[go: up one dir, main page]

DE102018000405A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung von Gebinden - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung von Gebinden Download PDF

Info

Publication number
DE102018000405A1
DE102018000405A1 DE102018000405.9A DE102018000405A DE102018000405A1 DE 102018000405 A1 DE102018000405 A1 DE 102018000405A1 DE 102018000405 A DE102018000405 A DE 102018000405A DE 102018000405 A1 DE102018000405 A1 DE 102018000405A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
containers
adhesive
transport
container
equipment
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102018000405.9A
Other languages
English (en)
Inventor
Frank Winzinger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Krones AG
Original Assignee
Krones AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Krones AG filed Critical Krones AG
Priority to DE102018000405.9A priority Critical patent/DE102018000405A1/de
Publication of DE102018000405A1 publication Critical patent/DE102018000405A1/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Images

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B17/00Other machines, apparatus, or methods for packaging articles or materials
    • B65B17/02Joining articles, e.g. cans, directly to each other for convenience of storage, transport, or handling
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B35/00Supplying, feeding, arranging or orientating articles to be packaged
    • B65B35/30Arranging and feeding articles in groups
    • B65B35/36Arranging and feeding articles in groups by grippers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41JTYPEWRITERS; SELECTIVE PRINTING MECHANISMS, i.e. MECHANISMS PRINTING OTHERWISE THAN FROM A FORME; CORRECTION OF TYPOGRAPHICAL ERRORS
    • B41J3/00Typewriters or selective printing or marking mechanisms characterised by the purpose for which they are constructed
    • B41J3/407Typewriters or selective printing or marking mechanisms characterised by the purpose for which they are constructed for marking on special material
    • B41J3/4073Printing on three-dimensional objects not being in sheet or web form, e.g. spherical or cubic objects
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B63/00Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on articles or materials to be packaged
    • B65B63/005Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on articles or materials to be packaged for marking or coding articles prior to packaging

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Labeling Devices (AREA)

Abstract

Vorrichtung (20) bzw. Verfahren zur Herstellung von Gebinden (1a, 1b) aus untereinander an Klebestellen (1x) durch ein Haftmittel (1z) verbundenen und mit einer Ausstattung (1q, 1y) versehenen Behältern (1), an welchen Klebestellen (1x) die Behälter (1) im fertigen Gebinde (1a) unmittelbar und/oder lediglich um das Haftmittel (1z) voneinander beabstandet aneinanderstoßen, umfassend:- eine Haftmittelauftragseinrichtung (5) zum Auftrag von Haftmittel (1z) an die Klebestellen (1x) von Behältern (1),- eine von der Haftmittelauftragseinrichtung (5) beabstandete Ausstattungseinrichtung (4), insbesondere zum Etikettieren und/oder Bedrucken von Behältern (1),- eine Zusammenführeinrichtung (13) zum Zusammenführen von mit Haftmittel (1z) versehenen Behältern (1) und zum zumindest teilweisen Herstellen des fertigen Gebindes (1a),- eine Transporteinrichtung (9) zum Transportieren von Behältern (1) entlang eines vorgegebenen Transportpfads (T) von der Ausstattungseinrichtung (4) bis in die Zusammenführungseinrichtung (13), wobei die Transporteinrichtung (9) die Behälter (1) zumindest mittelbar kontaktierende Transportelemente (2) zum Transport der mit Haftmittel (1z) versehenen und ausgestatteten Behälter (1) umfasst,wobei entlang des ganzen vorgegebenen Transportpfads (T) von der Ausstattungseinrichtung (4) bis in die Zusammenführeinrichtung (13) mit den Behältern (1) in Eingriff bringbare Transportelemente (2) angeordnet sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung von Gebinden aus untereinander durch ein Haftmittel verklebten Artikeln gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung von Gebinden aus untereinander durch ein Haftmittel verklebten Artikeln gemäß den Merkmalen des unabhängigen Verfahrensanspruchs.
  • Es ist beispielsweise aus der Druckschrift DE 10 2012 100 810 B4 bekannt, Artikel, wie beispielsweise PET-Behälter (PET: Polyethylenterephthalat), in einer Verpackungsmaschine zunächst mit einem Haftmittel zu versehen und im Anschluss daran aneinander zu pressen, um somit ein Gebinde aus mehreren Artikeln zu erzeugen.
  • Nachteilig an den bisher bekannten Vorrichtungen ist der große Platzbedarf, da die Behälter auf Transportbändern von der Etikettiermaschine unausgerichtet bzw. nicht orientiert zur Verpackungsmaschine transportiert werden. Um die Behälter dann auszurichten, sind separate Karusselle vorgesehen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur platzsparenden Herstellung von Gebinden bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zur Herstellung von Gebinden aus untereinander an Klebestellen durch ein Haftmittel verbundenen und mit einer Ausstattung Behältern gelöst, an welchen Klebestellen die Behälter im fertigen Gebinde unmittelbar und/oder lediglich um das Haftmittel voneinander beabstandet aneinanderstoßen, umfassend:
    • - eine Haftmittelauftragseinrichtung zum Auftrag von Haftmittel an die Klebestellen von Behältern,
    • - eine von der Haftmittelauftragseinrichtung beabstandete Ausstattungseinrichtung, insbesondere zum Etikettieren und/oder Bedrucken von Behältern,
    • - eine Zusammenführeinrichtung zum Zusammenführen von mit Haftmittel versehenen Behältern und zum zumindest teilweisen Herstellen des fertigen Gebindes,
    • - eine Transporteinrichtung zum Transportieren von Behältern entlang eines vorgegebenen Transportpfads von der Ausstattungseinrichtung bis in die Zusammenführeinrichtung,

    wobei die Transporteinrichtung die Behälter zumindest mittelbar kontaktierende Transportelemente zum Transport der mit Haftmittel versehenen und ausgestatteten Behälter umfasst, wobei entlang des ganzen vorgegebenen Transportpfads der Behälter von der Ausstattungseinrichtung bis in die Zusammenführeinrichtung durchgehend mit den Behältern in Eingriff bringbare Transportelemente angeordnet sind.
  • Dadurch, dass entlang des genannten Transportpfads mit den Behältern in Eingriff bringbare Transportelemente angeordnet sind, wird ein kompakter Aufbau der Vorrichtung erreicht. Insbesondere können die Behälter eine für die oder von der Ausstattung vorgegebene Ausrichtung beibehalten und/oder müssen die Behälter nicht (nochmals) mittels Einteilern für die Aufbringung des Haftmittels auf einen definierten Abstand gebracht werden. Für den Fall, dass zuerst das Haftmittel aufgebracht wird, kann die definierte Orientierung der Behälter für das Aufbringen der Ausstattung genutzt werden.
  • „Entlang des ganzen Transportpfads“ und „durchgehend“ in diesem Sinn bedeutet, dass die Behälter während der kompletten Zeitspanne des Transports von der Ausstattungseinrichtung bis in die Zusammenführeinrichtung mit Transportelementen in Eingriff stehen. In anderen Worten werden die Behälter auf keinem Wegabschnitt von der Ausstattungseinrichtung bis in die Zusammenführeinrichtung mit anderen Fördermitteln, die keine mit den Behältern in Eingriff stehenden Transportelemente darstellen, ausschließlich transportiert. Es schließt allerdings nicht aus, dass zwischen benachbarten Transportelementen Abstände von größer als 1 cm zumindest zeitweise und zumindest bereichsweise gegeben sind.
  • Eingriff in diesem Sinne bedeutet, dass die Behälter von den Transportelementen individuell bzw. vereinzelt gehalten werden können. Bevorzugt heißt Eingriff, dass die Behälter insbesondere von zwei gegenüberliegenden Seiten (z.B. seitlich oder von oben und unten) eingespannt werden. In einer Ausführungsform können die Behälter im Wesentlichen auch nur von einer Seite, beispielsweise mittels eines Schiebers, kontaktiert werden, wobei sie durch den Kontakt in Transportrichtung weitergeschoben werden.
  • Bei dem Haftmittel kann es sich u.a. um Materialien oder Massen handeln, mit denen eine Klebeverbindung zwischen Behältern möglich ist, insbesondere Verbindungen, Materialien oder Massen, die im flüssigen oder zähflüssigen Zustand aufgebracht einen selbstklebenden Auftrag bilden und/oder unter Anwendung von Druck und/oder durch Energieeintrag und/oder nach einem Aushärten oder Vernetzen (u.a. auch durch Energieeintrag) eine Klebeverbindung bewirken. Haft- oder Klebemittel im Sinne der Erfindung können u.a. auch Mehrschichtmaterialien sein, z.B. solche aus wenigstens einem Trägermaterial, welches mit einem Material beschichtet ist, mit dem eine Klebeverbindung zwischen Behältern möglich ist, also mindestens zweiseitig haftend- und/oder klebend aktiv sind. Solche Haft- oder Klebemittel können als Pads bezeichnet werden. Das Haft- oder Klebemittel ist bevorzugt derart gewählt, dass die Behälter händisch und zerstörungsfrei aus dem Gebinde lösbar bzw. voneinander trennbar sind.
  • Denkbar ist, dass zähflüssiges flüssiges Klebemittel von der Haftmittelauftragseinrichtung aufgetragen wird. Möglich ist, wenn ein niedrigviskoser UVaushärtender Klebstoff aufgetragen wird. Geeignet wäre auch ein Heißleim, welcher jedoch sehr schnell abkühlt, und so eventuell seine Klebeigenschaften aufgeben könnte, bevor die Behälter des Gebindes hinreichend miteinander verklebt sind. Ein UVaushärtender Klebstoff kann auch vorteilhaft hinsichtlich der besonders leichten Einstellung seiner gewünschten Eigenschaften sein. Eine entsprechende Aushärtestation bzw. eine Aushärtestrecke für UV-aushärtende, aber auch für andere Klebstoffe, ist in sinnvoller Weise stromabwärts der Haftmittelauftragseinrichtung stationär oder entlang des Lineartransporteurs oberhalb bzw. gegebenenfalls auch unterhalb vorgesehen. Eine Aushärtestation kann zum Beispiel ein Tunnel mit UV-Ausleuchtung sein. Eine Aushärtung kann in der Zusammenführeinrichtung erfolgen.
  • Das in diesem Dokument stehende Haftmittel dient in jedem Fall dem Zusammenhaften zweier oder mehrere Behälter. Es kann in einer bestimmten Ausführungsform zusätzlich, aber nicht alternativ, zur Etiketten„beleimung“ verwendet werden. Ebenso dient die in diesem Dokument stehende Haftmittelauftragseinrichtung in jedem Fall zum Haftmittelauftrag auf die Stellen der Behälter, die später mittels des Haftmittels miteinander verbunden werden („Klebestellen“).
  • Unter einer Ausstattung können insbesondere Etiketten aus Papier oder Kunststoff, Rundumetiketten, Brustetiketten, Rückenetiketten, Sleeves, Selbstklebeetiketten, RFID-Chips, Bedruckungen mittels Direktdruck und dergleichen verstanden werden.
  • Unter der Ausstattungseinrichtung können beispielsweise Etikettieraggregate zum Spenden von Etiketten und/oder Druckköpfe zur direkten Aufbringung von Tinte auf die Behälteroberflächen verstanden werden. Die Anzahl der Etikettieraggregate und/oder Druckköpfe kann 1 bis zu 100 betragen.
  • Bei dem die Etiketten spendenden Etikettieraggregat kann es sich um ein Heißleimaggregat mit einem Vakuumzylinder und einer Schneideinrichtung zum Schneiden von Etiketten, um ein Spendeaggregat zum Spenden von Selbstklebeetiketten mit einer Spendekante oder beispielsweise um ein Kaltleimaggregat zum Spenden von vorgeschnittenen Etiketten mittels Paletten und Greiferzylinder handeln.
  • Umfasst die Ausstattungseinrichtung einen Druckkopf, so kann dieser nach dem Tintenstrahldruckprinzip, insbesondere nach dem Drop-on-demand-Verfahren arbeiten. Bevorzugt werden mindestens vier Druckköpfe eingesetzt, welche nacheinander denselben Behälter mit unterschiedlichen Farben, beispielsweise Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz bedrucken.
  • Die Klebestellen sind die Stellen auf der Außenoberfläche der Behälter, auf denen das Haftmittel noch aufgebracht wird oder bereits aufgebracht wurde, bzw. die Stellen, die mit Haftmittel versehen werden oder wurden. Dabei muss das Haftmittel nicht unbedingt durch die Haftmittelauftragseinrichtung auf die Klebestelle des einen Behälters aufgebracht werden, sondern kann auch durch ein Zusammenführen zweier Behälter, wobei lediglich auf dem anderen Behälter Haftmittel aufgebracht ist, auf die Klebestelle des einen Behälter aufgebracht werden.
  • Die Haftmittelauftragseinrichtung kann beispielsweise eine oder mehrere Düsen oder Pistolen umfassen, aus welchen das Haftmittel in Richtung der Behälter abgegeben wird.
  • Insbesondere erfolgt der Auftrag des Haftmittels berührungslos. Hierfür kann das Haftmittel unter einem Druck stehen und der Weg zum Behälter wird durch ein Öffnen eines steuerbaren Ventils in der Haftmittelauftragseinrichtung im gewünschten Moment freigegeben.
  • Die Zusammenführeinrichtung dient insbesondere zur Verkleinerung des Abstands der Behälter, die später ein Gebinde bilden und kann insbesondere mindestens zwei Transportelemente umfassen, welche entlang des jeweiligen vorgegebenen Transportpfads ihren Abstand zueinander verkleinern. Durch die Verkleinerung des Abstands werden mindestens zwei Behälter, die mit ihren jeweils zugeordneten Transportelementen in Eingriff stehen, an ihren jeweiligen Klebestellen relativ zueinander derart angenähert, dass ein auf einen oder beide Behälter aufgetragenes Haftmittel mit der Klebestelle des anderen Behälters in Kontakt kommt und/oder dass ein auf einen oder beide Behälter aufgetragenes Haftmittel mit dem auf die Klebestelle des anderen Behälters aufgetragenem Haftmittel in Kontakt kommt. Letzteres kann beispielsweise beim Einsatz eines Zweikomponentenklebers sinnvoll sein, wobei die zwei Komponenten jeweils auf separate Behälter aufgetragen werden, welche dann zusammengeführt werden.
  • Das Transportieren der Behälter entlang eines vorgegebenen Transportpfads kann umfassen, dass zwei Behälter während des Transports mit der Transporteinrichtung unterschiedliche Transportpfade durchlaufen, welche jeweils durch die Transporteinrichtung vorgegeben sind. Dies kann beispielsweise durch den Einsatz mindestens zweier voneinander beabstandeter Fördereinrichtungen der Transporteinrichtung realisiert werden. Es wäre aber auch denkbar, dass zwei Behälter eines selben, späteren Gebindes denselben Transportpfad hintereinander im Bereich der Transporteinrichtung durchlaufen. Im Fall von beispielsweise einem Gebinde aus vier Behältern, können zwei Behälter hintereinander denselben Transportpfad durchlaufen und zwei andere Behälter desselben Vierer-Gebindes einen anderen Transportpfad.
  • Es können also mindestens zwei zumindest bereichsweise beabstandete Transportpfade für mindestens zwei, bevorzugt mindestens vier Behälter desselben Gebindes vorgesehen sein.
  • Ein Transportpfad führt ununterbrochen von der der Ausstattungseinrichtung bis in die Zusammenführeinrichtung, d.h. er beginnt insbesondere in dem Bereich, in dem die Behälter ihre Ausstattung erhalten und führt ohne Lücke bis zu der Position, an der die Behälter zum Herstellen eines Gebindes zusammengeführt werden, insbesondere zu der Position, an der die Behälter eines Gebindes miteinander verbunden werden.
  • Ein Transportpfad kann bzw. die mindestens zwei Transportpfade können insbesondere bereichsweise mäanderförmig und/oder in einer horizontalen Ebene verlaufen.
  • Entlang des Transportpfads ist insbesondere eine Vielzahl von Transportelementen angeordnet, welche insbesondere derart ausgestaltet sind, dass sie die Behälter einzeln entlang des Transportpfads transportieren können.
  • Bei den Transportelementen handelt es sich insbesondere um eine Vielzahl von die Behälter individuell bzw. separat voneinander kontaktierenden Greifern und/oder Einspannungen und/oder Schiebern. Alternativ kann/können als Transportelement(e) auch eine oder mehrere Schnecke(n) zum Einsatz kommen.
  • Werden Greifer oder Einspannungen eingesetzt, so hat dies den zusätzlichen Vorteil, dass die Behälter ihre Orientierung im Wesentlichen sicher beibehalten können.
  • Insbesondere ist daran gedacht, dass die Transportelemente einen Vorsprung oder eine Lücke im Bereich einer Kontaktzone zum Behälter aufweisen, welcher Vorsprung oder welche Lücke in ein passendes Gegenstück der Behälterkontur während des Transports formschlüssig eingreift. Das Gegenstück wird entsprechend von einem Vorsprung oder einer Lücke entlang der Behälteraußenkontur gebildet. Bei PET-Flaschen eignet sich hierfür beispielswiese ein Vorsprung oder eine Lücke in einem Tragring oder im Boden (z.B. ein Fuß des Behälterbodens) oder eine Kontur (Design) in der Seitenwand. Bei Dosen könnte sich hierfür der Verschluss eignen.
  • Eine Alternative für ein Transportelement stellt eine Schnecke dar, wobei die Behälter dabei zusätzlich auf einem Transportband stehen können.
  • Auf einen ausschließlichen Transport von der Ausstattungseinrichtung bis zur Zusammenführeinrichtung mittels Förderbändern wird verzichtet.
  • Der Transportpfad ist insbesondere pufferlos ausgestaltet, so dass ein noch kompakterer Aufbau erreicht wird. Sollte doch ein Puffer zwischen der Ausstattungseinrichtung und der Zusammenführeinrichtung benötigt werden, so umfasst dieser ebenfalls mit den Behältern in Eingriff bringbare Transportelemente, wie z.B. in dem Dokument EP1295820A1 beschrieben.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Transportelemente von der Ausstattungseinrichtung durchgehend bis in die Zusammenführeinrichtung in einem definierten Abstand zueinander angeordnet sind, so dass die Behälter von der Ausstattungseinrichtung durchgehend bis in die Zusammenführeinrichtung mit einem definierten Abstand zueinander transportiert werden können und wobei der Abstand zweier Transportelemente im Bereich der Ausstattungsvorrichtung größer ist als im Bereich der Zusammenführeinrichtung. Die Behälter weisen zueinander während der Ausstattung bevorzugt einen größeren Abstand zueinander auf, da sie während dieser in vielen Fällen frei gedreht werden müssen. Nach dem Zusammenführen wird dieser Abstand derart verkleinert, dass die Behälter aneinanderstoßen bzw. dass auf den Behältern aufgebrachte Haftmittel auf die Oberfläche eines im Gebinde benachbarten Behälters trifft.
  • Der definierte Abstand kann sich also während des Transports ändern. Dies kann beispielsweise mittels einer Schnecke mit kleiner werdender Steigung oder einem Teilungsverzugsstern mit in Transportrichtung relativ zueinander beweglich angeordneten Transportelementen erfolgen.
  • Insbesondere können die Transportelemente an einer umlaufenden Fördereinrichtung oder an mehreren umlaufenden Fördereinrichtungen, insbesondere Transportkarussellen, angeordnet sein.
  • Im Bereich der Ausstattungs- und/oder Haftmittelauftragseinrichtung können insbesondere Transportelemente in der Form von Einspannungen vorgesehen sein, welche die Behälter insbesondere von unten mittels eines Drehtellers, auf dem ein Behälter mit seinem Boden steht, und von oben, mittels einer Zentrierglocke, einspannen. Die Einspannungen sind in äquidistanten Abständen entlang des Umfangs an einem rundlaufenden Karussell, im Folgenden Ausstattungskarussell genannt oder Etikettierkarussell, angeordnet.
  • Auf dem weiteren Transportweg stromabwärts des Ausstattungskarussells kann ein weiteres Transportkarussell in Form eines rundlaufenden Transportsterns mit einer Vielzahl von an diesem angeordneten Greifern, angeordnet sein, welche jeweils einen Behälter seitlich mit einer horizontalen Greifbewegung aus jeweils einer Einspannung übernehmen. Im Fall von PET-Flaschen können die Greifer diese zumindest im Neckhandling transportieren, d.h. die Flaschen werden in einem Bereich in der Nähe einer oberen Öffnung bzw. kurz unterhalb des Verschlussbereichs gegriffen. Zusätzlich können weitere Greifklauen im Körperbereich der Flaschen angreifen.
  • Insbesondere kann es sich bei den Transportelementen stromabwärts des Ausstattungskarussells um Klammern mit jeweils insbesondere 2 Greiferklauen handeln.
  • Insbesondere können die Greifbewegungen der Transportelemente aktiv gesteuert werden, indem beispielsweise stationäre Nocken in Übergabebereichen der Förderer angeordnet sind, welche eine Öffnung oder ein Verschließen der Transportelemente bewirken.
  • Werden Behälter stromab der Haftmittelauftragseinrichtung im Körperbereich gegriffen, so erfolgt der Kontakt der Greifer an der Behälteroberfläche ausschließlich in einem Bereich der Behälteroberfläche, auf welchem kein Haftmittel aufgetragen wurde. Hierfür ist es vorteilhaft, wenn die Haftmittelauftragseinrichtung das Haftmittel auf einer anderen Höhe entlang der Behälterlängsachse aufträgt, als auf der Höhe bzw. als auf den Höhen, in der bzw. in denen die Transportelemente die Behälter greifen.
  • Stromabwärts des weiteren Transportkarussells kann die Zusammenführeinrichtung angeordnet sein. Insbesondere werden die Behälter von Transportelementen dieser übernommen und durch Annäherung dieser Transportelemente relativ zueinander zusammengeführt.
  • Weiterhin kann die Vorrichtung eine Behälterstromaufteilungsvorrichtung aufweisen, welche einen ankommenden Behälterstrom in mehrere Ströme aufteilt, die beabstandet zueinander stromabwärts der Behälterstromaufteilungsvorrichtung verlaufen. Beispielsweise kann aus einer einzigen ankommenden Reihe von abgefüllten und verschlossenen Behältern zwei oder mehr Reihen von Behältern generiert werden. Die Behälterstromaufteilungsvorrichtung kann insbesondere dann eingesetzt werden, wenn Gebinde aus mindestens zwei Reihen und mindestens zwei Spalten hergestellt werden sollen (beispielsweise herkömmliche „Sixpacks“ mit zwei Reihen und drei Spalten).
  • Die Behälterstromaufteilungsvorrichtung kann stromaufwärts der Ausstattungseinrichtung und/oder der Haftmittelauftragseinrichtung angeordnet sein. In dem Fall sind mindestens zwei voneinander beabstandete Ausstattungseinrichtungen und/oder Haftmittelauftragseinrichtungen vorgesehen, welche jeweils separat Behälter der mindestens zwei Behälterströme ausstatten bzw. mit Haftmittel versehen.
  • Die Behälterstromaufteilungsvorrichtung kann alternativ auch stromabwärts der Ausstattung der Behälter und/oder des Haftmittelauftrags auf die Behälter angeordnet sein. In dem Fall durchlaufen die Behälter denselben Transportpfad im Bereich der Ausstattungseinrichtung und/oder Haftmittelauftragseinrichtung. Bevorzugt wird in dem Fall auch dieselbe Ausstattungseinrichtung und/oder dieselbe Haftmittelauftragseinrichtung zum Ausstatten bzw. Haftmittelauftrag für alle Behälter verwendet.
  • Die Behälterstromaufteilungsvorrichtung kann beispielsweise durch eine Weiche eines Langstator-Linearmotors oder durch einen Transportstern gebildet werden, welcher Transportstern beispielsweise nacheinander aufgenommene Behälter abwechselnd an zwei stromabwärts angeordnete Förderer übergibt.
  • In der Zusammenführeinrichtung können im Fall von mehreren Strömen somit nicht nur Behälter eines ersten Stroms zusammengeführt, sondern auch Behälter eines zweiten Stroms sowie die Behälter beider Ströme relativ zueinander zusammengeführt werden.
  • Die Ausstattungseinrichtung und die Haftmittelauftragseinrichtung können stationär an derselben umlaufenden Fördereinrichtung angeordnet sein. Wie bereits angedeutet kann diese Fördereinrichtung eine Vielzahl von um ihre jeweilige Achse mittels eines Antriebs drehbare Transportelemente, insbesondere Drehteller, aufweisen, um die Behälter für einen Haftmittelauftrag und/oder für einen Ausstattungsvorgang zu orientieren. Auf den Drehtellern werden die Behälter stehend transportiert und gedreht. Von den Behältern aus gesehen gegenüberliegend kann diese Fördereinrichtung eine Vielzahl von um ihre jeweilige Achse drehbare Transportelemente, z.B. Zentrierglocken, aufweisen, die die Behälter von oben kontaktieren. Alternativ können auch die Zentrierglocken angetrieben werden. Dadurch, dass Ausstattungseinrichtung und die Haftmittelauftragseinrichtung an derselben Fördereinrichtung angeordnet sind, auf der die Behälter in einer definierten Position angeordnet sind, kann eine genaue Positionierung der Behälter relativ zur Ausstattungseinrichtung und zur Haftmittelauftragseinrichtung vorgenommen werden. Insbesondere kann sowohl eine Orientierung der Behälter auf dieser Fördereinrichtung durch ein Drehen vor oder bei der Ausstattung als auch eine Orientierung vor oder beim Haftmittelauftrag erfolgen. Der Vorteil hierbei ist der Einsatz lediglich eines Antriebs, insbesondere des Drehtellerantriebs, für beide Vorgänge.
  • Insbesondere kann jeder Drehteller hierfür einen eigenen Motor umfassen.
  • Allgemein kann man sagen, dass die Ausstattungseinrichtung und die Haftmittelauftragseinrichtung, insbesondere stationär, entlang eines Transportpfads desselben Transportelements oder derselben Transportelemente angeordnet sind und wobei das Transportelement um seine Achse mittels eines Antriebs drehbar ist bzw. die Transportelemente um ihre jeweilige Achse drehbar sind, um die Behälter für einen Haftmittelauftrag und/oder für einen Ausstattungsvorgang zu orientieren.
  • Insbesondere ist daran gedacht, dass es sich bei den Transportelementen um Mover handelt, welche von einem Langstator-Linearmotor angetrieben sind.
  • Im Gegensatz zum Einsatz von mehreren Fördereinrichtungen können dieselben Transportelemente die Behälter so von der Ausstattungseinrichtung bis zur Zusammenführeinrichtung transportieren. In anderen Worten besteht die Transporteinrichtung lediglich aus einer Vielzahl von Transportelementen und einem Langstator-Linearmotor, welcher die Transportelemente antreibt. Im Fall von mehrreihigen Gebinden können auch zwei Langstator-Linearmotoren mit jeweiligen Transportelementen verwendet werden.
  • Der Langstator-Linearmotor kann dabei zusätzlich eine Führungsschiene für die Transportelemente umfassen, auf welcher an den Transportelementen angeordnete Rollen abrollen. Zusätzlich könnten aber auch Bodenabstützungen für den Behälterboden entlang des Transportpfads vorgesehen sein.
  • Die Transportelemente, die am Langstator-Linearmotor entlanglaufen, können ebenfalls eine Einrichtung zum Drehen der Behälter aufweisen.
  • Ebenfalls ist daran gedacht, die Behälter während des Transports mit einer umlaufenden Fördereinrichtung mit ersten Transportelementen auszustatten und sie anschließend an zweite Transportelemente zu übergeben, die die Behälter ohne weitere Übergabe bis in die Zusammenführeinrichtung transportieren, insbesondere mittels eines Langstator-Linearmotor-Systems. Der Haftmittelauftrag kann entweder im Bereich der umlaufenden Fördereinrichtung oder während des Transports mit den zweiten Transportelementen stattfinden. Dies hat den Vorteil, dass die Behälter mittels der ersten Transportelemente bereits für die Zusammenführung ausgerichtet werden können. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass eine Übergabe von den ersten an die zweiten Transportelemente in diesem Fall tangential erfolgt, d.h. zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. an der Übergabestelle weisen beide Transportelemente denselben Richtungsvektor auf. Insbesondere kann sogar die Bahn des zweiten Transportelements an die Bahn des ersten Transportelements angepasst sein, insbesondere in der Form, dass ein Teilstück von mehr als 5 cm der jeweiligen Transportpfade im Wesentlichen gleich ist. Im Fall eines Karussells für das erste Transportelement können die Transportpfade auf dem Teilstück eine Krümmung aufweisen, deren Radius in der Mitte des Karussells liegt.
  • Insbesondere kann in Transportrichtung der Behälter gesehen eine Trocknungseinrichtung zum Trocknen der Behälter vor der Ausstattungseinrichtung und der Haftmittelauftragseinrichtung angeordnet sein. Durch sie wird beispielsweise Kondensat von der Behälteroberfläche entfernt, welches durch eine Abfüllung bei relativ hoher Luftfeuchtigkeit und den Transport der Behälter von einem Füller zur Ausstattungseinrichtung bzw. Haftmittelauftragseinrichtung entstanden ist. Somit wird ein sicheres Anhaften der Ausstattung und des Haftmittels gewährleistet.
  • Je nach Anlagenkonfiguration ist lediglich eine einzige Trocknungseinrichtung vor der Ausstattungseinrichtung und der Haftmittelauftrageinrichtung angeordnet, welche alle Behälter durchlaufen.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Ausstattungseinrichtung und die Zusammenführeinrichtung über die Transporteinrichtung unmittelbar miteinander verblockt und der Transportpfad zwischen der Ausstattungseinrichtung und der Zusammenführeinrichtung behältereinteilerlos ausgebildet ist und der Abstand zwischen der Ausstattungseinrichtung und der Zusammenführeinrichtung weniger als 10 m beträgt.
  • „Verblockt“ in diesem Sinne kann eines oder mehrere der folgenden Kriterien umfassen:
    • - es ist kein Puffer zwischen der Ausstattungseinrichtung und der Zusammenführeinrichtung vorgesehen
    • - stoppt die Ausstattungseinrichtung wegen eines Fehlers bzw. der zugehörige Förderer, so stoppt auch die Zusammenführeinrichtung bzw. der in ihrem Bereich angeordnete Förderer entweder zweitverzögert oder sofort
    • - sämtliche Transportelemente unterschiedlicher Fördereinrichtungen bzw. die Fördereinrichtungen können mittels einer Steuerung miteinander synchronisiert werden, beispielsweise um genaue Flaschenübergaben durchzuführen oder um nach einem Anlagenstopp die Positionen einzelner Transportelemente unterschiedlicher Fördereinrichtungen zueinander auszurichten
    • - Betritt ein Bediener einen Maschinenschutz im Bereich einer Fördereinrichtung, so ist dieser Bereich für einen Tippbetrieb freigegeben, andere, benachbarte Bereiche sind jedoch für einen Zugang gesperrt.
    • - Es ist lediglich eine einzige Steuerung für die Ausstattungseinrichtung und die Zusammenführungseinrichtung vorgesehen, insbesondere auch für die Haftmittelauftragseinrichtung. Unabhängig davon können jedoch mehrere Bedienterminals zum Bedienen der unterschiedlichen Förderer und/oder der Ausstattungseinrichtung und/oder der Zusammenführungseinrichtung und/oder anderen Anlagenteilen vorgesehen sein, welche mit derselben Steuerung verbunden sind
  • Behältereinteilerlos bedeutet, dass kein Behältereinteiler zwischen der Ausstattungseinrichtung und der Zusammenführeinrichtung vorgesehen ist. Ein Behältereinteiler kann beispielsweise einen Pulk von Behältern, die zueinander Stoß-anStoß angeordnet sind, in einzelne Behälter oder Behältergruppen aufteilen. Beispielsweise werden Rückhalteeinteiler bei Verpackungsmaschinen oder Schnecken hierfür verwendet (nicht zu verwechseln mit der oben genannten „durchgehenden“ Schnecke, die in diesem Sinn keine Einteilung vornimmt).
  • Durch den Abstand von weniger als 10 m wird eine sehr kompakte Anordnung erreicht. Bei heutzutage üblichen Hochgeschwindigkeitsanlagen ist es wahrscheinlich, dass keine (erneute) Kondensation zwischen einer unmittelbar vor der Ausstattungseinrichtung bzw. der Haftmittelauftragseinrichtung angeordneten Trocknungseinrichtung und der Zusammenführeinrichtung auftritt.
  • Insbesondere umfasst die Vorrichtung einen Haftmittelvorratsbehälter, welcher zur Versorgung mit Haftmittel sowohl mit der Haftmittelauftragseinrichtung als auch mit einer als Etikettieraggregat ausgeführten Ausstattungseinrichtung verbunden ist. Somit kann auf einen Vorratsbehälter verzichtet werden. Dies ist allerdings nur vorgesehen, sofern das Haftmittel für Etiketten, haftungstechnisch, aber auch kostentechnisch, geeignet ist.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass der Abstand von der Haftmittelauftragseinrichtung zur Ausstattungseinrichtung weniger als 5m, bevorzugt weniger als 3m beträgt.
  • Insbesondere können stromauf vor der Vorrichtung eine oder mehrere der folgenden Maschinen angeordnet sein, welche die Behälter durchlaufen:
    • - eine Streckblasmaschine zur Herstellung der Behälter, insbesondere im Fall von PET-Flaschen oder eine Depalettiervorrichtung zum Depalettieren von Behältern, insbesondere bei Dosen oder Glasflaschen
    • - eine Sterilisations-, Reinigungs- oder Spülvorrichtung zum Reinigen und/oder Sterilisieren und/oder Rinsen bzw. Spülen der Behälter
    • - ein Füller zum Abfüllen von Getränk in die Behälter
    • - ein Verschließer zum Verschließen der Behälter
  • Stromab der Vorrichtung kann beispielsweise eine Gruppierungs- bzw. Lagenbildungsvorrichtung für die Gebinde und/oder ein Palettierer angeordnet sein.
  • Des Weiteren kann eine Vielzahl von Transporteuren bzw. Förderern vor und nach der Vorrichtung angeordnet sein.
  • Die Erfindung ist weiterhin auf ein Verfahren zur Herstellung von Gebinden aus untereinander an Klebestellen durch ein Haftmittel verbundenen und mit einer Ausstattung versehenen Behältern gerichtet, an welchen Klebestellen die Behälter im fertigen Gebinde unmittelbar und/oder lediglich um das Haftmittel voneinander beabstandet aneinanderstoßen, umfassend folgende Schritte:
    • - Ausstatten der Behälter mit einer Ausstattungseinrichtung,
    • - Auftragen eines Haftmittels auf die, insbesondere bereits ausgestatteten, Behälter,
    • - Zusammenführen der ausgestatteten und mit einem Haftmittel versehenen Behälter zur Bildung eines Gebindes,
    • - Transportieren der ausgestatteten Behälter entlang eines vorgegebenen Transportpfads mittels Transportelementen, welche die Behälter zumindest mittelbar kontaktieren,

    wobei die Behälter auf dem gesamten Weg von der Ausstattung zu der Zusammenführung im Eingriff mit einem oder mehreren Transportelementen stehen.
  • Insbesondere kann der Transport der Behälter von der Ausstattung(seinrichtung) in die Zusammenführung(seinrichtung) kontinuierlich, also ohne Stopp, erfolgen.
  • Weitere Verfahrensschritte können sein:
    • - Lediglich einmaliges Trocknen der Klebestellen und des Etikettierbereichs der Behälteraußenoberfläche
    • - Drehen der Behälter jeweils vor oder während einer Ausstattung, vor oder während eines Haftmittelauftrags und vor einer Zusammenführung
    • - Das im letzten Schritt genannte dreimalige Drehen eines Behälters während der Behälter auf demselben Transportelement angeordnet ist
  • Sämtliche bzgl. der Vorrichtung dargestellten Merkmale können auch bei dem erfindungsgemäßen Verfahren Anwendung finden und umgekehrt.
  • Ohne Anspruch auf Vollständigkeit deren Nennung zu erheben sind können folgende Merkmale auch Teil des Verfahrens sein:
    • - die Trocknung der Klebestellen der Behälter vor der Ausstattung und des Auftrags von Haftmittel und/oder
    • - die Trocknung nicht nur der Klebestellen, sondern gegebenenfalls der gesamten Mantelflächen und/oder durch deren Mantelflächen sowie deren Grund- und/oder Deckflächen gebildete Oberflächen der Behälter, und/oder
    • - die Reinigung wenigstens der in Bezug auf deren Gesamtheit zumindest zum Teil mit Haftmittel zu versehenden Klebestellen der Artikel vor deren Trocknung, und/oder
    • - die Herstellung von Behältern, beispielsweise die Herstellung von mit einem Inhaltsstoff zu befüllenden, als Behälter ausgeführten Behältern durch Streckblasen, und/oder
    • - die Kühlung zumindest der Grundflächen der Artikel beispielsweise durch ein Bespritzen und/oder berieseln wenigstens der Grundflächen mit Wasser während und/oder unmittelbar nach der Herstellung der Behälter und/oder
    • - die Innenreinigung bis hin zur Innensterilisation von zuvor hergestellten, und im Anschluss an die Innenreinigung und/oder Innensterilisation mit einem Inhaltsstoff zu befüllenden Behältern und/oder
    • - die Befüllung zuvor hergestellter Behälter, insbesondere vor der Trocknung der in Bezug auf deren Gesamtheit zumindest zum Teil mit Haftmittel zu versehenden Klebestellen der Artikel, und/oder
    • - dem Verschließen zuvor hergestellter und befüllter Artikel, insbesondere vor der Trocknung der in Bezug auf deren Gesamtheit zumindest zum Teil mit Haftmittel zu versehenden Klebestellen der Behälter, und/oder
    • - dem Gruppieren der zuvor hergestellten Gebinde zu Stapellagen und dem Aufstapeln zu einem aus mehreren Stapellagen bestehenden Stapel an einem Stapelplatz, insbesondere Palettierung.
  • Die Erfindung ist weiterhin auf eine Anlage gerichtet, welche eine oben genannte Vorrichtung und einen Füller umfasst, welcher stromaufwärts der Vorrichtung angeordnet ist.
  • Insbesondere können der Füller und die Vorrichtung ebenfalls miteinander verblockt sein.
  • Hierbei kann auch der Verschließer und/oder eine Streckblasmaschine Teil des Blocks sein.
  • Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele die Erfindung und ihre Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind. Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie die erfindungsgemäße Vorrichtung oder das erfindungsgemäße Verfahren ausgestaltet sein können und stellen keine abschließende Begrenzung dar. Es zeigen in schematischer Darstellung:
    • 1 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer daran angeschlossenen Abfüllanlage und Anlagenende
    • 2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer daran angeschlossenen Abfüllanlage und Anlagenende
    • 3 ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer daran angeschlossenen Abfüllanlage und Anlagenende
    • 4 ein viertes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
    • 5 ein fünftes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
    • 6 ein sechstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
    • 7 ein sechstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
    • 8 ein Beispiel für ein Gebinde, welches mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung und des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellt werden kann.
    • 9 ein Beispiel eines Transportelements aus einer der Vorrichtungen der vorherigen Figuren in Schnittdarstellung
    • 10 Ein Beispiel eines Etikettier- oder Druckkarussells
  • 1 zeigt eine Abfüllanlage 100 mit einer Streckblasmaschine, umfassend einen Ofen 101 zur Erwärmung von Kunststoffvorformlingen (nicht gezeigt), welche während des Transports mit einer Kette 109 an einer Wärmequelle (z.B. Infrarotstrahler, nicht gezeigt) vorbei transportiert werden. Die erwärmten Vorformlinge werden an einen stromabwärts angeordneten Teilungsverzugsstern 117 übergeben, welcher Teil des Blasmoduls 102 ist. Von diesem werden die Vorformlinge an ein Blasrad 110 mit größerem Abstand zueinander (im Vergleich zum Ofen) übergeben. Das Blasrad 110 weist eine Vielzahl von Blasstationen auf (nicht gezeigt), in welchen die Vorformlinge mittels unter Druck stehendem Medium (insbesondere Druckluft) zu Behältern 1 (Flaschen, es ist beispielhaft nur ein einziger Behälter gezeigt) ausgeformt werden. Die Behälter 1 werden über einen mäanderförmigen Sterntransport 103 vom Blasrad 110 abtransportiert, wobei sie mittels einer Bodenkühlung 111 mit einem kühlenden Medium (z.B. Druckluft oder Wasser) beaufschlagt werden. Stromabwärts vom Sterntransport 111 kann ein weiteres Behandlungsmodul 104 mit einem Behandlungskarussell 112 angeordnet sein, auf welchem die Behälter 1 beispielsweise beschichtet, sterilisiert oder ausgespült werden können. Über einen weiteren nicht mit Bezugszeichen versehenen Transportstern werden die Behälter 1 anschließend in einem Füller 105 mit einem Getränk abgefüllt und von einem Verschließer 106 verschlossen. Sowohl Füller als auch Verschließer umfassen Karusselle 113, 114, mittels welchen die Behälter 1 während ihrer Behandlung (Füllen, Verschließen) transportiert werden. An allen Behandlungskarussellen 110, 112, 113, 114 und Transportsternen 107 und die nicht mit einem Bezugszeichen versehenen sind, sind nicht gezeigte Transportelemente vorhanden, welche die Behälter 1 während des Transports greifen bzw. festhalten, insbesondere Klammern. Zwischen den Behandlungskarussellen und den Sternen finden Übergaben der Behälter von einem an ein anderes Transportelement 2 statt. An der Transportkette 109 des Ofens 101 können Innengreifer in Form von Heizdornen angeordnet sein. Auf dem Blasrad 110 werden die Behälter 1 bzw. Vorformlinge von den Blasformen transportiert bzw. gehalten.
  • Mit dem Bezugszeichen 20 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung gekennzeichnet, welche in diesem Ausführungsbeispiel eine Trocknungseinrichtung 107 mit mindestens einer Heißluftdüse 115, eine Ausstattungseinrichtung 4 in Form von einer Vielzahl von Druckköpfen 16 zum Bedrucken der Behälteraußenoberflächen mit beispielsweise Tinte, einen Verteilstern 15 zum Aufteilen des Behälterstroms vor der stromabwärts angeordneten Haftmittelauftragseinrichtung 5 auf eine oben dargestellte Haftmittelauftragseinrichtung 5a und eine unten dargestellte Haftmittelauftragseinrichtung 5b, an deren Peripherie jeweils Haftmittelauftragselemente 3 angeordnet sind, hier in Form von Düsen, eine Zusammenführeinrichtung 13, und eine Transporteinrichtung 9, welche hier u.a. durch die Karusselle 14, 15, 11 und den dargestellten Transportriemen oder -ketten 12 gebildet wird. An den Transportriemen sind hier Transportelemente 2 in Form von Klammern oder Halterungen angeordnet. Die Zusammenführeinrichtung 13 kann eine Aushärtestrecke 17 umfassen. Ähnliche Transportelemente 2 sind auch entlang des Umfangs der Karusselle 14, 15 und u.U. 11 und der nicht mit Bezugszeichen versehenen Transportsterne und an Transportstern 15 angeordnet. Die genannten Sterne, Karusselle und Riemen sind hier umlaufende Förderer.
  • Mit dem X ist der Punkt dargestellt, an welchem die Behälter 1 in der Zusammenführeinrichtung 13 zusammengeführt werden. Nach dem Verlassen der Trocknungsstrecke 17 sind die Behälter 1 zu einem Gebinde 1a verbunden und verlassen die Vorrichtung 20 als Klebegebinde 1a.
  • Positionszeichen 130, 131 und 132 kennzeichnen das Anlagenende und stellen eine Henkelanbringung 130 auf das Klebegebinde 1a, eine Gruppierung 131 der Klebegebinde 1a durch seitliches Verschieben und eine Palettierung 132 der Klebegebinde 1a dar. Der Transport der Gebinde 1a erfolgt auf Förderbändern oder - ketten 133. Vor der Henkelanbringung 130 kann noch eine nicht dargestellte Gebindedrehstation angeordnet sein, um das Gebinde zur Henkelanbringung auszurichten, insbesondere um es um 90° zu drehen. Das Anlagenende kann im Folgenden bei jeder Ausführungsform derart ausgebildet sein.
  • Eine Henkelanbringung erfolgt bevorzugt bei einem Six-Pack derart, dass die beiden mittleren Behälter 1 von dem Henkel überspannt werden, wobei der Henkel an den Mantelflächen der beiden mittleren Behälter 1 angebracht wird. Bei einem von der Grundfläche aus gesehen im Wesentlichen quadratischen Vierergebinde kann der Henkel die Diagonale überspannen (in dem Fall könnte eine Drehung um 45° (+ n x 90°) vorgenommen werden) oder er ist an zwei benachbarten Behältern 1 angebracht, welche eine Seite des Quadrats bilden.
  • Auf den Karussellen 14 kann der Transport auch mit dem Einsatz von nicht gezeigten zusätzlichen Halterungen erfolgen, die an den Behältern 1 angeordnet werden und jeweils mit ihrem zugeordneten Behälter 1 an ein nachfolgendes Karussell 14 übergeben werden. Am Ende der Ausstattungseinrichtung 4 kann eine Trennung der Behälter 1 von ihren Halterungen erfolgen und die Halterungen werden über einen nicht dargestellten Transporteur wieder zum Anfang der Ausstattungsvorrichtung 4 zurück transportiert. Die Halterungen können dazu dienen, eine Orientierung der jeweiligen Behälter 1 in ihrer Umfangsrichtung bei den Übergaben von Karussell zu Karussell 14 beizubehalten.
  • Der Transportpfad T wird in dieser Ausführungsform von einer nicht dargestellten mäanderförmigen Linie zwischen der Trocknungseinrichtung 107/115 zu den beiden Riemenumlenkungen 12a (siehe vergleichbare 4) nach der Haftmittelauftragseinrichtung 5, 3 gebildet. Ab dem Punkt X beginnt eine lineare bzw. gerade Aushärtestrecke 17, welche die (werdenden) Gebinde 1a durchlaufen.
  • Der Stern 15 kann insbesondere beispielsweise vier schwenkbare Arme 2a aufweisen, welche zueinander ihren Abstand ändern können. Zusätzlich können die Arme im Wesentlichen nach außen radial verfahrbar ausgeführt sein. Die Arme können in zwei unterschiedlichen Steuerkurven geführt sein. Auf diese Weise kann eine Übergabe jedes zweiten Behälters 1 an die erste Haftmittelmittelauftragseinrichtung 5a und jedes dazwischen ankommenden Behälters 1 an die zweite Haftmittelmittelauftragseinrichtung 5b erfolgen. (nicht gezeigt)
  • Die Transportelemente 2 im Bereich der Ausstattungseinrichtung 4 sind hier als Klammern dargestellt, können aber zusätzlich oder alternativ eine Einspannung der Behälter 1 von oben und unten (z.B. als Drehteller und Zentrierglocken) aufweisen, wobei ein Transport der Behälter 1 ab dem Stern 15 bis zur Haftmittelauftragseinrichtung 5 mittels Klammern 2 erfolgt. Auf den Karussellen 11 im Bereich der Haftmittelauftragseinrichtung 5 sind die Transportelemente 2 wieder als eine Einspannung von oben und unten ausgebildet, wobei sie vor dem Auftrag von Haftmittel 1z mittels der Düsen 3 ausgerichtet werden. Insbesondere kann auf den Karussellen 11 eine weitere Ausrichtung nach dem Haftmittelauftrag erfolgen, welche schlussendlich bis zur Zusammenführung der Behälter 1 nicht mehr geändert wird. In anderen Worten wird die Ausrichtung der Behälter 1 für die Zusammenführeinrichtung 13 in der Haftmittelauftragseinrichtung 5 vorgegeben.
  • Die Ausrichtung der Behälter 1 auf den Karussellen 14 und 11 erfolgt vorzugsweise durch eine Drehung um deren Längsachse. Prinzipiell ist auch an eine exzentrische Aufnahme und Drehung in den Transportelementen 2 der Behälter gedacht, wenn es sich z.B. um ovale Behälter 1 handelt.
  • Als Alternative zur Anordnung der Ausstattungseinrichtung 4 mit den zugeordneten Transportelementen 2 bzw. umlaufenden Förderern 14 zwischen dem Verschließer 114 und der Haftmittelaufbringeinrichtung 5 könnte sie auch zwischen dem Blasrad 110 und dem Füller 112 angeordnet werden. Eine Anzahl der Transportsterne, welche zwischen den jeweiligen Behandlungsmodulen steht, liegt zwischen 1 und 10. Die Trocknungseinrichtung 107 würde in diesem Fall an ihrer Position bleiben und Stern 15 würde sich an ihr stromabwärts anschließen.
  • Der vorgegebene Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Behältern 1 wird hier z.B. im Karussell 14 durch vier in 90° - Schritten am Umfang verteilten Transportelementen 2 und den Radius des Karussells 14 definiert (Länge des Kreisbogens zwischen zwei benachbarten Transportelementen).
  • In den folgenden Figuren sollen im Vergleich zu 1 gleich dargestellte Elemente denen aus 1 entsprechen. Diese werden nicht mehr unbedingt beschrieben bzw. mit Positionszeichen versehen.
  • In 2 umfasst die Ausstattungseinrichtung 4 Etikettieraggregate 18, welche Etiketten 1q (nicht gezeigt) auf Behälter 1 spenden, die auf dem Etikettierkarussell 19 an den Etikettieraggregaten 18 vorbei transportiert werden („vorbei“ in diesem Sinne heißt so nah daran vorbei, dass ein Etikett gespendet werden kann). Am Umfang des Etikettierkarussells 19 ist eine Vielzahl von Transportelementen 2b angeordnet, welche als untere und obere Einspannung (z.B. Drehteller und Zentrierglocke) ausgeführt sind, um den zu etikettierenden Bereich auf den Behältern 1 nicht abzuschirmen. Eine Einrichtung zur direkten Bedruckung ist im Vergleich zur 1 in diesem Beispiel nicht vorgesehen. Es könnte jedoch ein stationär angeordneter Datierer zum Drucken oder Lasern eines Mindesthaltbarkeitsdatums auf die Behälter- oder Etikettenaußenfläche vorhanden sein, insbesondere in der Nähe des Etikettierkarussells 19.
  • Im Gegensatz zu 1 wird hier ein Vierergebinde 1b hergestellt, es könnte aber auch ein Sechsergebinde 1a oder ein anderes Gebinde hergestellt werden. Ebenfalls ist an genestete Gebinde gedacht, bei welchem die Behälter 1 reihenmäßig versetzt zueinander sind. Hierfür müssten die Transportelemente 2 im Bereich der Zusammenführeinrichtung 13 auch versetzt zueinander während des Zusammenführens angeordnet werden bzw. die Behälter 1 transportieren.
  • In 3 wurde im Vergleich zu 2 die Haftmittelauftragseinrichtung 5 in die Nähe des Etikettierkarussells 19 verlagert. Entlang des Umfangs des Etikettierkarussells 19 sind hier sowohl Etikettieraggregate 18 als auch Düsen 3 zum Haftmittelauftrag auf die Behälter 1 angeordnet. Die Transportelemente 2 können hierbei Einspannungen umfassen wie in 2. Dies ist eine sehr platzsparende Ausführungsform. An den Karussellen 11 sind nunmehr keine Haftmittelauftragseinrichtungen bzw. Düsen zum Haftmittelauftrag vorhanden. Die Transportelemente 2c können an den Sternen 11 als Klammern mit einer horizontalen Greifbewegung ausgebildet sein.
  • Nachdem ein Etikett 1q bei einem oder beiden Positionen 18 auf einen Behälter 1, der dabei mit Transportelement 2b transportiert wird, aufgebracht wurde, wird ein Behälter 1 vom selben Transportelement 2b für eine Aufbringung von Haftmittel bei der Position 3 in eine Orientierung bzw. Ausrichtung gedreht, dass eine Klebestelle in Richtung einer der Düsen 3 zeigt. Nachdem sämtliches benötigtes Haftmittel 1z auf die Behälter 1 aufgetragen wurde, wird der Behälter 1, sofern nötig, nochmals mittels Drehung vom selben Transportelement 2b in eine Ausrichtung gebracht wird, welche nach dem Transport mittels des Auslaufsterns 32, der Sterne 15, 11 und dem Zwischenstern 11a und dem Riemen 12 nötig ist, um die Klebestellen zweier oder mehrerer Behälter 1 eines Gebindes 1a aufeinander zu bringen.
  • Insbesondere wird jeder Behälter 1 nach einem orthogonal zur Transportrichtung der Behälter 1 erfolgtem Haftmittelauftrag vorzugsweise um ca. 90° oder 270°, gedreht, der Klebestellen aufweist, die später mit Klebestellen eines in Transportrichtung des Riemenförderers voranstehenden Behälters 1 aus demselben Strom zusammengeführt werden.
  • Bei allen Ausführungen ist es möglich zwei in Umfangsrichtung des Behälters 1 beabstandete Klebepunkte 1z auf einen Behälter 1 aufzubringen.
  • Bei allen Ausführungen ist es möglich zwei in Höhenrichtung (entlang seiner Achse) des Behälters 1 beabstandete Klebepunkte 1z auf einen Behälter 1 aufzubringen.
  • Eine Ausrichtung der Behälter 1 wird bei den Übergaben auf den Sternen 32, 15, 11a und 11 relativ zum jeweiligen Transportelement 2, 2c nicht verändert.
  • Der Abstand der Ausstattungseinrichtung 4 von der Haftmittelauftragseinrichtung 5 ist hier sehr gering.
  • In 4 ist eine Ausführungsform der Vorrichtung 20 zu sehen, in welcher nur ein Ausschnitt aus einer Abfüllanlage 100 zu sehen ist. Die Transportelemente 2 des Etikettierkarussells 19 und der Transportsterne 15 sind vorhanden aber nicht dargestellt. Der Transportpfad der Behälter 1 ist mit der gestrichelten Linie T gekennzeichnet. Dieser ist hier bereichsweise mäanderförmig.
  • Die Ausstattungseinrichtung 4 wird hier durch zwei Etikettieraggregate 18 gebildet, die Haftmittelauftragseinrichtung durch zwei Düsen 3, es können jedoch auch nur jeweils ein Etikettieraggregat 18 oder eine Düse 3 bzw. jeweils mehr als zwei Elemente 18, 3 vorhanden sein.
  • Positionszeichen 200 kennzeichnet eine Inspektionseinheit, insbesondere eine Kamera, mit der die Ausrichtung eines Behälters 1, z.B. zu einer Trennnaht bei PET-Flaschen oder zu einem Verschluss bei Behältern 1 erkannt werden kann. Alternativ oder zusätzlich könnte eine Inspektionseinheit 200 zwischen der Ausstattungseinrichtung 4 und der Haftmittelauftragseinrichtung 3 angeordnet werden, um den Etikettensitz an Behältern 1 zu kontrollieren und um eine Ausrichtung der Behälter 1 für den Auftrag von Haftmittel 1z, insbesondere Klebepunkte, vor dem Erreichen der Düsen 3 durchzuführen.
  • Ebenfalls ist hier eine für alle Ausführungsformen mit Etikettierung eine Option gezeigt, nach welcher zumindest ein Etikettieraggregat 18 Etiketten auf einen durch Düse 201 auf die Behälter aufgetragenen Haftmittelauftrag aufbringt. Die Düse 201 ist optional mit demselben Haftmittelreservoir 202 verbunden wie die Düsen 3 der Haftmittelauftragseinrichtung 5. Es könnten aber auch ein Haftmittelreservoir 202 für das Haftmittel 1z zur Herstellung des Gebindes und ein weiteres Reservoir für den Haftmittelauftrag zur Etikettierung durch Düse 201 vorhanden sein. In einer weiteren nicht gezeigten Option wird ein Klebemittel alternativ mittels einer Leimwalze, Etikettierpaletten oder einer Leimdüse auf die Etiketten im Bereich eines Etikettieraggregats 18 aufgetragen. Anschließend werden die Etiketten 1q auf die Behälter 1 gespendet. Auch bei dieser Option kann ein gemeinsames Reservoir für das Haftmittel 1z vorhanden sein oder zwei getrennte.
  • Nach der Inspektion wird der Behälter 1 zu einem Etikettieraggregat 18 transportiert, wobei er während des Transports durch die Drehung um die Achse des Etikettierkarussells 19 zusätzlich um eine weitere Achse, die insbesondere durch seine Längsachse verläuft, mittels eine Antriebs am Transportelement 2 gedreht bzw. ausgerichtet wird.
  • Wenn ein Behälter bei Position Y ankommt, erhält er ein Etikett durch Etikettieraggregat 18. Dabei wird er bevorzugt von dem am Etikettierkarussell 19 angeordneten Transportelement 2 gedreht.
  • Bei den Etikettieraggregaten 18 kann es sich um Selbstklebeetikettenspender handeln. Auf jeden Fall wird das Etikett oder mehrere Etiketten in definierten Höhen und/oder einer definierten Umfangsposition der Behälter 1 aufgetragen.
  • Ein erfindungsgemäßer Transportpfad T erstreckt sich in dieser Ausführungsform von Punkt Y bis zu Punkt X. Er teilt sich an einem Stern 15 in zwei Ströme auf, die in der Zusammenführeinrichtung am Punkt X wieder zusammengeführt werden. Ab der Zusammenführung am Punkt X ist der Transportweg der Behälter 1 vorzugsweise für einen gewissen Weg geradlinig.
  • In der Zusammenführeinrichtung 13 sind zwei Fördererelemente 12 gezeigt, an denen jeweils bereichsweise parallel Transportelemente 2 umlaufen. Durch einen Radius im Bereich der Umlenkung 12a, in dem auch die Behälter aufgenommen werden, sieht man, wie sich der Abstand der Transportelemente 2 vergrößert. Im geraden Bereich 12b der Förderelemente 12 ist der Abstand der Transportelemente 2 kleiner als im Aufnahmebereich. Dies bewirkt eine Zusammenführung von Behältern 1 desselben Stroms. Bei den Förderelementen 12 kann es sich um Riemen oder auch um einen Langstator mit jeweils daran angeordneten Transportelementen 2 handeln.
  • 5 zeigt eine Ausführungsform mit zwei Langstator-Linearmotoren 300, an welchen jeweils eine Vielzahl von individuell ansteuerbaren Movern 2m angeordnet ist, welche die Transportelemente bilden. In dieser Ausführungsform übernimmt ein Mover 2m einen Behälter 1 am Punkt Z und transportiert ihn an einem oder mehreren Etikettieraggregaten 18 und/oder Druckköpfen 16 (je nach gewünschter Ausstattung) und an einer oder mehreren Düsen 3 zu Haftmittelaufbringung vorbei. Im Bereich der Zusammenführeinrichtung 13 verkleinert sich der Abstand zwischen beiden Statoren 300, so dass die zwei Behälterströme zusammengeführt werden können. Die Abstände der Behälter eines Stroms werden durch Ansteuerung des jeweiligen Stators zwischen der Ausstattungseinrichtung 4 bzw. der Haftmittelauftragseinrichtung 5 und der Zusammenführeinrichtung 13 verkleinert. Nachdem ein Gebinde 1a hergestellt wurde, laufen die Mover 2m ohne Behälter wieder zurück zur Anfangsposition Z, um einen neuen Behälter 1 aufzunehmen.
  • Eine Drehung der Behälter 1 kann in diesem Ausführungsbeispiel insbesondere durch das Zusammenspiel zweier benachbarter Mover 2m erfolgen, wobei zumindest ein Mover 2m (der, der den zu drehenden Behälter aufgenommen hat) eine drehbare Aufnahme umfasst, welche mit einem Zahnrad in Verbindung steht. Ein benachbarter Mover 2m umfasst eine Zahnstange, welche in das Zahnrad eingreift. Durch Abstandsvariation der beiden Mover 2m kann eine Drehung des Behälters bewirkt werden. Eine nicht gezeigte Steuerung kann somit durch Ansteuerung von unterschiedlichen Spulen des Langstators 300 eine Abstandsvariation und somit eine Drehung bewirken. Der Mover 2m mit der Zahnstange kann dabei ein Hilfsmover sein, der keinen Behälter 1 transportiert.
  • 6 zeigt eine Ausführungsform ähnlich zur 5, nur dass die Vorrichtung 20 lediglich einen Langstator-Linearmotor 300 umfasst. Dieser weist im Bereich des Behältertransports lediglich eine geradlinige Transportstrecke auf. Diese Ausführungsform kann verwendet werden, um beispielsweise Gebinde herzustellen, die lediglich aus einer Reihe Behälter 1 bestehen.
  • 7 zeigt eine andere erfindungsgemäße Ausführungsform. In dieser umfasst die Vorrichtung 20 eine Transporteinrichtung 9, welche ihrerseits ein Etikettierkarussell 19 und einen Langstator-Linearmotor 300 umfasst.
  • Die Ausstattungseinrichtung 4 umfasst mindestens einem Etikettieraggregat 18, die Haftmittelauftragseinrichtung 5, welche mindestens ein Haftmittelauftragselement 3 umfasst, wobei das Aggregat 18 und das Element 3 entlang des Umfangs des Etikettierkarussells 19 angeordnet sind.
  • Die Transportelemente 2m des Langstator-Linearmotors 300 übernehmen die Behälter von den Transportelementen 2 des Karussells 19 in einem Übernahmebereich 306 des Langstators. Insbesondere verläuft der Übernahmebereich 306 tangential zum Karussell 19 bzw. besonders vorteilhaft überlagern sich der Transportweg der Mover 2m und der Transportweg der Transportelemente 2 über eine kleine Strecke (wie gezeichnet), in der der Langstator eine Krümmung aufweist, deren Radiusmittelpunkt in der Drehachse A des Karussells 19 liegt. Um genau zu sein überlagern sich nur die fiktiven Transportwege der mit den jeweiligen Transportelementen 2, 2m aufgenommenen Behälter. Die dargestellte Übernahme kann ebenfalls in den 5 und 6 erfolgen, nur dass von einem anderen Karussell übernommen wird.
  • Der Langstator 300 umfasst in dieser Ausführungsform mehrere Bereiche. Einen Bereich des gemeinsamen Transports 304, 306 aller Mover 2m, zwei Weichen 305 und zwei Ströme 302 und 303 welche im Wesentlichen nebeneinander verlaufen und welche bei den jeweiligen Weichen 305 getrennt bzw. wieder zusammengeführt werden. Entsprechend wird ein Behälterstrom bei der in der Zeichnung oben dargestellten Weise getrennt. Im Zusammenführungsbereich 307 werden die Behälter der zwei Teilströme 302, 303 zu einem Gebinde 1a zusammengeführt.
  • Wenn die Transportelemente 2m, so wie gezeigt, in horizontaler Richtung vom Langstator 300 abstehen und die Behälter 1 seitlich vom Langstator 300 aufgenommen und abgegeben werden, so sind zusätzlich zwei Drehbereiche 310 vorgesehen, in denen die Mover 2m bzw. teile von ihnen, welche den ersten Transportpfad bzw. Strom 302 einschlagen, jeweils um eine vertikale Achse gedreht werden. Die Mover, die den Transportpfad bzw. Strom 302 entlangfahren, umfassen dabei ein Drehlager, um welches eine an ihnen jeweils angeordnete Aufnahme (z.B. Klammern) drehbar angeordnet sind. Die Mover, die den zweiten Transportpfad 303 einschlagen, weisen bereits bei der Übernahme der Behälter 1 im Bereich 306 eine korrekte Orientierung auf.
  • Auf dem Weg von dem Aufnahmebereich 306 bis zur Zusammenführung im Bereich 307 wird der Abstand der Mover 2m zueinander verkleinert. In einem Bereich nach der Zusammenführung 307 bis zur erneuten Aufnahme von Behältern 1 wird der Abstand der Mover 2m wieder vergrößert, was unten in der Zeichnung angedeutet ist.
  • Eine Ausrichtung der Behälter 1 für oder bei der Etikettierung, für den Haftmittelauftrag und für die Zusammenführung erfolgt in dieser Ausführungsform mittels der Transportelemente 2 des Etikettierkarussells.
  • Durch das Begleiten der Mover 2m im Bereich 306 wird eine sehr schonende Übergabe erreicht, so dass die Ausrichtung in den Movern 2m nicht verändert wird und diese bis zur Zusammenführung beibehalten werden kann.
  • Sowohl Geschwindigkeiten als auch Positionen von einzelnen Movern 2m sind durch individuelle Ansteuerung von einzelnen Spulen des Langstator 300 einzeln und individuell vorgebbar. Somit sind auch in diesem Beispiel alle Transportelemente 2m zwischen der Ausstattungseinrichtung 4 und der Zusammenführeinrichtung 13 in einem definierten Abstand zueinander angeordnet.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass Mover 2m auf einem der beiden Transportpfade 302, 303 unmittelbar nach der Weiche 305 für kurze Zeit langsamer im Vergleich zu ihnen unmittelbar folgenden Movern 2m, die den anderen Transportpfad 302, 303 nehmen und Behälter 1 desselben zukünftigen Gebindes 1a transportieren, fahren, um eine Annäherung zu erreichen.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass es keinen gemeinsamen Transportbahnabschnitt 304 gibt, sondern durchgehend zwei Langstatoren 300 für den Transport von Behältern 1 zweier unterschiedlicher Reihen im Gebinde 1a angeordnet sind, welche vom selben Etikettierkarussell Behälter übernehmen, beispielsweise an zwei unterschiedlichen Positionen entlang des Umfangs des Karussells 19.
  • In 8 ist ein Gebinde 1a gezeigt, dessen Behälter 1 durch Klebepunkte 1z zusammengehalten werden. Ein Behälter 1 umfasst einen Neckbereich 1g, in welchem ein Tragring bzw. eine Wulst 1m angeordnet ist, oberhalb derer ein Verschluss 1l angebracht ist. 1u kennzeichnet einen Körperbereich, welcher einen bauchigen Brustbereich 1h, einen eingeschnürten Griffbereich 1i (Pinch), einen bauchigen Etikettierbereich 1j und einen Boden 1k umfasst. Der Etikettierbereich 1j kann alternativ oder zusätzlich zumindest abschnittsweise zylindrisch sein.
  • Im Etikettierbereich 1j ist ein Etikett 1q angeordnet. Es kann optional ein weiteres Etikett im Brustbereich 1h angeordnet sein.
  • Die Klebepunkte 1z sind auf verschiedenen Höhen, gesehen vom Boden 1k zum Neckbereich 1g, direkt auf den Behältern 1 aufgebracht. Je nach Form und Gewicht der Behälter 1 kann auf einzelne Klebepunkte 1z verzichtet werden.
  • Die Klebepunkte 1z können insbesondere auf einer Höhe 1p aufgebracht werden, welche noch im bauchigen Etikettierbereich 1j und/oder bereits im oberen Bodenbereich liegen, aber unterhalb des Etiketts 1q Richtung Boden 1k angeordnet sind, insbesondere bei Rundumetiketten (nicht gezeigt). Bei den gezeigten Etiketten 1q können die Klebepunkte 1z auch auf Höhe des Etiketts 1q angeordnet sein, jedoch an einer anderen Umfangsposition des Behälters 1.
  • Weiterhin können Klebepunkte 1z auf einer Höhe 1o unmittelbar oberhalb des Etiketts 1p im, nach oben Richtung Neckbereich 1g gesehen, noch bauchigen Etikettierbereichs 1j angeordnet sind.
  • Auf einer Höhe 1n des bauchigen Brustbereichs 1h sind weitere Klebepunkte 1z angeordnet.
  • Auf Klebepunkte 1z auf einer der Höhen 1o oder 1n kann auch verzichtet werden, um trotzdem eine Stabilität des Gebindes 1a zu garantieren. Bei sehr niedrigen Behältern 1, wie beispielsweise herkömmlichen 0,33-Liter-Dosen, kann es auch ausreichend sein, Klebepunkte 1z auf nur einer Höhe anzubringen.
  • Man erkennt auch, dass alle Etiketten 1q der drei gezeigten Behälter 1 zu einer Seite des Gebindes 1a ausgerichtet sind, so dass diese von einem Verbraucher leicht gesehen werden können. Weiterhin ist das Etikett 1q relativ zu den Klebestellen 1x bzw. Klebepunkten 1z ausgerichtet, und zwar derart, dass ein Winkelabstand bei zumindest einem Behälter 1 des Gebindes 1a vom Klebepunkt 1z zur Mitte des Etiketts 90° beträgt. Bei einem quadratischen Vierergebinde (hier nicht gezeigt) oder den Eckbehältern (hier links und rechts) kann dieser Abstand 135° betragen. Handelt es sich um Rundumetiketten, so kann als „Mitte“ des Etiketts 1q der Name des Getränks oder der Firma auf dem Etikett 1q gesehen werden (nicht gezeigt).
  • Bei dem Etikett 1q könnte es sich auch um einen direkten Aufdruck 1y aus Tinte handeln.
  • 1x kennzeichnet eine Klebestelle, auf der bereits Haftmittel 1z aufgetragen wurde.
  • Weiterhin umfasst das Gebinde 1a drei weitere Behälter 1, welche hinter der Zeichnungsebene angeordnet sind. Die Klebepunkte zu diesen Behältern1 befinden sich entlang des jeweiligen Behälterumfangs um 90°, bei einem genesteten Gebinde um 60° (nicht gezeigt), versetzt auf denselben Höhen 1n, 10, 1p. Prinzipiell können auf diese Weise beliebig viele Behälter 1 zu einem Gebinde 1a, 1b zusammengeklebt werden.
  • Bezüglich der beschriebenen Ausführungsformen der Vorrichtung 20 ist es von Vorteil, wenn die Düsen 3 zum Haftmittelauftrag auf einer Höhe angeordnet sind, die der Höhe 1n, 10, 1p der Klebepunkte 1z im Gebinde 1a während des Transports mit der Transporteinrichtung 9 entspricht.
  • Die Haftmittelauftragseinrichtung 5 wurde bisher hauptsächlich als Düse 3 beschrieben, es sind aber auch andere Ausführungsformen wie drehbare Walzen denkbar, mittels derer das Haftmittel auf die Behälter 1 aufgebracht wird.
  • Bei den Ausführungsformen der 5 bis 7 können zusätzlich zu den Transportelementen 2 des Langstators 300 Bodenabstützungen für die Behälter 1 entlang des Transportpfads (T) angeordnet sein, beispielsweise stationäre Auflagen, über die die Behälter 1 geschoben werden oder beispielsweise und insbesondere im Bereich der Zusammenführeinrichtung 13 ein Förderband (nicht gezeigt). Selbiges ist bei den Ausführungsformen gemäß den 1 bis 4 unterhalb der Aufnahmen 2 der Transportsterne denkbar. In dem Fall könnten die Bodenabstützungen auch mit den Transportelementen 2 umlaufen oder stationär angeordnet sein.
  • Bei den Ausführungsformen der 5 bis 7 sind insbesondere durchgängige Führungen entlang des Verlaufs des Langstators 300 angeordnet, welche die Transportelemente/Mover 2m führen.
  • Bei allen Ausführungsformen gemäß der 1-7 ist eine Draufsicht auf die Vorrichtung bzw. Anlage zu sehen. Der jeweilige Transport der Behälter 1 erfolgt in einer Horizontalen Ebene. Der jeweilige (gesamte) Umlauf der Transportelemente 2 erfolgt insbesondere ebenfalls im Wesentlichen in einer horizontalen Ebene. Die einzige Besonderheit stellt 7 dar, in welcher der Pfad bzw. Langstator 302 bevorzugt teilweise oberhalb oder unterhalb der weiterführenden Transportvorrichtung für die Gebinde auf der rechten Seite des Bildes erfolgen kann.
  • In einer nicht gezeigten Alternative können Transportelemente 2 aber auch in einer Ebene zurückgeführt werden, welche beabstandet von der Ebene ist, in welcher die Transportelemente 2 Behälter 1 transportieren. Insbesondere können die Transportelemente 2 um Umlenkräder mit einer horizontalen Achse oder mittels entsprechend geformter Statoren bzw. Führungsschienen umgelenkt werden.
  • 9a zeigt einen horizontalen Querschnitt durch ein Transportelement 2 und einen Behälter 1 im Bereich seiner Mündung. Man erkennt, dass die beiden Klammerklauen 401 rechts und links des Behälters 1 auf die Außenkontur des Behälters 1 angepasst sind. Der Behälter 1 weist hierfür eine von einem Kreis abweichende Außenform in einem Bereich auf, deren Negativ sich zumindest bereichsweise in den Transportelementen 2 wiederfindet. Auf diese Weise kann eine Orientierung, sofern bei einer Ausführungsform benötigt, beibehalten werden. Insbesondere weißt die Außenkontur eines Behälters 1 mindestens eine, bevorzugt eine Vielzahl von Auswölbungen 400 auf.
  • Weiterhin ist zu erkennen, dass die Klauen 401 einen Arm 404 aufweisen, welcher an einem Drehlager 405 befestigt ist. Die Klauen 401 sind um dieses Drehlager 405 entlang der Pfeile schwenkbar gelagert. Die Halterung 403 ist an einem Fördermittel, wie einem Karussell oder Transportstern oder an einem Riemen angeordnet, wie zuvor oder hiernach beschrieben. Die Halterung 403 kann auch Teil eines Movers sein. Durch einen nicht gezeigten Schaltnocken sind die Klauen 401 bewegbar. Alternativ oder zusätzlich können die Klauen auch durch eine nicht gezeigte Feder in eine Schließstellung gedrängt werden.
  • Wo es nicht benötigt wird, können auf die Außenkontur der Behälter 1 angepasste Greifer 401 auch durch Standard-Greifer, die evtl. nur auf den Durchmesser der Behälter 1 angepasst sind, ersetzt werden.
  • 10 zeigt ein Beispiel für die genannten Karusselle 11, 14, 19, an deren Umfang verteilt Einspannungen 2 für die Behälter 1 als Transportelemente angeordnet sind. Eine Einspannung 2 umfasst einen Drehteller 503 und eine Zentrierglocke 501, welche insbesondere federvorgespannt auf die Behälter 1 während des Transports drückt. Sie kann durch einen nicht gezeigten Antrieb, z.B. eine Steuerkurve, zur Behälterabgabe und -aufnahme angehoben oder auf den Behälter 1 abgesenkt werden und ist drehbar in einem Lager 500 gehalten, welches an einem oberen Karussellteil 506 angeordnet ist. Der Drehteller 503 wird durch einen am unteren Karussellteil 507 angeordneten Motor 502 angetrieben und kann den Behälter 1 um seine Längsachse drehen. Das Karussell wiederum ist durch Antrieb 504 angetrieben.
  • Lediglich beispielhaft für das Karussell 19 ist ein Etikettieraggregat 18 bzw. beispielhaft für Karussell 14 aus den vorherigen Figuren ist ein stationärer Druckkopf 16a und eine Alternative, nämlich ein mitdrehender Druckkopf 16 gezeigt, wobei der Druckkopf 16a bzw. das Etikettieraggregat 18 mit einem kleinen Abstand zum Behälter 1 an einer Position entlang der Peripherie bzw. des Umfangs des Karussells 506, 507 angeordnet sein können. Positionen 16, 16a und 18 in der Figur sind insbesondere Alternativen. Im Fall von mitdrehenden Druckköpfen 16 sind diese auf der Karussellinnenseite angeordnet, wie Position 16 zeigt, in dem Fall ist aber nicht zusätzlich Position 16a und 18 vorhanden. Ist Position 18 vorhanden, sind Positionen 16 und 16a insbesondere nicht vorhanden. Beispielshaft für Karussell 11 bzw. 19 (3 und 4) sind Düsen 3 gezeigt, welche auf unterschiedlichen Höhen 1o, 1p oberhalb und unterhalb des Etiketts 1q bzw. des Aufdrucks 1y einen Klebepunkt 1z auf den Behälter abgeben können. Die Düsen 3 sind ebenfalls mit einem Abstand zum von den Behältern 1 durchlaufenen Korridor angeordnet. Die Düsen 3 können je nach Ausführungsform zusätzlich zu einer der Positionen 16a, 18 am selben Karussell 506, 507 vorhanden sein, sind aber bevorzugt an einer anderen Stelle entlang des Umfangs des Karussells 506, 507 angeordnet.
  • Theoretisch wäre es denkbar, die Düsen 3 auch an derselben Umfangsposition wie ein stationäres Etikettieraggregat 18 oder einen stationären Druckkopf 16a in der Höhe beabstandet anzuordnen. Ebenfalls ist daran gedacht, die Düsen 3 mitdrehend auf dem Karussell 506, 507, insbesondere auf der Innenseite wie Druckkopf 16 anzuordnen. In dem Fall kann das Karussell 507, 506 einen Drehverteiler und/oder einen mitdrehenden Behälter für das Haftmittel aufweisen (nicht gezeigt).
  • Die gezeigten Sterne und Karusselle in allen 1-7 und 10 weisen insbesondere vertikale Drehachsen auf.
  • Die Anlage 100 bzw. die Vorrichtung 20 kann insbesondere schrumpftunnellos ausgebildet, d.h. dass die Behälter 1 der hergestellten Gebinde 1a lediglich durch das Haftmittel 1z zusammengehalten werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102012100810 B4 [0002]
    • EP 1295820 A1 [0030]

Claims (10)

  1. Vorrichtung (20) zur Herstellung von Gebinden (1a, 1b) aus untereinander an Klebestellen (1x) durch ein Haftmittel (1z) verbundenen und mit einer Ausstattung (1q, 1y) versehenen Behältern (1), an welchen Klebestellen (1x) die Behälter (1) im fertigen Gebinde (1a) unmittelbar und/oder lediglich um das Haftmittel (1z) voneinander beabstandet aneinanderstoßen, umfassend: - eine Haftmittelauftragseinrichtung (5) zum Auftrag von Haftmittel (1z) an die Klebestellen (1x) von Behältern (1), - eine von der Haftmittelauftragseinrichtung (5) beabstandete Ausstattungseinrichtung (4), insbesondere zum Etikettieren und/oder Bedrucken von Behältern (1), - eine Zusammenführeinrichtung (13) zum Zusammenführen von mit Haftmittel (1z) versehenen Behältern (1) und zum zumindest teilweisen Herstellen des fertigen Gebindes (1a), - eine Transporteinrichtung (9) zum Transportieren von Behältern (1) entlang eines vorgegebenen Transportpfads (T) von der Ausstattungseinrichtung (4) bis in die Zusammenführungseinrichtung (13), wobei die Transporteinrichtung (9) die Behälter (1) zumindest mittelbar kontaktierende Transportelemente (2) zum Transport der mit Haftmittel (1z) versehenen und ausgestatteten Behälter (1) umfasst, wobei entlang des ganzen vorgegebenen Transportpfads (T) der Behälter (1) von der Ausstattungseinrichtung (4) bis in die Zusammenführeinrichtung (13) durchgehend mit den Behältern (1) in Eingriff bringbare Transportelemente (2) angeordnet sind.
  2. Vorrichtung (20) nach Anspruch 1, wobei es sich bei den Transportelementen (2) um eine Vielzahl von die Behälter (1) individuell bzw. separat voneinander kontaktierenden Greifern und/oder Einspannungen und/oder Schiebern handelt.
  3. Vorrichtung (20) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Transportelemente (2) von der Ausstattungseinrichtung (4) durchgehend bis in die Zusammenführeinrichtung (13) in einem definierten Abstand zueinander angeordnet sind, so dass die Behälter (1) von der Ausstattungseinrichtung (4) durchgehend bis in die Zusammenführeinrichtung (13) mit einem definierten Abstand zueinander transportiert werden können und wobei der Abstand zweier Transportelemente (2) im Bereich der Ausstattungseinrichtung (4) größer ist als im Bereich der Zusammenführeinrichtung (13).
  4. Vorrichtung (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, wobei die Transportelemente (2) an einer umlaufenden Fördereinrichtung (19, 300, 32, 15, 11, 12, 14, 11a) oder an mehreren umlaufenden Fördereinrichtungen (19, 300, 32, 15, 11, 12, 14, 11a), insbesondere Transportkarussellen (19, 32, 15, 11, 12, 14, 11a), angeordnet sind.
  5. Vorrichtung (20) nach Anspruch 4, wobei die Ausstattungseinrichtung (4) und die Haftmittelauftragseinrichtung (5) stationär an derselben umlaufenden Fördereinrichtung (19, 300, 32, 15, 11, 12, 14, 11a) angeordnet sind und die Fördereinrichtung (19, 300, 32, 15, 11, 12, 14, 11a) eine Vielzahl von um ihre jeweilige Achse mittels eines Antriebs drehbare Transportelemente (2), insbesondere Drehteller, aufweist, um die Behälter (1) für einen Haftmittelauftrag und/oder für einen Ausstattungsvorgang zu orientieren.
  6. Vorrichtung (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, wobei die Ausstattungseinrichtung (4) und die Haftmittelauftragseinrichtung (5) stationär entlang eines Transportpfads (T) desselben Transportelements (2) oder derselben Transportelemente (2) angeordnet sind und wobei das Transportelement (2) um seine Achse mittels eines Antriebs drehbar ist bzw. die Transportelemente (2) um ihre jeweilige Achse drehbar sind, um die Behälter (1) für einen Haftmittelauftrag und/oder für einen Ausstattungsvorgang zu orientieren.
  7. Vorrichtung (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, wobei es sich bei den Transportelementen um Mover (2m) handelt, welche von einem Langstator-Linearmotor (300) angetrieben sind.
  8. Vorrichtung (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, wobei die Ausstattungseinrichtung (4) und die Zusammenführeinrichtung (13) über die Transporteinrichtung (9) unmittelbar miteinander verblockt sind und der Transportpfad (T) zwischen der Ausstattungseinrichtung (4) und der Zusammenführeinrichtung (13) behältereinteilerlos ausgebildet ist und der Abstand zwischen der Ausstattungseinrichtung (4) und der Zusammenführeinrichtung (13) weniger als 10 m beträgt.
  9. Vorrichtung (20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, wobei die Vorrichtung (20) einen Haftmittelvorratsbehälter (202) umfasst, welcher zur Versorgung mit Haftmittel (1z) sowohl mit der Haftmittelauftragseinrichtung (5) als auch mit einer als Etikettieraggregat (18) ausgeführten Ausstattungseinrichtung (4) verbunden ist.
  10. Verfahren zur Herstellung von Gebinden (1a) aus untereinander an Klebestellen (1x) durch ein Haftmittel (1z) verbundenen und mit einer Ausstattung (1q) versehenen Behältern (1), an welchen Klebestellen (1x) die Behälter (1) im fertigen Gebinde (1a) unmittelbar und/oder lediglich um das Haftmittel (1z) voneinander beabstandet aneinanderstoßen, umfassend folgende Schritte: - Ausstatten der Behälter (1) mit einer Ausstattungseinrichtung (4), - Auftragen eines Haftmittels (1z) auf die, insbesondere bereits ausgestatteten, Behälter (1), - Zusammenführen der ausgestatteten und mit einem Haftmittel (1z) versehenen Behälter (1) zur Bildung eines Gebindes (1a), - Transportieren der ausgestatteten Behälter (1) entlang eines vorgegebenen Transportpfads (T) mittels Transportelementen (2), welche die Behälter (1) zumindest mittelbar kontaktieren, wobei die Behälter (1) auf dem gesamten Weg von der Ausstattung zu der Zusammenführung im Eingriff mit einem oder mehreren Transportelementen (2) stehen.
DE102018000405.9A 2018-01-19 2018-01-19 Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung von Gebinden Pending DE102018000405A1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102018000405.9A DE102018000405A1 (de) 2018-01-19 2018-01-19 Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung von Gebinden

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102018000405.9A DE102018000405A1 (de) 2018-01-19 2018-01-19 Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung von Gebinden

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102018000405A1 true DE102018000405A1 (de) 2019-07-25

Family

ID=67144742

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE102018000405.9A Pending DE102018000405A1 (de) 2018-01-19 2018-01-19 Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung von Gebinden

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE102018000405A1 (de)

Cited By (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP3892553A1 (de) * 2020-04-07 2021-10-13 Krones Aktiengesellschaft Verfahren zur herstellung eines gebindes und verpackungsvorrichtung zur herstellung eines gebindes
WO2021239318A1 (de) * 2020-05-28 2021-12-02 Krones Aktiengesellschaft Verpackungsvorrichtung und verfahren zur herstellung einer verpackungseinheit
DE102022100894A1 (de) 2022-01-17 2023-07-20 Khs Gmbh Gebindebildevorrichtung und Verfahren zur Bildung von Gebinden
DE102022117849A1 (de) * 2022-07-18 2024-01-18 Khs Gmbh Verfahren zum Bilden eines Gebindes und Vorrichtung
EP4570507A1 (de) * 2023-12-15 2025-06-18 Shanghai Onlytec Equipment Co., Ltd. Markierungsfreie markierungsvorrichtung mit lasermarkierung
US12384633B2 (en) 2022-06-08 2025-08-12 Krones Ag Device for conveying containers and use thereof

Citations (7)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1295820A1 (de) 2001-09-20 2003-03-26 Sig Simonazzi S.P.A. Vorrichtung zum vorübergehend Zwischenspeichern von Gegenständen in einer Verarbeitungslinie
EP1939095A1 (de) * 2006-12-29 2008-07-02 Krones AG Maschine zum Etikettieren von Gefässen
US8439181B2 (en) * 2005-01-20 2013-05-14 Krones Ag Method and device for holding containers
DE102012100810B4 (de) 2011-12-02 2014-12-24 Khs Gmbh Vorrichtung zur Bildung von Verpackungseinheiten
DE102014113952A1 (de) * 2014-09-26 2016-03-31 Khs Gmbh Vorrichtung sowie Verfahren zum Auftragen von Klebemittel auf ein Objekt
DE102015115906A1 (de) * 2015-09-21 2017-03-23 Khs Gmbh Vorrichtung sowie Verfahren zur seitlichen Führung von Behältern
US9809396B2 (en) * 2013-09-13 2017-11-07 Khs Gmbh Method and container conveyor for rearranging a container flow, and device having same

Patent Citations (8)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1295820A1 (de) 2001-09-20 2003-03-26 Sig Simonazzi S.P.A. Vorrichtung zum vorübergehend Zwischenspeichern von Gegenständen in einer Verarbeitungslinie
US8439181B2 (en) * 2005-01-20 2013-05-14 Krones Ag Method and device for holding containers
EP1939095A1 (de) * 2006-12-29 2008-07-02 Krones AG Maschine zum Etikettieren von Gefässen
EP1939095B1 (de) 2006-12-29 2012-11-21 Krones AG Maschine zum Etikettieren von Gefässen
DE102012100810B4 (de) 2011-12-02 2014-12-24 Khs Gmbh Vorrichtung zur Bildung von Verpackungseinheiten
US9809396B2 (en) * 2013-09-13 2017-11-07 Khs Gmbh Method and container conveyor for rearranging a container flow, and device having same
DE102014113952A1 (de) * 2014-09-26 2016-03-31 Khs Gmbh Vorrichtung sowie Verfahren zum Auftragen von Klebemittel auf ein Objekt
DE102015115906A1 (de) * 2015-09-21 2017-03-23 Khs Gmbh Vorrichtung sowie Verfahren zur seitlichen Führung von Behältern

Cited By (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP3892553A1 (de) * 2020-04-07 2021-10-13 Krones Aktiengesellschaft Verfahren zur herstellung eines gebindes und verpackungsvorrichtung zur herstellung eines gebindes
WO2021239318A1 (de) * 2020-05-28 2021-12-02 Krones Aktiengesellschaft Verpackungsvorrichtung und verfahren zur herstellung einer verpackungseinheit
DE102022100894A1 (de) 2022-01-17 2023-07-20 Khs Gmbh Gebindebildevorrichtung und Verfahren zur Bildung von Gebinden
US12384633B2 (en) 2022-06-08 2025-08-12 Krones Ag Device for conveying containers and use thereof
DE102022117849A1 (de) * 2022-07-18 2024-01-18 Khs Gmbh Verfahren zum Bilden eines Gebindes und Vorrichtung
EP4570507A1 (de) * 2023-12-15 2025-06-18 Shanghai Onlytec Equipment Co., Ltd. Markierungsfreie markierungsvorrichtung mit lasermarkierung

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE102018000405A1 (de) Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung von Gebinden
EP2848382B1 (de) Behälterbehandlungsanlage mit einem Ofen und einer Blasformvorrichtung mit Individual-Antrieb von Trägern für Preforms
EP3147129B1 (de) Verfahren und vorrichtung zum bedrucken von behältern
EP2750978B1 (de) Transportsystem für packmittel sowie vorrichtung zum behandeln von packmitteln mit einem solchen transportsystem
DE102011119966B3 (de) Vorrichtung zur Bildung von Verpackungseinheiten
EP3013696B1 (de) Vorrichtung zum bilden von verpackungseinheiten
DE102009040363A1 (de) Vorrichtung und Verfahren zum Herstellen von Kunststoffflaschen
EP2580061B1 (de) Vorrichtung zum behandeln von packmitteln und halte- und zentriereinheit für packmittel
WO2013079220A1 (de) Vorrichtung zur bildung von verpackungseinheiten
DE102011009393A1 (de) Vorrichtung und Verfahren zum Bedrucken von Behältern
DE102011079078A1 (de) Einsternzuführung für Behandlungsmaschinen
WO2021121747A1 (de) Vorrichtung zur herstellung und behandlung von kunststoffbehältern
WO2017025219A1 (de) Behälterbehandlungsmaschine und verfahren zur bedruckung von behältern
DE102010036028A1 (de) Verfahren zum Herstellen und Behandeln von Behältern
EP3010809B1 (de) Verpackungsmaschine zum herstellen von gebinden
DE102019119100A1 (de) Multipack mit wabenförmigem Artikelverbund und Verfahren sowie Verpackungssystem zum Herstellen eines solchen Multipacks
EP3099580B1 (de) Verfahren und vorrichtung zur bildung von verpackungseinheiten
DE102016221846A1 (de) Etikettiermaschine für Behälter und Verfahren für die Mehrsortenetikettierung
DE10115543B4 (de) Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken von Behältern
EP4271616A1 (de) Vorrichtung und verfahren zum schrägetikettieren von objekten
DE202013004057U1 (de) Behälterausstattungsanlage
EP3689761B1 (de) Vorrichtung und verfahren zur handhabung und/oder zum verpacken von artikeln
DE102019112837A1 (de) Behandlungsstation in einer Behälterbehandlungsanlage
WO2025078140A1 (de) Verpackungsvorrichtung und verfahren zur herstellung von verpackungseinheiten
DE202013004037U1 (de) Behälterausstattungsanlage

Legal Events

Date Code Title Description
R163 Identified publications notified
R082 Change of representative

Representative=s name: BENNINGER, JOHANNES, DIPL.-ING., DE

R012 Request for examination validly filed