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DE102017203054B4 - Zugangs- und Startsystem und Verfahren zur Zugangs- und Startverifizierung - Google Patents

Zugangs- und Startsystem und Verfahren zur Zugangs- und Startverifizierung Download PDF

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DE102017203054B4
DE102017203054B4 DE102017203054.2A DE102017203054A DE102017203054B4 DE 102017203054 B4 DE102017203054 B4 DE 102017203054B4 DE 102017203054 A DE102017203054 A DE 102017203054A DE 102017203054 B4 DE102017203054 B4 DE 102017203054B4
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Germany
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electronic device
transponder unit
vehicle
unit
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Prior art date
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Annette Hebling
Alexander Heinrich
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Aumovio Germany De GmbH
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Continental Automotive Technologies GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/20Means to switch the anti-theft system on or off
    • B60R25/24Means to switch the anti-theft system on or off using electronic identifiers containing a code not memorised by the user

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Abstract

Zugangs- und Startsystem mit einer in einem Objekt angeordneten Sendeeinheit (20), einer Transpondereinheit (30) und einem elektronischen Gerät (60), wobei das elektronische Gerät (60) dazu ausgebildet ist
die Transpondereinheit (30) in einen aktiven Zustand zu schalten, wenn wenigstens ein vorgegebenes Kriterium als erfüllt erkannt wird; und
die Transpondereinheit (30) in einen inaktiven Zustand zu schalten, wenn keines der vorgegebenen Kriterien als erfüllt erkannt wird; wobei
die Transpondereinheit (30) dazu ausgebildet ist, in dem aktiven Zustand Anfragesignale von der Sendeeinheit (20) zu empfangen und als Antwort auf ein empfangenes Anfragesignal ein Antwortsignal an die Sendeeinheit (20) auszusenden,
der Zugang zu dem Objekt freigegeben wird oder das Objekt gestartet wird, wenn anhand des von der Transpondereinheit (30) ausgesendeten Antwortsignals erkannt wird, dass es sich um eine autorisierte Transpondereinheit (30) handelt, und
das vorgegebene Kriterium wenigstens eines aufweist von:
eine Bewegung des elektronischen Gerätes (60), und
einen Standort des elektronischen Gerätes (60).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Zugangs- und Startsystem und ein Verfahren zur Zugangs- und Startverifizierung, insbesondere zur Zugangs- und Startverifizierung in einem Fahrzeug.
  • Schlüssellose Fahrzeug-Zugangs- und Startsysteme wie beispielsweise das Passive Start Entry (PASE) System sind automatische Systeme, um ein Fahrzeug ohne aktive Benutzung eines Autoschlüssels zu entriegeln und durch das bloße Betätigen des Startknopfes zu starten. In dem Fahrzeug ist dabei eine Sendeeinheit angeordnet, welche Signale aussendet. Dies sind beispielsweise elektromagnetische Signale im LF (Low Frequency) - oder HF (High Frequency) -Bereich. Diese Signale werden von einer Transpondereinheit empfangen, wenn diese sich in der Nähe des Fahrzeugs befindet, und anschließend ausgewertet und/oder weiter verarbeitet. Im Anschluss an die Auswertung und/oder Weiterverarbeitung in der Transpondereinheit können entsprechende Antwortsignale wieder an die Sendeeinheit im Fahrzeug zurückgesendet werden. Die Antwortsignale werden beispielsweise im UHF-Frequenzband gesendet und können im Fahrzeug von einer Auswerteeinheit ausgewertet werden. Wird ein Antwortsignal als korrekt und somit die Transpondereinheit als zum Fahrzeug gehörig erkannt, kann das Fahrzeug entriegelt oder gestartet werden. Auch andere Funktionen im Fahrzeug können auf diese Art und Weise gesteuert werden.
  • Die Druckschrift DE 10 2010 061 111 A1 offenbart ein System mit einem in einem Fahrzeug angeordneten Steuergerät, einem ID-Geber und einem Kommunikationsgerät. Die Druckschrift DE 10 2012 111 361 A1 offenbart ein System mit einer elektronischen Wegfahrsperre, die mit Hilfe eines Transponderschlüssels deaktivierbar ist. Die Druckschrift DE 10 2013 203 950 A1 offenbart ein Kommunikationssystem mit einem tragbaren Gerät und einem tragbaren Terminal. Die Druckschrift DE 199 37 915 A1 offenbart einen elektronischen Fahrzeugschlüssel. Die Druckschrift DE 10 2012 106 522 A1 offenbart ein Verfahren zur Authentifizierung eines Fahrers in einem Kraftfahrzeug. Die Druckschrift DE 10 2011 107 554 A1 offenbart eine Anordnung mit einem Kraftfahrzeug, einem Endgerät und einer Service-Zentrale. Die Druckschrift DE 10 2011 011 697 A1 offenbart eine Anordnung mit einem Fahrzeug, einem Mobiltelefon und einer weiteren mobilen Einheit (z.B. eine Chipkarte).
  • Solche Systeme können jedoch relativ leicht angegriffen werden, z.B. durch so genannte Relais-Angriffe.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein verbessertes Zugangs- und Startsystem und ein verbessertes Verfahren zur Zugangs- und Startverifizierung bereitzustellen, welche ein Fahrzeug oder ein anderes Objekt besser gegen ungewollte Angriffe Dritter schützen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Zugangs- und Startsystem gemäß Anspruch 1 und ein Verfahren zur Zugangs- und Startverifizierung gemäß Anspruch 9 gelöst. Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand von abhängigen Ansprüchen.
  • Ein Zugangs- und Startsystem weist eine in einem Objekt angeordnete Sendeeinheit, eine Transpondereinheit und ein elektronisches Gerät auf. Das elektronische Gerät ist dazu ausgebildet die Transpondereinheit in einen aktiven Zustand zu schalten, wenn wenigstens ein vorgegebenes Kriterium als erfüllt erkannt wird und die Transpondereinheit in einen inaktiven Zustand zu schalten, wenn keines der vorgegebenen Kriterien als erfüllt erkannt wird. In dem aktiven Zustand ist die Transpondereinheit dazu ausgebildet, Anfragesignale von der Sendeeinheit zu empfangen und als Antwort auf ein empfangenes Anfragesignal ein Antwortsignal an die Sendeeinheit aussenden. Der Zugang zu einem Objekt wird freigegeben oder das Objekt wird gestartet, wenn anhand des von der Transpondereinheit ausgesendeten Antwortsignals erkannt wird, dass es sich um eine autorisierte Transpondereinheit handelt. Das vorgegebene Kriterium weist wenigstens eines auf von: eine Bewegung des elektronischen Gerätes, und einen Standort des elektronischen Gerätes.
  • Durch die Deaktivierung der Transpondereinheit wenn das wenigstens eine vorgegebene Kriterium als nicht erfüllt erkannt wird kann die Sicherheit des Zugangs- und Startsystems erhöht werden.
  • Die Transpondereinheit kann im aktiven Zustand dazu ausgebildet sein, eine oder mehrere Funktionen auszuführen, wobei im inaktiven Zustand mindestens eine der Funktionen deaktiviert ist.
  • Die Deaktivierung kann somit alle Funktionen eines Fahrzeugschlüssels umfassen, oder nur einen Teil der Funktionen. Beispielsweise können sowohl die Funktion zum passiven Entriegeln und Starten (PASE), als auch die Remote Keyless Entry Funktion, die Transponderfunktionen (Notlauf) und Near Field Coomunication (NFC) deaktiviert werden, oder nur ein Teil dieser Funktionen. Beispielsweise kann nur die PASE Funktion deaktiviert werden, während die anderen Funktionen weiter aktiv bleiben.
  • Die Transpondereinheit kann beispielsweise dazu ausgebildet sein, keine Anfragesignale zu empfangen und/oder Antwortsignale auszusenden, während sie deaktiviert ist.
  • Durch die Deaktivierung der Transpondereinheit zu bestimmten Zeitpunkten kann zuverlässiger verhindert werden, dass sich fremde Personen ungewollt Zutritt zu einem zur Transpondereinheit gehörigen Objekt verschaffen und/oder dieses starten und entwenden können.
  • Das Zugangs- und Startsystem kann weiterhin ein elektronisches Gerät aufweisen, das dazu ausgebildet ist, die Transpondereinheit in den aktiven oder den inaktiven Zustand zu schalten.
  • Indem das elektronische Gerät die Aktivierung bzw. Deaktivierung der Transpondereinheit übernimmt, kann die Transpondereinheit möglichst klein realisiert werden. In der Transpondereinheit selber müssen keine Komponenten vorhanden sein um die Prüfung des wenigstens einen vorgegebenen Kriteriums sowie die Aktivierung/Deaktivierung vorzunehmen. In elektronischen Geräten sind verschiedenste Komponenten, die zur Überprüfung des vorgegebenen Kriteriums benötigt werden, meist bereits für andere Applikationen vorhanden und können für das Zugangssystem mitbenutzt werden.
  • Das elektronische Gerät kann ein Mobiltelefon, Smartphone, Tablet oder Laptop sein.
  • Derartige tragbare elektronische Geräte werden heutzutage meist von Nutzern mit sich geführt. Auch der Schlüssel (mit der Transpondereinheit) zu einem Objekt wird vom Nutzer meist gleichzeitig mit sich geführt. Die genannten elektronischen Geräte weisen bereits für andere Applikationen die Komponenten auf, welche auch zur Überprüfung des vorgegebenen Kriteriums und zur Aktivierung/Deaktivierung erforderlich sind.
  • Das vorgegebene Kriterium kann eine Bewegung des elektronischen Gerätes, einen Standort des elektronischen Gerätes oder einen Zustand des elektronischen Gerätes aufweisen. Anhand der Bewegung, des Standortes oder eines Zustandes des elektronischen Gerätes kann beispielsweise darauf geschlossen werden, ob der Nutzer in der nahen Zukunft Zugang zu dem Objekt erlangen möchte und/oder dieses Starten möchte oder nicht.
  • Das vorgegebene Kriterium kann als erfüllt erkannt werden, wenn erkannt wird, dass sich das elektronische Gerät bewegt, dass sich das elektronische Gerät auf das Objekt zu bewegt, dass das elektronische Gerät eingeschaltet ist, oder dass sich das elektronische Gerät in einem ersten Modus befindet. Anhand dieser Kriterien kann beispielsweise darauf geschlossen werden, dass sich der Nutzer auf das Objekt zu bewegt und in naher Zukunft Zugang zu dem Objekt erlangen und/oder dieses starten möchte.
  • Das vorgegebene Kriterium kann als nicht erfüllt erkannt werden, wenn erkannt wird, dass sich das elektronische Gerät nicht bewegt, dass sich das elektronische Gerät von dem Objekt weg bewegt, dass das elektronische Gerät ausgeschaltet ist, oder dass sich das elektronische Gerät in einem zweiten Modus befindet. Anhand dieser Kriterien kann darauf geschlossen werden, dass sich der Nutzer nicht auf das Objekt zu bewegt und in naher Zukunft keinen Zutritt zu dem Objekt erlangen und/oder dieses starten möchte.
  • Das vorgegebene Kriterium kann zusätzlich oder alternativ als erfüllt erkannt werden, wenn eine erste Taste durch einen Nutzer betätigt wurde.
  • Der Nutzer kann auf diese Weise aktiv bestimmen, wann die Transpondereinheit aktiviert oder deaktiviert sein soll. Auch ist es so möglich, bei eventuellen Fehlern bei der automatischen Aktivierung/Deaktivierung einzugreifen. Beispielsweise kann der Nutzer die Transpondereinheit aktivieren, wenn diese fälschlicherweise deaktiviert wurde und der Nutzer das Objekt öffnen und/oder starten möchte.
  • Die Transpondereinheit kann in einem elektronischen Schlüssel angeordnet sein und die erste Taste kann auf dem elektronischen Schlüssel angeordnet und/oder auf einem Display des elektronischen Gerätes angezeigt werden.
  • Ein Verfahren zur Zugangs- und Startverifizierung weist das Prüfen wenigstens eines vorgegebenen Kriteriums auf. Eine Transpondereinheit wird mittels eines elektronischen Gerätes aktiviert, wenn das wenigstens eine vorgegebene Kriterium als erfüllt erkannt wird, und mittels des elektronischen Gerätes deaktiviert, wenn das wenigstens eine vorgegebene Kriterium als nicht erfüllt erkannt wird. Wenn die Transpondereinheit aktiviert ist, kann sie Anfragesignale von einer in einem Objekt angeordneten Sendeeinheit empfangen und, auf ein empfangenes Anfragesignal hin, Antwortsignale an die Sendeeinheit aussenden. Der Zugang zu einem Objekt wird freigegeben oder das Objekt wird gestartet, wenn anhand der von der Transpondereinheit ausgesendeten Antwortsignale erkannt wird, dass es sich um eine autorisierte Transpondereinheit handelt. Das vorgegebene Kriterium weist wenigstens eines auf von: eine Bewegung des elektronischen Gerätes, und einen Standort des elektronischen Gerätes.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren der Zeichnung näher erläutert, wobei gleiche oder ähnliche Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen sind. Es zeigt:
    • 1 in einer skizzenhaften Darstellung das Prinzip eines schlüssellosen Fahrzeug-Zugangs- und Startsystems,
    • 2 in einer skizzenhaften Darstellung das Prinzip eines Angriffs auf ein schlüsselloses Fahrzeug-Zugangs- und Startsystem,
    • 3 in einer skizzenhaften Darstellung ein Zugangs- und Startsystem gemäß einer Ausführungsform der Erfindung,
    • 4 in einer skizzenhaften Darstellung ein Zugangs- und Startsystem gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, und
    • 5 in einem Ablaufdiagramm ein Verfahren zur Zugangs- und Startverifizierung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
  • 1 zeigt in schematischer Darstellung das Prinzip eines schlüssellosen Fahrzeug-Zugangs- und Startsystems. In dem Fahrzeug 10 ist eine Sendeeinheit 20 angeordnet, die dazu ausgebildet ist Signale auszusenden. Dies sind beispielsweise elektromagnetische Signale im LF (Low Frequency)- oder HF (High Frequency)-Bereich. Diese Signale werden von einer Transpondereinheit 30 empfangen, wenn diese sich in der Nähe des Fahrzeugs 10 befindet, und anschließend ausgewertet und/oder weiter verarbeitet. Im Anschluss an die Auswertung und/oder Weiterverarbeitung in der Transpondereinheit 30 können entsprechende Antwortsignale wieder an die Sendeeinheit 20 zurückgesendet werden. Die Antwortsignale werden beispielsweise im UHF-Frequenzband gesendet und können im Fahrzeug 10 von einer, in 1 nicht dargestellten, Auswerteeinheit ausgewertet werden. Die Transpondereinheit 30 kann beispielsweise in einem elektronischen Fahrzeugschlüssel angeordnet sein, welchen der Fahrer des Fahrzeugs 10 mit sich führt.
  • Zum Empfangen der von der Sendeeinheit 20 gesendeten Signale muss sich die Transpondereinheit 30 innerhalb eines bestimmten Radius um das Fahrzeug 10 befinden, da Signale im LF- und HF-Bereich nur eine begrenzte Reichweite haben. Dieser Radius kann zum Beispiel 10 Meter betragen. Dies ist jedoch lediglich ein Beispiel. Die Reichweite kann auch größer oder kleiner sein. Das Senden eines Antwortsignals von der Transpondereinheit 30 an die Sendeeinheit 20 oder an eine Auswerteeinheit im Fahrzeug 10 kann über eine größere Entfernung erfolgen wenn die Antwortsignale im UHF-Frequenzband liegen, da diese eine größere Reichweite haben.
  • Die Sendeeinheit 20 kann kontinuierlich Signale aussenden oder nur auf ein bestimmtes Ereignis hin. Ein solches Ereignis kann beispielsweise das Berühren oder Betätigen eines Türgriffes oder eines Fahrzeug-Startknopfes sein. Jegliche andere geeignete Art von Ereignis ist ebenfalls möglich. Sendet die Transpondereinheit 30 auf ein von der Sendeeinheit 20 empfangenes Signal ein korrektes Antwortsignal, wird das Fahrzeug 10 entriegelt.
  • Solche Systeme können jedoch relativ leicht angegriffen werden, z.B. durch so genannte Relais-Angriffe. Dabei kann zum Beispiel unter Verwendung von zwei Geräten, von denen sich eines in der Nähe des Fahrzeuges 10 und das andere in der Nähe der Transpondereinheit 30 befindet, eine größere Distanz zwischen dem Fahrzeug 10 und der Transpondereinheit 30 überbrückt werden, indem die Funkstrecke des verwendeten LF (Low Frequency)- oder HF (High Frequency)- Kommunikationskanals verlängert wird. Auf diese Weise kann ein Fahrzeug geöffnet und gestartet werden, obwohl sich der Fahrzeugschlüssel nicht innerhalb der notwendigen Reichweite befindet.
  • 2 zeigt in schematischer Darstellung das Prinzip eines solchen Relais-Angriffes auf ein schlüsselloses Fahrzeug-Zugangssystem durch Verlängerung der Funkstrecke eines Kommunikationskanals. Der Schlüssel mit der Transpondereinheit 30 befindet sich in der in 2 gezeigten Darstellung außerhalb der Reichweite der von der Sendeeinheit 20 gesendeten Anfragesignale. Innerhalb des zum Empfangen der Signale notwendigen Radius befindet sich in der Nähe des Fahrzeugs 10 jedoch ein erstes Gerät 40, welches eine Antenne aufweist. Der Abstand des ersten Geräts 40 zu der Sendeeinheit 20 im Fahrzeug 10 wird mit b bezeichnet. Innerhalb der Reichweite der Transpondereinheit 30 ist ein zweites Gerät 50 angeordnet, welches ebenfalls eine Antenne aufweist. Der Abstand des zweiten Geräts 50 zum ersten Gerät 40 wird mit c, der Abstand des zweiten Geräts 50 zur Transpondereinheit 30 wird mit d bezeichnet.
  • Das erste Gerät 40 in der Nähe des Fahrzeugs 10 empfängt die Signale, die von der Sendeeinheit 20 ausgesendet werden, und sendet diese an das zweite Gerät 50 weiter. Von dem zweiten Gerät 50 wird das Signal wiederum an die Transpondereinheit 30 gesendet. Um die Signale über eine Distanz c zwischen dem ersten und zweiten Gerät 40, 50, die meist deutlich größer ist als die normale Reichweite der LF- oder HF-Signale, übertragen zu können, sind in den Geräten 40, 50 z.B. Verstärker und Sendestufen notwendig. Mit dieser Anordnung kann somit eine theoretisch beliebig weite Strecke zwischen dem Fahrzeug 10 und dem Schlüssel mit der Transpondereinheit 30 überbrückt werden.
  • Im Schlüssel wird das Signal von der Transpondereinheit 30 empfangen, ausgewertet und/oder verarbeitet. Das darauf von der Transpondereinheit 30 ausgesendete Antwortsignal kann über dieselbe Anordnung mit dem ersten und zweiten Gerät 40, 50 wieder an das Fahrzeug 10 zurück übertragen werden. Die im Fahrzeug 10 angeordnete Auswerteelektronik detektiert somit zunächst nicht, dass sich der Schlüssel nicht innerhalb der Reichweite befindet.
  • Obwohl der Schlüssel nicht innerhalb der Reichweite ist, kann das Fahrzeug 10 somit trotzdem geöffnet werden.
  • Ohne die Reichweite mittels einer oben beschriebenen Anordnung zu verlängern könnte ein Fahrzeug 10 beispielsweise auch dann unbefugt geöffnet und gestartet werden, wenn sich der Schlüssel mit der Transpondereinheit 30 in Reichweite befindet. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Fahrzeug 10 vor dem Haus eines Nutzers abgestellt wird und sich der Schlüssel mit der Transpondereinheit 30 im Haus an einer Stelle befindet, welche innerhalb der Reichweite liegt. Ein Öffnen des Fahrzeugs 10 ist in einem solchen Fall jedoch auch oft nicht erwünscht.
  • Um derartige Angriffe und ein unbefugtes Öffnen und Starten des Fahrzeugs 10 zu verhindern, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Transpondereinheit 30 aktiviert, bzw. deaktiviert werden kann. Die Transpondereinheit 30 kann vom Fahrzeug 10 ausgesandte Signale nur dann empfangen und eine Antwort senden, wenn sie aktiviert ist. Im deaktivierten (inaktiven) Zustand kann die Transpondereinheit 30 entweder keine Signale empfangen, oder keine Signale aussenden, oder keines von beidem, so dass keine Authentifizierung der Transpondereinheit 30 erfolgen kann und das Fahrzeug 10 nicht geöffnet oder gestartet werden kann.
  • Dabei kann die Deaktivierung alle Funktionen eines Fahrzeugschlüssels umfassen, oder nur einen Teil der Funktionen. Beispielsweise können sowohl die Funktion zum passiven Entriegeln und Starten (PASE), als auch die Remote Keyless Entry Funktion, die Transponderfunktionen (Notlauf) und Near Field Coomunication (NFC) deaktiviert werden, oder nur ein Teil dieser Funktionen. Beispielsweise kann nur die PASE Funktion deaktiviert werden, während die anderen Funktionen weiter aktiv bleiben. Somit kann, während die Transpondereinheit 30 deaktiviert ist, beispielsweise verhindert werden, dass lediglich bestimmte Signale nicht empfangen und/oder gesendet werden, während andere Signale empfangen werden können. Beispielsweise kann ein Notlauf des Fahrzeugschlüssels via Near Field Communication auch im inaktiven Zustand möglich sein. Insbesondere können solche Funktionen weiterhin aktiv sein, welche ein unbefugtes Entriegeln oder Starten des Fahrzeugs nicht ermöglichen.
  • Die Aktivierung, bzw. Deaktivierung der Transpondereinheit 30 kann beispielsweise über ein elektronisches Gerät 60 erfolgen. Eine Anordnung mit einem solchen elektronischen Gerät 60 ist beispielhaft in 3 dargestellt. Das elektronische Gerät kann ein tragbares elektronisches Gerät wie beispielsweise ein Mobiltelefon, insbesondere ein Smartphone, ein Tablet, Laptop oder jegliches andere tragbare elektronische Gerät sein, welches der Nutzer mit sich führen kann. Insbesondere Smartphones, aber auch andere elektronische Geräte werden heutzutage von den meisten Nutzern zusätzlich zum Fahrzeugschlüssel mit sich geführt. Derartige tragbare elektronische Geräte 60 weisen in der Regel eine Vielzahl verschiedener Sensoren auf, beispielsweise Bewegungssensoren, Richtungssensoren oder Drucksensoren. Zudem können die elektronischen Geräte verschiedene Funktionen ausführen, wie beispielsweise eine Ortsbestimmung mittels GPS (Global Positioning System) oder die Ortsbestimmung mittels drahtloser Netzwerke (WiFi-Lokalisierung). Bei der WiFi-Lokalisierung wird der Aufenthaltsort des elektronischen Gerätes anhand von Ausbreitungsmustern drahtloser Netzwerke bestimmt. Der aktuelle Aufenthaltsort bzw. die aktuelle Bewegung solcher elektronischer Geräte 60 sind daher heutzutage meist leicht zu bestimmen.
  • Beispielsweise anhand der aktuellen Position bzw. der aktuellen Bewegung des elektronischen Gerätes 60 kann bestimmt werden, ob die Transpondereinheit 30 aktiviert oder deaktiviert werden soll. Da sowohl die Transpondereinheit 30 (im Fahrzeugschlüssel) als auch das elektronische Gerät 60 meist gemeinsam vom Nutzer mit sich geführt werden, kann von einer Bewegung bzw. dem aktuellen Aufenthaltsort des elektronischen Gerätes 60 auf die Bewegung bzw. den aktuellen Aufenthaltsort des Nutzers und somit auch der Transpondereinheit 30 geschlossen werden.
  • Beispielsweise kann das elektronische Gerät 60 bestimmen, ob es in Ruhe ist oder sich bewegt, insbesondere sich auf das Fahrzeug 10 zu oder von dem Fahrzeug 10 weg bewegt. Ist das elektronische Gerät 60 in Ruhe, kann dies als Indiz dafür gewertet werden, dass sich der Nutzer und somit auch die Transpondereinheit 30 nicht auf das Fahrzeug 10 zu bewegt und ein Zugang zum Fahrzeug 10 nicht gewünscht wird und/oder das Fahrzeug 10 nicht gestartet werden soll. Das elektronische Gerät 60 kann daher beispielsweise die Transpondereinheit 30 deaktivieren, wenn es sich in Ruhe befindet. Auch ein von dem Fahrzeug 10 weg Bewegen des elektronischen Gerätes 60 kann beispielsweise als Indiz dafür gewertet werden, dass ein Zugang zum Fahrzeug 10 nicht gewünscht ist und das Fahrzeug auch nicht gestartet werden soll. Auch in einem solchen Fall kann das elektronische Gerät 60 beispielsweise die Transpondereinheit 30 deaktivieren.
  • Ein auf das Fahrzeug 10 zu Bewegen des elektronischen Gerätes 60 kann hingegen als Indiz gewertet werden, dass der Nutzer sich auf das Fahrzeug 10 zu bewegt und dieses tatsächlich geöffnet und/oder gestartet werden soll. In einem solchen Fall kann das elektronische Gerät 60 die Transpondereinheit 30 aktivieren, so dass eine Kommunikation zwischen der Transpondereinheit 30 und dem Fahrzeug 10 möglich ist.
  • Die Annäherung eines Nutzers, bzw. elektronischen Gerätes 60 kann zusätzlich oder alternativ zu den oben genannten Möglichkeiten der Ortsbestimmung mittels GPS oder WiFi-Lokalisierung auch auf jegliche andere Art und Weise erkannt werden. Beispielsweise sind Systeme bekannt, welche anhand des Verhaltens eines Nutzers erkennen, wenn dieser zu seinem Fahrzeug zurückkehrt. Beispielsweise kann der Nutzer eine entsprechende Applikation auf seinem Mobiltelefon oder einem anderen elektronischen Gerät 60, welches er mit sich führt, installiert haben. Die Applikation bestimmt durchgehend oder in regelmäßigen Abständen den Aufenthaltsort des Nutzers. Kehrt der Nutzer beispielsweise in die Straße zurück, in welcher er sein Fahrzeug 10 abgestellt hat und bewegt sich auf das Fahrzeug 10 zu, erkennt die Applikation dies und kann der Transpondereinheit 30 mitteilen, dass sich der Nutzer auf dem Weg zurück zum Fahrzeug 10 befindet, bzw. kann die Applikation die Transpondereinheit 30 aktivieren.
  • Die Applikation kann beispielsweise mittels verschiedener Algorithmen bestimmen, wann ein Fahrer voraussichtlich bei seinem Fahrzeug eintreffen wird. Beispielsweise kann die Applikation erfassen, wenn die Verbindung zum heimischen WLAN-Netzwerk (Wireless Local Area Network) abreißt oder wenn sich die Höhe verändert auf welcher sich das elektronische Gerät 60 befindet. Diese Messdaten können dann mit Verhaltensmustern des Nutzers kombiniert werden um abzuschätzen, ob sich der Nutzer seinem Fahrzeug 10 nähert. Ebenso könnte die Applikation auch auf einen im elektronischen Gerät 60 gespeicherten Terminkalender des Nutzers zugreifen. Dies soll im Weiteren anhand eines Beispiels näher beschrieben werden.
  • Ein Nutzer arbeitet beispielsweise im dritten Stock eines Gebäudes. Der Nutzer kommt mit dem Fahrzeug 10 zur Arbeit und stellt dieses in der zum Gebäude gehörigen Tiefgarage ab. Jedes Mal, wenn er sich vom dritten Stock aus in die Tiefgarage begibt, geht er zu seinem Fahrzeug 10 um nach Hause zu fahren. Die auf seinem Mobiltelefon installierte Applikation erlernt dieses Verhalten. Detektiert die Applikation, z.B. mittels Bewegungssensoren, dass sich der Nutzer vom dritten Stock in die Tiefgarage begibt, erkennt sie somit, dass er in Kürze am Fahrzeug 10 eintreffen wird. Gleichzeitig mit der Veränderung der Höhe kann beispielsweise auch die Verbindung des Mobiltelefons mit einem WLAN-Netzwerk im dritten Stock des Gebäudes abreißen.
  • Es ist jedoch nicht zwangsläufig erforderlich zu detektieren, ob sich das elektronische Gerät 60 auf das Fahrzeug 10 zu bewegt oder von diesem weg. Im einfachsten Fall kann das elektronische Gerät 60 beispielsweise einen einfachen Bewegungssensor aufweisen, welcher lediglich detektiert ob sich das elektronische Gerät 60 bewegt oder in Ruhe ist. Eine Bewegung kann beispielsweise schon dann detektiert werden, wenn der Nutzer das elektronische Gerät 60 in die Hand nimmt um beispielsweise zu telefonieren, obwohl sich seine aktuelle Position in Bezug auf das Fahrzeug 10 jedoch nicht ändert. Sobald detektiert wird, dass sich das elektronische Gerät 60 bewegt, kann in diesem Beispiel die Transpondereinheit 30 aktiviert werden.
  • Ebenso ist es alternativ oder zusätzlich möglich, verschiedene Einstellungen des elektronischen Gerätes 60 für eine Entscheidung zu verwenden, ob die Transpondereinheit 30 aktiviert oder deaktiviert werden soll. Beispielsweise könnte die Transpondereinheit 30 deaktiviert werden, wenn sich das elektronische Gerät 60 (z.B. Smartphone) im sogenannten Flugmodus befindet, das heißt dass alle drahtlosen Kommunikationsfunktionen deaktiviert sind (z.B. Mobilfunkverbindung, WLAN-Verbindung, Bluetooth-Verbindung, etc.), ohne dass andere Gerätefunktionen ausgeschaltet sind. Auch wenn das elektronische Gerät (z.B. über Nacht oder während eines Meetings) komplett abgeschaltet wird, kann die Transpondereinheit 30 deaktiviert werden. Eine Aktivierung der Transpondereinheit 30 kann in den genannten Beispielen erfolgen, wenn das elektronische Gerät 60 wieder eingeschaltet wird, oder der Flugzeugmodus wieder ausgeschaltet wird. Auch sogenannte Tag-/Nacht-Modi oder jegliche anderen Einstellungen welche einen Hinweis darauf geben können, ob der Nutzer das Fahrzeug 10 möglicherweise nutzen möchte können als Kriterien für eine Aktivierung oder eine Deaktivierung verwendet werden.
  • Das elektronische Gerät 60 kann mit der Transpondereinheit 30 über eine drahtlose Kommunikationsverbindung verbunden sein. Über diese drahtlose Kommunikationsverbindung kann das elektronische Gerät 60 die Transpondereinheit 30 aktivieren oder deaktivieren. Die drahtlose Kommunikationsverbindung kann jede geeignete drahtlose Verbindung sein, über welche entsprechende Aktivierungs- oder Deaktivierungssignale gesendet werden können. Beispielsweise kann die drahtlose Kommunikationsverbindung eine Bluetooth-Verbindung, Bluetooth Low Energy- (BLE-) Verbindung oder Nahfeldkommunikationsverbindung (NFC) sein.
  • Bluetooth ist eine international standardisierte Datenschnittstelle. Per Bluetooth können beispielsweise Daten oder Dateien zwischen zwei Geräten ausgetauscht werden oder Musik und Sprache übertragen werden. Bluetooth-Geräte senden dabei mit einer Frequenz von 2,4 GHz und ermöglichen eine Datenübertragung mit einer kurzen Reichweite von normalerweise weniger als 50m. Derzeit sind verschiedene Bluetooth Standards bekannt, beispielsweise Bluetooth 1.0 und 1.0B 1999, Bluetooth 2.0 + EDR 2004 oder Bluetooth 4.0 2009. Dabei ist es bei der vorliegenden Erfindung nicht von Bedeutung nach welchem Standard das elektronische Gerät 60 und die Transpondereinheit 30 miteinander kommunizieren. Um eine Kommunikation zu ermöglichen ist es jedoch in der Regel erforderlich, dass zwei Bluetooth-fähige Geräte zwischen welchen eine Verbindung aufgebaut werden soll nach demselben Standard kommunizieren. Einige der Standards sind jedoch auch untereinander kompatibel.
  • Bluetooth-Geräte verbrauchen in der Regel verhältnismäßig viel Strom. Gerade in Fahrzeugen bzw. den zugehörigen Transpondereinheiten (Fahrzeugschlüssel) ist der Stromverbrauch jedoch meist kritisch. Daher finden sich immer häufiger so genannte Bluetooth Low Energy (BLE)-Geräte in Fahrzeugen und externen Geräten. Bluetooth Low Energy wird oft auch als Bluetooth-Smart bezeichnet. BLE basiert auf der klassischen Bluetooth Technologie, weist jedoch einen deutlich geringeren Stromverbrauch auf und ist in der Regel kostengünstiger. Bei Verwendung von BLE-Geräten in einer Transpondereinheit 30 wird somit die Batterie der Transpondereinheit 30 (bzw. des Fahrzeugschlüssels) weniger belastet als mit herkömmlichen Bluetooth-Geräten.
  • NFC ermöglicht einen kontaktlosen Datenaustausch zwischen Geräten über eine Distanz von wenigen Zentimetern. Mittels NFC können bis zu 424 kBit/s übertragen werden. Bei der Nahfeldkommunikation erfolgt der Datenaustausch über eine induktive Kopplung zwischen zwei Induktivitäten (z.B. Antennen). Die Induktivität eines Kommunikationsgerätes fungiert dabei als sogenannter Initiator, die Induktivität des anderen Kommunikationsgerätes als sogenanntes Target. Die elektromagnetischen Felder strahlen mit einer Frequenz von 13, 56MHz vom Initiator zum Target.
  • Manche Fahrzeuge bieten die Möglichkeit eines sogenannten „Shadow Keys“. Ein solcher „Shadow Key“ (auch Freizeitschlüssel genannt) ist ein adaptierbarer Schlüssel. Der Shadow Key weist eine eigenständige Hardware auf, welche in Verbindung mit einem elektronischen Gerät 60 des Nutzers (z.B. Smartphone) bei Bedarf zum Fahrzeugschlüssel wird. Das Display des elektronischen Gerätes 60 kann als Eingabe-Medium genutzt werden. Über eine drahtlose Verbindung, z.B. eine NFC-Schnittstelle, kann der Shadow Key bei Bedarf mittels des elektronischen Gerätes 60 geladen werden und anschließend als Fahrzeugschlüssel verwendet werden. Ein solcher Shadow Key kann genau wie in Bezug auf die Transpondereinheit 30 oben beschrieben aktiviert oder deaktiviert werden.
  • Es ist jedoch gemäß einem weiteren Beispiel alternativ oder zusätzlich zu der automatischen Aktivierung/Deaktivierung auch möglich, dass der Nutzer den Fahrzeugschlüssel (Transpondereinheit 30) selber aktiviert bzw. deaktiviert. Der Nutzer kann somit auch selber bestimmen, wann der Fahrzeugschlüssel aktiv sein soll und wann nicht. Dies ist beispielhaft in 4 dargestellt. Die Transpondereinheit 30 kann beispielsweise eine Taste 35 aufweisen. Durch Betätigung dieser Taste 35 durch den Nutzer kann die Transpondereinheit 30 aktiviert oder deaktiviert werden. Im einfachsten Fall kann die Transpondereinheit 30 (bzw. der Fahrzeugschlüssel in welchem die Transpondereinheit 30 angeordnet ist) eine einzige Taste 35 zum Aktivieren/Deaktivieren aufweisen. Befindet sich die Transpondereinheit 30 im aktiven Zustand, wird sie beispielsweise durch Betätigung der Taste 35 deaktiviert. Befindet sie sich im deaktivierten (inaktiven) Zustand, wird sie durch Betätigung der Taste 35 aktiviert.
  • Es ist jedoch auch möglich, dass für die Aktivierung und die Deaktivierung der Transpondereinheit 30 jeweils eine eigene Taste 35 vorgesehen ist.
  • Dabei können auf dem Fahrzeugschlüssel eine oder mehrere zusätzliche Tasten 35 angeordnet sein, zusätzlich zu solchen Tasten, welche bereits für andere Funktionen vorgesehen sind. Es ist jedoch auch möglich, bereits vorhandene Tasten auch für die Aktivierung/Deaktivierung der Transpondereinheit 30 zu verwenden. Beispielsweise kann auf einem Fahrzeugschlüssel bereits eine Taste 35 vorgesehen sein, mit welcher der Nutzer das Fahrzeug aktiv ver- oder entriegeln kann (Remote Keyless Entry, RKE). Auch für diese Funktion können beispielsweise zwei Tasten auf dem Fahrzeugschlüssel vorgesehen sein, nämlich eine Taste zum Verriegeln und eine Taste zum Entriegeln des Fahrzeugs. Bei Betätigung der Taste zum Verriegeln des Fahrzeugs, kann beispielsweise gleichzeitig die Transpondereinheit 30 deaktiviert werden. Bei Betätigung der Taste zum Entriegeln kann entsprechend gleichzeitig die Transpondereinheit wieder aktiviert werden. Auch bei Vorhandensein von nur einer Taste auf dem Fahrzeugschlüssel kann bei Betätigung dieser Taste gleichzeitig das Fahrzeug verriegelt/entriegelt und die Transpondereinheit deaktiviert/aktiviert werden.
  • Es ist grundsätzlich auch möglich, die Transpondereinheit 30 zu deaktivieren/aktivieren, wenn sich der Fahrzeugschlüssel bereits außerhalb der Reichweite der Signale befindet. Hat sich der Nutzer beispielsweise bereits so weit von seinem Fahrzeug entfernt, dass er über das Betätigen einer Taste das Fahrzeug nicht mehr verriegeln oder entriegeln kann, kann trotzdem beim Betätigen der Taste die Transpondereinheit 30 deaktiviert/aktiviert werden. So kann eine Deaktivierung beispielsweise auch nachträglich erfolgen, sollte ein Nutzer dies zuvor vergessen haben.
  • Der Nutzer kann den Fahrzeugschlüssel beispielsweise immer dann deaktivieren, wenn er zu Hause oder in der Arbeit ankommt und eine Nutzung des Fahrzeugs 10 nicht gewünscht ist. Verlässt der Nutzer sein Haus oder seine Arbeitsstelle, kann er den Fahrzeugschlüssel wieder aktivieren. Auf diese Art und Weise kann der Fahrzeugschlüssel zu jedem beliebigen Zeitpunkt aktiviert oder deaktiviert werden.
  • Beispielsweise kann der Fahrzeugschlüssel auch zunächst vom Fahrzeughersteller deaktiviert werden, wenn das Fahrzeug 10 an einen Händler oder einen Nutzer ausgeliefert wird. Meist vergeht nach dem Verlassen des Werkes eine längere Zeit, z.B. Tage oder Wochen, bis das Fahrzeug 10 tatsächlich zum ersten Mal genutzt wird. Zu diesem Zeitpunkt der gewünschten Nutzung kann der Fahrzeugschlüssel (Transpondereinheit 30) dann einfach durch das Betätigen der Taste 35 aktiviert und angelernt werden, z.B. durch einen Händler oder den Nutzer. Auf diese Weise kann die Lebensdauer der Energieversorgung des Fahrzeugschlüssels erhöht werden, da der Fahrzeugschlüssel erst dann tatsächlich Energie verbraucht, wenn er auch benötigt wird.
  • Grundsätzlich kann der Energieverbrauch auch durch spätere regelmäßige Deaktivierungen weiter verringert werden, da der Fahrzeugschlüssel im inaktiven Zustand (z.B. nachts) wenig, bzw. gar keine Energie verbraucht. Dies ist unabhängig davon, ob der Fahrzeugschlüssel durch den Nutzer selber (mittels der Taste 35) oder automatisch (durch ein elektronisches Gerät 60) deaktiviert wird.
  • Es ist im oben beschriebenen Beispiel nicht erforderlich, dass eine Taste 35 direkt am Fahrzeugschlüssel angeordnet ist. Beispielsweise ist es auch möglich, dass der Nutzer den Fahrzeugschlüssel über das elektronische Gerät 60 deaktiviert. So kann beispielsweise eine entsprechende Applikation auf dem Smartphone des Nutzers installiert sein. Öffnet der Nutzer diese Applikation, kann ihm eine Taste 35 auf dem Bildschirm des Smartphones angezeigt werden. Betätigt er die Taste 35, wird der Fahrzeugschlüssel entsprechend aktiviert oder deaktiviert. Auch hier ist es wiederum möglich, dass dem Nutzer auf dem Bildschirm des Smartphones zwei Tasten 35 angezeigt werden, eine Taste zum Aktivieren und eine Taste zum Deaktivieren des Fahrzeugschlüssels. Auf diese Weise kann dem Nutzer beispielsweise auch direkt auf dem Display angezeigt werden, ob der Fahrzeugschlüssel zum aktuellen Zeitpunkt aktiviert oder deaktiviert ist. Beispielsweise könnte die Taste 35 auf dem Display in roter Farbe dargestellt werden, wenn der Fahrzeugschlüssel inaktiv ist, und in grüner Farbe, wenn der Fahrzeugschlüssel aktiviert ist.
  • Anstatt einer oder zwei Tasten 35 kann auf dem Display des elektronischen Gerätes 60 (z.B. Smartphone) beispielsweise auch ein Schiebeschalter angezeigt werden. Der Nutzer kann diesen beispielsweise durch eine entsprechende Bewegung des Fingers auf dem Display nach rechts oder nach links bewegen um den Fahrzeugschlüssel zu aktivieren oder zu deaktivieren (z.B., Schiebeschalter links = Fahrzeugschlüssel inaktiv, Schiebeschalter rechts = Fahrzeugschlüssel aktiv). Dies sind jedoch lediglich Beispiele. Eine Aktivierung/Deaktivierung kann auf jegliche andere Art und Weise über das elektronische Gerät 60 erfolgen und entsprechend angezeigt werden. Beispielsweise ist auch eine Spracheingabe über ein Mikrophon des elektronischen Gerätes 60 möglich.
  • Erfolgt eine Aktivierung/Deaktivierung direkt über eine Taste 35 am Fahrzeugschlüssel, kann der Nutzer unter Umständen nicht erkennen, ob der Fahrzeugschlüssel zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiviert oder deaktiviert ist. Es ist daher beispielsweise möglich, eine Kontrollleuchte am Fahrzeugschlüssel vorzusehen, welche beispielsweise leuchtet während der Schlüssel aktiviert ist und welche nicht leuchtet während der Schlüssel deaktiviert ist. Dies ist jedoch lediglich ein Beispiel.
  • Anstatt über ein Smartphone kann der Fahrzeugschlüssel auch mittels jeglichem anderen geeigneten elektronischen Gerät 60 aktiviert/deaktiviert werden, wie beispielsweise Tablet, Laptop, Blackberry, oder Ähnlichem.
  • In 5 ist schematisch anhand eines Ablaufdiagramms ein Verfahren zur Zugangs- und Startverifizierung dargestellt. Das Verfahren weist das Prüfen wenigstens eines vorgegebenen Kriteriums auf (Schritt 501). Eine Transpondereinheit 30 wird aktiviert, wenn das wenigstens eine vorgegebene Kriterium als erfüllt erkannt wird (Schritt 502). Die Transpondereinheit 30 wird deaktiviert, wenn das wenigstens eine vorgegebene Kriterium als nicht erfüllt erkannt wird (Schritt 503). Wenn die Transpondereinheit 30 aktiviert ist kann sie Anfragesignale empfangen und sendet, auf ein empfangenes Anfragesignal hin, Antwortsignale aus (Schritt 504). Der Zugang zu einem Objekt (z.B. Fahrzeug) wird freigegeben oder das Objekt wird gestartet wenn anhand der von der Transpondereinheit 30 ausgesendeten Antwortsignale erkannt wird, dass es sich um eine autorisierte Transpondereinheit 30 handelt (Schritt 505).
  • Das heißt, wenn die Transpondereinheit 30 aktiviert ist, erfolgt die Authentifizierung auf dieselbe Weise wie bei herkömmlichen Systemen. Eine Sendeeinheit 20 im Fahrzeug 10 sendet Anfragesignale aus. Dies sind beispielsweise elektromagnetische Signale im LF (Low Frequency) - oder HF (High Frequency) -Bereich. Diese Signale werden von der Transpondereinheit 30 im aktiven Zustand empfangen, wenn diese sich zudem in der Nähe des Fahrzeugs 10 befindet. Die empfangenen Signale werden in der Transpondereinheit 30 anschließend ausgewertet und/oder weiter verarbeitet. Im Anschluss an die Auswertung und/oder Weiterverarbeitung in der Transpondereinheit 30 können entsprechende Antwortsignale wieder an die Sendeeinheit 20 zurückgesendet werden. Die Antwortsignale werden beispielsweise im UHF-Frequenzband gesendet und können im Fahrzeug 10 ausgewertet werden. Werden die Antwortsignale als korrekt erkannt, kann das Fahrzeug 10 geöffnet oder gestartet werden.
  • Die Erfindung wurde am Beispiel eines Fahrzeugs 10 beschrieben. Die Erfindung kann jedoch nicht nur bei Fahrzeugen 10 sondern bei jeglicher Art von Objekten zum Einsatz kommen (z.B. Haustüren, Garagentore, etc.) welche mittels einer Transpondereinheit ver- oder entriegelt werden können. Ein Fahrzeug 10 kann beispielsweise ein Personenkraftwagen sein. Ein Fahrzeug 10 kann jedoch beispielsweise auch ein Lastkraftwagen, Bus, oder Ähnliches sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Fahrzeug
    20
    Sendeeinheit
    30
    Transpondereinheit
    35
    Taste
    40
    erstes Gerät
    50
    zweites Gerät
    60
    elektronisches Gerät

Claims (9)

  1. Zugangs- und Startsystem mit einer in einem Objekt angeordneten Sendeeinheit (20), einer Transpondereinheit (30) und einem elektronischen Gerät (60), wobei das elektronische Gerät (60) dazu ausgebildet ist die Transpondereinheit (30) in einen aktiven Zustand zu schalten, wenn wenigstens ein vorgegebenes Kriterium als erfüllt erkannt wird; und die Transpondereinheit (30) in einen inaktiven Zustand zu schalten, wenn keines der vorgegebenen Kriterien als erfüllt erkannt wird; wobei die Transpondereinheit (30) dazu ausgebildet ist, in dem aktiven Zustand Anfragesignale von der Sendeeinheit (20) zu empfangen und als Antwort auf ein empfangenes Anfragesignal ein Antwortsignal an die Sendeeinheit (20) auszusenden, der Zugang zu dem Objekt freigegeben wird oder das Objekt gestartet wird, wenn anhand des von der Transpondereinheit (30) ausgesendeten Antwortsignals erkannt wird, dass es sich um eine autorisierte Transpondereinheit (30) handelt, und das vorgegebene Kriterium wenigstens eines aufweist von: eine Bewegung des elektronischen Gerätes (60), und einen Standort des elektronischen Gerätes (60).
  2. Zugangssystem nach Anspruch 1, wobei die Transpondereinheit (30) im aktiven Zustand dazu ausgebildet ist eine oder mehrere Funktionen auszuführen, wobei im inaktiven Zustand mindestens eine der Funktionen deaktiviert ist.
  3. Zugangssystem nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Transpondereinheit (30) dazu ausgebildet ist keine Anfragesignale zu empfangen und/oder Antwortsignale auszusenden, während sie deaktiviert ist.
  4. Zugangssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das elektronische Gerät (60) ein Mobiltelefon, Smartphone, Tablet oder Laptop ist.
  5. Zugangssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das vorgegebene Kriterium als erfüllt erkannt wird, wenn erkannt wird, dass sich das elektronische Gerät (60) bewegt, sich das elektronische Gerät (60) auf das Objekt zu bewegt, das elektronische Gerät (60) eingeschaltet ist, oder sich das elektronische Gerät (60) in einem ersten Modus befindet.
  6. Zugangssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das vorgegebene Kriterium als nicht erfüllt erkannt wird, wenn erkannt wird, dass sich das elektronische Gerät (60) nicht bewegt, sich das elektronische Gerät (60) von dem Objekt weg bewegt, das elektronische Gerät (60) ausgeschaltet ist, oder sich das elektronische Gerät (60) in einem zweiten Modus befindet.
  7. Zugangssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das vorgegebene Kriterium als erfüllt erkannt wird, wenn eine erste Taste (35) durch einen Nutzer betätigt wurde.
  8. Zugangssystem nach Anspruch 7, wobei die Transpondereinheit (30) in einem elektronischen Schlüssel angeordnet ist und die erste Taste (35) auf dem elektronischen Schlüssel angeordnet ist und/oder auf einem Display des elektronischen Gerätes (60) angezeigt wird.
  9. Verfahren zur Zugangs- und Startverifizierung, wobei das Verfahren aufweist Prüfen wenigstens eines vorgegebenen Kriteriums; Aktivieren einer Transpondereinheit (30) mittels eines elektronischen Gerätes (60), wenn das wenigstens eine vorgegebene Kriterium als erfüllt erkannt wird; Deaktivieren der Transpondereinheit (30) mittels des elektronischen Gerätes (60), wenn das wenigstens eine vorgegebene Kriterium als nicht erfüllt erkannt wird; wenn die Transpondereinheit (30) aktiviert ist, Empfangen von Anfragesignalen einer in einem Objekt angeordneten Sendeeinheit (20) in der Transpondereinheit (30) und, auf ein empfangenes Anfragesignal hin, Aussenden von Antwortsignalen durch die Transpondereinheit (30) an die Sendeeinheit (20); und Freigeben des Zugangs zu dem Objekt oder starten des Objekts, wenn anhand der von der Transpondereinheit (30) ausgesendeten Antwortsignale erkannt wird, dass es sich um eine autorisierte Transpondereinheit (30) handelt, wobei das vorgegebene Kriterium wenigstens eines aufweist von: eine Bewegung des elektronischen Gerätes (60), und einen Standort des elektronischen Gerätes (60).
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