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Die Erfindung betrifft ein System aus einem Kraftfahrzeug mit einer zusätzlichen externen Einrichtung, die im Bereich eines Ladebereichs des Kraftfahrzeugs angeordnet werden kann.
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Kraftfahrzeuge weisen regelmäßig einen Ladebereich auf, in dem Gegenstände verstaut werden können. Bei Limousinen und Kombi-Fahrzeugen ist dazu ein sogenannter Kofferraum vorgesehen, der sich häufig im Heck, bei manchen Fahrzeugtypen auch im Bug des Kraftfahrzeugs befindet. Um an geladene Gegenstände heranzukommen, ist häufig ein kraft- und zeitkostender Aufwand notwendig. Weiterhin können Einrichtungen wie Ersatzräder oder Transportmittel (z.B. rollende Fahrzeuge oder Karren), die sich in oder am Ladebereich befinden, bei einem gefüllten Ladebereich schwer zugänglich sein. Es besteht die Aufgabe, die Anordnung und den Transport von entsprechenden Einrichtungen effektiver zu gestalten.
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Diese Aufgabe wird mit einem System mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Ausgestaltungen der Erfindung finden sich im Nebenanspruch und den Unteransprüchen, den Figuren und den Ausführungsbeispielen.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft ein System eines Fahrzeugs mit einer zusätzlichen externen Einrichtung, die im Bereich des Unterbodens vom Kraftfahrzeug aufnehmbar ist, umfassend eine Aufnahmevorrichtung zum Aufnehmen der externen Einrichtung, wobei die Aufnahmevorrichtung am Unterboden des Fahrzeugs befestigt ist, und ein Teil der Aufnahmevorrichtung mindestens teilweise derart in der Höhe verstellbar ist, dass der Teil zwischen dem Unterboden in Richtung eines Untergrunds abgesenkt werden kann und in Richtung des Unterbodens aufwärtsbewegt werden kann.
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Aufnehmen und aufnehmbar beziehen sich im Sinne der externen Einrichtung darauf, dass sie am Fahrzeug befestigt werden kann. Dazu gehört auch, dass sie in Aussparungen oder dafür vorgesehenen Hohlräumen verstaut werden kann. Das erfindungsgemäße System ist vorteilhaft, weil es zum einem das Verwenden einer Einrichtung erlaubt, die zeit- und kraftsparend Gegenstände vom oder zum Fahrzeug transportieren kann. Die externe Einrichtung wird am Fahrzeug transportiert und kann somit jederzeit an jedem beliebigen Ort eingesetzt werden, an dem sich das entsprechende Fahrzeug befindet. Weiterhin erlaubt das System ein vorteilhaftes Verstauen der externen Einrichtung auf eine Art und Weise, die die Einrichtung gegen Verlust, Wasser und Schmutz schützt.
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Die Erfindung betrifft besonders Landfahrzeuge, und dabei besonders Kraftfahrzeuge. Dabei umfasst der Begriff Kraftfahrzeuge Limousinen, Kombifahrzeuge, Kleintransporter oder Lastwagen. Der Ladebereich des Kraftfahrzeugs befindet sich meistens im Heck bzw. im hinteren Bereich des Kraftfahrzeugs, kann sich aber auch im Bug oder mittig befinden. In Bezug auf die Aufnahmevorrichtung zum Aufnehmen der externen Einrichtung bedeutet teilweise in der Höhe verstellbar, dass mindestens ein Teil der Aufnahmevorrichtung höhenverstellbar ist, z.B. eine Seite, während die andere Seite nicht höhenverstellbar sein kann.
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Die externe Einrichtung kann besonders als mobile Transporteinrichtung verstanden werden. Als externe Einrichtung kann aber auch z.B. ein Ersatzrad in der Vorrichtung verstaut werden.
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Der Begriff Untergrund bezieht sich hier auf den Boden, auf dem das Kraftfahrzeug steht und sich bewegt. Dabei kann es sich um eine befestigte Straße bzw. einen entsprechenden Straßenbelag handeln, aber auch um nicht befestigte Wege, Rasen etc.
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Vorzugsweise wird im Unterboden des Kraftfahrzeugs ein Bereich bereitgestellt, in den die externe Einrichtung aufgenommen werden kann. Mit anderen Worten ist ein bestimmter Raum zum Aufnehmen für die Aufnahmevorrichtung vorgesehen. Dieser Raum kann z.B. die Form einer Aussparung aufweisen, so dass sich die aufgenommene externe Einrichtung sich etwa bündig mit der Oberfläche des Unterbodens befindet.
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Vorzugsweise ist der höhenverstellbare Teil der Aufnahmevorrichtung in Form mindestens einer Klammer ausgebildet ist, die in senkrechter Richtung zwischen Unterboden des Kraftfahrzeugs und Untergrund beweglich ist. Auf diese Weise kann die externe Einrichtung von der Aufnahmevorrichtung gegriffen, mit anderen Worten aufgenommen werden und in Richtung des Unterbodens des Fahrzeugs gezogen werden, bzw. vom Unterboden in Richtung des Untergrunds abgesenkt und freigesetzt werden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der höhenverstellbare Teil in Form einer Rampe ausgebildet, die in senkrechter Richtung zwischen Unterboden des Kraftfahrzeugs und Untergrund beweglich ist. In dieser Ausführungsform ist die Vorrichtung als eine Art Lift vorstellbar, auf die die externe Einrichtung im abgesenkten Zustand des höhenverstellbaren Teils rollen kann, um in Richtung des Unterbodens bewegt zu werden, bzw. in Richtung des Untergrunds abgesenkt werden und von der Rampe wegrollen kann.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann der höhenverstellbare Teil durch das Absenken als Rampe in Form einer schrägen Ebene bereitgestellt werden, auf die die externe Einrichtung rollen kann, so dass er mit der Vorderseite in Richtung des Unterbodens zum Stehen kommt, um dann durch Hochziehen des höhenverstellbaren Teils am Fahrzeug verstaut zu werden, bzw. von der die externe Einrichtung im abgesenkten Zustand auch ab- und von der Rampe wegrollen kann. Bevorzugt ist die Rampe dabei an einer ersten, in Richtung des Bugs oder des Hecks des Kraftfahrzeugs weisenden Seite schwenkbar gelagert, und kann eine zweite Seite der Rampe in Richtung des Untergrunds abgesenkt werden. Der höhenverstellbare Teil wird durch das Absenken dabei als schräge Ebene bereitgestellt, auf die sich die externe Einrichtung bewegen oder bewegt werden kann, so dass sie mit der Vorderseite in Richtung des Unterbodens zum Stehen kommt. Auf diese Weise kann die externe Einrichtung auf die Rampe gelangen, um mit der zweiten Seite der Rampe in Richtung des Unterbodens bewegt zu werden. Besonders bevorzugt ist dabei die schwenkbar gelagerte Seite um eine in Fahrzeugquerrichtung verlaufende Achse gelagert.
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Bevorzugt ist die Aufnahmevorrichtung unterhalb eines Ladebereichs des Kraftfahrzeugs angeordnet. Dadurch kann die Aufnahmevorrichtung, vorteilhaft in einem Abschnitt des Ladebereichs angeordnet werden, der in herkömmlichen Kraftfahrzeugen zum Anordnen eines Ersatzreifens verwendet wird.
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Weiterhin ist es bevorzugt, wenn der Ladebereichs des Kraftfahrzeugs eine Ladefläche aufweist, und die Ladefläche eine Zugangseinrichtung aufweist, über welche Gegenstände zwischen dem Ladebereich des Kraftfahrzeugs und einem Ladebereich der externen Einrichtung ausgetauscht werden können.
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Vorzugsweise kann die externe Einrichtung fernbedient werden. Dazu weist die Einrichtung z.B. eine Empfängereinrichtung auf, die Befehle empfangen kann, die vom Fahrzeug oder einer anderen Stelle gesendet wurden. Ebenfalls bevorzugt kann die externe Einrichtung ein sogenanntes stand-up-device sein, d.h. eine Einrichtung, die sowohl für den Transport von Personen als auch für den Transport von Gegenständen vorgesehen ist. Die Bedienung erfolgt dabei ebenfalls über eine Fernbedienung, wobei eine auf dem stand-up-device stehende Person Steuerbefehle über eine Sendeeinrichtung geben kann, oder eine Person wie oben beschrieben die z.B. mit einem Gegenstand beladene Einrichtung fernbedient steuert.
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Ebenfalls bevorzugt kann sich die externe Einrichtung autonom bewegen. Dazu weist die Einrichtung z.B. ein Steuermodul auf, das Steuerbefehle erteilt, mit denen die externe Einrichtung ein vorgegebenes Ziel erreicht. Die externe Einrichtung kann auch sowohl zum autonomen Bewegen und zum fernbedient werden ausgebildet sein. Somit kann die externe Einrichtung auch als Lieferroboter verstanden werden.
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Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines erfindungsgemäßen Systems, umfassend die Schritte:
- - Bereitstellen der externen Einrichtung im Bereich der Aufnahmevorrichtung, so dass sie von der Aufnahmevorrichtung bewegt werden kann,
- - Aufnehmen der externen Einrichtung durch den höhenverstellbaren Teil der Aufnahmevorrichtung,
- - Aufwärtsbewegen des höhenverstellbaren Teils der Aufnahmevorrichtung,
- - Absenken des höhenverstellbaren Teils der Aufnahmevorrichtung und Freisetzen der externen Einrichtung.
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Die Vorteile des Verfahrens entsprechen den Vorteilen des erfindungsgemäßen Systems.
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Die Erfindung wird anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen
- 1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems.
- 2 eine schematische Darstellung der Ausführungsform gemäß 3 in einem anderen Zustand.
- 3 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform gemäß des erfindungsgemäßen Systems.
- 4 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform gemäß des erfindungsgemäßen Systems.
- 5 eine Fließdiagramm einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Ein erfindungsgemäßes System 1 gemäß der Darstellung von 1 umfasst ein Fahrzeug 2 und eine externe Einrichtung 3. Das Fahrzeug ist z.B. eine Limousine, kann aber auch ein anderer Fahrzeugtyp sein, z.B. eine Kombifahrzeug oder ein Kleintransporter.
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Die externe Einrichtung 3 weist gemäß der Darstellung von 1 einen Ladebereich 3a, Räder zur Fortbewegung 3b, Beleuchtungseinrichtungen 3c und eine Armatur 3d zum Bedienen auf. Dabei ist die externe Einrichtung als Transporteinrichtung mit einem Ladebereich 3a gezeigt. Sie kann dabei auch als sogenanntes Stand-up-device ausgeführt sein. Alternativ oder zusätzlich zu den Rädern 3b kann die externe Einrichtung auch beinartige Einrichtungen aufweisen, die z.B. ein Treppensteigen ermöglichen. Die externe Einrichtung 3 weist eine Steuereinrichtung auf (nicht gezeigt), die Befehle empfangen und Steuerbefehle erteilen kann. Die externe Einrichtung 3 kann ferngesteuert bewegt werden oder autonom entsprechend eines einprogrammierten Kurses fahren. Die externe Einrichtung kann mittels einer Aufnahmevorrichtung 4 an dem Fahrzeug 1 befestigt werden. Weiterhin ist es möglich, dass die externe Einrichtung ein Ersatzrad ist, das von der Aufnahmevorrichtung 4 aufgenommen werden kann.
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Die Aufnahmevorrichtung 4 ist am Unterboden 5 des Fahrzeugs 2 befestigt. Die Aufnahmevorrichtung 4 ist unterhalb eines Ladebereichs 6 im Heckbereich 7 des Fahrzeugs 2 angeordnet. Alternativ könnte die Aufnahmevorrichtung 4 auch im Bugbereich des Fahrzeugs 2 angeordnet werden, wenn sich der Ladebereich 6 des Fahrzeugs im Bugbereich befindet. Gemäß der Darstellungen der 1 - 4 ist im Unterboden ein Bereich 8 zum Aufnehmen der externen Einrichtung 3 vorgesehen, z.B. in Form einer Aussparung 8, in die die Aufnahmevorrichtung 4 aufgenommen werden kann. Die Vorrichtung 4 bzw. die Aussparung kann eine Schutzeinrichtung, z.B. einen Regenschutz in Form einer Plane aufweisen, um die Vorrichtung 4 und die externe Einrichtung vor Schmutz, Nässe und mechanischen Einwirkungen zu schützen.
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Die Aufnahmevorrichtung 3 weist einen höhenverstellbaren Teil 9 auf, der zumindest teilweise in der Höhe verstellbar ist. Dabei ist der höhenverstellbare Teil 9 vom Unterboden 5 in Richtung des Untergrunds, z.B. eines Fahrbahnbelags einer Straße, absenkbar, um die externe Einrichtung 3 aufzunehmen, und nach oben in Richtung des Unterbodens 5 bewegbar, um die externe Einrichtung 3 am Fahrzeug 2 zu verstauen. Der Doppelpfeil zeigt dabei die Richtung der Auf- und Ab-Bewegung an. In 1 und 2 ist die Aufnahmevorrichtung 4 ist der höhenverstellbare Teil 8 in Form einer Rampe ausgebildet. In 1 ist die Rampe abgesenkt, so dass die externe Einrichtung 3 darauf rollen kann, um dann wie mittels eines Lifts in Richtung Unterboden 5 gezogen zu werden (2). In dieser Lage kann die externe Einrichtung 3 mit dem Fahrzeug transportiert werden. Wenn die externe Einrichtung 3 wieder verwendet werden soll, wird der höhenverstellbare Teil 9 wieder abgesenkt, und die externe Einrichtung 3 kann von der Rampe rollen. Dem Fachmann ist dabei klar, wie die Höhenverstellung bewerkstelligt wird, z.B. durch Seilzüge.
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In 3 ist der höhenverstellbare Teil 9 ebenfalls als Rampe ausgebildet, wobei hier die Rampe nur mit einer Seite, nämlich der in Richtung Heck gerichteten Seite, in der Höhe verstellbar ist. Der Doppelpfeil zeigt dabei die Auf- und Ab-Bewegung an. Die andere Seite bleibt in Höhe des Unterbodens und ist dort schwenkbar gelagert, z.B. über ein oder mehrere Scharniergelenke, oder um eine in Fahrzeugquerrichtung verlaufende Achse. Im abgesenkten Zustand kann die externe Einrichtung 3 auf die Rampe rollen, um dann in Richtung des Unterbodens 5 gezogen zu werden. In dieser Lage kann die externe Einrichtung 3 mit dem Fahrzeug transportiert werden. Wenn die externe Einrichtung 3 wieder verwendet werden soll, wird der höhenverstellbare Teil 9 wieder abgesenkt, und die externe Einrichtung kann von der Rampe rollen. Dem Fachmann ist dabei klar, wie die Höhenverstellung bewerkstelligt wird.
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In 4 ist der höhenverstellbare Teil 9 in Form zweier Klammern ausgebildet. Der Doppelpfeil zeigt dabei die Auf- und Ab-Bewegung der Klammern an. Im abgesenkten Zustand kann die externe Einrichtung 3 in den Bereich der Aufnahmevorrichtung rollen, um von den Klammern gegriffen und dann in Richtung des Unterbodens 5 gezogen zu werden. In dieser Lage kann die externe Einrichtung 3 mit dem Fahrzeug transportiert werden. Wenn die externe Einrichtung 3 wieder verwendet werden soll, werden die Klammern wieder abgesenkt, der Griff der Klammern gelöst, und die externe Einrichtung kann von dem Fahrzeug wegrollen. Dem Fachmann ist dabei klar, wie die Höhenverstellung bewerkstelligt wird.
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Der Ladebereich 6 weist eine Ladefläche 6a auf. In 3 und 4 weist die Ladefläche 6a eine Öffnung 6b auf. Die Öffnung 6b ist verschließbar, z.B. mit einem Deckel, und ist als eine Art Luke vorstellbar. Die Öffnung 6b dient zur Verbindung mit der externen Einrichtung. Über die Öffnung 6b können Gegenstände vom Ladebereich 6 des Fahrzeugs auf die Ladefläche der externen Einrichtung bewegt werden oder umgekehrt. Das Bewegen von Gegenständen kann hier manuell geschehen, oder alternativ mit einer dafür vorgesehenen Einrichtung. Wenn der Ladebereich des Kraftfahrzeugs 6 keine Öffnung 6b aufweist, kann das Umladen von Gegenständen auf herkömmliche Art durchgeführt werden, d.h. werden Gegenstände von der externen Einrichtung 3 manuell in den Ladebereich 6 oder umgekehrt geladen.
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In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betrieb des Systems gemäß einer der Darstellungen von 1 - 4 wird gemäß der Darstellung von 5 in einem ersten Schritt S1 die externe Einrichtung 3 im Bereich der Aufnahmevorrichtung 4 bereitgestellt, so dass sie von der Aufnahmevorrichtung 4 bewegt werden kann. Beispielsweise befindet sie sich bereits in verstauter Stellung in der Aussparung 8.
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Ist die externe Einrichtung 3 nicht am Fahrzeug, wird sie in einem zweiten Schritt S2 durch die Aufnahmevorrichtung 4 aufgenommen. Dies ist z.B. der Fall, wenn die externe Einrichtung einen Gegenstand von einem Ort zum Fahrzeug transportiert. Dazu wird der höhenverstellbare Teil aus dem Bereich des Unterbodens, z.B. aus der Aussparung 8, auf das Niveau des Untergrunds, z.B. einer Straße, abgesenkt. Dann rollt die externe Einrichtung z.B. auf eine Rampe gemäß der Darstellung von 1 & 3, oder unter die Klammern gemäß der Darstellung von 4, die die externe Einrichtung 3 greifen. Dann wird der höhenverstellbare Teil 9 in einem dritten Schritt S3 aufwärts bewegt, so dass die externe Einrichtung etwa auf dem Niveau des Unterbodens 5 befindet.
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Ist in dem Ladebereich 6 eine Öffnung 6b vorhanden und ist mit der externen Einrichtung ein Transport von Gegenständen erfolgt oder soll ein Transport von Gegenständen erfolgen, kann diese zum Umladen von Gegenständen geöffnet werden. Auf diese Weise wird eine Verbindung zwischen Ladebereich des Fahrzeugs 6a auf den Ladebereich der externen Einrichtung 3a hergestellt. Ein Gegenstand, z.B. ein Koffer, wird vom Ladebereich des Fahrzeugs 6a auf den Ladebereich der externen Einrichtung 3a, geladen. Alternativ, wenn die externe Einrichtung 3a einen Gegenstand zum Fahrzeug transportiert hat, wird der Gegenstand vom Ladebereich der externen Einrichtung 3a in den Ladebereich des Fahrzeugs 6a geladen. Dies kann manuell geschehen, oder mittels einer dafür vorgesehenen speziellen Einrichtung. Dann wird die Öffnung 6b wieder geschlossen .
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Soll sich die externe Einrichtung 3 dann vom Fahrzeug 2 zu einem anderen Ort bewegen, z.B. um den geladenen Gegenstand zu dem Ort zu bringen, wird der höhenverstellbare Teil 9 in einem vierten Schritt S4 abgesenkt, so dass sich die externe Einrichtung 3 vom Fahrzeug 2 weg zu einem Bestimmungsort bewegen kann, zu dem der Gegenstand auf der Ladefläche 3a bewegt werden soll. Soll sich die externe Einrichtung 3 nicht fortbewegen, verbleibt sie in der Aufnahmevorrichtung 4.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- System
- 2
- Fahrzeug
- 3
- externe Einrichtung
- 3a
- Ladebereich der externen Einrichtung
- 3b
- Räder der externen Einrichtung
- 3c
- Beleuchtungseinrichtung der externen Einrichtung
- 3d
- Armatur der externen Einrichtung
- 4
- Aufnahmevorrichtung
- 5
- Unterboden
- 6
- Ladebereich des Fahrzeugs
- 6a
- Ladefläche
- 6b
- Öffnung
- 7
- Heckbereich des Fahrzeugs
- 8
- Bereich für externe Einrichtung
- 9
- höhenverstellbarer Teil der Aufnahmevorrichtung