DE102017116875A1 - Kombination eines Wälzlagers und mindestens eines Abdeckelements sowie Walzenmühle - Google Patents
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Abstract
Es ist eine Kombination- eines Wälzlagers 1, das zwei Lagerringe 5, 6 und Wälzkörper 3, die in einem zwischen den Lagerringen 5, 6 ausgebildeten Ringspalt 7 angeordnet sind, umfasst, wobei ein erster (5) der Lagerringe 5, 6 relativ zu den Wälzkörpern 3 und relativ zu dem zweiten (6) der Lagerringe 5, 6 um radial zu der Rotationsachse 9 des Wälzlagers 1 ausgerichtete Radialachsen schwenkbar ist,- und mindestens eines vorzugsweise scheibenförmigen Abdeckelements 10 vorgesehen. Das Abdeckelement 10, das von dem ersten Lagerring 5 separiert, d.h. nicht mit diesem verbunden ist, ist dabei zur Anordnung seitlich des Wälzlagers 1 vorgesehen, wobei das Abdeckelement 10 den Ringspalt 7 zumindest teilweise seitlich abdeckt. Weiterhin sind die Abmessungen des Abdeckelements 10, insbesondere der Außendurchmesser oder der Innendurchmesser bei einem kreisringförmigen Abdeckelement 10, derart bemessen, dass der erste Lagerring 5 bei einer ausgehend von der Mittelstellung in Richtung des Abdeckelements 10 erfolgten Schwenkauslenkung das Abdeckelement 10 zumindest teilweise radial überdeckt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Kombination eines Wälzlagers und mindestens eines Abdeckelements. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Walzenmühle mit mindestens einer Walze, die in mindestens einem Wälzlager einer solchen Kombination drehbar gelagert ist.
- Eine Walzenmühle, beispielsweise eine Gutbettwalzenmühle (vgl. z.B.
DE 27 08 053 C3 ), umfasst zwei im Wesentlichen parallel angeordnete, rotierend angetriebene Walzen, die zwischeneinander einen Walzspalt ausbilden, in den Mahlgut im Betrieb der Walzenmühle durch unter anderem die Wirkung der rotierenden Walzen eingezogen und dort unter extrem hohem Druck verpresst und dadurch zerkleinert wird. - Die Walzen einer Walzenmühle sind in der Regel in Wälzlagern drehbar gelagert. Diese Wälzlager stellen bereits aufgrund der extrem hohen Lagerkräfte, die sich prinzipbedingt bei einer Walzenmühle einstellen, hochbelastete Bauteile dar, die einem erheblichen Verschleiß unterliegen. Verstärkt wird diese Problematik noch dadurch, dass diese, bei unzureichender Abdichtung, einer erheblichen Verschmutzung durch insbesondere Staub des zerkleinerten Mahlguts ausgesetzt sein können. Zur Erzielung einer möglichst langen Lebensdauer der Wälzlager einer solchen Walzenmühle kann es daher vorgesehen sein, diese mit einem kontinuierlich oder in Intervallen auszutauschenden Schmiermittel zu schmieren. Mittels des Schmiermittels soll dabei eine möglichst geringe Reibung zwischen den zueinander beweglichen Komponenten der Wälzlager realisiert werden. Der Austausch des Schmiermittels kann dabei erforderlich sein, da dieses bei der gebräuchlichen Verwendung nicht gekapselter und damit nicht vollständig abgedichteter Wälzlager verunreinigt. Dadurch wird nicht nur dessen Schmierfähigkeit grundsätzlich negativ beeinflusst, sondern die darin enthaltenen Schmutzpartikel erhöhen den Verschleiß des Wälzlagers in erheblichem Maße.
- Eine Möglichkeit zur Milderung dieses Problems liegt darin, abgedichtete beziehungsweise gekapselte Wälzlager zu verwenden. Von spezialisierten Lagerherstellern werden entsprechende Wälzlager grundsätzlich angeboten. Problematisch daran ist, dass solche gekapselten Wälzlager, die zur Lagerung von Walzen einer Walzenmühle geeignet sind, aufgrund der erheblichen Größe sowie der extrem hohen Belastung, für die diese auszulegen sind, konstruktiv sehr aufwändig sind. Dieser konstruktive Aufwand in Verbindung mit der relativ geringen Stückzahl, in der derartige Wälzlager nachgefragt werden, führt zu sehr hohen Stückkosten für solche Wälzlager.
- Zur Einstellung des Walzspalts, insbesondere im Rahmen der Montage einer Walzenmühle, sowie zur Kompensation von Biegebelastungen der Walze im Betrieb der Walzenmühle kann es erforderlich sein, eine gewisse Schrägstellung der Walzen(abschnitte) innerhalb ihrer Lagerungen vorzusehen beziehungsweise zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten können Wälzlager, insbesondere Pendelrollenlager eingesetzt werden, bei denen der äußere Lagerring relativ zu dem inneren Lagerring und den an dem inneren Lagerring geführten Wälzkörpern um radial bezüglich der Rotationsachse des Wälzlagers ausgerichtete Radialachsen schwenkbar ist.
- Ein weiteres Problem der Verwendung der bekannten gekapselten Wälzlager zur Lagerung der Walzen einer Walzenmühle liegt darin, dass diese infolge der Kapselung in der Regel während des Betriebes lediglich eine Schrägstellung zwischen den Lagerringen von ca. 0,5° ermöglichen, was regelmäßig für die vorgesehene Verwendung nicht ausreichend ist. Vielmehr werden für entsprechend zu verwendende Wälzlager Schrägstellung beziehungsweise Schwenkwinkel von beispielsweise bis zu 2° gefordert.
- Abgedichtete beziehungsweise gekapselte Wälzlager sind grundsätzlich aus beispielsweise der
, derWO 2010/046173 A1 US 5,293,124 , derEP 0168 092 A2 , derDE 199 47 157 A1 , derDE 196 11 605 A1 und derCN 105822662 A bekannt. - Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit aufzuzeigen, ein Wälzlager, das insbesondere zur Lagerung einer Walze einer Walzenmühle vorgesehen ist, auf möglichst einfache und kostengünstige Weise abzudichten.
- Diese Aufgabe wird mittels einer Kombination eines Wälzlagers und mindestens eines Abdeckelements gemäß dem Patentanspruch 1 gelöst. Eine Walzenmühle, bei der mindestens eine Walze in mindestens einem Wälzlager einer solchen Kombination drehbar gelagert ist, ist Gegenstand des Patentanspruchs 9. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Kombination und der erfindungsgemäßen Walzenmühle sind Gegenstände der weiteren Patentansprüche und/oder ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Erfindung.
- Erfindungsgemäß ist eine Kombination
- - eines Wälzlagers, das zwei (jeweils ein- oder mehrteilige) Lagerringe und Wälzkörper, die in einem zwischen den Lagerringen ausgebildeten Ringspalt angeordnet sind, umfasst, wobei ein erster der Lagerringe relativ zu den Wälzkörpern und relativ zu dem zweiten der Lagerringe um radial zu der Rotationsachse des Wälzlagers ausgerichtete Radialachsen schwenkbar ist,
- - und mindestens eines vorzugsweise scheibenförmigen Abdeckelements vorgesehen. Das Abdeckelement, das von dem ersten Lagerring separiert, d.h. nicht mit diesem verbunden, ist, ist dabei zur Anordnung seitlich des Wälzlagers vorgesehen, wobei das Abdeckelement den Ringspalt zumindest teilweise seitlich abdeckt. Weiterhin sind die Abmessungen des Abdeckelements, insbesondere der Außendurchmesser oder der Innendurchmesser bei einem kreisringförmigen Abdeckelement, derart bemessen, dass der (schwenkbare) erste Lagerring bei einer (vorzugsweise bei jeder) ausgehend von der Mittelstellung in Richtung des Abdeckelements erfolgten Schwenkauslenkung das Abdeckelement zumindest teilweise radial überdeckt.
- Sofern für ein solches erfindungsgemäßes Wälzlager, das insbesondere in Form eines Pendelrollenlagers oder eines Tonnenrollenlagers ausgebildet sein kann, eine beidseitige Abdichtung mittels eines Abdeckelements vorgesehen ist, können insbesondere zwei entsprechende Abdeckelemente vorhanden sein, von denen jeweils eines zur Anordnung auf einer der beiden Seiten des Wälzlagers vorgesehen ist.
- Die Erfindung beruht auf dem Gedanken, auf konstruktiv einfache Weise eine weitgehende Abdichtung für den Ringspalt eines Wälzlagers zu erreichen, indem ein oder zwei Abdeckelemente vorgesehen sind, die lediglich zur Anordnung seitlich des Wälzlagers vorgesehen sind und dabei den Ringspalt so weit wie möglich überdecken und folglich verschließen, ohne jedoch mit zumindest dem schwenkbaren (ersten) Lagerring verbunden zu sein. Gleichzeitig sind die Abmessungen des Abdeckelements derart bemessen, dass durch dieses ein Schwenken des ersten Lagerrings, das beispielsweise um einen Schwenkwinkel von mindestens 2°, vorzugsweise mindestens 4° in beide Richtungen aus der Mittellage heraus möglich sein soll, nicht behindert wird. Folglich kann durch ein solches Schwenken der erste Lagerring in eine radiale Überdeckung zu dem Abdeckelement gebracht werden. Da durch das Abdeckelement ein Schwenken des ersten Lagerrings nicht behindert wird, kann erreicht werden, dass die Abdichtung des Wälzlagers mittels des Abdeckelements nicht zu einer Beschränkung hinsichtlich des durch das Wälzlager realisierbaren Schwenkwinkels führt. Dadurch ist eine erfindungsgemäße Kombination in besonders vorteilhafter Weise zur Lagerung einer Walze beziehungsweise einer Walzenachse oder Walzenwelle einer solchen Walze einer (erfindungsgemäßen) Walzenmühle geeignet.
- Da das Abdeckelement erfindungsgemäß nicht mit dem schwenkbaren (ersten) Lagerring verbunden ist, ergibt sich, dass zwischen diesen ein umlaufender Spalt ausgebildet ist, durch den die Dichtwirkung des Abdeckelements grundsätzlich herabgesetzt ist. Dieser Nachteil einer erfindungsgemäßen Kombination ist jedoch vor dem Hintergrund der gleichzeitig erzielbaren Vorteile, insbesondere der konstruktiv einfachen und folglich kostengünstigen Möglichkeit einer Abdichtung des Wälzlagers und zudem der nicht gegebenen Einschränkung hinsichtlich einer Schwenkbarkeit des Wälzlagers, akzeptabel. Dies gilt insbesondere, da bei einer geeigneten Ausgestaltung der Kombination der zwischen dem schwenkbaren (ersten) Lagerring und dem Abdeckelement ausgebildete Spalt eine minimale radiale Breite aufweisen kann und sollte. Hierzu kann zum einen vorgesehen sein, dass das Abdeckelement einerseits so nah wie möglich (hinsichtlich des längsaxialen Abstands) an dem Wälzlager positioniert ist, was in vorteilhafter Weise auch dadurch erreicht werden kann, dass das Abdeckelement zur Anlage an dem zweiten Lagerring vorgesehen ist. Dadurch kann zudem eine vorteilhafte Abstützung beziehungsweise Lagerung für das Abdeckelement, insbesondere bei einer Integration in eine Walze einer erfindungsgemäßen Walzenmühle erreicht werden. Dabei kann auch vorgesehen sein, dass das Abdeckelement mit dem zweiten Lagerring verbunden, insbesondere unbeweglich verbunden ist.. Die Verbindung kann dabei insbesondere stoffschlüssig (d.h. durch Kleben, Schweißen und/oder Löten) und/oder mechanisch beziehungsweise formschlüssig (z.B. durch Verschrauben) und/oder kraftschlüssig (d.h. durch ein Verklemmen) bewirkt werden. Andererseits kann zur Erzielung einer minimalen Breite des zwischen dem schwenkbaren (ersten) Lagerring und dem Abdeckelement ausgebildeten Spalts vorgesehen sein, dass das Abdeckelement derart dimensioniert ist, dass die an den schwenkbaren (ersten) Lagerring angrenzende Umfangsfläche so nah wie möglich bezüglich der radialen Richtung an diesem angeordnet ist, wobei gleichzeitig stets, d.h. bei jeder möglichen Schwenkauslenkung des ersten Lagerrings, ein Kontakt zwischen diesem und dem Abdeckelement verhindert sein sollte. Folglich sollten bei der Dimensionierung des Abdeckelements mögliche (zulässige) Form- und Lagetoleranzen, die einen Einfluss auf die Positionierung des Abdeckelements relativ zu dem schwenkbaren (ersten) Lagerring haben, berücksichtigt werden. Beispielsweise kann eine Dimensionierung des Abdeckelements, insbesondere bei einer Verwendung einer ein solches Abdeckelement umfassenden Kombination zur Ausbildung einer erfindungsgemäßen Walzenmühle, unter Berücksichtigung von dadurch vorgegebenen Abmessungen des Wälzlagers vorgesehen sein, dass der (kleinste) radiale Abstand zwischen dem Abdeckelement und dem schwenkbaren (ersten) Lagerring auf ca. einen Millimeter dimensioniert wird.
- Zur Erzielung eines möglichst kleinen Spalts zwischen dem schwenkbaren (ersten) Lagerring und dem Abdeckelement kann weiterhin bevorzugt vorgesehen sein, dass die Innenkante des dem Abdeckelement zugewandten Endes des ersten Lagerrings in der Mittelstellung des Wälzlagers auf derselben längsaxialen Höhe wie die dem Wälzlager zugewandte Innenseite des Abdeckelements angeordnet ist oder diese das Abdeckelement auch schon in der Mittelstellung radial überdeckt. Dadurch kann vermieden werden, dass in der Mittelstellung des schwenkbaren (ersten) Lagerrings ein größerer Spalt zwischen diesem und dem Abdeckelement ausgebildet ist, als dies bei einer in Richtung des Abdeckelements erfolgten Schwenkauslenkung des ersten Lagerrings der Fall ist.
- Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Kombination kann eine Ausgestaltung des Abdeckelements und des ersten Lagerrings derart vorgesehen sein, dass die radiale Breite des zwischen diesen ausgebildeten Spalts bei jeder Schwenkauslenkung des ersten Lagerrings gleichgroß ist. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass hierfür ausschließlich die Form des Abdeckelements entsprechend angepasst ist, um ein Wälzlager verwenden zu können, dass als standardisierte Komponente beziehungsweise Zukaufteil erhältlich ist. Insbesondere kann hierfür vorgesehen sein, dass die dem schwenkbaren (ersten) Lagerring zugewandte äußere Umfangsfläche des Abdeckelements einen gekrümmten Verlauf in Richtung entlang der Rotationsachse des Wälzlagers aufweist, wobei dieser gekrümmte Verlauf konzentrisch zu demjenigen Kreisbogen ist, entlang dessen der äußere Lagerring schwenkbar ist.
- Vorzugsweise kann vorgesehen, dass die Seitenflächen des Abdeckelements vollständig geschlossen, d.h. ohne Ausbildung von Durchgangsöffnungen ausgebildet sind, um eine möglichst weitgehende Dichtwirkung durch das Abdeckelement zu erhalten. Alternativ kann aber auch vorgesehen sein, dass das Abdeckelement mindestens eine Durchgangsöffnung, die insbesondere kreisbogenförmig verlaufen kann, ausbildet. Eine solche Durchgangsöffnung kann insbesondere einem Zu- und/oder Abführen eines Schmiermittels in den oder aus dem Ringspalt des Wälzlagers dienen. Bei der Verwendung einer entsprechenden Kombination zur Lagerung einer Walze einer erfindungsgemäßen Walzenmühle kann dann weiterhin bevorzugt vorgesehen sein, dass die Durchgangsöffnung Teil eines Schmiersystems der Walzenmühle ist, mittels dessen eine Schmierung für zumindest das Wälzlager gewährleistet werden soll. Ein solches Schmiersystem kann insbesondere derart ausgebildet sein, dass dem Ringspalt kontinuierlich oder diskontinuierlich, beispielsweise in definierten Abständen, ein Schmiermittel über eine erste Zugangsöffnung zugeführt und über eine zweite Zugangsöffnung abgeführt wird. Bei diesen Zugangsöffnungen kann es sich insbesondere um den zwischen dem Abdeckelement und dem schwenkbaren (ersten) Lagerring ausgebildeten Spalt sowie um die vorzugsweise in dem Abdeckelement ausgebildete Durchgangsöffnung handeln.
- Alternativ zu einer möglichen Befestigung des Abdeckelements an dem zweiten Lagerring des Wälzlagers kann auch vorgesehen sein, dieses durch andere Mittel relativ zu dem Wälzlager positioniert zu halten. Bei der Verwendung einer erfindungsgemäßen Kombination zur Lagerung einer Walze einer erfindungsgemäßen Walzenmühle kann dazu insbesondere vorgesehen sein, dass das Abdeckelement (zumindest zur Verhinderung einer längsaxialen Verschiebung) an der Walze beziehungsweise einer Walzenachse oder Walzenwelle der Walze befestigt und/oder mittels eines direkt oder indirekt mit der Walze verbundenen Beaufschlagungselements gegen den zweiten Lagerring des Wälzlagers beaufschlagt ist.
- Sofern bei einer erfindungsgemäßen Walzenmühle keine beidseitige Abdeckung des Ringspalts eines Wälzlagers einer erfindungsgemäßen Kombination mittels jeweils eines Abdeckelements vorgesehen ist, beispielsweise, weil auf einer Seite eine ausreichende Abdichtung mittels anderer Maßnahmen erzielt ist, kann auch eine nur einseitige Abdeckung realisiert sein. Das Abdeckelement kann dann insbesondere auf der einem Walzenkörper der Walze zugewandten Seite des Wälzlagers angeordnet sein. Der Walzenkörper stellt dabei denjenigen Abschnitt der Walze dar, der den Walzspalt begrenzt.
- Die Umfangsflächen des Abdeckelements, insbesondere die dem schwenkbaren (ersten) Lagerring zugewandte beziehungsweise nahe gelegene Umfangsfläche des Abdeckelements kann vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen, was sich positiv auf die Ausbildung eines möglichst kleinen Spalts zwischen dem Abdeckelement und dem ersten Lagerring auswirken kann. Alternativ können aber auch andere Querschnittsformen, insbesondere auch mit von dieser Umfangsfläche ausgebildeten Vertiefungen oder Vorsprüngen, vorgesehen sein.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausgestaltungsbeispiels näher erläutert. In den Zeichnungen zeigt:
-
1 : eine Hälfte einer Walze einer erfindungsgemäßen Walzenmühle sowie deren Lagerung in zwei Wälzlagern erfindungsgemäßer Kombinationen in einem teilweisen Längsschnitt; -
2 : ein Abdeckelement der Walzenmühle gemäß der1 in einer Seitenansicht; und -
3 : in einer stark vereinfachten Darstellung unterschiedliche Schwenkauslenkungen des schwenkbaren Lagerrings eines Wälzlagers einer erfindungsgemäßen Kombination. - Die
1 zeigt in einem teilweisen Längsschnitt eine Hälfte einer Walze1 einer im Übrigen nicht dargestellten, erfindungsgemäßen Walzenmühle sowie deren Lagerung in zwei Wälzlagern2 . - Die Walze
1 umfasst einen Walzenkörper3 sowie eine damit einstückig ausgebildete Walzenwelle. Die Walzenwelle wird von zwei sich von den beiden Seiten des Walzenkörpers3 erstreckenden Wellenstümpfen4 ausgebildet. Jeder der Wellenstümpfe4 ist in einem der als Pendelrollenlager ausgebildeten Wälzlager2 drehbar gelagert. Hierzu ist ein erster, äußerer Lagerring5 jedes Wälzlagers2 innerhalb eines nicht dargestellten Lagergehäuses aufgenommen. Ein zweiter, innerer Lagerring6 ist jeweils auf dem dazugehörigen Wellenstumpf4 gelagert. - Zwischen den äußeren Lagerringen
5 und den inneren Lagerringen6 der Wälzlager2 ist jeweils ein Ringspalt7 ausgebildet, innerhalb dessen Wälzkörper8 angeordnet sind. Die innen liegenden Lagerflächen der äußeren Lagerringe5 der Wälzlager2 weisen eine konstante Krümmung in Richtung entlang der Rotationsachse9 der Wälzlager2 beziehungsweise der Walze1 auf. Die Lagerflächen der tonnenbeziehungsweise fassförmigen Wälzkörper8 weisen ebenfalls Krümmungen in Richtung entlang der Rotationsachse9 auf, wobei die Krümmungsradien der Lagerflächen der äußeren Lagerringe5 den äußeren Krümmungsradien der Lagerflächen der Wälzkörper8 entsprechen. Dadurch können die äußeren Lagerringe5 der Wälzlager2 jeweils relativ zu dem dazugehörigen inneren Lagerring6 sowie zu den dazugehörigen Wälzkörpern8 um radial bezüglich der Rotationsachse9 gelegene Achsen geschwenkt werden, wie dies in der3 dargestellt ist. Dadurch wird ermöglicht, einen unter Betriebsbedingungen veränderlichen Walzenspalt einzustellen. Weiterhin kann durch diese Schwenkbarkeit der Komponenten der Wälzlager2 zueinander eine Biegebelastung der Walze1 im Betrieb einer solchen Walzenmühle infolge der zwischen den Wälzlagern2 an dem Walzenkörper3 angreifenden Kräfte ausgeglichen beziehungsweise ermöglicht werden. - Zur Abdichtung des jeweiligen Ringspalts sind jedem der Wälzlager
2 zwei ringscheibenförmige Abdeckelemente10 (vgl.2 ) zugeordnet, von denen jeweils eines auf den beiden Seiten des dazugehörigen Wälzlagers2 angeordnet ist. Die Abdeckelemente10 liegen jeweils an dem inneren Lagerring6 des dazugehörigen Wälzlagers2 an. Die innen, d.h. dem Walzenkörper3 nahe liegenden Abdeckelemente10 liegen jeweils mit der von dem dazugehörigen Wälzlager2 abgewandten Seite an einem Stützring11 an, der seinerseits unbeweglich mit dazugehörigen Wellenstumpf4 verbunden ist. Mittels jeweils eines mit der Walze1 beziehungsweise einem der Wellenstümpfe4 verbindbaren Beaufschlagungselements12 , auf der einen Seite der Walze1 zudem unter Zwischenschaltung von zwei ringförmigen Zwischenelementen13 , werden die axial außen liegenden Abdeckelemente10 gegen den Innenring6 der jeweiligen Wälzlager2 gedrückt, wobei die Innenringe6 wiederum an denaxial innen liegenden Abdeckelementen10 abgestützt sind. - Die Außendurchmesser der Abdeckelemente
10 sind derart dimensioniert, dass diese eine Schwenkbewegung des äußeren Lagerrings5 des dazugehörigen Wälzlagers2 nicht behindern. Dabei sind die Abstände, die die radial außen liegenden Umfangsflächen der Abdeckelemente10 zu den innen liegenden Lagerflächen der äußeren Lagerringe5 in radialer Richtung aufweisen, möglichst klein gewählt, um eine möglichst gute Dichtwirkung, die mittels der Abdeckelemente10 erzielt werden soll, zu realisieren. Gleichzeitig sind diese radialen Abstände zwischen den Abdeckelementen10 und den jeweils dazugehörigen äußeren Lagerringen5 der Wälzlager2 ausreichend groß bemessen, um in jeder der möglichen Schwenkauslenkungen, in die die äußeren Lagerringe5 der Wälzlager2 gebracht werden können, einen Kontakt zwischen diesen Komponenten zu vermeiden. - Da die axialen Breiten beziehungsweise Längen der äußeren Lagerringe
5 und der inneren Lagerringe6 der Wälzlager2 jeweils gleich sind und zudem die Innenseiten der Abdeckelemente10 , mit der diese an den inneren Lagerringen5 der dazugehörigen Wälzlager2 anliegen, eben ausgebildet sind und eine vertikale Ausrichtung aufweisen, ergibt sich, dass die Innenkanten der jeweils einem der Abdeckelemente10 zugewandten Enden der äußeren Lagerringe5 in den Mittelstellungen der Wälzlager2 (gemäß der1 ) jeweils auf derselben längsaxialen Höhe wie die dem jeweiligen Wälzlager2 zugewandte Innenseite der einzelnen Abdeckelemente10 angeordnet sind. Dadurch ergibt sich wiederum, dass die äußeren Lagerringe5 der Wälzlager2 , sobald diese eine von der Mittelstellung abweichende Schwenkauslenkung aufweisen, jeweils dasjenige Abdeckelement10 , in Richtung dessen die äußeren Lagerringe5 geschwenkt sind, radial überdecken. Dies ist in der3 schematisch dargestellt. - Wie es sich aus der
2 ergibt, bilden die Abdeckelemente10 jeweils eine Mehrzahl von (konkret: vier) kreisbogenförmigen Durchgangsöffnungen14 aus, die, bei identischem Krümmungsradius, entlang einer Kreisbahn verlaufend angeordnet sind. Diese Durchgangsöffnungen14 , die jeweils näher an den radial innen liegenden Umfangsflächen als an den radial außen liegenden Umfangsflächen der Abdeckelemente10 angeordnet sind, können einem Abführen von Schmiermittel, das den Wälzlagern2 über jeweils axial mittig gelegene Zuführöffnungen15 zugeführt werden kann, dienen. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Walze
- 2
- Wälzlager
- 3
- Walzenkörper
- 4
- Wellenstumpf
- 5
- erster/äußerer Lagerring
- 6
- zweiter/innerer Lagerring
- 7
- Ringspalt eines Wälzlagers
- 8
- Wälzkörper
- 9
- Rotationsachse eines Wälzlagers / der Walze
- 10
- Abdeckelement
- 11
- Stützring
- 12
- Beaufschlagungselement
- 13
- Zwischenelement
- 14
- Durchgangsöffnung eines Abdeckelements
- 15
- Zuführöffnung eines Wälzlagers
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
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Claims (11)
- Kombination - eines Wälzlagers (2), das zwei Lagerringe (5, 6) und Wälzkörper (8), die in einem zwischen den Lagerringen (5, 6) ausgebildeten Ringspalt (7) angeordnet sind, umfasst, wobei ein erster (5) der Lagerringe (5, 6) relativ zu den Wälzkörpern (8) sowie zu dem zweiten (6) der Lagerringe (5, 6) um radial zu der Rotationsachse (9) des Wälzlagers (2) ausgerichtete Radialachsen schwenkbar ist, - und mindestens eines Abdeckelements (10), dadurch gekennzeichnet, dass das von dem ersten Lagerring (5) separierte Abdeckelement (10) zur Anordnung seitlich des Wälzlagers (2) vorgesehen ist, wobei das Abdeckelement (10) den Ringspalt (7) seitlich zumindest teilweise abdeckt und wobei die Abmessungen des Abdeckelements (10) derart dimensioniert sind, dass der erste Lagerring (5) bei einer ausgehend von der Mittelstellung in Richtung des Abdeckelements (10) erfolgten Schwenkauslenkung das Abdeckelement (10) zumindest teilweise radial überdeckt.
- Kombination gemäß
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (10) zur Anlage an dem zweiten Lagerring (6) vorgesehen ist. - Kombination gemäß
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (10) mit dem zweiten Lagerring (6) verbunden ist. - Kombination gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenkante des dem Abdeckelement (10) zugewandten Endes des ersten Lagerrings (5) in der Mittelstellung des Wälzlagers (2) auf derselben längsaxialen Höhe wie die dem Wälzlager (2) zugewandte Innenseite des Abdeckelements (10) angeordnet ist oder diese das Abdeckelement (10) radial überdeckt.
- Kombination gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Ausgestaltung des Abdeckelements (10) und des ersten Lagerrings (5) derart, dass die radiale Breite des zwischen diesen ausgebildeten Spalts bei jeder Schwenkauslenkung des ersten Lagerrings (5) gleichgroß ist.
- Kombination gemäß
Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Umfangsfläche des Abdeckelements (10) einen gekrümmten Verlauf in Richtung entlang der Rotationsachse (9) des Wälzlagers (2) aufweist, wobei dieser gekrümmte Verlauf konzentrisch zu demjenigen Kreisbogen ist, entlang dessen der äußere Lagerring (5) schwenkbar ist. - Kombination gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (10) eine Durchgangsöffnung (14) ausbildet.
- Kombination gemäß
Anspruch 7 , dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsöffnung (14) kreisbogenförmig verläuft. - Walzenmühle mit mindestens einer Walze (1), die in mindestens einem Wälzlager (2) einer Kombination gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche drehbar gelagert ist.
- Walzenmühle gemäß
Anspruch 9 , dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (10) an der Walze (1) befestigt und/oder mittels eines Beaufschlagungselements (12) gegen den zweiten Lagerring (6) des Wälzlagers (2) beaufschlagt ist. - Walzenmühle gemäß
Anspruch 9 oder10 , dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (10) zumindest an der einem Walzenkörper (3) der Walze (1) zugewandten Seite des Wälzlagers (2) angeordnet ist.
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