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Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einer automatischen Türöffnungsfunktion und ein Verfahren zu seinem Betrieb. Die Erfindung betrifft insbesondere ein Haushaltsgerät mit einem Gehäuse, einer mit dem Gehäuse verbundenen Tür, über die das Innere des Haushaltsgerätes zugänglich ist, einem Türverschluss (hierin auch als „Aufreißverschluss“ bezeichnet) mit einer Türöffnungsfunktion, umfassend eine Aufnahmevorrichtung für ein an der Tür angeordnetes Zuhalteelement, einem Energiespeicherelement zwischen einem Krafteinleitungspunkt an der Aufnahmevorrichtung und einem Aufnahmepunkt außerhalb der Aufnahmevorrichtung, wobei der Krafteinleitungspunkt und damit die Aufnahmevorrichtung eine Offen-Position und eine Geschlossen-Position einnehmen kann, sowie ein Verfahren zum Betrieb dieses Haushaltsgerätes.
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Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Waschtrockner, Trockner und Geschirrspülgeräte haben einen Behandlungsraum für beispielsweise Wäschestücke oder Geschirr, und andere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Gefriertruhen haben einen Aufbewahrungsraum für insbesondere Lebensmittel. Solche Behandlungsräume oder Aufbewahrungsräume können mittels einer Tür geschlossen werden, wobei die Tür durch einen geeigneten Türverschluss verschlossen werden kann.
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In solchen Haushaltsgeräten erfolgt ein Zuhalten einer Tür im verriegelten Zustand durch mechanischen Formschluss. Zu diesem Zweck sind die Türen mit Haken oder Ösen ausgestattet, die beim Schließen in das Innere des Verschlusses hineingeführt werden. Zum Öffnen der Tür weisen einige Haushaltsgeräte eine mechanische Öffnungstaste auf.
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Die Veröffentlichung
DE 10 2013 103 406 B3 beschreibt einen Türverschluss für elektrische Haushaltsgeräte, insbesondere für eine Waschmaschine oder einen Wäschetrockner, umfassend einen am Gerätegehäuse befestigbaren Grundkörper mit einem unter Federwirkung beweglichen Verriegelungsteil, einen an einer Gerätetür befestigbaren, bei deren Schließen in das Verriegelungsteil eingreifenden Schließkolben, und mindestens einen durch einen Schaltmagneten und einen Reedkontakt gebildeten Reedsensor zum Erfassen der Türschließposition, wobei der Schaltmagnet fest mit dem Verriegelungsteil verbunden ist.
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Die Veröffentlichung
DE 10 2010 039 688 A1 beschreibt ein wasserführendes Haushaltsgerät mit einem Gehäuse, einer mit dem Gehäuse verbundenen Tür, über die ein Behandlungsbereich im Inneren des Gehäuses zugänglich ist, einem Türverschluss, der zum Verschließen der Tür dient, und einem Belüftungsventil, das zum Steuern einer Belüftung des Behandlungsbereichs dient. In einer Ausführungsform des Haushaltsgerätes weist der Türverschluss eine bistabile Fixiermechanik auf, die einen Schieber des Türverschlusses entweder in einer freigegebenen Stellung, in der die Tür freigegeben ist, oder in einer gesperrten Stellung, in der die Tür verschlossen ist, hält.
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Die Veröffentlichung
DE 10 2011 010 439 A1 beschreibt einen Verschluss, insbesondere für ein Hausgerät, wie einen Wäschetrockner, eine Waschmaschine, oder dgl. mit einem bewegbaren Halteelement zum Zusammenwirken mit einem zwischen einer geöffneten sowie einer geschlossenen Position bewegbaren Schließelement, wie einer Türe, einem Deckel, einer Klappe oder dgl. des Hausgerätes, wobei das Halteelement das Schließelement in der geschlossenen Position mittels einer Spannkraft eines elastischen Elementes festhält, das Schließelement gegen die Spannkraft des elastischen Elements aus der geschlossenen Position in die geöffnete Position bewegbar ist, und wobei die Spannung des elastischen Elements mittels eines Aktors erhöh- und/oder erniedrigbar ist.
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Die Veröffentlichung
DE 10 2013 223 431 B3 beschreibt ein Haushaltsgerät mit einer Haushaltsgerätetür, die mittels einer Schließeinrichtung durch einen Kraftschluss in einer geschlossenen Position fixierbar ist, wobei das Haushaltsgerät eine elektromechanische Türöffnungseinrichtung zum Ausüben einer Aufdrückkraft auf die Innenseite des Haushaltsgerätes umfasst, um den von der Schließeinrichtung ausgeübten Kraftschluss zu überwinden. Vorzugsweise umfasst die elektromechanische Türöffnungseinrichtung eine Magnetspule zum Ausüben der Aufdrückkraft auf die Innenseite der Haushaltsgerätetür. Dabei kann die elektromechanische Türöffnungseinrichtung einen verschiebbaren Stößel zum Aufdrücken der Haushaltsgerätetür umfassen.
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Die Veröffentlichung
DE 94 07 855 U1 beschreibt einen Türverschluss für elektrische Hausgeräte mit einem Schließkloben, einem Verschlussteil, das eine Ausgangsposition und eine Blockierposition einnehmen kann, sowie einer durch einen einstückigen Riegel gebildeten Verriegelungseinrichtung, die eine Sicherungsstellung, eine Schließstellung und eine Freigabestellung einnehmen kann, welche drei unterschiedlichen räumlichen Positionen und/oder Orientierungen entsprechen.
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Die Veröffentlichung
WO 2011/132213 A1 beschreibt eine Riegelvorrichtung für die Tür von Haushaltsgeräten, umfassend einen einschließenden Raum, welcher ein verriegelndes Rad für ein Türschloss abhängig von der Wirkung von elastischen Mitteln, eine Türöse, welche die Rotation des besagten Rades verhindern kann, und einen Zeitverzögerungsmechanismus aufweist, um eine verriegelnde Raste für die Türöse auszulösen. Die Drehfalle ist mit einer Aussparung ausgestattet, welche eine schräge Oberfläche bezüglich einer Rotationsebene darstellt, um mit der profilierten Extremität der Türöse zu wechselwirken, welche ebenfalls schräg ist, um die von der Drehfalle auf den Bolzen ausgeübte Kraft in zwei Komponenten aufzulösen. Die Drehfalle ist über ein Drehgelenk mit dem einschließenden Raum verbunden und außerdem der Wirkung einer Torsionsfeder unterworfen.
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Die Veröffentlichung
DE102013225347A1 beschreibt ein Haushaltsgerät mit einer Tür und einer Verschlusseinrichtung mit mindestens einem Dauermagnet zum Ausüben einer Haltekraft zum Zuhalten der Tür und eine Spule zum Erzeugen eines Gegenmagnetfelds zum Aufheben der Haltekraft.
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Häufig haben solche Türen keine Griffe, insbesondere keinen Fenstergriff oder Griffmulde, so dass sie durch Betätigung einer Taste und die Auslösung eines Öffnungsmechanismus geöffnet werden müssen. In einer möglichen Ausführungsform wird diese Funktion über einen sogenannten Aufreißverschluss und einem über dem Aufreißverschluss an der Vorderwand des Haushaltsgerätes, insbesondere einer Waschmaschine, angeordneten Hubmagneten realisiert. Dabei verdrängt im geschlossenen Zustand der Tür ein angeformter Pin der Tür den Stößel des Hubmagneten in das Innere des Haushaltsgerätes. Um die Tür zu öffnen, muss der Verschluss entriegelt werden. Anschließend wird dann der Hubmagnet mit einem elektrischen Strom beaufschlagt, so dass er ausfährt. Durch den ausfahrenden Stößel am Hubmagneten wird ein Impuls auf den Türrahmen ausgeübt, der die Tür öffnen soll.
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Die Anforderungen an den Bauraum sind vergleichsweise hoch.
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Vor diesem Hintergrund war es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Haushaltsgerät mit einer verbesserten automatischen Türöffnungsvorrichtung bereitzustellen, bei der ein Öffnen des Haushaltsgerätes per Tastendruck möglich sein soll. Außerdem soll ein Verfahren zum Betrieb dieses Haushaltsgerätes bereitgestellt werden.
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Die Lösung dieser Aufgabe wird nach dieser Erfindung erreicht durch ein Haushaltsgerät sowie ein Verfahren zum Betrieb eines Haushaltsgeräts mit den Merkmalen der entsprechenden unabhängigen Patentansprüche. Bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens sowie des erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts sind in den jeweiligen abhängigen Patentansprüchen aufgeführt. Bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens entsprechen bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts und umgekehrt, auch wenn dies hierin nicht explizit festgestellt ist.
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Gegenstand der Erfindung ist somit ein Haushaltsgerät mit einem Gehäuse, einer mit dem Gehäuse verbundenen Tür, über die das Innere des Haushaltsgerätes zugänglich ist, einem Türverschluss mit einer Türöffnungsfunktion, umfassend eine Aufnahmevorrichtung für ein an der Tür angeordnetes Zuhalteelement, einem Energiespeicherelement zwischen einem Krafteinleitungspunkt an der Aufnahmevorrichtung und einem Aufnahmepunkt außerhalb der Aufnahmevorrichtung, wobei der Krafteinleitungspunkt und damit die Aufnahmevorrichtung eine Offen-Position und eine Geschlossen-Position einnehmen kann, und wobei der Türverschluss derart ausgestaltet ist, dass der Aufnahmepunkt entlang einer Wegstrecke von einer Ruhe-Position in eine End-Position verschiebbar ist, wobei die Ruhe-Position eingenommen wird, wenn der Krafteinleitungspunkt eine Geschlossen-Position einnimmt, und der Aufnahmepunkt entlang der Wegstrecke eine Umschnapp-Position erreichen kann, bei der die Aufnahmevorrichtung von der Geschlossen-Position in die Offen-Position gelangt.
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Der hierin verwendete Begriff „Tür“ ist breit zu verstehen als Vorrichtung, die eine Öffnung verschließen kann. In diesem Sinne ist somit unter dem Begriff „Tür“ auch ein Deckel, eine Klappe oder ein Fenster zu verstehen. Vorzugsweise steht allerdings der Begriff „Tür“ für solche Vorrichtungen, bei denen die Öffnungsrichtung im Wesentlichen horizontal liegt.
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Vorzugsweise ist beim erfindungsgemäßen Haushaltsgerät die Aufnahmevorrichtung eine Drehfalle. Dabei weist im Allgemeinen die Drehfalle senkrecht zu einer Drehachse eine radiale Ausnehmung zur Aufnahme des Zuhalteelements aufweist. Beim Schließen oder Öffnen der Tür wird im Allgemeinen die Drehfalle um diese Drehachse gedreht.
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Der Aufnahmepunkt kann manuell durch einen Benutzer des Haushaltsgerätes verschoben werden oder mittels einer Antriebsvorrichtung. Bei Verwendung einer Antriebsvorrichtung wird diese im Allgemeinen durch einen Benutzer des Haushaltsgerätes durch Betätigung eines am Haushaltsgerät oder in einem mobilen Endgerät vorhandenen Öffnungsschalters gestartet.
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Erfindungsgemäß ist es bevorzugt, dass der Aufnahmepunkt mittels einer Antriebsvorrichtung entlang der Wegstrecke von der Ruhe-Position in die End-Position verschiebbar ist. Dabei ist vorzugsweise die Antriebsvorrichtung ausgewählt aus der Gruppe, die einen Elektromotor, einen elektrischen Hubmagneten, einen PTC, einen Memorydraht und ein Piezoelement umfasst. Besonders bevorzugt ist die Antriebsvorrichtung ein Elektromotor.
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Bei Verwendung eines elektrischen Hubmagneten erfolgt die Verschiebung des Aufnahmepunktes beispielsweise derart, dass der Aufnahmepunkt bzw. ein ihn enthaltendes Bauteil aufgrund einer Kraft, die dadurch erzeugt wird, dass durch einen elektrischen Strom ein als Hubmagnet ausgestalteter magnetischer Stab, in einen Elektromagneten hineingezogen oder aus ihm herausgeschoben wird, verschoben wird. Der Hubmagnet kann dazu über einen geeigneten Schieber mit dem Aufnahmepunkt bzw. Bauteil verbunden sein.
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Sofern eine Antriebsvorrichtung vorhanden ist, ist diese vorzugsweise eingerichtet, um den Aufnahmepunkt entlang der Wegstrecke nur bis zur Umschnapp-Position zu verschieben. Hierbei bedeutet „eingerichtet“ in der Regel, dass das Erreichen einer Umschnapp-Position unter Mitwirkung einer Steuereinrichtung des Haushaltsgerätes erkannt werden kann, so dass anschließend der Betrieb der Antriebsvorrichtung eingestellt werden kann. Prinzipiell ist jedoch ein Betrieb der Antriebsvorrichtung bis zum Erreichen der End-Position möglich.
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Das Energiespeicherelement dient im Allgemeinen zum Speichern der Energie, die beispielsweise beim Schließen der Tür des Haushaltsgerätes von einem Benutzer aufgewandt wird. Die gespeicherte Energie kann dann in der Regel zur Unterstützung eines Schließ- oder Öffnungsvorganges verwendet werden. Solange eine solche Funktion erfüllt werden kann, ist das Energiespeicherelement nicht eingeschränkt. Das Energiespeicherelement kann beispielsweise eine Feder oder ein Bowdenzug sein. Erfindungsgemäß ist es bevorzugt, dass das Energiespeicherelement eine Feder ist. Dabei ist wiederum die Feder vorzugsweise eine Torsionsfeder, Spiralfeder oder Blattfeder. Die erfindungsgemäß eingesetzte Feder ist im Allgemeinen als Torsionsfeder derart ausgestaltet, dass sie bei einer Drehung der Drehfalle um eine Achse der Drehfalle gespannt wird.
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Beim erfindungsgemäßen Haushaltsgerät ist das Zuhalteelement im Allgemeinen eine Öse, die auch als Türöse bezeichnet wird, oder ein Haken.
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Beim erfindungsgemäßen Haushaltsgerät ist der Aufnahmepunkt im Allgemeinen im Gehäuse oder im Türverschluss angeordnet.
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Überdies ist das Haushaltsgerät im Allgemeinen derart eingerichtet, dass bei einem Schließen der Tür ein an der Tür angeordnetes Zuhalteelement in die Aufnahmevorrichtung greift und diese von der Offen-Position in die Geschlossen-Position bewegt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Haushaltsgerät ein wasserführendes Haushaltsgerät, insbesondere eine Waschmaschine oder ein Waschtrockner mit einem Laugenbehälter und einer Trommel zur Aufnahme von Wäschestücken, ein Trockner oder ein Geschirrspülgerät.
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Gegenstand der Erfindung ist außerdem ein Verfahren zum Betrieb eines Haushaltsgerätes mit einem Gehäuse, einer mit dem Gehäuse verbundenen Tür, über die das Innere des Haushaltsgerätes zugänglich ist, einem Türverschluss mit einer Türöffnungsfunktion, umfassend eine Aufnahmevorrichtung für ein an der Tür angeordnetes Zuhalteelement, einem Energiespeicherelement zwischen einem Krafteinleitungspunkt an der Aufnahmevorrichtung und einem Aufnahmepunkt außerhalb der Aufnahmevorrichtung, wobei der Krafteinleitungspunkt und damit die Aufnahmevorrichtung eine Offen-Position und eine Geschlossen-Position einnehmen kann, und wobei der Türverschluss derart ausgestaltet ist, dass der Aufnahmepunkt entlang einer Wegstrecke von einer Ruheposition in eine End-Position verschiebbar ist, wobei die Ruhe-Position eingenommen wird, wenn der Krafteinleitungspunkt eine Geschlossen-Position einnimmt, und der Aufnahmepunkt entlang der Wegstrecke eine Umschnapp-Position erreichen kann, bei der die Aufnahmevorrichtung von der Geschlossen-Position in die Offen-Position gelangt, wobei bei dem Verfahren der Türverschluss geöffnet wird, indem bei Betätigung eines Türöffnungsschalters des Haushaltsgerätes der Aufnahmepunkt entlang der Wegstrecke von der Ruhe-Position in die End-Position verschoben wird. Dabei ist die Aufnahmevorrichtung vorzugsweise eine Drehfalle.
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In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird der Aufnahmepunkt mittels einer Antriebsvorrichtung bis zur Umschnapp-Position verschoben. Wenn die Umschnapp-Position erreicht ist, genügt nämlich in der Regel die im Energiespeicherelement, z.B. einer Feder, gespeicherte Energie, um die Aufnahmevorrichtung, z.B. eine Drehfalle, in eine Offen-Position zu bringen und damit die Tür zu öffnen.
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Hierbei kann eine beispielsweise verwendete Türöse direkt oder indirekt eine Kraft auf die Tür ausüben. Die Kraft ist dabei im Allgemeinen so gewählt, dass sie zur Öffnung der Tür ausreicht. Im Allgemeinen ist die Türöse derart ausgestaltet, dass sie als eine mit der Tür direkt oder indirekt verbundene Stange eine Öffnung, d.h. eine Öse, aufweist, in welche beispielsweise eine Drehfalle eingreifen kann, so dass dabei eine Drehbewegung der Drehfalle eine vorzugsweise lineare Bewegung der Türöse auslöst. Dies wird auch als ein „Anschieben“ der Türöse bezeichnet.
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Zur Geräuschminderung beim Öffnen und Schließen der Tür kann eine in Ausführungsformen der Erfindung verwendete Drehfalle insbesondere auf ihrer Oberfläche eine Dämpfungsschicht angeordnet enthalten.
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Die Erfindung hat zahlreiche Vorteile. Die Erfindung ermöglicht in Ausführungsformen das Öffnen der Tür eines Haushaltsgerätes durch Federkraft. Wenn ein Öffnen der Tür durch außen befindliche Gegenstände oder durch manuelles Zuhalten nicht möglich ist, wird durch die dann vorhandene Elastizität das Risiko einer Beschädigung verhindert. Prinzipiell kann die Kraftwirkung eines in Ausführungsformen verwendeten Antriebes auch von einer Öffnungsrichtung abweichen. Bei Verwendung beispielsweise einer Drehfalle kann die für das Öffnen erforderliche Kraft direkt über die Drehfalle auf eine Türöse übertragen werden, so dass kein zusätzlicher Berührungspunkt zwischen Antriebsvorrichtung und Tür erforderlich ist. Überdies kann die hierin beschriebene Türöffnungsfunktion direkt in einen Aufreißverschluss integriert werden, so dass die erfindungsgemäß vorgesehene Türöffnungsfunktion leicht auf andere Geräteplattformen übertragbar ist. Schließlich hat die Türöffnungsfunktion keinen Einfluss auf die bisherige Funktion eines Aufreißverschlusses, insbesondere auch hinsichtlich Sicherheit und Kraftaufwand beim Schließen der Tür des Haushaltsgerätes. Eine optische Veränderung des Gerätedesigns ist nicht erforderlich. Es muss keine speziellen Varianten für die Vorderwand des Haushaltsgerätes geben, da die bestehende Schnittstelle des Aufreißverschlusses genutzt werden kann. Überdies ist in Ausführungsformen der Erfindung eine mechanische Notöffnung der Tür leicht realisierbar, indem dabei beispielsweise ein Schieber betätigt wird.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung nicht einschränkender Ausführungsformen. Hierbei wird Bezug genommen auf die 1 bis 6.
- 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes, in welcher die Anbringung eines erfindungsgemäß eingesetzten Türverschlusses sichtbar ist.
- 2 zeigt in einer schematischen Seitenansicht verschiedene Zustände beim Schließen eines Aufreißverschlusses, der als Aufnahmevorrichtung eine Drehfalle enthält. 2a zeigt die Anfangssituation, bei welcher die Tür geöffnet ist und sich die Drehfalle daher in einer Offen-Position befindet. 2b zeigt die Situation, in welcher ein Krafteinleitungspunkt sich in einer Umschnapp-Position befindet. 2c zeigt den Aufreißverschluss bzw. die Drehfalle in einer Geschlossen-Position, was einer geschlossenen Tür entspricht.
- 3 zeigt in einer schematischen Seitenansicht verschiedene Zustände beim Öffnen eines Aufreißverschlusses, der als Aufnahmevorrichtung eine Drehfalle enthält. 3a zeigt die Anfangssituation, bei welcher sich der Aufreißverschluss bzw. die Drehfalle in der Geschlossen-Position befindet. Daher ist 3a identisch mit 2c. 3b zeigt die Situation, in welcher der Aufnahmepunkt verschoben wird. 3c zeigt das Drehen der Drehfalle aufgrund der durch die Verschiebung des Aufnahmepunktes freigesetzten Energie, die im Energiespeicherelement, z.B. einer Feder, gespeichert ist.
- 4 zeigt für verschiedene Situationen schematisch die Dehnung einer Feder als Illustration für den energetischen Zustand eines Energiespeicherelementes.
- 5 zeigt für verschiedene Situationen, insbesondere verschiedene Abstände zwischen Aufnahmepunkt und Krafteinleitungspunkt die Größe der Federkraft.
- 6 zeigt für verschiedene Situationen die Kraft KS, die von einer Feder als Energiespeicherelement auf eine Drehfalle als beispielhafte Aufnahmevorrichtung ausgeübt wird.
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1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes 1, in welcher die Anbringung eines erfindungsgemäß eingesetzten Türverschlusses 4 an der Tür 3 sichtbar ist. 2 bedeutet das Gehäuse des Haushaltsgerätes 1. 18 bedeutet einen Türöffnungsschalter.
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2 zeigt in einer schematischen Seitenansicht verschiedene Zustände beim Schließen eines Aufreißverschlusses 4, der als Aufnahmevorrichtung eine Drehfalle 5 enthält.
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Die 2a zeigt die Anfangssituation, bei welcher eine hier nicht gezeigte Tür des Haushaltsgerätes geöffnet ist und sich die Drehfalle 5 daher in einer Offen-Position befindet. 19 bedeutet hier eine Türöse bzw. Türhaken, welche auf der einen Seite mit der hier nicht gezeigten Tür verbunden ist. Auf der entgegengesetzten Seite ist die Türöse 19 mit der Drehfalle 5 verbunden. 20 bedeutet ein Formelement der Türöse 19, welches im Eingriff mit der Drehfalle 5 steht. 15 bedeutet eine Drehachse der Drehfalle 5. 21 bedeutet eine radiale Ausnehmung an der Drehfalle 5, die hier als Formelement der Drehfalle 5 dient, in welches das Formelement der Türöse 19 greift. Die Drehfalle 5 ist ausgehend von einem an ihr befindlichen Krafteinleitungspunkt 8 über eine Feder 7 als Energiespeicherelement, z.B. eine Blattfeder oder eine Torsionsfeder, mit einem Aufnahmepunkt 9 außerhalb der Drehfalle 5 verbunden. Bei einer gegebenen Position des Aufnahmepunktes 9, der sich hier in der Ruhe-Position 13 befindet, hängt somit die in der Feder 7 gespeicherte Energie von der Position des Krafteinleitungspunktes 8, welcher sich hier in der Offen-Position 10 befindet, ab.
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Die 2b zeigt die Situation, in welcher sich ein Krafteinleitungspunkt 8 in einer Umschnapp-Position 14 befindet. Die mit einem nicht gezeigten Fenster verbundene Türöse 19 war zuvor in Pfeilrichtung 19 verschoben worden. Aufgrund der kraftschlüssigen Verbindung der Türöse 19 mit der Drehfalle 5 wurde letztere in Pfeilrichtung um ihre Drehachse 15 gedreht, so dass der Krafteinleitungspunkt 8 weg von der Offen-Position 10 hin zur Umschnapp-Position 14 verschoben wurde. Nach Erreichen der Umschnapp-Position 14 kann die Feder 7 die in ihr gespeicherte Energie freigeben. Die weitere Drehung der Drehfalle 5 zu einer hier nicht gezeigten Geschlossen-Position wird dadurch unterstützt. 9 bedeutet den Aufnahmepunkt, der sich hier noch in der Ruhe-Position 13 befindet.
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Die 2c zeigt den Aufreißverschluss bzw. die Drehfalle in einer Geschlossen-Position, was einem geschlossenen Fenster bzw. einer geschlossenen Tür des Haushaltsgerätes entspricht. Die Türöse 19 ist nun maximal in Richtung Drehfalle 5 verschoben. Demgemäß befindet sich der Krafteinleitungspunkt 8 nun in der Geschlossen-Position 11. Die Feder 7, die mit dem Aufnahmepunkt 9 verbunden ist, hat die bis zur Umschnapp-Position gespeicherte Energie abgegeben. Der Aufnahmepunkt 9 befindet sich hier noch in der Ruhe-Position 13.
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Die 3 zeigt in einer schematischen Seitenansicht verschiedene Zustände beim Öffnen eines Aufreißverschlusses 4, der als Aufnahmevorrichtung eine Drehfalle 5 enthält.
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Die 3a zeigt die Anfangssituation, bei welcher sich der Aufreißverschluss 4 bzw. die Drehfalle 5 in der Geschlossen-Position befindet. Daher ist 3a identisch mit 2c. Die 3a zeigt demnach den Aufreißverschluss 4 bzw. die Drehfalle 5 in einer Geschlossen-Position, was einer hier nicht gezeigten geschlossenen Tür des Haushaltsgerätes entspricht. Die Türöse 19 ist maximal in Richtung Drehfalle 5 verschoben, so dass sich der Krafteinleitungspunkt 8 in der Geschlossen-Position 11 befindet. Die Feder 7, die mit dem Aufnahmepunkt 9 verbunden ist, hat die bis zur Umschnapp-Position gespeicherte Energie abgegeben. Der Aufnahmepunkt 9 befindet sich noch in der Ruhe-Position 13.
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Die 3b zeigt die Situation, in welcher der Aufnahmepunkt 9 aus der Ruhe-Position 13 in die Öffnungs-Position 21 verschoben wird. Die Feder 7 wird dabei gespannt. Die Position der Drehfalle 5 und damit der Türöse 19 ist hier unverändert gezeigt. Allerdings ist in der 3b die Situation nur schematisch dargestellt. Häufig erfolgt eine Drehung der Drehfalle bereits früher, insbesondere nach Erreichen einer hier nicht gezeigten Umschnapp-Position. Die hier nicht erwähnten Bezugszeichen haben die gleiche Bedeutung wie für 3a.
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Die 3c zeigt das Drehen der Drehfalle 5 aufgrund der durch die Verschiebung des Aufnahmepunktes 9 von der Ruhe-Position 13 in die Öffnungs-Position 21 freigesetzten Energie, die im Energiespeicherelement, hier der Feder 7, gespeichert war. Die Drehfalle 5 dreht sich hier derart, dass der Krafteinleitungspunkt 8 von der Geschlossen-Position 11 in die Offen-Position 10 gedreht wird. Die hier nicht erwähnten Bezugszeichen haben die gleiche Bedeutung wie für Fig. 3a oder 3b.
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4 zeigt für verschiedene Situationen schematisch die Dehnung einer Feder als Illustration für den energetischen Zustand eines Energiespeicherelementes. In der 4 steht 13 für die Ruhe-Position des Aufnahmepunktes und 21 für die Öffnungs-Position, d.h. die Endposition, des Aufnahmepunktes. Außerdem steht 10 für die Offen-Position, 11 für die Geschlossen-Position und 14 für die Umschnapp-Position des Krafteinleitungspunktes. Der 4 kann entnommen werden, dass die Feder zwischen den Positionen 13 und 14 am meisten zusammengedrückt ist und sie zwischen den 10 und 13 bzw. 11 und 13 ungefähr gleich stark, aber schwächer als in der Umschnapp-Position, zusammengedrückt ist. Andererseits ist die Feder zwischen den Positionen 11 und 21 am meisten gedehnt.
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5 zeigt für verschiedene Situationen, insbesondere für verschiedene Abstände zwischen Aufnahmepunkt und Krafteinleitungspunkt, die Größe der Federkraft. Die Federkraft ist am größten zwischen den Positionen 11 und 21, kleiner zwischen den Positionen 13 und 14 (Umschnapp-Position), noch kleiner zwischen den Positionen 10 und 13 bzw. 11 und 13, wenn sich der Aufnahmepunkt in der Ruhe-Position befindet und der Krafteinleitungspunkt in der Offen-Position bzw. Geschlossen-Position.
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6 zeigt für verschiedene Situationen die Kraft KS, die von einer Feder als Energiespeicherelement auf eine Drehfalle als beispielhafter Aufnahmevorrichtung ausgeübt wird. Gezeigt wird die Veränderung der Kraft KS anhand von zwei Kennlinien für die unterschiedlichen Positionen 13 und 21 des Aufnahmepunktes. Wenn der Aufnahmepunkt von 13 nach 21 verlagert wird, ist die Kraft nicht mehr negativ, d.h. einem Zuhalten entsprechend, sondern positiv, d.h. einem Öffnen entsprechend. Die Position 10 liegt für die Kennlinie zur Position 21 des Aufnahmepunktes bei einer geringeren Kraft als für die Kennlinie zur Position 13 des Aufnahmepunktes, da durch die Zurückbewegung des Aufnahmepunktes in die Position 13 die Feder wieder stärker angespannt wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haushaltsgerät, z.B. Waschmaschine
- 2
- Gehäuse
- 3
- Tür
- 4
- Türverschluss
- 5
- Aufnahmevorrichtung, z.B. Drehfalle
- 6
- Zuhalteelement, z.B. Türöse
- 7
- Energiespeicherelement, z.B. Feder
- 8
- Krafteinleitungspunkt
- 9
- Aufnahmepunkt
- 10
- Offen-Position (des Krafteinleitungspunktes bzw. der Aufnahmevorrichtung)
- 11
- Geschlossen-Position (des Krafteinleitungspunktes bzw. der Aufnahmevorrichtung)
- 12
- Wegstrecke, entlang der der Aufnahmepunkt verschiebbar ist
- 13
- Ruhe-Position des Aufnahmepunktes
- 14
- Umschnapp-Position
- 15
- Drehachse der Drehfalle
- 16
- radiale Ausnehmung an der Drehfalle; Formelement der Drehfalle, in welches das Formelement der Türöse greift
- 17
- Antriebsvorrichtung
- 18
- Türöffnungsschalter
- 19
- Türöse bzw. Türhaken
- 20
- Formelement der Türöse, welches im Eingriff mit der Drehfalle steht
- 21
- End-Position, d.h. Öffnungs-Position des Aufnahmepunktes
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013103406 B3 [0004]
- DE 102010039688 A1 [0005]
- DE 102011010439 A1 [0006]
- DE 102013223431 B3 [0007]
- DE 9407855 U1 [0008]
- WO 2011/132213 A1 [0009]
- DE 102013225347 A1 [0010]