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Die Erfindung betrifft eine Steuerungsanordnung für ein Kraftfahrzeug sowie ein Kraftfahrzeug mit einer solchen Steuerungsanordnung.
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Steuerungsanordnungen und Kraftfahrzeuge mit solchen Steuerungsanordnungen sind bekannt. So geht aus der schweizerischen Patentanmeldung
CH 711 641 A2 eine Steuerungsanordnung für ein Fahrzeug hervor, welche in einer Fahrerzelle in dem Bereich eines Fahrersitzplatzes angeordnet ist. Diese Steuerungsanordnung umfasst eine Mehrzahl von Anzeigevorrichtungen sowie eine Lenkeinrichtung. Damit ist es möglich, das Fahrzeug zu steuern, insbesondere zu lenken. Die Anzeigeeinrichtungen sind dabei insbesondere in Richtung der Lenkachse längsverstellbar und/oder drehbar und/oder höhenverstellbar ausgebildet.
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Um den Platz in der Fahrerzelle optimal zu nutzen, ist vorgesehen, dass die Anzeigevorrichtungen in einer ersten Position während einer manuellen Bedienung der Lenkeinrichtung für den Fahrer einsehbar und bedienbar sind, ohne dem Fahrer die Sicht nach vorne zu versperren. Hierzu sind die Anzeigevorrichtungen entweder im Hintergrund oder seitlich zu der Lenkeinrichtung angeordnet.
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Wird das Fahrzeug nun in einen automatisierten Fahrzustand geschaltet, kann die Lenkeinrichtung umgeklappt werden und/oder die Anzeigeeinrichtungen weiter in den Vordergrund positioniert werden, sodass diese näher an dem Fahrer angeordnet sind. Dabei können auch mehrere Anzeigevorrichtungen derart zusammengerückt werden, dass sie zusammengenommen eine vergrößerte Gesamtanzeige bilden. Um dies zu erreichen, sind die Anzeigeeinrichtungen jeweils mit ihren gegenüberliegenden Seiten gegeneinander verschiebbar ausgebildet.
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Die Anzeigeeinrichtungen sind eingerichtet, um im automatischen Fahrmodus Inhalte anzuzeigen, welche zum Steuern des Fahrzeugs nicht notwendig sind, wie beispielsweise E-Mails, Zeitungen oder Videokonferenzen. Alternativ zeigen die Anzeigeeinrichtungen, insbesondere in dem manuellen Fahrmodus, steuerungsrelevante Informationen oder - insbesondere mithilfe von Kameras, Sensoren, Ultraschall und/oder Radarsensoren - Umgebungsdaten, insbesondere visuell dargestellte Umgebungen, an, sodass die Betriebssicherheit im Fahrmodus erhöht ist.
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Derartige Anzeigeeinrichtungen benötigen jedoch viel Bauraum und sind nur unzureichend aus dem Blickfeld eines Fahrers heraus verlagerbar. Zudem ist eine Mehrzahl von Anzeigevorrichtungen notwendig, um sämtliche steuerungsrelevanten Informationen darzustellen. Ferner sind die Anzeigevorrichtungen verhältnismäßig klein, sodass nicht in jedem Verlagerungszustand die notwendigen Informationen ohne weiteres von dem Fahrer abgelesen werden können.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Steuerungsanordnung für ein Kraftfahrzeug sowie ein Kraftfahrzeug zu schaffen, wobei die genannten Nachteile vermieden sind.
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Die Aufgabe wird gelöst, indem die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche geschaffen werden. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Aufgabe wird insbesondere gelöst, indem eine Steuerungsanordnung für ein Kraftfahrzeug mit einer verlagerbaren Lenkeinrichtung geschaffen wird, wobei - bei bestimmungsgemäßer Einbaulage der Steuerungsanordnung in einem Kraftfahrzeug - sich das Kraftfahrzeug bei Anordnung der Lenkeinrichtung in einer ersten Verlagerungsposition in einem manuellen Fahrzustand und bei Anordnung der Lenkeinrichtung in einer zweiten Verlagerungsposition in einem automatisierten Fahrzustand befindet, wobei die Steuerungsanordnung zumindest eine verlagerbare Anzeigeeinrichtung aufweist, welche eingerichtet ist, um im manuellen Fahrzustand des Kraftfahrzeugs zumindest seitlich zu der Lenkeinrichtung versetzt in einer Seitenposition und im automatisierten Fahrzustand seitlich zu der Seitenposition in Richtung der ersten Verlagerungsposition versetzt in einer Mittelposition angeordnet zu sein. Die Steuerungsanordnung zeichnet sich dadurch aus, dass die zumindest eine Anzeigeeinrichtung zumindest in einem Rückspiegelfunktionsmodus in der Seitenposition eingerichtet ist, um eine Rückspiegelansicht anzuzeigen. Somit ist der benötigte Bauraum reduziert und zusätzliche Rückspiegel sind nicht notwendig. Zudem können die Anzeigeeinrichtungen sehr effizient aus dem Sichtfeld des Fahrers heraus verlagert werden, sodass sie in der Seitenposition vorzugsweise vollständig außerhalb des Sichtbereichs eines Fahrers angeordnet sind. Dadurch können die Anzeigeeinrichtungen sehr groß ausgebildet sein, sodass nicht-steuerungsrelevante Aufgaben besser ausführbar sind.
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Um die Lenkeinrichtung zwischen der ersten Verlagerungsposition und der zweiten Verlagerungsposition zu verlagern, ist diese vorzugsweise verkippbar, verschwenkbar und/oder verschiebbar angeordnet. Besondres bevorzugt wird die Lenkeinrichtung in oder unter eine Fahrzeugkonsole und/oder unter ein Armaturenbrett und/oder in Fahrtrichtung nach hinten verlagert. In der zweiten Verlagerungsposition ist die Lenkeinrichtung somit vorzugsweise nicht mehr oder nur eingeschränkt von dem Fahrer bedienbar, während sie in der ersten Verlagerungsposition vorzugsweise uneingeschränkt bedienbar ist.
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Unter einem manuellen Fahrzustand des Kraftfahrzeugs wird hier insbesondere ein Fahrzustand verstanden, in welchem das Kraftfahrzeug eingerichtet ist, um manuell, insbesondere von einer Person, ganz besonders dem Fahrer, gesteuert, insbesondere gelenkt zu werden, wobei die Lenkung vorzugsweise mittels einer als Lenkrad ausgebildeten Lenkeinrichtung erfolgt.
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Unter einem automatisierten Fahrzustand wird hier insbesondere ein Fahrzustand des Kraftfahrzeugs verstanden, in welchem das Kraftfahrzeug eingerichtet ist, um automatisiert gesteuert, insbesondere gelenkt zu werden. Dabei ist vorzugsweise kein Mitwirken des Fahrers erforderlich, sodass sich dieser auf andere Aufgaben konzentrieren kann. Zur Steuerung des Kraftfahrzeugs im automatisierten Fahrzustand ist vorzugsweise eine automatische, insbesondere vollautomatische, Fahrzeugsteuerungseinrichtung geschaffen, welche die Lenkeinrichtung und/oder eine Antriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs selbstständig betätigt. In dem automatisierten Fahrzustand ist die Lenkeinrichtung vorzugsweise in der zweiten Verlagerungsposition angeordnet.
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Die Anzeigeeinrichtung ist vorzugsweise genau dann in der Seitenposition angeordnet, wenn die Lenkeinrichtung in der ersten Verlagerungsposition angeordnet ist, wobei das Kraftfahrzeug besonders bevorzugt gleichzeitig in dem manuellen Fahrzustand ist.
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Die Lenkeinrichtung ist in der ersten Verlagerungsposition ohne Weiteres für einen Fahrer erreichbar, sodass der Fahrer das Kraftfahrzeug in dem manuellen Fahrzustand lenken kann. Dabei ist die Anzeigeeinrichtung seitlich zu der Lenkeinrichtung, insbesondere also in Fahrzeugquerrichtung versetzt. Unter einer Fahrzeugquerrichtung wird hier insbesondere eine Richtung verstanden, welche horizontal und/oder quer, insbesondere senkrecht zur Fahrtrichtung gerichtet ist.
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Unter einer Seitenposition wird hier insbesondere eine Position verstanden, welche bei einem Blick des Fahrers in Fahrtrichtung an dem Rand, vorzugsweise zumindest teilweise außerhalb, vorzugsweise vollständig außerhalb des Blickfelds des Fahrers angeordnet ist. Somit stört die Anzeigeeinrichtung in der Seitenposition nicht die Sicht des Fahrers beim Fahren des Kraftfahrzeugs. Gleichzeitig ist Anzeigeeinrichtung in der Seitenposition jedoch für den Fahrer zumindest durch eine Änderung seines Blickfelds, beispielsweise durch Drehung des Kopfes, einsehbar.
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In dem Rückspiegelfunktionsmodus ist die Anzeigeeinrichtung teilweise oder vollständig von der Rückspiegelansicht ausgefüllt. Sofern die Anzeigeeinrichtung nur teilweise die Rückspiegelansicht anzeigt, sind vorzugsweise weitere steuerungsrelevante Informationen auf der Anzeigeeinrichtung dargestellt. Grundsätzlich ist es möglich, dass auch andere Funktionsmodi in der Seitenposition von der Anzeigeeinrichtung eingenommen werden. Insbesondere ist es möglich, dass die Anzeigeeinrichtung zeitweise nicht in dem Rückspiegelfunktionsmodus ist, wenn sie in der Seitenposition angeordnet ist. Wichtig ist aber, dass der Rückspiegelfunktionsmodus in der Seitenposition der Anzeigeeinrichtung zumindest aktivierbar ist. Vorzugsweise aktiviert sich der Rückspiegelfunktionsmodus automatisch, wenn die Anzeigeeinrichtung von der Mittelposition in die Seitenposition verlagert wird.
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Unter einer Rückspiegelansicht wird hier insbesondere eine Ansicht verstanden, die eine Ansicht umfasst, die sich bei Betrachten eines herkömmlichen Rückspiegels in seiner bestimmungsgemäßen Funktion und Lage zeigt. Diese Ansicht umfasst vorzugsweise eine Ansicht in entgegengesetzter Richtung zur Fahrtrichtung und/oder entgegengesetzt zur Blickrichtung des auf dem Fahrersitz sitzenden Fahrers, wobei besonders bevorzugt auch ein seitliches Sichtfeld quer zur Fahrtrichtung, insbesondere ein sogenannter toter Winkel, von der Rückspiegelansicht umfasst ist.
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Die Anzeigeeinrichtung ist vorzugsweise nicht als Spiegel ausgebildet. Insbesondere reflektiert die Anzeigeeinrichtung weniger als 70 %, vorzugsweise weniger als 50 %, vorzugsweise weniger als 30 %, vorzugsweise weniger als 10 % der eintreffenden optischen Strahlung, wobei hier unter einer Reflexion vorzugsweise eine gerichtete Reflexion verstanden wird. Alternativ oder zusätzlich beträgt der diffus reflektierte Anteil der eintreffenden optischen Strahlung weniger als 90 %, vorzugsweise weniger als 70 %, vorzugsweise weniger als 50 %, vorzugsweise weniger als 30 %, vorzugsweise weniger als 10 %.
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Vorzugsweise weist die Anzeigeeinrichtung eine Anschlussschnittstelle zur Verbindung mit einem Steuergerät auf, welches eingerichtet ist, um zur Anzeige der Rückspiegelansicht benötigte Daten an die Anzeigeeinrichtung zu übertragen und/oder von einer Bildaufnahmeeinrichtung, insbesondere einer Kamera, zu empfangen. Die Verbindung zwischen Anzeigeeinrichtung und Anschlussschnittstelle kann eine kabellose oder eine kabelgebundene Verbindung sein. Besonders bevorzugt werden die zur Anzeige der Rückspiegelansicht benötigten Informationen von einer Kamera empfangen, welche entgegengesetzt zur Fahrtrichtung ausgerichtet und/oder an einer Seite des Kraftfahrzeugs und/oder hinten, also an einer entgegen Fahrtrichtung gewandten Heckseite des Kraftfahrzeugs, angeordnet ist.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Anzeigeeinrichtung derart verstellbar eingerichtet ist, dass sie zwischen der Mittelposition und der Seitenposition vorzugsweise automatisch verstellbar ist. Somit erfolgt die Verlagerung von der Seitenposition in die Mittelposition unkompliziert und der Fahrer kann sich auf andere Aufgaben konzentrieren.
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Dabei ist die Anzeigeeinrichtung vorzugsweise beim Übergang des Kraftfahrzeugs von dem manuellen Fahrzustand in den automatisierten Fahrzustand automatisch von der ersten in die zweite Verlagerungsposition übergeht, wobei die Verlagerung von einem insbesondere motorisierten Steuergerät durchgeführt wird.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Steuerungsanordnung eine erste Anzeigeeinrichtung und eine zweite Anzeigeeinrichtung der zumindest einen Anzeigeeinrichtung aufweist, welche im manuellen Fahrzustand seitlich zu der Lenkeinrichtung versetzt angeordnet sind, wobei die erste Anzeigeeinrichtung in einer ersten, linken Seitenposition, und die zweite Anzeigeeinrichtung in einer zweiten, rechten Seitenposition angeordnet sind. Somit kann ein größeres Blickfeld durch die Rückspiegelansichten erfasst werden, wobei insbesondere ein toter Winkel zu beiden Seiten des Fahrzeugs mittels der ersten Anzeigeeinrichtung und der zweiten Anzeigeeinrichtung dargestellt werden kann.
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Die erste Anzeigeeinrichtung ist dabei vorzugsweise bezüglich der Lenkeinrichtung auf einer gegenüberliegenden Seite von der zweiten Anzeigeeinrichtung angeordnet, sodass die Lenkeinrichtung - in der ersten Verlagerungsposition - in Fahrzeugquerrichtung zwischen der ersten und der zweiten Anzeigeeinrichtung angeordnet ist.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass - in dem Rückspiegelfunktionsmodus - die erste Anzeigeeinrichtung in der ersten Seitenposition eingerichtet ist, um eine erste Rückspiegelansicht anzuzeigen, wobei die zweite Anzeigeeinrichtung in der zweiten Seitenposition eingerichtet ist, um eine zweite Rückspiegelansicht anzuzeigen, wobei die erste Rückspiegelansicht eine Außenspiegelansicht eines linken Außenspiegels ist, und die zweite Rückspiegelansicht eine Außenspiegelansicht eines rechten Außenspiegels ist. Vorzugsweise sind die erste und die zweite Anzeigeeinrichtung jeweils im Bereich einer A-Säule des Fahrzeugs angeordnet. Somit entspricht die Rückspiegelansicht einer typischen Rückspiegelansicht eines typischen Kraftfahrzeugs mit typischen Rückspiegeln, sodass sich der Fahrer nur geringfügig umgewöhnen muss.
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Vorzugsweise ist die erste, die zweite oder eine dritte Anzeigeeinrichtung eingerichtet, um zusätzlich eine Innenrückspiegelansicht anzuzeigen. Somit kann ferner auf einen herkömmlichen Innenrückspiegel verzichtet werden, sodass einerseits das Blickfeld vergrößert beziehungsweise flexibel gestaltbar und andererseits der benötigte Bauraum reduziert ist.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die erste und die zweite Anzeigeeinrichtung im automatisierten Fahrzustand - in Bezug auf das in Fahrtrichtung gerichtetes Blickfeld des Fahrers - mittig, insbesondere unmittelbar vor einem Fahrersitzplatz, angeordnet sind, und/oder unmittelbar aneinandergrenzend angeordnet sind, und/oder derart insbesondere mittels einer Steuerungseinrichtung ansteuerbar eingerichtet sind, dass mittels der beiden Anzeigeeinrichtungen ein zusammengehörendes Gesamtbild darstellbar ist.
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Unter einer mittigen Anordnung wird hier insbesondere eine Anordnung der Anzeigeeinrichtungen in der ersten Verlagerungsposition der Lenkeinrichtung verstanden, wobei die Lenkeinrichtung in der zweiten Verlagerungsposition angeordnet ist, wenn die erste und/oder die zweite Anzeigeeinrichtung in der ersten Verlagerungsposition angeordnet sind.
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Zur Darstellung des zusammengehörenden Gesamtbildes ist vorgesehen, dass zumindest eine dargestellte Information auf der ersten Anzeigeeinrichtung in Abhängigkeit von zumindest einer auf der zweiten Anzeigeeinrichtung dargestellten Information angezeigt wird.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die zumindest eine Anzeigeeinrichtung - bei bestimmungsgemäßer Einbaulage der Steuerungsanordnung in einem Kraftfahrzeug - in dem manuellen Fahrzustand eingerichtet ist, um fahrrelevante Informationen anzuzeigen und/oder fahrrelevante Steuerungsmöglichkeiten zu schaffen, und im automatisierten Fahrzustand eingerichtet ist, um freizeittechnische und/oder arbeitstechnische Informationen anzuzeigen. Somit wird der Fahrer des Kraftfahrzeugs optimal mit für ihn relevanten Informationen versorgt, sodass er insbesondere in dem manuellen Fahrzustand das Fahrzeug besonders sicher steuern kann und in dem automatisierten Fahrzustand seine Zeit effizient nutzen kann, um zu arbeiten oder sich zu entspannen.
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Unter fahrrelevanten Informationen werden hier insbesondere eine Geschwindigkeit, Sichtinformationen, Wetterinformationen, Verkehrsinformationen und/oder Kamerabilder von Fahrzeugkameras verstanden. Unter fahrrelevanten Steuerungsmöglichkeiten werden hier insbesondere Mittel zur klimatisierungstechnischen Regelung des Fahrzeuginnenraums, insbesondere eine Lüftung, eine Temperatureinstellung und/oder eine Feuchtigkeitsregelung verstanden. Alternativ oder zusätzlich umfassen die fahrrelevanten Steuerungsmöglichkeiten das Einstellen einer Geschwindigkeit.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Steuerungsanordnung eine Arbeitsoberfläche, insbesondere eine Ablage und/oder einen Tisch, aufweist, welche im manuellen Fahrzustand kleiner ist als im automatisierten Fahrzustand.
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Das Reduzieren der Arbeitsoberfläche kann insbesondere dadurch erfolgen, dass die Arbeitsoberfläche in oder unter eine Armatur verlagert wird. Vorzugsweise ist die Arbeitsoberfläche im automatisierten Fahrzustand maximal ausgefahren, wobei sie im manuellen Fahrzustand vorzugsweise maximal eingefahren, insbesondere komplett eingefahren ist. Hierdurch kann der Fahrer die Zeit im automatisierten Fahrzustand noch flexibler und effizienter nutzen, wobei ihm eine große Arbeitsfläche zur Verfügung steht, welche im manuellen Fahrzustand den Fahrer bei der Steuerung des Kraftfahrzeugs nicht beeinträchtigt.
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Somit ist ein besonders großer Anzeigebereich geschaffen, wodurch der Fahrer viele Informationen gleichzeitig und/oder die Informationen in einer angemessenen Größe betrachten kann. Eine entsprechend große Anzeigeeinrichtung ist bei typischen Kraftfahrzeugen nicht möglich, ohne die Sicht des Fahrers stark einzuschränken. Mit besonders großen Anzeigebereichen wird vor allem die Nutzung der Anzeigeeinrichtung als Tablet oder Computermonitor ermöglicht, wobei die Anzeigeeinrichtung vorzugsweise berührungssensitiv bedienbar ist.
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Vorzugsweise ist der Anzeigebereich rechteckig oder quadratisch.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass zwischen der ersten Anzeigeeinrichtung in der ersten Seitenposition und der zweiten Anzeigeeinrichtung in der zweiten Seitenposition ein Abstand von mindestens 1 m, vorzugsweise 1,5 m, vorzugsweise 2 m geschaffen ist, wobei zwischen der ersten Verlagerungsposition der Lenkeinrichtung einerseits und andererseits der ersten und/oder zweiten Anzeigeeinrichtung ein Abstand von mindestens 30 cm, vorzugsweise 50 cm, vorzugsweise 1 m geschaffen ist. Somit ist die Steuerungsanordnung für den Fahrer besonders komfortabel nutzbar und die Anzeigeeinrichtungen sind in einem großen Bereich verlagerbar.
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Die Aufgabe wird insbesondere auch gelöst, indem ein Kraftfahrzeug mit einer Steuerungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ausführungsbeispiele geschaffen ist.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
- 1 eine Steuerungsanordnung gemäß einem Ausführungsbeispiel mit einer Lenkeinrichtung in einer ersten Verlagerungsposition, und
- 2 die Steuerungsanordnung gemäß dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel mit der Lenkeinrichtung in einer zweiten Verlagerungsposition.
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1 zeigt eine Steuerungsanordnung 1 in einem Kraftfahrzeug 3 mit einer verlagerbaren Lenkeinrichtung 5, welche hier in einer ersten Verlagerungsposition angeordnet ist. In dieser ersten Verlagerungsposition ist die Lenkeinrichtung 5, welche hier als herkömmliches Lenkrad ausgebildet ist, in einer ausgeklappten und somit für einen Fahrer zugänglichen Lage angeordnet. Der Fahrer kann das Lenkrad greifen und damit das Kraftfahrzeug 3 lenken. Vorzugsweise befindet sich das Kraftfahrzeug 3 währenddessen in einem manuellen Fahrzustand, in welchem die Lenkung des Kraftfahrzeugs 3 mittels der Lenkeinrichtung 5 durch den Fahrer zugelassen und zum sicheren Betrieb im Straßenverkehr notwendig ist.
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Die Lenkeinrichtung 5 ist hier in dem Kraftfahrzeug 3 derart angeordnet, dass die Fahrtrichtung sowie eine Blickrichtung des Fahrers in die Bildebene hineingerichtet sind. Seitlich von der Lenkeinrichtung 5 ist jeweils eine verlagerbare Anzeigeeinrichtung 7 angeordnet, wobei in Fahrtrichtung links eine erste Anzeigeeinrichtung 7 in einer ersten Seitenposition und in Fahrtrichtung rechts eine zweite Anzeigeeinrichtung 7 in einer zweiten Seitenposition angeordnet ist. Aufgrund der Anordnung der Anzeigeeinrichtung 7 in ihrer jeweiligen Seitenposition ist die Sicht in Fahrtrichtung für einen in dem Kraftfahrzeug 3 sitzenden Fahrer freigegeben.
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Zumindest eine der Anzeigeeinrichtungen 7 befindet sich in einem Rückspiegelfunktionsmodus, wobei die Anzeigeeinrichtung 7 einen Anzeigebereich 9 aufweist, in welchem eine Rückspiegelansicht 11 angezeigt wird. Die Rückspiegelansicht 11 wird hier durch eine entgegen der Fahrtrichtung gerichtete und in der Figur nicht dargestellte Kamera bereitgestellt, welche die aufgenommenen Bilder über ein hier nicht dargestelltes Steuergerät an die Anzeigeeinrichtung 7 übermitteln.
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Die zweite Anzeigeeinrichtung 7 befindet sich hier nicht in einem Rückspiegelfunktionsmodus, sodass hier keine Rückspiegelansicht angezeigt wird. Vielmehr stellt die zweite Anzeigeeinrichtung steuerungsrelevante Informationen und Steuerungsmöglichkeiten für den Fahrer bereit. Hier kann insbesondere eine Geschwindigkeit, ein Füllstand des Kraftstofftanks und/oder Verkehrsinformationen, insbesondere eine Navigationsroute, angezeigt werden.
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Beide Anzeigeeinrichtungen 7 sind hier relativ groß ausgebildet, wobei sie eine Breite von größer als 40 cm und eine Höhe von größer als 20 cm aufweisen.
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2 zeigt die Steuerungsanordnung 1, wobei die Lenkeinrichtung 5 in einer zweiten Verlagerungsposition angeordnet ist. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird.
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In der in 2 gezeigten zweiten Verlagerungsposition ist die Lenkeinrichtung 5 aus einem für den Fahrer zugänglichen Bereich derart entfernt, dass der Fahrer die Lenkeinrichtung 5 nicht mehr manuell bedienen, insbesondere nicht mehr greifen kann. In dem hier vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Lenkeinrichtung 5 unter ein Armaturenbrett 13 verlagert, wobei die Lenkeinrichtung 5 gegenüber der ersten Verlagerungsposition eingeklappt ist, sodass sie in der Vertikalen weniger Stauraum benötigt.
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Zusätzlich ist in 2 eine Arbeitsoberfläche 15 ausgefahren, welche die Lenkeinrichtung 5 in der zweiten Verlagerungsposition verdeckt, sodass die Lenkeinrichtung 5 in 2 nicht erkennbar ist. In dem hier vorliegenden Ausführungsbeispiel sind insbesondere zwei Arbeitsoberflächen 15 ausgefahren, wobei eine erste Arbeitsoberfläche 15 zwischen dem Fahrer und den Anzeigeeinrichtungen 7, und eine zweite Arbeitsoberfläche 15 seitlich, insbesondere in Fahrtrichtung rechts, ausgefahren oder ausgeklappt ist.
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Die Anzeigeeinrichtungen 7 sind gegenüber der in 1 gezeigten Stellung aufeinander zu verlagert, sodass diese in 2 unmittelbar aneinandergrenzend angeordnet und eingerichtet sind, um ein zusammengehörendes Gesamtbild, welches sich über beide Anzeigeeinrichtungen 7 erstreckt, anzuzeigen. Da die Anzeigeeinrichtungen 7 mittig angeordnet sind, ist die Sicht in Fahrtrichtung für den Fahrer zumindest teilweise verdeckt. Gleichzeitig befindet sich das Kraftfahrzeug 3 in einem automatisierten Fahrzustand, sodass die Sicht des Fahrers in Fahrtrichtung auch nicht zum sicheren Betrieb im Straßenverkehr benötigt ist. Das Kraftfahrzeug 3 wird in dem automatisierten Fahrzustand von einer Steuerungsautomatik des Kraftfahrzeugs 3 selbstständig gesteuert, insbesondere gelenkt, sodass der Fahrer nicht mittels der Lenkeinrichtung 5 das Kraftfahrzeug lenken muss.
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Die Anzeigeeinrichtungen 7 sind in 2 in einer Mittelposition angeordnet, welche gegenüber den Seitenpositionen seitlich in Richtung der ersten Verlagerungsposition der Lenkeinrichtung 5 versetzt ist. In dem hier vorliegenden Beispiel entspricht die Mittelposition zumindest teilweise der ersten Verlagerungsposition. Dadurch sind die Anzeigeeinrichtungen 7 in der Mittelposition - zumindest in der hier dargestellten Draufsicht gesehen - teilweise genau in der ersten Verlagerungsposition angeordnet, in welcher die Lenkeinrichtung 5 in 1 dargestellt ist.
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Somit ist eine flexibel einsetzbare Steuerungsanordnung für ein Kraftfahrzeug 3 geschaffen, wobei der Fahrer in einem manuellen Fahrzustand das Kraftfahrzeug 3 steuern kann und in einem automatisierten Fahrzustand des Kraftfahrzeugs 3 mittels der Arbeitsoberfläche 15 und den Anzeigeeinrichtungen 7, welche in die Mittelposition verlagert sind, andere Aufgaben, insbesondere unterhaltungstechnische, freizeittechnische und/oder arbeitstechnische Aufgaben, erledigen kann. Dabei ist die Effizienz besonders hoch, da die Anzeigeeinrichtung 7 und die Arbeitsoberfläche 15 groß sind. Ferner ist die Effizienz erhöht, da die Arbeitsoberfläche 15 und die Anzeigeeinrichtung 7 in einer ergonomisch günstigen Lage angeordnet sind, sodass der Fahrer diese ohne große Anstrengung erreichen kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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