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DE102018201068B4 - Glühlampe für fahrzeugscheinwerfer und herstellungsverfahren - Google Patents

Glühlampe für fahrzeugscheinwerfer und herstellungsverfahren Download PDF

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DE102018201068B4
DE102018201068B4 DE102018201068.4A DE102018201068A DE102018201068B4 DE 102018201068 B4 DE102018201068 B4 DE 102018201068B4 DE 102018201068 A DE102018201068 A DE 102018201068A DE 102018201068 B4 DE102018201068 B4 DE 102018201068B4
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metal foil
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lamp
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Hans Mayer
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Osram GmbH
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Abstract

Glühlampe (1) für Fahrzeugscheinwerfer mit einem Lampengefäß (10) aus Quarzglas, das mindestens einen Glühfaden (20) umschließt und das mindestens ein mit Stromdurchführungen zur Energieversorgung des mindestens einen Glühfadens (20) versehenes, abgedichtetes Ende (102) aufweist, wobei die Stromdurchführungen eine erste Metallfolie (25) und eine zweite Metallfolie (26) umfassen, die jeweils in dem abgedichteten Ende (102) des Lampengefäßes (10) eingebettet sind, und der mindestens eine Glühfaden (20) ein erstes Glühfadenende (21) und ein zweites Glühfadenende (22) besitzt, wobei das erste Glühfadenende (21) mittels eines ersten Stromzuführungsdrahtes (23) mit der ersten Metallfolie (25) verbunden ist und das zweite Glühfadenende (22) mittels eines zweiten Stromzuführungsdrahtes (24) mit der zweiten Metallfolie (26) verbunden ist, und wobei die Stromzuführungsdrähte (23, 24) ausschließlich an dem jeweiligen Glühfadenende (21, 22) und im abgedichteten Ende (102) des Lampengefäßes (10) an der jeweiligen Metallfolie (25, 26) fixiert sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des abgedichteten Endes (102) des Lampengefäßes (10) mindestens eine Vertiefung (11) aufweist, die in einem Bereich zwischen einem Überlappungs- oder Verbindungsbereich des ersten Stromzuführungsdrahtes (23) mit der ersten Metallfolie (25) und einem Überlappungs- oder Verbindungsbereich des zweiten Stromzuführungsdrahtes (24) mit der zweiten Metallfolie (26) angeordnet ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Glühlampe für Fahrzeugscheinwerfer mit einem Lampengefäß aus Quarzglas und insbesondere eine Halogenglühlampe mit einem Lampengefäß aus Quarzglas, die als Lichtquelle in einem Fahrzeugscheinwerfer dient, beispielsweise zum Erzeugen eines Abblendlichts oder Fernlichts.
  • Stand der Technik
  • Im Handel erhältlich sind Glühlampen für Fahrzeugscheinwerfer, beispielsweise Halogenglühlampen der ECE-Kategorie H7, die ein Lampengefäß aus Quarzglas mit einem in dessen Innenraum angeordneten Glühfaden besitzen, wobei jeweils ein Ende des Glühfadens mittels eines Stromzuführungsdrahtes jeweils mit einer in einem abgedichteten Ende des Lampengefäßes eingebetteten Molybdänfolie verbunden ist. Die Stromzuführungsdrähte sind zusätzlich zwischen zwei miteinander verschmolzenen Glasbalken, die sich senkrecht zu den Stromzuführungsdrähten erstrecken und im Innenraum des Lampengefäßes angeordnet sind, in einem bestimmten Abstand zueinander fixiert.
  • Außerdem sind im Handel Halogenglühlampen der ECE-Kategorie H1 für Fahrzeugscheinwerfer erhältlich, die ein Lampengefäß aus Quarzglas mit einem in dessen Innenraum angeordneten Glühfaden besitzen, wobei jeweils ein Ende des Glühfadens direkt, das heißt ohne zusätzliche Drähte, mit einer in einem abgedichteten Ende des Lampengefäßes eingebetteten Molybdänfolie verbunden ist.
  • Ferner sind im Handel Halogenglühlampen der ECE-Kategorie H7 bekannt, die ein Lampengefäß aus Hartglas, insbesondere aus alkalimetallfreiem Alumosilikatglas, mit einem in dessen Innenraum angeordneten Glühfaden besitzen, wobei jeweils ein Ende des Glühfadens mit einem Stromzuführungsdraht aus Molybdän verbunden ist, der ohne Verwendung von Molybdänfolien durch ein abgedichteten Ende des Lampengefäßes nach außen geführt ist.
  • Die US 4 843 276 A offenbart eine H1-Glühlampe für Fahrzeugscheinwerfer mit einem Lampengefäß, das in einen metallischen Halter eingesetzt ist, der an einem vom Lampengefäß wegweisenden Ende Schweißfahnen aufweist. Die Lampe besitzt eine metallische Basisplatte, die mit einer Muffe oder einem rohrförmigen Abschnitt ausgestattet ist, in die ein leitender, mit einem isolierenden Material beschichteter Kontakt eingefügt ist. Die Schweißfahnen sind mit der Muffe verschweißt. Der rohrförmige Abschnitt erlaubt das Sintern eines Keramikpulvers um den leitenden Kontakt, so dass ein starrer isolierender Körper gebildet wird.
  • Die DE 20 2007 009 118 U1 offenbart eine Glühlampe mit einem hermetisch abgedichteten Lampengefäß, einem innerhalb des Lampengefäßes angeordneten Leuchtkörper und einem Stromzuführungssystem mit mindestens einer Stromzuführung für den Leuchtkörper, die durch eine Abdichtung des Lampengefäßes aus dem Lampengefäß herausgeführt und mittels eines Lasers bearbeitet ist.
  • Die DE 10 2007 059 340 A1 offenbart ein Stromzuführungssystem für zumindest zwei Glühwendeln einer Lampe mit in einer Quetschdichtung der Lampe eingebetteten Folien.
  • Mindestens zwei der Glühwendeln weisen unterschiedliche Leistungsaufnahmen auf und mindestens zwei jeweils einer der Glühwendeln zugeordneten Folien haben unterschiedliche, an die jeweilige Leistungsaufnahme der zugeordneten Glühwendel angepasste Abmessungen.
  • Die DE 10 2007 003 491 B4 offenbart eine Lampe mit einem Lampengefäß und einem darin angeordneten Leuchtmittel, wobei das Lampengefäß ein abgedichtetes Ende besitzt, das in einer Sockelhülse eines Lampensockels fixiert ist, und die Sockelhülse mindestens einen Durchbruch besitzt, der im Bereich des abgedichteten Endes des Lampengefäßes angeordnet ist, und mindestens eine angeformte Lasche aufweist, die in den Durchbruch hineinragt und an dem abgedichteten Ende des Lampengefäßes anliegt, wobei die mindestens eine, an die Sockelhülse angeformte und in den mindestens einen Durchbruch hineinragende Lasche zusammen mit einer Oberflächenstruktur, die am abgedichteten Ende des Lampengefäßes angeordnet ist, einen Tiefenanschlag für das abgedichtete Ende in der Sockelhülse bildet.
  • Darstellung der Erfindung
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Glühlampe für Fahrzeugscheinwerfer mit einem Lampengefäß aus Quarzglas bereitzustellen, die eine verbesserte Halterung für den mindestens einen Glühfaden besitzt, und ein Herstellungsverfahren für eine derartige Glühlampe anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Glühlampe mit den Merkmalen aus dem Patentanspruch 1 bzw. durch ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß dem Patentanspruch 8 gelöst.
  • Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den abhängigen Patentansprüchen.
  • Die erfindungsgemäße Glühlampe besitzt ein Lampengefäß aus Quarzglas, das mindestens einen Glühfaden umschließt und das mindestens ein mit Stromdurchführungen zur Energieversorgung des mindestens einen Glühfadens versehenes, abgedichtetes Ende aufweist, wobei die Stromdurchführungen eine erste Metallfolie und eine zweite Metallfolie umfassen, die jeweils in dem abgedichteten Ende des Lampengefäßes eingebettet sind, und der mindestens eine Glühfaden ein erstes Glühfadenende und ein zweites Glühfadenende besitzt, wobei das erste Glühfadenende mittels eines ersten Stromzuführungsdrahtes mit der ersten Metallfolie verbunden ist und das zweite Glühfadenende mittels eines zweiten Stromzuführungsdrahtes mit der zweiten Metallfolie verbunden ist, und wobei die Stromzuführungsdrähte ausschließlich im abgedichteten Ende des Lampengefäßes an der jeweiligen Metallfolie und an dem jeweiligen Glühfadenende fixiert sind.
  • Die erfindungsgemäße Glühlampe hat Stromzuführungsdrähte, die jeweils nur an zwei Orten, nämlich an dem jeweiligen Glühfadenende und im abgedichteten Lampengefäßende an der jeweiligen Metallfolie fixiert sind. Die aus dem oben beschriebenen Stand der Technik bekannten Glasbalken zur Fixierung der Stromzuführungen in einem bestimmten Abstand zueinander werden nicht benötigt. Dadurch kann der Abstand zwischen dem mindestens einen Glühfaden und dem mit Stromdurchführungen versehenen abgedichteten Lampengefäßende reduziert werden. Dementsprechend kann auch die Länge der Stromzuführungsdrähte reduziert und damit die Vibrationsfestigkeit der Glühlampe verbessert werden. Außerdem kann durch den Verzicht auf den vorgenannten Glasbalken der Außendurchmesser des den mindestens einen Glühfaden umgebenden, kreiszylindrischen Lampengefäßabschnitts verringert werden.
  • Gegenüber dem oben beschriebenen Stand der Technik einer Glühlampe mit Quarzglaslampengefäß, deren Glühfadenenden direkt, das heißt ohne Stromzuführungsdrähte, mit Molybdänfolien verbunden sind, hat die erfindungsgemäße Glühlampe den Vorteil, dass die Stromzuführungsdrähte eine genauere Ausrichtung des Glühfadens innerhalb des Lampengefäßes erlauben.
  • Gegenüber dem oben beschriebenen Stand der Technik einer Glühlampe mit einem Lampengefäß aus Hartglas hat die erfindungsgemäße Glühlampe den Vorteil einer höheren Hitzebeständigkeit.
  • Der Begriff Quarzglas bezeichnet ein Glas mit einem SiO2-Anteil im Glas von größer oder gleich 95 Gewichtsprozent. Der verbleibende Restanteil von kleiner oder gleich 5 Gewichtsprozent umfasst gegebenenfalls Zusatzstoffe und unvermeidliche Verunreinigungen des Glases. Beispielsweise kann das Quarzglas Ceroxid und Titandioxid als Dotierstoffe enthalten, um seine Transparenz für Ultraviolette Strahlung zu reduzieren. Beispiele für Quarzglas sind bekannt. Quarzglas hat aufgrund seines deutlich höheren SiO2-Anteils eine wesentlich höhere Hitzebeständigkeit als Hartglas, insbesondere als alkalimetallfreies Alumosilikatglas, das üblicherweise einen SiO2-Anteil im Bereich von nur 50 bis 70 Gewichtsprozent besitzt.
  • Vorteilhafterweise ist das mit Stromdurchführungen versehene abgedichtete Ende des Lampengefäßes der erfindungsgemäßen Glühlampe als sogenannte Quetschdichtung ausgebildet und die Oberfläche des abgedichteten Endes des Lampengefäßes besitzt mindestens eine Vertiefung, die in einem Bereich zwischen einem Überlappungs- oder Verbindungsbereich des ersten Stromzuführungsdrahtes mit der ersten Metallfolie und einem Überlappungs- oder Verbindungsbereich des zweiten Stromzuführungsdrahtes mit der zweiten Metallfolie angeordnet ist. Dadurch ist in dem vorgenannten Bereich vergleichsweise wenig Quarzglasmaterial angeordnet, so dass bei der Herstellung des mit Stromdurchführungen versehenen abgedichteten Endes des Lampengefäßes keine nennenswerten destruktiven Kräfte auf die Verbindung der Stromzuführungsdrähte mit den Metallfolien einwirken.
  • Die Oberfläche des abgedichteten Endes des Lampengefäßes der erfindungsgemäßen Glühlampe weist vorteilhafterweise mindestens eine Stegstruktur auf, um das abgedichtete Ende in einer Sockelhülse fixieren zu können. Die mindestens eine Stegstruktur umfasst vorzugsweise eine kreuzförmige Steganordnung. Dadurch kann das abgedichtete Ende mittels der Stegstruktur entlang zweier senkrecht zueinander orientierter Achsen in einer Sockelhülse fixiert werden.
  • Vorzugsweise besitzt das Lampengefäß der erfindungsgemäßen Glühlampe einen kreiszylindrischen Lampengefäßabschnitt, der den mindestens einen Glühfaden umgibt und einen Außendurchmesser mit einem Wert von kleiner als 10 mm, um die erfindungsgemäße Lampe in einem Fahrzeugscheinwerfer mit kompakter Bauweise einsetzen zu können.
  • Die Metallfolien der erfindungsgemäßen Glühlampe weisen vorteilhafterweise jeweils mindestens eine abgewinkelte Kante - vorzugweise eine abgewinkelte Längskante - auf, um ihre Steifigkeit zu erhöhen.
  • Die Metallfolien der erfindungsgemäßen Glühlampe sind vorzugsweise als Molybdänfolien ausgebildet, um eine gute Schweißverbindung mit den Stromzuführungsdrähten und eine zuverlässige, gasdichte Abdichtung des Lampengefäßes sowie eine hohe Hitzebeständigkeit zu ermöglichen. Die Stromzuführungsdrähte der erfindungsgemäßen Glühlampe sind für denselben Zweck vorzugsweise als Molybdändrähte ausgebildet.
  • Der Glühfaden der erfindungsgemäße Glühlampe ist vorzugsweise als Glühwendel aus Wolframdraht ausgebildet, um eine hohe Leuchtdichte und hohe Hitzebeständigkeit zu gewährleisten.
  • Die erfindungsgemäße Glühlampe ist vorzugsweise als Halogenglühlampe ausgebildet, um einen Halogenkreisprozess zur Verhinderung einer Schwärzung des Lampengefäßes durch von der Glühwendel abdampfendes Wolfram zu ermöglich. Besonders bevorzugt ist die erfindungsgemäße Halogenglühlampe als Halogenglühlampe mit nur einem Glühfaden ausgebildet, insbesondere als Halogenglühlampe der ECE-Kategorie H7, H8, H9 oder H11. Diese Halogenglühlampen können auch ein Lampengefäß besitzen, das teilweise oder vollständig mit einer die Lichtemission verändernden Beschichtung versehen ist. Beispielsweise kann die Beschichtung als Filter ausgebildet sein, das die Farbtemperatur oder die Farbe des emittierten Lichts verändert.
  • Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren für eine Fahrzeugscheinwerferglühlampe umfasst folgende Schritte:
    • - Bereitstellen eines Systems, das mindestens einen Glühfaden mit einem ersten Glühfadenende und einem zweiten Glühfadenende, einen ersten Stromzuführungsdraht, einen zweiten Stromzuführungsdraht, eine erste Metallfolie und eine zweite Metallfolie umfasst, wobei das erste Glühfadenende mittels des ersten Stromzuführungsdrahtes mit der ersten Metallfolie verbunden ist und das zweite Glühfadenende mittels des zweiten Stromzuführungsdrahtes mit der zweiten Metallfolie verbunden ist, und wobei der erste Stromzuführungsdraht ausschließlich am ersten Glühfadenende und an der ersten Metallfolie fixiert ist, und der zweite Stromzuführungsdraht ausschließlich am zweiten Glühfadenende und an der zweiten Metallfolie fixiert ist,
    • - Platzieren des Systems im Inneren eines Quarzglasrohres,
    • - Erhitzen und Erweichen des Quarzglasrohres im Bereich der Metallfolien,
    • - Quetschen und Abdichten des Quarzglasrohres im Bereich der Metallfolien, so dass die Metallfolien vollständig im Quarzglas eingebettet sind und ein abgedichtetes Ende eines Lampengefäßes geformt wird.
  • Durch das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren wird eine Glühlampe mit reduzierten Außenabmessungen und einer erhöhten Vibrationsfestigkeit ihres Glühfadens bzw. der Glühfadenhalterung geschaffen.
  • Vorteilhafterweise umfasst das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren den zusätzlichen Verfahrensschritt, dass während des Quetschens des Quarzglasrohres erweichtes Quarzglas aus einem Oberflächenbereich entfernt wird, der zwischen den Verbindungsstellen der Stromzuführungsdrähte mit der jeweiligen Metallfolie angeordnet ist. Dadurch wird gewährleistet, dass während des Quetschvorgangs bzw. durch den Quetschvorgang nur geringe Kräfte auf die Verbindungsstellen von Stromzuführungsdrähten und Metallfolien wirken und die Verbindung zwischen den Stromzuführungsdrähten und der jeweiligen Metallfolie durch den Quetschvorgang nicht beeinträchtigt wird.
  • Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren umfasst vorzugsweise einen Verfahrensschritt, bei dem aus dem erweichten Quarzglas eine Stegstruktur auf einer Oberfläche des abgedichteten Endes des Lampengefäßes geformt wird. Vorzugsweise beinhaltet diese Stegstruktur aus den bereits oben genannten Gründen eine kreuzförmige Steganordnung.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen Nachstehend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Figuren zeigen:
    • 1 eine Seitenansicht einer Halogenglühlampe gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ohne Sockel,
    • 2 einen Längsschnitt durch die der in 1 abgebildeten Halogenglühlampe entlang der senkrecht zur Zeichenblattebene und parallel zur Lampenlängsachse verlaufenden Schnittebene B-B,
    • 3 einen Querschnitt durch die in 1 abgebildete Halogenglühlampe entlang der senkrecht zur Zeichenblattebene und senkrecht zur Lampenlängsachse verlaufenden Schnittebene A-A,
    • 4 eine vergrößerte, ausschnittweise Darstellung des in 3 abgebildeten Querschnitts,
    • 5 eine vergrößerte Darstellung des abgedichteten Endes des Lampengefäßes aus der in 2 im Längsschnitt abgebildeten Halogenglühlampe,
    • 6 eine Seitenansicht der in 1 abgebildeten Halogenglühlampe mit Sockel,
    • 7 ein Quarzglasrohr und ein vorgefertigtes System umfassend eine Glühwendel, Stromzuführungsdrähte für die Glühwendel, Molybdänfolien und äußere Stromzuführungen.
  • Bevorzugte Ausführung der Erfindung
  • In den 1 bis 6 sind Details einer Glühlampe gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dargestellt.
  • Bei dieser Glühlampe handelt es sich um eine Halogenglühlampe 1 der ECE-Kategorie H7. Sie dient als Lichtquelle in einem Fahrzeugscheinwerfer, beispielsweise zur Erzeugung eines Abblendlichts, Fernlichts oder Nebellichts.
  • Diese Halogenglühlampe 1 besitzt ein Lampengefäß 10, eine innerhalb des Lampengefäßes angeordnete Glühwendel 20, einen mit den elektrischen Anschlüssen 31, 32 der Halogenglühlampe 1 versehenen Sockel 30 und Stromzuführungselemente 23, 24, 25, 26, 27, 28 zur Energieversorgung und Halterung der Glühwendel 20.
  • Das Lampengefäß 10 besteht aus Quarzglas mit einem SiO2-Anteil von 99,45 Gewichtsprozent. Zusätzlich enthält das Quarzglas 0,39 Gewichtsprozent Ce2O3, 0,12 Gewichtsprozent Al2O3 und 0,04 Gewichtsprozent TiO2. Dieses Quarzglas ist unter dem Markennamen OVISIL bekannt. Das Lampengefäß 10 besitzt einen hohlen, kreiszylindrischen Lampengefäßabschnitt 100 und eine Lampengefäßkuppe 101, die an einem ersten Ende des kreiszylindrischen Lampengefäßabschnitts 100 angeordnet ist, sowie ein mit Stromdurchführungen versehenes abgedichtetes Ende 102, das an dem zweiten Ende des kreiszylindrischen Lampengefäßabschnitts 100 angeordnet ist und nachfolgend auch als Quetschdichtung 102 bezeichnet wird. Mittels der Lampengefäßkuppe 101 und der Quetschdichtung 102 ist das Lampengefäß 10 gasdicht verschlossen. Der kreiszylindrische Lampengefäßabschnitt 100 besitzt einen Außendurchmesser von 9,8 mm ± 0,15 mm und eine Wandstärke von 1,0 mm. Im Innenraum des Lampengefäßes ist eine Gasfüllung eingeschlossen, die Halogene und Edelgas, beispielsweise Xenon, Krypton oder Argon oder eine Mischung dieser Edelgase, enthält. Die Lampengefäßkuppe 101 ist mit einer lichtundurchlässigen Beschichtung versehen.
  • Die Glühwendel 20 besteht aus Wolframdraht und ihre Enden 21, 22 sind jeweils von einer als Schweißhilfe dienenden Molybdänfolie 210, 220 umhüllt. Die Glühwendel 20 ist im Innenraum des Lampengefäßes 10, im Bereich des kreiszylindrischen Lampengefäßabschnitts 100 angeordnet und die Wickelachse der Glühwendel 20 ist parallel zur Zylinderachse 103 des kreiszylindrischen Lampengefäßabschnitts 100 ausgerichtet. Die Zylinderachse 103 wird auch als Längsachse der Lampe oder des Lampengefäßes bezeichnet.
  • Die Stromzuführungselemente zur Energieversorgung und Halterung der Glühwendel 20 umfassen einen ersten Stromzuführungsdraht 23 aus Molybdän, einen zweiten Stromzuführungsdraht 24 aus Molybdän, eine erste Molybdäneinschmelzungsfolie 25, eine zweite Molybdäneinschmelzungsfolie 26, eine erste äußere Stromzuführung 27 und eine zweite äußere Stromzuführung 28.
  • Das erste Glühwendelende 21 ist mittels der ersten Schweißhilfe 210 mit dem ersten Ende 231 des ersten Stromzuführungsdrahtes 23 verschweißt. Das zweite Ende 232 des ersten Stromzuführungsdrahtes 23 überlappt mit der ersten Molybdäneinschmelzungsfolie 25 und ist im Überlappungsbereich mit der ersten Molybdäneinschmelzungsfolie 25 verschweißt. Die erste Molybdäneinschmelzungsfolie 25 ist mit der ersten äußeren Stromzuführung 27 verschweißt. Die erste äußere Stromzuführung 27 ragt aus der Quetschdichtung 102 des Lampengefäßes 10 heraus und ist mit dem ersten elektrischen Anschluss 31 der Halogenglühlampe 1 verschweißt. Die vorgenannten Stromzuführungselemente 23, 25, 27 bilden eine gasdichte Stromdurchführung durch die Quetschdichtung 102 des Lampengefäßes 10 zur elektrischen Kontaktierung des ersten Glühwendelendes 21. Der erste Stromzuführungsdraht 23 verläuft innerhalb des Lampengefäßes 10. Die erste Molybdäneinschmelzungsfolie 25 ist vollständig im Quarzglas der Quetschdichtung 102 eingebettet und ermöglicht eine gasdichte, elektrisch leitende Verbindung zwischen dem ersten Stromzuführungsdraht 23 und der ersten äußeren Stromzuführung 27. Die erste Molybdäneinschmelzungsfolie 25 ist damit Bestandteil einer ersten gasdichten Stromdurchführung durch die Quetschdichtung 102 des Lampengefäßes 10.
  • Das zweite Glühwendelende 22 ist mittels der zweiten Schweißhilfe 220 mit dem ersten Ende 241 des zweiten Stromzuführungsdrahtes 24 verschweißt. Das zweite Ende 242 des zweiten Stromzuführungsdrahtes 24 überlappt mit der zweiten Molybdäneinschmelzungsfolie 26 und ist im Überlappungsbereich mit der zweiten Molybdäneinschmelzungsfolie 26 verschweißt. Die zweite Molybdäneinschmelzungsfolie 26 ist mit der zweiten äußeren Stromzuführung 28 verschweißt. Die zweite äußere Stromzuführung 28 ragt aus der Quetschdichtung 102 des Lampengefäßes 10 heraus und ist mit dem zweiten elektrischen Anschluss 32 der Halogenglühlampe 1 verschweißt. Die vorgenannten Stromzuführungselemente 24, 26, 28 bilden eine gasdichte Stromdurchführung durch die Quetschdichtung 102 des Lampengefäßes 10 zur elektrischen Kontaktierung des zweiten Glühwendelendes 22. Der zweite Stromzuführungsdraht 24 verläuft innerhalb des Lampengefäßes 10. Die zweite Molybdäneinschmelzungsfolie 26 ist vollständig im Quarzglas der Quetschdichtung 102 eingebettet und ermöglicht eine gasdichte, elektrisch leitende Verbindung zwischen dem zweiten Stromzuführungsdraht 24 und der zweiten äußeren Stromzuführung 28. Die zweite Molybdäneinschmelzungsfolie 26 ist damit Bestandteil einer zweiten gasdichten Stromdurchführung durch die Quetschdichtung 102 des Lampengefäßes 10.
  • Die beiden Molybdäneinschmelzungsfolien 25, 26 sind mit Abstand zueinander im Quarzglas der Quetschdichtung 102 eingebettet, so dass ihre Oberflächen in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind. Eine dem Rand der Quetschdichtung 102 zugewandte Längskante 251 der ersten Molybdäneinschmelzungsfolie 25 ist abgewinkelt ausgebildet, um ihre Biegefestigkeit während der Handhabung des Halterungs- bzw. Stromzuführungssystems 2 zu erhöhen. Analog dazu ist auch eine dem Rand der Quetschdichtung 102 zugewandte Längskante 261 der zweiten Molybdäneinschmelzungsfolie 26 abgewinkelt ausgebildet, um deren Biegefestigkeit zu erhöhen. Beim Herstellen der Quetschdichtung 102 werden die abgewinkelten Längskanten 251, 261 der beiden Molybdäneinschmelzungsfolien 25, 26 durch das Quetschwerkzeug wieder in die Ebene der jeweiligen Molybdäneinschmelzungsfolie 25 bzw. 26 zurück gebogen, so dass die Längskanten 251, 261 nach dem Fertigstellen der Quetschdichtung 102 nicht mehr abgewinkelt sind.
  • Die Quetschdichtung 102 des Lampengefäßes 10 weist in einem Querschnitt senkrecht zur Lampenlängsachse 103, das heißt in der Querschnittsebene B-B (3) ein H-förmiges Profil auf. Das heißt, die Quetschdichtung 102 besitzt vier parallel zur Lampenlängsachse 103 verlaufende Randstege 104, 105, 106, 107, die Bestandteil des Randes der Quetschdichtung 102 sind. Die Oberfläche der Quetschdichtung 102 besitzt an zwei einander gegenüberliegenden Seiten jeweils eine Vertiefung 11 und eine Stegstruktur.
  • Die erste Vertiefung 11 ist in der Oberfläche auf der ersten Seite der Quetschdichtung 102 in einem Bereich zwischen dem Überlappungsbereich des ersten Stromzuführungsdrahtes 23 mit der ersten Molybdäneinschmelzungsfolie 25 und dem Überlappungsbereich des zweiten Stromzuführungsdrahtes 24 mit der zweiten Molybdäneinschmelzungsfolie 26 angeordnet.
  • Analog dazu ist die zweite Vertiefung (nicht abgebildet) in der Oberfläche auf der gegenüberliegenden, zweiten Seite der Quetschdichtung 102 in einem Bereich zwischen dem Überlappungsbereich des ersten Stromzuführungsdrahtes 23 mit der ersten Molybdäneinschmelzungsfolie 25 und dem Überlappungsbereich des zweiten Stromzuführungsdrahtes 24 mit der zweiten Molybdäneinschmelzungsfolie 26 angeordnet.
  • Die erste Stegstruktur, die auf der Oberfläche der ersten Seite der Quetschdichtung 102 angeordnet ist, umfasst eine erste kreuzförmige Steganordnung 131, 132 und zwei erste Längsstege 133, 134 sowie zwei erste Querstege 135, 136. Die erste kreuzförmige Steganordnung 131, 132 ist mittig zwischen den Randstegen 104, 105 angeordnet und besteht aus einem ersten Steg 131, der parallel zur Zylinderachse bzw. Lampengefäßlängsachse 103 verläuft, und aus einem zweiten Steg 132, der senkrecht zum ersten Steg 131 verläuft. Die beiden ersten Längsstege 133, 134 erstrecken sich jeweils parallel zur Lampengefäßlängsachse 103 und sind im Überlappungsbereich von erstem Stromzuführungsdraht 23 und erster Molybdäneinschmelzungsfolie 25 bzw. im Überlappungsbereich von zweitem Stromzuführungsdraht 24 und zweiter Molybdäneinschmelzungsfolie 26 mit Abstand zueinander und mit Abstand zu den Randstegen 104, 105 angeordnet. Die beiden ersten Querstege 135, 136 verlaufen entlang einer gemeinsamen Linie, senkrecht zur Lampengefäßlängsachse 103 und erstrecken sich vom jeweiligen Randsteg 104 bzw. 105 in Richtung der Mitte der ersten Seite 1021 auf der Oberfläche der Quetschdichtung 102. Die beiden ersten Querstege 135, 136 sind voneinander beabstandet und in einem Bereich zwischen den ersten Längsstegen 133, 134 und der ersten kreuzförmigen Steganordnung 131, 132 auf der ersten Seite der Oberfläche der Quetschdichtung 102 angeordnet. Die beiden ersten Längsstege 133, 134 und die beiden ersten Querstege 135, 136 begrenzen die erste Vertiefung 11 in zwei Richtungen senkrecht zur Lampengefäßlängsachse 103 und die erste kreuzförmige Steganordnung 131, 132 begrenzt die erste Vertiefung 11 in einer Richtung parallel zur Lampengefäßlängsachse 103. In der entgegengesetzten Richtung parallel zur Lampengefäßlängsachse 103 wird die erste Vertiefung 11 durch einen Übergangsabschnitt zum kreiszylindrischen Lampengefäßabschnitt 100 begrenzt.
  • Die zweite Stegstruktur 14, die auf der Oberfläche der zweiten Seite der Quetschdichtung 102 angeordnet ist, umfasst eine zweite kreuzförmige Steganordnung 141, 142 und zwei zweite Längsstege 143, 144 sowie zwei zweite Querstege 145, 146. Die zweite kreuzförmige Steganordnung 141, 142 ist mittig zwischen den Randstegen 106, 107 angeordnet und besteht aus einem ersten Steg 141, der parallel zur Zylinderachse bzw. Lampengefäßlängsachse 103 verläuft, und aus einem zweiten Steg 142, der senkrecht zum ersten Steg 141 verläuft. Die beiden zweiten Längsstege 143, 144 erstrecken sich jeweils parallel zur Lampengefäßlängsachse 103 und sind im Überlappungsbereich von erstem Stromzuführungsdraht 23 und erster Molybdäneinschmelzungsfolie 25 bzw. im Überlappungsbereich von zweitem Stromzuführungsdraht 24 und zweiter Molybdäneinschmelzungsfolie 26 mit Abstand zueinander und mit Abstand zu den Randstegen 106, 107 angeordnet. Die beiden ersten Querstege 145, 146 verlaufen entlang einer gemeinsamen Linie, senkrecht zur Lampengefäßlängsachse 103 und erstrecken sich vom jeweiligen Randsteg 106 bzw. 107 in Richtung der Mitte der zweiten Seite 1022 auf der Oberfläche der Quetschdichtung 102. Die beiden zweiten Querstege 145, 146 sind voneinander beabstandet und in einem Bereich zwischen den zweiten Längsstegen 143, 144 und der zweiten kreuzförmigen Steganordnung 141, 142 auf der zweiten Seite 1022 der Oberfläche der Quetschdichtung 102 angeordnet. Die beiden zweiten Längsstege 143, 144 und die beiden zweiten Querstege 145, 146 begrenzen die zweite Vertiefung (nicht abgebildet) in zwei Richtungen senkrecht zur Lampengefäßlängsachse 103 und die zweite kreuzförmige Steganordnung 141, 142 begrenzt die zweite Vertiefung in einer Richtung parallel zur Lampengefäßlängsachse 103. In der entgegengesetzten Richtung parallel zur Lampengefäßlängsachse 103 wird die zweite Vertiefung durch einen Übergangsabschnitt zum kreiszylindrischen Lampengefäßabschnitt 100 begrenzt. Die Quetschdichtung 102 ist symmetrisch ausgebildet, das heißt, die beiden einander gegenüberliegenden Seiten der Quetschdichtung 102 mit der ersten und zweiten Vertiefung sowie der ersten und zweiten Stegstruktur sind identisch ausgebildet.
  • Der Sockel 30 besitzt eine ringförmige metallische Sockelhülse 33, die zur Aufnahme und Fixierung der Quetschdichtung 102 im Sockel 30 dient, und einen daran angeformten ringscheibenförmigen metallischen Sockelflansch 34, der zur Montage der Halogenglühlampe 1 in einem Fahrzeugscheinwerfer dient. Außerdem weist der Sockel 30 einen Sockelstein 35 aus elektrisch isolierendem Material auf, der zur Fixierung der elektrischen Anschlüsse 31, 32 und der mit ihnen verschweißten äußeren Stromzuführungen 27, 28 dient.
  • Zur Herstellung der Halogenglühlampe 1 wird ein vorgefertigtes und montiertes System 2 (7) bereitgestellt, das die Glühwendel 20 und ihre Stromzuführungs- und Halterungselemente 210, 220, 23, 24, 25, 26, 27 und 28 umfasst. Dieses System 2 wird als vorgefertigte und montierte Baueinheit in ein offenes Ende 1081 eines bereitgestellten Quarzglasrohres 108 eingeführt, so dass die freien Enden der äußeren Stromzuführungen 27, 28 aus der Öffnung des Quarzglasrohres 108 herausragen. Das Quarzglasrohr 108 wird im Bereich der Molybdäneinschmelzungsfolien 25, 26 erhitzt, so dass das Quarzglas in diesem Bereich erweicht. Mit Hilfe eines Quetschwerkzeugs in Form von zwei einander gegenüberliegender Quetschbacken (nicht abgebildet) wird das Quarzglasrohr 108 im Erweichungsbereich zusammengedrückt, so dass das erweichte Quarzglas an den Molybdäneinschmelzungsfolien 25, 26 anliegt und die Molybdäneinschmelzungsfolien 25, 26 vollständig in dem erweichten Quarzglas eingebettet sind. Nach dem Erkalten des erweichten Quarzglases ist das Quarzglasrohr 108 im Bereich der Molybdäneinschmelzungsfolien 25, 26 gasdicht verschlossen und dieses verschlossene Ende des Quarzglasrohres 108 bildet die Quetschdichtung 102 der Halogenglühlampe 1. Die Gestaltung der Stegstruktur auf der Oberfläche der Quetschdichtung 102 und die Vertiefungen 11 werden durch die Form der Quetschbacken festgelegt. Insbesondere wird mittels des Quetschwerkzeugs beim Quetschprozess erweichtes Quarzglasmaterial aus dem Bereich der Vertiefungen 11 das heißt aus einem zwischen dem Überlappungsbereich des ersten Stromzuführungsdrahtes 23 mit der ersten Metallfolie 25 und dem Überlappungsbereich des zweiten Stromzuführungsdrahtes 24 mit der zweiten Metallfolie 26 angeordneten Oberflächenbereich, verdrängt und zur Formung der Stegstruktur verwendet. Dadurch besitzt die Quetschdichtung 102 im Bereich der Vertiefungen 11 eine geringere Dicke als außerhalb. An dem anderen offenen Ende 1082 des Quarzglasrohres 108 ist ein Pumpstängelrohr 109 angesetzt, das zum Einbringen des Füllgases und der Halogene in den Innenraum des Quarzglasrohres 108 bzw. des Lampengefäßes 10 dient. Nach dem Einbringen der vorgenannten Füllung wird der Pumpstängel 109 abgedichtet und abgeschmolzen und dadurch das Ende 1082 des Quarzglasrohres 108 abgedichtet. Aus dem verbliebenen Rest des abgeschmolzenen Pumpstängels 109 und dem Ende 1082 des Quarzglasrohres 108 wird die Lampengefäßkuppe 101 des Lampengefäßes 10 der Halogenglühlampe 1 geformt.
  • Durch die Erfindung wird bei der H7-Lampe gemäß dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel der Abstand zwischen der Quetschdichtung 102 und der Glühwendel 20 um 4 mm gegenüber einer konventionellen H7-Lampe mit Quarzglaslampengefäß verkürzt.
  • Die Erfindung beschränkt sich nicht auf das oben näher erläuterte Ausführungsbeispiel der Erfindung, sondern kann auch auf andere Halogenglühlampen für Fahrzeugscheinwerfer, insbesondere Halogenglühlampen anderer ECE-Kategorien angewendet werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Halogenglühlampe
    10
    Lampengefäß
    100
    kreiszylindrischer Lampengefäßabschnitt
    101
    Lampengefäßkuppe
    102
    Quetschdichtung, abgedichtetes Ende
    103
    Zylinderachse, Lampengefäßlängsachse, Lampenlängsachse
    104, 105
    Randsteg
    106, 107
    Randsteg
    108
    Quarzglasrohr
    1081, 1082
    Enden des Quarzglasrohrs
    109
    Pumpstängel
    11
    erste Vertiefung
    131, 132
    erste kreuzförmige Steganordnung
    133, 134
    erste Längsstege
    135, 136
    erste Querstege
    141, 142
    zweite kreuzförmige Steganordnung
    143, 144
    zweite Längsstege
    145, 146
    zweite Querstege
    2
    System
    20
    Glühwendel
    21
    erstes Glühwendelende
    210
    erste Schweißhilfe, erste Molybdänfolie
    22
    zweites Glühwendelende
    220
    zweite Schweißhilfe, zweite Molybdänfolie
    23
    erster Stromzuführungsdraht
    231
    erstes Ende des ersten Stromzuführungsdrahtes
    232
    zweites Ende des ersten Stromzuführungsdrahtes
    24
    zweiter Stromzuführungsdraht
    241
    erstes Ende des zweiten Stromzuführungsdrahtes
    242
    zweites Ende des zweiten Stromzuführungsdrahtes
    25
    erste Molybdäneinschmelzungsfolie
    251
    abgewinkelte Längskante
    26
    zweite Molybdäneinschmelzungsfolie
    261
    abgewinkelte Längskante
    27
    erste äußere Stromzuführung
    28
    zweite äußere Stromzuführung
    30
    Sockel
    31, 32
    elektrische Anschlüsse
    33
    Sockelhülse
    34
    Sockelflansch
    35
    Sockelstein

Claims (10)

  1. Glühlampe (1) für Fahrzeugscheinwerfer mit einem Lampengefäß (10) aus Quarzglas, das mindestens einen Glühfaden (20) umschließt und das mindestens ein mit Stromdurchführungen zur Energieversorgung des mindestens einen Glühfadens (20) versehenes, abgedichtetes Ende (102) aufweist, wobei die Stromdurchführungen eine erste Metallfolie (25) und eine zweite Metallfolie (26) umfassen, die jeweils in dem abgedichteten Ende (102) des Lampengefäßes (10) eingebettet sind, und der mindestens eine Glühfaden (20) ein erstes Glühfadenende (21) und ein zweites Glühfadenende (22) besitzt, wobei das erste Glühfadenende (21) mittels eines ersten Stromzuführungsdrahtes (23) mit der ersten Metallfolie (25) verbunden ist und das zweite Glühfadenende (22) mittels eines zweiten Stromzuführungsdrahtes (24) mit der zweiten Metallfolie (26) verbunden ist, und wobei die Stromzuführungsdrähte (23, 24) ausschließlich an dem jeweiligen Glühfadenende (21, 22) und im abgedichteten Ende (102) des Lampengefäßes (10) an der jeweiligen Metallfolie (25, 26) fixiert sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des abgedichteten Endes (102) des Lampengefäßes (10) mindestens eine Vertiefung (11) aufweist, die in einem Bereich zwischen einem Überlappungs- oder Verbindungsbereich des ersten Stromzuführungsdrahtes (23) mit der ersten Metallfolie (25) und einem Überlappungs- oder Verbindungsbereich des zweiten Stromzuführungsdrahtes (24) mit der zweiten Metallfolie (26) angeordnet ist.
  2. Glühlampe nach Anspruch 1, wobei die Oberfläche des abgedichteten Endes (102) des Lampengefäßes (10) mindestens eine Stegstruktur aufweist.
  3. Glühlampe nach Anspruch 2, wobei die mindestens eine Stegstruktur eine kreuzförmige Steganordnung (131, 132; 141, 142) umfasst.
  4. Glühlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Lampengefäß (10) einen kreiszylindrischen Lampengefäßabschnitt (100) besitzt, der den mindestens einen Glühfaden (20) umgibt und einen Außendurchmesser mit einem Wert von kleiner als 10 mm besitzt.
  5. Glühlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Metallfolien (25, 26) Molybdänfolien sind.
  6. Glühlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Stromzuführungsdrähte (23, 24) Molybdändrähte sind.
  7. Glühlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der mindestens eine Glühfaden (20) als Glühwendel aus Wolframdraht ausgebildet ist.
  8. Verfahren zum Herstellen einer Glühlampe (1) für Fahrzeugscheinwerfer, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: - Bereitstellen eines Systems (2), das mindestens einen Glühfaden (20) mit einem ersten Glühfadenende (21) und einem zweiten Glühfadenende (22), einen ersten Stromzuführungsdraht (23), einen zweiten Stromzuführungsdraht (24), eine erste Metallfolie (25) und eine zweite Metallfolie (26) umfasst, wobei das erste Glühfadenende (21) mittels des ersten Stromzuführungsdrahtes (23) mit der ersten Metallfolie (25) verbunden ist und das zweite Glühfadenende (22) mittels des zweiten Stromzuführungsdrahtes (24) mit der zweiten Metallfolie (26) verbunden ist, und wobei der erste Stromzuführungsdraht (23) ausschließlich am ersten Glühfadenende (21) und an der ersten Metallfolie (25) fixiert ist, und der zweite Stromzuführungsdraht (24) ausschließlich am zweiten Glühfadenende (22) und an der zweiten Metallfolie (26) fixiert ist, - Platzieren des Systems (2) im Inneren eines Quarzglasrohres (108), - Erhitzen und Erweichen des Quarzglasrohres (108) im Bereich der Metallfolien (25, 26), - Quetschen und Abdichten des Quarzglasrohres (108) im Bereich der Metallfolien (25, 26), so dass die Metallfolien (25, 26) vollständig im Quarzglas eingebettet sind und ein abgedichtetes Ende (102) eines Lampengefäßes (10) geformt wird, dadurch gekennzeichnet, dass während des Quetschens des Quarzglasrohres (108) erweichtes Quarzglas aus einem Oberflächenbereich (11) entfernt wird, der zwischen den Überlappungs- oder Verbindungsbereichen der Stromzuführungsdrähte (23, 24) mit der jeweiligen Metallfolie (25, 26) angeordnet ist.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei aus dem erweichten Quarzglas mindestens eine Stegstruktur auf einer Oberfläche des abgedichteten Endes (102) des Lampengefäßes (10) geformt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei die mindestens eine Stegstruktur eine kreuzförmige Steganordnung (131, 132; 141, 142) umfasst.
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