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TECHNISCHES GEBIET
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Die Erfindung betrifft ein Behältnis aus Graspapier. Entsprechende Behältnisse werden insbesondere als Einweg-Behältnisse eingesetzt, beispielsweise für den Ausschank von Getränken.
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STAND DER TECHNIK
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Behältnisse als Graspapier sind bekannt. In der Regel bestehen die Behältnisse aus einer äußeren Schicht aus Graspapier und einer dünneren Innen-Beschichtung aus einem Kunststoffmaterial. Die Innen-Beschichtung soll dabei für die notwendige Dichtigkeit des Behältnisses sorgen.
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Während die im Stand der Technik bekannten Behältnisse aus Graspapier für die Lagerung von trockenen Lebensmitteln durchaus geeignet sind, können feuchte Lebensmittel regelmäßig nur kurzzeitig gelagert werden, bevor die Behältnisse durchfeuchten. Für die Lagerung von Flüssigkeiten sind die Behältnisse dagegen in der Regel nicht geeignet, da die Behältnisse aus Graspapier durchfeuchten. Behältnisse aus Graspapier sind daher insbesondere für die Verwendung als To-Go-Becher für beispielsweise Kaffee und ähnliche Heißgetränke, für kalte Getränke, Salate oder auch für Suppen ungeeignet.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Behältnis aus Graspapier anzugeben, das die erforderliche Dichtigkeit für die Lagerung von Flüssigkeiten aufweist.
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Das erfindungsgemäße Behältnis aus Graspapier ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs 1 gegeben. Ein zweites erfindungsgemäßes Behältnis ist durch die Merkmale des nebengeordneten Anspruchs 7 gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an diese Ansprüche anschließenden weiteren Ansprüchen.
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Das erfindungsgemäße Behältnis aus Graspapier besitzt eine Mantelfläche aus Graspapier, bei der die beiden seitlichen Randbereich überlappend aneinander befestigt sind. Die Mantelfläche weist an der so gebildeten Innenseite des Behältnisses eine Beschichtung auf. Die Erfindung beruht dabei auf der Erkenntnis, dass die Innenbeschichtung alleine ein effektives Durchfeuchten des Graspapiers nicht verhindern kann. Über die innenliegende Stirnseite der Mantelfläche, die als Schnittkante nicht mit einer Beschichtung versehen ist, kann die Feuchtigkeit in das Graspapier eindringen, so dass dieses durchfeuchtet und undicht wird.
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Erfindungsgemäß ist daher in einer ersten Ausführungsform zumindest die innenliegende Stirnseite der Mantelfläche ebenfalls mit einer Beschichtung versehen. Die Innenbeschichtung alleine kann ein effektives Durchfeuchten des Graspapiers nicht verhindern, so dass es zu der Undichtigkeit des Behältnisses kommt. Wird dagegen auch die innenliegende Stirnseite der Mantelfläche mit einer geeigneten Beschichtung versehen, kann das Durchfeuchten effektiv verhindert werden, so dass das Behältnis dicht genug ist, um auch für die Lagerung von Flüssigkeiten wie insbesondere von Getränken geeignet zu sein.
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Die Beschichtung der Stirnseite der Mantelfläche kann insbesondere als Dichtstreifen ausgebildet sein. Ein solcher Dichtstreifen kann nach dem Aufbringen der flächigen Beschichtung und auch nach dem Zuschneiden der Mantelfläche aus einem größeren Graspapier-Bogen einfach und rasch aufgebracht werden, so dass sich die Herstellung des Behältnisses wirtschaftlich günstig realisieren lässt.
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Um einen ausreichenden Halt des Dichtstreifens zu gewährleisten, kann dieser über die Stirnseite der Mantelfläche überragen und somit auch die Randbereiche der Mantelfläche teilweise bedecken. Vorzugsweise kann der Dichtstreifen eine Breite von etwa acht Millimetern aufweisen.
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Der Dichtstreifen kann vorzugsweise aus einer Kunststoff-Folie bestehen. Derartige Folien sind wirtschaftlich günstig herstellbar, können eine sehr geringe Dicke aufweisen und dennoch die erforderliche Dichtigkeit gewährleisten.
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In einer zweiten, alternativen erfindungsgemäßen Ausführungsform kann der innenliegende Randbereich der Mantelfläche nach außen umgebogen sein. Auf diese Weise kann die Schnittkante der Mantelfläche an der Außenseite des Behältnisses zu Liegen kommen. Die Schnittkante steht somit nicht in direktem Kontakt mit der zu lagernden Flüssigkeit, so dass diese auch nicht über die Schnittkante in das Graspapier eindringen kann.
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Vorzugsweise kann der innenliegende Randbereich der Mantelfläche entlang einer Schwächungslinie nach außen umgebogen sein. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass das Graspapier und/ oder die Innenbeschichtung an der Knickfalte der Mantelfläche einreißt, was die Gefahr von neuen Undichtigkeiten mit sich bringen würde. Die Schwächungslinie kann in wirtschaftlich günstiger Weise als Rill-Linie ausgebildet sein. Derartige Schwächungslinien sind einfach herstellbar und ermöglichen dennoch eine optimale Knickfalte ohne Risse.
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Bei beiden Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Behältnisses kann es sich in einer ersten Variante um ein Behältnis in Form eines henkellosen Bechers handeln. In diesem Fall kann die Mantelfläche mit ihrem unteren Randbereich an einem Boden befestigt sein. Derartige becherartige Behältnisse bieten sich insbesondere für den Verkauf von Getränken, beispielsweise bei Straßenverkäufen oder in Schnellrestaurants an. Darüber hinaus werden solche Behältnisse auch als Einweg-Behältnisse direkt an den Endverbraucher verkauft, beispielsweise als Ausstattung für Picknicks oder zwanglose Feiern. In einer zweiten Variante kann das Behältnis kegelförmig ausgebildet sein. In diesem Fall wird die Mantelfläche nicht an einem Boden befestigt, vielmehr läuft das Behältnis in einer Kegelspitze zu. Derartige Behältnisse werden insbesondere bei frei zugänglichen Getränkespendern, beispielsweise in Arztpraxen oder in öffentlichen Einrichtungen eingesetzt.
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In beiden Fällen kann der freie obere Rand der Mantelfläche vorzugsweise nach außen umgebogen sein. Dies führt zu einem angenehmeren Gefühl während des Trinkens und kann gleichzeitig verhindern, dass Flüssigkeit mit der oberen Stirnkante der Mantelfläche in Kontakt kommt, was ebenfalls zu Undichtigkeiten führen könnte.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner angegebenen Merkmalen sowie den nachstehenden Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
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Figurenliste
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behältnisses aus Graspapier, das in Form eines Bechers ausgebildet ist,
- 2 einen Detail-Querschnitt durch das Behältnis gemäß 1,
- 3 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behältnisses aus Graspapier, das kegelförmig ausgebildet ist,
- 4 einen Detail-Querschnitt durch das Behältnis gemäß 3,
- 5 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behältnisses aus Graspapier, das in Form eines Bechers ausgebildet ist, und
- 6 einen Detail-Querschnitt durch das Behältnis gemäß 5.
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WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
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Eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behältnis 10 aus Graspapier ist in 1 und 2 dargestellt. Das Behältnis 10 besitzt eine Mantelfläche 20 aus Graspapier. Die Mantelfläche 20 ist mit ihrem unteren Randbereich 22 an einem kreisförmigen Boden 24 befestigt. Der obere Randbereich 26 der Mantelfläche 20 ist umgebogen, so dass sich ein Trinkrand an dem Behältnis 10 bildet.
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Die beiden seitlichen Randbereiche 30, 32 der Mantelfläche 20 sind überlappend aneinander befestigt. Dadurch liegt eine der beiden Stirnseiten 34 der Mantelfläche 20 an der Innenseite des Behältnisses 10, während die andere Stirnseite 36 der Mantelfläche 20 an der Außenseite des Behältnisses 10 angeordnet ist.
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Die Innenseite der Mantelfläche 20 ist mit einer Beschichtung 40 versehen. Die Beschichtung 40 ist über die gesamte Fläche der Mantelfläche 20 in einer gleichmäßigen Dicke vorhanden. In der Regel wird die Beschichtung 40 vor dem eigentlichen Zuschneiden der Mantelfläche 20 auf einem Bogen des Graspapiers aufgebracht. Dadurch sind die jeweiligen Stirnseiten 34, 36 der Mantelfläche 20 als Schnittkanten nicht mit der Beschichtung 40 versehen. Die innenliegende Stirnseite 34 der Mantelfläche 20 ist daher mit einem Dichtstreifen 42 versehen. Der Dichtstreifen 42 ragt über die Stirnseite 34 über und bedeckt daher auch den Randbereich 30 der Mantelfläche 20 innen und außen. Um eine ausreichende Dichtigkeit zu gewährleisten, muss der Dichtstreifen 42 über die gesamte Stirnseite 34 verlaufen. Der Dichtstreifen 42 wird in der Regel erst angebracht, wenn das Zuschneiden der Mantelfläche 20 bereits erfolgt ist. Daher liegt der Dichtstreifen 42 im vorliegenden Beispielsfall oberhalb der inneren Beschichtung 40 der Mantelfläche 20.
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Die äußere Stirnseite 36 ist im vorliegenden Beispielsfall nicht mit einem Dichtstreifen versehen. Da die äußere Stirnseite 36 im bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht mit der zu lagernden Flüssigkeit in Kontakt kommt, kann eine Durchfeuchtung des Behältnisses 10 über die Stirnseite 36 ausgeschlossen werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Stirnseite 36 grundsätzlich immer an der Außenseite des Behältnisses 10 zu liegen kommt, was bei einer maschinellen Herstellung des Behältnisses 10 regelmäßig gegeben ist. Grundsätzlich wäre es jedoch möglich, auch die Stirnseite 36 mit einem entsprechenden Dichtstreifen zu versehen.
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Eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behältnisses 10.3 ist in 3 und 4 dargestellt. Das Behältnis 10.3 unterscheidet sich von dem in 1 und 2 dargestellten Behältnis 10 in erster Linie dadurch, dass das Behältnis 10.3 kegelförmig ausgebildet ist und daher keinen Boden aufweist. Die Mantelfläche 20.3 besitzt im abgerollten Zustand daher die Form eines Kreissegments. Der obere Randbereich 26.3 der Mantelfläche 20.3 ist umgebogen, so dass sich ein Trinkrand an dem Behältnis bildet.
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Die Innenseite der Mantelfläche 20.3 ist mit einer Beschichtung 40.3 versehen. Die innenliegende Stirnseite 34.3 der Mantelfläche 20.3 ist mit einem Dichtstreifen 42.3 versehen. Der Dichtstreifen 42.3 ragt über die Stirnseite 34.3 über und bedeckt daher auch den Randbereich der Mantelfläche 20.3.
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Eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behältnisses 10.5 ist in 5 und 6 dargestellt. Das Behältnis 10.5 entspricht in seiner äußeren Form dem Behältnis 10, da die Mantelfläche 20.5 aus Graspapier mit ihrem unteren Randbereich 22 an einem kreisförmigen Boden 24 befestigt ist. Der obere Randbereich 26.5 der Mantelfläche 20.5 ist umgebogen, so dass sich ein Trinkrand an dem Behältnis 10.5 bildet.
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Die Innenseite der Mantelfläche 20.5 ist mit einer Beschichtung 40.5 versehen. Die jeweiligen Stirnseiten 34.5, 36.5 der Mantelfläche 20.5 sind als Schnittkanten nicht mit der Beschichtung 40.5 versehen. Die innenliegende Stirnseite 34.5 der Mantelfläche 20.5 ist daher entlang einer parallel zur Stirnseite 34.5 verlaufenden Schwächungslinie 44 nach außen umgebogen. Die Stirnseite 34.5 liegt somit ebenso wie die Stirnseite 36.5 an der Außenseite des Behältnisses 10.5, so dass eine Durchfeuchtung der Stirnseiten 34.5, 36.5 durch in dem Behältnis 10.5 gelagerte Flüssigkeit ausgeschlossen werden kann.