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DE102018203288A1 - Haushaltsgeschirrspülmaschine - Google Patents

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DE102018203288A1
DE102018203288A1 DE102018203288.2A DE102018203288A DE102018203288A1 DE 102018203288 A1 DE102018203288 A1 DE 102018203288A1 DE 102018203288 A DE102018203288 A DE 102018203288A DE 102018203288 A1 DE102018203288 A1 DE 102018203288A1
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DE
Germany
Prior art keywords
roller
support element
tread
holder
running surface
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102018203288.2A
Other languages
English (en)
Inventor
Florian Racs
Thomas Steck
Christoph Kapfer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Hausgeraete GmbH
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Priority to US16/963,849 priority patent/US11166620B2/en
Priority to CN201980017449.XA priority patent/CN111867437A/zh
Priority to PCT/EP2019/055583 priority patent/WO2019170755A1/de
Priority to PL19710361.7T priority patent/PL3761844T3/pl
Priority to EP19710361.7A priority patent/EP3761844B1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) mit einem Spülbehälter (2), einer ersten Rolle (17, 18, 19, 20) und einer zweiten Rolle (17, 18, 19, 20), einem Rollenhalter (16), an welchem die erste Rolle (17, 18, 19, 20) und die zweite Rolle (17, 18, 19, 20) drehbar gelagert sind und welcher an dem Spülbehälter (2) befestigt ist, und einem Tragelement (21) zum Tragen einer Spülgutaufnahme (12, 13, 14), welches mit Hilfe der ersten Rolle (17, 18, 19, 20) und der zweiten Rolle (17, 18, 19, 20) relativ zu dem Rollenhalter (16) derart beweglich gelagert ist, dass die Spülgutaufnahme (12, 13, 14) zwischen einer in den Spülbehälter (2) hineingeschobenen Stellung und einer aus dem Spülbehälter (2) herausgezogenen Stellung beweglich ist, wobei das Tragelement (21) eine obere Lauffläche (22) und eine untere Lauffläche (23) aufweist, die erste Rolle (17, 18, 19, 20) von der oberen Lauffläche (22) nach unten beabstandet ist und an der unteren Lauffläche (23) entlang läuft und die zweite Rolle (17, 18, 19, 20) von der unteren Lauffläche (23) nach oben beabstandet ist und an der oberen Lauffläche (22) entlang läuft.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Haushaltsgeschirrspülmaschine.
  • Allgemein bekannt sind Haushaltsgeschirrspülmaschinen mit zwei beidseits an dem Spülbehälter angebrachten Rollenhaltern und jeweils zwei daran drehbar gelagerten Rollen. Auf den Rollen eines jeweiligen Rollenhalters läuft eine jeweilige C-förmige Schiene (im Weiteren „C-Schiene“). Die zwei C-Schienen tragen beidseits eine Spülgutaufnahme, beispielsweise einen Spülkorb, insbesondere einen Geschirrkorb oder eine Besteckschublade.
  • Beim Bewegen der C-Schiene (die Erläuterungen erfolgen dem besseren Verständnis halber anhand nur einer C-Schiene) zum Herausziehen beziehungsweise Hineinschieben der Spülgutaufnahme rollen die Rollen an ihrer Oberseite an einer oberen Lauffläche der C-Schiene ab. Zeitgleich führen die Rollen jedoch an ihrer Unterseite relativ zu einer unteren Lauffläche der C-Schiene eine gegenläufige Bewegung durch.
  • Im bezüglich ihrer Längsachse nicht-verdrehten Zustand der C-Schiene weisen deren untere Lauffläche sowie die sich daran beidseits anschließenden nach oben gebogenen Abschnitte der C-Form einen Abstand zu der Unterseite einer jeweiligen Rollen beziehungsweise den sich beidseits an die Unterseite anschließenden Seitenflächen der jeweiligen Rolle auf. Die oben genannte gegenläufige Bewegung ist in diesem Zustand unschädlich.
  • Anders verhält es sich jedoch, wenn sich die C-Schiene verdreht. Dies kann beispielsweise auftreten, wenn sich insbesondere schweres Spülgut in der Spülgutaufnahme befindet. Das Verdrehen der C-Schiene führt zu einem Kontakt zwischen den sich gegenläufig bewegenden oben genannten Teilen von Rolle und C-Schiene. Dies kann zu Kratz- und Schleifgeräuschen führen. Jedenfalls müssen aber hohe Reibkräfte beim Herausziehen beziehungsweise Hineinschieben der C-Schiene überwunden werden. Dies ist der Benutzerfreundlichkeit abträglich.
  • Vor diesem Hintergrund besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine verbesserte Haushaltsgeschirrspülmaschine zu schaffen.
  • Demgemäß wird eine Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einem Spülbehälter und einer ersten Rolle und einer zweiten Rolle und einem Rollenhalter vorgeschlagen, an welchem die erste Rolle und die zweite Rolle drehbar gelagert sind und welcher an dem Spülbehälter befestigt ist. Die Haushaltsgeschirrspülmaschine weist ein Tragelement zum Tragen einer Spülgutaufnahme auf, welches mit Hilfe der ersten Rolle und der zweiten Rolle relativ zu dem Rollenhalter derart beweglich gelagert ist, dass die Spülgutaufnahme zwischen einer in den Spülbehälter hineingeschobenen Stellung und einer aus dem Spülbehälter herausgezogenen Stellung beweglich ist. Das Tragelement weist eine obere Lauffläche und eine untere Lauffläche auf. Die erste Rolle ist von der oberen Lauffläche nach unten beabstandet ist und läuft an der unteren Lauffläche entlang. Die zweite Rolle ist von der unteren Lauffläche nach oben beabstandet und läuft an der oberen Lauffläche entlang.
  • Das Tragelement wird also an seiner oberen und unteren Lauffläche mittels der zweiten beziehungsweise ersten Rolle geführt. Dabei sind die Bewegungsrichtung der oberen Lauffläche und die Rollbewegung der Oberseite der zweiten Rolle sowie die Bewegungsrichtung der unteren Lauffläche und die Rollbewegung der Unterseite der ersten Rolle gleichgerichtet.
  • Aufgrund dieser Führung der Schiene an oberer und unterer Lauffläche wird ein Verdrehen des Tragelements verhindert oder zumindest reduziert. Außerdem vermeidet diese Lösung einen direkten Kontakt zwischen sich gegenläufig bewegenden Teilen und entsprechend das Entstehen hoher Reibkräfte.
  • Die erste Rolle und die zweite Rolle sind hinsichtlich ihrer Drehachsen insbesondere achsparallel angeordnet.
  • Das Tragelement kann auch als Schiene beziehungsweise Laufschiene bezeichnet werden.
  • Der Rollenhalter kann auch als Trägerteil bezeichnet werden.
  • Bei einer Spülgutaufnahme kann es sich um eine Aufnahme für Spülgut, insbesondere für Geschirr und/oder Besteck, handeln. Bevorzugt handelt es sich bei der Spülgutaufnahme um einen Geschirrkorb oder eine Besteckschublade.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist das Tragelement einteilig ausgebildet.
  • Vorzugsweise ist die obere und untere Lauffläche des Tragelements einteilig ausgebildet. Das Tragelement kann insbesondere samt oberer und unterer Lauffläche stranggepresst sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist das Tragelement aus Metall hergestellt.
  • Das Tragelement kann zum Beispiel aus Metall oder einer Metalllegierung hergestellt sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist das Tragelement ein C-förmiges Profil auf.
  • Insbesondere weist das Tragelement im Querschnitt ein C-förmiges Profil auf. Das C-förmige Profil weist zum Beispiel einen C-förmigen Abschnitt (zum Beispiel ein C-förmiges Element) und zwischen den freien Enden des C-förmigen Abschnitts eine Öffnung (zum Beispiel radiale Öffnung) auf. C-förmige Profile lassen sich vorteilhaft stranggepresst herstellen. Die erste Rolle und die zweite Rolle laufen bevorzugt in der von dem C-förmigen Profil gebildeten unteren beziehungsweise oberen Vertiefung.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist das C-förmige Profil einen C-förmigen Abschnitt und zwischen den freien Enden des C-förmigen Abschnitts eine Öffnung auf. Bevorzugt greift der Rollenhalter in die Öffnung ein.
  • Insbesondere weist der Rollenhalter ein durch die Öffnung des C-förmigen Profils einführbares Element (zum Beispiel ein Achsenelement) auf.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weisen die erste Rolle und die zweite Rolle jeweils eine konvexe Lauffläche zur Führung in dem Tragelement auf.
  • Insbesondere weisen die erste Rolle und die zweite Rolle jeweils eine im Querschnitt konvexe Lauffläche zur Führung in einem konkaven Abschnitt (Vertiefung) des Tragelements auf. Zum Beispiel weist die erste Rolle eine konvexe Lauffläche zur Führung in einem konkaven Abschnitt (Vertiefung) der unteren Lauffläche des Tragelements auf, und weist die zweite Rolle eine konvexe Lauffläche zur Führung in einem konkaven Abschnitt (Vertiefung) der oberen Lauffläche des Tragelements auf.
  • Eine Rolle mit einer konvexen Lauffläche ist hier insbesondere eine Rolle mit einer Umfangsfläche, die keine Nut beziehungsweise Einkerbung beziehungsweise anderweitige konkave Fläche zur Führung aufweist. Dies lässt sich auch wie folgt beschreiben: In einer Schnittebene durch die Rolle, in welcher deren Drehachse liegt, stellt sich deren äußere Oberfläche als Linie dar. Die Krümmung (zweite Ableitung) dieser Linie weist bevorzugt im Bereich der Lauffläche der Rolle keinen Vorzeichenwechsel auf.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weisen die erste Rolle und die zweite Rolle jeweils eine Lauffläche mit zwei Radien zur Führung in dem Tragelement auf.
  • In einer Schnittebene durch die Rolle, in welcher deren Drehachse liegt, liegen die Mittelpunkte der Radien (also die Mittelpunkte der entsprechenden Kreise) bevorzugt im Bereich der Schnittfläche und nicht außerhalb dieser.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist an dem Rollenhalter eine dritte Rolle drehbar gelagert, welche von der unteren Lauffläche nach oben beabstandet ist und an der oberen Lauffläche entlang läuft.
  • Somit läuft die dritte Rolle an der oberen Lauffläche entlang (beziehungsweise rollt an ihr ab), ist jedoch nicht mit der sich gegenläufig zu der dritten Rolle bewegenden unteren Lauffläche in Kontakt. Das Tragelement wird folglich an seiner oberen Lauffläche mittels der zweiten Rolle und der dritten Rolle geführt, und außerdem wird es an seiner unteren Lauffläche mittels der ersten Rolle geführt.
  • Durch die Anordnung einer dritten Rolle kann das Tragelement besser geführt werden. Dadurch kann ein Verkippen des Tragelements um eine Achse senkrecht zu der Auszugs- und Hochrichtung besser verhindert werden. Zudem kann das Tragelement stabiler und biegefester gelagert werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist an dem Rollenhalter eine vierte Rolle drehbar gelagert, welche von der oberen Lauffläche nach unten beabstandet ist und an der unteren Lauffläche entlang läuft.
  • Diese vierte Rolle läuft an der unteren Lauffläche entlang (beziehungsweise rollt an ihr ab), ist jedoch nicht mit der sich gegenläufig zu der vierten Rolle bewegenden oberen Lauffläche in Kontakt. Insbesondere wird bei dieser Ausführungsform das Tragelement an seiner oberen Lauffläche mittels der zweiten Rolle und der dritten Rolle geführt, und es wird außerdem an seiner unteren Lauffläche mittels der ersten Rolle und der vierten Rolle geführt. Dadurch kann das Tragelement noch besser geführt werden.
  • Bei dieser Ausführungsform können die vier Rollen zum Beispiel derart angeordnet sein, dass jeweils eine an der oberen Lauffläche geführte Rolle und eine an der unteren Lauffläche geführte Rolle ein Rollenpaar bilden. Zum Beispiel kann der Abstand der zwei Rollen innerhalb eines Rollenpaars entlang der Auszugsrichtung des Tragelements jeweils kleiner sein als der Abstand zwischen den beiden Rollenpaaren. Dadurch erfolgt bei jedem Rollenpaar die Führung der oberen Lauffläche benachbart zu der Führung der unteren Lauffläche. Dies verbessert die Führung des Tragelements noch weiter, verhindert noch besser ein Verdrehen des Tragelements und verbessert die mechanische Stabilität der Lagerung.
  • Die Begrifflichkeiten „erste“ Rolle, „zweite“ Rolle, „dritte“ Rolle und „vierte“ Rolle sind austauschbar. Zum Beispiel kann zusätzlich zu der ersten Rolle und der zweiten Rolle anstatt der oben genannten dritten Rolle auch die oben genannte vierte Rolle (in diesem Fall als dritte Rolle zu bezeichnen) angeordnet werden. In diesem Fall wird das Tragelement an seiner oberen Lauffläche mittels der zweiten Rolle geführt, und es wird an seiner unteren Lauffläche mittels der ersten Rolle und der dritten (oben genannten vierten) Rolle geführt.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind die erste Rolle, die zweite Rolle, die dritte Rolle und die vierte Rolle jeweils an einer der Ecken eines Trapezes angeordnet.
  • Dadurch kann der Abstand zwischen zwei diagonal angeordneten gleichzeitig belasteten Rollen vergrößert werden bei gleichzeitiger Vergrößerung des Auszugswegs des Tragelements beziehungsweise Aufrechterhaltung eines relativ großen Auszugswegs des Tragelements. Dadurch kann die mechanische Stabilität verbessert und größere Belastungen der Auszugsvorrichtung ermöglicht werden bei gleichzeitiger Bereitstellung eines großen Auszugswegs des Tragelements.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind die erste Rolle, die zweite Rolle, die dritte Rolle und die vierte Rolle jeweils an einer der Ecken eines Parallelogramms angeordnet.
  • Hier gelten die in Bezug auf das Trapez beschriebenen Vorteile entsprechend.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist der Rollenhalter unmittelbar an dem Spülbehälter befestigt.
  • Insbesondere ist der Rollenhalter fest mit einer Seitenwand des Spülbehälters verbunden. Beispielsweise kann der Rollenhalter mit der Seitenwand verschraubt, vernietet oder verschweißt sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist der Rollenhalter mittels Schweißens an dem Spülbehälter befestigt.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform haben die erste Rolle, die zweite Rolle, die dritte Rolle und die vierte Rolle gleiche Durchmesser.
  • Vorzugsweise haben die erste Rolle, die zweite Rolle, die dritte Rolle und die vierte Rolle ungefähr gleiche Durchmesser. Zum Beispiel haben die erste Rolle, die zweite Rolle, die dritte Rolle und die vierte Rolle jeweils einen Durchmesser von 27 mm +/- 4 mm (Toleranz). Die zweite Rolle, die dritte Rolle und die vierte Rolle können jedoch auch andere Durchmesser haben.
  • Weitere mögliche Implementierungen der Erfindung umfassen auch nicht explizit genannte Kombinationen von zuvor oder im Folgenden bezüglich der Ausführungsbeispiele beschriebenen Merkmalen oder Ausführungsformen. Dabei wird der Fachmann auch Einzelaspekte als Verbesserungen oder Ergänzungen zu der jeweiligen Grundform der Erfindung hinzufügen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Aspekte der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung. Im Weiteren wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigelegten Figuren näher erläutert.
  • Es zeigen
    • 1 eine perspektivische Ansicht einer allgemeinen Ausführungsform einer Haushaltsgeschirrspülmaschine;
    • 2 eine perspektivische Ansicht eines Spülbehälters einer Haushaltsgeschirrspülmaschine gemäß einer ersten Ausführungsform;
    • 3 eine Draufsicht auf die rechte Seitenwand des Spülbehälters aus der 2, wobei die Seitenwand im Bereich eines Rollenhalters, der an der Innenseite der Seitenwand befestigt ist, transparent ist;
    • 4 eine Ansicht des Rollenhalters der ersten Ausführungsform, hier an der Innenseite der linken Seitenwand des Spülbehälters befestigt, zusammen mit einem mittels Rollen an dem Rollenhalter beweglich gelagerten Tragelement;
    • 5 eine Rollbewegung der Rollen in der ersten Ausführungsform dar;
    • 6 eine Draufsicht auf die rechte Seitenwand des Spülbehälters aus der 2, (jedoch) gemäß einer zweiten Ausführungsform, wobei die Seitenwand im Bereich eines Rollenhalters, der an der Innenseite der Seitenwand befestigt ist, transparent ist;
    • 7 eine Ansicht des Rollenhalters der zweiten Ausführungsform, hier an der Innenseite der linken Seitenwand des Spülbehälters befestigt, zusammen mit einem mittels Rollen an dem Rollenhalter beweglich gelagerten Tragelement;
    • 8 eine Rollbewegung der Rollen in der zweiten Ausführungsform dar;
    • 9 eine Querschnittsansicht von Tragelement und Rollen; und
    • 10 einen vergrößerten Ausschnitt X aus der 9.
  • In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen worden, sofern nichts anderes angegeben ist.
  • Die 1 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht einer allgemeinen Ausführungsform einer Haushaltsgeschirrspülmaschine 1. Die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 umfasst einen Spülbehälter 2, der durch eine Tür 3, insbesondere wasserdicht, verschließbar ist. Hierzu kann zwischen der Tür 3 und dem Spülbehälter 2 eine Dichteinrichtung vorgesehen sein. Der Spülbehälter 2 ist vorzugweise quaderförmig. Der Spülbehälter 2 kann in einem Gehäuse der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 angeordnet sein. Der Spülbehälter 2 und die Tür 3 können einen Spülraum 4 zum Spülen von Spülgut bilden.
  • Die Tür 3 ist in der 1 in ihrer geöffneten Stellung dargestellt. Durch ein Schwenken um eine an einem unteren Ende der Tür 3 vorgesehene Schwenkachse 5 kann die Tür 3 geschlossen oder geöffnet werden. Mit Hilfe der Tür 3 kann eine Beschickungsöffnung 6 des Spülbehälters 2 geschlossen oder geöffnet werden. Der Spülbehälter 2 weist einen Boden 7, eine dem Boden 7 gegenüberliegend angeordnete Decke 8, eine der geschlossenen Tür 3 gegenüberliegend angeordnete Rückwand 9 und zwei einander gegenüberliegend angeordnete Seitenwände 10, 11 auf. Der Boden 7, die Decke 8, die Rückwand 9 und die Seitenwände 10, 11 können beispielsweise aus einem Edelstahlblech gefertigt sein. Alternativ kann beispielsweise der Boden 7 aus einem Kunststoffmaterial gefertigt sein.
  • Die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 weist ferner zumindest eine Spülgutaufnahme 12, 13, 14 auf. Vorzugsweise können mehrere, beispielsweise drei, Spülgutaufnahmen 12, 13, 14 vorgesehen sein, wobei die Spülgutaufnahme 12 eine untere Spülgutaufnahme oder ein Unterkorb, die Spülgutaufnahme 13 eine obere Spülgutaufnahme oder ein Oberkorb und die Spülgutaufnahme 14 eine Besteckschublade sein kann. Wie die 1 weiterhin zeigt, sind die Spülgutaufnahmen 12, 13, 14 übereinander in dem Spülbehälter 2 angeordnet. Jede Spülgutaufnahme 12, 13, 14 ist wahlweise in den Spülbehälter 2 hinein- oder aus diesem herausverlagerbar. Insbesondere ist jede Spülgutaufnahme 12, 13, 14 in einer Einschubrichtung E (Pfeil) in den Spülbehälter 2 hineinschiebbar beziehungsweise hineinfahrbar und entgegen der Einschubrichtung E (Pfeil) in einer Auszugsrichtung A (Pfeil) aus dem Spülbehälter 2 herausziehbar beziehungsweise herausfahrbar.
  • Nachstehend wird eine erste Ausführungsform der Erfindung anhand der 2 bis 5, 9 und 10 beschrieben.
  • Die 2 zeigt eine perspektivische Ansicht des Spülbehälters 2 der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1. Wie in der 2 gezeigt, weist die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 eine Auszugsvorrichtung 15 zum Herausziehen beziehungsweise Hineinschieben (einer) der Spülgutaufnahme(n) 12, 13, 14 auf. Die Auszugsvorrichtung 15 ist an der Innenseite einer der Seitenwände 10, 11 des Spülbehälters 2 angebracht. In dem Beispiel von der 2 ist die Auszugsvorrichtung 15 an der Innenseite der linken Seitenwand 10 des Spülbehälters 2 angebracht. Die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 kann eine weitere der Auszugsvorrichtung 15 gegenüberliegende Auszugsvorrichtung aufweisen, welche an der Innenseite der rechten Seitenwand 11 angebracht ist. Die Auszugsvorrichtung 15 und die ihr gegenüberliegende Auszugsvorrichtung dienen zusammen dazu, eine Spülgutaufnahme 12, 13, 14 herauszuziehen beziehungsweise hineinzuschieben. Die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 kann außerdem weitere Auszugsvorrichtungen ähnlich der Auszugsvorrichtung 15 aufweisen, welche an der Innenseite der Seitenwand 10 und/oder an der Innenseite der Seitenwand 11 angebracht sind. Die weiteren Auszugsvorrichtungen können dem Herausziehen beziehungsweise Hineinschieben weiterer Spülgutaufnahmen 12, 13, 14 dienen.
  • Wie in den 3 und 4 gezeigt, weist die Auszugsvorrichtung 15 der ersten Ausführungsform einen Rollenhalter 16, Rollen 17, 18, 19, 20 und ein Tragelement 21 auf.
  • Der Rollenhalter 16 ist an dem Spülbehälter 2 befestigt. Insbesondere ist der Rollenhalter 16 an einer der Seitenwände 10, 11 des Spülbehälters 2 befestigt. Der Rollenhalter 16 kann zum Beispiel mit einer der Seitenwände 10, 11 verschraubt, vernietet oder verschweißt sein.
  • Die 3 zeigt den Rollenhalter 16 an der rechten Seitenwand 11 des Spülbehälters 2 befestigt. Dabei zeigt die 3 eine Draufsicht auf die Außenseite der rechten Seitenwand 11 des Spülbehälters 2 in der ersten Ausführungsform, wobei die Seitenwand 11 im Bereich des Rollenhalters 16, der an der Innenseite der Seitenwand 11 befestigt ist, transparent ist.
  • Die 4 zeigt eine Ansicht des Rollenhalters 16, hier an der Innenseite der linken Seitenwand 10 des Spülbehälters 2 befestigt, zusammen mit einem mittels der Rollen 17, 18, 19, 20 an dem Rollenhalter 16 beweglich gelagerten Tragelement 21.
  • Die Rollen 17, 18, 19, 20 sind an dem Rollenhalter 16 drehbar gelagert. Sie sind vorzugsweise achsparallel bezüglich ihrer jeweiligen Drehachsen zueinander angeordnet. Die Rollen 17, 18, 19, 20 dienen dazu, das Tragelement 21 relativ zu dem Rollenhalter 16 beweglich zu lagern.
  • Das Tragelement 21 dient zum Tragen der Spülgutaufnahme 12, 13, 14. Das Tragelement 21 ist mit Hilfe der Rollen 17, 18, 19, 20 relativ zu dem Rollenhalter 16 derart beweglich gelagert, dass die entsprechende Spülgutaufnahme 12, 13, 14 zwischen einer in den Spülbehälter 2 hineingeschobenen Stellung und einer aus dem Spülbehälter 2 herausgezogenen Stellung beweglich ist. Das Tragelement 21 ist in der Auszugsrichtung A (Pfeil) aus dem Spülraum 4 des Spülbehälters 2 herausziehbar und in der Einschubrichtung E (Pfeil) in den Spülraum 4 des Spülbehälters 2 hineinschiebbar.
  • Das Tragelement 21 kann zum Beispiel eine C-förmige Schiene (oder „C-Schiene) sein, das heißt eine Schiene mit einem im Querschnitt C-förmigen Profil. Das Tragelement 21 weist eine obere Lauffläche 22 und eine untere Lauffläche 23 auf. Vorzugsweise weisen die obere Lauffläche 22 und die untere Lauffläche 23 jeweils einen konkaven Abschnitt zur Führung der Rollen 17, 18, 19, 20 auf.
  • Die erste Rolle 17 und die vierte Rolle 20 sind - wie in der 4 und in der 5 zu erkennen - jeweils von der oberen Lauffläche 22 des Tragelements 21 nach unten beabstandet und laufen an der unteren Lauffläche 23 entlang. Die zweite Rolle 18 und die dritte Rolle 19 sind jeweils von der unteren Lauffläche 23 nach oben beabstandet und laufen an der oberen Lauffläche 22 entlang. In der ersten Ausführungsform sind die erste Rolle 17, die zweite Rolle 18, die dritte Rolle 19 und die vierte Rolle 20 jeweils an einer der Ecken eines (gedachten) Parallelogramms 24 angeordnet.
  • Das Tragelement 21 wird an seiner oberen Lauffläche 22 mittels der zweiten Rolle 18 und der dritten Rolle 19 geführt. Außerdem wird das Tragelement 21 an seiner unteren Lauffläche 23 mittels der ersten Rolle 17 und der vierten Rolle 20 geführt. Dabei sind jeweils die Bewegungsrichtung der jeweiligen Lauffläche 22, 23 und die Rollbewegung der jeweiligen Rolle 17, 18, 19, 20 gleichgerichtet, wie in der 5 beispielhaft für den Fall des Bewegens des Tragelements 21 in der Auszugsrichtung A (Pfeil) gezeigt. Die Drehrichtung der Rollen 17, 18, 19, 20 ist mit Pfeilen bezeichnet. Dadurch kann das Tragelement gut geführt werden. Insbesondere wird ein Verdrehen des Tragelements 21 verhindert und ein direkter Kontakt zwischen sich gegenläufig bewegenden Teilen der Rollen 17, 18, 19, 20 und der Laufflächen 22, 23 des Tragelements 21 vermieden.
  • Die 5 veranschaulicht eine Rollbewegung der Rollen 17, 18, 19, 20 in der ersten Ausführungsform. In dem Beispiel von der 5 wird das Tragelement 21 in Auszugsrichtung A (Pfeil) bewegt. Folglich bewegen sich die obere Lauffläche 22 und die untere Lauffläche 23 des Tragelements 21 in der Auszugsrichtung A (Pfeil). Wie in der 5 dargestellt, sind die Rollbewegungen der ersten Rolle 17 und der vierten Rolle 20, welche beide an der unteren Lauffläche 23 abrollen, der Bewegungsrichtung der unteren Lauffläche 23 gleichgerichtet. Darüber hinaus sind die Rollbewegungen der ersten Rolle 17 und der vierten Rolle 20 gegenläufig zu der Bewegungsrichtung der oberen Lauffläche 22, von welcher sie beabstandet sind. Wie in der 5 dargestellt, sind die Rollbewegungen der zweiten Rolle 18 und der dritten Rolle 19, welche beide an der oberen Lauffläche 22 abrollen, der Bewegungsrichtung der oberen Lauffläche 22 gleichgerichtet. Darüber hinaus sind die Rollbewegungen der zweiten Rolle 18 und der dritten Rolle 19 gegenläufig zu der Bewegungsrichtung der unteren Lauffläche 23, von welcher sie beabstandet sind.
  • Die 9 und die 10 verdeutlichen die relative Anordnung des Tragelements 21 und der Rollen 17, 18, 19, 20. In der 9 ist ein Querschnitt des Tragelements 21 und der Rolle 17 gezeigt. Darüber hinaus ist in der 9 auch die weiter hinten angeordnete Rolle 19 angedeutet. Die 10 zeigt den Ausschnitt X aus der 9 in einer vergrößerten Ansicht.
  • Wie in der 9 gezeigt, ist der Rollenhalter 16 an einer der Seitenwände 10, 11, hier der Seitenwand 10, befestigt. Zum Beispiel ist der Rollenhalter 16 mit der Seitenwand 10 an Schweißpunkten 26 verschweißt. Der Rollenhalter 16 kann ferner Achsenelemente 27 zu der Lagerung der Rollen 17, 18, 19, 20 aufweisen. In dem Beispiel von der 9 hat das Tragelement 21 ein C-förmiges Profil, und es kann zum Beispiel einteilig ausgebildet sein. Das C-förmige Profil weist einen C-förmigen Abschnitt 28 und zwischen den freien Enden des C-förmigen Abschnitts eine Öffnung 29 auf. In diesem Beispiel greift der Rollenhalter 16 in die Öffnung 29 des C-förmigen Profils ein. Dazu weist der Rollenhalter 16 ein mittels der Öffnung 29 des C-förmigen Profils einführbares Element (zum Beispiel das Achsenelement 27) auf.
  • Wie in der 9 und in der 10 gezeigt, laufen die Rollen 17 und 19 in einem von dem Tragelement 21 gebildeten Hohlraum. Die Rolle 17 läuft auf der unteren Lauffläche 23 des Tragelements 21. Die weiter hinten und nach oben versetzt angeordnete Rolle 19 läuft an der oberen Lauffläche 22 des Tragelements 21. Die Rolle 17 und die Rolle 19 haben jeweils eine konvexe Lauffläche 30 zur Führung in dem Tragelement 21. Die konvexe Lauffläche 30 hat eine äußere Oberfläche, die sich im Querschnitt als gekrümmte Linie darstellt. Wie in der 10 für die Rolle 17 dargestellt, hat diese äußere Oberfläche vorzugsweise zwei Radien R1 und R2 zur Führung in einem konkaven Abschnitt (Vertiefung) der Lauffläche 23 des Tragelements 21. Ein zwischen den Radien R1, R2 liegender Abschnitt 31 der Lauffläche 30 der Rolle 17 ist von der unteren Lauffläche 23 beabstandet. Gleiches gilt für die Rolle 19 und die obere Lauffläche 22 entsprechend.
  • Im Betrieb der Haushaltsgeschirrspülmaschine trägt das Tragelement 21 eine Spülgutaufnahme 12, 13, 14. Durch (schweres) Spülgut in der Spülgutaufnahme 12, 13, 14 und/oder schräges Herausziehen des Tragelements 21 kann ein Drehmoment M auf das Tragelement 21 ausgeübt werden. Dadurch kann es zu einer Verdrehung des Tragelements 21 bezüglich seiner Längsachse, die parallel zu der Auszugsrichtung A (Pfeil) ist, kommen.
  • Bei der beschriebenen Ausführungsform ist des Tragelements 21 an den Rollen 17, 18, 19, 20 derart geführt, dass trotz eines solchen Verdrehens des Tragelements 21 nur in gleicher Richtung bewegte Flächen miteinander in Kontakt kommen. Folglich werden Kratz- und Schleifgeräusche an dem Tragelement 21 und ein Blockieren der Rollen vermieden. Es wird eine definierte Abrollbewegung der Rollen 17, 18, 19, 20 gewährleistet. Das Tragelement 21 kann stabil, geräuscharm und mit wenig Kraftaufwand an den Rollen 17, 18, 19, 20 geführt werden.
  • Nachstehend wird eine zweite Ausführungsform anhand der Fig, 6, 7 und 8 beschrieben.
  • Die zweite Ausführungsform ist ähnlich der ersten Ausführungsform, abgesehen von der Anordnung der vier Rollen 17, 18, 19, 20. In der zweiten Ausführungsform sind die erste Rolle 17, die zweite Rolle 18, die dritte Rolle 19 und die vierte Rolle 20 trapezförmig angeordnet. Nachstehend werden lediglich die Merkmale der zweiten Ausführungsform beschrieben, die sich von denen der ersten Ausführungsform unterscheiden. Auf eine Beschreibung gleicher Merkmale wird verzichtet.
  • Die 6 zeigt eine Draufsicht auf die rechte Seitenwand 11 des Spülbehälters 2 gemäß der zweiten Ausführungsform, wobei die Seitenwand 11 im Bereich des Rollenhalters 16, der an der Innenseite der Seitenwand 11 befestigt ist, transparent ist.
  • Die 7 zeigt eine Ansicht des Rollenhalters 16 der zweiten Ausführungsform, hier an der Innenseite der linken Seitenwand 10 des Spülbehälters 2 befestigt, zusammen mit dem mittels der Rollen 17, 18, 19, 20 an dem Rollenhalter 16 beweglich gelagerten Tragelement 21.
  • Wie in der 7 gezeigt, sind in der zweiten Ausführungsform die erste Rolle 17 und die vierte Rolle 20 jeweils von der oberen Lauffläche 22 des Tragelements 21 nach unten beabstandet und laufen an der unteren Lauffläche 23 entlang. Die zweite Rolle 18 und die dritte Rolle 19 sind jeweils von der unteren Lauffläche 23 nach oben beabstandet und laufen an der oberen Lauffläche 22 entlang. Wie in der 7 und in der 8 gezeigt, sind in der zweiten Ausführungsform die erste Rolle 17, die zweite Rolle 18, die dritte Rolle 19 und die vierte Rolle 20 jeweils an einer der Ecken eines (gedachten) Trapezes 25 angeordnet.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben wurde, ist sie vielfältig modifizierbar.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Haushaltsgeschirrspülmaschine
    2
    Spülbehälter
    3
    Tür
    4
    Spülraum
    5
    Schwenkachse
    6
    Beschickungsöffnung
    7
    Boden
    8
    Decke
    9
    Rückwand
    10
    Seitenwand
    11
    Seitenwand
    12
    Spülgutaufnahme
    13
    Spülgutaufnahme
    14
    Spülgutaufnahme
    15
    Auszugsvorrichtung
    16
    Rollenhalter
    17
    Rolle
    18
    Rolle
    19
    Rolle
    20
    Rolle
    21
    Tragelement
    22
    Obere Lauffläche
    23
    Untere Lauffläche
    24
    Parallelogramm
    25
    Trapez
    26
    Schweißpunkt
    27
    Achsenelement
    28
    C-förmiger Abschnitt
    29
    Öffnung
    30
    Konvexe Lauffläche
    31
    Abschnitt der konvexen Lauffläche
    E
    Einschubrichtung (Pfeil)
    A
    Auszugsrichtung (Pfeil)
    R1
    Radius
    R2
    Radius
    M
    Drehmoment

Claims (14)

  1. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) mit einem Spülbehälter (2), einer ersten Rolle (17, 18, 19, 20) und einer zweiten Rolle (17, 18, 19, 20), einem Rollenhalter (16), an welchem die erste Rolle (17, 18, 19, 20) und die zweite Rolle (17, 18, 19, 20) drehbar gelagert sind und welcher an dem Spülbehälter (2) befestigt ist, und einem Tragelement (21) zum Tragen einer Spülgutaufnahme (12, 13, 14), welches mit Hilfe der ersten Rolle (17, 18, 19, 20) und der zweiten Rolle (17, 18, 19, 20) relativ zu dem Rollenhalter (16) derart beweglich gelagert ist, dass die Spülgutaufnahme (12, 13, 14) zwischen einer in den Spülbehälter (2) hineingeschobenen Stellung und einer aus dem Spülbehälter (2) herausgezogenen Stellung beweglich ist, wobei das Tragelement (21) eine obere Lauffläche (22) und eine untere Lauffläche (23) aufweist, die erste Rolle (17, 18, 19, 20) von der oberen Lauffläche (22) nach unten beabstandet ist und an der unteren Lauffläche (23) entlang läuft und die zweite Rolle (17, 18, 19, 20) von der unteren Lauffläche (23) nach oben beabstandet ist und an der oberen Lauffläche (22) entlang läuft.
  2. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement (21) einteilig ausgebildet ist.
  3. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement (21) aus Metall hergestellt ist.
  4. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement (21) ein C-förmiges Profil aufweist.
  5. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das C-förmige Profil einen C-förmigen Abschnitt (28) und zwischen den freien Enden des C-förmigen Abschnitts (28) eine Öffnung (29) aufweist und der Rollenhalter (16) in die Öffnung (29) eingreift.
  6. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Rolle (17, 18, 19, 20) und die zweite Rolle (17, 18, 19, 20) jeweils eine konvexe Lauffläche (30) zur Führung in dem Tragelement (21) aufweisen.
  7. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Rolle (17, 18, 19, 20) und die zweite Rolle (17, 18, 19, 20) jeweils eine Lauffläche mit zwei Radien (R1, R2) zur Führung in dem Tragelement (21) aufweisen.
  8. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Rollenhalter (16) eine dritte Rolle (17, 18, 19, 20) drehbar gelagert ist, welche von der unteren Lauffläche (23) nach oben beabstandet ist und an der oberen Lauffläche (21) entlang läuft.
  9. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Rollenhalter (16) eine vierte Rolle (17, 18, 19, 20) drehbar gelagert ist, welche von der oberen Lauffläche (21) nach unten beabstandet ist und an der unteren Lauffläche (23) entlang läuft.
  10. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Rolle (17, 18, 19, 20), die zweite Rolle (17, 18, 19, 20), die dritte Rolle (17, 18, 19, 20) und die vierte Rolle (17, 18, 19, 20) jeweils an einer der Ecken eines Trapezes (25) angeordnet sind.
  11. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Rolle (17, 18, 19, 20), die zweite Rolle (17, 18, 19, 20), die dritte Rolle (17, 18, 19, 20) und die vierte Rolle (17, 18, 19, 20) jeweils an einer der Ecken eines Parallelogramms (24) angeordnet sind.
  12. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rollenhalter (16) unmittelbar an dem Spülbehälter (2) befestigt ist.
  13. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rollenhalter (16) mittels Schweißens (26) an dem Spülbehälter (2) befestigt ist.
  14. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Rolle (17, 18, 19, 20), die zweite Rolle (17, 18, 19, 20), die dritte Rolle (17, 18, 19, 20) und die vierte Rolle (17, 18, 19, 20) gleiche Durchmesser haben.
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