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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Verbesserung des Raumgefühls eines Nutzers.
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In vielen Situationen können tragbare Geräte zur Überwachung von Vitalfunktionen des eigenen Körpers oder zur Bereitstellung von Informationen eingesetzt werden, z.B. um Nachrichten zu übermitteln, Karten anzuzeigen oder vor Gefahren in der unmittelbaren Umgebung zu warnen. Beispielsweise ist aus der deutschen Patentanmeldung
DE102015219511 A1 eine Vorrichtung bekannt, die bei Gefahrensituationen einen Notruf absetzt. Aus der deutschen Patentanmeldung
DE102012206522 A1 ist ferner eine tragbare Vorrichtung für einen Fußgänger bekannt, die ein Warnsignal ausgibt, wenn sich ein Elektrofahrzeug dem Fußgänger nähert.
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In den US Patentanmeldungen
US 2014 / 0 180 568 A1 ,
US 2010 / 0 253 541 A1 , US 2016 / 0 253 892 A1, sowie dem US-Patent
US 6 744 370 B1 ist weiterer Stand der Technik veröffentlicht.
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Alle bereits bekannten Vorrichtungen können sich mit einem Netzwerk verbinden, Daten mit anderen Geräten oder sogar Fahrzeugen und tragbaren Vorrichtungen oder mobilen Endgeräten austauschen. Ferner haben alle diese Vorrichtungen gemeinsam, dass sie von einem Nutzer, z.B. einem Fußgänger, am Körper getragen werden und den Nutzer durch optische oder/und haptische Rückmeldung, z.B. Vibration, oder akustische Signalgebung vor einer Gefahr warnen können.
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Allerdings sind die bisher bekannten Vorrichtungen noch optimierbar. Deshalb ist es eine Aufgabe dieser Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung bereitzustellen, durch welche eine noch bessere Warnung vor Gefahren und damit Vermeidung von Gefahren ermöglicht wird, indem das Raumgefühl des Nutzers verbessert wird.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Bereitgestellt wird eine Vorrichtung zur Verbesserung des Raumgefühls eines Nutzers, wobei die Vorrichtung zumindest ein Positionserfassungssystem, das dazu eingerichtet ist, die Position des Nutzers zu erfassen, eine Einrichtung zur Erfassung von Umgebungsinformationen, eine Auswerteeinrichtung und eine Anzeigeeinheit aufweist. Die Auswerteeinrichtung ist dazu eingerichtet, von dem Positionserfassungssystem und der Einrichtung zur Erfassung von Umgebungsinformationen erhaltene Daten auszuwerten, zu einem Anzeigesignal verarbeiten und an die Anzeigeeinheit weiterzuleiten. Die Anzeigeeinheit ist dazu eingerichtet, dem Nutzer durch ein räumlich selektives Signal Informationen über seine Umgebung mitzuteilen.
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Somit kann das Raumgefühl des Nutzers durch eine einzige Vorrichtung verbessert werden, indem eine räumlich selektive Anzeige von Informationen erfolgt. Diese Informationen können sowohl Gefahrensituationen sein als auch z.B. eine Navigationshilfe.
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Die Ausgabe des Signals erfolgt akustisch oder haptisch oder optisch oder in Kombination in Abhängigkeit des Nutzers und der erfassten Umgebungsinformation.
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Durch die variable Gestaltung der Vorrichtung können auf den Nutzer abgestimmte Signale ausgegeben werden. Dabei kann sowohl der Nutzer von einer in der Vorrichtung bereitgestellten Nutzererfassungseinheit erfasst werden. Dann kann die Signalgebung basierend auf für den erfassten Nutzer hinterlegten oder gelernten Daten erfolgen. Auch kann aufgrund des Verhaltens des Nutzers, welches durch einen in der Vorrichtung, z.B. in der Nutzererfassungseinheit, implementierten Algorithmus zur Verhaltensanalyse bestimmt wird, gelernt werden, welche Art von Signal dieser bevorzugt. Auch kann der Nutzer die Art des Signals manuell selbst einstellen. Die erfasste Umgebungsinformation wird über die Einrichtung zur Erfassung von Umgebungsinformationen bestimmt. Als Signal kann eine Vibration, ein Summton in Verbindung mit einer Vibration, eine optische Anzeige, z.B. mittels Pfeilen oder auch einem Blinken auf einem gerade betrachteten Display in die Richtung der Gefahr, auch farblich unterschiedlich abhängig von der Einstufung der Gefahr z.B. gelb oder rot, erfolgen.
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In einer Ausführung dient die Vorrichtung zur Erfassung und Darstellung von Gefahrensituationen für einen Nutzer, wobei die erfassten Umgebungsinformationen derart verarbeitet werden, dass eine Bestimmung erfolgt, ob eine Gefahrensituation für den Nutzer vorliegt, und wenn bestimmt wurde, dass eine Gefahrensituation für den Nutzer vorliegt, der Nutzer von der Vorrichtung durch Ausgabe des räumlich selektiven Signals über die erfasste Gefahrensituation informiert wird, indem zumindest die Richtung, in der sich die erfasste Gefahrensituation befindet, angezeigt wird.
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Durch die Bereitstellung der Information, aus welcher Richtung mit einer Gefahrensituation zu rechnen ist, kann einerseits die Verkehrssicherheit des Nutzers erhöht werden, als auch die Reaktionszeit auf die Gefahr. Somit können Unfälle besser vermieden werden.
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In einer Ausführung erfolgt in der Auswerteeinrichtung eine Klassifizierung der erfassten Gefahrensituation und/oder des Nutzers abhängig von erfassten oder bekannten Daten, und das Signal wird abhängig von der erfassten Klassifizierung ausgegeben.
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So können z.B. eine als eher unaufmerksam eingestufte Person oder ein schnell fahrender Radfahrer mit einer deutlicheren Warnung, z.B. durch Kombination mehrerer Warnsignale, auf eine Gefahr aufmerksam gemacht werden. Dies kann auch abhängig von der erfassten Verkehrssituation erfolgen, z.B. ob erfasst wurde, dass sich ein schnelles Fahrzeug nähert und der Nutzer ohne Reaktion auf Kollisionskurs wäre.
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In einer Ausführung ist eine Gefahrensituation eine Kollision des Nutzers, welcher die Vorrichtung nutzt, mit zumindest einem externen System, wobei das zumindest eine externe System ein statisches oder bewegliches oder bewegtes Hindernis ist.
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Somit können nicht nur Fahrzeuge als potentielle Gefahrensituation eingestuft werden, sondern auch andere Personen oder Hindernisse wie Masten oder Pfeiler. Dies ist dann hilfreich, wenn ein Hindernis vom Nutzer in einer bestimmten Situation nicht wahrgenommen wird, z.B. wenn er konzentriert auf sein Mobiltelefon blickt und damit die Umgebung nicht bewusst wahrnimmt.
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Die Vorrichtung kann sowohl in einem Fahrzeug wie einem Automobil, Bus oder LKW eingesetzt werden, als auch bei Motorrädern, Fahrrädern und anderen Fortbewegungsmitteln oder statischen Einrichtungen wie Ampelanlagen, Seitenbegrenzungen von Straßen etc. Hier können bereits vorhandene Systeme wie LIDAR-Sensoren oder RADAR-Sensoren, Kameras, Ultraschall-Sensoren und entsprechende Arrays eingesetzt werden, um eine Gefahrensituation zu erfassen und an die Vorrichtung weiterzugeben. Zur Kommunikation mit externen Systemen weist die Vorrichtung dann vorteilhafterweise eine Kommunikationseinrichtung auf. Einrichtungen, welche bisher nicht mit Sensorik oder Kommunikationsmöglichkeiten ausgestattet sind, können nachgerüstet werden. Alternativ können für dauerhafte Hindernisse z.B. look-up-Tabellen hinterlegt sein. Die Vorrichtung kann dann basierend auf der erfassten Position des Nutzers eine Warnung ausgeben. Alternativ kann die Vorrichtung mit entsprechender Sensorik ausgestattet sein oder über andere Geräte Informationen zu potentiellen Hindernissen bzw. Gefahren erhalten und Informationen an andere Geräte oder ein zentrales System weitergeben.
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In einer Ausführung ist die Vorrichtung eine tragbare Vorrichtung und weist mehrere Mittel zur Abgabe des Signals auf, welche sich an Positionen befinden, die dazu geeignet sind, ein selektives räumliches Signal in zwei oder mehr Richtungen auszugeben.
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Somit kann abhängig von der Richtung, in welcher sich z.B. eine Gefahrensituation bezogen auf die Position der Person bzw. des Nutzers befindet, ein räumlich selektives Signal z.B. als Meldeimpuls oder Dauersignal, ausgegeben werden. Auch kann so eine Navigationshilfe realisiert werden. Durch Anbringen der Vorrichtung direkt am Nutzer kann ein optimaler Platz oder mehrere optimale Plätze für die Vorrichtung gewählt werden, so dass eine für den entsprechenden Nutzer optimale Darstellung des Signals erfolgen kann.
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Die Vorrichtung ist eine tragbare Vorrichtung und ist als ein umlaufendes Band gebildet, das um einen äußeren Umfang eines Nutzers reicht. Dafür sind vor allem Brustkorb, Kopf, Hals, Handgelenk, einer oder mehrere Bereiche eines oder beider Beine oder Arme geeignet.
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In einer Ausführung ist die Vorrichtung eine tragbare Vorrichtung und ist als ein Kleidungsstück gebildet. Durch Einarbeiten der Vorrichtung bzw. von Teilen davon kann die Vorrichtung praktisch unsichtbar getragen und genutzt werden.
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In einer Ausführung ist die Vorrichtung eine tragbare Vorrichtung und ist aus mehreren Teilelementen gebildet, welche auf die Haut des Nutzers oder auf ein Kleidungsstück aufbringbar sind. Dies kann z.B. durch Kleben, Binden, Einstecken oder Anstecken geschehen.
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In einer Ausführung ist die Vorrichtung in eine weitere Vorrichtung zumindest teilweise integriert, umfassend eine Uhr oder ein Armband.
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In einer (nicht beanspruchten) Ausführung ist die Vorrichtung in eine weitere Vorrichtung zumindest teilweise integriert, umfassend ein Fahrzeug oder ein tragbares Gerät, ein Mobiltelefon, ein Multimediagerät.
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Durch Anbringen der Vorrichtung direkt am Nutzer kann ein schneller und direkter Einfluss auf diesen erfolgen. Ferner kann die Vorrichtung in einer bereits vorhandenen und genutzten Vorrichtung wie einer Uhr, z.B. einer Smart Watch, integriert sein. Außerdem kann die Vorrichtung so im Prinzip unsichtbar getragen werden und damit auch ein Handicap des Nutzers verborgen werden.
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Erfindungsgemäß werden mehrere erfindungsgemäße Vorrichtungen zur Verbesserung des Raumgefühls eines Nutzers verwendet. Eine gegenseitige Verkoppelung und/oder Synergie der einzelnen Vorrichtungen ist dabei möglich. Vorteilhafterweise werden Vorrichtungen gleicher oder verschiedener Art zugleich betrieben. Die Verwendung von mehreren Vorrichtungen erspart mögliche manuelle Modus-Wechsel-Operationen und ebenso ist ein Ablegen/Anziehen nicht erforderlich.
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Bereitgestellt wird ferner ein Verfahren zur Verbesserung des Raumgefühls eines Nutzers, wobei basierend auf erfassten Umgebungsinformationen dem Nutzer durch ein räumlich selektives Signal Informationen über seine Umgebung mitgeteilt werden.
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In einer Ausführung dient das Verfahren zur Erfassung und Darstellung von Gefahrensituationen für einen Nutzer, wobei in einem ersten Schritt die erfassten Umgebungsinformationen derart verarbeitet werden, dass eine Bestimmung erfolgt, ob eine Gefahrensituation für den Nutzer vorliegt, und wenn bestimmt wurde, dass eine Gefahrensituation für den Nutzer vorliegt, in einem zweiten Schritt der Nutzer von der Vorrichtung durch Ausgabe zumindest des räumlich selektiven Signals über die erfasste Gefahrensituation informiert wird, indem zumindest die Richtung, in der sich die erfasste Gefahrensituation befindet, angezeigt wird.
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Für das Verfahren ergeben sich dieselben Vorteile wie für die Anordnung.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, anhand der Figuren der Zeichnung, die erfindungsgemäße Einzelheiten zeigt, und aus den Ansprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination bei einer Variante der Erfindung verwirklicht sein.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend näher erläutert.
- 1 zeigt eine schematische Übersicht eines Anwendungsfalls der Vorrichtung gemäß einer Ausführung der vorliegenden Erfindung.
- 2 zeigt ein Ablaufdiagramm des Verfahrens gemäß einer Ausführung der vorliegenden Erfindung.
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Die vorgeschlagene Vorrichtung ist insbesondere für Fußgänger, Radfahrer und andere verletzliche Verkehrsteilnehmern hilfreich, da diese bei einer nicht erkannten Gefahr und einem damit verbundenen Unfall, z.B. mit einem Fahrzeug, größeren Schaden nehmen können.
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Die menschliche Wahrnehmung ist aufgrund unterschiedlichster Ereignisse oder aktueller Gegebenheiten oft eingeschränkt. Gängige Feedback-Systeme haben ebenso Einschränkungen. Beispielsweise benötigt eine Sprachausgabe Zeit, Lichtsignale auf Displays erfordern das Abwenden des Blicks, Einrichtungen, die über Vibrationen kommunizieren, sind oft sehr unspezifisch und teils durch Kleidung hindurch nur großflächig realisierbar sowie an größere Objekte gebunden.
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Ziel der Erfindung ist es deshalb, ein verbessertes Raumgefühl für einen Nutzer zu erreichen, so dass sowohl eine erhöhte Sicherheit z.B. im Straßenverkehr als auch verbesserte Funktionen wie Navigation etc. realisiert werden können. Nachfolgend wird der Nutzer in der Regel als Person beschrieben, wobei als Person z.B. Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, ggf. auch Tiere oder andere quasi-intelligente Systeme bezeichnet werden. Diese nehmen an einem Szenario teil, z.B. Straßenverkehr, Fußgängerzone, komplexes Gebäude, oder sind an einem stationären Arbeitsplatz wie einer Leitwarte oder einem Führungsstand oder PC.
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Die vorgeschlagene Vorrichtung ermöglicht es, dass eine Person auch im Fall, dass sie sich gerade mit einer anderen Aufgabe beschäftigt, auf ein Ereignis aufmerksam gemacht wird, das ihre Aufmerksamkeit erfordert. Dies kann z.B. ein eingehender Anruf, eine E-Mail, ein herannahendes, möglicherweise gefährliches Objekt, ein stationäres Hindernis, ein Hinweis auf die Anzeige von einem Messgerät, eine Uhr oder ein Terminkalender sein, allgemein also das gesamte reale oder virtuelle Umfeld der Person.
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Die Vorrichtung meldet dem Nutzer eine solche Situation über ein räumlich selektives Signal als Meldeimpuls oder Dauersignal, z.B. als haptisches und/oder optisches und/oder akustisches Signal wie etwa ein Summer mit Kontakt zur Person. Auch kann abhängig von der Anwendung eine Anordnung von Schallgebern vorgesehen sein, welche das Signal berührungslos übermitteln.
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Das räumlich selektive Signal ist dabei derart ausgebildet, dass der Nutzer eine Zuordnung des Signals in einer Raumrichtung auf mindestens einer Ebene vornehmen kann. Das heißt, dass dem Nutzer aufgrund der Art und der räumlichen Information des Signals schneller als bei herkömmlichen Signalen die Richtung klar ist, aus der das Ereignis kommt, auf das er aufmerksam gemacht werden soll. Somit kann eine schnellere Reaktionszeit, vor allem bei Gefahrensituationen, erzielt werden.
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Die Vorrichtung kann dabei in unterschiedlichster Art und Weise konstruiert sein, wie nachfolgend beschrieben.
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Die Vorrichtung kann z.B. als ein elastisches oder fixes Band aus einer Vielzahl von Signalgebern, z.B. kleinen Impulsgebern, z.B. Summern, bestehen. Dieses Band kann weitgehend direkt auf der Haut über dem Brustkorb oder am Hals, oder an einem oder beiden Oberschenkeln, oder am Handgelenk getragen werden. Das Band ist dabei Prinzip bedingt umlaufend, ohne dass die gesamte Länge zwingend mit den Signalgebern bedeckt sein muss.
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Alternativ zu einem Band kann ein Kleidungsstück verwendet werden, z.B. ein Hemd oder ein anderes flächiges Trägerobjekt, wobei die Gestaltung und Anordnung der Signalgeber dabei weitgehend frei wählbar ist.
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Alternativ kann das Band oder ein flächiges Trägerobjekt oder auch die einzelnen Elemente der Signalgeber z.B. auf die Haut oder ein Kleidungsstück aufgeklebt werden. Ebenso ist die Einarbeitung in eine Oberbekleidung wie Jacke, Hemd, Pullover oder Hose möglich.
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Als alternativen Signalgeber kann ein (Ultra-)Schall-Array verwendet werden, das z.B. in einem Fahrzeug vorgesehen ist und den Nutzer berührungslos erreicht. Zur Nutzung von berührungslosen Signalgebern ist vorteilhafterweise eine weitgehend störfreie Umgebung nötig, damit der Nutzer das Signal einwandfrei zuordnen kann.
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Durch die vorgeschlagene Vorrichtung ist es einem Nutzer möglich, ihn betreffende Ereignisse, z.B. statische oder mobile Hindernisse, in ihrer Raumrichtung schnell zu erfassen und gegebenenfalls darauf schneller zu reagieren.
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Die Art und Position der Ereignisse wie Hindernisse wird in einer Ausführung über vorhandene und mit der Vorrichtung koppelbare Sensoren, z.B. Lidar-Rundum-Sensoren oder Radar-Sensoren, oder durch das X2Safe-System der ZF Friedrichshafen AG, oder Kamera-Daten, oder durch Ultraschall-Ortung oder durch Übertragung von Informationen über externe Datenübermittlung bereitgestellt. Alternativ kann die Vorrichtung selbst über eine entsprechende Sensorik verfügen. Somit kann eine Vielzahl von Merkmalen des Ereignisses wie Richtung, Entfernung, Typ, Geschwindigkeit, Gefährdungs-Abschätzung, etc., abhängig von den durch die Sensoren etc. erhaltenen Umgebungsinformationen übermittelt und verarbeitet werden.
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Der Person ist es damit möglich, für sie gerade nicht mit den Augen wahrnehmbare Objekte auf anderem Wege zu erkennen und Reaktionen darauf zu zeigen, wenn nötig.
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Anwendungsfälle sind z.B. das Betrachten von Mobiltelefon-Geräten und Warnung vor Hindernissen in Laufrichtung wie anderen Verkehrsteilnehmern oder Masten. Auch ist eine Warnung beim Fahren von Fahrzeugen möglich, z.B. wenn ein Blick in eine Richtung erfolgt, z.B. in eine Vorrangstraße, aber sich aus der anderen Richtung eine Gefahr nähert.
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Das System ermöglicht es also dem Nutzer ein im Vergleich zum Normalzustand erweitertes Raumgefühl zu erhalten. Dabei kann eine Priorisierung oder Klassifizierung von potentiell gefährlichen Situationen erfolgen. Dies kann über einen lernenden Algorithmus, über Auswerten von Daten, über Empfangen von externen Daten bzw. Informationen erfolgen.
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Das heißt, dass zur Erfassung von Ereignissen und auch zu einer optionalen Priorisierung z.B. von Gefahren, die erweiterten Möglichkeiten von Vernetzung wie Car2X, X2X, X2Safe etc. und Sensorik wie LIDAR, welcher eine 360°-Sicht ermöglicht, RADAR, welcher eine Fernsicht und Nachtsicht ermöglicht, sowie anderer vorhandener Mittel zur Erfassung von Umgebungsinformationen, verwendet werden können. Die dort erfassten Informationen werden dann an die Vorrichtung weitergegeben, so dass sie verarbeitet werden können und die Signalgeber ein entsprechendes Signal ausgeben können. Somit können die sensitiven Fähigkeiten des Nutzers in sehr großem Umfang direkt abgebildet werden. Dies kann auch derart erfolgen, dass dessen primäre Wahrnehmungsorgane wie z.B. Augen oder Ohren nicht zusätzlich belegt und damit belastet werden.
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Die Vorrichtung kann als tragbare Vorrichtung gebildet sein und in bestehende andere Vorrichtungen wie Smart Watches, sowie (nicht beansprucht) Mobiltelefone, Musikabspielgeräte etc. integriert werden bzw. dort integriert sein. Auch können weitere Funktionen wie Health-Measurement, also Messungen von Puls, Blutdruck, Körpertemperatur, Muskelaktivitäten, Haut-Leitwert, Feuchte, etc. integriert werden. Durch zumindest teilweises Integrieren der Vorrichtung in andere Vorrichtungen, z.B. ein Fahrzeug oder ein tragbares Gerät, umfassend Uhr, Mobiltelefon, Multimediagerät, Armband, können bereits vorhandene Ausgabemedien genutzt werden, um die Informationen über das Ereignis auch räumlich gesteuert auszugeben. Beispielsweise kann über ein Musikabspielgerät ein akustisches Signal in einem der Ohren ausgegeben werden. Ein Mobiltelefon kann ein optisches Signal, z.B. einen Pfeil, in Verbindung mit einer Vibration zur Erlangung der Aufmerksamkeit des Nutzers ausgeben (nicht beansprucht). Im Fahrzeug kann im Navigationssystem ein Pfeil in Verbindung mit einer akustischen Warnung oder einer Vibration des Lenkrads oder des Sitzes auf der Seite der Gefahr ausgegeben werden, oder es kann über einen Ultraschall-Array eine berührungslose Signalgebung erfolgen (nicht beansprucht). Eine Uhr oder ein am Körper getragenes Band zur Kontrolle der Körperfunktionen kann über eine Vibration Signale weitergeben.
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Eine weitere Funktion kann sein, dass die Signalgebung abhängig von der erfassten Art der Gefahr erfolgt. So kann bei einer als größer eingestuften Gefahr ein anderes Signal, z.B. eine Kombination aus mehreren Signalen oder eine stärkere Vibration, als bei einer als geringer eingestuften Gefahr erfolgen. Durch unterschiedliche Signalgebung kann der Nutzer noch weiter sensibilisiert werden.
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Eine weitere Funktion kann sein, dass die Vorrichtung zur Weitergabe von Navigations-Infos verwendet wird, d.h. dass eine Führung auf dem Weg zum Ziel z.B. durch einen Hinweis auf Abbiegepunkte und eine neue Richtung über die Signalgeber erfolgen kann.
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Die Vorrichtung kann zur Ausführung ihrer Aufgabe zumindest eine Kommunikationseinrichtung aufweisen, durch welche die Vorrichtung mit mindestens einer weiteren Kommunikationseinrichtung eines externen Systems kommunizieren kann. So können Informationen über Ereignisse wie Hindernisse etc. an die Vorrichtung weitergegeben werden, wie oben beschrieben. Alternativ kann die Vorrichtung selbst über entsprechende Sensorik verfügen, so dass keine Kommunikation mit einem externen System nötig ist.
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Außerdem weist die Vorrichtung ein Positionserfassungssystem auf, durch welches die aktuelle Position des Nutzers erfasst werden kann. Das Positionserfassungssystem erfasst vorteilhafterweise die Position des Nutzers direkt, z.B. über GPS. Die Vorrichtung weist ferner eine Einrichtung zur Erfassung von Umgebungsinformationen auf. Diese Aufgabe kann auch gleichzeitig das Positionserfassungssystem übernehmen. Ferner weist die Vorrichtung eine Auswerteeinrichtung auf, die von der Einrichtung zur Erfassung von Umgebungsinformationen und dem Positionserfassungssystem, sowie von der gegebenenfalls vorhandenen Kommunikationseinrichtung, erhaltene Daten auswertet. Dabei wird ausgewertet, ob Ereignisse wie Hindernisse in der unmittelbaren Umgebung des Nutzers sind und diesen gefährden können. Auch kann eine Priorisierung, d.h. Klassifizierung in Gefährdungsstufen, der erfassten Ereignisse erfolgen. Der Nutzer kann abhängig von der Gefährdungsstufe entsprechend deutlich gewarnt werden oder es erfolgt lediglich ein Hinweis. So können z.B. Situationen, in denen eine Kollision mit einem Fahrzeug erfasst wird, wenn der Nutzer seine Richtung nicht ändert oder stehen bleibt, als wichtiger eingestuft und mit einem deutlicheren Signal versehen werden, als ein Kollidieren mit einem Pappkarton.
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Ferner weist die Vorrichtung eine Anzeigeeinheit auf, die das räumlich selektive Signal ausgibt. Die Anzeigeeinheit kann in unterschiedlichster Art und Weise ausgebildet sein, z.B. als umlaufendes Band, das am Körper des Nutzers befestigt ist und in vorgegebenen Abständen Signalgeber aufweist. Grundsätzlich können die Signalgeber als haptische und/oder akustische und/oder optische Signalgeber gebildet sein.
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In der in 1 (nicht maßstäblich) gezeigten vorteilhaften Ausführung sind die Signalgeber 11, 12 der Vorrichtung 1 als vibrierende Signalgeber, welche sich an der rechten Seite 11 und an der linken Seite 12 des Nutzers 100 befinden, gebildet. Diese zeigen dem Nutzer 100, der sich hier auf sein Mobiltelefon 2 konzentriert und die Umgebung nicht beachtet, an, dass eine Gefahr 3, in diesem Fall ein Fahrzeug, von einer bestimmten Seite auf ihn zukommt. Dies geschieht, indem der Signalgeber auf der Seite, in deren Richtung sich die Gefahr 3 befindet, vibriert 110. In diesem Fall vibriert der rechte Signalgeber 11. Die Vorrichtung 1 ist hier also als tragbare Vorrichtung 1 ausgebildet, welche vorteilhafterweise unter der Kleidung getragen wird. Diese Vorrichtung kann mit dem externen System, welches hier ein Fahrzeug 3 darstellt, über eine Kommunikationseirichtung mit der entsprechenden Kommunikationseinrichtung des Fahrzeugs 3 kommunizieren (in 1 mit K bezeichnet) und Bewegungsdaten davon erhalten. Auch kann die Vorrichtung 1, genauer das Positionsbestimmungssystem, die Position des Nutzers 100 bestimmen und je nach Ausführung auch dessen weiteren Weg vorhersagen. Ferner kann basierend auf den von Fahrzeug 3 erhaltenen Daten und auch den Umgebungsinformationen, also z.B. dass sich der Nutzer 100 einer stark befahrenen Straße nähert etc., auch eine Klassifizierung der Gefahr bzw. des Hindernisses 3 vorgenommen werden. Die Daten werden in der Auswerteeinheit ausgewertet, wie oben bereits beschrieben.
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Die tragbare Vorrichtung kann als ein umlaufendes Band gebildet sein, das nicht nur um den Brustkorb einer Person reicht, wie in 1 gezeigt, sondern auch um den Kopf z.B. als Stirnband, Hut, Mütze, Kappe etc., um den Hals, das Handgelenk, einen oder mehrere Bereiche eines oder beider Beine oder Arme.
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Die Vorrichtung kann auch als ein Kleidungsstück gebildet sein, wie oben beschrieben. Durch Einarbeiten der Vorrichtung bzw. von Teilen davon kann die Vorrichtung praktisch unsichtbar getragen und genutzt werden.
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Die Vorrichtung kann auch aus mehreren Teilelementen gebildet sein, um an unterschiedlichen Positionen am Nutzer 100 angeordnet zu werden. Diese Teilelemente sind auf die Haut der Person oder ein Kleidungsstück aufbringbar, z.B. durch Kleben, Binden, Einstecken, Anstecken.
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Wie in 2 schematisch dargestellt verarbeitet die vorgeschlagene Vorrichtung in einem ersten Schritt S1 die erfassten Umgebungsinformationen und bestimmt, ob ein Ereignis, das für den Nutzer relevant ist, vorhanden ist oder in nächster Zeit vorhanden sein wird/könnte. In einem zweiten Schritt S2 werden dem Nutzer durch ein räumlich selektives Signal Informationen über seine Umgebung, genauer das für ihn relevante Ereignis, mitgeteilt. Ein relevantes Ereignis kann eine Gefahrensituation sein, oder eine bevorstehende Aktion, z.B. eine Mitteilung, dass ein Abbiegen in eine andere Straße nötig ist, wenn die Vorrichtung zur Navigation eingesetzt wird.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung wird in einem Zwischenschritt vor dem zweiten Schritt S2 bestimmt, ob eine Gefahrensituation für den Nutzer vorliegt. Und wenn bestimmt wurde, dass eine Gefahrensituation für den Nutzer vorliegt, erfolgt in dem zweiten Schritt S2 eine Ausgabe des zumindest einen räumlich selektiven Signals, indem zumindest die Richtung, in der sich die erfasste Gefahrensituation befindet, angezeigt wird. In der beschriebenen vorteilhaften Ausgestaltung wird über die erfasste Gefahrensituation informiert, indem ein Signalgeber 11 auf der entsprechenden Seite (hier rechts) ein Signal, z.B. eine Vibration, ein Summen, einen Ton oder eine Kombination daraus ausgibt. Die Ausgabe des Signals erfolgt wie oben beschrieben in unterschiedlicher Art und Weise, je nach Nutzer und Situation, vorteilhafterweise über zumindest eine haptische Signalgebung.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- Nutzer
- 1
- Vorrichtung
- 11, 12
- rechter/linker Signalgeber
- 110
- Vibration
- K
- Kommunikation
- 2
- Mobiltelefon
- 3
- Hindernis