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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erzeugen einer Klemmung zwischen einander zugewandten und zwischen sich einen Reibschluss bildenden Klemmflächen an einem feststehenden und einem relativ zu diesem bewegbaren Körper, insbesondere in Form eines Rundschalttisches, wobei ein durch ein Druckmittel betätigbarer Kraftantrieb zum Erzeugen einer zwischen den Klemmflächen wirksamen Klemmkraft vorgesehen ist.
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Um eine exakte Bearbeitung von auf Rundschalttischen angeordneten Werkstücken zu gewährleisten, ist es einerseits erforderlich, den Rundschalttisch in betreffenden Drehstellungen hochgenau zu positionieren, andererseits, um eine hohe Bearbeitungsqualität zu erreichen, unerlässlich, den Rundschalttisch in den gewählten Drehstellungen absolut sicher festzulegen. Wie in dem Dokument
DE 103 51 694 B4 aufgezeigt, ist es Stand der Technik, hierfür Vorrichtungen der eingangs genannten Gattung einzusetzen, die es ermöglichen, mittels eines hydraulisch betätigbaren Kraftantriebs eine Klemmung zwischen einem feststehenden und einem bewegbaren Körper zu erzeugen, wie zwischen einem Rundschalttisch und einem feststehenden Ständer. Bei der bekannten Lösung ist zur Bildung von Klemmflächen am bewegbaren Körper eine seitliche Radialnut eingebracht. Mit diesen durch die Seitenwände der Radialnut gebildeten Klemmflächen übergreift der bewegbare Körper in der Art einer Klemmzange je eine Klemmfläche an einem feststehenden Stellelement, das zweiteilig ausgebildet ist und ein erstes und ein zweites Stellteil aufweist, das die jeweilige Klemmfläche bildet. Diese aufwändige Bauweise der bekannten Vorrichtung erfordert die präzise Bearbeitung großer Flächen, insbesondere an der die bewegbaren Klemmflächen bildenden Radialnut des bewegbaren Körpers, wobei zur Erzielung einer effektiven Klemmung, enge Toleranzen einzuhalten sind. Die beiden, die Klemmflächen bildenden Stellteile des zweiteilig ausgebildeten feststehenden Stellelements sind zur Erzeugung der Klemmkraft hydraulisch auseinanderdrückbar. Im ersten Stellteil ist hierfür ein Druckraum ausgebildet, der über eine im anderen Stellteil verlaufende Leitung mit Druckmittel versorgbar ist. Die hierzu vorgesehene Zufuhr des Druckmittels von einem Stellteil her zum im anderen Stellteil befindlichen Druckraum führt bei der bekannten Lösung zudem zu Abdichtproblemen. Die Realisierung der bekannten Lösung gestaltet sich dadurch aufwendig und teuer.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik stellt sich die Erfindung die Aufgabe, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung zur Verfügung zu stellen, die eine sichere Klemmung gewährleistet und sich gleichzeitig durch eine einfache, kostengünstig herstellbare Bauweise auszeichnet.
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Erfindungsgemäß ist diese Aufgabe durch eine Vorrichtung gelöst, die die Merkmale des Patentanspruchs 1 in seiner Gesamtheit aufweist.
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Gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 besteht eine wesentliche Besonderheit der Erfindung darin, dass zur Bildung von Paaren der miteinander zusammenwirkenden Klemmflächen mindestens ein Paket aus übereinanderliegenden Lamellen vorgesehen ist, gebildet aus mit dem feststehenden Körper verbundenen feststehenden Scheiben und mit dem bewegbaren Körper verbundenen bewegbaren Scheiben, wobei die Scheiben in einem Klemmbereich mittels des Kraftantriebs mit Andrückkraft beaufschlagbar sind. Dadurch, dass dergestalt anstelle von Wandteilen, wie sie beim Stand der Technik am bewegbaren Körper durchgehend und dadurch großflächig ausgebildet sind, bei der Erfindung gesonderte, jeweils durch ein Lamellenpaket gebildete Klemmbereiche vorgesehen sind, erübrigt sich die eng tolerierte Feinbearbeitung großflächiger Wandteile. Mit größeren, zwischen feststehendem und bewegbarem Körper zulässigen Toleranzen ist die erfindungsgemäße Vorrichtung mit verringertem Aufwand kostengünstig herstellbar.
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Bei vorteilhaften Ausführungsbeispielen sind feststehende und bewegbare Scheiben an je einer Befestigungsstelle mit dem zugehörigen Körper verbunden, wobei die von ihrer Befestigungsstelle zur Befestigungsstelle der anderen Scheiben hin gemessene Breite der Scheiben so bemessen ist, dass sie sich innerhalb des zwischen den Befestigungsstellen gelegenen Klemmbereichs überlappen.
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Bevorzugt ist der überlappte Klemmbereich mittig zwischen den Befestigungsstellen gelegen.
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Bei vorteilhaften Ausführungsbeispielen ist als Bestandteil des Lamellenpakets mit den Befestigungsstellen eine Folge von feststehenden bzw. bewegbaren Abstandsscheiben verbunden, die die gleiche Wandstärke wie die überlappenden Scheiben besitzen, zwischen je einem Paar von mit der gleichen Befestigungsstelle verbundenen überlappenden Scheiben angeordnet sind und jede in einem Abstand vom Klemmbereich enden. Für das Lamellenpaket ergibt sich bei dieser Schichtung eine homogene Struktur mit jeweils ebenflächig verlaufenden Scheiben.
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Wenn aufgrund von Toleranzen zwischen bewegbarem Körper und feststehendem Körper ein zu großer Luftspalt vorhanden ist, kann ein solcher gegebenenfalls verringert oder eingestellt werden, indem zusätzlich zur Folge der bewegbaren Abstandsscheiben an deren Befestigungsstelle eine bewegbare Abstandsscheibe zweiter Art mit einer wählbaren Wandstärke angeordnet ist, die an einer Abstandsscheibe der ersten Art anliegt.
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Mit Vorteil kann die Anordnung so getroffen sein, dass die Befestigungsstelle der feststehenden Scheiben und feststehenden Abstandsscheiben durch mindestens eine im feststehenden Körper sitzende Schraube und die Befestigungsstelle der bewegbaren Scheiben und bewegbaren Abstandsscheiben durch mindestens eine im bewegbaren Körper sitzende Schraube gebildet ist.
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Bei besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen legt die Schraube der feststehenden Befestigungsstelle auch einen den Kraftantrieb enthaltenden Gerätekörper am feststehenden Körper fest.
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Mit besonderem Vorteil ist die Anordnung so getroffen, dass der Kraftantrieb einen im Gerätekörper in zur Ebene des Lamellenpakets senkrechter Richtung bewegbar geführten, hydraulisch betätigbaren Kolben aufweist, durch dessen Stirnfläche der Klemmbereich des Lamellenpakets mit Klemmkraft belastbar ist.
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Bei vorteilhaften Ausführungsbeispielen sind im Gerätekörper ein vom Kolben begrenzter Druckraum und eine Leitung ausgebildet, über die dem Druckraum ein Druckmittel zuführbar ist, um den Klemmbereich durch den Kolben mit Klemmkraft zu belasten.
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Bei besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen ist im Gerätekörper ein vom Kolben begrenzter zweiter Druckraum vorgesehen, dem über eine zweite Leitung Druckmittel zuführbar ist, um eine vom Klemmbereich weg gerichtete Bewegung des Kolbens zu erzeugen. Klemmen und Lösen sind dadurch jeweils durch Ansteuerung des Kraftantriebs durchführbar.
Als Sicherheitseinrichtung, die für den bewegbaren Körper einen Nothalt für den Fall eines Ausfalls des Hydrauliksystems zur Verfügung stellt, kann im Gerätekörper ein den Kolben mit einer eine Klemmkraft am Klemmbereich erzeugenden Kraft beaufschlagender Energiespeicher vorgesehen sein. Das Lösen der Klemmung erfolgt hierbei durch eine durch Druckbeaufschlagung des zweiten Druckraums bewirkte Bewegung des Kolbens gegen die Vorspannkraft des Energiespeichers.
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Mit Vorteil können zur Bildung des Energiespeichers Tellerfedern vorgesehen sein, die sich am Kolben einerseits und am Gerätekörper andererseits abstützen.
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Der feststehende Körper, der bewegbare Körper und die Klemmeinheiten mit ihren Gerätekörpern können zu einer eine austauschbare Einheit bildenden Klemmpatrone zusammengefasst sein. Diese Ausführungsform ist servicefreundlich, da die komplette Einheit ausgetauscht werden kann, und ist darüber hinaus anwenderfreundlich, da der Anwender, je nach Einsatzzweck, unterschiedliche Klemmpatronen benutzen kann, beispielsweise mit oder ohne Nothaltefunktion durch Sicherheitsklemmung mittels Energiespeicher.
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Durch in der Klemmpatrone sitzende rotative Dichtungen ist die Abdichtung zwischen feststehendem Körper und bewegbarem Körper, sowie zwischen diesem und den Gerätekörpern der Klemmeinheiten ausbildbar.
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Bei der in der Klemmpatrone so gebildeten Abdichtung können Druckmittelkanäle vorgesehen sein, die vom Außenumfang der Klemmpatrone zu den Lamellenpaketen der Klemmeinheiten verlaufen, so dass diese bei Bedarf durch Zufuhr von Druckmittel geschmiert werden können.
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Nachstehend ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im Einzelnen erläutert. Es zeigen:
- 1 einen schematisch vereinfachten Vertikalschnitt einer Klemmeinheit eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei die Scheiben eines Lamellenpakets der Übersichtlichkeit wegen in einem vertikalen Abstand voneinander dargestellt sind;
- 2 einen der 1 entsprechenden Vertikalschnitt mit demgegenüber verdrehter Schnittebene;
- 3 einen den 1 und 2 entsprechenden Vertikalschnitt mit demgegenüber weiter verdrehter Schnittebene;
- 4 einen Vertikalschnitt entsprechend der Schnittlinie IV - IV von 6;
- 5 eine perspektivische Schrägansicht einer Bestandteil eines zweiten Ausführungsbeispiels der Erfindung bildenden, die Klemmeinheiten enthaltenden Klemmpatrone; und
- 6 eine Seitenansicht der Klemmpatrone von 5.
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Mit Bezug auf die beiliegende Zeichnung ist die Erfindung am Beispiel des Einsatzes der Vorrichtung zur Positionsfestlegung von Rundschalttischen erläutert. Die 1 bis 4 zeigen jeweils eine Klemmeinheit gemäß Ausführungsbeispielen der Erfindung. Zur Erzeugung der Klemmung für die Positionsfestlegung eines Rundschalttisches, der dem Stand der Technik entspricht und daher in der Zeichnung nicht in seiner Gesamtheit dargestellt ist, sind mehrere der in den Figuren gezeigten Klemmeinheiten in Abständen voneinander entlang des Umfangsbereichs des Rundschalttisches an einem Grundkörper oder Ständer angeordnet, um die Drehposition des Rundschalttisches gegenüber dem Ständer festzulegen, der in den Figuren ebenfalls nicht in seiner Gänze dargestellt ist. Genauer gesagt, ist in den Figuren ein feststehender Körper, der Bestandteil des Ständers ist, mit 2 bezeichnet. Ein bewegbarer, mit 4 bezeichneter Körper, der mit dem (in der Gänze nicht gezeigten) Rundschalttisch verbunden ist, ist bei der Drehbewegung des Tisches mit einer zylindrischen Umfangsfläche 6 entlang einer zugewandten hohlzylindrischen Fläche 8 des feststehenden Körpers 2 bewegbar, wobei die Umfangsfläche 6 an der hohlzylindrischen Fläche 8 mittels eines Dichtelements 10 abgedichtet ist.
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Die 1 bis 4 zeigen in vereinfachter Schnittdarstellung mit unterschiedlicher Lage der Schnittebene je eine der gleich ausgebildeten Klemmeinheiten, die zur Erzeugung einer Klemmkraft einen hydraulisch betätigbaren Kraftantrieb aufweisen. Dieser ist Bestandteil eines Gerätekörpers 12, der durch Verschrauben mit dem feststehenden Körper 2 fest verbunden ist, wobei an der am feststehenden Körper 2 anliegenden Seitenfläche Dichtmittel 14 vorgesehen sind. Von der Verschraubung des Gerätekörpers 12 mit dem feststehenden Körper 2 ist lediglich in 1 und 4 eine Befestigungsschraube 16 sichtbar. An der, bezogen auf die Drehachse des (nicht gezeigten) Rundschalttisches, radial innenliegenden Seitenfläche ist der Gerätekörper 12 gegenüber einem übergreifenden Wandteil des bewegbaren Körpers 4 mittels einer Dichtung 20 abgedichtet. Die Klemmflächenpaare sind durch ein als Ganzes mit 22 bezeichnetes Lamellenpaket gebildet. Die Lamellen des Pakets 22 bestehen aus metallischen, aneinanderliegenden Kreisringscheiben, die die gleiche Wandstärke besitzen.
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In den 1 bis 3 sind jedoch, um die unterschiedliche Art der Scheiben im Paket 22 kenntlich machen und beziffern zu können, die Scheiben in einer voneinander leicht abgehobenen Position dargestellt. Wie beziffert, handelt es sich um feststehende Scheiben 24, um bewegbare Scheiben 26, um feststehende Abstandsscheiben 28, um bewegbare Abstandsscheiben 30 und um eine bewegbare Abstandsscheibe 32 zweiter Art. Die Befestigungsstelle der feststehenden Scheiben 24 und 28 ist durch die Schrauben 16, s. 1, gebildet. Die Befestigungsstelle der bewegbaren Scheiben 26, 30 und 32 ist durch Verschraubung mit dem bewegbaren Körper 4 mittels Schrauben 34 gebildet, von denen in den Figuren lediglich die Position angedeutet ist, da sie bei der Lage der Schnittebene nicht sichtbar sind. In der Radialrichtung, d.h. gesehen von der Befestigungsstelle am feststehenden Körper 2 (Schraube 16) zur Befestigungsstelle am bewegbaren Körper 4 (Schraube 34), ist die Breite der feststehenden Scheiben 24 und der die gleiche Breite aufweisenden bewegbaren Scheiben 26 so bemessen, dass sie sich in einem Klemmbereich 42 (1) überlappen.
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Zur Unterscheidung gegenüber den Abstandsscheiben 30, 32 sind die Scheiben 24 und 26 daher auch als überlappende Scheiben bezeichnet. Wie 1 zeigt, ist der Klemmbereich 42 außermittig zwischen den Verbindungsstellen gelegen. Im Paket 22 sind die Scheiben derart geschichtet, dass in der Aufeinanderfolge sich feststehende überlappende Scheiben 24 mit feststehenden Abstandsscheiben 28 abwechseln und sich ebenfalls bewegbare überlappende Scheiben 26 mit bewegbaren Abstandsscheiben 30 abwechseln. Die in Radialrichtung gesehene Breite der Abstandsscheiben 28 und 30 ist so bemessen, dass sie jeweils kurz vor dem Klemmbereich 42 enden. Zum Ausgleich oder zur Einstellung eines Axialspiels zwischen den in Radialebenen verlaufenden, dem Lamellenpaket 22 zugewandten Flächen von feststehendem Körper 2 und bewegbarem Körper 4 ist eine zusätzliche Abstandsscheibe 32 zweiter Art als mit dem bewegbaren Körper 4 verbundene, bewegbare Scheibe vorgesehen. Die Stärke dieser Abstandsscheibe 32 zweiter Art ist dem auszugleichenden Luftspalt entsprechend gewählt und kann von der Wandstärke der übrigen Scheiben 24, 26, 28, 30 abweichen, die die jeweils gleiche Wandstärke besitzen.
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Der Gerätekörper 12 weist am dem Lamellenpaket 22 zugewandten Ende einen Ringkörper 36 auf, der eine Anlagefläche für das Lamellenpaket 22 bildet und dessen Ringöffnung 38 vom stirnseitigen Ende eines Kolbens 40 durchgriffen ist. Dieser liegt mit einer stirnseitigen Druckfläche 44 am Klemmbereich 42 des Lamellenpakets 22 an, dessen gegenüberliegende Seite im Klemmbereich 42 am feststehenden Körper 2 abgestützt ist. Zum Erzeugen einer Klemmkraft zwischen der Druckfläche 44 und dem Lamellenpaket 22 ist der Kolben 40 zur hydraulischen Betätigung in einem Zylinder 46 im Gerätekörper 12 mittels Führungsbändern 48 verschiebbar geführt. Für eine zusätzliche, von der hydraulischen Betätigung unabhängige Erzeugung einer Klemmkraft weist der Kolben 40 von seinem der Druckfläche 44 entgegengesetzten Ende her eine hohlzylinderförmige Vertiefung auf, in der auf einem Führungsstift 50 Tellerfedern 52 angeordnet sind, die den Kolben 40 gegen das Lamellenpaket 22 hin vorspannen.
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Wie bei der in 3 gezeigten Lage der Schnittebene sichtbar ist, ist für das hydraulische Erzeugen der Klemmkraft an der Unterseite des Kolbens 40 ein Druckraum 54 gebildet, der mittels Dichtungen 56 und 58 abgedichtet ist. Über eine Leitung 60 ist der Druckraum 54 von einer seitlichen Radialnut 62 her oder über einen Anschluss 64, der für das Anbinden weiterer Bauteile oder zur Medienzufuhr vorgesehen ist, mit Druckmittel versorgbar.
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Bei der in 2 gezeigten Lage der Schnittebene ist die Anordnung sichtbar, die für das Lösen der Klemmung durch hydraulische Betätigung des Kolbens 40 vorgesehen ist. Wie gezeigt, ist ein zweiter Druckraum 66 an der Oberseite des Kolbens 40 vorgesehen, der durch die Dichtung 58 und eine weitere Dichtung 68 abgedichtet ist, die sich am Ringkörper 36 befindet. Dieser Druckraum 66 ist über eine Leitung 70 von einer seitlichen Radialnut 72 her mit Druckmittel versorgbar, oder von einem Anschluss 74 her, der, wie der Anschluss 64, zur weiteren Anbindung von FunktionsBauteilen oder für die Zufuhr von Druckmedien vorgesehen ist. Durch Versorgen des Druckraums 66 ist der Kolben 40 gegen die von den Tellerfedern 52 erzeugte Vorspannkraft vom Klemmbereich 42 (1) für das Lösen der Klemmung wegbewegbar. Bei dieser Anordnung ist der betreffende bewegbare Körper 4, wie der betreffende Rundschalttisch, durch hydraulische Betätigung des Kolbens 40 sowohl durch Klemmung festlegbar als auch freigebbar. Gleichzeitig steht durch die von den Tellerfedern 52 erzeugte Vorspannung des Kolbens 40, die eine von der hydraulischen Betätigung unabhängige, wenn auch gegenüber der hydraulisch erfolgten Klemmkraft geringere Klemmkraft erzeugt, eine Sicherheitsfunktion zur Verfügung, die auch bei einem Ausfall des Hydrauliksystems ein Nothaltemoment liefert. Wenn keine Nothaltefunktion erforderlich ist, können die Tellerfedern 52 weggelassen werden. Für das Lösen der Klemmung und das Zurückfahren des Kolbens 40 aus der vorgeschobenen Position ist dann der Aufbau eines geringen Drucks im Druckraum 66 ausreichend.
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Bei dem in 4 bis 6 gezeigten Ausführungsbeispiel entspricht die Bauweise und die Funktion der Klemmeinheiten, also was die Druckmittelbetätigung des Lamellenpakets 22 für Klemmen und Lösen sowie die Nothaltefunktion durch die Tellerfedern 20 anbelangt, dem vorherigen Ausführungsbeispiel, so dass hierauf nicht näher eingegangen ist. Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel sind jedoch der ringförmige feststehende Körper 2, der zusammen mit den daran befestigten Gerätekörpern 12 der Klemmeinheiten den feststehenden Vorrichtungsteil bildet, sowie der bewegbare, ringförmige Körper 4 zu einer Baueinheit in Form einer Klemmpatrone 80 zusammengefasst, die in 5 und 6 zur Gänze dargestellt ist. Der feststehende Körper 2 bildet den sich an den Außenumfang 84 anschließenden Außenring 86 der Patrone 80 (5), relativ zu dem der bewegbare Körper 4 als Innenring 88 (5) der Patrone 80 drehbar ist. Mit seiner Oberseite 90 bildet der Innenring 88 die rotierende Schnittstelle für die Anbringung der auf ihm beim Einsatz des Rundschalttisches anzubringenden Objekte. Da die rotativen Dichtungen 10 und 20 in der Klemmpatrone 80 eine Abdichtung zwischen Außenring 86 und Innenring 88 sowie zwischen letzterem und den Gerätekörpern 12 der Klemmeinheiten bilden, sind die Lamellenpakete 22 der Klemmeinheiten über zugehörig Kanäle 82, die vom Außenumfang 84 der Patrone 80 radial nach innen verlaufen, durch Druckmittelzufuhr bei Bedarf schmierbar. Wie in den 4 bis 6 gezeigt, ist der Außenumfang 84 der Patrone 80 unter Bildung von in Radialebenen verlaufenden Ringnuten 92 gewellt. Für die Druckmittelzufuhr über die Kanäle 82 münden diese in die in 4 obenliegende Ringnut 92.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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