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Die Erfindung betrifft ein Sicherheitsdokument mit einem Trägerelement. Das Trägerelement weist eine Oberfläche auf. Die Oberfläche weist eine Hauptebene und einen Personalisierungsbereich auf. Im Personalisierungsbereich ist eine Personalisierungsschicht auf die Oberfläche aufgebracht.
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Sicherheitsdokumente sind beispielsweise als Karte oder Datenträger bekannt. Ein Sicherheitsdokument kann somit beispielsweise als Bankkarte, Kreditkarte oder Identifikationsdokument ausgebildet sein.
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Sicherheitsdokumente werden beispielsweise mit einem oberflächlich aufgebrachten Foto personalisiert. Die oberflächliche Personalisierung kann beispielsweise mittels D2T2 (dye diffusion thermal transfer), Thermotransferdruck oder einem Tintenstrahlsystem erfolgen.
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Die
DE 10 2005 011 612 A1 beschreibt ein Sicherheitselement mit einer optisch variablen Struktur, die eine Prägestruktur und eine Beschichtung aufweist.
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Nachteilig ist, dass die Personalisierung im Laufe der Gebrauchsdauer an Intensität verliert und im schlimmsten Fall nicht mehr erkennbar ist. Bei Bankkarten, Kreditkarten etc. aber auch bei Identifikationsdokumenten wird versucht diese Personalisierung durch eine darüber liegende Schutzschicht, beispielsweise Lack oder Folie, zu schützen. Die Verwendung der Schutzschicht bedeutet jedoch zusätzlichen Aufwand und Kosten. Zudem kann sich die Schutzschicht bei regelmäßiger mechanischer Belastung abnutzen oder ablösen.
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Es ist Aufgabe ein Sicherheitsdokument zu schaffen und ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitsdokuments bereitzustellen, bei welchem eine oberflächliche Personalisierung effizienter geschützt ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Sicherheitsdokument und ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitsdokuments gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst.
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Ein erfindungsgemäßes Sicherheitsdokument weist ein Trägerelement auf. Das Trägerelement weist eine Oberfläche auf. Die Oberfläche weist eine Hauptebene und einen Personalisierungsbereich auf. Im Personalisierungsbereich ist eine Personalisierungsschicht auf die Oberfläche aufgebracht. Als ein wichtiger Gedanke ist es vorgesehen, dass die Oberfläche des Trägerelements im Personalisierungsbereich mit einer Vielzahl von gleichmäßig zueinander ausgerichteten und bezüglich der Hauptebene erhabenen Strukturelementen ausgebildet ist, wobei die Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente unmittelbar aneinander angrenzend ausgebildet sind wobei die Strukturelemente mit einem Achsabstand zwischen Hochachsen der jeweiligen Strukturelemente von weniger als 250 µm, vorzugsweise 200 µm, vorzugsweiser 150 µm, noch vorzugsweiser 130 µm, insbesondere 120 µm ausgebildet sind.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Personalisierungsschicht durch eine definierte Oberflächenstruktur bzw. die Vielzahl der erhabenen Strukturelemente und die dadurch im Gegensatz zu einer ebenen Oberfläche vergrößerten Oberfläche auch nach mechanischer und/oder chemischer Belastung erkennbarer bleibt bzw. weniger stark abgenutzt oder abgetragen wird.
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Es wurde erkannt, dass die normale mechanische Beanspruchung, beispielsweise beim Einführen des Sicherheitsdokuments in einen Kartenhalter, einen Kartenleser oder eine Geldbörse, oder beim Anfassen des Sicherheitsdokuments durch einen Nutzer mit seinen Fingern, bei Vorhandensein der Vielzahl der erhabenen Strukturelemente im Wesentlichen nur in einem in Relation zur gesamten Oberfläche kleinen Bereich des jeweiligen Strukturelements erfolgt. Beispielsweise erfolgt die mechanische Belastung im Wesentlichen nur in dem Teilbereich des jeweiligen Strukturelements, welcher dem Trägerelement abgewandt ist, beispielsweise einer Kugelkappe des jeweiligen Strukturelements. Die mechanische Belastung erfolgt durch die Vielzahl der Strukturelemente jedoch im Wesentlichen nicht zwischen den Strukturelementen, insbesondere nicht in der Hauptebene.
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Die Hauptebene verläuft insbesondere durch jeweilige Teile der Strukturelemente, welche dem Trägerelement am nächsten sind. Vorzugsweise verläuft die Hauptebene parallel zum Trägerelement bzw. zu einer Längsachse des Trägerelements. Die Hauptebene kann beispielsweise auch durch einen glatten, d.h. strukturelementfreien Teil der Oberfläche des Trägerelements verlaufen oder parallel versetzt zur Oberfläche verlaufen.
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Die Vielzahl der Strukturelemente ist insbesondere derart ausgebildet, dass die Personalisierungsschicht nicht oder nur unwesentlich gestört bzw. beeinträchtigt wird und dass die Bereiche in denen die Personalisierung primär durch Abrieb entfernt wird vom menschlichen Auge nicht oder nur gering erkennbar sind. Somit entsteht im Auge des Betrachters wieder ein Gesamtbild. Durch den Achsabstand zwischen den Hochachsen der jeweiligen Strukturelemente von weniger als 180 µm sind die Strukturelement kleiner als das Auflösungsvermögen eines unbewaffneten menschlichen Auges.
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Auch eine chemische Belastung der Personalisierung kann durch die Vielzahl der Strukturelemente verringert werden. So kann eine Chemikalie wie beispielsweise Hautfett, welche beispielsweise durch einen sicherheitsdokumentexternen Gegenstand, beispielsweise Finger, auf das Sicherheitsdokument aufgebracht wird, die Personalisierungsschicht im Wesentlichen nur in den Bereichen angreifen, welche von dem sicherheitsdokumentexternen Gegenstand berührt werden. Ein Finger eines Nutzers liegt im Wesentlichen nur auf der dem Trägerelement abgewandten Spitze des jeweiligen erhabenen Strukturelements auf, nicht jedoch in Zwischenräumen der jeweiligen Strukturelemente oder auch nicht auf den nicht zur Spitze gehörenden Teilbereichen des jeweiligen Strukturelements.
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Durch die unmittelbare Angrenzung der Strukturelemente ist der Abstand zwischen den Strukturelementen geringer und es kann effizienter verhindert werden, dass ein sicherheitsdokumentexterner Gegenstand zwischen die Strukturelemente eindringt und die Personalisierungsschicht dort beschädigt.
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Insbesondere ist die Vielzahl der Strukturelemente als Linsenstruktur, Noppenstruktur, Nockenstruktur, Nippelstruktur oder Stollenstruktur ausgebildet. Weiterhin insbesondere weist ein jeweiliges Strukturelement der Vielzahl der Strukturelemente eine dem Trägerelement abgewandte, kuppelförmige Oberfläche auf.
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Das Sicherheitsdokument ist insbesondere als Karte oder Datenträger ausgebildet. Insbesondere ist das Sicherheitsdokument auch als Bankkarte, Kreditkarte oder Identifikationsdokument ausgebildet.
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Die Personalisierungsschicht ist insbesondere als langzeitbeständige, farbige Personalisierung ausgebildet. Beispielsweise kann die Personalisierungsschicht als Foto, beispielsweise eines menschlichen Gesichts, ausgebildet sein.
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Das Sicherheitsdokument kann auch mehrere Oberflächen aufweisen, beispielsweise Vorderseite und Rückseite. Jede Oberfläche kann mehrere Personalisierungsbereiche aufweisen. Die Personalisierungsbereiche können beispielsweise direkt aneinander angrenzen oder beabstandet zueinander ausgebildet sein.
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Der Personalisierungsbereich ist vorzugsweise auf einen Teilbereich der Oberfläche, insbesondere den Teilbereich in dem sich die Personalisierungsschicht befindet, beschränkt. In einer weniger bevorzugten Ausführungsform kann sich der Personalisierungsbereich aber auch auf die gesamte Oberfläche erstrecken.
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Beim Achsabstand von weniger als 150 µm, insbesondere 130 µm, sind die Strukturelemente für das menschliche Auge ohne (vergrößernde) Sehhilfe fast nicht oder nicht erkennbar und somit auch nicht störend.
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Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass zumindest ein Strukturelement der Vielzahl der Strukturelemente im Querschnitt senkrecht zur Hauptebene zumindest teilweise eine bogenförmige Kontur aufweist. Vorzugsweise weist die Mehrheit, insbesondere die Gesamtheit, der Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente im Querschnitt senkrecht zur Hauptebene die bogenförmige Kontur auf. Durch die bogenförmige Kontur kann ein großer Teil der Oberfläche von einem extern angeordneten Beobachtungspunkt erfasst werden, ohne dass Bereiche nicht einsehbar wären, wie dies beispielsweise bei einer eckigen, insbesondere viereckigen, Kontur der Fall wäre. Die Personalisierungsschicht kann dadurch besser erfasst werden.
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Weiterhin vorzugsweise ist es vorgesehen, dass zumindest ein Strukturelement der Vielzahl der Strukturelemente auf der dem Trägerelement abgewandten Seite oberflächlich kuppelförmig ausgebildet ist. Durch die kuppelförmige Ausgestaltung kann ein Kontakt mit einem die Personalisierungsschicht abnutzenden Gegenstand, insbesondere falls dieser mit einer ebenen Fläche ausgebildet ist, minimal gehalten werden, da dann im Wesentlichen nur die Spitze bzw. der parallel zur Hauptebene ausgebildete Bereich des Strukturelements mit dem die Personalisierungsschicht abnutzenden Gegenstand in Kontakt kommt.
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Weiterhin vorzugsweise ist es vorgesehen, dass zumindest ein Strukturelement der Vielzahl der Strukturelemente als Kugelsegment, insbesondere als Halbkugel, ausgebildet ist und die Schnittfläche des Kugelsegments zum Trägerelement zugewandt ist und insbesondere in der Hauptebene angeordnet ist. Vorteilhaft ist die Form des Kugelsegments, da lediglich ein verhältnismäßig kleiner Teil des Strukturelements normaler mechanische Belastung ausgesetzt ist und zugleich eine angenehme taktile Wahrnehmung ermöglicht wird. Zudem ist das jeweilige Strukturelement dadurch derart unspitz bzw. rund ausgebildet, dass eine Verletzung, beispielsweise einer Fingerkuppe, vermieden wird.
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Weiterhin vorzugsweise ist es vorgesehen, dass zumindest ein Strukturelement der Vielzahl der Strukturelemente als Halbrundbalken ausgebildet ist und insbesondere die ebene Hauptfläche des Halbrundbalkens in der Hauptebene angeordnet ist. Insbesondere sind mehrere Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente jeweils als Halbrundbalken ausgebildet. Insbesondere sind zwischen den einzelnen Halbrundbalken Rillen ausgebildet. Die Rillen verlaufen dabei insbesondere in der Hauptebene oder insbesondere zumindest parallel zur Hauptebene. Vorteilhaft ist die Ausbildung als Halbrundbalken, da die Personalisierungsschicht dadurch geringerer mechanischer Belastung ausgesetzt ist.
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Weiterhin vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die bogenförmige Kontur mit einem Radius von höchstens 150 µm, vorzugsweise 80 µm, insbesondere 60 µm ausgebildet ist. Durch den Radius ist der Höhenunterschied der Personalisierungsschicht, also der Abstand zwischen der Hauptebene und der der Hauptebene entferntesten Stelle des jeweiligen Strukturelements, derart klein, dass die Personalisierungsschicht nicht durch die Strukturelemente gestört erscheint bzw. nur matt erscheint, beispielsweise mit dem menschlichen Auge oder einer Kamera, erkannt werden kann. Der Mittelpunkt des Radius oder Ursprungspunkt des Radius kann auf der Hauptebene liegen oder von der Hauptebene versetzt sein, insbesondere in Richtung des Inneren des Trägerelements, also entgegengesetzt von der Oberfläche. Die Höhe des Strukturelements ist dadurch kleiner, als wenn der Mittelpunkt auf der Hauptebene liegen würde.
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Weiterhin kann es alternativ vorgesehen sein, dass zumindest ein Strukturelement der Vielzahl der Strukturelemente als Kugelschicht ausgebildet ist und der Basiskreis der Kugelschicht zum Trägerelement zugewandt ist und insbesondere in der Hauptebene angeordnet ist.
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Weiterhin vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die Personalisierungsschicht zumindest teilweise als Kippbild ausgebildet ist. Das Kippbild zeigt wechselnde Information, je nachdem in welchem Blickwinkel die Personalisierungsschicht betrachtet wird. Das Kippbild weist insbesondere zumindest zwei unterschiedliche Bilder auf. Die Bilder sind dabei vorzugsweise derart ausgebildet, dass ein erstes Bild sichtbar ist, falls ein zweites Bild von der Vielzahl der Strukturelemente verdeckt ist und umgekehrt. Das erste Bild ist dabei insbesondere auf einer ersten Seitenfläche der jeweiligen Strukturelemente aufgebracht und das zweite Bild ist insbesondere auf einer zweiten Seitenfläche der jeweiligen Strukturelemente aufgebracht, wobei die erste Seitenfläche im Wesentlichen gegenüber der zweiten Seitenfläche liegt. Durch die Strukturelemente ist auch das Aufbringen eines Kippbilds in einfacher Weise möglich. Die Strukturelemente können somit in weiterer vorteilhafter Weise genutzt werden.
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Das Kippbild kann auch zumindest teilweise, insbesondere der unbunte Anteil bzw. Schwarzanteil des Kippbilds kann zumindest teilweise, in dem Trägerelement integriert sein. Beispielsweise kann das Kippbild demnach als MLI (multiple laser image) oder CLI (changeable laser image) ausgebildet sein.
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Weiterhin vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente jeweils eine Höhe bezüglich der Hauptebene von 10 µm bis 60 µm, vorzugsweise 20 µm bis 50 µm, insbesondere 30 µm bis 40 µm, aufweisen. Durch die entsprechende Höhe, welche insbesondere senkrecht zur Hauptebene bestimmt wird, wird die unerwünschte Abtragung der Personalisierungsschicht weiter reduziert bzw. gehemmt. Es wurde die Erkenntnis gewonnen, dass das Strukturelemente mit der entsprechenden Höhe mit den zuvor erwähnten Werten nicht oder nur gering als störend empfunden wird und auch eine Kamera mit der Erfassung keine oder nur geringe Schwierigkeiten hat.
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Weiterhin vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente als gleichmäßiges Raster zueinander ausgerichtet sind. Durch das gleichmäßige Raster ist die Personalisierungsschicht homogener ausgebildet und die Betrachtung ist angenehmer. Auch eine automatische Verarbeitung eines von der Personalisierungsschicht aufgenommenen Bilds kann genauer erfolgen, falls die Strukturelemente in einem gleichmäßigen Raster zueinander ausgebildet sind. Als automatische Verarbeitung kann beispielsweise eine Objekterkennung vorgesehen sein.
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Weiterhin vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die Personalisierungsschicht nur mit bunten Farbpartikeln aufgebracht ist. Bunte Farbpartikel bedeutet insbesondere keine schwarzen Partikel. Mittels einer LPI-Methode (LPI - Laser Protected Image) kann zumindest die Kontur eines Farbfotos langzeitstabiler gestaltet werden, da ein Schwarzanteil der Personalisierungsschicht in das Innere des Trägerelements eingebracht wird. Aber auch hier verschwindet im Lauf der Gebrauchsdauer der bunte Farbanteil der Personalisierungsschicht durch mechanischen Abrieb und/oder Ablösung der Farbschicht durch chemische Einflüsse. Vorteilhaft ist es also, wenn nur die bunten Farbpartikeln auf die Oberfläche aufgebracht werden und die schwarzen Partikel in das Trägerelement integriert werden.
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Weiterhin vorzugsweise ist es vorgesehen, dass ein jeweiliges Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente zumindest teilweise, insbesondere vollständig, transparent ausgebildet ist. Durch die transparente Ausbildung kann Farbe, welche unter dem Strukturelement, also insbesondere zwischen dem Strukturelement und der Hauptebene ins Trägerelement eingebracht ist, durch das Strukturelement hindurch von außerhalb des Sicherheitsdokuments erfasst werden. Für den Fall, dass das Trägerelement mit den Strukturelementen schichtweise hergestellt wird, kann bzw. können beispielsweise die äußerste Schicht oder mehrere äußerste Schichten des Trägerelements transparent ausgebildet sein. Im Inneren des schichtweise aufgebauten Trägerelements ist zumindest eine Schicht bzw. sind die Schichten vorzugsweise opak ausgebildet.
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Weiterhin vorzugsweise ist es vorgesehen, dass ein jeweiliges Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente als optische Linse, insbesondere als Sammellinse, ausgebildet ist. Als Linse bezeichnet man in der Optik ein transparentes Bauelement, das Licht durch Brechung an seiner Oberfläche ablenkt. Im Allgemeinen haben Linsen zwei lichtbrechende Flächen, von denen mindestens eine konvex oder konkav gewölbt ist. Linsen, die paralleles Licht (zumindest bis zum Brennpunkt) bündeln, heißen Sammellinsen. Durch die Linse kann auf den Personalisierungsbereich einfallendes Licht gesammelt werden wodurch beispielsweise eine farbige Information bzw. ein Teil der Personalisierung im Inneren des Trägerelements stärker beleuchtet werden kann, als wenn diese Information ohne Sammellinse beleuchtet werden würde. Weiterhin vorteilhaft ist, dass die Information durch die Linse 3D-artig erscheint.
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Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren. Bei dem Verfahren wird ein Sicherheitsdokument mit einer abnutzungsgeschützten Personalisierungsschicht hergestellt. Es werden folgende Schritte durchgeführt:
- a) Bereitstellen eines Trägerelements mit einer Oberfläche und einer Hauptebene;
- b) Bestimmen eines Personalisierungsbereichs der Oberfläche mit einer Vielzahl von gleichmäßig zueinander ausgerichteten, unmittelbar aneinander angrenzenden und bezüglich der Hauptebene erhabenen Strukturelementen mit einem Achsabstand zwischen Hochachsen der jeweiligen Strukturelemente von weniger als 250 µm;
- c) Aufbringen der Personalisierungsschicht auf die Oberfläche im Personalisierungsbereich; und
- d) Bereitstellen des Sicherheitsdokuments mit dem Trägerelement und der aufgebrachten Personalisierungsschicht.
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Das Trägerelement ist insbesondere aus Kunststoff ausgebildet. Insbesondere kann das Trägerelement einschichtig oder mehrschichtig, beispielsweise aus PVC (Polyvinylchlorid) und/oder PET (Polyethylenterephthalat) und/oder ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol) und/oder Polycarbonat ausgebildet sein.
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Die Strukturelemente sind insbesondere aus Polycarbonat ausgebildet. Durch Polycarbonat können die Strukturelemente besonders hart und widerstandsfähig gegenüber mechanischer Einwirkung ausgebildet werden.
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Die Vielzahl der Strukturelement werden insbesondere bei der Herstellung des Trägerelements bereits auf dem Trägerelement ausgebildet, beispielsweise im Spritzgießverfahren oder durch Verschweißen unter hohem Druck bei entsprechender Temperatur zu einer homogenen untrennbaren Kunststoffeinheit, d.h. insbesondere durch Laminieren.
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Die Personalisierungsschicht wird beispielsweise durch Digitaldruck, insbesondere Tintenstrahldruck bzw. Flüssigtintendruck, auf das Trägerelement aufgebracht.
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Insbesondere ist es vorgesehen, dass die Vielzahl der erhabenen Strukturelemente, insbesondere vor dem Schritt b), durch Laminieren am Trägerelement ausgebildet wird.
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Die jeweils gegenständlichen Komponenten des erfindungsgemäßen Sicherheitsdokuments werden durch das Verfahren hergestellt. Die mit Bezug auf das jeweilige erfindungsgemäße Verfahren vorgestellten bevorzugten Ausführungsformen und deren Vorteile gelten entsprechend für das erfindungsgemäße Sicherheitsdokument.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand von schematischen Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Sicherheitsdokuments mit einer Vielzahl von Strukturelementen, wobei die Strukturelemente als Halbrundbalken ausgebildet sind;
- 2 eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels des Sicherheitsdokuments, wobei die Strukturelemente als Halbkugel ausgebildet sind;
- 3 eine schematische Schnittansicht senkrecht zu einer Hauptebene des Sicherheitsdokuments von einem weiteren Ausführungsbeispiel des Sicherheitsdokuments, wobei eine Oberfläche eines Trägerelements des Sicherheitselements außerhalb eines Personalisierungsbereichs in der Hauptebene ausgebildet ist; und
- 4 eine weitere schematische Schnittansicht senkrecht zur Hauptebene von einem weiteren Ausführungsbeispiel des Sicherheitsdokuments, wobei die Oberfläche außerhalb des Personalisierungsbereichs parallel versetzt zur Hauptebene ausgebildet ist.
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In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Sicherheitsdokuments 1. Das Sicherheitsdokument 1 ist gemäß dem Ausführungsbeispiel als Karte, beispielsweise als Personalausweis, ausgebildet. Das Sicherheitsdokument 1 weist ein Trägerelement 2 auf. Das Trägerelement 2 ist beispielsweise aus Kunststoff ausgebildet. Das Trägerelement 2 kann beispielsweise einschichtig oder mehrschichtig ausgebildet sein.
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Das Trägerelement 2 weist eine Oberfläche 3 auf, welche gemäß dem Ausführungsbeispiel die Vorderseite der Karte ist. Das Trägerelement 2 kann auch mehrere Oberflächen, beispielsweise eine Vorderseite und eine Rückseite aufweisen.
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Die Oberfläche 3 weist eine Hauptebene 4 und einen Personalisierungsbereich 5 auf. Die Hauptebene 4 erstreckt sich gemäß dem Ausführungsbeispiel in dem Bereich der Oberfläche 3, welcher sich außerhalb des Personalisierungsbereichs 5 befindet.
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Der Personalisierungsbereich 5 weist eine Personalisierungsschicht 6 auf. Die Personalisierungsschicht ist gemäß dem Ausführungsbeispiel ein Farbfoto, welches ein menschliches Gesicht zeigt. Die Personalisierungsschicht 6 kann aber auch als ein vielfältiger individueller Aufdruck oder vielfältige individuelle Beschriftung ausgebildet sein. Insbesondere ist die Personalisierungsschicht 6 dadurch charakterisiert, dass die Personalisierungsschicht 6 langfristig auf die Oberfläche 3 des Trägerelements 2 aufgebracht ist, also vorzugsweise mindestens für eine Dauer von mehreren Monaten, insbesondere mindestens einem Jahr oder sogar bis zu zehn Jahren.
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Das Trägerelement 2 ist im Personalisierungsbereich 5 mit einer Vielzahl von Strukturelementen 7 ausgebildet. Die Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente 7, auch kurz als Strukturelemente 7 bezeichnet, sind bezüglich der Hauptebene 4 erhaben ausgebildet, insbesondere so, dass diese von dem Trägerelement 2 abstehen bzw. bezüglich diesem weggerichtet sind. Zudem sind die Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente 7 gemäß dem Ausführungsbeispiel gleichmäßig angeordnet.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel von 1 weisen die Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente 7 im Querschnitt senkrecht zur Hauptebne 4 zumindest teilweise eine bogenförmige Kontur 8 auf.
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Die bogenförmige Kontur 8 weist einen Radius 9 auf, welcher gemäß dem Ausführungsbeispiel insbesondere bis zu 70 µm beträgt. Ein Mittelpunkt 25 des Radius 9 oder Ursprungspunkt des Radius 9 liegt gemäß dem Ausführungsbeispiel in der Hauptebene 4.
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Der Mittelpunkt 25 des Radius 9 kann in einer nicht gezeigten Ausführungsform aber auch von der Hauptebene 4 versetzt angeordnet sein, insbesondere in Richtung des Inneren des Trägerelements 2, also entgegengesetzt zur der Oberfläche 3.
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Insbesondere sind die Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente 7 gemäß 1 jeweils als Halbrundbalken 10 ausgebildet ist. Eine ebene Hauptfläche 11 des jeweiligen Halbrundbalkens 10 ist in der Hauptebene 4 angeordnet.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel von 2 sind die Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente 7 jeweils als Kugelsegment 12 ausgebildet. Eine Schnittfläche 13 des jeweiligen Kugelsegments 12 ist zum Trägerelement 2 zugewandt ist. Weiterhin ist die Schnittfläche 13 in der Hauptebene 4 angeordnet.
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Die Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente 7 sind sowohl gemäß 1 als auch gemäß 2 gleichmäßig angeordnet.
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3 und 4 zeigen eine Querschnittsansicht der Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente 7 senkrecht zur Hauptebene 4, wie sie sowohl bei den Halbrundbalken 10 gemäß 1 als auch bei den Kugelsegmenten 12 gemäß 2 vorliegen kann.
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Weiterhin weist ein jeweiliges Strukturelement der Vielzahl der Strukturelemente 7 eine Höhe 14 bezüglich der Hauptebene 4 auf. Die Höhe 14 liegt insbesondere zwischen 10 µm und 60 µm.
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Ein jeweiliges Strukturelement der Vielzahl der Strukturelemente 7 weist eine Hochachse 15 auf. Die Hochachse 15 ist gemäß dem Ausführungsbeispiel senkrecht zur Hauptebene 4 ausgebildet. Weiterhin verläuft die Hochachse 15 insbesondere durch den von der Hauptebene 4 und/oder vom Trägerelement 2 entferntesten Punkt des jeweiligen Strukturelements 7. Die Strukturelemente 7 sind mit einem Achsabstand 16 zwischen den Hochachsen 15 der Strukturelemente 7 von weniger als 180 µm, vorzugsweise weniger als 150 µm, vorzugsweiser weniger als 130 µm, insbesondere weniger als 100 µm ausgebildet. Vorzugsweise beträgt der Achsabstand 16 mindestens 50 µm, vorzugsweiser 80 µm, insbesondere 100 µm.
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Die Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente 7 sind unmittelbar angrenzend zueinander angeordnet, d.h. ein Abstand zwischen den Strukturelementen 7 ist im Wesentlichen gleich null. Vorzugsweise sind die Strukturelemente 7 in zwei Dimensionen, insbesondere parallel zur Hauptebene, unmittelbar aneinander angrenzend angeordnet. Die Strukturelemente 7 können aber auch nur in einer Dimension unmittelbar aneinander angrenzend sein, wie dies in 2 gezeigt ist.
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Die Strukturelemente der Vielzahl der Strukturelemente 7 sind insbesondere als gleichmäßiges Raster 17 zueinander ausgerichtet.
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Die Personalisierungsschicht 6 ist vorzugsweise nur mit bunten Farbpartikeln 18 aufgebracht. Im Vergleich zu den bunten Farbpartikeln 18 verbleibende unbunte Farbpartikel 19, insbesondere die schwarzen Farbpartikel, werden vorzugsweise nicht auf die Oberfläche 3 aufgebracht, sondern in das Trägerelement 2 integriert bzw. eingebettet.
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Der Personalisierungsbereich 5 erstreckt sich insbesondere nur teilweise über die Oberfläche 3. Alternativ kann sich der Personalisierungsbereich 5 aber auch vollständig über die gesamte Oberfläche 3 erstrecken.
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Die Hauptebene 4 ist insbesondere in der Ebene der Hauptfläche 11 oder der Schnittfläche 13 angeordnet.
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Grundgedanke des Sicherheitsdokuments 1 ist es die Personalisierungsschicht 6 zu schaffen, die einerseits die Verwendung von Standard Tintenstrahltinten mit weniger gutem Verbund zur Oberfläche 3 bzw. zum Untergrund (Kartenoberfläche oder Dokumentoberfläche) ermöglicht, aber auch Polycore-Tinten mit sehr gutem Verbund zum Untergrund zu ermöglichen und gleichzeitig eine hohe Stabilität der Personalisierung bzw. der Personalisierungsschicht 6 gegenüber mechanischen und/oder chemischen Einflüssen vorweisen zu können.
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Durch das Sicherheitsdokument 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung des Sicherheitsdokuments 1 kann die Langzeitbeständigkeit von Karten und Ausweisdokumenten mit außenliegender Personalisierung bzw. Personalisierungsschicht 6 erhöht werden.
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Weiterhin kann das Sicherheitsdokument 1 durch die Vielzahl der Strukturelemente 7 fälschungssicherer ausgebildet werden. Oftmals werden bekannte Sicherheitsdokumente dadurch gefälscht, indem eine ursprüngliche Personalisierungsschicht mit einer neuen Personalisierungsschicht überbügelt wird. Bei dem Ausführungsbeispiel des Sicherheitsdokument 1 mit den Strukturelementen 7 führt das Überbügeln der vorhandenen Personalisierungsschicht 6 dazu, dass die Strukturelemente 7 zumindest teilweise schmelzen oder zumindest teilweise zusammengedrückt werden. Eine derartige Fälschung kann dann leichter erkannt werden, als wenn ein bekanntes Sicherheitsdokument überbügelt wird.
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Gemäß 3 sind die Strukturelemente 7 bzw. ist die Vielzahl der Strukturelemente 7 jeweils als das Kugelsegment 12 ausgebildet und die Hauptebene 4 verläuft zumindest teilweise in der Oberfläche 3 des Trägerelements 2 außerhalb des Personalisierungsbereichs 5. Gemäß 4 sind die Strukturelemente 7 bzw. ist die Vielzahl der Strukturelemente 7 jeweils als der Halbrundbalken 10 ausgebildet die Hauptebene 4 verläuft zumindest teilweise, insbesondere parallel, versetzt zur Oberfläche 3 des Trägerelements 2 außerhalb des Personalisierungsbereichs 5.Es kann aber auch sein, dass die Ausbildung der Strukturelemente von 3 mit dem Verlauf der Oberfläche 3 außerhalb des Personalisierungsbereichs 5 von 4 kombiniert ist und, dass die Ausbildung der Strukturelemente von 4 mit dem Verlauf der Oberfläche 3 außerhalb des Personalisierungsbereichs 5 von 3 kombiniert ist.
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Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die Personalisierungsschicht 6 als Kippbild 20 ausgebildet. Das Kippbild 20 zeigt wechselnde Information, je nachdem in welchem Blickwinkel die Personalisierungsschicht 6 betrachtet wird. Das Kippbild 20 weist insbesondere zumindest zwei unterschiedliche Bilder 21, 22 auf. Die Bilder 21, 22 sind dabei vorzugsweise derart ausgebildet, dass ein erstes Bild 21 sichtbar ist, falls ein zweites Bild 22 von der Vielzahl der Strukturelemente 7 verdeckt ist und umgekehrt. Das erste Bild 21 ist dabei insbesondere auf einer ersten Seitenfläche 23 der jeweiligen Strukturelemente 7 aufgebracht und das zweite Bild 22 ist insbesondere auf einer zweiten Seitenfläche 24 der jeweiligen Strukturelemente 7 aufgebracht, wobei die erste Seitenfläche 23 im Wesentlichen gegenüber der zweiten Seitenfläche 24 angeordnet ist.