegenüber dem weiteren Siegelrand erhabene Siegelfläche vorgesehen, wobei sich zwischen der erhabenen Siegelfläche und der Schürze eine Rinne ausbildet. Die Siegelfolie liegt beim Siegeln vollflächig auf der Siegelfläche auf und wird nicht vom weiteren Siegelrand von der Siegelfläche weggedrückt. Die erhabene Siegelfläche verläuft in Richtung ihrer Längserstreckung zumindest abschnittsweise entlang des Aufnahmeraums und weist vorzugsweise zumindest einen Energierichtungsgeber in Form einer gegenüber der Siegelfläche vorstehenden Rippe auf.
- In bevorzugter Weiterausgestaltung ist vorgesehen, dass die Siegelfolie eine vorzugsweise außerhalb des Siegelbereichs angeordnete Grifflasche aufweist. Bei aufgesiegelter Siegelfolie ist die Grifflasche durch die Anlage an der Innenseite der Schürze aufgerichtet und nach Entfernen des Flächenelements leicht erfassbar. Oder die Grifflasche liegt im Bereich einer Aussparung oder im Bereich einer Originalitätslasche der Schürze, sodass sie nach deren Abknicken und ggf. gemeinsam mit dem Flächenelement erfasst werden kann.
- Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind der nachfolgenden Figurenbeschreibung zu entnehmen. Einzelne technische Merkmale der nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele können auch in Kombination mit vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen sowie den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche und etwaiger weiterer Ansprüche zu erfindungsgemäßen Gegenständen kombiniert werden. Sofern sinnvoll, werden funktionell gleichwirkende Elemente mit identischen Bezugsziffern versehen. Es zeigen
-
1 in perspektivischer Ansicht ein erstes Ausführungsbeispiel eines Verpackungsbehältnisses; -
2 das Verpackungsbehältnis in einem Querschnitt gemäß Schnittverlauf II-II; -
3 eine Detailansicht von einem Randbereich gemäß Ausschnitt III; -
4 das Verpackungsbehältnis ohne Deckel; -
5 das Verpackungsbehältnis, bei dem auch die Siegelfolie entfernt ist; -
6 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Verpackungsbehältnisses; -
7 das Verpackungsbehältnis aus6 , an dem eine Originalitätslasche entfernt und der Deckel abgenommen sind. - Ein erfindungsgemäßes Verpackungsbehältnis
1 gemäß1 weist einen im Spritzguss in allgemein dünner Wandstärke aus Kunststoff hergestellten Behälter2 in stumpfkonischer Grundform auf. Eine Seitenwand3 bildet zusammen mit einem Boden4 einen Aufnahmeraum5 für ein Lebensmittel aus. Unter dem Boden4 ist ein umlaufender Aufstellsteg6 angeformt, über den auch ein gegenseitiger Stapelabstand von ineinander geschachtelten Behältern2 definiert ist. - Erfindungsgemäß weist der dem Boden
4 gegenüberliegende Behälterrand7 einen sich flanschförmig an die Seitenwand3 anschließenden Siegelrand8 auf, von dem aus sich eine umlaufende Schürze11 nach oben erstreckt, die wiederum mit einem schmalen nach außen abstehenden Kragen21 abschließt. - Wie aus
3 ersichtlich ist in dem Siegelrand8 eine erhabene Siegelfläche9 ausgeformt, die über eine Rinne10 zur Schürze11 beabstandet ist und auf der eine von Hand abziehbare Siegelfolie15 durch Heißsiegeln aufgebracht ist. - Auf der Innenseite der Schürze
11 sind insgesamt sechs gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordnete Vorsprünge12 rampenförmig ausgebuchtet, welche unterseitig eine Ausnehmung13 aufweisen, die sich als Öffnung in der Schürze11 bis in den Siegelrand8 hinein erstreckt. Durch die Ausnehmung13 bildet sich an der Unterseite des jeweiligen Vorsprungs12 eine bogenförmige Kante14 aus, die beidenends in die Schürze11 mündet und durch die ein von einem Flächenelement aus Karton gebildeter Deckel17 gegen den Siegelrand8 gehalten wird. - Der Deckel
17 kann über eine Grifflasche18 , die scharnierartig an das weitere Flächenelement angebunden ist und abgestützt an der Innenseite der Schürze11 abgewinkelt nach oben absteht, erfasst und aus dem Behälterrand7 entnommen werden. Nach Entnahme des Deckels17 ist die Siegelfolie15 , wie in4 dargestellt, freigelegt. Sie kann nun über eine Grifflasche16 , die ebenfalls an der Schürze11 abgestützt nach oben vorsteht, erfasst und von der Siegelfläche9 abgezogen werden.5 zeigt das Verpackungsbehältnis1 ohne Deckel17 und Siegelfolie15 , also nur noch den Behälter2 . - Die
6 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verpackungsbehältnisses1' . Hier ist an dem Behälterrand7 eine gegenüber dem Behälterrand vorstehende Originalitätslasche19 vorgesehen, die eine Nische für die Grifflaschen16 ,18 der Siegelfolie15 und des Deckels17 darbietet und von Hand nach unten abgeknickt und entfernt werden kann. In der dadurch in der Schürze11 gebildeten Aussparung20 gemäß7 stehen die Grifflaschen16 ,18 über den Behälterrand7 über und können leicht erfasst werden. - Bezugszeichenliste
-
- 1, 1'
- Verpackungsbehältnis
- 2
- Behälter
- 3
- Seitenwand
- 4
- Boden
- 5
- Aufnahmeraum
- 6
- Aufstellsteg
- 7
- Behälterrand
- 8
- Siegelrand
- 9
- Siegelfläche
- 10
- Rinne
- 11
- Schürze
- 12
- Vorsprung
- 13
- Ausnehmung
- 14
- Kante
- 15
- Siegelfolie
- 16
- Grifflasche
- 17
- Deckel
- 18
- Grifflasche
- 19
- Originalitätslasche
- 20
- Aussparung
- 21
- Kragen
Claims (12)
- Verpackungsbehältnis (1, 1') für Lebensmittel, umfassend - einen Behälter (2) aus Kunststoff mit zumindest einer Seitenwand (3), die mit einem Boden (4) einen Aufnahmeraum (5) für das Lebensmittel ausbildet und in einem dem Boden (4) gegenüberliegenden Behälterrand (7) einen sich flanschförmig an die Seitenwand (3) anschließenden Siegelrand (8) aufweist, auf dem durch Siegeln eine Siegelfolie (15) aufbringbar ist, und - einen an dem Behälterrand (7) festlegbaren, den Aufnahmeraum (5) bzw. die Siegelfolie (15) abdeckenden Deckel (17), dadurch gekennzeichnet, dass der Behälterrand (7) eine zumindest abschnittsweise umlaufende, sich vom Siegelrand (8) nach oben erstreckende Schürze (11) aufweist, die zumindest einen innenseitigen Vorsprung (12) aufweist, an dem der von einem Flächenelement gebildete Deckel (17) festlegbar ist.
- Verpackungsbehältnis nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Vorsprung (12) von einer Ausbuchtung in der Schürze (11) gebildet ist. - Verpackungsbehältnis nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbuchtung an der dem Siegelrand (8) gegenüberliegenden Unterseite eine als Öffnung ausgeformte Ausnehmung (13) aufweist. - Verpackungsbehältnis nach
Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass sich die als Öffnung ausgeformte Ausnehmung (13) in den unterhalb des zumindest einen Vorsprungs (12) befindlichen Schürzenabschnitt erstreckt. - Verpackungsbehältnis nach
Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet, dass sich die Öffnung in den Siegelrand (8) erstreckt. - Verpackungsbehältnis nach einem der
Ansprüche 1 bis5 , dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenelement wenigstens eine Ausnehmung als Eingriffsöffnung aufweist. - Verpackungsbehältnis nach einem der
Ansprüche 1 bis6 , dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenelement randseitig wenigstens eine Grifflasche (18) aufweist. - Verpackungsbehältnis nach einem der
Ansprüche 1 bis7 , dadurch gekennzeichnet, dass in der Schürze (11) wenigstens eine Lücke ausgespart ist. - Verpackungsbehältnis nach einem der
Ansprüche 1 bis8 , dadurch gekennzeichnet, dass der Behälterrand (7) einen abknick- und/oder abreißbaren Abschnitt als Originalitätslasche (19) aufweist. - Verpackungsbehältnis nach
Anspruch 9 , dadurch gekennzeichnet, dass der abknick- und/oder abreißbare Abschnitt gegenüber dem weiteren Behälterrand (7) nach außen vorsteht. - Verpackungsbehältnis nach einem der
Ansprüche 1 bis10 , gekennzeichnet durch eine gegenüber dem weiteren Siegelrand (8) erhabene Siegelfläche (9), wobei sich zwischen der erhabenen Siegelfläche (9) und der Schürze (11) eine Rinne (10) ausbildet. - Verpackungsbehältnis nach einem der
Ansprüche 1 bis11 , dadurch gekennzeichnet, dass die Siegelfolie (15) eine Grifflasche (16) aufweist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE102019008144.7A DE102019008144B4 (de) | 2019-11-25 | 2019-11-25 | Verpackungsbehältnis mit einem über einer Siegelfolie anliegenden Deckel |
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| DE102019008144.7A DE102019008144B4 (de) | 2019-11-25 | 2019-11-25 | Verpackungsbehältnis mit einem über einer Siegelfolie anliegenden Deckel |
Publications (2)
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ID=75784298
Family Applications (1)
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Citations (7)
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-
2019
- 2019-11-25 DE DE102019008144.7A patent/DE102019008144B4/de active Active
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