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Die Erfindung betrifft eine Reserveradmulde für ein Kraftfahrzeug, mit wenigstens einer Kühleinrichtung zur Kühlung eines in einer Muldenausnehmung der Reserveradmulde angeordneten oder anordenbaren elektrischen Energiespeichers. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Herstellen einer solchen Reserveradmulde.
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Aus dem Stand der Technik ist beispielsweise die Druckschrift
DE 10 2009 032 768 A1 bekannt. Diese betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Elektroantrieb, umfassend einen Antriebsmotor und mindestens eine erste und eine zweite Batteriegruppe zur Stromversorgung des Antriebsmotors, wobei die mindestens zwei Batteriegruppen jeweils mindestens eine Batterie umfassen, wobei die erste Batteriegruppe und die zweite Batteriegruppe räumlich getrennt angeordnet sind. Dabei ist vorgesehen, dass mindestens die erste und die zweite Batteriegruppe oder Kühlkörper der ersten und der zweiten Batteriegruppe über mindestens einen ersten Kanal verbunden sind.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Reserveradmulde für ein Kraftfahrzeug vorzuschlagen, welche gegenüber bekannten Reserveradmulden Vorteile aufweist, insbesondere eine effiziente Kühlung des in der Muldenausnehmung anordenbaren oder angeordneten Energiespeichers mit hoher Zuverlässigkeit umsetzt.
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Dies wird erfindungsgemäß mit einer Reserveradmulde für ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 erreicht. Dabei ist vorgesehen, dass in einem Kunststoffteil der Reserveradmulde wenigstens eine randoffene Vertiefung ausgebildet ist, wobei das Kunststoffteil zur Ausbildung eines im Querschnitt geschlossenen Kühlkanals durch die Vertiefung an einem Element der Reserveradmulde, insbesondere an einem mit dem Energiespeicher in Wärmeübertragungsverbindung stehenden Element der Reserveradmulde, anliegt.
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Die Reserveradmulde ist an beziehungsweise in dem Kraftfahrzeug anordenbar und befestigbar, beispielsweise wird die Reserveradmulde in eine dafür vorgesehene Ausnehmung der Karosserie des Kraftfahrzeugs bei einer Montage des Kraftfahrzeugs eingesetzt. Die Reserveradmulde begrenzt die Muldenausnehmung, die als Vertiefung in der Reserveradmulde vorliegt. Beispielsweise weist die Reserveradmulde einen Boden und eine Seitenwand auf, welche die Muldenausnehmung gemeinsam begrenzen. Die Seitenwand geht hierbei von dem Boden aus und erstreckt sich in die von dem Boden abgewandte Richtung. Die Seitenwand umgreift die Muldenausnehmung ein wenigstens einer Richtung, insbesondere in Umfangsrichtung, vorzugsweise vollständig, ist also als durchgehende Wand ausgebildet.
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Die Reserveradmulde ist üblicherweise in einem Heck des Kraftfahrzeugs angeordnet, beispielsweise - in Vorwärtsfahrtrichtung des Kraftfahrzeugs gesehen - hinter einer Hinterradachse des Kraftfahrzeugs. In jedem Fall ist die Reserveradmulde ein von der Karosserie separat hergestelltes beziehungsweise ausgebildetes Bauteil, welches während der Montage des Kraftfahrzeugs mit der Karosserie verbunden wird. Beispielsweise weist die Reserveradmulde hierzu einen wenigstens teilweise oder sogar vollständig umlaufenden Rand auf, welcher bei der Montage der Reserveradmulde an der Karosserie auf eine korrespondierende Auflagefläche der Karosserie aufgelegt wird. Anschließend wird die Reserveradmulde an der Karosserie befestigt, beispielsweise formschlüssig und/oder stoffschlüssig. Unter der formschlüssigen Befestigung ist beispielsweise die Befestigung mittels einer Schraube, einem Bolzen, einem Niet oder dergleichen zu verstehen. Die stoffschlüssige Befestigung erfolgt beispielsweise durch Schweißen, Löten oder dergleichen, in Abhängigkeit von einem Material der Reserveradmulde und der Karosserie.
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In der Muldenausnehmung der Reserveradmulde ist der elektrische Energiespeicher anordenbar. Der Energiespeicher kann auch als elektrische Batterie bezeichnet werden. Er besteht aus wenigstens einer Batteriezelle, vorzugsweise jedoch aus mehreren Batteriezellen, welche zu einer Batteriegruppe beziehungsweise einem Batteriepack zusammengefasst sind und hierzu beispielsweise in einem gemeinsamen Batteriegehäuse vorliegen. Der Energiespeicher ist beispielsweise Bestandteil eines Bordnetzes des Kraftfahrzeugs. Vorzugsweise liegt er als Niedervoltenergiespeicher vor und verfügt entsprechend über eine Quellenspannung von höchstens 100 V, höchstens 50 V, höchstens 48 V, höchstens 36 V, höchstens 24 V oder höchstens 12 V. Beispielsweise ist der Energiespeicher als Lithiumbatterie ausgebildet.
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Zur Kühlung des Energiespeichers weist die Reserveradmulde den wenigstens einen Kühlkanal auf, welcher zur Führung eines Kühlmittels dient. Das Kühlmittel liegt besonders bevorzugt als flüssiges Kühlmittel vor und wird in einem geschlossenen Kühlkreislauf, von welchem der wenigstens eine Kühlkanal einen Bestandteil bildet, während eines Betriebs der Kühleinrichtung umgewälzt. Mit einer derartigen Ausgestaltung der Kühleinrichtung wird eine besonders effiziente Kühlung des Energiespeichers erzielt.
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Es kann lediglich ein einziger Kühlkanal Bestandteil der Kühleinrichtung sein. Alternativ verfügt die Kühleinrichtung über mehrere Kühlkanäle, welche strömungstechnisch voneinander separat vorliegen oder strömungstechnisch miteinander verbunden sind. Beispielsweise sind die mehreren Kühlkanäle strömungstechnisch parallel oder hintereinander geschaltet. Sofern im Rahmen dieser Beschreibung lediglich auf den Kühlkanal oder den wenigstens einen Kühlkanal eingegangen wird, so sind die Ausführungen stets auf mehrere Kühlkanäle übertragbar, insbesondere auf jeden der mehreren Kühlkanäle.
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Die Reserveradmulde weist sowohl das Kunststoffteil als auch das vorzugsweise mit dem Energiespeicher in Wärmeübertragungsverbindung stehende Element auf. Zur Ausbildung des wenigstens einen Kühlkanals ist in dem Kunststoffteil die randoffene Vertiefung ausgebildet, die durch das Anlegen an das Element im Querschnitt verschlossen wird. In anderen Worten ist die Vertiefung derart in dem Kunststoffteil ausgebildet, dass sie in Richtung des Elements offen ist, also eine dem Element zugewandte Seite des Kunststoffteils durchgreift. Durch Zusammenwirken des Kunststoffteils mit dem Element wird die Vertiefung im Querschnitt verschlossen, sodass schlussendlich der Kühlkanal vorliegt. Um Undichtigkeiten des Kühlkanals zu vermeiden, ist das Kunststoffteil fluiddicht mit dem Element verbunden, beispielsweise stoffschlüssig. Beispielsweise ist das Kunststoffteil mit dem Element der Reserveradmulde verklebt. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Kunststoffteil unmittelbar an dem Element ausgebildet wird, beispielsweise an dieses angespritzt wird.
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Der Kühlkanal weist einerseits einen strömungstechnischen Einlass und andererseits einen strömungstechnischen Auslass auf. Durch den Einlass kann Kühlmittel in den Kühlkanal eintreten und andererseits durch den Auslass aus ihm austreten. Der Einlass und der Auslass sind beispielsweise stirnseitig an dem Kunststoffteil ausgebildet. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der Einlass und/oder der Auslass jeweils in Form einer in den Kühlkanal einmündenden Ausnehmung vorliegen, die zu einer Längsmittelachse des Kühlkanals angewinkelt in diesen einmündet. Der Winkel ist hierbei größer als 0° und kleiner als 180°, vorzugsweise beträgt er 90°, sodass ein senkrechtes Einmünden realisiert ist. Die Öffnung kann in dem Kunststoffteil oder alternativ in dem Element der Reserveradmulde ausgebildet sein.
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Mit der beschriebenen Ausgestaltung der Reserveradmulde wird eine besonders hohe Zuverlässigkeit der Kühleinrichtung, insbesondere eine dauerhafte Dichtheit, bei gleichzeitig geringem Montageaufwand realisiert. So ist es nicht notwendig, eine Vielzahl von Einzelteilen in der Reserveradmulde beziehungsweise der Muldenausnehmung anzuordnen. Vielmehr wird lediglich das Kunststoffteil an das Element der Reservemulde angelegt beziehungsweise an diesem anliegend ausgebildet.
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Aufgrund der randoffenen Ausgestaltung der Vertiefung in dem Kunststoffteil können auch komplexe dreidimensionale Verläufe des Kühlkanals umgesetzt werden. Zudem können kleine lokale Kühlmittelkreisläufe dort bereitgestellt werden, wo während eines Betriebs des Energiespeichers die höchste Wärmedichte vorliegt beziehungsweise eine große Wärmemenge anfällt. Somit kann die Kühleinrichtung beziehungsweise der Kühlkanal an den Kühlbedarf des Energiespeichers angepasst werden.
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Zudem erfolgt die Kühlung des Energiespeichers von außerhalb, es wird also kein Fluid durch den Energiespeicher selbst hindurchgeführt, sodass keine fluidbedingten Beschädigungen des Energiespeichers auftreten können. Auch kann die Kühleinrichtung in bereits bestehende Reserveradmulden integriert werden, nämlich beispielsweise indem das Kunststoffteil der bestehenden Reserveradmulde zugeordnet wird.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Element ein die Muldenausnehmung der Reserveradmulde begrenzendes Metallteil ist, an dem das Kunststoffteil befestigt ist, oder dass das Kunststoffteil die Muldenausnehmung der Reserveradmulde begrenzt und das Element als den wenigstens einen Kühlkanal im Querschnitt verschließendes Abdeckelement vorliegt. Der erste Fall beschreibt im Wesentlichen die Integration des Kunststoffteils in eine bereits bestehende Reserveradmulde, bei welcher das aus Metall bestehende Element die Muldenausnehmung begrenzt. Das als Metallteil vorliegende Element bildet insoweit den vorstehend bereits erwähnten Boden sowie die Wand aus. An diesem Metallteil ist das Kunststoffteil befestigt. Alternativ kann auch das Kunststoffteil die Muldenausnehmung begrenzen, sodass es den Boden sowie die Wand ausbildet.
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Das Element beziehungsweise das mit dem Energiespeicher in Wärmeübertragungsverbindung stehende Element ist in Form des Abdeckelements ausgestaltet, welches dem Verschließen der randoffenen Vertiefung zur Ausbildung des Kühlkanals dient. Insgesamt ist eine äußerst flexible Ausgestaltung der Reserveradmulde realisiert, wobei die Kühleinrichtung sowohl bei bereits bestehenden Reserveradmulden als auch bei anderen Ausgestaltungen Anwendung finden kann.
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Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der wenigstens eine Kühlkanal mit seiner randoffenen Seite der Muldenausnehmung zugewandt oder von ihr abgewandt ist. Die randoffene Seite des Kühlkanals ist stets dem Element zugeordnet beziehungsweise liegt zum Verschließen des Kühlkanals an ihm an. Durch die verschiedenen Ausgestaltungen der Reserveradmulde, auf welche vorstehend bereits hingewiesen wurde, sind jedoch unterschiedliche Anordnungen beziehungsweise Ausrichtungen des Kühlkanals beziehungsweise des Kunststoffteils umsetzbar. So kann der Kühlkanal beispielsweise mit seiner randoffenen Seite der Muldenausnehmung zugewandt sein.
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In diesem Fall liegt die Wärmeübertragungsverbindung zwischen dem Kühlkanal beziehungsweise das in ihm vorliegende Kühlmittel über das Element vor, also beispielsweise über das Metallteil oder das Abdeckelement. In jedem Fall ist ein besonders effizienter Wärmeübergang zwischen dem Kühlmittel und dem Energiespeicher sichergestellt. Alternativ kann die randoffene Seite des Kühlkanals von der Muldenausnehmung abgewandt sein. In diesem Fall liegt die Wärmeübertragungsverbindung über das Kunststoffteil vor. Auch hierdurch kann eine besonders effiziente Wärmeübertragung sichergestellt sein, beispielsweise durch entsprechende Wahl des Materials des Kunststoffteils. Vorzugsweise wird ein Kunststoff mit einer hohen Wärmeleitfähigkeit verwendet.
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Eine besonders bevorzugte weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Kunststoffteil in der Muldenausnehmung angeordnet ist oder auf der der Muldenausnehmung abgewandten Seite an dem Element anliegt. Die Anordnung des Kunststoffteils in der Muldenausnehmung ermöglicht eine besonders effiziente Wärmeübertragung zwischen dem Kühlmittel und dem Energiespeicher beziehungsweise umgekehrt, wohingegen die Anordnung des Kunststoffteils außerhalb der Muldenausnehmung, also auf der der Muldenausnehmung abgewandten Seite des Elements einen besonders hervorragenden Schutz des Energiespeichers vor dem Kühlmittel sicherstellt.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Abdeckelement eine Folie ist. In anderen Worten liegt das Abdeckelement in Form eines dünnen Metall- oder Kunststoffblatts vor, welches der Ausbildung des Kühlkanals dient. Die Folie ist insoweit derart an dem Kunststoffteil angeordnet beziehungsweise befestigt, dass die Vertiefung zur Ausbildung des Kühlkanals im Querschnitt von dem Kunststoffteil und der Folie gemeinsam begrenzt ist. Besonders bevorzugt liegt auf der dem Kühlkanal abgewandten Seite der Folie der Energiespeicher an. Auf diese Art und Weise wird eine besonders effiziente Wärmeübertragung gewährleistet.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Kunststoffteil zur Abdichtung des wenigstens einen Kühlkanals mittels eines Haftvermittlers an dem Element befestigt ist. Durch die Verwendung des Haftvermittlers beziehungsweise Primers wird sichergestellt, dass der Kühlkanal im Querschnitt vollständig dicht ist, sodass also das in dem Kühlkanal vorliegende Kühlmittel nicht aus diesem herausgelangen kann und insbesondere nicht in die Muldenausnehmung eintreten kann.
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Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Kunststoffteil mittels Spritzgießen, Blasformen, Pressen oder Schäumen hergestellt ist. Das Kunststoffteil kann separat von dem Element der Reserveradmulde ausgebildet und erst nachfolgend an diesem angeordnet beziehungsweise mit ihm verbunden werden. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Kunststoffteil unmittelbar an dem Element anliegend ausgebildet wird. In jedem Fall kann das Kunststoffteil besonders kostengünstig durch die genannten Verfahren hergestellt sein.
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Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Kunststoffteil an einem Boden oder an einer Wand der Reserveradmulde angeordnet ist. Auf den Boden und die Wand der Reserveradmulde, welche die Muldenausnehmung gemeinsam begrenzen, wurde bereits hingewiesen. Falls der Energiespeicher in Form wenigstens einer prismatischen Zelle vorliegt, ist besonders bevorzugt die Anordnung des Kunststoffteils an dem Boden vorgesehen. Falls andere Zellenformen, beispielsweise Pouch-Zellen, vorliegen, kann zusätzlich oder alternativ die Anordnung an der Wand vorgesehen sein. Die Kühlwirkung der Kühleinrichtung auf den Energiespeicher kann insoweit besonders effektiv an den Kühlbedarf des Energiespeichers angepasst werden.
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Schließlich kann im Rahmen einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen sein, dass der Energiespeicher unmittelbar oder über ein Ausgleichselement mittelbar an dem Abdeckelement oder dem Kunststoffteil anliegt. Zur Herstellung der Wärmeübertragungsverbindung zwischen dem Energiespeicher und dem Kühlkanal beziehungsweise dem darin befindlichen Kühlmittel ist besonders bevorzugt die unmittelbare Anordnung des Energiespeichers an dem Abdeckelement beziehungsweise dem Kunststoffteil vorgesehen, weil auf diese Art und Weise üblicherweise ein besonders hoher Wärmeübergang realisiert wird.
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Zum Ausgleich von Toleranzen der Reserveradmulde beziehungsweise des Energiespeichers kann jedoch alternativ ein lediglich mittelbares Anliegen des Energiespeichers an dem Abdeckelement oder dem Kunststoffteil über das Ausgleichselement realisiert sein. Das Ausgleichselement besteht aus einem Material, welches eine hohe Wärmeleitfähigkeit aufweist. Beispielsweise ist das Ausgleichselement als Wärmeleitpad ausgestaltet. Sowohl durch das unmittelbare als auch das mittelbare Anliegen kann insoweit eine effektive Kühlung des Energiespeichers mittels der Kühleinrichtung realisiert sein.
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Die Erfindung betrifft selbstverständlich auch ein Kraftfahrzeug mit einer Reserveradmulde und wenigstens einer Kühleinrichtung zur Kühlung eines in einer Muldenausnehmung der Reserveradmulde angeordneten oder anordenbaren elektrischen Energiespeichers. Hierbei ist vorgesehen, dass in einem Kunststoffteil der Reserveradmulde wenigstens eine randoffene Vertiefung ausgebildet, die zur Ausbildung eines im Querschnitt geschlossenen Kühlkanals an einem Element der Reserveradmulde, insbesondere an einem mit dem Energiespeicher in Wärmeübertragungsverbindung stehenden Element der Reserveradmulde, anliegt. Zu besonders vorteilhaften Weiterbildungen des Kraftfahrzeugs beziehungsweise der Reserveradmulde wird auf die Ausführungen im Rahmen dieser Beschreibung verwiesen.
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Die Erfindung betrifft zusätzlich ein Verfahren zum Herstellen einer Reserveradmulde für ein Kraftfahrzeug, insbesondere eine Reserveradmulde gemäß den Ausführungen im Rahmen dieser Beschreibung, wobei die Reserveradmulde wenigstens eine Kühleinrichtung zur Kühlung eines in einer Muldenausnehmung der Reserveradmulde angeordneten oder anordenbaren elektrischen Energiespeichers aufweist. Dabei ist vorgesehen, dass in einem Kunststoffteil der Reserveradmulde wenigstens eine randoffene Vertiefung ausgebildet wird, die zur Ausbildung eines im Querschnitt geschlossenen Kühlkanals an einem Element der Reserveradmulde, insbesondere an einem mit dem Energiespeicher in Wärmeübertragungsverbindung stehenden Element der Reserveradmulde, anliegt.
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Auf die Vorteile einer derartigen Vorgehensweise beziehungsweise einer derartigen Ausgestaltung der Reserveradmulde wurde bereits hingewiesen. Sowohl die Reserveradmulde als auch das Verfahren zu ihrem Herstellen können gemäß den Ausführungen im Rahmen dieser Beschreibung weitergebildet sein, sodass insoweit auf diese verwiesen wird.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert, ohne dass eine Beschränkung der Erfindung erfolgt. Dabei zeigt:
- 1 eine schematische Darstellung einer Reserveradmulde für ein Kraftfahrzeug in einer ersten Ausführungsform, wobei in einer Muldenausnehmung der Reserveradmulde ein elektrischer Energiespeicher angeordnet ist,
- 2 eine schematische Darstellung der Reserveradmulde in einer zweiten Ausführungsform,
- 3 eine schematische Darstellung der Reserveradmulde in einer dritten Ausführungsform, sowie
- 4 eine schematische Darstellung der Reserveradmulde in einer vierten Ausführungsform.
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Die 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Reserveradmulde 1 in einer ersten Ausführungsform. Die Reserveradmulde 1 ist zur Anordnung an beziehungsweise in einem hier nicht näher dargestellten Kraftfahrzeug und ausgebildet. Die Reserveradmulde 1 weist eine Muldenausnehmung 2 auf, die von einem Boden 3 sowie einer Wand 4 der Reserveradmulde 1 begrenzt ist. Der Boden 3 begrenzt hierbei die Muldenausnehmung 2 bei bestimmungsgemäßer Anordnung der Reserveradmulde 1 in geodätischer Sicht nach unten und die Wand 4 in seitlicher Richtung. Die Wand 4 geht hierbei von dem Boden 3 aus und umgreift die Muldenausnehmung 2 in wenigstens einer Richtung vorzugsweise vollständig.
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In der Muldenausnehmung 2 ist ein Energiespeicher 5 angeordnet oder zumindest anordenbar, welcher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie dient. Der Energiespeicher 5 weist insoweit beispielsweise wenigstens eine Batteriezelle, insbesondere eine Lithium-Batteriezelle, auf. Der Energiespeicher 5 weist beispielsweise ein Gehäuse 6 auf, in welchem mehrere Batteriezellen angeordnet sind. Zur Kühlung des Energiespeichers 5 ist eine Kühleinrichtung 7 vorgesehen und ausgebildet, welche über wenigstens einen Kühlkanal 8 verfügt. In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel sind mehrere Kühlkanäle 8 ausgebildet, von welchen lediglich einige beispielhaft gekennzeichnet sind. Nachfolgend wird lediglich auf einen einzigen der Kühlkanäle 8 eingegangen. Die Ausführungen sind jedoch stets auf die mehreren Kühlkanäle 8 übertragbar.
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Zur Ausbildung des Kühlkanals 8 ist in einem Kunststoffteil 9 eine randoffene Vertiefung 10 ausgebildet. Das Kunststoffteil 9 liegt an einem Element 11 der Reserveradmulde 1, welches mit dem Energiespeicher 5 in Wärmeübertragungsverbindung steht, derart an, dass die Vertiefung 10 im Querschnitt gesehen von dem Element 11 zur Ausbildung des Kühlkanals 8 verschlossen ist. In anderen Worten liegt das Kunststoffteil 9 zur Ausbildung des im Querschnitt geschlossenen Kühlkanals 8 durch die Vertiefung 10 an dem mit dem Energiespeicher 5 in Wärmeübertragungsverbindung stehenden Element 11 der Reserveradmulde 1 an.
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In der hier dargestellten ersten Ausführungsform der Reserveradmulde 1 begrenzt das Element 11 die Muldenausnehmung 2, sodass also der Boden 3 und die Wand 4 von dem Element 11 gebildet sind. Das Element 11 liegt in Form eines Metallteils vor, welches insoweit aus Metall besteht. An dem Element 11 ist das Kunststoffteil 9 befestigt, nämlich derart, dass der Kühlkanal 8 mit seiner randoffenen Seite der Muldenausnehmung 2 zugewandt ist. Zudem liegt das Kunststoffteil 9 außerhalb der Muldenausnehmung 2 vor, nämlich auf der der Muldenausnehmung 2 abgewandten Seite des Elements 11. Der Energiespeicher 5 stützt sich über ein Ausgleichselement 12 an dem Boden 3 beziehungsweise dem Element 11 ab, sodass der Energiespeicher 5 lediglich mittelbar über das Ausgleichselement 12 an dem Element 11 anliegt.
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Die 2 zeigt eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform der Reserveradmulde 1. Diese ähnelt grundsätzlich der ersten Ausführungsform, sodass auf die entsprechenden Ausführungen verwiesen und nachfolgend lediglich auf die Unterschiede eingegangen wird. Diese liegen darin, dass das Kunststoffteil 9 nunmehr in der Muldenausnehmung 2 angeordnet ist, wobei die randoffene Seite des Kühlkanals 8 der Muldenausnehmung 2 und mithin dem Energiespeicher 5 abgewandt ist. Das Ausgleichselement 12 ist hier nicht dargestellt, kann jedoch optional vorliegen.
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Die 3 zeigt eine schematische Darstellung der Reserveradmulde 1 in einer dritten Ausführungsform. Auf die Ausführungen zu den anderen Ausführungsformen, insbesondere zu der ersten Ausführungsform, wird Bezug genommen und nachfolgend lediglich auf die Unterschiede hingewiesen. Diese liegen darin, dass das Kunststoffteil 9 nunmehr die Muldenausnehmung 2 begrenzt und entsprechend der Boden 3 und die Wand 4 an dem Kunststoffteil 9 ausgebildet sind.
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Das Element 11 liegt hingegen als ein Abdeckelement vor, das den wenigstens einen Kühlkanal 8 im Querschnitt gesehen verschließt. Das Element 11 beziehungsweise das Abdeckelement ist in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel als Folie ausgebildet. Es ist erkennbar, dass der Energiespeicher 5 unmittelbar an dem Element 11 anliegt, sodass eine besonders effiziente Kühlung des Energiespeichers 5 realisiert ist. Das Element 11 kann die Funktion des vorstehend bereits beschriebenen Ausgleichselements 12 ausüben. Das Ausgleichselement 12 kann jedoch optional zusätzlich vorgesehen sein.
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Die 4 zeigt eine vierte Ausführungsform der Reserveradmulde 1 in schematischer Darstellung. Erneut wird auf die Ausführungen zu den anderen Ausführungsformen, insbesondere zu der zweiten Ausführungsform, hingewiesen und nachfolgend lediglich auf die Unterschiede eingegangen. Diese liegen darin, dass erneut - wie bei der dritten Ausführungsform - das Kunststoffteil 3 die Muldenausnehmung 2 begrenzt, und dass das Element 11 als Abdeckelement, insbesondere als Folie, ausgebildet ist. Die Kühlkanäle 8 sind mit ihrer randoffenen Seite der Muldenausnehmung 2 abgewandt. Der Energiespeicher 5 stützt sich über das Ausgleichselement 12 an dem Element 11 beziehungsweise dem Boden 3 ab.
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Mit den beschriebenen Ausführungsformen der Reserveradmulde 1 kann eine besonders einfache und effiziente Kühlung des Energiespeichers 5 erfolgen. Vorzugsweise ist das Kunststoffteil 9 mittels eines Haftvermittlers an dem Element 11 befestigt, sodass eine hervorragende Dichtheit des Kühlkanals 8 gewährleistet ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009032768 A1 [0002]