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DE102018126276A1 - Emblem-bauteil, airbag-modulabdeckung mit einem solchen emblem-bauteil und verfahren zum herstellen eines emblem-bauteils - Google Patents

Emblem-bauteil, airbag-modulabdeckung mit einem solchen emblem-bauteil und verfahren zum herstellen eines emblem-bauteils Download PDF

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DE102018126276A1
DE102018126276A1 DE102018126276.0A DE102018126276A DE102018126276A1 DE 102018126276 A1 DE102018126276 A1 DE 102018126276A1 DE 102018126276 A DE102018126276 A DE 102018126276A DE 102018126276 A1 DE102018126276 A1 DE 102018126276A1
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DE
Germany
Prior art keywords
emblem
component
molded body
underside
visible side
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102018126276.0A
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English (en)
Inventor
Bruno Canastra
Andreas Maria Joachim Jonietz
Udo Bieber
Gerd Reineck
Rubén Barros Alonso
José Rodríguez Estévez
Javier Boullosa Vázquez
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ZF Automotive Safety Systems Germany GmbH
Dalphi Metal Espana SA
Original Assignee
TRW Automotive Safety Systems GmbH
Dalphi Metal Espana SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by TRW Automotive Safety Systems GmbH, Dalphi Metal Espana SA filed Critical TRW Automotive Safety Systems GmbH
Priority to DE102018126276.0A priority Critical patent/DE102018126276A1/de
Publication of DE102018126276A1 publication Critical patent/DE102018126276A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft Emblem-Bauteil (100) zum Anbringen an einer Fahrzeugoberfläche, mit einem transparenten Formkörper (102), umfassend eine glatte Sichtseite (104) und eine Unterseite (106), wobei die Unterseite (106) des Formkörpers (102) zum Anbringen des Formkörpers (102) an einer Fahrzeugoberfläche ausgebildet ist, wobei die glatte Sichtseite (104) der Unterseite (106) entgegengesetzt ausgebildet ist, und wobei die Unterseite (106) des Formkörpers (102) eine sichtseitig erkennbare Beschichtung (108) in Form eines Emblems aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Emblem-Bauteil zum Anbringen an einer Fahrzeugoberfläche. Daneben betrifft die Erfindung eine Airbag-Modulabdeckung für ein Fahrzeuginsassensicherheitssystem mit einem solchen Emblem-Bauteil sowie ein Verfahren zum Herstellen eines Emblem-Bauteils.
  • Emblem-Bauteile werden bei Automobilien an unterschiedlichen Oberflächen angeordnet, um beispielsweise Markenzeichen oder Hersteller-Logos sichtbar zu machen. Beispielsweise werden derartige Emblem-Bauteile an Lenkrädern oder Airbag-Modulabdeckungen angebracht, weil sie an dieser Position für einen Autofahrer besonders gut sichtbar sind.
  • Aus dem Stand der Technik sind beispielsweise Emblem-Bauteile bekannt, die aus einzelnen Komponenten bestehen, welche gemeinsam eine dreidimensionale plastische Anordnung darstellen. In Verbindung mit einer geeigneten Farbauswahl der Komponenten wirkt dies für einen Betrachter besonders hochwertig.
  • Nachteilig am Stand der Technik ist, dass die einzelnen Komponenten eines Emblem-Bauteils der Umgebung ausgesetzt sind und sich somit Staub oder sonstige Verunreinigungen zwischen den Komponenten ansammeln können. Dies tritt auch in einem Innenraum eines Kraftfahrzeugs auf, und die Reinigung zwischen den dreidimensional ausgebildeten Komponenten ist besonders mühsam.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Emblem-Bauteil zu schaffen, welches für einen Betrachter einen plastischen, dreidimensionalen Eindruck vermittelt, ohne dabei Zwischenräume oder Ablagerungsmöglichkeiten für Staub oder sonstige Verunreinigungen aufzuweisen. Ferner ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Emblem-Bauteil anzugeben, welches bei wettbewerbsfähigen Herstellungskosten für einen Betrachter einen hochwertigen Eindruck vermittelt.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe im Hinblick auf das Emblem-Bauteil durch den Gegenstand des Anspruchs 1, im Hinblick auf die Airbag-Modulabdeckung durch den Gegenstand des Anspruchs 9 und im Hinblick auf das Verfahren zum Herstellen eines Emblem-Bauteils durch den Gegenstand des Anspruchs 10 gelöst.
  • Vorteilhafte und zweckmäßige Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Emblem-Bauteils sowie des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung beruht auf dem Gedanken, dass ein transparenter Formkörper eine glatte Sichtseite und eine Unterseite aufweist, wobei die Unterseite des Formkörpers zum Anbringen des Formkörpers an einer Fahrzeugoberfläche ausgebildet ist. Die glatte Sichtseite ist entgegengesetzt zur Unterseite ausgebildet, und die Unterseite weist eine sichtseitig erkennbare Beschichtung in Form eines Emblems auf.
  • Der Vorteil des erfindungsgemäßen Emblem-Bauteils besteht darin, dass die sichtseitige Oberfläche des transparenten Formkörpers als glatte Sichtseite ausgebildet ist und somit keine Zwischenräume oder Ablagerungsmöglichkeiten für Staub oder andere Verunreinigungen aufweist. Durch das unterseitige Beschichten und Ausgestalten des Formkörpers ist es dennoch möglich, ein Emblem, beispielsweise in Form eines Markenzeichens oder eines Hersteller-Logos, an einer Fahrzeugoberfläche anzubringen, welches zu wettbewerbsfähigen Herstellungskosten produzierbar ist und einem Betrachter einen hochwertigen Eindruck vermittelt.
  • Ein Emblem-Bauteil ist ein eher flacher oder ebener Gegenstand, welcher beispielsweise mit Klebstoff, einem Schnappmittel, einem Schraubmittel, einem Rastmittel oder mittels Verschweißen auf einer Oberfläche eines Fahrzeugs fixiert werden kann. Insbesondere weisen derartige Emblem-Bauteile eine Sichtseite auf und werden auch im Fahrzeug-Innenraum angebracht, damit Insassen des Fahrzeugs einen deutlichen Hinweis auf den Hersteller oder die Marke des Fahrzeugs erhalten, in welchem sie sich gerade befinden.
  • Eine Fahrzeugoberfläche kann jede Oberfläche in oder an einem Fahrzeug sein, welche zum Anordnen eines Emblem-Bauteils geeignet ist. Beispielsweise kann die Oberfläche eine Motorhaube, eine Heckklappe oder eine Türfläche eines Fahrzeugs sein. Alternativ kann die Oberfläche auch im Innenraum eines Fahrzeugs angeordnet sein. Vorzugsweise ist die Fahrzeugoberfläche ein Armaturenbrett oder eine Airbag-Modulabdeckung.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform, weist die Unterseite des transparenten Formkörpers eine Profilkontur mit Vertiefungen und/oder Vorsprüngen auf. Unter einer Profilkontur ist dabei im Allgemeinen eine Oberfläche zu verstehen, welche unterschiedlichen Tiefen und damit unterschiedliche Abstände zur glatten Sichtseite aufweist. Beispielsweise kann durch eine geeignete Profilkontur der Negativabdruck eines Markenzeichens ausgebildet werden. Dadurch wird beispielsweise der Vorteil erreicht, dass von der Sichtseite des Emblem-Bauteils aus betrachtet, ein dreidimensionaler Effekt des auf der Unterseite durch die Profilkontur negativ ausgebildeten Markenzeichens erzeugt werden kann.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform, ist ein erster Profilabschnitt der Profilkontur mittels eines vakuumbasierten Beschichtungsverfahrens, insbesondere mittels eines physikalischen Gasphasenabscheidungsverfahrens, beschichtet, bevorzugt verchromt. Dadurch wird beispielsweise der technische Vorteil erreicht, dass niedrige Prozesstemperaturen erreicht werden können. Dies wiederum ermöglicht den Einsatz von niedrigschmelzenden Kunststoffen als Formkörper. Zudem kann beispielsweise ein tiefer Abschnitt der Profilkontur mit einem derartigen vakuumbasierten Beschichtungsverfahren beschichtet werden, wobei insbesondere chrombasierte Beschichtungen eingesetzt werden können. Von der Sichtseite des transparenten Formkörpers aus betrachtet, erscheint dann der dreidimensionale Effekt des auf der Unterseite durch die Profilkontur negativ ausgebildeten Markenzeichens in Verbindung mit einer verchromten Oberfläche. Dies ermöglicht eine besonders hochwertige Darstellung des Emblem-Bauteils auf der zugeordneten Fahrzeugoberfläche.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform, weist ein zweiter Profilabschnitt der Profilkontur eine bedruckte Oberfläche auf. Beispielsweise könnte der zweite Profilabschnitt ein weniger tief ausgebildeter Abschnitt der Profilkontur sein. Die bedruckte Oberfläche könnte somit durch eine geeignete Farbauswahl ermöglichen, dass sichtseitig ein starker Kontrast zwischen chromfarbigem Emblem oder Markenzeichen und dunkler Hintergrundfarbe des zweiten Profilabschnitts entsteht.
  • Um eine einfache und sichere Befestigung zu ermöglichen, weist das Emblem-Bauteil vorzugsweise eine Befestigungsvorrichtung auf, welche dazu ausgebildet ist den Formkörper an einer Fahrzeugoberfläche zu fixieren. Die Befestigungsvorrichtung kann hierbei unterschiedliche Ausprägungen umfassen. Die Befestigungsvorrichtung weist zum Beispiel einen Rahmen auf, welcher den Formkörper zumindest teilweise umgibt. Dieser Rahmen kann durch geeignete Farb- und Materialauswahl das Emblem-Bauteil optisch und haptisch zusätzlich aufwerten. Ferner ermöglicht der Rahmen eine besonders gründliche Befestigung des Emblem-Bauteils auf der Fahrzeugoberfläche.
  • Um die Befestigungsvorrichtung besonders einfach herstellen zu können und um die Befestigungsvorrichtung möglichst unabhängig von der Beschaffenheit der Fahrzeugoberfläche auszubilden, weist die Befestigungsvorrichtung zumindest einen Fixierstift auf, welcher an der Unterseite des Formkörpers angeordnet ist. Die Befestigungsvorrichtung kann auch mehr als nur einen Fixierstift aufweisen, beispielsweise zwei oder drei Fixierstifte, wodurch sich eine sehr stabile und einfach montierbare Befestigung realisieren lässt.
  • Um eine effiziente Herstellung zu ermöglichen und um die Oberfläche des Emblem-Bauteils besonders kratzfest und langlebig zu gestalten, besteht der transparente Formkörper bevorzugt zumindest teilweise aus Polycarbonat oder Polymethylmethacrylat. Dadurch wird zusätzlich der technische Vorteil erreicht, dass der transparente Formkörper glasähnlich und damit auf den Betrachter besonders hochwertig wirkt.
  • Nach einer besonderen Ausführungsform, weist ein Rand des transparenten Formkörpers eine Lippenanordnung auf. Durch die randseitigen Lippen wird beispielsweise eine verbesserte Abdichtung gegenüber der Umgebung erreicht. Somit können Luft, Feuchtigkeit oder Verunreinigungen nicht unter die Emblem-Anordnung gelangen.
  • Eine alternative Ausführungsform umfasst eine Emblem-Vorrichtung mit einem transparenten Formkörper und einem Emblem-Körper, wobei der transparente Formkörper den Emblem-Körper vollständig überdeckt.
  • Eine weitere Ausführungsform umfasst eine Emblem-Vorrichtung mit einem transparenten Formkörper und einem Emblem-Körper, wobei die Emblem-Vorrichtung einen Spannring umfasst, um die Emblem-Vorrichtung in einem Rahmen zu verspannen.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform umfasst der Emblem-Körper zumindest einen Fixierstift, um die Emblem-Vorrichtung an einer Fahrzeugoberfläche zu fixieren.
  • Die Erfindung umfasst ferner eine Airbag-Modulabdeckung für ein Fahrzeuginsassensicherheitssystem mit einem oben beschriebenen Emblem-Bauteil. Es ergeben sich dadurch ähnliche Vorteile, wie sie bereits im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Emblem-Bauteil erläutert wurden.
  • Schließlich umfasst die Erfindung auch ein Verfahren zum Herstellen eines Emblem-Bauteils zum Anbringen an einer Fahrzeugoberfläche, umfassend die Schritte
    1. a) Ausbilden eines transparenten Formkörpers mit einer glatten Sichtseite und einer Unterseite mittels Niederdruckguss oder Spritzguss und
    2. b) anschließendes Aufbringen einer sichtseitig erkennbaren Beschichtung auf die Unterseite des Formkörpers in Form eines Emblems, wobei die Beschichtung mittels eines Druckverfahrens und/oder eines vakuumbasierten Beschichtungsverfahrens aufgebracht wird.
  • Der Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, ein Emblem-Bauteil herzustellen, welches auf der sichtseitigen Oberfläche des transparenten Formkörpers eine glatte Sichtseite aufweist, wodurch keine Zwischenräume oder Ablagerungsmöglichkeiten für Staub oder andere Verunreinigungen entstehen. Durch das unterseitige Beschichten und Ausgestalten des Formkörpers ist es dennoch möglich ein Emblem, beispielsweise in Form eines Markenzeichens oder eines Hersteller-Logos, an einer Fahrzeugoberfläche anzubringen, welches zu wettbewerbsfähigen Herstellungskosten produzierbar ist und für einen Betrachter einen hochwertigen Eindruck vermittelt.
  • Dieses Herstellungsverfahren kann bei niedrigen Prozesstemperaturen durchgeführt werden, wodurch niedrigschmelzende Kunststoffe als Formkörper einsetzbar sind. Zudem können beispielsweise chrombasierte Beschichtungen eingesetzt werden. Von der Sichtseite des transparenten Formkörpers aus betrachtet, erscheint dann eine dreidimensionale Wirkung in Verbindung mit einer verchromten Oberfläche.
  • Gemäß einer bevorzugten Verfahrensvariante wird der transparente Formkörper aus Polycarbonat oder aus Polymethylmethacrylat hergestellt. Dies ermöglicht eine besonders effiziente Herstellung und stellt zudem sicher, dass die Oberfläche des Emblem-Bauteils besonders kratzfest und langlebig ausgebildet ist.
  • Um die Anbringung des Emblem-Bauteils möglichst unabhängig von der Beschaffenheit der Fahrzeugoberfläche zu realisieren, kann an der Unterseite des Formkörpers zumindest ein Fixierstift angeordnet, insbesondere angebracht oder einstückig angeformt werden.
  • Gemäß einer zusätzlichen Ausführungsform, wird an dem Formkörper ein Rahmen angeordnet, welcher den Formkörper zumindest teilweise umgibt. Der Rahmen kann das Emblem-Bauteil optisch und haptisch zusätzlich aufwerten, wobei eine besonders gründliche Befestigung des Emblem-Bauteils auf der Fahrzeugoberfläche möglich ist.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren näher erläutert. Darin zeigen:
    • - 1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Emblem-Bauteils;
    • - 2 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Emblem-Bauteils in einer Längsschnittansicht;
    • - 3 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Emblem-Bauteils in einer Längsschnittansicht;
    • - 4 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Emblem-Bauteils in einer Längsschnittansicht;
    • - 5 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Emblem-Bauteils in einer Längsschnittansicht;
    • - 6 eine schematische Darstellung einer nicht zur Erfindung gehörigen Emblem-Vorrichtung in einer perspektivischen Schnittansicht; und
    • - 7 eine schematische Darstellung einer weiteren nicht zur Erfindung gehörigen Emblem-Vorrichtung in einer perspektivischen Schnittansicht.
  • Im Folgenden werden für gleiche und gleich wirkende Teile identische Bezugsziffern verwendet.
  • Die 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines Emblem-Bauteils 100. Das Emblem-Bauteil 100 ist dazu ausgebildet an einer Fahrzeugoberfläche, vorzugsweise einer Airbag-Modulabdeckung 200, angebracht zu werden. Das Emblem-Bauteil 100 umfasst einen transparenten Formkörper 102 mit einer glatten Sichtseite 104 und einer Unterseite 106. Die Unterseite 106 des Formkörpers 102 ist zum Anbringen des Formkörpers 102 an einer Fahrzeugoberfläche ausgebildet. Die glatte Sichtseite 104 ist der Unterseite 106 entgegengesetzt ausgebildet. Die Unterseite 106 des Formkörpers 102 weist eine sichtseitig erkennbare Beschichtung 108 in Form eines Emblems auf.
  • Das Emblem-Bauteil 100 umfasst einen Rahmen 130, welcher den Formkörper 102 vollständig umgibt. In zwei linksseitig schematisch skizzierten Teilschnittdarstellungen der 1 befindet sich das Emblem-Bauteil 100 in einem an eine Airbag-Modulabdeckung 200 angeordneten Zustand. Gemäß einer Ausführungsform ist der Rahmen 130 als Befestigungsvorrichtung mit einem stiftartigen Fortsatz 131 ausgebildet, welcher in die Oberfläche der Airbag-Modulabdeckung 200 eingeführt ist. Gemäß einer weiteren Ausführungsform durchdringt der Rahmen 130 nicht die Oberfläche der Airbag-Modulabdeckung 200. Hier wirkt der Rahmen 130 als Klemmelement um das Emblem-Bauteil 100 zu fixieren.
  • Die 2 zeigt eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform des Emblem-Bauteils 100 in einer Längsschnittansicht. Das Emblem-Bauteil 100 befindet sich an der Oberfläche einer Airbag-Modulabdeckung 200. Das Emblem-Bauteil 100 umfasst einen transparenten Formkörper 102 mit einer glatten Sichtseite 104 und einer Unterseite 106. Die Unterseite 106 des Formkörpers 102 ist der Oberfläche der Airbag-Modulabdeckung 200 oder dem Airbag-Modul zugewandt. Die glatte Sichtseite 104 ist entgegengesetzt zur Unterseite 106 ausgebildet. Die Unterseite 106 umfasst eine Profilkontur 110 mit einem ersten Profilabschnitt 112 und einem zweiten Profilabschnitt 114. Die Profilkontur 110 weist Vertiefungen und/oder Vorsprünge auf, sodass sie von der glatten Sichtseite 104 des transparenten Formkörpers 102 aus betrachtet wie ein dreidimensionales Emblem wirkt. Durch eine geeignete geometrische Ausgestaltung entspricht das dreidimensionale Emblem einem gewünschten Markenzeichen. Der erste Profilabschnitt 112 der Profilkontur 110 umfasst zusätzlich eine Beschichtung 108, welche vorzugsweise mit einem vakuumbasierten Beschichtungsverfahren aufgebracht wird. Beispielsweise kann der erste Profilabschnitt 112 mit einem chromhaltigen oder chromartigen Material beschichtet werden, sodass sich die Profilkontur 110 für einen Betrachter von der sichtseitigen Oberfläche wie ein verchromtes dreidimensionales Marken-Emblem darstellt.
  • Zusätzlich umfasst die Profilkontur 110 auf der Unterseite 106 des Emblem-Bauteils 100 einen zweiten Profilabschnitt 114. Der zweite Profilabschnitt 114 weist eine bedruckte Oberfläche auf, wobei der Aufdruck 115 insbesondere ein Farbaufdruck ist und in 2 durch eine gestrichelte Linie symbolisiert wird. Der zweite Profilabschnitt 114 hat im Vergleich zum ersten Profilabschnitt 112 eine weniger tief ausgebildete Profilkontur. Die bedruckte Oberfläche ist durch eine geeignete Farbauswahl sichtseitig als Kontrast zu dem chromfarbigen Emblem oder Markenzeichen ausgebildet.
  • In der vorliegenden Ausführungsform ist das Emblem-Bauteil 100 mit der Airbag-Modulabdeckung 200 verschweißt ausgebildet.
  • Die 3 zeigt eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform des Emblem-Bauteils 100 in einer Längsschnittansicht. Das Emblem-Bauteil 100 befindet sich auf der Oberfläche einer Airbag-Modulabdeckung 200 und umfasst einen transparenten Formkörper 102 mit einer glatten Sichtseite 104 und einer Unterseite 106. Die Unterseite 106 umfasst eine Profilkontur 110 mit einem tiefer liegenden ersten Profilabschnitt 112 und mit einem zweiten Profilabschnitt 114, welcher im Vergleich zum ersten Profilabschnitt 112 weniger tief ausgebildet ist. In dieser Ausführungsform ist die gesamte Profilkontur 110 einschließlich des ersten Profilabschnitts 112 und des zweiten Profilabschnitts 114 mit einer Beschichtung 108 versehen, die bevorzugt mittels eines vakuumbasierten Beschichtungsverfahrens aufgebracht ist. Zusätzlich kann die Unterseite 106 des Emblem-Bauteils 100 im Bereich des zweiten Profilabschnitts 114 bedruckt sein.
  • Ferner weist diese Ausführungsform eine Befestigungsvorrichtung 120 mit einem Fixierstift 122 auf. Die Befestigungsvorrichtung 120 ist bevorzugt ein Spritzgussteil und mit dem Formkörper 102 fest verbunden, beispielsweise unterseitig angespritzt. Der Fixierstift 122 fixiert das Emblem-Bauteil 100 auf der Airbag-Modulabdeckung 200, indem er in eine Öffnung in der Airbag-Modulabdeckung 200 eingeführt und verriegelt wird. An einem Rand des Emblem-Bauteils 100 befindet sich eine Lippenanordnung 116. Die Lippenanordnung 116 dichtet die Unterseite 106 des Emblem-Bauteils 100 am Übergang zur Airbag-Modulabdeckung 100 hin ab.
  • Die 4 zeigt eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform des Emblem-Bauteils 100 in einer Längsschnittansicht. Diese Ausführungsform weist grundsätzlich ähnliche Merkmale wie das oben beschriebene Emblem-Bauteil 100 gemäß 3 auf. Auf eine wiederholte Beschreibung identischer Merkmale wird verzichtet.
  • Der Unterschied zur Ausführungsform gemäß 3 besteht im Aufbau der Beschichtung 108 auf der Unterseite 106 des transparenten Formkörpers 102. Die Unterseite 106 umfasst eine Profilkontur 110 mit einem tiefer liegenden ersten Profilabschnitt 112 und mit einem zweiten Profilabschnitt 114, welcher im Vergleich zum ersten Profilabschnitt 112 weniger tief ausgebildet ist. Die Unterseite 106 des Emblem-Bauteils 100 ist im Bereich des zweiten Profilabschnitts 114 mit sichtseitig erkennbaren Zierelementen 124 hinterspritzt, wobei die Befestigungsvorrichtung 120 bevorzugt aus demselben Material besteht und ebenfalls ein Zierelement 124 bildet. Besonders bevorzugt sind der Formkörper 102 und die Zierelemente 124 (einschließlich der Befestigungsvorrichtung 120) als Zwei-Komponenten-Spritzgussbauteil ausgeführt. Der erste Profilabschnitt 112 ist analog zu den vorigen Ausführungsformen mit der Beschichtung 108 versehen, also insbesondere verchromt.
  • Die 5 zeigt eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform des Emblem-Bauteils 100 in einer Längsschnittansicht. Dieses Emblem-Bauteil 100 weist grundsätzlich ähnliche Merkmale wie die vorausgehenden Ausführungsformen auf. Auf eine wiederholte Beschreibung identischer Merkmale wird daher verzichtet.
  • Der Unterschied zu den Ausführungsformen in den vorausgehenden Figuren besteht in einem zusätzlichen Rahmen 130, welcher den transparenten Formkörper 102 vollständig umgibt. Der Rahmen 130 bietet als separates Bauteil optisch sowie haptisch einen Mehrwert und dichtet ferner das Emblem-Bauteil 100 gegenüber der Airbag-Modulabdeckung 200 ab.
  • Die 6 zeigt eine schematische Darstellung einer Emblem-Vorrichtung 300 in einer perspektivischen Schnittansicht. Die Emblem-Vorrichtung 300 umfasst einen transparenten Formkörper 302, welcher einen dreidimensionalen Emblem-Körper 306 vollständig überdeckt. Der Emblem-Körper 306 ist vorzugsweise auf einem Grundelement 308 getragen und verfügt im vorliegenden Ausführungsbeispiel insbesondere über zwei voneinander beabstandete Fixierstifte 310.
  • Die Fixierstifte 310 sind dazu geeignet, die Emblem-Vorrichtung 300 an einer Fahrzeugoberfläche, zum Beispiel einer Airbag-Modulabdeckung (nicht gezeigt), zu fixieren. Die gesamte Emblem-Vorrichtung 300 ist von einem Rahmen 312 vollständig umgeben.
  • Die 7 zeigt eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Emblem-Vorrichtung 300 in einer perspektivischen Schnittansicht. Die Emblem-Vorrichtung 300 umfasst den transparenten Formkörper 302, welcher den dreidimensionalen Emblem-Körper 306 vollständig überdeckt. Der Emblem-Körper 306 ist auf einem Grundelement 308 getragen. Der Emblem-Körper 306 ist von einem einclipsbaren Spannring 304 umgeben. Die gesamte Emblem-Vorrichtung 300 ist von einem Rahmen 312 verspannt, wobei der Rahmen 312 einstückig mit dem Emblem-Körper 306 verbunden ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 100
    Emblem-Bauteil
    102
    Transparenter Formkörper
    104
    Glatte Sichtseite
    106
    Unterseite
    108
    Beschichtung
    110
    Profilkontur
    112
    Erster Profilabschnitt
    114
    Zweiter Profilabschnitt
    115
    Aufdruck
    116
    Lippenanordnung
    120
    Befestigungsvorrichtung
    122
    Fixierstift
    124
    Zierelement
    130
    Rahmen
    131
    stiftartiger Fortsatz
    200
    Airbag-Modulabdeckung
    300
    Emblem-Vorrichtung
    302
    Transparenter Formkörper
    304
    Spannring
    306
    Emblem-Körper
    308
    Grundelement
    310
    Fixierstift
    312
    Rahmen

Claims (12)

  1. Emblem-Bauteil (100) zum Anbringen an einer Fahrzeugoberfläche, mit: einem transparenten Formkörper (102), umfassend eine glatte Sichtseite (104) und eine Unterseite (106), wobei die Unterseite (106) des Formkörpers (102) zum Anbringen des Formkörpers (102) an der Fahrzeugoberfläche ausgebildet ist, wobei die glatte Sichtseite (104) der Unterseite (106) entgegengesetzt ausgebildet ist, und wobei die Unterseite (106) des Formkörpers (102) eine sichtseitig erkennbare Beschichtung (108) in Form eines Emblems aufweist.
  2. Emblem-Bauteil (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite (106) eine Profilkontur (110) mit Vertiefungen und/oder Vorsprüngen aufweist.
  3. Emblem-Bauteil (100) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Profilabschnitt (112) der Profilkontur (110) mittels eines vakuumbasierten Beschichtungsverfahrens, insbesondere mittels eines physikalischen Gasphasenabscheidungsverfahrens, beschichtet ist.
  4. Emblem-Bauteil (100) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter Profilabschnitt (114) der Profilkontur (110) eine bedruckte Oberfläche aufweist.
  5. Emblem-Bauteil (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Emblem-Bauteil (100) eine Befestigungsvorrichtung (120) aufweist, welche dazu ausgebildet ist, den Formkörper (102) an einer Fahrzeugoberfläche zu fixieren.
  6. Emblem-Bauteil (100) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (120) einen Rahmen (130) aufweist, welcher den Formkörper (102) zumindest teilweise umgibt.
  7. Emblem-Bauteil (100) nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (120) zumindest einen Fixierstift (122) aufweist, welcher an der Unterseite (106) des Formkörpers (102) angeordnet ist.
  8. Emblem-Bauteil (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rand des transparenten Formkörpers (102) eine Lippenanordnung (116) aufweist.
  9. Airbag-Modulabdeckung (200) für ein Fahrzeuginsassensicherheitssystem mit einem Emblem-Bauteil (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
  10. Verfahren zum Herstellen eines Emblem-Bauteils (100) zum Anbringen an einer Fahrzeugoberfläche, bei dem a) ein transparenter Formkörper (102) mit einer glatten Sichtseite (104) und einer Unterseite (106) mittels Niederdruckguss oder Spritzguss hergestellt wird, und anschließend b) auf die Unterseite (106) des Formkörpers (102) eine sichtseitig erkennbare Beschichtung (108) in Form eines Emblems aufgebracht wird, wobei die Beschichtung (108) mittels eines Druckverfahrens und/oder eines vakuumbasierten Beschichtungsverfahrens aufgebracht wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der transparente Formkörper (102) zumindest teilweise aus Polycarbonat oder aus Polymethylmethacrylat hergestellt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite (106) des Formkörpers (102) zumindest ein Fixierstift (122) angebracht, insbesondere einstückig angeformt wird.
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