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Die Erfindung betrifft eine Luftleiteinrichtung für einen Kraftwagen gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
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Eine derartige Luftleiteinrichtung für einen Kraftwagen ist bereits aus der
DE 10 2007 032 719 A1 bekannt. Diese Luftleiteinrichtung umfasst ein wenigstens einen transparenten Bereich aufweisendes Luftleitelement zum Leiten einer eine Außenseite des Kraftwagens anströmenden Luftströmung. Des Weiteren umfasst die Luftleiteinrichtung eine Leuchteinrichtung, mittels welcher Licht bereitstellbar ist, welches an einer ersten Stelle des Luftleitelements in den transparenten Bereich einkoppelbar, mittels des transparenten Bereichs zu einer von der ersten Stelle unterschiedlichen, insbesondere zu der ersten Stelle beabstandeten, zweiten Stelle des Luftleitelements führbar und an der zweiten Stelle aus dem transparenten Bereich auskoppelbar ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Luftleiteinrichtung für einen Kraftwagen zu schaffen, welche eine Lichtbereitstellung mittels der Luftleiteinrichtung bei besonders geringer Sichtbeeinflussung des Fahrers durch die Luftleiteinrichtung ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Luftleiteinrichtung für einen Kraftwagen mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche und der Beschreibung.
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Um eine Luftleiteinrichtung für einen Kraftwagen der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass mittels der Luftleiteinrichtung Licht bei besonders geringer Sichtbeeinflussung des Fahrers bereitgestellt werden kann, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass zumindest ein Teilbereich einer lichtdurchlässigen Heckscheibe des Kraftwagens in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten durch den transparenten Bereich überdeckt ist, wobei ein sich entlang der Fahrzeuglängsrichtung von der Heckscheibe bis zu einer der Heckscheibe abgewandten Seite des transparenten Bereichs durchgängig erstreckender Zwischenbereich frei von lichtundurchlässigen Komponenten des Kraftwagens ist. Das bedeutet, dass sich der Zwischenbereich von einer Außenseite der Heckscheibe bis zu der der Heckscheibe abgewandten Seite des transparenten Bereichs des Luftleitelements durchgängig und unterbrechungsfrei erstreckt. Insbesondere ist zwischen der Außenseite der Heckscheibe und der der Heckscheibe abgewandten Seite des transparenten Bereichs ein Abstand vorhanden, welcher frei von lichtundurchlässigen Komponenten ist. Insbesondere ist die dem transparenten Bereich zugewandte Außenseite der Heckscheibe von einer der Heckscheibe zugewandten Innenseite des transparenten Bereichs beabstandet, wobei der Abstand frei von lichtundurchlässigen Komponenten ist und in dem Zwischenbereich von der dem transparenten Bereich zugewandten Außenseite der Heckscheibe bis zu der der Heckscheibe zugewandten Innenseite des transparenten Bereichs durchgängig Luft angeordnet ist. Der Zwischenbereich ist durchgängig von der dem transparenten Bereich zugewandten Außenseite der Heckscheibe bis zu der der Heckscheibe abgewandten Seite des transparenten Bereichs des Luftleitelements lichtdurchlässig, insbesondere für sichtbares Licht und damit insbesondere für einen Wellenlängenbereich von 350 Nanometern bis 800 Nanometern. Folglich ist der transparente Bereich des Luftleitelements lichtdurchlässig für sichtbares Licht. Somit ist der Zwischenbereich für den Fahrer des Kraftwagens durchsichtig, sodass der Fahrer des Kraftwagens durch die Heckscheibe und durch den Zwischenbereich hindurch in eine Umgebung des Kraftwagens sehen kann. Die beschriebene Luftleiteinrichtung ermöglicht vorteilhafterweise, dass sowohl die die Außenseite des Kraftwagens anströmende Luftströmung geleitet werden kann, als auch, dass mittels des Luftleitelements über die Leuchteinrichtung ein Lichtsignal an einer Außenseite des Kraftwagens bereitgestellt werden kann, wobei der Fahrer des Kraftwagens durch die Luftleiteinrichtung aufgrund des transparenten Bereichs des Luftleitelements besonders wenig in seiner Sicht, insbesondere in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten, behindert wird. Besonders vorteilhaft für die Sicht des Fahrers ist es, wenn ein sich mit dem Zwischenbereich entlang der Fahrzeuglängsrichtung nach hinten überdeckender Umgebungsbereich frei von lichtundurchlässigen Komponenten des Kraftwagens ist.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar.
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Die Erfindung wird nun anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt die einzige Fig. eine schematische Schnittansicht eines Kraftwagens, mit einer Luftleiteinrichtung zum Leiten einer eine Außenseite des Kraftwagens anströmenden Luftströmung, wobei die Luftleiteinrichtung ein einen transparenten Bereich aufweisendes Luftleitelement umfasst, in dessen transparenten Bereich mittels einer Leuchteinrichtung an einer ersten Stelle Licht einkoppelbar ist, wobei Licht an einer zu der ersten Stelle unterschiedlichen zweiten Stelle des Luftleitelements aus dem transparenten Bereich auskoppelbar ist.
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In der einzigen Figur ist in einer schematischen Schnittansicht ein Kraftwagen 1 dargestellt, welcher von einem Fahrer 2 steuerbar ist. Der Kraftwagen 1 weist eine Luftleiteinrichtung 3 auf, welche ein Luftleitelement 4 umfasst. Mittels des Luftleitelements 4 ist eine eine Außenseite des Kraftwagens 1 anströmende Luftströmung 5 leitbar, sodass mittels des Luftleitelements 4 eine Aerodynamik des Kraftwagens 1 aktiv oder passiv beeinflusst werden kann. Vorliegend ist die Luftleiteinrichtung 3 als Spoiler ausgebildet. Mittels der Luftleiteinrichtung 3 und insbesondere mittels des Luftleitelements 4 ist bei einer Vorwärtsfahrt des Kraftwagens 1 ein Auftrieb oder ein Abtrieb des Kraftwagens 1 erzeugbar. Alternativ zu dem Spoiler kann es sich bei der Luftleiteinrichtung 3 beziehungsweise bei dem Luftleitelement 4 um eine Abrisskante oder ähnliches handeln.
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Das Luftleitelement 4 weist einen transparenten, das bedeutet einen lichtdurchlässigen, Bereich 6 auf. In diesen transparenten Bereich 6 des Luftleitelements 4 ist mittels einer Leuchteinrichtung 7 der Luftleiteinrichtung 3 Licht einkoppelbar. Vorliegend ist mittels der Leuchteinrichtung 7 Licht bereitstellbar, welches an einer ersten Stelle 8 des Luftleitelements 4 in den transparenten Bereich 6 einkoppelbar ist. Mittels des transparenten Bereichs 6 ist das an der ersten Stelle 8 eingekoppelte Licht zu einer von der ersten Stelle 8 unterschiedlichen zweiten Stelle 9 des Luftleitelements 4 führbar. An der zweiten Stelle 9 ist das Licht aus dem transparenten Bereich 6 des Luftleitelements 4 auskoppelbar. Vorliegend ist die zweite Stelle 9 entlang einer Fahrzeuglängsrichtung x des Kraftwagens 1 hinter der ersten Stelle 8 und beabstandet zu der ersten Stelle 8 angeordnet. Hierbei sind die erste Stelle 8 und die zweite Stelle 9 vorliegend in Fahrzeuglängsrichtung x nach hinten überdeckungsfrei angeordnet.
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Das Luftleitelement 4 weist vorliegend zusätzlich eine dritte Stelle 10 auf, über welche das Licht aus dem Luftleitelement 4 an dessen Umgebung auskoppelbar ist. Diese dritte Stelle 10 ist vorliegend von der ersten Stelle 8 und der zweiten Stelle 9 beabstandet, wobei in einer alternativen Ausführungsform der Luftleiteinrichtung 3 die dritte Stelle 10 mit der zweiten Stelle 9 zusammenfallen kann. Hierbei ist die dritte Stelle 10 überdeckungsfrei entlang der Fahrzeuglängsrichtung x nach hinten zu der ersten Stelle 8 angeordnet.
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Überdies weist das Luftleitelement 4 vorliegend eine zu der ersten Stelle 8, der zweiten Stelle 9 und der dritten Stelle 10 unterschiedliche vierte Stelle 11 auf, an welcher das Licht mittels der Leuchteinrichtung 7 in das Luftleitelement 4 einkoppelbar ist. Vorliegend ist die vierte Stelle 11 von der ersten Stelle 8, der zweiten Stelle 9 und der dritten Stelle 10 beabstandet, wobei in einer alternativen Ausführungsform des Luftleitelements 4 die vierte Stelle 11 mit der ersten Stelle 8 zusammenfallen kann. Vorliegend ist die vierte Stelle in Fahrzeuglängsrichtung x vor der ersten Stelle 8 angeordnet. Vorliegend ist die erste Stelle 8 des Luftleitelements 4 in Fahrzeuglängsrichtung x weiter innen als die zweite Stelle 9 und/oder die dritte Stelle 10 angeordnet. Vorliegend ist die vierte Stelle 11 in Fahrzeuglängsrichtung x weiter innen als die erste Stelle 8 angeordnet. Die dritte Stelle 10 ist in Fahrzeuglängsrichtung x weiter außen als die erste Stelle 8 und/oder die zweite Stelle 9 angeordnet, sodass die dritte Stelle 10 in Fahrzeuglängsrichtung x nach hinten von dem Kraftwagen 1 weg weist.
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Von der vierten Stelle 11 bis zur ersten Stelle 8 und/oder von der zweiten Stelle 9 bis zu der dritten Stelle 10 kann ein sich durchgängig erstreckender Bereich des Luftleitelements 4 lichtundurchlässig sein.
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Bei der Leuchteinrichtung 7 kann es sich um eine Funktionsleuchte des Kraftwagens 1 handeln, mittels welcher ein aktiviertes Abblendlicht und/oder ein Bremslicht und/oder ein Rückfahrlicht und/oder eine Nebelschlussleuchte und/oder ein Nebelscheinwerfer und/oder ein Fernlicht bereitstellbar sind. Hierbei wird die Funktionsleuchte mittels des an der dritten Stelle 10 ausgekoppelten Lichts realisiert.
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Der Kraftwagen 1 weist eine lichtdurchlässige Heckscheibe 12 auf, wobei zumindest ein Teilbereich der lichtdurchlässigen Heckscheibe 12 in Fahrzeuglängsrichtung x nach hinten durch den transparenten Bereich 6 des Luftleitelements 4 überdeckt ist. Hierbei überdeckt der transparente Bereich 6 des Luftleitelements 4 die Heckscheibe 12 entlang ihrer parallel zur Fahrzeugquerrichtung y verlaufenden Breite zumindest zu 50 Prozent, insbesondere zumindest zu 75 Prozent, insbesondere zumindest zu 90 Prozent.
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Um eine besonders vorteilhafte Sicht des Fahrers 2 in Fahrzeuglängsrichtung x nach hinten durch die Heckscheibe 12 hindurch sowie durch den transparenten Bereich 6 des Luftleitelements 4 hindurch zu ermöglichen, ist es vorgesehen, dass ein sich entlang der Fahrzeuglängsrichtung x von der Heckscheibe 12 bis zu einer der Heckscheibe 12 abgewandten Seite 13 des transparenten Bereichs 6 durchgängig erstreckender Zwischenbereich 14 frei von lichtundurchlässigen Komponenten des Kraftwagens 1 ist.
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Dieser Zwischenbereich 14 ist vorliegend in Fahrzeuglängsrichtung x nach hinten überdeckungsfrei zu lichtundurchlässigen Komponenten des Kraftwagens 1 angeordnet. Hierfür kann insbesondere der transparente Bereich 6 in Fahrzeuglängsrichtung x nach hinten überdeckungsfrei zu lichtundurchlässigen Komponenten des Kraftwagens 1 angeordnet sein. Der Zwischenbereich 14 erstreckt sich von einer Außenseite 15 der Heckscheibe 12 in Fahrzeuglängsrichtung x nach hinten bis zu der zu der Außenseite 15 beabstandeten, der Heckscheibe 12 abgewandten Seite 13 des transparenten Bereichs 6 des Luftleitelements 4. Der Zwischenbereich 14 ist für den Fahrer 2 durchsichtig, das bedeutet, dass der Fahrer 2 durch den Zwischenbereich 4 durchgehend hindurch in die Umgebung des Kraftwagens 1 sehen kann.
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Die Leuchteinrichtung 7 ist außerhalb des Zwischenbereichs 14 angeordnet. Vorliegend sind des Weiteren die dritte Stelle 10, an welcher das Licht aus dem Lichtleitelement 4 in die Umgebung des Kraftwagens 1 ausgekoppelt wird, und/oder die zweite Stelle 9, an welcher das Licht aus dem transparenten Bereich 6 ausgekoppelt wird, außerhalb des Zwischenbereichs 14 angeordnet um den Zwischenbereich 14 für eine besonders vorteilhafte Sicht des Fahrers frei von aus dem transparenten Bereich 6 ausgekoppeltem Licht zu halten.
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Der Luftleiteinrichtung 3 liegt die Erkenntnis zugrunde, dass sekundäre Lichtfunktionen wie hochgesetzte Bremsleuchten in der Regel mittels separater Bauteile realisiert werden, welche bei einer Montage in einer Karosserie des Kraftwagens 1 befestigt werden. Passive und/oder aktive Aerodynamikmaßnahmen zur Erhöhung von Hinterachsabtriebswerten von Kraftwagen verschlechtern in der Regel eine Sicht des Fahrers 2 entlang der Fahrzeuglängsrichtung x nach hinten und insbesondere hinten unten.
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Um diese Nachteile zu umgehen, wird das Luftleitelement 4, welches vorliegend als Spoiler ausgebildet ist, selbst zum Leuchtmittel, wobei das Luftleitelement 4 starr sein kann oder mechanisch bewegbar sein kann. Mittels des Luftleitelements 4 ist gerichtetes Licht ausgebbar, mittels welchem insbesondere gesetzliche Anforderungen hinsichtlich eines Bremslichts und/oder eines Rücklichts und/oder eines Begrenzungslichts erfüllbar sind. Zudem wird die Sicht des Fahrers 2 entlang der Fahrzeuglängsrichtung x nach hinten und insbesondere hinten unten zumindest im Wesentlichen nicht durch das Luftleitelement 4 beeinträchtigt, da das Licht lediglich an der dritten Stelle 10 insbesondere außerhalb des Zwischenbereichs 14 aus dem Luftleitelement 4 austritt und der transparente Bereich 6 des Luftleitelements 4 für den Fahrer 2 durchsichtig bleibt.
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Bei der Luftleiteinrichtung 3 kann es sich alternativ zum Spoiler um ein Windleitblech handeln. Somit kann Lichttechnik in transparent ausgeführte Außenhautumfänge des Kraftwagens 1, insbesondere Luft leitende Außenhautumfänge des Kraftwagens 1, integriert werden, sodass eine Außenhaut des Kraftwagens zu einer Abdeckscheibe der Lichttechnik und/oder zum Lichtleiter selbst werden kann.
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Die Luftleiteinrichtung 3 ermöglicht eine besonders vorteilhafte Sicht des Fahrers 2 in Fahrzeuglängsrichtung x nach hinten und insbesondere hinten unten bei besonders vorteilhaftem Fahrkomfort und besonders vorteilhafter Sicherheit. Des Weiteren ermöglicht die Luftleiteinrichtung 3 ein einzigartiges, wettbewerbsdifferenzierendes Erscheinungsbild des Kraftwagens 1. Die Luftleiteinrichtung 3 ermöglicht darüber hinaus eine besonders vorteilhafte Wertigkeit des Kraftwagens 1, da dieser besonders wenige Fugen aufweist, insbesondere da mittels der Luftleiteinrichtung 3 die Funktionsleuchte des Kraftwagens 1 bereitgestellt werden kann, ohne dass diese Funktionsleuchte an einer Außenseite des Kraftwagens 1 mittels einer separaten zusätzlichen Lichtbereitstellungseinrichtung bereitgestellt werden muss.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftwagen
- 2
- Fahrer
- 3
- Luftleiteinrichtung
- 4
- Luftleitelement
- 5
- Luftströmung
- 6
- transparenter Bereich
- 7
- Leuchteinrichtung
- 8
- erste Stelle
- 9
- zweite Stelle
- 10
- dritte Stelle
- 11
- vierte Stelle
- 12
- Heckscheibe
- 13
- Seite
- 14
- Zwischenbereich
- 15
- Au ßenseite
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007032719 A1 [0002]