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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Freilauftürschließer mit einem Mitnehmerelement, dass auf ein Führungselement eine Kraft ausschließlich in Schließrichtung einer Tür oder eines Tores ausüben kann, und mit einem mit dem Mitnehmerelement verbundenen Antriebselement, wobei eine Feststelleinrichtung vorgesehen ist, welche dazu ausgebildet ist, das Mitnehmerelement wahlweise freizugeben oder in einer Bewegungsrichtung zu arretieren, und mit mindestens einem Sensor, insbesondere einem Gefahrendetektor, und/oder einem Empfänger für Signale eines Sensors und einer Steuereinheit zur Steuerung der Feststelleinrichtung.
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Derartige Freilauftürschließer sind bekannt und werden an Türen eingesetzt, die eine Brandschutzfunktion erfüllen, in einem Brandfall also automatisch geschlossen werden müssen, im normalen Betrieb aber ohne erhöhten Widerstand gegenüber einer Tür ohne Türschließer begehbar sein sollen. So können Freilauftürschließer etwa in öffentlichen Gebäuden eingesetzt werden, wo sie die hohen Brandschutzauflagen erfüllen und gleichzeitig barrierefrei zu begehen sind. Freilauftürschließer weisen einen Antrieb zum Schließen der Tür auf und sind üblicherweise an einem Türblatt oder an einer Türzarge angeordnet und üben über einen Hebelarm die Schließkraft auf die Tür aus, so dass sie mittels des Antriebs die Tür schließen können. Zum widerstandsfreien Öffnen und Schließen der Tür im Normalbetrieb ist der Beschlag üblicherweise mit einer Freilaufkupplung zwischen dem Antrieb und dem Hebelarm ausgestattet, so dass der Antrieb nur im Auslösefall, zum Beispiel bei einem Brand, eine Schließkraft auf die Tür ausübt.
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Aus der
DE 10 2016 123 516 ist ein Freilauftürschließer mit einer um eine Drehachse verdrehbar gelagerten Türschließerwelle, die auf eine spannbare Türschließerfeder wirkt, bekannt, wobei die Türschließerfeder die Türschließerwelle beim Rückstellen in Schließrichtung der Tür antreibt. Dabei ist an der Türschließerwelle ein Mitnehmerelement verdrehfest angeordnet, welches in Schließrichtung auf einen Hebelarm wirken kann. Weiterhin weist der Freilauftürschließer eine aktivierbare Kupplung auf, die in der Lage ist, die Türschließerwelle in einer Schließrichtung festzusetzen. So kann die Kupplung die Türschließerwelle etwa in einer mit einer geöffneten Stellung der Tür korrespondierenden Stellung arretieren, wobei der Hebelarm sich dann gegenüber dem Mitnehmerelement im Benutzungsbereich der Tür frei bewegen kann, so dass die Tür widerstandsfrei begehbar ist. Dieser Freilauftürschließer benötigt in jedem Fall eine Verbindung zu einem Stromnetz. Ein solcher Freilauftürschließer ist daher nicht an Türen verwendbar, bei denen keine Stromnetzversorgung in unmittelbarer Nähe vorhanden ist. Das nachträgliche Verlegen einer Stromleitung ist sehr aufwändig und teuer.
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Aus der
DE 10 2015 102 915 ist eine Türbetätigungseinheit bekannt, die einen Türbetätiger, insbesondere Türschließer, ein Feststellelement zum Offenhalten einer Flügeltür, sowie einen Gefahrendetektor aufweist. Mittels einer Steuerungseinheit wird das Feststellelement bei einer detektierten Gefahr in einen den Türbetätiger freigebenden Zustand überführt. Es ist aus
DE 10 2015 102 915 auch bekannt, einen Energiespeicher in der Türbetätigungseinheit vorzusehen, um eine autarke Montage zu gewährleisten. Nachteilig ist die Türbetätigungseinrichtung nicht geeignet, dass die Tür barrierefrei geöffnet und geschlossen werden kann, wenn das Feststellelement aktiv ist. Zudem ist die Energieversorgung nicht ausfallsicher und bietet somit keinen ausreichenden Brandschutz, da bei einem Ausfall des Energiespeichers das Lösen des Feststellelements nicht mehr gewährleistet werden kann.
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Aus der
EP 3 064 689 ist eine Feststellanordnung mit einem Türbetätiger, einer Haltevorrichtung zum Feststellen einer Tür und einem Brandmelder bekannt. Diese Feststellanordnung weist vorzugsweise eine Energiespeichereinheit auf, um unabhängig von einer externen Stromversorgung betreibbar zu sein. Durch die Ausgestaltung der Feststellanordnung wird die Haltevorrichtung immer dann in einen freigebenden Zustand überführt, wenn eine Überführung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr sicher gewährleistet werden kann. Dies ist insbesondere bei einem Defekt der Versorgung der Haltevorrichtung mit elektrischem Strom vorgesehen. Zur Brandsicherheit kann die Haltevorrichtung durch zwei redundante Steuerungssysteme in den freigebenden Zustand überführt werden, wobei dann eine Überführung in den freigebenden Zustand bereits erzwungen wird, wenn in einem Steuerungssystem ein Defekt vorliegt. Nachteilig weist eine solche Feststellanordnung durch die zwei in Gänze redundant vorgesehenen Steuerungssysteme viele Einzelteile auf und ist daher aufwändig zu produzieren. Auch ist eine barrierefreie Öffnung und Schließung der Tür während der Feststellung nicht möglich.
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Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine oben bezeichneten Freilauftürschließer bereit zu stellen, der einfach zu produzieren und zu montieren ist, der brandsicher ist und keine externe Stromzufuhr benötigt.
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Die Aufgabe wird gelöst mit einem Freilauftürschließer mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Der erfindungsgemäße Freilauftürschließer zeichnet sich dadurch aus, dass die Feststelleinrichtung und die Steuereinheit mittels Energiespeichereinheiten jeweils redundant mit Energie versorgt sind, wobei die Steuereinheit dazu ausgebildet ist, die Feststelleinrichtung von einem das Mitnehmerelement arretierenden Zustand in einen das Mitnehmerelement freigebenden Zustand zu bringen, sobald sich bei mindestens einer Energiespeichereinheit ein kritischer Zustand eingestellt hat oder mindestens eine Energiespeichereinheit ausgefallen ist oder nicht mehr zur Verfügung steht, oder über ein Signal von außen ausgelöst wird. Die Steuereinheit und die Feststelleinrichtung sind dabei die einzigen sicherheitskritischen elektronischen Bauteile, die im Falle eines Signals durch den Sensor in jedem Fall zusammen funktionieren müssen, damit das Mitnehmerelement aus einem etwaigen arretierten Zustand gelöst und die Tür geschlossen wird. Durch das Vorsehen einer redundanten Versorgung durch Energiespeichereinheiten ist sichergestellt, dass diese beiden Bauteile immer ausreichend elektrische Energie zur Verfügung haben, um die Tür zu schließen. Ein erfindungsgemäßer Freilauftürschließer bietet daher ein hohes Maß an Brandsicherheit. Gleichzeitig ist der Aufbau des Freilauftürschließers einfach, da gegenüber einem netzgebundenen Freilauftürschließer lediglich die beiden Energiespeichereinheiten als Bauteile hinzugenommen werden müssen.
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Es können jeweils mehrere redundante Energiespeichereinheiten für die Feststelleinrichtung und für die Steuereinheit vorgesehen sein. Auch können der Feststelleinrichtung und der Steuereinheit jeweils eine Energiespeichereinheit zur primären Versorgung zugeordnet sein und eine weitere Energiespeichereinheit ist beiden Elementen als redundante Energiespeichereinheit zugeordnet. Bevorzugt wird jedoch eine Ausführungsform mit genau zwei Energiespeichereinheiten, die die Steuereinheit und die Feststelleinrichtung in einem gemeinsamen Versorgungsnetz versorgen. Dabei kann vorzugsweise eine Energiespeichereinheit die Energieversorgung im Normalbetrieb bereitstellen, während der zweiten Energiespeichereinheit eine reine Sicherungsfunktion zukommt und diese nur dann Energie zur Versorgung der Steuereinheit und/oder der Feststelleinrichtung abgibt, wenn die erste Energiespeichereinheit ausfällt oder nicht mehr genügend elektrische Leistung zur Verfügung stellen kann. So muss im Falle einer vollständig bzw. zu stark entleerten ersten Energiespeichereinheit nur diese ausgetauscht werden, wodurch der Freilauftürschließer in der Wartung einfach zu handhaben ist. Ist bei der zweiten Energiespeichereinheit nach längerer Zeit ebenfalls ein kritischer Ladezustand erreicht, etwa durch Selbstentladung, so bewirkt dies ebenfalls ein Lösen der Feststelleinrichtung. Der erfindungsgemäße Freilauftürschließer ist durch einen solchen Aufbau einfach und kostengünstig zu produzieren und kostengünstig in der Wartung.
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Durch das Vorsehen der Energiespeichereinheiten in dem Freilauftürschließer ist dieser unabhängig von einer externen Stromversorgung und kann somit vorteilhaft an jeder Tür verwendet werden, unabhängig davon, ob ein Stromnetzt in der Nähe liegt. Besonders zum Nachrüsten von Freilauftürschließern an Türen in bestehenden Gebäuden oder beim nachträglichen Einbau einer Tür ist der erfindungsgemäße Freilauftürschließer daher vorteilhaft.
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In einer bevorzugten Ausführungsform löst die Steuereinheit die Feststelleeinrichtung dann, wenn eine nahezu vollständige Entladung, also eine derart fortgeschrittene Entladung einer der Energiespeichereinheiten vorliegt, dass nur noch weniger Schließvorgänge/Einkuppelvorgänge, insbesondere nur noch ein Schließvorgang/Einkuppelvorgang, mit der in der Energiespeichereinheit gespeicherten Energiemenge durchführbar sind, oder eine Überhitzung einer der Energiespeichereinheiten vorliegt. Entladung und Überhitzung sind die häufigsten Ausfallursachen beispielsweise von Batterien oder Akkus, wenn solche als Energiespeichereinheiten eingesetzt werden. Die Steuereinheit löst die Feststelleinrichtung aber auch dann, wenn zum Beispiel die Verbindung zu einer der Energiespeichereinheiten unterbrochen wird, etwa durch einen Kabelbruch. Bevorzugt kann die Steuereinheit dafür statt des Ladungszustandes der Energiespeichereinheit die durch die Energiespeichereinheit an der Steuereinheit und/oder der Feststelleinrichtung anliegende Spannung überprüfen, da somit auch ein Kabelbruch zwischen den Energiespeichereinheiten und dem jeweiligen Bauteil überwacht werden kann. Auch weitere denkbare sicherheitsrelevante Defekte können berücksichtigt werden. Die Steuereinheit kann derart eingerichtet sein, dass sie die Feststelleinrichtung in regelmäßigen Abständen routinemäßig freigibt, um eine mechanische Fehlfunktion zu vermeiden bzw. zu überprüfen.
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Bevorzugt wird ein erfindungsgemäßer Freilauftürschließer bei einer Flügeltür eingesetzt und weist einen Beschlag etwa an einer Türzarge und eine über einen Hebelarm mit dem Beschlag verbunden Laufschiene auf. Dabei kann das Mitnehmerelement dann an einer Türschließerwelle oder an einer Gleitschiene angeordnet sein. Da sowohl eine Drehung der Türschließerwelle als auch eine translatorische Bewegung eines mit dem Hebelarm verbundenen Laufschuhs in der Laufschiene mit einer Momentenübertragung über den Hebelarm einhergehen, können beide Bauteile mit einem Mitnehmerelement zusammenwirken, um die Tür in Schließrichtung zu bewegen. In einer anderen Ausführungsform kann ein erfindungsgemäßer Freilauftürschließer auch für eine Schiebetür oder für ein Tor ohne eine das Tor übergreifende Zarge ausgebildet sein.
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Das Mitnehmerelement, dass das Führungselement mitnimmt, ist vorzugsweise fest mit dem Antriebselement gekoppelt. In einer Ausführungsform, in der das Mitnehmerelement an der Türschließerwelle eines Beschlags für eine Flügeltüre angeordnet ist, besteht auch zwischen dem Mitnehmerelement und der Türschließerwelle eine drehfeste Verbindung. Dann kann die Feststelleinrichtung sowohl auf das Antriebselement, das Mitnehmerelement oder auf die Türschließerwelle wirken und bewirkt damit in jedem Fall eine Arretierung des Mitnehmerelements.
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In einer Ausführungsform ist das Antriebselement ein Federelement. Dieses ist einfach zu gestalten, kostengünstig und wird durch das Öffnen der Tür oder des Tores selbst gespannt. Eine externe Energiezufuhr, wie etwa bei einem elektrischen Antrieb, ist bei einem derartigen Federelement nicht notwendig. Das Federelement kann etwa eine Schraubenfeder sein.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform treibt die Antriebsvorrichtung eine Kolbenzylindereinheit an, deren Kolben zwei Arbeitsräume abdichtend voneinander trennt. So kann zum Beispiel eine solche Kolbenzylindereinheit zwischen einem Federelement, welches als Antriebselement fungiert, und einer Türschließerwelle vorgesehen sein und die Antriebskraft auf die Türschließerwelle übertragen. Dabei können dann die Arbeitsräume über eine hydraulische Verbindung miteinander verbunden sein, wobei die Feststelleinrichtung ein Absperrventil zur Unterbrechung der Verbindung aufweist. Eine solches Absperrventil ist einfach aufgebaut und kann kostengünstig hergestellt werden. Die Feststelleinrichtung, insbesondere das Absperrventil, kann dann einen magnetischen, insbesondere einen elektromagnetischen, Verstellmechanismus aufweist, der etwa ein insbesondere bistabiler Hubmagnet ist. Ein bistabiler Hubmagnet arbeitet nach dem Arbeitsstromprinzip und ist daher sparsam in seinem Energieverbrauch.
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Insgesamt wird bevorzugt, dass die Feststelleinrichtung derart ausgebildet ist, dass sie lediglich zum Verstellen zwischen einem das Mitnehmerelement arretierenden und einem freigebenden Zustand Energie benötigt und beim Verbleiben in einem Zustand keine Energie benötigt, also nach dem Arbeitsstromprinzip arbeitet. Da davon auszugehen ist, dass in der Praxis der Verbleib der Feststellanordnung in einem Zustand, insbesondere dem das Mitnehmerelement arretierenden Zustand, der Regelfall ist und ein Verstellen der Feststelleinrichtung nur selten auftritt, kann auf diese Weise der Energieverbrauch auf ein Minimum reduziert werden und die Lebensdauer der Energiespeichereinheiten, bzw. deren Wechselzyklen sind vorteilhaft besonders lang.
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Ebenso wird bevorzugt, dass die Steuereinheit dazu ausgebildet ist, möglichst wenig Energie zu benötigen. In einem Normalbetrieb kann die Steuereinheit dazu ausgebildet sein, Signale, insbesondere von dem Gefahrendetektor, zu empfangen und in periodischen Zeitabständen den Ladungszustand der Energiespeichereinheiten zu prüfen. Insbesondere kann die Steuereinheit im Normalbetrieb auf diese Funktionen beschränkt sein und keine weiteren Funktionen erfüllen.
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Um eine dauerhaft redundante Versorgung der sicherheitsrelevanten Bauteile mit elektrischer Energie sicherzustellen, kann in einer besonders bevorzugten Ausführungsform die Feststelleinrichtung nicht in einen das Mitnehmerelement arretierenden Zustand gebracht werden, wenn bei mindestens einer Energiespeichereinheit ein kritischer Zustand vorliegt oder mindestens eine Energiespeichereinheit ausfällt. Der Versuch, das Mitnehmerelement zu arretieren, scheitert dann und die bedienende Person wird auf den Missstand aufmerksam. In einer weiteren Ausführungsform kann der Freilauftürschließer mindestens ein von einem Menschen wahrnehmbares Signal abgeben, etwa ein Geräusch oder ein Lichtsignal, das darauf hinweist, dass eine Energiespeichereinheit in einem kritischen Zustand oder ausgefallen ist. So wird die für die Wartung zuständige Person vorteilhaft an die Notwendigkeit einer Wartung erinnert.
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In einer weiteren Ausführungsform kann auch der Sensor durch die Hauptenergieversorgung des Freilauftürschließers mit Energie versorgt sein und dann ebenfalls mittels der Energiespeichereinheiten redundant versorgt sein. Dann ist die Energiespeichereinheit zur Versorgung des mindestens einen Sensors mit diesem verbunden und/oder verbindbar. Gängige Sensoren, die in dem Freilauftürschließer als Zulieferteil verbaut werden können, weisen zumeist eigene Mittel auf, die eine Ausfallsicherheit gewährleisten. Eine Einbindung in die Sicherheitsstruktur des Freilauftürschließers ist dann nicht notwendig.
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In modernen öffentlichen Gebäuden werden zumeist miteinander gekoppelte Gefahrensensoren oder ein System von verschiedenen Gefahrensensoren wie etwa Rauchschaltern oder Gassensoren verbaut. Dann ist es sinnvoll, dass der Freilauftürschließer einen Empfänger für Signale eines externen Gefahrendetektors oder eines Systems von externen Gefahrensensoren aufweist. Der Freilauftürschließer kommt dann ohne zusätzlichen Gefahrensensor aus und alle mit einem Freilauftürschließer ausgerüsteten Türen in einem Gebäude können gleichzeitig geschlossen werden. Zum Beispiel kann eine Kopplung über WLAN oder direkte Verbindungstechnologien realisiert sein. Der Freilauftürschließer kann auch Sendeeinrichtungen aufweisen, um selbst Informationen in ein Sicherheitssystem einzuspeisen, etwa den Ladezustand der Energiespeichereinheiten.
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Durch die Einbausituation eines Freilauftürschließers kann es zudem bedingt sein, dass ein Gefahrendetektor in dem Freilauftürschließer ungünstig zum Raum hin platziert ist, so dass zum Beispiel bei einem Rauchschalter etwaig entstehender Rauch nicht ungehindert in den Rauchschalter gelangen kann. Dann ist es besonders vorteilhaft, wenn statt eines verbauten Gefahrendetektors ein externer Gefahrendetektor an einer besser zugänglichen Stelle wie etwa der Raummitte vorgesehen ist und eine Kommunikation zwischen dem Gefahrendetektor und dem Freilauftürschließer eingerichtet werden kann.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann bei dem Freilauftürschließer ein Dynamo insbesondere an dem Mitnehmerelement, dem Antriebselement oder der Türschließerwelle vorgesehen sein, über den mindestens eine Energiespeichereinheit beim Bewegen der Tür aufladbar ist und/oder aufgeladen wird. Vorteilhaft kann dann die Lebensdauer bzw. die Zeit bis zu einer Entladung der Energiespeichereinheit verlängert werden, so dass der Freilauftürschließer eines geringeren Wartungsaufwands bedarf. Ein solcher Dynamo kann auch insbesondere bei neu geplanten Türen an anderer Stelle, wie etwa an oder in einem Türscharnier, angeordnet sein. Der Freilauftürschließer kann dann Anschlüsse zum Verbinden mit mindestens einem solchen Dynamo aufweist, damit der mittels des Dynamos bei bestehender Verbindung eine oder mehrere Energiespeichereinheiten beim Bewegen der Tür aufladbar sind und/oder aufgeladen werden.
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In einer alternativen Ausführungsform oder ergänzend zu einem Dynamo kann an dem Freilauftürschließer auch ein Solarmodul vorgesehen sein, über das mindestens eine Energiespeichereinheit bei Einstrahlung von Lichtenergie auf das Solarmodul aufladbar ist und/oder aufgeladen wird. Vorteilhaft wird die Energiespeichereinheit dann auch bei längerer Nichtbenutzung der Tür aufgeladen. Solarmodule können insbesondere bei Außentüren an der Außenseite eines Gebäudes eingesetzt werden, aber auch in ausreichend hellen Gebäudeberiechen im Inneren. Alternativ kann ein Solarmodul an einer Stelle mit hoher Sonnenlichteinstrahlung in der Nähe der Tür angeordnet sein, wobei der Freilauftürschließer dann Anschlüsse zum Verbinden mit dem mindestens einem Solarmodul aufweist und elektrische Energie von dem Solarmodul etwa über eine Kabelverbindung beziehen kann.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren, in denen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist, näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1: eine perspektivische Ansicht eines an einer leicht geöffneten Tür angeordneten erfindungsgemäßen Freilauftürschließers;
- 2: eine Aufsicht auf einen Freilauftürschließer gemäß 1 ohne Darstellung der Tür;
- 3: eine Detailansicht der Verbindung zwischen einem Hebelarm und einer Türschließerwelle und einem dazwischen angeordneten Mitnehmerelement;
- 4: eine Detailansicht eines Hydraulikventils im Einbauzustand in einem erfindungsgemäßen Freilauftürschließer gemäß 1 und 2;
- 5: einen Schnitt durch das freigestellte Hydraulikventil, welches sich in einer geschlossenen Stellung befindet;
- 6: einen Schnitt durch das freigestellte Hydraulikventil gemäß 5 in einer offenen Stellung.
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1 zeigt einen erfindungsgemäßen Freilauftürschließer 1 mit einem Beschlag 2, der an einem Türblatt 3 angeordnet ist, und mit einer Laufschiene 4, die an einer Türzarge 5 angeordnet ist. 2 zeigt diesen Freilauftürschließer in Freistellung. Der Beschlag 2 ist über einen drehbar am Beschlag 2 gelagerten Hebelarm 6 mit einem Läufer 7 verbunden, wobei der Läufer 7 in der Laufschiene 4 geführt ist. Beim Öffnen und Schließen des Türblatts 3 wird der Läufer 7 in der Laufschiene 4 verschoben und der Hebelarm 6 dreht sich um eine Drehachse DA des Türschließers, der im Beschlag 2 angeordnet ist. Die Drehachse DA ist dabei auch die Längsachse einer nicht dargestellten, ebenfalls im Beschlag 2 angeordneten, Türschließerwelle, die mit einem ebenfalls nicht dargestellten Antriebselement verbunden ist, beispielsweise mit einer Rückstellfeder. Beim Öffnen des Türblatts 3 verdreht der Hebelarm 6 durch seine Drehung um die Drehachse DA ein mit der Türschließerwelle verbundenes und in 3 detailliert dargestelltes Mitnehmerelement 8, wodurch die Türschließerwelle ebenfalls gedreht wird und das Antriebselement in Form einer Feder aufzieht bzw. spannt. Der Antrieb kann dann wiederum die Tür schließen, indem er die Türschließerwelle in Schließrichtung SR des Türblatts 3 antreibt und damit das Mitnehmerelement 8 und letztlich den Hebelarm 6 verdreht.
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Das in 3 dargestellt Mitnehmerelement 8 ist eine Scheibe mit einer an der Außenkontur angeformten Nocke 9, wobei die Nocke 9 mit einer an dem Kopf 6a des Hebelarms 6 nach unten abstehende Hebelarmnocke 6b zusammenwirken kann. Das Mitnehmerelement 8 ist in seiner in 3 dargestellten Stellung durch eine Feststelleinrichtung 11 arretiert, so dass es sich zumindest in Schließrichtung SR der Tür nicht bewegen kann. Beim Bewegen des Türblatts kann sich die Hebelarmnocke 6b dann bis zu einer gänzlich geöffneten Stellung des Türblatts 3 ohne Kontakt zur Nocke 9 um das Mitnehmerelement 8 herumbewegen und legt dabei den Weg W zurück. Wird bei der in 3 abgebildeten Stellung des Mitnehmerelements 8 dessen Arretierung durch die Feststelleinrichtung 11 gelöst, so dreht sich das Mitnehmerelement 8 bedingt durch den Antrieb des Antriebselements und mit ihm die Nocke 9 auf die Hebelarmnocke 6b den Weg W entlang zu, bis die Nocken 9 und 6b in Kontakt miteinander treten. Anschließend verstellt die Nocke 9 dann die Hebelarmnocke 6a, wodurch der Hebelarm 6 verdreht wird, so lange, bis das Türblatt 3 geschlossen ist. Der Hebelarm 6 und das Mitnehmerelement 8 sind über eine Schraube 10a koaxial mit der Drehachse DA an der Türschließerwelle angebracht. Die Schraube 10a verbindet das Formschlusselement 10b verdrehfest mit der Türschließerwelle, welches formschlüssig in einer Aussparung des Mitnehmerelements 8 sitzt und dieses bei einer Drehung der Türschließerwelle verdreht. Der Hebelarm 6, bzw. der Hebelarmkopf 6a kann sich gegenüber der Schraube 10a und gegenüber dem Mitnehmerelement 8 reibungsfrei oder mit nur sehr geringer Reibung bewegen. Dafür können entsprechende Gleitflächen, Gleitscheiben oder Luftspalte vorgesehen sein.
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Wie in 1 und 2 zu erkennen, ist die Feststelleinrichtung 11 in Form eines Hydraulikventils in dem Beschlag 2 des Türschließers angeordnet, wobei die Feststelleinrichtung 11 dazu ausgebildet ist, das Antriebselement, die Türschließerwelle oder das Mitnehmerelement 8 derart zu blockieren, dass das Mitnehmerelement 8 in mindestens einer Richtung arretiert ist. Insoweit die Feststelleinrichtung 11 das Mitnehmerelement 8 nicht arretiert, sondern freigibt, und das Türblatt 3 sich in einem zumindest teilweise geöffneten Zustand befindet, übt das Antriebselement eine Kraft auf die Türschließerwelle und damit auf das Mitnehmerelement 8 aus, sobald die Nocken 9 und 6b in Kontakt miteinander treten, wodurch der Hebelarm 6 verdreht wird und das Türblatt 3 geschlossen wird.
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Eine mögliche Ausführungsform einer solchen Feststelleeinrichtung 11 in Form eines Hydraulikventils ist in den 4 bis 6 abgebildet. Das Hydraulikventil weist einen Stößel 11a auf, mit dem es in einer geschlossenen Stellung gemäß 5 zwei Hydraulikkanäle 11b und 11c voneinander trennt, so dass zwischen den beiden Hydraulikkanälen 11b und 11c keine Hydraulikflüssigkeit strömen kann. Die beiden Hydraulikkanäle 11b und 11c sind mit zwei Arbeitsräume vor und hinter einem Kolben einer nicht dargestellten Kolbenzylindereinheit verbunden, wobei die Kolbenzylindereinheit fest mit dem Antriebselement, der Türschließerwelle oder dem Mitnehmerelement 8 derart gekoppelt ist, dass der Kolben sich bei einer Bewegung des jeweiligen Bauteils entlang dem Zylinder mitbewegen muss. Besonders einfach kann etwa eine etwaige Rückstellfeder, die als Antriebselement fungiert, direkt mit einem Kolben verbunden sein, bzw. über einen Kolben mit der Türschließerwelle verbunden sein. Insoweit der Stößel 11a die einzige Verbindung der beiden Arbeitsräume über die Hydraulikkanäle 11b und 11c blockiert, kann der Kolben dann nicht im Zylinder verstellt werden und das Bauteil, dem er zugeordnet ist, ist arretiert.
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Zum Verfahren des Stößels zwischen der geschlossenen Stellung und einer offenen Stellung gemäß 6, bzw. zum Halten des Stößels in einer der beiden Stellungen, ist ein Stößelantrieb 11d vorgesehen, der insbesondere nach dem Arbeitsstromprinzip arbeitet, also nur dann elektrische Energie benötigt, wenn der Stößel verstellt wird, nicht aber wenn der Stößel in einer Stellung verharrt. Der Stößelantrieb 11d kann etwa ein bistabiler Hubmagnet sein, also einer Kombination aus einem Permanentmagneten, der den Stößel in beiden Endstellungen jeweils hält, und zwei Elektromagneten, die den Stößel zwischen den beiden Endstellungen verstellen können und dafür jeweils eine größere Kraft aufbringen als der Permanentmagnet.
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Das Mitnehmerelement 8 wird vorzugsweise in einer gänzlich geöffneten Stellung des Türblatts 3 durch die Feststelleinrichtung 11 arretiert, sodass über den gesamten Schwenkbereich des Türblatts 3 das Türblatt 3 frei und ohne Widerstand durch das Mitnehmerelement 8 bewegt werden kann. Insoweit das Mitnehmerelement 8 in einer nicht gänzlich geöffneten Stellung der Tür arretiert wird, ist es möglich, dass das Mitnehmerelement 8 durch den Hebelarm 6 in eine mit einer weiter geöffneten Stellung des Türblatts 3 korrespondierende Stellung verstellt werden kann, obwohl das Mitnehmerelement 8 in Schließrichtung SR des Türblatts 3 arretiert ist.
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Wie in 2 zu erkennen ist, weist der Türschließer 1 einen an der Laufschiene 4 angeordneten Sensor 12 in Form eines Rauchschalters auf. Zur Übertragung von Signalen des Rauchschalters zu einer Steuereinheit 17 und zur Versorgung des Rauchschalters mit elektrischer Energie ist eine elektrische Verbindung 13 zwischen der Laufschiene 4 und dem Beschlag 2 vorgesehen, wobei im Beschlag 2 die Energieversorgung für den Freilauftürschließer 1 vorgesehen ist. Die Energieversorgung besteht aus zwei redundanten Energiespeichereinheiten 15a und 15b, die insbesondere die Feststelleinrichtung 11 und die Steuereinheit 17, sowie den Sensor 12 mit Energie versorgen. Die Steuereinheit 17 ist dabei so eingerichtet, dass sie die Energiespeichereinheiten 15a und 15b mindestens bezüglich Funktionsfähigkeit, Ladezustand und Temperatur überwacht, und die Feststelleinrichtung 11 von einem das Mitnehmerelement 8 arretierenden Zustand in einen das Mitnehmerelement 8 freigebenden Zustand überführt, sobald sich bei mindestens eine Energiespeichereinheit 15a, 15b ein kritischer Zustand eingestellt hat oder mindestens eine Energiespeichereinheit 15a, 15b ausgefallen ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102016123516 [0003]
- DE 102015102915 [0004]
- EP 3064689 [0005]