-
Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung einer höhenverstellbaren Kopfstütze eines
Fahrzeugsitzes, deren Polsterung mit zumindest einer Haltestange an der Rückenlehne
des Fahrzeugsitzes gehalten ist, wobei die Haltestange zur Höhenverstellung bzgl. der
Rückenlehne herausziehbar und einschiebbar ist und in einem Rastabschnitt
Höhenraststufen aufweist, in die ein federndes Halteelement in den jeweiligen Höhen-
Relativstellungen eingreift und durch einen resultierenden Formschluss in
Einschieberichtung die Kopfstütze gegen unerwünschte Verstellung sichert, wobei der
Formschluss zur Höhenverstellung durch ein Betätigungsmittel für das Halteelement
aufzuheben ist.
-
Bei einer bekannten Haltevorrichtung ist die Kopfstütze beziehungsweise deren
Polsterung im Bereich des Querabschnittes eines U-förmigen Haltebügels, dessen zwei
Schenkel jeweils die Haltestange bilden, befestigt. Der eine Schenkel bzw. die eine
Haltestange weist dabei den Rastabschnitt mit den Höhenraststufen auf, während der
andere in seinem unteren Bereich eine Rastausnehmung für eine korrespondierende
Rastfeder beispielsweise an einer Führungshülse aufweist. Falls die Kopfstütze zu weit
aus ihrer Aufnahme herausgezogen wird, rastet diese Rastfeder in die Rastausnehmung
des anderen Schenkels ein und bildet einen Formschluss in Auszugrichtung, so dass die
Kopfstütze nicht weiter herausgezogen beziehungsweise nicht entnommen wird oder
werden kann.
-
Für diese zusätzliche Rastfeder muss an der Führungshülse oder im Bereich der
Führungshülse eine zusätzliche Federaufnahme vorgesehen sein, die sämtliche
mechanischen und geometrischen Anforderungen erfüllt; dazu gehören einerseits
bauliche Einschränkungen aufgrund der Geometrie am Fahrzeugsitz und andererseits
ein Gehäuse, in welchem die Rastfeder sicher gehalten und auch derart abgestützt ist,
dass eine ausreichende Vorspannung zum sicheren Einrasten stets gewährleistet ist.
Hinzukommt, dass - um die Kopfstütze gegen weiteres Herausziehen bzw. Entnahme zu
sichern - hohe Auszugkräfte abgefangen werden müssen. Alle diese Anforderungen zu
erfüllen bedeutet einen hohen Produktionsaufwand und Montageaufwand. Bei dem für
Fahrzeugsitze stets sehr hohen Stückzahlen ergeben sich in der Summe auch sehr hohe
Kosten.
-
Es ist Aufgabe der Erfindung, den Produktionsaufwand und Montageaufwand zu
reduzieren und die Gestehungskosten zu verringern unter gleichbleibender bis
verbesserter Erfüllung der oben genannten Anforderungen.
-
Dazu wird der im wesentlichen geradlinig verlaufende Rastabschnitt mit den
Höhenraststufen mit einer weiteren Rastausnehmung, nämlich einer Auszugsicherungs-
Rastausnehmung im unteren Bereich des Rastabschnitts versehen. Diese ist bzgl. des
Umfangs der Haltestange gegenüber den Höhenraststufen versetzt angebracht, so dass
im Bereich des Halteelementes eine weitere, mit der Auszugsicherungs-
Rastausnehmung korrespondierende Federsicherung vorgesehen sein kann, die in der
Montagelage durch die Federwirkung unter Vorspannung gegen den Umfangsbereich
der Haltestange gedrückt ist, in welchem auch die Auszugsicherungs-Rastausnehmung
angeordnet ist, beispielsweise um 90 Grad oder 180 Grad etc. in Umfangsrichtung
gegenüber den Höhenraststufen versetzt. Bei Erreichen eines vorbestimmten,
maximalen Auszugweges der Kopfstütze wird durch den Eingriff der Federsicherung in
die Auszugsicherungs-Rastausnehmung ein resultierender Formschluss erreicht, der in
Auszugrichtung hemmt und ein weiteres Herausziehen der Kopfstütze und die
vollständige Entnahme der Kopfstütze verhindert.
-
Der Rastabschnitt kann beispielsweise ein U-Schenkel eines Haltebügels oder ein
entsprechender, geradlinig verlaufender Abschnitt einer separaten Haltestange sein. Der
Rastabschnitt erfüllt eine Doppelfunktion, indem er die Rastausnehmungen für die
Höhenverstellung und eine Auszugsicherungs-Rastausnehmung bietet. Durch diese
Doppelfunktion ermöglicht es die Erfindung, eine Federsicherung im Bereich des
Halteelementes vorzusehen. Diese kann in Höhenrichtung oder auch quer zur
Höhenrichtung unmittelbar oder mit Abstand zum Halteelement benachbart sein. Durch
die Anordnung im Bereich des Halteelementes wird einerseits Bauraum gespart,
andererseits besteht die Möglichkeit, Halteelement und Federsicherung baulich zu
integrieren oder zumindest deren relative Anordnung zueinander räumlich/geometrisch
zu optimieren. Hierauf wird weiter unten noch näher eingegangen.
-
Die Erfindung hat erkannt, dass durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen - im
wesentlichen die Doppelfunktion des Rastabschnitts, den umfangsmäßigen Versatz der
Auszugsicherungs-Rastausnehmung gegenüber den Höhenraststufen sowie die
Anordnung im Bereich des Halteelementes - die Funktionalität verbessert und
Produktionsaufwand und Montageaufwand und damit Gestehungskosten eingespart
werden können.
-
Des weiteren wird bei dem insgesamt verringerten Aufwand eine verbesserte Sicherheit
und Funktionalität gewährleistet; denn durch den umfangsmäßigen Versatz
insbesondere einen größeren Versatz als 90° - wird eine andere Umfangsstelle für den
Eingriff der Federsicherung als diejenige Umfangsstelle, in der das Halteelement
eingreift, ermöglicht. Dadurch wird erfindungsgemäß Bauraum für die Federsicherung
vorgesehen. Zudem kann jede Funktion der Auszugsicherung von der Verstellsicherung
getrennt oder entkoppelt sein, beispielsweise kann der Formschluss von Halteelement
und Höhenraststufen aufgehoben werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass auch die
Auszugsicherung dadurch beeinträchtigt oder außer Kraft gesetzt wird.
-
Insgesamt bietet die Erfindung somit verbesserte Funktionalität bei Einsparung bis
Optimierung von Aufwand und somit optimierten beziehungsweise verringerten Kosten
und erreicht gleichzeitig eine hohe, insbesondere räumliche/geometrische Flexibilität
der Feststellsicherung für die Höhenverstellung und der Federsicherung für die
Auszugsicherung.
-
Bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
-
Um eine weitgehende Entkopplung der Funktionen von Halteelement und
Federsicherung sowie eine geometrisch günstige Gestaltung und damit gute Ausnutzung
des vorhandenen Bauraums zu erreichen, wird vorgeschlagen, dass die
Auszugsicherungs-Rastausnehmung um etwa 180 Grad bzgl. des Umfangs der
Haltestange gegenüber den Höhenraststufen versetzt ist. Damit ist auch die jeweilige
Eingriffsstelle um 180 Grad versetzt. Die Eingriffsstellen von Halteelement und
Federsicherung sind dabei durch den Durchmesser der Haltestange getrennt, so dass die
jeweiligen Eingriffe sicher und unbeeinflusst voneinander erfolgen können.
-
Eine geometrische/räumliche Optimierung der Anordnung bei minimiertem
Fertigungsaufwand wird dadurch erreicht, dass Federsicherung und Halteelement in
einem Gehäuse eines fest mit der Rückenlehne verbundenen und von außen zur
Freigabe des Eingriffs des Halteelementes betätigbaren Feststellelementes integriert
sind, wobei die Haltestange durch eine Öffnung des Feststellelementes geführt ist. Es
kann auch ein Gehäuse vorgesehen sein (beispielsweise ein separates Gehäuse), welches
nicht als Feststellelement dient, sondern lediglich die Federsicherung enthält. Bei der
vorgeschlagenen Ausgestaltung wird in einem Gehäuse die Integration beider Bauteile
realisiert, so dass lediglich ein Gehäuse gefertigt und installiert beziehungsweise
montiert werden muss, welches mit einer Haltestange beziehungsweise mit dem
Rastabschnitt einer Haltestange oder eines Haltebügels korrespondiert.
-
Des weiteren wird vorgeschlagen, dass eine die Entnahmesicherung aufhebende,
unbeabsichtigte und/oder unbefugte Betätigung der Federsicherung durch eine
Betätigungssicherung verhindert ist, insbesondere durch eine erschwerte Zugänglichkeit
der die Entnahmesicherung aufhebenden Betätigung. Dies kann beispielsweise durch
ein in der Montagelage abgeschlossenes Gehäuse realisiert werden. Die Zugänglichkeit
beziehungsweise Betätigung der Federsicherung, insbesondere die Aufhebung des
Eingriffs in die Auszugsicherungs-Rastausnehmung kann dabei beispielsweise durch
ein Spezialwerkzeug zu bewerkstelligen sein.
-
Eine vollständige und sichere Entkopplung der Funktionalitäten wird dadurch erreicht,
dass Federsicherung und Halteelement separate Bauteile sind.
-
Der erfindungsgemäße Vorteil wird bereits dadurch erreicht, dass Federsicherung
und/oder Halteelement Rastfedern und/oder rastfederbeaufschlagte Eingriffselemente
sind.
-
Eine besonders gute Raumausnutzung, insbesondere eine möglichst geringe Höhe,
kompakte Bauform und eine einheitliche Kraftwirkungsebene der beiden Federelemente
der Haltevorrichtung wird dadurch erreicht, dass Federsicherung und Halteelement
praktisch auf dem gleichen Höhenniveau angeordnet sind. Dadurch wird die
Haltevorrichtung flacher und kann besser in oder an der Rückenlehne integriert sein.
Durch eine gemeinsame Kraftebene oder Kraftflusslinie wird bei lediglich einem
federnden Bauteil für Halteelement und Federsicherung eine Querkraft vermieden, so
dass das Bauteil keine oder nur eine sehr geringe Tendenz hat, aus seinem Sitz
herausgedrückt zu werden.
-
Um die Stabilität der Haltestange/des Rastabschnitts möglichst wenig zu
beeinträchtigen, wird vorgeschlagen, dass die Auszugsicherungs-Rastausnehmung
gegenüber den Höhenraststufen in Höhenrichtung versetzt angeordnet ist, so dass sich
diese in Höhenrichtung praktisch nicht überschneiden. Diese sind vorzugsweise soweit
in Höhenrichtung gegeneinander versetzt angeordnet, dass sie sich senkrecht zur
Höhenrichtung gesehen nicht überdecken, d. h. insbesondere nicht in einer Flucht
liegen.
-
Die Erfindung wird anhand von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
-
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Aufnahme, die ein Teil einer
erfindungsgemäßen Haltevorrichtung bildet,
-
Fig. 2 eine zu der Aufnahme der Fig. 1 korrespondierende Vorrichtung mit den
erfindungsgemäßen Sicherungen in perspektivischer Ansicht,
-
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel mit zwei separaten
Rastfedern,
-
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Haltebügel mit dem
Rastabschnitt,
-
Fig. 4A eine Seitenansicht der Fig. 4, wie in Fig. 4 durch A-A gezeigt,
-
Fig. 5 eine schematische Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel mit einer S-Feder,
-
Fig. 6 eine schematische Draufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel, in dem die
Federsicherung durch ein Eingriffselement in Kombination mit einer Schraubenfeder
realisiert ist.
-
Sofern im Folgenden nichts anderes gesagt ist, beziehen sich alle Bezugszeichen stets
auf alle Figuren.
-
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Aufnahme 22 mit einem
Aufnahmeraum 25 für die Aufnahme des in Fig. 2 gezeigten Betätigungsmittels 9
beziehungsweise Federaufnahme 9. Diese wird zur Montage/zum Zusammenbau - mit
dem äußeren Vorspann-Federschenkel 27 voran - in den Aufnahmeraum 25 eingeführt
und ist dort durch die Aufnahmeschiene 24 geführt und mit Rastmitteln für die
Federaufnahme 9 in dem Montagesitz gehaltert. Die Aufnahme 22 ist an der
Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes angebracht und bietet eine Durchgangsöffnung 23
sowohl an der Oberseite als auch an der Unterseite (hier nicht gezeigt), wobei die
Öffnung an der Unterseite in eine Führungshülse 26 zur Führung der Haltestange 3
(siehe Fig. 4) mündet. In ihrem Sitz ist die Federaufnahme 9 durch Verrastungen,
insbesondere Rastnasen 29, die mit entsprechenden Rastmitteln der Aufnahme 22
korrespondieren, gehalten.
-
Die Federaufnahme 9 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel als Betätigungsmittel
ausgebildet. Denn in ihrem Sitz ist der Eingriff zur Sicherung gegen unbeabsichtigte
Höhenverstellung aufzuheben. Darauf wird weiter unten noch näher eingegangen.
-
Die Federaufnahme 9 besteht beispielsweise aus einem (Kunststoff-)Spritzgußteil mit
einem Boden 33 mit Innenstegen 28 und Außenstegen 30, 31. Diese Stege 28, 30, 31
dienen teilweise der strukturellen Verstärkung des Bauteils, wodurch eine insgesamt
erhöhte Stabilität gegeben ist. In ihrem Sitz ist die Federaufnahme 9 zusammen mit der
Aufnahme 22 praktisch allseitig umschlossen und damit gegen Beschädigungen oder
Verlust beispielsweise der eingesetzten Feder geschützt. Die Federaufnahme 9 hat eine
Öffnung 15, die als Langloch ausgeführt ist. In ihrem Sitz ist die Federaufnahme 9
derart angeordnet, dass die Durchgangsöffnung 23 mit der Öffnung 15 fluchtet, so dass
eine Haltestange 3 mit ihrem Rastabschnitt 4 hindurchgesteckt werden kann.
-
In der Federaufnahme 9 sitzt eine S-Feder 16, die in der Montagelage mit dem äußeren
Vorspann-Federschenkel 27 gegen die Rückwand der Aufnahme 22 gedrückt ist und so
eine Vorspannung in Längsrichtung des Langlochs 15 erzeugt. Die S-Feder 16 ist durch
ihre Geometrie in der Federaufnahme 9 automatisch verliersicher gehalten. Außerdem
bietet die einstückige/einteilige Ausführung der Feder den Vorteil, dass die Montage
einfacher ist, da lediglich ein Bauteil passend zur Geometrie der Federaufnahme
eingesetzt werden muss. Lediglich eine einzige Feder bietet hier die Doppelfunktion der
Federsicherung und des Halteelementes. Ein geradlinig verlaufender Rastabschnitt 4
eines Haltebügels 37 ist durch einen Schenkel des U-förmigen Haltebügels 37 gegeben.
In diesem Rastabschnitt 4 sind Höhenraststufen 5 vorhanden. Beim Einstecken des
Rastabschnitts 4 durch die Öffnung 15 rastet ein Halteelement 6 - hier ein
entsprechender Abschnitt der S-Feder 16 - in eine Höhenrastausnehmung 5 ein und
sichert so die Kopfstütze 2 - die beispielsweise im Bereich des Querabschnittes 39 des
Haltebügels 37 angebracht ist - gegen Verstellung, hier - aufgrund der Geometrie der
Rastausnehmungen - im wesentlichen lediglich in Einschieberichtung.
-
Die korrespondierenden Verrastungen zwischen Federaufnahme 9 und Aufnahme 22
und die Aufnahmeschiene 24 sind so ausgebildet, dass die Federaufnahme 9 in ihrem
Sitz unter Vorspannung, die die Federaufnahme 9 aus dem Sitz herausdrückt,
festgehalten ist. Gleichwohl ist noch ein Restspiel zwischen dem abgekröpfen Ende des
äußeren Vorspann-Federschenkels 27 vorhanden, das es erlaubt, die Federsicherung 9 in
ihrem Sitz weiter in die Aufnahme 22 hereinzudrücken. Dadurch wird das Halteelement
6, welches zwischen den Außenstegen 30, 31 und dem L-Innensteg 32 gefesselt ist,
außer Eingriff mit der Rastausnehmung 5 gebracht, so dass die Höhe der Kopfstütze 2
dann verstellt werden kann. Um den dazu nötigen Freiheitsgrad der Bewegung der
Federaufnahme 9 zu gewährleisten, ist die Öffnung 15 als Langloch ausgeführt. Diese
Freigabe des Eingriffs kann jederzeit und ohne besonderen Aufwand durch den
Benutzer erfolgen.
-
Ein Ende der S-Feder 16 bildet eine Federsicherung 13. Dazu ist beispielsweise die
Öffnung 45 der S-Feder 16 zwischen Halteelement 6 und Federsicherung 13 etwas
kleiner als die Dicke 41 der Haltestange 3 beziehungsweise des Rastabschnitts 4, sie
kann auch etwas kleiner als die um die Rasttiefe 43 verminderte Stangendicke 42 sein.
Dadurch liegt die Federsicherung 13 im ersten Fall bei Höhenversatz zwischen der
Auszugsicherungs-Rastausnehmung 12 und jeder der Höhenrastausnehmungen 5, im
letzteren Fall stets, unter Vorspannung an der Oberfläche des Rastabschnitts 4 an. Wird
die Haltestange 3 mit ihrem Rastabschnitt 4 soweit aus der Haltevorrichtung
herausgezogen, dass eine Auszugsicherungs-Rastausnehmung 12 (siehe Fig. 4, 4A) in
Eingriff mit der Federsicherung 13 gerät, wird ein weiteres Herausziehen durch den
Formschluss in Auszugrichtung 8 verhindert. Durch die Formen der Auszugsicherungs-
Rastausnehmung 12 ist aber ein Einschieben in Einschieberichtung 7 der Kopfstütze 2
jederzeit möglich.
-
Dazu ist - wie in Fig. 4, 4A gezeigt - die Auszugsicherungs-Rastausnehmung 12 im
unteren Bereich 10 des Rastabschnitts 4 und in Umfangsrichtung 11 der Haltestange 3
beziehungsweise des Rastabschnitts 4 gegenüber der Umfangsstelle der
Höhenraststufen 5 versetzt (hier um etwa 180 Grad) angeordnet.
-
Fig. 3 zeigt die Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel mit zwei jeweils
zweischenkligen Federn 18, 19. Die äußere, zweischenklige Feder 18 ist dabei
verliersicher (beispielsweise durch die innenseitige Abwinklung) in der Federaufnahme
9 gehalten. Diese hat die gleiche Funktion wie der entsprechende Abschnitt der
einstückigen S-Feder der Fig. 2. Die innenliegende, zweischenklige Feder 19 ist
komplett im Innenraum der Federaufnahme 9 enthalten. Sie besteht aus einer
Federsicherung 13, der aus dem entsprechenden Schenkel der Feder 19 gebildet ist. Die
Vorspannung wird durch den inneren Vorspann-Federschenkel 36 erreicht, der an einer
korrespondierenden Innenwandung der Federaufnahme 9 anliegt. Dadurch wird die
gleiche Funktionalität wie oben beschrieben erreicht, wobei aber eine Einschränkung
hinsichtlich der Öffnung einer etwa S-Feder 16 - wie oben beschrieben - nicht besteht.
Daraus ergibt sich eine größere Flexibilität bei der Gestaltung und auch eine geringere
Anforderung an die Federgeometrien.
-
Fig. 5 zeigt schematisch noch einmal die Draufsicht auf das Ausführungsbeispiel der
Fig. 2. Daraus geht hervor, dass die Öffnung 45 des entsprechenden Abschnitts der 5-
Feder 16 etwas kleiner ist als die Stangendicke 41, im gezeigten Fall aber etwas größer
als die um die Rasttiefe 43 verminderte Stangendicke 42.
-
Schließlich zeigt Fig. 6 ein Ausführungsbeispiel, bei dem das Halteelement 6 durch
eine zweischenklige Feder 18 - wie in Fig. 3 - realisiert ist. Die Federsicherung 13 wird
jedoch durch einen Bolzen 20 mit einem Eingriffskopf 21 realisiert, der die
Federsicherung 13 gibt. Der Bolzen 20 hat einen in seinem Schaft beispielsweise runden
Querschnitt, wobei der Eingriffskopf 21 abgeflacht ist, um einen sicheren Eingriff in die
Auszugsicherungs-Rastausnehmung 12 zu gewährleisten. Der Bolzenschaft läuft in
einem Aufnahmezylinder 44 und ist durch eine in den Aufnahmezylinder 44 integrierte
Schraubenfeder 17 unter die erfindungsgemäße Vorspannung gesetzt. Diese
Ausgestaltung verdeutlicht auch schematisch das Erfindungsprinzip.
Bezugszeichenliste
1 Haltevorrichtung
2 Kopfstütze/Polsterung
3 Haltestange
4 geradlinig verlaufender Rastabschnitt
5 Höhenrastufe/Höhenrastausnehmung
6 Halteelement
7 Einschieberichtung
8 Auszugrichtung
9 Federaufnahme/Betätigungsmittel
10 Unterer Bereich des Rastabschnitts
11 Umfangsrichtung der Haltestange
12 Auszugsicherungs-Rastausnehmung
13 Federsicherung
14 Feststellelement
15 Öffnung des Feststellelements
16 S-Feder
17 Schraubenfeder
18 äußere, zweischenklige Feder
19 innere, zweischenklige Feder
20 Bolzen mit Eingriffskopf
21 Eingriffskopf
22 Aufnahme für Federaufnahme
23 Durchgangsöffnung
24 Aufnahmeschiene mit Rastmitteln für Federaufnahme
25 Aufnahmeraum
26 Führungshülse
27 äußerer Vorspann-Federschenkel
28 Innensteg
29 Rastnase
30 Außensteg
31 Außensteg
32 L-Innensteg
33 Boden der Federaufnahme
34 Aussparung des Außenstegs
35 L-Innensteg
36 innerer Vorspann-Federschenkel
37 Haltebügel
38 dem Rastabschnitt gegenüberliegende Haltestange
39 Querabschnitt
40 Stangenende
41 Stangendicke
42 um Rasttiefe verminderte Stangendicke
43 Rasttiefe
44 Aufnahmezylinder für Bolzenschaft und Schraubenfeder
45 Öffnung der S-Feder