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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Einführung eines mehrere Adern oder Litzen umfassenden Elektrokabels in ein Gehäuse mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Bei dem Gehäuse kann es sich insbesondere um ein Gehäuse eines Dosiermoduls einer Abgasnachbehandlungseinrichtung handeln. Die Erfindung betrifft daher ferner ein Dosiermodul für eine Abgasnachbehandlungseinrichtung mit einer solchen Vorrichtung.
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Stand der Technik
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Aus der Patentschrift
DE 31 50 568 C1 ist ein Kabelanschlusselement zum elektrisch leitenden Verbinden eines mehradrigen Elektrokabels mit einem elektrischen Gerät bekannt, das einen zylindrischen Tragkörper aus Isoliermaterial und eine mit dem Tragkörper verschraubbare Überwurfmutter umfasst. Der Tragkörper weist mehrere sich axial erstreckende und gegeneinander räumlich abgetrennte Kammern auf, in denen Schneidklemmen zur Aufnahme der Kabeladern eingesetzt sind. Das Eindrücken der Kabeladern in die Schneidklemmen geschieht mit Hilfe der Überwurfmutter, und zwar beim Aufschrauben der Überwurfmutter auf den Tragkörper, nachdem die Kabeladern in die Kammern des Tragkörpers eingelegt worden sind, so dass sie vor den Schneidklemmen zu liegen kommen. Das Gewinde der Überwurfmutter weist hierzu eine wirksame Gewindehöhe auf, die etwa dem maximalen Durchmesser der Kabeladern entspricht, und von der Gewindebasis an einem geräteseitigen Ende der Überwurfmutter bis auf die Höhe eines Gewindekamms allmählich ansteigt. Darüber hinaus weist das Kabelanschlusselement eine Zugentlastungeinrichtung auf, die eine elastisch verformbare Hülse umfasst, die unmittelbar oder mittelbar über einen Dichtring axial an den Tragkörper angesetzt und beim Aufschrauben der Überwurfmutter auf den Tragkörper über einen innenumfangseitig an der Überwurfmutter ausgebildeten Wulst an das Elektrokabel gedrückt wird.
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Ausgehend von dem vorstehend genannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Einführung eines mehrere Adern oder Litzen umfassenden Elektrokabels in ein Gehäuse derart weiterzuentwickeln, dass das Elektrokabel sicher zugentlastet wird. Auf diese Weise soll die Robustheit der Anordnung gesteigert werden, so dass sie für mobile Anwendungen, insbesondere für den Anschluss eines Elektrokabels an ein Dosiermodul einer Abgasnachbehandlungseinrichtung, geeignet ist.
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Zur Lösung der Aufgabe wird die Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgeschlagen. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen. Ferner wird ein Dosiermodul für eine Abgasnachbehandlungseinrichtung mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung angegeben.
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Offenbarung der Erfindung
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Die vorgeschlagene Vorrichtung zur Einführung eines mehrere Adern oder Litzen umfassenden Elektrokabels in ein Gehäuse, insbesondere in ein Gehäuse eines Dosiermoduls einer Abgasnachbehandlungseinrichtung, umfasst einen Tragkörper mit Ausnehmungen, durch welche die Adern bzw. Litzen des Elektrokabels durch den Tragkörper hindurch führbar sind, sowie ein mit dem Tragköper verbundenes oder verbindbares Klemmelement. Das Klemmelement ist erfindungsgemäß platten- oder scheibenförmig ausgebildet ist und weist zwei oder mehr Ausnehmungen auf, die in der Draufsicht auf das Klemmelement eine längliche, sich zu einem Ende hin verjüngende Form besitzen.
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Die Ausnehmungen des Klemmelements dienen der klemmenden Aufnahme der Adern bzw. Litzen des Elektrokabels. Entsprechend ist die Querschnittsform der Ausnehmungen gewählt. Um ein klemmfreies Hindurchführen der Adern bzw. Litzen bei der Montage zu ermöglichen, weisen die Ausnehmungen einen Querschnittsbereich auf, dessen Querschnitt gleich groß wie oder geringfügig größer als der Querschnitt der Adern oder Litzen ist. Hieran schließt sich ein Querschnittsbereich an, der sich stetig verjüngt, so dass in diesem Bereich Klemmkräfte auf die Adern bzw. Litzen wirken, die zu einer Zugentlastung des Elektrokabels führen.
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Die Ausnehmungen des Klemmelements können zudem in der Weise angeordnet sein, dass die Adern bzw. Litzen bei einer Zugbelastung des Elektrokabels in Richtung der sich verjüngenden Enden der Ausnehmungen gezogen werden. Je größer die Zugbelastung ist, desto größer sind dann auch die Klemmkräfte, so dass eine sichere Zugentlastung gewährleistet ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegen sich mindestens zwei Ausnehmungen in der Draufsicht auf das Klemmelement diametral gegenüber, wobei die Ausnehmungen in der Weise orientiert sind, dass die sich verjüngenden Enden jeweils innen liegend angeordnet sind. Zur klemmenden Aufnahme der Adern bzw. Litzen müssen diese demnach nach innen gezogen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn beim Hindurchführen der Adern bzw. Litzen durch die Ausnehmungen des Klemmelements eine Spreizung bewirkt wird, die dann bei einer Zugbelastung des Elektrokabels zu einer Gegenbewegung führt.
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Um diesen Effekt zu verstärken, wird in Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, dass der Abstand der im Klemmelement ausgebildeten Ausnehmungen zueinander größer als der Abstand der im Tragkörper ausgebildeten Ausnehmungen zueinander ist. Auf diese Weise wird über das Klemmelement eine Spreizung erreicht, die zum Einziehen der Adern bzw. Litzen in den klemmenden Bereich bei einer Zugbelastung des Elektrokabels führt.
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Alternativ oder ergänzend wird vorgeschlagen, dass das Klemmelement nachdem die Adern bzw. Litzen hindurch geführt worden sind, gegenüber dem Tragkörper verdreht und hinsichtlich seiner neuen Winkellage gegenüber dem Tragkörper fixiert wird. Das Einziehen der Adern bzw. Litzen in den klemmenden Bereich der Ausnehmungen des Klemmelements wird dann bereits beim Verdrehen des Klemmelements erreicht. Bevorzugt wird das Klemmelement gegenüber dem Tragkörper um 180° verdreht.
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Um die Winkellage des Klemmelements gegenüber dem Tragkörper festzulegen, wird vorgeschlagen, dass das Klemmelement mindestens ein Halteelement aufweist. Das Halteelement ist hierzu bevorzugt auf einer dem Tragkörper zugewandten Stirnfläche des Klemmelements angeordnet, so dass in einfacher Weise eine Verbindung des Haltelements mit dem Tragkörper herstellbar ist. Die Verbindung kann beispielsweise eine Steck-, Press-, Klemm-, Rast- und/oder Schraubverbindung sein.
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Weiterhin bevorzugt ist das mindestens eine Halteelement stiftförmig ausgeführt. Zur Realisierung einer Verdrehsicherung können beispielsweise zwei stiftförmige Halteelemente vorgesehen sein, die in entsprechende Ausnehmungen des Tragkörpers eingreifen.
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Als weiterbildende Maßnahme wird daher ferner vorgeschlagen, dass der Tragkörper auf einer dem Klemmelement zugewandten Stirnfläche mindestens eine Ausnehmung zur Aufnahme des mindestens einen Halteelements aufweist. Vorzugsweise sind mindestens zwei Ausnehmungen jeweils zur Aufnahme eines vorzugsweise stiftförmigen Halteelements des Klemmelements vorgesehen.
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Bevorzugt ist auch die Lage des Tragkörpers festlegbar. Der Tragkörper kann hierzu über eine Steck-, Press-, Klemm-, Rast- und/oder Schraubverbindung mit dem Gehäuse verbunden bzw. verbindbar sein.
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Idealerweise ist das Klemmelement rotationssymmetrisch in Bezug auf einen Rotationswinkel von 180° ausgebildet. Denn in diesem Fall ist die Orientierung des Klemmelements bei der Montage der Vorrichtung unerheblich.
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Da die erfindungsgemäße Vorrichtung bevorzugt der Einführung eines Elektrokabels in ein Gehäuse eines Dosiermoduls dient, wird ferner ein Dosiermodul für eine Abgasnachbehandlungseinrichtung mit einem Gehäuse und einer solchen Vorrichtung vorgeschlagen. Das Elektrokabel weist in diesem Fall bevorzugt zwei Einzellitzen auf.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird vorzugsweise wie folgt montiert. Zunächst werden die Litzen durch die Ausnehmungen des Tragkörpers und danach durch die Ausnehmungen des Klemmelements hindurch geführt. Anschließend wird das Klemmelement um 180° gegenüber dem Tragkörper verdreht. Anschließend wird die Winkellage des Klemmelements in Bezug auf den Tragkörper festgelegt, indem die beiden stiftförmigen Halteelemente in entsprechende Ausnehmungen des Tragkörpers eingesetzt, vorzugsweise eingepresst werden. Die Verdrehung des Klemmkörpers gegenüber dem Tragkörper führt zu einer Art Verdrillung der beiden Litzen des Elektrokabels, so dass diese in Richtung der sich verjüngenden Enden der Ausnehmungen des Klemmelements gezogen werden. Der Klemmsitz der Litzen führt dann zu der gewünschten Zugentlastung des Elektrokabels.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Diese zeigen:
- 1 einen schematischen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
- 2 eine perspektivische Darstellung des Klemmelements der Vorrichtung der 1 und
- 3 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung der 1, ohne Klemmelement.
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Ausführliche Beschreibung der Zeichnungen
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Die in der 1 dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung zur Einführung eines mehrere Adern oder Litzen 1 umfassenden Elektrokabels 2 in ein Gehäuse 3 umfasst einen Tragkörper 4 und ein Klemmelement 6. Im Tragkörper 4 sind Ausnehmungen 5 ausgebildet, durch welche die Adern bzw. Litzen 1 des Elektrokabels 2 einzeln hindurch geführt sind. Nach einer Verdrehung der Adern bzw. Litzen 1 sind diese durch Ausnehmungen 7 des Klemmelements 6 geführt. Die Verdrehung der Adern bzw. Litzen 1 wird dadurch erreicht, dass die Adern bzw. Litze 1 hinter dem Tragkörper 4 durch die Ausnehmungen 7 des Klemmelements 6 geführt werden und anschließend das Klemmelement 6 gegenüber dem Tragkörper 4 um 180° verdreht wird. Die Winkellage des Klemmelements 6 gegenüber dem Tragkörper 4 wird dann mittels stiftförmiger Halteelemente 9, die auf einer dem Tragkörper 4 zugewandten Stirnfläche 10 des Klemmelements 6 angeordnet sind, festgelegt (siehe 2). Hierzu werden die Halteelemente 9 in korrespondierende Ausnehmungen 12 eingepresst, die in einer dem Klemmelement 6 zugewandten Stirnfläche 11 des Tragkörpers 4 ausgebildet sind (siehe 3). Zwischen dem Klemmelement 6 und dem Tragkörper 4 verbleibt ein Zwischenraum, um die Adern bzw. Litzen 1 aufzunehmen.
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Über die Verdrehung des Klemmelements 6 werden die Adern bzw. Litzen 1 verdrillt, was den Effekt hat, dass die Adern bzw. Litzen 1 bei einer Zugbelastung des Elektrokabels 2 nach innen gezogen werden. Da die Ausnehmungen 7 des Klemmelements 6 eine längliche Querschnittsform besitzen und sich nach innen hin, das heißt zu einem Ende 8 hin, verjüngen (siehe 2), wird hierüber ein Klemmsitz der Adern bzw. Litzen 1 erreicht, der zu einer Zugentlastung des Elektrokabels 2 führt. Zur Verdeutlichung der Verdrillung der Adern bzw. Litzen 1 des Elektrokabels 2 wurde in der 3 eine Darstellung ohne Klemmelement 6 gewählt. Die Darstellung ist daher nicht vollständig.
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Zur Lagefixierung der Vorrichtung in Bezug auf das Gehäuse 3 kann der Tragkörper 4 in das Gehäuse 3 eingepresst werden. Über den Presssitz wird dann zugleich eine Abdichtung erreicht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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