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DE102017201103B4 - Bordküchenmonument mit Ladestation - Google Patents

Bordküchenmonument mit Ladestation Download PDF

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DE102017201103B4 DE102017201103.3A DE102017201103A DE102017201103B4 DE 102017201103 B4 DE102017201103 B4 DE 102017201103B4 DE 102017201103 A DE102017201103 A DE 102017201103A DE 102017201103 B4 DE102017201103 B4 DE 102017201103B4
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Abstract

Bordküchenmonument (M), umfassend:
mindestens ein Bordküchenelement (B); und
mindestens eine in ein Einschubfach des Bordküchenmonuments (M) integrierte Ladestation (L) zum Aufladen von elektrischen Energiespeichern persönlicher elektronischer Geräte (G), welche ein Verriegelungselement (R) mit einem Verriegelungsmechanismus (V) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsmechanismus (V) mit einem Noteingriffsmechanismus zum Öffnen des Verriegelungselements (R) in Notfallsituationen ausgestattet ist,
die Ladestation (L) Außenwände (W) umfasst, die die Ladestation (L) von fünf Seiten einhausen und einen Zugriff nur von einer Seite zulassen,
die Außenwände (W) mit feuerfesten Materialien ausgekleidet oder aus feuerresistenten Materialien gebildet sind,
das Verriegelungselement (R) nur einen Teil einer nach außen offenen Seitenwand verdeckt, so dass die Sichtbarkeit der in der Ladestation (L) befindlichen Geräte (G) für einen Nutzer der Bordküche bereits durch die nicht verdeckten Teilbereiche gegeben ist,
die in der Ladestation (L) befindlichen Geräte (G) durch die offene Bauweise einer Luftzirkulation zugänglich sind, so dass während des Ladevorgangs des Geräts (G) entstehende Hitze konvektiv abtransportiert werden kann, und die gesamte Ladestation (L) aufgrund des offenen Designs leicht gegenüber Kühl- und Feuerbekämpfungsmaßnahmen zugänglich ist.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft ein Bordküchenmonument mit einer integrierten Ladestation für persönliche elektronische Geräte („personal electronic devices“, PEDs), insbesondere für den Einbau in Passagierflugzeugen.
  • TECHNISCHER HINTERGRUND
  • Persönliche elektronische Geräte (PEDs) finden immer weiter Verbreitung und werden auch häufig auf Flugreisen an Bord genutzt, sowohl von Passagieren als auch von Bediensteten der Fluglinie. Papierlose Dokumentation auf der Basis von Tablet-PCs oder mobilen elektronischen Handgeräten ersetzt zunehmend gedruckte Dokumentationsunterlagen wie etwa Passagierlisten, Checklisten bei der Flugzeugwartung und dergleichen.
  • PEDs weisen häufig Akkumulatoren zu deren Betrieb auf, beispielsweise auf der Basis von Lithium-Ionen-Batterietechnologie. Für derartige Akkumulatoren an Bord von Flugzeugen ist es wünschenswert, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um den Betrieb der jene benötigenden PEDs zu überwachen. Außerdem ist es wünschenswert, auch während einer Flugreise die Akkumulatoren von PEDs im Falle einer Erschöpfung der darin gespeicherten elektrischen Energie wieder aufzuladen.
  • Die Druckschrift DE 20 2015 106 958 U1 offenbart einen Einsatz für eine Flugzeugbordküche zur Aufbewahrung und Aufladung von persönlichen elektronischen Geräten.
  • Die Druckschrift DE 20 2015 106 958 U1 beschreibt einen Einsatz für eine Flugzeugküche zum Aufbewahren und Aufladen von persönlichen elektronischen Geräten, wobei der Einsatz mindestens eine physikalische Schnittstelle und mindestens eine Daten- und Stromversorgungsschnittstelle gemäß dem ARINC-Standard aufweist.
  • Die Druckschrift WO 02/ 089 288 A1 beschreibt ein Verfahren zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit durch Versorgung der Bevölkerung mit tragbarer Energie zum Aufladen ihrer Mobiltelefone.
  • Die Druckschrift US 2011 / 0 025 263 A1 beschreibt ein universelles Aufladesystem für mindestens ein tragbares Gerät, dessen Besonderheit darin besteht, dass es von einer Vorrichtung aus mittels mindestens eines Adapters, der für das betreffende tragbare Gerät ganz oder teilweise spezifisch sein kann, an jede Version des tragbaren Geräts angepasst werden kann.
  • Die Druckschrift „Summary of FAA Studies Related to the Hazards Produced by Lithium Cells in Thermal Runaway in Aircraft Cargo Compartments" von Webster et al., zu finden unter https://www.fire.tc.faa.gov/pdf/TC-16-37.pdf, enthält eine Zusammenstellung von Testdaten und Ergebnissen aus Projekten, die von der Abteilung für Brandsicherheit durchgeführt wurden, um die Gefährdung durch den Transport von Lithiumbatterien/-zellen als Massengut in Transportflugzeugen und Möglichkeiten der Gefahrenminderung zu bestimmen.
  • Die Druckschrift „Lithium batteries: safe to fly?" von Bezard et al. zu finden unter https://safetyfirst.airbus.com/app/themes/mh_newsdesk/pdf.php?p=63889, beschreibt Verfahren um die die Risiken von Lithiumbatterien als Teil der Flugzeugkonstruktion zu vermindern.
  • Die Druckschrift DE 10 2005 033 259 A1 beschreibt eine Notöffnungsvorrichtung für ein Gepäckfach mit einem Verbindungselement, das mit einem Haltesystem zur Befestigung einer absenkbaren Schale an einem strukturfesten Bauteil verbindbar ist.
  • Die Druckschrift DE 10 2008 034 778 A1 beschreibt eine Notöffnungsvorrichtung für ein Gepäckfach mit einem Verbindungselement, das mit einem Haltesystem zur Befestigung einer absenkbaren Schale an einem strukturfesten Bauteil verbindbar ist.
  • Die Druckschrift DE 10 2010 016 313 A1 beschreibt eine Gepäckbox mit einem verschließbaren Deckel, der um eine Drehachse beweglich ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Eine der Aufgaben der Erfindung besteht daher darin, verbesserte Lösungen für die Überwachung von mit elektrischen Energiespeichern ausgerüsteten elektronischen Geräten bei einem Aufladen an Bord eines Flugzeugs zu finden.
  • Diese und andere Aufgaben werden durch ein Bordküchenmonument mit den Merkmalen des Anspruchs 1, und ein Flugzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 8 gelöst.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung umfasst ein Bordküchenmonument mindestens ein Bordküchenelement und mindestens eine in ein Einschubfach des Bordküchenmonuments integrierte Ladestation zum Aufladen von elektrischen Energiespeichern persönlicher elektronischer Geräte. Die Ladestation weist ein Verriegelungselement mit einem Verriegelungsmechanismus auf. Der Verriegelungsmechanismus ist mit einem Noteingriffsmechanismus zum Öffnen des Verriegelungselements in Notfallsituationen ausgestattet. Die Ladestation umfasst Außenwände, die die Ladestation von fünf Seiten einhausen und einen Zugriff nur von einer Seite zulassen. Die Außenwände sind mit feuerfesten Materialien ausgekleidet oder aus feuerresistenten Materialien gebildet. Das Verriegelungselement verdeckt nur einen Teil der nach außen offenen Seitenwand, so dass die Sichtbarkeit der in der Ladestation befindlichen Geräte für einen Nutzer der Bordküche bereits durch die nicht verdeckten Teilbereiche gegeben ist. Die in der Ladestation befindlichen Geräte sind durch die offene Bauweise einer Luftzirkulation zugänglich, so dass während des Ladevorgangs des Geräts entstehende Hitze konvektiv abtransportiert werden kann. Die gesamte Ladestation ist aufgrund des offenen Designs leicht gegenüber Kühl- und Feuerbekämpfungsmaßnahmen zugänglich.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung umfasst ein Flugzeug ein Bordküchenmonument gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung.
  • Eine wesentliche Idee der Erfindung besteht darin, eine Ladestation für persönliche elektronische Geräte (PEDs) in eine Bordküche für ein Flugzeug zu integrieren. Diese Integration kann die Notwendigkeit für Rauch- und/oder Feuerdetektoren bzw. -sensoren unter Umständen entfallen lassen, da das offene Design einer Bordküche und die leichte Zugänglichkeit für Bordpersonal die Einleitung von Notfallmaßnahmen bei einem Brand der Ladestation und/oder der PEDs während eines Ladevorgangs begünstigen. Zudem halten sich Mitglieder des Bordpersonals ohnehin recht häufig in der Nähe einer Bordküche auf, so dass Notfallsituationen schnell und rechtzeitig erkannt werden können.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Figuren.
  • Gemäß einigen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bordküchenmonuments kann das mindestens eine Bordküchenelement ein oder mehr Elemente aus der Gruppe von Essensbehältern, Rollcontainern, Heißwasserboilern, Kaffeemaschinen, Heißluftherden, Kochplatten, Spülen, Kühlbehältnissen und Kühlschränken aufweisen.
  • Gemäß einiger weiterer Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bordküchenmonuments kann die Ladestation ein Türelement aufweisen.
  • Gemäß einiger weiterer Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bordküchenmonuments können Trennwände in horizontaler oder vertikaler Ausrichtung in die Ladestation eingezogen sein.
  • Gemäß einiger weiterer Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bordküchenmonuments kann die Ladestation über eine oder mehrere Ladeschnittstellen verfügen, die über das Bordküchenmonument mit einer zentralen Stromversorgung eines Flugzeugs verbindbar sind.
  • Gemäß einiger weiterer Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bordküchenmonuments kann der Boden der Ladestation mit einem rutschfesten Bodenbelag bedeckt sein.
  • Gemäß einiger weiterer Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bordküchenmonuments kann an der Ladestation ein Warnhinweis angebracht werden, welcher Nutzer dazu anhält, während eines andauernden Ladevorgangs eines Geräts in der Ladestation das Gerät unter ständiger Überwachung zu halten. Dabei kann in einigen Ausführungsformen der Warnhinweis auf eine Plakette aufgedruckt sein, die auf einer Seitenwand oder dem Verriegelungselement der Ladestation angebracht ist.
  • Die obigen Ausgestaltungen und Weiterbildungen lassen sich, sofern sinnvoll, beliebig miteinander kombinieren. Weitere mögliche Ausgestaltungen, Weiterbildungen und Implementierungen der Erfindung umfassen auch nicht explizit genannte Kombinationen von zuvor oder im Folgenden bezüglich der Ausführungsbeispiele beschriebenen Merkmale der Erfindung. Insbesondere wird dabei der Fachmann auch Einzelaspekte als Verbesserungen oder Ergänzungen zu der jeweiligen Grundform der vorliegenden Erfindung hinzufügen.
  • KURZE INHALTSANGABE DER FIGUREN
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand der in den schematischen Figuren angegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen dabei:
    • 1 eine beispielhafte Illustration eines Bordküchenmonuments gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, und
    • 2 eine schematische Illustration einer in einem Bordküchenmonument integrierten Ladestation für persönliche elektronische Geräte (PEDs) gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
  • Die beiliegenden Figuren sollen ein weiteres Verständnis der Ausführungsformen der Erfindung vermitteln. Sie veranschaulichen Ausführungsformen und dienen im Zusammenhang mit der Beschreibung der Erklärung von Prinzipien und Konzepten der Erfindung. Andere Ausführungsformen und viele der genannten Vorteile ergeben sich im Hinblick auf die Zeichnungen. Die Elemente der Zeichnungen sind nicht notwendigerweise maßstabsgetreu zueinander gezeigt. Richtungsangebende Terminologie wie etwa „oben“, „unten“, „links“, „rechts“, „über“, „unter“, „horizontal“, „vertikal“, „vorne“, „hinten“ und ähnliche Angaben werden lediglich zu erläuternden Zwecken verwendet und dienen nicht der Beschränkung der Allgemeinheit auf spezifische Ausgestaltungen wie in den Figuren gezeigt.
  • In den Figuren der Zeichnung sind gleiche, funktionsgleiche und gleich wirkende Elemente, Merkmale und Komponenten - sofern nichts anderes ausgeführt ist - jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
  • Persönliche elektronische Geräte (PEDs) im Sinne der vorliegenden Erfindung umfassen sämtliche elektronischen Vorrichtungen, die für Unterhaltungs-, Kommunikations- und/oder Büroarbeitszwecke eingesetzt werden können. Beispielsweise können PEDs sämtliche Formen von Verbraucherendgeräten umfassen, wie zum Beispiel Laptops, Handys, Smartphones, Handhelds, Palmtops, Tablet-PCs, GPS-Geräte, Navigationsgeräte, Audioequipment wie MP3-Spieler, tragbare DVD-/Bluray®-Spieler oder Digitalkameras.
  • 1 zeigt eine schematische Illustration eines Bordküchenmonuments M (auch Galley genannt), welches Bordküchenelemente B aufweist. Beispielsweise können die Bordküchenelemente B auf die Zubereitung von Speisen und/oder Getränken auf engstem Raum optimiert sein. Die Bordküchenelemente B können zum Beispiel Essensbehälter, Rollcontainer (Trolleys), Heißwasserboiler, Kaffeemaschinen, Heißluftherde, Kochplatten, Spülen, Kühlbehältnisse, Kühlschränke und dergleichen aufweisen.
  • Die Bordküchenelemente B können in vorbestimmten und gegebenenfalls in ihren Dimensionen genormten Einschubfächern des Bordküchenmonuments M eingebaut sein. Eines dieser Einschubfächer kann eine Ladestation L für PEDs aufweisen. Die Ladestation L des Bordküchenmonuments M in 1 ist auf der rechten Seite der Darstellung neben einem Einschubfach für Kaffeemaschinen sowie in 2 in höherem Detailgrad gezeigt.
  • Die Ladestation L umfasst Außenwände W, die die Ladestation von fünf Seiten einhausen und einen Zugriff auf darin befindliche Geräte G bzw. darin befindliche Anschlüsse A nur von einer Seite zulassen. Diese Seite kann beispielsweise die dem Nutzer der Bordküche zugewandte Seite sein. Die Außenwände W können gegebenenfalls mit feuerfesten Materialen ausgekleidet oder mit feuerresistenten Materialien gebildet werden, wie etwa Stahl oder dergleichen.
  • Gegebenenfalls kann die Ladestation L über ein Türelement oder (wie in 2 angedeutet) ein Verriegelungselement R mit einem Verriegelungsmechanismus V, wie etwa einem Knebel, einem Schloss oder einem Rastelement, gegenüber einem Zugriff von außen gesichert werden. Dabei kann das Türelement aus transparentem Material gefertigt werden, um eine Sichtbarkeit der in der Ladestation L befindlichen Geräte G für einen Nutzer der Bordküche zu gewährleisten. Das Verriegelungselement R kann beispielsweise nur einen Teil der nach außen offenen Seitenwand verdecken, so dass die Sichtbarkeit der in der Ladestation L befindlichen Geräte G für einen Nutzer der Bordküche bereits durch die nicht verdeckten Teilbereiche gegeben ist.
  • Durch ein Türelement oder ein Verriegelungselement R können die in der Ladestation L untergebrachten Geräte G gegenüber Diebstahl oder unbefugter Entnahme während des Fluges geschützt werden. Dazu kann der Verriegelungsmechanismus V beispielsweise nur durch autorisiertes Flugpersonal oder durch einen über einen Schlüssel verfügenden berechtigten Passagier geöffnet werden. Gegebenenfalls kann der Verriegelungsmechanismus V mit einem Noteingriffsmechanismus ausgestattet werden, der es einer autorisierten Person, wie etwa dem Flugkapitän gestattet, den Verriegelungsmechanismus V in Notfällen außer Kraft zu setzen.
  • In der Ladestation L können ein oder mehrere Geräte G gleichzeitig verstaut bzw. geladen werden. Dazu können je nach Bedarf Trennwände in horizontaler oder (wie in 2 gezeigt) vertikaler Ausrichtung in die Ladestation L eingezogen werden, um dadurch verschiedene Staufächer zu bilden. Der Boden der jeweiligen Staufächer kann beispielsweise mit einem rutschfesten Bodenbelag bedeckt, um eine Bewegung der darin untergebrachten Geräte G zu minimieren, auch während Flugbewegungen des Flugzeugs oder während Turbulenzen.
  • Das als PED dargestellte Gerät G kann beispielsweise über ein USB-Kabel, ein HDMI-Kabel oder ein ähnliches Anschlusskabel K an einer USB-, HDMI- oder sonstigen Anschlussbuchse des PED G mit einer USB-, HDMI- oder sonstigen Ladeschnittstelle A in der Ladestation L verbunden werden, beispielsweise an einer zentralen Anschlussstelle für elektrische Anschlüsse, die über das Bordküchenmonument mit einer zentralen Stromversorgung des Flugzeugs verbunden sind. Selbstverständlich können auch andere Verbindungsmöglichkeiten zum Anschluss des PED G an die Ladestation L genutzt werden, beispielsweise eine NFC-Verbindung („near field communication“), eine Qi-Verbindung oder eine andere geeignete Verbindungstechnik zur drahtlosen Energieübertragung mittels elektromagnetischer Induktion über kurze Distanzen.
  • In der Ladestation L befindliche Geräte G können durch die offene Bauweise einer Luftzirkulation zugänglich sein, so dass während des Ladevorgangs des Geräts G entstehende Hitze konvektiv abtransportiert werden kann. Dies kann zur Verhinderung des Überhitzens eines Gerätes G beitragen. Weiterhin können auch eventuell aus dem Gerät G austretende explosive Gase konvektiv abtransportiert werden. Die gesamte Ladestation L ist aufgrund des offenen Designs leicht gegenüber Kühl- und Feuerbekämpfungsmaßnahmen zugänglich. Zudem sind in der Bordküche Kühlflüssigkeiten wie etwa Wasser zumeist direkt verfügbar.
  • Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn an der Ladestation L ein Warnhinweis angebracht wird, welcher Nutzer dazu anhält, während eines andauernden Ladevorgangs eines Geräts G in der Ladestation L das Gerät G unter ständiger Überwachung zu halten. Der Warnhinweis kann beispielsweise auf eine Plakette P aufgedruckt werden, die wiederum auf einer Seitenwand der Ladestation L oder (wie in 2 dargestellt) auf dem Verriegelungselement R angebracht ist.
  • Die Anschlussbuchsen A in der Ladestation L können durch zentrale Bedienelemente in dem Bordküchenmonument M aktiviert bzw. deaktiviert werden. Dabei kann es vorgesehen sein, dass die Anschlussbuchsen A gemeinsam mit anderen Bordküchenelementen B aktivierbar bzw. deaktivierbar sind.
  • In der vorangegangenen detaillierten Beschreibung sind verschiedene Merkmale zur Verbesserung der Stringenz der Darstellung in einem oder mehreren Beispielen zusammengefasst worden. Es sollte dabei jedoch klar sein, dass die obige Beschreibung lediglich illustrativer, keinesfalls jedoch beschränkender Natur ist. Sie dient der Abdeckung aller Alternativen, Modifikationen und Äquivalente der verschiedenen Merkmale und Ausführungsbeispiele. Viele andere Beispiele werden dem Fachmann aufgrund seiner fachlichen Kenntnisse in Anbetracht der obigen Beschreibung sofort und unmittelbar klar sein.
  • Die Ausführungsbeispiele wurden ausgewählt und beschrieben, um die der Erfindung zugrundeliegenden Prinzipien und ihre Anwendungsmöglichkeiten in der Praxis bestmöglich darstellen zu können. Dadurch können Fachleute die Erfindung und ihre verschiedenen Ausführungsbeispiele in Bezug auf den beabsichtigten Einsatzzweck optimal modifizieren und nutzen. In den Ansprüchen sowie der Beschreibung werden die Begriffe „beinhaltend“ und „aufweisend“ als neutralsprachliche Begrifflichkeiten für die entsprechenden Begriffe „umfassend“ verwendet. Weiterhin soll eine Verwendung der Begriffe „ein“, „einer“ und „eine“ eine Mehrzahl derartig beschriebener Merkmale und Komponenten nicht grundsätzlich ausschließen.

Claims (8)

  1. Bordküchenmonument (M), umfassend: mindestens ein Bordküchenelement (B); und mindestens eine in ein Einschubfach des Bordküchenmonuments (M) integrierte Ladestation (L) zum Aufladen von elektrischen Energiespeichern persönlicher elektronischer Geräte (G), welche ein Verriegelungselement (R) mit einem Verriegelungsmechanismus (V) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsmechanismus (V) mit einem Noteingriffsmechanismus zum Öffnen des Verriegelungselements (R) in Notfallsituationen ausgestattet ist, die Ladestation (L) Außenwände (W) umfasst, die die Ladestation (L) von fünf Seiten einhausen und einen Zugriff nur von einer Seite zulassen, die Außenwände (W) mit feuerfesten Materialien ausgekleidet oder aus feuerresistenten Materialien gebildet sind, das Verriegelungselement (R) nur einen Teil einer nach außen offenen Seitenwand verdeckt, so dass die Sichtbarkeit der in der Ladestation (L) befindlichen Geräte (G) für einen Nutzer der Bordküche bereits durch die nicht verdeckten Teilbereiche gegeben ist, die in der Ladestation (L) befindlichen Geräte (G) durch die offene Bauweise einer Luftzirkulation zugänglich sind, so dass während des Ladevorgangs des Geräts (G) entstehende Hitze konvektiv abtransportiert werden kann, und die gesamte Ladestation (L) aufgrund des offenen Designs leicht gegenüber Kühl- und Feuerbekämpfungsmaßnahmen zugänglich ist.
  2. Bordküchenmonument (M) gemäß Anspruch 1, wobei das mindestens eine Bordküchenelement (B) ein oder mehr Elemente aus der Gruppe von Essensbehältern, Rollcontainern, Heißwasserboilern, Kaffeemaschinen, Heißluftherden, Kochplatten, Spülen, Kühlbehältnissen und Kühlschränken aufweist.
  3. Bordküchenmonument (M) gemäß einem der Ansprüche 1 und 2, wobei Trennwände in horizontaler oder vertikaler Ausrichtung in die Ladestation (L) eingezogen sind.
  4. Bordküchenmonument (M) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Ladestation (L) über ein oder mehrere Ladeschnittstellen (A) verfügt, die über das Bordküchenmonument (M) mit einer zentralen Stromversorgung eines Flugzeugs verbindbar sind.
  5. Bordküchenmonument (M) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Boden der Ladestation (L) mit einem rutschfesten Bodenbelag bedeckt ist.
  6. Bordküchenmonument (M) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei an der Ladestation (L) ein Warnhinweis angebracht wird, welcher Nutzer dazu anhält, während eines andauernden Ladevorgangs eines Geräts (G) in der Ladestation (L) das Gerät (G) unter ständiger Überwachung zu halten.
  7. Bordküchenmonument (M) gemäß Anspruch 6, wobei der Warnhinweis auf eine Plakette (P) aufgedruckt ist, die auf einer Seitenwand oder dem Verriegelungselement (R) der Ladestation (L) angebracht ist.
  8. Flugzeug mit einem Bordküchenmonument (M) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7.
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