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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen eines digitalen Fahrzeugbegleitbuchs für zumindest ein Kraftfahrzeug. Für jedes Kraftfahrzeug wird dabei ein eigenes Fahrzeugbegleitbuch verwaltet. Zu der Erfindung gehört auch eine Servervorrichtung mit zumindest einem Servercomputer. Die Servervorrichtung kann das erfindungsgemäße Verfahren durchführen.
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In einem Fahrzeugbegleitbuch, auch Serviceheft oder Scheckheft genannt, kann die Wartungs- und Nutzungshistorie eines Kraftfahrzeugs protokolliert werden. Hierzu werden in dem Fahrzeugbegleitbuch Ereignisse, die das Kraftfahrzeug betreffen, eingetragen. Ein solches Ereignis kann beispielsweise eine Wartung und/oder eine Reparatur sein. Man ist daran interessiert, dass ein Fahrzeugbegleitbuch manipulationssicher ist, damit beispielsweise bei einem Gebrauchtfahrzeug nicht der Tachostand manipuliert und/oder ein Unfallschaden verschleiert wird und/oder ein Steuerbetrug durch Veränderung des Fahrzeugbegleitbuchs ermöglicht ist. Ferner ist man an einer lückenlosen Protokollierung der Fahrzeughistorie beispielsweise bei einem Besitzerwechsel oder einem Leasingrücklauf interessiert. Neue Anforderungen ergeben sich für eine lückenlose Fahrzeughistorie zur Haftungsklärung im Bereich des autonomen und teilautonomen Fahrens.
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Aus der
EP 1 743 304 B1 ist ein Verfahren zur Dokumentation von Servicemaßnahmen an einem Kraftfahrzeug unter Verwendung eines elektronischen Speichers bekannt. Zu jedem Eintrag wird hierbei zusätzlich ein Hashwert berechnet und kryptographisch mittels eines Public-Key-Verfahrens verschlüsselt. Wird der Eintrag verändert, so ergibt sich ein anderer Hashwert, was durch Vergleichen mit dem verschlüsselten Hashwert erkannt werden kann. Nachteilig bei diesem Verfahren ist, dass jeder Eintrag einzeln geschützt ist. Möchte man einen bestimmten Eintrag manipulieren, beispielsweise den Tachostand, so muss man sich lediglich auf diesen einzelnen Eintrag konzentrieren, um mittels eins computerbasierten Manipulationsverfahrens den verschlüsselten Hashwert zusammen mit dem Eintrag selbst zu manipulieren.
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Aus der
WO 97/13208 A1 ist bekannt, ein Fahrzeugbegleitbuch digital durch einen nicht-flüchtigen Speicher zu realisieren, der aus dem Kraftfahrzeug entfernt werden kann. Hat man allerdings Zugriff zu diesem Speicher, so können auch dessen Einträge manipuliert werden.
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Aus der
WO 2013 058663 A2 ist bekannt, Fahrerdaten verschlüsselt anzuzeigen, beispielsweise mittels eines QR-Codes. Auch hier werden die Daten einzeln verschlüsselt, sodass bei einem gezielten Manipulationswunsch eines bestimmten Eintrags die Manipulationsmaßnahme sich nur auf diesen einen Eintrag unabhängig von allen übrigen Einträgen konzentrieren muss.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein manipulationssicheres Fahrzeugbegleitbuch für zumindest ein Kraftfahrzeug bereitzustellen.
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Die Aufgabe wird durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich durch die abhängigen Patentansprüche, die folgende Beschreibung sowie die Figur.
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Durch die Erfindung ist ein Verfahren zum Bereitstellen eines Fahrzeugbegleitbuchs für ein Kraftfahrzeug oder, falls mehreren Kraftfahrzeuge betroffen sind, eines jeweiligen digitalen Fahrzeugbegleitbuchs für jeweils eines der Kraftfahrzeuge. Für das zumindest eine Kraftfahrzeug wird das jeweilige Fahrzeugbegleitbuch zeitlich nacheinander aus mehreren Eintragsblöcken gebildet, in denen jeweils Ereignisdaten zumindest eines in dem Fahrzeugbegleitbuch zu protokollierenden Ereignisses, welches das jeweilige Kraftfahrzeug betrifft, eingetragen sind. Ein Eintragsblock ist eine Datensatz oder ein Datenpaket. Jedes Fahrzeugbegleitbuch setzt sich aus solchen Eintragsblöcken zusammen. In zeitlicher Reihenfolge kann immer dann, wenn ein neuer, aktueller Eintragsblock vorliegt, dieser in dem jeweiligen Fahrzeugbegleitbuch ergänzt oder angehängt werden. Jeder Eintragsblock entspricht also einem Eintrag in dem Fahrzeugbegleitbuch.
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Um nun das jeweilige Fahrzeugbegleitbuch manipulationssicher zu machen, werden zum Erzeugen des jeweils aktuellen Eintragsblocks dessen Blockdaten gebildet, indem als Blockdaten die jeweils aktuell zu protokollierenden Ereignisdaten (die das zu protokollierende Ereignis beschreiben) und eine jeweilige vorbestimmte Prüfsumme zumindest eines vorangegangenen Eintragsblocks in den aktuellen Eintragsblock eingetragen. Es liegt also zu zumindest einem zeitlich vorangegangenen Eintragsblock dessen Prüfsumme seiner Blockdaten vor. Diese jeweilige Prüfsumme wird zusammen mit den zu protokollierenden Ereignisdaten zu Blockdaten zusammengefasst, die in dem aktuellen Eintragsblock eingetragen werden. In den aktuellen Eintragsblock wird aber noch zusätzlich für den aktuellen Eintragsblock zu den Blockdaten eine Prüfsumme ermittelt. Diese Prüfsumme kann dann mit in den aktuellen Eintragsblock eingetragen werden. Der aktuelle Eintragsblock enthält dann also die Blockdaten und die zugehörige Prüfsumme der Blockdaten. Die Eintragsblöcke sind somit ausgehend von einem ersten, initialen Eintragsblock durch die Prüfsummen miteinander logisch zu einer Blockkette verkettet. Gibt man den initialen Eintragsblock vor, macht ihn also z.B. öffentlich bekannt oder setzt ihn auf einen Standardwert, und schützt nur die zuletzt berechnete, aktuelle Prüfsumme, so ist es nicht möglich, in einem der dazwischen liegenden Eintragsblöcke die Eintragsdaten zumindest eines protokollierten Ereignissen zu manipulieren, ohne dass dies in dem Fahrzeugbegleitbuch unbemerkt bliebe. Werden nämlich die Blockdaten irgendeines Eintragsblocks manipuliert, so ergibt sich für diesen Eintragsblock eine andere Prüfsumme dieser manipulierten Blockdaten, was dann einen Widerspruch zu den nachfolgenden Eintragsblöcken erzeugen würde, in denen ja weiterhin jeweils die ursprüngliche Prüfsumme gespeichert ist. Eine Manipulation eines Eintragsblocks würde es also erfordern, diesen Eintragsblock und alle nachfolgenden Eintragsblöcke zu manipulieren. Zum Schluss müsste dann die letzte, aktuelle Prüfsumme ebenfalls manipuliert werden, die aber dann in der beschriebenen Weise geschützt sein kann. Somit ist es nicht möglich, einen Manipulationsversuch auf einen einzelnen Eintragsblock beschränken zu können, um eine unbemerkte oder nicht-detektierbare Manipulation vornehmen zu können.
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Durch die Erfindung ergibt sich somit der Vorteil, dass ein das gesamte Fahrzeugbegleitbuch umfassender Schutz vor Manipulation bereitgestellt ist.
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Die Erfindung umfasst auch Ausführungsformen, durch die sich zusätzliche Vorteile ergeben.
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Falls nun doch versucht werden sollte, die Blockdaten eines Eintragsblocks zu manipulieren, müsste konsequenterweise auch die Prüfsumme dieser Blockdaten in dem Eintragsblock neu berechnet und in dem Eintragsblock aktualisiert werden, um die Manipulation zu kaschieren. Dann müsste in der beschriebenen Weise auch jeder nachfolgende Eintragsblock entsprechend angepasst werden. Um schon die Manipulation eines einzelnen Eintragsblocks zu erschweren, sieht eine Ausführungsform vor, dass in jedem Eintragsblock die jeweiligen Blockdaten zusätzliche, von Ereignisdaten verschiedene Stelldaten enthalten und die Stelldaten jedes Eintragsblocks auf einen Wert gesetzt oder eingestellt werden, der die Prüfsumme des Eintragsblock auf einen Wert einstellt, der eine vorbestimmte Prüfsummenbedingung erfüllt. Nach der Manipulation der Ereignisdaten ist es somit notwendig, auch passende Stelldaten zu ermitteln, durch die sich insgesamt eine Prüfsumme der Blockdaten (Ereignisdaten plus Stelldaten plus die zumindest eine Prüfsumme zumindest eines vorangegangenen Eintragsblocks) wieder eine Prüfsumme ergibt, welche auch die Prüfsummenbedingung erfüllt. Ansonsten kann anhand der verletzten Prüfsummenbedingungen unmittelbar an jedem Eintragsblock einzeln erkannt werden, dass dieser manipuliert wurde.
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Welche Stelldaten eine Prüfsumme ergeben, die (bei gegebenen Ereignisdaten und gegebener Prüfsumme zumindest eines vorangegangenen Eintragsblocks) dann die Prüfsummenbedingung erfüllt, ist bei gegebenen Prüfsummen-Berechnungsverfahren nicht immer analytisch ermittelbar. Insbesondere ist hierzu vorgesehen, dass die jeweilige Prüfsumme als ein Hashwert mittels eines vorbestimmten Hashalgorithmus berechnet wird. Als Hashalgorithmus kann beispielsweise einer der Algorithmen SHA256, SHA512, Whirlpool verwendet werden. Gemäß einer Ausführungsform werden daher die Stelldaten mittels eines Trial-and-Error-Verfahrens ermittelt. Mit anderen Worten werden die Stelldaten probeweise auf einen Wert, z.B. einen Zufallswert oder Zählerwert oder Tabellenwert, eingestellt und dann überprüft, ob die resultierende Prüfsumme der Blockdaten die Prüfsummenbedingung erfüllt. Ist dies nicht der Fall, werden die Stelldaten auf einen anderen Wert gesetzt. Dies wird solange wiederholt, bis Stelldaten gefunden sind, durch deren Wert sich eine Prüfsumme des Eintragsblocks ergibt, welche die Prüfsummenbedingung erfüllt. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass nach einer Manipulation der Blockdaten für die manipulierende Person nicht sichergestellt ist, wann die passenden Stelldaten gefunden werden können. Damit ist ein Angriff auf ein Fahrzeugbegleitbuch oder eine Manipulation an einem Fahrzeugbegleitbuch mit einer zeitlichen Unsicherheit behaftet. Denn die Zeitdauer des Manipulationsvorgangs ist abhängig davon, wie schnell passende Stelldaten für den manipulierten Eintragsblock und alle nachfolgenden Eintragsblöcke gefunden werden können.
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Eine mögliche Prüfsummenbedingung ist gemäß einer Ausführungsform dadurch vorgegeben, dass die Prüfsumme in einem vorbestimmten Werteintervall liegen muss. Mit anderen Worten muss sich als Prüfsumme ein Wert ergeben, der in dem Werteintervall liegt. Das Werteintervall kann auch beispielsweise durch eine einseitige Intervallgrenze, das heißt einen Schwellenwert, angegeben sein. Die Prüfsumme muss dann kleiner als der Schwellenwert oder größer als der Schwellenwert sein. Die Prüfsummenbedingung weist den Vorteil auf, dass ein einfacher arithmetischer Vergleich ausreicht, um einen manipulierten Eintragsblock zu erkennen.
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Wie bereits ausgeführt, kann mittels des Verfahrens ein einziges Fahrzeugbegleitbuch oder es können mehrere Fahrzeugbegleitbücher verwaltet werden. Eine Ausführungsform sieht die zweite Variante vor, das heißt es werden Fahrzeugbegleitbücher für mehrere Kraftfahrzeuge bereitgestellt, nämlich ein Fahrzeugbegleitbuch pro Kraftfahrzeug. Es ist vorgesehen, dass diese Fahrzeugbegleitbücher aus gemeinsamen Eintragsblöcken gebildet werden. Das heißt, in einem Eintragsblock können jeweils als Blockdaten Ereignisdaten unterschiedlicher Kraftfahrzeuge enthalten sein. Hierdurch sind die Eintragsblöcke inhaltlich verwoben oder verschränkt, indem Ereignisdaten unterschiedlicher Kraftfahrzeuge enthalten sind. Es ergibt sich der Vorteil, dass die Manipulation eines Fahrzeugbegleitbuchs auch in den anderen Fahrzeugbegleitbüchern erkannt werden kann, da sich die Prüfsummen in den Eintragsblöcken für alle Fahrzeugbegleitbücher ändern.
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Eine Ausführungsform sieht vor, dass die Eintragsblöcke mittels einer Blockchain-Technologie gebildet werden. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass eine Infrastruktur für ein Blockchain-System zum Verwalten der Fahrzeugbegleitbücher genutzt werden kann.
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Eine Ausführungsform sieht vor, dass die Eintragsblöcke fahrzeugextern in einer zentralen oder verteilten Servervorrichtung gespeichert werden. Hierdurch sind in vorteilhafter Weise die Fahrzeugbegleitbücher getrennt von den Kraftfahrzeugen gespeichert. Eine zentrale Servervorrichtung kann vorsehen, lediglich einen einzelnen Satz von Eintragsblöcken zu speichern. Bei einer verteilten Servervorrichtung werden dagegen mehrere Kopien der Eintragsblöcke auf mehreren Servercomputern gespeichert, indem jede Servercomputer einen Satz der Eintragsblöcke gespeichert hält. Eine verteilte Servervorrichtung weist den Vorteil auf, dass eine Manipulation eines Eintragsblocks auf allen Servercomputern oder zumindest auf mehr als der Hälfte der Servercomputern erfolgreich durchgeführt werden muss, damit eine Manipulation unerkannt bleibt.
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Eine Ausführungsform sieht vor, dass die Ereignisdaten eines Kraftfahrzeugs jeweils auf der Grundlage eines fahrzeugspezifischen kryptographischen Schlüssels des jeweiligen Kraftfahrzeugs erzeugt werden. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass in dem Fahrzeugbegleitbuch die Ereignisdaten nur von einer solchen Einheit vorgenommen oder erzeugt oder ergänzt werden können, die auch über den kryptographischen Schlüssel verfügt. Der kryptographische Schlüssel kann beispielsweise Bestandteil einer Public-Key-Methode sein. Somit können Ereignisdaten nur dann manipuliert werden, wenn auch der kryptographische Schlüssel vorliegt oder zugängig ist. Hierdurch ergibt sich ein zusätzlicher Schutz gegen eine Manipulation. Es ergibt sich auch ein Schutz gegen eine Ergänzung oder ein Einfügen neuer, manipulierter Ereignisdaten, die ein Ereignis beschreiben, das bei dem zugehörigen Kraftfahrzeug gar nicht stattgefunden hat. Ein kryptographischer Schlüssel kann beispielsweise in einer Steuervorrichtung des Kraftfahrzeugs und/oder in einem Fahrzeugschlüssel des Kraftfahrzeugs gespeichert sein.
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Um das erfindungsgemäße Verfahren durchzuführen, ist durch die Erfindung auch eine Servervorrichtung zum Bereitstellen eines jeweiligen digitalen Fahrzeugbegleitbuchs für zumindest ein Kraftfahrzeug bereitgestellt. Die Servervorrichtung weist einen oder mehrere Servercomputer auf. Die Servervorrichtung ist dazu eingerichtet, eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens durchzuführen. Hierzu kann in der Servervorrichtung ein Programmcode gespeichert sein, der bei Ausführen durch den zumindest einen Servercomputer die Ausführungsform des Verfahrens durchführt. Der Programmcode kann jeweils in einem Datenspeicher der Servervorrichtung gespeichert sein. Jeder Servercomputer der Servervorrichtung kann beispielsweise mit dem Internet gekoppelt sein, um Ereignisdaten aus zumindest einer Einheit zu empfangen und in ein Fahrzeugbegleitbuch eines zugehörigen Kraftfahrzeugs einzutragen. Eine solche Einheit kann beispielsweise jeweils ein Steuergerät des Kraftfahrzeugs und/oder ein Personalcomputer (PC) eines Benutzers des Kraftfahrzeugs und/oder ein Personalcomputer einer Werkstatt, in welcher das Kraftfahrzeug gewartet oder repariert wird, und/oder ein Computer eines Produzenten des Kraftfahrzeugs sein.
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Die Erfindung umfasst auch die Kombinationen der beschriebenen Ausführungsformen.
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Im Folgenden ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Hierzu zeigt:
- 1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Servervorrichtung; und
- 2 ein Flussschaudiagramm zu einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Bei den im Folgenden erläuterten Ausführungsbeispielen handelt es sich um bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Bei den Ausführungsbeispielen stellen die beschriebenen Komponenten der Ausführungsformen jeweils einzelne, unabhängig voneinander zu betrachtende Merkmale der Erfindung dar, welche die Erfindung jeweils auch unabhängig voneinander weiterbilden und damit auch einzeln oder in einer anderen als der gezeigten Kombination als Bestandteil der Erfindung anzusehen sind. Des Weiteren sind die beschriebenen Ausführungsformen auch durch weitere der bereits beschriebenen Merkmale der Erfindung ergänzbar.
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In den Figuren sind funktionsgleiche Elemente jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt ein Kraftfahrzeug F1 und ein Kraftfahrzeug F2, zu denen ein jeweiliges digitales Fahrzeugbegleitbuch 10, 11 bereitgestellt werden soll. Hierzu ist eine Servervorrichtung 12 vorgesehen, die fahrzeugextern bereitgestellt ist und einen oder mehrere Servercomputer 13 umfassen oder aufweisen kann. Jeder Servercomputer 13 kann für sich unabhängig von den anderen Servercomputern 13 das jeweilige Fahrzeugbegleitbuch 10, 11 z.B. in einer Datenbank 14 beispielsweise in Form einer Blockkette 15 (Blockchain) verwalten. Die Blockkette 15 kann einen initialen Eintragsblock 16 und mehrere Eintragsblöcke 17 umfassen. Jeder Eintragsblock 17 kann zu einem oder mehreren der Fahrzeugbegleitbücher 10 oder 11 in Blockdaten 18 jeweilige Ereignisdaten 19 enthalten. Ereignisdaten 19 können ein jeweiliges Ereignis betreffend das zugehörige Kraftfahrzeug F1, F2 beschreiben, beispielsweise eine Reparatur und/oder eine Wartung und/oder ein Auswechsein eines Bauteils und/oder einen Tachostand und/oder eine Fahrtbeschreibung. Durch Kombinieren der Ereignisdaten 19 eines bestimmten Kraftfahrzeugs F1, F2 aus allen Eintragsblöcken 17 ergibt sich der Inhalt des jeweiligen Fahrzeugbegleitbuchs 10, 11. In der 1 ist durch Schraffuren veranschaulicht, welche Ereignisdaten 19 zu welchem Kraftfahrzeug F1, F2 und damit zu welchem Fahrzeugbegleitbuch 10, 11 gehören. Durch übereinstimmende Schraffuren ist in 1 veranschaulicht, welche Elemente zu jeweils einem der Kraftfahrzeuge F1, F2 und damit dem zugehörigen Fahrzeugbegleitbuch 10, 11 gehören.
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Die Ereignisdaten 19 eines jeweiligen Eintragsblocks 17 betreffen Ereignisse eines jeweiligen Zeitintervalls T1, T2. Ein Zeitintervall T1, T2 kann beispielsweise einen Zeitraum von fünf Minuten oder 10 Minuten oder einen Tag oder eine Woche oder einen Monat umfassen.
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Jeder Eintragsblock 16, 17 kann eine Prüfsumme P0, P1, P2 der jeweiligen Blockdaten 18 des Eintragsblocks 17 umfassen. Der initiale Eintragsblock 16 kann als initiale Blockdaten 21 einen Standardwert oder fest vorgegebenen Wert enthalten. Die Blockdaten 18 der Eintragsblöcke 17 können zusätzlich zu den Eintragsdaten 19 der Fahrzeugbegleitbücher 10, 11 noch zusätzlich die jeweilige Prüfsumme P0, P1 des jeweils zeitlich vorangegangenen Eintragsblocks des vorangegangenen Zeitintervalls enthalten, wobei der erste Eintragsblock 17 die Prüfsumme P0 des initialen Eintragsblocks 16 umfassen kann. Somit ist die Prüfsumme P1, P2 jedes Eintragsblocks 17 durch die Blockdaten 18 sowohl von den Ereignisdaten 19 des jeweiligen Zeitintervalls T1, T2 als auch von der Prüfsumme P0, P1 des zeitlich unmittelbar vorangegangenen Eintragsblocks 17, beziehungsweise beim ersten Eintragsblock 17 von der Prüfsumme P0 des initialen Eintragsblocks 16, abhängig. Des Weiteren können die Blockdaten 18 jedes Eintragsblocks 17 Stelldaten 22 enthalten. Durch Verändern der Stelldaten 22 ergibt sich bei dem jeweiligen Eintragsblocks 17 eine andere Prüfsumme P1, P2.
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Dies wird ausgenutzt, um unabhängig von den Ereignisdaten 19 durch Einstellen der Stelldaten 22 bei gegebener Prüfsumme P0, P1 des vorangegangenen Eintragsblocks 16, 17 die jeweilige Prüfsumme P1, P2 des aktuellen Eintragsblocks 17 auf einen Wert einzustellen, der eine vorbestimmte Prüfsummenbedingung 23 erfüllt.
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Um dies näher zu erläutern, ist in 1 dargestellt, wie für ein aktuelles Zeitintervall T3 ein neuer, aktueller Eintragsblock 17' gebildet werden kann.
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Hierzu werden von einem oder mehreren der Kraftfahrzeuge F1, F2 aktuelle Ereignisdaten 19' gesammelt. Hierzu können beispielsweise durch eine Empfangseinrichtung 24 über Funkverbindungen 25 aus den Kraftfahrzeug F1 und/oder F2 die jeweiligen aktuellen Ereignisdaten 19' empfangen werden. Die Ereignisdaten 19' können alternativ aus einem Personalcomputer eines Benutzers des Kraftfahrzeugs F1, F2, einem Smartphone oder einem Computer einer Werkstatt empfangen werden. Die Ereignisdaten 19' stellen vorläufige Blockdaten 18' dar, bei denen noch die Prüfsumme des vorangegangenen Eintragsblocks 17 sowie die Stelldaten fehlen. Die aktuellen Ereignisdaten 19' können durch Berechnungscomputer oder Mining-Computer 25 empfangen werden, die zusätzlich auch die benötigte Prüfsumme des zeitlich unmittelbar vorangegangenen Eintragsblocks 17 (in 1 ist dies in dem Beispiel die Prüfsumme P2) empfangen können. Die Mining-Computer 25 können nun vorläufige Stelldaten 22` einstellen und überprüfen, ob sich aus den aktuellen Ereignisdaten 19', der Prüfsumme P2 des zeitlich vorangegangenen Eintragsblocks 17 sowie den vorläufigen Stelldaten 22' eine Prüfsumme P3 ergibt, welche das Prüfsummenkriterium 23 erfüllt. Ist dies nicht der Fall, können andere vorläufige Stelldaten 22' eingestellt oder erzeugt werden. Insbesondere können die Stelldaten 22' als Zufallszahlen oder Zählerwerte ermittelt werden. Sind geeignete vorläufige Stelldaten 22' ermittelt, durch die das Prüfsummenkriterium 23 erfüllt wird, so werden diese als finale Stelldaten 22" der Servervorrichtung 12 bereitgestellt, die dann aus den aktuellen Ereignisdaten 19', den Stelldaten 22" und der Prüfsumme P2 des vorangegebenen Eintragsblocks 17 die Blockdaten 18' des aktuellen Eintragsblocks 17' für das Zeitintervall T3 bildet. Es kann zu diesen Blockdaten 18' eine aktuelle Prüfsumme P3 berechnet werden.
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Insgesamt kann das Erzeugen der Blockkette 15 auf der Grundlage einer Blockchain-Technologie realisiert werden, wie sie im Zusammenhang mit kryptographischen Währungen bekannt ist.
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2 veranschaulicht noch einmal das Erzeugen der Blockkette 15. In einem Schritt S10 kann der initiale Eintragsblock 16 bereitgestellt werden. In einem Schritt S11 kann auf der Grundlage der Prüfsumme P0 des initialen Eintragsblocks 16 zum Erzeugen des aktuellen Eintragsblocks für das Zeitintervall T1 als Blockdaten die jeweils aktuell zu protokollierenden Ereignisdaten und eine jeweilige vorbestimmte Prüfsumme des vorangegangenen initialen Eintragsblocks 16 in den aktuellen Eintragsblock eingetragen werden und für den aktuellen Eintragsblock zu den Blockdaten die Prüfsumme P1 ermittelt und in den aktuellen Eintragsblock eingetragen werden.
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In einem Schritt S2 kann für das Zeitintervall T2 in derselben Weise nur ausgehend von der Prüfsumme P1 des zeitlich unmittelbar vorangegangenen Eintragsblocks der nächste Eintragsblocks für das Zeitintervall T2 erzeugt werden. In einem Schritt S13 kann in der beschriebenen Weise der Eintragsblock 17' für das Zeitintervall T3 erzeugt werden. Dies kann für nachfolgende weitere Zeitintervalle so fortgesetzt werden.
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Somit kann also ein digitales Fahrzeugbegleitbuch 10, 11 auf Basis der Blockchain-Technologie realisiert oder bereitgestellt werden.
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Die Blockchain-Technologie ermöglicht eine manipulationssichere und zugriffsgeregelte Speicherung von Daten. Ein digitales Fahrzeugbegleitbuch 10, 11 auf Basis der Blockchain-Technologie kann die komplette Fahrzeughistorie, das heißt die Liste der zu protokollierenden Ereignisse, manipulationssicher speichern und der Speicherinhalt kann beim Besitzerwechsel des Kraftfahrzeugs eindeutig dem neuen Besitzer übertragen werden. Die Sicherheit gegenüber Fremdzugriff und Manipulation ermöglicht eine verlässliche Dokumentation der Fahrzeughistorie und sicher sowohl gesetzliche Nachweispflichten als auch Besitzerinteressen zuverlässig ab. Selbst Vertragsverhandlungen wie Verkauf, Erwerb und/oder Bezahlung eines Kraftfahrzeugs F1, F2 lassen sich über das digitale Fahrzeugbegleitbuch sicher abbilden.
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Zu dokumentierende Ereignisse, das heißt die Ereignisdaten 19, 19', werden vom Erzeuger (Produzent, Kraftfahrzeug, Werkstatt, Besitzer) mittels einer entsprechenden technischen Einheit wie beschrieben in die Blockkette 15 (Blockchain) geschrieben. Das digitale Fahrzeugbegleitbuch 10, 11 referenziert sämtliche zum jeweils zugehörigen Kraftfahrzeug F1, F2 gehörende Blockketten-Einträge (zugehörige Ereignisdaten 19) und gibt somit einen Überblick über die zu dem jeweils betreffenden Kraftfahrzeug F1, F2 protokollierten Ereignisse.
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Die Speicherung der Blockkette 15 erfolgt bevorzugt mehrfach redundant, verteilt und dezentral, das heißt mittels mehrerer Servercomputer 13.
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Insgesamt zeigen die Beispiele, wie durch die Erfindung ein digitales Fahrzeugbegleitbuch auf Blockchain-Basis bereitgestellt werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1743304 B1 [0003]
- WO 9713208 A1 [0004]
- WO 2013058663 A2 [0005]