DE102017131000A1 - Kollimationsvorrichtung für einen Nanostack - Google Patents
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Abstract
Kollimationsvorrichtung (1) für einen Nanostack (7), umfassend ein Substrat (2) mit einer Eintrittsfläche (3) und einer Austrittsfläche (4) für von einem Nanostacks (7) ausgehende Laserstrahlung (9), eine kollimierende Linsenfläche (5), wobei die Eintrittsfläche (3) und/oder die Austrittsfläche (4) als kollimierende Linsenfläche (5) ausgebildet sind oder die kollimierende Linsenfläche (5) aufweisen, wobei die Eintrittsfläche (3) und/oder die Austrittfläche (4) mit einer Struktur, insbesondere einer periodischen Struktur, versehen sind, bei der mehrere Linsen (6) nebeneinander angeordnet sind.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kollimationsvorrichtung für einen Nanostack, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung eine Laservorrichtung mit einer derartigen Kollimationsvorrichtung sowie eine LIDAR-Vorrichtung mit einer derartigen Laservorrichtung.
- Als Nanostacks werden Laserdioden bezeichnet, in denen mehrere Emitter in der Fast Axis im Abstand weniger µm angeordnet sind. Eine typische Anwendung der Nanostacks ist das LIDAR. Stand der Technik ist es, Nanostacks mittels einer normaler FAC-Linse oder einer runden Asphäre zu kollimieren. Das Licht jedes einzelnen Emitters im Stack zu kollimieren, ist aktuell technisch nicht machbar, weil dafür Linsen mit weniger als 10 µm Brennweite und Höhe notwendig wären. Der Nachteil des Stands der Technik besteht darin, dass in der Fernfeldverteilung nach der Kollimation der Aufbau der Quelle aus mehreren Emittern sichtbar wird und dazu führt, dass keine glatte Gaussverteilung vorliegt, sondern ein Profil mit mehreren Spitzen
20 ,21 ,22 (siehe dazu7 ), wobei die Anzahl der Spitzen20 ,21 ,22 der Anzahl der Emitter im Nanostack entspricht. - Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem ist die Schaffung einer Kollimationsvorrichtung der eingangs genannten Art, die die Laserstrahlung eines Nanostacks, insbesondere mittels einer großen FAC-Linse, so kollimieren kann, dass eine Fernfeldverteilung ohne Mehrfachspitzen, insbesondere eine gaußförmige Fernfeldverteilung erzeugt wird. Weiterhin sollen eine Laservorrichtung der eingangs genannten Art sowie eine LIDAR-Vorrichtung der eingangs genannten Art angegeben werden.
- Dies wird erfindungsgemäß durch eine Kollimationsvorrichtung der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch eine Laservorrichtung der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 12 und durch eine LIDAR-Vorrichtung der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 17 erreicht. Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung.
- Gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen, dass die Eintrittsfläche und/oder die Austrittfläche mit einer Struktur, insbesondere einer periodischen Struktur, versehen sind, bei der mehrere Linsen nebeneinander angeordnet sind. Dabei kann die Struktur beispielsweise als wellenförmige Struktur oder als Aneinanderreihung von konvexen Linsen oder als Aneinanderreihung von konkaven Linsen oder als Aneinanderreihung von abwechselnd konkaven und konvexen Linsen ausgebildet sein. Die Struktur verschmiert die divergente Laserstrahlung des Nanostacks ein wenig in der Fast-Axis-Richtung beziehungsweise in der Richtung, in der die Emitter nebeneinander angeordnet sind. Diese Art der Homogenisierung in der Fast-Axis-Richtung wirkt sich sehr positiv auf die Fernfeldverteilung aus, so dass insbesondere im Fernfeld eine glatte Gaussverteilung vorliegt.
- Es kann vorgesehen sein, dass die Struktur auf der Eintrittsfläche und die kollimierende Linsenfläche auf der Austrittsfläche angeordnet sind oder dass die Struktur auf der Austrittsfläche und die kollimierende Linsenfläche auf der Eintrittsfläche angeordnet sind. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass die Struktur und die kollimierende Linsenfläche auf der Eintrittsfläche angeordnet sind oder dass die Struktur und die kollimierende Linsenfläche auf der Austrittsfläche angeordnet sind.
- Es besteht die Möglichkeit, dass der Mittenabstand der Linsen der Struktur zwischen 0,1 mm und 10,0 mm, insbesondere zwischen 0,4 mm und 2,5 mm, vorzugsweise zwischen 0,8 mm und 1,2 mm, beispielsweise etwa 1,0 mm groß ist.
- Es kann vorgesehen sein, dass die Brennweite der Linsen der Struktur zwischen 200 mm und 15.000 mm, insbesondere zwischen 800 mm und 4.000 mm, vorzugsweise zwischen 1.200 mm und 2.500 mm, beispielsweise zwischen 1.600 mm und 1.800 mm groß ist.
- Es besteht die Möglichkeit, dass das Verhältnis von Mittenabstand zu Brennweite der Linsen zwischen 0,05 mrad und 2,5 mrad, insbesondere zwischen 0,2 mrad und 1,5 mrad, vorzugsweise zwischen 0,5 mrad und 0,7 mrad, beispielsweise 0,58 mrad groß ist.
- Es kann vorgesehen sein, dass die Tiefe der Struktur zwischen 10 nm und 1000 nm, insbesondere zwischen 40 nm und 300 nm, vorzugsweise zwischen 70 nm und 140 nm, beispielsweise etwa 90 nm groß ist.
- Es besteht die Möglichkeit, dass die Höhe der Eintrittsfläche und/oder der Austrittsfläche, insbesondere in der Richtung, in der Emitter des Nanostacks nebeneinander angeordnet sind, zwischen 3 mm und 300 mm, insbesondere zwischen 10 mm und 120 mm, vorzugsweise zwischen 20 mm und 60 mm, beispielsweise etwa 30 mm groß ist.
- Es kann vorgesehen sein, dass die Brennweite der kollimierenden Linsenfläche zwischen 0,1 mm und 100 mm, insbesondere zwischen 1,0 mm und 60 mm, vorzugsweise zwischen 10 mm und 40 mm, beispielsweise etwa 30 mm groß ist.
- Es besteht die Möglichkeit, dass die Brennweite der Linsen der Struktur größer als die Brennweite der kollimierenden Linsenfläche ist, insbesondere mehr als doppelt so groß, vorzugsweise mehr als zehnmal so groß, beispielsweise mehr als fünfzigmal so groß ist. Dadurch ist der Einfluss der Linsen auf die Kollimierung der Laserstrahlung vergleichsweise klein, so dass lediglich eine leichte Verschmierung erreicht wird, die zu einer Vermeidung von Spitzen führt.
- Gemäß Anspruch 12 ist vorgesehen, dass die Kollimationsvorrichtung eine erfindungsgemäße Kollimationsvorrichtung ist.
- Es kann vorgesehen sein, dass die Höhe der Lichtaustrittsfläche des Nanostacks in der Richtung, in der die Emitter des Nanostacks nebeneinander angeordnet sind, zwischen 2 µm und 100 µm, insbesondere zwischen 5 µm und 50 µm, vorzugsweise zwischen 8 µm und 25 µm, beispielsweise etwa 10 µm groß ist.
- Es besteht die Möglichkeit, dass das Verhältnis von Höhe der Lichtaustrittsfläche des Nanostacks zu Brennweite der kollimierenden Linsenfläche zwischen 0,04 mrad und 1,50 mrad, insbesondere zwischen 0,10 mrad und 0,70 mrad, vorzugsweise zwischen 0,25 mrad und 0,50 mrad, beispielsweise 0,33 mrad groß ist.
- Es kann vorgesehen sein, dass das Verhältnis von Mittenabstand zu Brennweite der Linsen der Struktur der Kollimationsvorrichtung größer als das Verhältnis von Höhe der Lichtaustrittsfläche des Nanostacks zu Brennweite der kollimierenden Linsenfläche ist, insbesondere ist dabei das Verhältnis von Mittenabstand zu Brennweite der Linsen der Struktur der Kollimationsvorrichtung kleiner als das Zehnfache des Verhältnisses von Höhe der Lichtaustrittsfläche des Nanostacks zu Brennweite der kollimierenden Linsenfläche, vorzugsweise ist das Verhältnis von Mittenabstand zu Brennweite der Linsen der Struktur der Kollimationsvorrichtung etwa doppelt so groß wie das Verhältnis von Höhe der Lichtaustrittsfläche des Nanostacks zu Brennweite der kollimierenden Linsenfläche.
- Es besteht die Möglichkeit, dass die Brennweite der kollimierenden Linsenfläche größer als der Abstand der Emitter des Nanostacks ist, insbesondere mehr als zehnmal so groß, vorzugsweise mehr als hundertmal so groß, beispielsweise mehr als tausendmal so groß. Auf diese Weise wird erreicht, dass die von den einzelnen Emittern ausgehenden Laserstrahlungen bereits weitestgehend überlappt sind, wenn sie auf die Kollimationsvorrichtung auftreffen.
- Gemäß Anspruch 17 ist vorgesehen, dass die Laservorrichtung eine erfindungsgemäße Laservorrichtung ist.
- Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen:
-
1 eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Laservorrichtung; -
2 eine schematische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kollimationsvorrichtung; -
3 eine schematische Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kollimationsvorrichtung, -
4 eine schematische Seitenansicht einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kollimationsvorrichtung, -
5 eine schematische Seitenansicht einer vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kollimationsvorrichtung, -
6 eine schematische Seitenansicht einer fünften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kollimationsvorrichtung, -
7 eine schematisch dargestellte Fernfeldverteilung der Laserstrahlung einer Laservorrichtung gemäß dem Stand der Technik; -
8 eine schematisch dargestellte Fernfeldverteilung der Laserstrahlung einer erfindungsgemäßen Laservorrichtung; -
9 eine schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen LIDAR-Vorrichtung. - In den Figuren sind gleiche und funktional gleiche Teile und Lichtstrahlen mit gleichen Bezugszeichen versehen.
- Die in den Figuren ersichtlichen Kollimationsvorrichtungen sind schematisch dargestellt. Insbesondere sind die Linsen der Strukturen in der Regel so flach, dass sie bei maßstabsgetreuer Darstellung nicht sichtbar wären. Die Linsen der Strukturen sind somit zu Darstellungszwecken deutlich vergrößert dargestellt.
- Die in
1 und2 abgebildete Kollimationsvorrichtung1 besteht aus einem Substrat2 mit einer Eintrittsfläche3 und einer Austrittsfläche4 . Auf der Austrittsfläche4 ist eine kollimierende Linsenfläche5 ausgebildet, die einer üblichen Fast-Axis-Kollimationslinse entsprechen kann. Die kollimierende Linsenfläche5 kann als Zylinderlinse ausgebildet sein, wobei sich die Zylinderachse der kollimierenden Linsenfläche5 in die Zeichenebenen der1 und2 hineinerstreckt. - Die Brennweite F der kollimierenden Linsenfläche
5 kann in einem konkreten Ausführungsbeispiel 30 mm groß sein (siehe dazu1 ). - Auf der Eintrittsfläche
3 des Substrats2 ist eine Struktur mit einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten konvexen Linsen6 vorgesehen. Auch die Linsen6 können als Zylinderlinsen ausgebildet sein, wobei sich deren Zylinderachsen in die Zeichenebenen der1 und2 hineinerstrecken. - In
2 sind sieben Linsen6 abgebildet. Es besteht durchaus die Möglichkeit, mehr oder weniger Linsen6 vorzusehen. Beispielsweise können es deutlich mehr sein, insbesondere etwa 30 Linsen. - Die Brennweite der Linsen
6 ist deutlich größer als die BrennweiteF der kollimierenden Linsenfläche5 , insbesondere mehr als doppelt so groß, vorzugsweise mehr als zehnmal so groß, beispielsweise mehr als fünfzigmal so groß. Insbesondere kann die Brennweite der Linsen6 in einem konkreten Ausführungsbeispiel 1,713 m groß sein. In diesem Ausführungsbeispiel beträgt der Radius der Linsen6 jeweils 1,4 m. - Weiterhin weisen die Linsen
6 einen MittenabstandP und eine TiefeT auf, die in2 verdeutlicht sind. Der Mittenabstand P der Linsen6 kann in einem konkreten Ausführungsbeispiel 1 mm groß sein. Die TiefeT der Linsen6 kann in einem konkreten Ausführungsbeispiel 90 nm groß sein. Es ist somit verständlich, dass die Linsen6 bei maßstabsgetreuer Darstellung in den Abbildungen nicht sichtbar wären. - Weiterhin ist die Höhe
H der Eintrittsfläche3 beziehungsweise der Austrittsfläche4 ebenfalls in2 angedeutet. Die HöheH kann in einem konkreten Ausführungsbeispiel 30 mm groß sein. Das bedeutet, dass in dem konkreten Ausführungsbeispiel bei einem MittenabstandP von 1 mm 30 Linsen6 auf der Eintrittsfläche3 nebeneinander angeordnet sind. - Die Laservorrichtung
10 gemäß1 umfasst vor der Kollimationsvorrichtung1 einen Nanostack7 , der in dem Ausführungsbeispiel gemäß1 drei übereinander angeordnete Emitter8 aufweist. Es besteht durchaus die Möglichkeit, mehr oder weniger Emitter8 vorzusehen. Die von den Emittern8 ausgehende Laserstrahlung9 überlappt vor dem Auftreffen auf die Kollimationsvorrichtung1 weitgehend. Die Austrittsflächen der Emitter8 sind in der Brennebene der kollimierenden Linsenfläche5 angeordnet (siehe1 ). - In
1 ist die Höheh der Lichtaustrittsfläche des Nanostacks7 in der Richtung verdeutlicht, in der die Emitter8 des Nanostacks7 nebeneinander angeordnet sind. Die Höheh kann in einem konkreten Ausführungsbeispiel 10 µm groß sein. Dabei kann der Abstand zwischen den einzelnen Emittern etwa 4 µm groß sein. - Die Richtung, in der die Höhe h eingezeichnet ist und die der Richtung entspricht, in der die Emitter
8 nebeneinander angeordnet sind, entspricht insbesondere der Fast-Axis-Richtung der Emitter8 . -
8 zeigt, dass in der Fernfeldverteilung11 der von der Laservorrichtung gemäß1 ausgehenden Laserstrahlung9 im Gegensatz zum Stand der Technik lediglich ein Maximum12 auftritt. - Die Ausführungsform gemäß
3 entspricht im Wesentlichen derjenigen gemäß2 . Bei der Ausführungsform gemäß4 sind nicht nur konvexe Linsen6 vorgesehen, sondern abwechselnd konvexe Linsen6 und konkave Linsen6' . - Bei der Ausführungsform gemäß
5 ist die durch die konvexe Linsen6 gebildete Struktur zusammen mit der kollimierenden Linsenfläche5 auf der Austrittsfläche4 angeordnet. Es besteht durchaus auch die Möglichkeit, dass die durch die konvexe Linsen6 gebildete Struktur zusammen mit der kollimierenden Linsenfläche5 auf der Eintrittsfläche3 angeordnet ist. - Bei der Ausführungsform gemäß
6 ist die durch die abwechselnd konvexen und konkaven Linsen6 ,6' gebildete Struktur zusammen mit der kollimierenden Linsenfläche5 auf der Austrittsfläche4 angeordnet. Es besteht durchaus auch die Möglichkeit, dass die durch die abwechselnd konvexen und konkaven Linsen6 ,6' gebildete Struktur zusammen mit der kollimierenden Linsenfläche5 auf der Eintrittsfläche3 angeordnet ist. -
9 zeigt eine LIDAR-Vorrichtung, die eine erfindungsgemäße Laservorrichtung10 umfasst. Die LIDAR-Vorrichtung umfasst weiterhin einen als Scannmittel13 dienenden rotieren Spiegel. Weiterhin sind nicht abgebildete Empfängermittel für von einem zu detektierenden Objekt zurückgestreute Laserstrahlung9 vorgesehen.
Claims (17)
- Kollimationsvorrichtung (1) für einen Nanostack (7), umfassend - ein Substrat (2) mit einer Eintrittsfläche (3) und einer Austrittsfläche (4) für von einem Nanostack (7) ausgehende Laserstrahlung (9), - eine kollimierende Linsenfläche (5), wobei die Eintrittsfläche (3) und/oder die Austrittsfläche (4) als kollimierende Linsenfläche (5) ausgebildet sind oder die kollimierende Linsenfläche (5) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintrittsfläche (3) und/oder die Austrittfläche (4) mit einer Struktur, insbesondere einer periodischen Struktur, versehen sind, bei der mehrere Linsen (6, 6') nebeneinander angeordnet sind.
- Kollimationsvorrichtung (1) nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur als wellenförmige Struktur oder als Aneinanderreihung von konvexen Linsen (6) oder als Aneinanderreihung von konkaven Linsen (6') oder als Aneinanderreihung von abwechselnd konkaven und konvexen Linsen (6, 6') ausgebildet ist. - Kollimationsvorrichtung (1) nach einem der
Ansprüche 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur auf der Eintrittsfläche (3) und die kollimierende Linsenfläche (5) auf der Austrittsfläche (4) angeordnet sind oder dass die Struktur auf der Austrittsfläche (4) und die kollimierende Linsenfläche (5) auf der Eintrittsfläche (3) angeordnet sind. - Kollimationsvorrichtung (1) nach einem der
Ansprüche 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur und die kollimierende Linsenfläche (5) auf der Eintrittsfläche (3) angeordnet sind oder dass die Struktur und die kollimierende Linsenfläche (5) auf der Austrittsfläche (4) angeordnet sind. - Kollimationsvorrichtung (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis4 , dadurch gekennzeichnet, dass der Mittenabstand (P) der Linsen (6, 6') der Struktur zwischen 0,1 mm und 10,0 mm, insbesondere zwischen 0,4 mm und 2,5 mm, vorzugsweise zwischen 0,8 mm und 1,2 mm, beispielsweise etwa 1,0 mm groß ist. - Kollimationsvorrichtung (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis5 , dadurch gekennzeichnet, dass die Brennweite der Linsen (6, 6') der Struktur zwischen 200 mm und 15.000 mm, insbesondere zwischen 800 mm und 4.000 mm, vorzugsweise zwischen 1.200 mm und 2.500 mm, beispielsweise zwischen 1.600 mm und 1.800 mm groß ist. - Kollimationsvorrichtung (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis6 , dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis von Mittenabstand (P) zu Brennweite der Linsen (6, 6') zwischen 0,05 mrad und 2,5 mrad, insbesondere zwischen 0,2 mrad und 1,5 mrad, vorzugsweise zwischen 0,5 mrad und 0,7 mrad, beispielsweise 0,58 mrad groß ist. - Kollimationsvorrichtung (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis7 , dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe (T) der Struktur zwischen 10 nm und 1000 nm, insbesondere zwischen 40 nm und 300 nm, vorzugsweise zwischen 70 nm und 140 nm, beispielsweise etwa 90 nm groß ist. - Kollimationsvorrichtung (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis7 , dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe (H) der Eintrittsfläche (3) und/oder der Austrittsfläche (4), insbesondere in der Richtung, in der Emitter (8) des Nanostack (7) nebeneinander angeordnet sind, zwischen 3 mm und 300 mm, insbesondere zwischen 10 mm und 120 mm, vorzugsweise zwischen 20 mm und 60 mm, beispielsweise etwa 30 mm groß ist. - Kollimationsvorrichtung (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis9 , dadurch gekennzeichnet, dass die Brennweite (F) der kollimierenden Linsenfläche (5) zwischen 0,1 mm und 100 mm, insbesondere zwischen 1,0 mm und 60 mm, vorzugsweise zwischen 10 mm und 40 mm, beispielsweise etwa 30 mm groß ist. - Kollimationsvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis10 , dadurch gekennzeichnet, dass die Brennweite der Linsen (6, 6') der Struktur größer als die Brennweite (F) der kollimierenden Linsenfläche (5) ist, insbesondere mehr als doppelt so groß, vorzugsweise mehr als zehnmal so groß, beispielsweise mehr als fünfzigmal so groß ist. - Laservorrichtung (10), umfassend - einen Nanostack (7) mit Emittern (8), die in einer Richtung beabstandet zueinander nebeneinander angeordnet sind, - eine Kollimationsvorrichtung (1), die die von den Laserdioden (8) ausgehende Laserstrahlung (9) kollimieren kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Kollimationsvorrichtung (1) eine Kollimationsvorrichtung (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis11 ist. - Laservorrichtung (10) nach
Anspruch 12 , dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe (h) der Lichtaustrittsfläche des Nanostacks (7) in der Richtung, in der die Emitter (8) des Nanostacks (7) nebeneinander angeordnet sind, zwischen 2 µm und 100 µm, insbesondere zwischen 5 µm und 50 µm, vorzugsweise zwischen 8 µm und 25 µm, beispielsweise etwa 10 µm groß ist. - Laservorrichtung (10) nach einem der
Ansprüche 12 oder13 , dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis von Höhe (h) der Lichtaustrittsfläche des Nanostacks (7) zu Brennweite (F) der kollimierenden Linsenfläche (5) zwischen 0,04 mrad und 1,50 mrad, insbesondere zwischen 0,10 mrad und 0,70 mrad, vorzugsweise zwischen 0,25 mrad und 0,50 mrad, beispielsweise 0,33 mrad groß ist. - Laservorrichtung (10) nach einem der
Ansprüche 12 bis14 , dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis von Mittenabstand (P) zu Brennweite der Linsen (6, 6') der Struktur der Kollimationsvorrichtung (1) größer als das Verhältnis von Höhe (h) der Lichtaustrittsfläche des Nanostacks (7) zu Brennweite (F) der kollimierenden Linsenfläche (5) ist, insbesondere ist dabei das Verhältnis von Mittenabstand (P) zu Brennweite der Linsen (6, 6') der Struktur der Kollimationsvorrichtung (1) kleiner als das Zehnfache des Verhältnisses von Höhe (h) der Lichtaustrittsfläche des Nanostacks (7) zu Brennweite (F) der kollimierenden Linsenfläche (5), vorzugsweise ist das Verhältnis von Mittenabstand (P) zu Brennweite der Linsen (6, 6') der Struktur der Kollimationsvorrichtung (1) etwa doppelt so groß wie das Verhältnis von Höhe (h) der Lichtaustrittsfläche des Nanostacks (7) zu Brennweite (F) der kollimierenden Linsenfläche (5). - Laservorrichtung (10) nach einem der
Ansprüche 12 bis15 , dadurch gekennzeichnet, dass die Brennweite (F) der kollimierenden Linsenfläche (5) größer als der Abstand der Emitter (8) des Nanostacks (7) ist, insbesondere mehr als zehnmal so groß, vorzugsweise mehr als hundertmal so groß, beispielsweise mehr als tausendmal so groß. - LIDAR-Vorrichtung, umfassend - eine Laservorrichtung (10), - Scannmittel (13) für die von der Laservorrichtung (10) ausgehende Laserstrahlung (9), - Empfängermittel für von einem zu detektierenden Objekt zurückgestreute Laserstrahlung (9), dadurch gekennzeichnet, dass die Laservorrichtung (10) eine Laservorrichtung (10) nach einem der
Ansprüche 12 bis16 ist.
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| DE102017131000.2A DE102017131000A1 (de) | 2017-12-21 | 2017-12-21 | Kollimationsvorrichtung für einen Nanostack |
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