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Die Erfindung betrifft eine Trinkflasche für erwärmte flüssige Nahrung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Trinkflasche ist bevorzugt für Nahrung, die Klein- und Kleinstkindern zugeführt werden soll, vorgesehen.
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Bei der Zubereitung von flüssiger Nahrung wird diese entweder extern oder bereits innerhalb einer Trinkflasche erwärmt. Bei einer zu hohen Temperatur der enthaltenen flüssigen Nahrung oder auch einer erwärmten Trinkflüssigkeit kann es zu sehr schmerzhaften Verbrühungen im Rachenraum oder dem Magen bei deren Genuss kommen. Nachfolgend soll generell von Nahrung gesprochen werden.
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Üblicherweise wird die jeweilige Temperatur mit einem Thermometer ermittelt, was sehr aufwändig und unpraktisch ist. Es ist auch bekannt, Verfärbungsstreifen, die an einer Trinkflasche befestigt sind, zu nutzen. Die Ergebnisse sind dabei aber nicht ausreichend genau und eine Langzeitnutzung soleher Streifen ist nicht gegeben.
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In den häufigsten Fällen wird die Temperatur aber mittels auf die Haut aufgetragener Flüssigkeitstropfen oder das Heranführen einer Trinkflasche an Hautpartien einer Person bestimmt. Dabei ist der subjektive Einfluss ein wichtiger negativer Faktor.
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Aus
US 5,211,300 B ist eine Möglichkeit bekannt, die Freigabe von aus einer Trinkflasche austretender Nahrung nur zu ermöglichen, wenn eine maximale Temperatur nicht überschritten worden ist. Dazu wird ein Sicherheitsventil eingesetzt, das mit Federn, die mit einer Formgedächtnislegierung gebildet sein können, aktiviert wird. Dabei bewegen die Federn zwei Elemente, in denen Öffnungen angeordnet sind, so dass sie in einer Stellung die Öffnungen so durch ein Verdrehen manipulieren, dass sie versetzt zueinander angeordnet sind und das Ventil dabei geschlossen ist, oder dass die Öffnungen fluchtend angeordnet sind, so dass Flüssigkeit hindurch treten kann. Bei dieser technischen Lösung ist es nachteilig, dass der Aufbau sehr komplex und dadurch störanfällig ist. Außerdem ist eine sichere Reinigung wenn überhaupt nur schwer erreichbar ist und dadurch Keime nicht mit ausreichender Sicherheit bei einer normalen Reinigung im Haushalt abgetötet werden.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, Möglichkeiten anzugeben, die eine Verletzung bei der Aufnahme erwärmter flüssiger Nahrung mit einfachen Mitteln mit ausreichender Zuverlässigkeit über eine ausreichende Nutzungsdauer vermeiden können.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einer Trinkflasche, die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist, gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung können mit in untergeordneten Ansprüchen bezeichneten Merkmalen realisiert werden.
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Bei der erfindungsgemäßen Trinkflasche für erwärmte flüssige Nahrung ist an der an einer Öffnung ein Trinksauger, der aus einem Elastomer gebildet ist, befestigbar. Am Trinksauger ist mindestens eine Austrittsöffnung für die Nahrung vorhanden. Die flüssige Nahrung kann oral insbesondere durch Saugen durch die Austrittsöffnung zu sich genommen werden.
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Die mindestens eine Austrittsöffnung oder eine Durchlassöffnung kann mittels mindestens eines Elements, das aus oder zumindest teilweise mit einer Formgedächtnislegierung gebildet ist, bei einer vorgebbaren minimalen Temperatur, die der Sprungtemperatur der Formgedächtnislegierung entspricht, unmittelbar durch eine Bewegung des Elements verschlossen werden.
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Das Element ist innerhalb der Trinkflasche fixiert gehalten oder am oder im Trinksauger fixiert.
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Das Element kann in einer erfindungsgemäßen Alternative als Druckfeder, bevorzugt als Schraubenfeder ausgebildet sein. An einem Ende, das in Richtung der Austrittsöffnung des Trinksaugers oder der Durchlassöffnung weist, kann das Element konisch ausgebildet oder mit einem konisch ausgebildeten Aufsatz versehen oder mit einem Aufsatz in Kontakt gebracht sein. Mit dem konisch ausgebildeten Bereich des Elements oder einem konischen Aufsatz kann die mindestens eine Austrittsöffnung oder die Durchlassöffnung bei erreichen der Sprungtemperatur der Formgedächtnislegierung verschlossen werden. Der konische Bereich oder Aufsatz erfüllt dabei die Funktion eines Ventiles, indem er gegen die innere Oberfläche des Trinksaugers wirkt, die um die mindestens eine Austrittsöffnung angeordnet ist, und dort quasi einen Ventilsitz bilden kann. Der konische Bereich kann aber auch eine Durchlassöffnung verschließen, wenn die Sprungtemperatur erreicht oder überschritten worden ist.
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Ein Aufsatz kann dabei auf einen Stirnflächenbereich eines Elements aufgeschoben sein. Er kann aus einem anderen Werkstoff, bevorzugt ebenfalls einem Elastomer gebildet sein.
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Ein Element kann in Richtung der Austrittsöffnung auch mit einem Aufsatz in Kontakt gebracht werden, der Bestandteil eines gehäuseförmigen Einsatzes ist, der in das Innere einer Trinkflasche eingesetzt werden kann, und in dem das Element aufgenommen und darin bevorzugt vorgespannt ist. Zumindest sollte die der Austrittsöffnung gegenüberliegende Stirnseite des gehäuseförmigen Einsatzes das Widerlager für das Element an dieser Seite sein, so dass eine bei Erreichen der Sprungtemperatur der Formgedächtnislegierung aktivierte Bewegung/Ausdehnung dazu führt, dass sich das Element dann nur in Richtung der Austrittsöffnung verlängert. Dabei kann die zum Verschließen der Austrittsöffnung oder einer Durchlassöffnung führende Bewegung des Elements in die richtige Richtung erreicht werden. Der konisch ausgebildete Bereich oder Aufsatz wird dabei in Richtung Austrittsöffnung oder Durchlassöffnung bewegt.
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Zumindest ein Teilbereich des gehäuseförmigen Einsatzes kann aber auch aus einem ausreichend elastisch verformbaren Material gebildet sein, der in Richtung Austrittsöffnung oder Durchlassöffnung weist. Dieser kann durch die Bewegung des Elements verformt werden und dadurch Austrittsöffnung oder Durchlassöffnung verschließen. Dieser Teilbereich ist dabei mit dem Element in Kontakt gebracht und erfüllt die Funktion eines Dichtelements an einem Konus und kann auch als Aufsatz bezeichnet werden.
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Die Durchlassöffnung kann an einer flanschförmigen Erweiterung des Einsatzes oder einem flanschförmigen Bereich, der am Einsatz befestigt ist, ausgebildet sein. Bevorzugt sollte die flanschförmige Erweiterung oder der flanschförmige Bereich des Einsatzes zwischen der Stirnfläche der Trinkflasche, an der die Öffnung der Trinkflasche ausgebildet ist, und dem Trinksauger fixiert werden können. Dazu kann die flanschförmige Erweiterung so dimensioniert sein, dass sie an der Stirnfläche an der Öffnung der Trinkflasche anliegt und die flanschförmige Erweiterung mittels der Schraubverbindung, mit der der Trinksauger an der Trinkflasche befestigt werden kann, fixiert wird. Zusätzlich kann im Bereich der Öffnung der Trinkflasche mindestens eine Dichtung vorgesehen sein. Die Durchlassöffnung ist dabei bevorzugt mittig im Inneren der flanschförmigen Erweiterung angeordnet. In geöffneter Stellung, also wenn das Element mit dem konischen Bereich oder dem Aufsatz nicht gegen die Durchlassöffnung bewegt ist und diese verschließt, kann flüssige Nahrung aus der Trinkflasche in den Innenraum des Trinksaugers gelangen und über die Austrittsöffnung gefahrlos abgesaugt werden. Ist die Temperatur der Flüssigkeit zu hoch bleibt die Durchlassöffnung durch die Geometrieänderung des Elements verschlossen.
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Der Einsatz kann zumindest teilweise aus elastisch verformbaren Elastomer, insbesondere Silikon oder Kautschuk gebildet sein und bis in den Bereich der Trinkflasche in deren Inneres einsetzbar sein, der von flüssiger Nahrung umgeben ist. Der Tempertaturausgleich von der Flüssigkeit zum Element kann so gut und in kurzer Zeit erreicht werden. Außerdem kann die flüssige Nahrung nicht unmittelbar in Kontakt mit dem Inneren des Einsatzes und dem darin aufgenommenen Element kommen, was die Einhaltung guter hygienischer Bedingungen erleichtert und sichert.
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In einer weiteren erfindungsgemäßen Alternative kann mindestens ein Element, das aus oder mit einer Formgedächtnislegierung gebildet ist, die mindestens eine Austrittsöffnung des Trinksaugers zumindest teilweise umgreifen und dabei an der Oberfläche, bevorzugt der inneren Oberfläche des Trinksaugers kraft- und/oder formschlüssig befestigt oder bevorzugt in das Material des Trinksaugers dort eingebettet sein. Bei Erreichen der Sprungtemperatur der eingesetzten Formgedächtnislegierung erfolgt eine Verformung des Elements, die zum Verschließen der mindestens einen Austrittsöffnung führt, so dass keine zu heiße flüssige Nahrung austreten kann und Verletzungen dadurch vermieden werden können.
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Ein Element kann dabei U-förmig, V-förmig, kreisförmig oder teilkreisförmig ausgebildet sein. Die mindestens eine Austrittsöffnung sollte dann zwischen den Schenkeln des U-förmig oder V-förmig ausgebildeten Elements oder im Inneren des jeweiligen Kreises angeordnet sein.
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Die Formgedächtnislegierung für das Element kann so ausgewählt sein, dass eine Sprungtemperatur, bei der das Element von einer Ausgangsgeometrie in eine weitere Geometrie wechselt, im Bereich 33 °C bis 45 °C aufweist. Bevorzugt kann eine Nickel-Titanlegierung eingesetzt sein.
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Nachfolgend soll die Erfindung beispielhaft näher beschrieben werden.
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Dabei zeigen:
- 1 eine Schnittdarstellung eines ersten Beispiels einer erfindungsgemäßen Trinkflasche;
- 2a u. b Schnittdarstellungen durch einen gehäuseförmigen Einsatz, bei denen einmal eine Durchlassöffnung verschlossen und einmal eine Durchlassöffnung offen gehalten ist;
- 3 eine perspektivische Darstellung eines an einer Trinkflasche angebrachten Trinksaugers und
- 4a u. b Aufsichten auf eine Oberfläche eines Trinksaugers bei dem eine Austrittsöffnung mit einem Element verschlossen und dann geöffnet ist.
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In 1 ist eine Schnittdarstellung einer Trinkflasche 2 gezeigt an deren Öffnung ein Trinksauger 3, der aus einem Elastomer gebildet ist mittels einer Schraubverbindung 8 fixiert ist. Mittels der Schraubverbindung 8 wird auch ein gehäuseförmiger Einsatz 6 in der Trinkflasche 2 fixiert. Der Einsatz 6 ist dabei so ausgebildet und im Hohlraum der Trinkflasche 2 angeordnet, dass er von flüssiger Nahrung umgeben ist.
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Im Inneren des Einsatzes 6 ist ein schraubenförmiges Element 1, das aus einer Formgedächtnislegierung mit einer Sprungtemperatur von 33 °C bis 45 °C gebildet ist, angeordnet. Das Element 1 stützt sich an der dem Trinksauger 3 abgewandten Stirnfläche des Einsatzes 6 ab.
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Am Einsatz ist ein sich konisch erweiternder Bereich ausgebildet, der in einen flanschförmigen Bereich 6.1 ausläuft. Im flanschförmigen Bereich 6.1 ist eine Durchlassöffnung 5 für die Nahrung ausgebildet. Außerdem ist der flanschförmige Bereich so ausgebildet, dass er an der Stirnseite der Öffnung der Trinkflasche 2 anliegt und ebenfalls mit der Schraubverbindung 8 fixiert werden kann.
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In 1 weist die Nahrung in der Trinkflasche 2 eine Temperatur unterhalb der Sprungtemperatur der Formgedächtnislegierung auf, so dass das Element 1.1 soweit zusammengezogen ist, dass die Durchlassöffnung 5 freigegeben ist und Nahrung durch die Durchlassöffnung 5 hindurch bis zum Hohlraum, der mit dem Trinksauger 3 ausgebildet ist gelangen kann und durch die hier nicht gezeigte Austrittsöffnung 7 herausgesaugt werden kann.
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Innerhalb des Einsatzes 6 ist ein Aufsatz 4 vorhanden und an diesem auf geeignete Art, beispielsweise durch eine form- und/oder kraftschlüssige Verbindung mit dem Einsatz 6 verbunden. Am Aufsatz 4 stützt sich eine Stirnseite des Elements 1.1 ab. In diesem stirnseitigen Bereich ist der Aufsatz 4 konisch ausgebildet, wobei die konische Verjüngung in Richtung Durchlassöffnung 5 weist.
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In 2a ist ein Zustand gezeigt, bei dem die in der Trinkflasche 2 enthaltene Nahrung eine Temperatur aufweist die ≥ der Sprungtemperatur ist. Das schraubenförmige Element 1.1 hat sich dabei so ausgedehnt, dass der Aufsatz 4 mit seinem konisch ausgebildeten Bereich die Durchlassöffnung 5 verschließt, wodurch die zu heiße Nahrung nicht zu sich genommen werden kann. Der Aufsatz 4 ist dabei aus einem sich ausreichend elastisch verformbaren Material gebildet. In der gezeigten Ausführung ist der Aufsatz 4 als Faltenbalg ausgebildet.
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Aufsatz 4 und Einsatz 6 sind so ausgebildet, dass keine flüssige Nahrung in das Innere des Einsatzes 6 und so zum Element 1.1 gelangen kann.
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In 2b ist der Zustand gezeigt, bei dem die in der Trinkflasche 2 enthaltene Nahrung eine Temperatur unterhalb der Sprungtemperatur der Formgedächtnislegierung, mit der das Element 1.1 gebildet ist, liegt. Das schraubenförmige Element 1.1 ist dabei soweit zusammengezogen, dass der konische Bereich des Aufsatzes 4 die Durchlassöffnung 5 frei gegeben hat und Nahrung zum Trinksauger 3 für einen gefahrlosen Verzehr gelangen kann.
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Unterhalb des flanschförmigen Bereichs 6.a ist am Einsatz 5 mindestens eine Öffnung 6.2 vorhanden, durch die Nahrung aus dem Hohlraum der Trinkflasche 2 bis zur Durchlassöffnung 5 gelangen kann. Die Öffnung 6.2 sollte zumindest dann freigegeben sein, wenn der Aufsatz 4 auch die Durchlassöffnung 5 frei gegeben hat, wie dies in 2b gezeigt ist.
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Bei dem in 3 gezeigten erfindungsgemäßen Beispiel ist wieder ein Trinksauger 3 gezeigt, der mittels Schraubverbindung 8 an einer Trinkflasche 2 fixiert ist.
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Im Bereich um eine hier geschlossene Austrittsöffnung 7 ist ein U-förmig ausgebildetes Element 1.2 am Trinksauger 3 fixiert. Das Element 1.2 kann dabei in eine entsprechende nutenförmige Vertiefung in das Material des Trinksaugers 3 form- und/oder kraftschlüssig eingepasst sein. Das Element 1.2 kann aber auch in das Material des Trinksaugers eingebettet und dabei vollständig vom Trinksaugermaterial umschlossen sein.
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Die 4a und 4b zeigen Aufsichten auf einen Trinksauger 3, wie er mit Schraubverbindung 8 an der Trinkflasche 2 befestigt ist.
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In 2a ist ein Zustand gezeigt, bei dem die in der Trinkflasche 2 enthaltene Nahrung eine Temperatur ≥ der Sprungtemperatur der Formgedächtnislegierung aus der das Element 1.2 gebildet ist, aufweist. Die beiden Schenkel des U-förmig ausgebildeten Elements 2.1 drücken dabei das Material des Trinksaugers 3 so zusammen, dass die Austrittsöffnung 7 vollständig geschlossen ist und dadurch keine Nahrung aus der Trinkflasche 2 austreten kann.
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Wird oder ist die Sprungtemperatur unterschritten bewegen sich die beiden Schenkel des Elements 1.2 auseinander und die Austrittsöffnung 7 wird zur Nahrungsaufnahme frei gegeben, was in 4b gezeigt ist.
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Wie im allgemeinen Teil der Beschreibung bereits erläutert worden ist, kann ein Element 1.2 auch anders geometrisch gestaltet sein, um die gewünschte Funktionalität erfüllen zu können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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