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Die Erfindung betrifft ein explosionsgeschütztes Gehäuse, insbesondere für eine Leuchte, mit einem im Wesentlichen topfförmigen Gehäuseunterteil und einer Gehäuseabdeckung, wobei das Gehäuseunterteil einen eine Gehäuseöffnung umrandenden Randflansch und die Gehäuseabdeckung zumindest einen radial von einem im Wesentlichen unteren Abdeckungsrand abstehenden Anlageflansch aufweist.
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Solche explosionsgeschützten Gehäuse sind aus der Praxis bekannt. Bei diesen werden in der Regel Gehäuseabdeckung und Gehäuseunterteil entlang von Randflansch und Abdeckungsrand miteinander verschraubt oder verklebt. Bei einem Verschrauben können sowohl eine Reihe von Schrauben verwendet werden, als auch die Gehäuseabdeckung auf oder in das Gehäuseunterteil aufgeschraubt oder eingeschraubt werden. Dabei ist es ebenfalls aus der Praxis bekannt, beispielsweise ein großes und nur eingängiges Gewinde zu verwenden. Durch diese entsprechenden Verbindungen von Randflansch und Abdeckungsrand wird ein entsprechender Spalt gebildet, der durchschlagsicher ist und den Einsatz des explosionsgeschützten Gehäuses in explosionsgefährdeten Bereichen ermöglicht. Die entsprechenden Spalte werden dabei zwischen zylindrischen oder auch flachen Teilen von Randflansch beziehungsweise Abdeckungsrand gebildet.
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Bei diesen Arten der Befestigung von Gehäuseunterteil und Gehäuseabdeckung ist von Nachteil, dass für die benötigten Spalte die Fertigungstoleranzen relativ gering sind und gegebenenfalls eine Reihe zusätzlicher Arbeitsschritte notwendig sind, um die entsprechende Befestigung zwischen Gehäuseunterteil und Gehäuseabdeckung beziehungsweise ein Verschließen der Gehäuseöffnung durch die Gehäuseabdeckung zu ermöglichen. Werden die beiden Teile miteinander verklebt, so kann in der Regel das explosionsgeschützte Gehäuse nicht mittels der Gehäuseabdeckung geöffnet werden, um gegebenenfalls eine Reparatur oder Wartung der im Gehäuse angeordneten Betriebsmittel zu ermöglichen.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines solchen Gehäuses wird insbesondere für eine Leuchte eingesetzt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein explosionsgeschütztes Gehäuse der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass entsprechende durchschlagssichere Spalte in einfacher Weise und mit einfachen Mitteln herstellbar sind und gleichzeitig ein Verbinden von Gehäuseabdeckung und Gehäuseunterteil beziehungsweise ein Verschließen der Gehäuseöffnung durch die Gehäuseabdeckung auch ohne großen Aufwand durch jeden Nutzer in einfacher Weise möglich ist.
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Diese Aufgabe wird die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Insbesondere zeichnet sich die Erfindung dadurch aus, dass zwischen Randflansch und Auflageflansch zumindest eine Steck-Dreh-Verschlusseinrichtung ausgebildet ist. Das heißt, Auflageflansch und Abdeckungsrand werden so ineinander gesteckt und anschließend verdreht, dass zwischen diesen durchschlagssichere Spalte für ein explosionsgeschütztes Gehäuse gebildet sind.
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Um das Einstecken und Verdrehen in einfacher Weise realisieren zu können, ist es gegebenenfalls günstig, wenn der Randflansch wenigstens einen insbesondere umlaufenden Längsschlitz und zumindest einen mit dem Längsschlitz verbundenen Querschlitz aufweist, wobei der Auflageflansch zumindest einen Klemmkopf aufweist, welcher in den Querschlitz in einer Steckrichtung einsteckbar und anschließend entlang des Längsschlitzes in einer Drehrichtung verdrehbar ist. Dabei sind in der Regel Randflansch und Anlageflansch bei in dem Querschlitz eingestecktem Klemmkopf miteinander in Anlage und werden durch das anschließende Verdrehen entlang des Längsschlitzes aneinander gedrückt. Dadurch ergibt sich ein durchschlagssicherer Spalt zwischen diesen Teilen, wobei kein weiteres Verschrauben, der Einsatz von Schrauben, oder ein Verkleben notwendig ist.
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Es ist denkbar, dass der Querschlitz schräg in Richtung Längsschlitz verläuft, so dass bereits bei Einsetzen des Klemmkopfes in den Querschlitz eine gewisse Drehung der Gehäuseabdeckung relativ zum Gehäuseunterteil stattfindet. Diese Drehung kann dann nach Erreichen des Längsschlitzes durch weiteres Verdrehen der Gehäuseabdeckung in Drehrichtung fortgesetzt werden. Bei einem einfachen Ausführungsbeispiel kann die Steckrichtung senkrecht zur Drehrichtung sein. Dadurch wird der Klemmkopf des Anlageflansches im Wesentlichen vertikal in den Querschlitz eingesteckt, bis er im Längsschlitz angeordnet ist. Dann kann eine entsprechende Verdrehung in Drehrichtung erfolgen.
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Um den Längsschlitz in einfacher Weise ausbilden zu können, kann dieser beispielsweise radial nach innen zum Gehäuseunterteil offen sein und eine Schlitzbodenwand, eine Schlitzseitenwand und eine Schlitzabdeckwand aufweisen. Die Schlitzbodenwand erstreckt sich im Wesentlichen radial nach außen von der Gehäuseöffnung weg. Von der Schlitzbodenwand erstreckt sich dann die Schlitzseitenwand nach oben in Richtung Gehäuseabdeckung und ist dann mit der Schlitzabdeckwand verbunden, die sich im Wesentlichen wieder radial und zwar nach innen in Richtung Gehäuseöffnung oder Gehäuseabdeckung erstreckt.
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Eine einfache Anordnung des Querschlitzes kann darin gesehen werden, wenn dieser gegebenenfalls in der Schlitzabdeckwand ausgebildet ist und in Richtung entgegengesetzt zur Schlitzseitenwand offen ist, d.h. radial nach innen in Richtung Gehäuseabdeckung offen ist.
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Eine einfach handzuhabende Gehäuseabdeckung mit sicherer Verbindung im Gehäuseunterteil ergibt sich beispielsweise dadurch, dass zwei, drei, vier oder mehr Querschlitze und eine entsprechende Anzahl von Klemmköpfen ausgebildet sind. Bevorzugt können bei zwei Querschlitzen und Klemmköpfen diese diametral einander gegenüberliegend angeordnet sein. Bei drei, vier oder mehr Querschlitzen und entsprechenden Klemmköpfen können diese in Umfangsrichtung der Gehäuseabdeckung beziehungsweise des Gehäuseunterteils gleich beabstandet angeordnet sein. Dies ist allerdings nicht notwendig, da beispielsweise auch unterschiedliche Abstände in Umfangsrichtung denkbar sind.
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Durch die Querschlitze mit Längsschlitz und Klemmköpfen kann beispielsweise die Steck-Dreh-Verschlusseinrichtung in Form einer Bajonett-Verschlusseinrichtung gebildet sein.
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Der Auflageflansch der Gehäuseabdeckung erstreckt sich radial nach außen und dieser kann durch einen sich im Wesentlichen radial nach außen erstreckenden Flanschboden gebildet sein. Der Auflageflansch kann noch weitere Teile außer dem Flanschboden umfassen. Bei einem Flanschboden als Teil des Auflageflansches oder als Auflageflansch erweist es sich weiterhin in der Regel als günstig, wenn von diesem der Klemmkopf seitlich radial nach außen absteht. Im einfachsten Fall ist der Klemmkopf in radialer Verlängerung des Flanschbodens angeordnet.
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Um bei einem Verbinden von Gehäuseabdeckung und Gehäuseunterteil und durch den Einsatz der Steck-Dreh-Verschlusseinrichtung eine benötigte Spaltlänge und Spaltweite in einfacher Weise zu bestimmen, kann eine Befestigungsendposition der Gehäuseabdeckung durch einen Anschlag am Gehäuseunterteil festgelegt sein. Das heißt, eine Verdrehung der Gehäuseabdeckung relativ zum Gehäuseunterteil erfolgt bis zu dieser Befestigungsendposition, in der dann die entsprechenden Spalte zwischen Gehäuseabdeckung und Gehäuseunterteil in Spaltlänge und Spaltweite festgelegt sind. Dadurch ergibt sich immer ein Spalt mit reproduzierbaren Spaltparametern, um einen durchschlagsicheren Spalt für das explosionsgeschützte Gehäuse bereitzustellen.
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In diesem Zusammenhang kann es sich weiterhin als günstig erweisen, wenn gegebenenfalls der Anschlag als Endpositionsschalter ausgebildet ist. Das heißt, bei Einnehmen der Befestigungsendposition wird der Endpositionsschalter so betätigt, dass das Betriebsmittel im explosionsgeschützten Gehäuse einsatzbereit ist. Entsprechend wird bei einem Lösen des Kontakts mit dem Endpositionsschalter eine Betätigung des Betriebsmittels, wie beispielsweise eines Leuchtmittels, unterbunden.
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In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, dass der Endpositionsschalter in der Schutzart Ex-i, also eigensicher, oder Ex-d, also druckfeste Kapselung, ausgebildet ist.
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Zum Kontaktieren des Anschlags, beziehungsweise des Endpositionsschalters, kann es in diesem Zusammenhang denkbar sein, dass die Abdeckung wenigstens einen vom Flanschboden in Richtung Gehäuseunterteil vorstehenden Endanschlag aufweist, der in Befestigungsendposition den Anschlag, beziehungsweise den Endpositionsschalter kontaktiert. Ein solcher Endanschlag kann sich beispielsweise bei auf der Gehäuseöffnung aufgesetzter Gehäuseabdeckung entlang einer Wandung des Gehäuseunterteils erstrecken und bei Verdrehen der Gehäuseabdeckung relativ zum Gehäuseunterteil sich entlang der Wandung bewegen, so dass er bei Erreichen der Befestigungsendposition den Anschlag beziehungsweise den Endpositionsschalter kontaktiert.
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Es ist ebenfalls denkbar, dass der Anschlag zusätzlich zum Endpositionsschalter ausgebildet ist, und beispielsweise in dem Längsschlitz angeordnet ist. Auch dadurch kann eine Befestigungsendposition festgelegt werden, in der beispielsweise ein Klemmkopf den Anschlag kontaktiert. Der entsprechende Endanschlag zum Kontaktieren des Endpositionsschalters kann zusätzlich ausgebildet sein.
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Ebenfalls denkbar ist nicht nur ein Anschlag zur Festlegung der Befestigungsendposition, sondern gegebenenfalls mehrere, die beispielsweise die entsprechenden Klemmköpfe kontaktieren.
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Um eine Ausgangsposition zum Aufsetzen der Gehäuseabdeckung auf das Gehäuseunterteil insbesondere im Hinblick auf diese Befestigungsendposition in einfacher Weise festlegen zu können, ist es denkbar, dass die Klemmköpfe und/oder Querschlitze nicht alle gleich ausgebildet sind. Beispielsweise kann ein Querschlitz eine geringere oder größere Länge im Vergleich zu den anderen Querschlitzen aufweisen, so dass ein bestimmter Klemmkopf in diesen Querschlitz eingesetzt werden muss, um die spezifische Einsetzposition der Gehäuseabdeckung relativ zum Gehäuseunterteil festzulegen. Dabei besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass der Klemmkopf ebenfalls entsprechend kürzer oder länger ausgebildet ist.
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Um ein selbsttätiges Öffnen der Gehäuseabdeckung relativ zum Gehäuseunterteil zu verhindern ebenso, wie ein unbeabsichtigtes Öffnen, ist es gegebenenfalls günstig, falls zwischen Gehäuseunterteil und Gehäuseabdeckung eine in Befestigungsendposition wirksame und lösbare Drehfixiereinrichtung insbesondere am Gehäuseunterteil ausgebildet ist.
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Durch diese Drehfixiereinrichtung wird ein selbsttätiges Verdrehen der Gehäuseabdeckung relativ zum Gehäuseunterteil ohne äußeren Eingriff verhindert. Dies gilt ebenfalls für ein unbeabsichtigtes Verdrehen der Gehäuseabdeckung relativ zum Gehäuseunterteil durch einen Benutzer. Die Drehfixiereinrichtung muss erst entsprechend gelöst werden, damit ein Rückddrehen der Gehäuseabdeckung entgegengesetzt zur Drehrichtung möglich ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Drehfixiereinrichtung ist eine Rasteinrichtung, bei der die Drehfixiereinrichtung zumindest eine lösbare Raste aufweist, die in Befestigungsendposition insbesondere mit einem Klemmkopf verrastbar ist. Das heißt, wenn die Gehäuseabdeckung bis in ihre Befestigungsendposition verdreht ist, wird dieser Raste den Klemmkopf beispielsweise entgegengesetzt zur Drehrichtung hintergreifen und hinter diesen einrasten, so dass die Befestigungsendposition fixiert ist. Erst bei Lösen der Raste besteht dann die Möglichkeit, die Gehäuseabdeckung entgegengesetzt zur Drehrichtung zu verdrehen und bei Anordnung der Klemmköpfe passend zu den entsprechenden Querschlitzen vom Gehäuseunterteil abzuheben.
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Eine solche lösbare Raste kann in unterschiedlicher Weise realisiert werden, wobei ein Ausführungsbeispiel möglich ist, bei dem die Raste als Federblechstreifen ausgebildet ist, welche insbesondere von der Schlitzseitenwand in Drehrichtung schräg nach innen vorsteht. Bewegt sich folglich der Klemmkopf an dem Federblechstreifen vorbei, so wird dieser aufgrund seiner Elastizität in Richtung Schlitzseitenwand gedrückt und nach Vorbeiführen des Klemmkopfes radial nach innen zurückfedern und ein Zurückdrehen des Klemmkopfes verhindern. Erst wenn der Federblechstreifen wieder in Richtung Schlitzseitenwand zurückgedrückt wird, kann der Klemmkopf an diesem vorbei entgegengesetzt zur Drehrichtung zurückgedreht werden.
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Um einen einfachen Zugriff zum Federblechstreifen beziehungsweise zur Raste zu ermöglichen, kann bei einem Ausführungsbeispiel die Schlitzabdeckwand eine Zugangsöffnung im Bereich der Raste beziehungsweise des Federblechstreifens aufweisen. Durch diese Zugangsöffnung ist beispielsweise ein Schraubendreher oder dergleichen einsteckbar, mit dem die Raste aus ihrer Einraststellung herausgedrückt werden kann.
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Sind Randflansch und Auflageflansch nur mit geringer radialer Breite ausgebildet, so besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass ein durchschlagssicherer Spalt mit entsprechenden Parametern wie Spaltlänge und Spaltweite dadurch erreicht wird, dass auf der Schlitzbodenwand und auf einer Unterseite des Auflageflansches ineinandergreifende und insbesondere kreisförmige Riffelungen ausgebildet sind. Diese sind komplementär zueinander ausgebildet, so dass die Riffelungen sicher ineinander greifen und insbesondere auch ein Verdrehen der Gehäuseabdeckung relativ zum Gehäuseunterteil in Drehrichtung oder auch entgegengesetzt zur Drehrichtung erlauben. In der Regel sind zwei, drei, vier oder weitere kreisförmige Riffelungen ausreichend, um zumindest zusätzlich den durchschlagssicheren Spalt zwischen den Riffelungen zu bestimmen.
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Für das Gehäuse sind unterschiedliche Materialien denkbar, wobei beispielsweise das Gehäuse aus Kunststoff, Glas oder metallischen Materialien gebildet sein kann. Wird die Gehäuseabdeckung für eine Leuchte, für eine Anzeigeeinrichtung oder dergleichen verwendet, kann es sich dabei weiterhin als vorteilhaft erweisen, wenn zumindest die Gehäuseabdeckung transparent oder transluzent ist.
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Im Folgenden wird ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der in der Zeichnung beigefügten Figuren näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Ansicht von schräg vorne auf ein explosionsgeschütztes Gehäuse gemäß Erfindung mit Gehäuseunterteil und Gehäuseabdeckung in getrennter Anordnung;
- 2 das explosionsgeschützte Gehäuse nach 1 in zusammengesetzter Anordnung und insbesondere mit Gehäuseabdeckung in Befestigungsendposition;
- 3 einen Vertikalschnitt durch das explosionsgeschützte Gehäuse nach 2, und
- 4 eine vergrößerte Darstellung eines unteren Bereichs der Gehäuseabdeckung.
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1 zeigt ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel eines explosionsgeschützten Gehäuses 1, welches ein Gehäuseunterteil 2 und eine Gehäuseabdeckung 3 aufweist. Das Gehäuseunterteil 2 ist im Wesentlichen topfförmig mit einer geschlossenen Unterseite und einer gegenüberliegenden Gehäuseöffnung 4. Diese wird von einem Randflansch 5 umrandet, der im Wesentlichen radial nach außen vorsteht.
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Die Gehäuseabdeckung 3 ist aus einem transparenten Material und weist einen Auflageflansch 6 auf, der einen unteren Abdeckungsrand 7 der Gehäuseabdeckung 3 umgibt und diesen gegebenenfalls umfasst.
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Der Randflansch 5 weist an einigen Stellen Querschlitze 10 auf, die sich in Umfangsrichtung des Randflansches 5 erstrecken und bis zu einem Längsschlitz 9 in den Randflansch 5 durchgeführt sind. Der Längsschlitz 9, siehe auch 3, erstreckt sich in Umfangsrichtung um die entsprechende Gehäuseöffnung 4 des Gehäuseunterteils 2. Die Querschlitze 10 sind in Umfangsrichtung gleich beabstandet und können die gleiche Länge sowie die gleiche Form aufweisen.
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Im Inneren des Gehäuseunterteils 2 ist ein Anschlag 20 sichtbar, der insbesondere als Endpositionsschalter 21 ausgebildet ist. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass ein solcher Anschlag 20 im Bereich des Längsschlitzes 9 angeordnet ist, wobei der Endpositionsschalter 21 zusätzlich angeordnet ist.
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Der Abdeckungsrand 7 der Gehäuseabdeckung 3 weist an zu den Querschlitzen 10 entsprechenden Stellen Klemmköpfe 11 auf, die sich vom Auflageflansch 6 radial nach außen erstrecken. Die Klemmköpfe 11 können Teil des Auflageflansches 6 sein. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Klemmköpfe 11 teilweise entlang der Umfangsrichtung der Gehäuseabdeckung 3 und weisen im Wesentlichen gleiche Länge und gleiche Form auf.
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Die Klemmköpfe 11 bilden zusammen mit Querschlitzen 10 und Längsschlitz 9 eine Steck-Dreh-Verschlusseinrichtung 8.
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In 1 sind Gehäuseabdeckung und Gehäuseunterteil voneinander getrennt dargestellt. Entsprechend sind in 2 Gehäuseabdeckung und Gehäuseunterteil miteinander verbunden und durch die Steck-Dreh-Verschlusseinrichtung wird mit entsprechenden Spalten zwischen insbesondere Randflansch und Anlageflansch beziehungsweise Klemmkopf und Längsschlitz ein explosionsgeschütztes Gehäuse gebildet, wobei die entsprechenden Spalte durchschlagssicher sind.
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Um die Gehäuseabdeckung 3 auf das Gehäuseunterteil 2 zum Verschließen der Gehäuseöffnung 4 aufzusetzen, wird die Gehäuseabdeckung 3 in Steckrichtung 12, siehe 2, an das Gehäuseunterteil 2 angenähert und mit den Klemmköpfen 11 in die Querschlitze 10 eingesetzt. Die Klemmköpfe 11 sind durch die Querschlitze 10 bis zum Erreichen des Längsschlitzes 9 einsetzbar und anschließend kann ein Verdrehen der Gehäuseabdeckung relativ zum Gehäuseunterteil in Drehrichtung 13 erfolgen.
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Der Längsschlitz 9 ist, siehe 3, mit einer Schlitzbodenwand 14, einer Schlitzseitenwand 15 und einer Schlitzabdeckwand 16 ausgebildet. Die Schlitzbodenwand 14 erstreckt sich im Wesentlichen radial nach außen und an ihrem Ende steht die Schlitzseitenwand 15 nach oben ab. Von der Schlitzseitenwand 15 erstreckt sich anschließend die Schlitzabdeckwand 16 radial nach innen und im Wesentlichen parallel zur Schlitzbodenwand 14. Zwischen diesen Wänden ist der Längsschlitz 9 gebildet.
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In 2 sind Gehäuseabdeckung 3 und Gehäuseunterteil 2 miteinander verbunden und die Gehäuseabdeckung 3 ist in ihrer Befestigungsendposition 19 angeordnet. Dies gilt analog für 3, in der das explosionsgeschützte Gehäuse 1 nach 2 in einem Vertikalschnitt dargestellt ist. Die entsprechenden Querschlitze, der Längsschlitz und die Klemmköpfe 11 bilden zusammen eine Bajonett-Verschlusseinrichtung 17 als Steck-Dreh-Verschlusseinrichtung 8. Insbesondere sind mehr als zwei entsprechender Querschlitze und Klemmköpfe 10, beziehungsweise 11 vorgesehen.
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Der Auflageflansch 6 weist einen Flanschboden 18 auf oder ist durch diesen gebildet, wobei der Flanschboden 18, siehe 3, in dem Längsschlitz 9 in Drehrichtung 13 verdrehbar ist. Der Flanschboden kann sich teilweise auch in das Gehäuseunterteil 2 erstrecken und weist insbesondere einen in Richtung Gehäuseunterteil vorstehenden Endanschlag 22 auf. Dieser ist bei Anordnung der Gehäuseabdeckung 3 in Befestigungsendposition 19, siehe 2 und 3, mit einem Anschlag 20 in Anlage, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Endpositionsschalter 21 ausgebildet ist. Dieser weist die Zündschutzart Ex-i oder Ex-d auf. Ist der Endanschlag 22 mit dem Anschlag 20 beziehungsweise dem Endpositionsschalter 21 in Anlage, wird ein entsprechender Stromkreis geschlossen und Betriebsmittel im explosionsgeschützte Gehäuse sind einsatzbereit. In der Befestigungsendposition 19 ist die Gehäuseabdeckung 3 mit dem Gehäuseunterteil 2 über durchschlagssichere Spalte verbunden, so dass sich insgesamt ein explosionsgeschütztes Gehäuse 1 ergibt.
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Um ein selbsttätiges Herausdrehen aus der Befestigungsendposition 19 zu verhindern, weist das explosionsgeschützte Gehäuse 1 eine Drehfixiereinrichtung 23 auf, siehe auch 4, die durch eine Raste 24 beispielsweise in Form eines Federblechstreifens 25 gebildet ist. Dieser Federblechstreifen steht beispielsweise in Drehrichtung 13 nach 4 schräg nach innen in dem Längsschlitz 9 vor, so dass ein Klemmkopf 11 an diesem Federblechstreifen 25 vorbeidrehbar, aber nicht ohne äußeren Eingriff zurückdrehbar ist. Um den Federblechstreifen 25 aus seiner Raststellung heraus zu bewegen, kann mittels eines Werkzeugs in eine Zugangsöffnung 26, siehe 2, eingegriffen und der Federblechstreifen 25 in Anlage mit beispielsweise der Schlitzseitenwand 15 gedrückt werden. In dieser Anordnung des Federblechstreifens 25 ist ein Rückdrehen der Klemmköpfe 11 entgegengesetzt zur Drehrichtung 13 nach 4 möglich.
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Um auch mit nur geringen Abmessungen von Auflageflansch und Abdeckungsrand entsprechende durchschlagssichere Spalte bilden zu können, sind auf einer Unterseite 27 des Auflageflansches selbst beziehungsweise des Flanschbodens 18 und entsprechend der Schlitzbodenwand 14 des Längsschlitzes 9 Riffelungen 28 vorgesehen. Diese weisen beispielsweise einen dreieckförmigen Querschnitt auf und sind miteinander in Eingriff. Der entsprechende Spalt erstreckt sich zwischen diesen Riffelungen und den übrigen Teilen von Schlitzbodenwand 14 und Flanschboden 18.
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Zwischen dem Flanschboden 18 und beispielsweise der Schlitzbodenwand 14 kann insbesondere ein Dichtungsring angeordnet sein. Der Dichtungsring kann auch an anderer Stelle zwischen Gehäuseunterteil und Gehäuseabdeckung angeordnet sein, wie beispielsweise im Inneren des Gehäuseunterteils und zwischen der entsprechenden Gehäusewandung und einem in die Gehäusewandung vorstehenden Flansch des Abdeckungsrandes 7.
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Insgesamt wird durch die Steck-Dreh-Verschlusseinrichtung eine einfache Möglichkeit zum Verbinden von Gehäuseunterteil und Gehäuseabdeckung und damit zum Verschließen der Gehäuseöffnung bereitgestellt. Diese Verschlusseinrichtung ist einfach ausgebildet und betätigbar. Gleichzeitig wird ein durchschlagssicherer Spalt gebildet, siehe hierzu auch die ineinandergreifenden Riffelungen.
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Als Materialien für das Gehäuse sind Kunststoffmaterialien, metallische Materialien und auch Glas möglich. Insbesondere die Gehäuseabdeckung wird bei einem Leuchtmittel als Betriebsmittel aus einem transparenten oder transluzenten Material hergestellt sein.