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DE102017126400A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Betrieb einer Sanitäreinrichtung - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Betrieb einer Sanitäreinrichtung Download PDF

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DE102017126400A1
DE102017126400A1 DE102017126400.0A DE102017126400A DE102017126400A1 DE 102017126400 A1 DE102017126400 A1 DE 102017126400A1 DE 102017126400 A DE102017126400 A DE 102017126400A DE 102017126400 A1 DE102017126400 A1 DE 102017126400A1
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DE
Germany
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shut
valve
sanitary
water supply
control unit
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102017126400.0A
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English (en)
Inventor
Bert Depiere
Daniel Radermacher
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SENSEGUARD GMBH, DE
Original Assignee
Grohe AG
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Publication date
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    • G01MTESTING STATIC OR DYNAMIC BALANCE OF MACHINES OR STRUCTURES; TESTING OF STRUCTURES OR APPARATUS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • G01M3/02Investigating fluid-tightness of structures by using fluid or vacuum
    • G01M3/26Investigating fluid-tightness of structures by using fluid or vacuum by measuring rate of loss or gain of fluid, e.g. by pressure-responsive devices, by flow detectors
    • G01M3/28Investigating fluid-tightness of structures by using fluid or vacuum by measuring rate of loss or gain of fluid, e.g. by pressure-responsive devices, by flow detectors for pipes, cables or tubes; for pipe joints or seals; for valves ; for welds
    • G01M3/2807Investigating fluid-tightness of structures by using fluid or vacuum by measuring rate of loss or gain of fluid, e.g. by pressure-responsive devices, by flow detectors for pipes, cables or tubes; for pipe joints or seals; for valves ; for welds for pipes
    • G01M3/2815Investigating fluid-tightness of structures by using fluid or vacuum by measuring rate of loss or gain of fluid, e.g. by pressure-responsive devices, by flow detectors for pipes, cables or tubes; for pipe joints or seals; for valves ; for welds for pipes using pressure measurements
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    • E03BINSTALLATIONS OR METHODS FOR OBTAINING, COLLECTING, OR DISTRIBUTING WATER
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Abstract

Verfahren und Vorrichtung zum Betrieb einer Sanitäreinrichtung (1), welche mindestens eine Wasserzufuhr (2) mit einem von einer Kontrolleinheit (3) betätigbares Absperrventil (4) und mindestens einen Wasserauslass (5) aufweist, umfassend zumindest die folgenden Schritte:
a) Ermitteln einer Anzahl (n) von Entnahmesituationen bei der Sanitäreinrichtung (1) mittels einer Sanitär-Sensorik (6) über einen ersten Zeitraum (t1),
b) Bestimmen einer Situationsinformation betreffend eine Entnahmewahrscheinlichkeit in einem zweiten Zeitraum (t2) mittels einer Recheneinheit (7) und basierend auf dem in Schritt a) ermittelten Ergebnis,
c) Aktivieren des Absperrventils (4), wenn die Entnahmewahrscheinlichkeit unterhalb eines vorgegebenen ersten Grenzwertes liegt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb einer Sanitäreinrichtung, welche mindestens eine Wasserzufuhr mit einem von einer Kontrolleinheit betätigbaren Absperrventil und mindestens einen Wasserauslass aufweist. Insbesondere steht ein Verfahren im Fokus, mit dem zu ausgewählten Zeitpunkten das Absperrventil betätigt werden kann, insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit bzw. dem Schutz der Umgebung der Sanitäreinrichtung. Zudem wird eine entsprechende Vorrichtung vorgeschlagen, die zum Betrieb der Sanitäreinrichtung eingerichtet ist.
  • Während des Betriebs der Sanitäreinrichtung wird regelmäßig Wasser von einer Wasserzufuhr über ein Leitungssystem hin zu mindestens einem Wasserauslass befördert. Der Überdruck in der Wasserleitung bzw. der Wasserzufuhr kann auch ermittelt werden, wobei Sensoren bekannt sind, die beispielsweise den Wasserdurchfluss und/oder den Wasserdruck in einem solchen Wasserleitungssystem bestimmen können. Betrachtet man beispielsweise ein Gebäude, so ist dieses häufig über eine zentrale Wasserzufuhr mit einem Wasserversorgungswert verbunden. Im Bereich des Gebäudes befindet sich dann ein zentrales Absperrventil, welches die Wasserzufuhr von den gebäudeinternen und/oder gebäudeexternen Wasserauslässen trennen kann. Üblicherweise ist dieses zentrale Absperrventil geöffnet, so dass bedarfsweise Wasser aus den Wasserauslässen entnommen werden kann. Ein solches Absperrventil hat insbesondere die Funktion, im Fall eines Leitungsschadens und/oder einer Undichtheit in der Wasserzufuhr bis hin zum Wasserauslass, insbesondere innerhalb des Gebäudes, die weitere Wasserzufuhr zu begrenzen bzw. zu stoppen. Hierfür kann eine Kontrolleinheit vorgesehen sein, die eine solche Gefahrensituation erkennen kann, beispielsweise aufgrund einer aktuellen Messung des Drucks und/oder Durchflusses an Wasser durch die Wasserzufuhr, und dann aktiv das Absperrventil schaltet.
  • Vielfach sind jedoch Absperrventile in der Hauptwasserzufuhr vorgesehen, die das Eingreifen eines Benutzers bzw. Bewohners des Gebäudes erforderlich macht, damit das Absperrventil betätigt wird. Hierzu kann gegebenenfalls eine Sensorik vorgesehen sein, die entsprechende Signale an den Benutzer übermittelt und dieser daraufhin nach einem konkreten Aktivierungsbefehl das Absperrventil betätigt.
  • Jedenfalls sind die vorstehend genannten Maßnahmen nur dazu geeignet, einen bereits eingetretenen Wasserschaden bzw. eine bereits eingetretene Leckage frühzeitig zu stoppen. Wünschenswert wäre jedoch, die Sicherheit auf gegebenenfalls nur mittelfristig oder langfristig erkennbare Wasserschäden/Leckagen zu reduzieren und/oder die Belastung der Sanitäreinrichtung, welche Ursache für eine solche Leckage sein kann, so zu reduzieren, dass der Schadensfall mit geringerer Wahrscheinlichkeit eintritt.
  • Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die mit Bezug auf den Stand der Technik geschilderten Probleme zumindest teilweise zu lösen. Insbesondere sollen ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Betrieb einer Sanitäreinrichtung vorgeschlagen werden, mit der der Eintritt eines Schadensfalls bezüglich Leckage reduziert oder sogar (frühzeitig) verhindert wird.
  • Diese Aufgaben werden gelöst mit einem Verfahren und einer Vorrichtung gemäß den Patentansprüchen 1 und 7. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den jeweils abhängigen Patentansprüchen angegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den Patentansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale in beliebiger, technologisch sinnvoller Weise miteinander kombinierbar sind und weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung aufzeigen. Die nachfolgende Beschreibung, insbesondere auch im Zusammenhang mit den Figuren, erläutert die Erfindung und gibt zusätzliche Ausführungsbeispiele an.
  • Hierzu trägt ein Verfahren zum Betrieb einer Sanitäreinrichtung bei, wobei die Sanitäreinrichtung mindestens eine Wasserzufuhr mit einem von einer Kontrolleinheit betätigbaren Absperrventil und mindestens einen Wasserauslass aufweist. Das Verfahren umfasst zumindest die folgenden Schritte:
    1. a) Ermitteln einer Anzahl von Entnahmesituationen bei der Sanitäreinrichtung mittels einer Sanitär-Sensorik über einen ersten Zeitraum,
    2. b) Bestimmen einer Situationsinformation betreffend eine Entnahmewahrscheinlichkeit in einem zweiten Zeitraum mittels einer Recheneinheit und basierend auf dem Schritt a) ermittelten Ergebnisse,
    3. c) Aktivieren eines Absperrventils, wenn die Entnahmewahrscheinlichkeit unterhalb eines vorgegebenen ersten Grenzwertes liegt.
  • Die Sanitäreinrichtung kann insbesondere Teil eines Gehäuses oder einer Immobilie sein und sich gegebenenfalls von einer zentralen Wasserversorgungsleitung bis hin zu den diversen Wasserauslässen innerhalb und/oder im Bereich des Gebäudes bzw. der Immobilie erstrecken. Die Wasserzufuhr kann beispielsweise mit einem Rohrleitungssystem ausgeführt sein, wobei verschiedene Zweigleitungen mittels Ventilen und/oder Pumpen für das Wasser bedarfsgerecht durchströmbar sein können. Die Wasserauslässe können nach Art von Wasserhähnen, Waschbecken, Duschen, Ausläufen, Schläuchen, etc. ausgeführt sein. Mit einem Wasserauslass ist regelmäßig gemeint, dass von dort ausgehend das Wasser aus der Sanitäreinrichtung entnommen wurde, indem es beispielsweise einem neuen (mobilen) Behälter zugeführt wird, einer zentralen Abwasserleitung zugeführt wird und/oder in einem Gerät verbraucht wird.
  • Das Absperrventil ist insbesondere in einer ersten zentralen Leitung der Wasserzufuhr positioniert, so dass dieses Absperrventil Auswirkungen auf den gesamten Betrieb der gebäudeseitigen Sanitäreinrichtung haben kann. Dieses Absperrventil ist kein rein mechanisches Absperrventil, sondern wirkt mit einer Kontrolleinheit zusammen, die das Absperrventil mittels Daten oder eines elektrischen Signals bedarfsgerecht betätigen kann. Insbesondere ist die Kontrolleinheit eingerichtet, das Absperrventil von einem geöffneten Zustand in einen geschlossenen Zustand zu überführen und umgekehrt. Die Kontrolleinheit kann unmittelbar am Absperrventil vorgesehen sein, es ist aber auch möglich, dass die Kontrolleinheit vom Absperrventil entfernt positioniert ist, gegebenenfalls in einem anderen Bereich des Gebäudes und/oder außerhalb des Gebäudes.
  • Schritt a) umfasst die Ermittlung einer Anzahl von Entnahmesituationen bei der Sanitäreinrichtung. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass die Anzahl der Wasserentnahmen an jedem Wasserauslass ermittelt wird. Es ist möglich, dass die Anzahl für die Summe aller Wasserauslässe betrachtet wird, es ist jedoch auch möglich, die Anzahl von Entnahmesituationen für die Sanitäreinrichtung insgesamt nachzuhalten. So kann eine gleichzeitige Entnahme an zwei verschiedenen Wasserauslässen nach der ersten Zählart einzeln bewertet werden und nach der zweiten Zählart als ein einzelnes Ereignis. Zur Ermittlung der Anzahl der Entnahmesituationen ist eine Sanitär-Sensorik vorgesehen. Die Sanitär-Sensorik ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Zustandseigenschaft des Wassers in der Sanitäreinrichtung, nämlich insbesondere in der Wasserzufuhr, ermitteln kann. Die Sanitär-Sensorik kann das darin befindliche Wasser und/oder eine Schalterstellung am Wasserauslass überwachen und aus dieser Überwachung gegebenenfalls in Zusammenwirkung mit der Kontrolleinheit eine Anzahl von Entnahmesituationen festlegen. Diese Ermittlung der Anzahl von Entnahmesituationen findet über einen ersten Zeitraum statt, der gegebenenfalls als Lernphase bezeichnet werden kann. Insofern kann innerhalb des Schrittes a) ein Benutzungsverhalten für den Betrieb einer Sanitäreinrichtung bestimmt werden. Insbesondere kann auf diese Weise eine Entnahmehäufigkeit bzw. Entnahmewahrscheinlichkeit für spezifizierbare Zeitphasen innerhalb des (ersten) Zeitraums identifiziert werden. Schritt a) kann ferner umfassen, dass die Messwerte zur Entnahmesituation zusammen mit dem zugehörigen Datum und/oder Zeitpunkt gespeichert werden.
  • In einem Schritt b) wird eine (aktuelle) Situationsinformation bestimmt, die einer Entnahmewahrscheinlichkeit für einen (zukünftigen) zweiten Zeitraum betrifft bzw. ermittelt. Hierfür kann ein Datenverarbeitungsprogramm in bzw. mit einer Recheneinheit die gemäß Schritt a) ermittelten Ergebnisse bzw. daraus abgeleiteten Erkenntnisse prognostiziert bzw. antizipiert werden. Die Situationsinformation kann insbesondere einen Zeitraum bzw. einen Zeitpunkt (beides gegebenenfalls beginnend zum aktuellen Zeitpunkt und/oder in der Zukunft liegend), eine Zeitdauer und/oder die wahrscheinliche Anzahl von Entnahmesituationen in diesen Zeiträumen umfassen. In Schritt b) kann beispielsweise auch erkannt werden, dass eine längere zeitliche Phase der Inaktivität vorliegt bzw. vorgelegen hat, wobei für die Bewertung einer Inaktivität auch ein vorbestimmbarer Zeitraum ohne Entnahmesituation herangezogen werden kann, beispielsweise ein Zeitraum von zumindest 12 Stunden.
  • Wenn Ergebnis der Situationsinformation betreffend die Entnahmewahrscheinlichkeit ist, dass jetzt bzw. zukünftig keine oder eine sehr geringe Entnahmewahrscheinlichkeit für Wasser aus der Sanitäreinrichtung vorliegt, wird gemäß Schritt c) das Absperrventil aktiviert, insbesondere aufgrund einer entsprechenden Vorgabe durch die Kontrolleinheit. In der Recheneinheit und/oder der Kontrolleinheit können hierfür erste Grenzwerte vorgegeben sein, die charakteristisch für eine Entnahmewahrscheinlichkeit sind. Dieser erste Grenzwert kann auch benutzerseitig fest vorgegeben und/oder einstellbar sein. Es ist auch möglich, dass der erste Grenzwert von der Recheneinheit und/oder der Kontrolleinheit auf Basis der Ergebnisse aus Schritt a) und/oder b) (automatisch bzw. selbstlernend) angepasst wird.
  • Auch wenn die Verfahrensschritte hier mit einer fortlaufenden Nummerierung angegeben sind, so heißt das nicht zwingend, dass die Verfahrensschritte sequenziell in dieser Reihenfolge ausgeführt werden müssen. So ist beispielsweise möglich, dass die Verfahrensschritte zumindest zeitweise zeitlich einander überlagern und/oder unterschiedlich oft innerhalb des Verfahrens wiederholt werden. Schritt a) kann eine sensorische Erfassung von Druckänderungen in der Wasserzufuhr umfassen. In diesem Fall kann die Sanitär-Sensorik so ausgeführt sein, dass diese Druckänderungen in der Wasserzufuhr ermitteln kann. Insbesondere hat die Sanitär-Sensorik dann einen Drucksensor, der mit dem Wasser in der Wasserzufuhr (mittelbar) in Kontakt ist. Druckänderungen in der Wasserzufuhr können so interpretiert werden, dass eine Entnahmesituation vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Druckabfall, insbesondere über einen spezifizierten Zeitraum, aufgrund des Öffnens eines Wasserauslasses identifiziert wird. Auch wenn hier auf eine sensorische Erfassung der Druckänderung im Besonderen hingewiesen wird, können selbstverständlich auch andere Parameter zur Ermittlung einer Anzahl von Entnahmesituationen herangezogen werden, wie beispielsweise ein Wasserdurchfluss durch die Wasserzufuhr.
  • Schritt b) kann die Berücksichtigung von mindestens einer weiteren Situationsinformation einschließen, die von mindestens einem externen Sensor oder einer Zeitmaschine aktuell ermittelt wird. Die weitere Situationsinformation kann insbesondere dazu dienen bzw. eingesetzt werden, die aus Schritt b) ermittelte Situationsinformation betreffend eine Entnahmewahrscheinlichkeit zu verifizieren, zu stützen oder zu negieren. Als externer Sensor wird ein solcher angesehen, der nicht (nur) die Wasserströmung innerhalb der Wasserzufuhr betrifft. Ein externer Sensor kann insbesondere ein solcher sein, mit der die Temperatur, die Lichtintensität, Geräusche, Schwingungen, die Feuchtigkeit und/oder die Bewegung von Objekten ermittelt werden kann. Der externe Sensor ist insbesondere im Bereich des Gebäudes vorgesehen, dem die Sanitäreinrichtung zugeordnet ist. Im Besonderen kann mittels des externen Sensors eine Situationsinformation zusätzlich bereitgestellt werden, inwiefern in den Räumen und/oder im Gebäude bzw. dessen näherer Umgebung Personen existieren. Insbesondere kann durch diese zusätzliche Situationsinformation verifiziert werden, ob eine Entnahmewahrscheinlichkeit bezüglich eines lokalen Teils und/oder der gesamten Sanitäreinrichtung, wie sie gemäß Schritt b) bestimmt wurde, korrekt ist. Wurde gemäß Schritt b) bestimmt, dass die Entnahmewahrscheinlichkeit gering ist, die weitere Situationsinformation, beispielsweise auf Basis einer aktuellen Bewegung einer Person in einem Raum mit einem Wasserauslass, der für eine hohe Entnahmewahrscheinlich gerade spricht, kann der Grenzwert in Schritt c) angepasst oder Schritt c) ausgesetzt werden. Zusätzlich oder alternativ zu einem externen Sensor kann eine weitere Situationsinformation auch von einer Zeitmaschine aktuell bereitgestellt werden. Die Zeitmaschine ist insbesondere dazu eingerichtet, aktuelle Zeitinformationen und/oder Zeitgeschehnisse und/oder historische Zeitverläufe bzw. Benutzerverhalten bereitzustellen. Insofern kann die gemäß Schritt b) ermittelte Situationsinformation betreffend eine Entnahmewahrscheinlichkeit mit einer aktuellen Tageszeit, die von der Zeitmaschine als weitere Situationsinformation bereitgestellt wird, verifiziert werden. Auch auf Basis dieser weiteren Situationsinformation kann der erste Grenzwert in Schritt c) angepasst und/oder gegebenenfalls Schritt c) ausgeführt bzw. nicht ausgeführt werden. Schritt c) kann zumindest eine Überwachung einer Druckänderung der Wasserzufuhr oder eine Zeiterfassung umfassen. Das heißt mit anderen Worten insbesondere, dass Schritt c) dann vorzugsweise automatisch beendet wird, wenn sich nach der Aktivierung des Absperrventils eine vorab spezifizierte Druckänderung ergibt und/oder eine vorgebbare Zeitdauer erreicht ist. Die Überwachung einer Druckänderung, etwa eines definierten Druckabfalls während eines definierten Zeitraumes, erfolgt insbesondere mit der mindestens einen Sanitär-Sensorik. Die Überwachung der Druckänderung kann insbesondere im Bereich zwischen dem Absperrventil und dem mindestens einen Wasserauslass erfolgen, insbesondere im näheren Umgebungsbereich des Absperrventils. Die Zeiterfassung kann beispielsweise in der Recheneinheit und/oder der Kontrolleinheit oder einer damit in Kontakt stehenden Zeitmaschine erfolgen.
  • Folglich kann ein Schritt d) eingeleitet werden, wenn ein Druckabfall in der Wasserzufuhr unter einem vorgegebenen Druckgrenzwert erfasst wird und/oder ein vorgegebenes Zeitlimit erreicht ist, und der Schritt d) eine Deaktivierung des Absperrventils umfasst. Ein Druckabfall in der Wasserzufuhr kann insbesondere dann erfasst werden, wenn die Überwachung der Druckänderungen mit bzw. (unmittelbar) nach Aktivieren des Absperrventils durchgeführt wird. Der Druckgrenzwert kann in Abhängigkeit von der Gestaltung der Sanitäreinrichtung fest und/oder gegebenenfalls hinsichtlich der Ergebnisse aus Schritt a) und/oder b) oder dem historischen Benutzerverhalten variabel festgelegt sein. Dieser Druckgrenzwert kann in der Kontrolleinheit und/oder der Recheneinheit abgelegt sein. Die Deaktivierung des Absperrventils betrifft insbesondere das Öffnen des Absperrventils, so dass danach wieder Wasser von einer zentralen Wasserversorgungsleitung über die Wasserzufuhr bis hin zu einem Wasserauslass fließen kann. Zusätzlich können die Schwellwerte / Grenzwerte für Druck und Zeit zum Wiederöffnen des Absperrventils so gewählt oder angepasst werden, dass Mikroleckagen kein erneutes Schließen des Ventils auslösen.
  • Das hier vorgeschlagene Verfahren kann zu Sicherheitszwecken eine zeitweise Sperrung der mindestens einen Wasserzufuhr bis zu einer weiteren Entnahmesituation durchführen. Insbesondere ist damit erreicht, dass im Falle eines potenziellen Wasserschadens zu einer Niedriglastphase und/oder einer Nichtbenutzungsphase der Sanitäreinrichtung reduziert wird. Insbesondere können gegebenenfalls auch eine Mehrzahl solcher von einer bzw. der Kontrolleinheit betätigbaren Absperrventile in der Wasserzufuhr vorgesehen sein, die dann bereichsweise Teile der Wasserzufuhr zu einem oder mehreren Wasserauslässen absperren kann. Damit kann die Sanitäreinrichtung in Zeiträumen, in denen mit einer Entnahmesituation nur unter geringer Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist bzw. eine Entnahme sogar ausgeschlossen werden kann, vom Hauptversorgungswerk abgekoppelt bzw. getrennt.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt wird eine Vorrichtung zum Betrieb einer Sanitäreinrichtung vorgeschlagen. Diese umfasst zumindest mindestens eine Wasserzufuhr mit einem von einer Kontrolleinheit betätigbaren Absperrventil, mindestens einem Wasserauslass, mindestens einer Sanitär-Sensorik zur Erfassung einer Entnahmesituation bei der Sanitäreinrichtung und mindestens einen Anschluss für eine Recheneinheit, wobei die Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens in der hier vorgeschlagenen Art eingerichtet ist. Insbesondere können alle bzw. ein Teil der hier vorgeschlagenen Verfahrensschritte als Datenverarbeitungsprogramm auf der Recheneinheit und/oder der Kontrolleinheit ausgeführt werden.
  • Die im Zusammenhang mit dem hier vorgeschlagenen Verfahren erläuterten Sachverhalte und Merkmale können gleichermaßen zur Charakterisierung der Vorrichtung herangezogen werden und umgekehrt.
  • Insbesondere im Zusammenhang mit der Vorrichtung (aber auch im Zusammenhang mit dem weiter oben beschriebenen Verfahren) kann der Wasserauslass auch ein entlang des Strömungsweges des Wassers durch die Vorrichtung kurz hinter dem Absperrventil angeordneter Wasserauslassanschluss sein. An diesen Wasserauslassanschluss kann insbesondere ein Netzwerk mit mindestens einem (bevorzugt mit Mehreren oder einer Vielzahl) von Wasserauslässen angeschlossen sein.
  • Die Vorrichtung ist insbesondere eine kompakts Bauteil, welches einen Auslassanschluss stromab des Absperventils und eine Wasserzufuhr stromauf des Absperrventils umfasst. Die Wasserzufuhr wird besonders bevorzugt von einem Wasserzufuhranschluss gebildet mit welchem die Vorrichtung an ein Wasserversorgungssystem anschließbar ist. Die Vorrichtung dient insbesondere zum Einbau in eine Wasserhauptleitung eines Hauses oder einer Wohneinheit zum Sicherstellen einer hohen Leckagesicherheit.
  • Grundsätzlich ist möglich, dass die Recheneinheit und die Kontrolleinheit in einem Rechengerät vereint sind, dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Der Anschluss ist dann von der Anbindung der Recheneinheit in der Vorrichtung an weitere Komponenten der Vorrichtung gebildet.
  • Insbesondere kann die Kontrolleinheit auch Teil des Absperrventils sein. Die Kontrolleinheit umfasst bevorzugt die Mittel die zur (unmittelbaren) Ansteuerung des Absperrventils erforderlich sind.
  • Die Recheneinheit kann Teil eines externen Rechensystems sein, beispielsweise einer Cloud oder einer anderen Datenverarbeitungsstruktur. Dann stellt der Anschluss für die Recheneinheit die vorgesehenen Komponenten der Vorrichtung dar, die zur Kommunikation mit der Recheneinheit notwendig sind, beispielsweise eine kabelgebundene Datenschnittstelle oder eine drahtlose Datenschnittstelle (Funkverbindung). Zudem ist auch möglich, dass mehrere Kontrolleinheiten und/oder mehrere Recheneinheiten vorgesehen sind, die gegebenenfalls an verschiedenen Orten positioniert sind.
  • Die mindestens eine Recheneinheit und/oder die mindestens eine Kontrolleinheit können derart ausgestaltet sein, dass über eine nicht-kabelgebundene Verbindung zumindest mit der Sanitär-Sensorik oder dem Absperrventil kommunizieren kann. Es besteht die Möglichkeit, dass die Recheneinheit als Teil einer Cloud ausgebildet ist, die über eine Funkverbindung und einen entsprechenden Empfänger (Router), von dem aus die Befehle dann beispielsweise ebenfalls über Funk an die Kontrolleinheit übermittelt werden, welche an den zu betätigenden Absperrventilen angeordnet ist. Als weiteres Beispiel kann angeführt werden, dass die Sanitär-Sensorik mit einem Funkmodell ausgestattet ist und somit aus gegebenem Anlass unmittelbar erfasste und/oder gespeicherte Daten unmittelbar an eine Kontrolleinheit und/oder eine Recheneinheit bzw. über einen Router weiter zu einer entfernten Recheneinheit (Cloud) übermittelt. Die Kommunikation kann dabei in eine Richtung erfolgen oder auch bidirektional.
  • Für eine besonders kompakte Ausgestaltung der Vorrichtung kann vorgesehen sein, dass die Sanitär-Sensorik und das Absperrventil in einem Bauteil integriert sind. Gegebenenfalls können dann auch noch die Kontrolleinheit und/oder ein Funkmodul in diesem Bauteil integriert sein. Die Sanitär-Sensorik kann dann insbesondere einen Drucksensor, einen Wasserdurchflusssensor und/oder einen Temperatursensor umfassen.
  • Die mindestens eine Recheneinheit oder die mindestens eine Kontrolleinheit können auch so eingerichtet sein, dass diese wie bei einer nicht-kabelgebundene Verbindung mit einem externen Sensor oder einer Zeitmaschine kommunizieren kann. Beispielsweise ist es möglich, dass der externe Sensor in einem Funknetzwerk des Gebäudes eingebunden ist und derart Daten direkt oder über einen Router mittelbar der Recheneinheit zuleiten kann. Ebenso ist möglich, dass die Kontrolleinheit ein Funkmodul besitzt und damit mit einer extern angeordneten Zeitmaschine in Kontakt treten kann und dort insbesondere Realzeiten abfragen kann.
  • Mit dem hier vorgeschlagenen Konzept kann insbesondere eine neue Sicherheitsfunktion realisiert werden, die gerade dann aktiv werden kann, wenn der potenzielle Benutzer bzw. die Person in dem Umfeld der Sanitäranlage gerade nicht anwesend, inaktiv und/oder im Schlaf sind. Diese Situationen können dadurch zunächst erfasst und dann später prognostiziert werden, wenn die Anzahl von Entnahmesituationen der jeweiligen Sanitäreinrichtung durch Daten und eine statistische Auswertung analysiert sind.
  • Insofern kann die Wassersicherheit dadurch erhöht werden, dass automatisch ein Absperrventil betätigt wird, wenn der Nutzer nicht zu Hause ist oder es sich aufgrund seines historischen Benutzerverhaltens ergibt (täglich, wöchentlich, monatlich) und dies als Benutzerprofil gespeichert bzw. kontinuierlich angepasst wird in einer Datenbank. Die Datenbank kann Teil der Recheneinheit sein, also beispielsweise in einer externen Recheneinheit abgelegt und/oder analysiert werden. Dies kann gegebenenfalls auch mit einem Bewegungsprofil des Benutzers korrigiert werden, wobei beispielsweise nicht benutzte Bereiche des Gebäudes mit Hilfe des Absperrventils abgekoppelt werden. Damit werden insbesondere die Bereiche zusätzlich gesichert, in denen Wasserschäden gegebenenfalls häufiger auftreten oder sie später entdeckt werden.
  • Dies kann anhand des folgenden Beispiels veranschaulicht werden:
    • Schritt 1: Die Wasserdurchflussaktivität wird gemessen, beispielsweise durch Zählen von Entnahmesituationen (offen-geschlossener Wasserauslass) und diese Aktivität wird mit der jeweiligen Zeitangabe gespeichert.
    • Schritt 2: Basierend auf einer täglichen, wöchentlichen, monatlichen, ... Auswertung kann die Entnahmewahrscheinlichkeit für einen vorgegebenen Zeitraum ermittelt werden, nach der Benutzer Wasser entnehmen oder nicht entnehmen wollen, beispielsweise weil diese nicht zuhause sind und/oder weil diese nicht aktiv sind (z.B. während der Schlafperiode). Für diese Auswertung kann insbesondere berücksichtigt werden, dass die Benutzer einen ähnlichen Tagesablauf haben, insbesondere an Werktagen und denen dazwischenliegenden Wochenenden. Zudem kann gegebenenfalls erkannt werden, wenn nationale Feiertage, Urlaubsperioden, Schulferien, Krankheiten eine Abweichung von diesem üblichen Benutzerverhalten wahrscheinlich werden lassen.
    • Schritt 3: Ein Startzeitpunkt für eine in der Zukunft liegende Zeitphase kann somit vorhergesagt werden, indem eine Entnahmewahrscheinlichkeit sehr gering ist und damit ein Sicherheitsmodus durch Aktivierung des Absperrventils eingeleitet werden kann.
    • Schritt 4: Zudem ist möglich, das Ende einer solchen Sicherheitsphase zu ermitteln. Hierfür ergeben sich insbesondere die beiden folgenden Optionen:
      • Option 4.1: Das Absperrventil kann nach einer vorgegebenen bzw. vorbestimmten Öffnungszeit automatisch wieder geöffnet werden, und/oder
      • Option 4.2: Während des geschlossenen Absperrventils wird kontinuierlich der Wasserdruck in dem Wasserzulauf bestimmt. In diesem Fall kann bei einem vorgegebenen großen Wasserdruckabfall und gleichzeitig geschlossenem Absperrventil gefolgert werden, dass eine Entnahme von Wasser aus der Sanitäreinrichtung stattfand. Gegebenenfalls kann dann noch eine Unterscheidung dahingehend erfolgen, ob es sich tatsächlich um einen Wassernentnahmewunsch seitens eines Benutzers handelt, der für diesen Druckabfall verantwortlich ist und in diesem Fall wird das Ventil geöffnet oder es wird verifiziert, ob es sich hierbei um einen Leitungsschaden handelt (z.B. aufgrund einer besonderen Vibration der Wasserleitung, einer unüblichen hohen Verbrauchsmenge oder sogar der maximalen Flussmenge), so dass das Ventil weiter geschlossen bleibt und gegebenenfalls ein Alarmsignal gegeben wird.
  • Die Erfindung sowie das technische Umfeld werden nachfolgend anhand der Figuren beispielhaft erläutert. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Darstellungen in den Figuren die Erfindung nicht beschränken. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass in den Figuren gezeigte technische Merkmale einzeln extrahiert und mit Informationen aus anderen Figuren und/oder der allgemeinen Beschreibung kombiniert werden können, soweit dies hier nachfolgend nicht explizit ausgeschlossen ist. Es zeigen schematisch:
    • 1: eine Ausführungsvariante einer Vorrichtung, eingerichtet zur Durchführung eines Verfahrens zum Betrieb nach der hier vorgeschlagenen Art,
    • 2: eine Veranschaulichung zur Ermittlung der Anzahl von Entnahmesituationen gemäß Schritt a) und
    • 3: eine beispielhafte Veranschaulichung der Verfahrensschritte b) und c) anhand eines Diagramms.
  • 1 zeigt am Beispiel einer Immobilie 15 eine Vorrichtung 10 zum Betrieb einer Sanitäreinrichtung 1. Die Sanitäreinrichtung 1 umfasst hier eine zunächst zentrale Wasserzufuhr 2, die sich unterhalb des Gebäudes hier erstreckt und dann in das Gebäude eingeführt wird. Im Bereich des Übergangs hin zur Immobilie 15 kann ein Bauteil 13 vorgesehen sein, in dem (hier nicht dargestellt) ein Absperrventil und eine Sanitär-Sensorik integriert sein können. Dort kann insbesondere das sogenannte Haupt-Absperrventil positioniert sein. Danach kann sich die Wasserzufuhr 2 in mehrere Teilzweige aufteilen und dabei unterschiedlichen Wasserauslässen 5 zulaufen, die hier beispielhaft nach Art einer Dusche veranschaulicht sind. In der Wasserzufuhr 2 bzw. deren Teilzweige kann ein Absperrventil 4 vorgesehen sein, in dessen räumlicher Nähe bevorzugt eine Sanitär-Sensorik 6 vorgesehen ist. Es ist möglich, dass die Sanitär-Sensorik 6 und/oder das Absperrventil 4 mit einer Kontrolleinheit 3 zusammenwirken, wie hier beispielsweise angedeutet über eine nicht-kabelgebundene Verbindung 11, so dass Daten und/oder Befehle derart ausgetauscht werden können. Die Kontrolleinheit 3, die hier für jede Etage vorgesehen ist, kann zusätzliche Informationen von externen Sensoren 8 empfangen, wobei diese Innerhalb der Immobilie 15 oder außerhalb der Immobilie 15 positioniert sein können. Die Kontrolleinheit kann eine Recheneinheit 7 umfassen (siehe Ausgestaltung in der oberen Etage) oder mit dieser beispielsweise über eine kabelgebundene Verbindung 12 kommunizieren (siehe Ausgestaltung in der unteren Etage). In der Ausgestaltung nach der oberen Etage kann die Recheneinheit zusätzlich auch extern, beispielsweise in einer Cloud, vorgesehen sein, die zudem eine Zeitmaschine 7 umfasst. Damit kann insbesondere ein Teil der Verfahrensschritte auch im Bereich dieser externen Recheneinheit 7 abgearbeitet werden. Soweit erforderlich kann diese Recheneinheit 7 auch eingerichtet sein, über eine nicht-kabelgebundene Verbindung Informationen zu übermitteln. Beispielsweise können über eine (nicht kabelgebundene) Funkverbindung Informationen an ein Mobilgerät 14, wie beispielsweise ein Mobiltelefon, übermittelt werden.
  • 2 zeigt ein Diagramm, wobei die Entnahmesituationen n über einen ersten Zeitraum t1 aufgezeigt sind. Aus der 2 kann erkannt werden, dass eine gewisse Regelmäßigkeit in der Entnahmehäufigkeit ermittelbar ist, wobei es wiederholende Phasen gibt, in denen die Entnahme mit sehr geringer Intensität festzustellen ist. Ausgehend von diesem regelmäßigen Verhalten kann antizipiert bzw. ermittelt werden, wie die Entnahmewahrscheinlichkeit in der Zukunft, insbesondere in einem später stattfindenden zweiten Zeitraum t2 aussieht. Wird beispielsweise identifiziert, dass sich aktuell wieder eine solche Phase mit einer geringen Entnahmewahrscheinlichkeit anschließt, kann über die Kontrolleinheit 3 das Absperrventil 4 aktiviert werden.
  • 3 veranschaulicht dann, dass gegebenenfalls nach der Aktivierung des Absperrventils 4 durch die Kontrolleinheit 3 ein Zeitlimit tL abgewartet wird und dann erneut über die Kontrolleinheit das Absperrventil betätigt wird (oberer Teil des Diagramms). Es ist alternativ oder kumulativ auch möglich, den Druck (p) zu überwachen (siehe unterer Teil des Diagramms), und wenn festgestellt wird, dass der Druck einen vorgebbaren Druckgrenzwert (pL) unterschreitet, die Kontrolleinheit 3 das Absperrventil 4 erneut betätigt, also öffnet.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Sanitäreinrichtung
    2
    Wasserzufuhr
    3
    Kontrolleinheit
    4
    Absperrventil
    5
    Wasserauslass
    6
    Sanitär-Sensorik
    7
    Recheneinheit
    8
    externer Sensor
    9
    Zeitmaschine
    10
    Vorrichtung
    11
    nicht-kabelgebundene Verbindung
    12
    kabelgebundene Verbindung
    13
    Bauteil
    14
    Mobilgerät
    15
    Immobilie
    t
    Zeit
    t1
    erster Zeitraum
    t2
    zweiter Zeitraum
    tL
    Zeitlimit
    n
    Anzahl Entnahmesituationen
    p
    Druck
    pL
    Druckgrenzwert

Claims (12)

  1. Verfahren zum Betrieb einer Sanitäreinrichtung (1), welche mindestens eine Wasserzufuhr (2) mit einem von einer Kontrolleinheit (3) betätigbaren Absperrventil (4) und mindestens einen Wasserauslass (5) aufweist, umfassend zumindest die folgenden Schritte: a) Ermitteln einer Anzahl (n) von Entnahmesituationen bei der Sanitäreinrichtung (1) mittels einer Sanitär-Sensorik (6) über einen ersten Zeitraum (t1), b) Bestimmen einer Situationsinformation betreffend eine Entnahmewahrscheinlichkeit in einem zweiten Zeitraum (t2) mittels einer Recheneinheit (7) und basierend auf dem in Schritt a) ermittelten Ergebnis, c) Aktivieren des Absperrventils (4), wenn die Entnahmewahrscheinlichkeit unterhalb eines vorgegebenen ersten Grenzwertes liegt.
  2. Verfahren nach Patentanspruch 1, bei dem Schritt a) eine sensorische Erfassung von Druckänderungen in der Wasserzufuhr (2) umfasst.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, bei dem Schritt b) die Berücksichtigung von mindestens einer weiteren Situationsinformation einschließt, die von mindestens einem externen Sensor (8) oder einer Zeitmaschine (7) aktuell ermittelt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, bei dem Schritt c) zumindest eine Überwachung einer Druckänderungen in der Wasserzufuhr (2) oder eine Zeiterfassung umfasst.
  5. Verfahren nach Patentanspruch 4, bei dem ein Schritt d) eingeleitet wird, wenn ein Druckabfall in der Wasserzufuhr (2) unter einen vorgegebenen Druckgrenzwert (pL) erfasst wird oder ein vorgegebenes Zeitlimit (tL) erreicht ist, und der Schritt d) eine Deaktivierung des Absperrventils (4) umfasst.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, bei dem zu Sicherheitszwecken eine zeitweise Sperrung der mindestens einen Wasserzufuhr (2) bis zu einer weiteren Entnahmesituation erfolgt.
  7. Vorrichtung (10) zum Betrieb einer Sanitäreinrichtung (1), zumindest umfassend mindestens eine Wasserzufuhr (2) mit einem von einer Kontrolleinheit (3) betätigbaren Absperrventil (4), mindestens einen Wasserauslass (5), mindestens eine Sanitär-Sensorik (6) zur Erfassung einer Entnahmesituationen bei der Sanitäreinrichtung (1) und mindestens einen Anschluss für eine Recheneinheit (7), wobei die Vorrichtung (10) zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der vorhergehenden Patentansprüche eingerichtet ist.
  8. Vorrichtung (10) nach Patentanspruch 7, wobei die mindestens eine Recheneinheit (7) oder die Kontrolleinheit (3) über eine nicht-kabelgebundene Verbindung (11) zumindest mit der Sanitär-Sensorik (6) oder dem Absperrventil (4) kommunizieren kann.
  9. Vorrichtung (10) nach Patentanspruch 7 oder 8, wobei die Sanitär-Sensorik (6) und das Absperrventil (4) in einem Bauteil (13) integriert sind.
  10. Vorrichtung (10) nach einem der Patentansprüche 7 bis 9, wobei die mindestens eine Recheneinheit (7) oder die Kontrolleinheit (3) über eine nicht-kabelgebundene Verbindung (11) mit einem externen Sensor (8) oder einer Zeitmaschine (9) kommunizieren kann.
  11. Computerprogramm, welches zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Patentansprüche 1 bis 6 eingerichtet ist.
  12. Datenträger, auf welchem ein Coputerprogramm nach Patentanspruch 11 gespeichert ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102019123268A1 (de) * 2019-08-30 2021-03-04 Judo Wasseraufbereitung Gmbh Überwachung einer Hauswasserinstallation

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