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DE102018200133A1 - Unterhaltungssystem für ein Kraftfahrzeug und Verfahren zum Betreiben eines Unterhaltungssystems eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Unterhaltungssystem für ein Kraftfahrzeug und Verfahren zum Betreiben eines Unterhaltungssystems eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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Publication number
DE102018200133A1
DE102018200133A1 DE102018200133.2A DE102018200133A DE102018200133A1 DE 102018200133 A1 DE102018200133 A1 DE 102018200133A1 DE 102018200133 A DE102018200133 A DE 102018200133A DE 102018200133 A1 DE102018200133 A1 DE 102018200133A1
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DE
Germany
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vehicle
motor vehicle
vehicle occupant
music
entertainment system
Prior art date
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Granted
Application number
DE102018200133.2A
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English (en)
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DE102018200133B4 (de
Inventor
Manuel Faust
Lorenzo Schürmann
Daniel Hauser
Martina Heinze
Andreas Allgayer
Jörg Imberger
Frederik Menzel
Sabine Robl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Audi AG
Original Assignee
Audi AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Audi AG filed Critical Audi AG
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Publication of DE102018200133A1 publication Critical patent/DE102018200133A1/de
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60R16/02Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Unterhaltungssystem (11) für ein Kraftfahrzeug (1), umfassend eine Steuereinrichtung (10), welche dazu eingerichtet ist, eine Emotion eines Fahrzeuginsassen (2) in Bezug auf ein in einem Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs (1) abgespieltes Musikstück anhand zumindest einer Messgröße zu ermitteln und zumindest eine Funktionseinheit (3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) des Kraftfahrzeugs (1), welche durch wenigstens einen der Sinne des Fahrzeuginsassen (2) wahrnehmbar ist, abgestimmt auf die ermittelte Emotion anzusteuern. Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zum Betreiben eines Unterhaltungssystems (11) für eines Kraftfahrzeugs (1).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Unterhaltungssystem für ein Kraftfahrzeug und ein Verfahren zu Betreiben eines Unterhaltungssystems eines Kraftfahrzeugs. Des Weiteren betrifft die Erfindung noch ein Kraftfahrzeug mit einem derartigen Unterhaltungssystem.
  • Es ist an sich schon bekannt, die Innenraumbeleuchtung eines Kraftfahrzeugs an unterschiedliche Gegebenheiten anzupassen. So zeigt die DE 10 2013 219 596 A1 eine Einrichtung zur Steuerung einer Fahrzeug-Innenraumbeleuchtung. Eine Beleuchtungsintensität der Fahrzeug-Innenraumbeleuchtung wird dabei in Abhängigkeit von einer aktuell wiedergegebenen Musik gesteuert.
  • Die DE 10 2010 018 336 A1 zeigt ein Beleuchtungssystem eines Fahrzeugs. Eine Leuchteinheit des Beleuchtungssystems leuchtet dabei in einem Rhythmus einer innerhalb des Fahrzeugs wiedergegebenen Musik auf.
  • Die DE 10 2015 007 570 A1 zeigt ein Verfahren zur Einstellung einer Lichtfarbe und/oder Lichtintensität einer Ambiente-Beleuchtung eines Innenraums eines Kraftfahrzeugs. Die Lichtfarbe und/oder die Lichtintensität wird dabei an ein Audiosignal eines Musiktitel gekoppelt.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Lösung bereitzustellen, mittels welcher ein Fahrzeuginsasse eines Kraftfahrzeugs besonders gut unterhalten werden kann.
  • Die Aufgabe wird durch ein Unterhaltungssystem sowie durch ein Verfahren zum Betreiben eines solchen Unterhaltungssystems mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Das erfindungsgemäße Unterhaltungssystem für ein Kraftfahrzeug umfasst eine Steuereinrichtung, welche dazu eingerichtet ist, eine Emotion eines Fahrzeuginsassen in Bezug auf ein in einem Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs abgespieltes Musikstück anhand zumindest einer Messgröße zu ermitteln und zumindest eine Funktionseinheit des Kraftfahrzeugs, welche durch wenigstens einen der Sinne des Fahrzeuginsassen wahrnehmbar ist, abgestimmt auf die ermittelte Emotion anzusteuern.
  • Der Erfindung liegt dabei die Erkenntnis zugrunde, dass eine Emotionalisierung eines Fahrzeuginnenraums, insbesondere durch die zunehmend steigende Automatisierung der Fahraufgabe, zu einem immer entscheidenderen Kundenerlebnis wird. Das erfindungsgemäße Unterhaltungssystem ermöglicht ein besonders exakt auf eine Stimmungslage eines Fahrzeuginsassen angepasstes Ansprechen des Fahrzeuginsassen. Dies erfolgt durch eine Ansteuerung von zumindest einer Funktionseinheit des Kraftfahrzeugs abgestimmt auf die ermittelte Emotion in Bezug auf das abgespielte Musikstück, besonders bevorzugt durch eine intelligente Vernetzung von jeweiligen Funktionseinheiten des Kraftfahrzeugs, mittels welchen unterschiedliche Sinne des Fahrzeuginsassen angesprochen werden können. In Zusammenspiel mit dem gerade abgespielten Musikstück werden beispielsweise zumindest zwei Funktionseinheiten des Kraftfahrzeugs, welche sich hinsichtlich ihrer Wahrnehmbarkeit durch jeweilige Sinne des Fahrzeuginsassen unterscheiden, dazu eingesetzt, eine im Zusammenhang mit dem Abspielen des Musikspiels auftretende Emotion des Fahrzeuginsassen noch zu untermalen beziehungsweise zu begleiten. Der Auslöser für diese auf unterschiedliche Sinneseindrücke beziehungsweise Sinneswahrnehmbarkeiten des Fahrzeuginsassen abzielende Inszenierungen im Fahrzeuginnenraum ist die eigentliche Erfassung der Emotion des Fahrzeuginsassen in Bezug auf das gerade im Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs abgespielte Musikstück.
  • Das Kraftfahrzeug, genauer die Steuereinrichtung, erkennt also einen emotionalen Bezug des Fahrzeuginsassen in Bezug auf das gerade im Fahrzeuginnenraum abgespielte Musikstück. Das Erkennen dieser mit dem gerade abgespielten Musikstück zusammenhängenden Emotion des Fahrzeuginsassen dient als Auslöser beziehungsweise Trigger für die InnenraumInszenierung durch die zumindest eine Funktionseinheit, welche wenigstens einen der Sinne des Fahrzeuginsassen anspricht. Werden beispielsweise zwei Funktionseinheiten für die Inszenierung verwendet, so werden diese zumindest zwei Funktionseinheiten miteinander vernetzt eingesetzt und zwar abgestimmt auf die ermittelte Emotion des Fahrzeuginsassen. Bei der wenigstens einen Funktionseinheit handelt es sich insbesondere nicht um eine Wiedergabeeinrichtung, mittels welcher das Musikstück als solches ausgegeben wird, also z.B. nicht um eine Stereoanlage des Kraftfahrzeugs.
  • Bewirkt das gerade abgespielte Musikstück beispielsweise, dass der Fahrzeuginsasse in besonders feierliche Stimmung gerät, z.B. weil ein Choral oder auch zum Beispiel eine Hymne abgespielt wird, so kann diese mit dem Abspielen und Hören des Musikstücks zusammenhängende und beim Fahrzeuginsassen ausgelöste Emotion zusätzlich durch die zumindest zwei Funktionseinheiten, welche auf unterschiedliche Sinne des Fahrzeuginsassen abzielen, im Sinne einer Inszenierung im Kraftfahrzeug verstärkt werden. Zudem ist es beispielsweise auch möglich, dass gerade ein besonders heiteres Musikstück abgespielt wird, was mit einer entsprechenden heiteren Stimmung beziehungsweise Emotion des Fahrzeuginsassen einhergeht. Dies kann durch entsprechende Ansteuerung dafür geeigneter Funktionseinheiten des Kraftfahrzeugs erfolgen, welche unterschiedliche Sinne des Fahrzeuginsassen ansprechen und ihn beispielsweise noch heiterer stimmen, als dies ohnehin schon aufgrund des heiteren Musikstücks der Fall ist.
  • Durch das Unterhaltungssystem wird also eine vernetzte Innenrauminszenierung im Kraftfahrzeug bereitgestellt, welche ein besonders emotionales Musikerlebnis im Fahrzeuginnenraum ermöglicht. Neben der eigentlichen Wahrnehmung eines Musikstücks erfolgt also eine Art Orchestrierung von Musik gemeinsam mit weiteren, durch unterschiedliche Sinnesorgane des Fahrzeuginsassen wahrnehmbare Reize in Form der dazu angesteuerten Fahrzeugfunktionen beziehungsweise Funktionseinheiten.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, abgestimmt auf die ermittelte Emotion zumindest je eine Funktionseinheit des Kraftfahrzeugs, welche vom Fahrzeuginsassen optisch, haptisch, olfaktorisch und akustisch wahrnehmbar ist, abgestimmt auf die ermittelte Emotion und miteinander vernetzt anzusteuern. Neben der eigentlichen Wahrnehmung des Musikstücks wird also die dadurch hervorgerufene Emotion des Fahrzeuginsassen durch je eine Funktionseinheit des Kraftfahrzeugs unterstützt, welche entweder optisch, haptisch, olfaktorisch oder akustisch durch den Fahrzeuginsassen wahrnehmbar ist. Der Fahrzeuginsasse hört also nicht nur ein gerade abgespieltes Musikstück im Fahrzeuginnenraum, wodurch eine bestimmte Emotion bei ihm ausgelöst wird. Zusätzlich wird eine Funktionseinheit des Kraftfahrzeugs abgestimmt auf die ermittelte Emotion angesteuert, sodass diese Funktionseinheit die Emotion des Fahrzeuginsassen noch optisch unterstützt. Des Weiteren wird eine weitere Funktionseinheit des Kraftfahrzeugs angesteuert, welche die beim Fahrzeuginsassen durch das das Musikstück ausgelöste Emotion noch haptisch wahrnehmbar unterstützt. Des Weiteren wird noch eine weitere Funktionseinheit des Kraftfahrzeugs angesteuert, welche die durch das das Musikstück ausgelöste Emotion olfaktorisch, also durch seinen Geruchssinn wahrnehmbar, unterstützt. Schließlich wird noch zumindest eine weitere Funktionseinheit mittels der Steuereinrichtung angesteuert, um die durch das betreffende Musikstück gerade ohnehin akustisch ausgelöste Emotion noch weiter akustisch zu verstärken. Dadurch, dass so viele Sinne des Fahrzeuginsassen gleichzeitig durch das Unterhaltungssystem angesprochen werden, kann ein besonders allumfassendes Musikerlebnis im Kraftfahrzeug stattfinden, wodurch die durch das Musikstück bereits ausgelöste Emotion noch weiter verstärkt und verbessert werden kann.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, folgende Funktionseinheiten des Kraftfahrzeugs, vorzugsweise alle, abgestimmt auf die ermittelte Emotion anzusteuern: eine Innenraumbeleuchtung, einen Aktor, mittels welchem ein Lenkrad des Kraftfahrzeugs in Vibrationen versetzbar ist, eine Sitzmassageeinrichtung, mittels welcher ein Fahrzeugsitz, auf welchem der Fahrzeuginsasse sitzt, durch Ansteuerung in Vibration versetzbar ist, ein Gebläse einer Klimaanlage des Kraftfahrzeugs, einen Duftspender des Kraftfahrzeugs, einen Bildschirm des Kraftfahrzeugs und ein aktives Fahrwerk, welches dazu ausgelegt ist, eine Karosserie des Kraftfahrzeugs in Bewegung zu versetzen. Durch die besagten Funktionseinheiten können verschiedenste Sinne des Fahrzeuginsassen vorzugsweise gleichzeitig angeregt werden, um die beim Fahrzeuginsassen durch das abgespielte Musikstück hervorgerufene Emotion noch weiter zu steigern. Wird beispielsweise ein feierliches Musikstück abgespielt, was eine entsprechende feierliche Emotion beim Fahrzeuginsassen auslöst, so kann die Innenraumbeleuchtung auch in feierlichen Farben, beispielsweise in etwas gedeckteren Farben, erstrahlen. Auf die Emotion des Fahrzeuginsassen, welche beim Abspielen der Musik auftritt, können die weiteren genannten Funktionseinheiten des Kraftfahrzeugs vorzugsweise alle gemeinsam und aufeinander abgestimmt und somit miteinander vernetzt, angesteuert werden, um die verschiedensten Sinne des Fahrzeuginsassen anzusprechen. Dadurch ergibt sich ein besonders allumfassendes Innenraum- und somit Musik-Erlebnis.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, zumindest eine der Funktionseinheiten, vorzugsweise alle, in einem Takt des Musikstücks anzusteuern. So ist es beispielsweise möglich, dass das Lenkrad des Kraftfahrzeugs im Takt der abgespielten Musik vibriert. Genauso ist es auch möglich, dass beispielsweise das Gebläse der Klimaanlage des Kraftfahrzeugs so angesteuert wird, dass dieses einzelne Luftstöße im Takt der abgespielten Musik abgibt. Ein Bildschirm des Kraftfahrzeugs beispielsweise im Bereich einer Mittelkonsole oder auch an anderen Stellen, kann beispielsweise so angesteuert werden, dass eine Art Equalizer visualisiert wird, welcher zudem noch im Takt der Musik pulsiert. Zudem ist es auch denkbar, dass das aktive Fahrwerk so angesteuert wird, dass die Karosserie des Kraftfahrzeugs im Takt der Musik in Bewegung versetzt wird. Unterschiedlichste Funktionseinheiten des Kraftfahrzeugs, welche verschiedene Sinne des Fahrzeuginsassen ansprechen, können so vorzugsweise alle im Takt der Musik angesteuert werden, um das Musikerlebnis zusätzlich auf unterschiedlichsten Ebenen bei Fahrzeuginsassen zu unterstreichen und zu verstärken. Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, anhand einer durch den Fahrzeuginsassen bewirkten Lautstärkeänderung des Musikstücks die Emotion zu ermitteln. Beispielsweise kann in einem Speicher der Steuereinrichtung hinterlegt sein, dass bei einem Lauterdrehen des Musikstücks eine positive Emotion mit dem Musikstück verbunden ist. Der Grad der positiven Stimmung beziehungsweise Emotion, welche das Musikstück auslöst, kann beispielsweise so definiert sein, dass je lauter der Fahrzeuginsasse das Musikstück einstellt, seine Emotion umso positiver und umgekehrt ist. Die Anhebung der Lautstärke des Musikstücks kann also mittels der Steuereinrichtung beispielsweise so interpretiert werden, dass der Fahrzeuginsasse eine besonders positive Emotion mit dem Musikstück verbindet, infolgedessen die Steuereinrichtung die bereits genannten Funktionseinheiten passend zur ermittelten Emotion des Fahrzeuginsassen ansteuert.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, anhand eines Trommelns auf einem Lenkrad des Kraftfahrzeugs durch den Fahrzeuginsassen die Emotion zu ermitteln. Beginnt beispielsweise der Fahrzeuginsasse bei einem bestimmten Musikstück rhythmisch im Takt der Musik auf dem Lenkrad zu trommeln, so kann die Steuereinrichtung erkennen, dass der Fahrzeuginsasse sich darüber freut, dass das Musikstück gerade abgespielt wird. Einhergehend mit der freudigen Stimmung beziehungsweise Emotion des Fahrzeuginsassen kann die Steuereinrichtung dann die besagten Funktionseinheiten des Kraftfahrzeugs miteinander vernetzt und aufeinander abgestimmt ansteuern, um die durch das Musikstück hervorgerufene Emotion beim Fahrzeuginsassen noch zu unterstreichen beziehungsweise noch zu verstärken.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, anhand einer Kameraaufzeichnung vom Fahrzeuginsassen die Emotion zu ermitteln. Im Fahrzeuginnenraum kann beispielsweise eine Kamera angeordnet sein, mittels welcher der Fahrzeuginsasse aufgezeichnet werden kann. Dies kann sowohl mittels einzelner Fotos als auch in Form einer Videoaufzeichnung erfolgen. Jeweilige Bilddaten der Kamera können z.B. mittels der Steuereinrichtung ausgelesen und interpretiert werden, um die Emotion des Fahrzeuginsassen zu ermitteln. Dadurch kann die Emotion des Fahrzeuginsassen besonders akkurat bestimmt werden und somit die durch wenigstens einen der Sinne des Fahrzeuginsassen wahrnehmbare Inszenierung besonders gut auf die jeweilige Emotion des Fahrzeuginsassen abgestimmt erfolgen.
  • Zudem sieht eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung vor, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, Wetterdaten, insbesondere in Form von einer gemessen Außentemperatur, einer gemessenen Niederschlagsmenge und/oder Online-Wetterdaten, bei der Ermittlung der Emotion zu berücksichtigen. Zum Beispiel wäre es möglich, dass bei der Fahrzeuginsasse bei besonders gutem Wetter, also beispielsweise bei sommerlichen Temperaturen und strahlendem Sonnenschein besser gelaunt ist als bei regnerischem Herbstwetter. Unter Berücksichtigung von Wetterdaten kann die Emotion des Fahrzeuginsassen besonders akkurat bestimmt werden und somit die durch wenigstens einen der Sinne des Fahrzeuginsassen wahrnehmbare Inszenierung besonders gut auf die jeweilige Emotion des Fahrzeuginsassen abgestimmt erfolgen. Prinzipiell kann jeder Fahrzeugsensor sowie jede Informationsquelle von außen - insbesondere wenn das Kraftfahrzeug über eine Internetverbindung verfügt - dazu genutzt werden, die Emotion des Fahrzeuginsassen zu ermitteln. Auch ist es möglich, dass der Fahrzeuginsasse einfach nur einen
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, anhand eines Gesangs des Fahrzeuginsassen die Emotion zu ermitteln. Beginnt beispielsweise der Fahrzeuginsasse mit dem Start des Musikstücks oder spätestens irgendwann während des Abspielens des Musikstücks zu dem Musikstück zu singen, so kann die Steuereinrichtung dies erkennen und basierend darauf feststellen, dass der Fahrzeuginsasse sich beispielsweise sehr darüber freut, dass das Musikstück gerade abgespielt wird. Passend zum Gesang des Fahrzeuginsassen kann die Steuereinrichtung dann entsprechend der durch das Musikstück hervorgerufenen Emotion die weiteren Funktionseinheiten des Kraftfahrzeugs ansteuern, um ein möglichst allumfassendes Sinneserlebnis passend zum abgespielten Musikstück beim Fahrzeuginsassen hervorzurufen.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, sobald diese einen Gesang des Fahrzeuginsassen erfasst, eine Karaokefunktion zu starten, bei welcher ein Musiktext des Musikstücks eingeblendet und/oder eine Übereinstimmung des Gesangs des Fahrzeuginsassen mit einem Originalgesang des Musikstücks bewertet wird. Beispielsweise kann der Musiktext im Bereich eines Displays einer Mittelkonsole des Kraftfahrzeugs eingeblendet werden. Sollte das Kraftfahrzeug beispielsweise gerade vollautonom fahren, wäre es auch beispielsweise denkbar, dass der Musiktext zum abgespielten Musikstück über ein Head-Up-Display eingeblendet wird. Grundsätzlich sind beliebige Stellen im Kraftfahrzeug denkbar, welche dazu geeignet sind, von Fahrzeuginsassen besonders gut abgelesen zu werden. An diesen Stellen kann dann der Musiktext eingeblendet werden. Alternativ oder zusätzlich kann im Zuge der gestarteten Karaokefunktion auch die Überreinstimmung des Gesangs des Fahrzeuginsassen mit einem Originalgesang des Musikstücks bewertet und insbesondere auch visualisiert und/oder die Rückmeldung dem Fahrzeuginsassen zurückgespielt werden. Beginnt der Fahrzeuginsasse also beispielsweise zu seinem gerade im Radio des Fahrzeugs laufenden Lieblingssong zu singen, so wird neben der auf die verschiedenen Sinne des Fahrzeuginsassen abzielenden Innenrauminitiierung zusätzlich noch die besagte Karaokefunktion gestartet. Dadurch kann der Fahrzeuginsasse neben der Innenrauminszenierung, welche auf unterschiedlichste Sinne des Fahrzeuginsassen abzielt, zusätzlich noch - sofern denn der Bedarf bestehen sollte - den Musiktext seines Lieblingsstücks mitlesen und gleichzeitig über die Karaokefunktion eine Rückmeldung darüber erhalten, wie gut er gerade sein Lieblingsstück mitsingt.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, den Gesang des Fahrzeuginsassen, vorzugsweise in Kombination mit einer Videoaufzeichnung des Fahrzeuginsassen, aufzuzeichnen und auf wenigstens eine Social-Media-Plattform hochzuladen. Das Hochladen der Aufzeichnung kann dabei beispielsweise erst dann erfolgen, wenn der Fahrzeuginsasse dem zustimmen sollte. Die Steuereinrichtung kann zum Hochladen der gesanglichen und gegebenenfalls auch visuellen Aufzeichnung beispielsweise auf ein mit dem Fahrzeug gekoppeltes Smartphone oder auch auf eine fahrzeuginterne Kommunikationseinrichtung zurückgreifen. In beiden Fällen ist es möglich, dass die Steuereinrichtung den Gesang des Fahrzeuginsassen, vorzugsweise in Kombination mit einer Videoaufzeichnung des Fahrzeuginsassen, in Form eines vertonten Videos auf wenigstens eine Social-Media-Plattform hoch lädt, beispielsweise bei Facebook oder dergleichen. So ist es möglich, dass der Fahrzeuginsasse seine Gesangs-Performance zusätzlich noch mit Freunden oder auch mit Fremden teilen kann.
  • Zudem ist es gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, den Gesang des Fahrzeuginsassen, vorzugsweise in Kombination mit einer Videoaufzeichnung des Fahrzeuginsassen, aufzuzeichnen und in einem Speicher des Kraftfahrzeugs und/oder Smartphones zu speichern. So kann der Fahrzeuginsasse sich die Aufzeichnung jederzeit wieder anhören bzw. auch ansehen.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, sobald eine als kritisch eingestufte Verkehrssituation aufritt, eine Lautstärke, gemäß welcher das Musikstück abgespielt wird, auf einen vorgegebenen Wert zu reduzieren sowie die zumindest zwei Funktionseinheiten des Kraftfahrzeugs, welche durch unterschiedliche Sinne des Fahrzeuginsassen wahrnehmbar sind, zum Ausgeben einer vorgegebenen Gefahreninszenierung anzusteuern. Beispielsweise ist es möglich, das ein Spurhalteassistent, ein Auffahrwarnsystem oder ein anderes Frühwarnsystem des Kraftfahrzeugs der Steuereinrichtung Signale übermittelt, welche auf die als kritisch eingestufte Verkehrssituation schließen lassen. Sollte beispielsweise festgestellt werden, dass das Kraftfahrzeug, in welchem das Unterhaltungssystem verbaut ist, sich einem Vordermann relativ schnell nähern sollte, so kann dies als kritische Verkehrssituation eingestuft werden. In dem Fall reduziert die Steuereinrichtung die Lautstärke des Musikstücks und steuert zumindest zwei der Funktionseinheiten, welche durch unterschiedliche Sinne des Fahrzeuginsassen wahrnehmbar sind, zum Ausgeben der vorgegebenen Gefahreninszenierung an. Dem Fahrzeuginsassen, insbesondere dem Fahrer, wird dadurch auf einen Schlag bewusst, dass er sich mit seinem Kraftfahrzeug unter Umständen gerade in eine als kritisch eingestufte Verkehrssituation begibt. Dadurch können die Sinne des Fahrzeuginsassen, insbesondere des Fahrers für die als kritisch eingestufte Verkehrssituation geschärft werden. Das Unterhaltungssystem trägt in dem Fall also auch zu einem besonders sicheren Betrieb des KZFs bei.
  • Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug umfasst das erfindungsgemäße Unterhaltungssystem oder eine vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäße Unterhaltungssystems.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betreiben des erfindungsgemäßen Unterhaltungssystems oder eine vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Unterhaltungssystems wird mittels der Steuereinrichtung eine Emotion eines Fahrzeuginsassen in Bezug auf ein in einem Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs abgespielten Musikstück anhand zumindest einer Messgröße ermittelt und zumindest zwei Funktionseinheiten des Kraftfahrzeugs, welche durch unterschiedliche Sinne des Fahrzeuginsassen wahrnehmbar sind, werden abgestimmt auf die ermittelte Emotion und miteinander vernetzt angesteuert. Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Unterhaltungssystems sind als vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und umgekehrt anzusehen, wobei das Unterhaltungssystem insbesondere Mittel zur Durchführung der Verfahrensschritte aufweist.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in der Figur alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Die Zeichnung zeigt in der einzigen Figur eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einem Unterhaltungssystem, welches dazu eingerichtet ist, während der musikalischen Unterhaltung eines Fahrzeuginsassen dabei ausgelöste Emotionen durch weitere Funktionseinheiten, welche unterschiedliche Sinne des Fahrzeuginsassen ansprechen, zu unterstützen.
  • Ein Kraftfahrzeug 1 ist in einer schematischen Frontalansicht in der einzigen Figur gezeigt. Im vorliegend stark vereinfacht skizzierten Fall sitzt nur ein Fahrzeuginsasse 2 im Kraftfahrzeug 1. Im Kraftfahrzeug 1 sind unterschiedlichste Funktionseinheiten 3 verbaut: ein Bildschirm 3, eine Ambiente-Beleuchtung 4, mehrere Lautsprecher 5, eine Sitzmassageeinrichtung 6, ein Aktor 7, mittels welchem ein nicht näher bezeichnetes Lenkrad des Kraftfahrzeugs 1 in Vibrationen versetzbar ist, ein Gebläse 8 einer nicht näher bezeichneten Klimaanlage und schließlich noch ein aktives Fahrwerk 9, mittels welchem eine Karosserie des Kraftfahrzeugs 1 in Bewegung versetzbar ist. Zudem weist das Kraftfahrzeug 1 noch eine Steuereinrichtung 10 auf, welche alle Funktionseinheiten 3 bis 9 ansteuern kann. Die Steuereinrichtung 10 bildet gemeinsam mit den Funktionseinheiten 3 bis 9 ein Unterhaltungssystem 11 für das Kraftfahrzeug 1.
  • Die Steuereinrichtung 10 ist dazu eingerichtet, eine Emotion des Fahrzeuginsassen 2 in Bezug auf ein in einem Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs 1 abgespieltes Musikstück anhand zumindest einer Messgröße zu ermitteln. Beispielsweise ist die Steuereinrichtung 10 dazu eingerichtet, anhand einer durch den Fahrzeuginsassen 2 bewirkten Lautstärkeänderung der gerade abgespielten Musikstücks die Emotion des Fahrzeuginsassen 2 zu ermitteln. Läuft ein Musikstück beispielsweise gerade erst mit einer relativ niedrigen Lautstärke und dreht dann der Fahrzeuginsasse 2 die Lautstärke erheblich hoch, so schließt die Steuereinrichtung 10 darauf, dass eine besonders positive Emotion mit dem gerade abgespielten Musikstück verbunden ist. Zudem kann die Steuereinrichtung 10 auch beispielsweise anhand eines Trommelns auf einem Lenkrad des Kraftfahrzeugs 1 durch den Fahrzeuginsassen 2 auf eine besonders positive Emotion des Fahrzeuginsassen 2 schließen, welche mit dem gerade abgespielten Musikstück verbunden ist. Ferner kann die Steuereinrichtung 10 auch beispielsweise dazu eingerichtet sein, anhand eines Gesangs des Fahrzeuginsassen 2 auf seine Emotion zu schließen.
  • Das Unterhaltungssystem 11 ermöglicht eine auf eine gerade festgestellte Emotionslage beziehungsweise Emotion des Fahrzeuginsassen 2 abgestimmte, multidimensionale Innenrauminszenierung im Kraftfahrzeug 1.
  • Dreht der Fahrzeuginsasse 2 beispielsweise während des Abspielens eines bestimmten Musikstücks die Lautstärke hoch, fängt beispielsweise auch gleichzeitig an auf dem Lenkrad zu trommeln und noch mitzusingen, so stellt die Steuereinrichtung 10 dies fest und verknüpft damit beispielsweise die Interpretation, dass der Fahrzeuginsasse 2 sich gerade sehr über das Musikstück freut. Dies löst bei der Steuereinrichtung 10 aus, dass diese beispielsweise auf dem Bildschirm 3 einen Equalizer passend zum gerade abgespielten Musikstück einblendet und diesen zum Beispiel auch noch passend zum Takt der gerade abgespielten Musikstücks animiert. Zusätzlich steuert die Steuereinrichtung 10 beispielsweise die Ambiente-Beleuchtung 4 so an, dass diese entsprechend zur fröhlichen beziehungsweise aufgehellten Stimmung des Fahrzeuginsassen 2 passend entsprechende Farben ausstrahlt. Zudem kann die Steuereinrichtung 10 die Ambiente-Beleuchtung 4 beispielsweise auch noch so ansteuern, dass diese im Takt des gerade wiedergegebenen Musikstücks pulsiert.
  • Ferner kann die Steuereinrichtung 10 beispielsweise auch die Sitzmassageeinrichtung 6 so ansteuern, dass diese im Takt der Musik beziehungsweise im Takt der gerade abgespielten Musikstücks und passend zur festgestellten Emotion des Fahrzeuginsassen 2 den Sitz in Vibrationen versetzt. Gleiches gilt auch für den Aktor 7, mittels welchem das Lenkrad des Kraftfahrzeugs 1 vorzugsweise entsprechend der Stimmungslage beziehungsweise der festgestellten Emotion und passend zum Takt der gerade abgespielten Musikstücks in Vibration versetzt wird.
  • Zudem kann die Steuereinrichtung 10 das Gebläse 8 auch so ansteuern, dass beispielsweise an ganz bestimmten Lüftungsdüsen, welche auf den Fahrzeuginsassen 2 gerichtet sind, Luftstöße im Takt der gerade abgespielten Musikstücks ausgegeben werden. Insbesondere bei stehendem Kraftfahrzeug 1 kann es auch noch vorgesehen sein, dass die Steuereinrichtung 10 das aktive Fahrwerk 9 so ansteuert, dass dieses die Karosserie des Kraftfahrzeugs 1 passend zum abgespielten Musikstück, insbesondere passend zur dadurch ausgelösten Emotion beim Fahrzeuginsassen 2 und passend zum Takt des Musikstücks, in Bewegung versetzt.
  • Neben den genannten Funktionseinheiten 3 bis 9 können auch weitere beliebige Funktionseinheiten des Kraftfahrzeugs 1 entsprechend der festgestellten Emotion des Fahrzeuginsassen 2 und vernetzt sowie abgestimmt auf das gerade abgespielte Musikstück angesteuert werden, um die unterschiedlichsten Sinneswahrnehmungen beim Fahrzeuginsassen 2 anzusprechen. Beispielsweise ist es auch noch möglich, dass ein hier nicht dargestellter Duftspender im Fahrzeuginnenraum angesteuert wird, sodass passend zur durch das gerade abgespielte Musikstück ausgelösten Emotion ein passender Duft im Fahrzeuginnenraum versprüht wird. Wesentlich beim Unterhaltungssystem 11 ist, dass es dazu in der Lage ist, ein Musikerlebnis beim Fahrzeuginsassen 2 auf unterschiedlichen Sinnesebenen, optisch, haptisch, olfaktorisch und akustisch zu unterstützen.
  • Zudem kann es auch noch vorgesehen sein, dass die Steuereinrichtung 10, sobald diese einen Gesang des Fahrzeuginsassen 2 erfasst, eine Karaokefunktion startet. Mit der Karaokefunktion kann an sich auch damit einhergehen, dass beispielsweise auf dem Bildschirm 3 ein Musiktext des gerade abgespielten Musikstücks eingeblendet wird. Zudem ist es auch noch möglich, dass in Zusammenhang mit der Karaokefunktion eine Übereinstimmung des Gesangs des Fahrzeuginsassen 2 mit einem Originalgesang des Musikstücks bewertet wird. Der Fahrzeuginsasse 2 kann beispielsweise entsprechend seiner Gesangs-Performance eine visuelle Rückmeldung, beispielsweise ebenfalls über den Bildschirm 3, erhalten, wie gut er den Gesang zum gerade abgespielten Musikstück wiedergibt. Dies kann beispielsweise auch mit akustischen Rückmeldungen gekoppelt sein, sodass der Fahrzeuginsasse 2 zusätzlich zur visuellen Ausgabe auch noch eine akustische Rückmeldung, beispielsweise über den Lautsprecher 5, erhält, wie gut er gerade gewisse Töne getroffen, den Takt eingehalten hat oder dergleichen.
  • In Zusammenhang mit der Karaokefunktion ist es zudem auch möglich, dass die Steuereinrichtung 10 den Gesang des Fahrzeuginsassen 2 aufzeichnet, beispielsweise in Form einer Videoaufzeichnung. Die Videoaufzeichnung mit der Tonspur des Gesangs des Fahrzeuginsassen 2 kann die Steuereinrichtung 10 dann beispielsweise über ein mit dem Kraftfahrzeug 1 gekoppeltes Smartphone oder beispielsweise über eine fahrzeugintern vorgesehene Kommunikationseinrichtung, welche zum Beispiel über eine eigene SIM-Karte verfügt, auf eine Social-Media-Plattform hochladen. Auf diese Weise kann der Fahrzeuginsasse 2 seinen Gesang während er Karaokefunktion auch noch mit Freunden oder auch mit völlig unbekannten Personen über die Social-Media-Plattform teilen.
  • Das Kraftfahrzeug 1 kann auch verschiedenste hier nicht dargestellte Sicherheitssysteme aufweisen, welche insbesondere dazu eingerichtet sein können, kritische Verkehrssituationen beziehungsweise Fahrsituationen des Kraftfahrzeugs 1 zu erkennen, noch bevor das Kraftfahrzeug 1 beispielsweise mit anderen Verkehrsteilnehmern kollidiert oder dergleichen. In an sich bekannter Weise kann beispielsweise eine Spurhalteassistenzfunktion im Kraftfahrzeug 1 oder auch beispielsweise eine Kollisionswarneinrichtung verbaut sein. Beide Funktionalitäten können die Steuereinrichtung 10 darüber in Kenntnis setzen, sobald eine von diesen Fahrzeugfunktionen als kritisch eingestufte Verkehrssituation auftritt. In dem Fall regelt die Steuereinrichtung 10 automatisch die Lautstärke runter, gemäß welcher bislang ein bestimmtes Musikstück gerade abgespielt worden ist. Zudem steuert die Steuereinrichtung 10 eine oder auch alle Funktionseinheiten 3 bis 9 derart an, dass eine vorgegebenen Gefahreninszenierung im Fahrzeuginnenraum abgespielt wird. Beispielsweise kann das Lenkrad, was zuvor noch im Takt vibriert hat, in einer ganz anderen Frequenz vibrieren, wobei gleichzeitig über die Ambiente-Beleuchtung 4 der Innenraum in ein anderes Licht getaucht wird und dergleichen. Durch diese Gefahreninszenierung kann der Fahrzeuginsasse 2 besonders schnell und zuverlässig darüber in Kenntnis gesetzt werden, sobald eine als kritisch eingestufte Verkehrssituation auftreten sollte, infolgedessen seine Sinne Schlagartig für die Verkehrssituation geschärft werden können. Das Unterhaltungssystem 11 trägt also zum einen dazu bei, dass auf unterschiedlichste Sinne des Fahrzeuginsassen 2 ausgerichtet eine Emotion des Fahrzeuginsassen 2 beim Genießen von Musikstücken unterstützt und verstärkt werden kann. Zum anderen trägt das Unterhaltungssystem 11 auch dazu bei, das Führen des Kraftfahrzeugs 1 besonders sicher zu gestalten, indem bei einer als kritisch eingestuften Verkehrssituation die Steuereinrichtung 10 in der bereits beschriebenen Weise eine durch unterschiedliche Sinne des Fahrzeuginsassen 2 gleichzeitig wahrnehmbare Gefahreninszenierung vornimmt, um die Sinne des Fahrzeuginsassen 2 auf das Verkehrsgeschehen zu lenken.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102013219596 A1 [0002]
    • DE 102010018336 A1 [0003]
    • DE 102015007570 A1 [0004]

Claims (15)

  1. Unterhaltungssystem (11) für ein Kraftfahrzeug (1), umfassend eine Steuereinrichtung (10), welche dazu eingerichtet ist, eine Emotion eines Fahrzeuginsassen (2) in Bezug auf ein in einem Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs (1) abgespieltes Musikstück anhand zumindest einer Messgröße zu ermitteln und zumindest eine Funktionseinheit (3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) des Kraftfahrzeugs (1), welche durch wenigstens einen der Sinne des Fahrzeuginsassen (2) wahrnehmbar ist, abgestimmt auf die ermittelte Emotion anzusteuern.
  2. Unterhaltungssystem (11) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (10) dazu eingerichtet ist, abgestimmt auf die ermittelte Emotion zumindest je eine Funktionseinheit (3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) des Kraftfahrzeugs (1), welche vom Fahrzeuginsassen (2) optisch, haptisch, olfaktorisch und akustisch wahrnehmbar ist, abgestimmt auf die ermittelte Emotion und miteinander vernetzt anzusteuern.
  3. Unterhaltungssystem (11) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (10) dazu eingerichtet ist, folgende Funktionseinheiten des Kraftfahrzeugs (1), vorzugsweise alle, abgestimmt auf die ermittelte Emotion anzusteuern: - eine Innenraumbeleuchtung (4); - einen Aktor (7), mittels welchem ein Lenkrad des Kraftfahrzeugs (1) in Vibrationen versetzbar ist; - eine Sitzmassageeinrichtung (6), mittels welcher ein Fahrzeugsitz, auf welchem der Fahrzeuginsasse (2) sitzt, durch Ansteuerung in Vibration versetzbar ist; - ein Gebläse (8) einer Klimaanlage des Kraftfahrzeugs (1); - einen Duftspender des Kraftfahrzeugs (1); - einen Bildschirm (3) des Kraftfahrzeugs (1); - ein aktives Fahrwerk (9), welches dazu ausgelegt ist, eine Karosserie des Kraftfahrzeugs (1) in Bewegung zu versetzen.
  4. Unterhaltungssystem (11) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (10) dazu eingerichtet ist, zumindest eine der Funktionseinheiten (3, 4, 5, 6, 7, 8, 9), vorzugsweise alle, in einem Takt des Musikstücks anzusteuern.
  5. Unterhaltungssystem (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (10) dazu eingerichtet ist, anhand einer durch den Fahrzeuginsassen (2) bewirkten Lautstärkeänderung des Musikstücks die Emotion zu ermitteln.
  6. Unterhaltungssystem (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (10) dazu eingerichtet ist, anhand eines Trommelns auf einem Lenkrad des Kraftfahrzeugs (1) durch den Fahrzeuginsassen (2) die Emotion zu ermitteln.
  7. Unterhaltungssystem (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (10) dazu eingerichtet ist, anhand einer Kameraaufzeichnung vom Fahrzeuginsassen (2) die Emotion zu ermitteln.
  8. Unterhaltungssystem (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (10) dazu eingerichtet ist, Wetterdaten, insbesondere in Form von einer gemessenen Außentemperatur und/oder Online-Wetterdaten, bei der Ermittlung der Emotion zu berücksichtigen.
  9. Unterhaltungssystem (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (10) dazu eingerichtet ist, anhand eines Gesangs des Fahrzeuginsassen (2) die Emotion zu ermitteln.
  10. Unterhaltungssystem (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (10) dazu eingerichtet ist, sobald diese einen Gesang des Fahrzeuginsassen (2) erfasst, eine Karaokefunktion zu starten, bei welcher ein Musiktext des Musikstücks eingeblendet und/oder eine Übereinstimmung des Gesangs des Fahrzeuginsassen (2) mit einem Originalgesang des Musikstücks bewertet wird.
  11. Unterhaltungssystem (11) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (10) dazu eingerichtet ist, den Gesang des Fahrzeuginsassen (2), vorzugsweise in Kombination mit einer Videoaufzeichnung des Fahrzeuginsassen (2), aufzuzeichnen und auf wenigstens eine Social-Media-Plattform hochzuladen.
  12. Unterhaltungssystem (11) nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (10) dazu eingerichtet ist, den Gesang des Fahrzeuginsassen (2), vorzugsweise in Kombination mit einer Videoaufzeichnung des Fahrzeuginsassen (2), aufzuzeichnen und in einem Speicher des Kraftfahrzeugs und/oder Smartphones zu speichern.
  13. Unterhaltungssystem (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (10) dazu eingerichtet ist, sobald eine als kritisch eingestufte Verkehrssituation aufritt, eine Lautstärke, gemäß welcher das Musikstück abgespielt wird, auf einen vorgegebenen Wert zu reduzieren sowie die zumindest zwei Funktionseinheiten (3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) des Kraftfahrzeugs (1), welche durch unterschiedliche Sinne des Fahrzeuginsassen (2) wahrnehmbar sind, zum Ausgeben einer vorgegebenen Gefahreninszenierung anzusteuern.
  14. Kraftfahrzeug (1) mit einem Unterhaltungssystem (11) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  15. Verfahren zum Betreiben eines Unterhaltungssystems (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei welchem mittels der Steuereinrichtung (10) eine Emotion eines Fahrzeuginsassen (2) in Bezug auf ein in einem Fahrzeuginnenraum des Kraftfahrzeugs (1) abgespieltes Musikstück anhand zumindest einer Messgröße ermittelt wird und zumindest eine Funktionseinheit (3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) des Kraftfahrzeugs (1), welche durch wenigstens einen der Sinne des Fahrzeuginsassen (2) wahrnehmbar ist, abgestimmt auf die ermittelte Emotion angesteuert wird.
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