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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Scheibenwischanlage eines Kraftwagens sowie eine Scheibenwischanlage für einen Kraftwagen gemäß den Oberbegriffen der unabhängigen Patentansprüche.
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Ein derartiges Verfahren zum Betreiben einer Scheibenwischanlage eines Kraftwagens ist bereits aus der
DE 10 2011 116 618 A1 bekannt. Bei dem Verfahren wird mittels einer Sensoreinrichtung ein Verunreinigungsgrad einer Scheibe eines Kraftwagens ermittelt und in Abhängigkeit von dem Verunreinigungsgrad ein automatischer Wischvorgang der Scheibenwischanlage gesteuert. Hierbei wird zumindest eine an einem Wischarm der Scheibenwischanlage vorgesehene Waschdüse selektiv mit einer Waschflüssigkeit beaufschlagt, wobei das selektive Beaufschlagen in Abhängigkeit von einer Lokalisierung einer Verunreinigung der Scheibe erfolgt.
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Darüber hinaus ist aus der
DE 10 2014 210 608 A1 ein Verfahren zur Steuerung einer Waschanlage einer Scheibe eines Fahrzeugs bekannt. Bei dem Verfahren wird eine verschmutzte Stelle auf einer Oberfläche der Scheibe auf Basis von Sensordaten detektiert. Darüber hinaus werden eine Position der verschmutzten Stelle auf der Oberfläche der Scheibe ermittelt und die Waschanlage in Abhängigkeit von der ermittelten Position der verschmutzten Stelle gesteuert. Hierfür werden unterhalb der Scheibe angeordnete Düsen in Abhängigkeit von der ermittelten Position dazu veranlasst Flüssigkeit auf die Oberfläche der Scheibe zu spritzen, wobei eine jeweilige Spritzrichtung der Düsen in Abhängigkeit von der ermittelten Position anpassbar ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Betreiben einer Scheibenwischanlage eines Kraftwagens für eine besonders ressourceneffiziente Reinigung einer Scheibe des Kraftwagens zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren zum Betreiben einer Scheibenwischanlage eines Kraftwagens sowie durch eine Scheibenwischanlage für einen Kraftwagen mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweils abhängigen Ansprüchen sowie in der nachfolgenden Beschreibung angegeben.
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Zur Schaffung eines Verfahren zum Betreiben einer Scheibenwischanlage eines Kraftwagens der eingangs genannten Art, welches ein besonders ressourceneffizientes Reinigen einer Scheibe des Kraftwagens ermöglicht, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass der automatische Wischvorgang der Scheibenwischanlage nach Ablauf eines definierten Zeitintervalls ab Erreichen eines definierten Mindestverunreinigungsgrads ausgelöst wird. Das bedeutet, dass beispielsweise mittels der Sensoreinrichtung das Erreichen des definierten Mindestverunreinigungsgrads der Scheibe ermittelt wird und der automatische Wischvorgang der Scheibenwischanlage ausgelöst wird, sofern über das gesamte definierte Zeitintervall ermittelt wird, dass der Verunreinigungsgrad größer oder gleich dem Mindestverunreinigungsgrad ist. Der automatische Wischvorgang wird somit ausgelöst, wenn der ermittelte Verunreinigungsgrad den Mindestverunreinigungsgrad während des gesamten definierten Zeitintervalls erreicht und/oder überschreitet. Unter dem automatischen Wischvorgang ist eine Wischbewegung wenigstens eines Wischarms der Scheibenwischanlage und/oder ein Aufbringen eines Waschmediums auf die Scheibe jeweils in Abhängigkeit von dem Verunreinigungsgrad zu verstehen. Bei einem durch eine Benutzereingabe, insbesondere durch Betätigung eines Betätigungselements direkt ausgelösten Wischvorgang sowie bei einem Wischvorgang, welcher ausgelöst wird, wenn auf der Scheibe Flüssigkeit ermittelt worden ist, handelt es sich nicht um den automatischen Wischvorgang. Um abzuwarten, ob die Scheibenwischanlage trotz Erreichen des definierten Mindestverunreinigungsgrads noch in der Lage ist Wischvorgänge mit Reinigungserfolg zu initiieren, beispielsweise aufgrund eines Feuchtigkeitsauftrags auf die Scheibe durch ein dem Kraftwagen vorausfahrendes Fahrzeug, wird der automatische Wischvorgang erst nach Ablauf des definierten Zeitintervalls ausgelöst. Hierdurch wird ein Reinigen der Scheibe mittels der Scheibenwischanlage lediglich dann ausgelöst, wenn der Verunreinigungsgrad der Scheibe größer oder gleich dem Mindestverunreinigungsgrad ist und somit eine Beeinträchtigung einer Sicht eines Fahrers des Kraftwagens zu erwarten ist, und innerhalb des definierten Zeitintervalls ein für eine Verbesserung des Verunreinigungsgrads unterhalb den Mindestverunreinigungsgrad ausreichender Feuchtigkeitsauftrag auf die Scheibe von extern des Kraftwagens unterbleibt. Folglich wird lediglich dann das Waschmedium im Rahmen des automatischen Wischvorgangs auf die Scheibe aufgebracht, wenn der externe Feuchtigkeitsauftrag auf die Scheibe innerhalb des definierten Zeitintervalls ab Erreichen des definierten Mindestverunreinigungsgrads unterbleibt oder nicht ausreichend ist, um im Rahmen eines nicht-automatischen Wischvorgangs den Verunreinigungsgrad unter den Mindestverunreinigungsgrad zu senken. Hierdurch kann die Scheibe des Kraftwagens besonders ressourceneffizient gereinigt werden.
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Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Scheibenwischanlage für einen Kraftwagen, mit einer Sensoreinrichtung, mittels welcher ein Verunreinigungsgrad einer Scheibe des Kraftwagens ermittelbar ist. Des Weiteren umfasst die Scheibenwischanlage eine Steuereinrichtung, mittels welcher in Abhängigkeit von dem Verunreinigungsgrad ein automatischer Wischvorgang der Scheibenwischanlage steuerbar ist. Um eine besonders ressourceneffizientes Reinigen der Scheibe des Kraftwagens zu ermöglichen, ist mittels der Steuereinrichtung der automatische Wischvorgang der Scheibenwischanlage nach Ablauf eines definierten Zeitintervalls ab Erreichen eines definierten Mindestverunreinigungsgrads auslösbar. Vorteilhafter Weise ist die Scheibenwischanlage besonders ressourceneffizient betreibbar, da der automatische Wischvorgang der Scheibenwischanlage lediglich dann ausgelöst wird, wenn der ermittelte Verunreinigungsgrad größer/gleich dem Mindestverunreinigungsgrad zumindest für das definierte Zeitintervall ist. Folglich wird lediglich dann im Rahmen des automatischen Wischvorgangs ein Waschmedium auf die Scheibe aufgetragen, wenn während des Zeitintervalls kein für die Reinigung ausreichender Flüssigkeitseintrag von extern des Kraftwagens auf die Scheibe erfolgt. Hierbei ist unter dem für die Reinigung ausreichenden Flüssigkeitseintrag zu verstehen, dass der Flüssigkeitseintrag in Kombination mit einer Wischbewegung wenigstens eines Wischarms der Scheibenwischanlage ein Verringern des Verunreinigungsgrads unterhalb des definierten Mindestverunreinigungsgrads auslöst.
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Vorteil und vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind als Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Scheibenwischanlage anzusehen und umgekehrt.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in der einzigen Figur alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Dabei zeigt die einzige Fig. ein Verfahrensschema zum Betreiben einer Scheibenwischanlage eines Kraftwagens, wobei ein automatischer Wischvorgang der Scheibenwischanlage in Abhängigkeit von einem ermittelten Verunreinigungsgrad der Scheibe sowie einem Ablauf eines definierten Zeitintervalls ausgelöst wird.
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Die einzige Fig. zeigt ein Verfahrensschema zum Betreiben einer Scheibenwischanlage eines Kraftwagens. Diese Scheibenwischanlage für den Kraftwagen umfasst eine Sensoreinrichtung, mittels welcher ein Verunreinigungsgrad V einer Scheibe des Kraftwagens im Rahmen eines Ermittlungsschritts 1 ermittelbar ist. Des Weiteren umfasst die Scheibenwischanlage eine Steuereinrichtung, mittels welcher in Abhängigkeit von dem Verunreinigungsgrad V ein automatischer Wischvorgang der Scheibenwischanlage steuerbar ist. Mittels der Steuereinrichtung ist des Weiteren der automatische Wischvorgang der Scheibenwischanlage nach Ablauf eines definierten Zeitintervalls 5 ab Erreichen eines definierten Mindestverunreinigungsgrads Vmin im Rahmen eines Auslöseschritts 4 auslösbar.
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Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass im Winter salzhaltige Gischt auf eine Scheibe, insbesondere eine Windschutzscheibe, des Kraftwagens aufgrund von Innenraumklimatisierung, Windschutzscheibenheizung für Kamerasysteme und einem Fahrtwind unter Bildung eines weißen Schmierfilms antrocknen kann. Diese Verschmutzung der Windschutzscheibe kann eine Sicht eines Fahrers des Kraftwagens behindern und sollte durch einen Waschvorgang, insbesondere den automatischen Wischvorgang, entfernt werden.
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Dieses Verfahren zum Betreiben der Scheibenwischanlage ist in der einzigen Fig. in Form des Verfahrensschemas dargestellt und wird im Folgenden näher erläutert. Nach Starten des Verfahrens wird der Verunreinigungsgrad V der Scheibe in dem Ermittlungsschritt 1 ermittelt. Hierbei wird der Verunreinigungsgrad V der Scheibe mittels der Sensoreinrichtung, welche insbesondere als Regensensor beziehungsweise als Lichtsensor ausgebildet sein kann, ermittelt. Wird hierbei festgestellt, dass der Verunreinigungsgrad V kleiner als der definierte Mindestverunreinigungsgrad Vmin ist, so wird im Rahmen eines weiteren Ermittlungsschritts 1 der Verunreinigungsgrad V der Scheibe neu ermittelt. Hierbei kann zwischen dem jeweiligen Ermitteln des Verunreinigungsgrads V eine vorgegebene Zeitspanne liegen, sodass das Ermitteln des Verunreinigungsgrads V im Rahmen des Ermittlungsschritts 1 in regelmäßigen Zeitabständen erfolgt. Wird im Rahmen des Ermittlungsschritts 1 festgestellt, dass der Verunreinigungsgrad V größer/gleich dem Mindestverunreinigungsgrad Vmin ist, so wird eine Stoppuhreinrichtung, welche im Folgenden als Timer bezeichnet wird, in einem Timerstart-Schritt 2 zum Erfassen eines verstrichenen Zeitintervalls gestartet. Das bedeutet, dass bei Erreichen des definierten Mindestverunreinigungsgrads das Erfassen des Zeitintervalls 5 gestartet wird.
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Während des Ablaufs des definierten Zeitintervalls 5 wird in wenigstens einem weiteren Ermittlungsschritt 1 der Verunreinigungsgrad V ermittelt. Wird bei einem der jeweiligen Ermittlungsschritte 1 während des Ablaufens des definierten Zeitintervalls 5 ermittelt, dass der Verunreinigungsgrad V kleiner als der Mindestverunreinigungsgrad Vmin ist, so wird der Timer in einem Timerstopp-Schritt 3 gestoppt und nach der definierten Zeitspanne im Rahmen des Ermittlungsschritts 1 der Verunreinigungsgrad V der Scheibe neu ermittelt. Mit anderen Worten wird bei Unterschreiten des definierten Mindestverunreinigungsgrad Vmin ein Erfassen des Zeitintervalls 5 beendet und der Verunreinigungsgrad V nach der definierten Zeitspanne im Rahmen des Ermittlungsschritts 1 neu ermittelt. Wird im Rahmen des wenigstens einen während des definierten Zeitintervalls 5 neu durchgeführten Ermittlungsschritts 1 während des definierten Zeitintervalls 5 bei jedem der während des definierten Zeitintervalls 5 durchgeführten Ermittlungsschritte 1 ermittelt, dass der Verunreinigungsgrad V größer oder gleich dem Mindestverunreinigungsgrad Vmin ist, so wird der Timer nach Ablauf des definierten Zeitintervalls 5 in dem Timerstopp-Schritt 3 gestoppt und der automatische Wischvorgang in dem Auslöseschritt 4 ausgelöst.
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Während des automatischen Wischvorgangs wird mittels wenigstens einer Wischdüse, welche entlang einer Längserstreckungsrichtung wenigstens eines Wischarms der Scheibenwischanlage an dem Wischarm angeordnet ist, ein Waschmedium, insbesondere ein Waschfluid, insbesondere Waschwasser, auf die Scheibe aufgetragen. Hierbei kann das Waschmedium alternativ oder zusätzlich durch Öffnungen in einem jeweiligen Wischerblatt des wenigstens einen Wischarms auf die Scheibe des Kraftwagens gespritzt werden. Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Standardwaschdüsen entsteht bei Nassarmwischeranlagen, bei welchen entlang der Längserstreckungsrichtung des jeweiligen Wischarms die wenigstens eine Wischdüse an dem Wischarm angeordnet ist, keine Sichtbeeinträchtigung des Fahrers durch das Waschmedium. Der Fahrer könnte bei Fahrzeugen mit Standardwaschdüsen durch ein Aufspritzen von Waschwasser aus einem entlang einer Fahrzeughochrichtung unterhalb der Windschutzscheibe angeordneten Motorhaubenbereich auf die Windschutzscheibe erschrecken und es könnte eine unerwartete, wenn auch kurzzeitige Sichtbehinderung des Fahrers auftreten.
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Nach Durchführen des automatischen Wischvorgangs kann ermittelt werden, ob eine Anzahl A an direkt aufeinanderfolgenden automatischen Wischvorgängen kleiner ist als eine vorgegebene Maximalanzahl Amax an direkt hintereinander maximal durchzuführenden automatischen Wischvorgängen. Wird eine Maximalanzahl Amax an direkt aufeinanderfolgenden automatischen Wischvorgängen ausgelöst, so wird ein weiterer automatischer Wischvorgang unterbunden. Ist die Anzahl A an direkt aufeinanderfolgenden automatischen Wischvorgängen kleiner als die Maximalanzahl Amax maximal durchzuführender automatischer Wischvorgänge, so wird nach Ablauf der definierten Zeitspanne in einem weiteren Ermittlungsschritt 1 der Verunreinigungsgrad V der Scheibe erneut ermittelt. Wird nach dem Auslöseschritt 4 ermittelt, dass die Anzahl A an direkt aufeinanderfolgenden automatischen Wischvorgängen größer oder gleich der Maximalanzahl Amax an nacheinander maximal durchzuführenden automatischen Wischvorgängen ist, so wird in einem Deaktivierungsschritt 6 das Durchführen eines weiteren Ermittlungsschritts 1 und/oder der weitere automatische Wischvorgang unterbunden.
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Vorliegend wird der weitere automatische Wischvorgang unterbunden, bis mittels der Scheibenwischanlage ein externes Startsignal in einem Empfangsschritt 7 empfangen wird. Nach Empfangen des externen Startsignals im Rahmen des Empfangsschritts 7 kann in einem erneuten Ermittlungsschritt 1 der Verunreinigungsgrad V der Scheibe erneut ermittelt werden. Bei dem externen Startsignal kann es sich beispielsweise um eine Benutzereingabe des Fahrers des Kraftwagens handeln. Alternativ oder zusätzlich kann das Startsignal durch einen Zündvorgang des Kraftwagens und somit ein Neustarten des Kraftfahrzeugs ausgelöst werden.
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Ist der Verunreinigungsgrad V länger als für das definierte Zeitintervall 5 größer oder gleich dem Mindestverunreinigungsgrad Vmin, so wird nach dem Auslöseschritt 4 der Timer im Timerstart-Schritt 2 direkt gestartet, sofern im Ermittlungsschritt 1 ermittelt worden ist, dass der Verunreinigungsgrad V nach dem Durchgang des automatischen Wischvorgangs immer noch größer oder gleich dem Mindestverunreinigungsgrad Vmin ist. Bleibt der Verunreinigungsgrad V während des definierten Zeitintervalls 5 größer oder gleich dem Mindestverunreinigungsgrad Vmin, so kann zwischen den beiden aufeinanderfolgenden automatischen Wischvorgängen zumindest im Wesentlichen lediglich das definierte Zeitintervall 5 liegen. Liegt zwischen zwei automatischen Wischvorgängen zumindest im Wesentlichen lediglich das definierte Zeitintervall 5, so handelt es sich um direkt aufeinanderfolgende automatische Wischvorgänge.
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Dadurch, dass eine jeweilige Verschmutzung der Scheibe mittels des automatischen Wischvorgangs automatisch entfernt werden kann, wird ein besonders hoher Komfort bei Kraftwagen mit Nassarmwischern als Scheibenwischanlage ermöglicht. Des Weiteren kann bei zukünftigen self driving cars und somit selbstfahrenden Fahrzeugen eine Durchsicht durch die Scheibe bei Verschmutzung dieser Windschutzscheibe im Rahmen des automatischen Wischvorgangs automatisch entfernt werden, wobei eine Interaktion durch einen Fahrzeuginsassen zum Auslösen des automatischen Wischvorgangs bei aktiviertem Verfahren nicht notwendig ist. Über dies kann eine Waschtaste entfallen. Das im Zusammenhang mit der Fig. beschriebene Verfahren zum Betreiben der Scheibenwischanlage kann mit einem Regensensorbetrieb der Scheibenwischanlage kombiniert werden. Bei dem Regensensorbetrieb der Scheibenwischanlage werden Wischbewegungen ausgelöst, sobald der Regensensor eine definierte Menge an Flüssigkeit und/oder eine definierte Flüssigkeitsverteilung auf der Scheibe ermittelt. Insbesondere kann das Verfahren bei Aktivieren des Regensensorbetriebs automatisch aktiviert werden, und bei Deaktivieren des Regensensorbetriebs automatisch deaktiviert werden. Insbesondere sind automatische Regenwischungen oder Schmutzwischungen aus Kundensicht für den Fahrer des Kraftwagens nicht unerwartet.
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Im Folgenden wird das Verfahren anhand einem konkreten Verfahrensablauf näher beschrieben. Mittels des Verfahrens kann eine Funktion „Nasswischen bei Verschmutzung“ umgesetzt werden, welche folgendes Szenario abfangen soll. Bei verschmutzter Windschutzscheibe, insbesondere bei Salzrückständen auf der Windschutzscheibe im Winter, wird eine Empfindlichkeit eines Regen-/Lichtsensors angepasst beziehungsweise herabgesetzt, da Wischbewegungen der Scheibenwischanlage eine Verschmutzung der Windschutzscheibe verschlimmern könnten und deshalb unterdrückt werden sollten. Erst wenn eine ausreichend große Menge Feuchtigkeit auf der Windschutzscheibe detektiert wird, sodass eine Wischbewegung einen Reinigungserfolg mit sich bringen könnte, löst der Regen-/Lichtsensor im Regensensorbetrieb Wischbewegungen aus. Maßgebliches Problem ist, dass bei diesem Szenario ein Feuchtigkeitsauftrag auf die Windschutzscheibe meist nur durch salzhaltige Gischt erreicht wird, was dazu führt, dass sich bevor eine zielführende Wischbewegung ausgeführt werden kann, die Windschutzscheibe komplett mit Schmutz zusetzt und somit gegebenenfalls aufgrund der angepassten Empfindlichkeit und durch die Verschmutzung eingeschränktem Erfassungsbereich des Regen-/Lichtsensors überhaupt keine Wischbewegungen vom Regen-/Lichtsensor mehr initiiert werden. Als Folge kann nur noch ein manuelles Auslösen eines Waschvorgangs der Scheibe mittels der Scheibenwischanlage durch den Fahrer des Kraftwagens als Reinigungsmöglichkeit bleiben.
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Bei der Funktion „Nasswischen bei Verschmutzung“ soll trotz verschmutzter Windschutzscheibe eine Wischbewegung initiiert werden, obwohl diese einen Verschmutzungszustand der Windschutzscheibe verschlimmern könnte. Allerdings soll eine Waschpumpe während dieser Wischbewegung des automatischen Wischvorgangs für eine bestimmte Zeit angesteuert werden, wobei das Waschmedium auf die Scheibe aufgetragen wird, sodass die Wischbewegung einen Reinigungserfolg erzielt. Die Funktion „Nasswischen bei Verschmutzung“ kann aktiviert und deaktiviert werden. Insbesondere ist die Funktion „Nasswischen bei Verschmutzung“ lediglich bei Scheibenwischanlagen mit Nassarmkonzept, wie Magic Vision Control oder Aquablade, aktivierbar.
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Eine Aktivierung der Funktion „Nasswischen bei Verschmutzung“, welche im Folgenden nur noch als „Funktion“ bezeichnet wird, bei Standardwaschsystemen mit Waschdüsen extern von Wischarmen der Scheibenwischanlage kann zu einem automatischen Aufbringen von Waschwasser mitten auf die Windschutzscheibe führen. Dies kann wiederum dazu führen, dass der Fahrer des Kraftwagens erschrickt. Bei Nassarmkonzepten stellt sich diese Gefahr nicht, da das Waschmedium aus dem jeweiligen Wischerblatt des Wischarms auf die Scheibe befördert wird. Die Funktion ist insbesondere lediglich dann aktivierbar, wenn ein Regensensor im Kraftwagen verbaut und verfügbar beziehungsweise funktionsfähig ist, da mittels des Regensensors der Sensoreinrichtung der Verunreinigungsgrad V der Windschutzscheibe ermittelt werden kann. Insbesondere ist die Funktion mittels eines Lenkstockschalters, welcher zum Aktivieren eines Regensensorbetriebs der Scheibenwischanlage dient, aktivierbar. Alternativ ist zum Aktivieren beziehungsweise zum Deaktivieren der Funktion ein Menüpunkt an einer Mensch-Maschine-Schnittstelle vorgesehen, welche auch als Human-Machine-Interface (HMI) bezeichnet wird, insbesondere ist der Menüpunkt auf einer Eingabeeinrichtung, insbesondere an einem berührungsempfindlichen Bildschirm, dargestellt, welcher von dem Fahrer betätigt werden kann.
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Der Mindestverunreinigungsgrad Vmin für das Auslösen der autonomen Waschung der Windschutzscheibe kann in Abhängigkeit von einer Regensensorsensitivität und somit von der Empfindlichkeit des Regensensors eingestellt werden. Das bedeutet, dass bei einem Auswählen einer empfindlichen Automatikeinstellung mittels des Lenkstockschalters, insbesondere eines Wischstufenwählhebels, bei welcher Wischungen entsprechend häufig ausgelöst werden, die Funktion und somit der automatische Wischvorgang bei einer entsprechend niedrigen Verschmutzung ausgelöst wird. Wird eine im Vergleich zu der empfindlichen Automatikeinstellung unempfindliche Automatikeinstellung des Wischstufenwählhebels gewählt, wird im Vergleich zur empfindlichen Automatikeinstellung später gewischt und erst bei größerer Verschmutzung gewaschen.
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Des Weiteren kann der Mindestverunreinigungsgrad Vmin in Abhängigkeit von einem Sonnenstand eingestellt werden, sodass bei frontaler Sonne der Mindestverunreinigungsgrad Vmin im Vergleich zu dem Mindestverunreinigungsgrad Vmin für hoch stehende Sonne reduziert wird um einen Blendeffekt durch an Schmutz auf der Windschutzscheibe gestreutem Sonnenlicht besonders gering zu halten.Wird durch einen Licht- und Solarsensor erkannt, dass die Sonne in einer definierten Position relativ zum Kraftwagen, insbesondere auf einer definierten Höhe vor dem Kraftwagen, steht, wird der Mindestverunreinigungsgrad Vmin entsprechend eingestellt, insbesondere entsprechend niedrig gewählt.
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Damit ein Nasswischen und somit der automatische Wischvorgang mittels der Scheibenwischanlage ausgeführt wird, sollte der Regensensor als Verunreinigungsgrad V wenigstens den Mindestverunreinigungsgrad Vmin ermitteln und für die Steuereinrichtung bereitstellen. Um noch abzuwarten, ob der Regensensor trotz Eintretens des Mindestverunreinigungsgrad Vmin noch in der Lage ist, Wischanforderungen mit Reinigungserfolg umzusetzen, insbesondere durch einen hohen Feuchtigkeitsauftrag auf die Windschutzscheibe durch ein dem Kraftwagen vorausfahrendes Fahrzeug, ist die auch als Timer bezeichnete Stoppuhreinrichtung vorgesehen.
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Der Timer wird ab Erreichen des Mindestverunreinigungsgrad Vmin im Timerstart-Schritt 2 gestartet. Als Initialisierungswert wird dem Timer das definierte Zeitintervall 5 vorgegeben. Wird während des definierten Zeitintervalls 5 durch einen manuell betätigten Wischvorgang beziehungsweise Waschvorgang der Scheibenwischanlage oder durch einen von einem Lichtsensor, welcher auch als Vision Climatic Sensor bezeichnet wird, initiierten Wischvorgang eine Verbesserung des Verunreinigungsgrads V und somit ein Unterschreiten des Verunreinigungsgrads V unter den Mindestverunreinigungsgrad Vmin erreicht, wird der Timer zurückgesetzt beziehungsweise in dem Timerstopp-Schritt 3 gestoppt. Der Timer wird erst wieder gestartet, wenn der vom Regensensor im Rahmen des Ermittlungsschritts 1 ermittelte und für die Steuereinrichtung bereitgestellte Verunreinigungsgrad V wieder größer/gleich dem Mindestverunreinigungsgrad Vmin ist. Wenn während des definierten Zeitintervalls 5 durch einen manuell betätigten oder durch den vom Vision Climatic Sensor initiierten Wischvorgang beziehungsweise Waschvorgang eine Verbesserung des Verunreinigungsgrads V erreicht wurde, der Verunreinigungsgrad V aber weiterhin größer oder gleich dem Mindestverunreinigungsgrad Vmin ist, so wird der Timer zurückgesetzt, das bedeutet, der Timer wird im Rahmen eines Timerstopp-Schritts 3 gestoppt und unmittelbar in einem erneuten Timerstart-Schritt 2 neu gestartet, sodass das definierte Zeitintervall 5 neu gemessen wird.
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Das Nasswischen und somit der automatische Wischvorgang wird ausgeführt, wenn das definierte Zeitintervall 5 abgelaufen ist und der vom Regensensor für die Steuereinrichtung bereitgestellte Verunreinigungsgrad V weiterhin größer oder gleich dem Mindestverunreinigungsgrad Vmin ist. Das Nasswischen kann in einer vorgegebenen Wischergeschwindigkeit erfolgen. Während des automatischen Wischvorgangs wird die Waschpumpe für zwei Halbwischzyklen des automatischen Wischvorgangs angesteuert, sodass während des automatischen Wischvorgangs das Waschmedium auf die Scheibe aufgetragen wird.
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Wenn der automatische Wischvorgang keine Verbesserung im Verunreinigungsgrad V herbeigeführt hat und insbesondere der Verunreinigungsgrad V nach dem automatischen Wischvorgang immer noch größer/gleich dem Mindestverunreinigungsgrad Vmin ist, wird der Timer in einem weiteren Timerstart-Schritt 2 neu gestartet, sodass frühestens nach einem erneuten Ablauf des definierten Zeitintervalls 5 ein erneuter automatischer Wischvorgang ausgeführt werden kann. Um zu vermeiden, dass durch zu viele erfolglose automatische Wischvorgänge oder durch eine Fehlfunktion das Waschmedium aufgebraucht wird, dürfen maximal eine Maximalanzahl Amax von direkt aufeinanderfolgenden automatischen Wischvorgängen durchgeführt werden. Somit darf das definierte Zeitintervall 5 nach einem ersten erfolglosen automatischen Wischvorgang nur noch „Amax minus 1“-mal ohne Rücksetzereignis des Timers aufgrund des manuell betätigten oder durch den vom Vision Climatic System initiierten Wischvorgang beziehungsweise Waschvorgang ablaufen. Folglich kann insgesamt lediglich die Maximalanzahl Amax an aufeinanderfolgenden erfolglosen automatischen Wischvorgängen ausgeführt werden. Unter „erfolglosen automatischen Wischvorgängen“ ist zu verstehen, dass der direkt nach dem automatischen Wischvorgang ermittelte Verunreinigungsgrad V der Scheibe größer oder gleich dem Mindestverunreinigungsgrad Vmin ist.
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Wird die Maximalanzahl Amax von unmittelbar aufeinanderfolgenden automatischen Wischvorgängen erreicht, dann wird die Funktion „Nasswischen bei Verschmutzung“ insbesondere für einen aktuellen Zündungslauf deaktiviert. Bei der Applikation der Funktionen im Kraftwagen sollte darauf geachtet werden, dass das Ansteuern der Waschpumpe nur bei ausreichend starker Verschmutzung der Windschutzscheibe und somit bei Erreichen des Mindestverunreinigungsgrads Vmin ausgelöst wird. Eine zu sensible Konfiguration der Funktion könnte dafür sorgen, dass zu häufig der automatische Wischvorgang ausgelöst werden könnte und somit das Waschmedium besonders schnell aufgebraucht wäre.
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Das Verfahren ist beim Erfassen einer Abbruchbedingung beziehungsweise Endbedingung beendbar. Abbruchbedingungen beziehungsweise Endbedingungen für das Verfahren sind ein Anordnen wenigstens eines Wischarms der Scheibenwischanlage in einer Wischerblattwechselposition sowie ein Ändern einer Wischerstufe der Scheibenwischanlage und somit einer Änderung einer Position des Lenkstockschalters zum Einstellen des Regensensorbetriebs.
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Des Weiteren kann die Funktion bei Empfangen einer Unterbrechungsbedingung mittels der Scheibenwischanlage unterbrochen werden. Hierbei wirkt sich ein Unterbrechen des Verfahrens im Regensensorbetrieb der Scheibenwischanlage nur auf die Dauer des jeweiligen die Unterbrechung bewirkenden Ereignisses aus. Nach Ende der Unterbrechung wird das Verfahren im Regensensorbetrieb der Scheibenwischanlage fortgesetzt. Die Funktion kann durch die Unterbrechungsbedingungen „Regensensor nicht verfügbar“, „Regensensor defekt“, „Regensensor auscodiert“, „Wischerblockierung“, „Wischunterbrechung“, „Loslaufunterdrückung“, „Reaktionswischen“, „Nachwischen“, „Tippwischen“ oder „Waschen“ unterbrochen werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102011116618 A1 [0002]
- DE 102014210608 A1 [0003]