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DE102018008055A1 - Schutzhülle für mobile elektronische Geräte mit integriertem Aufnahmebehältnis - Google Patents

Schutzhülle für mobile elektronische Geräte mit integriertem Aufnahmebehältnis Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Schutzhülle (2) für mobile elektronische Geräte (1) wie ein Smartphone oder Handy oder Tablet PC mit einer integrierten Aufnahme (3) für Geldstücke, gefaltete Geldscheine, Kreditkarten udg., wobei die Aufnahme (3) von außerhalb der Schutzhülle (2) zugängig und verschließbar ist, und wobei die Aufnahme (3) zwischen einem aus der Schutzhülle (2) herausklappbaren Abschnitt (4) und dem in der Schutzhülle (2) befindlichen elektronischen Gerät (1) oder einem Innenfutter der Schutzhülle (2) besteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schutzhülle für ein mobiles elektronisches Gerät, insbesondere ein Smartphone, die mit einem Aufnahmebehältnis ausgestattet ist zur Aufnahme von Geldstücken, gefalteten Geldscheinen, Kreditkarten etc.
  • Bekannt sind Schutzhüllen für mobile elektronische Geräte, insbesondere Smartphones, die die Geräte bei Stößen oder Stürzen schützen sollen. Dabei wird zwischen den Schutzhüllen unterschieden nach Hardcases aus einem festen Kunststoff, Bumper für den Geräterahmen des mobilen elektronischen Gerätes, vorzugsweise aus einem gummiartigen Material, Softcases aus biegsamen Materialien wie Silikon oder nach Flipcases, die die Vorderseite mit dem Display des mobilen elektronischen Gerätes zusätzlich durch einen aufklappbaren Frontdeckel (Front-cover) schützen.
  • Darüber hinaus bieten einige Hersteller auch Schutzhüllen mit Zusatzfunktionen wie Aufbewahrungsfunktionen an.
  • In der DE 20 2017 001 479 U1 wird eine Smartphonehülle vorgeschlagen, die ein Aufnahmefach für Notfallmedikamente wie Tabletten, Kapseln, Inhalationsmitteln oder Sprays aufweist. Dadurch wird die Schutzhülle größer, egal ob das Aufbewahrungsfach nun benutzt wird oder nicht. Das ist ein wesentlicher Nachteil.
  • Die DE 20 2012 001 946 U1 beschreibt eine selbstklebende Handytasche aus Folie, die aus einem Zuschnitt besteht und erst durch Faltung zur Tasche geformt wird, so dass ein Gegenstand der Größe einer Visitenkarte seitlich eingeschoben werden kann, aber nur teilweise in der Tasche verschwindet. Bei dieser Lösung besteht die ursprüngliche Schutzfunktion der Schutzhülle für das Handy nicht mehr, was ebenfalls ein wesentlicher Nachteil ist.
  • Desweiteren ist es bei Flipcases bekannt, in der Innenseite der Front-Cover-Schutzhülle z. B. Schlitze für das Einstecken von Kreditkarten anzuordnen. Dies findet insbesondere bei Flipcases aus Leder oder mit einer Lederbespannung Verwendung.
  • Aus der DE 20 2017 006 363 U1 ist ein in Form einer temporär mit einem mobilen elektronischen Gerät verbundenen Tasche bekannt, wobei die Tasche mindestens einen Befestigungsabschnitt und einen Taschenabschnitt aufweist, wobei der Befestigungsabschnitt mit dem Gehäuserahmen des mobilen elektronischen Gerätes durch eine Klemmverbindung oder mit dem Gehäuserahmen des mobilen elektronischen Gerätes oder mit dem Rahmen der Schutzhülle durch eine Aufclickverbindung verbindbar ist und der Taschenabschnitt eine Öffnung zum Einbringen von Aufbewahrungsgut aufweist.
  • In der Praxis haben sich einige Nachteile bei diesem temporär anzuordnenden Aufnahmebehältnis gezeigt. Zum einen ist eine Anpassung an unterschiedliche Smartphonegrößen schwierig. Zum anderen beansprucht das Aufnahmebehältnis Raum, auch wenn es nicht benutzt wird. Die temporäre Anordnung nur bei Benutzung setzt eine Planung voraus, die im täglichen Leben nur schwer zu realisieren ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Aufnahmebehältnis so in eine Schutzhülle zu integrieren, das es von außen zugängig ist, verschließbar ist und einen Eingriff bis zum Boden des Aufnahmebehältnisses ermöglicht.
  • Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Bei einer Schutzhülle für mobile elektronische Geräte wie ein Smartphone oder Handy oder Tablet PC mit einer integrierten Aufnahme für Geldstücke, gefaltete Geldscheine, Kreditkarten udg., wobei die Aufnahme von außerhalb der Schutzhülle zugängig und verschließbar ist, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Aufnahme zwischen einem aus der Schutzhülle herausklappbaren Abschnitt und dem in der Schutzhülle befindlichen elektronischen Gerät oder einem Innenfutter der Schutzhülle besteht. Wird der herausbare Abschnitt nicht genutzt, d.h. ist er nicht herausgeklappt, schließt er flächig mit der Schutzhülle ab, beansprucht somit keinen zusätzlichen Raum. Das gilt auch für die nachfolgend beschriebenen konkreten Ausgestaltungen.
  • Der herausklappbare Abschnitt weist als Flächenform bevorzugt eine Rechteckform, oder eine prismatische Form, vorzugsweise die eines gleichschenkligen Trapezes, auf und ist bei einer vorteilhaften Ausführung auf einer Seite von der Schutzhülle durch einen Schlitz getrennt, und ist auf der dem Schlitz gegenüberliegenden Seite über einen elastischen Streifen mit der Schutzhülle verbunden. Die verbleibenden Seiten sind ebenfalls mit der Schutzhülle über ein elastisches Material verbunden, wobei das elastische Material, das die Seiten mit dem herausklappbaren Abschnitt mit der Schutzhülle verbindet, sich bevorzugt vom Schlitz aus zum elastischen Streifen hin in der Breite verjüngt.
  • Der herausklappbare Abschnitt kann so mit dem elektronischen Gerät oder dem Innenfutter der Schutzhülle einen prismatischen Raum bilden mit dreieckigen Seitenflächen, gebildet durch das im Seitenbereich vorhandene elastische Material, das sich dabei ausdehnt.
  • Bei weiteren Ausgestaltungen verfügt der herausklappbare Abschnitt über starre Bereiche oder einseitig biegbare Bereiche.
  • So ist vorgesehen, dass der herausklappbare Abschnitt mindestens im mittleren Bereich des Schlitzes aus einem starren Material besteht. In diesem Bereich des Schlitzes lässt sich am aufklappbaren Abschnitt ein Verschluss anordnen, der den aufklappbaren Abschnitt mit der Schutzhülle verbindet.
  • Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass die verbleibende Fläche zwischen dem elastischen Streifen, dem elastischen Material im Seitenbereich und dem starren Material im mindestens mittleren Bereich des Schlitzes starr ist oder aus miteinander verbundenen starren Querstreifen besteht, die eine Wölbung nach außen zulassen.
  • Eine alternative Ausführung dazu sieht vor, dass die verbleibende Fläche zwischen dem elastischen Streifen, dem elastischen Material im Seitenbereich und dem starren Material im mindestens mittleren Bereich des Schlitzes ebenfalls aus einem elastischen Material besteht, in das ein U-förmiges Stützgestell aus einem starren Material eingelassen ist, wobei die U-Schenkel bis in den Bereich des elastischen Streifens der Verbindung mit der Schutzhülle reichen. Vorteilhafterweise sollten die U-Schenkel aus starren Querstreifen bestehen, die eine Wölbung nach außen zulassen.
  • Die Schutzhülle selbst ohne den herausklappbaren Abschnitt besteht in bekannter Weise aus einem starren Material wie Kunststoff oder Metall oder einem festen Leder. Die benannten elastischen Bereiche. Abschnitte, Streifen und Materialien sind vorzugsweise Silikone. Diese benannten elastischen Bereiche. Abschnitte, Streifen und Materialien sind keine Einzelteile sondern sie sind untereinander und mit den benannten starren Abschnitten nahtlos verbunden, gehen ineinander über.
  • Die Erfindung soll anhand der Zeichnungen erläutert werden. Es zeigen:
    • 1 eine Schutzhülle mit geschlossenem herausklappbaren Abschnitt mit im Mittenbereich angeordneten, nach außen wölbbaren Querstreifen,
    • 2 die Schutzhülle gemäß 1 mit herausgeklapptem Abschnitt,
    • 3 die Schutzhülle mit herausklappbarem Abschnitt, der ein U-förmiges Stützgestell aufweist und
    • 4 die Schutzhülle gemäß 3 mit herausgeklapptem Abschnitt.
  • Die 1 bis 4 zeigen eine Schutzhülle 2 für mobile elektronische Geräte 1, hier ein Smartphone oder Handy oder Tablet PC mit einer integrierten Aufnahme 3 für Geldstücke, gefaltete Geldscheine, Kreditkarten udg., wobei die Aufnahme 3 von außerhalb der Schutzhülle 2 über eine Öffnung unter Nutzung des Schlitzes 7 zugängig und verschließbar ist.
  • Die Aufnahme 3 besteht zwischen einem aus der Schutzhülle 2 herausklappbaren Abschnitt 4 und dem in der Schutzhülle 2 befindlichen elektronischen Gerät 1 oder einem Innenfutter der Schutzhülle 2.
    Die Schutzhülle 2 ohne den herausklappbaren Abschnitt 4 besteht aus einem starren Material wie Kunststoff oder Metall oder aus festem Leder, während der herausklappbare Abschnitt 4 durch den Schlitz 7 und elastische Verbindungen zur Schutzhülle 2 eine Aufnahme 3 bilden kann, die sich bei Nichtbenutzung flächig in die Oberfläche der Schutzhülle integriert, d.h. sie schließt mit der Oberfläche ab.
  • In den Darstellungen weist der herausklappbare Abschnitt 4 eine Rechteckform auf.
  • Im Folgenden soll der herausklappbare Abschnitt 4 und seine Anbindung an die Schutzhülle näher erläutert werden.
  • Der herausklappbare Abschnitt 4 ist auf einer Seite von der Schutzhülle 2 durch einen Schlitz 7 getrennt. Auf der dem Schlitz 7 gegenüberliegenden Seite ist der herausklappbare Abschnitt 4 über einen elastischen Streifen 5 mit der Schutzhülle 2 verbunden. Dieser elastische Streifen 5 hat somit eine Scharnierfunktion. Durch seine Elastizität lässt er auch ein begrenztes Abheben des aufklappbaren Abschnitts 4 vom elektronischen Gerät 1 zu. Der Grund der Aufnahme 3 ist so auch mit den Fingern erreichbar.
  • Die verbleibenden Seiten sind jeweils auch mit der Schutzhülle 2 über ein elastisches Material 6 verbunden. Das elastische Material 6, das die Seiten des herausklappbaren Abschnitts 4 mit der Schutzhülle 2 verbindet, verjüngt sich vom Schlitz 7 aus zum elastischen Streifen 5 hin in der Breite. Im Schlitzbereich steht somit mehr elastisches Material 6 zur Verfügung, so dass eine große Öffnung in die Aufnahme 3 herstellbar ist. Gleichzeitig sind die Seiten der Aufnahme 3 verschlossen. Hier kann also nichts herausfallen.
  • Ferner ist den beiden dargestellten Ausführungen gemeinsam, dass der herausklappbare Abschnitt 4 mindestens im mittleren Bereich des Schlitzes 7 aus einem starren Material 8 besteht. Der Schlitz 7 kann so nicht ausbeulen und gleichzeitig besteht eine gute Anschlussmöglichkeit an die Schutzhülle 2 durch den Verschluss 11.
  • Unterschiedlich ausgestaltet ist der mittlere Bereich des herausklappbaren Abschnitts 4.
  • In 1 und 2 ist die verbleibende Fläche zwischen dem elastischen Streifen 5, dem elastischen Material 6 in den Seitenbereichen und dem starren Material 8 im mindestens mittleren Bereich des Schlitzes 7 starr oder wie dargestellt besteht sie aus miteinander verbundenen starren Querstreifen 9, die eine Wölbung nach außen zulassen.
  • In 3 und 4 besteht die verbleibende Fläche zwischen dem elastischen Streifen 5, dem elastischen Material 6 in den Seitenbereichen und dem starren Material 8 im mindestens mittleren Bereich des Schlitzes 7 ebenfalls aus einem elastischen Material, in das ein U-förmiges Stützgestell 10 aus einem starren Material eingelassen ist, wobei die U-Schenkel bis in den Bereich des elastischen Streifens 5 zur Verbindung mit der Schutzhülle 2 reichen. Die U-Schenkel bestehen aus starren Querstreifen 9, die eine Wölbung nach außen zulassen.
  • Durch die Möglichkeit der Auswölbung nach Außen steht mehr Raumvolumen für die Aufnahme 3 zur Verfügung und gleichzeitig lässt sich der Verschluss 11 schließen.
  • Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass ein Aufnahmebehältnis so in eine Schutzhülle integriert ist, dass es von außen zugängig ist, verschließbar ist, einen Eingriff bis zum Grund des Aufnahmebehältnisses gestattet und im leeren Zustand kein Raumvolumen zusätzlich in Anspruch nimmt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    elektronisches Gerät
    2
    Schutzhülle
    3
    Aufnahme
    4
    herausklappbarer Abschnitt
    5
    elastischer Streifen
    6
    elastisches Material der Seiten
    7
    Schlitz
    8
    starres Material im Bereich des Schlitzes
    9
    Querstreifen
    10
    U-förmiges Stützgestell
    11
    Verschluss
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202017001479 U1 [0004]
    • DE 202012001946 U1 [0005]
    • DE 202017006363 U1 [0007]

Claims (10)

  1. Schutzhülle (2) für mobile elektronische Geräte (1) wie ein Smartphone oder Handy oder Tablet PC mit einer integrierten Aufnahme (3) für Geldstücke, gefaltete Geldscheine, Kreditkarten udg., wobei die Aufnahme (3) von außerhalb der Schutzhülle (2) zugängig und verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (3) zwischen einem aus der Schutzhülle (2) herausklappbaren Abschnitt (4) und dem in der Schutzhülle (2) befindlichen elektronischen Gerät (1) oder einem Innenfutter der Schutzhülle (2) besteht.
  2. Schutzhülle (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle (2) ohne den herausklappbaren Abschnitt (4) aus einem starren Material wie Kunststoff oder Metall oder aus festem Leder besteht.
  3. Schutzhülle (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der herausklappbare Abschnitt (4) in der Fläche eine Rechteckform oder eine prismatische Form, vorzugsweise die eines gleichschenkligen Trapezes aufweist.
  4. Schutzhülle (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der herausklappbare Abschnitt (4) auf einer Seite von der Schutzhülle (2) durch einen Schlitz (7) getrennt ist, und der herausklappbare Abschnitt (4) auf der dem Schlitz (7) gegenüberliegenden Seite über einen elastischen Streifen (5) mit der Schutzhülle (2) und die verbleibenden Seiten jeweils mit der Schutzhülle (2) über ein elastisches Material (6) verbunden sind.
  5. Schutzhülle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Material (6), das die Seiten des herausklappbaren Abschnitt (4) mit der Schutzhülle (2) verbindet, sich vom Schlitz (7) aus zum elastischen Streifen (5) hin in der Breite verjüngt.
  6. Schutzhülle nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der herausklappbare Abschnitt (4) mindestens im mittleren Bereich des Schlitzes (7) aus einem starren Material (8) besteht.
  7. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die verbleibende Fläche zwischen dem elastischen Streifen (5), dem elastischen Material (6) in den Seitenbereichen und dem starren Material (8) im mindestens mittleren Bereich des Schlitzes (7) starr ist oder aus miteinander verbundenen starren Querstreifen (9) besteht, die eine Wölbung nach außen zulassen.
  8. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die verbleibende Fläche zwischen dem elastischen Streifen (5), dem elastischen Material (6) in den Seitenbereichen und dem starren Material (8) im mindestens mittleren Bereich des Schlitzes (7) ebenfalls aus einem elastischen Material besteht, in das ein U-förmiges Stützgestell (10) aus einem starren Material eingelassen ist, wobei die U-Schenkel bis in den Bereich des elastischen Streifens (5) der Verbindung mit der Schutzhülle (2) reichen.
  9. Schutzhülle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die U-Schenkel aus starren Querstreifen (9) bestehen, die eine Wölbung nach außen zulassen.
  10. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Schlitzes (7) am aufklappbaren Abschnitt (4) ein Verschluss (11) angeordnet ist, der den aufklappbaren Abschnitt (4) mit der Schutzhülle verbindet.
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