-
Die Erfindung betrifft eine Blende für ein bewegbares Möbelteil, insbesondere Schublade, mit einem als Hohlkörper ausgebildeten und einen Hohlraum definierenden Blendenkörper.
-
Blenden für bewegbare Möbelteile, beispielsweise Schubladen oder sonstige Auszüge sind bereits seit Jahrhunderten bekannt. Prinzipiell lassen sich solche Blenden je nach Einbauzustand im Möbel in Außenblenden bzw. Frontblenden und Innenblenden unterscheiden. Außenblenden befinden sich im Sichtbereich und bilden daher beispielsweise bei einer Schublade deren vorderen Abschluss. Solche Außenblenden sind in der Regel optisch ansprechend und bestehen in der Regel aus Holz oder Kunststoff. Sogenannte Innenblenden sind bei geschlossenem Auszug bzw. geschlossener Schublade insbesondere mittels einer Außenblende verdeckt. Solche Auszug-in-Auszug-Systeme mit Außenblende und Innenblende gibt es beispielsweise in der Küche unterhalb von Spülen in Form von Spülauszügen, bei der eine großflächige Außenblende den Zugang zu unterhalb der Spüle angeordneten Auszügen verdeckt, die wiederum jeweils mit einer Innenblende ausgestattet sind.
-
Mittlerweile kennt die Vielfalt der Materialien, die für derartige bewegbare Möbelteile und daher auch für Blenden eingesetzt werden, nahezu keine Grenzen. So werden beispielsweise als Hohlkörper ausgebildete und einen Hohlraum definierende Blendenkörper eingesetzt.
-
Dies ergibt jedoch Probleme hinsichtlich deren Stabilität.
-
-
Aufgabe ist es daher, eine Blende für ein bewegbares Möbelteil der eingangs erwähnten Art zu schaffen, die auch als Hohlkörper-Variante voll funktionsfähig ist.
-
Diese Aufgabe wird durch eine Blende mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen 2 bis 11 dargestellt.
-
Die erfindungsgemäße Blende zeichnet sich dadurch aus, dass im Hohlraum eine Füllstruktur zur Aussteifung des Blendenkörpers aufgenommen ist.
-
Daher ist es möglich, auch relativ dünnwandiges Material, beispielsweise Blechmaterial, für den Blendenkörper zu verwenden, der durch die im Hohlraum aufgenommene Füllstruktur ausgesteift wird. Hinsichtlich herkömmlicher als Vollkörper ausgebildeten Blenden ergibt sich eine Gewichtsersparnis, da die Füllstruktur aus einem Material bestehen kann, das gegenüber dem eingesparten Material der Blende ein geringeres Gewicht aufweist.
-
Nicht erfindungsgemäß ist es, wenn die Füllstruktur den Hohlraum des Blendenkörpers im Wesentlichen vollständig ausfüllt. Damit wird gewährleistet, dass alle wesentlichen Bereiche des Blendenkörpers ausgesteift sind. Erfindungsgemäß sind nur einzelne Bereiche des Blendenkörpers ausgesteift.
-
Erfindungsgemäß ist die Füllstruktur an einzelnen Aussteifungsbereichen des Blendenkörpers im Hohlraum angeordnet, zwischen denen Bereiche ohne Füllstruktur ausgebildet sind.
-
Bei einer Weiterbildung der Erfindung weist die Füllstruktur wenigstens ein im Blendenkörper aufgenommenes Füllelement auf.
-
In besonders bevorzugter Weise ist das Füllelement bezüglich des Blendenkörpers separat ausgebildet und als Ganzes in den Hohlraum einsetzbar. Der Vorteil separat ausgebildeter Füllelemente ist, dass sie bei Bedarf ausgetauscht werden können.
-
Es ist möglich, dass das Füllelement aus Kunststoff besteht, insbesondere ein Kunststoffspritzgießteil ist. Solche Kunststoff-Füllelemente zeichnen sich durch ein relativ geringes Gewicht aus, sind jedoch trotzdem relativ steif, sodass sie für die Aussteifung des Blendenkörpers gut geeignet sind. Jedoch ist es auch möglich, das Füllelement aus anderen Materialien herzustellen, beispielsweise Holz, beispielsweise in Form einer Sperrholzplatte, die sich ebenfalls durch ein relativ geringes Gewicht auszeichnet.
-
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist das Füllelement ein bei seiner Urformung unmittelbar im Hohlraum ausgebildeter Formkörper. Im Gegensatz zu den Füllelementen, die bezüglich des Blendenkörpers separat ausgebildet sind, wird hier das Füllelement unmittelbar im Hohlraum durch dessen Urformung gebildet.
-
Es ist beispielsweise möglich, dass der Formkörper ein im Hohlraum aushärtbarer Schaum ist.
-
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist der Blendenkörper ein Metallprofil. Beispielsweise ist es möglich, dass das Metallprofil ein Strangpressprofil oder Biegeprofil ist. Als Strangpressprofil eignen sich beispielsweise Aluminiumstrangpressprofile und als Biegeprofile Stahlblechbiegeprofile. Es ist jedoch auch möglich, dass das Biegeprofil ein Rollformbiegeprofil ist, beispielsweise ein Stahlrollformbiegeprofil oder ein Aluminiumrollformbiegeprofil.
-
Gemäß der Erfindung weist die Blende eine mit einer Muldenöffnung ausgestattete Griffmulde auf, wobei der Bereich unterhalb der Muldenöffnung des Hohlraums des Blendenkörpers als Aussteifungsbereich mit der Füllstruktur, insbesondere einem Füllelement ausgestattet ist.
-
Erfindungsgemäß ragt das Füllelement in den Bereich der Muldenöffnung hinein und dient als Griffelement.
-
Bei einer Weiterbildung der Erfindung weist der Blendenkörper an einer Rückseite zwei jeweiligen Stirnseiten des Blendenkörpers zugeordnete Befestigungsschnittstellen auf, an denen jeweils ein Blendenverbinder zur Verbindung der Blende mit Wandelementen, insbesondere Seitenwänden einer Schublade, befestigbar oder befestigt sind, wobei die Bereiche des Hohlraums des Blendenkörpers hinter den Befestigungsschnittstellen als Aussteifungsbereich mit der Füllstruktur, insbesondere jeweils einem Füllelement ausgestattet sind.
-
Die Erfindung umfasst ferner ein Möbelteil, insbesondere Schublade oder Auszug, mit zwei Seitenwänden, die mit einer Blende verbunden sind, das sich durch eine Blende nach einem der Ansprüche 1 bis 13 auszeichnet.
-
Ferner betrifft die Erfindung ein Möbel, mit wenigstens einem Möbelteil, insbesondere Schublade oder Auszug, das zwei Seitenwände aufweist, die mit einer Blende verbunden sind, die nach einem der Ansprüche 1 bis 13 ausgebildet ist.
-
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
- 1 eine perspektivische Darstellung eines Möbels in Form eines Schubfachs mit einem bewegbaren Möbelteil in Form einer Schublade, die mit der erfindungsgemäßen Blende ausgestattet ist,
- 2 die Schublade aus 1 im ausgezogenen Zustand,
- 3 eine Rückansicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Blende,
- 4 eine Unteransicht auf die Blende von 3,
- 5 eine Rückansicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Blende,
- 6 eine Unteransicht auf die Blende von 5,
- 7 eine perspektivische Ansicht des zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Blende,
- 8 eine Teilansicht auf die Blende von 7 mit integrierter Füllstruktur in Form eines Füllelements,
- 9 ein Schnitt durch die Blende aus 5 entlang der Linie IX - IX,
- 10 einen Schnitt durch die Blende aus 5 entlang der Linie X - X,
- 11 eine Vorderansicht auf das Füllelement von 8 und
- 12 eine perspektivische Darstellung des Füllelements aus 11.
-
Die 1, 2, 3 bis 4 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Blende 11, die Bestandteil eines bewegbaren Möbelteils in Form einer Schublade 12 ist. Die Schublade 12 wiederum ist in einem Möbelfach 13 aufgenommen, das hier beispielhaft in Form eines Spülkastenfachs gezeigt ist. Im gezeigten Beispielsfalls umfasst das Spülkastenfach zwei einander gegenüberliegende Seitenwände 14a, 14b einen Boden 15 und eine Oberwand 16 auf. Die Oberwand 16 besitzt im gezeigten Beispielsfall eine fensterartige Öffnung 17, wodurch das Spülkastenfach relativ dicht unterhalb einer Spüle platziert werden kann und die Verrohrung der Spüle, beispielsweise das Siphon, ein Stückweit durch die fensterartige Öffnung 17 in das Fach hineinragen kann.
-
Im Spülkastenfach ist wiederum eine Schublade 12 aufgenommen, die mittels einer Führungseinrichtung 18 zwischen einer in das Spülkastenfach eingefahrenen Schließstellung und einer beispielsweise in 2 gezeigten Öffnungsstellung verschieblich gelagert ist. Die Führungseinrichtung 18 umfasst zwei Führungseinheiten 19, von denen in 2 beispielhaft eine dargestellt ist. Die Führungseinheiten 19 sind jeweils einer Seitenwand 14a, 14b des Spülkastenfachs zugeordnet und umfassen jeweils eine ortsfest am Spülkastenfach, beispielsweise an dessen Seitenwand 14a, 14b befestigte Korpusschiene 20 und wenigstens eine gegenüber der Korpusschiene 20 relativ bewegliche, bei der Öffnungs- und Schließbewegung mitbewegbare Laufschiene (nicht dargestellt).
-
Es ist denkbar, dass die Führungseinheit als Vollauszug ausgebildet ist, mit einer Korpusschiene 20 und zwei Laufschienen, von denen eine eine Schubladenschiene ist, die mit der Schublade 12 gekoppelt ist und eine andere eine Mittelschiene ist, die zwischen Schubladenschiene und Korpusschiene 20 angeordnet ist und sowohl relativ zur Korpusschiene 20 als auch relativ zur Schubladenschiene beweglich geführt ist. Es sind jedoch auch Auszüge möglich, bei denen lediglich eine einzelne Laufschiene, in diesem Fall die Schubladenschiene, vorgesehen ist.
-
Die in den 1 und 2 gezeigte und bereits erwähnte Schublade 12 umfasst neben der ebenfalls bereits erwähnten Blende 11 einen Boden 21, eine Rückwand 22 und zwei einander gegenüberliegende Seitenwände 23a, 23b.
-
Die Schublade 12 ist hier beispielhaft in Form einer Innen-Schublade gezeigt, die eine Blende 11 in Form einer Innenblende besitzt. Dem gezeigten Spülkastenfach ist ein nicht dargestellter Spülkastenauszug vorgelagert, der eine großflächige Außenblende besitzt, die in der Schließstellung sämtliche Spülkastenfächer, von denen in den Figuren ein einzelnes dargestellt ist, verdeckt. Um an das Spülkastenfach zu gelangen, muss zunächst der Spülkastenauszug geöffnet werden, danach kann dann die Schublade 12 des Spülkastenfachs herausgezogen werden.
-
Wie insbesondere in den 3 und 4 gezeigt, ist die Blende 11 in besonderer Weise ausgestaltet. Wie auch herkömmliche Blenden 11 besitzt die in den 3 und 4 gezeigte erfindungsgemäße Blende 11 eine Rückseite 24, eine dieser entgegengesetzte Vorderseite 25, eine insbesondere in 4 gezeigte Unterseite 26, eine dieser entgegengesetzte Oberseite 27 und zwei einander entgegengesetzte Stirnseiten 28a, 28b.
-
Die charakteristische Eigenschaft der erfindungsgemäßen Blende 11 ist, dass sie einen als Hohlkörper ausgebildeten und einen Hohlraum 29 definierenden Blendenkörper 30 aufweist, wobei im Hohlraum 29 eine Füllstruktur 31 zur Aussteifung des Blendenkörpers 30 aufgenommen ist.
-
Wie insbesondere in 4 gezeigt, ist der Blendenkörper 30 beispielhaft in Form eines Metallprofils gezeigt. Das Metallprofil ist im gezeigten Beispielsfall ein Biegeprofil, das insbesondere durch Rollformbiegen aus einer flachen Metallblechplatte, insbesondere Stahlblechplatte, dreidimensional zu dem Blendenkörper 30 geformt wird. Wie insbesondere in 4 gezeigt, sind die beiden einander entgegengesetzten Längsseiten der flachen Metallblechplatte an der Unterseite 26 auf Stoß gebogen. Demzufolge weist die Oberseite keinen solchen Stoß auf, während die Stirnseite 28a, 28b frei sind und durch geeignete Stirnseitenabdeckelemente 32 verschlossen werden. Im gezeigten Beispielsfall ist für den Blendenkörper 30 relativ dünnwandiges Metallblech eingesetzt, beispielsweise Stahlblech oder Aluminiumblech, sodass der Bedarf an einer Aussteifung durch die Füllstruktur 31 besteht, sodass die Blende 11 insgesamt eine gute Stabilität aufweist und sich beispielsweise beim Öffnen und Schließen der Schublade durch Handhabung daran nicht durchbiegt.
-
Wie insbesondere in 4 gezeigt, befindet sich an der Unterseite 26 in etwa mittig bezogen auf die Breite der Blende 11 eine schlitzförmige Ausnehmung 50, in die ein nicht dargestellter Frontbodenverbinder mit seinem Hakenelement eintauchen kann, der seinerseits für eine mittige Abstützung des Bodens 21 der Schublade 12 sorgt und daher verhindert, dass sich der Boden 21 in der Mitte durchbiegt.
-
Wie insbesondere in 3 dargestellt, weist der Blendenkörper 30 an seiner Rückseite 24 zwei jeweiligen Stirnseiten 28a, 28b des Blendenkörpers 30 zugeordnete Befestigungsschnittstellen 33a, 33b auf, an denen jeweils ein Blendenverbinder 34a, 34b zur Verbindung der Blende 11 mit den Seitenwänden 23a, 23b der Schublade 12 befestigt sind.
-
Ein wesentliches Element der Blende 11 ist die Füllstruktur 31, die wie insbesondere in den 11 und 12 gezeigt, ein im Blendenkörper 30 aufgenommenes Füllelement 35 aufweist. Das Füllelement 35 ist im gezeigten Beispielsfall als bezüglich des Blendenkörpers 30 separat ausgebildet und als Ganzes in den Hohlraum 29 eingesetzt.
-
Das Füllelement 35 ist beispielhaft (11 und 12) in Form eines flächigen, rippenartig ausgestalteten Kunststoffspritzgießteils gezeigt.
-
Das Füllelement 35 ist in den 1, 2, 3 bis 4 gezeigten ersten Ausführungsbeispiel in etwa mittig zwischen den beiden Stirnseiten 28a, 28b im Hohlraum 29 des Blendenkörpers 30 aufgenommen.
-
Die Formgestaltung des Füllelements 35 ist beliebig, jedoch bietet sich ein derartiger Rippenkörper an, da er gegenüber einem Vollkörper bei im Wesentlichen gleicher Steifigkeit ein geringeres Gewicht aufweist.
-
Die 5, 6, 7, 8, 9 bis 10 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Blende 11. Auch hier weist die Blende 11 einen als Hohlkörper ausgebildeten und einen Hohlraum 29 definierenden Blendenkörper 30 aus einem insbesondere mittels Rollformbiegen hergestellten Biegeprofil auf.
-
Im Gegensatz zu dem zuvor beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel besitzt die Blende 11 gemäß zweiten Ausführungsbeispiel eine mit einer Muldenöffnung 36 ausgestattete Griffmulde 37, wobei der Bereich unterhalb der Muldenöffnung 36 des Hohlraums 29 des Blendenkörpers 30 als Aussteifungsbereich 40 mit einem Füllelement 35 ausgestattet ist. Zweckmäßigerweise wird das in den 11 und 12 dargestellte Füllelement 35 in Form eines separat bezüglich des Blendenkörpers 30 ausgebildeten und als Ganzes in den Hohlraum 29 einsetzbaren rippenartigen Kunststoffspritzgießteil verwendet.
-
Wie insbesondere in 5 gezeigt, ragt das Füllelement 35 in den Bereich der Muldenöffnung 36 der Griffmulde 37 hinein und dient als Griffelement.
-
Wie insbesondere in 9 gezeigt, ist das Füllelement 35 erfindungsgemäß mehrteilig, insbesondere zweiteilig mit einem Basisteil 38, das zugleich das Füllelement 35 für das erste Ausführungsbeispiel bildet und einem mit dem Basisteil 38 lösbar gekoppelten Griffteil 39, das in Höhenrichtung der Blende 11 an das Basisteil 38 angesetzt und dort beispielsweise mittels einer Nut-Feder-Verbindung 51 mit dem Basisteil 38 verbunden ist. Das Griffteil 39 ragt ein Stück weit in die Muldenöffnung 37 hinein und besitzt im Gegensatz zum Basisteil 38 plane Außenseiten, wodurch die Haptik beim Ergreifen des Griffteils 39 verbessert ist.
-
Wie insbesondere in den 8 und 10 gezeigt, befindet sich das mehrteilige Füllelement 35 an einem ersten, zentralen Aussteifungsbereich 40 in etwa mittig zwischen den beiden Stirnseiten 28a, 28b der Blende 11.
-
Gemäß zweiten Ausführungsbeispiel sind jedoch in dem Hohlraum 29 des Blendenkörpers 30 weitere Füllelemente 41 aufgenommen. Die weiteren Füllelemente 41 sind ebenfalls als bezüglich des Blendenkörpers 30 separate Bauteile ausgebildet und erfüllt hier zweckmäßigerweise auch die Funktion der Stirnseitenabdeckung. Zweckmäßigerweise sind die weiteren Füllelemente 41 ebenfalls als Kunststoffspritzgießteile ausgebildet. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die weiteren Füllelemente 41 an zweiten und dritten Aussteifungsbereichen 42a, 42b innerhalb des Blendenkörpers 30 angeordnet sind. Die zweiten und dritten Aussteifungsbereiche 42a, 42b befinden sich hinter den Befestigungsschnittstellen 33a, 33b, an denen die Blendenverbinder 34a, 34b befestigt sind. Damit wird gewährleistet, dass gerader dieser Bereich, der für die Einleitung von Zug- und Druckkräften beim Ein- und Ausziehen der Schublade 12 beansprucht wird, ausgesteift ist.