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Die vorliegende Anmeldung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Abdeckung für ein Leuchtelement zur Verwendung in einem Fahrzeuginnenraum. Außerdem betrifft die vorliegende Anmeldung eine Abdeckung für ein Leuchtelement und ein Leuchtelement.
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Leuchtelemente zur Verwendung in Fahrzeuginnenräumen sind aus dem Stand der Technik bekannt. Derartige Leuchtelemente weisen typischerweise eine Lichtquelle und eine zumindest teilweise lichtdurchlässige Abdeckung auf. Die Lichtquelle ist in der Regel derart hinter der Abdeckung angeordnet, dass von der Lichtquelle abgestrahltes Licht durch die Abdeckung hindurch in einen Fahrzeuginnenraum treten kann, wenn die Lichtquelle eingeschaltet ist. Beispielsweise kann die Abdeckung bereichsweise lichtdurchlässig und bereichsweise lichtundurchlässig sein, so dass die lichtdurchlässigen Bereiche Leuchtbereiche bilden, die bei eingeschalteter Lichtquelle vom Fahrzeuginnenraum aus betrachtet sichtbar sind. Die Leuchtbereiche können beispielsweise in Form von Symbolen ausgestaltet sein, um einem Fahrzeuginsassen durch ein Einschalten der Lichtquelle eine Information anzuzeigen.
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Derartige Leuchtelemente können typischerweise als Teile von Fahrzeuginnenverkleidungen, bspw. von Instrumententafeln, ausgebildet sein. Ein Problem, das bei einer Verwendung derartiger Leuchtelemente auftreten kann, besteht darin, dass von der Lichtquelle abgestrahltes Licht nicht notwendigerweise ausschließlich durch die vorgesehenen Leuchtbereiche in den Fahrzeuginnenraum tritt. Stattdessen kann es vorkommen, dass das Licht auch beispielsweise durch einen Spalt zwischen der Abdeckung und benachbarten Bestandteilen der Fahrzeuginnenverkleidung tritt. Dieses Licht kann von dem Fahrzeuginsassen wahrgenommen werden, was einerseits gegebenenfalls ästhetisch nicht ansprechend wirkt und andererseits eine zuverlässige Wahrnehmung der Information durch den Fahrzeuginsassen beeinträchtigen kann.
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Es ist eine Aufgabe der Anmeldung ein Verfahren vorzuschlagen, durch das eine verbesserte Abdeckung für ein Leuchtelement herstellbar ist. Die Abdeckung soll durch das vorgeschlagene Verfahren zudem in einfacher und günstiger Weise herstellbar sein. Darüber hinaus ist es eine Aufgabe der Anmeldung, eine verbesserte Abdeckung für ein Leuchtelement vorzuschlagen, durch die die oben genannten Nachteile bekannter Abdeckungen überwunden werden.
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Gelöst werden diese Aufgaben durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch eine Abdeckung mit den Merkmalen eines nebengeordneten Anspruchs. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich mit den Merkmalen der abhängigen Ansprüche und der Ausführungsbeispiele.
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Das vorgeschlagene Verfahren eignet sich zur Herstellung einer Abdeckung für ein Leuchtelement zur Verwendung in einem Fahrzeuginnenraum. Bei dem Verfahren wird eine Dekorschicht mit einer Rückseite bereitgestellt, wobei die Dekorschicht zumindest bereichsweise lichtdurchlässig ist. Außerdem wird ein lichtdurchlässiges Wandstück mit einer Vorderseite des Wandstücks auf der Rückseite der Dekorschicht angeordnet. In einem weiteren Schritt wird ein lichtdurchlässiges Fensterstück auf der Rückseite des Wandstücks angeordnet.
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Außerdem wird das Wandstück zumindest bereichsweise mit einer lichtundurchlässigen Beschichtung beschichtet zum Verhindern oder Reduzieren eines Lichtdurchtritts durch das Wandstück im Bereich der Beschichtung. Das Fensterstück wird in typischen Ausführungen beim Beschichten des Wandstücks nicht beschichtet. Das Fensterstück bildet außerdem in der Regel einen Bestandteil der fertig hergestellten Abdeckung.
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Eine durch das vorgeschlagene Verfahren hergestellte Abdeckung eignet sich für das Leuchtelement zur Verwendung in dem Fahrzeuginnenraum. Die Abdeckung umfasst die zumindest bereichsweise lichtdurchlässige Dekorschicht mit der Rückseite, das lichtdurchlässige Wandstück mit der Vorderseite und der Rückseite, das lichtdurchlässiges Fensterstück mit der Vorderseite sowie die lichtundurchlässige Beschichtung. Das lichtdurchlässige Wandstück ist mit seiner Vorderseite auf der Rückseite der Dekorschicht angeordnet. Ferner ist das Fensterstück mit seiner Vorderseite auf der Rückseite des Wandstücks angeordnet. Das Wandstück ist zumindest in einem Bereich, der nicht von dem Fensterstück bedeckt ist, mit der lichtundurchlässigen Beschichtung beschichtet zum Verhindern oder Reduzieren des Lichtdurchtritts durch das Wandstück im Bereich der Beschichtung.
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Die Anmeldung betrifft ferner ein Leuchtelement. Das Leuchtelement weist eine wie oben oder unten beschriebene Abdeckung auf. Weiterhin weist das Leuchtelement eine Lichtquelle auf. Die Lichtquelle ist derart hinter einer Rückseite des Fensterstücks angeordnet, dass von der Lichtquelle abgestrahltes Licht bei eingeschalteter Lichtquelle durch das Fensterstück, durch einen Teil des Wandstücks und durch die Dekorschicht tritt. Auf diese Weise kann die Abdeckung bei eingeschalteter Lichtquelle durch die Lichtquelle hinterleuchtet werden, so dass Licht in den Fahrzeuginnenraum treten und von einem Fahrzeuginsassen optisch wahrgenommen werden kann. Die Lichtquelle ist zu diesem Zweck in der Regel eingerichtet, Licht im sichtbaren Bereich des elektromagnetischen Spektrums abzustrahlen. In typischen Ausführungen ist die Lichtquelle eine Leuchtdiode oder umfasst eine Leuchtdiode. Die Lichtquelle kann beispielsweise auch durch eine Lichtaustrittsstelle eines Lichtleiters gebildet werden.
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Das Leuchtelement kann ein Dekorteil bilden. Zum Beispiel kann das Leuchtelement leistenförmig oder kreisförmig sein. In einigen Ausführungen bildet das Leuchtelement eine Zierleiste. Das Leuchtelement kann einen Teil eines Fahrzeuginnenverkleidungsteils, beispielsweise einer Instrumententafel, einer Türverkleidung oder einer Mittelkonsole, bilden. Die Dekorschicht ist typischerweise auf einer dem Fahrzeuginnenraum zugewandten oder zuzuwendenden Seite des Leuchtelements, die eine Sichtseite und Vorderseite des Leuchtelements bildet, angeordnet. Zum Beispiel kann eine Vorderseite der Dekorschicht die Sichtseite des Leuchtelements bilden.
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Durch die Beschichtung kann auf vergleichsweise einfache und schnelle Weise verhindert werden, dass Licht in unerwünschter oder unkontrollierter Weise, beispielsweise seitlich, aus dem Leuchtelement tritt und durch Spaltbereiche am Rande der Dekorschicht oder Spalte zwischen dem Leuchtelement und benachbarten Bestandteilen des Fahrzeuginnenverkleidungsteils tritt. Zudem kann verhindert werden, dass die benachbarten Bestandteile des Fahrzeuginnenverkleidungsteils in unerwünschter Weise durch das Leuchtelement beleuchtet oder hinterleuchtet werden. Insbesondere dann, wenn die benachbarten Bestandteile oder Teile der Dekorschicht transluzent sind oder wenn die Spaltbereiche groß sind, kann bei bekannten Abdeckungen durch einen unkontrollierten Lichtdurchtritt in den Fahrzeuginnenraum eine ästhetisch unerwünschte Erscheinung des Leuchtelements auftreten, während die Lichtquelle eingeschaltet ist. Dieser Nachteil bekannter Abdeckungen wird durch das vorgeschlagene Verfahren und die vorgeschlagene Abdeckung vermieden.
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In einigen Ausführungen ist vorgesehen, dass die Beschichtung in einer Region des Wandstücks aufgebracht wird, die direkt an die Dekorschicht angrenzt. Die Beschichtung kann somit direkt an die Dekorschicht angrenzen. In diesem Fall wird der unerwünschte Lichtdurchtritt in den Fahrzeuginnenraum in besonders effektiver Weise unterbunden, da die an die Dekorschicht angrenzenden Bereiche des Leuchtelements bei bekannten Abdeckungen in besonders hohem Maße zu dem unerwünschten Lichtdurchtritt beitragen. Gerade in diesen Bereichen ist durch bekannte Verfahren in der Regel keine hinreichend zuverlässig lichtdichte Abdichtung des Leuchtelements zu erreichen.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Beschichtung in allen Bereichen des Wandstücks aufgebracht wird, die nicht durch die Dekorschicht oder das Fensterstück abgedeckt sind. Es kann in anderen Ausführungen aber auch vorgesehen sein, dass die Beschichtung lediglich in Teilbereichen dieser Bereiche aufgebracht wird.
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Die Beschichtung kann eine metallische Beschichtung sein. Eine metallische Beschichtung hat den Vorteil, dass schon bei geringen Schichtdicken ein hinreichend geringer Transmissionsgrad durch die Beschichtung erreicht werden kann. Eine metallische Beschichtung kann außerdem ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild haben. Zudem eignen sich metallische Beschichtungen in besonderem Maße für eine Vielzahl an sich bekannter Abscheideverfahren zur Erzeugung der Beschichtung.
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Die Beschichtung kann beispielsweise durch Kunststoffmetallisierung erzeugt werden. Zum Beispiel kann die Beschichtung durch PVD, CVD oder thermisches Spritzen hergestellt werden. In typischen Ausführungen ist es jedoch vorgesehen, dass die Beschichtung galvanisch abgeschieden wird, beispielsweise mittels Kunststoffgalvanisierung. Die galvanische Abscheidung erfolgt typischerweise, indem ein Bauteil umfassend die Dekorschicht, das Wandstück und das Fensterstück in einem Bad beschichtet wird. Es kann vorgesehen sein, dass das Wandstück, das Fensterstück sowie die Dekorschicht vor dem Herstellen der Beschichtung vorbehandelt werden. Insbesondere dann, wenn zu beschichtende Bestandteile an sich keine hinreichende elektrische Leitfähigkeit für eine Beschichtung aufweisen, kann diese Vorbehandlung notwendig sein. Daher kann es beispielsweise vorgesehen sein, zunächst eine elektrisch leitfähige Oberfläche der zu beschichtenden Bestandteile zu erzeugen. Zu diesem Zweck können die Bestandteile beispielsweise zumindest bereichsweise mit einer elektrisch leitfähigen Schicht überzogen werden. In typischen Ausführungen wird die Kunststoffoberfläche zunächst aktiviert mit Metallkeimen, z. B. Palladium, und danach chemisch metallisiert zur Bildung der elektrisch leitfähigen Schicht. In weiteren typischen Ausführungen umfasst das Wandstück den zu beschichtenden Bestandteil oder bildet diesen. Das Fensterstück bildet in der Regel keinen zu beschichtenden Bestandteil. Das Fensterstück kann einer Vorbehandlung unterzogen werden, durch die eine galvanische Abscheidung auf dem Fensterstück verhindert wird.
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Die Beschichtung kann beispielsweise aus Chrom gebildet sein oder Chrom enthalten. Eine Dicke der Beschichtung beträgt in typischen Ausführungen mindestens 0,2 Mikrometer und/oder höchstens 30 Mikrometer.
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Es kann außerdem vorgesehen sein, dass das Wandstück eine Oberfläche aufweist, die eine im Vergleich zur Oberfläche des Fensterstücks erhöhte Galvanisierbarkeit aufweist. Somit kann auf sehr einfache Weise eine bereichsweise Herstellung der Beschichtung erfolgen, weil ein das Wandstück und das Fensterstück umfassendes Teil in ein flüssiges Galvanisierungsbad getaucht werden kann, wobei dann nur das Wandstück metallisiert wird. Insbesondere kann das Wandstück galvanisierbar sein. Das Fensterstück kann nicht-galvanisierbar sein. Somit kann durch das vorgeschlagene Verfahren auf einfache Weise eine Beschichtung erzeugt werden, die den Lichtaustritt in den gewünschten Bereichen der Abdeckung verhindert, d.h. in Bereichen des Wandstücks, die während des Beschichtens nicht abgedeckt sind. Ferner kann in einfacher Weise ein Lichtdurchtritt in durch eine Anordnung des Fensterstücks definierten Bereichen der Abdeckung ermöglicht werden.
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Es kann zudem vorgesehen sein, dass die Dekorschicht eine Oberfläche aufweist, die im Vergleich zur Oberfläche des Wandstücks eine geringere Galvanisierbarkeit aufweist. Die Dekorschicht kann nicht-galvanisierbar sein. Dadurch wird erreicht, dass die Dekorschicht beim Herstellen der Beschichtung nicht beschichtet wird, so dass die lichtdurchlässigen Bereiche der Dekorschicht nicht durch die Beschichtung abgedeckt werden oder dass die Beschichtung auf einer Sichtseite des Leuchtelements sichtbar wird. Es kann in anderen Ausführungen auch vorgesehen sein, dass die Vorderseite der Dekorschicht beim Beschichten bedeckt ist, um ein Abscheiden der Beschichtung auf der Vorderseite der Dekorschicht zu verhindern.
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Die erhöhte Galvanisierbarkeit des Wandstücks kann dadurch erzeugt werden, dass ein Material ausgewählt wird, das besser galvanisierbar ist als das Material des Fensterstücks. Zum Beispiel kann das Fensterstück aus einem polaren Kunststoff und das Wandstück aus einem nicht-polaren Kunststoff hergestellt sein. Gut galvanisierbare Kunststoffe sind zum Beispiel AcrylnitrilButadien-Styrol-Copolymer (ABS), Polyamid 6.6 (PA 6.6) und ABS/PC. Schlecht galvanisierbar sind zum Beispiel Polypropylen (PP) und Polymethylmethacrylat (PMMA). Eine erhöhte Galvanisierbarkeit des Wandstücks kann auch dadurch erzeugt werden, dass die Oberfläche des Wandstücks mechanisch aufgeraut wird, damit Metallkeime besser an dieser Oberfläche anhaften
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Das Wandstück kann auf der Rückseite eine Vertiefung aufweisen. Es kann vorgesehen sein, dass das Fensterstück in der Vertiefung angeordnet wird. Das Wandstück kann beispielsweise einen die Vertiefung zumindest teilweise umgebenden Wandbereich aufweisen. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der Wandbereich die Vertiefung nur teilweise oder vollständig umläuft. Der Wandbereich kann ein- oder mehrteilig ausgebildet sein.
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In typischen Ausführungen ist das Wandstück starr. Es kann vorgesehen sein, dass die Abdeckung durch das Wandstück eine gewisse mechanische Stabilität erhält. Es kann vorgesehen sein, dass eine innenliegende Fläche des Wandbereichs des Wandstücks nicht vollständig durch das Fensterstück abgedeckt wird. In einigen Ausführungen wird die innenliegende Fläche des Wandbereichs mit der lichtundurchlässigen Beschichtung beschichtet. Auf diese Weise wird durch die Beschichtung der innenliegende Fläche des Wandbereichs ein ungewollter Lichtdurchtritt durch den Wandbereich des Wandstücks verhindert. Typischerweise bildet die innenliegende Fläche gegenüberliegende Flächenbereiche, so dass der Lichtdurchtritt verhindert wird. In typischen Ausführungen ist die Lichtquelle zumindest teilweise oder vollständig in der Vertiefung angeordnet. In diesem Fall kann eine besonders effiziente Beschränkung des Lichtdurchtritts auf den durch das Fensterstück definierten Bereich erfolgen. Sofern eine metallische Beschichtung verwendet wird, kann durch eine hohe Reflektivität der Beschichtung der innenliegenden Fläche des Wandbereichs außerdem eine erhöhte Ausbeute des von der Lichtquelle abgestrahlten Lichts erfolgen.
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Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Dekorschicht eine Folie, insbesondere eine Kunststofffolie oder eine Haut ist. Die Dekorschicht ist typischerweise zunächst, d.h. vor dem Aufbringen des Wandstücks, biegsam. Die Dekorschicht umfasst in einigen Ausführungen einen Kunststoff, insbesondere einen thermoplastischen Kunststoff. Die Dekorschicht kann in einigen Ausführungen eine Echtlederhaut, eine Kunstlederhaut und/oder ein Textil umfassen. Die Dekorschicht kann in einigen Ausführungen aus Metall oder Holz gefertigt sein oder Metall oder Holz umfassen. Eine Dicke der Dekorschicht beträgt in der Regel mindestens 0,1 Millimeter und/oder höchstens 5 Millimeter.
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Insbesondere dann, wenn die Dekorschicht eine Kunststofffolie oder ein Metallfolie ist, kann ein Vorformen der Dekorschicht vorgesehen sein. Die Dekorschicht, insbesondere eine Dekorschicht aus Kunststoff, wird in der Regel durch Thermoformen vorgeformt. Ein derartiges Vorformen der Dekorschicht erlaubt ein zuverlässiges Anpassen der Rückseite der Dekorschicht an eine Kontur der Vorderseite des Wandstücks beim Anordnen des Wandstücks. Indem die Dekorschicht vorgeformt wird, kann somit erreicht werden, dass das Wandstück zuverlässig an der Dekorschicht anliegt, so dass beispielsweise ein Auftreten eines Luftspalts zwischen der Dekorschicht und dem Wandstück und ein dadurch gegebenenfalls auftretender unerwünschter seitlicher Lichtaustritt verhindert wird.
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In typischen Ausführungen kann die Dekorschicht mit dem Material des Wandstücks hinterspritzt werden. Die Dekorschicht kann vorgeformt sein oder die Dekorschicht kann in ein Spritzgusswerkzeugteil einlegt werden und anschließend, vor oder während des Hinterspritzens, geformt werden.
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Die Dekorschicht weist in typischen Ausführungen lichtdurchlässige und lichtundurchlässige Bereiche zum Bilden eines Leuchtmusters auf. In der Regel weist die Dekorschicht lichtundurchlässiges Material auf. Die lichtdurchlässigen Bereiche der Dekorschicht können durch Öffnungen gebildet werden, die die Vorderseite der Dekorschicht mit der Rückseite der Dekorschicht verbinden. Vorzugsweise sind solche Öffnungen mit einem transparenten oder transluzenten Material stoffschlüssig ausgefüllt, insbesondere wenn das Fensterstück aus einem galvanisierbaren Material gebildet ist. In anderen Ausführungen umfasst die Dekorschicht eine teilweise mit einer nichtlichtdurchlässigen Farbe bedruckte, transparente oder transluzente Trägerschicht. Die lichtdurchlässigen Bereiche der Dekorschicht können auch durch vertiefte Bereiche der Dekorschicht gebildet werden, damit die Dekorschicht Bereiche mit unterschiedlichen Dicken und unterschiedlichen Lichtdurchlässigkeiten aufweist. Das Leuchtmuster kann von einem Fahrzeuginsassen gesehen werden, wenn die Lichtquelle eingeschaltet ist. Das Leuchtmuster kann beispielsweise ästhetisch ansprechend sein. Es kann auch vorgesehen sein, dass das Leuchtmuster eine Form eines Schriftzeichens, einer Ziffer oder eines Symbols aufweist. Insbesondere in diesem Fall kann das Leuchtmuster zur Wiedergabe von Informationen im Sinne einer Anzeige dienen.
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Es ist in einigen Ausführungen vorgesehen, dass das Leuchtmuster bei abgeschalteter Lichtquelle vom Fahrzeuginnenraum aus betrachtet nicht sichtbar ist. Zum Beispiel kann die Dekorschicht auch transluzente Bereiche aufweisen. Die transluzenten Bereiche können mit den lichtdurchlässigen Bereichen überlappend ausgebildet sein oder die lichtdurchlässigen Bereiche bilden. Die transluzenten Bereiche können das Leuchtmuster auch auf der Sichtseite der Dekorschicht überdecken. Die transluzenten Bereiche können teildurchlässig für das Licht sein und beispielsweise einen Transmissionsgrad zwischen 25 und 75 Prozent aufweisen. Auf diese Weise kann durch die transluzenten Bereiche beispielsweise eine Black-Panel-Oberfläche gebildet werden, so dass die Bereiche des Leuchtmusters bei abgeschalteter Lichtquelle nicht sichtbar sind.
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Das Fensterstück und/oder das Wandstück können Spritzguss-Teile sein. In typischen Ausführungen enthalten das Fensterstück und/oder das Wandstück einen Kunststoff, beispielsweise einen thermoplastischen Kunststoff. Das Fensterstück und/oder das Wandstück können beispielsweise PP, PMMA, PC und/oder ABS enthalten. Das Fensterstück ist in typischen Ausführungen nicht biegsam.
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Die Dekorschicht kann beim Anordnen des Wandstücks auf der Dekorschicht mit einem das Wandstück bildenden Material hinterspritzt werden. Zusätzlich oder alternativ kann das Wandstück beim Anordnen des Fensterstücks auf dem Wandstück mit einem das Fensterstück bildenden Material hinterspritzt werden. Somit können die entsprechenden Bestandteile auf einfache Weise gebildet und gleichzeitig zuverlässig verbunden werden. Insbesondere erlaubt ein Hinterspritzen eine hohe geometrische Freiheit. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass das Wandstück hinterschnittige Bereiche ausbildet, in denen das Fensterstück angeordnet ist bzw. durch hinterspritzen ausgebildet wird.
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Typischerweise sind die Dekorschicht und das Wandstück stoffschlüssig und/oder direkt anliegend miteinander verbunden. Außerdem sind das Wandstück und das Fensterstück in der Regel stoffschlüssig und/oder direkt anliegend miteinander verbunden. Die Beschichtung und das Wandstück sind zudem in der Regel stoffschlüssig und/oder direkt anliegend miteinander verbunden. Das Wandstück und/oder das Fensterstück ist in typischen Ausführungen einstückig. Es kann vorgesehen sein, dass das Fensterstück und das Wandstück in einem Zwei-Komponenten-Spritzguss-Verfahren hergestellt werden. Dadurch kann eine besonders zuverlässige Verbindung zwischen dem Wandstück und dem Fensterstück bei einer schnellen Herstellung der Abdeckung erzeugt werden.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass das Wandstück und/oder das Fensterstück vor dem oben beschriebenen Anordnen des Wandstücks bzw. des Fensterstücks vorgefertigt werden, beispielsweise in einem Spritzgussverfahren. Das Wandstück kann anschließend beim Anordnen des Wandstücks mit der Dekorschicht verbunden, insbesondere verklebt, werden. Außerdem kann das Fensterstück beim Anordnen des Fensterstücks mit dem Wandstück verbunden, insbesondere verklebt, werden. In einigen Ausführungen wird das Fensterstück durch eine Folie, insbesondere eine Kunststofffolie gebildet, die mit der Rückseite des Wandstücks verklebt werden kann.
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Typischerweise ist unter lichtundurchlässig zu verstehen, dass ein Transmissionsgrad des betreffenden Bauteils bei senkrechtem Durchtritt von Licht im sichtbaren Bereich des elektromagnetischen Spektrums, beispielsweise bei einer Wellenlänge von 550 nm, unter 10 Prozent, vorzugsweise unter 5 Prozent liegt. Unter lichtdurchlässig ist entsprechend ein höherer Transmissionsgrad, beispielsweise von zumindest 50 Prozent, zu verstehen.
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Oben oder unten in Bezug auf das Verfahren zur Herstellung der Abdeckung beschriebene Merkmale können auf die Abdeckung und auf das Leuchtelement übertragen werden. Umgekehrt können oben oder unten in Bezug auf die Abdeckung oder das Leuchtelement beschriebene Merkmale auf das Verfahren zur Herstellung übertragen werden.
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Ausführungsbeispiele werden nachfolgend anhand von Abbildungen beschrieben. Es zeigen
- 1 einen schematischen Querschnitt während eines Vorformschritts einer Dekorschicht zur Herstellung eines Leuchtelements,
- 2 einen schematischen Querschnitt durch ein Bauteil mit der Dekorschicht, einem Wandstück und einem Fensterstück,
- 3 einen schematischen Querschnitt durch eine Abdeckung umfassend die Dekorschicht, das Wandstück, das Fensterstück und eine metallischen Beschichtung,
- 4 einen schematischen Querschnitt durch ein Leuchtelement mit der Abdeckung und einer Lichtquelle und
- 5 eine schematische Aufsicht auf das Leuchtelement bei eingeschalteter Leuchtdiode.
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In 1 ist Verfahrensschritt bei einer Herstellung einer Abdeckung für ein Leuchtelement gezeigt. Bei diesem Schritt wird zunächst eine Dekorschicht 1 bereitgestellt und vorgeformt. Die Dekorschicht 1 wird durch eine Kunststofffolie aus einem thermoplastischen Kunststoff gebildet und weist eine Vorderseite 2 und eine Rückseite 3 auf. Die Dekorschicht 1 weist lichtdurchlässige Bereiche auf. Außerdem weist die Dekorschicht 1 nicht lichtdurchlässige Bereiche auf. Die Dekorschicht kann eine Folie, insbesondere ein Kunststofffolie, oder eine Haut sein.
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Die Dekorschicht 1 wird zum Thermoformen auf einem beheizbaren Formwerkzeug 4 angeordnet. Durch Druckeinwirkung von oben bei einer erhöhten Temperatur nimmt die Dekorschicht 1 eine Form einer Oberseite des Formwerkzeugs 4 an. Anschließend kann die Dekorschicht 1 zugeschnitten werden, was durch schematisch dargestellte Schneid- bzw. Stanzwerkzeuge 5, 5' angedeutet ist.
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In einem nachfolgenden Schritt wird die zugeschnittene und vorgeformte Dekorschicht 1 aus dem Formwerkzeug 4 entnommen und in einer nicht dargestellten Spritzgussform angeordnet. Hierbei liegt die Vorderseite 2 der Dekorschicht 1 typischerweise an einer Formoberfläche der Spritzgussform an, während hinter der Rückseite 3 der Dekorschicht 1 ein Hohlraum ausgebildet wird. Anschließend wird ein Wandstück 6 hergestellt, indem ein zunächst fließfähiger thermoplastischer Kunststoff, bspw. ABS, in den Hohlraum eingebracht wird. Dieser Kunststoff härtet anschließend und bildet das Wandstück 6, wie in 2 dargestellt ist. Wiederkehrende Merkmale sind in dieser und den nachfolgenden Abbildungen mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Das Wandstück 6 ist stoffschlüssig mit der Rückseite 3 der Dekorschicht 1 verbunden. Das Wandstück 6 ist nicht biegsam und lichtdurchlässig. Auf einer Rückseite 7 des Wandstücks 6 weist dieses eine Vertiefung 8 auf, die an einem oberen und an einem unteren Ende des Wandstücks 6 jeweils von einem Wandbereich 9, 9' begrenzt wird. Das Wandstück 6 wird durch das beschriebene Spritzgussverfahren derart geformt, dass an einem vorderen Ende der Vertiefung 8 ein hinterschnittener Bereich 10 ausgebildet ist.
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Anschließend wird ein Fensterstück 11 hergestellt, indem in einem weiteren Spritzgussschritt ein zunächst fließfähiger thermoplastischer Kunststoff in den hinterschnittenen Bereich 10 der Vertiefung 8 auf der Rückseite 7 des Wandstücks 6 eingebracht wird. Auf diese Weise wird das Wandstück mit dem thermoplastischen Kunststoff, beispielsweise mit PMMA hinterspritzt, so dass durch ein anschließendes Härten des Kunststoffs das Fensterstück 11 ausgebildet wird. Das Fensterstück 11 ist wie das Wandstück 6 ebenfalls lichtdurchlässig und stoffschlüssig mit dessen Rückseite 7 verbunden. In einigen Ausführungen ist es vorgesehen, dass das Wandstück 6 und das Fensterstück 11 in einem Zwei-Komponenten-Spritzgussverfahren (2K) hergestellt werden. Es kann aber in anderen Ausführungen vorgesehen sein, dass das Fensterstück 11 und/oder das Wandstück 6 vorgefertigt werden. Es kann in diesem Fall vorgesehen sein, dass die Dekorschicht 1 und das Wandstück 6 und/oder das Wandstück 6 und das Fensterstück 11 miteinander verklebt werden.
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Das Wandstück 6 weist eine galvanisierbare Oberfläche auf, während sowohl die Dekorschicht 1 als auch das Fensterstück 11 keine galvanisierbare Oberfläche aufweisen. In einem weiteren Schritt wird eine Beschichtung auf das Wandstück 6 aufgebracht. Hierzu wird zum Beispiel das Wandstück 6 gemeinsam mit dem damit verbundenen Fensterstück 11 und der Dekorschicht 1 in ein galvanisches Bad eingelegt und galvanisiert. Die Dekorschicht kann aus einem nicht-galvanisierbaren Material gebildet sein. Die Dekorschicht kann auch mit einer Schutzschicht beschichtet sein. Vorzugsweise ist die Schutzschicht aus einem nicht-galvanisierbaren Material gebildet. Die Schutzschicht kann nach der Galvanisierung des Wandstücks entfernt werden. Dadurch, dass sowohl das Fensterstück 11 als auch die Dekorschicht 1 oder die beschichtet Dekorschicht nicht-galvanisierbare Oberflächen aufweisen, wird bei der galvanischen Beschichtung lediglich auf Bereichen des Wandstücks 6, die weder von der Dekorschicht 1 noch von dem Fensterstück 11 bedeckt sind, eine Beschichtung 12 in Form einer Metallschicht abgeschieden. Die Beschichtung 12 wird somit unter anderem in Bereichen 13 des Wandstücks 6 abgeschieden, die unmittelbar an die Dekorhaut 1 angrenzen. Die Beschichtung 12 grenzt unmittelbar an die Dekorhaut 1 an. Außerdem wird die Beschichtung 12 in Bereichen 14, 14' des Wandstücks 6 abgeschieden, die innenliegenden Flächen der Wandbereiche 9, 9' des Wandstücks 6 entsprechen. Die Beschichtung 12 weist eine hinreichende Dicke auf, so dass diese lichtundurchlässig ist. Einen schematischen Querschnitt durch eine auf diese Weise hergestellte Abdeckung 15 zeigt die 3.
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In einem weiteren Schritt wird eine Lichtquelle 16 in die Vertiefung 8 eingebracht. Die Lichtquelle 16 umfasst in dem gezeigten Beispiel zumindest eine Leuchtdiode 17 sowie gegebenenfalls weitere Lichtstreu- oder Lichtleitelemente. Wie 4 schematisch im Querschnitt zeigt, bildet die Abdeckung 15 einen hinterleuchtbaren Bereich einer Zierleiste, die in ein Fahrzeuginnenverkleidungsteil 18, beispielsweise eine Instrumententafel, einen Mittelkonsole oder eine Türverkleidung, integriert ist. Ein erster benachbarter Bestandteil 19 des Fahrzeuginnenverkleidungsteils 18 und ein zweiter benachbarter Bestandteil 20 des Fahrzeuginnenverkleidungsteils 18 umgeben die Abdeckung 15 an ihrer Ober- bzw. Unterseite. Die Vorderseite 2 der Dekorschicht 1 bildet in dem gezeigten Beispiel einen Bereich einer einem Fahrzeuginnenraum 21 zugewandten Sichtseite des Fahrzeuginnenverkleidungsteils 18.
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Die Leuchtdiode 17 ist derart angeordnet, dass diese nach oben und nach unten, und/oder nach links und rechts, oder in einer zylindrischen Geometrie, bspw. axial, von den galvanisierten Wandbereichen 9', 9 umgeben ist. Somit wird bei eingeschalteter Lichtquelle 16 von der Leuchtdiode 17 abgestrahltes Licht durch das Fensterstück 11, durch einen Bereich des Wandstücks 6 und durch die Dekorschicht 1 in den Fahrzeuginnenraum 21 geleitet, ohne dass dieses Licht durch Spalte 22, 23 zwischen den benachbarten Bestandteilen 19, 20 des Fahrzeuginnenverkleidungsteils 18 und der Abdeckung 15 tritt.
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Eine Aufsicht auf das Fahrzeuginnenverkleidungsteil 18 bei eingeschalteter Lichtquelle 16 zeigt 5. Das von der Leuchtdiode 17 abgestrahlte Licht tritt durch die lichtdurchlässigen Bereiche 24 der Dekorschicht 1 in den Fahrzeuginnenraum 21, während weder Licht durch die lichtundurchlässigen Bereiche 25 der Dekorschicht 1 noch durch die Spalte 22, 23 tritt. Auf diese Weise bilden die lichtdurchlässigen Bereiche 24 der Dekorschicht 1 ein Leuchtmuster 26, das in dem gezeigten Beispiel eine Form des Buchstaben A aufweist.
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Lediglich in den Ausführungsbeispielen offenbarte Merkmale der verschiedenen Ausführungsformen können miteinander kombiniert und einzeln beansprucht werden.